Kenntnisnahme der Eignerstrategien der Universität Liechtenstein, der Kunstschule Liechtenstein, der Liechtensteinischen Musikschule, der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein, der Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten, des Liechtensteinischen Landesmuseums, des Kunstmuseums Liechtenstein, der Liechtensteinischen Landesbibliothek, der Kulturstiftung Liechtenstein und des Liechtensteinischen Entwicklungsdienstes (Nr. 147/2016) [GB]
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Guten Morgen. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 29: Kenntnisnahme der Eignerstrategien der Universität Liechtenstein, der Kunstschule Liechtenstein, der Liechtensteinischen Musikschule, der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein, der Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten, des Liechtensteinischen Landesmuseums, des Kunstmuseums Liechtenstein, der Liechtensteinischen Landesbibliothek, der Kulturstiftung Liechtenstein und des Liechtensteinischen Entwicklungsdienstes.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 147/2016. Das Präsidium hat gekürzte Beratung festgelegt. Es steht jeder Fraktion und der Regierung je eine Wortmeldung zu. Der Bericht steht zur Diskussion. Abg. Wolfgang Marxer
Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Es geht bei diesem Traktandum um eine Kenntnisnahme und nicht um eine 1. oder 2. Lesung, wie die Titelseite vermuten liesse, also um eine Kenntnisnahme von verschiedenen Eignerstrategien von öffentlichen Unternehmen, welche dem Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur unterstehen. Im Kern geht es um die Schaffung einer einheitlichen Struktur für all diese öffentlichen Unternehmen im Bildungs- und Kulturbereich. Das zuständige Ministerium hat all seine Eignerstrategien überprüft und im Lichte der Erfahrungen überarbeitet. Neben der Vereinheitlichung der Struktur beziehungsweise des Aufbaus der Eignerstrategien wurde insbesondere der Public Corporate Governance Code eingearbeitet, und neu aufgenommen wurde: einen Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung zu erlassen; die Auflage, dass sich Lohnstruktur und Lohnentwicklung an jener des Staatspersonals zu entwickeln haben; eine Informationspflicht bei Spenden ab einer Grössenordnung von CHF 25'000; die verbindliche Schaffung eines Amtes eines Vizepräsidenten auf der strategischen Führungsebene; und dass all diese Unternehmen an die betriebliche Vorsorge der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein angeschlossen sein müssen. Davon gibt es dann wiederum zwei, drei Ausnahmen, so in der Eignerstrategie der Universität Liechtenstein, wo der Passus «dass sich Lohnstruktur und Lohnentwicklung an jener des Staatspersonals zu entwickeln haben» nicht beinhaltet ist, und beim LED als privatrechtliche Stiftung, deren betriebliche Vorsorge nicht bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein ist.
Eine Frage und drei Anmerkungen - die Frage: Neu wird also bei diesen öffentlichen Unternehmen aus seiner Mitte ein Vizepräsident gewählt. Dies ist zweifelsohne richtig und gut. Die Frage ist: Wurde das Entschädigungsreglement um diese Funktion ergänzt und abgeändert? Dann die erste Anmerkung: Ich weiss nicht, ob der Passus «Bei vertraglichen Verpflichtungen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, ist das zuständige Ministerium vorgängig zu informieren»
- bisher schon drinstand?
- neu in allen Eignerstrategien aufgenommen werden soll?
- ausreicht, denn was heisst «erhebliche finanzielle Auswirkungen»?
- nicht automatisch einen Eingriff in die Kompetenzen von VR beziehungsweise Stiftungs- oder Aufsichtsrat darstellt?
Die zweite Anmerkung: Die Institutionen sollen staatsnah geführt sein, sprich, sie müssen sich an den Löhnen der Landesverwaltung orientieren und sind der Stiftung Pensionsvorsorge Liechtenstein angeschlossen. In meinen Augen wäre es angezeigt, dass ihnen auch ein betriebliches Mobilitätsmanagement nahegelegt wird.Dritte und letzte Anmerkung: Ganz generell, ich will nun ja keine Corporate-Governance-Diskussion eröffnen. Dennoch hätte ich mir eigentlich eher gewünscht, dass sich die Regierung zuerst mit der Motion zur Stärkung der Oberaufsicht beschäftigt, diese Motion behandelt und dabei, soweit nötig, eine Abänderung des ÖUSG ausarbeitet und danach wohl sämtliche Eignerstrategien dem Landtag zur Kenntnis vorgelegt werden. Insofern haben wir es hier nur mit einer Vorab- und entsprechend nur einer Teillösung zu tun. Aber kein Problem, diese Eignerstrategien jetzt zur Kenntnis zu nehmen.
Dennoch eine Zusatzfrage: Was war beziehungsweise ist die genaue Bewandtnis, ausser den genannten, dass diese Eignerstrategie gerade jetzt noch dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden muss? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Mit dem vorliegenden Sammelantrag unterbreitet die Regierung dem Landtag die Kenntnisnahme der aktualisierten Eignerstrategien für sämtliche öffentlichen Unternehmen im Bildungs- und Kulturbereich. Auch die privatrechtliche Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst fällt gemäss Art. 2 Abs. 1a Ziff. 1 ÖUSG unter den Begriff «öffentliches Unternehmen», nachdem ihr die Regierung 65% des Gesamtbudgets der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellt. Begründung für die Aktualisierung der Eignerstrategien - sozusagen in einem Streich - ist einerseits die Tatsache, dass alle diese Unternehmen demselben Ministerium zugeteilt sind, und andererseits der Umstand, dass der strukturelle Aufbau in den bisherigen Eignerstrategien unterschiedlich war. Zudem argumentiert die Regierung, dass die Rahmenbedingungen sowie die gesetzlichen Vorgaben für diese Organisationen ähnlich oder teilweise identisch seien und dass der Public Corporate Governance Code vom 1. Januar 2013 noch nicht in allen Eignerstrategien berücksichtigt worden wäre. Trotz der nun vorliegenden Überarbeitungen stellt die Regierung in Aussicht, dass weitere Anpassungen in den Eignerstrategien folgen könnten, sobald die Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen umgesetzt wird. Diese Motion ist vom Landtag im Oktober 2015 an die Regierung überwiesen worden. Gesetzliche Anpassungen sind dem Landtag innerhalb von zwei Jahren, also bis spätestens im Oktober nächsten Jahres, vorzulegen. Was also auf den ersten Blick als effizientes Vorgehen seitens der Regierung erscheint, könnte sich schon bald als ineffizient erweisen, indem die Eignerstrategien in kurzer Zeit wieder überarbeitet werden müssen. Aufgrund der anhaltenden und aktuellen Diskussion über die Führung von öffentlichen Unternehmen gehe ich doch stark davon aus, dass Gesetzesanpassungen vorgeschlagen werden. Auch ist aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen nicht auszuschliessen, dass eine neue Regierung für das eine oder andere öffentliche Unternehmen andere strategische Schwerpunkte und Entwicklungsziele setzen könnte als die amtierende. Nicht unkommentiert lassen möchte ich zudem die Aussage auf Seite 7, wonach der in der Vergangenheit angewendete Prozess zur Ausgestaltung der Eignerstrategien dazu geführt habe, dass der strukturelle Aufbau der verschiedenen Eignerstrategien eben unterschiedlich war. Dies hätte zumindest nicht so sein müssen. Den Ressorts sind damals unter anderem Muster-Eignerstrategien für den möglichen Inhalt, den Aufbau und die Gliederung zur Verfügung gestellt worden. Diese Muster haben denn auch in etwa dem entsprochen, was für etliche Organisationen offenbar erst jetzt konsequent eingeführt wird. Die Regierung fügt ferner an, dass inhaltlich gleiche Punkte teilweise in unterschiedlichen Formulierungen festgehalten worden seien. In Anbetracht der Vielfalt der Institutionen im Bildungs- und Kulturbereich kann ich mir gut vorstellen, dass Nuancen in den Formulierungen durchaus Sinn machten. Als Begründung für eine notwendige Aktualisierung der Eignerstrategien reicht mir das Argument nicht aus.
Was ist nun wirklich neu in die Eignerstrategien eingeflossen? Zum Ersten muss jedes Unternehmen einen Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung erlassen und umsetzen. Dagegen ist nichts einzuwenden, auch wenn ich mich frage, wie korruptionsgefährdet die Tätigkeit etwa in der Erwachsenenbildung oder in der Landesbibliothek ist. Neu aufgenommen wurde des Weiteren die Bestimmung, dass sich die Lohnstruktur und Lohnentwicklung an jener der Landesverwaltung zu orientieren habe. Ferner sind Spenden durch die strategische Führungsebene zu genehmigen und zu protokollieren. Eine Spende von mehr als CHF 25'000 ist vorgängig auch durch das Ministerium zu genehmigen.
Einer Empfehlung im Public Corporate Governance Code folgend, müssen die wichtigsten Kennzahlen neu in der Regel quartalsweise und besondere Vorkommnisse umgehend an den Verwaltungs- oder Stiftungsrat berichtet und auch dem Ministerium zur Kenntnis gebracht werden. Diese Empfehlung verpflichtend in die Eignerstrategie aufzunehmen, begrüsse ich sehr, insbesondere weil damit auch die Regierung informiert wird. Ein weiterer Punkt ist der verpflichtende Anschluss der betrieblichen Vorsorge an die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein. Damit wird fortgesetzt, was mit dem Pflichtanschluss der AHV-IV-FAK, der Post, der LKW oder der LGV festgelegt worden ist. Widersprüchlich agiert die Regierung allerdings, wenn der Liechtensteinische Entwicklungsdienst bei der LLB Vorsorgestiftung angeschlossen bleiben kann, nachdem die privatrechtliche Organisationsform nicht davor schützt, dem ÖUSG unterworfen zu sein, und zudem gerade auch in der Lohnfrage eine einheitliche Handhabe mit den anderen öffentlichen Unternehmen stattfindet.
Die beiden letzten neuen Punkte betreffen die Bestimmung eines Vizepräsidenten und die Festlegung des Vorgehens bei der Wahl und Abberufung der Geschäftsleitung. Der Bestellung eines Vizepräsidenten kann ich zustimmen, hingegen erachte ich die Absprache mit dem Ministerium, was das Auswahlprozedere für die Direktion anbelangt, als kritisch. Aufgrund der klaren Zuständigkeit des strategischen Organs einer Unternehmung und zur Sicherung des Kompetenzprinzips muss die Wahl der operativen Ebene einer politischen Einflussnahme durch die Regierung entzogen sein. Damit schliesse ich meine Ausfüh-rungen zu diesem Traktandum und habe die angepassten Eignerstrategien zur Kenntnis genommen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordneten. Ja, ich denke, wir haben schon besprochen, um was es hier geht. Ich danke der Regierung recht herzlich für diese sehr gute Vorlage, so wie ich der Meinung bin. Solch eine Vorlage kommt nie zu früh, die kommt höchstens zu spät - das ist meine Ansicht. Deshalb denke ich, es ist besser, wir behandeln die jetzt, als wenn wir da vielleicht das Ganze auf die nächste Legislatur verschoben hätten. Deshalb bin ich wirklich froh darüber, dass wir diese Vorlage nun auf dem Tisch haben. Ich teile auch die Ansicht der Regierung, dass das Interesse an diesen öffentlichen Institutionen gross ist. Die Öffentlichkeit interessiert sich um deren Geschäftspraxis, und gerade deshalb begrüsse ich diese Beteiligungsstrategieanpassung. Ich begrüsse auch sehr, dass man die Struktur dieser Eignerstrategien harmonisiert hat und dass man damit die Vergleichbarkeit auch verbessert hat. Ich begrüsse auch sehr, dass man versucht hat, sich auf das Wesentliche zu beschränken, und die Oberaufsicht für diese Institutionen jetzt auch wirklich verbessern will. Wichtig ist für mich auch, dass man Klarheit in der Anwendung der Oberaufsicht schafft. Und das hat man hier auch versucht, zumindest sind Ansätze dazu erkennbar. Was ich auch begrüsse, ist, dass die Lohnstruktur an die Landesverwaltung angepasst werden soll, sodass es kein Lohngefälle geben kann. Ich frage mich allerdings, was dann mit den anderen Eigner- und Beteiligungsstrategien passiert. Was passiert mit den Managerlöhnen bei der LKW und bei der LLB und bei der Gasversorgung? Vielleicht kann die Regierung hierzu auch Ausführungen machen, ob man diese Strategien auch entsprechend anpassen würde, was ich sehr begrüssen würde. Ebenso begrüsse ich das Vieraugenprinzip, das hier implementiert werden soll. Hierzu stellt sich mir dann allerdings die Frage, mit wem die Regierung dann in Zukunft kommunizieren will. Ist das wie bisher vor allem der Verwaltungsratspräsident und vielleicht eine Person aus der Geschäftsleitung? Oder kommuniziert dann die Regierung mit dem Gesamtverwaltungsrat? Oder kommuniziert sie nur mit dem Verwaltungsratspräsidenten und mit dessen Vizepräsidenten? Das ist eine Frage, die ich gerne bearbeitet hätte.Dann auch der Passus, dass die Regierung bei erheblichen finanziellen Aufwendungen informiert werden will: Das verstehe ich im Lichte der Vorkommnisse aus der jüngsten Vergangenheit sehr gut und ich muss Ihnen sagen, ich möchte Ihnen hierzu gratulieren. Das ist absolut notwendig. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wie erwähnt wurde, diskutieren wir hier die Vorlage der Eignerstrategien der Unternehmen des Bildungs- und Kulturbereichs sowie des LED. Es wird schön ausgeführt in dieser Vorlage, dass die Grundlagendokumente natürlich das ÖUSG und das jeweilige Spezialgesetz sind und eben dieser Public Corporate Governance Code, der zwar rechtlich nicht bindend ist, aber eine gewisse Vereinheitlichung als Grundlage hergibt. Hier möchte ich betonen, dass ich finde, dass dieser Public Corporate Governance Code dann auch eine gewisse Vereinheitlichung bei allen Eigner- und Beteiligungsstrategien nach sich ziehen sollte oder muss. Wir diskutieren diese Vorlage hier im Wissen, dass der Auftrag dieser Motion vom Oktober 2015 noch offen ist und dieser dann, wie die Regierung uns mitteilte, im nächsten Frühjahr oder Frühsommer hier im Landtag diskutiert werden soll und dies dann allerdings nochmals, wie es schon erwähnt wurde, Anpassungen nach sich führen kann. Ich möchte hier an die Frage meiner Vorredner anknüpfen bezüglich des Zeitpunkts der Kenntnisnahme. Ich habe grundsätzlich keine Mühe, wie der Abg. Rehak gesagt hat, dass das jetzt passiert. Ich finde die Eigner- und Beteiligungsstrategien, die dann eben gelten, die können eigentlich nicht zu spät kommen. Allerdings im Wissen der Motion habe ich mich auch gefragt, warum das gerade jetzt ist, und möchte Sie bitten, das einfach kurz zu erläutern.
Die wesentlichen Unterschiede im Vergleich zu den Eignerstrategien, die vorher galten, sind eine gewisse Vereinheitlichung und die eben erwähnten Lohnanpassungen und so weiter. Hier möchte ich wie auch der Abg. Marxer, der das zwar nicht gewertet hat und auch keine Anregungen gab, noch etwas sagen zur Universität. Ich denke hier, im Kontext zur Internationalität und dass sich gerade auch Professoren international vergleichen können, ist eine Anpassung an die Landesverwaltung schlicht und einfach nicht möglich, und darum ist das vermutlich ausgenommen. Aber das können Sie sicher nachher auch noch kurz ausführen. Ich habe, wie Sie wissen, gegenüber unseren Eigner- und Beteiligungsstrategien grundsätzliche Vorbehalte, nehme damit auch Bezug auf die Diskussion vom Mittwoch, die wir bezüglich Oberaufsicht in der PUK-Debatte geführt haben, und habe hier aber Hoffnung, dass die Regierung mit der Motion beziehungsweise mit dem Ergebnis aus der Motion dem Landtag im nächsten Jahr eine gute Lösung präsentieren wird.Speziell hervorheben möchte ich bei der Änderung in diesen Eignerstrategien den Passus, den auch der Abg. Marxer erwähnt hat und wo sich für ihn auch Fragen gestellt haben. Das haben wir ja auch am Mittwoch schon diskutiert. Ich glaube eben nicht, dass es, wenn das Unternehmen erhebliche finanzielle Auswirkungen dem zuständigen Ministerium melden muss, ein automatischer Eingriff in die Kompetenz des Verwaltungsrates ist. Das glaube ich nicht, weil es geht hier um eine Information, nicht um eine Legitimation. Wie ich am Mittwoch schon ausgeführt habe, glaube ich eben an eine entsprechende Kommunikationspolitik und darum würde ich eben noch einen kleinen Schritt weiter gehen: Ich würde das noch quantifizieren in irgendeiner Form, wenn man das in die Beteiligungs- und Eignerstrategien schreibt. Es soll auf die Unternehmen auch einen gewissen Druck ausüben, eben solche Sachen zu kommunizieren und zwar proaktiv, wie wir es vorgestern diskutiert haben, damit vielleicht ein wenig besser das eine oder andere verhindert werden kann. Es gibt zumindest eine moralische Verpflichtung, hier einen Schritt zu tun. Sie waren bisher meines Wissens nicht drin. Ich würde es auch begrüssen, wenn eine solche Formulierung, das habe ich auch am Mittwoch schon gesagt, bei allen Eigner- und Beteiligungsstrategien wieder einheitlich drin wäre. Ich bin mir bewusst, die Quantifizierung kann dann nicht bei allen genau gleich sein. Das ist mir schon klar, aber es müsste eine Grösse gefunden werden, die dann für das jeweilige Unternehmen passt. Wie gesagt, es reicht, es ist gut, aber ich würde hier noch einen Schritt weiter gehen. Bezüglich der Kommunikation, Herr Abg. Rehak, wissen Sie, und das haben wir ja auch in der GPK schon diskutiert im Rahmen des Beteiligungscontrollings, dass die heutigen Kommunikationsprozesse häufig unterschiedlichster Natur sind. Also die Regierung kommuniziert häufig auch mit Geschäftsführern direkt ohne Beisein der Verwaltungsräte. Die Regierung kommuniziert nur mit Verwaltungsratspräsidenten oder mit mehreren Verwaltungsräten. Das haben wir im Rahmen des Beteiligungscontrollings mit den unterschiedlichen Regierungsräten auch schon diskutiert, dass hier heute in alle Richtungen diskutiert wird und hier keine Einheitlichkeit gegeben ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Jetzt ist die Regierung am Zug. Regierungsrätin Aurelia Frick
Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich versuche, das Feld von hinten aufzurollen und mit der Frage zu beginnen: Warum gerade jetzt und warum war das notwendig? Sie haben festgestellt, der Landtag hat eine Motion der Regierung überwiesen und die Regierung beauftragt, eine Gesetzesanpassung vorzulegen, die sicherstellen soll, dass die Oberaufsicht der Regierung über die dem ÖUSG unterstehenden öffentlichen Unternehmen wirksam wahrgenommen werden kann. Nichtsdestotrotz war ich der Ansicht, dass Handlungsbedarf besteht. Sie wissen alle so gut wie ich, dass ich in den letzten vier Jahren mit den zehn Unternehmungen, die bei mir angeschlossen sind, mehrmals hier im Landtag gesessen habe, ich sehr schöne, aber auch anspruchsvolle Diskussionen mit Ihnen über die Oberaufsicht geführt habe. Ich habe für mich den Entscheid getroffen, dass ich das Problem anpacken möchte, weil wir Bereiche gesehen haben, in denen es Handlungsbedarf gibt. Und wir haben ab dem Zeitpunkt, nachdem ich diesen Entscheid getroffen habe, kontinuierlich mit unseren Stiftungen Gespräche geführt. Wir haben gemerkt, dass dies eine riesengrosse Chance für uns ist, dass insgesamt zehn Institutionen bei mir angeschlossen sind, die alle mehr oder weniger sehr gut miteinander vergleichbar sind. Und ich fand es eine enorm grosse Chance, diesen Prozess zu führen. Wir haben mit unseren Stiftungsräten, mit allen Stiftungsräten, eine Schulung durchgeführt, haben darüber gesprochen, was Oberaufsicht bedeutet, was die Aufgaben der Stiftungsräte sind. Wir haben unsere Stiftungsräte geschult. Und ich glaube, behaupten zu können, dass diese Schulung sehr gut angekommen ist und dies die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und dem Stiftungsrat enorm professionalisiert hat. Und das hat uns eine gute Ausgangslage gegeben, um über diese Eignerstrategien zu diskutieren und darüber zu sprechen, wie wir die Zusammenarbeit besser und effizienter handhaben können. Wir haben ganz offen mit unseren Stiftungsräten darüber gesprochen, wie wir vermeiden können, dass wir im Landtag immer wieder einmal Diskussionen über die Stiftungen führen müssen, die vielleicht nicht so erfreulich sind. Das hat dazu geführt, dass wir einen spannenden Prozess in Angriff genommen haben. Es hat etwas Zeit in Anspruch genommen, weil es mir ein Anliegen war, dass wir die Stiftungen sehr gut einbeziehen können, dass wir vor allem auch auf die Besonderheiten der jeweiligen Stiftungen Rücksicht nehmen können, aber immer unter dem Titel, dass wir versuchen möchten, die Handhabe so einheitlich wie möglich ausgestalten zu können. Es war dann aber auch ein Anliegen, dass wir Rücksicht darauf nehmen, dass eine Motion in Beantwortung ist. Ich wollte trotzdem nicht zuwarten, weil wir mit unseren Gesprächen weit fortgeschritten waren und diesen Bericht und Antrag fertig für den Landtag vorbereitet hatten. Und ich hätte es schade gefunden - nach all diesen Gesprächen und nach diesem einheitlichen Verständnis -, wenn wir jetzt einfach zugewartet hätten.
Dann wurde die Frage gestellt in Bezug auf die Entschädigung des Vizepräsidenten. Es gibt einen Regierungsentscheid aus dem Jahr 2010. Man hat dort alle dem ÖUSG unterstellten Unternehmen in drei Kategorien eingeteilt, je nach Grösse, nach Budgetvolumen, nach Anzahl Mitarbeiter. So ist beispielsweise die Universität, die Sie, Herr Abg. Marxer, erwähnt haben, in der Kategorie 1 eingeteilt. Es ist sozusagen die höchste Kategorie. Es ist festgelegt in diesem Regierungsentscheid, dass der Präsident eine Präsidialpauschale erhält. In diesem Regierungsentscheid ist auch festgelegt, dass der Vizepräsident ebenfalls eine Pauschale erhalten kann, die bis zu 25% der Präsidialpauschale beträgt, unter Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen.
Dann wurde in mehreren Voten dieser Passus erwähnt, dass die Regierung über Entscheidungen von erheblicher finanzieller Tragweite vorab zu informieren ist. Wir gehen bei uns von einem guten Zusammenspiel zwischen Eigner, also zwischen Regierung als Oberaufsichtsbehörde, und dem Stiftungsrat aus. Wir haben diese Kaskade: das ÖUSG, das untergeordnete Spezialgesetz, dann den Public Corporate Governance Code, die Eignerstrategie und die Unternehmensstrategie, was alles aufeinander abgestimmt ist. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass sowohl der Stiftungsrat wie auch die operative Ebene, aber auch die Regierung an einem Strick zieht. Und wenn ein Unternehmen jetzt den Wunsch hat, eine grosse finanzielle Investition zu tätigen, möchten wir ein Gespräch darüber führen, ob das von der Eignerstrategie erfasst ist. Ist das von der Unternehmensstrategie erfasst? Wie weit geht das? Vielleicht möchte ich mich auch dazu entscheiden, während dieser Zeit, in der die grössere Investition getätigt wird, in einem näheren, engeren Rhythmus mit dem entsprechenden Unternehmen in Kontakt zu bleiben, um zu schauen, ob es irgendwo auf politischer Ebene Handlungsbedarf gibt. Gibt es Informationsbedarf beispielsweise an den Landtag, weil es grosse Tragweite hat? Oder gibt es einen Handlungsbedarf, dass ich sage, ich möchte das Unternehmen in diesem Zeitraum etwas näher bei mir haben, um allenfalls auch in einer Diskussion zu erörtern, wie das gemeinsame Verständnis ist? Also es geht nicht darum, dass ich den Wunsch habe, operative Entscheide an mich zu ziehen, sondern ich habe den Wunsch, während einer gewissen Zeitspanne eng informiert zu sein und auch im Gespräch zu eruieren, ist das von unserer Eignerstrategie und von der Vorstellung, die wir gemeinsam festgelegt haben und die auch der Landtag mitträgt, gedeckt?Dann wurde noch eine kleine Seitenbemerkung gemacht, warum die Eignerstrategien unterschiedlich ausgestaltet sind, obwohl es Mustervorlagen dazu gegeben hat. Die Muster waren sehr rudimentär und es war, als das ÖUSG im Jahr 2009 eingeführt wurde, auch ein gewisser Druck vorhanden, dass die Eignerstrategien erstellt werden. Und ich glaube, damals wusste man auch noch nicht, weil einfach die Erfahrung gefehlt hat, auf was man alles Rücksicht nehmen muss und wie wichtig es auch ist, die Formulierungen sehr sorgfältig zu machen. Viele der Sachen konnten wir auch übernehmen. Wir haben einige Eignerstrategien, die wir heute vorliegend haben, auch sehr wenig ändern müssen. Manchmal haben wir einfach eine Formulierung von einem Unterkapitel auf das nächste verschoben.
Dann wurde noch ein Hinweis gemacht betreffend das Mobilitätsmanagement. Ich bedanke mich für den Hinweis. Wir waren der Ansicht, dass eine Aufnahme des Mobilitätsmanagements in die Eignerstrategie zu weit geführt hätte. Aber ich bedanke mich für die Anregung und ich könnte mir gut vorstellen, dass wir das auch einmal in einem zukünftigen Dialog weiter beleuchten könnten.
Dann wurde vom Abg. Rehak noch die Frage gestellt, wie die Absprache mit der Direktion verläuft. Und wenn Sie jetzt beispielsweise die Eignerstrategie der Universität vor sich nehmen und den Punkt 4.3 anschauen: Es geht um die Abberufung oder die Wahl des Rektors, es geht um eine Absprache des Vorgehens und des Auswahlprozesses. Es geht also nicht darum, dass wir als Oberaufsichtsbehörde den Wunsch haben, in diesem Fall den Rektor oder den CEO, den Geschäftsführer, zu bestellen, sondern es ist uns ein Anliegen, dass wir über den Ablauf informiert sind. Wir möchten beispielsweise wissen: Wird ein externes Büro eingeschaltet, wann erfolgen allfällige Ausschreibungen in welchen Medien, haben wir vielleicht eine Anregung, was man optimieren könnte, gibt es von unserer Seite Ideen? Es geht also um eine Absprache, um eine Information, insbesondere auch, dass die Oberaufsichtsbehörde nicht an einem Tag einfach erfährt, in einer halben Stunde findet eine Pressekonferenz statt, und «by the way», hier ist die Pressemitteilung, sondern dass man in diesem Prozess mit dabei ist und die Möglichkeit hat, unter Umständen ein Gremium, wie Sie es sind, zu informieren. Und Sie wissen es alle bestens aus der Vergangenheit: Schlussendlich wird die Regierung angefragt, was man von einem Geschäftsführer hält. Und dann ist es auch schön, wenn man sich auf solche Diskussionen in Absprache mit dem Stiftungsrat optimal vorbereiten kann.
Dann wurde in mehreren Voten noch die Pensionskasse erwähnt. Es war uns ein Anliegen, dass die bisher angeschlossenen Organisationen bei der staatlichen Pensionskasse bleiben. Der LED als privatrechtliche Stiftung war bisher nicht dabei. Es war von uns kein Ziel, den Status quo zu ändern, sondern wir wollten das so aufrecht halten. Aber wir wollten auch, dass die bisher angeschlossenen Organisationen bei der staatlichen Pensionskasse bleiben. Dann wurde noch die Frage gestellt, mit wem die Kommunikation zwischen der Aufsichtsbehörde und dem Stiftungsrat stattfindet. Wir haben das, wenn wir das Beispiel von der Uni herbeiziehen, auf Seite 6 im grünen Teil genau präzisiert. Wir treffen uns in einem bestimmten Rhythmus mit der Universität, die durch den Präsidenten des Universitätsrates und den Rektor vertreten ist. Wir legen gemeinsam fest, in welchem Rhythmus die Gespräche stattfinden. Als wir etwas anspruchsvolle Zeiten mit der Universität hatten, haben wir uns vier, fünf, sechs Mal jährlich getroffen. In ruhigeren Zeiten trifft man sich in der Regel zwei Mal jährlich und da erscheint der Rektor zusammen mit dem Stiftungsratspräsidenten. Ich habe für mich auch entschieden, dass ich mit meinen Stiftungen ein Mal alle vier Jahre mit dem gesamten Stiftungsrat ein Gespräch führen möchte, weil es mir auch ein Anliegen ist, alle Stiftungsräte zu kennen, und ich ein Stimmungsbild vom gesamten Stiftungsrat haben möchte. Das waren alle Ausführungen von meiner Seite. Ich bedanke mich auf jeden Fall bei Ihnen für die sehr, sehr konstruktive Diskussion und für die Anregungen, die Sie mir auch mitgegeben haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben die verschiedenen erwähnten Eignerstrategien zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 29 erledigt. -ooOoo-