Interpellationsbeantwortung betreffend die Abänderung des CO2-Gesetzes vom 2. März 2018 (Nr. 64/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 13: Interpellationsbeantwortung betreffend die Abänderung des CO2-Gesetzes vom 2. März 2018.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch an die Regierung für die sehr umfangreiche Beantwortung der Fragen. Die Interpellation beantwortet Fragen im Zusammenhang mit dem CO2-Gesetz und dessen Auswirkungen. Eventuell können daraus Anhaltspunkte für die zukünftige Weiterentwicklung des CO2-Gesetzes gewonnen werden. Die Beantwortung der Fragen zum CO2-Gesetz kann in vier Themenblöcke aufgeteilt werden. Der erste: ein Geldtransfer von der tieferen zur höheren Einkommensschicht. Der zweite Block: Teilweise sind die Umtriebe für die Umsetzung des Gesetzes sehr hoch und stehen nicht im Verhältnis zu den Einnahmen. Der dritte Teil: Das per Gesetz beschlossene Ziel von 95 Gramm CO2 pro Kilometer Ende 2020 scheint in Liechtenstein nicht erreichbar. Und viertens: die Hinterfragung der bereits heute verfeuerten hohen Müllmenge in der Kehrrichtverbrennungsanlage in Buchs.Zum ersteren, die Geldumverteilung von unten nach oben, Seite 14: CO2-intensive Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen. Für eine Befreiung muss der CO2-Ausstoss höher als 100 Tonnen pro Jahr sein. Damit ist ganz klar der grosse Unternehmer gegenüber dem kleinen Unternehmer bevorteilt. Dann auf Seite 15: Die CO2-Abgaben der Haushalte und Industrie werden separat behandelt. Das bedeutet, von den Abgaben der Industrie wird ein Drittel abgezogen und der Rest wird wieder der Industrie zurückgegeben. Die CO2-Abgabe der Haushalte, zum Beispiel für Heizöl CHF 96 pro Tonne, fliesst in die Staatskasse. Eine Gleichbehandlung zwischen Industrie und Haushalten wäre beispielsweise gegeben, wenn mit dem Erlös aus der CO2-Lenkungsabgabe den Haushalten die Prämien für die Krankenkasse verbilligt würden, das ist nur ein Beispiel.Dann auf Seite 17: Die Zielvorgabe des CO2-Ausstosses für importierte Autos ist derzeit 130 Gramm CO2 pro Kilometer. Darüber wird sanktioniert. Die Regierung schreibt in der Antwort: Grossimporteure müssen eine Sanktion nur dann bezahlen, wenn sie die Zielvorgabe für die gesamte importierte Fahrzeugflotte nicht einhalten. Bei Kleinimporteuren wird die Sanktion bei Überschreiten der CO2-Limiten direkt pro Fahrzeug fällig. Ab 2020 kostet jedes Gramm oberhalb der Zielvorgabe von 95 Gramm CO2 pro Kilometer Ausstoss zwischen CHF 95 und CHF 152. Klein- und Privatimport ist damit im Nachteil. Profiteure sind eindeutig die Grossimporteure, die es eben mit dem Flottendurchschnitt tiefer machen können. Dann Seite 54: Je schwerer der Personenwagen, desto mehr CO2-Ausstoss ist erlaubt. Konkret sind das 4,57 Gramm pro 100 Kilogramm Leergewicht. Man meinte, dass CO2-Gesetz soll den CO2-Ausstoss senken. Aber fest steht: Je schwerer ein Auto, desto mehr CO2-Ausstoss bei der Herstellung und bei der Entsorgung. Gemäss Gesetz darf ein solches Auto dazu auch noch mehr CO2 während der Betriebszeit ohne Sanktionen ausstossen. Diese Regelung ist meiner Ansicht nach umweltpolitisch höchst bedenklich. Auf Seite 42: Es ist möglich, dass für einen leichten PW mit CO2-Ausstoss unter 130 Gramm eine Sanktion entrichtet werden muss, hingegen für einen schweren, effizienteren Personenwagen mit über 130 Gramm CO2-Ausstoss keine Sanktion fällig wird. Hier stelle ich einfach die Frage: War das beim Beschluss von diesem Gesetz auch tatsächlich bewusst? Dann Seite 43: Ein emissionsarmer Kleinwagen kann die Emission des Flottendurchschnittes senken. Das kommt daher, weil der Grossimporteur die Sanktion für den Flottendurchschnitt bezahlt, senkt der umweltbewusste Kauf von Kleinwagen die Sanktion auch für emissionsstarke Autos, weil der Flottendurchschnitt dadurch tiefer wird. Man kann das auch anders nennen: Der umweltbedachte Autokäufer hilft dem Käufer von schweren Luxuswagen zu kleineren Sanktionen. Auf Seite 46: Grundsätzlich kann nicht kontrolliert werden, ob Sanktionszahlungen aufgrund emissionsstarker Fahrzeuge auf die Verkaufspreise von CO2-armen Fahrzeugen abgewälzt werden. Auch hier: Der Kleinwagenkäufer muss möglicherweise Sanktionsbeiträge für emissionsstarke Autos mittragen. Wer sich ein Elektroauto leisten kann, wird von der Motorfahrzeugsteuer befreit. Das ist eine krasse steuerliche Ungleichbehandlung von Bürgern. Auf Seite 76: Für Liechtenstein ergeben sich Treibstoffsteuern geschätzte Einnahmen von CHF 14,41 Mio. Das ergibt pro Fahrzeug in Liechtenstein circa CHF 350 pro Jahr. Elektroautofahrer bezahlen keine Treibstoffsteuer. In dem Sinne gibt es zwei Klassen Autofahrer. Das ist für viele nicht nachvollziehbar. Und zwar deshalb: Auch Elektroautos brauchen und belasten die Strassen genauso wie andere Autos. Seite 75: Längerfristig betrachtet ist das Thema, also das schreibt die Regierung, des Wegfalls der Mineralölsteuer, das wäre dann die Treibstoffsteuer, neu zu bewerten. Und Alternativen müssen diskutiert werden. Die Diskussion muss nach meiner Meinung jetzt geführt werden, nicht erst dann, wenn sich auch der kleine Mann ein E-Auto leisten kann. Heute sind die Einnahmen aus der Mineralölsteuer verursachergerecht und das soll doch auch in Zukunft so sein.Dann zum zweiten Thema: Die Umtriebe sind teilweise unverhältnismässig hoch gegenüber den Einnahmen. Auf Seite 67 - die Regierung schreibt: Die Vollzugskosten sind grundsätzlich gleich hoch wie für die Schweiz. Die Berechnung und der Vollzug der Sanktionen wurden der Schweiz übergeben. Man könnte annehmen, dass die Vollzugskosten, das ist die Berechnung und Einhebung der Beiträge oder Sanktionen, für liechtensteinische und schweizerische Autos etwa gleich hoch sind. Weit gefehlt. Beispielsweise kostete der Vollzug im Jahr 2015 pro geprüften Personenwagen für Schweizer CHF 4, für Liechtenstein CHF 17, also gut viermal mehr. Für Vollzugskosten behielt die Schweiz von den eingezogenen Bruttosanktionsbeiträgen im Jahr 2013 35,9% zurück, im Jahr 2014 81%, dann im Jahr 2015 wieder nur 30,8% und im Jahr 2016 sogar 92,8%. Für die Schweizer sind im gleichen Zeitraum, von 2013 bis 2016, im Durchschnitt nur 26,7% für Vollzugskosten zurückbehalten worden. Die Regierung begründet das mit den Kleinimporteuren oder mit kleineren oder weniger Importen in unserem Land. Aber trotzdem, ich denke, bei der Übernahme des CO2-Gesetzes waren diese extremen Unterschiede nicht diskutiert worden.
Dann der dritte Themenbereich: Die Vorgaben des Gesetzes sind hoch und möglicherweise nicht umsetzbar oder sie werden einfach nicht erreicht. Das ergibt dann hohe Sanktionszahlungen. Die 2012 eingeführten Sanktionsabgaben für Personenwagen sind eine Massnahme, um den CO2-Ausstoss zu senken. Derzeit gelten 130 Gramm, ab 2020 noch 95 Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer auf dem Prüfstand. Von 2012 bis 2016 sind die Werte gefallen, im 2017 wieder von 139 Gramm auf 142 Gramm CO2 pro Kilometer angestiegen. Die Fahrzeuggewichte sind seit 2012 massiv angestiegen. Der Trend läuft derzeit in die falsche Richtung. Das Gesetz verursacht zudem Umtriebe und Kosten. Das im März 2018 per Gesetz beschlossene Ziel von 95 Gramm CO2 pro Kilometer ist meiner Ansicht nach in Liechtenstein nicht erreichbar. Die Regierung bestätigt, dass ab 2020 der neue Test WLTP verwendet wird, welcher die Abgaswerte bis zu 20% anhebt. Das bedeutet: Aus dem derzeitigen CO2-Ausstoss von 142 Gramm CO2 pro Kilometer im Durchschnitt der neu in Verkehr gesetzten Autos wird 170 Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer. Das Ziel von 2020 ist 95 Gramm, also weit entfernt. Ab 2020 sind die Sanktionen pro Gramm bis zu CHF 152. Bei einer Überschreitung von nur 50 Gramm sind dann bis zu CHF 7'500 Sanktionsbeitrag pro Auto fällig, wenn der Flottendurchschnitt 50 Gramm drüber ist. Wenn dies eintritt, wie schon erwähnt, ist die Gefahr gross, dass der Importeur eine Mischrechnung macht und auch effiziente Kleinwagen sich verteuern. Das Gesetz ist in dieser Hinsicht eine Mogelpackung, es ist nicht verursachergerecht ausgestaltet. Auf Seite 40 steht: Mit dieser möglichen Verteuerung - also das steht nicht drin, sondern das ist die Interpretation - können im Jahr 2020 und 2021 auf unsere Autozulieferindustrie, damit meine ich nicht nur einen Grossbetrieb in Liechtenstein, sondern auch die vielen kleinen Zulieferer, erhebliche Schwankungen im Auftragsvolumen zukommen. Das ist meine Meinung. Aber die Regierung geht allerdings davon aus, dass ein solches angedachtes Szenario keine praktische Relevanz hat.Dann zum vierten Punkt, zur Kehrrichtverbrennungsanlage: Die Kehrrichtverbrennungsanlage Buchs wird in Kombination mit der Dampfleitung oft mit CO2-Reduktion für unser Land in Verbindung gebracht. Dass der Müll aus unserer Gegend in Buchs verbrannt wird und die Wärme daraus optimal genutzt wird, das ist recht und gut. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Meine Frage dazu war, macht es umweltpolitisch und wirtschaftlich Sinn, Müll von weit ausserhalb des Einzugsgebietes der Kehrichtverbrennungsanlage in Buchs hierher zu karren, um Erdgas zu sparen. Mit Fernwärme aus der Kehrichtverbrennungsanlage wird Erdgas substituiert und damit die Wirtschaftlichkeit unserer Erdgasversorgung vermindert. Beim Aufbau der landeseigenen Gasversorgung wurde Erdgas als umweltfreundlicher Brennstoff in den höchsten Tönen gelobt. In der Beantwortung dieser Interpellation bezeichnet das Amt für Umwelt die Erdgasverbrennung schädlicher als die Müllverbrennung. Zitat aus der Seite 90: «Eine mit Erdgas betriebene WKK-Anlage hat aus lufthygienischer Sicht geringere Standards als eine KVA zu erfüllen und ein Betrieb einer solchen WKK-Anlage wäre umweltschädlicher.» Hinter diese Aussage der Regierung muss nun wirklich ein Fragezeichen gesetzt werden. Es werden da zwei Begriffe verwendet, WKK und KVA. In WKK-Anlagen wird wie in Kehrichtverbrennungsanlagen ein Teil der Verbrennungswärme zur Stromproduktion genutzt. Die Kehrrichtverbrennungsanlage in Buchs wird nicht zu den Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen gezählt, weil der Gesamtwirkungsgrad unter 60% liegt. In der Schweiz erreichten gemäss dem Bundesamt für Energie vier Kehrichtverbrennungsanlagen den als statistische Grenze festgelegten Jahresnutzungsgrad von 60%.Müll ist ein undefinierter Brennstoff mit teils toxischen Inhalten. Bereits heute werden direkt an unserer Landesgrenze täglich 535 Tonnen Müll verbrannt und täglich rund 600 Tonnen CO2 nebst anderen Gasen aus dem Kamin geblasen. Der Anteil der Müllanlieferungen aus Liechtenstein beträgt lediglich 5%. Nur noch ein Viertel stammt aus dem Einzugsgebiet. Teilweise kommt Müll aus Deutschland und Italien. Bei der Verbrennung von Müll entstehen tonnenweise giftige Gase und Rückstände. Im Jahr 2014 brauchte die Kehrichtverbrennungsanlage in Buchs 1,638 Mio. Kilogramm Natronlauge, 1,3 Mio. Kilogramm Salmiakgeist und 229'000 Kilogramm Salzsäure sowie weitere teils giftige und ätzende Stoffe zum Entgiften. Wenn man alle diese Stoffe zusammenzählt, ergibt es insgesamt 3'691 Tonnen. 34,8 Mio. Liter Wasser wurden aus der Verbrennungsanlage in den Rhein gepumpt. Obwohl die Anlage unmittelbar an unserer Grenze steht und Liechtenstein daran beteiligt ist, könne Liechtenstein, zumindest die Regierung und das Amt für Umweltschutz, weder Kontrollen noch Auflagen machen. Zum CO2-Ausstoss der Kehrichtverbrennungsanlage: Diese Werte, die angegeben werden, sind bei Weitem nicht so schön, wie vorgegaukelt wird. Um die politisch angestrebten Werte zu erreichen, wird alles Mögliche in Abzug gebracht. Die kommunizierten Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Zum Beispiel: Je mehr Metall in den Müll gegeben wird, umso tiefer wird der CO2-Ausstoss pro Tonne verbrannter Müll angegeben. Wenn dann die Regierung in der Vergleichsrechnung zwischen Müll und Erdgas für Erdgas noch einen Dampfkessel mit 45% Wirkungsgrad einsetzt, dann ist klar, was herauskommt. Dampfkessel für Erdgas können bei weit über 90% Wirkungsgrad liegen, wenn auch Warmwasser für die Raumheizung abgenommen wird, also wenn die Rauchgase gekühlt werden können. In den vergangenen Jahren waren die drei Ofenlinien zu 97,3% ausgelastet, also keine Reserve. Zurzeit wird das Wärmenetz von der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs nach Liechtenstein erweitert und somit wird mehr Wärme aus Müll benötigt. Dies könnte eine Erhöhung der Verbrennungskapazität erforderlich machen. In der Folge müsste noch mehr Müll aus noch entfernteren Gebieten hierher gefahren werden. Mein Anliegen ist eine Limitierung der Menge Müll, die an unserer Landesgrenze in unmittelbarer Nähe zu Wohnsiedlungen in Liechtenstein verbrannt werden darf, wobei die Limitierung in etwa der heutigen Menge entsprechen soll, damit die Anlage auch wirtschaftlich in Zukunft betrieben werden kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt eine Reihe von Wortmeldungen von Abgeordneten, die nicht zu den Interpellanten zählen. Wir müssen daher Diskussion beschliessen. Wer damit einverstanden ist, dass wir Diskussion zulassen, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen Diskussion beschlossen.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Gerne möchte ich mich zuerst bei der Regierung für die ausführliche Beantwortung der Fragen des Abg. Herbert Elkuch bedanken. Die Interpellationsbeantwortung hat sicher einige Ressourcen gebunden und viele Arbeitsstunden in Anspruch genommen. Dabei zeigt sich, dass die hochstilisierten Befürchtungen des Interpellanten samt und sonders entkräftet oder widerlegt werden. Die Interpellation respektive die Interpellationsbeantwortung sagt eigentlich mehr über die Verschwörungstheorien des Interpellanten aus, als diese einen Nutzen für den politischen Prozess darstellen würden. So führt die Regierung mehrmals aus, dass die Fragen und Behauptungen vielfach ohne praktische Bedeutung sind und die Befürchtungen unbegründet sind respektive das Gegenteil der Fall ist. Hierzu einige Beispiele: «Die Regierung geht allerdings davon aus, dass das vom Interpellanten angedachte Szenario keine praktische Relevanz hat.» (Seite 40) «... hypothetisch und ohne Praxisrelevanz ...» (Seite 73) «Dass als direkte Folge der neu wirksamen CO2-Limiten mit Kurzarbeit bei der Automobilzulieferindustrie zu rechnen ist, erachtet die Regierung deshalb als unrealistisch.» (Seite 41) «Der Zusammenhang zwischen verpflichtendem Nachvollzug eines Rechtsaktes und der Arbeitslosenversicherung erschliesst sich daher nicht.» (Seite 41)«Dass sich die Fahrzeuge für den Neuwagenkäufer aufgrund der Sanktionen generell verteuern oder verteuert haben, ist jedoch nicht der Fall.» (Seite 23) «Insgesamt führte die Gesetzesanpassung mit der Einführung der Abhängigkeit der Sanktionshöhe vom Euro-Wechselkurs zu geringeren Sanktionen.» (Seite 29) In den Fragen 26 und 27 beschäftigt sich die Interpellation mit der KVA Buchs und deren Sinn oder nach Ansicht des Interpellanten Unsinn. Der Interpellant bringt dann auch den Ersatz der KVA-Buchs durch ein erdgasbetriebenes Kraftwerk ins Spiel. Hierzu stellt die Regierung fest: «Dieses Projekt durch fossile Energieträger wieder zu ersetzen, würde eine Verschwendung von Steuergeldern bedeuten und die Umwelt doppelt belasten.» (Seite 91) Das scheint mir nicht ganz uninteressant auch in Bezug auf das Traktandum 15, den Finanzbeschluss zur Durchführung von Tour-de-Ski-Etappen, wo wir dann, wie es mir scheint, auch eine umweltpolitische Diskussion führen werden. Dort wird dann wohl konträr argumentiert werden. Noch zwei abschliessende generelle Bemerkungen meinerseits zur Parteienbühne des Abg. Herbert Elkuch vom 28. August im «Liechtensteiner Vaterland», wo die Verschwörungstheorien weitergesponnen werden. Es wird dort ausgeführt, wie der Abg. Herbert Elkuch auch heute ausgeführt hat, dass sich CO2-intensive Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Das ist so weit korrekt, aber nur - aber nur -, wenn diese Unternehmen durch massive Investitionen in ihre Prozesse ihre Emissionen nachhaltig und dauerhaft verringern. Diese Befreiung ist also mitnichten gratis zu haben, wie dies unterstellt wird. Aus diesen Investitionen resultiert eine erhebliche gesundheitliche Verbesserung für Mensch und Umwelt. Sie macht deshalb Sinn. Weiter wird bemängelt, dass es bei den Autofahrern eine Zweiklassengesellschaft geben würde, weil Besitzer von E-Autos angeblich keine Mineralölsteuer entrichten müssten. Das ist wirr, verdreht und einfach falsch. Egal, ob jemand ein mit Benzin, Diesel oder Strom betriebenes Auto fährt, jede und jeder hat die Mineralölsteuer zu entrichten, wenn Benzin oder Diesel gekauft wird. Dass nun Elektroautos keinen Benzin oder Diesel zum Betrieb benötigen und deshalb die Besitzer von Elektroautos keinen Benzin oder Diesel kaufen müssen, ausser vielleicht zum Betrieb ihrer Motorsäge, hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass jemand von der Mineralölsteuer ausgenommen wäre, wie es fälschlicherweise angedeutet wird. Das ist nicht der Fall. Im Vergleich ist das, wie wenn man einem Alkoholabstinenzler vorwirft, dass er keine Alkoholsteuer bezahlt, weil er nicht säuft. Es ist schlicht absurd und fernab der Realität. Dieses Fazit ist meiner Meinung nach auf die hier vorliegende Interpellationsbeantwortung analog zu übertragen. Auf weitere Ausführungen komme ich dann vielleicht später zurück. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank an den Interpellanten für die Interpellation zur Abänderung des CO2-Gesetzes vom 2. März 2018, die am 2. Mai 2018 an die Regierung überwiesen wurde. Die umfangreichen Fragen wurden aus meiner Sicht detailliert und in der notwendigen Tiefe beantwortet. Der Interpellant sieht dies etwas anders. Er hat am 28. August 2018 eine Stellungnahme im «Liechtensteiner Vaterland» veröffentlicht. Darin ortet er im CO2-Gesetz eine Umverteilung zur Oberschicht. Ein Gesetz von den Grossen für die Grossen.Folgende Fragen werden in diesem Artikel gestellt: Der Kleine und Sparsame muss bezahlen. Ist das gerecht? Ist das fair? Brauchen die Grossen mehr Rechte? Eine Gesetzeslücke? Ist dies sinnvoll? Ist das okay? Soll es zwei Klassen Autofahrer geben? Mit diesen Fragenstellungen wird suggeriert, dass das ganze CO2-Gesetz schlecht ist. Der kleine Mann bleibt auf der Strecke. Woher kommt diese Reaktion? Kann es sein, dass die Interpellationsbeantwortung der Regierung nicht so ausgefallen ist, wie es sich der Interpellant wünscht? Es scheint aktuell einfach rund um den Globus in Mode zu sein, gegen alles und jeden zu wettern, der nicht der gleichen Meinung ist wie man selbst. Leider ist dieses Vorgehen auch in Liechtenstein gängige Praxis. Das Robin-Hood-Prinzip - wonach man den vermeintlich Benachteiligten öffentlichkeitswirksam zu Hilfe eilt - ist populär, in diesem Fall aber wohl nicht ohne weiteres anwendbar.Meines Erachtens ist es besonders lobenswert, dass das Ministerium für eine fristgerechte Beantwortung sorgte. Betrachtet man die Tiefe und Komplexität der Fragestellung des Interpellanten, ist das nicht selbstverständlich, wenn ich an so manchen noch offenen parlamentarischen Vorstoss denke, der schon länger unbeantwortet ist. Der Regierung, dem Ministerium und den beteiligten Institutionen, die für eine Beantwortung sorgten, ist ein Dank auszusprechen. Ich denke eher, dass das vom Interpellanten gewählte Vorgehen nicht ganz fair ist. Die Beantwortung einer so umfassenden Interpellation mit einer sehr guten Beantwortung bereits im Vorfeld einer Landtagsdebatte öffentlich zu kritisieren und damit gute Arbeit schlechtzureden, anstatt sie sachlich im Rahmen der Landtagsdebatte zu diskutieren, ist eine Unsitte. Damit tut man all jenen Unrecht, die an der Beantwortung mitgewirkt haben. Um den Aufwand zur Bearbeitung dieses parlamentarischen Vorstosses zu beziffern, habe ich zwei Fragen an die Regierung beziehungsweise an die zuständige Regierungsrätin Gantenbein: - Wie viele Stunden mussten für die Ausarbeitung der Interpellationsbeantwortung aufgewendet werden?
- Welche Kosten sind in etwa entstanden? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich werde versuchen, mich kurzzufassen. Ich möchte auch die Diskussion nicht zu sehr anheizen. Es handelt sich schliesslich um die Beantwortung einer Interpellation. Für diese möchte ich mich recht herzlich bei der Regierung bedanken. Es ist wirklich ein umfassendes Werk, das hier sehr tief in die Tiefe geht. Ich möchte nur ganz kurz zum Thema Müllverbrennung meine Anmerkungen machen. Herr Abg. Elkuch, es ist Ihnen natürlich freigestellt, eine Initiative zu lancieren, in der Sie die angenommene Müllmenge reduzieren wollen - überhaupt kein Problem. Ich glaube, in diesem Raum ist niemand, der wirklich Müll will. Das Zeug liegt uns wirklich im Weg herum. Man hat in den 60er-Jahren in weiser Voraussicht beschlossen, ich mache nur einen kurzen Exkurs in die Vergangenheit, das waren die Gemeinden Buchs, Schaan und Vaduz, die haben sich dazu entschlossen, anstatt den Müll irgendwo zu deponieren, eine Verwertungsanlage zu bauen.Jetzt komme ich zum nächsten Punkt: Es wird auch hier von Ihnen teilweise versucht, diese Müllverbrennungsanlage irgendwie als Geschäft hinzustellen, das irgendwelche Gewinne erzielen muss. Dem ist beileibe nicht so. Im Moment ist es so, dass der Verein, es ist ein Verein, es ist wirklich erstaunlich, es ist ein Verein, der Verein hat 42 Mitgliedsgemeinden. Wir bedienen ein Einzugsgebiet von rund 200'000 Einwohnern. Man stelle sich vor, alle elf liechtensteinischen Gemeinden sind auch Mitglied des Vereines und jede Gemeinde stellt Delegierte. Also ich hoffe, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mit einem Delegierten der Gemeinde Schellenberg einmal ein Gespräch zu führen. Es geht ja nicht darum, dass die Müllverbrennungsanlage als bösartiges Ding auf der Schweizer Grenze dargestellt wird. Nein, es ist ja ganz anders, wir versuchen irgendwie, unseren Müll zu verarbeiten, und das mit möglichst wenigen Schadstoffen. Wenn Sie natürlich hingehen und Zahlen einfach so interpretieren, wie Sie es gerade brauchen, dann vermitteln Sie durchaus einen falschen Eindruck. Ich möchte einfach nur ganz kurz, möchte keine Zahlenspiele machen, ich lade Sie übrigens auch recht herzlich ein, sich einmal, wenigstens einmal, bei der Geschäftsleitung des Vereins für Abfallentsorgung bei der KVA zu melden. Ich sage Ihnen, der Vorstand wird Sie mit offenen Armen aufnehmen. Übrigens der Vorstand, bis auf meine Wenigkeit, besteht nur aus Gemeindevorstehern - nur ich bin kein Gemeindevorsteher, alle anderen sind Gemeindevorsteher. Ich gehe auch davon aus, dass diese im Sinne der Einwohner handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gemeindevorsteher sich gegen die Gesundheit seiner Einwohner stellt, vor allem, weil es ja keinen Gewinn abwirft, weil der Gewinn, das möchte ich auch noch gesagt haben, fortlaufend investiert wird, vor allem in umweltschützende Massnahmen. Dass ein Betrieb einer Kehrrichtverbrennungsanlage nicht nur auf elf Gemeinden ausgelegt werden kann, das beweist die Stadt Schaffhausen. Schaffhausen hat ein Riesenproblem, weil sie nicht in der Lage sind, zu geringe Mengen zu verarbeiten, darum die ganze Region, 196'000 Einwohner. Und wenn wir gerade dabei sind, die verbrannten Abfallmengen sind zu 61,5% aus der Schweiz, zu 14% aus Liechtenstein, 23% kommen aus Vorarlberg. Da muss man sagen, das ist ein weiterer Verbund, der mit der schweizerischen Eidgenossenschaft so abgesprochen ist, weil Vorarlberg - übrigens ein Nachbar von uns - ein Riesenproblem hat, weil sie keine Verbrennungsanlagen haben. Sie müssen Lösungen finden, und da ist der Schweizer Staat teilweise eingesprungen. Nur diese Zahlen kann man nicht so absolut verwenden, weil es da Gegengeschäfte gibt. Also gleichzeitig gehen auch andere Arten von Abfällen nach Vorarlberg. Das ist ein Geben und ein Nehmen. Also das ist nicht so, dass «hergekesselt» wird, das ist höchstens im Umkreis von 30 Kilometern. Aus Italien übrigens, wenn Sie das noch wissen wollen, kommt etwa 1% und aus Deutschland 0,3%. Also es ist beileibe nicht so, dass da Abfall hergekarrt wird. Da kommen Sie natürlich zum nächsten Schluss und sagen, jetzt wird in Schaan die Fernwärme verteilt und jetzt muss man mehr Abfall verbrennen. Dieses Argument übrigens wurde in den 60er-Jahren auch schon verwendet, und vor allem von Delegierten aus dem Liechtensteiner Unterland. Ich kann zwar nicht wissen, warum, aber das war scheinbar so. Es geht darum, dass die Menge verbrannt wird und dass wir im Moment eine Abwärme von 140 Gigawattstunden einfach vernichten. Das heisst, es wird in die Luft geblasen, die ist weg. Es wäre fahrlässig, wenn man diese 140 Gigawattstunden nicht als Fernwärme nutzen würde. Also ich denke, Sie haben es ja gut gemeint, Herr Elkuch, aber die Schlussfolgerungen sind sehr seltsam.Noch ganz kurz, dass ich nicht so ausführlich werde. Wir gehen davon aus, dass die Kehrrichtverbrennungsanlage von der schweizerischen Eidgenossenschaft kontrolliert wird. Wir gehen nicht nur davon aus, es ist so. Sie können mir glauben, dass die schweizerische Gesetzgebung einer der weltweit strengsten ist. Die KVA Buchs wird 24 Stunden, 365 Tage vom Amt für Umwelt des Kantons St. Gallen und anderen behördlichen Organen überwacht. Die KVA Buchs, damit das auch noch gesagt ist, hält sämtliche Grenzwerte bei Weitem ein. Es geht sogar noch weiter, diese werden unterschritten.Wie gesagt, ich lasse es dabei. Nur ich sage Ihnen einfach eines: Wenn Sie aus welchen Gründen auch immer versuchen, die Kehrrichtverbrennungsanlage in Buchs als Umweltschleuder, Giftschleuder, hinzustellen, dann muss ich sagen: Die einzige Alternative, die Sie noch haben, wäre, wenn Sie den Abfall, ich nehme jetzt einmal an, dass Sie auch Abfall produzieren, in Ihrem Vorgarten deponieren, weil das wäre die nächste Möglichkeit. Oder Sie gehen hin, wie es andere machen, und karren das Zeug wirklich weit weg und führen es nach Afrika in Drittweltländer. Dann haben Sie vielleicht in Ihrer Auffassung auch noch Entwicklungshilfe geleistet. Es tut mir leid, dass ich so deutlich werden muss, aber was ich nicht abkann, ist, wenn man aus irgendwelchen Gründen die Tatsachen so verdreht, dass ein Eindruck entsteht, wie wenn das etwas wäre, das uns schaden würde. Wie gesagt, die Delegierten stammen auch aus Liechtenstein, der Vorstand besteht auch aus Liechtensteinern. Und glauben Sie mir, niemand möchte der liechtensteinischen Bevölkerung schaden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank für das Wort. Auch für mich ist diese Interpellation ein Paradebeispiel, wie von irgendwelchen Annahmen ausgegangen wird, nachher ein grosses Bündel an Detailfragen nachgereicht wird, wo am Ende des Tages ich auch jetzt nach Ihrer Auslegung, was Sie aus der Interpellationsbeantwortung entnommen haben, immer noch nicht weiss, was der Interpellant mit dieser Interpellation eigentlich wollte. Dinge werden in den Raum gestellt, ich gehe gar nicht näher darauf ein. Die ganze Kurzarbeit wurde schon erläutert, die Sie irgendwo, ich muss sagen, noch suchen. Und es wird mit Zahlen um sich geworfen, dies auch schon in einer Parteibühne in der Zeitung, und so eine Scheinexpertise suggeriert, die überhaupt nicht vorhanden ist. Nochmals, ich weiss jetzt noch nicht, was die Zielsetzung dieser Interpellation war. Ich gehe jetzt auf zwei, drei Punkte ein. Der Abg. Beck hat die Anfrage, die wir an die KVA Buchs gestellt haben, und die Antwort als Vizepräsident auch erhalten. Er hat daraus schon gewisse Punkte herausgenommen. Ich möchte einfach noch auf zwei, drei Punkte zurückkommen, um einen Eindruck, den Sie mit dieser Interpellation und mit Ihrer Parteibühne suggerieren, einfach ad absurdum zu führen. Ich kann es nur so deutlich sagen. Wenn Sie sagen, dass Tonnen von Müll herumgekarrt werden, dann ist die klare Antwort, die der Abg. Beck schon gegeben hat, es sind 1,5% der Abfallmenge, die einen grösseren Weg als 30 Kilometer zurücklegen.Mein Hauptkritikpunkt ist eigentlich: In der Parteibühne nehmen Sie Bezug auf die Chemikalien, die für die Abgasreinigung eingesetzt werden. Natürlich sind dann Zahlen wie 3'691 Tonnen Chemikalien erschreckend auf den ersten Blick. Die Antwort ist aber: Im Verhältnis zur fachgerechten Entsorgung, zur bestmöglichen Reinigung der Abgase ist diese Menge an Chemikalien nötig. Es ist heute technologisch die bestmögliche Lösung, die damit auch an der KVA Buchs erreicht wird. Und zur Abwasserreinigungsmenge, es sind 34,8 Mio. Liter, die da in den Rhein fliessen, das erweckt den Eindruck, das sei alles Abwasser etc. Es ist Wasser, das die Abgas- beziehungsweise Belastungswerte der Abwasserbehandlung wie in einer Abwasseraufbereitungsanlage, zum Beispiel an der ARA in Gamprin-Bendern, erreicht. Solches Wasser geht in den Rhein zurück, was also als sauberes Wasser deklariert werden kann. In der Antwort, die auch wir von der KVA Buchs erhalten haben, stand noch ein interessanter Satz. Sie würden sich wünschen, dass die Politik mehr über die Abfallvermeidung beziehungsweise das Recycling von Materialien eine politische Diskussion führen würde, als sich über Punkte auszulassen, welche der öffentlichen Meinung oder dem Eindruck, den man von der KVA hat, zuwiderlaufen. Und ich belasse es hiermit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für Wort. Ja, wenn man Dinge nicht verstehen will, dann muss man so argumentieren. Herbert Elkuch hat ganz klar ausgeführt, dass Abfall ein unbestimmtes Brennmaterial ist. Ich denke, darüber sind wir uns wohl alle einig. Dann gebe ich auch zu bedenken, dass man sich vielleicht einmal den Abfallbericht des Kantons St. Gallen zu Gemüte führt. Zum Beispiel den aus dem Jahr 2017 auf der Seite 27. Dort werden diese drei bestehenden Kehrrichtverbrennungsanlagen verglichen. Da sind die Kehrrichtverbrennungsanlage St. Gallen, die Kehrrichtverbrennungsanlage Buchs und auch die Kehrrichtverbrennungsanlage Bazenheid aufgeführt. Da kann man ganz einfach und schnell erkennen, dass die Kehrrichtverbrennungsanlage St. Gallen überhaupt keine Abfälle von ausserhalb dem Einzugsgebiet verbrennt. Die Kehrrichtverbrennung Bazenheid verbrennt etwas 15% ihres gesamten Abfalls von ausserhalb des Einzugsgebietes und - Entschuldigung - die Kehrrichtverbrennungsanlage Buchs verbrennt 75% des gesamten Abfalls von ausserhalb des Einzugsgebietes, das ist einfach Fakt. Und dass man das so unter den Tisch wischt, da bin ich schon erstaunt darüber. Das sind 150'000 Tonnen pro Jahr, welche diese Kehrrichtverbrennung von ausserhalb des Einzugsgebietes verbrennt. Das schleckt keine Geiss weg, Entschuldigung. Von dem Sinne her verstehe ich Sie nicht. Da müssen Sie Herbert Elkuch verstehen, er will das begrenzen. Er will nicht, dass man noch mehr Abfall verbrennt, welcher von ausserhalb des Einzugsgebiets in diese Kehrrichtverbrennungsanlage kommt. Ich möchte auch nicht, dass man weiterhin Wärmeverteilungsanlagen ausbaut, damit man später weiter zusätzlichen Abfall importiert, den man hier dann, Entschuldigung, im Rheintal verbrennt. Das geht nicht. Das ist die klare Message, die hierbei herauskommt. Auch die Zahlen muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Klar wir sind froh, dass wir den Abfall in Buchs verbrennen. Es ist auch sinnvoll, dass man Abfall verbrennt, das ist unbestritten. Aber die Frage ist, welchen Abfall man wo verbrennt. Das ist der springende Punkt. Den haben Sie anscheinend nicht verstanden, so wie ich Sie interpretiere. Das sind rund 10'000 Tonnen Abfall aus Liechtenstein, das ist okay. Das sind rund 40'000 Tonnen Abfall aus anderen Gemeinden. Das sind 50'000 Tonnen Abfall aus dem Einzugsgebiet, und 150'000 Tonnen, welche von ausserhalb des Einzugsgebietes herangekarrt werden. Ob es dann 30 oder 35 oder 27 Kilometer sind, das interessiert nur am Rande. Aber es sind 42 Gemeinden und diese 42 Gemeinden bringen rund 50'000 Tonnen Abfall in diese Kehrrichtverbrennungsanlage. Das ist «fact». Wenn wir uns die Kehrrichtverbrennungsanlage von der Stadt St. Gallen anschauen, dann sind es rund 75'000 Tonnen. Das ist auch «fact». Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Vielen Dank für das Wort. Die Abfallmenge, die aus Liechtenstein kommt, wenn ich es richtig verstanden habe, Herr Jürgen Beck, sei 14%. Ich habe diese 5% aus dem Bericht und Antrag genommen, und zwar auf Seite 82 steht geschrieben: «In den vergangenen Jahren hat sich die verbrannte Jahresmenge Abfall im Bereich von 196'000 Tonnen, also weitestgehender Vollauslastung, eingependelt (durchschnittlich 535 Tonnen pro Tag). Das steht hier im Bericht und Antrag. Und auf der gleichen Seite weiter unten steht: «Liechtenstein hat im Jahr 2016 rund 9'800 Tonnen Abfälle aus Haushalt und Gewerbe und Industrie an die KVA geliefert.» Also das ist, das nehme ich an, der gesamte Müll, den Liechtenstein hat. Und wenn man diese 196'000 Tonnen und 9'800 Tonnen ins Verhältnis setzt, dann liefert Liechtenstein 5% Müll in die total verbrannte Menge. Ich möchte da nicht alles wiederholen, aber zum Punkt von Herrn Frank Konrad: CO2-intensive Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen. Das ist auch richtig: Sie müssen irgendwelche Effizienzmassnahmen dazu ergreifen. Aber das gilt nur für Betriebe, die über 100 Tonnen CO2 pro Jahr ausstossen. Betriebe, die weniger ausstossen, können sich auch nicht befreien lassen, wenn sie Effizienzmassnahmen ergreifen. Also das ist doch keine Gleichbehandlung, weil der andere Betrieb kann Befreiungen beantragen, wenn er Effizienzmassnahmen ergreift. Der kleine Betrieb kann Massnahmen ergreifen, aber er kann nicht befreien. Das ist eine Ungleichheit. Und zwar hat der grössere Betrieb einen Vorteil. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, dann kommen wir nochmals zu den Facts, wie es hier geheissen hat. Zu «75% des Abfalls kommen von ausserhalb des Einzugsgebietes»: Ja, das ist insoweit schon richtig. Man muss eben wissen, was das Einzugsgebiet ist. Das sind eben die beteiligten Gemeinden, die dem Abfallverbund angehören. Es ist durchaus richtig, dass von ausserhalb des Einzugsgebietes aus unmittelbarer Nähe - meiner Meinung nach könnte man das immer noch gut als Region bezeichnen -, nämlich von Schaffhausen und Vorarlberg, eben Müll dazukommt. Es macht ja keinen Sinn, alle fünf Kilometer eine Abfallverbrennungsanlage zu bauen. Da kommen dann eben wirtschaftliche Kriterien hinein. Wenn Sie sagen «importiert», dann ist es eben falsch. Genau das ist es nicht. Das ist genau das, was mich dermassen stört. Es werden hier Dinge suggeriert, die eben nicht wahr sind. Es werden 23% aus Vorarlberg importiert, wenn Sie so wollen. Das können Sie noch als Import gelten lassen. Aber ich würde das, nur weil da eine Landesgrenze dazwischen ist, jetzt noch nicht als grosses Problem sehen. Eigentlicher Import wären die 1,5%, die anscheinend aus Italien und Deutschland kommen. Ihrer Formulierung nach ist es aber so, dass Sie suggerieren wollen, 75% kommen irgendwo aus Portugal, Norwegen, Schweden, Italien, weiss Gott woher. Das ist eben nicht richtig. Es geht darum, welche Botschaft man sendet. Dann noch weiter zu den «facts»: Welcher Abfall wird wo verbrannt? Aus Liechtenstein sind es eben 25'000 Tonnen und nicht die 9'000 Tonnen hier; das sind nur die eingesammelten Siedlungsabfälle. Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten und einen Geschäftsbricht angeschaut hätten, dann hätten Sie das auch daraus schliessen können. Ich gebe zu, die Formulierung ist ein bisschen verwirrend, aber man kann sich ja auch noch weiter informieren. Abfall ist ein unbestimmtes Produkt - wurde auch genannt. Alles darf man eben nicht in den normalen Abfall werfen oder sollte man nicht. Es gibt da meiner Meinung nach gewisse Grenzen. Es werden ja eben auch deswegen gesonderte Sammlungen für Giftstoffe und so weiter gemacht. Was ist denn die Alternative? Wohin soll denn der Dreck? Wollen wir ihn direkt in den Rhein werfen oder in ein Loch? Eine schlechte Idee, wie es auch ausgeführt wird im Bericht und Antrag. Dann entsteht nämlich Methan, ein noch viel stärkeres Klimagift. Zudem müssten wir die Energie von irgendwoher holen. Also null Fortschritt. Es ist einfach die viel schlechtere Lösung. Dann noch abschliessend zu dem, was Sie, Herr Abg. Herbert Elkuch, gesagt haben, dass sich eben nur grosse Betriebe von der Abgabe befreien lassen können, wenn sie eben sozusagen einen Vertag schliessen und grosse Investitionen tätigen. Ja, da mag schon sein. Es ist ja auch für mittelgrosse Betriebe, die eben unter dieser Grenze, die Sie gesagt haben, liegen, interessant, weniger Energie zu verbrauchen. Aber es macht halt erst ab einer gewissen Grössenordnung Sinn, das zu fördern. Dass Sie da jetzt eine Ungerechtigkeit ausloten, ja, okay. Nur das ist jetzt noch nicht das Ende der Welt. Wir haben ja durchaus einen guten, positiven Effekt. Und als Gesellschaft haben wir das festgelegt, dass es dort eine Grenze geben soll für gewisse Betriebe ab einer gewissen Grösse, weil dort der Effekt auch am allergrössten ist. Da können die umweltschädlichen Abgase, die Emissionen reduziert werden und gleichzeitig noch das Klima geschont werden. Verliert da jemand? Ich meine nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, wie gesagt, ich finde diese Interpellation hat sehr viele gute Fragen beinhaltet. Es sind vor allem Fragen, die der Abg. Herbert Elkuch anlässlich der Diskussion des CO2-Gesetzes gar nicht stellen konnte, weil man gesagt hatte, okay, dieses Gesetz muss man aus zeitlichen Gründen einfach durchwinken. Ich meine, wenn eine Diskussion anno dazumal möglich gewesen wäre, hätte der Abg. Elkuch auch keinen Anlass gehabt, eine Interpellation zu dieser ganzen Thematik zu schreiben. Und ich denke, es sind doch einige Gesichtspunkte drin, die es wert sind, diskutiert zu werden. Wenn man da natürlich diese Interpellation quasi als Verschwörungstheorie abtut, dann muss ich schon sagen, das ist schon sehr despektierlich, und muss dies in dieser Form zurückweisen. Es geht auch nicht darum, dass man jetzt diese KVA in Buchs zum Beispiel stilllegt, sondern es geht dem Abg. Herbert Elkuch darum, dass man das Verbrennen von Müll nicht noch weiter ausdehnt und Müll aus noch weiter entfernten Regionen herankarrt, selbst wenn man die Abwärme neuerdings relativ gut nutzen kann. Sicher ist auch das CO2-Gesetz ein Gesetz, das zu grossen Umverteilungen führt. Und es werden natürlich auch gewisse Lobbygruppen dadurch geschützt. Ich denke hier beispielsweise an den Import von Fahrzeugen. Ein Import von Fahrzeugen durch eine private Person, wenn das Fahrzeug einen Verbrennungsmotor hat, wird in Zukunft ab dem Jahr 2020, aus Kostengründen nicht mehr rentabel sein. Am besten können die Grossimporteure die Kosten noch verteilen, weil die ganzen Abgaben auf die gesamte Flotte umgerechnet werden. Und es ist wirklich nicht auszuschliessen, dass Kleinwagenkäufer dann die Käufer von grösseren Limousinen, die mehr CO2 ausstossen, subventionieren.
Die Kehrrichtverbrennungsanlage Buchs hat natürlich entsprechende Rauchgaswäscheanlagen und wird sicher auch 24 Stunden und das über die ganze Zeit überwacht. Allerdings, wenn man dann die Schadstoffe anschaut, ich denke jetzt hier speziell einmal an die äusserst gefährlichen Dioxine, dann fällt schon auf, dass der Grenzwert gemäss der schweizerischen Luftreinhalteverordnung bei 0,1 Nanogramm pro Normalkubikmeter liegt. Ich meine, das ist natürlich eine absolut geringe Menge. Aber man weiss, dass die sehr gefährlichen Dioxine sich in der Natur praktisch nicht abbauen und dann bereits in einem Bereich von Pikogramm auch noch schädlich sind. Wenn ich dann die Tabelle anschaue, dann sehe ich, dass die Messwerte gerade knapp unter diesen 0,1 Nanogramm pro Normalkubikmeter, die erlaubt sind, liegen. Insofern denke ich, dass eben das Verbrennen eines undefinierten Brennstoffes nicht ungefährlich ist und entsprechend auch so gering wie möglich zu halten ist. Sind im Abfall beispielsweise Öle und chlorierte Stoffe drin, das kann auch Kochsalz sein, dann bilden sich unter Umständen in einem Verbrennungsprozess Dioxine. Diese sind, wie wir alle wissen, sehr gefährlich, und ich denke, das ist effektiv ein Problem. Die gemessenen Messwerte liegen hier gemäss Tabelle aus dem Bericht der KVA Buchs bei 0,089 Nanogramm pro Normalkubikmeter. Das ist also gerade einmal ganz schwach neben diesen erlaubten 0,1 Nanogramm pro Normalkubikmeter. Insofern wie gesagt, mir wäre lieber, es würde weniger Abfall in unserer unmittelbaren Nähe verbrannt. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Eine kleine Ergänzung: Bei dem Freigabeprozess, der vom BAFU überwacht wird, handelt es sich auch um eine Gleichbehandlung mit der Schweiz. Und es ist noch nicht lange her, dass wir hier im Hohen Landtag über die gleich langen Spiesse geredet haben. In diesem Bezug geht es ja in eine ähnliche Richtung, dass wir wirtschaftlich gleichgestellt sind. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich vonseiten der Regierung noch einige Anmerkungen zur Interpellationsbeantwortung machen. Diese Interpellation wurde am 2. Mai 2018 an die Regierung überwiesen. Wie bereits anlässlich der Behandlung des CO2-Gesetzes ausgeführt und in der Interpellationsbeantwortung detailliert auch dargestellt, ist der Handlungsspielraum hinsichtlich der Umsetzung dieses CO2-Gesetzes für Liechtenstein sehr eingeschränkt. Das CO2-Gesetz ist für Liechtenstein wie auch die Schweiz eine Lenkungsabgabe, die einerseits den sorgsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen fördern soll, und andererseits stellt sie eines der wichtigsten Instrumente zur Umsetzung der Inlandsreduktionen im Rahmen unseres Klimaschutzes dar. Ich möchte kurz noch auf zwei, drei offene Fragen eingehen. Zum Themenblock 1, wo vieles diskutiert wurde über die Geldverteilung von Klein zu Gross, möchte ich einfach noch anfügen, Sie haben vorher die Unfairness diskutiert, dass Betriebe mit einem grösseren als 100-Tonnen-Ausstoss eben befreit werden können. Der Abg. Thomas Lageder hat eindrücklich aufgezeigt, dass es hier nicht um eine blosse Befreiung geht, sondern dass diese Unternehmen aktiv umweltpolitische Effizienzmassnahmen machen müssen und somit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz beitragen. Wichtig ist hier noch zu sagen, dass auch kleine Unternehmen Möglichkeiten haben für Verbundslösungen. Das heisst zum Beispiel, dass verschiedene Bäckereien sich zusammenschliessen können und dann auch in ihrem Kontingent grösser als 100 Tonnen sich so einem Programm anschliessen können. Warum hat man das gemacht? Sie sprechen ja dann auch von Effizienz bei den anfallenden Verwaltungskosten. Das hat man genau aus diesem Grund gemacht, weil diese Programme begleitet werden. Es werden Zielsetzungen gemacht, diese werden kontrolliert. Für Kleinbetriebe wären Effizienz und Effektivität hier nicht gegeben. Das ist genau der Grund, warum man das so gemacht hat.Dann möchte ich noch auf die viel diskutierte Thematik der KVA eingehen. Hier wurde ja der Satz aufgegriffen, dass die KVA besser oder weniger umweltschädlich wäre als WKK-Anlagen. Der Satz ist für sich alleine und nicht im Kontext und isoliert betrachtet natürlich nicht korrekt. Jedoch muss dieser Satz hier in dieser Interpellation im Gesamtkontext der Interpellationsbeantwortung betrachtet werden. Im Zusammenhang mit den Ausführungen im Bericht und Antrag und im Gesamtkontext der Interpellation wird nämlich klar, dass, wie auch im ersten Satz auf Seite 90 ausgeführt, die Betrachtung vor dem Hintergrund der insgesamt entstehenden CO2-Emissionen gemacht wurde. Von daher ist es unter den bestehenden Rahmenbedingungen umweltpolitisch jedenfalls sinnvoller, Dampf einer bestehenden KVA zu importieren, als ein neues Kraftwerk, eine somit gasbetriebene WKK-Anlage, zu erstellen. Dies aufgrund der hohen umweltrechtlichen Standards, die die KVA in Buchs erfüllt. Natürlich wäre ohne die bestehende KVA die Umwelt oder die Situation eine andere. Ich glaube aber, Liechtenstein kann sehr froh über die sehr wertvolle Zusammenarbeit mit der KVA sein, auch, wie wir gehört haben, mit dem Einsitz der Gemeinden, die da aktiv mitwirken können. Ich möchte mich an dieser Stelle auch für die Zusammenarbeit bedanken.Dann möchte ich noch auf die Frage des Abg. Frank Konrad eingehen. Sie haben mich gefragt, wie viele Stunden für die Interpellationsbeantwortung gebraucht wurden. Es sind schätzungsweise circa 450 Arbeitsstunden, wenn man das mit einem durchschnittlichen Lohn ausrechnet, sind das circa CHF 35'000 und in Arbeitswochen sind das 55 Tage und circa neunundeinhalb Arbeitswochen. Nicht mit inkludiert sind sämtliche externe Partner wie das BAFU, die KVA und viele weitere, die uns bei der Beantwortung dieser Interpellation verdankenswerterweise geholfen haben, weil wir, wie gesagt, hier sehr stark natürlich mit unseren Partnern zusammenarbeiten. Und abschliessend, möchte ich mich für die Diskussion bedanken, aber diese Thematik, die wir soeben besprochen haben, auch nochmals in einen Gesamtkontext stellen. Liechtenstein verfolgt eingebettet in unterschiedlichen Abkommen mit unseren Nachbarn oder auch mit internationalen Partnern eine zielgerichtete Klima- und Energiepolitik. Diese bewährte Zusammenarbeit ist aus meiner Sicht wertzuschätzen. Kritische Fragen sollen beleuchtet werden. Aber ich glaube, sie können diese Arbeit, in der wir eingebettet sind, und die damit verbundenen Zielsetzungen nicht ersetzen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen. Wir haben Traktandum 13 abgeschlossen. -ooOoo-