Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen (FZG) («Familie und Beruf») (Nr. 73/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen («Familie und Beruf»).Mit Bericht und Antrag Nr. 73/2016 stellt die Regierung fest, dass das Initiativbegehren der stimmberechtigten Personen Gunilla Marxer-Kranz, Arnold Matt, Jürgen Nigg, Isabell Schädler und Hans-Peter Tschütscher mit 1'144 Unterschriften gültig zustande gekommen ist. Es handelt sich um eine formulierte Volksinitiative, die gemäss Art. 82 des Volksrechtegesetzes zu behandeln ist. Das heisst, der Landtag kann dem Begehren nur zustimmen oder es ablehnen. Änderungen am Initiativtext oder Ergänzungen sind nicht möglich. Somit erübrigen sich eine Lesung der Artikel und eine Abstimmung über einzelne Artikel. Wir werden daher eine allgemeine inhaltliche Diskussion führen und eine abschliessende Abstimmung vornehmen. Gestatten Sie mir, Ihnen noch folgende Information abzugeben: Bei Ablehnung des Initiativbegehrens beauftragt der Landtag die Regierung automatisch mit der Anordnung einer Volksabstimmung. Bei Zustimmung durch den Landtag ist dieses Initiativbegehren als Gesetzesbeschluss anzusehen und bedarf somit noch der Zustimmung des Erbprinzen und untersteht auch dem fakultativen Referendum. Im Falle der Zustimmung könnte der Landtag auf Antrag auch eine Volksabstimmung beschliessen. Das Initiativbegehren steht zur Diskussion, ich bitte nun um Ihre Wortmeldungen.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wir, die Landtagsfraktion der Freien Liste, haben schon rund um die Ankündigung, die Einreichung und die Unterschriftensammlung die Initiative unterstützt und für sinnvoll erachtet. Wir sind klar für die Annahme der Initiative «Familie und Beruf». Kurz zum Inhalt: Das Initiativbegehren «Familie und Beruf» zielt auf zwei Bereiche rund um Mutterschaft und Elternschaft sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: um Krankentaggeldzulagen und um Kita-Zulagen. Zusammengefasst geht es beim Initiativbegehren erstens darum, Schwangerschaft versicherungstechnisch nicht mehr länger als Krankheit anzusehen, damit keine Mutterschaftstaggelder mehr für den Arbeitgeber anfallen. Zu leistende Prämien werden dadurch für Unternehmen und Arbeitnehmende günstiger. Unternehmen und Arbeitnehmende werden somit finanziell entlastet. Zweitens werden Kitas finanziell unterstützt, womit das unselige Kita-Moratorium endgültig vom Tisch kommen kann und weitere Kita-Betreuungsplätze finanziert werden können. Insgesamt wird die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb gefördert. Die Finanzierung: Für den Staat entstehen keine Kosten, denn die Gesetzesänderung wird durch die FAK aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Gelder kommen aus dem durchschnittlichen Überschuss der FAK-Rechnung von circa CHF 9,5 Mio. pro Jahr und belaufen sich auf circa CHF 8 Mio. pro Jahr. Damit werden die Kosten für das Mutterschaftstaggeld von circa CHF 6,5 Mio. finanziert und weiter werden circa CHF 1,5 Mio. für die Unterstützung von Kitas - Tagessätze pro Betreuungsplatz kommen in das Gesetz - verwendet. Auch firmeninterne Kitas werden unterstützt. Der Staatsbeitrag soll beibehalten werden. Insgesamt bewerte ich die Initiative sehr positiv. Arbeitnehmende und Unternehmen werden entlastet und der Staat nicht weiter belastet. Für mich haben wir es hier mit einer gelungenen Initiative zu tun, die unsere Unterstützung verdient. Ich danke der Wirtschaftskammer Liechtenstein für die Initiierung. Ich höre zwar auch Gegenargumente, zum Beispiel dass Kita-Tagessätze nicht ins Gesetz gehören oder dass eine künftige Finanzierung einer bezahlten Elternzeit aus der FAK damit nicht mehr möglich sein würde. Diese Argumente stechen aber nicht. Tagessätze im Gesetz sind nicht schlecht, denn die Kosten können so besser im Griff behalten werden und die Regierung kann die Tagessätze nicht aus eigenem Gutdünken abändern. Eine Finanzierung eines bezahlten Elternurlaubs ist nicht mehr möglich - das sehe ich auch so -, das ist schade. Aber ich sehe dafür ohnehin keine Mehrheit in absehbarer Zeit. Deshalb lieber das Kita-Problem lösen, als gar nichts lösen. Wenn Sie heute dieser Initiative Ihre Zustimmung verweigern, sind Sie mitverantwortlich, wenn weiterhin beim so wichtigen Thema «Vereinbarkeit von Familie und Beruf» auf längere Sicht nichts geht. Die Betroffenen brauchen endlich eine Verbesserung, hier haben wir eine vor uns. Auch dass die Tageseltern aussen vor sind und für sie keine Lösung gefunden wurde, ist schade. Das Problem ist aber unabhängig von der Initiative durch den Familienminister lösbar. Nun die Initiative abzulehnen, da sie sich nicht auch noch diesem Problem widmet, wäre nicht statthaft und hätte den Anstrich einer billigen Ausflucht. Deshalb bitte ich Sie, die Annahme dieser Initiative zu unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Es ist der Wirtschaftskammer zu verdanken, dass sich der Landtag heute mit zwei berechtigten Anliegen beschäftigt. Nämlich einmal der Problematik, dass Schwangerschaften in kleineren Unternehmen zu stark steigenden Krankentaggeldprämien führen können und zweitens der Behebung oder zumindest der Linderung des Mangels an Kinderbetreuungsplätzen. Diese zwei Problemfelder sollen gemäss der vorliegenden Initiative künftig neu über die Familienausgleichskasse gelöst beziehungsweise finanziert werden. Die Wirtschaftskammer geht davon aus, dass diese zusätzlichen Leistungen der Familienausgleichskasse im Umfang von geschätzten CHF 8 Mio. pro Jahr, ohne den Abbau von Reserven möglich sein wird. Bei dieser Annahme stützt sich die Wirtschaftskammer auf die Analyse der finanziellen Entwicklung bei der Familienausgleichskasse in den fünf Jahren von 2010 bis 2014. Um eine verlässliche Abschätzung der finanziellen Folgen der Initiative für die Familienausgleichskasse vornehmen zu können, ist dieser kurze Betrachtungszeitraum, meines Erachtens, aber nicht ausreichend beziehungsweise nicht repräsentativ. In diesem Zeitfenster lagen erstens die Renditen auf den Vermögensanlagen auf einem weit überdurchschnittlichen Niveau. Zweitens: Die Wirtschaft und damit die Beitragsleistungen litten in diesem Zeitfenster nie unter einer durchschnittlich in etwa alle zehn Jahre auftretenden stärkeren Rezession. Und drittens sind diese historischen Zahlen um die zwischenzeitlich erfolgte Senkung des Beitragssatzes zu korrigieren, um ein aus heutiger Sicht aussagekräftiges Bild zu erhalten. Nimmt man daher die wohl repräsentativeren letzten zehn Jahre von 2006 bis 2015 als Basis und bereinigt die historischen Zahlen um die zwischenzeitlich erfolgte Senkung des Beitragssatzes und die Erhöhung des Kindergeldes beziehungsweise der Leistungen, dann ergibt sich auf heutiger Beitrags- und Leistungsbasis ein positives Umlageergebnis der FAK von Vermögenserträgen von nur noch CHF 0,8 Mio. pro Jahr. Im gleichen Zeitraum von zehn Jahren betrug die Rendite auf den Vermögensanlagen durchschnittlich 1,9%.Ein Ausbau der FAK-Leistungen um geschätzte CHF 8 Mio. jährlich wäre in Anlehnung an diese, meines Erachtens, repräsentativeren Erfahrungswerte daher nur über die Inkaufnahme eines strukturellen Umlagedefizites mit einem Reserveabbau bei der FAK finanzierbar. Es sei denn, die kommenden Jahre brächten sehr hohe Renditen auf den Vermögensanlagen von rund 5% jährlich, was derzeit wohl niemand wirklich erwartet und auch in der Vergangenheit nur die sehr seltene Ausnahme bildete. Der Fonds von über CHF 150 Mio. erfüllt heute durch seine Vermögenserträge die Funktion eines zweiten Beitragszahlers. Zudem bildet der Fonds in wiederkehrenden Phasen wirtschaftlicher Rezession, in denen die Beiträge stärker sinken, als die Leistungen, einen willkommenen Puffer. Auch lässt der Fonds in dieser Höhe Spielraum für eine künftige Erhöhung der traditionellen Leistungen der FAK - wie etwa dem Kindergeld, welches unabhängig vom gewählten Familienmodell ausbezahlt wird. Eine Erhöhung dieser ordentlichen Leistungen wäre mit vollständiger Umsetzung der Initiative bei einem rückläufigen Fondsvermögen in Zukunft wohl nur noch schwer umsetzbar, da dies auch entsprechende Beitragserhöhungen bedingen würde. Da ich im Gegensatz zu den Initianten der Initiative also der Überzeugung bin, dass die Finanzierung beider Massnahmen - der Kinderbetreuung und des Mutterschaftsgeldes - nur über einen Reserveabbau und damit der Einschränkung des Handlungsspielraums bezüglich der traditionellen FAK-Leistungen zu erzielen ist, bin ich mit der Initiative nicht ganz zufrieden. Ich teile zwar die Ansicht der Wirtschaftskammer voll und ganz, dass diese zwei Themenfelder einer Lösung zugeführt werden müssen und ich kann mich der Wirtschaftskammer - auch was ihren Vorschlag zur Finanzierung der Kinderbetreuung betrifft - anschliessen, auch wenn ich hier eine verpflichtende letztendliche Verteilung der Mittel an die betroffenen Eltern nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und nicht nach dem Giesskannenprinzip vorziehen würde. Die vorgeschlagene Finanzierung der Kinderbetreuung ist mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit durch die zu erwartenden Überschüsse der Familienausgleichskasse ohne Reserveabbau finanzierbar und geht für mich daher, wie gesagt, per Saldo in die richtige Richtung. Wenn es dann aber um die Neuregelung der staatlichen Mittel zur Finanzierung der Kinderbetreuung geht, erwarte ich mir von der Regierung jedoch eine gezieltere verpflichtende Verteilung der knappen Mittel nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Mit der in der Initiative vorgeschlagenen zweiten Lösung betreffend die Taggeldversicherung bin ich dagegen aus zwei Gründen nicht glücklich: Einerseits aufgrund der Tatsache, dass die Finanzierung dieser zusätzlichen Massnahme wohl nicht ohne substanziellen Reserveabbau möglich ist, und andererseits aufgrund der Tatsache, dass mit diesem Vorschlag nicht nur Kleinunternehmen, sondern auch Grossbetriebe, die das Mutterschaftsrisiko heute problemlos selbst tragen und diesbezüglich auch keinerlei Klagen beziehungsweise Ansprüche erheben, unnötigerweise mit rund CHF 2 Mio. jährlich begünstigt würden und die FAK entsprechend belastet würde. Ich bin mir sicher, dass für diese Problematik bessere Alternativlösungen ausserhalb der FAK gefunden werden könnten, die dem Anliegen der Wirtschaftskammer entgegenkommen, ohne einen forcierten Reserveabbau bei der FAK in Kauf zu nehmen. Auch wenn ich also nur mit einem Teil der Initiative übereinstimme, bedanke ich mich bei den Initianten der Initiative ausdrücklich für ihr Engagement, und dafür, dass sie mit ihrem entschiedenen Vorgehen Bewegung in zwei berechtigte Anliegen bringen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Die vorliegende Initiative der Wirtschaftskammer wird durch 1'144 Unterschriften unterstützt. Sie ist damit zustande gekommen und liegt uns zur Behandlung vor. Die Vorlage kann aber nicht abgeändert werden - sie ist so zu beschliessen oder abzulehnen. Wird sie abgelehnt, so ist sie einer Volksabstimmung zu unterbreiten. Inhaltlich lehnt sich die Initiative im Bereich der Kita-Subventionierung an den Vorschlag der Regierung an, der am 15. Dezember 2015 in die Vernehmlassung geschickt worden ist. Auch dort war geplant, die Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung neu zu regeln. Aufgrund der Anmeldung der Initiative der Wirtschaftskammer am 10. Februar 2016 hat die Regierung mit der Weiterbearbeitung ihrer Vorlage zugewartet. Auch wenn es sich deshalb beim vorliegenden Traktandenpunkt nicht um eine Vorlage der Regierung handelt, so möchte ich dennoch den zuständigen Gesellschaftsminister bitten, kundzutun, ob er die Kita-Finanzierung, wie von den Initianten vorgeschlagen, zur Annahme empfiehlt oder nicht. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass die Kita-Subventionierung mit Mitteln der FAK zu einzelnen Ansätzen, die im Gesetz festgeschrieben werden, erfolgen soll. Ich persönlich hätte den Vorschlag der Regierung, eine relative Obergrenze im Familienzulagengesetz vorzusehen, bevorzugt. Danach würde die Subventionierung jährlich von der Regierung festgelegt, wäre aber auf 3% der Beitragserträge der FAK begrenzt. Mit den hier vorgeschlagenen Ansätzen von CHF 20 für einen ganzen Tag Betreuung mit Essen, CHF 6 für die Tagesstruktur und CHF 2 für den Mittagstisch werden sowohl die Teuerung als auch die Entwicklung der Höhe des Fonds der Familienausgleichskasse ausgeblendet. Wenn absolute Zahlen Sinn machen, dann am ehesten noch in einer Verordnung.Den zweiten Punkt der Initiative, nämlich die Verlagerung des Mutterschaftstaggeldes von der obligatorischen Krankenversicherung zur Familienausgleichskasse, kann ich aus Sicht der Wirtschaft sehr gut verstehen. Den Frauen selber ist es gleichgültig, aus welchem Topf sie das Mutterschaftsgeld bekommen. Der Vorteil liegt darin, dass Mutterschaft nicht mehr als Krankheit angesehen werden soll. Bisher wurden die Ausgaben, die die Krankenkasse für Mutterschaftstaggelder in einem Unternehmen bezahlen musste, mit den Prämienzahlungen dieses Unternehmens verglichen. Dies hatte dann mitunter höhere Beitragsforderungen zur Folge, was in die Zurückhaltung von Unternehmen münden konnte, Frauen im Betrieb anzustellen. Neu würden die Prämien günstiger und die bezahlten Löhne, nämlich 80% von fünf Monatszahlungen, könnten zurückverlangt werden. Eigenartig ist aber, dass das Mutterschaftstaggeld aus der FAK auch dann auszurichten wäre, wenn der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung erbringt, was absolut üblich ist. Die Krankenkassen entrichten heute kein Mutterschaftstaggeld respektive schieben dies auf, wenn der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung erbringt. Schliesslich bedeutet die Verlagerung des Mutterschaftstaggeldes zur FAK einen administrativen Mehraufwand, in dem auch die Durchführung von der FAK zu bestreiten wäre. Das heisst auch, dass im Krankheitsfall während der Karenz eine Abstimmung zwischen Krankenkasse und FAK erfolgen muss, nachdem das Mutterschaftstaggeld allfällig andere Taggelder ausschliessen soll. Das Ziel der Initiative, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und damit sowohl einem Anliegen vieler junger Familien als auch der Wirtschaft nachzukommen, kann ich voll und ganz unterstützen, bitte jedoch die Regierung, wie eingangs erwähnt, Ihre Empfehlung unter Darstellung der finanziellen Konsequenzen für die Familienausgleichskasse abzugeben. Die Kasse kann nicht beliebig zur Finanzierung neuer Leistungen herangezogen werden. So wird es zum Beispiel nicht möglich sein - eine zumindest teilweise - Finanzierung des Elternurlaubes auch noch zu verlangen. Ob die jährlich prognostizierten Kosten von CHF 8 Mio., wie von den Initianten vorgerechnet, durch einen durchschnittlichen Überschuss der FAK-Rechnung von CHF 9,8 Mio. ohne Abbau der Reserven finanziert werden kann, möchte ich durch die Regierung beurteilt wissen. Was mir letztlich an der Initiative gefällt, ist, dass sie von der Wirtschaft getragen wird. Sie ist es, die die Finanzierung der FAK zu 100% übernimmt und mitunter auch eine künftig notwendige Beitragserhöhung zu gewärtigen hätte. Zu guter Letzt möchte ich auch noch erwähnen, dass selbstredend bei Annahme der Initiative Anpassungen in anderen Gesetzen, wie zum Beispiel dem KVG, vorgenommen werden müssten. Ich gehe davon aus, dass dies die Regierung von sich aus dem Landtag vorschlagen würde, ansonsten hätten wir die absurde Situation, dass zum Beispiel das Mutterschaftstaggeld einmal im Krankenversicherungsgesetz und ein weiteres Mal im Gesetz über die Familienausgleichskasse eine Rechtsgrundlage hätte. Ein doppelter Anspruch ist aber wohl auch von den Initianten nicht gewollt. Ich danke der Wirtschaftskammer für das Ergreifen der Initiative und ihren Einsatz für diese berechtigten Anliegen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem gegenständlichen Initiativbegehren wollen die Initianten das Familienzulagengesetz ändern. Das Mutterschaftstaggeld soll neu nicht mehr von der Krankenversicherung, sondern von der Familienausgleichskasse bezahlt werden. Des Weiteren sollen die Tagessätze pro Betreuungseinheit neu im Gesetz und nicht mehr in der Verordnung geregelt werden. Durch die gegenständliche Vorlage können zukünftig wohl Lohnnebenkosten gesenkt werden. Des Weiteren entfällt die derzeitig sehr schlechte Signalwirkung, Mutterschaft sei eine Krankheit. Die Stossrichtung dieses Initiativbegehrens halte ich jedenfalls für richtig und habe hierzu die folgenden Fragen beziehungsweise Anmerkungen: Das Krankenversicherungsgesetz macht keinen Unterschied zwischen Mutterschaft und Krankheit. So wird in Art. 12 Abs. 5 des Krankenversicherungsgesetzes folgendes normiert: «Mutterschaft ist der Krankheit gleichgestellt». Diese Botschaft beziehungsweise diese Signalwirkung ist fatal. Eine Krankheit ist etwas Unerwünschtes, die Mutterschaft sicherlich nicht. Dann zu den finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage beziehungsweise den Ausführungen der Initianten auf der zweitletzten Seite ihres Initiativbegehrens: Die Initianten führen aus, dass sich die Kosten für das Mutterschaftstaggeld gemäss Berechnungen des Krankenkassenverbandes auf circa CHF 6,5 Mio. belaufen. Des Weiteren würde sich der Unterstützungsbetrag der Kitas auf circa CHF 1,5 Mio. belaufen. Hierzu bitte ich die Regierung, Ausführungen zu machen, ob sie diese Zahlen bestätigen kann. Des Weiteren führen die Initianten aus, dass sie von einem jährlichen Überschuss der FAK von circa CHF 9,5 Mio. ausgehen. Auch hierzu bitte ich die Regierung, Ausführungen zu machen, wie sich, Ihres Erachtens, der FAK-Fonds ohne diese Initiative in den nächsten Jahren entwickeln wird. Wie entwickeln sich voraussichtlich die Prämieneinnahmen, die Ausgaben sowie die Vermögenserträge? Zumindest der ehemalige Präsident der AHV-IV-FAK-Anstalten geht in den nächsten Jahren von weit geringeren Vermögenserträgen aus. Bei den finanziellen Auswirkungen für den Arbeitgeber gehen die Initianten davon aus, dass die Prämien günstiger werden. Bei diesem Punkt bitte ich die Regierung, Ausführungen zu machen, ob der Wegfall der Auszahlung der Mutterschaftsgelder tatsächlich zu einer Reduktion der Prämien im nächsten Jahr, in welchem diese Gesetzesänderung in Kraft treten soll, führen wird. Falls ja, bitte ich die Regierung, Ausführungen zu machen, in welchem Umfang die Prämien gesenkt werden können. Wie erwähnt, begrüsse ich gesamthaft diese Initiative. Sollte sich diese Vorlage zukünftig als zu grosszügig erweisen beziehungsweise den FAK-Fonds zu sehr belasten, wird man Anpassungen vornehmen müssen. Zeit hierfür müsste dann auch genügend vorhanden sein, da der FAK-Fonds per Ende 2015 ein Vermögen von CHF 155 Mio. - umgerechnet rund 3 Jahresausgaben - ausweist. Bei diesem Vermögen wird genügend Zeit bleiben, allfälligen Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Dass die Wirtschaftskammer mit ihrer Initiative «Familie und Beruf» einen Schritt in die richtige Richtung eingeschlagen hat, ist gut, ebenso die Initiativen einiger heimischer Unternehmen, Kitas für ihre Belegschaft zu eröffnen. Schliesslich wollen Wirtschaft und Industrie, dass Mütter nach der Geburt ihres Kindes baldmöglichst wieder ganz- oder teilzeitig in das Berufsleben zurückkehren. Für mich versteht es sich deshalb von selbst, dass die Unternehmen auch einen finanziellen Beitrag dazu leisten. Es wird ja immer wieder betont, dass jeder, durch ausser Haus arbeitende Mütter verdiente Franken unser Bruttosozialprodukt steigert. Was mir aber sauer aufstösst, ist, dass alles was mit Kitas zu tun hat, in den höchsten Tönen gelobt wird, und wir dabei vergessen, dass es auch Familien gibt, die sich dafür entscheiden, dass ein Elternteil sich ausschliesslich der Familienarbeit widmet. Dass dafür in der Initiative der Wirtschaftskammer kein Platz ist, versteht sich von selbst. Bei Annahme der Initiative würde der Staat zu einem Teil von der Verantwortung befreit, sich mit viel finanziellem Aufwand auch noch darum zu kümmern, dass Kinder während der Arbeitszeit der Eltern gut betreut sind. Ich hoffe aber, dass die Politik sich nicht selbst davon befreit, sich dafür einzusetzen, dass die vielzitierte Wahlfreiheit, was das Familienmodell betrifft, gewährleistet wird. Vielleicht könnte die Annahme der Initiative als Auftrag für den Staat gesehen werden. Wenn sich die Arbeitnehmer nun grossteils selbst um Mutterschaft und Beruf kümmern, kann die Politik sich umso intensiver dafür einsetzen, dass die hundertprozentige Kinderbetreuung zu Hause ebenso angesehen, geschätzt und honoriert wird. Wobei wir nicht vergessen dürfen, dass es gerade die Vollzeitmütter sind, die sich in Nachbarschaftshilfe, Altenpflege, Dorfleben etc. engagieren. Zahlreiche Frauen betätigen sich nebst der Erziehung ihrer eigenen Kinder auch als Tagesmütter. In der vorliegenden Initiative kommen sie aber auch wieder schlecht weg, sprich, sie werden gar nicht erwähnt. Vielleicht liegt gerade im Wissen, was Vollzeiteltern alles für die Gemeinschaft leisten, ein Ansatz, Vollzeitmüttern oder -vätern ein Einkommen zuzugestehen, dass ihrer wertvollen Arbeit angemessen scheint. Und nicht vergessen dürfen wir in unseren Überlegungen, dass nicht nur der schnelle Einstieg in das Berufsleben nach der Geburt eines Kindes angestrebt werden sollte. Mir persönlich scheint es noch wichtiger, dass Eltern nach den Jahren, in denen sie sich vollzeitig um ihre Familie kümmern, eine faire Chance bekommen, wieder in das Berufsleben zurückzukehren. Vielen Familien wäre schon gedient, wenn für diejenigen, die eine längere Auszeit nehmen, um für die Kinder da zu sein, die Krankenkasse bezahlt wäre oder an die Altersvorsorge der Frauen gedacht würde. Auch unentgeltliche Weiterbildungsangebote für Familienfrauen oder ein staatlich anerkanntes Leistungsbuch, in dem alle ehrenamtlichen Arbeiten als offizielle Kompetenzerweiterung registriert werden, könnten eine Bereicherung sein, wenn die Frauen später wieder ins Erwerbsleben zurückkehren wollen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Dem Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen von der Wirtschaftskammer ist wohl nichts entgegen zu halten: - Schwangerschaft ist nicht länger eine Krankheit.
- Der Wiedereinstieg der Frauen ins Berufsleben wird durch finanzielle Unterstützung ermöglicht.
- Kostensenkung der Taggeldprämie um circa 15%.
- Ein Abbau der Reserven bei der Familienausgleichskasse ist nicht zu befürchten.
- Die Betreuungssätze für Kindertagesstätten, Tagesstruktur und Mittagstisch werden auf Gesetzesebene geregelt und so weiter.
Hierzu habe ich eine Frage an den Gesellschaftsminister: Sehen Sie das Initiativbegehren der Wirtschaftskammer auch so positiv oder haben Sie ein Haar in der Suppe entdeckt? Oder anders gefragt: Empfehlen Sie die Annahme des Initiativbegehrens? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Meine Vorredner haben die verschiedenen positiven Aspekte erwähnt, aber auch ein paar kritische Aspekte. Ich möchte mich jetzt nur einem Punkt dieses Initiativbegehrens widmen und das ist das Inkrafttreten. Wir alle haben einen Brief des Krankenkassenverbandes erhalten, worauf sie hinweisen, dass sie darauf pochen, das Inkrafttreten um ein Jahr zu verlängern. Und sie haben die Gründe angegeben: Koordinierungs- und Detailfragen, 4'000 Verträge sind anzuschauen. Mich würde wundern, was hier die Regierung dazu sagt und natürlich - bevor ich hier meine Meinung abgebe - möchte ich schon noch die Meinung des Herrn Gesundheitsministers hören. Ich bin eigentlich grundsätzlich dafür. Und dafür danke ich der Wirtschaftskammer auch. Dieses Begehren - sie haben das Volk befragt, sie haben über 1'000 Unterschriften bekommen. Und ich bin eigentlich der Meinung, das Volk soll die abschliessende Meinung machen. Ich bin eher dafür, dass es eine Volksabstimmung gibt, aber ich erwarte jetzt noch die Antwort des Herrn Ministers, danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich kann schon soviel vorab informieren: Eine Abänderung des Initiativtextes, auch des Inkrafttretens, ist nicht möglich. Was aber möglich wäre, ist, einen Gegenvorschlag zu präsentieren mit entsprechend abgeändertem Inkrafttretensdatum.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte hier auch den Initianten danken, dass sie dieses Thema angestossen haben und möchte hier das nicht detailliert würdigen. Ich möchte ergänzend nur auf das Mutterschaftstaggeld noch zu sprechen kommen. Ja, es ist ein berechtigtes Anliegen der Wirtschaft. Es ist aber die Frage, ob es ein berechtigtes Anliegen der kleineren und mittleren Unternehmen ist oder eben auch der Grossbetriebe. Und da ist eben die Frage, ob man hier nicht differenzieren hätte können. Ich beziehe mich da auf die längeren Wartefristen von Grossbetrieben, die Grossbetriebe haben. Und wir würden jetzt hier mit dieser Verschiebung vom Krankenversicherungsgesetz zur Familienausgleichskasse eigentlich eine zwingende Auszahlung allen Unternehmen zukommen lassen. Und wir kennen ja die Diskussion über die Jahre, in denen Grossbetriebe weniger Steuern bezahlt haben, als wir gewünscht hätten, und wissen, dass in der Bevölkerung da natürlich eine zwiespältige Meinung besteht. Und darum wäre es eigentlich wünschenswert gewesen, wenn man hier doch eine Selektion hätte machen können. Und vielleicht kann man das jetzt gerade mit einer Frage an den Gesellschaftsminister verbinden, ob hier überhaupt vernünftige Selektionen von Betrieben möglich wären, eben mit längeren und kürzeren Wartefristen, dass man hier das gleiche Ziel erreichen würde. Natürlich muss man auch anerkennen, dass, wenn man die Auszahlungen auch an Betriebe macht, die längere Wartefristen haben, die haben ja auch die Beiträge bezahlt. Das muss man natürlich schon respektieren. Es ist ja nicht so, dass wir das aus dem Steuertopf herausnehmen. Das ist schon zu respektieren. Ich habe noch zwei Fragen hier anzubringen. Und zwar geht es mir noch darum, wie sich eben die Steuerpflicht verhält. Also im Krankenversicherungsgesetz haben wir ja eine Steuerpflicht an diese Beiträge, die ausbezahlt werden. Und wenn die Beiträge dann künftig durch die Familienausgleichskasse bezahlt werden, ist ja dann die Frage - das wird ja dann vermutlich gleichbehandelt wie Kindergeld und darum denke ich, dass dann hier wieder keine Steuerbelastung erfolgen würde. Das ist eigentlich nur ein Detail dazu. Dann möchte ich aber auch wegen des Prozessablaufs und der Inkraftsetzung noch eine Frage stellen. Ich möchte den Gesellschaftsminister fragen, wie er dann eben diesen Terminablauf sieht, wenn da noch eine Volksabstimmung stattfindet. Die Landtagsvizepräsidentin und der Abg. Quaderer haben es ja auch bereits schon erwähnt: 1.1.2017 ist ein herausfordernder Termin und es sind ja eben auch noch diese Abänderungen, die hier jetzt in der Initiative nicht beschrieben sind - Abänderung Krankenversicherungsgesetz -, notwendig. Und vielleicht kann der Gesellschaftsminister hier diesen Aufwand auch beziffern, zumindest in zeitlicher Form. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Nach der Anzahl der Wortmeldungen zu urteilen, hat die Wirtschaftskammer hier wohl einen Treffer gelandet. Am Schluss werden sich praktisch alle Abgeordneten, glaube ich, hier zu Wort gemeldet haben. Ich bin sehr für diese Initiative, dass diese wichtigen Anliegen einer Lösung zugeführt werden. Dafür gebührt den Initiantinnen und Initianten ein herzliches Dankeschön. Es ist dringend notwendig, dass diese Kita-Finanzierung nun einer Lösung zugeführt wird und hiermit wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung von Familie und Beruf geleistet. Und genauso sinnvoll ist die Initiative, die Finanzierung des Taggeldes der Mutterschaft einer neuen Lösung zuzuführen. Ich möchte mich, weil inhaltlich alles schon mehrfach wiederholt wurde, noch auf den Punkt des Reserveabbaus und auch auf zukünftige mögliche Initiativen in diesem Bereich konzentrieren. Die Reserven sind heute über CHF 100 Mio. über den gesetzlichen Reserven und wie sich diese entwickeln werden und wie stark diese CHF 8 Mio. einen Reserveabbau vorantreiben werden, das ist meines Erachtens in die Glaskugel geschaut. Wir wissen es schlichtweg nicht. Die Prognosen des Abg. Elfried Hasler gehen sicher in eine richtige Richtung, aber letztendlich sind einige Parameter damit verbunden, dass wir das einfach nicht wirklich heute sagen können, wie sich das entwickeln wird. Somit ist für mich ein pragmatischer Weg für eine gute Sache durchaus gangbar. Das heisst für mich aber auch, wenn es denn diesen Abbau geben sollte, dann sollte hier nicht eine Defizitgarantie - wie wir es in anderen Kassen des Staates haben oder hatten - irgendwo im Gesetz stehen, sondern dies sollte dann über Beitragserhöhungen geregelt werden. Also sollte es doch eintreffen, dass diese hohen Reserven, die wir heute haben, dann doch schneller abgebaut werden, wie wir das Gefühl haben, dann wäre ich hier nicht für eine Defizitgarantie des Staates.Zusätzlich sollte das für mich auch nicht die Konsequenz haben, wie das zu lesen ist, dass zukünftige Möglichkeiten beispielsweise bei der Kindergeldanpassung per se ausgeschlossen werden, dass man das von vornherein praktisch schon ausschliesst. Diese Sachen sollte man sich künftig offenhalten. Und wenn das öffentliche Interesse und der politische Wille so sind, dass es hier Änderungen braucht oder gewünscht sind, dann müssen neue Lösungen gefunden werden und dann wird das vielleicht eben auch Beitragserhöhungen auslösen. Ich kann also mit der Tatsache leben, dass durch diese für mich sinnvolle Initiative auch etwas der heute doch sehr hohen Reserven abgebaut werden. Meine Meinung ist nämlich, dass genau solche Reserven auch bis zu einem gewissen Mass genau dazu da sind, um solche sinnvollen Initiativen zu finanzieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich kann mich dem Dank für die Wirtschaftskammer anschliessen und möchte explizit das Votum von Violanda Lanter-Koller unterstützen. Für mich gibt es einfach noch ein paar Anregungen für die Zukunft, was man noch verbessern könnte. Denn es ist für mich schade, dass gewisse Punkte nicht drin sind. Zum Beispiel in Art. 34a, das umfasst selbständige Frauen, also solche, die eine Einzelfirma haben, nicht. Und übrigens auch nicht die Frauen Landtagsabgeordneten, die kommen nicht in den Genuss dieser Lösung. Dann hat mich auch der Punkt der Lohnfortzahlung von den Grossbetrieben gestört bei diesem Punkt. Unklar ist für mich auch, wenn eine Frau im fünften Monat krankgeschrieben wird, ob sie dann überhaupt noch einen Anspruch hat, weil da kommt dann die Dreimonatsfrist zur Anwendung.Dann beim Art. 34 Abs. 2: Der Anspruch erlischt, wenn die Frau verstirbt. Und ich finde es schade, dass dann der Anspruch nicht an den Mann übergeht, weil der bräuchte dann wahrscheinlich eine Kinderbetreuung oder eine Unterstützung. Und das ist schade, dass man das nicht berücksichtigt hat.Dann ist für mich auch der Punkt mit dem Vorrang des Mutterschaftstaggeldes, der irgendwie gelöst werden muss. Denn jetzt habe ich auch das Gefühl, es gibt eine Doppelzahlung. Dann sehe ich auch, dass es einen erhöhten Koordinationsaufwand zwischen Krankenversicherungen und der FAK geben würde. Ich glaube, das Thema hätte man eleganter lösen können, gerade im Taggeldbereich. Also der Topf wäre für mich der gleiche möglich. Ich hätte es halt mit einer Einmalzahlung an die Krankenkassen gemacht, anstatt jetzt über die FAK, also wie eine Rückversicherung. Aber wir haben jetzt diese Initiative vor uns. Ich wäre auch froh um eine Einschätzung des Sozialministers bezüglich der Zukunft der FAK, ob die langfristig gesichert ist und ob die anderen Zahlungen, die heute gemacht werden, auch weiterhin möglich seien. Wenn ich kein Veto seitens des Sozialministers höre, dann werde ich selbstverständlich dieser Vorlage zustimmen. Denn es regelt etwas, das schon sehr lange hätte geregelt werden sollen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich war für das Mutterschaftsgeld, das die FAK übernimmt. Ich habe mich dazu schon in der Stellungnahme zur Krankenkassenrevision ausgedrückt. Ich zitiere ein paar Sätze: «Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und sollte bei unserer tiefen Geburtenrate als ein willkommenes Ereignis gelten. Durch die Bezahlung mit FAK-Geldern wird der Lohnausfall infolge einer Schwangerschaft auf alle Betriebe verteilt, auch auf solche, die ausschliesslich nur Männer beschäftigen. Die Unter-stützung der Familien muss sowohl im Interesse des Staates als auch der Firmen und der Pensionäre sein, weil eben die Kinder den Fortbestand des Staates und der Betriebe sichern.» Jetzt schlägt aber die Gewerbe- und Wirtschaftskammer einen etwas anderen Weg ein. Ich dachte, dass die FAK die Krankentaggeldversicherung bezahlt. Das wäre einfacher gewesen, wenn die FAK die Auslagen der Taggeldversicherung für das Mutterschaftsgeld übernommen hätte. Damit wäre eine Prämienerhöhung in der Kollektivversicherung von Kleinbetrieben eliminiert, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft stehen. Die Taggeldversicherung stellt die von ihr ausbezahlten Schwangerschaftsgelder direkt der FAK in Rechnung. Dadurch wäre das Betriebskollektiv der Taggelder für Schwangerschaft nicht mehr belastet, sondern lediglich zu einem Durchlaufposten geworden.Eine Schwangerschaft hätte zukünftig keine Auswirkung auf die Taggeldprämie gehabt, die Handhabung und Abwicklung wäre für die Arbeitgeber genau die gleiche wie bisher geblieben. Die Taggeldwartefristen wären nicht tangiert. Bei der FAK wären erheblich weniger Kosten angefallen als mit dem Initiativvorschlag des Gewerbes. Gemäss der GWK-Initiative sollen die Arbeitgeber die Taggelder, maximal 80% von fünf Monatszahlungen, von der FAK und nicht von der Taggeldversicherung erhalten. Der konkrete Ablauf ist in der Begründung nicht erwähnt. Wer stellt den Antrag an die FAK? Wie kann der Arbeitgeber aufgrund des Arztzeugnisses den Grund der Arbeitsunfähigkeit feststellen, um korrekt an die richtige Stelle zu melden? Die Krankenkasse hat die Unterlagen betreffend Lohnstellenprozente, behandelnden Arzt und so weiter - wie kommt die FAK in deren Besitz? Wie läuft die Koordination zwischen Taggeldversicherung und FAK ab, um Doppelzahlungen zu vermeiden? Mit welchem Aufwand muss bei der FAK gerechnet werden, um die eingereichten Unterlagen zu prüfen, die Versicherungskarteien einzurichten und zu verwalten und die Konti einzurichten, um die Gelder der Arbeitgeber auszubezahlen? Kann die FAK Daten, ohne Umgehung des Datenschutzes, von der Taggeldversicherung übernehmen oder muss das separat eingerichtet werden? Also ich denke, dieser ganze Ablauf ist nirgends beschrieben und ich weiss nicht, wie das gedacht ist. Auf jeden Fall ist das eingerichtet und wenn die Taggeldversicherung das gesammelt an die FAK schickt, dann wäre der Aufwand relativ klein gewesen. Vor allem für die Arbeitgeber wäre keine Umstellung notwendig. Mit dem Vorschlag der Gewerbekammer profitieren die grossen Betriebe mit durchwegs höheren Wartefristen deutlich mehr als die Kleinbetriebe, weil die FAK auch in der Wartefrist das Geld ausbezahlen soll. Vor allem grosse Betriebe erhalten zusätzliche Taggelder von der FAK, die sie bis heute aus den eingesparten Taggeldprämien finanzierten. Dann habe ich noch ein paar Fragen an Herrn Pedrazzini, ich weiss aber nicht, wie weit das zu beantworten geht:Zu Art. 34a: «Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen mit aufrechtem Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber, welcher Beiträge für diese zur Finanzierung der Anstalt leistet». Die Frage ist: Hat eine selbständig erwerbende Frau einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der FAK, vorausgesetzt, sie hat im vorgegeben Zeitraum Beiträge an die Anstalt geleistet?Entfällt der Anspruch zur Gänze, wenn anstatt 270 Tage nur 269 Tage Beiträge an die FAK geleistet wurden?Zu Art. 34c: «Das Taggeld beträgt 80% des bis anhin bezogenen AHV-pflichtigen Lohnes einschliesslich regelmässiger Nebenbezüge.» Dazu die Frage: Welche Nebenbezüge werden angerechnet? Sind das nicht-AHV-pflichtige Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität? Nicht-AVH-pflichtige Beiträge an die Kranken- und Unfallversicherung, sofern die Prämien direkt an die Versicherung bezahlt werden? Wird der AHV-pflichtige Lohn für Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der FAK analog der Taggeldversicherung berechnet? Das wären Fragen zu diesem Mutterschaftsgeld.Dann bei der Kita ist, glaube ich, meine Meinung bekannt. Es braucht Kitas, das ist unbestritten. Aber ich meine, es muss eine gerechte Verteilung zwischen Fremd- und Selbsterziehung sein. Ich bin eher für eine Volksabstimmung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich höre nur Fragen über Fragen. Ich weiss nicht, wie ich zu dieser Initiative stehen soll. Ich habe eben auch noch Fragen. Unter Art. 54b steht unter anderem, dass eigentlich nur Arbeitnehmer in den Genuss dieser Finanzierung kommen, die bei einem Arbeitgeber arbeiten und die diesen Beitrag einzahlen. Das heisst, alle anderen Familienmodelle sind hier ausgeschlossen, was mich sehr stört. Der Abg. Christoph Beck hat das auch schon angebracht. Die Finanzierung geht nur auf dieses Kita-Modell. Dann habe ich auch eine Frage. Die Regierung kann das vielleicht beantworten. Werden hier auch Grenzgänger finanziert? Haben die auch die gleichen Möglichkeiten, diesen Betrag sich auszahlen zu lassen für die Betreuung ihrer Kinder? Dann kam die Frage bezüglich Art. 34e, Unfallversicherung und der ganze Vorrang, auch schon. Ich frage mich wirklich, was Unfall mit Mutterschaftstaggeld zu tun hat. Ich meine, dass bei einem Unfall das Mutterschaftstaggeld die Unfallversicherung finanzieren muss, ist für mich irgendwo quer in der Landschaft. Ich denke, das wurde wahrscheinlich auch nicht ganz durchgedacht bei den Initianten.Dann habe ich auch die Frage der finanziellen Auswirkungen. Kann das die FAK stemmen, diese ganzen Kosten?
Dann hat es der Abg. Elkuch auch schon aufgebracht: Wie läuft dann der ganze Prozess ab? Das ist leider auch nicht beschrieben in dieser Initiative. Wie soll das dann gehändelt werden? Welches Amt wird dann diese Finanzierungen überwachen? Das ist auch eine Frage.Und dann die Defizitgarantie des Landes: Im Familienzulagengesetz steht: «Sofern das Vermögen der Anstalt auf Ende eines Kalenderjahres nicht die Höhe der in diesem Jahr aufgewendeten Jahresausgabe erreicht, ersetzt das Land der Anstalt den entsprechenden Differenzbeitrag.» Ist von der Regierung schon daran gedacht worden, diese Defizitgarantie aufzuheben oder wartet man bis die FAK ausgeblutet ist? Dazu hätte ich gerne die Antwort der Regierung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich stehe dieser Initiative sehr positiv gegenüber. Sie adressiert zwei Probleme, die dringend einer Lösung zugeführt werden müssen. Ich möchte kurz eingehen auf den FAK-Fonds. Ich bin eigentlich auch der Überzeugung, dass etwas zu viel Geld aus der FAK herausgenommen werden wird. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass es nicht nötig ist, dass in der FAK Millionen angehäuft werden. Denn das Geld soll für etwas verwendet werden und nur, um auf dem Konto zu liegen und Vermögenserträge zu erwirtschaften, das bringt uns als Gesellschaft, als Wirtschaftsstandort eigentlich nicht weiter.Zudem wird der FAK-Fonds vollständig aus den Beiträgen der Arbeitgeber gespeist und deshalb finde ich den Verwendungszweck auch richtig. Nicht von ungefähr haben wir vor einiger Zeit zu diesem Thema auch zwei Postulate eingebracht, die in die sehr, sehr ähnliche Richtung gingen. Für mich ist auch klar: Wenn sich der Fonds der unteren Grenze - ich meine, sie ist bei CHF 50 Mio. - annähert, dann ist klar, wenn das Geld nicht ausreicht, dann muss die Wirtschaft in Form von Beiträgen nachlegen, weil das Geld kommt auch ihnen zu. Ich denke, da kann der Landtag dann eine Gesetzesänderung vollziehen, wenn es notwendig sein sollte. Trotzdem sollte das Geld gebraucht werden und so wird es auch wieder zu mehr Arbeitsplätzen führen, und dadurch der Stock wieder anwachsen. Also ich hoffe mir auch einen positiven Effekt für den Fonds. Dann zum Argument, das der Abg. Elfried Hasler eingebracht hat. Er hat gesagt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Auszahlung der Beiträge nicht relevant sei. Meiner Meinung kann man das aus der Initiative nicht herauslesen. Ich denke - aber ich lasse mich dann gerne vom Herrn Gesellschaftsminister korrigieren, wenn er dazu eine abweichende Meinung hat -, dass der Platz in der Kita finanziert wird mit diesen Beiträgen. Und wenn Sie Art. 54b Abs. 3 lesen, dann regelt die Regierung das mit Verordnung, «inklusive die Stelle, an die der Subventionsbeitrag überwiesen wird». Also ich denke, dass die Subventionsbeiträge eben nicht an die Eltern oder die verantwortlichen erwachsenen Personen überwiesen werden, sondern eben an die Institution für den Platz und dass es dann - ich meine, das ist nicht geregelt hier, wie der Beitrag der Eltern auszugestalten ist, aber das wäre möglich auf Verordnungsebene, das verbindlich zu klären oder, so wie es im Vernehmlassungsbericht der Regierung zu diesem Thema Kinderbetreuung bisher ausgestaltet war - den Kitas überlassen werden sollte. Also ich meine, das könnte man so regeln, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entscheidend ist und ich würde das befürworten. Dann noch ein Wort zum Thema Mutterschaftsrisiko und den angesprochenen kleinen und mittleren Betrieben, die eben hier entlastet werden sollten, und die grossen nicht. Ich erachte das als problematisch und als eine Diskriminierung. Ich glaube nicht, dass das umsetzbar ist, vor allem auch, weil ja die grossen Unternehmen auch die grossen Beiträge in die FAK einzahlen und deshalb nicht diskriminiert werden können bei der Auszahlung. Und vor allem denke ich auch, dass die Solidarität gerade schon in Richtung der kleinen Betriebe spielt, weil für die kleinen Betriebe die Belastung bei einer Schwangerschaft eben viel grösser ist, weil es sich logischerweise auf weniger Köpfe verteilt. Also ich glaube nicht, dass das umsetzbar ist, wenn die FAK angezapft werden soll. Vielleicht ist das möglich, wenn es über die Krankenkasse gehen würde mit einer anderen Gesetzesänderung, aber so sehe ich das nicht. Ich denke - kurz gesagt -, wer in die FAK einbezahlt, der hat auch Anrecht auf Auszahlung. Im selben Masse, Herr Abg. Peter Büchel, meine ich, ist das Grenzgängerproblem gelöst. Wer eben in die Kasse einzahlt, hat auch Recht auf eine Subvention des Kita-Platzes in der Institution, wo dann seine Kinder betreut werden. Also ich meine, das wäre geregelt und kann abschliessend nochmals sagen, ich stehe der Initiative wirklich positiv gegenüber. Ich danke den Initianten, dass sie Bewegung in diese Sache gebracht haben, und es freut mich auch ausdrücklich, dass aus der Wirtschaftsecke hier eine Initiative ergriffen worden ist. Ich glaube, das macht die ganze Sache viel einfacher im Sinne der Sache. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es macht effektiv den Anschein, dass es die Sache viel einfacher macht. Denn wenn ich mir denke, was der Gesellschaftsminister für seine Vernehmlassungsvorlage für Kritik einstecken musste - hier haben wir eine ganz ähnliche Vorlage und dafür möchte ich der Wirtschaftskammer danken, dass sie hier initiativ wurde und diese Initiative gestartet hat, Unterschriften ge-sammelt hat. Die beiden Probleme sind anerkannt. Jetzt ist einfach noch die Frage: Bietet diese Initiative die richtigen Lösungsansätze für diese beiden Probleme?Kommen wir zum ersten Punkt, diese Kita-Finanzierung: Da möchte ich schon auch noch den Punkt betreffend die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erwähnen. Nach meinem Wissensstand ist es heute so, dass bereits diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird, sprich, die Eltern müssen einen Beitrag bezahlen. Was mir aber auch zu Ohren gekommen ist, ist eben, dass es nach oben plafoniert ist. Also Personen, die sehr, sehr hohe Einkommen haben, bezahlen nach meinem Wissensstand maximal 70% der Kosten dieser Kita-Plätze. Da wäre ich dem Herrn Gesellschaftsminister noch dankbar, wenn er diese Zahl bestätigt oder bekannt gibt, welches die richtige Zahl ist. Und dann frage ich mich da natürlich schon, ob das der Weisheit letzter Schluss sein kann, dass man hier auch bei Personen, die effektiv nicht auf diese Förderung angewiesen sind, zusätzliche Plätze für diese Personen finanzieren sollte. Dahinter mache ich ein Fragezeichen. Das müssten wir beziehungsweise die Regierung dann eben in dieser Verordnung regeln, dass man hier auch einen effektiven Durchgriff hat, und das müsste auch im Sinne der Freien Liste sein. Sie kommen ja dann im September noch mit ihrer einkommensabhängigen Krankenkassenprämie und dabei gehen wir von einer ähnlichen Dynamik beziehungsweise Strategie aus. Dann zu den Kosten: Wir hatten heute das Traktandum 15, Jahresbericht AHV-IV-FAK. Da gab es nur eine Wortmeldung pro Fraktion, das wurde so beschlossen. Aber da hat es uns Peter Wolff, der Verwaltungsratspräsident, Deutsch und deutlich gesagt: Nach seinem Dafürhalten liegen maximal CHF 2 bis 2,5 Mio. drin und wenn wir diese beiden Zahlen jetzt addieren, Kita plus die Mutterschaftstaggeldversicherung, dann sind wir einfach bei CHF 8 Mio. Das ist ein kleiner Unterschied von circa Faktor 4. Da ist ein bisschen viel. Da frage ich mich schon auch, was die Regierung dazu meint. Täuscht sich hier der Verwaltungsratspräsident oder haben hier mitunter die Initianten eine falsche Annahme gemacht? Betreffend das Inkrafttreten, da denke ich mir, ist die Sache klar. Wir können diese Initiative nicht abändern. Wir können dem Krankenkassenverband nicht entgegenkommen, denn wir können nur ja oder nein sagen. Aber, der Herr Landtagspräsident hat es erwähnt, eine Option wäre ein Gegenvorschlag. Dann der zweite Punkt: Das Mutterschaftstaggeld ist ja finanziell die grosse Konsequenz dieser Initiative, gemäss den Initianten CHF 6,5 Mio. Und da ist es halt eben schon so, dass aktuell von diesen CHF 6,5 Mio. die grossen Arbeitgeber CHF 1,9 Mio. selbst bezahlen. Das muss nicht die FAK bezahlen oder auch nicht jemand anders. Und dieses Geld würde uns zukünftig fehlen. Wenn wir hier die Voten gehört haben: Vereinbarkeit Familie als Beruf oder auch eine Kindergelderhöhung. Diese CHF 1,9 Mio. werden dann einfach fehlen, das müssen wir uns bewusst sein. Heute bezahlen das die grossen Arbeitgeber selbst, zukünftig würden diese CHF 1,9 Mio. fehlen, um zum Beispiel Kindergelder zu erhöhen oder auch Familie als Beruf zu fördern. Da frage ich mich schon, ob es da nicht eine bessere Lösung gibt. Da möchte ich natürlich die Regierung fragen: Hat sie hier eine bessere Lösung, wie man dieses berechtigte Anliegen der Wirtschaftskammer einer Lösung zuführen kann? Und ich denke mir, gerade für kleinere und mittlere Betriebe ist es eben schon ein Problem, wenn plötzlich eine Frau schwanger ist und man das dann eben als Krankheit betitelt. Das anerkenne ich. Ich frage mich einfach, ob es einen besseren Lösungsweg nach Ansicht der Regierung gibt, damit wir diese fast CHF 2 Mio. nicht verlieren. Das wäre nach meinem Dafürhalten sehr schade.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich komme gerade auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert. Er hat ein paar sehr wichtige Punkte angesprochen und da möchte ich ihm beipflichten, ob der zuständige Minister nicht eben doch eine bessere Lösung dieses Problems hat. Die Initiative der Wirtschaftskammer geht grundsätzlich in die richtige Richtung, dafür gebührt ihr auch mein Dank. Die bisherige Regelung, dass die Kosten der Mutterschaft über die Taggeldversicherung gezahlt werden, ist sicher ein Problem. Denn die Kosten respektive Prämien können stark ansteigen, wenn ein Fall von Mutterschaft eintritt und das Kollektiv sehr klein ist. Insofern denke ich, dass für dieses Problem sicher eine Lösung gefunden werden muss, und eine Lösung ist eben diejenige, wenn die Kosten der Mutterschaft in Zukunft von der FAK gezahlt würden. Auf der anderen Seite gäbe es sicher auch für dieses Problem noch andere Möglichkeiten, wie die Grösse des Kollektivs angepasst werden könnte. Das massgebliche Kollektiv müssten nämlich, nach meiner Meinung, alle Arbeitnehmer des Landes bilden. Dies hätte den Vorteil, dass die Kosten der Schwangerschaft auf viele Beitragszahler verteilt werden und es für einen einzelnen Betrieb bei einer Mutterschaft nicht zu ausserordentlichen Kostensteigerungen kommen kann, wie das bisher der Fall war.Dazu hätte ich gerne vom zuständigen Minister noch Ausführungen, wie das Problem des zu kleinen Kollektivs alternativ gelöst werden könnte, wenn also die Kosten der Mutterschaft weiterhin beispielsweise von der Taggeldversicherung bezahlt würden. Auf einige kritische Punkte haben einige Vorredner, wie zum Beispiel Herbert Elkuch und Elfried Hasler, hingewiesen, denen ich mich grosso modo anschliessen kann. De facto ist es so, dass, was die Mutterschaftskosten angeht, die Kleinbetriebe die grösseren Industriebetriebe in Zukunft unterstützen würden, weil diese bisher viel längere Wartefristen hatten und die Kosten selbst getragen haben. Und ich bin mir nicht sicher, ob alle Initianten dies schon bedacht haben. Ich stehe auch der Absicht kritisch gegenüber, dass auch mit Steuergeldern alle Betriebs-Kitas unterstützt werden und keine Regelung für die Unterstützung von Tagesmüttern und Spielgruppen gefunden ist. Ich bin klar der Meinung, dass über diese wichtige Vorlage das Volk das letzte Wort haben soll. Das hat auf jeden Fall den Vorteil, dass man sich in der Öffentlichkeit noch vertieft mit dieser Initiative auseinandersetzen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte auf die vielen Fragen des Abg. Elkuch zurückkommen. Also die sind schon berechtigt, wenn man sich da einmal das Tagesgeschäft durchstudiert, wie das sein könnte. Also es ist auf jeden Fall richtig, dass die FAK die Finanzierer sind von diesem Mutterschaftstaggeld, aber wie die Abrechnung sein sollte, das ist eben schon noch die Frage. Der Arbeitgeber ist an und für sich derjenige, der die Auszahlung erhält, das heisst, er hat verwaltungstechnisch einen neuen Ansprechpartner, also hier würden wir die Bürokratie natürlich ausdehnen. Wenn ich mir so ein Tagesgeschäft vorstelle, eine Mitarbeiterin, die schwanger ist, die dann vielleicht oftmals auch aus Übelkeit krankheitsabwesend ist während der Schwangerschaft, und dann eben diese Grenze und Prüfung zum Mutterschaftstaggeld erfolgen soll, denke ich, ist es eben bei der Krankenversicherung schon gut aufgehoben, dass diese Schnittstelle eben eine Stelle ist und dass man dann nicht mit der Familienausgleichskasse hier dauerhaft korrespondieren müsste. Also man muss hier dann im Bereich der Bürokratie schon noch nachstudieren, ob die Krankenkasse eigentlich der Abrechner bleiben sollte und die Familienausgleichskasse eigentlich ausschliesslich mit der Krankenversicherungsgesellschaft zu tun hat. Und der Arbeitgeber würde dann dadurch weiterhin nur einen Ansprechpartner haben. Also ich denke, als Finanzierer ist die Familienausgleichskasse schon der richtige Platz. Ob sie auch die richtige Abrechnungsstelle ist, das kann man sicher infrage stellen. Dann möchte ich noch den beiläufigen Hinweis der Abg. Judith Oehri nochmals bekräftigen, als sie gesagt hat, dass auch die Damen Landtagsabgeordneten dann eigentlich nicht versichert wären. Vielleicht könnte das bei den nächsten Wahlen als Kriterium helfen, mehr Frauen für die Wahlen zu gewinnen. Aber noch ein Punkt, den ich noch erwähnen möchte: Wir haben in jeder Vorlage, die wir kriegen, auch einen Hinweis, ob die gegenständliche Vorlage personelle, finanzielle oder organisatorische Auswirkungen hat. Und ich denke, der Gesellschaftsminister kann das sicher aus dem Ärmel schütteln. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte jetzt zwischendurch der Regierung das Wort geben, weil sich jetzt doch langsam aber sicher ein Ping-Pong zwischen Abgeordneten anbahnt. Ich glaube, es wäre sehr wichtig, dass die zahlreichen aufgeworfenen Fragen jetzt durch die Regierung beantwortet werden können.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich versuche, die vielen Fragen etwas zusammenzufassen. Es wurde die Frage gestellt, was ich zu dieser Form der Kita-Finanzierung meine. Sie ist praktisch wörtlich kopiert aus der Vernehmlassungsvorlage, mit dem einzigen grösseren Unterschied, dass hier die Beträge im Gesetz festgelegt werden und die Regierung keine Freiheit hat, per Verordnung diese anzupassen an die Gegebenheiten. Das wurde von den Initianten so gewünscht, damit das einfach fixiert ist. Damit kann ich leben, das wäre eigentlich kein grösseres Problem für mich. Es nimmt einfach der Regierung gewisse Freiheiten.Dann wurde mehrmals die Frage nach den finanziellen Konsequenzen gestellt. Hier möchte ich Klartext reden. Ich teile die Ansicht der Wirtschaftskammer in keinster Art und Weise, dass es ohne Reservenabbau geht. Es wird einen Reservenabbau geben. Wie der Abg. Elfried Hasler im Detail ausgeführt hat, können wir nicht dermassen grosse Kapitalmarktrenditen in den nächsten Jahren erwarten, dass das alles einfach so finanziert werden kann, ohne die Reserven anzugreifen. Auf der anderen Seite muss man sagen: Wir haben sehr hohe Reserven. Wir haben noch rund CHF 100 Mio., bevor - nach heutiger Gesetzeslage - der Staat eingreifen müsste oder, wie es schon angetönt wurde, die Beitragssätze erhöht werden müssten. Also es geht noch eine sehr lange Zeit, bis wir auf diesem Punkt wären. Und die Frage ist, was die Reserven in einer FAK nützen. Die Reserven sind in erster Linie Schwankungsreserven, wenn wir beispielsweise eine starke Rezession haben und die Lohnsumme schneller fällt als die Anzahl der Berechtigten. Die Reserven haben auch die Aufgabe, negative Entwicklungen abzufangen. Und hier muss man sagen, dass bei der AHV zum Beispiel eine ganz andere Sachlage vorherrscht. In der AHV haben wir absehbar ein demografisches Problem. Ich sehe aber eigentlich keine grosse Gefahr einer Geburtenexplosion in diesem Land, die die FAK stark treffen würde. Aber, wie der Abg. Hasler auch ausgeführt hat, der Fonds erfüllt eben auch die Rolle eines Beitragszahlers. Und wenn die Kapitalmarktrenditen wieder einmal etwas anständiger werden, dann werden wir das zu spüren bekommen. Also zusammenfassend: Die beiden von den Initianten geforderten Geldströme werden zu einem Reservenabbau in der FAK führen, dessen bin ich überzeugt. Aber es wird noch relativ lange gehen, bis wir Konsequenzen ziehen müssen.Dann hat die Abg. Violanda Lanter-Koller auch nach Anpassungen im KVG gefragt. Ja, das ist so. Grundsätzlich würde neueres Recht älteres übersteuern. Aber es ist klar, dass wir Anpassungen im KVG vornehmen müssen und sehr sorgfältig diesen Bereich der Mutterschaftsversicherung herausoperieren müssen. Das war einfach in der Zeit, in der diese Initiative erstellt wurde, nicht möglich. Ich war mit den Initianten in Kontakt und wir haben ihnen versprochen, dass, wenn die Initiative so kommt und vom Volk angenommen wird oder vom Landtag direkt schon angenommen wird, dass wir dann eine Anpassgesetzgebung nachschieben, die sich eben nicht nur auf den Grundsatz verlässt, dass neueres Recht älteres übersteuert, sondern dass wir es dann auch sauber regeln im KVG. Es gibt schon Arbeit, aber ich denke, dass das bei vorausgesetztem Wohlwollen des Landtages für eine schnelle Behandlung bis Ende Jahr geschehen kann.Der Abg. Thomas Vogt hat mich gebeten, die Zahlen zu bestätigen. Die Kosten für die Kitas von CHF 1,5 Mio. stammen aus Schätzungen in unserem Ministerium. Also die kann ich hiermit bestätigen. Da habe ich keine anderen Angaben, die ich machen kann. Das sind Schätzungen eines zusätzlichen Bedarfs an Kita-Plätzen. Und die haben wir so sorgfältig gemacht, wie man es eben machen kann, aber es sind Schätzungen. Die CHF 6,5 Mio. stammen vom Krankenkassenverband. Ich habe die entsprechende Tabelle bekommen, habe sie angeschaut, aber kann weiter nicht beurteilen, wie die Dinge wirklich liegen, weil das nur der Krankenkassenverband kann. Er ist ja am nächsten dran heute.Dann wie sich der Überschuss der FAK entwickeln wird: Es gibt einen Betriebsüberschuss, der schwankt etwas, aber er ist in den letzten Jahren ein paar Millionen jedes Jahr gewesen. Die Prämieneinnahmen entwickeln sich mit der Lohnsummenentwicklung. Die zeigt leicht aufwärts und in rezessiven Phasen ist sie eben stabil oder sogar etwas rückläufig. Aber da erwarte ich in den nächsten Jahren nicht grosse Ausschläge. Dann bei den Ausgaben erwarte ich auch nicht grössere Ausschläge, wie gesagt, die Anzahl Geburten ist seit Jahren ungefähr konstant in unserer Region und hat sich nicht grob verändert.Die Vermögenserträge können sehr stark schwanken, wie wir aus den letzten Jahren wissen. Die Performance eines solchen Mandates kann doch recht ordentlich auch ins Minus gehen, aber man orientiert sich da an einer geglättenen Performance über längere Jahre. Von der strategischen Erwartung liegen wahrscheinlich kaum 2% drin. Das Vermögen ist ungefähr ähnlich angelegt wie das Landesvermögen oder das AHV-Vermögen von seiner grundsätzlichen Struktur her, sodass zum Beispiel die vom Abg. Elfried Hasler geforderten 5% keinesfalls zu erwarten sind. Ob eine Reduktion der Prämien zu erwarten ist in der Taggeldversicherung: Es geht hier nicht primär um eine Reduktion des Prämienniveaus allgemein, sondern es geht um diese extrem starken Schwankungen, die beobachtet wurden, wenn in einem kleinen Unternehmen ein Schadensfall aufgetreten ist. Also, wenn jemand längere Abwesenheit hat aufgrund von Schwangerschaft, aber auch aufgrund von längeren Krankheiten, das gibt es ja auch, dass Leute monatelang nicht zur Arbeit kommen können. Und in diesen Fällen gab es eben starke Schwankungen. Das war das viel grössere Problem für die kleinen Gewerbebetriebe als das absolute Niveau der Versicherung. Natürlich wird insgesamt die Versicherung günstiger werden, wenn ein Teil der Krankheitstage von der FAK übernommen wird, aber das Problem besteht eben darin, dass in kleinen Betrieben besonders starke Schwankungen auftreten, wenn einmal ein Schadensfall auftritt. Jetzt muss man fragen: Wieso ist das so? Wieso sind diese grossen Schwankungen? Das hat zum Teil auch mit einem gewissen seltsamen Marktverhalten zu tun gehabt. Und diese Dinge sind dabei, sich jetzt am Markt zu korrigieren. Und da gab es auch aufsichtsrechtlich einen gewissen Anschub dazu, dass diese Dinge korrigiert werden. Aber eben, wie gesagt, wenn wir den Fall der Mutterschaftsversicherung herausnehmen, dann entfällt dort ein gewisser Teil der Kosten, die zu beachten sind. Dann hat der Abg. Frank Konrad gefragt, ob ich ein Haar in der Suppe entdecken könnte. Ja, wenn es eines ist, dann ist es sicher nicht meines. Aber ich habe schon gesagt, dass ich diesen Dingen so gegenüberstehe, dass ich ganz klar sehe, dass es einen Reservenabbau geben wird, dass die Finanzierung der Kita ganz klar von mir Unterstützung findet. Das ist praktisch eins zu eins aus der Vernehmlassungsvorlage. Bei der Taggeldversicherung ist das anders. Sie haben alle mitbekommen, dass wir in der KVG-Revision auch versucht haben, dieses Problem zu regeln. Und wir sind auch an diesen Punkt gekommen, wo wir gesagt haben: Wir könnten diese ganzen Kosten überbürden an die FAK, und haben dann eben auch den Nachteil gesehen, dass wir damit diejenigen Unternehmen, die nie danach gefragt haben, sozusagen ungefragt unterstützen aus den Geldern der FAK und dann auch noch in einem wesentlichen Umfang.Dann haben wir gesagt, das nehmen wir jetzt heraus aus dem KVG, das bringen wir jetzt nicht mehr, und suchen nach anderen Lösungen. Diese anderen Lösungen, da wurde auch danach gefragt, was das für andere Lösungen sein könnten. Es wäre eine Möglichkeit, zu unterscheiden zwischen Klein- und Grossbetrieben. Das bedingt dann einfach eine gewisse Willkür, wo man da den Hebel ansetzt. Der Abg. Erich Hasler hat etwas in diese Richtung angeregt. Oder es könnten auch Lösungen sein, die einfach sagen: Was durch die Wartefristen bezahlt wird, um das kümmern wir uns nicht. Wir kümmern uns nur um das, was nicht über die Wartezeiten erfasst ist. Oder es gäbe eine dritte Möglichkeit - das ist eine sehr technische Angelegenheit -, dass man es über Versicherungsaufsicht machen könnte. Also dass diese starken Schwankungen, die ich erwähnt habe, wenn einmal ein Schadensfall auftritt, dass diese nicht auftreten dürften. Aber das sind dann aufsichtsrechtliche Sachen, die wahrscheinlich nicht einmal eine Gesetzesanpassung bräuchten. Aber eben, da wäre noch einige Arbeit zu investieren, um so etwas zu machen.Der Abg. Harry Quaderer hat nach dem Brief des Krankenkassenverbandes gefragt, der sagt, sie müssen 4'000 Verträge anpassen. Also diese Verträge anzupassen, ist sowieso schon eine grosse Arbeit, und die Umsetzung des KVG belastet den Krankenkassenverband in diesem Jahr in erheblichem Masse. Also ich denke, das sind durchaus gewichtige Argumente, dass da relativ viel zu tun ist. Es fällt ja nicht nur beim Krankenkassenverband Aufwand an, auch bei der FAK, da ist es ein EDV-Projekt, das durchgeführt werden muss. Ebenso erwarte ich, dass bei grösseren Betrieben die eine oder andere EDV-Anpassung gemacht werden muss.Der Abg. Manfred Batliner hat neben den Fragen zu den Wartefristen oder Selektionskriterien, die ich schon beantwortet habe, auch noch ein paar Fragen gestellt zu den steuerlichen Dingen. Wenn die Initiative so umgesetzt würde, wie sie da auf dem Papier steht, ist es so, dass das heute steuerpflichtig ist und nachher wäre es eben nicht mehr. Das heisst, in dieser Anpassungsgesetzgebung müsste eben auch das berücksichtigt werden, um den heutigen Zustand bezüglich Steuerpflicht zu korrigieren. Also es müsste auch im Steuergesetz eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden, um die gleichen Voraussetzungen zu haben wie heute.Dann haben Sie nach dem Inkrafttretensdatum gefragt, nach dem Zeitplan der Abänderung. Ich habe das auch schon gesagt, dass wir in der zweiten Jahreshälfte, wenn das vom Volk angenommen wird oder vom Landtag jetzt angenommen wird, sofort eine Anpassungsgesetzgebung nachschieben müssen. Wir sind dabei, uns entsprechend darauf schon vorzubereiten. Die Abg. Judith Oehri hat gefragt, ob die Zukunft der FAK langfristig gesichert ist. Ja, das hängt eben davon ab, welche Mechanismen dort an diesem Tag eintreten werden, wenn die Reserven bis auf dieses eine Jahresbetreffnis aufgebraucht sind, ob dann der Staat nachschiesst oder ob die Beiträge erhöht werden. So, wie die gesetzliche Lage heute ist, ist der Staat verpflichtet, nachzuschiessen, sodass die FAK nach heutiger Gesetzeslage in diesem Fall nicht untergehen kann. Die Frage des Abg. Herbert Elkuch nach der selbständig erwerbenden Frau kann ich dahingehend beantworten: Nein, selbständig erwerbende Frauen würden diesen Beitrag nicht erhalten. Die Anschlussvoraussetzungen sind im Art. 34a im ersten Satz geregelt und das ist dort sonnenklar, ebenso, wenn man 269 Tage einbezahlt hat, statt 270. Das sind klare Regelungen.Dann die Frage, was unter Nebenbezügen zu verstehen sei. Das kann ich jetzt nicht in allen Details beantworten, jedenfalls aber verstehe ich darunter lohnartige Dinge. Also Nebenbezüge, die man bekommt, Benefits, die man halt als Arbeitnehmer haben könnte, die auch einen geldwerten Vorteil darstellen aus einer Arbeitstätigkeit, aber keine Versicherungsbeiträge und solche Dinge, sondern wirklich Dinge, die jemand bezieht. Dann die Frage des Abg. Peter Büchel nach den Grenzgängern: Ja, auch die Grenzgänger würden diesen FAK-Beitrag erhalten. Das ist klar. Sie bekommen ja auch das Kindergeld und diese Anspruchsvoraussetzungen sind sehr ähnlich. Dann die Frage nach dem Art. 34e, was dieser Vorrang soll. Das ist Sozialgesetzgebung und da muss irgendeine Koordination zwischen verschiedenen Leistungen geregelt werden, damit jemand, der zwei Ansprüche gleichzeitig erfüllt, eben nicht zweimal eine Leistung erhält. Das wäre dann eine Überversicherung, die möchte man ausschliessen. Sie haben eine Frage zur Defizitgarantie gestellt, das habe ich schon gesagt, die muss man dann aufheben, wenn man das so will. Dann gab es einige Fragen um den Komplex der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist jetzt in diesem Vorschlag nicht zwingend vorgesehen. Es ist einfach vorgesehen, dass die Kindertagesstätte einfach einen entsprechenden Beitrag von zum Beispiel CHF 20, wenn es eine Kita ist, pro Tag erhält. Damit kann eine Kita aber noch nicht leben, diese Subvention reicht nicht. Also wird es auch staatliche Subventionen brauchen. Die staatlichen Subventionen sind in der Vernehmlassungsvorlage der Regierung drin. Sie können heute auch ohne weitere Gesetzesänderung umgesetzt werden, aber jedenfalls, um staatliche Mittel zu erhalten, wird es Leistungsverträge brauchen. In diesen Leistungsverträgen kann man eben eine Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorsehen. Nur schnell der Vollständigkeit halber: Der Verein Kindertagesstätten, der grösste Anbieter, und einige andere Anbieter tarifieren heute schon nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Der höchste Tarif beträgt CHF 87,35 bei Gestehungskosten von rund CHF 120, also kommen wir damit auf die vom Abg. Wendelin Lampert aufgezeigten 70%. Und das ist ein Punkt, den man sicher noch einmal anschauen kann. Jedenfalls aber ist es möglich, in den Leistungsvereinbarungen für die staatlichen Subventionen eine Tarifierung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit einzubauen, sodass es hier nicht nötig ist, es in dieser Vorlage zu machen, sondern die Wirkung der Leistungsvereinbarung an sich genügen sollte.Der Abg. Wendelin Lampert hat von einer besseren Lösung für das Taggeld gesprochen. Für mich wäre eine bessere Lösung diejenige, die eben das heute ausgerichtete Geld während der Wartefristen nicht bezahlt, das würde die FAK schonen. Wie die im Detail aussieht, das müsste sicher dann von einer Expertengruppe beziehungsweise einer Arbeitsgruppe angeschaut werden. Meine Erfahrungen aus der KVG-Revision, wo wir schon einmal versucht haben, das Thema anzugehen, lehren mich, dass das relativ komplexe Dinge sind, diese ganzen Geschichten mit versicherungstechnischen Dingen. Da muss man sehr aufpassen, dass man nicht mit vorschnellen Behauptungen, die ich jetzt hier machen könnte, sich in Probleme reitet.
Der Abg. Erich Hasler hat das Problem des zu kleinen Kollektivs angesprochen. Es gibt bei Versicherungen das Kollektiv auf der einen Seite und es gibt den Schadensfreiheitsrabatt auf der anderen Seite. Das kennt jeder von uns bei der Autoversicherung. Wenn man keine Schäden hat, dann ist man irgendwo bei 30% irgendeiner fiktiven Summe und wenn man einen Schaden verursacht, dann verringert sich der Schadensfreiheitsrabatt und die Versicherungsprämie steigt an. Und mit einem Schadensfreiheitsrabatt beeinflusst man versicherungsmathematisch das wirksame Kollektiv dann eben auch, besonders, weil hier das Kollektiv nicht der einzelne Autofahrer ist, sondern eine Gemeinschaft von Menschen, die in einem kleinen oder grösseren Betrieb arbeiten. Also diese Dinge gilt es auch noch zu beachten, dass man zwar das Kollektiv sehr gross definieren kann, aber mit individuellen Schadensfreiheitsrabatten dann wieder einiges machen kann. Das meinte ich eben, als ich gesagt habe, dass man mit aufsichtsrechtlichen Massnahmen auch gewisse Leitplanken setzen kann. Dann schliesslich hat der Abg. Manfred Batliner noch nach organisatorischen Auswirkungen gefragt. Also die augenfälligsten organisatorischen Auswirkungen sind natürlich bei der AHV-Anstalt, welche die FAK durchführt. Und hier sind einfach EDV-Anpassungen nötig und gewisse Arbeitsabläufe. Der Abg. Herbert Elkuch hat geschildert, welche Details noch zu klären sind, aber die sind bei allen Versicherungen zu klären. Und die müssen dann einfach im zweiten Halbjahr geklärt werden und dann entsprechend diese Prozesse implementiert werden. Also es ist schon noch ein ziemlicher Aufwand, aber wie bei allen Versicherungsdingen ist es irgendwie zu bewältigen. Ich glaube, jetzt habe ich die in der ersten Runde gestellten Fragen beantwortet. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Eingangsvoten waren teils sehr ausführlich und umfangreich. Wenn wir jetzt in eine weitere Diskussionsrunde steigen, möchte ich Sie ersuchen, sich etwas kürzer zu fassen und Ihre Anliegen relativ schnell auf den Punkt zu bringen. Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. In diesem Sinne nur kurz zwei Anmerkungen. Der Abg. Lageder hat mich angesprochen und offensichtlich habe ich mich hier nicht präzise genug ausgedrückt. Es ist so, dass ich grundsätzlich diesen Kita-Teil dieser Vorlage der Wirtschaftskammer unterstütze. Ich hätte mir aber gewünscht, dass eben diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch schon hier festgehalten worden wäre. Aber ich habe das jetzt auch gerne gehört, dass allenfalls über die Verordnungsebene und sonst eben auch im Zusammenhang mit den staatlichen Leistungen offensichtlich jetzt ganz klar die Idee ist, dass hier bei den Leistungsvereinbarungen an diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angeknüpft werden soll. Und ich denke, das ist mir schon ein ganz wichtiges Anliegen hier in diesem Bereich.
Dann der zweite Punkt noch, da möchte ich das Votum des Abg. Gopp unterstützen, was die Defizitgarantie anbelangt. Sollte diese Initiative letztendlich in dieser Art und Weise umgesetzt werden, wie sie hier vorliegt, dann wäre mir schon ein grosses Anliegen, dass man dann die Defizitgarantie des Staates aus dem Gesetz herausnimmt. Das heisst dann nichts anderes, sollten die Reserven dann aufgebraucht sein oder respektive dann eine Jahresausgabe erreichen - was dann nach dieser Initiative CHF 60 Mio. wären, je nach dem, wie sich das dann nachher entwickelt -, dass dann halt Beitragserhöhungen folgen würden und nicht der Staat dann zur Kasse gebeten wird. Ich denke, das ist auch nur fair, weil dann ja über lange Jahre die Wirtschaft sehr stark profitieren würde durch tiefere Prämien. Und in der Konsequenz sollte sich diese Sache so entwickeln, dass die Defizitgarantie eben sonst greifen würde, dass dann in der Konsequenz auch die Wirtschaft dann betreffend Beitragserhöhungen einspringen muss. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich möchte bei Manfred Batliner noch anknüpfen wegen der Organisation. Mit der Initiative wird ja nur gesagt, wer Anspruch hat und wer schlussendlich bezahlen muss. Aber durch wen die Auszahlung erfolgen muss, sagt sie ja nicht. Und ich könnt mir durchaus vorstellen, dass das die Krankenkasse weiterhin macht und die FAK eine Zahlung macht. Dass man das wirklich nochmals prüft. Denn ich glaube, das würde die Koordination, was ist Krankheit, was ist Mutterschaft, dann vereinfachen. Einfach, dass man es prüft. Die zweite Frage ist an den Landtagspräsidenten: Wenn ich jetzt möchte, dass der anspruchsberechtigte Kreis auf die selbständigen Frauen mit Einzelfirmen und auch auf die Landtagsabgeordneten erweitert wird, könnte ich dann einen Gegenvorschlag einbringen, in dem das drin ist? Denn das ist mir wichtig. Wenn wir den Frauen helfen wollen, dann müssen wir das unbedingt reinnehmen, weil es gibt sehr viele Frauen mit einer Einzelfirma. Und das gehört hier rein und sonst haben wir nur wieder einen Drittel nicht berücksichtigt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Es ist auf jeden Fall möglich, einen Gegenvorschlag einzubringen. Man würde dann zuerst über die Initiative abstimmen. Würde die Initiative angenommen, dann würde über den Gegenvorschlag nicht mehr abgestimmt. Wenn aber die Initiative abgelehnt wird, kann der Gegenvorschlag natürlich angenommen werden und dann würde beides zusammen zur Volksabstimmung kommen. Es ist aber nicht möglich, den Initiativtext zu ändern. Das ist einfach nicht möglich. Es muss ein Gegenvorschlag sein. Nachdem wir ja schon verschiedene Anliegen gehört haben, wäre es jetzt nicht gut, wenn einzelne Anträge kämen. Dann müssten wir wirklich ein Time-out machen und uns darüber beraten.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die begrüssenswerte Initiative der Wirtschaftskammer ist inzwischen sehr, sehr ausführlich diskutiert worden. Es sind verdient lobende Worte gefallen. Es sind auch etliche kritische Fragen gestellt worden. Es wird über die Möglichkeit einer Volksabstimmung und über die Möglichkeit eines Gegenvorschlages diskutiert. Meiner Ansicht nach ist es so: Falls die Antworten des Gesellschaftsministers oder eine Abstimmungsempfehlung seinerseits den Landtag zu einem deutlichen Ja zur Initiative bewegen könnten, dann braucht es darüber hinaus keine Volksabstimmung. Allerdings hat sich der Gesellschaftsminister in seinem ersten Votum trotz einiger Anfragen diesbezüglich noch nicht zu einer Abstimmungsempfehlung verleiten lassen. Falls die Antwort des Gesellschaftsministers kein deutliches Ja des Landtags ermöglichen sollte, sollten wir die Initianten und die Unterzeichner der Initiative nicht mit einer negativen Stimmung von Regierung und Landtag gegenüber ihrem an sich gerechtfertigten Anliegen in einen Abstimmungskampf entlassen. In jenem Fall sollten wir zumindest den Versuch eines Gegenvorschlags unternehmen, welcher die Anliegen der Initianten berücksichtigt und darüber hinaus mögliche Schwachstellen der Initiative selbst auszumerzen imstande wäre. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Gesundheitsminister, für Ihre Ausführungen. Ich bin da grundsätzlich offen, auch was einen Gegenvorschlag anbelangt. Ich würde das sogar, ehrlich gesagt, begrüssen. Die Debatte ist äusserst spannend. Es ist ein sehr, sehr komplexes Thema. Der Bereich Kita scheint weniger das Problem zu sein. So, wie ich die Debatte jetzt zusammenfasse, wird das grossmehrheitlich und eigentlich unisono gestützt. Vielleicht hätten die einen die erste Variante des Gesundheitsminister bevorzugt, aber da habe ich jetzt nichts Negatives gehört. Und der Gesundheitsminister hätte mit dieser eigentlich kein Problem. Also Kita scheint nicht das Problem zu sein.Mutterschaftstaggeld - da sind wir uns auch alle einig - ist ein berechtigtes und ein wichtiges Anliegen. Das möchten alle fördern. Und da danke ich in dem Sinne auch allen Initianten, dass sie dieses Thema aus der Wirtschaft aufgebracht haben. Aber ich muss ganz ehrlich sein, wenn ich so die Debatte höre und jetzt auch noch die Stellungnahme vom Gesundheitsminister, dann habe ich jetzt einfach grosses, grosses Bauchweh. Und ich scheine ja nicht der Einzige zu sein. Der Abg. Peter Büchel hat das eigentlich treffend auf den Punkt gebracht: Da gibt es Fragen über Fragen. Und der halbe Landtag wollte diesbezüglich die Einschätzung des Gesundheitsministers hören. Und jetzt haben wir die Einschätzung. Und er sieht das auch problematisch. Ich meine, es geht um das Stichwort «Reserveabbau». Die Initianten gehen davon aus, es geht ohne Reserveabbau. Der Gesundheitsminister sagt ganz klar, das geht nicht. Viele Abgeordnete haben das gesagt, Rechtsanwalt Peter Wolff als Verwaltungsratspräsident der AHV hat das im Vorwort des AHV-Jahresberichtes gesagt. Er sagt, CHF 2 bis CHF 2,5 Mio., mehr sollte die FAK nicht belastet werden. Also da gibt es konträre Positionen. Und ich bin hier nicht vom Fach, das ist nicht mein Thema, aber wie soll ich mit dem eigentlich umgehen? Es gibt weitere Stichworte. Das Inkrafttreten scheint für den LKV ein Riesenproblem zu sein. Es gibt diverse Umsetzungsfragen. Es wird schon von einer Umsetzungsgesetzgebung gesprochen. Wohin das alles geht, das kann ich zu wenig greifen.Dann das Thema grosse Betriebe/kleine Betriebe: Trifft es die Falschen? Gibt es andere Möglichkeiten? Andere Varianten? Ist das diskriminierend, ja oder nein? Kann man das über das KVG regeln? Die Grenzgängerthematik wurde angesprochen. Also ich erhebe keinen Anspruch, dass das abschliessend ist. Ich kann das alles zu wenig greifen in dem Bereich Mutterschaftstaggeld. Und ich möchte hier einfach nicht missverstanden werden. Ich möchte das unterstützen, aber ich möchte, dass das sauber gemacht wird. Und da frage ich mich wirklich, bei all diesen Fragen, die nun aufgeworfen werden, können wir das einfach durchwinken? Können wir das einfach dem Volk vorlegen? Wie geht das Volk mit dem um? Diese Fragen stellen sich. Tun wir dem berechtigten Anliegen einen Dienst, wenn wir das so dem Volk vorlegen? Und wenn dann ein Nein kommt, weil so viele Fragen offen sind? Können wir eine Abstimmungsempfehlung abgeben, bei all diesen Fragen? Ich tue mir da schwer. Es wurde gesagt, dass es ein pragmatischer Weg sei, wir machen das jetzt einfach einmal und können ja nachher noch reagieren. Ist das pragmatisch? Oder ist das verantwortbar, nur, weil wir grosse Reserven haben? Ich denke, das ist einfach nicht der richtige Weg.Ist der richtige Weg nicht ein Gegenvorschlag? Das frage ich mich wirklich. Wenn wir für diesen Bereich «Mutterschaftstaggeld» einen Gegenvorschlag formulieren wollen - ich glaube nicht, dass wir jetzt einen Gegenvorschlag ausformulieren können auf die Schnelle. Das funktioniert irgendwo auch nicht. Wenn wir über einen Gegenvorschlag sprechen, dann stelle ich mir vor, dass wir eine kleine Variante fahren. Das wäre ein gangbarer Weg. Das als Gegenvorschlag: dass wir eins zu eins den Bereich Kita von den Initianten übernehmen, aber, dass wir auch ein positives Signal aussenden, vielleicht gleichzeitig das Mutterschaftstaggeld zurückstellen, einen parteiübergreifenden politischen Vorstoss ankünden. Und dann vielleicht heute auch schon definieren, was da die Fragen sind, da ein klares Signal rausgeben. Dann sind wir auf der positiven und konstruktiven Ebene. Dann kommt das zur Abstimmung. Sollte der Vorschlag der Initianten nicht angenommen werden, dann kann das Volk auch über die Kita-Vorlage abstimmen und das Mutterschaftstaggeld, wenn das nicht angenommen würde, dann würde dann ein klares fraktionsübergreifendes Bekenntnis des Landtages stehen, dass das sauber abgeklärt und angegangen wird. Und dann hätten wir die Leitlinien und würden das sauber abklären und dann wäre das aufgegleist. Denn es ist auch klar: Ich habe niemanden gehört, der dem Anliegen negativ entgegensteht. Mir ist einfach wichtig, dass das sauber aufgegleist wird und bei all diesen Fragen muss ich das eigentlich, ehrlich gesagt, ablehnen. Aber ich denke, diese kleine Variante wäre ein gangbarer Weg. Ich gehe davon aus, dass wir jetzt ziemlich bald einmal Pause machen. Wenn andere Fraktionen einen solchen Weg mitgehen könnten, dann sollten wir die Pause nützen und über den kleinen Vorschlag diskutieren - vor allem über den Inhalt eines politischen Vorstosses, was muss da alles rein, damit wir heute hier ein klares Signal aussenden können. Ich denke, für mich wäre das der richtige Weg. Dem könnte ich vorbehaltlos zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also ich könnte mir das sehr gut vorstellen. Es wäre ohnehin etwa Zeit für eine Pause. Sicher werden wir die drei Wortmeldungen, die noch vorliegen, noch mitnehmen und dann werden wir sehen, ob wir uns zum Gespräch finden können.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich jetzt nicht zu einem potenziellen Gegenvorschlag äussern. Ich schlage auch vor, dass sich jene, die hier einen Beitrag leisten können, nachher die Köpfe zusammenstecken. Ich möchte doch noch auf zwei, drei Punkte kurz eingehen, weil diese mir wichtig sind. Es wurde auch nach dem Votum des Herrn Regierungsrates angesprochen. Ich sehe das bezüglich Reserveabbau explizit nicht wie der ehemalige Präsident der AHV-IV-FAK. Und wie der Abg. Batliner mich zitiert hat, habe ich den Pragmatismus vor allem auf diesen Reserveabbau bezogen. Der Herr Gesundheitsminister hat es gesagt, wir haben sehr hohe Reserven. Und Risiken wie Schwankungsreserven und Geburtenexplosionen - ich glaube, diese sind gut über die Jahresausgabe abdeckbar. Ansonsten würde für mich eben ins Spiel kommen, was auch der Abg. Hasler bestätigt hat, dass hier die Defizitgarantie des Staates eliminiert würde. Und das Thema «Jene, die nicht gefragt haben», also bezüglich der grossen Betriebe, das kann man auch anders sehen. Das hat mich zwar im ersten Moment auch gestört. Auf der anderen Seite kann man wirklich auch sagen: Das sind die höchsten Beitragszahler und man kann es auch als eine Art Wirtschaftsförderung sehen. Und hier etwas beizusteuern, was immer wieder gefordert wird - zumindest indirekt -, ist eine Senkung der Lohnnebenkosten. Also hier wird die Gleichbehandlung vermutlich höher zu werten sein, als eine Differenzierung herbeizuführen. Ein kleiner Wermutstropfen - das merkt man jetzt auch in der Debatte - ist, dass man sich nicht doch etwas mehr Zeit genommen hat in diesem Prozess. Das muss man jetzt sagen. Denn wenn eine Anpassungsgesetzgebung nötig ist, die dann doch einigermassen komplex ist, die man hinten nachschiebt, das ist nicht ideal. Das hätte ich mir jetzt im Nachhinein anders gewünscht. Und hier hätte ich noch eine Frage an den Herrn Gesundheitsminister bezüglich des Inkrafttretens: Der 1.1.2017 hat man jetzt gehört - auch von Ihnen - ist fast nicht möglich. Wäre dann das in dieser Zeit auch in der Anpassungsgesetzgebung korrigierbar? Also wäre das Inkraftsetzen auch anzupassen? Das scheint mir ein bisschen speziell, aber da möchte ich Sie noch um eine Ausführung bitten.Auch haben Sie sich nicht explizit geäussert auf die Ansätze der Abg. Elkuch und Manfred Batliner bezüglich dieser Belassung bei der Krankenkasse, was den unschönen Aspekt hätte, dass man das vielleicht nach wie vor als Krankheit sieht. Aber allenfalls könnte das bezüglich des Bürokratieaufbaus, wenn ich das so gehört habe, auch einen pragmatischen Ansatz mitgeben. Wie erwähnt, dass nämlich nur die Abrechnung über die FAK laufen würde. Denn was jetzt schon ein bisschen mitschwingt, ist, dass wir jetzt noch nicht gehört haben, wie dieser Prozess dieser ganzen Abrechnungsgeschichte dann eben funktionieren würde: wie das Bürokratiethema - was ja auch immer im Sinne der Wirtschaftskammer ist und sein muss, dass das möglichst gering gehalten wird - wie dies dann aussieht. Also ich habe diesen Lösungsansatz vorher nicht angedacht, aber das würde mich jetzt noch von Ihrer Seite wundernehmen, ob das irgendwo auch noch eine Variante wäre. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich erlaube mir ein paar grundsätzliche Ausführungen und werde vor allem beim Votum des Abg. Christian Batliner ansetzen, aber insbesondere auch beim Herrn Gesellschaftsminister. Die ganze Vorlage, die Diskussion zeigt eigentlich, in welchem politischen Dilemma wir stecken. Es ist die politische Unfähigkeit zu einer Lösung, die die Wirtschaftskammer dazu bewogen hat, das Heft in die Hand zu nehmen. Das müssen wir uns eigentlich selbst vorwerfen. Wir haben in der KVG-Revision in der 1. Lesung eine Lösung für die Mutterschaftstaggelddebatte präsentiert, in der 2. Lesung war das wegen technischer Umsetzbarkeit nicht möglich. Es wurde herausgenommen und keine neue Lösung präsentiert. Von den unsäglichen Kita-Diskussionen hier drinnen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf will ich gar nicht beginnen, das zu kritisieren. Aber jetzt ist die Wirtschaftskammer gekommen und hat diese zwei Problembereiche in einer Initiative aufgewischt. Das ist mein grundsätzlicher Ansatzpunkt.
Ob Volksabstimmung ja oder nein, sehe ich beide Gründe ein, vom Abg. Christoph Wenaweser und von Christian Batliner. Insbesondere aber mit einer Diskussion, ob wir nicht einen Gegenvorschlag ausarbeiten könnten, das ist die Fortsetzung der Diskussionen, die wir hier drinnen haben und die zu nichts führen werden. Grundsätzlich haben wir hier eine Initiative vorliegen und jetzt beginnen wir, über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Kita-Beiträgen zu diskutieren, über die Prozesse, die dahinter stecken, über die Umsetzbarkeit, über die Anpassungssätze und lasten damit indirekt dieser Initiative Punkte an, für die sie nichts kann und die im Kern nichts mit dieser Initiative zu tun haben. Aufgrund einer Initiative, wie sie all die Initianten wünschen, wie wir darüber entscheiden werden oder letztlich das Volk entscheiden wird, ist es nachher ein politischer Auftrag, dem zur Umsetzung zu verhelfen. Und ein Punkt noch zum Herrn Gesellschaftsminister, wenn er sagt, es wird zu einem Reservenabbau kommen: Eine Rendite von 2% ist kaum zu erzielen. Ich möchte einfach daran erinnern, dass im Staatshaushaltsbudget die Grundlage bezüglich des Finanzertrages 2,5% ist. Und das wird unwidersprochen entgegengenommen. Hier heisst es nun, dass 2% kaum zu erreichen sind und das zu einem Reservenabbau führt, den ich überhaupt nicht als Mangel ansehe, sondern als eine sinnvolle Verwendung dieses Geldes, finanziert von den Arbeitgebern. Und hier nehmen sie es ja nicht für sich zurück, sondern sie ergreifen zwei Massnahmen, die einerseits Vereinbarkeit von Familie und Beruf, andererseits ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und letztlich damit auch die Standortattraktivität erhöhen werden. Also wir diskutieren hier wirklich. Und die Diskussion zeigt mir eigentlich, dass wir hoffentlich eine Entscheidung treffen und nicht, dass weiterhin ein Gegenvorschlag ausgearbeitet wird und das auf die lange Bank geschoben wird. Ich weiss, dass das nicht die Absicht ist. Ich sage nur, dass das die Konsequenz sein wird und eigentlich unsere Unfähigkeit, zu entscheiden, zementieren oder untermauern wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Gerade zu meinem Vorredner. Ich denke mir, ab und zu braucht halt die Politik einen Anstoss und diesen Anstoss hat die Wirtschaftskammer gemacht, aber - so fair müssen wir auch sein - der Gesellschaftsminister hatte eine Vernehmlassungsvorlage, die war lanciert. Er hat diese Kita-Problematik thematisiert, er hat einen Lösungsansatz aufgezeigt - ich habe es ja gesagt im ersten Votum -, er wurde massivst kritisiert in Leserbriefen für eine ganz, ganz ähnliche Idee. Das ist schon komisch. Wenn zwei das Gleiche tun, so ist es eben bei Weitem nicht dasselbe, wenn wir es gerade auf den Punkt bringen möchten. Also den Vorwurf kann man dem Gesellschaftsminister im Bereich der Kitas nicht machen. Er hat da eine Vernehmlassung lanciert. Und ich gehe einmal davon aus, wenn die Wirtschaftskammer nicht mit dieser Initiative gekommen wäre, dann wäre er mit einem Bericht und Antrag auf Grundlage dieses Vernehmlassungsberichtes und der Stellungnahmen zum Vernehmlassungsbericht in den Landtag gekommen. Da erkenne ich jetzt diese Trägheit der Politik nicht. Der Gegenvorschlag wäre einfach eine Chance, um diese ganzen Punkte einzubringen. Und das wäre gar kein Stopp, es würde auch etwas gehen. Nach meinem Wissensstand hätte das Volk dann eben die Initiative der Wirtschaftskammer und mitunter den Gegenvorschlag des Landtages, und müsste sich entscheiden: Ist das Volk eher für die Idee der Wirtschaftskammer oder sagt das Volk nein, der Gegenvorschlag des Landtages hat noch gewisse Vorteile. Also da wäre kein Stillstand erkennbar, es würde etwas gehen. Und da gebührt der Wirtschaftskammer schon einen Dank, sie hat da sicherlich noch den Druck zusätzlich erhöht.
Dann gerade zu meinen Wünschen zum Gegenvorschlag: Die Kita ist im Grundsatz schon unbestritten. Aber diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die hätte ich auch vom Gesellschaftsminister eingefordert, wenn er mit dem Bericht und Antrag gekommen wäre, das ist keine neue Erfindung, das stört mich. Und er hat es Ihnen ja gesagt: 70% wird bezahlt, auch vom Millionär. Der bezahlt 70% an seinen Kita-Platz. Ich denke, das ist definitiv nicht im Sinne der Freien Liste, sonst haben wir dann im September noch ganz andere Debatten, nach meinem Dafürhalten. Und auch die Defizitgarantie des Staates, das geht auch nicht. Das wurde von diversen Vorrednern angesprochen. Diese Defizitgarantie des Staates gehört raus. Dann machen wir hier Nägel mit Köpfen. Dann ist es klar: Sollte diese Sache schiefgehen, dann sprechen wir über höhere Beiträge der Arbeitgeber. Dann kommen wir halt zum grossen Punkt, der mich am meisten stört: Das ist ganz klar diese Mutterschaftsgeldversicherung, konkret diese CHF 1,9 Mio., die jetzt die Wirtschaft selber bezahlt und zukünftig muss die Familienausgleichskasse bezahlen. Und dieses Geld fehlt uns zum Beispiel, um das Kindergeld zu erhöhen, um mitunter Familie als Beruf zu verwirklichen. Das sind einfach Beträge die fehlen. Aus Sicht der Wirtschaftskammer habe ich volles Verständnis, aber aus Sicht der Politik, die sonst ab und zu ja auch sagt, Familie als Beruf wäre auch eine Idee, muss ich halt sagen, da verschenken wir CHF 1,9 Mio. jedes Jahr. In zehn Jahren sind das CHF 19 Mio., aber das ist ein Detail am Rande. Wenn es da eben eine Lösung geben würde, dann wäre ich da schon dankbar, wenn wir da einen anderen Weg gehen könnten. Und da gibt der Gegenvorschlag eben schon die Möglichkeit, dass man sagt: Wir machen hier diese kleine Initiative und der Rest wird mit einem parlamentarischen Vorstoss - als Beispiel - versucht zu erledigen. Wobei ich auch anerkenne - und das hat der Gesellschaftsminister gesagt -, dass es dann nicht einfach ist. Das sehe ich schon auch. Er hat ja bereits von einer Arbeitsgruppe gesprochen, die er hatte und da hat man diese Diskussion geführt. Aber mitunter sollten wir hier trotzdem noch einmal diese Chance ergreifen und uns diese CHF 1,9 Mio. pro Jahr nicht entgehen lassen. Denn eines ist klar: Der FAK-Fonds wird jedes Jahr um CHF 1,9 Mio. zusätzlich reduziert, das müsste nicht sein. Dieses Geld hätten wir für andere Sachen, die wir mitunter finanzieren könnten. Deshalb, muss ich persönlich sagen, ist mir jetzt die Idee von einem Gegenvorschlag lieber, wo wir unter anderem auch das Inkrafttreten ändern können - aber das ist das kleinste Problem betreffend den Gegenvorschlag, aber damit können wir zumindest den Punkt Mutterschaftsgeldversicherung mitunter anders aufgleisen. Ich könnte mir auch vorstellen: Die Kita, dass man da im Gegenvorschlag sagt, eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gehört in das Gesetz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz noch etwas klarstellen, Herr Abg. Marxer. Stillstand ist wirklich nicht meine Absicht. Ich meine, es wird jetzt grossmehrheitlich die Stossrichtung getragen, was das Mutterschaftstaggeld anbelangt. Da sind einfach viele Fragen offen. Und wenn ich von einem überfraktionellen parlamentarischen Vorstoss rede, dann meine ich ganz klar eine Motion. Und mit einer Motion kann entweder die Regierung beauftragt werden, einen Erlass dem Landtag vorzulegen - wir könnten hier die Leitplanken festlegen, die Fragen, die geklärt sein müssen - oder wir hätten über eine Motion auch die Möglichkeit, eine Landtagskommission einzusetzen und zu verpflichten, dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Nur, das ist eine so komplexe Materie - eine Landtagskom-mission einzusetzen, das geht nicht ohne Mitarbeit der Regierung. Also da müsste dann ein klares Bekenntnis der Regierung sein. Aber dann hätten wir das eigentlich selber in der Hand, in dieser Legislatur noch zu machen. Also ich möchte jetzt wirklich nicht irgendwo taktieren. Das Anliegen ist angekommen, das haben jetzt eigentlich alle gesagt. Und da könnte man die Sache jetzt forcieren und das in dieser Legislatur erledigen. Das ist eigentlich die Absicht. Der Kita-Teil wird ja getragen, wäre geklärt, und der Rest würde noch geklärt innert kurzer Zeit. Und da schaue ich nach vorne und nicht zurück. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Lassen Sie mich noch drei Sätze sagen. Ich weiss, dass es nicht die Absicht ist, die ganze Sache auf die lange Bank zu schieben und so weiter. Die Erfahrung in diesem Hohen Haus - und ich spreche nicht von einer anderen Legislatur - lehren mich einfach, dass es darauf hinauslaufen wird. Da glaube ich nicht mehr daran, dass hier irgendein Konsens für einen Gegenvorschlag gefunden wird. Der Abg. Lampert hat richtige, wichtige Punkte erwähnt, die man alle nicht diesem Initiativbegehren in dem Sinne anlasten kann, dass man sagt, das kommt nicht infrage. Und mein Hauptvorgehen wäre: Wir machen den ersten Schritt, sammeln, wie bei anderen Gesetzgebungen, die Erfahrungen und kommen dann mit einem Änderungsvorschlag, einer Motion oder was auch immer, in zwei oder drei Jahren, wenn die Erfahrungen gemacht sind. Das wäre mir auch diese CHF 1,9 Mio., die Sie ins Feld geführt haben, Wert. Denn auch das Geld kommt von den Arbeitgebern. Und wenn wir Mut zeigen wollen, endlich einmal etwas in dieser Frage zu entscheiden, dann liegt die fertige Initiative vor und alles andere, was nachher nicht spielt oder was angepasst werden muss und so weiter, kommt, wenn wir die Erfahrungen mit dieser Gesetzgebung gemacht haben. Das wäre nicht einmal ein mutiger Vorschlag, sondern endlich ein Entscheid in diesem Landtag in diesen Fragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Marxer, wenn man das jetzt einfach so annehmen möchte, wie Sie sagen, und dann die Erfahrungen sammelt - ich weiss nicht, wie die Stimmung hier ist. Nach all diesen Fragen stellt sich mir die Frage: Wird das dem Volk vorgelegt? Gibt es hier ein Referendum und so weiter? Dann kommt es zur Volksabstimmung und wird eventuell abgelehnt, weil so viele Fragen offen sind. Und dann erweisen wir dem berechtigten Anliegen einen Bärendienst. Das ist meine Angst. Und da frage ich mich, ob das der richtige Weg ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es wurden einige Fragen an mich gerichtet, die ich noch beantworten möchte. Der Abg. Rainer Gopp hat gefragt, ob das Inkrafttreten in der Anpassgesetzgebung geändert werden könnte. Das erweist sich wahrscheinlich eher als schwierig, wenn das Volk über irgendetwas abgestimmt hat. Aber ich bin hier kein Verfassungsrechtler, der das einfach so aus dem Ärmel schütteln kann, ob das möglich wäre oder nicht.Dann hat sich der Abg. Wolfgang Marxer beklagt, dass man keine Lösung präsentiert hätte und sein Votum in seiner ganzen Länge zeigt ja gerade, wie komplex die Angelegenheit ist und dass ein Anlauf unternommen wurde und wir einige Sitzungen hatten mit Leuten von den Krankenkassen, mit Versicherungsleuten. Und die Dinge liegen eben nicht so einfach, wie sie sich manchmal präsentieren. Es war schon mein Versprechen, dass nach dem Abschluss der KVG-Revision die ganze Sache noch einmal aufgenommen wird. Aber, wie es halt kam, noch vor der Volksabstimmung über das KVG wurde schon über diese Initiative gesprochen oder sie wurde sogar schon präsentiert im letzten Dezember. Das heisst, ich hatte wenig Gelegenheit, überhaupt einen neuen Anlauf zu unternehmen. Ich möchte nochmals sagen: Versicherungsgesetzgebung ist eine ziemlich komplexe Sache. Und man hat eben die Bewegungen des Marktes auch zu sehen. Die Krankentaggeldversicherung ist eine sehr spezielle Versicherung. Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung greifen wir heute in den Markt sehr wenig sein, sehr wenig. Es gibt aufsichtsrechtliche Dinge, die wir monieren, zum Beispiel, wenn die Reserven nicht mehr dort sind, wo sie sein sollten, aber in der Regel lassen wir hier den Markt spielen. Das hat dazu geführt, dass mit den Schadensfreiheitsrabatten doch ein gewisser Aktionismus am Markt aufkam, der sich mittlerweile wieder etwas korrigiert hat. Solche Dinge passieren. Und das zeigt ja, dass der Markt funktioniert, weil er sich korrigiert, auch wenn das über Veranlassungen der Aufsichtsbehörden passiert. Aber eben, man muss immer denken, wenn man eine schnelle Lösung im Kopf hat, dass auch die Subjekte darauf reagieren und dass die Marktteilnehmer sich dann unter Umständen anders verhalten würden und vielleicht irrational verhalten, wenn wir die Leitplanken falsch vorgeben. Also müssen wir da immer drei Schritte weiterdenken und auch das Verhalten der Marktteilnehmer miteinberechnen, und zwar der Marktteilnehmer auf Seiten der Versicherungen und auf Seiten der Unternehmen.Wir sind uns alle einig: Das Ziel muss sein, dass Betriebe, welche Frauen beschäftigen, nicht durch Schwangerschaftsabwesenheiten benachteiligt werden dürfen. Denn sonst haben sie plötzlich kein Interesse mehr, Frauen zu beschäftigen. Und das ist ja genau das, was wir bekämpfen wollen. Aber dieses Ziel zu erreichen, ist eben nicht immer auf dem geraden Weg möglich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich danke dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Was ein Abstimmungsszenario oder ein weiteres Vorgehen betrifft, schliesse ich mich dem Votum des Abg. Christoph Wenaweser an. Wenn wir hier drinnen eine einigermassen klare Mehrheit für diese Initiative haben und es ist eine Volksinitiative - also eine Teilbefragung des Volkes hat insofern schon stattgefunden, denn wir sind die Volksvertretung und können hinter einer klaren Mehrheit hoffentlich stehen -, dann gibt es keinen Grund, das fakultativ einer Volksabstimmung zu unterwerfen. Es ist nach wie vor ein Landtagsentscheid und das Volk kann, wenn es will, das Referendum ergreifen. Aber aus Sicht des Landtags, bei einem klaren Verhältnis hier drinnen, gibt es keinen Grund, das einer Volksabstimmung auch noch zu unterwerfen. Und damit wäre es frei, die Umsetzungsgesetzgebung in Angriff zu nehmen nach Ablauf dieser 30 Tage Referendumsfrist. Ansonsten, wenn sich im Volk ein Referendum bildet, dann findet die Abstimmung darüber statt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Mitunter meint man es ab und zu eben gut im Leben, aber tut der Sache keinen Dienst. Das könnte eben genau passieren. Und da denke ich mir eben, hat die Idee des Abg. Christian Batliner schon ihre Vorteile, wenn man sagt, der Punkt, der relativ unbestritten ist bis auf kleine Nebenschauplätze, der sollte auch relativ unbestritten sein beim Volk. Aber ich erinnere einfach an die Leserbriefe, die der Herr Gesellschaftsminister eingefangen hat im Zusammenhang mit der Kita. Also das ist anscheinend trotzdem auch nicht so unbestritten, aber hier drinnen zumindest scheint dieser Punkt mit der Kita-Finanzierung unbestritten zu sein. Dann könnte man eben der Sache summa sumarum sogar einen Dienst erweisen.Ich möchte eigentlich noch den Landtagspräsidenten fragen betreffend den Ablauf. Wir werden ja heute über diese Initiative abstimmen, Eintreten ja oder nein. Und müsste dann der Gegenvorschlag nicht bereits heute auch zur Abstimmung gelangen? Oder wie ist das vom Prozedere her, wie müsste das ablaufen? Sonst könnte es sein, dass wir heute hier auf Eintreten tendieren und dann irgendwo im September kommt ein Gegenvorschlag und dann sagen diverse nein, jetzt sind wir für etwas ganz anderes. Können Sie hierzu Ausführungen machen, wie dies vom Ablauf her gehen müsste?Landtagspräsident Albert Frick
Das kann ich. Wenn es keinen Gegenvorschlag gibt, werden wir über die Initiative abstimmen. Wird sie abgelehnt, kommt es automatisch zur Volksabstimmung. Wird sie angenommen, kann auf Antrag eine Volksabstimmung festgelegt werden. Liegt ein Gegenvorschlag vor, werden wir zuerst über die Initiative abstimmen. Wird sie angenommen, entfällt der Gegenvorschlag. Denn es macht nun wirklich keinen Sinn, dass der Landtag der Initiative zustimmen würde und nachfolgend einem Gegenvorschlag zustimmen würde. Da würde sich der Landtag unglaubwürdig machen. Würde dann der Gegenvorschlag angenommen, dann würde sowohl über die Initiative als auch über den Gegenvorschlag durch das Volk abgestimmt. Würde der Gegenvorschlag auch abgelehnt, würde nur über die Initiative abgestimmt. Das hört sich etwas kompliziert an. Es ist sehr davon abhängig, ob ein Gegenvorschlag vorliegt oder nicht. Wenn keiner vorliegt, ist es wirklich einfach. Dann wird nur die Entscheidung gefällt, ob die Initiative angenommen wird oder nicht. Und nochmals: Wenn sie nicht angenommen wird, kommt es zur Volksabstimmung. Aber auch wenn sie angenommen wird, kann der Landtag eine Volksabstimmung festlegen. Habe ich mich klar und deutlich ausgedrückt? Ich wiederhole das ansonsten gerne. Wenn aber der Gegenvorschlag vorliegt, dann wird über den Gegenvorschlag nur abgestimmt, wenn die Initiative nicht angenommen wird. Und in diesem Falle wäre es dann eben davon abhängig, wie sich der Landtag zum Gegenvorschlag bekennt. Nimmt er ihn an, dann kommen sowohl die Initiative, die abgelehnt wurde, als auch der Gegenvorschlag gemeinsam zur Volksabstimmung. Lehnt der Landtag den Gegenvorschlag ab, dann kommt die abgelehnte Volksinitiative zur Volksabstimmung. Ich glaube, das dürfte jetzt klar sein. Ich meine, die Meinungen in diesem Hohen Hause sind sehr wohl gemacht. Die Meinung der Freien Liste liegt vollkommen klar vor, in anderen Fraktionen ist die Situation etwas offener. Und ich denke, ich verfüge jetzt eine Pause, damit diejenigen Abgeordneten, die sich für einen Gegenvorschlag erwärmen könnten, sich in der Vorhalle finden können, um darüber zu diskutieren. Ich mache jetzt eine Pause von 30 Minuten und vor allem die Fraktionssprecher sind angesprochen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:30 bis 18:30 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir können mit den Beratungen fortfahren. Wir befinden uns nach wie vor bei der Beratung von Traktandum 23: Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen. Ich möchte mich bei den geneigten Zuhörern für die Verspätung entschuldigen. Bitte sehen Sie uns dies nach, wir erleben hier ein Stück lebendiger Demokratie.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Es gab rege Diskussionen. Die Zeit wurde aber auch genutzt und ich kann hier einen Gegenvorschlag präsentieren und stelle entsprechend Antrag. Der Gegenvorschlag lautet wie folgt - Sie haben diesen alle ausgeteilt erhalten: «Gesetz vom ... über die Abänderung des FamilienzulagengesetzesDem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: I. Abänderung bisherigen RechtsDas Gesetz vom 18. Dezember 1985 über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz; FZG) LGBl. 1986 Nr. 28, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert: Überschrift vor Art. 54b4a. TeilKollektive Leistung für BetreuungszulagenArt. 54bSubventionsbeitrag zur Finanzierung von Kindertagesstätten, Mittagstischen und Tagesstrukturen in Liechtenstein- Die Anstalt überweist der von der Regierung bestimmten Stelle einen Subventionsbeitrag zur Finanzierung von staatlich bewilligten Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, wie Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Mittagstischen in Liechtenstein, für die tatsächlich geleistete ausserhäusliche Pflege und Betreuung von Kindern, von denen zumindest ein Elternteil im entsprechenden Zeitraum, das heisst während der erbrachten Betreuung und Pflege:
- bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, der Beiträge für ihn zur Finanzierung der Anstalt leistet; oder
- als Selbständigerwerbender, als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber, als Nichterwerbstätige oder als der Rentensteuer unterstehende Person Beiträge zur Finanzierung der Anstalt bezahlt.
- Der Tagessatz wird pro effektiv geleistete Betreuungseinheit festgelegt. Er beträgt pro 100% Betreuungseinheit (Ganzer Tag mit Essen) 20 Franken für die Kindertagesstätte, 6 Franken für die Tagesstruktur und 2 Franken für den Mittagstisch.
- Die Regierung legt mittels Verordnung die Einzelheiten, insbesondere die weiteren Betreuungseinheiten wie beispielsweise halbe Tage mit Verpflegung, halbe Tage ohne Verpflegung, Frühbetreuung und die entsprechende, anteilsmässige Entschädigung in Prozent sowie die Zahlungsmodalitäten inklusive die Stelle, an die der Subventionsbeitrag überwiesen wird, fest.
II. Inkrafttreten.Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.»Sie merken, das ist ein zu eins übernommen von der Wirtschaftskammer, der Kita-Teil. Ich begründe den Gegenvorschlag kurz wie folgt: Der Kita-Teil war unbestritten, er ist sofort per 1.1.2017 umsetzbar. Dem gegenüber ist das Mutterschaftstaggeld nicht direkt umsetzbar, das haben wir nun gehört. Es gibt eine Vielzahl von Fragen und es muss sich jetzt hier drinnen ein Jeder nach der Debatte, die wir heute Nachmittag hatten, selber die Frage stellen, ob es verantwortungsvoll ist, einen solchen noch nicht durchdachten Vorschlag mit so vielen Fragen einfach dem Volk vorzulegen. Das muss ein Jeder selber wissen. Die Diskussionen in der Pause haben klar ergeben, dass es zu einer Volksabstimmung kommen wird. So waren zumindest die Signale. Ich werde auf jeden Fall, wenn der Antrag oder die Initiative der Wirtschaftskammer angenommen wird, einen entsprechenden Antrag stellen. Und die Frage, die sich nun ein jeder Volksvertreter hier drinnen auch stellen muss, ist, ob man dem Volk die Möglichkeit geben möchte, über beide Varianten abzustimmen. Also eine kleine Variante oder das Ganze. Im Sinne der Volksrechte würde ich das ehrlich gesagt sehr begrüssen.Was ich auch schon sagen kann: Wenn der Gegenvorschlag mehrheitsfähig ist oder sein sollte, dann wird die FBP eine Motion bezüglich dem Mutterschaftstaggeld lancieren. Und da ist jede andere Fraktion herzlich eingeladen, mitzuarbeiten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor wir noch in eine Diskussion einsteigen, möchte ich Ihnen nochmals, nachdem jetzt ein Gegenvorschlag vorliegt, das angedachte Vorgehen vorstellen: Wir werden zuerst über die Initiative und dann über den Gegenvorschlag befinden. Die Konsequenzen wären die folgenden:Falls der Landtag der Initiative zustimmt, entfällt die Abstimmung über den Gegenvorschlag. Der Landtag könnte dann noch über eine Volksabstimmung befinden. Falls der Landtag die Initiative ablehnt, wird über den Gegenvorschlag abgestimmt. Wird dem Gegenvorschlag zugestimmt, ist eine Volksabstimmung über die Initiative und den Gegenvorschlag anzuberaumen. Wird auch der Gegenvorschlag abgelehnt, wird eine Volksabstimmung nur über die Initiative stattfinden. Wird nun noch das Wort gewünscht?Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. In der Tat: gelebte Demokratie. Es wurde jetzt in der Kürze der Zeit ein Gegenvorschlag ausgearbeitet, der machbar ist. Die Fraktionen hatten Zeit, sich über den Gegenvorschlag zu informieren und zu beraten. Und ich kann im Namen der DU-Fraktion erklären, dass wir den Gegenvorschlag nicht unterstützen werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Dem Beispiel meines Amtskollegen Harry Quaderer folgend, möchte ich im Namen der VU-Fraktion ebenfalls erklären, dass wir den Gegenvorschlag nicht unterstützen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir zu den Abstimmungen schreiten. Wir werden jetzt über die Volksinitiative abstimmen. Wer der Volksinitiative die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
13 Stimmen. Damit hat der Landtag der Initiative zugestimmt. Der Gegenvorschlag kommt somit nicht zur Abstimmung.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Wie angekündigt, stelle ich Antrag, dass die Initiative dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Es wurde Antrag auf Volksabstimmung gestellt. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dem Antrag auf Volksabstimmung zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
19 Stimmen. Dem Antrag wurde zugestimmt, die Vorlage ist somit einer Volksabstimmung zu unterziehen. Diese ist innerhalb von drei Monaten durchzuführen.Somit haben wir Traktandum 23 erledigt.-ooOoo-