Interpellationsbeantwortung zum Umgang mit Cannabis in Liechtenstein (Nr. 63/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen in der öffentlichen Landtagssitzung fort. Wir kommen zu Traktandum 11: Interpellationsbeantwortung zum Umgang mit Cannabis in Liechtenstein. Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 63/2018.Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident, geschätzte Anwesende. Zuerst bedanke ich mich im Namen der Interpellanten beim Ministerium für Gesellschaft und den beteiligten Stellen für die interessante und zum Grossteil ausführliche Beantwortung der Fragen, die wir im Rahmen unserer Interpellation gestellt hatten. Ich fasse gerne die wichtigsten Erkenntnisse zusammen: Die Drogenpolitik Liechtensteins ist gemäss der Beantwortung in Überarbeitung, da die derzeit gültigen Grundsätze aus dem Jahre 1967 den aktuellen Erfordernissen nicht mehr genügen. Ich meine, die Interpellation kam also zu einem günstigen Zeitpunkt. Dann möchte ich auf die Seite 34 der Beantwortung verweisen. Dort werden die direkten gesundheitsbezogenen Kosten aufgeführt, die in Liechtenstein für den Bereich der stoffgebunden Süchte anfallen. Ich zitiere: Es fällt auf, dass die höchsten Kosten für psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch alkoholische Getränke anfallen. Die Kosten, welche durch Cannabiskonsum entstehen, sind weitaus tiefer und liegen bei etwa einem Viertel der Kosten, welche durch Alkoholmissbrauch verursacht werden. Diese Realität gilt es auch bei der weiteren Diskussion immer wieder im Auge zu behalten. Momentan verfolgt Liechtenstein, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, eine repressive Linie im Umgang mit Cannabis. In Liechtenstein ist jeglicher Besitz und Konsum von Cannabis verboten, wenn es einen THC-Gehalt von mindestens 1% aufweist. Bei Verstoss ist Anzeige zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft hat zwei Möglichkeiten der Reaktion. Erstens: den Strafantrag beim Landgericht. Zweitens: das Angebot einer sogenannten Diversion. Beide Verfahren sind relativ aufwendig, wegen der relativ geringen Zahl von Verstössen aber gut handlebar. So gab es bei der Staatsanwaltschaft im Zeitraum von 2013 bis 2017 durchschnittlich 85 Verfahren jährlich wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wobei nicht gesagt werden kann, wieviele davon explizit Cannabis betrafen. Von der Landespolizei wurden im gleichen Zeitraum insgesamt 627 Tatverdächtige im Zusammenhang mit Cannabisdelikten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Beim Amt für Soziale Dienste sind gemäss der Interpellationsbeantwortung die Diversionsfälle der Erwachsenen stark rückläufig. Waren es im Jahre 2013 noch 24 Personen, ging die Zahl in den folgenden Jahren zurück bis auf einen Diversionsfall im Jahre 2017. Zusätzlich wurden in den letzten fünf Jahren 55 Diversionen bei Jugendlichen eingeführt. Wie interpretieren wir diese Zahlen? Entweder: Wir haben dank der repressiven Drogenpolitik kein riesiges Problem mit Cannabis. Oder: Die repressive Drogenpolitik kehrt die Realität unter den Teppich. Denn gemäss anderen Studien sollen rund ein Drittel der 15 bis 16-Jährigen bereits einmal mit Cannabis in Kontakt gekommen sein. Falls dem so wäre, dann hat die repressive Drogenpolitik nicht den gewünschten Erfolg - nämlich Jugendliche und Erwachsene vom Drogenkonsum abzuhalten. Nein, die Konsumentinnen und Konsumenten bleiben dann einfach dem öffentlichen Raum fern und kiffen zu Hause und im Verborgenen. Das gibt mir zu denken, darf doch die süchtig machende Wirkung von Cannabis nicht unterschätzt werden. Regelmässiger Cannabiskonsum kann vor allem bei jungen Menschen und auch bei Erwachsenen zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Wie schwer man sich im Umgang mit Cannabis tut, zeigen die verschiedenen Regelungen, welche in den diversen Staaten angewendet werden. Die Interpellationsbeantwortung führt hier Beispiele verschiedener Staaten auf. Keines von ihnen erscheint mir wirklich überzeugend. Hier hätte ich mir gewünscht, dass neben dem reinen Beschrieb der verschiedenen Modelle auch etwas über deren Erfolg beziehungsweise Misserfolg gesagt worden wäre. In der Schweiz besteht die Möglichkeit, den Cannabiskonsum im Rahmen eines Ordnungsbussenverfahrens zu erledigen. Die Übernahme eines solchen Ordnungsbussenverfahrens wäre gemäss der Interpellationsbeantwortung auch in Liechtenstein möglich. Es würde gemäss der Interpellationsbeantwortung die Arbeit von Staatsanwaltschaft und Landgericht leicht reduzieren, bei der Landespolizei bliebe es wahrscheinlich gleich oder ähnlich. Auch der Nachbarkanton St. Gallen kennt dieses Ordnungsbussenverfahren. Bei einer allfälligen Übernahme wären wir im Gleichschritt mit den Nachbarn und noch weit entfernt von einer Kifferhochburg im Rheintal, wie Sie, geschätzter Herr Gesellschaftsminister, sich kernig in den Schweizer Medien geäussert haben.Kommen wir zum Bereich der medizinischen Anwendung, was vom vorher genannten Gebrauch als Rauschmittel mit schädigenden Folgen klar zu unterscheiden ist. Cannabis macht bereits eine steile Karriere als Heilmittel. Ein Land nach dem anderen genehmigt es für medizinische Zwecke. Es ist erwiesen, dass Cannabis bei bestimmten Leiden muskelentspannend, beruhigend und übelkeitsunterdrückend wirkt. Allerdings ist die Anwendung bei uns sehr restriktiv geregelt. Die entsprechenden Medikamente stehen nicht auf der Swissmedic-Liste und sind deshalb auch nicht OKP-anerkannt. In der Interpellationsbeantwortung wird kurz darauf hingewiesen, dass im medizinischen Bereich Liechtenstein durch den Zollvertrag an die Schweizer Bestimmungen gebunden sei. Im Gegensatz zu den anderen Fragen ist die Beantwortung derjenigen Fragen, die den medizinischen Bereich betreffen, für uns Interpellanten zu einfach und ungenügend. Hier fragen wir uns schon, ob Liechtenstein nicht doch einen gewissen Freiraum hätte, um in diesem immer wichtiger werdenden Bereich der medizinischen Therapie eigenständige und passende Lösungen zu finden, anstatt sich einfach hinter der Schweiz zu verstecken. Wir Interpellanten sind der Ansicht, dass ein schrittweises Weg-von-der-harten-Linie zu einer Enttabuisierung von Cannabis führen könnte und somit vermehrt auch die heilsame Wirkung dieser Pflanze gerade und besonders im medizinischen Bereich erkannt würde. Also Information und Prävention anstatt Repression. Zuletzt meine Fragen an Sie, geschätzter Herr Regierungsrat Pedrazzini, sehen Sie nicht doch Möglichkeiten und Freiräume, welche es Liechtenstein ermöglichen könnten, eigenständige Lösungen in der medizinischen Anwendung von Cannabis zu finden? Können Sie auch schon Aussagen machen, in welche Richtung Ihre Überlegungen bei der aktuellen Überarbeitung der Drogenpolitik Liechtensteins gehen? Und bis wann können wir mit der Veröffentlichung dieser Überarbeitung rechnen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Bei der aktuell geführten Diskussion in verschiedenen Ländern, wie mit dem Cannabiskonsum umgegangen werden soll, ist es sicher sinnig, dass entsprechende Fragen auch in Liechtenstein von den Interpellanten gestellt und vonseiten der Regierung beantwortet worden sind. Hierfür möchte ich den Verantwortlichen danken. Wie aber nun soll mit dem Cannabiskonsum umgegangen werden? Je nachdem, unter welchen Gesichtspunkten die Thematik betrachtet wird, fallen die Argumente selbstredend unterschiedlich aus. Einerseits ist Cannabis ein Rauschmittel, gilt als weiche Droge und hat auch den Ruf, eine Einstiegsdroge für die wirklich harten Rauschgifte zu sein. Andererseits wird Cannabis, wie dies bereits mein Vorredner erwähnt hat, in verschiedenen Kulturen seit Jahrtausenden als Arzneimittel verwendet. In einigen Ländern finden Cannabinoide in kontrollierter Stärke Eingang als Medikament für Kranke. Die legale Nutzung von Cannabis und Cannabinoiden könnte so sehr vielen kranken Menschen von Nutzen sein. In Deutschland ist es seit März 2017 möglich, Cannabisarzneimittel als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen einzusetzen. Hierzu wurde vom Deutschen Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Somit können dort nun chronisch Schwerkranke Cannabis auf Rezept bekommen, wenn eine positive Wirkung auf die Symptome und den Krankheitsverlauf erwartet wird - somit eine Anwendung und Vorgehensweise, die vernünftig und begrüssenswert ist. Auch aus diesen Gründen ist es sicher nicht einfach zu entscheiden, wie mit dem Thema Cannabis umgegangen werden soll. Vor allem im Vergleich mit unseren sogenannten legalen Drogen, wie Alkohol und Tabak. Deren Besteuerung scheint aber dafür zu sorgen, dass wir uns mit diesen Drogen nicht ernsthaft auseinandersetzen. Dies soll nun nicht heissen, dass ich für eine Legalisierung von Cannabis bin. Ich bin aber der Ansicht, dass es wichtig und richtig ist, dieses Thema zu diskutieren. Gemäss der Interpellationsbeantwortung ist Cannabis in Liechtenstein die am häufigsten konsumierte illegale Droge. Ohne nun auf eine entsprechende Statistik greifen zu können, würde ich behaupten, dass vor allem Jugendliche und junge Erwachsene dem Cannabiskonsum frönen, genau diese aber auch besonders gefährdet sind. Die gesundheitlichen Gefahren durch den Cannabiswirkstoff THC werden durch internationale Studien bestens belegt. THC, Tetrahydrocannabinol, führe bei Jugendlichen zu schweren Hirnschädigungen, verhindere eine altersgerechte Entwicklung, könne zu Psychosen führen oder gar schwerwiegende psychosoziale Folgen haben. Vor allem sei der Joint von heute nicht mehr mit dem von früher zu vergleichen, da die THC-Konzentration im Vergleich zu den 60er- und 70er-Jahren regelrecht explodiert ist, während immer weniger von dem positiven Wirkstoff Cannabidiol enthalten sei, so ein auf diesem Gebiet renommierter Psychiater aus Österreich. Meiner Ansicht nach werden letztlich bei diesem Thema Befürworter und Gegner wohl nicht auf einen Nenner kommen. Jedes Pro kann widerlegt, jedes Kontra entkräftet werden. Somit fällt, je nach Blickwinkel und moralischen Grundsätzen, das Urteil über Cannabis und dessen Konsum jeweils wieder anders aus. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich habe noch etwas nachzuholen, nachdem bereits diese Wortmeldung - auch die nachfolgenden - Abgeordnete betreffen, die nicht zu den Interpellanten gehören, müssen wir noch über Diskussion befinden. Wer also der Meinung ist, wir sollten eine Diskussion führen, möge dies bitte jetzt bestätigen. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen Diskussion beschlossen. Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank, Herr Präsident. Vielen Dank dem zuständigen Ministerium und den Amtsstellen für die Beantwortung dieser Interpellation. Ich möchte mich nur zu der medizinischen Anwendung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff THC äussern und habe noch einige Fragen dazu. Bei Schmerzpatientinnen und -patienten, die zum Beispiel an chronischen Schmerzen bei rheumatischer Arthritis leiden, bei metastasierendem Mamma- oder Prostatakarzinom, bei chronischen Kopfschmerzen, bei MS oder Spastik bei Morbus Alzheimer und Morbus Parkinson finde ich es gerechtfertigt und richtig, wenn Arzneimittel mit dem Wirkstoff THC eingesetzt werden können. Die Bürokratie ist jedoch gross. Der behandelnde Arzt muss ein Gesuch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Verschreibung einreichen, mit der schriftlichen Einwilligung des Patienten. Der Antrag muss gleichzeitig an das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Amt für Gesundheit gestellt werden. Erst wenn dem Amt für Gesundheit die Genehmigung des BAG vorliegt, wird die Bewilligung für das Arzneimittel ausgesprochen. Dazu meine ersten Fragen: Warum muss das Schweizer Bundesamt für Gesundheit diesen Antrag ebenfalls genehmigen? Weshalb kann das Amt für Gesundheit den Antrag nicht eigenständig genehmigen und direkt bei dem von den schweizerischen Behörden anerkannten Lieferanten das Arzneimittel ausliefern lassen? Die im Bericht und Antrag aufgeführten Arzneimittel werden von der OKP nicht übernommen, ausser der Einsatz dieser Arzneimittel bringt einen grossen therapeutischen Nutzen. Das heisst, wenn die Krankheit tödlich verlaufen könnte, schwere und chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen würde oder keine andere therapeutische Alternative für eine wirksame Behandlung zur Verfügung steht. Dass ein grosser therapeutischer Nutzen nachgewiesen werden muss, ist für mich verständlich. Ich verstehe aber nicht, warum ein schwerkranker Mensch, der sich wahrscheinlich schon Jahre in ärztlicher Behandlung befindet, auch noch einen Vertrauensarzt aufsuchen muss, damit die Krankenkasse dann eventuell einen Teil des Medikaments bezahlt. Wer wählt den Vertrauensarzt aus? Die Krankenkasse oder der Patient? Falls die Krankenkasse den Vertrauensarzt auswählt, wem fühlt er sich mehr verpflichtet? Der Krankenkasse oder dem Patienten? Beim Vertrauensarzt muss der Patient seine ganze Krankengeschichte erzählen, ist dann auf das Urteil eines Arztes angewiesen, der ihn nicht kennt und Wochen später erfährt er dann, ob die Krankenkasse aufgrund des Urteils des Vertrauensarztes die Kosten des Medikaments übernimmt oder nicht. Ich finde, dass es bei einem schwerkranken Menschen möglich sein müsste, dass der zuständige Arzt oder das zuständige Spital eine besondere Gutsprache auf Kostenübernahme des Arzneimittels mit dem Wirkstoff THC stellen kann. Warum wird diese Belastung den schwerkranken Menschen auferlegt? Warum kann nicht der zuständige Arzt, der den Patienten sehr gut kennt, diese Gutsprache ausfertigen? Weiter wird in der Interpellationsbeantwortung erwähnt, dass die Vergütung für solch ein Medikament je nach Krankenkasse unterschiedlich ist. Das heisst, je nach Krankenkasse ist die Vergütung höher oder niedriger. Warum bestimmt die Krankenkasse die Höhe der Vergütung? Und warum ist sie nicht bei allen Krankenkassen gleich hoch? Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch an die Regierung für die Beantwortung der Fragen, welche die Freie Liste in Form einer Interpellation stellte. Die Fragen beschränken sich auf Cannabis. Cannabis ist nur eine von vielen Substanzen, die das Fühlen, die Wahrnehmung, Denken und Handeln beeinträchtigen, mit unterschiedlicher Wirkung und Schnelligkeit einer Abhängigkeitsentwicklung. Der regelmässige Konsum von Cannabis kann zur Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit, Konzentration, Lernfähigkeit und Abhängigkeit mit physischen sozialen Folgen führen. Ungesichert sind Auswirkungen bezüglich gravierender Folgeschäden, in etwa wie sie von Alkohol bekannt sind. Obwohl die Auswirkungen von Cannabis gegenüber vielen anderen Drogen schwächer sind, halte ich präventive Massnahmen gegen den Missbrauch von Cannabis für wichtig. Dazu gehört auch eine Ahndung bei Missbrauch, der einerseits effizient durchführbar ist, andererseits eine vorbeugende Wirkung gegen den Konsum haben soll. Eine Umwandlung der Strafverfolgung, also bei kleineren Vergehen, in ein Bussensystem, ähnlich der Schweiz, aber bei Konsum oder Besitz durch Erwachsene würde ich begrüssen, wenn die Kosten der Strafverfolgung gesenkt oder zumindest nicht verteuert werden. Vor allem bei Anlässen, aber auch sonst könnte mit einem Ordnungsbussensystem aus meiner Sicht viel einfacher vorgegangen werden. Zu den in der Antwort 7 aufgelisteten direkten Kosten für die Behandlung kommen, so wie die Regierung auch erwähnt, noch indirekte Kosten infolge reduzierter Arbeitsleistung und sozialen Problemen dazu. Vor allem, wenn junge Menschen in Suchtabhängigkeit geraten, sind die wirtschaftlichen Kosten hoch, da viele Erwerbsjahre betroffen sein können. Deshalb ist die Suchtprävention in der Schule und für Jugendliche besonders wichtig. Mit der Frage 10 wurde nach Möglichkeiten zur Forschung zur medizinischen Anwendung von Cannabis gefragt. Cannabispflanzen haben je nach Sorte verschiedene Wirkstoffe. THC wirkt berauschend, CBD kann bei vielen Beschwerden und Erkrankungen, auch bei Multiple Sklerose und Krebskrankheit hilfreich sein. Im Vergleich zu anderen Pflanzenwirkstoffen wurden die Cannabinoide erst relativ spät entdeckt. Gemäss einem Bericht soll sich auch die WHO mit dem therapeutischen Potenzial von CBD beschäftigen. Sie sehe ausreichend Belege, dass CBD bei Epilepsie ein wirksames Medikament ist. Auch bei der Behandlung von Alzheimer, Krebs, Psychosen oder Parkinson könne CBD in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Produkte aus Cannabispflanzen für medizinische Zwecke übernimmt die Krankenkasse nur, wenn sie auf den vom BAG erlassenen Arzneimittel- und Spezialitätenlisten aufgeführt sind. Zur Frage, ob in Liechtenstein Cannabisprodukte für medizinische Zwecke erforscht oder entwickelt werden können, teile ich die Auffassung der Regierung: In Liechtenstein fehlen die Strukturen. Die Vorgaben und Pflichten sind hoch und auf die grosse Pharmaindustrie abgestimmt. Man hat das gesehen bei der Umsetzung des Heilmittelgesetzes im Jahr 2014. Es wurde selbst dem Kloster in Schellenberg die Abgabe altbewährter Tees, hergestellt nach jahrhundertealten Heilmittelrezepturen mit Heilkräutern aus Eigenbau, unterbunden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Es wurden einige Fragen an die Regierung gestellt, die ich versuche zu beantworten. Ich denke aber, dass ich davor nochmals die Angelegenheiten ein bisschen sortieren möchte. Wir sprechen bei Cannabis einerseits von der medizinischen Anwendung. Diese ist von den meisten gewünscht, das ist ja klar. Wenn man sich eine positive Wirkung erhofft von einem Medikament, dann möchte man das auch zur Verfügung haben. Teilweise muss man aber schon sagen, es ranken sich Mythen um dieses Kraut, die wissenschaftlich eben nicht haltbar sind. Es gibt Anwendungen, dort ist es erwiesen, aber eben die Spanne der Behauptungen geht wesentlich weiter, als wissenschaftlich haltbar ist. Dann haben wir eine Kategorie des Konsums im Jugendalter oder des übermässigen Konsums im Erwachsenenalter. Dort sind wir uns alle einig: Das ist ein Suchtverhalten oder ein schädigendes Verhalten. Da muss der Staat oder soll der Staat repressiv werden, weil die Schäden, die dadurch entstehen, eben sehr gross sind - sei es für die Jugendlichen oder sei es auch dann für die Erwachsenen. Aber dann gibt es einen Aspekt, den haben wir heute gar nicht beleuchtet, der war auch nicht Gegenstand dieser Interpellationsbeantwortung. Aber er existiert eben trotzdem in unserem Land oder ist gar nicht so selten. Das sind die erwachsenen Gewohnheitskonsumenten, die keiner grösseren Gefährdung ausgesetzt sind durch ihren Konsum und teilweise schon über viele Jahrzehnte einen Gelegenheitskonsum ausüben, ohne dass das der Gesellschaft zu grossem Nachteil gereicht hätte. Wir müssen schon diese Kategorien unterscheiden; und je nachdem, von was man spricht, sind andere Massnahmen nötig.Der Abg. Georg Kaufmann hat gefragt, ganz konkret, welchen Freiraum wir in der Medizin hätten und wieso wir uns denn hinter der Schweiz verstecken. Ja, dieser Gleichlauf mit der Schweiz liegt halt eben daran, dass wir dasselbe Betäubungsmittelgesetz teilen, wir sind ein gemeinsamer Zollraum, also hat das auch sehr praktische Gründe. Und wenn wir jetzt anfangen würden, sei es für medizinische oder auch für Genusszwecke, die Regeln völlig anders zu gestalten als in der Schweiz, dann bekämen wir eben Probleme in unserer Nachbarschaft und einen entsprechenden Konsumtourismus, was meines Erachtens zum Nachteil unseres Landes wäre. Was aber die medizinischen Möglichkeiten anbelangt, so möchte ich auf die Fussnote 25 auf Seite 40 der Interpellationsbeantwortung verweisen, nämlich dass in der Schweiz eben auch diese Frage sich gestellt wird und dass der Bundesrat den Zugang zu Medizinalcannabis erleichtern möchte. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, die Gesetzgebung anzupassen. Er hat nicht gesagt: prüfen. Er hat es beauftragt. Das heisst, ich denke in der Schweiz geht da etwas vorwärts und wir werden das dann parallel dazu auch bei uns übernehmen, eben auch im Sinne einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Zudem soll das BAG nun die Frage einer allfälligen Rückerstattung durch die Krankenversicherung prüfen. Hier ist das Wort jetzt «prüfen» und nicht «beauftragen». Sie haben nach unserem suchtpolitischen Grundsatzpapier gefragt. Früher hiess das drogenpolitisches Grundsatzpapier. Wir haben das jetzt erweitert auf die Sucht im Generellen. Es gibt ja auch nicht-stoffgebundene Suchten wie Spielsucht, die auch eine grosse Gefährdung von Personen beinhalten. Und diese versuchen wir jetzt gesamthaft aufzuarbeiten - bis hin auch zu Essstörungen, die auch mit Suchtverhalten zu tun haben. Ich kann Ihnen hier noch kein Datum sagen. Wir haben jetzt entsprechende Entwürfe im Ministerium, müssen die aber noch sortieren, insbesondere weil bei den Süchten, die über das hinausgehen, was wir als klassische Drogensucht oder Alkoholsucht bezeichnen, die Kategorisierungen teilweise schwierig sind. Gerade im Bereich der Ernährung: Wo fängt das Suchtverhalten an, was ist eine stoffgebundene Sucht ? Im Bezug auf Zucker: Wo ist es eben nur eine schlechte - sagen wir - Angewohnheit, die eben auch einen Suchtcharakter hat? Diese Dinge sind relativ schwierig einzukategorisieren und wir versuchen, da irgendwo eine Logik hineinzubringen, und daran arbeiten wir im Moment.Die Abg. Gunilla Marxer-Kranz hat erwähnt, dass der THC-Gehalt, also der Wirkstoffgehalt, wesentlich stärker ist als früher. Ja, das ist eines der grösseren Probleme, gerade im Hinblick auf den Konsum von Jugendlichen. Übertragen auf Alkohol haben Jugendliche früher Bier konsumiert und heute hochprozentigen Schnaps - und jeder weiss, dass der Konsum grosser Mengen Bier zwar auch nicht wahnsinnig gesund ist, aber der Konsum grosser Mengen hochprozentigen Schnapses für junge Leute eben doch sehr ernsthafte gesundheitliche Gefährdungen nach sich zieht. Man ist sich darüber einig, dass das sicher keine gesunde Sache ist, aber man muss auch mit diesem Stoff den Umgang lernen und auch zur Kenntnis nehmen, dass sich das Produkt verändert hat in den letzten Jahrzehnten und dass entsprechend auch die Wirkung eine andere geworden ist in den letzten Jahrzehnten und Jugendliche naturgemäss den Umgang mit solchen Stoffen nicht beherrschen.Die Abg. Susanne Eberle-Strub hat einige Fragen gestellt bezüglich der medizinischen Anwendung. Die erste Frage: Sie stellte die Frage, wieso das Schweizer Bundesamt den Antrag auf Verabreichung einer solchen Substanz auch genehmigen müsse und nicht das Amt für Gesundheit diesen eigenständig genehmigen könne. Der Grund dafür ist der Zollvertrag und in gewissen Bereichen ist eben ein Mitwirken der Schweizer Behörden vorgesehen. Das gilt auch für die Bereiche Heilmittel und Betäubungsmittel. Wegen der Genehmigung durch das Schweizer Bundesamt fällt aber kein zusätzlicher Aufwand an, das geht ziemlich automatisch. Und Gebühren werden für diese Genehmigung auch keine erhoben. Dann hat sie gefragt, wer den Vertrauensarzt auswählt, ob das die Kasse oder der Patient sei und, falls es die Kasse sei, wem der Vertrauensarzt sich denn eher verpflichtet fühle, der Kasse oder dem Patienten. Von Gesetzes wegen bestellen die Kassen den Vertrauensarzt. Das ist in Art. 20 KVG geregelt, aber seine Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sowie der Umgang mit Daten sind gesetzlich auch festgelegt. Dann hat sie gefragt, warum schwerkranke Menschen die Belastung auf sich nehmen müssen, diese ganze Administration über sich ergehen zu lassen, und wieso nicht einfach der Arzt, der den Patienten gut kennt, eine Gutsprache ausfertigen kann. Hier ist Ihre Darstellung, wie das mit dem Vertrauensarzt geht, wahrscheinlich etwas zu ausladend, denn der Vertrauensarzt entscheidet im Normalfall aufgrund der Angaben, die ihm der behandelnde Arzt in einem Bericht schriftlich übermittelt. Die Kommunikation erfolgt also rein schriftlich zwischen den Ärzten, und die Patienten werden vom Vertrauensarzt nur dann persönlich aufgeboten, wenn er die notwendigen Angaben nicht anders bekommen kann. Aber in der Regel liefert der Arzt, der behandelnde Arzt, das alles, was der Vertrauensarzt braucht, und in der Praxis ist es nur sehr, sehr selten der Fall, dass ein Vertrauensarzt einen Patienten tatsächlich sehen muss, um seine Entscheidung zu fällen. Dann hat sie gefragt, wieso die Krankenkassen die Höhe der Vergütung bestimmen, und warum sie nicht bei allen Krankenkassen gleich hoch ist. Der Grund dafür liegt darin, dass es bei Arzneimitteln, die nicht zur OKP zugelassen sind, also nicht in die sogenannte Spezialitätenliste aufgenommen wurden, keine einheitlichen, für die OKP gültigen Preise gibt, auf die referenziert werden kann. In den seltenen Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Übernahme von Sativex durch die OKP gegeben waren, wurde es aber zu einem einheitlichen Referenzpreis vergütet. Ausserhalb der OKP, also in den Zusatzversicherungen, sind die Kassen innerhalb ihrer jeweiligen Versicherungsbedingungen frei, festzulegen, welcher Anteil erstattet wird. In diesem Zusammenhang muss man nochmals erwähnen, es gibt eine Reihe von Indikationen, für die THC vergütet wird. Aber dieser Bereich der Indikationen ist relativ eng gefasst. Damit habe ich meines Erachtens die Fragen beantwortet. Sonst bitte ich Sie, mich nochmals darauf hinzuweisen, wenn ich etwas nicht beantwortet hätte. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 11 abgeschlossen. -ooOoo-