Postulat zum Zwecke des Bürokratieabbaus - Rechtsvorschriften mit Verfallsdatum und andere zielführende Systematiken der Abgeordneten Christoph Beck, Peter Büchel, Frank Konrad, Violanda Lanter-Koller, Judith Oehri, Karin Rüdisser-Quaderer, Thomas Vogt und Christoph Wenaweser vom 15. Februar 2016
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 5: Postulat zum Zwecke des Bürokratieabbaus - Rechtsvorschriften mit Verfallsdatum und andere zielführende Systematiken. Postulat der Abgeordneten Christoph Beck, Peter Büchel, Frank Konrad, Violanda Lanter-Koller, Judith Oehri, Karin Rüdisser-Quaderer, Thomas Vogt und Christoph Wenaweser vom 15. Februar 2016. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Das Ihnen zur Beschlussfassung vorliegende Postulat der VU-Fraktion hat zum Ziel, die Gesetzesflut einzudämmen und eine nachhaltig schlanke Gesetzgebung zu schaffen. Damit setzt sie ihre Bemühungen zur Entbürokratisierung fort, die sie bereits anlässlich der Aktuellen Stunde im November 2013 im Landtag thematisiert hat. Sie haben darüber zu befinden, ob der Regierung der Auftrag erteilt wird, die Einführung des Systems der Verfallsautomatik sowie der befristeten Geltungsdauer für neu zu schaffende Gesetze und Verordnungen zu prüfen. Wie Sie dem Begründungstext im Postulat entnehmen können, wird diese Systematik in vielen deutschen Bundesländern auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe bereits praktiziert und ist aktuell auch in den Kantonen Nidwalden und Luzern aufgrund von Vorstössen aus bürgerlichen Kreisen auf der politischen Agenda. Auch in den Medien findet das Thema «Regulierungsdichte und Bürokratieabbau» wieder intensive Beachtung, so auch kürzlich in der «NZZ»-Ausgabe vom 31. März 2016. Dort stellt der Autor Thomas Fuster in seinem Artikel «Ritalin für Regulierer» fest, dass in Bern in den vergangenen zehn Jahren über 100 Vorstösse gegen die wachsende Regulierungsdichte eingereicht worden sind und dass diese allesamt nichts gebracht haben. Im Gegenteil, die Zahl der Bundeserlasse ist munter weiter angestiegen und die Bürokratiekosten gehen gegen 10% des Bruttoinlandproduktes. Er stützt sich dabei auf eine Schrift der Denkfabrik Avenir Suisse, die Erfahrungen und Rezepte aus den Niederlanden, Grossbritannien und Deutschland zusammenfasst. Im Sinne von verbindlichen Regulierungsbremsen werden unter anderem die Verfallsautomatik für neue Gesetze, aber auch das Prinzip «one in, one out» gefordert. Die Postulanten sind der Überzeugung, dass mit einer effizienten und schlanken Verwaltung die Standortattraktivität für Industrie und Gewerbe positiv beeinflusst werden kann. Die Warnungen der Wirtschaftsverbände vor Überregulierung und die oft gehörte Forderung nach Bürokratieabbau stützen diese liberale Wirtschaftshaltung. Innovationen und Wirtschaftswachstum brauchen einen Nährboden, der Freiräume bietet und das regulatorische Korsett auf ein Minimum beschränkt. Trotz des dauerhaften Rufs nach Deregulierung bleibt es mehrheitlich bei blossen Lippenbekenntnissen. Es fehlt offenbar an tauglichen Rezepten. Auch eine blosse Verkleinerung des Staatsapparates nützt entgegen solcher immer wieder geäusserten Forderungen nichts, wenn der Regulierungsprozess selbst nicht angetastet wird. Dies ist ein kläglicher Versuch der reinen Symptombekämpfung. Die Aufgaben- und Prozessanalyse, wie sie zurzeit innerhalb der Verwaltung läuft, ist dem grundsätzlichen Problem nachgelagert. Es ist zudem fragwürdig, dass das Überprüfen des Regulierungsprozesses verwaltungsintern vorgenommen wird. Eine externe Prüfstelle könnte dies unabhängig und unvoreingenommen bewerkstelligen. Die VU-Fraktion legt in ihrem Postulat den Fokus auf verbindliche und wirksame Methoden, die die Regulierungsflut eindämmen können. Ursache jeden staatlichen Handelns sind Gesetze und Vorschriften, die vollzogen und umgesetzt werden müssen. Dies erfolgt in den meisten Fällen durch den Staat selber, sodass ein gewisser Personalbestand und Sachaufwand unumgänglich ist. Es wird mit dem Postulat denn auch nicht primär der Umsetzungsaufwand infrage gestellt, sondern es sollen innovative Möglichkeiten geprüft werden, die zu einem Abbau der Regulierungsdichte führen. Besonders konsequent und deshalb prüfenswert ist die sogenannte Verfallsautomatik für Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Das bedeutet, dass Regulierungen ein Ablaufdatum erhalten, an welchem sie automatisch verfallen. Sollen sie trotzdem aufrechterhalten bleiben, so müssen deren Nutzen, Notwendigkeit und Kosten nachgewiesen werden. Ähnlich kann mit bestehenden Rechtsvorschriften verfahren werden: Sie werden auf einen bestimmten Zeitpunkt hin automatisch ausser Kraft gesetzt, sollte ihre Berechtigung nicht mehr nachgewiesen werden können. Ein gutes Bespiel für eine derartige, gelungene Entrümpelungsaktion liefert das Bundesland Saarland. Nicht weniger als 68% der Verwaltungsvorschriften konnten auf diese Weise innerhalb von sechs Jahren abgebaut werden. Dieser Ansatz zum Abbau von Überregulierung ist in Liechtenstein noch nie ernsthaft geprüft worden. Die Anregung hierzu habe ich anlässlich besagter Aktueller Stunde bereits einmal gegeben und im Sinne eines «Lernens von den Besten» könnten wir hier auf bereits vorliegende positive Erfahrungen zugreifen. Das Argument, die hiesige Bürokratie sei in den vielen Fällen EWR- und internationalrechtlich motiviert und deshalb unumgänglich, ist nur bedingt richtig. Umsetzung und Vollzug von EWR-Recht haben immer auch einen gewissen Spielraum und müssen nicht in der Manier eines Musterschülers erfolgen. Das Argument, ein Prozess wie der vorgeschlagene generiere zu viel Aufwand, kann nicht bestritten werden. Doch darf dies nicht dazu führen, dass gute Lösungsansätze bereits unter dem Vorwand der Kosten im Keim erstickt werden. Der mögliche Ertrag in Form einer nachhaltig schlanken Regulierung und einer langfristig effizienten Verwaltung ist das Ziel unseres Postulats. In diesem Sinne bitte ich Sie, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, das Postulat zu unterstützen und an die Regierung zu überweisen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. «Der EWR verpflichtet uns zur Übernahme zahlreicher Rechtsvorschriften. Eine immer komplizierter werdende Gesellschaft will immer mehr staatlich regeln. Wir haben uns daran gewöhnt, dass uns im Wohlfahrtsstaat die öffentliche Hand wie ein Kindermädchen versorgt. Dadurch haben wir eine Vollkaskomentalität entwickelt, die sämtliche Risiken durch den Staat beseitigt haben möchte, was nach entsprechenden Regelungen verlangt. Aber auch der Landtag selbst sorgt regelmässig für neue Rechtsvorschriften. Dies ist natürlich seine Aufgabe. Allerdings muss er ständig darum ringen, zwischen den berechtigten und den zweifelhaften Anliegen zu unterscheiden. Einiges, mit dem sich der Landtag, die Regierung und die Verwaltung beschäftigt, dürfte bei genauerer Prüfung eher auf parteipolitische Überlegungen, auf geschicktes Lobbying von Interessenvertretern oder auf kurzfristiges Reagieren auf eine momentane öffentliche Stimmung zurückzuführen sein als auf tiefer greifende Überlegungen, was für das gemeinsame Wohl der Bürger langfristig das Beste ist. Zunächst sollten wir uns fragen, welche Rechtsvorschriften wir wirklich brauchen? Nicht alles, was durch Verfassung, Gesetz oder Verordnung geregelt ist, ist notwendig. Zu viele unnötige Rechtsvorschriften führen dazu, dass der Lebensraum eingeengt wird und langfristig sich viele nicht mehr an die Gesetze halten. Das heisst aber auch, dass wir uns fragen müssen, welche heute gültigen Rechtsvorschriften wir vielleicht nicht mehr brauchen oder noch nie gebraucht haben?In etlichen Bereichen sind wir zwar aufgrund des EWR sowie anderer internationaler Verträge und Mitgliedschaften gezwungen, Dinge staatlich zu regeln, die zumindest aus unserer Sicht gar nicht nötig wären. Aber es bleiben genügend andere Bereiche übrig, in denen wir autonom entscheiden können.» Diese einleitenden Worte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, entstammen nicht meiner eigenen Feder. Sie sind ein Wortzitat aus der Thronrede S.D. Erbprinz Alois anlässlich der Landtagseröffnung vom 15. Februar 2007, welches ich inhaltlich uneingeschränkt teile. Schon im Jahr davor, im September-Landtag 2006, fragte der FBP-Abgeordnete Franz Heeb die Regierung, ob bestehende Gesetze und Verordnungen regelmässig und systematisch hinsichtlich Revisionsbedarf, insbesondere hinsichtlich des verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Arbeits- und Kostenaufwandes, hinsichtlich der rechtmässigen Anwendung und zweckmässigen Umsetzung sowie hinsichtlich Nutzen und Wirkung überprüft werden. Er fragte weiter, was die Regierung künftig zu unternehmen gedenke, um den gesetzlichen Revisionsbedarf hinsichtlich der erwähnten Kriterien systematisch zu evaluieren. Der damalige Regierungschef, Otmar Hasler, antwortete, eine umfassende und systematische Durchforstung finde nicht statt und dies wäre mit grossem Aufwand verbunden. Er meinte aber auch, dass die Regierung im Rahmen des Qualitätsmanagements ein Projekt zur Deregulierung und Delegation von Amtsgeschäften durchführe und die Amtsstellen angewiesen worden wären, Aufgabenbereiche zu überprüfen und «aufzulisten, welche Aufgaben vereinfacht, delegiert, privatisiert oder allenfalls entfallen können». Weiter meinte Regierungschef Otmar Hasler in der Beantwortung der damaligen Kleinen Anfrage, er gehe davon aus, dass im Zuge dieses Projekts verschiedene Rechtsvorschriften angepasst und allenfalls auch aufgehoben werden können. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage von Franz Heeb im September 2006 nahm ich zum Anlass, heute eine Kleine Anfrage einzubringen. Auf eine Wiederholung der Fragen verzichte ich, aber bereits, ohne die Antworten zu kennen, wage ich zu vermuten, - dass die Deregulierung und Delegation von Amtsgeschäften gemäss dem vom damaligen Regierungschef angesprochenen Projekt nicht abgeschlossen ist, nicht abgeschlossen sein kann und nicht abgeschlossen sein darf;
- dass im Rahmen jenes Projektes keine wirklich namhafte Zahl von Rechtsvorschriften angepasst und aufgehoben worden ist;
- dass heute deutlich mehr Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in Kraft sind als vor zehn Jahren, als der Abgeordnete Franz Heeb seine Kleine Anfrage wohl in schon damals berechtigter Sorge einbrachte.
Wir sind an einem Punkt angelangt, an welchem blosse Lippenbekenntnisse nicht mehr ausreichen, wenn Abbau von Regulierungsdichte und Bürokratie, den sich kaum eine politische Kraft in unserem Lande nicht gerne an die Fahne heftet, keine dauerhaft leere Worthülse bleiben sollte. Mit unserem Postulat zum Zwecke des Bürokratieabbaus wollen wir die Regierung zu prüfen einladen, ob eine automatische Ausserkraftsetzung von bestehenden Rechtsnormen sowie eine zeitlich befristete Geltungsdauer für neu zu schaffende Rechtsnormen in Liechtenstein eingeführt werden könnte. Zudem wollen wir die Regierung einladen, auch andere Systematiken zu prüfen, die zu einer Entbürokratisierung führen könnten. Beispiele erfolgreich praktizierter Entbürokratisierungsmodelle und -systematiken sind in der Postulatsbegründung aufgeführt und diese sind nicht abschliessend. Es ist uns Postulanten sehr wohl bewusst, dass deren Einführung mit einem nicht unbeträchtlichen Initialaufwand und danach auch mit einem gewissen laufenden Aufwand verbunden sein wird. Diesen möglichen Aufwand gilt es allerdings sorgfältig zu quantifizieren. Aber genauso sorgfältig muss der mögliche Ertrag quantifiziert werden. Erst per Saldo werden wir wissen, ob das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag in einen Gewinn für den Staatshaushalt, die Verwaltung, die Bewohner und die Wirtschaft unseres Landes mündet. Wie es dem Wesen eines Postulats entspricht, ist die Regierung eingeladen, dies alles zu prüfen und auch weiter gehende Überlegungen von sich aus anzustellen. Anhand von hier in diesem Rund immer gerne gesehenen Zahlen, Daten und Fakten muss es gelingen, für die nicht nur von Erbprinz Alois im Jahr 2007 gestellten Fragen, welche Gesetze wir brauchen, nicht mehr brauchen oder noch nie gebraucht haben, eine Antwort zu finden und konsequent danach zu handeln. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Patrick Risch
Vielen Dank. Der Grundgedanke oder die Intention hinter diesem parlamentarischen Vorstoss ist nicht ganz neu. Der Wunsch zur Eindämmung der Bürokratie wird im Landtag immer wieder geäussert und er wird bei Gesetzgebungsprozessen immer wieder herangezogen, gerade auch in dieser Legislatur. Auch der hier und heute im Postulat vorliegende Wunsch zur automatischen Ausserkraftsetzung oder zeitlich befristeten Geltungsdauer für neue Rechtsnormen wurde in der Vergangenheit im Landtag schon mehrmals geäussert - allerdings vielleicht mehr als Stossgebet denn als konkrete Aufforderung zu einer Prüfung. Es ist gut, dass der Landtag als Gesetzgeber hier dieses Postulat diskutieren kann und bestenfalls Antworten auf diese Fragen für die Zukunft hat. Allerdings bin ich über die faktischen Möglichkeiten nicht so optimistisch wie vielleicht die Postulanten. Dazu möchte ich noch einige Punkte für die Diskussion einbringen. Ausgangspunkt scheint für die Postulanten zu sein, dass gemäss Finanzplanung 2016 bis 2019 der Personalaufwand wieder auf das Niveau von 2010 steigen soll, da neue Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften eben dieses Mehr an Personal erfordern. Vereinfacht gesagt, gehen die Postulanten von folgender Annahme aus. Gäbe es weniger Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften müssten auch Einsparungen beim Aufwand insgesamt und damit auch beim Personalaufwand in der Verwaltung möglich sein. Es ist nicht belegbar, ob diese Annahme eins zu eins stimmt oder wie stark die Wirkung sein wird, ob im Prozent- oder aber nur im Promillebereich Einsparungen beim Aufwand insgesamt möglich sind, wenn überhaupt. Da werden im Postulatstext auch viele gut klingende Schlagworte ins Feld geführt - wie «Bürokratie verärgert die Bürgerinnen», «schlanker Staat», «fragwürdige und kostspielige Vorschriften» usw. - und es werden auf den ersten Blick gute Beispiele aus Deutschland und der Schweiz dargelegt.Welches Einsparpotenzial damit aber in den jeweiligen Verwaltungen resultierte beziehungsweise resultieren soll, ist nicht erwähnt. Die Wirkung wurde also nicht gemessen und analysiert. Zweitens: Grundsätzlich gehe ich nicht davon aus, dass wir in einem Wildwuchs von Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften leben. Dies soll aber nicht ausschliessen, dass diese periodisch einer Prüfung über Sinnhaftigkeit und Zweckmässigkeit unterzogen werden. Es ist aber Teil eines guten Verwaltungsmanagements und Aufgabe der Regierung respektive der Landesverwaltung, überholte Verordnungen zu hin-terfragen und Gesetze auf deren zeitgemässe Sinnhaftigkeit zu prüfen und dem Landtag entsprechende Verbesserungsvorschläge zu unterbereiten.Ein Verfalldatum scheint mir das falsche Mittel zu sein. Ich möchte die Regierung bitten, heute die Frage zu beantworten, inwiefern bei der aktuell durchgeführten Verwaltungsoptimierung nur Abläufe und Prozesse im Fokus standen oder eben auch unnötige und überholte Rechtsvorschriften entdeckt wurden. Drittens: Wenn es das Ziel ist, den Personalaufwand im Griff zu haben beziehungsweise einen Wiederanstieg auf frühere Niveaus zu vermeiden, dann frage ich mich: Wenn nun jedes Gesetz, jede Verordnung und jede Verwaltungsvorschrift mit einem Verfalldatum versehen würde, wer kümmert sich denn dann darum, dass all dies rechtzeitig geprüft wird, Bericht erstattet wird, den jeweiligen Gremien, inklusive Landtag, zum Beispiel zur Verlängerung oder Abschaffung vorgelegt wird? Sie sehen, ich hege Zweifel, ob damit automatisch ein geringerer Arbeitsaufwand verbunden ist.Viertens und letztens das Thema Rechtssicherheit: Nehmen Sie das Beispiel Steuergesetz, es wäre mit einem Verfalldatum versehen und alle drei bis vier Jahre gibt es zwangsläufig eine Diskussion hier im Landtag - wohl nicht, ob wir ein Steuergesetz benötigen, aber welche Änderungen das Steuergesetz erfahren soll. Ich weiss nicht, ob diese periodischen, automatischen, initiierten Diskussionen zur viel gepriesenen Rechtssicherheit in unserem Staat beitragen würden. Und was passiert, wenn ein Verfalldatum einfach übersehen wird? Herrscht ein rechtsloser Raum? Könnte dies eventuell sogar Spekulanten auf den Plan rufen, etwaige Rechtsgeschäfte so zu platzieren, dass diese genau nach Ablauf einer Rechtsvorschrift ausgeführt werden? Wie Sie sehen, habe ich vor der Überweisung dieses Postulates noch einige Zweifel und Fragen, bin mir aber auch bewusst, dass eine Überweisung dieses Postulates Antworten zu den aufgeworfenen Fragen liefern wird und damit zur Klärung beiträgt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bin auch sehr kritisch und kann mich da dem Votum des Vorredners anschliessen. Ich anerkenne den guten Willen der Postulanten, und Bürokratieabbau ist etwas, das allen wichtig ist. Dagegen kann man eigentlich gar nichts haben, es ist schon fast ein politisches Schlagwort. Wer will nicht eine nachhaltig schlanke Gesetzgebung? Für mich ist aber einfach die Frage: Wie kommen wir dahin? Und das Postulat wird eigentlich zu 99% mit dem Schlagwort «sunset legislation» begründet. Und da geht es um die zeitliche Befristung von Rechtsvorschriften, das haben wir jetzt gehört. Das tönt gut, das tönt spannend, juristisch wirft es aber zig Fragen auf. Und ich denke, die Postulanten unterliegen auch ein bisschen einem Irrtum, weil Bürokratie oft nicht den Niederschlag in Gesetzen oder Verordnungen findet, sondern Bürokratie ist eine pure Handhabe. Also wenn Sie etwas von einer Verwaltungsbehörde wollen und da werden Dokumente angefordert, da finden Sie keine gesetzliche Bestimmung, die Sie überprüfen können. Wenn man Ihnen dann zum Beispiel sagt, da holen wir sicherheitshalber noch ein Gutachten herein - da finden Sie keine gesetzliche Bestimmung, das wird einfach so gemacht und das ist eigentlich das Problem. Das ist oftmals in der Handhabung. Und wie man das in den Griff kriegt, das ist eine Frage der Methodik und nicht der Befristung von Rechtsvorschriften, dass die automatisch verfallen. Wenn man sich mit dem Thema vertieft auseinandersetzt - und man findet im Internet zahlreiche Publikationen dazu: zum Beispiel von der Bertelsmann Stiftung und vom Schweizer Bundesrat -, merkt man rechtsvergleichend: Das ist gefährlich, das ist kontraproduktiv, das kann zu immensen Kosten führen, zu Leerläufen, wenn das nicht richtig gemacht wird. Vom automatischen Verfall von Gesetzesbestimmungen wird da allseits abgeraten. Das Ergebnis oder worauf alle zielen, ist, dass es eine regierungsinterne ministerienübergreifende Organisation braucht, wo es klare Zuständigkeiten gibt, wo das systematisch regelmässig kontrolliert und aufbearbeitet wird. «Sunset legislation» ist, wenn ich das Postulat so lese, ein Schlagwort, das tönt gut, fast schon wie ein Allheilmittel. Das ist es aber eben nicht. Man kann auch die Beispiele, die da angeführt werden, nicht eins zu eins auf uns beziehen. Die beziehen sich auf Landesebene. Wir sind ein Staat, wir haben Staatsverträge, und die müssen umgesetzt werden. Und gerade wenn Sie deutsche Beispiele heranziehen, da finden Sie sofort, dass das auf Landesebene funktioniert und man gute Erfahrungen zum Teil gemacht hat, obwohl das auch kritisch angeschaut wird. Aber auf Bundesebene - auf Staatsebene - wird das in Deutschland nur im Einzelfall gemacht. Das wird von den Postulanten selbst ja auch ausgeführt, dass das bei unseren EWR-Vorschriften eigentlich gar nicht zum Tragen kommt, da fehlt uns die Handhabe.Als Weiteres wird von den Postulanten gesagt, es können viele Verordnungen überprüft werden. Darauf zielt nach meinem Verständnis das Postulat hauptsächlich ab. Nur, Verordnungen sind in der Kompetenz der Regierung. Wir können da schon eine Vorgabe im Gesetz machen, wenn wir ein Gesetz erlassen, wo die Regierung eine Verordnungskompetenz hat, dass die das regelmässig überprüfen sollen und so weiter. Das ist aber mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden. Und wenn wir das auf Gesetzesebene anschauen, dann müssen wir einfach auch anerkennen und das kann man auch überall nachlesen: Nicht jedes Gesetz wird sich eignen für einen automatischen Verfall. Es gibt umstrittene Gesetze, wo das gemacht werden kann, wo die Auswirkungen unsicher sind. Es gibt auch neue Gesetze, wo unsichere Problemlagen gegeben sind oder wo Probleme zeitlich befristet sind. Da mag sich ein solcher Verfall eignen, aber das sind Einzelfälle. Das kann man nicht automatisch machen und das können wir heute eigentlich auch schon. Also für das müssen wir das nicht der Regierung übergeben.Wenn wir von Entbürokratisierung reden, über eine Verfallsautomatik, wenn das alle zehn Jahre überprüft werden soll - das muss man sich einfach einmal gedanklich durchspielen -, dann muss zuerst geprüft werden, ob es das Gesetz noch braucht, das braucht dann auch eine regierungsinterne Arbeitsgruppe, die das anschaut, die Auswirkungen, das muss man dann dem Landtag vorlegen, argumentieren und so weiter. Der Landtag muss sich auch wieder damit befassen, das löst einen politischen Prozess aus. Also bei jedem Gesetz können wir dann den politischen Prozess zwei- und dreimal durchführen, oder alle zehn Jahre kommt das wieder - als ob wir nicht schon genug zu tun hätten hier im Hohen Haus. Das wirft dann einfach auch immense Kosten auf, und ich frage mich wirklich, ob das sinnvoll ist. Nochmals, da wird allseits davon abgeraten. In der Praxis - so die Erfahrungswerte aus den Berichten, die man dazu findet - wird das, wenn man unsicher ist, einfach durchgewunken. Dann hat man zwar einen Aufwand, aber die Wirksamkeitsprüfung wird selten gemacht und man winkt es einfach durch, weil man Angst hat, dass man in ein rechtliches Vakuum fällt. Und dann hat man wieder Rechtsunsicherheit und so weiter, wenn es Zeitdruck gibt - ich habe hier grosses Bauchweh. «Sunset legislation» wird als innovatives Mittel hochgepriesen. Ich meine, der Hintergrund dieser «sunset legislation» kommt aus den USA, da gibt es aber wesentliche Unterschiede: In den USA gibt es die sogenannten «agencies» und die werden vom Parlament kontrolliert, die sind zum Teil autonom oder teilautonom. Aber da gibt es eine parlamentarische Kontrolle, und das Parlament ist da klar zuständig, das zu prüfen. Und das ist bei uns einfach anders, also haben wir hier bei uns im Land eigentlich gar nicht die Mittel dazu oder den Unterbau. Also auch da kann man das nicht einfach eins zu eins übernehmen. Es gibt viele Staaten, die wieder davon abkommen, die Schweiz inklusive. Ich meine, in der Schweiz hat es 1996 schon eine Interpellation diesbezüglich gegeben. Der Bundesrat hat es damals abgelehnt, hat mit Rechtssicherheit, Rechtskontinuität argumentiert und hat gesagt: Das kann man schon machen und das wird in der Praxis auch schon gemacht, wenn sich ein Gesetz dazu eignet. Der Bundesrat hat sich jetzt gerade wieder im Bericht über die «Administrative Entlastung: Bessere Regulierung - weniger Aufwand für Unternehmen: Bilanz 2012-2015 und Perspektiven 2016-2019» diesbezüglich in einem 120-seitigen Bericht vom letzten September geäussert, was da alles angedacht ist und so weiter. «Sunset legislation» ist diesbezüglich ein Aspekt, der kurz erwähnt wird auf Seite 38. Aber auch da wieder - der Bundesrat sagt flächendeckend, das macht absolut keinen Sinn, und er hat auch gesagt, es ist nicht nötig. Und es ist auch bei uns nicht nötig. Die Regierung kann die Verordnung jederzeit, wenn sich das eignet, zeitlich befristen. Und auch Gesetze: Das können wir im Landtag, das haben wir in der Hand. Ich frage Sie nur: Haben wir das jemals eigentlich schon gemacht? Wir haben es bei jedem Gesetz in der Hand, zu sagen, da sind wir uns nicht sicher, das möchten wir zeitlich befristen. Ich frage Sie: Jetzt, in dieser Legislatur, wenn Sie die Traktandenliste der letzten drei Jahre anschauen, sagen Sie mir fünf Gesetze, die Sie zeitlich befristet erlassen hätten, wenn es «sunset legislation» gibt. Sagen Sie mir fünf treffende Beispiele - das erwarte ich jetzt von Ihnen als Postulanten, dass Sie mit guten Beispielen kommen können -, wo das sinnvoll gewesen wäre. Ich meine, das Thema ist schon 2013 in der Aktuellen Stunde aufgekommen. Aber offenbar hatten wir seit der Aktuellen Stunde 2013 noch keinen Anlassfall, wo Sie das für zweckmässig erachtet hätten. Ich frage mich wirklich, ob das das Allerheilmittel ist. Wenn wir das Gesetz anschauen, das ist sogar unsere Aufgabe als Landtag, wenn Sie in das Geschäftsverkehrsgesetz gehen, die GPK muss gemäss Art. 23 Abs. 2 lit. a «Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Zielkonformität, Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit» von Gesetzen überprüfen. Das ist die Aufgabe der GPK. Jetzt frage ich Sie einfach, wie wird das gemacht? Ich meine, das sind schöne Begriffe, und ich habe auch Verständnis: Die GPK kann das nicht alleine machen, das braucht einen organisatorischen Rahmen, und das ist nicht einfach so, dass man hier eine Automatik einführt. Für mich ist das eine organisatorische Frage, wir können der GPK heute gerne - und ich behalte mir auch einen entsprechenden Antrag vor -, wenn wir das wollen, einen Auftrag erteilen, dass die GPK sich mit der Regierung zusammensetzt, wie man hier eine vernünftige Vorgehensweise etablieren kann, in Übereinstimmung oder in Absprache mit der Regierung, sodass das gemacht wird und regelmässig in den Landtag kommt. Dann kann die GPK das vorprüfen, man kann es im Landtag diskutieren und dann kann sich jeder einbringen. Denn wenn wir jetzt einfach einmal rückblickend uns fragen: Was ist das Ziel? Da gehe ich von der Aktuellen Stunde aus, die von Postulanten damals angeregt wurde. Da ging es ja um zwei Sachen, das eine waren die Staatsaufgaben und das andere waren dann eher einzelne Gesetze oder Verordnungen oder vielfach auch Einzelfälle. Das kann man nicht miteinander vermischen, aber man kann es gemeinsam angehen. Ich würde vielleicht einmal sagen, wir vergleichen einmal, wie die Schweiz diesbezüglich vorgegangen ist: Die Schweiz hat zuerst eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, dann hat sie das auf die politische Agenda gesetzt, hat Vereinfachungen diskutiert in den prozessualen Abläufen und so weiter, hat externe Gutachter beigezogen, was ein immenser Aufwand war, hat die methodologischen und statistischen Grundlagen geschaffen und hat das systematisch aufgearbeitet und die entsprechenden Abläufe gemacht. Und heute hat die Schweiz das sogar in der Verfassung, in Art. 170, dass das Parlament die Wirksamkeit der Gesetze prüfen muss. Und heute wird das automatisiert gemacht, in der Botschaft des Schweizer Bundesrates, die müssen das darin zwingend ausführen, die Auswirkungen der jeweiligen Vorlage auf die Wirtschaft und die Gesellschaft. Bei uns, wenn wir Art. 12 Geschäftsverkehrsgesetz anschauen, haben wir das eigentlich auch: Die Auswirkungen eines Gesetzes müssten von der Regierung regelmässig ausgeführt werden. Das wird bei uns unter «Finanzielles» gemacht, aber es wäre vielleicht auch ein Ansatz, dass man einen separaten Titel macht und auf der bürokratischen Seite schaut oder ausführt, was das für Auswirkungen hat. Aber dann kann man das in der Zukunft machen und dann kann man auch argumentieren, das ist unsicher oder so, das muss man anschauen. Dann kann man es punktuell bei einem spezifischen Gesetz machen, wo man dann aber schon allem Anfang an die Grundlage hat. Also ich denke, es ist wirklich die Frage, wie wir vorgehen. Und ich würde jetzt ehrlich gesagt nicht ohne Not das der Regierung überweisen, dass sie das prüft, weil ich mir eigentlich ziemlich sicher bin, dass wir da einfach eine abschlägige Antwort erhalten, weil die Erfahrungswerte, die man da im Internet findet, ernüchternd sind. Für mich stellt sich eher die Frage, wir kriegen ja, glaube ich, im Juni-Landtag - korrigieren Sie mich, wenn ich falsch bin -, der Anstoss erfolgte damals in der Aktuellen Stunde, einen Bericht zu den Staatsaufgaben, die Regierung hat das überprüft und wird dem Landtag einen Bericht und Antrag diesbezüglich vorlegen und darlegen, wo ein Abbau von Staatsaufgaben erfolgen kann. Das ist für mich aber nur der erste Schritt - gleichzeitig in diesem Bericht und Antrag würde ich eigentlich erwarten, dass die Regierung auch darlegt, wie das systematisch angegangen werden kann, dass das regelmässig geprüft wird. So wie das ja auch in den Erfahrungsberichten, die man findet, empfohlen wird. Es braucht eine starke und klare Organisation und klare Zuständigkeiten, dass die Leute das in ihrer Tagesarbeit auf der Agenda haben und in die Arbeitsgruppe hineinnehmen können. Dann kann man das sammeln und in regelmässigen Abständen kann man einen Bericht dem Landtag vorlegen. Das wäre für mich eigentlich der Weg, und da möchte ich von der Regierung wissen: Kann die Regierung sich so etwas vorstellen? Gibt es schon Ansätze in der Regierung oder könnte sie diesbezüglich Ausführungen machen, dass wir analog dem schweizerischen Beispiel alle vier Jahre einen umfassenden Bericht im Parlament haben und das diskutieren können?
Das wäre für mich der richtige Ansatz. Der Vorstoss «sunset legislation» an und für sich ergibt für mich einen puren Leerlauf. Ich denke, das ist für uns nicht praktikabel, das wird kontraproduktiv, ist mit Kosten verbunden. Wenn man das richtig macht, ist das mit einem immensen Aufwand - unterschätzen Sie den nicht - verbunden; und ich bitte die Regierung diesbezüglich um weitere Ausführungen. Vielleicht ein Punkt noch, wenn man die deutschen Bundesländer als Beispiel anbringt: Sie haben jetzt eines erwähnt, wo es funktioniert, da gibt es zig andere, wo es nicht funktioniert. Und wo es funktioniert, da zählen vor allem Hessen und Nordrhein-Westfalen dazu, da funktioniert die Deregulierung, weil die organisatorisch entsprechend aufgestellt sind und nicht, weil sie eine Verfallsautomatik haben. Also einfach dies als Bedenken. Vielleicht - ich weiss nicht wie die anderen Meinungen sind, ich würde schwer dafür plädieren, wenn wir das sowieso im Juni-Landtag haben und die Regierung bereit wäre, hierzu Ausführungen zu machen, dass wir das dann nochmals diskutieren und vielleicht heute der GPK einen Auftrag erteilen, dass sich die GPK mit der Regierung zusammensitzt, sodass sich der Landtag da einbringen kann und an einer der nächsten Sitzungen bespricht, wie das optimalerweise gemacht wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke für das Wort. Ja, ich muss sagen, ich stehe der Grundintention dieses Postulates grundsätzlich positiv gegenüber. Es ist sicherlich richtig, dass ein schlanker Staat und effiziente Abläufe in der Verwaltung einem attraktiven Wirtschaftsstandort zuträglich sind - ich würde sogar sagen, dass sie Bedingung sind. Regulierungsdichte sollte meines Erachtens immer kritisch hinterfragt werden, das sollte eine permanente Aufgabe von Regierung und Verwaltung sein. Und ich bin auch der Überzeugung, wenn man die eigenen Erfahrungen mit ins Boot nimmt, dann ist Bürokratie leider oft eher Verwaltungspraxis und weniger Gesetzesmaterie. Verwaltungspraxis, die sich vielleicht auch über Jahre eingebürgert hat, ohne jetzt jemandem hier einen Vorwurf zu machen. Das ist dann doch sehr, sehr oft der Bürokratieteil, der sich einem auftut, wenn man dann für etwas viel Zeit braucht, und die Zeit kostet ja bekanntlich auch Geld. Wenn man vor allem die liberale Literatur sich etwas zu Gemüte führt, dann findet man doch einige Systematiken, die zu einer Entbürokratisierung führen im Gesetzes- und Verordnungsbereich, aber eben auch in den Prozessen, die in einer Verwaltung dann eben da hinterlegt werden müssen. Da geht dann das eine nicht ohne das andere. In der entsprechenden Literatur findet man Empfehlungen, Mechanismen, es wird empfohlen Gesetze zu hinterfragen, periodisch oder eben auch in einem implementierten Prozess.
Ich kann mir grundsätzlich persönlich gut vorstellen, dass eine «one in, one out»-Option oder eine andere Systematik geprüft wird, ob sie für unser System funktioniert. Es hat zumindest in der Theorie etwas Reizvolles. Ich glaube auch, dass es ähnliche Systematiken gibt, über die es sich lohnen würde nachzudenken. Ich kann mir vorstellen, was der Abg. Risch und der Abg. Batliner gesagt haben, dass ein periodisches Prüfen von Gesetzen und Verordnungen eigentlich ausreichen würde. Aber ich glaube auch, man müsste es dann echt tun. Und echt tun würde dann in Verbindung stehen mit fix implementierten Prozessen in den Ämtern. Ich glaube, sonst funktioniert es dann eben nicht. Also ein periodisches Überprüfen kann schon nur funktionieren, wenn diese Prozesse dann auch wirklich fix implementiert sind im jeweiligen Amt, das für ein Gesetz zuständig ist beziehungsweise das ein Gesetz eben anwenden muss. Und ich habe es dann mit dem Abg. Batliner, wenn man dann wirklich - und ich habe das auch gemacht - vertieft recherchiert in Bezug auf diese «sunset legislation», dann stellt man halt schon fest, dass das jetzt vielleicht nicht gerade das innovativste Mittel ist in diesen Systematiken, die es hier gibt.Wenn man wirklich einmal gegenüberstellt, in welchen Ländern - und oft sind es dann eben keine Staaten, sondern Länder innerhalb von Staaten, welche das praktiziert haben und wieder abgeschafft haben -, in welchen es wirklich funktioniert, da auch ein bisschen dahinter schaut, welche Prozesse und welche Strukturen hinterlegt worden sind, dann kommt man schon drauf, dass das vermutlich eine Systematik ist, die nicht wahnsinnig innovativ ist, mit dieser Verfallsautomatik. Also ich bin auch überzeugt und habe mir wirklich einiges an Zeit genommen, um hier noch ein bisschen zu recherchieren, dass das meines Erachtens eher ein Bürokratieaufbau denn ein Bürokratieabbau ist, wenn diese «sunset legislation» eingeführt würde. Mein Anliegen ist, dass die Regierung bei Überweisung dieses Postulats echt verschiedene Varianten, Optionen und Systematiken prüft, meiner Ansicht nach aber ohne diese «sunset legislation». Ich bin in der Zwischenzeit felsenfest überzeugt, dass die nicht das Richtige ist für uns - auch wegen des überwiegenden oder grossen Anteils an EWR-Gesetzgebungen, die dann ohnehin nicht relevant wären für dieses Thema. Aber - ich habe es eingangs gesagt - ich bin grundsätzlich der Thematik gegenüber positiv eingestellt, ich würde finden, dass es sich lohnen würde, das zu prüfen. Anschliessend an das Votum des Abg. Batliner, bitte ich die Regierung, kurz etwas auf seinen Vorschlag zu sagen, wie Sie sich das vorstellen könnten oder ob Sie sich vorstellen könnten, mit der GPK hier etwas zu machen. Die GPK wird sich hüten, hier einen grossen Hut aufzusetzen, wenn das dann für sie nicht machbar ist. Ich stehe der Sache einmal grundsätzlich positiv gegenüber, wenn es dann in einem Umfang ist, der für die GPK auch sinnvoll und machbar ist. Ich glaube, die GPK kann oder könnte dann effektiv hier nicht viel mehr als einen Prozess begleiten, um innerhalb der Verwaltung solche Abläufe zu implementieren, dass es dann eben einen gewissen Automatismus der Überprüfung gibt. Aber viel mehr kann ich mir so aus dem Bauch heraus nicht vorstellen. Ich weiss nicht, wie das in der Schweiz im Detail funktioniert. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Im August 2013 hat die DU-Fraktion ein Postulat eingereicht betreffend mögliche Massnahmen zur Reduktion des Personal- und Sachaufwandes des Staates - ein bisschen verkürzt ausgedrückt. Und wie Sie alle wissen, wurde dieses Postulat mit acht Stimmen nicht überwiesen. Als ich dann dieses Postulat der VU las, dachte ich mir, tönt ein bisschen ähnlich, ein bisschen auf den Zug aufgesprungen. Beim zweiten Durchlesen kamen dann irgendwann schon Zweifel hervor, obwohl: Wenn man natürlich in der Begründung liest, dass ineffiziente Strukturen und Abläufe erhebliche Kostenbelas-tungen verursachen, ja, dem stimme ich zu. Bürokratieabbau und Entbürokratisierung erhöhen die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes, das ist natürlich logisch und das wollen wir ja alle. Dass sich die VU eine Lösung erhofft durch die Entrümpelung der vom Landtag beschlossenen Gesetze sowie Verordnungen der Regierung, da habe ich jetzt doch meine Zweifel. Vor allem weiss ich auch nicht, wie wir die Regierung einladen können, irgendwie ihre Verordnungen zu entrümpeln. Besonders jetzt, nach dem Votum des Abg. Christian Batliner und mit seinen Begründungen zu dieser Gesetzgebung mit Verfallsdatum, wie sie in Deutschland - das Bundesland Saarland haben Sie als Beispiel genannt - praktiziert wird und dort sehr grossen Erfolg hat, ja, ich weiss nicht, ob man Deutschland wirklich mit Liechtenstein vergleichen kann. Denn wenn ich, vielleicht habe ich da wirklich ein Vorurteil, von Deutschland höre, dann sehe ich einen riesigen Staatsapparat, riesige Bürokratie. Und ich habe irgendwie das Gefühl, dass mit der Überweisung dieses Postulates - und sollte das schlussendlich dann sogar noch irgendwie aufgenommen werden - wir die Bürokratie eher aufbauen, anstatt abzubauen. Da habe ich meine Zweifel. Die Kollegin Lanter-Koller hat gesagt, dass man sogar eine externe Gruppe hinzuziehen könnte, um das zu analysieren. Ich sehe da natürlich auch einen grösseren Kostenaufwand, obwohl man Kosten, wo sie längerfristig dann auch Einsparungen bringen könnten, nicht von Anfang an verneinen sollte. Aber im Grundgedanken habe ich das Gefühl, dass die Regierung, die Ämter mit Arbeit gefordert sind, die nicht wirklich notwendig ist. Und vorher sind bei den Kollegen Gopp und Batliner Vorschläge gefallen, die mir eher zusagen. Und da bin ich jetzt nicht sicher, ob es Sinn macht, dieses Postulat zu überweisen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, normalerweise ist Erfolg das Ergebnis des stetigen Aufbauens - und wenn man von Bürokratie spricht, dann ist eben der Erfolg das Ergebnis des stetigen Abbauens. Aber auch aus Gesetzgebungen können natürlich auch wirtschaftlich oder wie auch immer gelagerte erfolgversprechende Strukturen geschaffen werden. Aber trotzdem ist Bürokratieabbau ein wichtiges Thema. Wir haben hier einen Vorschlag, dass eben die zeitliche Befristung untersucht werden soll, aber eben auch andere Systematiken der Entbürokratisierung untersucht werden können.Und weil dies, ich sage mal, wieder sicher an der Zeit ist, auch wenn dies der Abg. Franz Heeb damals schon thematisiert hatte, denke ich, dass das auch wieder einmal, jetzt nach zehn Jahren, schon passieren darf. Und wir sehen ja schon aufgrund dieser Diskussion, dass es eben schon recht schwierig sein wird. Trotzdem, denke ich, wie es die Postulaten hier schreiben, ist es überaus prüfenswert, auch wenn wir hier von der Regierung nicht Wunder erwarten dürfen, weil wir das ja auch bei anderen Regierungen sehen, die damit ringen. Und wir sehen hier auch beim Bundesland Saarland, obwohl ich es auch, wie der Abg. Harry Quaderer gesagt hat, nicht weiss, ob das vergleichsmässig möglich ist, aber trotzdem sollte man dieses Thema sichten und anschauen, ob wir hier vergleichsweise ähnliche Chancen wahrnehmen könnten.Natürlich sehe ich auch, wie es der Abg. Wenaweser gesagt hat, dass es Initialkosten und -aufwand benötigen würde, das sehe ich sicherlich auch so. Die würden mich noch nicht scheuen. Aber ich möchte dann natürlich auch wissen, welche Verhaltensweise beziehungsweise Methodik dann eben welche Kosten und Prozesse nach sich ziehen würde. Da möchte ich eigentlich ein Ergebnis einer Untersuchung, was da passieren könnte. Wir sehen ja, dass eben taugliche Rezepte fehlen, wie das die Landtagsvizeprä-sidentin vorgetragen hat, und darum würde ich hier eigentlich eine Zustimmung geben, weil ich über dieses Thema doch noch intensiv diskutieren möchte, obwohl ich eben keine Wunder erwarten würde. Aber dass man das dann eben nur Externen und Gutachtern zur Prüfung geben würde, das sehe ich dann eben eher schon kritisch, da möchte ich eigentlich dann diese Regierung dahingehend schon loben, weil sie eben nicht alles nach aussen gegeben haben, sondern gesagt haben, nein, wir müssen den Prozess von innen führen und schauen, was da möglich ist. Also da würde ich dann schon eher diese Variante begrüssen, dass man sagt, ja halt, man sollte das von innen aus angehen und sich nicht extern beraten lassen. Ich denke, diese Untersuchungen, welche vor allem in der letzten Legislaturperiode bei vielen Institutionen hier im Land gemacht wurden, haben doch nicht grosse Wunder gewirkt.Der Abg. Gopp hat auch gesagt oder auch Batliner, die Verwaltungspraxis hat man dann eben doch nicht im Griff, also da wird vermutlich auch ein wesentlicher Teil darin stecken, wie das gehandhabt wird. Und ich muss auch persönlich sagen, dass wir in der letzten Legislatur gerade im Gesundheitswesen, Gesundheitsberufe und so weiter, Gesetzgebungen produziert haben, wo man dann in der Praxis wirklich manchmal erschrickt, wie diese Verwaltung gehandhabt wird, und wo man sich dann manchmal Fragen stellt: Ja, bin ich dann da schon dabei gewesen? Da ist eben die Verwaltungspraxis dann schon ein wesentlicher Punkt, wie diese Handhabung ist. Dann fühlt man sich als Landtagsabgeordneter schon manchmal ohnmächtig, wenn das dann so passiert. Wie bereits schon gesagt, möchte ich eigentlich diesem Postulat hier eine Chance geben, weil ich denke, man sollte versuchen, hier dem Bürokratieabbau eben auch eine Chance zu geben, obwohl es eben auch Mehrkosten geben könnte. Was ich natürlich daraus folgend nicht möchte, wenn das ein Verfallsdatum hat, dass wir dann aus dem Milizsystem im Landtag hier Vollprofis machen und so weiter. Also diese Konsequenzen möchte ich natürlich dann aufgezeigt wissen und es wird sicherlich schwierig sein, das zu berechnen. Aber man müsste dann anhand von dieser oder auch letzter Legislaturperiode schauen, wie dann der Prozess jetzt abgelaufen wäre, wenn es diese Klausel, dieses Verfallsdatum als Beispiel, für dieses Gesetz oder jenes gegeben hätte. Und das Schöne daran wäre ja dann: Wenn man hier Chancen sieht und so ein Gesetz machen würde, wäre das auch einem Verfallsdatum unterworfen - also auch dieses könnte wieder beendigt werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte zuerst das Votum meines Fraktionskollegen Patrick Risch unterstützen, ich sehe das grundsätzlich ähnlich. Trotzdem werde ich für die Überweisung dieses Postulates stimmen, obwohl ich einige Einschränkungen auch sehe. Ich möchte vorderhand aber noch einmal betonen, wir haben grundsätzlich einen sehr schlanken Staat. Ich glaube, da sind einige, wenn nicht sehr viele Länder auf der Welt neidisch uns gegenüber. Also das ist einmal die erste Feststellung, die ich wirklich festgehalten haben möchte. Und ich denke auch, dass man nicht von einem Wildwuchs von Gesetzen sprechen kann, ich glaube auch nicht, dass wir Gesetze zum Spass machen. Denn in der Regel - so ist es mir zumindest ergangen die letzten bald dreieinhalb Jahre - pressierte es, wenn wir ein Gesetz machen. Wir stehen da eher unter Druck, dass wir vorwärtsmachen, und ich glaube nicht, dass wir einfach zum Spass Vorlagen in den Landtag bekommen oder bringen, sondern eher das Gegenteil: Ich glaube, es ist von der Notwendigkeit bestimmt.Nun, ich habe mir dann einige Überlegungen gemacht in Bezug auf die Befristung von Gesetzen und einmal mit einem Extrembeispiel angefangen und an die Verfassung gedacht, das Grundgesetz. Würde ich die Verfassung befristen? Die Antwort ist: eher nein. Ich sehe einfach gewisse Probleme mit der Rechtssicherheit, die wir hier drin ja auch schon mehrmals diskutiert haben, und ich kann es mir einfach bei vielen Gesetzen nicht vorstellen, dass es Sinn machen kann, ein Gesetz zu befristen. Und ich habe mir dann aber auch überlegt welche praktischen Beispiele es geben könnte. Ich bin zum Ergebnis gekommen, dass vielleicht nicht eine Befristung, aber eben ein Zyklus, in dem Gesetze intensiv angeschaut werden müssen, sinnvoll sein könnte. Damit könnte zum Beispiel verhindert werden, dass eben ein Gesetz wie ein Mietgesetz - das heisst anders, aber ich nenne es einmal Mietgesetz - 100 Jahre liegen bleibt. Es wäre vielleicht auch sinnvoll, dass man das BPVG schon etwas früher wieder angeschaut hätte. Und daher auch meine Überzeugung, dass es richtig ist, dieses Postulat einmal zu überweisen und sich vielleicht zu überlegen, wie, in welcher Form es richtig wäre, Gesetze in einem bestimmten Zyklus wieder anzuschauen und hervorzunehmen. Ich denke, dass ein gewisses Potenzial vorhanden ist, ich glaube aber auch, dass man es nicht überschätzen darf. Und ich glaube auch, dass man es nicht übertreiben darf, ansonsten der Aufwand uns über die Ohren wachsen wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Ja, ich finde es toll, dass diese kritischen Voten kommen, und doch nicht eine ganze Ablehnung, weil ich denke, man muss genau diese Fragen dann bei der Regierung klären. Und das Postulat hat ja zwei Teile, es ist unser Vorschlag und dann kann die Regierung ja noch weitere Vorschläge bringen. Man hat nach Beispielen gefragt. Ja, für mich ein Beispiel ist das Gewerbegesetz, das wir schon mehrmals hier drin diskutiert haben. Die Schweiz hat keines, wir haben eines, da könnte man ganz viel Bürokratie abbauen. Wir haben eine Wirteprüfung, die Schweiz hat keine, da könnte man abbauen. Dann alles, was in Richtung Kontrollen geht: Brandschutzkontrollen, müssen die jährlich sein oder könnte man die alle zwei Jahre machen? Also überall, wo eine Kontrolle drin ist, kann man sich fragen: Wie sinnvoll ist das? Dann nehmen wir Gebührenordnungen, ich nehme jetzt, weil der Herr Batliner das angezogen hat, gerade die Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer, die ist relativ alt. Ist die noch aktuell, müsste die nach oben, nach unten korrigiert werden? Wir wissen es nicht, aber man kann die Sinnhaftigkeit oder die Höhe, was auch immer hinterfragen. Dann die Praxis: Da gebe ich Ihnen recht, aber die müsste hinterfragt werden. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, wenn jemand in Liechtenstein wohnt, muss man eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde bringen - ja, das ist im System vorhanden. Warum muss ich das bringen? Aber wenn man die Gesetze, die Verordnungen anschaut, dann meine ich, muss man auch die Prozesse, wie es der Abg. Gopp gesagt hat, anschauen - und das wird nicht gemacht. Und irgendwo müssen wir dann Druck aufsetzen, damit es gemacht wird. Und unser Postulat fordert die Regierung auf, darüber nachzudenken. Vielleicht ist unser Vorschlag gut, vielleicht gibt es noch einen besseren, aber wir müssen darüber nachdenken, und darum geht es. Und darum ist es auch sinnvoll, wenn wir dieses Postulat an die Regierung überweisen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Dieses Postulat liefert eigentlich guten Anschauungsunterricht, wie man einem Postulat zu besserer Erfolgsaussicht verhelfen kann. Im Postulat, wie das erwähnt wurde, geht es zu 90% um die «sunset legis-lation» und dann heisst es noch, die Regierung kann alles andere auch noch prüfen. Ausser den Postulanten natürlich waren die anderen eigentlich kritisch gegenüber dem Inhalt. Aber weil man alles andere auch noch prüfen kann, hat es eher Erfolgschancen, sage ich einmal so. Der Text ist ja relativ strikte formuliert, es geht um eine automatische Ausserkraftsetzung von bestehenden Rechtsnormen, das wird einmal schon eine grosse Herausforderung sein, sowie eine zeitlich befristete Geltungsdauer für neu zu schaffende Gesetze und Verordnungen. Ich habe mich auch etwas schlau gemacht in der Literatur, und man kann, glaube ich, schon festhalten, dass diese «sunset legislation», wenn man dies in dieser allgemeinen, flächendeckenden Form anwendet, eigentlich überall dann nicht so positiv daherkommt. Zumindest im weit überwiegenden Teil der Literatur, den ich gesehen habe, war man skeptisch, ob die Wirkung wirklich so erzielbar ist.Es wurden viele Vor- und Nachteile aufgeführt - von der Zunahme der Bürokratie über Rechtsunsicherheit wurde alles dargelegt. Ich kann mich hier auch einzelnen Vorrednern anschliessen, es heisst auch bei anderen, dass natürlich automatisch Verfassungsgesetze oder solche Dinge mit internationalem Kontext ausgeschlossen sind. Das würde auch wenig Sinn machen. Aber es stellen sich natürlich auch Fragen, eben beispielsweise, wie es der Abg. Patrick Risch dargelegt hat, ob ein Steuergesetz dann alle paar Jahre wieder abgeändert werden soll.Ich bin der Ansicht, dass es durchaus sinnvoll ist, eine Befristung von Gesetzen in bestimmten Fällen einzuführen. In der Literatur werden da als Beispiele genannt: Gesetze, die als Basis von Subventionen dienen, und hier macht es meiner Ansicht nach schon Sinn, dass man die periodisch überprüft. Aber, wie gesagt - es wurde auch schon ausgeführt -, eine solche Befristung ist ja auch jetzt, heute schon, möglich und hierzu bräuchte es auch keine neuen gesetzlichen Bestimmungen. Es wird dann darauf hingewiesen, dass gerade für ein Parlament ein immenser Zeit- und Ressourcenaufwand zu gewärtigen ist, insbesondere wenn man es so umsetzen würde, wie das hier vorgeschlagen ist, und wenn das nicht nur einzelfallbezogen ist. Was ich gesehen habe, gibt es auch keine internationalen Best Practices, wie das hier suggeriert wird im Postulatstext. Man muss dann schon effektiv schauen, wie die einzelnen Körperschaften organisiert sind - eben nur schon: Ist es auf Staatsebene, auf Länderebene, Gemeinden und so weiter? Das ist natürlich dann schon ein grosser Unterschied, und hier kann man nicht einfach alles über einen Kamm scheren. Der Grundtenor lautete ungefähr so, dass man insgesamt die Wirkungen von Befristungen und Evaluationsklauseln als Instrumente der Entbürokratisierung als unsicher anschaut. Das war so der Grundtenor, und ich bin überzeugt, als eine flächendeckende einfache Anwendung wird das vermutlich auch so sein, bin aber auch der Ansicht, dass es im Einzelfall durchaus Sinn macht, ich habe Beispiele erwähnt. Aber die Frage ist, braucht es dazu neue Vorschriften? Ich glaube, das beste Beispiel - das wurde hier nicht erwähnt, man hat gesagt, was wären möglich Beispiele? - ist sicher eines, das wir selbst im Landtag oder einzelne von uns beschlossen haben - das war vermutlich im 2012 -, das war die Befristung des Staatsbeitrages zur AHV. Das ist eigentlich ein praktisches Beispiel - da müssen wir keine theoretischen herziehen. Eine solche Regelung ist von mir aus gesehen sinnvoll, dass man sagt, in dem konkreten Fall müssen wir uns über diesen Staatsbeitrag in absehbarer Zeit unterhalten. Wenn wir uns aber jetzt gerade bei diesem Beispiel etwas näher unterhalten, sehen wir an einem einzigen Beispiel - und das hat dann nicht einmal das ganze Gesetz dann betroffen -, was das alles für eine, sagen wir einmal, Beschäftigung nach sich gezogen hat - war ja auch richtig, ist klar. Aber hier haben wir ja ein solches Beispiel, wir müssen nicht theoretische heranziehen. Sie sehen, ich bin da etwas gespalten bezüglich dieses Postulates. Einerseits - wer spricht sich gegen Bürokratieabbau aus? -, der vorgeschlagene Text ist sehr rigide gehalten, andererseits lässt man alles offen, die Regierung kann alles andere auch noch prüfen. Ich möchte hier auch noch gerne hören, was der Herr Regierungschef in Bezug auf diese Vorlage sagt, die im Landtag ja behandelt werden soll, ähnlich den Abg. Batliner und Gopp, ob man das hier irgendwie hineinbringen kann. Es geht ja alles in dieselbe Thematik. Wie gesagt, um die Dinge vielleicht auf den Boden zu bringen, wenn man das auf Deutsch nennt, diese «sunset legislation», dann heisst es «Sonnenuntergangsgesetzgebung» und dann kann man die Dinge vielleicht etwas nüchterner, sachlicher betrachten. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz, ich möchte einfach nicht falsch verstanden werden: Ich habe mich einfach explizit gegen die «sunset legislation» ausgesprochen. Mir geht es um die Prozesse, ich habe einfach einen anderen Weg als den automatischen Verfall eines Gesetzes - das finde ich abträglich, da haben wir Mehraufwand und so weiter, das habe ich ausgeführt. Mir geht es um die Implementierung der Prozesse, und die Beispiele, die gefallen sind: AHV, da wollte der Landtag einfach Druck aufbauen, das hat nichts mit Bürokratieabbau zu tun. Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer, das hat nichts mit Bürokratieabbau zu tun. Aber das kommt alles dann auch wieder in den Landtag. Jedes Gesetz, wenn man das automatisch flächendeckend macht, kommt regelmässig in den Landtag, da braucht es regelmässig einen Bericht der Regierung, der Landtag muss sich regelmässig damit befassen, und das ist sinnlos. Wenn man das nicht macht, wenn man da nicht jedes Mal eine Wirksamkeitsprüfung vornimmt und sich damit auseinandersetzt, dann hat das in der Praxis zur Folge, dass das die Parlamente durchwinken. Da gibt es Erfahrungswerte aus dem Ausland und dann wird es eben gefährlich und kostet nur und bringt nichts und ist kontraproduktiv. Gewerbegesetz: Da bin ich mit Ihnen, aber wenn der Prozess implementiert ist, kann man das auch auf diese Weise angehen. Baugesetz: Das hatten wir im Landtag, da wurde Bürokratieabbau diskutiert, hat nicht viel gebracht, zeitliche Befristung war kein Thema, könnte man auch. Ich sage einfach, wenn wir einfach einmal über den Rhein rüberschauen, wie die Schweiz das angegangen ist, da gibt es einen 120-seitigen Bericht des Bundesrates über die administrative Entlastung, und genau um das geht es. Bessere Regulierung, weniger Aufwand für Unternehmen. Da gibt es eine Bilanz 2012 bis 2015, rückblickend, was gemacht wurde, und Perspektiven 2016 bis 2019, das sind Vierjahresberichte, das wurde in der Verwaltung implementiert. Da gibt es Leute, die haben ein Auge darauf im Alltag, die schauen auf das Gesetz, die schauen auf die Verordnung, die schauen auf die Praktiken, da kann man sich einbringen. Und die Themen, die sind sowas von vielfältig, also Regulierungsbereich und neue Massnahmen. Da geht es um Steuern, da geht es um Planungs- und Baurecht, Rechnungslegung und Revision, Lebensmittelhygiene, berufliche Grundbildung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Arbeitszeitbewilligung und Arbeitszeitdokumentation, Zollverfahren, Umweltrecht und, und, und. Es wird aufgelistet, wo man da Handlungsbedarf sieht. Und das kann nachher im Landtag behandelt werden - in regelmässigen Abständen, ich meine, das Ganze ist aufwendig, das muss man sich vor Augen führen, wenn man das richtig macht. Das kostet etwas, aber wenn man das sauber macht und wenn man die Prozesse richtig aufgleist, dann kann man das alle vier Jahre einmal im Landtag diskutieren. Und da kann sich dann auch jeder einbringen, jeder mit seinen Beispielen und dann kann man das aufnehmen. Und dann, denke ich, schafft man einen Mehrwert. Und dann ist es auch öffentlich, da habe ich auch keine Angst, dass das dann nicht richtig gemacht wird. Da kommt man, denke ich, weiter, anstatt man einen Leerlauf macht. Ich bin nur deshalb gegen das Postulat, weil sich das Postulat nur auf die «sunset legislation» bezieht. Am Schluss des Postulates ist noch der Satz: Die Regierung kann sonst prüfen ... Aber das kann die Regierung auch im Bericht und Antrag im Juni-Landtag ausführen, weil das Ganze ja aus der aktuellen Stunde entstanden ist. In der Aktuellen Stunde vom November 2013 ging es um Abbau von Überregulierung und Bürokratie, da ging es um Staatsaufgaben und Bürokratie. Und wir kriegen das jetzt in den Landtag und dann kann man das ausführen und einheitlich behandeln. Das wäre jetzt mein Ansatz, dann können wir das im Juni-Landtag schon diskutieren, dann sehen wir schon, ob die Regierung dann auch mitmacht - wir sind eigentlich schneller auf diese Weise. Und wenn wir nicht zufrieden sind, können wir uns einbringen, kann man immer noch einen Auftrag der GPK erteilen oder kann meinetwegen dann nochmals zielgerichtet einen Vorstoss machen oder der Regierung einen Auftrag erteilen. Dann haben wir das in der Hand. Ich denke, das ist schneller und effizienter, bedingt aber, dass die Regierung mitmacht. Da bin ich jetzt gespannt, was die Regierung dazu sagt. Das wäre mein Weg, ich schalte einfach zwei Gänge höher.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, grundsätzlich ist mir eigentlich eine Gesetzgebung mit Verfallsdatum sehr sympathisch, ich kann aber nicht erkennen, wie eine solche Gesetzgebung gemäss den Vorstellungen der Postulanten tatsächlich zu einem Bürokratieabbau führen wird. Im Gegenteil: Wenn ein Gesetz zum Beispiel auf zehn Jahre befristet wird und dann automatisch ein Überprüfungsmechanismus greifen soll, wie es im Postulatstext heisst, dann führt dieser Mechanismus sicher zu mehr Aufwand und Bürokratie anstatt zu weniger. Gesetze mit Verfallsdatum machen meines Erachtens nur Sinn, wenn sie wirklich verfallen, ausser jemand will das verhindern. Die Regierung oder eine Fraktion oder ein Initiativkomitee müsste sich also bemühen, dass ein Folgegesetz geschaffen wird, wenn ein Gesetz verfällt. Dann könnte man auf einen Mechanismus und auf Bürokratie eben verzichten. Es gibt bestimmt auch Gesetze, die eigentlich de facto bereits verfallen sind, aber immer noch irgendwo in den Büchern zu finden sind. Ich denke hier zum Beispiel an das Gesetz vom 3. März 1945 betreffend den Organistendienst. In diesem Gesetz werden die Lehrer verpflichtet, die Orgel zu spielen am Sonntag, und dann gibt es eine Verordnung zu diesem Gesetz, die Verordnung vom 7. August 1967 betreffend die Festsetzung der Entschädigung der Organisten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Gesetz oder die Verordnung noch angewendet wird. Das wäre dann wohl sogenannter toter Buchstabe, man könnte das Gesetz, die Sammlung, da ausmisten. Aber ich denke, über diesem Gesetz beziehungsweise dieser Verordnung ist die Sonne untergegangen, da braucht man sich keine grossen Sorgen mehr zu machen.Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass man Gesetze wie das Gewerbegesetz abschafft, wie das zum Beispiel die Frau Kollegin Judith Oehri zumindest in den Raum gestellt hat. Sinnvoller scheint mir aber, wenn der Landtag jede Eintretensdebatte konsequent dazu nutzt, zu erörtern, ob es dieses oder jenes Gesetz wirklich braucht und, wenn ja, ob man es nicht befristen soll, was - wie der Abg. Christian Batliner in seinem vorletzten Votum ausgeführt hat - heute schon möglich wäre. Der Landtag hat diese Möglichkeit, ein Gesetz zu befristen. Ich nehme an, Herr Batliner, ein Rechtsgelehrter, hat das richtig festgestellt. Dann komme ich noch zu den Verordnungen: Ich denke, der Landtag müsste stärker darauf achten, dass er keine Gesetze verabschiedet, in denen drei- oder viermal steht: Das Übrige regelt die Regierung per Verordnung. Da habe ich immer Bauchweh, wenn so ein Satz drinsteht in einem neuen Gesetzestext. Mindestens ein Stück weit hat der Landtag wohl heute schon die Möglichkeit, den Erlass von Verordnungen durch die Regierung zu bremsen, auch wenn wir der Regierung ihre Verordnungskompetenz nicht wegnehmen können. So sympathisch mir der Gedanke ist, Gesetze abzuschaffen oder auslaufen zu lassen, tendiere ich im Moment eher dazu, das Postulat nicht zu überweisen. Ich müsste schon noch ein paar gute Argumente pro beziehungsweise für dieses Postulat hören. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke für das Wort. Ja, wenn ich jetzt ein bisschen Revue passieren lasse und die Beispiele mir vor Augen führe, die genannt wurden, dann, glaube ich, müssen wir aufpassen, dass wir nicht denken, einen Auftrag zu geben mit einer Intention, die dann doch eine ganz andere ist oder das Resultat ein ganz anderes sein könnte. Nun die zwei Beispiele: das Gewerbegesetz, dort ist eine zeitliche Limitierung in diesem Beispiel nicht nötig oder obsolet. Wenn man solche Beispiele kennt, braucht man solche Limitierungen nicht, da kann man eine Motion einreichen oder sonst etwas machen, und dann ist das erledigt. Also das ist relativ einfach möglich. Auch das Organistenbeispiel, der Abg. Schurti hat es ja gezeigt, dieses löst keine Bürokratie aus, das liegt nur irgendwo. Da gibt es keine Handhabe, das wird nicht angewendet. Also müssen wir einfach, glaube ich, aufpassen - obwohl ich, wie ich gesagt habe, die Intention verstehe -, dass wir nicht glauben, etwas erreichen zu können, das dann ganz etwas anderes auslöst, als wir glauben. Das ist meine Message. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte allen Votanten danken, die sich bisher zu unserem Postulat geäussert haben, insbesondere natürlich jenen, die eher unterstützend gesprochen haben. Hier möchte ich vor allem den Abg. Manfred Batliner erwähnen, der auch die Chancen gesehen hat und nicht nur das Aufwandrisiko. Ich denke und das habe ich auch in meinem Votum gesagt, ebenso mein Fraktionskollege Christoph Wenaweser, es wäre natürlich mit einem Initialaufwand verbunden, allenfalls auch mit einem späteren. Jedoch, was haben wir denn jetzt mit Kontrolltätigkeiten, gestützt auf Verordnungen und Gesetze? Die generieren, so wie es zum Beispiel die Abg. Judith Oehri erwähnt hat, auch einen Aufwand, den wir uns vielleicht sparen könnten. Und ich frage mich, wenn bei diesem Prozess der Überprüfung der Aufgaben und Prozesse durch die Verwaltung am Schluss rauskommt, das ist sinnvoll, wir halten am Bestehenden fest, dann sind wir gleich weit wie vorher. Also es wird nicht realistisch überprüft, ob die Verordnung, gestützt auf welche die Kontrolltätigkeit ausgeführt wird, wirklich noch sinnvoll ist. Mir schwebt vor - und da gebe ich allen recht, die gesagt haben, es stelle sich weniger die Frage nach einem Ablauf eines Gesetzes, sondern eher von Verordnungen -, dass diese regelmässige Überprüfung institutionalisiert, und verbindlich in die Hand genommen wird. Und nicht: Ja, wir überlassen es mal der Regierung. Oder: Ja, das Parlament müsste oder könnte ja selber aktiv werden. Das ist für mich nicht dieser Automatismus, den ich gerne hätte und wo ich wirklich ein gutes Gefühl habe. Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, Herr Abg. Lageder, die Verfassung ist da sicher nicht geeignet. Aber ich denke, bei einem Energieeffizienzgesetz, das Subventionen enthält, ist es sicher sinnvoll, dass man dieses immer wieder in die Hand nimmt und überprüft. Das hat man auch kürzlich. Hier spricht ja dann auch nichts dagegen, dass ein automatisches Ablaufen bereits im Gesetz erwähnt würde: Es ist jetzt für fünf oder zehn Jahre gültig und dann wird das Gesetz oder die Verordnung überarbeitet oder wieder angeschaut. Es müsste auch nicht in jedem Gesetz einzeln stehen, also das sind Fragen, Herr Abg. Christian Batliner, die Sie ansprechen, das ist offen, der Auftrag im Postulat ist ja nicht, man muss diese Verfallsautomatik so oder so umsetzen. Erstens geht es um eine grundsätzliche Überprüfung. Die Antwort der Regierung könnte ja zum Beispiel folgendermassen aussehen: Ja, es wäre denkbar, dass man ein Gesetz macht, das vorschreibt, jeweils die Sinnhaftigkeit zu überprüfen, ob in einem Erlass ein Ablaufdatum zu fixieren ist oder eben nicht. Und da gibt es halt solche, die sind geeignet, und andere eben nicht, wie die Verfassung oder international-rechtlich begründete Gesetze. Also ich glaube schon, es wäre wert, dies alles via Postulat zu prüfen. Ich verstehe nicht, wenn man jetzt das Postulat im Keim ersticken möchte. Dies einfach unter dem Feigenblatt des Aufwands oder anderen Ausreden wie: «Das könnte man auch noch anders bewerkstelligen.» Oder:«Es ist alles eine Frage der Verwaltungspraxis.» Etc. Nochmals, das Handeln der Verwaltung stützt sich und muss sich auf Gesetze und Verordnungen stützen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig und da gibt es doch ein Potenzial der Entschlackung. Und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das ein Thema ist, das immer wieder aktuell ist. Herr Abg. Christian Batliner, Ihre Beispiele aus der Schweiz beweisen es. Solche Berichte werden erstellt, weil die Effizienz der Verwaltung ein Dauerthema ist. Es gibt eben keinen Automatismus, dass man das in den Griff bekommt. Und ich denke schon, es ist zumindest prüfenswert, ob das ein Ansatz ist, wie immer der ausschaut. Und wir haben die Methode auch bewusst offen gelassen. Die «sunset legislation», das habe ich auch gesehen, ist nicht überall erfolgreich gewesen. Es gibt aber erfolgreiche Beispiele, und ich sehe es nicht unbedingt als unsere Aufgabe an, das jetzt bis ins Detail zu prüfen, ob das auch in unserem Land realisierbar wäre. Ich meine, diese Instrumente, diese Prüfungsmöglichkeiten, haben nicht wir - deshalb das Postulat -, sondern das ist die Regierung, die das überprüfen und sich die Frage stellen kann: Würde es in irgendeiner Form Sinn machen? Und dass die Begründung so fokussiert ist auf die «sunset legislation», das hat auch damit zu tun, dass wir das Gefühl hatten, man muss beschreiben und erklären, um was es hier geht. Das ist auch deshalb natürlich länger ausgefallen. Also unter dem Strich: Wir finden, es ist ein innovativer Ansatz, der prüfenswert ist. Die Regierung ist immer noch frei, das so oder so zu beantworten. Das wird sie auch tun. Aber ich denke, es wäre schade, wenn man sich diesem Postulat von vornherein verweigern würde. Und ich würde das auch so werten, dass man im Prinzip gegen die Entbürokratisierung ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Auch ich möchte namens der Postulaten für diese sehr engagierte und sehr, sehr konstruktive Diskussion ganz herzlich Danke sagen. Allein diese engagierte und konstruktive Diskussionsteilnahme zeigt ja, dass die Einbringung dieses Postulates vom Grundsatz her berechtigt ist. Es sind sehr, sehr viele sehr gute Überlegungen dargetan worden. Der Abg. Christian Batliner hat sich verdankenswerterweise sehr, sehr ausführlich und auch zu recht kritisch damit auseinandergesetzt. Verschiedene Abgeordnete haben auch weitere Fragen gestellt. In der Gesamtheit der Voten ist man sich nicht wirklich so sicher über die Wirkung. Es gibt Leute, die sagen, ja, es kann etwas bringen, es gibt Leute, die sagen, es bringt eher nichts. Aber wir haben keine absoluten Haltungen. Ich glaube, man darf es auch nicht zu sehr an dieser «sunset legislation» festmachen. Auch in der Postulatsbegründung haben wir andere Beispiele erwähnt, dass zum Beispiel in der Schweiz, im Kanton Nidwalden, eine Volksinitiative unterwegs ist. Und dort soll man Gesetze auf zehn Jahre befristen können, und anschliessend muss vor einer Verlängerung über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Erlasses beraten werden. Natürlich macht das auch wieder Aufwand, aber wir können uns unter Umständen das eine oder das andere sparen. Und da möchte ich zwei Beispiele nennen, die im Rahmen einer Verfallsautomatik vielleicht geeignet gewesen wären. Ich spreche auf das Mietrecht aus «1800-Schnee» an. Wenn hier eine Verfallsautomatik vorhanden gewesen wäre, dann hätte man sich nicht erst im Jahr 2016 wieder damit befassen müssen. Ich spreche ganz aktuell das Kulturgüterschutzgesetz an, das wir in der letzten Landtagssitzung in 1. Lesung beraten haben. Auch da sind etliche Zweifel über die Realisierbarkeit dieses Gesetzes vorhanden, sei das zum Beispiel auch im Bereich des Kulturgüterschutzes bei Schadenereignissen. Wenn wir bei Erlass eines Gesetzes diese Zweifel haben, dann ist, glaube ich, eine systematisierte regelmässige Überprüfung anschliessend durchaus gerechtfertigt.Ich stimme auch mit dem Kollegen Rainer Gopp überein, dass man nicht nur Systematiken und Methoden sich anschauen müsste, sondern auch die Prozesse, die auf den Amtsstuben zur Anwendung gelangen. Letztendlich bin ich aber der felsenfesten Überzeugung, dass ohne irgendeine Art von Systematik nicht wirklich viel passieren wird. Diese Diskussion über das Postulat war eine sehr fruchtbare, es war für mich ein Stück weit wie eine sehr konstruktive Aktuelle Stunde. Nur, ich möchte nicht, dass es wie bei vielen Aktuellen Stunden dabei bleibt - dass der Präsident nach einer Stunde sagt, die Zeit ist abgelaufen -, sondern wir sollten uns dieser Thematik wirklich noch etwas länger und fundierter annehmen, und eine Überweisung dieses Postulates bietet uns diese Chance. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz zur Landtagsvizepräsidentin und zum Fraktionssprecher. Was ich klarstellen möchte: Ich bin nicht gegen Entbürokratisierung oder Bürokratieabbau - ich befürworte das. Das habe ich dreimal gesagt, ich bin einfach ein bisschen schneller unterwegs als Sie. Und ich habe das Gefühl und ich schiesse mich jetzt halt ein bisschen auf diese «sunset legislation» ein, aber das ist nicht mein Fehler, das ist Ihr Fehler, weil Sie die Regierung auf Seite 2 auffordern, diese Einführung ins Auge zu fassen. Die ganze Begründung des Postulates dreht sich nur um die «sunset legislation», gar nichts anderes. Wenn Sie sagen, es ist offen, das ist einfach nur im Auftrag des Postulates - das ist der Satz, wo es offen gestaltet wird: «Zudem steht es der Regierung frei, auch andere Systematiken, die zu einer Entbürokratisierung führen, zu prüfen.» Ja, Sie sagen ja nicht einmal, was für welche Ihnen vorschweben. Sie sagen einfach: Ich fordere «sunset legislation» - und sonst prüfen Sie, ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Also bitte, das kann es doch nicht sein. Wir diskutieren hier ja auch oftmals, das ist zu allgemein, das kann man nicht greifen und so weiter. Ich bin voll bei Ihnen, es geht um die Prozesse, und die müssen aber verwaltungsintern aufgesetzt werden, und das ist einfach bei der Regierung. Und da kann man nicht einfach sagen, das ist sowieso bei der Regierung, und dann verliert man es wieder aus den Augen, gerade um das geht es mir: Einen Prozess, der transparent ist und der öffentlich gemacht wird, wo der Landtag eingebunden ist, dann versandet das auch nicht wieder. Also es ist einfach die Frage: Wie kommen wir dahin? Das ist eine methodische Frage. Für mich ist klar: Die «sunset legislation» - da habe ich wirklich nichts gefunden, das dafür spricht. Aber ich möchte jetzt die Regierung einfach einmal hören, wie die Regierung das sieht, dann wissen wir vielleicht mehr. Ich würde die GPK wenn möglich miteinbeziehen, dass man ihr einen Auftrag erteilt, oder wir warten den Juni-Landtag ab, da bin ich offen. Wenn es andere gibt, die offen sind, dann kann man von mir aus den Landtag kurz unterbrechen und kann einen gemeinsamen Auftrag formulieren. Ich möchte nicht, dass das versandet, das möchte ich noch einmal klipp und klar sagen, ich bin für Bürokratieabbau, aber es muss sinnvoll aufgegleist werden. Und ich bin absolut dagegen, dass man der Regierung einfach sagt, macht mal, und die Regierung mit Arbeit zuschüttet, und dann haben wir es vom Tisch, man hat ja seine Aufgabe gemacht, man kann sich brüsten und so weiter. Ich bin für Bürokratieabbau, aber man hat einen absolut sinnlosen Prozess aufgegleist, wo wenig rauskommt. Ich bin für effiziente, schlanke nicht nur Gesetze, sondern effiziente und schlanke Prozesse, und deshalb würde ich wirklich beliebt machen: Wenn die Regierung - aber da möchte ich jetzt wirklich die Regierung hören - sowieso in den Landtag kommt, dass sie das gleich darlegt, und dann können wir das diskutieren, ob das unseren Anforderungen genügt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, jetzt diese letzte Äusserung von Ihnen, Frau Landtagspräsidentin, hat mich natürlich jetzt schon ein bisschen provoziert. Ich wollte eigentlich nichts sagen, es wurde ja eigentlich schon alles gesagt. Ich möchte jetzt auch den Regierungschef hören, weil sein Votum auch bei mir sehr wichtig sein wird, wie mein Abstimmungsverhalten dann aussieht. Denn ich bin eigentlich sehr offen, muss ich ganz ehrlich sagen. Nur weil ich dann dieses Postulat vielleicht nicht überweise, heisst es nicht, dass ich gegen den Abbau von Bürokratisierung bin. Ich glaube, das ist wohl niemand hier drin und das kann man ja auch gar nicht sein. Wer könnte denn schon etwas dagegen haben? Das war ja im Eingangsvotum schon von allen Abgeordneten gesagt worden. Wenn es Möglichkeiten gibt, diese Bürokratisierung abzubauen, dann werden wir diese Chancen wahrnehmen und auch zugreifen und handeln. Also das möchte ich auch mit aller Deutlichkeit gesagt haben: Falls ich dann das Postulat nicht überweise, heisst das nicht, dass ich ein Bürokratisierungsanhänger bin und mich freue, dass noch möglichst viele Gesetze geschaffen werden. Und übrigens hat der Abg. Pio Schurti schon recht, nur weil man das Mietrecht jahrzehntelang nicht angerührt hat, heisst das ja nicht, dass dann automatisch Bürokratie abgebaut wird. Das Mietgesetz bleibt bestehen, es wird einfach angepasst. Wir haben festgestellt, dass der Wortlaut von damals heute nicht mehr verständlich ist, man hat also den Wortlaut angepasst, aber das hat ja noch gar nichts mit Bürokratieabbau zu tun. Das ist nur eine Anpassung des Gesetzes an die aktuellen Rahmenbedingungen, die Gesetze wurden angepasst und so weiter und so fort. Es war mir jetzt ein Bedürfnis, das noch einmal ganz klar und deutlich zu sagen, und damit bin ich fertig und freue mich auf die Ausführungen des Regierungschefs. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Eine effiziente Verwaltung mit geringstmöglicher Bürokratie und kurzen Wegen ist zweifellos ein wichtiger Standortfaktor für Liechtenstein. Dieser Hinweis in der Begründung des Postulats ist tatsächlich unbestritten. Daher ist es auch eine permanente Aufgabe der Regierung, für eine wirkungsorientierte Verwaltung mit schlanken Strukturen zu sorgen. Die Postulanten meinen nun, dass ein weiterer Bürokratieabbau durch eine sogenannte «sunset legislation» erzielt werden könnte, das heisst, wenn Rechtsvorschriften künftig mit einem Verfallsdatum versehen würden. Ich bezweifle dies und habe dafür auch gute Gründe. Ein Verfallsdatum in einer Rechtsvorschrift bewirkt deren Befristung. Dies bedeutet, dass vor Ablauf der Befristung erneut darüber entschieden werden muss, ob und, falls ja, wie diese Rechtsvorschrift weiter gelten soll. Primärer Zweck einer solchen «sunset legislation» soll und kann jedoch kein Abbau staatlicher Leistungen sein. Vielmehr stellt die Befristung ein Instrument dar, das zur regelmässigen Überprüfung und Bewertung der Effektivität und Effizienz staatlicher Aufgaben verpflichtet. Im Mittelpunkt einer «sunset legislation» steht daher nicht der Bürokratieabbau, sondern vielmehr Evaluationspflichten. Die Regierung setzt nun aber Evaluationen bereits seit Längerem als Analyseverfahren zur Überprüfung der staatlichen Leistungen ein. Auf dieser Basis konnten bereits erfolgreich Massnahmen zu Bürgerfreundlichkeit und Bürokratieabbau getroffen werden, wie dies ja auch die Postulanten anerkennen. Generelle Befristungsklauseln für Gesetze sind jedoch nach meiner Ansicht nicht das richtige Instrument - weder um Evaluationen zu erzwingen, die ohnehin stattfinden, und schon gar nicht, um Bürokratie wirksam abzubauen. Im Gegenteil - Rechtsvorschriften mit Verfallsdatum führen nicht nur zu einer grossen Rechtsunsicherheit, sondern auch zu mehr Bürokratie. Es kommt ja durch die Befristung zu einem erheblichen zusätzlichen Kontroll- und Beschlussaufwand für Regierung, Verwaltung und Landtag. Es wird somit zusätzliche Bürokratie geschaffen und nicht - wie erhofft - abgebaut. Bürokratie darf aber doch keinesfalls mit Bürokratie bekämpft werden. Es verwundert daher nicht, dass die Erwartungen an das Instrument «sunset legislation» häufig nicht erfüllt werden. So wurden die Befristungsklauseln in mehreren US-Bundesstaaten bereits nach wenigen Jahren wieder abgeschafft. Dies insbesondere wegen des immensen Zeit- und Ressourcenaufwandes für die Teilzeitparlamente. Vielfach wurden die «Wiedervorlagen» bloss oberflächlich behandelt, sodass ein wirkungsloser «Verlängerungsautomatismus» und damit zusätzliche Bürokratie entstanden ist. Auch was das Beispiel Saarland anbelangt, so ist festzustellen, dass der Abbau von Verwaltungsvorschriften zwar bemerkenswert war, aber es eben hauptsächlich Vorschriften auf Landesebene waren. Liechtenstein ist als Staat aber im Bereich der Rechtssetzung nur bedingt mit einem Kanton oder Bundesland vergleichbar und unterscheidet sich - insbesondere aufgrund seiner liberalen Wirtschaftspolitik - in Regelungsdichte und Bürokratie ohnehin erheblich von einem deutschen Bundesland. Hinzu kommt - und dies räumen die Postulaten ja auch ein -, dass die sogenannte Regulierungsflut grösstenteils eine Folge internationaler Vorgaben ist. Insbesondere die Mitgliedschaft im EWR verpflichtet Liechtenstein zur Übernahme und Umsetzung zahlreicher Vorschriften. Liechtenstein ist es daher verwehrt, hier einseitig irgendwelche Einschränkungen vorzunehmen, sodass eine Befristung bei diesen Rechtsvorschriften ohnehin nicht in Betracht kommt. Ein Verfallsdatum im Sinne einer «sunset legislation» wäre somit überhaupt nur bei den wenigen «rein nationalen» Rechtsvorschriften denkbar, das heisst bei Vorschriften ohne staatsvertragliche Einflüsse, wie zum Beispiel im Bereich staatlicher Leistungen und Subventionen. Fest steht jedenfalls: Mit der Schaffung dauerhafter Rechtsgrundlagen, wie wir sie heute kennen, wird Rechts- und Planungssicherheit sowie Gesetzeskontinuität gewährleistet. Die automatische Ausserkraftsetzung bestehender Rechtsnormen schafft jedoch erhebliche Unsicherheiten für den Bürger und auch für die Wirtschaft. Keiner weiss, welche Regelungen nach Ablauf des Gesetzes gelten werden. Dies kann somit auch zu einer Beeinträchtigung unseres Wirtschaftsstandortes führen. Prüfenswert erscheint hingegen eine verstärkte Institutionalisierung von Gesetzesevaluationen zum Zweck einer Entschlackung der Gesetzgebung. So könnten beispielweise vermehrt Evaluationsklauseln eingesetzt werden, wie sie zum Beispiel bereits heute im Opferhilfegesetz oder im derzeit noch geltenden Geldspielgesetz bestehen. Da hierfür allerdings klare Ziele und eindeutige Evaluationskriterien festgelegt werden müssen und die Überprüfungen regelmässig durchzuführen und auszuwerten sind, liegt es auf der Hand, dass dies nicht zu weniger, sondern sicher zu mehr Verwaltungsaufwand führt. Die «sunset legislation» ist nach meiner Beurteilung somit nicht das richtige Instrument, weder zum Bürokratieabbau noch zur besseren Rechtsetzung. Im Gegenteil: Das Postulat zum Zwecke des Bürokratieabbaus führt zu einem Bürokratieaufbau und bietet weniger Planungssicherheit und dies kann kaum gewollt sein.Ich möchte noch kurz auf einige Voten eingehen. Die Landtagsvizepräsidentin hat noch ausgeführt, dass bei der EWR-Umsetzung immer Spielraum vorhanden ist. Wir haben in diesem Hohen Hause schon oft darüber diskutiert, dass Mindestumsetzungen gefordert sind, und die Regierung legt sehr grossen Wert auf diese Mindestumsetzung und versucht, soweit möglich, auf zusätzliche Einschränkungen zu verzichten. Leider zeigt sich aber auch, dass je länger, je weniger Spielraum besteht, weil die EU zunehmend von Richtlinien auf Verordnungen übergeht und dann Liechtenstein überhaupt keine Mitsprache- respektive Gestaltungsmöglichkeiten mehr hat.
Der Abg. Patrick Risch hat ein sehr gutes Votum gehalten und auch die wichtigen Punkte dargelegt. Ich denke, es ist auch klar, dass im Rahmen der Leistungsanalyse primär die Prozesse und die staatlichen Leistungen im Vordergrund stehen. Ich kann Ihnen auch nochmals kurz die übergeordneten Ziele nennen: Erstens wollen wir Transparenz schaffen, welche Aufgaben und Leistungen die Landesverwaltung erbringt, zweitens wollen wir auf dieser Grundlage dort Leistungen hinterfragen, wo sie aus unserer Sicht nicht zu den Kernaufgaben des Staates gehören, und drittens wollen wir die Effizienz der Prozesse verbessern. Und ich denke, das ist auch das zentrale Thema, das auch der Abg. Christian Batliner in seinem wirklich sehr gutem Votum angesprochen hat. Bürokratie liegt nicht primär im Gesetz, sondern in der konkreten Anwendung der Gesetze. Und dort müssen wir wirklich ansetzen, dort liegen auch die entsprechenden Potenziale, um Bürokratie für den Bürger abzubauen. Und ich denke, ein zentrales Thema ist hier sicher auch wieder diese Kontrolltätigkeit, die immer wieder angesprochen wird. Wir haben heute noch in vielen Bereichen die Tendenz, dass man praktisch zu 100% kontrolliert, dass man immer flächendeckend kontrolliert. Ein Wechsel hin zu einem risikobasierten Ansatz, zu risikobasierten Kontrollen, würde wahrscheinlich einiges an Effizienz bringen und auch entsprechend Bürokratie abbauen.Weiters haben Sie ausgeführt, dass man ja auch Ausführungen in den Berichten und Anträgen nicht nur zu den personellen und finanziellen Konsequenzen macht, sondern eben auch darüber, welche Auswirkungen diese Gesetze auf die Wirtschaft oder auf die Bürokratie haben. Ich finde diesen Ansatz sehr spannend. Hier müsste man überlegen, wie man das systematisch einbauen könnte und was es auch konkret für Aufwand verursacht, diese Fragen zu klären. Aber vom Ansatz her gefällt mir das sehr gut. Dann haben Sie auch die Leistungsanalyse und den Bericht im Juni angesprochen. Ich werde mir Ihre Punkte sicher nochmals zu Gemüte führen. Ich finde den Ansatz spannend, dass man diese Fragen, die Sie gestellt haben, in diesen Bericht, soweit möglich, noch einbaut, was diese Systematik anbelangt, wie man in Zukunft mit diesem Thema umgeht. Was ich Ihnen heute schon sagen kann, ist, dass wir in der Verwaltung nebst dieser Leistungsanalyse und den Prozessoptimierungen auch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess eingeführt haben. Der wird derzeit flächendeckend in den einzelnen Amtsstellen eingeführt. Auch dort geht es darum, dass man immer wieder die Prozesse hinterfragt und optimiert. Und auch das ist für mich ein wesentlicher Ansatz in Richtung Bürokratieabbau.Der Abg. Rainer Gopp hat auch nochmals ausgeführt, dass Bürokratie eben oft Verwaltungspraxis ist und weniger Gesetzesmaterie. Hier stimme ich Ihnen voll und ganz zu und hier besteht sicher Potenzial. Wir müssen auch die Ämter und die Mitarbeiter dazu bringen, dass sie auch selbst mitdenken, wo allenfalls Potenzial besteht, um gewisse Hürden abzubauen. Das ist sicher eine Aufgabe in der täglichen Verwaltungsarbeit und braucht auch ein gewisses Umdenken, weil sich viele Mitarbeiter auf die heutigen Gesetze und Verordnungen abstützen und diese zu wenig hinterfragen.Wir haben von der Regierungsseite schon mehrfach, gerade auch im Rahmen der Leistungsanalyse, dieses Thema aufgeworfen und bewusst gefordert, dass man diese Scheuklappen ablegt und breiter denkt und dass man, wenn es Anpassungen bei Verordnungen oder sogar bei Gesetzen braucht, dies auch einbringen kann und dann das Problem an der Wurzel anpackt und nicht Symptome bekämpft.Sie haben noch die Zusammenarbeit mit der GPK erwähnt, wie auch der Abg. Christian Batliner. Ich denke, auch dieses Gespräch kann man sicher führen. Ich kann spontan keine Details aus dem Hut zaubern, ich müsste mich auch vertieft mit dieser Variante auseinandersetzen, aber der Ansatz, den Sie beide hier eingebracht haben, der ist aus meiner Sicht sicher prüfenswert. Der Abg. Thomas Lageder hat verschiedene Beispiele angeführt, zum Beispiel das Mieterschutzgesetz und das BPVG. Ich möchte einfach auf Folgendes hinweisen: Im Zusammenhang mit diesem Postulat sind das schlechte Beispiele, weil das mit Bürokratieabbau nichts zu tun hat. Da geht es eher darum, dass man versucht, diese Gesetze entsprechend den aktuellen Gegebenheiten neu auszurichten. Beim Mieterschutzgesetz zum Beispiel, dass man das nicht zu lange liegen lässt, beim BPVG genauso. Aber mit Bürokratieabbau hat das aus meiner Sicht eben wenig bis nichts zu tun. Auch die Abg. Judith Oehri hat verschiedene Themen eingebracht. Das sind Themen, die mit der Leistungsanalyse, mit Prozessoptimierungen zusammenhängen und zum Teil, je nach Gesetz, das Sie angesprochen haben, auch mit Bürokratieabbau. Ich finde Ihre Ausführungen auch spannend betreffend Gewerbegesetz und Wirteprüfung, auch da kann ich Ihre Intention sehr gut verstehen. Aber Sie haben auch schon die andere Seite gehört, und hier kann vielleicht der Wirtschaftsminister in Zukunft, nicht unbedingt heute, eine Ausführung machen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, falls jetzt das Postulat dann überwiesen würde, wäre ich dankbar, wenn wir jetzt an diesem genannten Gewerbegesetz auch einmal das Beispiel aufziehen würden. Wie würde das dann stattfinden? Also es hätte eine Verfallsautomatik, das wäre jetzt der 31. Mai 2016 und so weiter. Das Gesetz existiert seit 1969, und ich denke, da müsste ja eine politische Willensbildung stattfinden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vizeregierungschef dann einen Antrag stellen wird zur Abschaffung dieses Gesetzes. Da kann ich mir eben den Prozess bei der Abschaffung überhaupt noch gar nicht vorstellen, wie der stattfinden soll. Ich denke, er würde sich da sehr hüten, diesen Prozess so zu beginnen, und da hätte ich dann gern diesen Prozessablauf im Postulat dann so aufgestellt, wie denn das funktionieren sollte. Weil die Gesetze sind ja eben der politische Wille, und Bedürfnisse, dass wir jetzt die Gesundheitsberufe regulieren, das ist ein Aufbau. Aber wie dann so ein Abbau stattfinden soll, das kann ich mir noch nicht gut vorstellen, und da wäre ich dankbar um solche Beispiele. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich würde das sehr begrüssen, wenn im Juni-Landtag - wenn das zeitlich aufgeht oder wenn die Regierung mehr Zeit braucht und das September wird, dafür detaillierter eingegangen wird, bin ich da auch offen -, aber wenn es einfach in diesem Bericht und Antrag eingehend dargelegt wird, das würde ich sehr begrüssen und danke ich Ihnen, und dann kann man das auch weiter diskutieren. Und zum Abg. Manfred Batliner: Ja, ich kann Ihnen schon sagen, wie das ausschaut mit dem Gewerbegesetz, das verfällt. Das ist genau das Problem mit der Rechtssicherheit, jetzt gibt es hier politische Unstimmigkeiten, das Gesetz tritt ausser Kraft, der Landtag muss sich dann mit dem Gesetz befassen und beschliessen, dass es weitergeführt wird, das ist das Problem. Und wenn es dann zu politischen Differenzen kommt und so, dann kann es schwierig werden. Und die Regierung muss dann jedes Mal argumentieren, warum und warum das wichtig ist und so weiter. Das ist ein politischer Prozess, das ist Gesetzgebung zum Zweiten dann, oder? Und das Gewerbegesetz ist für mich schon irgendwo ein unglückliches Bei-spiel, denn wenn wir uns alle einig sind, dass man es nicht mehr braucht, dann können wir einen parlamentarischen Vorstoss machen. Aber alle Gesetze müssen wieder in den Landtag kommen, so wie das vorgeschlagen wurde und deshalb bin ich dagegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, also es wird auf einen Zeitpunkt verfallen, und die Regierung wird im Vorhinein an und für sich auf dieses Verfallsdatum reagien müssen. Weil das ein politischer Entscheid ist, sind für mich eben die Fragen: Wird dann zuerst die umgekehrte Reihenfolge wie die Entstehung eines neuen Gesetzes genommen, das würde heissen, wird dann im Vorhinein im Landtag diskutiert - «liken» oder nicht? Wir sind ja da jetzt inzwischen geübt und ob das in umgekehrter Reihenfolge stattfinden würde, weil das dann auch ein politischer Entscheid ist. Nicht dass man zuerst eine Vernehmlassung machen würde bei allen Verbänden und überall und so weiter und dann so den Aufbau macht, sondern ich denke, das wäre dann eine Umkehrsituation. Und darum habe ich eben nach dem Beispiel gefragt, dass man sich das auch entsprechend vorstellen kann. Vielleicht ist das dann auch wie bis anhin. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, mit einem Postulat und einer entsprechenden Beantwortung haben wir ja noch nichts eingeführt, das ist das Positive an einem Postulat. Wenn ich jetzt die Diskussion der beiden Batliners hier mir zu Gemüte führe und eben nochmals reflektiere, was man so liest, wenn man zu dieser «sunset legislation» recherchiert, dann bin ich schon stark bekräftigt, dass das nur schwer funktioniert und eben im Gesetzgebungsprozess dann eher ein Bürokratieaufbau ist. Und all diese Beispiele, ich habe bis jetzt kein einziges wirkliches Beispielgesetz gehört, das in Bezug auf die «sunset legislation» funktioniert hätte, weil all die Beispiele, die sie genannt haben, mit Bürokratieabbau nichts zu tun haben. Das sind Gesetze, die gehandhabt werden und die einfach verändert werden können oder abgeschafft werden können. Sie haben nur dann etwas mit Bürokratieabbau zu tun, wenn wir innerhalb dieser Gesetze feststellen, dass etwas bürokratisch daneben läuft, aber dann ändern wir das. Das hat nichts mit einem Verfallsdatum zu tun, überhaupt gar nichts. Also ich komme jetzt ehrlich gesagt zum Schluss, dass dieser Prozess über die «sunset legislation» definitiv für mich - Entschuldigung - ein Blödsinn ist. Also das muss ich wirklich so deutlich sagen. Dennoch bin ich der ganzen Geschichte nicht abgeneigt, aber ich möchte die Regierung bitten, ein positives Abstimmungsergebnis nicht so zu werten, dass dann diejenigen für diese «sunset legislation» sind. Ich bin da also überhaupt nicht dafür, und wenn ich mir diese Diskussion jetzt hier noch zu Gemüte führe, sowieso nicht. Ich glaube auch nicht zwingend, dass der Prozess über die GPK oder über diesen Bericht dem entgegensprechen würde. Ich bin auch überzeugt, dass wir solche Diskussionen hier schon führen sollten, obwohl ich auch nicht glaube, dass unser Apparat dermassen überbordet. Es gibt Beispiele, die in der Verwaltungspraxis korrigiert werden müssen. Einige sind schon korrigiert worden. Und dort wäre mein Anliegen, wenn hier eine Beantwortung stattfindet, dass die Regierung eben auch - Sie haben es vorhin gerade angekündigt - das Thema der Prozesse sich einfach einmal überlegt, ob der Ansatz nicht eher dort wäre, ob es Automatismen in den Ämtern gäbe, die dann eben vereinfacht dasselbe Ziel oder vielleicht ein besseres Ziel erreichen, als es dieses Postulat tut. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Regierung wünscht zwischendurch das Wort. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich wurde auch angesprochen betreffend das Gewerbegesetz und in meiner Funktion als Wirtschaftsminister. Ich möchte einfach gerade anknüpfen beim Votum des Abg. Gopp, ich kann der Grundidee durchaus etwas abgewinnen. Die Frage ist, wie man das genau ausgestaltet. Aber ich möchte schon daran erinnern, dass der Landtag auch immer wieder Impulse für Abschaffungen von Gesetzen gegeben hat und dann die Regierung die Bälle auch aufgenommen hat, Stichwort Vermittleramtsgesetz. Also die Vermittler haben wir aufgrund von Impulsen des Landtages dann auch abgeschafft und eine Vereinfachung herbeigeführt. Es muss ja nicht immer das ganze Gesetz sein, es können auch Teilbereiche sein, wo eine solche Überprüfung dazu führt, dass man sagt, das braucht es jetzt nicht mehr. Ich möchte hier an den Publikumsrat bei Radio Liechtenstein erinnern, wo auch der Landtag den Impuls gegeben und gesagt hat, das es nicht mehr zeitgemäss ist und das kann man insofern im Sinne eines Bürokratieabbaus reduzieren, weil heute über Social Media die Rückmeldungen direkt ans Radio kommen. Also: Ich bin jetzt da nicht so total abgeneigt und wäre eher offen, das zu prüfen und anzuschauen, insofern aber sicher mit den Vorbehalten und Bedenken, die auch geäussert wurden. Es gibt sicher Punkte, die kritisch sind, also es bräuchte hier sicher eine liechtensteinkonforme Lösung, die unserem Parlament, wie es organisiert ist, und den Kapazitäten der Regierung und des Parlaments entspricht. Aber ich bin jetzt nicht so absolut der Idee abgeneigt, dass man ab und zu bestimmte Zeitpunkte definiert, wo man ein Gesetz wieder in die Hand nimmt und überlegt, ob es in allen Bereichen so noch gebraucht wird oder ob es vielleicht sogar ganz aufgehoben werden kann. Es gibt Beispiele, die ich erwähnt habe. Und ich hätte auch keine Hemmungen, vielleicht das Gewerbegesetz einmal ganz kritisch anzuschauen. Das habe ich ihnen auch schon gesagt - nur, im Moment läuft die Überprüfung durch den EFTA-Gerichtshof. Und wir wollen ja dieses Urteil noch abwarten, inwiefern das Gewerbegesetz noch den heutigen Vorgaben des EWR entspricht, und anschliessend werden wir sicher hier eine intensive Debatte führen, wieweit das Gewerbegesetz reduziert, umgebaut, verändert werden soll oder nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich fasse mich kurz. Meine Meinung ist bekannt. Ich meine, wenn wir von Impulsen reden, Herr Regierungschef-Stellvertreter, ja, die Impulse vom Landtag kriegen Sie nach wie vor, aber wir reden nicht von Impulsen aus dem Landtag, da haben wir politische Vorstösse, die 1., 2. Lesung und so weiter. Wir reden von einem Mechanismus, und das ist ein Riesenunterschied. Und ein Mechanismus erfolgt impulslos, er erfolgt einfach, weil man ihn so vorgegeben hat. Und heute, ich glaube, Sie waren das, Frau Landtagsvizepräsidentin, Sie haben gesagt, man kann auch ein Gesetz schaffen, wo man das definiert und so weiter. Ja, irgendwo führen wir doch das Ganze ad absurdum, wir diskutieren hier über ein Postulat über Bürokratieabbau und diskutieren gleichzeitig darüber, ein neues Gesetz zu schaffen, wo das alles definiert wird. Das gerade wollen wir nicht. Der Impuls oder der Mechanismus soll die «sunset legislation» sein. Herr Abg. Manfred Batliner, ich gebe Ihnen jetzt ein Beispiel, eben es verfällt. Und ich habe das bei meinem Eingangsvotum gesagt, man muss eine Wirksamkeitsprüfung machen, das bedingt Arbeit bei der Regierung. Das muss dann in den Landtag kommen, dann muss man das politisch diskutieren, und das muss dann durch den Landtag gehen. Wenn es dann politischen Widerstand gibt, dann wird es eben gefährlich, weil da vielleicht abgeblockt wird. Dann können Sie schon sagen, dann braucht es mehr Vorlaufzeit, aber dann beginnt der Gesetzgebungsprozess, dann haben wir eine Vernehmlassung und so weiter. Wir schaffen da massiven Mehraufwand, weil wir das am Schluss dann zweimal im Landtag haben. Und wenn die Wirksamkeitsprüfung nicht gemacht wird - und das kann man wirklich in vielen Stellungnahmen nachlesen -, dann haben wir das sogenannte parlamentarische Durchwinken. Also man bringt es einfach in den Landtag, die Wirksamkeitsprüfung wurde nicht gemacht und es wird einfach durchgewunken, man muss sich zwar damit befassen, man diskutiert ein bisschen, aber es wird durchgewunken. Und in der Regel wird davon ausgegangen, dass die Potenziale des Bürokratieabbaus so gerade nicht genutzt werden. Und deshalb ist es mir so ausserordentlich wichtig, das ist es jetzt ein bisschen Rechtsmaterie, dass es um den Prozess geht, und zwar nicht um einen Automatismus, sondern dass die Regierung das bei ihrer täglichen Arbeit ministerienübergreifend prüft, dass man da sensibilisiert ist, das macht, dass es ein organisatorischer Prozess ist und dass das dann auch in den Landtag kommt. Und dann kann der Landtag mehr Impulse, wenn es sie noch gibt, geben. Man kann auch Prioritäten setzen und so weiter. Wenn es kontrovers diskutiert ist, kann es zu politischen Vorstössen kommen. Das ist für mich ein sinnvoller Prozess, alles andere habe ich gesagt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Noch ein paar kurze Bemerkungen: Die «sunset legislation» ist im Kern eigentlich ein Konzept zur Kürzung von Staatsausgaben. Es geht darum, dass, wenn man solche Staatsausgaben einmal gesprochen hat, definiert hat, in einem Gesetz festgelegt hat, diese eben nicht ewig so weitergeführt werden sollen, sondern einer Überprüfung zugeführt werden sollen. Und das ist von mir aus gesehen der Grund und die Intention dieses Ansatzes. Und da geht es eben darum, dass man beispielweise sagt, wir haben ein Gesetz, wo Subventionen gesprochen werden, und wir wissen alle, dass sich die Dinge ändern können, und in einem bestimmten Zeitabstand überprüft man: Sind eigentlich die Gründe für diese Subventionen noch so gegeben? Stichwort Energieeffizienz, und da macht es auch Sinn. Diese «sunset legislation» ist eben nicht primär für den Bürokratieabbau gedacht, sondern - wir haben es gehört - es ist zumindest mehr Bürokratie zu erwarten. Und man muss dann natürlich auch noch erst beschliessen - wenn das Gesetz wieder vorliegt und man bestimmte Ausgaben als Beispiel definiert hat, muss dann zuerst darüber dann auch befunden werden. Stichwort AHV-Staatsbeitrag, ein einfaches Beispiel. Ich möchte nur noch eine generelle Bemerkung am Schluss anbringen: Wenn in der Privatwirtschaft beispielsweise die Forderung kommt, jetzt müssen Kosten eingespart werden, geht man natürlich zunächst dahin, wo die grössten Kostenblöcke sind, und versucht dann, bei diesen den Hebel anzusetzen, dass man auch eine bestimmte oder die grösstmögliche Wirkung erzielen kann. Meiner Ansicht nach - und das habe ich auch irgendwo in der Literatur gesehen - müsste es beim Bürokratieabbau analog gemacht werden, im Sinne, dass Gesetze oder Verordnungen mit hohen oder den höchsten Bürokratiekosten einmal lokalisiert werden und dass man diese dann angeht. Bürokratiekosten können eben entstehen: bei den Unternehmen, bei den Bürgern, aber auch beim Staat, bei der Verwaltung, selbst. Und hier ist sicher auch die Regierung dann gefordert, weil es, glaube ich, wenig bringt, wenn wir einfach einen flächendeckenden Ansatz machen und uns dann wirklich verzetteln. Ähnlich wie es der Regierungschef erwähnt hat mit dem risikobasierten Ansatz, gilt es auch hier meiner Meinung nach, sich auf die Gesetze und Verordnungen mit den höchsten Bürokratiekosten zu konzentrieren, und das andere kann man dann nachher machen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Ich muss sagen, dass ich diesem Postulat auf den ersten Blick sehr offen gegenübergestanden bin. Ich fand den Kern dieses Postulates, nämlich diese «sunset legislation», tatsächlich interessant, aber eben leider nur auf den ersten Blick. Da ging es mir so wie fast allen Vorrednern ausserhalb des Kreises der Postulanten, nämlich dass hier doch sehr, sehr grosse Fragezeichen sind, ob dem Kern dieses Postulates wirklich nachgekommen werden kann und da wirklich auch greifbare Ergebnisse zu erwarten sind. Ich gehöre auch zu den - ich glaube, fast allen - Rednern, die hier nichts erwarten. Diejenigen, die dann ausserhalb des Kreises der Postulaten schon geäussert haben, dass sie sich eine Überweisung vorstellen können, haben sich dann auf den Joker dieses Postulates bezogen, nämlich den Auftrag, alles andere Mögliche auch noch abzuklären, und das geht mir dann doch etwas zu weit. Da wurde jetzt sehr, sehr viel subsummiert unter diesen Titel, und ich glaube, das ist dann auch nicht mehr seriös. Da gibt man dann einen sehr, sehr offenen Auftrag an die Regierung, der dann mit Sicherheit zu sehr, sehr viel Bürokratie führen wird. Es wurde alles Mögliche genannt, es wurde auch schon gesagt, das meiste davon hat überhaupt nichts mit Bürokratieabbau zu tun. Dann wurde beispielsweise auch des Öfteren das Mietrecht zitiert und suggeriert, als ob dieses Mietrecht tatsächlich seit dem 18. Jahrhundert unverändert sei. Alle, die sich mit der Vorlage befasst haben, wissen, dass es zwischenzeitlich natürlich angepasst wurde. Es ist nicht so, dass wir ein Mietrecht haben, das ausschliesslich auf das 18. Jahrhundert zurückgeht. Natürlich: Der Ursprung jedes Gesetzes ist irgendwann in der Vergangenheit, aber zwischenzeitlich gab es sehr wohl Anpassungen. Dann auch diese meiner Meinung nach fast trotzige Bemerkung, wer gegen die Überweisung dieses Postulates ist, der ist gegen Bürokratieabbau - also dem möchte ich schon ganz klar entgegentreten. Was gewiss ist - oder sagen wir, was sehr ungewiss ist: Wenn wir dieses Postulat hier überweisen, dann ist es höchst ungewiss für mich, dass hier wirklich etwas Greifbares dabei herauskommt, was zu Bürokratieabbau führt. Dafür ist mir jetzt der Auftrag doch viel zu offen formuliert. Was aber gewiss ist: Wenn dieses Postulat nicht überwiesen wird, dann wird Bürokratie verhindert, nämlich die Bürokratie, die nicht unerheblich sein wird, in der Beantwortung eines extrem offenen Postulates. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Nur noch ein letztes Mal. Man muss sich aber auch die Frage stellen, ich habe es vorhin erwähnt, ohne Systematik - bin ich felsenfest überzeugt - wird sich nichts nachhaltig verändern. Dann muss man sich halt auch einfach die Frage stellen, was passiert längerfristig, wenn wir nichts regeln? Welche Auswirkungen wird es auf lange Frist für den Staat selbst, seine Bewohner und seine Wirtschaft haben? Und vielleicht, Herr Kollege Elfried Hasler, Sie sind sich ungewiss, ob bei dieser Postulatsbeantwortung etwas Greifbares herauskommt. Ja, das würde ich doch der Regierung überlassen, sie kann sich doch bemühen, etwas Greifbares zu erarbeiten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte an die Voten der Abg. Elfried Hasler und Alois Beck anknüpfen und ihnen auch danken. Ich denke, es ist schon etwas komisch, wenn man den Postulatstext liest und die ganze Begründung liest, die sich praktisch ausschliesslich um die «sunset legislation» kümmert, und dann im Landtag in der Diskussion hört, dass es eigentlich kein taugliches Mittel ist. Und dann nur auf diesen Joker - so haben sie das genannt, Herr Abg. Elfried Hasler - setzt und sagt, man kann jetzt ja andere Systematiken und andere Mechanismen prüfen. Das macht für mich wirklich keinen Sinn, also dann müsste man schon das Postulat entsprechend abändern. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Herr Kollege Wenaweser, Sie wollten eine Systematik, da bin ich mit Ihnen. Es ist einfach nicht die «sunset legislation», und der Regierungschef hat eigentlich versprochen, dass er im Juni-Landtag Ausführungen machen wird. Da kann er die Systematik, wie das regierungsintern gemacht wird, dem Landtag vorlegen, in einem Bericht und Antrag, der sowieso kommt, kann er ein Kapitel dazu machen, kann auch Vorschläge machen, wie der Landtag bei der systematischen Entbürokratisierung eingebunden wird, wie das diskutiert wird und wie der politische Konsens geschaffen wird, wie man eingebunden wird. Das kann er darlegen und dann können wir konkret diskutieren. Aber, ich denke, diesen Vorstoss heute zu überweisen, macht wirklich keinen Sinn, da schaffen wir nur Bürokratie, das wir ja gerade nicht wollen. Ich habe den Regierungschef schon verstanden, sein Versprechen, auch wenn das Postulat heute nicht überwiesen wird, die Regierung wird unabhängig hiervon Ausführungen machen. Das ist für mich zentral, also es ist nicht vom Tisch, das käme dann im Bericht und Antrag, und wenn das so ist, bin ich ganz sicher gegen das Postulat. Aber nochmals: Ich bin auch für Bürokratieabbau. Das lasse ich mir nicht unterstellen, dass ich dagegen bin. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich habe mich ja eher positiv geäussert, aber auch gesagt, dass Wunder der Regierung nicht zu erwarten sind. Ich bin aber auch der Meinung, dass einmal in einem Jahrzehnt dieses Thema aber auch erarbeitet werden kann, und das möchte ich nur festhalten, weil wir ja bei den nachbarschaftlichen Regierungen sehen, wie schwierig das Thema ist, und erwarte dann eben auch, dass dann, wenn die Beantwortung vorliegt, man dann nicht über die Antworten herfallen würde. Also da erwarte ich dann eben auch die Konstruktivität, zu sagen, das ist jetzt in Liechtenstein machbar oder auch von Nutzen oder eben nicht. Das ist mir dann wichtig, wenn wir dann die Postulatsbeantwortung diskutieren würden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte hier gerade anknüpfen und ich habe mich jetzt auch entschlossen, der Überweisung des Postulates zuzustimmen, zumal es sich eben um ein Postulat handelt und nicht um eine Motion. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Ich habe mich ja bereits geäussert. Ich erwarte schon in meinem Verständnis, dass man in einem Postulat schon einigermassen konkret die Richtung vorgibt. Und die Richtung wurde hier im Sinne dieser «sunset legislation» vorgegeben. Das ist auf Kritik gestossen, ob berechtigt oder nicht, darüber kann man diskutieren. Und dann sagt man: Ja, aber man hat ja noch diesen Joker. Und wenn man das Postulat liest, heisst es: Zudem steht es der Regierung frei, auch andere Systematiken zu prüfen. Also die Regierung muss überhaupt nichts beantworten, sie kann morgen sagen, ja, mir steht das frei, das ist der Auftrag. Also meiner Ansicht nach eine gewisse Konkretisierung, wenigstens ansatzweise andere Systematiken aufzuzählen, das hätte ich doch erwartet. Und jetzt steht es der Regierung frei, anderes zu prüfen - das ist der Auftrag, aber das kann es doch nicht sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir zur Abstimmung schreiten. Wer der Überweisung des Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
13 Stimmen, somit hat der Landtag das Postulat überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 5 abgeschlossen. Wir machen jetzt eine Pause von 20 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:15 bis 17:40 Uhr).
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