Kenntnisnahme der Eignerstrategie für die AHV-IV-FAK-Anstalten (Nr. 162/2016) [GB]
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 30: Kenntnisnahme der Eignerstrategie für die AHV-IV-FAK-Anstalten. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 162/2016. Es steht jeder Fraktion und der Regierung wiederum je eine Wortmeldung zu. Der Bericht steht zur Diskussion. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Guten Morgen. Die Eignerstrategie für die AHV-IV-FAK-Anstalten wurde vom Landtag bereits zweimal zur Kenntnis genommen und ausgiebig debattiert. Erstmals im Oktober 2012 und ein weiteres Mal im November 2013, als bezüglich der Verpflichtung zum Verbleib bei der Pensionskasse des Staates eine Anpassung vorgenommen wurde. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag bringt die Regierung dem Landtag die Eignerstrategie ein weiteres Mal aus Anlass einer punktuellen Änderung zur Kenntnis. Durch die am 1. Januar 2017 in Kraft tretende AHV-Revision wird das bisherige Monitoring Gremium infolge des neu eingeführten Interventionsmechanismus obsolet. Die Eignerstrategie war somit in Ziffer 3.4 anzupassen. Gemäss diesem neuen gesetzlichen Interventionsmechanismus hat die Regierung spätestens alle fünf Jahre ein versicherungstechnisches Gutachten erstellen zu lassen, aus welchem die zukünftige Entwicklung des AHV-Vermögens in Hinsicht auf die nächsten 20 Jahre hervorgeht. Die Ergebnisse dieses Gutachtens sind dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Falls das Vermögen am Ende des 20-jährigen Prognosezeitraums unter das Fünffache der Jahresausgaben fällt, sind dem Landtag innerhalb eines Jahres Massnahmen vorzuschlagen, die sicherstellen, dass diese Schwelle wieder erreicht beziehungsweise übertroffen wird. Die vorliegende Anpassung der Eignerstrategie ist nachvollziehbar und wird heute mit dem vorliegenden Bericht und Antrag vom Landtag zur Kenntnis genommen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ein aus meiner Sicht absolut zentraler Punkt der vom Landtag heuer im Mai beschlossenen Revision des AHV-Gesetzes war die Einführung eines Interventionsmechanismus. Dieser beauftragt die Regierung, in regelmässigen Abständen mittels versicherungstechnischem Gutachten die Reservesituation der AHV zu prüfen und zu intervenieren, wenn sich ein Absinken der Reserven auf unter fünf Jahresausgaben innert der kommenden 20 Jahre ergäbe.Eine ähnliche Aufgabe oblag gemäss bisheriger Eignerstrategie einem AHV-internen Monitoring Gremium. Mit der AHV-Revision ist diese Arbeit nicht mehr innerhalb der AHV selbst zu tun, sondern sie wurde auf Ebene Regierung emporgehoben. Die von der Regierung bereits am 28. Oktober folgerichtig erlassene Änderung der Eignerstrategie, mit welcher das bisherige AHV-Monitoring-Gremium aufgehoben worden ist, kann diesbezüglich ohne Einwände zur Kenntnis genommen werden. Einzig stellt sich mir die Frage, warum bei der Änderung der Eignerstrategie für die AHV nicht gleich auch gewisse Punkte aufgenommen worden sind, die in die vorgezogen geänderten Eignerstrategien aus dem Bildungsministerium eingeflossen sind. Beispielsweise wurde in die von der Bildungsministerin verantworteten Eignerstrategien die Bestimmung aufgenommen, dass sich die Lohnstruktur und Lohnentwicklung an jener der Landesverwaltung zu orientieren habe. Weshalb wurde das nicht gleich auch in der Eignerstrategie für die AHV festgehalten? Soll eine solche Bestimmung für die AHV nicht gelten? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ja, ich denke, es ist einfach diese Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Es geht im Wesentlichen um einen Punkt. Das ehemalige Monitoring Gremium wird durch den Interventionsmechanismus ersetzt, was aufgrund der Gesetzesänderung vom Frühjahr notwendig ist. Ich habe deshalb nur eine Frage zu den Begriffen. Mir scheint eigentlich, dass dieser Interventionsmechanismus ein Monitoringmechanismus ist. Es heisst da auf Seite 7, dass dieses Monitoring oder eben dieser Mechanismus dazu da ist, dass verhindert werden kann, dass drastische Massnahmen - und drastische Massnahmen sind Interventionen - ergriffen werden müssen. Die Aufgabe des Interventionsmechanismus wäre eben, in regelmässigen Abständen die finanzielle Entwicklung zu prognostizieren, versicherungstechnische Gutachten zu erstellen oder erstellen zu lassen und dann eben die Entwicklung, die künftige Entwicklung, der AHV zu monitoren. Deshalb weiss ich jetzt nicht genau, warum man plötzlich von einem Interventionsmechanismus spricht, wenn man doch Interventionen vermeiden will. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit übergebe ich das Wort an die Regierung.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zwei Fragen zu beantworten. Zuerst die Frage des Abg. Christoph Wenaweser wegen der Lohnentwicklung. Im AHV-Gesetz ist vorgesehen, dass der Verwaltungskostenvoranschlag von der Regierung genehmigt werden muss, das heisst, die Veränderungen in den Personalkosten müssen jeweils von der Regierung genehmigt werden. Das ist fast noch die schärfere Formulierung als das, was in den Eignerstrategien meiner Kollegin drinsteht. Man darf nicht vergessen, die AHV hat eine spezialgesetzliche Regelung, die in vielen Dingen sehr, sehr detailliert ist. Da kann man sich dann gewisse Dinge sparen in der Eignerstrategie.Dann zum Abg. Pio Schurti, ob der Interventionsmechanismus ein Monitoringmechanismus ist. Ja, wenn Sie sich die letzten Jahre anschauen, war die AHV eigentlich immer eine Hypothek für den Regierungsrat, der sie gerade am Bein hatte. Jeder wusste, man musste etwas tun, und jeder wusste, es wird unangenehm. Dann hat man diverse Dinge erfunden; und das Monitoring Gremium ist eben auch so eine Erfindung, mit der man eben die heisse Kartoffel einfach im Kreis herumreichen konnte. Man konnte dann immer sagen, ja, ich warte noch auf die Beurteilung des Monitoring Gremiums oder was auch immer. Es war ein ungeeignetes Mittel, um Fortschritte zu erzielen, auch deshalb, weil diese heisse Kartoffel immer herumgereicht wurde, war es wirklich nötig, in der AHV-Revision festzulegen - und da bin ich mit dem Abg. Christoph Wenaweser einverstanden, das ist eine der wesentlichsten Festlegungen dieser AHV-Revision -, dass die Regierung klar die Zuständigkeit hat und auch klar die Verantwortung hat, die AHV regelmässig anzuschauen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten, und zwar nicht, gerade wie sie lustig ist, das einer Arbeitsgruppe zu geben, die dann einen nicht weiter definierten Bericht schreibt, sondern mit der klaren Vorschrift, eine versicherungstechnische Begutachtung über einen Horizont von 20 Jahren machen zu lassen, und wenn dann der Fonds unter fünf Jahresausgaben fällt, und so weiter und so fort. Also mit einem sehr genau definierten Raster, damit man eben keine Ausreden finden kann, die heisse Kartoffel ein bisschen im Kreis herumzureichen und dann die Legislaturperiode unnütz verstreichen zu lassen. Das gilt es eben zu vermeiden, weil es war diese AHV-Revision, wenn Sie sich erinnern konnten, schon von harten Diskussionen begleitet und es wird bei der nächsten nicht anders sein. Das ist einfach unangenehm. Das ist unangenehm, aber das gehört nun einmal einfach zum Beruf. Und wenn die Verantwortlichkeiten nicht klar definiert sind in unserem Land, wer sich um was zu kümmern hat, dann geschieht nichts. Ich betone es nochmals: Das Wertvollste, das wir bei der AHV-Revision haben, ist Zeit. Unserer AHV geht es so gut, dass wir für alle Massnahmen sehr viel Zeit haben. Deshalb können wir mit relativ milden Massnahmen, die über eine lange Zeit wirken, eben etwas bewirken. Wenn wir zu lange warten, müssen wir zu drastische Massnahmen ergreifen, und die werden dann irgendwann an der Urne abgelehnt werden und dann stehen wir vor dem Scherbenhaufen. Genau um das zu vermeiden, ist es jetzt klar festgelegt, wessen Verantwortung die Aufsicht über die AHV ist, nämlich die der Regierung, die dem Landtag darüber Bericht zu erstatten hat in einer ganz genau definierten Form. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben die Eignerstrategie für die AHV-IV-FAK-Anstalten zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 30 erledigt. -ooOoo-