Postulatsbeantwortung betreffend Wohneigentum für den Mittelstand (Nr. 153/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 5: Postulatsbeantwortung betreffend Wohneigentum für den Mittelstand. Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 153/2016 und steht zur Diskussion. Abg. Manfred Batliner
Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Ja, die Beantwortung des Postulats bringt weder Überraschungen noch Neuigkeiten, welche anlässlich der 1. und 2. Lesung zur Abänderung der betrieblichen Personalvorsorge diskutiert wurden. An der Sitzungsrunde zur Postulatsbeantwortung haben auf Einladung der Finanzmarktaufsicht der Liechtensteinische Pensionskassenverband, der Liechtensteinische Bankenverband, die AHV sowie die Verwaltungsstellen diese Thematik behandelt und diskutiert. Die Industriekammer und die Wirtschaftskammer sind dann noch zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Weder die Betroffenen noch die Immobilienmakler, welche Kontakte zu den potenziellen Immobilienkäufern pflegen, sind um ihre Meinung gefragt worden. Auch die Gemeindevorsteher und Gemeinderäte, welche über Baurechtsvergaben mit Interessenten zu tun haben, sind zu einer Stellungnahme nicht eingeladen worden.Auf Seite 22 erwähnt die Regierung, dass 57 Veräusserungsbeschränkungen im Grundbuch eingetragen sind. Das sind vermutlich Personen, welche bei einer schweizerischen Pensionskasse versichert sind und von dem Vorbezug der Pensionskassengelder für den Erwerb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses profitieren konnten. Wen wundert das Ergebnis dieses Postulats, wenn die Politik nicht mit den betroffenen Menschen spricht? Es werden Beispiele unter Annahmen gemacht, wie hoch die Leistungseinbusse bei der Pensionskasse sein könnte. Das Wort Vermögensstatus wird als Begriff erwähnt, aber nicht gleichwertig aufgezeigt, wie sich dieser mittels Vorbezug positiv verändern könnte. Die Leistungseinbusse wurde sicherlich zehn bis fünfzehn Male erwähnt, aber die Vermögensentwicklung der 57 Bezüger wurde nicht musterhaft als Beispiel in Betracht gezogen. Daraus resultiert für mich einfach, wenn man nicht will, will man nicht.Vor 40 Jahren wurden die Grundstückskäufer immer wieder gewarnt, in welches Unglück sie sich stürzen, wenn sie horrende Grundstückspreise bezahlen würden. Ja, und die horrenden Grundstückspreise von damals sind von Jahr zu Jahr noch horrender geworden. So war es vor 30, 20, zehn Jahren und es ist heute noch immer so. Die Grundstücks- und Immobilienpreise sind dauerhaft angestiegen. Interessant im Bericht war dann doch, dass der durchschnittliche Zeitaufwand seitens der Pensionskassen wie auch der Unternehmer aus einer Studie des Bundesamts für Versicherungen zitiert wurde. Das war sehr aufschlussreich. Die Aufwandsberechnung wäre bei der Entscheidung zur Abänderung des betrieblichen Vorsorgegesetzes in diesem Frühjahr auch aussagekräftig gewesen, aber da wurde die Studie nicht zitiert. Dahingehend überleitend wird auf Seite 47 kritisiert, dass die hohe Interaktion zwischen mehreren Parteien, wie Vorsorgeeinrichtungen, Unternehmen, Steuerbehörden und Grundbuchämtern, eine engmaschige Vernetzung und Abstimmung nach sich ziehe. Darüber hinaus sei die Verarbeitung des Vorbezugs bei Wohnsitz im Ausland aufwendig. An anderer Stelle im Bericht wird aber angefügt, dass ausländische Behörden keine gleichartig grundbücherlichen Eintragungen, wie zum Beispiel in Frankreich, zur Sicherstellung des Vorbezugs kennen würden. Das ist dann für mich klar. In jedem Land, welches keine gleichartigen Sicherstellungen kennt, können auch keine Vorbezüge ausbezahlt werden. Ganz einfach, ein diesbezügliches Gesetz würde die Erfordernisse an die inländischen und ausländischen Register gleichermassen zu definieren haben. In der Zusammenfassung der Regierung wurde der Bezug der Freizügigkeitsleistung bei Verlassen des Wirtschaftsraumes EWR und Schweiz wie auch bei Start in die Selbstständigkeit nicht erwähnt. Warum nicht, ist auch klar, weil dieses Risiko weit höher ist als der Vorbezug für das Wohneigentum. Die Risikosituation ist eindeutig. Ob die Wirtschaftsverbände und deren Mitglieder immer noch so verhalten reagieren würden, wenn für das weit höhere Risiko der Selbstständigkeit der Bezug der Freizügigkeitsleistung abgeschafft würde, wäre interessant zu wissen. Auch nicht geklärt ist, wie viele Bezüger das Freizügigkeitskapital bei Rentenabtritt bezogen haben und damit die Hypothek abbezahlen. Ich hoffe, niemand, weil gemäss der Meinung der Regierung das Kapital somit zweckentfremdet würde. Das wollen wir ja nicht. In der Zusammenfassung hält die Regierung fest, das für das Wohneigentum eingesetzte Vorsorgemittel erfülle zwar den Förderzweck, aber nicht den Vorsorgezweck. Ja, dies auseinander zu dividieren, das schafft nur die Politik. Der Bezüger der Vorsorgemittel kann diese Differenzierung nicht nachvollziehen. Weiter halten Sie in der Zusammenfassung fest, dass bei einer Scheidung vorsorgefinanzierte Liegenschaften unter Zeitdruck zu verkaufen wären und daraus womöglich ein ungenügender Erlös anfallen könnte. Ja, wie viele Male ist denn das vorgekommen? Es geht um das Vermögen beider Partner. Entsprechend dürfte die Realisierung derartiger Verluste mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit eintreffen, sodass die beispielhafte Aufzählung im Bericht unerwähnt hätte bleiben können. Am Schluss der Zusammenfassung wird nochmals der Pensionskassenverband genannt, welcher sich einhellig gegen die Einführung der Vorbezugsmöglichkeit ausgesprochen hat. Auch die haben sich wohl gesagt: Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber. Den letzten Satz im Bericht möchte ich nochmals hervorheben. Das Vorsorgeguthaben, als Vorbezug für das Wohneigentum verwendet, sei eine Zweckentfremdung. Wenn Sie mit den Bauwerbern sprechen, die verstehen das nicht. Entscheidend in jedem Haushalt ist, was der Saldo des Vermögens und der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben ausmacht beziehungsweise was unter dem Strich übrig bleibt. Und dies in der Zeit des Erwerbslebens wie auch im Pensionsalter. Die Gesamtbetrachtung des Haushalts ist massgebend und nicht der Tunnelblick auf die Pensionskasse. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Unter dem Titel «Wohneigentum für den Mittelstand» haben die Postulanten die Regierung zu prüfen beauftragt, ob es in Liechtenstein sinnvoll sei, «einen Pensionskassen-Vorbezug zur Bildung von Wohneigentum analog der Schweiz zuzulassen». Die Regierung ist diesem Auftrag in umfassender Weise nachgekommen. Herzlichen Dank an Thomas Zwiefelhofer als hierfür zuständigen Minister. Im Prüfauftrag verweisen die Postulanten auf die in der Schweiz diesbezüglich bereits seit vielen Jahren bestehende Möglichkeit. Allerdings lässt sich die Situation in der Schweiz in einem äusserst elementaren Punkt mit der Ausgangslage in Liechtenstein nicht vergleichen. Bereits heute gibt es in Liechtenstein im Gegensatz zur Schweiz die staatliche Wohnbauförderung, welche eben den Mittelstand finanziell dabei unterstützt, in den Besitz von Wohneigentum zu gelangen.In Liechtenstein wäre die Ermöglichung von Kapitalvorbezug aus der Pensionskasse eine zusätzliche Hilfestellung beim Erwerb von Wohneigentum. In der Schweiz ist es die einzige staatliche Hilfestellung. Im Übrigen tönt der Postulatstitel mit der Bemühung des Mittelstands anmächeliger, als es in einer allfälligen Umsetzung der Fall sein dürfte. Der Vorbezug liesse sich nämlich nicht auf Versicherte mit mittelständischen Einkommen zum Erwerb eines kleinen Eigenheims oder einer Wohnung beschränken, sondern stünde auch dem grossverdienenden Pensionskassenmillionär für den Erwerb einer Luxusattika offen. Ein Vergleich mit der Praxiserfahrung in der Schweiz ist sehr aufschlussreich. Hier muss insbesondere der bei Pensionskassen anfallende, zusätzliche Aufwand in der Verwaltung und die damit verbundenen Kosten, die von der Gesamtheit der Versicherten zu tragen sind, ins Feld geführt werden. Ein Beispiel für zusätzlichen administrativen Aufwand ist die grundbuchrechtliche Sicherung von Vorbezügen respektive bei der Rückzahlung von Vorbezügen und die Einbringlichmachung eines Vorbezugs bei Veräusserung des Wohneigentums. Ein weiteres Problem stellt die Kontrolle der Auflage dar, dass ein Vorbezug an die persönliche Nutzung der Liegenschaft durch den Kapitalvorbeziehenden gilt.Das Geschilderte führt in der Schweiz bereits zu beträchtlichen Aufwänden und Problemen, obwohl der allergrösste Teil der Versicherten und damit der Vorbezugsberechtigten in der Schweiz selbst domiziliert ist. Ungleich schwerer muss es zwangsläufig für liechtensteinische Pensionskassen mit überwiegend im Ausland domizilierten Versicherten werden. Die Regierung kommt in der Postulatsbeantwortung nämlich zum Schluss, dass EWR-rechtlich weder eine Einschränkung des Vorbezugs auf in Liechtenstein wohnhafte Personen noch auf inländische Wohnobjekte möglich ist. Wie soll eine Pensionskasse in Liechtenstein Kapitalvorbezüge für Wohnobjekte in Österreich und der Schweiz grundbücherlich sichern? Wie soll die Einbringlichmachung von Kapitalbezügen beim Verkauf von Wohnobjekten in anderen Ländern sichergestellt werden? Wie sollen liechtensteinische Pensionskassen mit verhältnismässigem Aufwand sicherstellen, dass vorbezugsfinanzierte Wohnobjekte auch im Ausland tatsächlich vom Versicherten selbst bewohnt werden? Ein Vorbezug nach schweizerischem BVG ist nicht nur möglich, um die Eigenkapitalbasis beim Erwerb eines Wohneigentums zu verbessern, sondern kann dieser auch zur späteren Rückzahlung einer Hypothek erfolgen. Leider habe ich in der Postulatsbeantwortung der Regierung keine Zahlen gefunden, wie gross der Anteil an Vorbezügen zum Zeitpunkt des Erwerbs im Vergleich zu Vorbezügen zur späteren Rückzahlung von Hypotheken ist. Laut schweizerischen Pensionskassenexperten ist der Anteil an Vorbezügen zwecks Hypothekenrückzahlung aber eher höher als jener zwecks Verwendung als Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs von Wohneigentum. Mit einem Vorbezug zur Amortisation bestehender Hypotheken gibt der Gesetzgeber dem Versicherten ein Steuerungsinstrument in die Hand, die Solidargemeinschaft einer Pensionskasse zu unterlaufen. In der Schweiz ist dieses Problem erkannt und es wurde gesetzlich Gegensteuer gegeben, indem die Pensionskassen bei bereits vorhandener Unterdeckung die Möglichkeit haben, Vorbezüge zur Rückzahlung von Hypotheken zeitlich und beitragsmässig einzuschränken. Dies allerdings nur bei einer bereits herrschenden Unterdeckung, nicht jedoch bei einem Deckungsgrad ab 100%. In Situationen nahe einer Unterdeckung kann der gewiefte Versicherte Kapital zum Zwecke der Hypothekenamortisation nominal vorbeziehen oder eben abziehen und lässt jene Versicherten, die keine Möglichkeit zur Wohneigentumsbildung und keine Hypotheken zu amortisieren haben, mit einem sich verschlechternden Deckungsgrad oder im schlimmeren Fall sogar mit einer beginnenden Unterdeckung zurück. In diesem Fall würde unsolidarisches Handeln des eingangs erwähnten Pensionskassenmillionärs viel gravierendere Folgen auf das verbleibende Kollektiv der Versicherten zeitigen als der Kapitalvorbezug eines kleinen Angestellten.Die Schaffung einer Vorbezugsmöglichkeit hilft per se auch den Banken. Im Wissen um das Vorhandensein einer gesetzlichen Möglichkeit zum Kapitalvorbezug können Banken unsichere Hypothekarschuldner möglicherweise auf verschiedenste Art zum Vorbezug von Altersguthaben veranlassen. Meines Erachtens darf es nicht sein, dass Pensionskassen und die dort verwalteten Altersguthaben ihrer Versicherten dazu dienen, Kreditrisiken von Banken zu reduzieren. Neutral sieht die Regierung die Auswirkungen von Kapitalvorbezügen auf die nachgelagerte Gewährung von Ergänzungsleistungen im Alter. Sie teilt damit die Ansicht des schweizerischen Bundesrats gegenüber einem immer wieder gehörten Hauptargument gegen die Ermöglichung des Vorbezugs. Dennoch kann ich in der Summe meiner Erkenntnisse die Regierung nicht dazu ermuntern, den Kapitalvorbezug zur Schaffung von Wohneigentum in einer weiteren Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge vorzusehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Bei der Postulatsbeantwortung betreffend Wohneigentum für den Mittelstand hat sich die Regierung Mühe gegeben, dafür gebührt ihr ein Lob, trotz der schon vom Abg. Manfred Batliner georteten Lücken. Die gelieferten Daten und die übersichtlich dargestellten Überlegungen der Regierung wurden ergänzt um ein von der FMA in Auftrag gegebenes Gutachten. Ich erachte die zur Verfügung gestellten Informationen als aufschlussreich und sehr interessant, nicht nur für uns, sondern für viele Menschen in Liechtenstein. Es werden verschiedene Argumente sowie Vor- und Nachteile einer Gesetzesänderung hinsichtlich der Schaffung einer Möglichkeit zur Bildung von Wohneigentum aus Pensionskassenguthaben diskutiert und abgewogen. Insgesamt kommt die Regierung nach ihrer Abwägung zum Schluss, dass die Gefahren überwiegen. Hier hat die Regierung aber insgesamt die Risiken eher dramatisiert. Ja, ich meine schon auch, Vorsicht ist hier geboten. Da sind wir uns sicher alle einig. Ich habe der Studie und den Ausführungen der Regierung vor allem auch entnommen, welche Massnahmen zu treffen wären, um die Bildung von Wohneigentum aus Pensionskassenguthaben sicher zu gestalten. Klar ist, dass es allen um Risikominimierung geht und um ihre Bewertung. Nochmals zum Anlass des Postulates: Anlass für mich war und ist die Notwendigkeit, jeder Möglichkeit nachzuforschen, zum einen die Wohnkosten zu senken und Optionen zu eröffnen, Wohneigentum zu schaffen.
Durch die Zweckbindung in ein Eigenheim respektive in eine Eigentumswohnung scheint es möglich zu sein, das Risiko zu kontrollieren und zu minimieren und die Wohnkosten zu senken oder über die Jahre zu optimieren. Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten, dies entsprechend zu gestalten. Voraussetzung ist für mich aber, dass man sich nur Wohneigentum leistet, das dem Grundbedürfnis entspricht und sich dabei nicht übernimmt. Hier tragen die Banken bei der Vergabe eine grosse Mitverantwortung. Wichtig ist auch zu sehen, dass das in Wohneigentum gebundene Geld ja auch dem Konsum entzogen wird. Deshalb ist es für mich auch eine gewollte liberale Haltung, Einschränkungen des Vorbezugs wenn möglich abzubauen und eine doch erhebliche neue Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben, zu schaffen, sofern das verantwortbar ist. Insgesamt kann zusammengefasst zur Postulatsbeantwortung gesagt werden. Ein Wohnbedürfnis besteht immer. Es muss finanziert werden - entweder über Mieten oder über Hypotheken. Die Erhöhung des Altersguthabens kann auch Wohneigentum enthalten, beinhalten. Das Geld ist zweckgebunden und dem Konsum entzogen - das minimiert das Risiko. Positive Auswirkungen auf die Konjunktur sind gegeben und belegt. Die Mieten steigen tendenziell wie auch die Kosten fürs Bauen. Wir haben es also mit einer stetig steigenden Preistendenz zu tun. Diese Tendenz ist stabil. Wer selber Wohneigentum bildet, kann davon nicht nur selber profitieren, sondern er kann dieses Wohneigentum auch an die nächste Generation oder an die übernächste und so weiter weitergeben. Das ist für mich ein erheblicher Punkt, der in der Postulatsbeantwortung auch eine Würdigung verdient hätte. Insgesamt komme ich also zu einem anderen Schluss als die Regierung - wie andere hier drin vor mir auch schon. Ich finde es an der Zeit, aufgrund der erarbeiteten Grundlagen zu Beginn der nächsten Legislatur einen Vorstoss zur Ermöglichung zur Bildung von Wohneigentum für den Mittelstand zu wagen. Dass die Regierung nicht von sich aus mit einem Vorschlag kommt, liegt nach dieser Postulatsbeantwortung für mich auf der Hand. Dass es nicht nur den Mittelstand, sondern auch höheren Einkommensklassen offenstünde, einen solchen Bezug zu machen, ist für ich kein Grund, es dem Mittelstand vorzuenthalten. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen miteinander. Besten Dank der Regierung für die ausführliche Beantwortung des Postulats betreffend Wohneigentum für den Mittelstand. Diese stellt eine gute Diskussionsgrundlage dar, ob das Projekt weiterverfolgt werden soll oder nicht. Die Kernfrage ist für mich auf Seite 9 formuliert, dort heisst es: «Abzuwägen bleibt daher, ob die Einbussen in der Altersvorsorge durch die gesenkten Wohnkosten aufgewogen werden und der versicherten Person in der Gesamtsicht ein finanzieller Vorteil entsteht.»
Dabei ist zuerst grundsätzlich festzuhalten, dass zumindest in der Schweiz vor allem Personen mit einem Einkommen von über CHF 100'000 Gelder aus der Pensionskasse bezogen haben, um diese in Wohneigentum zu investieren. Das heisst also, dass mit der Möglichkeit, Pensionskassengelder für Wohneigentum bereitzustellen, auch dann nicht Personen zum Zug kommen werden, die ohnehin über ein zu geringes Einkommen verfügen, um sich ein Eigenheim zu leisten. Dies wird auch in den Ausführungen auf Seite 43 bestätigt, dass sowohl «das Alter als auch das potenzielle Einkommen als treibende Faktoren der Höhe des WEF-Vorbezugs» entscheidend sind. Aber mit der Möglichkeit, Mittel aus der Pensionskasse zu verwenden, wird diese Grenze etwas nach unten verschoben. Das ist grundsätzlich positiv. Man muss sich aber fragen, ob dadurch das Risiko steigt, dass sich diese Menschen den Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können. Das scheint nicht der Fall zu sein, denn im Gegenteil zum Bezug der Pensionskassengelder bei Rentenantritt in bar muss das Geld zweckgebunden, eben in ein Eigenheim oder eine selbst bewohnte Wohnung, investiert werden. Es kann ja nicht für Konsum ausgegeben werden. Dazu sagt der Bundesrat in Bezug auf die Schweiz, wie es auf Seite 28 zu lesen ist: «Angesichts des geringen Risikos dieser Art des Kapitalbezugs sei auf Einschränkungen des Vorbezugs zu verzichten.» Dies als Antwort auf die Abklärungen, ob es zu zusätzlichem Bezug von Ergänzungsleistungen gekommen sei, um den Lebensunterhalt im Alter zu finanzieren. Die Verwaltungskosten für den Bezug von Pensionskassengeldern für Wohneigentum werden als gering eingeschätzt, obschon selbstverständlich Kosten entstehen. Hingegen würden durch die Möglichkeit des Vorbezugs zur Wohneigentumsbildung auch Gelder investiert und in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust, woraus ein positiver Effekt für die Konjunktur abzuleiten ist. Dies ohne eine wesentliche Erhöhung des Risikos. Wenn dann noch berücksichtigt wird, dass die Preise für Wohneigentum in Liechtenstein stetig steigen und es für immer weniger Menschen erschwinglich ist, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, ich verweise auf die Seite 52 unten, dann wird klar, dass auch Handlungsbedarf besteht.
Ein weiteres für mich wichtiges Argument ist psychologischer Natur. Liechtenstein verfügt im Vergleich zur Schweiz über ein weit schlechteres Vorsorgeniveau als die Schweiz. Mit 8% Lohnanteilen im Minimum gegenüber durchschnittlich 12,5% im Minimum in der Schweiz steht schlicht auch weniger Geld zum Bezug und selbstverständlich auch für das Alter zur Verfügung. Wird die Möglichkeit, Gelder für Wohneigentum zu verwenden, eröffnet, könnte dies einen Anreiz darstellen, die Beiträge zum einen freiwillig, also nur arbeitnehmerseitig, zu erhöhen und zum anderen den Druck zu erhöhen, dass das obligatorische Niveau angehoben wird. Wie ich immer wieder betone, ist dies dringend notwendig. In diesem Sinn läuft die Möglichkeit, Pensionskassengelder für den Erwerb von Wohneigentum zu verwenden, auch der Altersvorsorge nicht entgegen. Sie könnte sie gar fördern.
Allerdings ist nicht von der Hand zu weisen, dass, wenn Gelder vorbezogen werden, der magische Zinseszinseffekt abgeschwächt wird. Hier stellt sich dann die Frage, ob die Mietersparnis grösser ist, als die entgangenen Zinseszinseffekte und wie die ersparten Gelder verwendet werden. Gehen sie in den Konsum, ist das zwar auch nicht schlecht, aber aus Sicht der Altersvorsorge problematisch. Hier könnte allerdings entgegengewirkt werden, dass über einige Jahre ein Teil der Mietersparnis in die Rückzahlung der Gelder an die Pensionskasse geleistet werden müsste. Diese Verpflichtung könnte formuliert werden und als obligatorische Gegenleistung für den Bezug definiert werden. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem die Aussage, dass in der Schweiz die Ergänzungsleistungen vor allem im Zusammenhang mit der Heimbetreuung gestiegen sind und eben nicht mit dem Vorbezug für ein Eigenheim oder eine selbst bewohnte Wohnung. Zudem schätze ich das Risiko des Vorbezuges bei einer Selbstständigkeit als ungleich grösser ein als der Vorbezug für Wohneigentum. Das Problem des Bezugs von Ergänzungsleistungen hängt für mich nicht primär mit dem Vorbezug von Altersleistungen für die Wohneigentumsförderung noch mit dem einmaligen Bezug des Alterskapitals generell zusammen, sondern mit den zu geringen Einzahlungen. Deshalb würde es sich anbieten, den Vorbezug für Wohneigentum zuzulassen und gleichzeitig das Vorsorgeniveau zu verbessern. Der wesentliche Unterschied zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist das generelle Vorsorgeniveau, das in Liechtenstein trotz der BPVG-Revision weiterhin markant tiefer ist als in der Schweiz. Das ist gerade im Zusammenhang mit dieser Postulatsbeantwortung sehr bedauerlich, denn es wird nun offenkundig, dass, wenn weniger einbezahlt wird, auch weniger für den Vorbezug zur Wohneigentumsbildung vorhanden ist.Die von mir zu Beginn in den Mittelpunkt gestellte Frage kann nicht abschliessend beantwortet werden, auch nicht mit dieser Postulatsbeantwortung. Es wäre aber sicher wertvoll, das Thema in der nächsten Legislatur weiterzuverfolgen, denn es steckt einiges an Potenzial in dieser Thematik.
Abschliessend möchte ich auch noch eine Bemerkung zum Schlusssatz auf Seite 88 der Postulatsbeantwortung loswerden. Dort wird eben ausgeführt, wie es der Abg. Manfred Batliner auch schon gesagt hat, dass der Vorbezug des Altersguthabens für die Bildung von Wohneigentum eine Zweckentfremdung sei. Wenn das so ist, dann wäre der Vorbezug für eine selbstständige Tätigkeit noch eine viel grössere Zweckentfremdung. Dann würde ich sagen, dann müsste man da auch ansetzen. Es wäre dann Konsistenz gefragt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Grundsätzlich begrüsse ich eine Vorbezugsmöglichkeit für Wohneigentum. Dadurch wird das Klumpenrisiko verteilt in Werte, die nicht so vergänglich sind. Eine Wohnung braucht man immer. Aber die Bedingung ist, dass auch bei einem Bezug von Vorsorgekapital für Wohneigentum das Alterskapital im üblichen Rahmen bis mindestens Beginn der Rente gesichert ist. Im Weiteren soll der Ablauf für die Handhabung überschau- und kontrollierbar sein. Auf die 2. Lesung der Pensionskassenrevision hatte ich einen Antrag für beschränkten Kapitalvorbezug aus der Pensionskasse für selbst bewohntes Wohneigentum in Liechtenstein, grundbücherlich abgesichert als Vermögen für die Pension, vorbereitet. Eine Abklärung durch die Regierung ergab damals, dass Bezüge für selbst bewohntes Wohneigentum in Liechtenstein, wie vorgeschlagen, wegen des EWR nicht möglich sind. Eine Lösung wie in der Schweiz eins zu eins zu übernehmen, hielt ich für unser Land nicht sinnvoll, weil meiner Ansicht nach im Ausland eine Überprüfung zu viele Umstände verursacht und eine Kontrolle nicht verlässlich durchgeführt werden könnte, und habe mich deshalb entschieden, den Antrag nicht einzubringen. Im Rahmen der Überweisung des Postulats hat die Regierung erneut geprüft, ob eine Möglichkeit besteht, einen Vorbezug nur hinsichtlich des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum in Liechtenstein zuzulassen.Eine erneute Prüfung hat ergeben, dass dieses eine EWR-rechtswidrige Diskriminierung darstellt. Auf Seite 22 wird die von mir vermutete fehlende Kontrollmöglichkeit für Objekte im Ausland bestätigt. Dort steht: «Es ist festzuhalten, dass keine Sicherungsinstrumente zur Verfügung stehen, um eine nachträgliche Zweckentfremdung im Ausland gelegener Objekte zu verhindern.» Rund 54% der Arbeitnehmer sind Grenzgänger und dazu kommen noch viele Ausländer, die zwar hier wohnen, aber in ihrer Heimat eine Liegenschaft besitzen. Das Verhältnis Inländer und Ausländer ist ein ganz anderes als das in der Schweiz. Mit unserem hohen Ausländeranteil kann die fehlende Kontrollmöglichkeit zu einem grossen Problem werden. Wenn das nur in Liechtenstein gemacht werden könnte, also dieser Kapitalvorbezug für Wohneigentum, dann bin ich dafür. Wenn aber zwingend auch im Ausland Wohneigentum finanziert werden muss, bin ich dagegen, weil das Sicherheitsrisiko zu hoch ist, weil nicht überprüfbar, und auch die administrativen Kosten hoch sind. Bei dieser Gelegenheit weise ich nochmals darauf hin, dass ich bei der Revision der Pensionskasse zugestimmt habe, weil vor allem im Niedriglohnbereich eine Verbesserung der Altersvorsorge erreicht wurde. Ich bin aber nach wie vor gegen den zulässigen vollen Kapitalbezug bei Erreichen des Rentenalters. Meiner Ansicht nach müsste ein Mindestbetrag in der Pensionskasse bleiben, um solidarisch innerhalb der Rentenbezüger eine Rentengarantie für eine Minimalrente bis zum Lebensende zu sichern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Guten Morgen. Besten Dank dem Vizeregierungschef für die Beantwortung des Postulats. Das ist für mich eine gute Grundlage. Es braucht aber sicher noch die einen oder anderen Aspekte, die in einem Gesetzgebungsprozess diskutiert würden. Ich hoffe, dass die neuen Landtagsabgeordneten sowie die Regierung das Postulat auch lesen und sich überlegen, wie die nächsten Schritte aussehen sollen oder ob überhaupt nächste Schritte angedacht werden sollten. Sollte der Entschluss zur Umsetzung fallen, gibt es sicher auch eine breit abgestützte Vernehmlassung, sodass alle zu Wort kommen und die Defizite, welche durch Manfred Batliner ausgemacht wurden, mit genügend Zeit ausgemerzt werden könnten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich möchte noch einige Repliken machen. Der Abg. Wenaweser hat gesagt, man könne unser System mit der Schweiz gar nicht vergleichen, weil wir eine Wohnbauförderung hätten. Was die Wohnbauförderung hindert, das verstehe ich eigentlich nicht, was mit diesem System zu tun hat. Ich denke, die Wohnbauförderung hat in den letzten Jahrzehnten an grossem Wert verloren. Und sie hat diesen Wert verloren, weil die Grundstückspreise enorm gestiegen sind. Die sind einfach vier- bis fünfmal höher als in der Schweiz. Das ist ein Problem. Darum haben wir auch Personen aus dem Mittelstand, die sich in der Schweiz niederlassen, weil sie den Wunsch und das Bedürfnis nach Eigentum haben. Und wenn wir dieser Entwicklung einfach nur zuschauen, dann werden wir den Mittelstand eben auch so aushöhlen, weil wir ein Grenzland sind. Das Beispiel mit der Luxusattikawohnung: Also bislang hatten wir eigentlich Probleme, dass diejenigen, die genügend Geld zur Verfügung haben, das in die Pensionskasse gesteckt und nicht herausgenommen haben, weil es steuerbegünstigt ist. Was man natürlich noch betrachten muss, das ist ihr Geld. Das ist nicht in unserem Topf zu verwalten und zu sorgen. Das ist ihr persönliches Geld, mit dem sie da umgehen. Dann noch zum Thema wegen der Register, das auch der Abg. Elkuch jetzt gerade erwähnt hat, und auch der Abg. Wenaweser hat darauf hingewiesen. Also wir machen da nicht dauernd Kontrollen, sondern das wird einmal in einem Register eingetragen; und da ist einfach das Verkaufsverbot darin eingetragen. Und wenn dieses Land kein Register hat, das das sicherstellen kann, dass ein Verkaufsverbot eben auch durchgeführt wird, dann gibt es auch keinen Vorbezug. Wenn ein Land kein intelligentes Register hat, dann können die Personen, die dort wohnen, halt diesen Vorbezug nicht nutzen. Dann ist noch der Punkt - was der Abg. Elkuch auch gesagt hat, ja eben, dass er gegen den vollen Bezug des Kapitals sei beim Eintritt ins Pensionsalter. Ja, jetzt müssen Sie einmal schauen, wie viele Personen das eben tun. Die machen das gerade als Vorsorge, wo sie sagen, ja, okay, ich habe noch eine Hypothek darauf und wenn ich das Kapital beziehe, dann weiss ich, was ich habe, und darum werde ich das dann mit der Hypothek ablösen. Das wird viel gemacht. Ja, mit der Abg. Konzett Bargetze und dem Abg. Lageder bin ich einverstanden. Ich bin froh, wenn Sie sagen, dass man da einen Vorstoss macht zukünftig. Wir haben nicht immer ganz genau die gleichen Ziele, aber der Weg ist mir auf jeden Fall sympathisch, dass das angegangen wird. Natürlich nicht mit der Erhöhung der Beiträge im Obligatorium - da habe ich natürlich wieder eine andere Meinung. Aber man muss eben auch schon berücksichtigen, wir können nicht immer nur Pensionskassenrevisionen durchführen und einfach der Wirtschaft oder respektive der Gesellschaft Kapital entziehen. Irgendwie müssen wir auch aufpassen, dass wir das Kapital nicht in eine Schublade stecken und sagen, in 20, 30, 40 Jahren nehmen wir es wieder heraus, sondern man muss wirklich schauen, was intelligent ist, mit dem zu tun. Es wurde auch von einigen diese Zweckentfremdung angemerkt. Das ist wirklich unverständlich. Und gerade wenn ich ins Pensionsalter eintrete und dann eben diese Verrechnung mache, dann können Sie dem einmal erklären, was jetzt da zweckentfremdet wäre. Okay, besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst ein Dank an die Regierung für die doch sehr ausführliche Postulatsbeantwortung. Ich bin nach wie vor hin- und hergerissen in dieser Thematik. Ich weiss wirklich nicht, was hier langfristig effektiv das Zielführendste ist. Ein Punkt, der mir bis jetzt in der Debatte noch untergegangen ist, betrifft die Pensionskassen in Unterdeckung. Da hat es auf der Seite 19, aber auch auf der Seite 49 Ausführungen. Und da hätte ich doch von der Regierung noch gerne einige Zahlen, Fakten und Daten gehört. Einmal der Punkt auf Seite 19, wenn man sagt: «Vorsorgeeinrichtungen, die sich in Unterdeckung befinden, können den Vorbezug für die Dauer der Unterdeckung betragsmässig einschränken oder ganz verweigern, allerdings nur insoweit, als er der Rückzahlung von Hypothekardarlehen dient.» Und da frage ich mich schon, was bedeutet das, dieser Satz «allerdings nur insoweit, als er der Rückzahlung von Hypothekardarlehen dient»? Bedeutet das im Prinzip, das ist nur bei Neubauten möglich oder sind das auch bestehende Darlehen? Wie ist das zu verstehen? Und dann ist auf Seite 19 auch noch ausgeführt:«Diese Massnahme wird erfahrungsgemäss in der Schweiz selten ergriffen.» Es wird auch auf eine Fussnote 40 verwiesen. Hat die Regierung hierzu Zahlen? Was machen denn diese Kassen in Unterdeckung? Aber im Prinzip geben Sie sich ja die Antwort schon selbst. Auf Seite 49 führen Sie dann nämlich die Beispiele exemplarisch aus. Was passiert denn da so mit einer Kasse in Unterdeckung, wenn da zum Beispiel nur 90% des Kapitals vorhanden sind und die Leute dann eben 100% Kapital beziehen? Gemäss Beispiel auf der Seite 49 reduziert sich dann eben der Deckungsgrad nochmals um 1,1%. Da würde mich natürlich schon interessieren, wie gesagt: Wie sehen die Zahlen in der Schweiz aus? Und natürlich auch die Zahlen aus Liechtenstein würden mich interessieren. Wie viele Kassen haben wir denn in Unterdeckung? Wie vielen Versicherten müssten Sie im Prinzip zukünftig diesen Kapitalbezug verbieten? Wenn ich das Beispiel auf Seite 49 betrachte, kann hier wohl zumindest eine Pensionskasse in Unterdeckung definitiv diesen Kapitalbezug nicht machen. Denn das Beispiel auf Seite 49 bringt es auf den Punkt. Wenn man das zulässt, dann sinkt einfach der Deckungsgrad für den Rest, der in dieser Kasse sitzt. Und ich denke mir, das wäre dann wenig solidarisch. Wie gesagt, einmal die Zahlen aus der Schweiz wären von Interesse. Ich habe sie leider auch nicht im grünen Teil gefunden, obwohl hierzu auch Ausführungen gemacht werden im grünen Teil. Und dann natürlich auch die Zahlen aus Liechtenstein wären auch sehr von Interesse. Das gerade auch im Hinblick auf die nächste Legislatur, denn der Landtag, der nächste Landtag, der sich mit dieser Thematik beschäftigt, wird auch diesen Punkt ansehen müssen nach meinem Dafürhalten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort und guten Morgen. Ja, ich danke dem zuständigen Minister für diese umfassende Beantwortung des Postulats. Mir geht es ähnlich wie Wendelin Lampert. Ich bin nach wie vor hin- und hergerissen. Ich habe viel Sympathie für den Bezug. Darum habe ich das auch mit überwiesen damals. Aber ich sehe auch die Gründe, die mein Kollege Wenaweser eingebracht hat. Dass die Pensionskassen keine Freude haben am Bezug, das ist für mich nachvollziehbar. Ich glaube aber trotzdem, dass man das Thema weiterverfolgen sollte, aber nicht nur Bezug für Wohneigentum, dann müsste man es auch umfassend anschauen. Bezug für die Selbständigkeit, das finde ich viel gefährlicher, dass man das machen darf. Und ich glaube, das ist zweckentfremdet; und da sehe ich auch die Gefahr, dass dann das Geld bezogen wird und man irgendwann Ergänzungsleistung bezahlen muss. Ob das hier auch der Fall wäre, ob hier auch eine Gefahr besteht, dass die Leute das beziehen und im Alter dann Ergänzungsleistungen beziehen, kann ich jetzt nicht abschätzen. Das wäre für mich ein Grund, dagegen zu sein. Wenn die Gefahr nicht besteht, dass es dann zulasten von der Allgemeinheit gehen würde -. Aber es gibt auch Gründe, die sagen, es geht zulasten der Allgemeinheit, das Solidaritätsprinzip wird hier dann verletzt, dann wäre ich wieder dagegen. Also wie gesagt hin- und hergerissen, aber bitte, wenn es geprüft wird, dann alle Arten von Bezügen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Besten Dank, guten Morgen. Ich habe seinerzeit dieses Postulat nicht unterschrieben. Für mich haben die Nachteile einer solchen Möglichkeit überwogen. Habe aber der Überweisung dann doch zugestimmt, dass man eine Auslegeordnung macht mit den ganzen Vor- und Nachteilen. Ich danke der Regierung für diese ausführliche Beantwortung. Es liegt natürlich auf der Hand, dass die Regierung, ich sage einmal, tendenziell natürlich ihre zurückhaltende Sicht in dieser Angelegenheit hier durchbringt, und ich gehe davon aus, dass jetzt, aufgrund dieser Postulatsbeantwortung, diejenigen, die vorher schon das eher positiv gesehen haben, das nach wie vor tun und auf der anderen Seite diejenigen, die eher die Risiken und Nachteile gesehen haben, nach wie vor diese Haltung haben. Von daher gehe ich davon aus, dass die grundsätzliche Einschätzung sich nicht verändert hat. Für mich stellen sich noch einige Fragen. Ich bitte die Regierung, hier vielleicht noch Ausführungen zu machen. Diese ganze EWR-Thematik scheint mir doch nicht unbedenklich zu sein. Wir haben gehört, man könne da quasi den Vorbezug dann nicht gewähren, wenn solche Register, wenn ich das richtig verstanden habe, im Ausland nicht vorhanden wären. Hier ersuche ich die Regierung, doch noch auf diese EWR-Thematik einzugehen und darauf, wie gross der Spielraum für Liechtenstein da überhaupt wäre, dass man solche Regelungen machen kann im Sinne einer Kontrolle oder was auch immer. Es würde mich interessieren, was hier grundsätzlich für Möglichkeiten bestehen. Dann, wie gesagt, bin ich nach wie vor eher auf der zurückhaltenden Seite und muss aber auch zugeben, dass hier gewisse Inkonsistenzen festzustellen sind, wenn die Selbstständigkeit angezogen wird, der Vorbezug für die Selbstständigkeit. Das ist in der Tat so, dass vielleicht mit unterschiedlichen Ellen dann gemessen wird. Wenn die Regierung vielleicht auch noch Ausführungen machen könnte. Hat sie sich auch mit dieser Möglichkeit schon intensiver beschäftigt oder kann sie da Ausführungen machen im Sinne der auch hier aufgeworfenen Fragen? Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Auch von meiner Seite aus auch ein paar Antworten. Zum Herrn Kollegen Lageder: Sie haben erwähnt, dass die Vorbezugsmöglichkeit einen Effekt auf die Baukonjunktur haben könnte. Einen wieviel grösseren Effekt auf die Baukonjunktur soll das dann überhaupt noch haben, wenn man den heutigen Leerwohnungsbestand schon anschaut? Da braucht es ihn nicht und da gibt es auch Erfahrungen aus der Schweiz. Ich habe in meinem Votum erwähnt, dass ja nicht nur vorbezogen wird im Moment, wo man sich Wohneigentum erschaffen will, sondern auch zu einer späteren Rückzahlung einer bereits bestehenden Hypothek. Auch dafür kann vorbezogen werden. Auch in der Schweiz wurde die Vorbezugsmöglichkeit eigentlich geschaffen, um die Baukonjunktur anzutreiben. Dieser Effekt ist nicht eingetroffen. Wie gesagt eben in dieser Postulatsbeantwortung fehlen diese Zahlen. Vielleicht sind sie auch schwierig zu ermitteln. Die müssten auch aus der Schweiz bezogen werden. Mich nimmt schon wunder, wie viel Vorbezüge im Moment der Schaffung von Wohneigentum gemacht worden sind und wie viel zu einem späteren Zeitpunkt, als es opportun schien, aus irgendwelchen Gründen eine Hypothek zurückzuzahlen. Das ist für mich eine wesentliche Information, wenn ich mich dem Anliegen der Postulanten anzunähern versuche. Dann die andere Frage, ob eine gesetzliche Vorbezugsmöglichkeit zu schaffen, einen Anreiz bilden würde, arbeitnehmerseitig dann mehr Geld zunächst einmal in die Pensionskasse einzubezahlen. Das wage ich zu bezweifeln. Wir kennen ja auch die Situation in den Pensionskassen heutzutage. Man weiss ja heute schon, dass der sogenannte Rentenklau stattfindet. Und wer wird mit freiwilligen zusätzlichen Beiträgen noch diesen sogenannten Rentenklau unterstützen? Wenn auf den theoretisch möglichen Erträgen auf meinem Altersguthaben heute schon Rückstellungen gebildet werden für Langlebenrisiken, dann werde ich doch nicht mehr noch mehr Geld einbezahlen, um diesen Rentenklau noch zu befördern. Der Herr Kollege Lampert hat auch richtigerweise den Finger auf einen wunden Punkt gelegt. Der Vorbezug bei Kassen im Falle von Unterdeckung - ja, auch da kann der Vorbezug nur eingeschränkt werden für die Möglichkeit, eine schon bestehende Hypothek zurückzubezahlen. Es gibt auch durchaus Leute mit Pensionskassengeldern, die die Möglichkeit haben, auch in einer Unterdeckung sich halt einfach dann Wohneigentum anzuschaffen. Und die beziehen dann halt weiter fleissig. Die Gefahr ist tatsächlich vorhanden, dass hier mit dem Vorbezug von Altersguthaben die Solidarität in der Pensionskasse unterlaufen werden kann. Das ist einfach nicht von der Hand zu weisen.
Die übrigen Probleme, die auch der Kollege Herbert Elkuch angesprochen hat, dass sich das schlichtweg nicht auf Liechtenstein beschränken lässt: Die Schweiz hat diesbezüglich jetzt auch schon Probleme. Auch in der Schweiz werden Altersguthaben bezogen, um Wohneigentum im Ausland zu finanzieren. Die Schweiz hat dieses Problem. Und Sie, Herr Kollege Elkuch, Sie sagen zu Recht, die Versichertenstruktur ist in der Schweiz doch eine ganz andere als in Liechtenstein. In der Schweiz sind überwiegend in der Schweiz wohnhafte Personen versichert. In Liechtenstein sind halt über die Hälfte der Versicherten schon mal Grenzgänger. Und auch Ausländer, die eine Zeit ihres Lebens hier verbringen und dann wieder irgendwo in ihre Heimat zurückziehen, die sind bei uns wahrscheinlich auch grösser an der Zahl. Da bitte ich wirklich die Regierung noch auszuführen, wenn es EWR-rechtlich nicht möglich ist, das auf Liechtenstein zu beschränken, dann sind die Unsicherheiten bedeutend grösser, dann ist der administrative Aufwand in unseren Pensionskassen, das alles zu überwachen, deutlich grösser. Die schweizerischen Pensionskassen beklagen das eben heute schon. Und den administrativen Aufwand, der für das Ganze dann anfällt, zahlt halt wiederum die Gemeinschaft aller Versicherten und der kann nicht nur auf die abgewälzt werden, die halt von der Vorbezugsmöglichkeit Gebrauch machen.
Und noch einmal, ob es dann so einfach ist - aber da wird uns der Herr Regierungschef-Stellvertreter sicher noch etwas dazu sagen -, wie der Kollege Batliner formuliert hat: kein Register - kein Vorbezug. Ob das EWR-rechtlich so durchsetzbar ist, ist für mich mehr als fraglich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Guten Morgen, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Besten Dank für die lebhaften Voten zur Morgenstunde zum Thema Wohneigentumsförderung aus der zweiten Säule und danke auch für die positive Würdigung der Postulatsbeantwortung. Im Rahmen der im Mai 2016 einstimmig beschlossenen BPVG-Revision wurde auch über die Schaffung einer Möglichkeit zum Vorbezug der Mittel aus der zweiten Säule für Wohneigentum diskutiert. Sie erinnern sich. Diesbezüglich wurde seitens mehrerer Abgeordneter ein Postulat eingereicht, dessen Beantwortung eben heute vorliegt. Die Regierung wurde eingeladen zu prüfen, ob es in Liechtenstein sinnvoll wäre, einen Vorbezug von Vorsorgegeldern aus der zweiten Säule zur Bildung von Wohneigentum analog zur Schweiz zuzulassen. Vereinfacht gesagt: Kann Wohneigentum eine gleichwertige Altersvorsorge sein?
In der Schweiz besteht die Möglichkeit des Vorbezugs aus Mitteln der beruflichen Vorsorge seit nunmehr über 20 Jahren. Folgt man dem historischen Gesetzgeber in der Schweiz, so liegen der Wohneigentumsförderung mit Vorsorgemitteln zwei Gedanken zugrunde. Zum einen der Förderzweck: Jungen Familien mit wenig Eigenmitteln soll der Zugang zu Wohneigentum ermöglicht werden. Zum anderen der Vorsorgezweck: Wohneigentum schützt vor Inflation und minimiert die Wohnkosten nach der Pensionierung. In Liechtenstein besteht seit 1977 ein anderes Modell zur Wohneigentumsförderung für den Mittelstand, die Wohnbauförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz. Die Wohnbauförderung hat sich bislang als effektives Lenkungsinstrument bewährt, um leistbaren Wohnraum für die Menschen zu sichern. Die Probleme dieses Instruments aufgrund der Preisentwicklung wurden aber bereits erwähnt. Im Ministerium für Infrastruktur, Umwelt und Sport wird derzeit geprüft, inwieweit dieses Instrument weiter verbessert werden kann. In der Sitzung vom 25. Oktober 2016 hat die Regierung die Postulatsbeantwortung betreffend Wohneigentum für den Mittelstand zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Postulatsbeantwortung, die auf Grundlage eines umfassenden Gutachtens erarbeitet wurde, zeigt sowohl die Vorteile als auch die Nachteile der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge aus Sicht aller betroffenen Akteure - Versicherte, Vorsorgeeinrichtungen, Verwaltungsstellen etc. - auf. Beginnen wir mit den Vorteilen: Ein Wohneigentumsförderungsvorbezug führt zu einer Senkung der Hypothekarverschuldung. Gefördert wird hier jedoch weniger der Zugang zu Wohneigentum, als vielmehr eine geringere Verschuldung, weshalb hier nicht wortwörtlich von einer «Förderung» des Zugangs zu Wohneigentum gesprochen werden kann. Ein Wohneigentumsförderungsvorbezug hat weiters eine positive Auswirkung auf die Bauinvestitionen der Bevölkerung und in weiterer Folge auf das Baugewerbe. Weitere Vorteile sind in der Postulatsbeantwortung ausführlich dargestellt. Abzuwägen ist jedoch stets, ob durch ein allfälliges Immobilienvermögen die unwiederbringlichen Einbussen in der Altersvorsorge aufgewogen werden können. Eine potenzielle Erhöhung der Hypothekarzinsen sowie mögliche Werteinbussen der Immobilie sind nicht seriös vorhersehbar und können Altersarmut bewirken. Diese Risiken eines Wohneigentumsförderungsvorbezugs sind nicht von der Hand zu weisen. Der grösste Nachteil einer Vorbezugsmöglichkeit liegt jedoch darin, dass durch den Vorbezug von Vorsorgegeldern die Altersleistungen gekürzt werden. Insbesondere Personen, die nicht über genügend Eigenmittel verfügen und ohne Wohneigentumsförderungsvorbezug selbst im aktuellen Tiefzinsumfeld keine Hypothek erhalten würden, würden dies durch Vorsorgemittel kompensieren. Dadurch erfüllen sie zwar den Förder-, nicht aber den Vorsorgezweck, ein klassischer Zielkonflikt, den es zu vermeiden gilt.
Da ein Wohneigentumsförderungsvorbezug unter der Annahme, dass keine Rückzahlung stattfindet, zwangsläufig mit einer Kürzung des Vorsorgekapitals und damit der Rentenleistung einhergeht, sind diese mit den Einsparungen aufgrund der niedrigeren Wohnkosten zu vergleichen. Im Vergleich dazu hat die bestehende Wohnbauförderung den grossen Vorteil, dass bei Bezug einer Wohnbauförderung eine Rückzahlungsverpflichtung besteht und das Altersguthaben unangetastet bleibt. Dieser Punkt wurde von diversen Anspruchsgruppen, wie etwa Vertretern der AHV, dem Liechtensteinischen Pensionskassenverband sowie dem Liechtensteinischen Bankenverband, im Rahmen einer Gesprächsrunde im August 2016 vorgebracht. Der Liechtensteinische Pensionskassenverband hat sich auch im Rahmen einer Konsultation nach der 1. Lesung des BPVG im Landtag klar gegen die Einführung einer entsprechenden Vorbezugsmöglichkeit für Wohneigentumsförderung ausgesprochen. Als weitere Gründe wurden die damit verbundene Komplexität sowie der erhebliche administrative Zusatzaufwand vorgebracht. Von diesem zusätzlichen Aufwand wären sowohl die Vorsorgeeinrichtungen als auch Banken, das Grundbuchamt, die FMA sowie die Steuerverwaltung betroffen. Am Rande möchte ich auch erwähnen, dass auch in der Schweiz vermehrt kritische Stimmen laut werden, welche die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge wieder einschränken oder gar abschaffen möchten. Es ist unbestreitbar, dass Wohnen ein Grundbedürfnis des Menschen ist. Dementsprechend zentral sind Fragen rund um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Schaffung von Wohnraum. Das liechtenstei-nische Modell der Wohneigentumsförderung zur Sicherstellung einer dauerhaft angemessenen Wohnraumversorgung der Bevölkerung hat sich in den vergangen Jahren grundsätzlich bewährt. Ebenso hat sich das System der zweiten Säule in den letzten 26 Jahren bewährt mit den notwendigen Verbesserungen, die jetzt vorgenommen wurden und vielleicht auch noch weitere Verbesserungen notwendig machen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals betonen, dass die vom Landtag mit der BPVG-Revision verfolgten Ziele, nämlich die Leistungen aus der zweiten Säule zu sichern und das Leistungsniveau zu erhöhen, nicht aus den Augen verloren werden darf. Eine Möglichkeit des Vorbezugs von Altersguthaben zur Schaffung von Wohneigentum würde aufgrund der damit verbundenen Risiken dieser Zielsetzung eher widersprechen. Und damit gehe ich gerne auf Ihre Punkte im Rahmen der Debatte ein. Ich beginne mit dem Abg. Manfred Batliner. Ich schätze Ihre Leidenschaft für das Thema und ich sehe, dass Sie gerne noch mehr Rückmeldungen aus verschiedenen Kreisen gehabt hätten. Ich möchte hier einfach darauf hinweisen, dass der Zeitrahmen für eine Postulatsbeantwortung relativ eng gewesen ist und dass die Regierung versucht hat, möglichst breit Rückmeldungen zu holen, und die verschiedenen Voten anderer Abgeordneten zeigen, dass man grundsätzlich mit der Breite der Beantwortung zufrieden ist. Aber Sie haben vielleicht recht, man hätte noch mehr einbeziehen können. Das kann in Zukunft auch noch erfolgen, wenn das Thema weiterhin auf dem Tisch bleiben wird. Sie haben behauptet, dass ein Tunnelblick auf die Pensionskasse hier stattgefunden habe. Ich denke, die Regierung hat versucht, den Tunnelblick zu vermeiden, hat wirklich versucht, Vor- und Nachteile anzuschauen. Und wenn Sie hier sagen, dass hier nur ein Tunnelblick auf die Pensionskasse erfolgt, dann könnte man sagen, Sie haben vielleicht einen Tunnelblick auf die Möglichkeit der Wohnbauförderung. Das ist Ihr Recht. Ich denke aber, wir haben wirklich versucht, eine breite Darstellung zu machen und keinen Tunnelblick anzuwenden. Die Risiken sind eben einfach nicht wegdiskutierbar und die Regierung hat vor allem auch diese Risiken angeschaut und sieht einfach diese Risiken durch eine zusätzliche Möglichkeit, Pensionskassengelder für diesen Zweck zu verwenden. Zur Abg. Helen Konzett Bargetze: Sie haben gesagt die Risiken seien dramatisiert worden. Das ist vermutlich Ansichtssache. Der Regierung war es einfach wichtig, die Risiken auch aufzuzeigen; und Sie haben sicher recht mit der steigenden Preistendenz, dass das ein Problem ist. Ich habe bereits kurz erwähnt, dass vor Kurzem ein Impuls gesetzt wurde im Regierungsumfeld, also im entsprechenden Ministerium, auch das Wohneigentumsförderungsgesetz nach vielen Jahren wieder einmal zu überprüfen und Anpassungsmöglichkeiten in diesem liechtensteinischen Modell zu suchen. Diese Arbeiten haben allerdings erst begonnen. Dazu kann ich im Moment, und auch die zuständige Ministerin kann dazu sicher im Moment noch nichts sagen. Entsprechende Schritte wurden jetzt erst eingeleitet. Zum Abg. Thomas Lageder, denke ich, muss ich nichts replizieren. Sie haben die Probleme offengelegt und dargestellt, das kann man so sehen. Ob man wirklich durch die Schaffung von Wohneigentumsförderung aus der zweiten Säule bewusst quasi den Druck erhöhen will, die obligatorischen Mindestsätze zu erhöhen, was dem Anliegen der Freien Liste sehr entgegenkommen würde, das ist ein legitimes Verknüpfen dieser zwei Aspekte. Ich denke natürlich nicht, dass die Regierung diesen Weg beschreiten möchte, um die weiteren Verbesserungen in der zweiten Säule anzugehen, die notwendig sind in Zukunft. Ich glaube, das wäre etwas ein Hebelgesetz, das Sie hier anwenden, das aus meiner Sicht vielleicht nicht der richtige Weg ist. Ich verstehe aber Ihre Argumentationslinie sehr wohl. Zum Abg. Wendelin Lampert noch: Er hat nach Zahlen und Daten gefragt betreffend die Unterdeckung. In Liechtenstein gibt es dazu keine Zahlen. Es gibt einfach eine Pensionskasse, die in Unterdeckung ist, das ist die staatliche Pensionskasse, die befindet sich bekanntlich in Unterdeckung. Fragen Sie mich jetzt nicht, wie gross aktuell im Moment. Die Antwort könnte ich Ihnen spontan nicht geben. Aber ich denke, das ist in Liechtenstein eine Kasse, die in Unterdeckung ist. Und dazu, weil wir ja dieses Wohneigentumsförderungsmodell nicht kennen, wie es die Schweiz kennt, gibt es auch hier keine Zahlen. Aus der Schweiz sind uns keine Zahlen bekannt. In der Schweiz haben uns auch die Experten dazu keine Zahlen geliefert und daher ist es schwierig, jetzt hier spontan Zahlen zu nennen. Ich denke, das müsste man eruieren, und ob die Datenlage überhaupt vorhanden ist in dieser Qualität, das kann ich Ihnen hier jetzt spontan nicht beantworten. Zur Abg. Judith Oehri: Sie haben gefragt, ob es Risiken gibt beim Wohneigentumsförderungsvorbezug. Ich denke, ja. In der Postulatsbeantwortung gibt es ja zwei Stellen, wo die Risiken explizit dargestellt sind: Auf Seite 62 unten finden Sie diese Risiken, dass das Objekt der Förderung dann an Wert verlieren könnte, sei es durch eine Umzonierung, sei es durch eine raumplanerische Massnahme oder andere Umstände. Auf Seite 74 sind weitere Risiken dargestellt aufgrund von familiären Veränderungen. Es wurde heute schon erwähnt, dass eben dann eine Zeitkomponente ins Spiel kommen kann, die kurzfristige Verkäufe notwendig macht, einen Druck auslöst, dass dann der Preis eben tiefer sein könnte als bei einem ordentlichen Verkaufsprozess. Also es wurden verschiedene Risiken aufgeführt in der Postulatsbeantwortung. Mehr kann ich Ihnen im Moment dazu auch nicht ausführen.Zum Abg. Alois Beck: Ich denke, auch das Thema EWR und der Spielraum, den der EWR bietet, auf Seite 69 wurde das dargestellt, vielmehr kann ich dazu auch nicht ausführen, als es hier in Rücksprache mit der Stabsstelle EWR dargestellt wurde. Es gibt EFTA-Gerichtshofurteile, die eben diese Ungleichbehandlung verbieten, auch EU-Gerichtshofurteile, die solche Modelle mit einer Ungleichbehandlung kritisieren oder eben nicht zulassen. Und von daher ist ziemlich klar, dass eine Beschränkung, wie es der Abg. Elkuch richtig dargestellt hat, nur auf Liechtenstein EWR-widrig ist; und es gibt entsprechende Urteile in anderen Fällen, die das eben zeigen. Mehr als wir hier auf Seite 69 ausgeführt haben, könnte man sicher noch dazu schreiben, diese Urteile anführen und so weiter. Das hätte aber den Rahmen der Postulatsbeantwortung gesprengt. Ihre letzte Frage habe ich nicht richtig verstanden, wenn Sie die letzte, die dritte Frage oder zweite Frage, die Sie gestellt haben, noch einmal sagen könnten, wäre ich Ihnen dankbar. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich möchte nur noch kurz auf die Bemerkung des Herrn Vizeregierungschefs eingehen, dass im zuständigen Ministerium das Wohneigentumsförderungsgesetz überprüft wird oder neu angeschaut wird. Ich möchte ihm sehr herzlich für seine Ausführungen danken und möchte erwähnen, dass es in Südtirol ein sehr spannendes Modell gibt, einfach auch für die Materialien und um dem zuständigen Ministerium das mitzugeben. In Südtirol ist grundsätzlich das Drei-Säulen-Modell sehr ähnlich wie in Liechtenstein. Das Modell funktioniert so, dass grundsätzlich nach sieben Jahren Einzahlung in den Zusatzrentenfonds zwei Drittel des angesparten Kapitals für den Kauf einer Erstwohnung verwendet werden dürfen. Um den Nachteil, dass natürlich eben auch dort dann das Kapital des Pensionsfonds geschmälert wird und den Menschen damit im Alter weniger Rente zur Verfügung steht, wieder wettzumachen, kam die Idee mit dem Bausparen. Jeder der die Voraussetzungen erfüllt, erhält das Doppelte des angesparten Kapitals als endfälliges Wohnbaudarlehen mit einem Fixzinssatz von 1,5% für maximal 20 Jahre gewährt. Die Kosten dafür teilen sich, soweit ich weiss, Land, Pensionsfonds und teilnehmende Banken auf. Das Darlehen wird zusätzlich zur eventuellen Wohnbauförderung oder anderen Zuwendungen gewährt. Und das Gute daran ist wahrscheinlich, dass die überobligatorische Vorsorge damit interessanter wird, das Kapital des Fonds nicht sofort geschmälert wird, aufgrund der niedrigen Kosten und Endfälligkeit das Paket attraktiv ist. Das Modell ist insgesamt spannend, um diese Idee Liechtensteins, dass wir ja schon eine Möglichkeit haben, Wohnbauförderung zu beziehen, einfach einmal gesamt zu betrachten, diese Möglichkeit, Wohneigentum für den Mittelstand zu schaffen. Deshalb wollte ich dieses Südtiroler Modell noch erwähnt haben. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Danke dem Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Also ich begrüsse auch, dass das Wohnbauförderungsgesetz jetzt bearbeitet wird und auf die Entwicklung der letzten Jahre und vielleicht auch auf die kommenden Jahre Rücksicht genommen wird. Das Beispiel, das jetzt die Abg. Konzett Bargetze gebracht hat, finde ich gut und bitte auch darum, das miteinzubeziehen. Ich denke, solche Modelle gibt es einige in unseren Nachbarländern.Trotzdem haben Sie auch noch gesagt, eben es gäbe in der Schweiz einige kritische Stimmen. Ja, die finden Sie zu jedem Thema. Ich denke, dass man drei Personen zusammen findet, die etwas kritisieren, das finden wir zu jedem Thema in der Schweiz wie auch in Liechtenstein. Also diese Versammlungsgrösse ist relativ klein, um das anzumerken. Im genau gleichen Punkt denke ich auch, dass man dann auch mit Altersarmut spekuliert. Dann muss ich eben auch sagen, was sind dann die erwiesenen Grundlagen für diese Spekulation? Wir haben jetzt das in einigen Berichten schon gehört, dass die Spekulationen mit den Ergänzungsleistungen eben nicht gegeben sind, und darum bitte ich eben auch, vorsichtig mit diesen Themen umzugehen. Ein wichtiger Teil ist halt, was in diesem Postulat fehlt, das sind eben die Diskussionen mit den Betroffenen. Es ist nicht einfach, dass jemand hier fehlt, sondern es fehlt einer der wichtigsten Personenkreise, diejenigen, die das Bedürfnis haben. Das ist einfach wichtig, dass man die miteinbezieht, und das sollte nicht vergessen werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Nur noch einige kleine Ausführungen zu den Aussagen des Abg. Christoph Wenaweser. Sie haben sinngemäss gesagt, dass wir dann ein Problem hätten mit denjenigen Personen, die im Ausland leben würden und einen Vorbezug machen würden. Für mich sind diese Personen von relativ geringem Interesse aus Liechtensteiner Sicht, muss ich sagen, denn wenn diese einen Vorbezug machen und dann im Alter zu wenig zum Leben haben, dann müssen wir denen immerhin keine Ergänzungsleistungen zahlen. Also da sehe ich jetzt das Problem nicht, wenn diese Person auch einen Vorbezug machen würden. Es ist, denke ich, auch von relativ geringem Interesse, ob die das Alterskapital beziehen oder nicht oder eine Rente beziehen. Ich sehe einfach keine negative Auswirkung auf Liechtenstein, gerade bei dieser Personengruppe. Dann noch zu den freiwilligen Einzahlungen, die ich angesprochen habe: Das ist eben ein Abwägen, ob dann das gemacht werden wird oder nicht. Wenn Sie freiwillige Einzahlungen in eine Pensionskasse machen würden mit der Möglichkeit eines Vorbezuges und mit der Absicht, das Kapital dann wieder zu beziehen, wenn Sie eben ein Eigenheim errichten, dann haben Sie einmal erstens den Vorteil einer höheren Verzinsung als beispielsweise auf einem Bankkonto. Dann zum Rentenklau: Der Rentenklau findet ja dann nur statt, wenn das Kapital in eine Rente umgewandet wird respektive wenn andere ihr Kapital in eine Rente umwandeln und der Umwandlungssatz versicherungstechnisch - nicht unbedingt aus persönlicher Sicht - zu hoch ist.Dann, die Einzahlungen sind, wie das der Abg. Manfred Batliner auch schon gesagt hat, eben steuerlich bevorzugt, was sie sehr attraktiv macht. Und als letzten Punkt möchte ich noch erwähnen: Sie haben gesagt, dass wir quasi die Baukonjunktur anheizen wollten. Es geht nicht darum, die Baukonjunktur anzuheizen. Ist aber nicht so von der Hand zu weisen, dass es darauf einen Effekt hätte; und das grosse Problem in dieser Angelegenheit ist ja auch in Liechtenstein, dass eben ein Mangel besteht, vor allem an günstigem Wohnraum, an Wohnraum den sich der untere Mittelstand leisten kann. Und das ist das Problem, wenn ich hier in Liechtenstein in die Welt hinaus schaue. Im Luxusbereich hat es eben mehr als genügend Wohnungen. Das Problem ist eben, dass für Otto Normalbürger der Wohnraum je länger, je weniger erschwinglich wird. Das Problem möchte ich eigentlich ganz konkret angehen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Ja, wenn ich Ihnen so zuhöre, merke ich schon: Von der letzten grossen BPVG-Reform sind Sie auch nicht wirklich vollends überzeugt. Sie lassen durchklingen, dass bereits weitere Massnahmen vonnöten sein werden. Sie sagen auch, es war ein einstimmiger Beschluss. Das stimmt natürlich. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist immerhin ein kleiner Schritt. Aber ich denke mir auch, und das kann man Ihren Worten entnehmen, dass Sie davon ausgehen, dass hier weiterer Handlungsbedarf besteht. Das sieht man übrigens auch in der Schweiz. Wir haben es heute schon mehrmals gehört. Die Schweiz hat bereits höhere Beiträge in der zweiten Säule und diskutiert bereits die nächste Erhöhung. Wobei mir auch bewusst ist, das wird in der Schweiz noch sehr lange gehen. Ja, dann zum Thema dieser unterdeckten Pensionskassen beziehungsweise Kasse. Seite 19 - ich frage mich eben, wie ist das zu interpretieren, wenn da steht, dass man diese Einschränkung vornehmen kann, allerdings nur für Rückzahlung von Hypothekardarlehen? Bedeutet das, bei bestehenden Immobilien hat man diese Möglichkeit des Bezugs nicht, wenn jemand jedoch neu baut, dann wäre diese Möglichkeit gegeben, sofern diese Kasse eben das überhaupt zulassen wird? Und da wäre ich Ihnen jetzt schon noch dankbar, wenn Sie Ihr eigenes Beispiel auf Seite 49 betrachten, für mich ist die Antwort klar: Eine Kasse in Unterdeckung kann diesen Vorbezug nicht gewähren. Aber das hätte ich gerne von der Regierung gehört. Das ist ja Ihr Beispiel, Seite 49, das bringt es auf den Punkt. Nach meinem Dafürhalten muss diese Kasse diesen Kapitalbezug verbieten, um es deutsch und deutlich zu sagen. Denn Sie sagen ja selbst, wenn die Kasse das zulässt, dann sinkt in Ihrem Beispiel der Deckungsgrad um 1,1%. Und wenn noch viel mehr Leute den Kapitalbezug machen, wenn halt nur 90% da sind und man 100% bezieht, dann gibt das ein Problem. Das ist ja auch nicht mathematisch hochkomplex, um es auf den Punkt zu bringen. Da wäre ich Ihnen schon noch dankbar, wenn Sie da sagen, ja, zumindest aufgrund dieses Beispiels auf Seite 49 ist es klar, Kassen in Unterdeckung, die müssen den Kapitalbezug im Grundsatz verbieten. Zahlen aus der Schweiz haben Sie ja leider keine, wie das da vonstattengeht. Aber im Prinzip bringt es das Beispiel auf Seite 49 auf den Punkt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Vielen Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen. Bei der EWR-Thematik: Die Ausgangssituation ist klar. Meine Frage war aber noch, wie Sie die Einschätzung machen bezüglich der vom Abg. Manfred Batliner vorgeschlagenen Lösung: quasi kein Register - kein Vorbezug. Wie Sie das beurteilen - ist das einfach so möglich? - oder was Sie dazu sagen. Der zweite Themenkreis ist die Bezugsmöglichkeit für die Selbständigkeit. In der Schweiz gab es ja auch grosse Diskussionen beim Kapitalbezug, Verbindung Ergänzungsleistung und so weiter. Hier war die Frage: Hat die Regierung diese Thematik auch schon näher angeschaut und zu welchem Ergebnis kam sie? Oder ist man da zum Schluss gekommen, dass lässt man so, wie das ist? Das war die zweite Frage. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe auch noch eine Bitte. Wenn schon darüber nachgedacht wird, wie das ausgestaltet werden könnte, die Pensionskasse in eine Immobilie zu investieren, möchte ich darauf hinweisen, dass die Destinatäre, die das nicht tun, keinen Nachteil bekommen. Das heisst, jedes Mal, wenn natürlich das Kapital an der Pensionskasse reduziert wird, haben die anderen Destinatäre eben einen Nachteil, weil die Anlagehöhe sich verändert beziehungsweise mehr freies Kapital zur Verfügung sein muss. Das möchte ich einfach in Betrachtung ziehen, dass dies nicht zu negativen Folgen für die restlichen Destinatäre kommen sollte. Dann noch zu den Pensionskassen, die es bei uns so gibt. Ich kann nur aus meiner Erfahrung sagen, wir haben eine Pensionskasse, die das zulässt für Schweizer, die in der Schweiz arbeiten. Doch wenn ich in meinem Betrieb jetzt in der Schweizer Niederlassung arbeite, dann kann ich in Liechtenstein dies auch beziehen, ist machbar. Aber eben, wie gesagt, es ist einfach ein gewisses Gefahrenpotenzial da. Im Ausland etwas dann auszulösen - in Liechtenstein geht es noch, hier etwas zurückzuholen, aber weiter im Ausland wird es dann sehr, sehr schwierig. Also das möchte ich einfach in die Betrachtung einschieben. Wenn das gemacht werden müsste, müsste dieses Regelwerk so gut sein, dass es EWR-verbindlich ist und eben auch für die Pensionskasse handelbar. Das muss man einfach sehen. Pensionskassen haben ja nicht diesen Riesenapparatenstab, der dann bei Problemen diese Immobilien verwerten kann. Also das möchte einfach zu bedenken geben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte die Diskussion nicht mehr zu sehr strapazieren. Ich möchte mich einfach nochmals etwas mit dem Kollegen Lageder auseinandersetzen. Zum einen: Ich habe in keiner meiner Wortmeldung Sorge angemeldet, dass es den Leuten, die einen Vorbezug machen, dann im Alter fehlen wird. Die Sorge um die fehlenden Altersleistungen war für mich gar kein Thema. Meine Sorge ist eine andere, meine Sorge ist, und ich kann es noch einmal sagen: Wie setzen Sie, was jetzt auch der Kollege Büchel noch erwähnt hat, was der Kollege Herbert Elkuch auch schon gesagt und ich immer wieder gesagt habe, die Restriktionen gegenüber dem Ausland um? Meine Sorge, ich habe gesagt, gilt der grundbücherlichen Sicherung von Vorbezügen respektive bei der Rückzahlung von Vorbezügen. Und wie soll ein Vorbezug im Ausland wieder einbringlich gemacht werden, wenn das Wohneigentum veräussert wird? Und wie wollen bitte Liechtensteinische Pensionskassen im Ausland überprüfen, ob die Voraussetzung erfüllt ist und bleibt, dass das Wohneigentum tatsächlich auch vom Vorbeziehenden selbst bewohnt wird? Mir geht es um die ganzen administrativen Themen. Dann das Thema Rentenklau: Da muss ich Sie korrigieren, Herr Kollege Lageder. Rentenklau findet nicht erst dann statt, wenn ich eine Rente beziehe. Rentenklau findet auf dem bestehenden Altersguthaben statt. Rentenklau bedeutet nichts mehr und nichts weniger, als dass Pensionskassen bei sinkender Performance einen immer grösseren Teil dieser verwenden müssen, um Rückstellungen für das Langlebenrisiko zu machen. Und diese Rückstellungen gehen zulasten der Verzinsung Ihres Altersguthabens. Und damit findet der Rentenklau nicht erst dann statt, wenn ich eine Rente beziehe, sondern sobald ich Kapital anhäufe in einer Pensionskasse. Und das Letzte noch: Diese Korrelation kann ich nicht herstellen, dass mit der Vorbezugsmöglichkeit von Altersguthaben aus der Pensionskasse Schwung in die Erschaffung von günstigerem Wohnraum gebracht wird. Das sehe ich nicht ganz. Ich denke, da gibt es andere Möglichkeiten, zu günstigem Wohnraum zu kommen. Da sind ja lobenswerte Bemühungen im Gange, zum Beispiel über Wohnbaugenossenschaften und solche. Das sind Aktivitäten, mit denen günstigerer Wohnraum geschaffen werden kann. Aber mit der schieren Möglichkeit, Pensionskassenguthaben hierfür vorzubeziehen, werden Sie keine einzige günstigere Wohnung in diesem Land erstellen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Ich möchte auch eine Replik zu Herrn Lageder geben, und zwar: Das sind ja betriebliche Pensionskassen, also ist der Betrieb verantwortlich. Das ist nicht gleich. Wenn der Grenzgänger oder auch ein anderer vielleicht zehn Jahre oder zwanzig Jahre im Betrieb gearbeitet hat und dann in seine Heimat geht, dann hat er ein Anrecht auf diese rund 8% von der Lohnsumme als Auszahlung. Das zahlt er dann in seiner Heimat wieder in seine Pensionskasse ein. Man kann also nicht bei Ausländern einfach sagen, ja, das kannst du haben. Er geht ja nachher weg. Das muss gesichert sein. Und wenn der im Ausland investiert, dann muss nachher die Freizügigkeitsleistung da sein, wenn er den Betrieb verlässt. Wie will man das dann im Ausland auch sicherstellen, dass die Werte tatsächlich da sind? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich möchte noch an das Beispiel des Abg. Büchel anknüpfen, als er sagte, dass in der Schweiz von Liechtensteiner Firmen eben diese Möglichkeit geboten wird. Ich kann Ihnen auch sagen, dass viele Liechtensteiner Arbeitgeber eben auch einen Sitz in der Schweiz haben und es ist vermutlich ein Einfaches, den Mitarbeiter dann in der Schweiz anzumelden und das dann durchzuziehen. Also wir sind in einem Grenzland, das zu umgehen, ist überhaupt kein Problem. Dann noch auf den Abg. Beck wegen des Grundbuchregisters: Also ich denke, wir haben ja die Möglichkeit, hier Voraussetzungen zu definieren, was ein Register bieten muss. Und schlussendlich das Wichtigste ist, dass das Kapital gesichert ist, dass dieses Verkaufsverbot drinsteht. Und wenn ein Grundbuchregister ordentlich arbeitet, und das dürfen wir doch annehmen, wir sprechen da von unseren Nachbarländern, wir sprechen da nicht irgendwo von Exotennachbarn, sondern die haben da auch ordentliche Register, und deshalb sehe ich da eigentlich kein Problem. Wenn wir das Wort Kontrolle in den Mund nehmen, dann sehe ich hier die Einstellung, dann sind wir Kontrollfreaks. Also das ist dann ein generelles Problem, das wir dann haben. Ich denke, das Wichtigste ist einfach, dass das Kapital gesichert ist. Und der Abg. Lageder hat es schon richtig angesprochen, das Problem ist halt eben auch der günstige Wohnraum, der hier fehlt. Nur mit organisatorischen Massnahmen wird eben dieser Raum noch nicht günstiger. Im Ausland wird es halt so gemacht, die haben noch Möglichkeiten: Bevor gewisse Grundstücke zu Bauland werden, wird das durch die öffentliche Hand erworben. Dann wird nachher der hoheitliche Akt der Umlegung gemacht. Da ist ja dann auch die grosse Grundstückswertsteigerung. Und die haben eben noch Möglichkeiten, damit zu agieren. Wir sind da vermutlich eher an der Grenze, dass wir hier Schwierigkeiten haben, neues Bauland oder günstiges Bauland zu schaffen. Aber zumindest im Ausland wird das noch so praktiziert. Okay, danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur noch ganz zum Schluss: Ich möchte dieses Votum meines Vorredners ausdrücklich unterstützen und auch noch einmal dort einhaken, wo es eben auch um diese liberale Grundhaltung geht. Das Geld gehört eigentlich den Versicherten, und ich vermisse hier oder habe heute zum Teil hier auch diese Grundhaltung vermisst, dass man eigentlich auch diese liberale Lebenseinstellung hier auch wieder einmal zeigen könnte, dass man einfach sagt: Ja, das Kapital ist zu sichern, aber darüber hinaus schauen wir oder unterstützen wir eben auch, dass diese Idee hier verwirklicht werden kann. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, mir fehlt noch eine Aussage des Vizeregierungschefs, und zwar zum Thema Vorbezug bei Selbstständigkeit, das auch die Abg. Judith Oehri angesprochen hat. Wir sind mit dieser Form einfach nicht konsequent und auch von der Risikoabwägung nicht stimmig. Ich unterstütze das natürlich als Wirtschaftsvertreter schon - aber gerade im Bereich Start-ups und so weiter ist ein Vorbezug mit sehr hohem Risiko verbunden. Das Risiko sehe ich beim Vorbezug für den Wohneigentum um ein Vielfaches geringer, als wenn ich einen Vorbezug mache für die Selbstständigkeit. Da hätte ich von Ihnen, gerade auch als Wirtschaftsminister, noch gerne die eine oder andere Ausführung, wie Sie das sehen und wie Sie das vor allem auch sehen in Bezug auf den Risikovergleich. Also da habe ich schon meine Probleme. Und als Selbstständiger muss ich ja überhaupt keine Pensionskasse haben. Viele haben das und da ist jederzeit dann auch das Auflösen möglich. Wenn wir das Thema nur isoliert betrachten, dann ist für mich das noch nicht genug. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vielen Dank, Frau Abg. Konzett Bargetze für den Hinweis betreffend Südtirol. Wir werden das weiterleiten, sofern das zuständige Ministerium nicht mit einem Ohr sowieso bei dieser Debatte dabei gewesen ist, weil es ja auch dieses Thema indirekt auch betrifft.Dann zum Abg. Manfred Batliner: Sie haben gesagt, Kritiker finden sich immer. Da finden sich immer zwei, drei Stimmen, die sich treffen, und wenn man lange genug sucht, findet man Kritiker. Da gebe ich Ihnen recht. Aber die Kritiker in der Schweiz, das sind dann nicht irgendwelche Leute aus dem Emmental, sondern Kritiker gibt es im Bundesrat, es gibt Kritiker im Bundesamt für Sozialversicherungen. Also es gibt namhafte Personen, die sich kritisch mit dieser Frage auseinandersetzen. Das möchte ich einfach ein bisschen präzisieren. Es sind nicht irgendwelche Kreise, die da kritisch sind, sondern es sind Regierungsvertreter, es sind Leute vom Bundesamt für Sozialversicherungen, die einfach eine kritische Haltung zu diesem Wohneigentumsförderungsthema haben, weil sie die Probleme halt eben sehen. Es ist nicht absehbar, ob das jetzt in der Schweiz abgeschafft oder eingeschränkt wird. Aber es gibt diese Stimmen. Sie kennen die Medienberichte auch. Das ist ja kein Geheimnis. Diese Diskussion in der Schweiz existiert. Und das sind schon auch Kreise, die etwas zu sagen haben und die sich auch auskennen, denke ich.Dann zum Abg. Wendelin Lampert: Also manchmal haben Sie schon eine Gabe, einem das Wort im Mund zu verdrehen. Das stelle ich immer wieder sehr beeindruckt fest. Wenn Sie mir jetzt in den Mund legen, ich sei von meiner eigenen letzten Reform nicht wirklich überzeugt, dann haben Sie das komplett anders interpretiert, als es gemeint war. Die Reform war wichtig. Die Reform hat bedeutende Fortschritte gebracht. Sie wird ab 2018 greifen. Bis sie wirklich greift, werden etliche Jahre vergehen. Das wissen wir alle hier, weil zuerst diese ganzen Einzahlungen greifen müssen. Die Auswirkungen wird man erst so richtig in 30, 40 Jahren sehen. Und so viel Zeit haben wir sicher nicht, an unseren Sozialwerken nichts mehr zu verändern. Also ich wollte damit einfach sagen, nur weil wir jetzt eine wichtige Reform und einen Schritt gemacht haben, können wir uns nicht die nächsten 20 Jahre zurücklehnen. Und es gibt sicher Themen, die aufgrund des demografischen Wandels in der Zwischenzeit angegangen werden müssen, und weitere Fortschritte müssen angegangen werden, weil es eben auch Zeit braucht, bis sie greifen. Aber mir jetzt zu unterstellen, ich hätte meine eigene Reform relativiert - ich bitte Sie, also das ist jetzt, ja, etwas billig. Aber ich gewöhne mich nach vier Jahren auch daran. Zu Ihrer Aussage betreffend die Unterdeckung möchte ich Ihnen einfach diesen Art. 30f aus dem Bundesgesetz zur Vorsorge in der Schweiz, dem BVG, vorlesen, da steht: «Einschränkungen während einer Unterdeckung». Im Artikel steht: «Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement vorsehen, dass während der Dauer einer Unterdeckung die Verpfändung, der Vorbezug und die Rückzahlung zeitlich und betragsmässig eingeschränkt oder ganz verweigert werden können.» Damit ist klar, die Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz kann das individuell regeln im Reglement. Es ist also nicht zwingend. Jede Vorsorgeeinrichtung hat die Freiheit, das zu tun oder nicht zu tun. Und wie viele es solche gibt, die das gemacht haben oder nicht, das kann ich Ihnen heute leider hier spontan nicht beantworten.
Zum Abg. Alois Beck: Sie haben noch gefragt - danke für die Nachfrage noch einmal - betreffend die Einschränkung des Vorbezugs, ob man das noch einmal geprüft hat. Die Reform zur zweiten Säule ist ein paar Monate her, die Diskussion diesbezüglich und auch der Bericht und Antrag und die Stellungnahme. Wir haben dieses Thema dort auch dargestellt, und zwischenzeitlich hat keine neue Prüfung diesbezüglich stattgefunden im Rahmen dieses Postulats. Die Risiken sind bekannt. Wir haben hier auf das Problem der fehlenden empirischen Datenlage ja hingewiesen. Es gibt im Moment noch keine empirische Datensituation, die zum Beispiel einen direkten Zusammenhang mit dem Anstieg von Ergänzungsleistungen nachweisen kann. Das Thema ist aber weiter in Beobachtung und diese Diskussion wird uns auch wieder einholen, davon bin ich überzeugt. Nur schon darum, weil es immer wieder dazu Fragen geben wird. Wir haben jetzt zwischenzeitlich zu diesem Thema betreffend Vorbezug oder auch Vorbezug bei Selbststän-digkeit keine zusätzlichen oder weiteren Abklärungen seit der Reform der zweiten Säule vor einem guten Jahr hier unternommen. Das ist kein Thema, das wir jetzt aktiv weiterbearbeitet haben. Sie haben auch noch gefragt, ob eben diese Frage betreffend kein Registereintrag, dann kein Vorbezug im Ausland, ob das EWR-rechtlich gehen würde. Das kann ich Ihnen spontan hier nicht sagen. Das müsste ich mit den Experten nachprüfen. Also diese Frage kann ich Ihnen hier so konkret spontan einfach nicht beantworten. Ich bin kein spezifischer EWR-Rechtsexperte. Das müsste ich mit den Experten klären. Ja, ich denke, damit habe ich einige Punkte noch einmal behandelt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion wird nicht mehr benützt und wir können abstimmen. Wer mit dem Antrag der Regierung, das Postulat vom 12. Mai 2016 abzuschreiben, einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat das Postulat betreffend Wohneigentum für den Mittelstand mit 25 Stimmen einhellig abgeschrieben. Gleichzeitig haben wir Traktandum 5 erledigt und machen jetzt 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:25 Uhr bis 10:50).
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