Motion «Löhne in der Landeswährung - Ungleichbehandlung aufheben» der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 3. März 2016
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 4: Motion «Löhne in der Landeswährung - Ungleichbehandlung aufheben». Motion der Abg. Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 3. März 2016. Wird seitens der Motionäre das Wort gewünscht? Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die Ausgangssituation ist allen Anwesenden bekannt. Die Aufgabe der Wechselkursfixierung der Schweizer Nationalbank im Januar 2015 hat einige Unternehmen endgültig dazu veranlasst, Löhne in Euro an ihre Angestellten oder mindestens Teile ihrer Angestellten zu zahlen. Dabei wird aber nicht nur das Wechselkursrisiko, eindeutig ein Risiko, welches durch den Unternehmer zu tragen ist, an die Mitarbeitenden übertragen, was an sich schon stossend ist - nein, es wurden immer auch Lohnkürzungen mit willkürlichen Wechselkursen vorgenommen. So wurden zum Beispiel mit einem Wechselkurs von CHF 1,15 pro Euro Lohnkürzungen bei der Einführung von rund 10% durch die Hintertüre vorgenommen. Oder mit einem Wechselkurs von CHF 1,42 von mehr als 30%. Das ist in Liechtenstein legal, es ist erlaubt - und das kann nicht sein. Genau deshalb soll mittels dieser Motion dort ein Riegel geschoben werden. Es sind bereits fast eineinhalb Jahre vergangen und es wird nun klar, dass es sich hier nicht um eine temporäre Massnahme handelt, wie es im Übrigen auch die LIHK festhält. Eurolöhne werden in Liechtenstein bleiben, sie werden sich ausbreiten und sie werden negative Auswirkungen auf das Lohngefüge in Liechtenstein haben. Die Fraktion der Freien Liste ist überzeugt, dass dies umso mehr Anlass zur Sorge sein muss. Die Folgen für Liechtenstein sind absehbar. Ich möchte das an einem Beispiel erläutern: Ein Arbeitnehmer, dem vor dem Januar 2015 CHF 4'000 brutto bezahlt wurde, hat nun bei einer Auszahlung in Euro circa 10% weniger an Lohn bei einem Kurs von CHF 1,15 pro Euro. Dabei sind auch noch Gebühren für das Umwechseln von Euro in Franken enthalten, wenn er denn sein Geld in Franken ausgeben muss. Man muss sich bei dieser Konstellation selbstredend auch nicht wundern, wenn diese Person nach Feldkirch zum Einkaufen geht, denn gerade im Niedriglohnbereich zählt wohl jeder gesparte Rappen doppelt. Unter Eurolöhnen leidet also auch das heimische Gewerbe. Nun, häufig wird ins Feld geführt, dass es sich bei diesen Personen eher, fast ausschliesslich, um Österreicher handeln würde, gerade im Niedriglohnbereich. Erstens stimmt das nicht. Es gibt durchaus eine stattliche Anzahl von Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein, die in Euro bezahlt werden. Und zweitens, was bedeutet denn das für die Zukunft der Liechtensteiner Arbeiterschaft, wenn Eurolöhne ohne staatliche Intervention eine weitere Verbreitung finden? Die liechtensteinischen Arbeitnehmenden stehen in Konkurrenz mit den Arbeitnehmenden zum Beispiel aus dem Vorarlberg. Wird der Vorarlberger in Euro bezahlt, noch dazu mit einem willkürlichen Fantasiewechselkurs, dann bekommt dieser weniger Lohn für die gleiche Arbeit. Der Liechtensteiner kommt also zunehmend unter Druck, dass er seinen Lohn auch in Euro zu akzeptieren hat oder zumindest denselben Gegenwert in Franken erhalten wird. Denn für den Unternehmer ist der Vorarlberger plötzlich der wesentlich günstigere Arbeitnehmer. Kurzum wird es irgendwann heissen: Du musst dich mit weniger begnügen oder du musst gehen. Die grosse Gefahr für uns Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner besteht darin, dass das Lohngefüge ins Rutschen kommt. Es ist erkennbar, dass sich hier eine Abwärtsspirale entwickelt, die grossen Schaden in der Bevölkerung anrichten wird und auch unmittelbar auf den heimischen Handel und die Gastronomie durchschlagen wird. Das dürfen wir nicht zulassen. Es wird in diesem Zusammenhang auch argumentiert, dass es sich bei der Einführung von Eurolöhnen einzig und alleine um Vertragsfreiheit handeln würde, die den Staat nichts angehe. Die Privatautonomie wird über alles gestellt und es wird von einem liberalen Wirtschaftssystem gesprochen, das angeblich hier vorherrschen würde. Kann man von einer liberalen Wirtschaftsordnung sprechen, wenn gerade im Niedriglohnbereich der Staat dafür besorgt sein muss, dass sich die Menschen in Liechtenstein finanziell über Wasser halten können? Es ist uns allen bekannt, dass der Staat bei einem Lohn von brutto CHF 3'100 das Gehalt über Mietbeiträge, wirtschaftliche Sozialhilfe, Prämienvergünstigung bei der Krankenkasse und Erwerbszulagen um CHF 2'131 aufbessern muss, sodass ein Nettolohn von wenigstens gut CHF 5'000 für eine vierköpfige Familie resultiert. Und ich betone hier ausdrücklich, dass das kein fiktives, sprich erfundenes Beispiel ist. Meine Frauen und Herren Abgeordnete, das hat nichts mit liberaler Marktwirtschaft oder einem liberalen Wirtschaftssystem zu tun. Das ist Kommunismus und das wollen wir doch nicht. Wir wollen doch Eigenverantwortung fördern. Wir wollen, dass jede und jeder seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Wir wollen, dass sich Arbeit lohnt. Wir wollen auch, dass Firmen nicht auf Kosten des Staates ihre Gewinne erzielen. In diesem Hohen Hause habe ich auch schon vermehrt vernommen, dass Subventionen grundsätzlich abzulehnen seien. Hier handelt es sich um nichts anderes als eine indirekte Subvention der Lohnkosten. Und das kann nicht wegdiskutiert werden. Das hat nichts mit liberaler Marktwirtschaft zu tun. Dabei wissen wir als Staat, der die Subventionen entrichtet, gar nicht, ob die Unternehmen, die sich dieses Businessmodells bedienen, auch Gewinne machen. Davon ist aber auszugehen, denn wenn dem nicht so wäre, würden diese Unternehmen schon nicht mehr existieren, da ihre Kostenstruktur am Markt nicht konkurrenzfähig wäre. Die Forderung nach Transparenz ist hier mehr als angebracht, da der Staat mit im Boot sitzt: Die Bilanzen und Erfolgsrechnungen dieser Unternehmen sind offenzulegen. Der Staat als Zahler hat ein Recht zu wissen, wie sein Geld verwendet wird. Der Staat muss wissen, ob diese Subventionen nur dazu verwendet werden, die Gewinne zu vermehren, oder ob ein solches Unternehmen wirklich an der Grenze zum Bankrott operiert oder - im Gegenteil - die Situation mit den Eurolöhnen zu seinem Vorteil für sich ausnutzt. Wir fordern Transparenz, denn gegenwärtig wissen wir gar nichts. Wir als Gemeinschaft zahlen einfach mit unseren Steuergeldern dazu. Es ist genug Zeit verstrichen - wenn sich ein Unternehmen bis jetzt nicht an die neuen Marktbedingungen angepasst hat, dann muss wohl etwas fundamental im Argen sein. Die Politik darf das Instrument der Eurolöhne nicht weiter tolerieren, denn sie werden nicht wieder weggehen. Sie werden sich tief in unsere Gesellschaft fressen und über kurz oder lang auch die Sozialpartnerschaft - einen unserer grössten Standortvorteile - gefährden. Gerade diese Sozialpartnerschaft wurde mit der Einführung von Eurolöhnen schon arg strapaziert. Ausnahmslos wurden Eurolöhne einseitig, ohne eine Diskussion mit dem Sozialpartner, der Arbeitnehmerschaft, eingeführt und als gottgegeben dargestellt. Dabei zeigt doch die überwiegende Mehrheit der Unternehmen, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Lösungen im gegenseitigen Einvernehmen gefunden werden können. Diese Lösungen müssen aber zeitlich befristet sein, und beide Seiten müssen einen Beitrag leisten. Den Unternehmen, die diese Sozialpartnerschaft zum Wohle der Arbeiterschaft und zum langfristigen Gedeihen der Unternehmen selbst leben, sei mein Dank und meine Anerkennung ausgesprochen. Eurolöhne, das Abwälzen des ureigenen Unternehmerrisikos von Wechselkursen und Lohnkürzungen durch die Hintertüre sowie Druck auf das Lohngefüge werden nicht wieder verschwinden, wenn der Gesetzgeber hier nicht klar und deutlich die Rahmenbedingung vorgibt. Liberale Wirtschaftsordnung - ja; Vertragsfreiheit - ja; Privatautonomie - ja, aber jeden Exzess dürfen wir nicht tolerieren. Die Fraktion der Freie Liste will es nicht zulassen, dass es in einigen Jahren heisst, dass Liechtenstein das Unternehmerparadies ist, weil man dort in jeder erdenklichen Währung zu jedem erfundenen Wechselkurs bezahlen darf, sondern dass es ein Land ist mit guten Rahmenbedingungen, wo eine gelebte Sozialpartnerschaft, ein Miteinander von Unternehmer und Arbeitnehmenden gelebt wird und das als Standortvorteil gesehen wird. Wir bitten Sie hier, mit der Überweisung dieser Motion ein deutliches Signal zu senden und Eurolöhne nicht weiter zuzulassen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann es gleich vorwegnehmen, ich werde die Motion sicher nicht unterstützen. Herr Kollege Lageder, Sie haben jetzt gerade ziemlich viel Falsches gesagt. Ich habe einfach das Gefühl, Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht - gerade auch, was die rechtliche Seite anbelangt. Ich sehe, offen gesagt, keinen Handlungsbedarf. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten hat ein Arbeitgeber die verschiedensten Möglichkeiten, Massnahmen zu ergreifen, die sich auf Arbeitnehmer auswirken. Das ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nun einfach einmal so. Jedes Unternehmen muss für sich entscheiden, wie es auf veränderte Umstände reagieren möchte. Meine Damen und Herren, das ist Wirtschaft. Das ist nun einmal so. Und es wird immer Wege geben, in irgendeiner Form zu reagieren. Man kann eine allgemeine Lohnreduktion machen, man kann Arbeitszeiterhöhungen machen, es gibt sonstige betriebliche Massnahmen, wie Auslagerungen, Standortverschiebungen und so weiter. Kündigungen sind möglich oder eben auch Eurolöhne oder Löhne in anderer Währung. Nichts von alledem ist schön, auch Eurolöhne nicht - übrigens auch für den Arbeitgeber nicht. Das ist mit einem beträchtlichen administrativen Aufwand verbunden: Zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge müssen nach wie vor in Schweizer Franken abgeführt werden. Und die Einführung von Eurolöhnen ist auch mit juristischen Risiken verbunden. Da gibt es noch keine letztinstanzlichen Urteile und so weiter, also das muss sich ein Arbeitgeber sehr genau überlegen, wenn er das machen möchte, wie er da vorgeht. Er ist gut beraten, wenn er da sehr vorsichtig vorgeht. Aber auf der unternehmerischen Seite gibt es eben auch Vorteile, gerade wenn ein Unternehmen einen Grossteil der Erträge in Euro generiert oder in einer anderen Währung, dann sollte das Unternehmen auch die Möglichkeit haben, Kostenblöcke wie Löhne auszugleichen. Und der Bundesrat hat das in einer Stellungnahme zu einer Motion im 2011 eigentlich gesagt. Er hat beantragt, die Motion abzulehnen, gerade weil es eben auch wichtig ist, dass man reagieren kann auf unternehmerischer Seite und dass man sich da nicht zu enge Fesseln anlegt. Ein vernünftiger Arbeitgeber - und ich gehe davon aus, dass die Mitglieder der LIHK das sind, da sind Profis am Werk - reagiert nicht einfach so über Köpfe hinweg. Meine Informationen, die ich glaubwürdig erhalten haben, sind auch so, dass da die Diskussion mit den Mitarbeitern geführt wurde, dass es erklärt wurde, dass das keine Schnellmassnahmen waren, dass es ohne Druck vonstattengegangen ist, dass man das Gespräch gesucht hat und dass das akzeptiert wurde auf Arbeitnehmerseite. Es ist nicht zu Änderungskündigungen gekommen, es ist nicht zu Massenkündigungen und so weiter gekommen. Die LIHK hat uns versichert, dass das gemacht wurde, die Arbeitnehmer wurden abgeholt und hatten Bedenkzeit, anders geht es ja gar nicht. Sonst hätten wir die diversesten Rechtsfälle. Also das ist einvernehmlich gemacht worden, man hat die Arbeitnehmer abgeholt. Es wurde auch mitgeteilt - wir alle haben das erhalten -, es ist kein Trend in Sicht, auch nachträglich, nach der Ergreifung der Massnahmen, ist es nicht oder kaum zu Kündigungen gekommen, weder aufseiten der Arbeitgeber noch Arbeitnehmer. Also es scheint, dass die Massnahmen gegriffen haben und auch auf Arbeitnehmerseite akzeptiert wurden. Auch wenn es unbequeme Massnahmen sind.Parallel dazu, das wissen wir auch, hat die LIHK einen neuen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen und die Mindestlöhne um 5% erhöht. Also die Massnahme wurde diesbezüglich abgefedert. Und punkto Mindestlöhne war das bis anhin kein Problem. Die Änderung - ich habe das gesagt - ist rechtlich komplex, aber es gibt - und da sind Sie kreuzfalsch unterwegs, Herr Kollege Lageder - einen Rechtsrahmen. Eine Massnahme darf nicht diskriminierend sein. Da gibt es eine Verpflichtung im EWR-Abkommen, das haben wir auch in der Landesverfassung. Wenn man eine Umstellung macht, dann bedarf das sachlicher Gründe. Man muss das auf veränderte wirtschaftliche oder betriebliche Bedürfnisse abstützen können. Es bedarf einer betrieblichen Notwendigkeit. Und das unternehmerische Risiko darf nicht einfach auf die Arbeitnehmer übergewälzt werden. Sonst kann eine entsprechende Massnahme angefochten werden. Eine Massnahme darf auch nicht missbräuchlich sein. Wenn Sie immer wieder mit einem Einzelfall kommen, dass der Wechselkurs mit CHF 1,42 festgesetzt wurde, dann ist das schlichtweg unzulässig, und das wissen Sie. Und das ist einfach auch nicht richtig, wenn man mit einem Extremfall, der vielleicht vorgekommen sein mag, argumentiert. Aber uns wurde auch versichert, dass dieser Fall kein Mitglied der LIHK betraf. Wenn es bei einem Einzelunternehmen überbordet hat, dann kann man es anfechten. Denn das ist nicht zulässig, das ist dann rechtsmissbräuchlich. Die Massnahme muss langfristig sein, nicht temporär, und das ist auch richtig so, weil der Lohn objektiv und ausreichend voraussehbar sein muss. Und der Lohn muss auch ausreichend sein, deshalb gibt es ja den Mindestlohn. Und von dem her gesehen ist der Schutz der Arbeitnehmer gegeben, es gibt einen Rechtsrahmen, der Arbeitnehmer kann sich wehren und er könnte eine Änderungskündigung, wenn das tatsächlich über Druck erfolgt, anfechten und sich schützen. Aber ich habe keine Hinweise, dass es zu Änderungskündigungen gekommen ist. Und er kann sich auch vom Arbeitnehmerverband beraten lassen. Die Mitglieder der LIHK bezahlen pro Arbeitnehmer CHF 1 an den Arbeitnehmerverband und finanzieren damit den Arbeitnehmerverband. Die Arbeitnehmer der LIHK-Mitglieder erhalten dadurch auch den Zugang zum Arbeitnehmerverband, das Recht, sich beraten zu lassen. Und das ist doch ein gutes Zeugnis einer funktionierenden Sozialpartnerschaft. Zusammengefasst kann man es eigentlich mit dem schweizerischen Bundesrat im Jahr 2011 auf den Punkt bringen: «Der beidseitige Nutzen einer Entlöhnung in ausländischer Währung in bestimmten Fällen muss auch heute noch anerkannt werden. Diese Möglichkeit zu verbieten würde zu weit gehen. Zudem ist es nicht möglich, ein für alle Mal gesetzlich festzulegen, in welchen Situationen eine Auszahlung des Lohnes in Fremdwährung gerechtfertigt wäre.» Dem schliesse ich mich zu 100% an. Und die Spirale nach unten, die Sie immer heraufbeschwören, die kann ich nicht erkennen, weil wir Vertragsfreiheit haben, die Möglichkeit gibt es schon heute. Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Ausländer anzustellen und einen anderen Lohn zu bezahlen. Die Befürchtung, die Sie hier heraufbeschwören, die hat sich bis jetzt noch nicht eingestellt, und ich bin auch sehr, sehr zuversichtlich, dass sich die nicht einstellen wird. Denn die Einführung von Eurolöhnen, die ist sehr komplex. Das hat jetzt offenbar funktioniert und wurde akzeptiert. Aber hier nun eine Entwicklung heraufzubeschwören, dass nun alles quasi bachab geht, ist für mich unseriös. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte dem Kollegen Batliner für sein Votum danken und natürlich auch den kommenden Rednern, die in seinem Sinne reden werden, weil ich mich zu diesem Thema nur ein einziges Mal melden werde. Der Motion der Freien Liste kann man nur ein klares Nein erteilen. Jedes Wort über diesen Vorstoss ist meiner Ansicht nach Zeit- und Steuergeldverschwendung, und daher werde ich mich auch auf keine Debatte einlassen. Diese Motion ist schlecht begründet, sie ist schlecht recherchiert, sie trieft von Annahmen und Mutmassungen, und das haben wir soeben wieder vom Herrn Lageder gehört. Die Freie Liste hat diese Motion an einer Pressekonferenz vorgestellt - und eigentlich hätte der LANV auch noch anwesend sein sollen, weil sie ja Bestandteil dieser Motion sind, ohne Wenn und Aber. Summa summarum: Wer diesem undurchdachten Vorstoss der Freien Liste zum Durchbruch hilft, bewirkt eigentlich nur eines: Es werden Arbeitsplätze verloren gehen, die Arbeitslosenrate wird steigen und die dann anfallenden Sozialkosten zahlt der Staat. Und ja, es ist nicht fair, wenn Eurolöhne bezahlt werden, und ja, es ist nicht fair, wenn Lohnkürzungen vorgenommen werden. Solche Eingriffe und solche Massnahmen machen doch aber Unternehmer und Arbeitgebende nicht aus Jux oder aus Spass. Sie machen das, um ihren Betrieb und ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Nicht mehr und nicht weniger. Staatliche Eingriffe oder, besser gesagt, gesetzliche Regulierungen sind doch nicht die Lösung dieses Problems. Nein, sie agieren höchstens noch als Brandbeschleuniger. Ich würde sehr stark dafür plädieren, dass der sehr grosszügig unterstützte LANV - wir zahlen unserer Gewerkschaft ja jedes Jahr CHF 240'000 - zusammen mit Wirtschaftsverbänden oder den betroffenen Arbeitgebern nach Lösungen ringt und nicht andauernd mit Leserbriefen oder Kommentaren auf die Politik zeigt. Das finde ich total deplatziert. Dem LANV halte ich aber zumindest eines zugute: Sie bemühen sich, das machen sie wirklich, sie sprechen auch mit den Leuten, sie sprechen mit den Betroffenen, sie sprechen auch mit den grossen Unternehmen. Das kann ich wiederum für die Freie Liste nicht behaupten. Die Freie Liste, welche für sich beansprucht, sich für den Mittelstand einzusetzen, macht nämlich genau das Gegenteil. Dieser Vorstoss lässt den Mittelstand sehr alt aussehen, weil er sich kurz-, mittel- und langfristig als Serienkiller der liechtensteinischen Arbeitsplätze entpuppen wird. Zum Schluss noch ein Zitat von Angela Merkel, und dann habe ich fertig: «Der Staat muss Gärtner sein und darf nicht Zaun sein, wenn er Wachstumspolitik betreiben will.» Darum werde ich eine solche Motion nie und nimmer unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Auszahlung von Eurolöhnen der einheimischen Betriebe wird seit Längerem heftig diskutiert. Ich jedoch vertrete die Meinung, dass die Unternehmen selbst entscheiden sollen, in welcher Währung sie die Löhne zahlen. Unsere Betriebe haben keinen Heimmarkt, sondern sind auf die internationalen Märkte angewiesen und müssen sich dem harten Wettbewerb stellen. Wir brauchen auch bei uns in Liechtenstein Arbeitsplätze in niedrigeren Bereichen der Löhne, denn es gibt viele Menschen, auch bei uns, die dringend auf diese Arbeitsplätze angewiesen sind. Zudem ist Arbeit nicht nur reiner Broterwerb, sondern auch sinnstiftend. Die Politik sollte die Leitlinien der Arbeitsgesetze so formulieren und festlegen, dass sie als Leitlinien für die Unternehmen gelten, jedoch nicht das Unternehmertum einschränken. Hier meine ich, dass die Mindestlöhne durch die Politik und Sozialpartnerschaft bestimmt werden. In welcher Währung diese ausbezahlt werden, ist jedoch nicht eine Frage der Politik, sondern der Unternehmen, solange die gesetzlichen oder tariflichen Mindestlöhne bezahlt werden. Internationale Konzerne zahlen ihren Mitarbeitern die Löhne ebenfalls in unterschiedlichen Währungen. Arbeitsverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und sind individuell gestaltet. Sofern die gesetzlichen Auflagen eingehalten werden, ist die Lohnpolitik Sache der einzelnen Unternehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, diese Motion, die der Herr Lageder vorgestellt hat, ist eine Anhäufung von Falschaussagen, von Unterstellungen, ich habe selten so etwas Unprofessionelles hier im Landtag miterlebt, muss ich ehrlich sagen. Er vermischt auch ganz bewusst Aussagen, die miteinander nichts zu tun haben, und tut so, als ob alle Betriebe zum Beispiel den Wechselkurs 1,42 angewendet hätten, obwohl er haargenau weiss - nein, er weiss es wahrscheinlich nicht, weil er nicht recherchiert hat -, wie dieser 1,42-Wechselkurs entstanden ist und von wo aus. Es geht um einen Betrieb, der beim GAV gar nicht angeschlossen ist. Aber es geht auch um eine Frage, bei der eine Thematik heraufgezogen wird, die im Gesamtkontext verwirrend ist. Die zentrale Frage ist eigentlich die Sicherung des Produktionsstandortes in Liechtenstein, und hier stellt sich nicht die Frage der Eurolöhne, sondern die Frage: Wie sieht die Politik beziehungsweise unser Land künftig den Produktionsstandort in unserem Land? Das ist die zentrale Frage. Es kämpfen und kämpften in dieser schwierigen Wirtschaftslage und insbesondere nach dem SNB-Entscheid im Januar 2015 viele Unternehmen mit grossen Schwierigkeiten, die zu unterschiedlichen Lösungen führten. Es gab Lohnkürzungen, es gab Erhöhungen der Arbeitszeiten, es wurden Massnahmen in Erwägung gezogen mit Optimierung der Produktionsabläufe, Optimierung Beschaffungswesen, und ein Teil davon ist auch die Einführung von Eurolöhnen. Oder Investitionsstopps waren auch Themen. Das sind nur einige Massnahmen, welche unsere Industriebetriebe getroffen haben, um Arbeitsplätze im Inland zu erhalten und abzusichern. Das ist die Intention. Eine andere Variante wäre, dass Arbeitsverlagerungen ins Ausland gemacht würden, das ist auch eine Massnahme. Dann geht es aber nicht mehr um die Frage von Eurolöhnen - ja oder nein? -, dann sind einfach die Arbeitsplätze weg, dann müssen sie auch nicht auf Eurolöhne umstellen. Aber da war von der Freien Liste nichts zu hören. Und ich frage mich, wie sich die Freie Liste effektiv zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Liechtenstein stellt und ob sie sich überhaupt einmal darüber Gedanken gemacht hat. Ich unterstelle dies nicht einmal der gesamten Freien Liste, sondern ich unterstelle dies dem Abg. Thomas Lageder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Abgeordneten der Freien Liste hier mit voller Inbrunst dabei sind. Die Lösung der Verlagerung der Produktion ins Ausland: Zum Beispiel die Swarovski, welche eben diese Lösung wählte oder zur Standortsicherung wählen musste, das werden auch Gründe gewesen sein, weshalb sie die Auslagerung gemacht haben. Ich kann nichts unterstellen, weil sie sicher versucht haben, hier den Standort zu behalten. Wenn es nicht geht, ist das auch eine Massnahme und die ist viel schlimmer. Andere versuchten das eben mit anderen Möglichkeiten und haben dadurch die Arbeitsplätze gesichert.Die Einführung von Eurolöhnen wurde sehr isoliert kritisiert, und der Grund dafür war eben, dass man den Standort behalten kann. Auswirkungen in den Betrieben, die sich diese Frage stellten, sind Folgende: Macht man sich nämlich bei den betroffenen Unternehmen kundig, stellt man fest, dass es trotz der verschiedenen Kostensenkungsprogrammen innerbetrieblich ruhig war. Die Arbeitnehmer sind heute dankbar, dass sie ihre Arbeitsplätze doch langfristig behalten können. Bei dem genannten Oberländer Arbeitgeber, wo die Arbeitsplätze verlagert werden mussten, ist das Gegenteil der Fall. Viele Arbeitnehmer und viele junge Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben dadurch den Job verloren und müssen wieder einen neuen suchen. Es besteht also wirklich die zentrale Frage, die wir uns stellen müssen, welche Arbeitsplätze unser Land in Zukunft überhaupt will. Diese Frage gilt ja nicht nur für die Industrie, sondern auch für das Gewerbe. Zu den Vorwürfen und Falschaussagen der Freien Liste: Die Freie Liste argumentiert, dass mit der Einführung von Eurolöhnen die geltenden Mindestlohnrichtlinien nicht eingehalten werden. Das stimmt einfach nicht. Die Mindestlöhne werden eingehalten. Bei jenen Unternehmen, mit welchen ich gesprochen habe, werden diese Richtlinien nicht nur eingehalten, sondern gar übertroffen. Sehr wichtig finde ich für unser Land, für unser Liechtenstein, das liberale Arbeitsrecht im gemeinsamen Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein. Ich bin entschieden dagegen, dass sich die Politik in eine liberale Wirtschaftsordnung mit Vertragsfreiheit einmischt, welche den Werkplatz Liechtenstein bis dato ja auszeichnet. Liechtenstein ist bezüglich des Arbeitsrechts und dessen Auslegungsbestimmungen eng mit der schweizerischen Gesetzgebung verknüpft. Ich bin jedenfalls für diese Vertragsfreiheit unserer Wirtschaftsbetriebe sowie für den gemeinsamen Wirtschaftsraum Liechtenstein/Schweiz und nicht für eine Planwirtschaft, wie sie Lageder proklamiert. Zusammenfassend möchte ich Folgendes festhalten: Der Grundsatz - eine möglichst liberale Wirtschaftsordnung mit Vertragsfreiheit - ist für unser Land sehr wichtig. Im Zusammenhang mit dem SNB-Entscheid hat sich die Lage im Januar 2015 verschärft. Die Eurolohneinführung ist eine Massnahme, die nicht zuoberst, sondern zuunterst auf der Prioritätenliste bei den Betrieben stand. Dies haben sich die Betriebe mit Sicherheit nicht leicht gemacht. Die Betriebe machen dies, um sich selber und die Beschäftigung in Liechtenstein zu sichern. Dessen müssen Sie sich bewusst sein. Aber das würden Sie erst erfahren, wenn Sie mit entsprechenden Personen auch Kontakt aufnehmen würden. Durch diese Massnahme konnte eine Stabilisierung erreicht und gar wiederum ein leichter Ausbau erreicht werden. Der Abg. Thomas Lageder hat von sich gelassen, Eurolöhne würden sich tief in die Gesellschaft einfressen. Lassen Sie sich einmal diese Aussage auf der Zunge vergehen. Es ist auch keine Welle, die sukzessive zunimmt. Es gab vor drei bis vier Jahren einige Betriebe, die Massnahmen ergreifen mussten, und hier nun wieder im 2015. Die LIHK spricht von fünf Betrieben. Es handelt sich um 600 Betroffene, wenn Sie sich informiert hätten. 200 Betroffene im Schweizer und FL-Raum, 100 Betroffene in Liechtenstein. Und dies bei 12'000 Arbeitsplätzen sowie einer Gesamtbeschäftigung von 36'000 Arbeitsplätzen in Liechtenstein. Diese Betriebe mussten zu den Mitarbeitern gehen und sagen: Wir haben eine wirtschaftlich schwierige Situation, wie können wir die Arbeitsplätze sichern? Die Eurolohnauszahlung mit Arbeitnehmern ist dann einvernehmlich vereinbart worden. Und wo auf Eurolöhne umgestellt wurde, kann der Mitarbeiter selbst wählen. Und da frage ich mich, was die Motion überhaupt will, wenn sie als Zielsetzung schreibt: «Die Regierung wird beauftragt festzulegen, dass der Geldlohn eines Arbeitnehmers in der Landeswährung auszuzahlen ist, sofern ein Arbeitnehmer dies nicht ausdrücklich anders wünscht.» Der Mitarbeiter kann sich den Lohn in Schweizer Franken auszahlen lassen, wobei dann der Durchschnittskurs von Schweizer Banken meistens gewählt wird - nicht der Kurs 1,42, den Sie da ins Feld führen. Sie suggerieren und schenken so den Glauben, dass alle mit einem Wechselkurs von 1,42 operieren.Ich bin klar gegen diese Motion, sie ist ein unprofessionelles Werk, wie es kaum überbietbar ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Zu einigen Behauptungen in der Begründung der Motion habe ich ein paar Fragen an die Motionäre der Freien Liste. Auf Seite 2 von 2 ist zu lesen: «Diskutiert wurde in der Aktuellen Stunde hingegen die Tatsache, dass die Angestellten durch die Umstellung auf Eurolöhne Lohneinbussen bis zu 9 Prozent hinnehmen müssen. Das ist nicht nur für die Angestellten ein grosser Einschnitt, sondern diese Massnahme hat auch eine staatliche Dimension: Durch solche arbeitgeberseitig getroffenen Massnahmen werden mehr Arbeitnehmende staatliche Ergänzungsleistungen und Subventionen in Anspruch nehmen müssen, um ihre Existenz zu sichern.» Hier habe ich Fragen an die Motionäre: - Wurden bei den Betrieben, die auf Eurolöhne umgestellt haben, die Mindestlöhne eingehalten?
- Wie viele Personen haben vor der Einführung der Eurolöhne staatliche Ergänzungsleistungen und Subventionen in Anspruch genommen?
- Wie viele Personen nehmen nach der Einführung der Eurolöhne staatliche Ergänzungsleistungen und Subventionen in Anspruch?
Sie schreiben weiter im Motionstext: «Es gibt aber auch einige Unternehmen in Liechtenstein, welche ausschliesslich ihre Grenzgänger in Eurolöhnen auszahlen.» - Wie viele Betriebe haben auf Eurolöhne umgestellt?
- Was für einen Nachteil hat ein Grenzgänger, wenn der Lohn in seiner Landeswährung ausbezahlt wird?
Hier möchte ich Zahlen, Daten, Fakten. Dann schreiben Sie weiter: «Sie haben also nur den Grenzgängern die Löhne gekürzt und begründen dies so, dass die Grenzgänger durch die Frankenaufwertung keine Kaufkrafteinbussen hinnehmen müssten.» Auch hier meine Fragen: - Um wie viel Prozent wurden den Grenzgängern die Löhne gekürzt? Ist es nicht so, dass die Grenzgänger von heute auf morgen nach dem SNB-Entscheid eine Lohnerhöhung im zweistelligen Prozentbereich erhalten hätten?
Sie schreiben weiter: «Aber auch wenn Grenzgänger betroffen sind, können sich genauso wie im anderen Fall gravierende Auswirkungen für Liechtenstein und seine Bewohner ergeben.» Welche Auswirkungen hat der Eurolohn des Grenzgängers für Liechtenstein und seine Bewohner? Dann schreiben Sie weiter: «Ungleiche Löhne hingegen beschleunigen die gesamte Lohnspirale nach unten.» Auch hier die Frage: Wieso beschleunigen ungleiche Löhne die gesamte Lohnspirale nach unten? In meinem Betrieb arbeiten Polymechaniker, die alle die gleiche Arbeit machen. Sie kommen aus Österreich, der Schweiz und aus Liechtenstein. Müssen alle Mitarbeiter gleich viel verdienen? Meine Mitarbeiter sind zwischen 47 und 23 Jahre alt; die einen haben Familie, die anderen nicht. Müssen alle Mitarbeiter gleich viel verdienen? Die einen Mitarbeiter bilden sich weiter, die anderen nicht. Müssen alle Mitarbeiter gleich viel verdienen? Nach der Logik der Freien Liste müssten meine Mitarbeiter den gleichen Lohn erhalten, da sonst die Lohnspirale nach unten geht. Weiter schreiben Sie: «Wenn für die gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation einem Grenzgänger 800 Franken weniger bezahlt werden muss als einer inländischen Arbeitskraft, wird wohl bei der nächsten Krise der inländische Arbeitnehmer den Job verlieren.» Haben bei der letzten Krise überdurchschnittlich mehr Liechtensteiner oder im Land wohnhafte Personen den Job verloren? Hier möchte ich auch Zahlen. «Eine vakante Stelle wird in einem solchen Unternehmen eher mit einem Arbeitnehmer aus dem Euroraum besetzt», schreiben Sie weiter. Warum sollte eine vakante Stelle eher von einem Arbeitnehmer aus dem Euroraum besetzt werden? Es zählt nicht nur der Lohn. Dann noch zum Schluss: «Ungleiche Löhne für die gleiche Arbeit vergiften zudem das Arbeitsklima.» Wieso sollen ungleiche Löhne für die gleiche Arbeit das Arbeitsklima vergiften? Es gibt Mitarbeiter, die Dienst nach Vorschrift machen. Es gibt Mitarbeiter, die am Abend etwas länger arbeiten, um die Arbeit fertig zu machen, da der Liefertermin knapp bemessen ist. Es gibt Mitarbeiter, die Überstunden leisten, wenn der Betrieb viel Arbeit hat. Es gibt Mitarbeiter, die sich in ihrer Freizeit weiterbilden. Es gibt Mitarbeiter, die eine höhere Arbeitsleistung haben als andere Mitarbeiter. Bei all diesen verschiedenen Qualitäten der Mitarbeiter spricht die Freie Liste von gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Offensichtlich haben die Motionäre noch nie oder schon lange nicht mehr in der Privatwirtschaft gearbeitet, um solche Behauptungen aufzustellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, die Motionäre möchten, dass der Geldlohn eines Arbeitnehmers in der Landeswährung ausbezahlt wird. Das ist eine Verhandlungssache - derzeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Da wird ein Arbeitsvertrag ausverhandelt, das ist die erste Stufe. Dann gibt es eine zweite Stufe, das sind ja eben die Verbände, die Gesamtarbeitsverträge aushandeln. Also wenn man hier Handlungsbedarf sehen würde, dann müsste man zuerst eigentlich in der zweiten Stufe ansetzen, dass die Verbände hier einen Schutz vereinbaren. Das ist ja unser liberales Wirtschaftssystem. Also das kann man ja dann auch in Gesamtarbeitsverträgen, welche dann eben Arbeitnehmerverband und die Arbeitgeberverbände miteinander vereinbaren, festhalten. Und dort wird das festgehalten, wo Gruppen geschützt werden sollen. Und es ist die Frage: Ja, gibt es denn eine Gruppe zu schützen oder ist überhaupt eine Gruppe geschädigt? Und die ist eigentlich nicht zu erkennen. Also da wäre eigentlich auch das richtige Instrument. Und dieser Vorstoss ist in dem Sinne eben unqualifiziert, weil man mit dieser Landeswährung ja eigentlich die Grundlage der Höhe des Lohnes nicht fixieren kann, das müsste man ja mit den Mindestlöhnen machen. Darum verstehe ich nicht, warum Sie keine Motion stellen, wo eben auch der Mindestlohn fixiert wird. Das ist eben daher als unqualifiziert zu betrachten. Auf der ersten Seite Ihrer Motion schreiben Sie ja dann, dass man keine Arbeitslosenunterstützung bekommen würde, wenn eine Änderungskündigung durchgeführt werde. Dann verstehe ich nicht, warum Sie nicht eine Motion machen, um eben diesen Passus zu schützen. Also das ist eigentlich auch nicht verständlich, wenn man dies als - ich sage einmal - Loch betrachten würde, was ich nicht tue, weil man eine Änderungskündigung machen und sich dann trotzdem auf Stellensuche begeben kann. Also darum sehe ich das nicht als Loch, aber im Sinne der Motionäre hätte ich gedacht, dann würden Sie hier einen Antrag stellen. Wenn ich aber die Entwicklung Liechtensteins seit den Vierzigerjahren anschaue: Das meiste Geld, das wir verdient haben, ist ausländisches Geld. Das haben wir nicht verdienen können mit unserer Binnenwirtschaft. Wir sind ein Grenzland und wir müssen hier die internationale Anbindung sehr, sehr hoch halten, das war in der Vergangenheit so und das wird in der Zukunft noch viel wichtiger sein. Wir haben auch Unternehmen, die können eben auch nicht nur in Schweizer Franken bilanzieren, sondern sie können auch in Euro oder in US-Dollar bilanzieren. Das sagt unser Personen- und Gesellschaftsrecht. Und das ist eben notwendig, wenn man eben in der Eurowelt lebt und die Beschaffungen dort stattfinden und die Lieferungen eben auch dort stattfinden. Wir sind in einer globalisierten Welt, und solche Einschränkungen sind dann eben deplatziert. Und dass diese globalisierte Welt eben einerseits Chancen bietet, die bringen natürlich auch die Risiken mit, und bislang haben das eben nur die Arbeitgeber getragen. Und es ist halt so, dass zukünftig im Sinne der Arbeitsplatzsicherung eben die Arbeitnehmer auch hier mittragen müssen. Und das zum Ziel eben, die Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Und die Unternehmen haben eben die Pflicht, Gewinne zu produzieren, dass sie eben auch langfristig Beschäftigung bieten können. Ja, für mich ist eigentlich darum auch der Schluss klar: Die Motion gehört nicht in die liechtensteinische Arbeitswelt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer schreibt in ihrem Brief vom 24. März 2016: «Die Umstellung auf Eurolöhne ist eine Massnahme, die Betriebe nicht leichtfertig einführen, sondern die als eine der letzten Möglichkeiten in Erwägung gezogen wird, um die Beschäftigung in Liechtenstein zu halten. Und dies ist das erklärte Ziel der Unternehmen.» Dieser Meinung des Vorstands der LIHK schliesse ich mich an und ich hoffe, dass dies auch so bleiben wird. Die Umstellung auf Eurolöhne darf nur in ganz besonderen Situationen in Erwägung gezogen werden. Schliesslich geht es aber um die Frage, ob Arbeitsplätze, unter anderem auch für Niedriglöhne, erhalten bleiben sollen oder nicht. Diese Frage wurde auch in der «SonntagsZeitung» vom 3. April 2016 diskutiert. Im Artikel «Swissness wird zum Jobkiller» steht, dass der starke Franken und neue gesetzliche Auflagen Schweizer Nahrungsmittelhersteller stark in Bedrängnis bringen. Immer mehr Arbeitsplätze von Firmen wandern ins Ausland ab. Für Betriebe, welche vor allem exportorientiert sind, stellt die Auszahlung in Eurolöhnen, auch bei einem gewissen administrativen Aufwand, den Vorteil dar, dass die Kalkulation verlässlicher wird. Durch die verlässlichere Kalkulation bleibt es möglich, mehr Arbeitsplätze im Inland zu halten. Längst haben verschiedene Unternehmen ihre Produktion teilweise in das Ausland verlagert, um Währungseffekte abzufedern oder eben auch von billigeren Arbeitskräften zu profitieren. Es gilt jetzt für die in Liechtenstein produzierenden Unternehmen, die unternehmerische Freiheit zu gewährleisten und auch zu akzeptieren, dass Arbeitsplätze für Niedriglöhne sichergestellt sind. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Herbert Ospelt Anstalt bei ihrer Umstellung auf Eurolöhne jedem Arbeitnehmer zusätzlich einen halben Monatslohn ausbezahlt hat und einen Sozialplan erarbeitet hat, sodass die in der Motion genannte fehlende Arbeitslosenunterstützung für einen Monat aufgefangen wurde. Auch nicht richtig ist, dass es im Falle der Herbert Ospelt Anstalt zu Ergänzungsleistungen gekommen ist. Sämtliche Arbeitnehmer erhalten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, so steht es auch in der Zeitung des LANV auf Seite 7, im Artikel «Industrie Mindestlöhne um 5% angehoben». Es ist von volkswirtschaftlicher Bedeutung, dass Unternehmen auch in Liechtenstein Arbeitsplätze für Ungelernte anbieten. Wäre dies nicht der Fall und liechtensteinische Arbeitnehmer müssten in Österreich ihre Arbeit suchen, so wäre dort der Mindestlohn sehr viel tiefer und der Staat müsste tatsächlich - und dann erst recht mit Ergänzungsleistungen - ein Mindesteinkommen sichern. Letztlich würde die Annahme dieser Motion eine unterschiedliche Rechtslage zur Schweiz bedeuten. In der Schweiz ist es selbstverständlich möglich, dass der Lohn auch in einer anderen Währung ausbezahlt wird. Ein solches Regelungsgefälle gegenüber der Schweiz würde dem Wirtschaftsstandort Liechtenstein schaden. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorab möchte ich mich einigen meines Erachtens sehr guten Voten, insbesondere der Frau Abg. Rüdisser-Quaderer und des Abg. Harry Quaderer, anschliessen. Ich habe bereits anlässlich der Aktuellen Stunde einige Ausführungen zu diesem Thema gemacht, möchte jetzt trotzdem auch hier noch einige machen. Es ist wirklich davon auszugehen, dass die Unternehmen, welche nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses teilweise Eurolöhne eingeführt haben, vor einer wirtschaftlich sehr herausfordernden Situation standen und diese Entscheidung mit Sicherheit nicht leichtfertig getroffen haben. Die Arbeitgeber tun meines Erachtens gut daran, angemessene und faire Löhne zu bezahlen. Dies fördert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und wirkt sich auf die Länge auch positiv auf das Ergebnis aus. Ein gesetzliches Verbot für die Einführung von Eurolöhnen halte ich jedoch für nicht richtig, da dies insbesondere zu einer Verschlechterung der Standortbedingungen führen würde. Eine solche Standortverschlechterung birgt immer die Gefahr in sich, dass sich Unternehmen nicht für Liechtenstein als Unternehmensstandort entscheiden oder sich in Liechtenstein ansässige Unternehmen schliesslich dafür entscheiden, den Standort Liechtenstein zu verlassen. Ein Verlust von Arbeitsplätzen wäre meines Erachtens insbesondere aus der Perspektive des Arbeitnehmers und des Staates die schlechteste Variante. Somit von mir ein klares Nein zu dieser Motion. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Einige Unternehmen in Liechtenstein haben als Reaktion auf die Aufhebung der Stützung des Euro gegenüber dem Franken durch die Schweizerische Nationalbank im Januar 2015 damit begonnen, Löhne an Teile oder die Gesamtheit ihrer Angestellten in Euro auszuzahlen. Sollten daraus Härtefälle entstehen, die im Wege von vermehrten sozialstaatlichen Leistungen von der Allgemeinheit zu tragen sind, kann das dem Staat nicht grundsätzlich egal sein. So weit stimme ich mit den Motionären überein. Allerdings ist die Korrelation zwischen Eurolöhnen und vermehrten Unterstützungsleistungen durch den Staat zum heutigen Zeitpunkt von den Motionären nicht belegbar. Zudem haben in der Betrachtungsweise des Gesetzgebers die Marketingaktivitäten involvierter Unternehmen keine Rolle zu spielen, um damit staatliche Interventionen in arbeitsvertragsrechtliche Belange zu rechtfertigen. Mit ihrem Auftrag an die Regierung versuchen die Motionäre, eine Auszahlung des Lohnes in einer anderen als der Landeswährung zu verunmöglichen, indem sie den Begriff Geldlohn in den Katalog der zuungunsten des Arbeitnehmers unabänderlichen Bestimmungen aufgenommen haben wollen. Wie wirkungsvoll dies in der Praxis dann allerdings sein könnte, vermag ich nur sehr skeptisch zu beurteilen. Auch in der von den Motionären vorgeschlagenen Weise kann die Auszahlung von Eurolöhnen nicht wirklich verhindert werden. Sie macht nur den Personalchefs mehr Arbeit, indem von allen Arbeitnehmern das ausdrückliche Einverständnis einzeln eingeholt werden muss. Von einem Arbeitsplatz in hohem Masse abhängige Arbeitskräfte werden unter dem Druck des Arbeitgebers wohl weiterhin einwilligen und dann halt ihr ausdrückliches Einverständnis abgeben. Die Erfüllung der Motion würde auch die Kürzung des Lohnes in Schweizer Franken mittels Änderungskündigung im Rahmen eines allenfalls gesamtarbeitsvertraglich gegebenen Spielraums nicht verhindern. In seiner gesetzgeberischen Tätigkeit hat der Landtag wohl immer zwischen berechtigten Interessen abzuwägen. Er sollte aktuelle öffentliche Stimmungen aber nicht über die möglichen Konsequenzen seiner Entscheidungen setzen. Dies im vorliegenden Fall gerade auch deshalb, weil es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass arbeitgeberseitig systematischer Missbrauch in zunehmendem Masse betrieben wird, um eine derart starke Form der staatlichen Intervention auch nur im Ansatz zu rechtfertigen. In den Konsequenzen einer allfälligen Umsetzung der Motion scheiden sich die Geister beziehungsweise werden die Konsequenzen des Tuns oder des Lassens unterschiedlich gewertet. Die Motionäre erachten Lohnungleichheiten ohne diesen staatlichen Eingriff als gefördert und die Lohnspirale als nach unten beschleunigt. Andere, zu denen ich mich zähle, hängen der Überzeugung an, dass sich ein staatlicher Eingriff im Sinne der Motionäre in seinen längerfristigen Auswirkungen als Angriff auf den Niedriglohnsektor entpuppen dürfte. Es wäre gefährlich, das Niedriglohnsegment in unserem Land nicht mehr zu wollen. Solche Überlegungen hielte ich in der Betrachtung der möglichen Auswirkungen für sehr kurzsichtig. Sie wären zudem respektlos gegenüber all jenen, die aus verschiedensten Gründen ihrer täglichen Arbeit in tieferen Lohnsegmenten nachgehen. Man spräche ihnen damit den volkswirtschaftlichen Nutzen und die gesellschaftliche Bedeutung ihres Erwerbslebens rundweg ab. Vielleicht ein letztes Wort zu den Recherchequalitäten der Motionsbegründung und auch zu der scheppernden Begleitmusik, die da gemacht wurde: Ich möchte das wie der Kollege Quaderer auch mit einem Zitat machen und ich zitiere aus der Erzählung «Ein Skandal in Böhmen», da lässt der Autor Sir Arthur Conan Doyle seinen Helden Sherlock Holmes Folgendes sagen: «Es ist ein schwerer Fehler, Theorien aufzustellen, bevor man Tatsachen hat. Dann fängt man unmerklich an, die Tatsachen zu verdrehen, bis sie zu den Theorien passen, statt die Theorien den Tatsachen anzupassen.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Ja, ich möchte das Votum meiner Kollegin Rüdisser-Quaderer unterstützen. Und ich habe eine Frage an den Regierungsrat: Wo finde ich die Mindestlöhne der Arbeitnehmer? Weil für mich ist wichtiger als die Währung, dass die Mindestlöhne eingehalten werden. Und ich habe diese auf die Schnelle nicht gefunden, und da möchte ich schon grosse Transparenz haben, dass man als Arbeitnehmer auch Zugang hat und kontrollieren kann, was ist denn ein Mindestlohn. Also wenn die GAVs allgemeinverbindlich erklärt werden, wo finde ich die Mindestlöhne? Und wo finde ich die Mindestlöhne, wenn das nicht der Fall ist? Das Zweite ist: Wenn ich merke, dass die Mindestlöhne nicht eingehalten werden, und ich nicht Mitglied des LANV bin, wie kann ich mich dann wehren? Kann ich beim Amt für Volkswirtschaft eine Anzeige erstatten oder muss ich dann einen Anwalt nehmen? Und ich denke, es betrifft ja vor allem Leute mit tiefen Löhnen, insofern möchte ich auch das Votum von Christoph Wenaweser unterstützen. Wir möchten diese behalten, aber wir möchten diese Leute auch schützen. Und die sind meistens ja juristisch nicht so bewandert, dass sie sich selber Informationen holen können. Also muss ich Mitglied vom Arbeitnehmerverband werden oder habe ich noch andere Möglichkeiten, mich zu wehren? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, es macht Sinn, diese Fragen sofort durch die Regierung beantworten zu lassen.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Ich gehe nur kurz auf die Frage der Abg. Judith Oehri ein, wo die Mindestlöhne einsehbar sind. Die Mindestlöhne werden mit Verordnung der Regierung als allgemeinverbindlich erklärt und sind öffentlich einsehbar auf der Regierungshomepage www.gesetze.li. Die Mindestlöhne selbst sind jeweils im Anhang der jeweiligen Verordnungen aufgeführt und unter dem Titel «Lohn und Protokollvereinbarung» zur jeweiligen Branche spezifisch aufgelistet. Zum Beispiel findet sich dort die Verordnung vom 22. März dieses Jahres - 2016, also noch nicht lange her - über die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV zum Autogewerbe. Und im Anhang «Lohn- und Protokollvereinbarung 2016 zum GAV Autogewerbe» finden Sie die Mindestlöhne für zwölf Berufe des Autogewerbes detailliert aufgeführt. Also das findet man unter www.gesetze.li. Und auch beim Amt für Volkswirtschaft auf der Homepage wird auf die Seite www.gesetze.li verwiesen.Anders ist die Lage bei nicht allgemeinverbindlich erklärten GAVs - zum Beispiel der LIHK-GAV, der mit dem LANV ausgehandelt wurde, ist nicht allgemeinverbindlich. Diese Tatsache führt dazu, dass eben dieser GAV dann nur für die Vertragspartner, in diesem Fall eben die Mitgliedsunternehmen der LIHK als Arbeitgeber, verbindlich ist. Und dort können die Mitglieder der LIHK auf der Homepage der LIHK nachsehen, wo sie sich melden können. Die Löhne sind nicht direkt auf der Homepage öffentlich, weil der GAV eben nicht allgemeinverbindlich ist, sondern er wird den Mitgliedern im internen Homepagebereich zur Verfügung gestellt. Und auch der LANV stellt den Mitgliedern die Informationen zum LIHK-GAV zur Verfügung, dieser ist aber nicht öffentlich verfügbar. Also so ist die Situation betreffend die Transparenz der Mindestlöhne, und betreffend das Sich-Wehren ist der richtige Weg, dass man sich bei den Sozialpartnern meldet. Also entweder man geht auf den Arbeitgeber zu oder man geht auf die Arbeitnehmervertretung zu. Der LANV, die Arbeitnehmervertretung, hat explizit die Aufgabe, eben dann zu vermitteln und mit dem Arbeitgeber, der ja den Vertrag einhalten muss, dann die Lösung herbeizuführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Werte Abgeordnete. Ekelhafter als kalter Kaffee schmeckt aufgewärmter kalter Kaffee. Und ich habe mich wirklich bei der Einreichung dieser Motion gefragt, warum wir uns nach über einem Jahr wieder mit diesem Thema befassen müssen, obwohl, wie wir jetzt vermehrt gehört haben, sämtliche Gesetze eingehalten werden, sämtliche Gespräche geführt worden sind, Sozialfonds eingerichtet worden sind, Mitarbeiter informiert worden sind, sogar temporäre Lohnerhöhungen ausbezahlt worden sind, um etwaige Effekte abzufedern etc. etc. Ich bin zu keinem Schluss gekommen, muss aber aufgrund des heutigen Eintrittsvotums der Freien Liste eines feststellen: Ich glaube, es geht ihnen gar nicht um die Eurolöhne. Es geht ihnen meines Erachtens schlicht darum, den Staat als Planwirtschafter in Liechtenstein gross werden zu lassen. Ich finde es deftig, wenn man den Gegnern der Motion Kommunismus vorwirft, denn die seichte Forderung eines Mindestlohnes von CHF 5'000 - glaube ich, habe ich gehört -, die Sie fordern oder die man haben müsste für eine vierköpfige Familie, ist doch relativ derb, wenn man weiss, dass nicht nur Niedrigstgehälter bei CHF 5'000 liegen, sondern andere Berufe sich durchaus im Bereich von CHF 5'000 pro Monat bewegen. Ebenfalls fand ich es sehr interessant, dass sich die Freie Liste als betriebswirtschaftliche Spezialisten ausweisen, Transparenz in sämtliche Erfolgsrechnungen einbringen möchten, weil der Staat ja Lohnzahler ist dieser Betriebe - dass Sie das auch einmal gehört haben -, gleichzeitig selbstverständlich auch bestens wissen, wie man Marketingbudgets einsetzt oder für was man es eben nicht einsetzen soll. Da frage ich mich schon, ob man hier, wie gesagt, uns Kommunismus vorwerfen kann oder soll oder ob man nicht der Freien Liste die Planwirtschaft als Gegenteil der freien Marktwirtschaft vorwerfen soll.Mein Fraktionskollege Batliner hat es am Anfang sachlich aufgezählt, wir haben verschiedenste gesetzmässig zulässige Möglichkeiten, in wirtschaftlich schwierigen Situationen auf Arbeitsbedingungen, Umweltbedingungen und Sozialbedingungen einzugehen. Eine davon ist die Auszahlung der Löhne in Euro. Eine davon. Eine andere ist die Standortverlegung. Auch das wurde heute Morgen bereits mehrfach angesprochen. Die betroffenen Unternehmen haben eben nicht zur Alternative der Standortverlegung gegriffen, sondern den unbequemen Weg der Eurolohndiskussion eingeschlagen. Die entsprechenden Unternehmen haben, zusätzlich zu den bereits breit diskutierten Massnahmen, langfristig somit die Intention, den Standort Liechtenstein als Standort zu behalten. Und das, obwohl der Franken weiterhin stark ist und obwohl die SNB jüngst wieder proklamiert hat, keinen Mindestkurs mehr einführen zu wollen, auch nicht auf lange Sicht. Ich bin Ihrer Meinung, dass es sicherlich schwierig ist, einen Eurolohn in einem Schweizer Lohnumfeld zu erhalten, bin jedoch überzeugt, dass keines dieser Unternehmen, allen voran nicht die alteingesessenen, grösseren internationalen Konzerne, deren Patrons heute noch aktiv in ihren Unternehmen selbst dastehen, das auf die leichte Schulter genommen haben. Ich bin vielmehr überzeugt, dass, wenn diese alteingesessenen Unternehmen die emotionale Bindung zu Liechtenstein nicht hätten, sie schon längst weg wären. Ich habe mir erlaubt, aufgrund der aktuellen Diskussion und weil offenbar das Thema Eurolöhne immer noch die Gemüter bewegt, eine ganz andere Schiene der Freien Liste aufzugreifen. Sie sind es doch, die immer wieder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf proklamieren. Sie sind es doch, die Frauen im Beruf haben wollen, Sie sind es, die sagen, es muss möglich sein, Kinder grosszuziehen in einer Familie, wo die Frau auch arbeiten kann. Bei der Firma Ospelt AG arbeiten aktuell 50 Familien, wo mindestens eine Person im Schichtbetrieb arbeitet, diese ernähren mindestens ein Kind. Wenn Sie diese Diskussion ad absurdum treiben wollen, werden Sie den Standort infrage stellen und somit auch den Job dieser 50 Familien, die dann im sogenannten Niedriglohnbereich irgendwo anders arbeiten müssen. Und glauben Sie mir: Diese 50 Familien werden nicht alle vom Staat finanziert, wie manche, die aktuell nicht in der Privatwirtschaft arbeiten, sondern vor allem staatlich subventioniert werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Besten Dank. Ich werde der Überweisung dieser Motion auch nicht zustimmen. Die Argumente wurden, glaube ich, ausführlich dargelegt. Ich muss das nicht wiederholen. Ich möchte aber dennoch auf den grundsätzlichen Gedanken nochmals eingehen, ich habe das auch bei früherer Gelegenheit gemacht. Es wurden hier - und deshalb finde ich die Debatte auch sehr gut - auch ordnungspolitische Fragen angesprochen. Es geht um grundsätzliche Dinge, wie wir nicht nur bei dieser Thematik, sondern auch bei anderen Dingen umgehen wollen in unserer Wirtschaftspolitik. Wenn Sie sich erinnern, hatten wir beispielsweise bei der Standortförderung immer wieder die Thematik: Wir wollen Unternehmen ansiedeln oder fördern mit hoher Wertschöpfung; wir wollen wertschöpfungsintensive Tätigkeiten fördern. Und ich habe da jeweils auch angemerkt, das tönt recht und gut, aber wir dürfen im Sinne der Ausgewogenheit nicht vergessen, dass es eben auch noch andere Unternehmen gibt, sei das aufgrund ihrer Tätigkeit in der spezifischen Branche oder anderen Rahmenbedingungen, die eben nicht so eine hohe Wertschöpfung erbringen können, aber die eben auch Mitarbeitende, vereinfacht gesagt, beschäftigen können, die nicht über hohes Know-how verfügen, das es vielleicht in anderen Branchen braucht. Und der Gedanke ist schon zentral, wie wir auch die Zukunft sehen. Der Abg. Thomas Lageder hat zu Recht darauf hingewiesen, dass sich Arbeit lohnen soll. Das ist ein Spruch, der auch von unserer Seite immer wieder zu hören ist, da stimmen wir Ihnen vollkommen zu. Man muss aber - und hier kommen wir eben in diese ordnungspolitische Thematik hinein - versuchen, zu definieren, was wir auch unter sozialer Marktwirtschaft verstehen. Und von mir aus gesehen ist das eine Frage, die das Land in Zukunft noch verstärkt beschäftigen wird. Ob man das so nennt oder nicht, aber die grundsätzliche Frage: Was verstehen wir unter sozialer Marktwirtschaft? Die Freie Liste - und das kommt hier natürlich zum Ausdruck - hat hier ein Verständnis, das vereinfacht gesagt einmal definieren möchte, wir haben hier eine Tätigkeit, die wird vielleicht nicht so entlohnt, wie wir das gerne möchten, also muss man halt schauen, dass das nicht mehr geschieht. Aber was sind die Konsequenzen? Wir müssen uns über die Konsequenzen Gedanken machen. Ich möchte eben in diesem Zusammenhang gleichzeitig einen anderen Spruch ins Spiel bringen, der heisst: Sozial ist, was Arbeit schafft. Und um diese Thematik geht es hier. Das ist auch für den Staat wichtig. Wenn wir eben Unternehmen haben, die Arbeit schaffen, die die Leute in die Beschäftigung bringen, dann ist das eben auch eine soziale Funktion. Wenn das nicht der Fall ist, muss eben der Staat das übernehmen - mit allen Konsequenzen. Nicht nur die finanziellen, das hat auch grosse Auswirkungen auf die Gesellschaft. Und hier, meine ich, müsste sich auch die Freie Liste Gedanken machen - sozial ist, was Arbeit schafft -, ob das nicht auch in ihren Augen mehr Berechtigung haben sollte, weil das meiner Ansicht nach langfristig für den Staat besser ist, als wenn der Staat selbst gewisse Dinge übernehmen muss. Wir kennen die Auswirkungen, wenn der Staat alles regelt. Die sozialen Kosten sind meiner Ansicht nach bedeutend höher. Deshalb, kurz gesagt: In diesem Spannungsfeld - «Arbeit soll sich lohnen», aber auch «sozial ist, was Arbeit schafft» - werden wir uns weiterhin bewegen und die entsprechenden Antworten finden müssen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich kann mich den zahlreichen kritischen Votanten anschliessen. Ich möchte die Argumente nicht noch einmal wiederholen. Ich möchte aber noch auf einen Punkt aufmerksam machen. Meiner Ansicht nach ist diese Motion auch schon falsch formuliert und unterliegt einem gröberen Denkfehler und sie würde das Ziel der Motionäre bei einer Eins-zu-eins-Umsetzung auch gar nicht erreichen. Die Motion verlangt, dass der Lohn in Landeswährung auszubezahlen ist - auszubezahlen ist, also nicht festzulegen oder zu kalkulieren. Aber genau das wird heute ja von den Betrieben, beispielsweise der LIHK, auch schon gemacht. Diese Betriebe, die Eurolöhne eingeführt haben, lassen ihren Mitarbeitern ja auch die Wahl, ob sie den Lohn in Franken oder Euro ausbezahlt erhalten wollen. Und genau das wäre bei einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Motion auch weiterhin möglich. Der Lohn bleibt zwar unverändert Euro-abhängig und wird in Euro festgelegt, wird aber, so wie es die Motionäre verlangen, in der Landeswährung Franken ausbezahlt. Also hier zielt meines Erachtens auch die so formulierte Motion völlig ins Leere und ist meines Erachtens vielleicht gut gemeint, aber sicher nicht gut durchdacht. Ich werde die Motion ablehnen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich glaube, meine Interpretation Ihrer Voten, dass hier kein Handlungsbedarf besteht, ist durchaus richtig. Das überrascht uns ehrlich gesagt auch relativ wenig. Um was geht es uns bei dieser Motion? Es geht uns darum, dass als arbeitspolitische Massnahme einige Unternehmer ihre Arbeitnehmer in Euro bezahlen. Das macht nur dann Sinn, wenn diese Auszahlungen in Euro zu einem Kurs durchgeführt werden, die nicht dem Tageswechselkurs entsprechen, weil wenn dieser Kurs der Tageswechselkurs ist, dann ist eine Auszahlung in Euro sogar kontraproduktiv für den Unternehmer, weil - wie es hier schon ausgeführt wurde - dann zusätzliche administrative Kosten auf das Unternehmen zukommen. Es gibt dann verschiedene Probleme mit den Sozialabgaben: Der Staat verpflichtet die Unternehmen weiterhin, ihre Sozialabgaben in Franken zu leisten. Fakt ist also, eine Auszahlung von Euro macht nur Sinn für den Unternehmer, wenn es nicht zum tagesaktuellen Kurs gemacht wird. Nun, das, wie es auch schon festgehalten wurde, wird hier drin als die al-lerletzte Massnahme gesehen, zu der ein Unternehmen greifen soll, darf oder muss. Ich stelle schon eine interessante Entwicklung fest seit der Aktuellen Stunde vor rund einem Jahr. Da wurde schon noch ganz deutlich gesagt, dass es sich bei Eurolöhnen nur um eine temporäre, befristete Massnahme zur Überbrückung der jetzt akuten Situation handeln darf. Die Situation hat sich mittlerweile - zum Glück, muss man sagen - auch wieder etwas gebessert. Wir sind nicht mehr auf Parität, sondern einiges darüber - in positivem Sinne für unsere Exportwirtschaft und exportierenden Unternehmen. Nun - worum geht es uns eigentlich hier? Wir wissen ganz genau, dass keine Mindestlöhne unterschritten wurden. Wir haben das auch nie behauptet, ich wüsste nicht, wann wir das behauptet hätten. Wir wissen auch, dass keine GAV bis auf einen einzigen Fall, der mir bekannt ist, verletzt wurden. Ja, ich denke, dass ja genau das das Problem ist. Es wird stillschweigend akzeptiert, dass hier mit den Wechselkursen, mit einer willkürlichen Festlegung der Wechselkurse, die Löhne nach unten manipuliert werden. Was ich mir wünschen würde - und genau das habe ich auch in meinem Votum zu sagen versucht: Dieses Problem muss mit der Sozialpartnerschaft diskutiert werden. Wenn Lohnkürzungen vorübergehend nötig sein sollten und sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf das einigen, dann ist das in Ordnung. Aber dann kann man das auf ehrliche Art und Weise machen und mit den Arbeitnehmern an einen Tisch sitzen und weiterhin in Franken auszahlen, weniger in Franken auszahlen. Das ist so, wie ich mir das eigentlich vorstelle. Und es wurde auch erwähnt, es wurden noch ganz andere Massnahmen ergriffen: Arbeitszeitverlängerung, wie auch gesagt, Mehrarbeit bei weniger Lohn, Flexibilisierung, verschiedenste Massnahmen. Dann möchte ich noch einen weiteren Punkt machen, der auch vielfach erwähnt worden ist. Der Liechtensteiner Staat hat Sozialgesetze. Wenn jemand kein Auskommen hat in diesem Staat, dann haben wir uns über die Gesetze verpflichtet, diese Person zu unterstützen, und ich finde das gut. Ich finde das absolut richtig. Nur, es sollte eben, wenn, immer möglich sein, dass es ohne diese Unterstützung geht. Und wenn nun die Löhne durch Massnahmen, wie eine Eurolohnumstellung zu einem fiktiven Kurs, über Nacht gesenkt werden, ohne dass nach meiner Meinung ein vernünftiger Prozess zu diesem Resultat geführt hat, dann ist es klar, dass die Sozialausgaben des Staates steigen werden, wenn sich diese Löhne im Niedriglohnbereich befinden. Ich glaube nicht, dass man das wegdiskutieren kann. Und so müssen diese Personen unterstützt werden und ich bin der Meinung, dass indirekt auch die Unternehmen dadurch unterstützt werden. Und ich finde das grundsätzlich nicht richtig, dass das systematisch so gemacht wird. Ich habe das Gefühl, die Hinweise und auch die Gespräche, die wir geführt haben - Sie müssen uns das nicht glauben, Sie tun es auch offensichtlich nicht -, weisen für uns darauf hin. Dann noch ein kleines Wort zum LANV: Beratungsrecht beim LANV haben nur Mitglieder. Dieser Franken, der entrichtet wird, das ist ein anderer Kanal, das berechtigt noch nicht für eine Beratung beim LANV, wenn, wie es jetzt glücklicherweise ist, sich die Unternehmen mit einem Franken pro Kopf beteiligen an den Kosten des LANV.Ja, ich möchte nochmals kurz wiederholen: Das System der Eurolöhne funktioniert für den Unternehmer nur, wenn ein Wechselkurs festgelegt wird, der nicht dem Tageskurs entspricht. Sonst ist für den Unternehmer kein Vorteil vorhanden. Und es würde mich schon noch interessieren, da kann mir vielleicht der Abg. Christian Batliner Antwort geben, welche Wechselkurse sind denn zulässig und welche nicht? 1,15? 1,18? 1,19? 1,35? Wo ist die Grenze? Wie wird das definiert? Momentan scheint mir hier, dass man einfach einmal versucht, und dann funktioniert es oder es funktioniert nicht. Ja, so weit von mir. Dann dürfen Sie wieder. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich kann mich ebenfalls den vielen kritischen Voten im Grossen und Ganzen anschliessen. Ich möchte trotzdem noch ein paar Punkte aus meiner Sicht sagen. Gemäss Gesetz ist es tatsächlich so, dass die Löhne grundsätzlich in der gesetzlichen Währung auszuzahlen sind, wobei jedoch durch Abrede davon abgewichen werden kann. Mit der vorliegenden Motion möchte die Freie Liste nun erreichen, dass zukünftig von dieser Regelung nicht mehr abgewichen werden kann. Die Frage stellt sich allerdings, was denn mit dieser Motion schlussendlich und faktisch erreicht würde. Es könnten zwar die Löhne nicht mehr in Euro ausbezahlt werden, doch heisst dies keineswegs, dass es nicht zu Lohnkürzungen in Folge einer Änderungskündigung kommen könnte. So gibt es einen grossen Industriebetrieb in Liechtenstein, der nach der Anfang des letzten Jahres stattgefundenen Aufhebung des fixen Wechselkurses die wöchentliche Arbeitszeit um circa dreieinhalb Stunden erhöht hat. Die Arbeitnehmer hatten allerdings die Wahl, ob sie länger arbeiten wollten oder ein Lohneinbusse von 6,25% in Kauf nehmen wollten. Ob nun die Löhne in Euro ausbezahlt werden oder zum gleichen Lohn länger oder mehr gearbeitet werden muss, führt schlussendlich aber zum gleichen Endergebnis.Es ist auch zu erwähnen, dass der Lohndruck, dem unsere exportorientierten Betriebe ausgesetzt sind, im Wesentlichen durch die expansive Geldpolitik der EZB verursacht ist. Diese ist dazu übergegangen, die Notenpresse anzuwerfen, was zu enormen Verwerfungen in der Realwirtschaft geführt hat. Das Resultat dieser Politik ist ein schwacher Euro, und andere Währungen ausserhalb des Euroraums, die entsprechend stärker bewertet sind. Die härteste Konkurrenz der inländischen Betriebe sind nun einmal Betriebe aus dem Euroraum, die nach der Freigabe des Wechselkurses über Nacht ihre Produkte günstiger verkaufen konnten als Betriebe aus dem hiesigen Wirtschaftsraum. Entsprechend waren gewisse Betriebe gezwungen, Massnahmen zu ergreifen, um den Betrieb und die Arbeitsplätze zu erhalten. Sobald die EZB endlich einsieht, dass die expansive Geldpolitik nicht zielführend ist, werden sich nach meiner Auffassung wieder normale, der Realwirtschaft entsprechende Verhältnisse einstellen. Nach meiner Auffassung müssen sich die staatlichen Eingriffe darauf beschränken, die Einhaltung der in den Gesamtarbeitsverträgen vereinbarten Mindestlöhne zu überwachen. Weiter gehende Eingriffe sind abzulehnen. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass wir in der Planwirtschaft enden; und dass ein solches Experiment nicht gut ausgeht, das sollte sich in der Zwischenzeit - ausser bei den Vertretern der Freien Liste - herumgesprochen haben. Ich kann mich dem Votum des Abg. Johannes Kaiser anschliessen, der sich dafür einsetzt, die liberale Wirtschaftsordnung zu erhalten. Es ist klar, dass wir eine schwierige wirtschaftliche Zeit durchlaufen, aber die Hauptursachen für die derzeitigen Probleme sind nicht im Inland zu suchen, sondern in der Verschuldung der europäischen Länder und in der Währungspolitik der EZB.Mit der vorliegenden Motion möchte sich die Freie Liste wieder einmal als Beschützer des kleinen Mannes aufspielen. Sie zeigt mit diesem Vorstoss aber einmal mehr, dass deren Exponenten nicht in der Lage sind, etwas fertig zu denken. Ansonsten hätten sie gleich hergehen und im Gesetz festschreiben müssen, dass Lohnkürzungen ab sofort nicht mehr erlaubt sind. Auch müsste die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland gesetzlich untersagt werden. Dass solche Einschränkungen nicht praktikabel sind, ist wohl jedem vernünftigen Menschen klar. Was ich aber besonders bedenklich finde, ist, dass die Freie Liste eine eigentliche Hetzjagd auf einen einzelnen Betrieb in der Vergangenheit veranstaltet hat, ohne je mit den verantwortlichen Personen dieses Betriebs gesprochen zu haben. Ich verwehre mich dagegen, dass einzelne Betriebe im Land einfach schlechtgeredet werden und rufschädigende Halb- und Unwahrheiten über diese verbreitet werden. Dieser schlussendlich nicht durchdachten Motion kann ich ebenfalls nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Vielen Dank für das Wort. Die Freie Liste möchte, dass der Passus «sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist» gestrichen wird. Sie stellt damit nicht nur die Arbeitgeber in eine Ecke, sie traut auch dem Arbeitnehmer nicht zu, eine sinnvolle Vereinbarung treffen zu können. In Liechtenstein sind kollektive Streiks, Arbeitsniederlegungen und Aufstände nicht vorhanden. Das ist ein wichtiges Element für den wirtschaftlichen Erfolg, also dass keine Streiks stattfinden. Das gibt Sicherheit und Verlässlichkeit. In Liechtenstein sprechen Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander, wenn Probleme vorhanden sind oder zu entstehen drohen. Verabredungen können und dürfen in beiderseitigem Einvernehmen gemacht werden, solange sie sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen. In schwierigen Situationen sind Vereinbarungen oftmals ein gutes Mittel, um Probleme lösen zu können. Genau dieses Element will die Freie Liste eliminieren, welches eine Weiterführung mit angepasster Änderung ermöglicht. Das Vorhaben der Freien Liste bedeutet eine Beraubung einer heute selbstverständlichen Grundfreiheit, nämlich in Eigenverantwortung spezifische Vertragsvereinbarungen treffen zu dürfen. Ein versuchter Schritt seitens der Freien Liste, eine Planwirtschaftlichkeit und sozialistische Elemente einzuführen. Die Freie Liste will, dass nur Franken ausbezahlt werden dürfen, das ist doch für die Entlohnung nicht entscheidend. Entscheidend ist der vereinbarte Lohn. Ich werde die Motion nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Mein Banknachbar, Harry Quaderer, hat Angela Merkel zitiert, wo er gesagt hat: Der Staat soll Gärtner sein und nicht Zaun. Ich würde gerne mit Ihnen das Experiment Gartenbau einmal eingehen und ein Feld bestellen, da draussen, zwischen Schaan und Vaduz im Riet. Und wir einigen uns darauf, Zwiebeln und Karotten in Mischkultur einzusetzen, was ja einer liberalen Wirtschaftspolitik nahekommt. Die Diskussion hätte ich dann gerne gehört, wenn jetzt ein Unkraut aufkommt: Sollen wir es ausrupfen oder nicht? Die Eurolöhne sind für mich fast wie ein Unkraut, ein Beikraut, wenn man es liberal ausdrückt, das da hochkommt. Soll es die feinen Karotten überdecken oder nehmen wir es heraus? Dann noch zu Manfred Batliner: Er hat gesagt, dass die Niedriglohnempfänger ja immer noch die Möglichkeit haben, bei einer Änderungskündigung eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Wenn man Niedriglohnempfänger ist und allenfalls noch Ernährer einer Familie ist, dann geht man nicht einfach leichtfertig hin und sagt, das akzeptiere ich nicht, ich suche mir eine neue Stelle. Vermutlich kriegt er hier im Land in nächster Zeit keine neue Stelle im Niedriglohnbereich mehr - vor allem, wenn er schon über 40 ist, denke ich einmal.Die Abg. Christine Wohlwend hat gesagt - ich weiss nicht, ob ich Sie richtig verstanden habe -, Niedrigstlohnempfänger mit CHF 5'000 Jahresgehalt. Ich glaube, ich habe mich nur verhört. Haben Sie sich schon einmal die Gesamtarbeitsverträge in Liechtenstein angeschaut? Da wird ein Niedrigstlohn von CHF 3'750 empfohlen.
Beim Abg. Frank Konrad bedanke ich mich jetzt schon für die interessanten Fragen, die wir allenfalls in einer Interpellation nachreichen dürfen, wenn Sie dieses Postulat ablehnen. Denn die Fragen, die sich gestellt haben, die können wir als Freie Liste nicht beantworten - zum Teil nicht. Das kann uns natürlich die Regierung machen, die die Daten hat. Und Sie führten aus: gleicher Lohn bei gleicher Arbeit. Ja, das fordern wir, wenn die gleichen Qualifikationen vorhanden sind. Das haben Sie selbst mehrfach betont, Arbeitnehmer, welche sich fortbilden und so, sollen auch mehr Lohn erhalten dürfen. Das sind wir auch der gleichen Meinung, aber wenn einer die gleiche Arbeit verrichtet, soll er auch gleichen Lohn erhalten - egal, ob er jetzt in Österreich wohnt und in Liechtenstein arbeitet oder in Liechtenstein wohnt und in Liechtenstein arbeitet. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wäre sehr vorteilhaft und zielführend, wenn wir dieses Traktandum noch vor der Mittagspause zu Ende brächten. Ich denke, die Meinungen sind ja längst gemacht. Und ich darf Sie höflichst ersuchen, vielleicht nurmehr neue Elemente in die Diskussion zu bringen.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich versuche, ein neues Element hineinzubringen, da von willkürlicher Festlegung des Wechselkurses gesprochen wurde, und insbesondere betreffend die temporäre Massnahme. Es gibt ein Gutachten und es ist auch gesetzlich so festgeschrieben, dass es gar nicht eine temporäre Einführung sein darf. Es ist heute schon, wie es heisst, für den Arbeitgeber verboten, Eurolöhne nur als temporäre Massnahme gegen die Frankenstärke einzuführen. Dies ergibt sich aus dem gesetzlichen Arbeitsvertragsrecht heraus. Also muss es eine Entscheidung sein, die längerfristig ist. Und vor allem würde ich mich bedanken, wenn bei einer schwierigen Wirtschaftssituation der Arbeitgeber Eurolöhne fixieren würde und dann, wenn es vom Wechselkurs her für den Arbeitnehmer Vorteile gibt, plötzlich wieder auf Franken umgestellt werden würde. Das kann es auch gegenüber dem Arbeitnehmer absolut nicht sein. Und wie gesagt, es geht hier nicht um eine willkürliche Festlegung des Wechselkurses, wie dies immer wieder gesagt werden will. Es gibt hier Bestimmungen, nach denen der Durchschnittskurs von Schweizer Banken angestrebt wird und dass dieser dann festgelegt wird. Also da ist man nicht im Willkürbereich drin bei der Festlegung. Ich wiederhole: Eurolöhne wurden auch von Betrieben eingeführt, die überwiegend im verkaufs- und einkaufsseitigen Bereich in diesem Raum tätig sind. Also die Herbert Ospelt Anstalt macht das nur im Tierernährungsbereich. Und nicht im «Malbuner, Mal besser»-Bereich. Weil dort alles mit Euro abgewickelt wird und deshalb ist er auch viel rauerem wirtschaftlichem Wind ausgesetzt, wenn dort alles in Euro abgewickelt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin jetzt doch ein wenig erstaunt über diese Diskrepanz zwischen den Motionären und den Gegnern der Motion. Sie sind sich ja einig, dass die Mindestlöhne eingehalten werden. Also hat es der Abg. Herbert Elkuch schon treffend auf den Punkt gebracht: Dann spielt es ja im Prinzip auch keine Rolle. Dann werden aber auch keine Arbeitsplätze verlagert, solange die Mindestlöhne ja eingehalten werden, dann gibt es keinen Grund, um diese Arbeitsplätze zu verlagern. Und sollten diese Mindestlöhne nicht eingehalten werden, dann wären diese Arbeitsplätze so oder so zu verlagern, denn ansonsten wäre es ja rechtsstaatlich nicht vertretbar. Die Gretchenfrage ist einfach: Wer trägt das Wechselkursrisiko? Ist es der Arbeitgeber oder ist es der Arbeitnehmer? Und der Abg. Manfred Batliner hat jetzt gesagt, nach seinem Dafürhalten darf hier der Arbeitnehmer auch einen Teil tragen. Ich teile diese Ansicht nicht. Nach meinem Dafürhalten soll das Wechselkursrisiko beim Arbeitgeber bleiben. Aber wie gesagt: Er kann die Löhne eben trotzdem reduzieren - er reduziert dann die Löhne einfach in Schweizer Franken und nicht in Euro, er muss aber die Mindestlöhne einhalten. Der Arbeitgeber hat ja auch wesentlich bessere Einkaufskonditionen für Euro. Ob ich EUR 3'000 monatlich wechsle oder mitunter EUR 500'000 oder noch mehr, das sind einfach ganz andere Spielregeln, die hier gelten.Wie gesagt, ich erkenne jetzt diese Diskrepanz nicht so ganz, die Gretchenfrage ist: Wer soll das Wechselkursrisiko tragen? Nach meinem Dafürhalten sollte das beim Arbeitgeber bleiben.Eine weitere Frage, die sich mir schon stellt, ist dieser Umrechnungskurs. Wir haben es gehört, der Abg. Christian Batliner hat gesagt, CHF 1,15 sei okay, CHF 1,42 nicht. Und ich möchte eigentlich die Frage nicht dem Abg. Christian Batliner stellen, sondern der Regierung: Was ist denn nach Ansicht der Regierung noch gültig? 1,25? 1,20? Das ist schon die Gretchenfrage. Was passiert bei dieser ersten Umstellung, was ist hier noch machbar und duldbar? Und wie gesagt, in diesem Zusammenhang stellt sich dann natürlich auch die Frage: Wo sind eben diese Mindestlöhne noch eingehalten oder eben nicht? Wie gesagt, für mich ist die Gretchenfrage, wer das Wechselkursrisiko trägt, und da bin ich doch der Ansicht, dass das nicht auf den Arbeitnehmer verlagert werden soll. Aber den Abbau von Arbeitsplätzen, den erkenne ich eben nicht, da nehmen Sie sich gegenseitig die Argumente. Die Löhne können gekürzt werden, das gilt sowohl für die Gegner der Motion als auch für die Motionäre, und solange die Mindestlöhne eingehalten werden, kann ich diese Arbeitsplatzverlagerung nicht erkennen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Nur noch zwei, drei kleine Sachen. Herr Abg. Johannes Kaiser, ich gebe Ihnen vollkommen recht, es wird nicht mehr möglich sein, zurück auf Frankenlöhne zu gehen, ansonsten wäre das Gesetz verletzt. Mit temporären Massnahmen habe ich die Aussagen der letzten Aktuellen Stunde gemeint. Da haben verschiedene Abgeordnete, das können Sie nachlesen, von temporären Massnahmen gesprochen - vielleicht in Unkenntnis der Sachlage dazumal, ich weiss es nicht, will aber niemandem etwas unterstellen -, dass eben in dieser Notfallsituation jetzt für eine befristete Zeit eine Auszahlung in Eurolöhnen möglich sein kann, sollte, darf. Dann noch ein Wort zum Abg. Erich Hasler und indirekt zum Abg. Wendelin Lampert: Sie haben völlig recht, Lohnkürzungen können weiterhin vollzogen werden. Natürlich wollen wir nicht, dass Lohnkürzungen vollzogen werden, das will wahrscheinlich hier drinnen niemand. Aber wenn es notwendig ist, dann ist das eine arbeitspolitische Massnahme der Unternehmer, die sie in Absprache mit den Arbeitnehmern ergreifen dürfen, wenn es erstens zur Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt und zweitens zur Sicherung des Unternehmens - eher umgekehrt sogar, denke ich, ist hier der Zusammenhang. Aber was hier eben so stossend ist, ist, dass diese Lohnkürzungen über das Instrument der Eurolöhne und der fiktiven Wechselkurse vorgenommen werden. Und das ist einfach das, was so stossend ist. Und das ist genau das, was wir nicht wollen. Wir wollen, dass eine ehrliche Sozialpartnerschaft gelebt wird und dass über Lohnkürzungen, wenn sie denn notwendig sein sollten, offen miteinander diskutiert wird. Und ich glaube, genau dort ist das Problem, das es hier anzutasten gilt. Und der Abg. Wendelin Lampert hat es gesagt, für mich ist das ein Unding, wenn man sagt, es ist in Ordnung, dass Wechselkursrisiko auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Das ist ein ureigenes Unternehmerrisiko, das durch die Zusatzrenditen, nämlich den Gewinn des Unternehmens, abgegolten wird. Und nichts anderes. Und wenn dann noch ein Faktor - weil es sich bei einem Umwechslungskurs um nichts anderes als einen Faktor handelt - zuungunsten des Arbeitnehmers eingeführt wird, nur weil man eben nicht den Mut hat, offen miteinander zu sprechen, dass jetzt der Lohn leider in dieser Situation gekürzt werden muss, und wenigstens vielleicht sagt, wir schauen uns das in einem halben Jahr wieder an, dann finde ich das nicht gut. Und genau das ist der Kern dieser Motion. Und es geht hier nicht um Mindestlöhne, wir wissen genau, die sind eingehalten. Da hat sich nichts verändert, wir haben das auch niemals behauptet. Was hier gemacht wird, ist eben momentan legal, und das soll nicht mehr so sein, unserer Meinung nach zumindest. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich fasse mich kurz. Zum Abg. Lageder: Sie haben gesagt, nicht in diesem Votum, das davor, der ehrlichere Weg wäre Ihnen lieber. Das impliziert, dass kein ehrlicher Weg gegangen wurde, und ich frage mich dann schon, ob Sie überhaupt zugehört haben oder ob Sie das Schreiben der LIHK gelesen haben. Das wurde mit den Arbeitnehmern diskutiert. Sie wollten lieber weniger Lohn, dafür in Franken, war so Ihr Argument. Nochmals: Es steht explizit auch im Schreiben der LIHK, das wurde diskutiert mit den Arbeitnehmern, die hatten Bedenkzeit, das wurde akzeptiert, der Mindestlohn ist eingehalten, die Arbeitnehmer haben die Wahl, ob sie in Schweizer Franken oder Euro schlussendlich den Lohn ausbezahlt erhalten möchten oder nicht. Von dem her gesehen weiss ich wirklich nicht, wo Ihr Problem liegt. Und auch in Bezug auf das Temporäre wurde gesagt, dass das eine langfristige Massnahme ist, der Lohn muss objektiv vorhersehbar sein. Man kann das nicht einfach willkürlich festsetzen. Wenn wir das Schreiben der LIHK lesen, wird ja der Lohn umgerechnet auf Basis des Durchschnittskurses der SNB des Vormonates. Das ist nicht einfach ein fiktiver Kurs, der einfach so, Handgelenk mal Pi, herangezogen wird und der auch nicht immer regelmässig angepasst wird und so weiter. Das ist nicht zulässig. Und ein absolut fiktiver Kurs von 1,42 und so weiter, das ist rechtsmissbräuchlich. Wo da genau die Grenze ist, das kann ich Ihnen auch nicht sagen. Das ist beim Gesetz oftmals so, das ist dann halt die Sache der Rechtsprechung, wenn etwas falsch gemacht wird. Aber ich habe auch gesagt, die Arbeitgeber sind gut beraten, vorsichtig vorzugehen, weil Rechtsprechung diesbezüglich noch rar ist. Aber die Kriterien sind in den Gesetzesmaterialien eigentlich klar vorgegeben und man kann die Umrechnung am Tageskurs festsetzen, man kann den Durchschnittskurs der Vormonats nehmen. Das ist ein objektiver Wert. Aber wenn man einfach Handgelenk mal Pi etwas festsetzt, dann ist das bei der fortlaufenden Lohnzahlung sicher problematisch. Aber für das gibt es schlussendlich dann ja die Gerichte. Aber es wird auch nicht so gemacht. Also wenn ich Ihnen zuhöre, verstehe ich Ihr Problem letztendlich nun wirklich nicht mehr. Aber, wie gesagt, der Rechtsrahmen ist eigentlich klar, und das wurde einvernehmlich festgelegt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident. Eine kurze Antwort an den Abg. Risch: Ja, Sie haben mich tatsächlich falsch verstanden. Ich habe versucht, das Beispiel von Herrn Lageder zu zitieren. Er sagte nämlich, wenn ein Mindestlohnempfänger mit CHF 3'150 bei uns zusätzliche Staatsbeiträge wie Wohnbeihilfen etc. erhält, damit er dann einen Lohn hat von CHF 5'000 als vierköpfige Familie, hat bei mir den Gedanken ausgelöst, man muss ihm also so viele staatliche Beihilfen zahlen, damit er auf CHF 5'000 kommt. Was für mich kein Lohn ist - das wollte ich eigentlich sagen -, der als Untergrenze greift, weil CHF 5'000 für mich ein absolut guter durchschnittlicher Lohn ist, den man erzielen kann, wenn man eine Lehre gemacht hat zum Beispiel. Ich wollte damit vielmehr betonen, dass man hier suggeriert, unter CHF 5'000 zu verdienen, bedeutet, dass man staatlich unterstützungspflichtig ist, und somit eigentlich auch jedem, der vielleicht CHF 100 oder CHF 200 weniger im Sack hat, das Gefühl gibt, dass er Mindestlohn- oder Niedriglohnverdiener ist.Nun aber zu einem anderen Thema: Es wird hier immer wieder gesagt, die Umstellung auf Eurolöhne ist eine verkappte Lohnkürzung. Das stimmt. Einmalig betrachtet ist das eine Lohnkürzung, die damit einhergeht, weil man mit einem höheren Wechselkurs umgerechnet hat. Ich möchte noch eine letzte Anmerkung bringen, ich denke, die Diskussion ist tatsächlich erschöpft: Wenn ein grösseres Unternehmen eine bestimmte Marge im Ein- und im Verkauf eines bestimmten Produktes hat, so ist diese Unternehmung darauf angewiesen, dass diese Marge einigermassen konstant bleibt, damit man auch konkurrenzfähig ist. Das heisst, wenn der Einkauf in Schweizer Franken stattfindet und der Verkauf in Euro und der Euro macht, was er will, und der Schweizer Franken noch stärker wird, dann verändert sich diese Marge. Lektion 1: Der Unternehmer ist interessiert, dass diese Marge konstant bleibt, und wenn er natürlich über mehrere Tausend Mitarbeiter verfügt, die im Schweizer-Franken-Lohnbereich sind, dann kann sich diese Wechselkursdifferenz bei einem gewissen Umsatzvolumen auf Millionen beziffern. Millionen. Und hier kommt das Gesetz der Vielen und der Kleinen. Selbstverständlich ist er interessiert, das Risiko abzuwälzen auf die Mitarbeiter, weil im Einzelfall die Schwankung eben verkraftbar ist für den einzelnen Mitarbeiter, das Währungsrisiko zu tragen. Es beläuft sich eben beim einzelnen Mitarbeiter nicht auf Millionen, sondern auf ein paar Franken, die es tatsächlich sein können bei Währungsschwankungen. Aber es ist möglich, den Arbeitsplatz zu sichern. Aus dem Grund ist der Unternehmer interessiert, Einkauf und Verkauf in der gleichen Währung durchzuführen, nicht in unterschiedlichen, um seine eigene Existenz langfristig zu sichern und konkurrenzfähig zu bleiben - im Euroraum in diesem konkreten Beispiel. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Noch zum Thema Wechselkurse: Ich kann mich hier grundsätzlich den Ausführungen des Abg. Batliner anschliessen. Ich denke, die Wechselkurse oder die Bemessungsgrundlage muss einfach berechenbar sein. Ob jetzt der Jahresmittelkurs verwendet wird oder der Kurs des letzten Monats, ist meines Erachtens zweitrangig. Es ist einfach wichtig, dass er berechenbar ist, der Kurs. Die zweite Grenze, die wurde hier schon mehrfach erwähnt, ist ein allenfalls gegebener Mindestlohn, der entweder im Protokoll und Nebenvereinbarungen, wie es der Herr Wirtschaftsminister ausgeführt hat, zu finden ist. Oder allenfalls vielleicht noch ergänzend kann man dazu sagen, es gibt auch Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen. Hier sind auch noch Mindestlöhne enthalten. Aber grundsätzlich, wie gesagt, erachte ich es als zweitrangig, welcher Kurs hier herangezogen wird. Es darf einfach die Untergrenze nicht erreicht werden und es muss berechenbar und nicht willkürlich sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank. Ich hoffe, dass das auch meine letzte Wortmeldung sein wird. Zwei Dinge - nochmals an die Abg. Christine Wohlwend: Wir haben nie von Mindestlohn, sondern ich habe von Niedriglohn gesprochen. Das ist etwas ganz anderes. Mindestlohn ist klar definiert, ein niedriger Lohn ist einfach tief. Dann noch zum Abg. Christian Batliner: Sie idealisieren ziemlich, in dem, was Sie vorhin geschildert haben. Wir haben mit Arbeitnehmern auch gesprochen, die sehen das etwas anders. Aber da werden wir uns wohl nicht treffen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich möchte mich zuerst bedanken für die lebhafte und interessante Debatte. Die Regierung konnte sich weitgehend zurücklehnen, weil praktisch alle Argumente bereits gebracht wurden. Ich spreche jetzt nicht von der Fraktion der Freien Liste, sondern von den anderen drei Fraktionen, die die Haltung der Regierung eigentlich eins zu eins abgedeckt haben. Ob dann noch eine Interpellation notwendig ist, zum gleichen Thema noch einmal, das kann ich Ihnen ja nicht verbieten, damit werden wir dann leben müssen. Ich weiss nicht, ob das im Moment - einfach aufgrund der schon zweiten ausführlichen Debatte nach der Aktuellen Stunde letztes Jahr - noch zielführend ist, aber das ist Ihnen natürlich unbenommen. Zum Abg. Patrick Risch wollte ich einfach noch sagen: Das wirklich gesunde Gemüse wächst ja nicht in Monokulturen, sondern wo eine gewisse Vielfalt auch vorhanden ist, und das ist wahrscheinlich eben im Arbeitsrecht oder in der Wirtschaft generell auch so. Monokulturen sind eben gefährlich oder ungesund. Zu den Fragen, die noch der Abg. Wendelin Lampert aufgeworfen hat, haben auch die Abgeordneten Thomas Vogt und Christian Batliner bereits ausführlich geantwortet. Ich kann das nur unterstreichen. Ich möchte einfach daran erinnern, dass durch das Arbeitsrecht gewisse Grundsätze im Gesetz geregelt sind; das wurde erwähnt, eben diese Missbräuchlichkeiten, das darf nicht passieren. Ansonsten reden wir hier vom Privatrecht, und das sind zwei Parteien, die sich gemeinsam in einem Vertrag einigen, und wenn eine Partei diesen Vertrag ändert, gibt es eine Änderungskündigung. Und danach müssen sich die Parteien wieder zusammenfinden. Ansonsten ist der Vertrag halt nicht mehr gegeben und das Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr. Natürlich gibt es in etlichen Branchen diese Mindestlöhne, das wurde richtig erwähnt, dort, wo sie allgemeinverbindlich sind. Aus Sicht der Regierung ist das auch ein sehr guter Ansatz, wenn die Sozialpartner sich eben gemeinsam auf Mindestlöhne einigen. Das ist aus Sicht der Regierung der richtige und der beste Weg, und es ist natürlich zu hoffen, dass noch weitere allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge in Zukunft in Liechtenstein dazukommen werden, weil das aus Sicht der Regierung ein guter und richtiger Weg ist.
Und zur Frage des Abg. Wendelin Lampert oder zur Bemerkung, dass es eben diese Verknüpfung zwischen Mindestlöhnen und Arbeitsplatzverlagerung gibt - das habe ich nicht verstanden, was Sie damit sagen wollten. Inwiefern eine Unterschreitung von Mindestlöhnen zu Arbeitsplatzverlagerungen führt - diese Kombination, da habe ich Ihr Votum nicht verstanden. Sie müssen mir nochmals erklären, was Sie damit sagen wollten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Nur noch kurz eine Antwort an den Herrn Regierungsrat Thomas Zwiefelhofer. Es ist mir klar, Monokultur ist nicht wünschenswert. Deswegen haben wir auch eine Mischkultur, Zwiebeln und Karotten, aber das Unkraut ist das ungewünschte Beikraut, das wir nicht wollen, auch in einer liberalen Gartenbaupolitik nicht. Und sind wir dann bei Planwirtschaft, wenn wir das Unkraut entfernen?Zu Christine Wohlwend, sie hat vermutlich vorhin gesagt, wenn es sich in Millionen bewegt, wenn man in Euro einkauft und in Euro wieder verkauft, also geschäftet, dann sollte man die Löhne auch in Euro bezahlen dürfen. Das heisst, der ganze Detailhandel in Liechtenstein hat jetzt einen Blankoscheck erhalten, um auf Eurolöhne umzustellen, weil sie ja die Ware von ausländischen Produzenten in Euro einkaufen und es den Liechtensteinern verkaufen. Da könnten sie ja wieder sagen, wir verkaufen es jetzt einfach in Euro, dann haben wir auch die Berechtigung, um in Euro anzubieten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Ausführungen. Ja, zu meiner Frage betreffend diesen massgebenden oder zulässigen Umrechnungskurs verstehe ich Sie schon, dass Sie da keine konkreten Zahlen nennen können beziehungsweise wollen. Das werden dann die Gerichte klären müssen. Aber eine Frage, die Sie mitunter beantworten können: Um die Einhaltung der Mindestlöhne zu kontrollieren, da wird es ja wohl irgendwo einen massgebenden Umrechnungskurs geben. Denn sonst kann ich ja immer sagen, ich halte die Mindestlöhne ein, wenn ich mit CHF 1,42 diese Umrechnung begründen darf. Also diese Frage, die müsste man schon beantworten können. Welcher Umrechnungskurs wird angewendet, um die Einhaltung der Mindestlöhne zu garantieren? Denn sonst nützten diese Mindestlöhne gar nichts, dann komme ich mit CHF 2. Dann halte ich sie sicher ein. Also die Frage, die hätte ich schon gerne noch beantwortet. Dann zum Punkt, den Sie mir nahegelegt haben, nochmals auszuführen, betreffend diese Arbeitsplatzverlagerung. Ja, über dieser ganzen Debatte schwebt ja immer das Damoklesschwert: Wer für Eurolöhne ist, der wird Arbeitsplätze in das Ausland verlagern. Deshalb habe ich ja gesagt, ich verstehe diese Diskrepanz nicht. Sie sagen alle hier drinnen, Mindestlöhne sind eingehalten - ob das in Schweizer Franken oder in Euro ist, sie sind eingehalten. Also muss auch keine Arbeitsplatzverlagerung stattfinden. Wenn aber ein Unternehmer merkt, er kann diese Mindestlöhne nicht mehr einhalten, dann wird er wohl oder übel den Arbeitsplatz verlagern müssen - unabhängig von Euro oder Schweizer Franken. Er wird genötigt sein, da er ja sonst gegen Gesetze verstösst; wenn es sich um allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge handelt, dann wird er die Arbeitsplätze verlagern müssen. Aber unabhängig vom Euro oder vom Schweizer Franken. Das wollte ich eigentlich sagen. Deshalb verstehe ich diese Debatte nicht. Die Gretchenfrage ist: Wo soll das Wechselkursrisiko sein? Ich habe sie für mich beantwortet, die meisten hier drinnen anscheinend auch. Ich denke, das muss jeder selbst entscheiden. Aber wie gesagt: Die Frage möchte ich schon zurückspielen an die Regierung. Wie garantieren Sie die Einhaltung der Mindestlöhne? Welcher Kurs ist relevant? Das ist eine zentrale Frage und die muss man doch beantworten können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich wollte mich hier nicht mehr zu Wort melden, aber als ehemaliger - und das ist wirklich schon sehr lange Zeit her - Devisenhändler weiss ich, wie Devisenkurse sich täglich ändern, sie ändern sich nicht täglich, sondern fast jede Sekunde. Und ich möchte daran erinnern, dass der Euro-Franken-Kurs auf dem Tiefstpunkt bei CHF 0,85 gehandelt wurde und zum Höchstpreis wahrscheinlich so bei CHF 1,70. Also die Wechselkurse können sich auch zugunsten des Arbeitnehmers entwickeln, ganz einfach. Die Umwechslung des Eurokurses Ende Monat ist per Knopfdruck gemacht, und da werden keine grossen Margen verlangt bei den Banken, das kann ich Ihnen garantieren. Da gibt es viel zu viel Konkurrenz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu Ihnen, Herr Abg. Lampert, ich kann Ihnen meine Meinung dazu sagen. Meines Erachtens darf zumindest am Tag der Auszahlung der Auszahlungsbetrag sicherlich den Mindestlohn nicht unterschreiten. Das ist aber nur meine Meinung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass zum Beispiel bei den Mehrwertsteuerabrechnungen die schweizerische Steuerverwaltung beispielsweise für jeden Monat einen Referenzkurs herausgibt. Und ich denke, man wird sich nicht auf Tageskurse abstützen, sondern auf irgendwelche Mittelwerte oder Referenzkurse, wie sie von der Steuerverwaltung herausgegeben werden. Und damit wäre die Frage dann auch beantwortet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Einfach noch von meiner Seite als Ergänzung: Ich denke, es ist ein Missverständnis, wenn man davon ausgeht, dass die Regierung die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge kontrolliert oder überwacht. Das ist nicht die Aufgabe der Regierung. Der Arbeitnehmer und die Sozialpartner wachen über die vereinbarten Mindestlöhne; und der Arbeitnehmer, wenn sein Mindestlohn nicht eingehalten ist, hat das Recht zu klagen. Das wurde heute bereits erwähnt. Er kann sich dabei beraten lassen vom Arbeitnehmerverband, wenn er Mitglied ist. Und diesbezüglich wird dann das Gericht entscheiden, ob die Anwendung der Wechselkursfrage im betreffenden Moment richtig oder falsch gewesen ist. Es gibt dazu keine permanente Überwachung seitens der Behörden. Einfach, dass das noch klargestellt ist. Betreffend die Frage, welcher Wechselkurs, möchte ich die Abg. Vogt und Erich Hasler unterstützen. Das ist auch mein Verständnis.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ich habe noch eine Nachfrage, gerade zum vorher Gesagten. Man kann eine Beratung holen beim LANV, wenn man Mitglied ist. Ich meinte, man kann immer eine Beratung holen - nur, wenn man nicht Mitglied ist, muss man bezahlen. Ist das richtig? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, die Meinungen der Abg. Vogt und Hasler, die waren eben nicht identisch. Der Eine hat gesagt, es ist der Tageskurs, der Andere hat gesagt, es ist der Monatskurs. Das wird lustig werden, welcher Kurs dann relevant sein wird, um diese Einhaltung der Mindestlöhne zu definieren beziehungsweise zu kontrollieren. Irgendjemand wird das ja müssen eines Tages, auch sagen, sind die eingehalten oder nicht. Und wie gesagt, wenn wir diese Kurse gehört haben, welche hier in der Vergangenheit angewendet wurden, dann gibt das doch Raum für etliche Spekulationen. Und die Meinungen von Thomas Vogt und Erich Hasler, die waren nicht identisch. Der Eine hat gesagt Tageskurs, der Andere Monatskurs - der Nächste nimmt den Jahreskurs.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, das ist leider so, Herr Abg. Lampert, dass Recht und Auslegung des Rechts nicht ins letzte Detail immer geregelt sind, dafür hat es, wie der Abg. Batliner das richtig gesagt hat, ja auch dann die Gerichte. Ich denke, insofern haben sich die Abg. Vogt und Hasler auch nicht widersprochen, sondern es wird unterschiedliche Fragestellungen geben im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses. Wo Eurolöhne vereinbart wurden, kann sich die Frage stellen, ob bei einer entsprechenden Kursschwankung plötzlich dann der Arbeitsvertrag nicht mehr eingehalten ist, dass der Mindestlohn nicht mehr eingehalten ist, weil der Kurs sich unter die Schwelle des Mindestlohns nach GAV bewegt. Dann wird man sich fragen müssen, wenn man klagen will, ja, welchen Kurs lege ich meiner Klage zugrunde? Eine andere Frage ist, wenn ich die Änderungskündigung bekomme und auf Eurolohn umgestellt wird: Welchen Kurs wende ich dort an? Dort wird es kaum ein tagesaktueller Kurs sein, sondern dort wird man vermutlich eher auf den aktuellen Referenzkurs, wie es der Abg. Hasler dargestellt hat, verweisen müssen, um zu prüfen, ob diese Änderungskündigung gemäss aktuellem Referenzkurs eine missbräuchliche und eine Unterschreitung des Mindestlohns gemäss GAV ist. Also hier kommt es eben wie oft darauf an, in welchem Fall man die Frage stellt und wie man die Klage dann, wenn man klagen will, eben auch begründet. Also das ist ein bisschen komplexer und kann nicht einfach generell beantwortet werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir zur Abstimmung schreiten. Der Antrag der Motion lautet: «Die Regierung wird beauftragt festzulegen, dass der Geldlohn eines Arbeitnehmers in der Landeswährung auszuzahlen ist, sofern ein Arbeitnehmer dies nicht ausdrücklich anders wünscht.»Wer der Überweisung dieser Motion an die Regierung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
4 Stimmen. Damit hat der Landtag die Motion nicht überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 4 abgeschlossen und machen jetzt eine Mittagspause bis 14:30 Uhr.Mittagspause (von 12:50 bis 14:30 Uhr)
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