5. Oktober 2017 | 1312 | Beschluss Nr. 059/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
Beschluss Nr. 059/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EU über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) (Nr. 60/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Beschluss Nr. 059/2017 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EU über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 60/2017 und steht zur Diskussion.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Die Regierung und die EWR-Kommission haben in ihren jeweiligen Sitzungen beschlossen, dass diese Richtlinie die Zustimmung des Landtags braucht. Das hat vor allem damit zu tun, dass die Umsetzung dieser Richtlinie eine Gesetzesanpassung mit sich bringt - es muss das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) angepasst werden.Auf Seite 13 steht, dass die Zustimmung eine Teilrevision des IWG notwendig macht, aber keine Neuausrichtung des bisherigen Gesetzes zur Folge hat. Ich gehe aber auch davon aus, dass die Regierung vom Landtag hören möchte, wie weit sie bei der Umsetzung dieser Richtlinie gehen soll und darf. Schon jetzt kann ich sagen, dass ich die Regierung auffordern werde, an die untere Schmerzgrenze der Richtlinie zu gehen und nur das umzusetzen, was wirklich dringend notwendig ist.Der Bericht und Antrag fasst die Richtlinie zusammen und ich werde in einem ersten Schritt die wichtigsten Punkte des Berichts und Antrags auch zusammenfassen, bevor ich dann zum Schluss eine Bemerkung zur Richtlinie selber machen möchte.In einer Zeit der Digitalisierung möchte die EU den Austausch von Informationen standardisieren und erleichtern. Das ist nachvollziehbar. In der Studie «Big Data: Chancen, Risiken und Handlungsbedarf des Bundes» geht das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf dieses Thema ein. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die zunehmende Verwendung von Daten in immer mehr Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft nicht nur Chancen, sondern auch Risiken und Herausforderungen darstellt.Auch wir werden uns fragen in Zusammenhang mit diesem Bericht und Antrag, wie viel Aufwand wir treiben wollen, welche Daten wir aufarbeiten und damit freigeben werden und wo wir die Grenze ziehen. In dieser Richtlinie geht es nur um Informationen öffentlicher Stellen, wie beispielsweise Bibliotheken, Museen, Archiven oder von Forschungseinrichtungen. Auf der Seite 8 werden die Schwerpunkte zusammengefasst. Ich denke, ich muss diese jetzt nicht wiederholen.Die Verfasser dieser Richtlinie gehen auch davon aus, dass Informationen des öffentlichen Sektors das Rohmaterial für innovative und wertschöpfende Dienstleistungen sind und Informationen deshalb zur Belebung der Wirtschaft und zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen führen werden.Der Austausch von Informationen kann durchaus zu Wachstum und neuen Arbeitsplätzen führen. In diesem Bericht und Antrag sehe ich aber nur zusätzliche Arbeitsplätze, die die Regierung schaffen und5. Oktober 2017 | 1313 | Beschluss Nr. 059/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
bezahlen muss, damit diese Richtlinie auch umgesetzt werden kann. Aber zu diesem Punkt kommen wir sicher später noch.Es wird dann auch noch etwas ausgeführt zu den Kosten, auf Seite 12. Es geht darum, dass die Kosten für die Aufarbeitung der Daten gering gehalten werden müssen. Es geht um den sogenannten Grenzkostensatz. Es gibt aber auch Ausnahmen dazu. Die werden dann auf der Seite 12 und 13 aufgeführt. Ich denke, auch hier muss ich keine Ausführungen dazu machen.Kommen wir zum wichtigsten Teil für mich: Wie in jedem Teil finden wir auch hier Aussagen zu den personellen und finanziellen, organisatiorischen und räumlichen Auswirkungen. Diese Aussagen auf den Seiten 16 und 17 machen keine Freude, da sie einen grossen Mehraufwand für die Verwaltung und für einzelne Stellen bedeuten können. Ich bin froh, dass diese Folgekosten auch ganz explizit in diesem Bericht angesprochen werden.Auf der Seite 16 steht, dass ein steigender Verwaltungsaufwand wahrscheinlich nicht ohne zusätzliches Personal bewerkstelligt werden kann. Auch wird mit entsprechenden Zusatzkosten und Zusatzaufwendungen zu rechnen sein, insbesondere in verschiedenen Bereichen und die werden auf der Seite 17 aufgelistet. Es ist eine ganze Litanei, es geht um Erstellung, um Aktualisierung von Metadaten, Übermittlung von Dokumenten, Bereitstellung von Dokumenten, Erstellung und Pflege von Dokumenten, von Bestandeslisten und Weiterverwendung von Lizenzen und so weiter und so fort.Ich denke, für mich eine entscheidende Passage in diesem Bericht und Antrag ist die Seite 17. Hier führt die Regierung Folgendes aus. Sie führt aus, dass die Strategie, welche wir wählen werden in Liechtenstein, einen starken Einfluss haben wird auf die Kosten, wie wir das Umsetzen werden. Und sehr spannend, und ich finde das auch sehr hilfreich, schlägt die Regierung hier zwei Strategien vor. Auf der einen Seite spricht Sie von einer Minimalstrategie, die auf eine aktive Teilnahme in der EU verzichtet und sich auf die bestehende Insellösung einzelner Fachgebiete, wie beispielsweise Geodatenportal, beschränkt.Auf der anderen Seite spricht sie von einer Strategie im Sinne der EU, die dieser Minimalstrategie entgegengesetzt ist. Wenn wir diese Strategie im Sinne der EU wählen, geht die Regierung davon aus, dass eine zusätzliche zentrale Stelle für das Land im Umfang von 30 bis 40 Stellenprozenten gerechnet werden muss.Und hier möchte ich jetzt zurückkommen auf das, was ich am Anfang gesagt habe. Für mich ist klar, wenn wir die Wahl haben, dass wir eine Minimalstrategie fahren sollten. Es soll nur das umgesetzt werden, was wirklich notwendig ist. Diese Wahl haben wir, wenn wir die Richtlinie anschauen und ich möchte hier den Artikel 5 anschauen und vor allem die Absätze 2 und 3. Ich denke, es ist erlaubt, dass ich etwas vorlese, damit wir das vielleicht auch für die Personen, die zuhören zufälligerweise, auch ein bisschen illustrieren können. In Artikel 5 werden die verfügbaren Formate definiert.Im Absatz 1 heisst es, dass die öffentlichen Stellen ihre «Dokumente in allen vorhanden Formaten oder Sprachen und, soweit möglich und sinnvoll, in offenem und maschinenlesbarem Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten zur Verfügung» stellen. «Sowohl die Formate als auch die Metadaten sollten so weit wie möglich formellen offenen Standards entsprechen.» Das ist die Vorgabe.Nun Absatz 2: «Absatz 1 verpflichtet die öffentlichen Stellen nicht, Dokumente neu zu erstellen oder anzupassen oder Auszüge aus Dokumenten zur Verfügung zu stellen, um diesem Absatz nachzukommen, wenn dies mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist, der über eine einfache Bearbeitung hinausgeht.»5. Oktober 2017 | 1314 | Beschluss Nr. 059/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
Und Absatz 3: «Die öffentlichen Stellen können auf der Grundlage dieser Richtlinie nicht verpflichtet werden, die Erstellung und Speicherung bestimmter Arten von Dokumenten im Hinblick auf deren Weiterverwendung durch eine Organisation des privaten oder öffentlichen Sektors fortzusetzen.»In meinem Votum möchte ich mich klar auf die Absätze 2 und 3 beziehen. Wir sind nicht dazu verpflichtet, hier im Sinne der EU alles zu machen, sondern wir können uns hier entscheiden. Ich möchte die Regierung auffordern, hier ganz klar die Minimalstrategie zu fahren. Und es lohnt sich wirklich, diese Richtlinie zu lesen. Ich frage mich, wer schreibt den solche Richtlinien? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich beim zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag bedanken.Die Richtlinie 2013/37/EU war von den EU-Mitgliedstaaten bis spätestens 18. Juli 2015 umzusetzen. In Liechtenstein wird durch die Umsetzung dieser Richtlinie das Informationsweiterverwendungsgesetz, kurz IWG, anzupassen sein.Wesentlich ist, dass mit der Änderungsrichtlinie erstmals ein grundsätzliches Recht auf Weiterverwendung von Informationen und Dokumenten geschaffen wird. Dokumente, die zugänglich sind, dürfen grundsätzlich auch weiterverwendet werden. Öffentliche Stellen haben nur in Ausnahmefällen das Recht, weitgehend frei zu entscheiden, ob die Weiterverwendung gestattet ist.Eine bedeutende Änderung findet sich auch in der Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Bibliotheken, Museen und Archive sowie auf Forschungseinrichtungen. Auf diese Einrichtungen fand das IWG bis anhin keine Anwendung. Grund für diese Ausweitung ist der Umstand, dass Bibliotheken, Museen und Archive im Besitz umfangreicher, wertvoller Informationsbestände sind.Positiv finde ich, dass grundsätzlich keine Verpflichtung festgeschrieben ist, Entgelte zu erheben. Öffentliche Stellen, welche Entgelte erheben, dürfen diese nur noch bis zur Höhe der durch die Reproduktion, Bereitstellung und Weiterverbreitung verursachten Grenzkosten verlangen.Beim Lesen des Berichts und Antrags sind mir folgende Negativpunkte aufgefallen: Durch die Vorlage wird mehr Verwaltungsaufwand erzeugt, was nicht zu begrüssen ist, aber durch die Änderungen nicht zu umgehen ist. Auch ist mit entsprechenden Zusatzkosten zu rechnen. Ausserdem wird aufgeführt, dass es in Betracht zu ziehen ist, dass es zu vermehrten Klagen privater Dritter auf Herausgabe von öffentlichen Dokumenten kommen kann, sobald die Umsetzungsfrist der PSI-Richtlinie verstrichen ist.Liechtenstein sollte meines Erachtens klar die auf Seite 17 der Vorlage aufgeführte Minimalstrategie anstreben, welche auf eine aktive Teilnahme in der EU verzichtet und sich auf die bestehenden Insellösungen einzelner Fachgebiete, wie beispielsweise Geodatenportal oder Bevölkerungsstatistik, beschränkt. Dadurch wären die Auswirkungen in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht überschaubar.Da wir uns bei der bevorstehenden Abstimmung erst in der Phase des Übernahmebeschlusses befinden und noch nicht in der Implementierung in lokales Recht, werde ich dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen. Auch stimmt es mich positiv, dass die EFTA-Staaten Norwegen und Island der Richtlinie bereits zugestimmt haben. Besten Dank.5. Oktober 2017 | 1315 | Beschluss Nr. 059/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Die hier zu übernehmende Richtlinie, deren Umsetzung dann folgen wird, hat doch für einige Diskussionen in der Finanzkommission und auch der Aussenpolitischen Kommission gesorgt. Es geht hier darum, der Öffentlichkeit Informationen in digitaler Form zugänglich zu machen, die ohnehin vorhanden sind. Dabei ist es schwierig, zu gegebener Zeit die entstehenden Kosten abzuschätzen. Jedoch ist es so, dass die Richtlinie von Kann-Bestimmungen und Formulierungen wie «nach Möglichkeit» oder «soweit sinnvoll» geradezu strotzt. Das lässt bei der Umsetzung Spielraum für die Regierung. Die Regierung wird für die Umsetzung der Richtlinie einen minimalen Ansatz wählen und Pragmatismus walten lassen.Weiter ist zu sagen, dass die EWR-Mitglieder Island und Norwegen die Richtlinie bereits übernommen haben. Die Fraktion der Freien Liste wird daher ihre Zustimmung zur Übernahme der Richtlinie erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Mit dieser Richtlinie wird die bisherige Richtlinie 2003/98/EG abgeändert, wobei die Ursprungsrichtlinie die Gewährung der Eigentumsrechte der Mitgliedstaaten in den Mittelpunkt stellte. Bei dieser angepassten Richtlinie werden diese Eigentumsrechte eingeschränkt, was für mich doch auch ein wenig mit einem faden Beigeschmack verbunden ist, zumal auch diesbezüglich überhaupt keine Unterschiede zwischen Kleinstaaten und grösseren Staaten gemacht werden, auch was den Aufwand betrifft, der daraus entsteht. Auch diesbezüglich hätte ich mir gewünscht, dass vonseiten der EU auch Rücksicht genommen wird, was Klein- und Kleinststaaten betrifft.Ich befürworte, dass die Regierung diese Richtlinie nur mit dem absoluten Minimum umsetzt, zumal die Kosten, die dadurch anfallen und bisher noch nicht konkret beziffert werden können, sicher eine nennenswerte Grössenordnung annehmen werden und durch die minimale Umsetzung eventuell ein wenig abgefedert werden können.Eine konkrete Frage hätte ich noch an die Regierung, wobei ich nicht weiss, Herr Regierungschef, ob Sie jetzt der richtige Ansprechpartner sind oder eigentlich eher die Kulturministerin das wäre. Aber ich stelle die Frage jetzt trotzdem. Ich möchte schon gerne etwas betreffend die Auswirkungen, konkret auch auf das Landesmuseum, wissen.Beim Landesmuseum ist es doch auch so, dass die ganze Inventarisierung - sagen wir so - nicht dort ist, wo sie eigentlich sein sollte, rein vom Umfang her, dass dort auch zwischen Regierung und Landesmuseum im Bezug auf diese Inventarisierung gewisse Gespräche stattfinden und dass es dort auch zu gewissen finanziellen Engpässen führen könnte, wenn die Inventarisierung vollständig gemacht werden muss. Und ich verstehe die Richtlinie eben auch so, dass im Anschluss daran auch für Museen dementsprechend alles digital zur Verfügung stehen muss und damit auch die Inventarisierung dementsprechend umgesetzt werden sollte. Eine vollständige Inventarisierung des Landesmuseums würde doch Kosten in der Grössenordnung von etwa CHF 8 Mio. hervorrufen und eine schnelle oder eine schnellere Inventarisierung, eine Schnellerfassung der Inventarisierung, wäre massgeblich kostengünstiger zu realisieren.5. Oktober 2017 | 1316 | Beschluss Nr. 059/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
Deshalb meine Frage: Hat die Richtlinie deshalb auch die Auswirkung, dass beim Landesmuseum eine vollständige Inventarisierung gemacht werden muss, oder wäre eine Schnellerfassung der Inventarisierung immer noch im Rahmen des Möglichen denkbar? Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Es wird immer wieder von einer effektiven und schlanken Landesverwaltung gesprochen. Man möchte die ja noch schlanker und effektiver machen. Die Digitalisierung soll die Arbeit erleichtern, soll Arbeitskräfte einsparen. Aber mit dieser Abänderung der Richtlinie 2003/98/EU über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors geht das gerade in die Gegenrichtung.Herr Nägele hat das schon erwähnt, Seite 16: «Steigender Verwaltungsaufwand kann aber wahrscheinlich nicht ohne zusätzliches Personal bewerkstelligt werden.» Auch wird mit entsprechenden Zusatzkosten und Zusatzaufwendungen in verschiedenen Bereichen zu rechnen sein. Also wie hoch die Zusatzkosten werden, das ist noch nicht absehbar, aber sie werden auf jeden Fall höher, so wie das ausschaut. Ich stimme dieser Abänderung aus meiner Sicht nicht zu. Wir sollten ja effektiver werden und nicht langsamer und teurer. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für Ihre Voten. Ich habe von allen Abgeordneten gehört, dass eine Minimalstrategie verfolgt werden soll, das ist auch die Haltung der Regierung. Diesbezüglich kann ich Sie beruhigen. Die Regierung plant nicht, hier eine umfassende Strategie umzusetzen, sondern das umzusetzen, was absolut notwendig ist.Ganz konkret noch zur Frage des Abg. Alexander Batliner betreffend Auswirkungen auf das Landesmuseum. Ich sehe hier keine Auswirkungen auf das Landesmuseum und beziehe mich hier auch ganz spezifisch auf Artikel 5 Absatz 2 und 3 der Richtlinie, die der Abg. Eugen Nägele schon vorhin erwähnt hat. Denn die Richtlinie «verpflichtet die öffentlichen Stellen nicht, Dokumente neu zu erstellen oder anzupassen oder Auszüge aus Dokumenten zur Verfügung zu stellen, um diesem Absatz nachzukommen». Das heisst, es geht darum, dass man die Informationen, die man hat, bereitstellt. Aber man ist nicht gezwungen, neue Informationen bereitzustellen. Und somit bin ich auch überzeugt, wenn die Regierung eine Minimalstrategie fährt, dass man das in einem vernünftigen finanziellen Rahmen umsetzen kann und eben keine gravierenden Mehrkosten auf das Land zukommen sollten.Derzeit läuft die Vernehmlassung. Wir haben den Vernehmlassungsbericht bereits erstellt und in Umlauf gebracht und wir erwarten die Stellungnahme, soweit ich weiss, bis zum November. Wir werden dann die konkrete Gesetzesvorlage ausarbeiten und dann können wir im Rahmen des Berichts und Antrags sicher detailliertere Ausführungen zu diesem Thema machen. 5. Oktober 2017 | 1317 | Beschluss Nr. 059/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 059/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EU über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors die Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 20 abgeschlossen.-ooOoo-