9. Juni 2016 | 1312 | Beschluss Nr. 92/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
Beschluss Nr. 92/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Massnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union) (Nr. 71/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 22: Beschluss Nr. 92/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Massnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 71/2016. Er steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Halleluja! Ab dem 15. Juni 2017 sind Roaming-Gebühren Geschichte. Mit der vorliegenden Verordnung sind alle EU- und EWR-Staaten verpflichtet, Roaming-Gebühren abzuschaffen. Es darf ab Mitte nächsten Jahres keinen Unterschied mehr geben zwischen Inlands- und Roaming-Tarifen. Das ist für uns alle eine sehr erfreuliche Nachricht, denn praktisch jede und jeder benutzt heute ein mobiles Gerät. Und gerade als Liechtensteinerin oder als Liechtensteiner ist man sich beim Mobilfunk der Kleinheit des Landes bewusst, denn man verlässt das Heimnetz schnell einmal. Interessant wird in diesem Zusammenhang zu sehen sein, wie sich die Schweizer Anbieter Salt und Swisscom verhalten werden. Die Schweiz wird nämlich die Roaming-Gebühren bis nächstes Jahr nicht abschaffen. Die beiden in Liechtenstein mit eigener Infrastruktur tätigen Anbieter sind aber verpflichtet, das Roaming einzustellen. Diese Verordnung gilt auch für sie. Das kann bedeuten, dass sich die beiden Anbieter zurückziehen, wenn sie den Aufwand scheuen, eine Liechtenstein-Lösung zu erarbeiten. Gerade deshalb ist es sehr zu begrüssen, dass die Telecom Liechtenstein, TLI, mit Hochdruck daran arbeitet, die Nummernportabilität in naher Zukunft zu ermöglichen und sicher bis zu diesem Zeitpunkt parat sein wird. Weiter ist es wichtig, dass die TLI die Schweiz in Zukunft als Heimmarkt verkaufen können wird. Die Produkte der TLI werden dann also ein ausgezeichnetes Angebot darstellen. Kein Roaming in der EU und im EWR sowie kein Roaming in der Schweiz, weil diese als Inland gelten wird. Gerade auch für Business-Kunden in der Schweiz dürfte dieses Angebot sehr interessant sein und es könnten sich dadurch neue Geschäftszweige eröffnen. Sehr gerne erteilt die Fraktion der Freien Liste diesem Beschluss ihre Zustimmung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.9. Juni 2016 | 1313 | Beschluss Nr. 92/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Dem ist eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen, ausser vielleicht noch die Frage zu personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen auf Seite 12. Da schreibt die Regierung, dass noch nicht sicher ist, was das für Auswirkungen - vor allem finanzieller Art - hat. Kann sie vielleicht dazu noch ein paar Ausführungen machen? Ansonsten wird vermutlich die neu gewonnene Freiheit mehr Wert sein, als es hier zu Kosten kommt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke für die positiven Voten zu dieser Vorlage. Ich bin mit Ihnen einig, dass das eine sehr gute Entwicklung ist, insbesondere für die Konsumenten in Liechtenstein und sowieso auch in Europa. Zum Verhalten der Betreiber Swisscom und Salt ist es schwierig, Prognosen zu stellen. Die zuständige Amtsstelle geht davon aus, dass das an der Präsenz in Liechtenstein nichts ändern wird und dass auch die Billing-Systeme jetzt schon technisch unterschiedlich ausgestaltet sind zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Das haben diese zwei Anbieter heute schon gemacht. Insofern kann man davon ausgehen, dass sie weiterhin in Liechtenstein präsent sein werden. Zur Frage des Abg. Christoph Beck betreffend die finanziellen Konsequenzen kann ich heute nicht viel Neues berichten. Ich denke, es geht hier einfach um Ressourcen beim Amt für Kommunikation, die Behörde, die diese Dinge dann umsetzen muss, die gewisse Sanktionen ergreifen muss. Und insofern wird es dort vielleicht einen bestimmten Aufwand generieren. Ich gehe aber - angesichts der Fülle an Aufgaben, die dieses Amt heute schon wahrnimmt - davon aus, dass diese zusätzlichen Themen keinen nennenswerten grossen Zusatzaufwand generieren und daher auch mit einem vertretbaren Zusatzaufwand gerechnet werden muss, also keine zusätzlichen Personen angestellt werden müssen oder dergleichen. Aber im Moment kann ich Ihnen dazu noch keine zusätzlichen Informationen liefern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag der Regierung lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 92/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen».Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Wir haben Traktandum 22 abgeschlossen. -ooOoo-