Interpellation zu volkswirtschaftlicher Negativ-Entwicklung am Gesundheitsstandort Liechtenstein der Abgeordneten Herbert Elkuch und Johannes Kaiser vom 31. August 2018
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 3: Interpellation zu volkswirtschaftlicher Negativ-Entwicklung am Gesundheitsstandort Liechtenstein der Abgeordneten Herbert Elkuch und Johannes Kaiser vom 31. August 2018. Wird seitens der Interpellanten das Wort gewünscht?Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Diese Interpellation ist von allgemeinem Interesse. Deshalb ist es angebracht, die Begründung und Fragen öffentlich und ausführlich darzulegen. In der Tat haben wir eine Abwärtsspirale im Gesundheitswesen hinter uns in einer Dimension, die noch vor zehn Jahren unvorstellbar war. Je länger wir zaudern und nicht handeln, desto schlechter wird unsere Position werden. Zunehmend geht die Möglichkeit der Steuerung und Selbstbestimmung samt der Wertschöpfung im Land verloren. Immer mehr Prämien und Steuergelder aus Liechtenstein fliessen für Unterhalt und Ausbau der Infrastruktur ins Ausland und schwächt dadurch unsere heimische Infrastruktur. Dem Landtag liegen zu wenig sachliche Informationen in Form von Daten, Zahlen und Fakten vor, um sich mit den wirtschaftlichen Aspekten verantwortungsvoll und tiefgründig auseinandersetzen zu können. Augenscheinlich wurde dies bei der Behandlung des Gesundheitsabkommens mit der Schweiz im Dezember 2017. Die volkswirtschaftlichen Interessen Liechtensteins waren nicht abgebildet sowie die Gleichbehandlung der Gesundheitsdienstleistungen dies- und jenseits des Rheins nicht gegeben. Im Gegenteil: Das mit 19 zu 6 abgelehnte Gesundheitsabkommen gestaltete sich einseitig pro Eidgenossenschaft zum Nachteil für Liechtenstein. Anstatt eine Nachverhandlung anzustreben, hat die Regierung die Sache unseres Wissens schubladisiert.Ein weiteres Beispiel ist die Ungleichbehandlung zwischen Liechtenstein und der Schweiz mit der neuen Quellenbesteuerungspraxis. Liechtensteiner Grenzgänger in öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Spitälern und solche, die mehr als 45 Tage für eine Schweizer Firma auf Montage sind, bezahlen in der Schweiz viel mehr Quellensteuer als umgekehrt die Schweizer Grenzgänger in Liechtenstein. Die Regierung ist nicht gewillt, wenigstens regional im Chancental Rheintal, in dem wir arbeiten und leben, eine identische Quellensteuer für Liechtensteiner und Schweizer zu verhandeln. Da im Gesundheitswesen ein massiv hoher Anteil an Prämien und Steuergeldern einseitig von Liechtenstein ins Ausland - und hier insbesondere in die benachbarte Schweiz - fliesst, hat Johannes Kaiser und den Sprecher veranlasst, die Regierung mittels einer Interpellation aufzufordern, Transparenz in die Geldflüsse im Gesundheitswesen zu bringen. Mutmasslich fliessen im Gesundheitswesen jährlich CHF 100 Mio. in die Schweiz und lediglich marginale CHF 8 Mio. bis CHF 10 Mio. umgekehrt von der Schweiz nach Liechtenstein. Die entsprechende Interpellationsbeantwortung durch die Regierung ist noch pendent. Sie wird für das Parlament beziehungsweise für die Abgeordneten für die künftigen Entscheidungsfindungen im Gesundheitswesen für das Fürstentum Liechtenstein von essenzieller Bedeutung sein.Jetzt noch eine Klarstellung: Bei der vorliegenden Interpellation geht es, um dies klar hervorzuheben, nicht um die Ziele und Anliegen der ehemaligen Medicnova-Ärzte. Es geht explizit um volkswirtschaftliche Fragen, die eine geforderte Gleichbehandlung von liechtensteinischen Betrieben gegenüber ausländischen Gesundheitsinstitutionen betreffen. Die bisherig von der Regierung verfolgte Ungleichbehandlung, aufgezeigt am Bespiel der Medicnova, ist zum Nachteil der volkswirtschaftlichen Entwicklung im liechtensteinischen Gesundheitswesen und damit zum Nachteil eines stabilen, starken Gesundheitsstandortes in Liechtenstein. Es sind auch das Gewerbe, zum Beispiel Zulieferer diverser Art, das Steuereinkommen, attraktive Arbeitsplätze und die gesamte Bevölkerung in der Gesundheitsversorgung davon betroffen. Mit dem Konkurs der Medicnova wurden Arbeitsplätze vernichtet, gerade auch im Bereich der Pflege. Viele dieser Angestellten haben nur noch eine Alternative: in der benachbarten Schweiz aufgrund des ungenügenden DBA mit höheren Steuerabgaben und damit mit massiv schlechteren Konditionen eine Beschäftigung zu suchen. Die im Gesundheitsstandort Liechtenstein tätigen Unternehmen sind volkswirtschaftlich von Bedeutung. Dazu steht die Aussage des Regierungschefs im «Volksblatt» vom 27. Oktober 2016 in krassem Gegensatz zu dem, was im Gesundheitsstandort Liechtenstein in den letzten Monaten ablief. Das Zitat vom Regierungschef: «Es braucht einen Staat, der den Unternehmen zur Seite und nicht im Wege steht.» Das Gegenteil ist der Fall. Die volkswirtschaftliche Negativentwicklung am Gesundheitsstandort Liechtenstein bewegt sich in einem besorgniserregenden Verlauf. Die Negativstrategie der Regierung hat der Gemeindevorsteher aus Gamprin-Bendern, Donat Oehri, im «Liechtensteiner Volksblatt» vom 25. August 2018 treffend auf den Punkt gebracht. Das Zitat: «In der jüngeren Vergangenheit hat nun von der offiziellen Landespolitik im Sinne einer unsäglichen Neiddebatte ein unvergleichliches Bashing stattgefunden; die Medicnova wurde wohl willentlich zu Tode geritten. Schade vor allem für das Land Liechtenstein.» Nun zu den Fragen an die Regierung:
- Hatte die Regierung Kenntnis von der Ankündigung des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes gleichzeitig zur Eröffnung der Medicnova gehabt, dass die Kassen keine Leistungen für Medicnova-Patienten übernehmen mangels eines Vertrages?
- Wenn ja, wann? Warum hat die Regierung nichts unternommen, die Rechte und Interessen der Zusatzversicherten, die sich ja laut Versicherungspolice welt- beziehungsweise schweizweit auf Deckung der Leistungen verlassen, zu schützen?
- Mit der Privatversicherung werden Leistungen bezahlt, welche in der Grundversicherung nicht enthalten sind. Die Finanzierung der Zusatzleistungen erfolgt zu 100% über die zusätzliche Prämie der Grundversicherungsprämie, also ohne staatliche Unterstützung. Der Leistungsumfang der Grundversicherung ist bei Privatversicherten gleich. Die Leistungen der Grundversicherung im stationären Bereich werden zu 45% aus Prämien und zu 55% aus Steuergeldern bezahlt, allerdings nur bei solchen Spitälern, mit denen das Land auch einen Vertrag hat. Wenn, wie bei der Medicnova, ein solcher nicht bestand, muss die Kasse auch den Anteil der Grundversicherung übernehmen, den im ersteren Fall das Land über Steuergelder (55%) bezahlt. Die Liechtensteiner Kassen haben nun die Medicnova dazu genötigt, auf diese 55% zu verzichten, um mit ihnen überhaupt einen Vertrag im Zusatzbereich einzugehen. Die Frage: Hat die Regierung Kenntnis davon gehabt, dass die Kassen der Medicnova so insgesamt einen circa 30% niedrigeren Tarif aufgezwungen haben als den anderen ausländischen Vertragsspitälern, unter denen auch Privatspitäler, wie zum Beispiel Hirslanden, aufscheinen?
- Hat die Regierung in Richtung der von den Kassen bezahlten Tarife interveniert?
- Hält die Regierung dieses Vorgehen der Kassen für gerechtfertigt, vor allem in Hinblick darauf, dass die Medicnova weder im Grundversicherungs- noch im Zusatzversicherungsanteil andere als ortsübliche Tarife verlangte noch bekam.
- Hält die Regierung dieses Vorgehen der Kassen den Zusatzversicherten gegenüber für angemessen, denen ja laut Versicherungspolice eine schweiz- beziehungsweise weltweite Deckung zugesagt wurde? Insbesondere auch unter dem Aspekt, dass die Medicnova weder im Grundversicherungs- noch im Zusatzversicherungsanteil andere als ortsübliche Tarife verlangte?
- Hält die Regierung die Frage solcher Tariffestsetzungen beziehungsweise die Art und Weise, ob und wie es zu Verträgen - insbesondere OKP-Verträgen - kommt, in Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz für verfassungskonform?
- Wenn nein, warum hatte die Regierung nichts unternommen?
- Was für Tarife bezahlen die Krankenkassen für Privatversicherte aus Liechtenstein an die Gut-Klinik in Fläsch?
- Warum hat die Regierung der Medicnova nicht einmal in Teilbereichen, welche das Landesspital ohnehin nicht anbot, also nicht in Konkurrenz stand, einen OKP-Vertrag gewährt?
- Warum hat die Regierung damit auf weitere im Lande verbleibende Wertschöpfung verzichtet?
- Hat die Regierung jemals mit der Medicnova über mögliche gegenseitige Shop-in-Shop-Leistungen Gespräche geführt, um die Situation des Landesspitales nachhaltig zu verbessern beziehungsweise zu stabilisieren?
- Wenn ja, wann und bis zu welchem Detaillierungsgrad?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie glaubt die Regierung vom Konkurs der Medicnova profitieren zu können?
- Glaubt die Regierung, die allgemein versicherten Patienten der vormaligen Belegärzte ans Landesspital zurückholen zu können, um die Wirtschaftlichkeit mit genügend hohen Fallzahlen - gerade in den chirurgischen Disziplinen - zu verbessern?
- Wenn ja, was gibt ihr Anlass dazu respektive wie würde das gesteuert?
- Glaubt die Regierung, die lukrativen Zusatzversicherungspatienten der vormaligen Belegärzte an das Landesspital zurückholen zu können, oder wandern diese nicht vielmehr ebenfalls nach Grabs oder andere Spitäler ins Ausland ab?
- Wenn ja, was gibt ihr Anlass dazu respektive wie würde das gesteuert?
- Wie hoch ist die Wertschöpfung des Gesundheitssektors in Liechtenstein heutzutage? Wie hat sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt?
- Wenn es keine Zahlen dazu gibt, gedenkt die Regierung diese Wertschöpfung künftig regelmässig zu erheben?
- Wie hoch ist der Verlust an Wertschöpfung pro Jahr, welche durch den Konkurs der Medicnova nicht mehr im Land verbleibt, zu beziffern?
- Wie hoch ist der Verlust an Wertschöpfung insgesamt, also inklusive den bis zum Konkurs durch die Medicnova-Ärzte im Ausland behandelten allgemein versicherten Patienten?
- Wie viel hat der Staat mit der Medicnova pro Jahr gespart, weil im Gegensatz zu Grabs kein Staatsbeitrag an die Kosten bezahlt wurde?
- Wie viele Einrichtungen des Gesundheitswesens gemäss Art. 37 sind derzeit in Liechtenstein tätig?
- Wie viele davon besitzen einen OKP-Vertrag als Einrichtung des Gesundheitswesens?
- Wie viele haben um eine solche Bewilligung als Einrichtungen des Gesundheitswesens angesucht? Wie viele wurden abgelehnt?
- Wie viele davon beantragten gleichzeitig einen OKP-Vertrag?
- Mit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse konnte die Medicnova Verträge zur Behandlung von österreichischen Privatpatienten abschliessen. Um mit schweizerischen Versicherungen Verträge für die Behandlung von Privatpatienten aus der Schweiz abzuschliessen, wäre für die Medicnova ein OKP-Vertrag von grossem Vorteil gewesen.
- War dieser Sachverhalt der Regierung bewusst? Wenn ja - wie wurde dieser Punkt bei der Entscheidungsfindung «OKP Ja oder Nein» bewertet?
- Wie hoch beurteilt die Regierung die dadurch entgangene Wertschöpfung für Liechtenstein?
Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Es ist uns Interpellanten von Bedeutung, zu dieser volkswirtschaftlich wichtigen Thematik weitere Informationen sowie den nachvollziehbaren Kontext aufzuzeigen: Das Liechtensteiner Landesspital ist spezialgesetzlich durch das Gesetz über das Landesspital geregelt. Im Gegensatz dazu sind alle anderen Spitäler und Kliniken, die in Liechtenstein betrieben oder in Zukunft errichtet werden, im Gesundheitsgesetz unter dem Titel «Einrichtungen des Gesundheitswesens» geregelt. Das Gesundheitsgesetz entstand aus dem Sanitätsgesetz, welches im Jahr 2007 einer Totalrevision unterworfen wurde. Bereits im Sanitätsgesetz waren Einrichtungen des Gesundheitswesens enthalten und dort in Art. 52 geregelt. Für die Bewilligung zur Errichtung einer solchen Einrichtung musste neben anderen Voraussetzungen überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden sein. Diese Bestimmung wurde vom Staatsgerichtshof wegen fehlender Verfassungsmässigkeit aufgehoben; insbesondere wurde dort der Eingriff in die Gewerbe- und Handelsfreiheit gerügt.Bereits nach dem Sanitätsgesetz wurde die Bewilligung für einen Betrieb der Gesundheitspflege erteilt, aus der dann die im Land erfolgreich tätige Augenklinik hervorging. Auch die mittlerweile in Konkurs gegangene Privatklinik Medicnova erhielt ihre Betriebsbewilligung nach den gesetzlichen Vorgaben des Gesundheitsgesetzes. Auf welcher Grundlage die Augenklinik arbeitet, ob mit einem OKP-Vertrag für den Betrieb oder nach OKP-Zulassung eines oder mehrerer tätiger Ärzte, ist uns als Interpellanten nicht bekannt. Ebenfalls bereits im Jahr 2007 wurde ein Postulat zum Gesundheitsmarkt und -standort Liechtenstein eingereicht und 2008 von der Regierung beantwortet. Die Regierung hatte dazu eine Perspektivstudie des Gottlieb Duttweiler Instituts erstellen lassen, die unter anderem anmerkte, dass das Landesspital als «Flaggschiff» der Gesundheitsnahversorgung und als Vertrauenspartner für neue Gesundheitspartner dienen könne. Denkbar wäre, so die Perspektivstudie, auch ein Ausbau des Landesspitals zu einem Gesundheitszentrum mit internationaler Ausstrahlung und Shop-in-Shop-Angeboten; mögliche Partner wären etwa auch Privatkliniken. Wenn dies damals auch als wenig wahrscheinlich angesehen wurde, hat gerade die Medicnova gezeigt, dass mit Angeboten, die in der Region noch wenig vertreten sind - wie beispielsweise ihre kardiologischen Interventionen -, für die Bevölkerung ein medizinischer Nutzen erzielt und auch Patienten aus dem Ausland hätten angezogen werden können. Dies war zum Zeitpunkt der Gottlieb-Duttweiler-Studie noch nicht bekannt, zeigt aber die rasche medizinische Entwicklung auf, die nicht nur Kosten auslöst, sondern auch finanzielle Chancen für unsere Gesundheitsbetriebe und damit für unsere Volkswirtschaft bietet.Im Weiteren wurde im Jahr 2007 eine Studie der Konjunkturforschungsstelle (KOFL), die im Auftrag der Regierung die Wertschöpfung und Beschäftigung im liechtensteinischen Gesundheitswesen eruierte, präsentiert. Die KOFL errechnete für das Jahr 2004 gesamthaft Gesundheitsausgaben von rund CHF 232 Mio., wovon CHF 86,4 Mio. Importe an Gesundheitsleistungen aus dem Ausland, vornehmlich Spitalbehandlungen, abgezogen werden konnten. Die verbleibende Wertschöpfung betrug rund CHF 92 Mio. Das war 2007, seither werden keine neuen Daten zur Wertschöpfung publiziert. Nach Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitsgesetzes bemühte sich die nachfolgende Regierung, das Landesspital auch baulich zukunftsfähig zu machen, ohne dass die vom Gottlieb Duttweiler Institut vorgestellten Entwicklungsmöglichkeiten für den Gesundheitsstandort und das Landesspital nicht möglich schienen. Der Verpflichtungskredit für den Neubau wurde von verschiedenen Interessensgruppen bekämpft und nach einer intensiv geführten Abstimmungskampagne vom Volk schliesslich abgelehnt. Dabei war und ist klar, dass eine immer wieder geforderte Kooperation mit Grabs im Sinne dieser Proponenten für das Landesspital weder damals noch heute die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten zulässt. Es wird heute wie damals übersehen, dass die Schweiz mit dem Entscheid, das Tarifsystem für Spitäler auf Fallpauschalen umzustellen, gleichzeitig auch den Wettbewerb beziehungsweise den Konkurrenzkampf zwischen den Spitälern einforderte. Damit wurde und wird auch das Landesspital und jede andere künftige Klinik diesem Wettbewerb ausgesetzt. Deshalb wäre es essenziell wichtig, solchen Unternehmen in Liechtenstein nicht Steine in den Weg zu legen, indem man ihnen etwa im Leistungsangebot Einschränkungen auferlegt, nur weil sie ausländische Spitäler konkurrenzieren könnten, oder sie tariflich hinter ausländische Vertragsspitäler stellt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir werden die Interpellation an die Regierung weiterleiten. Damit haben wir Traktandum 3 erledigt.-ooOoo-