Postulat für einen soliden Zukunftsfonds der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 1. Februar 2016
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 7 der öffentlichen Landtagssitzung: Postulat für einen soliden Zukunftsfonds, Postulat der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 1. Februar 2016. Wünschen die Postulanten das Wort?Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank. Ich darf Ihnen das Postulat für einen soliden Zukunftsfonds vorstellen. Der Antrag der Postulanten lautet: «Die Regierung wird eingeladen, das Gesetz vom 18. April 2002 über die Bildung eines Zukunftsfonds auf seine Sinnhaftigkeit und Zweckerfüllung zu prüfen und gegebenenfalls dem Landtag Vorschläge für eine Gesetzesrevision zu unterbreiten.»Aus der Begründung nur die Kernelemente, auf welche sich diese Prüfung beziehen soll - und ich möchte betonen, es ist ein Postulat, also ein Auftrag zur Prüfung. Die Regierung soll also prüfen, - ob das Gesetz den Überlegungen der Landtagsdebatte bei der Konzeption entspricht und weiterhin gerecht wird;
- ob die heutige separate Führung und Verwaltung einer Position «Reserven für Zukunftsausgaben» generell und unter den heutigen Gegebenheiten weiterhin Sinn macht;
- ob dem Zweck des Gesetzes Zukunftsfonds nicht besser entsprochen würde, wenn die Ergebnisse der Vermögensanlage - Stichwort Thesaurierung - des im Zukunftsfonds angelegten Kapitals jährlich direkt dem Fonds zugeschrieben werden; und
- ob diesem Gesetz nicht zumindest die Erhaltung der Substanz - Stichwort Inflationsschutz - zugesprochen werden muss - ansonsten der Zweck dieses Fonds beziehungsweise das Kapital sukzessive ausgehöhlt wird.
Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Das Postulat nimmt in jüngster Vergangenheit schon mehrfach geführte Diskussionen hier im Landtag auf, insbesondere den Wunsch nach einer finanzpolitischen Grundsatzdiskussion, wie es genannt wurde. Der Zukunftsfonds ist darin ein entscheidendes Element. Und mit der Postulatsbeantwortung liegt dann eine wesentliche Grundlage für so eine Diskussion vor, die Haltung der Regierung diesbezüglich. Eine weitere wesentliche Grundlage folgt dann mit dem nächsten Traktandum. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ein Kleinstaat wie Liechtenstein ohne eigene Notenbank muss zwingend über besonders solide Staatsfinanzen verfügen. Solide Staatsfinanzen sind gerade für einen Staat wie Liechtenstein geradezu von existentieller Bedeutung. Wie wichtig dabei insbesondere ein solides Polster von Reserven ist, hat die Umsetzung der Massnahmenpakete I bis III oder diese Sanierung der Pensionskasse des Staates eindrücklich vor Augen geführt. Ohne staatliche Reserven hätten die Sparpakete wohl innert kürzester Zeit, unter höchstem Zeitdruck und damit wohl überstürzt umgesetzt werden müssen. Ohne staatliche Reserven hätte die Sanierung der staatlichen Pensionskasse unser Land in eine äusserst gefährliche Verschuldungssituation gebracht. Liechtenstein tut daher sehr gut daran, unter allen Umständen die staatlichen Reserven auf hohem Niveau zu halten. Sehr restriktive Voraussetzungen für die Verwendung der Reserven sind daher meines Erachtens grundsätzlich sicher richtig. Allerdings ist die im Gesetz über den Zukunftsfonds geregelte Ausgestaltung des Fonds für mich zu hinterfragen. So sind beispielsweise die rein buchhalterische Trennung vom übrigen Vermögen des Staates, die meines Erachtens realitätsfremden Voraussetzungen für die Mittelverwendung oder der fehlende Realwerterhalt - der Abg. Marxer hat das gerade auch angesprochen - des Fonds für mich unbefriedigend gelöst.So wären für mich auch einmal die Vor- und Nachteile einer Trennung des Fonds vom übrigen Staatsvermögen in einer separaten juristischen Einheit, wie sie auch bei sehr vielen Staatsfonds weltweit angewandt wird, zumindest prüfenswert. Auch die Definition von sehr restriktiven, aber nicht - wie heute - unrealistischen Kriterien für die Verwendung des Fondsvermögens und eine Konzeption, die zumindest auf einen realen Werterhalt des Fonds abzielt, sollten geprüft werden. Eine grundsätzliche Prüfung der Sinnhaftigkeit und Zweckerfüllung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds, wie von den Postulanten vorgeschlagen, macht für mich daher Sinn. Ich unterstütze die Überweisung des Postulates an die Regierung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das vorliegende Postulat beinhaltet Aspekte, die einer Überprüfung würdig sind. Die hinter der Zweckformulierung stehende Absicht ist grundsätzlich richtig. Die Formulierung selbst ist dann allerdings eher nebulös oder allzu generell gehalten. Unter «zukunftsgerichtete Projekte» kann alles und nichts subsummiert oder verstanden werden. Dasselbe gilt auch für die durch den Fonds zu unterstützenden Projekte und Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes. Insofern könnte ich mir vorstellen, in Art. 2 nach einer griffigeren Zweckformulierung zu suchen. Die Idee der Postulanten, die aus dem Vermögen erarbeiteten Mittel, also diese Erträge, durch jährliche Ausschüttungen an die Bevölkerung auszuschütten, kann ich jedoch nicht unterstützen. Ein Zukunftsfonds soll zur nachhaltigen Entwicklung des Landes beitragen. Was ich mir aber vorstellen könnte, wäre, dass die Erträge für die soziale Sicherheit und den sozialen Frieden, Investitionen in Bildung und insbesondere auch für die Bewältigung des demografischen Wandels in seinen vielfältigen Facetten eingesetzt werden. Was ich nicht für sinnvoll halte, sind Ausschüttungen im Giesskannenprinzip an die Bevölkerung, wie dies teilweise Staaten tun - einige dieser Staaten werden ja auch von den Postulanten aufgeführt -, die durch fossile Rohstoffe wie Erdöl oder Erdgas unermessliches Vermögen generiert haben. Die Formulierungen in Art. 4 über die Vermögensverwaltung könnten ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden, so dass das Grundvermögen des Fonds inflationsbereinigt aufrechterhalten wird. Art. 5 zu den Voraussetzungen für die Mittelverwendung könnte ebenfalls einer Revision unterzogen werden. Aus diesen Gründen kann ich mir schon vorstellen, das Postulat zu überweisen, möchte jedoch vom Herrn Regie-rungschef noch wissen, ob er in dieser Sache ohnehin aktiv zu werden gedenkt. Zudem möchte ich auch noch die Diskussion hier in diesem Hohen Haus abwarten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ich möchte auch noch ein paar Bemerkungen dazu machen. Der Zukunftsfonds ist das Tafelsilber Liechtensteins, er ist ein verborgener Schatz, der vielen im Land wenig bekannt ist. So steht es, harmonisch geschrieben, in einem Leserbrief der Freien Liste in den Landeszeitungen. Die Beratung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds in den Jahren 2001 und 2002 indessen verlief sehr kontrovers und es wurde lediglich mit 13 Stimmen der damaligen FBP-Fraktion beschlossen. Nun soll die Regierung eingeladen werden, dieses Gesetz auf seine Sinnhaftigkeit und Zweckerfüllung zu prüfen und gegebenenfalls dem Landtag Vorschläge für eine Gesetzesrevision zu unterbreiten.Ich möchte ganz kurz die Beweggründe zur Schaffung dieses Gesetzes in Erinnerung rufen. Im Jahre 1999 schrieb die damalige Regierung, dass Liechtenstein wie kaum ein anderer Staat für die Herausforderungen des beginnenden dritten Jahrtausends gewappnet sei. Liechtenstein bewege sich auf einem hohen, grundsätzlich gut abgesicherten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Niveau. Die Regierung vertrat den Grundtenor einer abgesicherten Zukunft, obwohl davon auszugehen sei, dass die hohen Überschüsse in dieser Form der Vergangenheit angehören würden. Unsere Fraktion hat damals die Meinung vertreten, dass Liechtenstein im Vergleich zu anderen Staaten immer noch gute finanzielle Verhältnisse habe, gleichzeitig seien wir jedoch ein kleines und verletzliches Staatsgebilde, und dass Veränderungen in gewissen Bereichen zu grossen Auswirkungen führen können. Vor diesem Hintergrund gelte es, ein gewisses Polster in Form von Reserven anzulegen. Beim Zukunftsfonds sollten auch Hürden eingebaut werden, um die Reserven in einem gewissen Ausmass zu schützen und dem freien Zugriff durch die Politik zu entziehen, oder mit anderen Worten, nicht nur immer mehr zu konsumieren, sondern vermehrt Investitionen für die erfolgreiche Bewältigung der Zukunft zu tätigen. Und schliesslich sollte der Vorsorgegedanke in die Köpfe der Leute gebracht werden. Ich meine, diese Gedanken gelten auch heute noch, weshalb ich mich nach wie vor für den Zukunftsfonds ausspreche. Für mich macht er auch unter den heutigen Gegebenheiten mehr als nur Sinn. Mit diesem Postulat möchten die Postulanten unter anderem erreichen, dass die Regierung überprüft, ob das Gesetz den Überlegungen der Landtagsdebatte bei der Konzeption entspricht und weiterhin gerecht wird. Ich habe diesbezüglich bereits erwähnt, dass die damalige Landtagsdebatte äusserst kontrovers verlief. Es ist daher müssig zu diskutieren, ob das Gesetz der damaligen Konzeption entspricht. Es war ein Hin und Her, ein Auf und Ab. In diesem Zusammenhang möchte ich beispielsweise daran erinnern, dass im ursprünglichen Bericht und Antrag der Regierung noch vorgesehen war, die realisierten Nettoerträge aus der Anlage des Vermögens des Zukunftsfonds diesem zuzuweisen. Diese Überlegung findet sich jetzt auch wieder im vorliegenden Postulat. Man kann sicher auch diskutieren, ob der Zukunftsfonds eine bestimmte Höhe in Form einer eisernen Reserve haben soll und wie die Mitteldotierung sicherzustellen ist. Zweifellos ein Schwachpunkt des Gesetzes zur Bildung eines Zukunftsfonds ist sein Art. 5, wo die Voraussetzungen für die Mittelverwendung geregelt sind. Dort heisst es, dass auf die Mittel des Zukunftsfonds erst zugegriffen werden kann, wenn keine zusätzlichen Staatseinnahmen erschlossen und keine Einsparungen erzielt werden können. Mit dieser Formulierung dürfte klar sein, dass es sehr schwierig wird. Diese Voraussetzungen sind so restriktiv formuliert, dass eine Mittelverwendung faktisch verunmöglicht wird. Darüber und auch über andere Aspekte des Gesetzes haben wir im Landtag auch in dieser Legislaturperiode schon öfters diskutiert. Ich denke, die Regierung soll eingeladen werden, diese Aspekte zu prüfen, und gegebenenfalls dem Landtag Vorschläge für eine Gesetzesrevision unterbreiten. Ich kann deshalb der Überweisung des Postulats zustimmen. Ich möchte nur noch auf eine Überlegung kurz eingehen. Die Frau Abg. Rüdisser-Quaderer hat gesagt, man sollte in Art. 2, beim Zweckartikel, vielleicht konkretisieren - wenn ich das richtig verstanden habe -, welche Projekte hier gemeint sind. Es heisst ja dort in Art. 2: «Der Zukunftsfonds dient der Finanzierung zukunftsgerichteter Projekte und Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes in Zeiten eines angespannten Staatshaushalts.» Das war auch schon bei der Schaffung des Gesetzes eine der grossen Diskussionen: Soll man hier nicht die Projekte konkreter fassen, soll man nicht konkreter Aussagen machen über die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung? Ich habe mich damals dagegen ausgesprochen, weil ich klar der Ansicht bin, man kann nicht von vornherein und einseitig eine Definition liefern. Das muss im politischen Prozess geschehen. Ein kleines Beispiel: Ich könnte mir vorstellen, die Freie Liste sagt, die S-Bahn ist so ein zukunftsgerichtetes Projekt, ein nachhaltiges Projekt. Die DU wird vielleicht sagen, sie sehen das etwas anders. Allein an diesem Beispiel kann man sehen, eine Definition wird schwierig sein - das muss im gesellschaftlichen und politischen Prozess meiner Ansicht nach ausgehandelt werden. Das Beispiel war rein fiktiver Natur. Hiermit möchte ich meine kurzen Ausführungen auch schon schliessen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich kann es relativ kurz machen, weil die Krux der Geschichte gut dargestellt worden ist. Es geht im Wesentlichen darum, was man unter zukunftsgerichteten Projekten versteht: Wann sind die Voraussetzungen für die Mittelverwendung, die Geldentnahme aus dem Zukunftsfonds, gegeben? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Landtag in den Diskussionen schon mehrmals. Welches Projekt würde den Kriterien entsprechen, um aus diesem Fonds überhaupt Geld zu entnehmen? Es hat sich bisher gezeigt, dass es kein solches bekanntes Projekt gibt, bei dem man auf den Zukunftsfonds zurückgreifen kann. Also hat er in diesem Sinne diesen Vorsorgegedanken, diesem entspricht er, dem Reservegedanken, aber er ist ja im Staatsvermögen integriert. Gegen dieses Postulat kann man nicht sein, ich frage mich, was der Mehrwert ist. Und in diesem Sinne möchte ich die Regierung fragen, was sie darunter versteht. Welchen Auftrag nimmt sie mit bei diesem Postulat? Denn nur Sinnhaftigkeit und Zweckerfüllung zu überprüfen, da sind wir gleichweit. Wenn eine Gesetzesrevision angestrengt würde, wäre besser, eine Motion zu machen und zu sagen, was man überhaupt will. Also ich möchte vom Regierungschef eigentlich wissen, was er darunter versteht und was er damit machen möchte, wenn das Postulat überwiesen werden würde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich eigentlich den Ausführungen des Abg. Johannes Kaiser nahtlos anschliessen. Ich war eigentlich gegenüber diesem Postulat eher skeptisch eingestellt. Ich denke mir, wir leben jetzt doch in einer Zeit, wo verschiedene Aspekte vom Staatshaushalt bis zur Weltwirtschaft auf wackligen Füssen stehen, und da habe ich wirklich ein bisschen Bedenken, wenn wir den Zukunftsfonds, welchen wir vielleicht für ganz andere Sachen brauchen könnten und vielleicht - ich hoffe es nicht - brauchen werden, als es gedacht ist. Also ich denke, im Moment bin ich da eher ein bisschen auf der vorsichtigen Seite, aber ich wäre natürlich auch interessiert, wie unser Herr Regierungschef diese Sache sieht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Vielleicht, bevor die Regierung das Wort ergreift, ein, zwei Ausführungen zu den Voten, die gehalten wurden. Zum Abg. Elfried Hasler, der eine rein buchhalterische Trennung in dieser Position sieht. Ich glaube, der Grundgedanke - und ich weiss es nicht, ich glaube - war eben genau, bezüglich dieser Gelder mehr Transparenz darzulegen, und das kann nur in einem separaten Konto gemacht werden. Ihren Gedanken, diese Position vom Volksvermögen völlig zu trennen, hätten wir gar nicht ins Spiel zu bringen gewagt. Aber es ist natürlich ein Gedanke, der in der Begründung irgendwo auch mitaufgeführt ist, wie der Gedanke, die Ausschüttung an die Bevölkerung, wobei explizit hier haben wir nur Beispiele angeführt, wie es in anderen Ländern praktiziert wird. Das war nicht eine Aufforderung zur Prüfung, dass die Regierung auch diese Variante prüft, sondern das sollte nur zeigen, wie Zukunftsfonds in anderen Ländern geführt werden.Und dann noch zum Abg. Alois Beck: Die FL sage, die S-Bahn wäre so ein Projekt. Nein, das sagt nicht die FL, das sagt die Regierung. War es die Finanzplanung oder war es das Budget 2017? Da wurde Bezug genommen auf Art. 17, und da hiess es von der Regierung: Wenn die S-Bahn zur Realisierung kommt, wäre daran gedacht, dies zulasten des Zukunftsfonds zu finanzieren. So ein Paragraf steht, wenn Sie sich nicht zu erinnern vermögen, werde ich das noch explizit heraussuchen. Zum Abg. Kaiser noch ein Wort: Auch wenn im Antrag steht, «gegebenenfalls dem Landtag Vorschläge für eine Gesetzesrevision zu unterbreiten», ist für uns der Gedanke der Prüfung nach wie vor der dominierende, und für uns ist es noch lange keine Motion. Sondern das Postulat soll gegebenenfalls Vorschläge, in welche Richtung eine Revision gehen könnte, beinhalten. Nie würden wir eine Motion an die Regierung überweisen, welche das Feld für eine Revision so unbestimmt und so offen liesse. Deshalb haben wir das eben nicht als Motion formuliert, sondern als Postulat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Es ist mir schon klar, Herr Abg. Wolfang Marxer, dass die Regierung diese Formulierung wegen der zukunftsgerichteten Projekte gestellt hat, dass man das herausnimmt bei der Berechnung der Eckwerte. Deshalb habe ich ja gesagt, das sei ein fiktives Beispiel. Aber im Umkehrschluss: Sie sagen, nicht die Freie Liste habe gesagt, es sei ein zukunftsgerichtetes Projekt, sondern die Regierung. Heisst das nun im Umkehrschluss, dass die Freie Liste sagt, das ist kein zukunftsgerichtetes Projekt? Ernst beiseite.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Mit dem Postulat wird die Regierung eingeladen, das Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds auf seine Sinnhaftigkeit und Zweckerfüllung zu prüfen und gegebenenfalls dem Landtag Vorschläge für eine Gesetzesrevision zu unterbreiten. In der Begründung wird von den Postulanten zudem ausgeführt, welche Anliegen sie erreichen möchten. Diesbezüglich steht vor allem die Frage im Raum, ob die Erträge aus dem Fonds direkt dem Fonds zugeschrieben werden sollen, um die Substanz des Vermögens zu erhalten. Es ist durchaus legitim, die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes zu hinterfragen. Dabei gilt es vorab festzuhalten, dass es sich beim sogenannten Zukunftsfonds nicht, wie man annehmen könnte, um einen eigentlichen Fonds handelt. In einem eigenständigen Fonds würde ein Teil der staatlichen Reserven vollständig aus dem Staatshaushalt ausgeschieden. Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Vielmehr wird in der Landesrechnung nur auf der Passivseite der Bilanz ein Teil des Eigenkapitals als Zukunftsfonds ausgewiesen. Deshalb wird die entsprechende Position mit «Reserven für Zukunftsausgaben» bezeichnet. Die Vermögenswerte auf der Aktivseite werden hingegen im Rahmen des staatlichen Finanzvermögens veranlagt. In der Vergangenheit wurde die Frage bezüglich Errichtung eines eigenständigen Fonds mehrfach aufgeworfen. Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Finanzhaushaltsgesetzes wurde in der Vernehmlassung auch die Bildung einer selbstständigen Stiftung für die Verwaltung der staatlichen Reserven vorgeschlagen. In diesem Konstrukt würde ein Teil der staatlichen Reserven ausgelagert, separat veranlagt und nicht mehr in der Landesrechnung ausgewiesen. Die Bildung eines eigenständigen Zukunftsfonds macht jedoch nur dann Sinn, wenn die Mittel der Landesrechnung entzogen und somit nicht mehr Teil davon sind. Dies wiederum ist verbunden mit einer deutlichen Einbusse in der Transparenz der Landesrechnung und widerspricht dem True-and-fair-view-Prinzip in der Rechnungslegung. Aufgrund dessen wurde in der Vergangenheit sehr bewusst auf die Auslagerung von Reservemitteln in einen eigenen Fonds verzichtet. An dieser Ausgangslage hat sich nichts geändert. Deshalb ist eine Auslagerung in einen eigenständigen Fonds auch aus heutiger Sicht nicht erstrebenswert. Was soll mit dem Zukunftsfond bezweckt werden? Der Ausweis des Zukunftsfonds als Teil der Eigenmittel diente vor allem dem Verständnis, dass die bestehenden Reserven für die Zukunft erhalten bleiben und nicht für die Finanzierung allfälliger Defizite verwendet werden sollen. Der im Postulat erwähnte Begriff der «eisernen Reserve» ist sicher zutreffend. Dieses Verständnis, die bestehenden Reserven für die Zukunft zu erhalten, ist auch in der Schaffung des Finanzhaushaltsgesetzes durch die Festlegung des Finanzleitbildes eingeflossen. Mit dem Eckwert 5 wird eine Reservenhöhe zwischen dem Ein- bis Dreifachen der Aufwendungen aus der betrieblichen Tätigkeit gefordert. Mit dieser Bandbreite soll sichergestellt werden, dass die bestehenden Reserven für zukünftige Generationen oder für zukunftsgerichtete Projekte erhalten bleiben. Sollten die Eckwerte im Rahmen der Finanzplanung nicht erfüllt werden, ist die Regierung verpflichtet, dem Landtag Massnahmen vorzuschlagen, welche die Erfüllung der Eckwerte in Zukunft wieder ermöglichen. Bezüglich möglicher Zuweisungen in den Zukunftsfonds besteht eine klare gesetzliche Grundlage. Einerseits sollen ausserordentliche Erträge aus der Veräusserung grösserer Positionen des Finanzvermögens oder aus der Privatisierung staatlicher Institutionen zugewiesen werden. Andererseits kann der Landtag im Rahmen der Genehmigung der Landesrechnung weitere Mittel aus einem allfälligen Ertragsüberschuss dieser Position zuweisen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Schaffung des Gesetzes in einer Zeitperiode erfolgte, in welcher hohe Ertragsüberschüsse erzielt wurden. In den Folgejahren geriet der Staatshaushalt jedoch stark unter Druck. Die Mittelverwendung aus dem Zukunftsfonds wurde bewusst sehr strikt geregelt, weshalb diese Regelung bis anhin keine Anwendung gefunden hat. Nebst dem Zweck, dass die Mittel zur Finanzierung von zukunftsgerichteten Projekten und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung eingesetzt werden sollen, kann auf die Mittel erst zurückgegriffen werden, wenn entweder keine zusätzlichen Staatseinnahmen oder keine Einsparungen erzielt werden können oder wenn keine anderweitigen Mittel zur Ausgabende-ckung mehr zur Verfügung stehen. Zudem bedarf es zur Entnahme von Mitteln eines Finanzbeschlusses des Landtags. Damit wurde die Hürde für die Verwendung dieser Reservenposition unerreichbar hoch gesetzt, da über Einsparungen oder Steuererhöhungen immer die Möglichkeit bestehen würde, zusätzliche Mittel für zukunftsgerichtete Projekte zu generieren. Aus Sicht der Regierung wurde mit der gesetzlichen Verankerung des Finanzleitbilds sowie der Festlegung der Massnahmen zur Steuerung des Finanzhaushalts eine neue und griffigere Grundlage geschaffen. Diese verfolgt unter anderem auch das Ziel, die bestehenden Reserven für die Zukunft zu erhalten, und macht somit das Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds in dieser Form obsolet.Dann noch ganz kurz zu den Fragen der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer. Sie haben gefragt, ob die Regierung von sich aus aktiv wird. Im Moment ist das nicht geplant. Für mich ist das im Moment eher totes Recht. Und zu den Fragen des Abg. Johannes Kaiser, wo hier der Mehrwert ist und was die Regierung mit diesem Postulat macht. Ich habe in meinem Votum ausgeführt, dass ich, wie gesagt, die gesetzliche Regelung, wie sie derzeit besteht, eher als obsolet betrachte, weil wir andere Instrumente haben, die viel griffiger sind und praktisch eine ähnliche Stossrichtung verfolgen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Danke dem Herrn Regierungschef für die Ausführungen. Herr Regierungschef, Sie haben erwähnt, dass in einer früheren Diskussion offensichtlich eben die Bildung einer selbstständigen Stiftung auch schon vorgeschlagen wurde. Hier würde mich - sofern dann das Postulat überwiesen wird - die Beantwortung dann interessieren, was dann wirklich die Vor- und Nachteile waren. Also rein «True-and-fair-view» wäre mir jetzt zu wenig stichhaltig als Grund. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Regierungschef, für die klaren Worte. Ich muss jetzt aber doch noch einen Punkt klären. Wenn Sie sagen, dass Sie das eigentlich jetzt als obsolet betrachten, den Zukunftsfonds oder das Gesetz - heisst das jetzt, dass Sie auf dieses Postulat gerne verzichten? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Ich habe mit der Intention des Postulates kein Problem, aber das Postulat macht natürlich Arbeit. Und deshalb kann ich auch darauf verzichten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke, Herr Regierungschef. Also Ihre Ausführungen haben eigentlich bestätigt, was ich dachte. Ich werde dem Postulat nicht zustimmen. Der Zeitpunkt dieses Postulates, wir sprechen von einem Fonds, man könnte glauben, da wird auch in der Begründung geschrieben, dass Länder wie Norwegen, Alaska oder arabische Staaten einen Fonds haben. Ja, aber die haben auch Öl im Boden - das haben wir nicht. Die haben Ressourcen, wo dieser Fonds geäufnet wird, ohne dass sie irgendetwas tun müssen. Diesen Luxus haben wir leider nicht. Im Moment befinden wir uns in einer - wie ich schon vorher erklärte - wirklich sehr schwierigen Lage. Ich glaube, wer denkt, dass sich die Wirtschaft in den nächsten zwei, drei Jahren grossartig verbessern wird und dass wir auf einmal wieder grossartige Überschüsse machen - also ich glaube, das wäre zu optimistisch. Und ich denke, darum werde ich das jetzt so lassen, wie es ist. Das ist meine Meinung dazu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Kurze Replik an den Abg. Quaderer, aber auch an die Regierungsbank: Die Antwort kann doch einfach auch lauten: Dieses Gesetz ist toter Buchstabe, wir beantragen die Abschaffung dieses Gesetzes. Ich weiss nicht, ob das Kriterium ist, dass es Arbeit macht, ob ein Postulat überwiesen wird, oder ob es Sinn macht. Und dass dieses Gesetz angeblich keinen Sinn macht in Ihren Augen, das haben Sie schon durchblicken lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Wenn ich auch noch etwas anfügen darf, dann würde ich das wirklich auch jetzt als Chance sehen, die Grundsatzdiskussion über dieses Gesetz zu führen und es allenfalls abzuschaffen. Dann haben wir nämlich nicht immer diese Diskussionen rund um diesen Fonds, es ist nun einmal als Fonds so tituliert. Das ist nicht die Intention der Freien Liste und das ist nicht unsere Schuld, dass es ein Fonds ist, aber er wird so bezeichnet. Aber dann könnten wir dieses tote Recht eben auch abschaffen. Und der Postulatstext lässt auch das offen. Dann könnte man eigentlich mit einem Aufwisch das Problem ein für alle Mal erledigen, oder man könnte eben auch sagen, wir schaffen einen echten Fonds, wir haben die Mittel, auch wenn die Zeiten schwierig sind. Also das ist dann der Regierung überlassen. In dem Fall finde ich eigentlich Ihre Überlegungen richtig, aber die Schlussfolgerungen daraus kann ich nicht nachvollziehen, dass man dann eben wie der Abg. Quaderer sagt, dann lassen wir es doch so, wie es ist. Dann haben wir eigentlich diese Diskussionen in der Zukunft immer mal wieder. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, man kann natürlich auch Probleme suchen, wenn man sonst keine hat. Ich denke mir, wir haben genügend andere Probleme, ich brauche dieses Postulat nicht. Nehmen wir das Beispiel dieser Ausschüttungen, die anscheinend in Alaska oder Norwegen getätigt werden. Wir machen auch Ausschüttungen: CHF 33 Mio. OKP, CHF 20, 30, 50 Mio. AHV. Da hätten wir genügend Begründungen, was wir hier irgendwo hinschütten. Ich denke mir, am Ende des Tages, wenn Sie wirklich diese Substanz erhalten wollen, dann werden Sie irgendwie das Defizit in der Landesrechnung querfinanzieren müssen; und spätestens dann wird dann die Debatte obsolet sein. Deshalb: Ich denke mir auch, wir müssen hier die Regierung nicht beschäftigen, wir haben wirklich andere Sachen, die wir dringend erledigen sollten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ein letztes Mal noch, ich weiss nicht, ob Sie bei meiner letzten Beantwortung der Frage von Frau Karin Rüdisser zugehört haben. Es geht uns nicht darum, einen Ausschüttungsmechanismus an die Bevölkerung zu definieren oder diesen Fonds, in der Diskussion kam dieser Punkt jetzt auf, also dieses Geld im Staatshaushalt vom Volksvermögen zu trennen. Das war überhaupt nicht die Intention - sondern Sie kennen die Punkte, die wir gerne geprüft hätten. Wenn es totes Recht ist, gehört es abgeschafft, das ist meine Meinung. Aber es gibt andere Varianten, und die Diskussion wird irgendwann einmal geführt werden müssen, wann immer es Ihnen beliebt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte das Votum des Kollegen Lampert unterstützen und dann noch anknüpfen an die Frage der Kollegin Rüdisser-Quaderer. Sie hat ja gefragt, ob die Regierung allenfalls von sich aus schon irgendwelche Überlegungen macht, und ich würde jetzt vorschlagen, weil der Regierungschef ja gesagt hat, er könne im Moment gut darauf verzichten: Wir können ja ganz informell die Regierung einladen, dass sie das dann bearbeitet, wenn sie Zeit hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine Wortmeldungen gibt, können wir zur Abstimmung schreiten. Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
18 Stimmen. Somit hat der Landtag das Postulat überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 7 abgeschlossen. -ooOoo-