Motion zur zeitgemässen Ausgestaltung der Kündigungsbestimmungen der Staatsangestellten der Abgeordneten Christian Batliner, Manfred Batliner, Alois Beck, Christoph Beck, Gerold Büchel, Peter Büchel, Herbert Elkuch, Albert Frick, Elfried Hasler, Erich Hasler, Frank Konrad, Violanda Lanter-Koller, Eugen Nägele, Judith Oehri, Harry Quaderer, Karin Rüdisser-Quaderer, Pio Schurti, Thomas Vogt, Christoph Wenaweser und Christine Wohlwend vom 4. November 2015
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Motion zur zeitgemässen Ausgestaltung der Kündigungsbestimmungen der Staatsangestellten der Abgeordneten Christian Batliner, Manfred Batliner, Alois Beck, Christoph Beck, Gerold Büchel, Peter Büchel, Herbert Elkuch, Albert Frick, Elfried Hasler, Erich Hasler, Frank Konrad, Violanda Lanter-Koller, Eugen Nägele, Judith Oehri, Harry Quaderer, Karin Rüdisser-Quaderer, Pio Schurti, Thomas Vogt, Christoph Wenaweser und Christine Wohlwend. Motion vom 4. November 2015.Wird seitens der Motionäre das Wort gewünscht?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete und auch werte Zuhörer aus der Landesverwaltung. Ich möchte es gleich vorwegnehmen, bei diesem politischen Vorstoss handelt es sich nicht um sogenanntes «Beamten-Bashing». Es ist unbestritten, in der Landesverwaltung wird gute Arbeit geleistet. Der Leistungsausweis ist unbestritten und diese gute Arbeit wird geschätzt, das möchte ich einfach vorwegnehmen.Die Bedenken des Personalverbandes, die er früher schon zu diesem Thema geäussert hat, wurden in diesen Vorstoss aufgenommen. Sie erinnern sich, vor zwei Jahren wurde das Thema Kündigungsschutz emotional diskutiert und hat knapp keine Mehrheit gefunden. Hinter den Kulissen ist das Thema aber immer wieder zwischen den Abgeordneten aufgekommen und meine Kleine Anfrage im Oktober-Landtag zu den Entscheiden des Verwaltungsgerichtshofes hat dann etwas ausgelöst. Es hat im Oktober-Landtag diverse informelle Diskussionen gegeben, ich habe dann mit dem Fraktionssprecher der VU die Vorgehensweise abgesprochen und wir haben uns entschlossen, etwas zu machen. Wir haben kurz die anderen Parteien informiert und wir hatten dann mehrere Treffen und haben dann das Thema offen, sachlich und lösungsorientiert diskutiert und auch versucht, wirklich alle Bedenken aufzunehmen. Nun im November-Landtag haben wir dann die anderen beiden Parteien informiert und da war die Frist allerdings etwas knapp, dafür entschuldige ich mich, das war mein Fehler. Wir wollten das relativ rasch einreichen, so dass es im Dezember-Landtag noch behandelt werden kann. Da bedanke ich mich explizit bei den Unabhängigen, die das wirklich dann auch mitgetragen haben, obwohl sie nicht wirklich viel Zeit hatten.Aber alles in allem ist das für mich ein schönes Beispiel, wie fraktionsübergreifende Zusammenarbeit hinter den Kulissen ausschauen kann, und da möchte ich mich bei allen bedanken, insbesondere beim Fraktionssprecher der VU für die konstruktiven und offenen Gespräche und bei allen, die das dann auch mitgetragen haben und hier einen Beitrag geleistet haben. Ich denke, das ist ein starkes Signal an die Regierung und ich denke, es ist auch wichtig. Es ist ein wichtiger Bereich, und es ist ein emotionaler Bereich, wir hatten die Diskussionen ja schon im Frühjahr 2014 und der Handlungsbedarf ist ebenfalls unbestritten gegeben, das hat die Regierung gegenüber der GPK ja schon ausgeführt.Nun aber zum Vorstoss selber: Das Ziel der Motion kann eigentlich in einem Satz zusammengefasst werden: Zweck dieser Motion ist es, das öffentliche Personalrecht, so weit wie verfassungsrechtlich möglich und zweckmässig dem privaten Arbeitsrecht anzugleichen. Und damit ist eigentlich alles gesagt. Und die Bedenken des Personalverbandes, die wir zwischenzeitlich auch noch erhalten haben, wurden aufgenommen. Der Titel alleine sagt es eigentlich schon. Die Motion fokussiert nicht auf den Kündigungsschutz, sondern es wird allgemein von der zeitgemässen Ausgestaltung der Kündigungsbestimmungen gesprochen. Also das ist viel breiter und es handelt sich um eine Überprüfung im Allgemeinen.Das heisst, wie ich vorhin vorgelesen habe, dass Kündigungen durch rechtsmittelfähige Verfügung ausgesprochen werden sollen. Die bleiben also anfechtbar, das rechtliche Gehör ist gewahrt, die Mitwirkungsrechte sind gegeben und damit bleibt der Schutz erhalten. Und das ist ja gerade der Kompromiss. Die Spielregeln ändern sich nicht. Schutz vor Willkür ist gegeben. Das will aber nicht heissen, dass das bei der letzten Motion im letzten Jahr nicht gegeben gewesen wäre. Aber mit diesem Kompromiss, den wir gefunden haben, sollten den Bedenken des Personalverbandes wirklich Rechnung getragen worden sein. Die Motion ist bewusst offen gehalten. Es gibt verschiedenste Zielsetzungen, ich kann ein paar Beispiele anführen. Wir möchten mit dieser Motion falsche Anreize beheben, einfach als Beispiel: Bei einer ungerechtfertigten Kündigung können bis maximal zwölf Monatslöhne ausbezahlt werden. Im Privatrecht sind das sechs Monatslöhne. Ich sehe keinen Grund für diesen Unterschied. Dieser Rahmen ist meines Erachtens zu reduzieren und der Privatwirtschaft anzugleichen. Und wenn es Vereinbarungen gibt, die die Regierung bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen abschliesst - das können wir nicht verhindern, Aufhebungsverträge sind immer möglich - dann sollen die sich an einem tieferen Rahmen orientieren. Die Regierung soll aber ganz allgemein prüfen, wo das bestehende Gesetz über das Privatrecht hinausgeht. Und wo das sachlich nicht begründet werden kann, soll das angeglichen werden. Das Gesetz stammt aus dem Jahre 2008, das war der Höchststand unserer Einnahmen, damals haben wir noch nicht über die Sanierung des Staatshaushaltes gesprochen, da war man vielleicht noch ein bisschen grosszügiger und das soll man jetzt einfach auf das Übliche reduzieren oder zumindest prüfen, wo das über das Übliche hinausgeht und das dann anpassen. Ich denke, es gibt auch Klarstellungen, die erforderlich sind. Meine Kleine Anfrage, die bezog sich auf die drei Urteile des Verwaltungsgerichtshofes, die werden nicht kritisiert. Aber darin gibt es eigentlich eine unschöne Passage, die sagt, bei der Verhältnismässigkeitsprüfung muss zwischen privaten und öffentlichen Interessen abgewogen werden, aber finanzielle Interessen des Staates, die gelten in diesem Sinne nicht als öffentliches Interesse oder sind in der Interessensabwägung nicht zu berücksichtigen. Und es war der Hintergrund bei einem dieser Verfahren, dass jemand falsch eingestuft war und dass man das korrigieren wollte. Und ich denke - und die Regierung sollte das prüfen - das Urteil ist richtig, da gibt es Rechtsprechung, aber man kann das vielleicht auch regeln, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Wenn etwas in die falsche Richtung geht, dass man da korrektiv eingreifen kann.Etwas anderes ist die Praxis des Verwaltungsgerichtshofes. Wenn eine Kündigung ausgesprochen ist, dann ist diese eigentlich gültig, und wenn dann Beschwerde erhoben wird und die ist erfolgreich, dann hat die Regierung die Wahl zwischen einer Wiederanstellung oder einer Bezahlung bis zu zwölf Monatslöhnen. Aber die Kündigung ist eigentlich gültig. Aber es ist eine Praxis des Gerichtshofes und das Gesetz ist da für mich zumindest nicht ganz sonnenklar und da könnte man eigentlich auch diese Praxis gesetzlich implementieren oder das klar verankern. Was auch wichtig ist, dass ein bisschen eine Vereinheitlichung angestrebt wird. Man soll auch die anderen Spezialgesetze überprüfen, ob es da Handlungsbedarf gibt. Ich verweise auf das Lehrerdienstgesetz, wo wir zum Beispiel die Bestimmung hatten, dass eine Beschwerde aufschiebende Wirkung hat. Wenn jetzt jemand eine Beschwerde ergreift und die ist erfolgreich, dann bedeutet das im Nachgang, dass das Arbeitsverhältnis aufrecht ist und dann auch der entsprechende Lohn, der über mehrere Monate gehen kann, geschuldet ist. Diese Bestimmung wurde zwischenzeitlich aufgehoben, aber auch zum Beispiel die Kündigungsbestimmungen sind da nicht so klar, wie sie im Staatspersonalgesetz sind. Und das soll einfach einmal grundsätzlich geprüft werden und bei allen Spezialgesetzen, dass wenn es Handlungsbedarf gibt, dieser aufgenommen und das Gesetz angepasst wird.
In diesem Sinne ist die Motion bewusst offen ausformuliert. Man wollte nicht konkrete, einzelne Massnahmen hineinnehmen, weil das wird dann wieder unnötig Emotionen auslösen und dann ist man nur auf die einzelne Massnahme fokussiert. Das Ziel ist klar und die Regierung soll das prüfen, soll, wenn es überbordet, möglichst an das Privatrecht angleichen, aber der Rechtsschutz soll gewahrt bleiben. Der Handlungsbedarf ist klar und ist gegeben. Die Regierung hat dies bestätigt und in diesem Sinne ist die Motion auch das richtige Mittel. Ich danke allen nochmals, die hier beigetragen haben und das mittragen. Es ist wichtig, dass wir hier der Regierung ein klares Signal mitgeben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die einleitenden Worte des Kollegen Christian Batliner an die Mitarbeitenden der Landesverwaltung gerichtet, die unterstütze ich namens der Motionäre aus unserer Fraktion ausdrücklich. Ebenso darf ich seine Worte bekräftigen hinsichtlich der offenen und vertrauensvollen, kollegialen Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieser Motion.Schon im März 2014 hatte der Landtag über eine von sechs FBP-Abgeordneten eingebrachte Motion mit gleicher Zielsetzung zu befinden. Die Zielsetzung ist damals bereits von Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen geteilt worden. Allerdings kam es insbesondere aus verfassungsmässigen Bedenken nicht zu einer Überweisung an die Regierung. Den Knackpunkt bildete damals die Frage, ob die von den Motionären geforderte Angleichung des im Staatspersonalgesetz verankerten Kündigungsschutzes an die privatrechtlichen Voraussetzungen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht letztlich einer Forderung zur Übernahme von Privatrecht in Öffentliches Recht gleichzusetzen wäre. Die nun vorliegende, in fraktionsübergreifender Zusammenarbeit entstandene, neuerliche Motion mit gleicher Zielsetzung aber abweichender Herangehensweise beseitigt die damals bestandenen Zweifel. Auf das Rezitieren des dahingehend ausführlich erläuternden Motionstextes verzichte ich an dieser Stelle. Die Zahl der unterzeichnenden Abgeordneten aus drei Fraktionen bestätigt, dass der nun eingeschlagene Weg ein Weg des Konsenses und damit ein erfolgversprechender Weg sein kann. Für die Zusammenarbeit bei der Entstehung der neuerlichen Motion danke ich insbesondere dem Kollegen Christian Batliner von der FBP-Fraktion. Die neuerliche Motion scheint überdies auch zu einem Zeitpunkt zu kommen, in dem die Regierung aufgrund von in ganz junger Vergangenheit gesammelten Erkenntnissen aus Kündigungsverfahren Schwachstellen im Staatspersonalgesetz und gezieltes Verbesserungspotenzial geortet hat. Das heute gültige Staatspersonalgesetz wurde übrigens 2007 beschlossen und wurde damals im Landtag als modernes, flexibles und an privatwirtschaftlichen Grundsätzen orientiertes Staatspersonalgesetz gelobt. Dennoch dürfte nun der Zeitpunkt für eine punktuelle Revision gekommen sein. Die Überweisung der Motion an die Regierung scheint unbestritten und ich sehe den Revisionsvorschlägen mit Interesse entgegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde jetzt mein Votum nicht herunterlesen. Ich glaube, das Wesentliche wurde von den Vorrednern gesagt. Was im November 2013 nicht möglich war, scheint heute möglich zu sein. Also ich freue mich, dass es doch ein paar Abgeordnete gibt, die ein bisschen einen flexiblen Geist an den Tag legen können und natürlich freut es mich, dass wir parteiübergreifend diese Motion überweisen können. Und an meiner Stelle möchte ich dem Kollegen Christian Batliner auch danken und natürlich auch allen Motionären, die unterschrieben haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. «In Liechtenstein gibt es keine Korruption», so eine Aussage, die ich kürzlich gehört habe. Der letzte GRECO-Bericht sieht es ein bisschen anders, aber das ist ein anderes Thema. Die Motionäre berufen sich im Motionstext auf eine Situation von diesem Herbst, bei welcher der Verwaltungsgerichtshof drei Personalmassnahmen der Regierung aufgehoben hat. Zugegeben, auch mich hat dieser Entscheid nachdenklich gestimmt. Aber der Fehler lag wohl eher in den unüberlegten Ämterorganisationen der Vorgängerregierung und nicht beim Kündigungsschutz der Staatsangestellten. Der vorliegende Motionstext ist mir viel zu weit gefasst. Zeitgemässe Kündigungsbestimmungen im Sinne einer flexibleren Ausgestaltung, das ist so etwas wie ein Blankoscheck an die Regierung. So geht das nicht. Hier wäre ein konkreter Auftrag an die Regierung angebracht gewesen. Es kann doch nicht sein, dass jedem oder jeder einfach einmal die Kündigung ausgesprochen wird, wenn er oder sie einmal etwas zum Missfallen der Vorgesetzten gemacht hat, oder noch schlimmer, sich an Gesetze und Vorschriften hält, das aber irgendjemandem im Land mit einem gewissen Einfluss nicht passt. Die heutigen Kündigungsschutzbestimmungen des Staatspersonalgesetzes stellen unter anderem sicher, dass keine Ämterwillkür in Liechtenstein ausbricht. In manchen Fällen könnte man zu Ämterwillkür auch Korruption sagen. Diese vorliegende Motion lehne ich daher klar ab. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Guten Morgen. Erlauben Sie mir noch kurz, auf einen Aspekt einzugehen, den wir anlässlich der Diskussion der Abänderung des Staatspersonalgesetzes und auch des Lehrerdienstgesetzes vor rund einem Jahr diskutiert haben. Es ging damals im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch darum, dass eine ganz klare Gesetzeslücke geortet wurde, auch vom Schulamt, dass fehlbare oder gar mit einem Tätigkeitsverbot belegte Lehrpersonen den zuständigen in- und ausländischen Stellen gemeldet werden müssten. Es geht hier um die Führung von sogenannten schwarzen Listen - und hier besteht ein klarer, von mir aus gesehen, dringlicher Handlungsbedarf. Und damals hiess es natürlich, dass der Inhalt über die gegenständliche Vorlage hinausgehe. Ich möchte aber hier dringend beliebt machen, dass das spätestens auch in diese Vorlage einfliessen wird und ich gehe davon aus, in Anbetracht der Liste der Motionäre, dass das auch eingereicht wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die Fraktion der Freien Liste hat die vorliegende Motion nicht unterzeichnet, wir erachten sie als verfassungsrechtlich problematisch. Die zum Anlass genommenen drei Fälle des Verwaltungsgerichtshofs in Personalsachen kann diese Motion in keiner Weise lösen und es bleibt zu befürchten, dass sie in Bezug auf Korruptionsbekämpfung zusätzliche Probleme schaffen wird. Erstens: Ich möchte damit beginnen, die wesentlichen Aussagen von Regierungschef Adrian Hasler anlässlich der Landtagsdebatte vom 12. März 2014 in Bezug auf die von sechs FBP-Mandataren eingereichte Motion vom 28. November 2013 zu wiederholen.Der vermeintliche Auftrag an die Regierung war damals: «Die Regierung wird beauftragt, den im Staatspersonalgesetz verankerten Kündigungsschutz hinsichtlich einer Angleichung an die privatrechtlichen Voraussetzungen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses abzuändern.» Regierungschef Adrian Hasler führte dazu folgendes aus: «Mit der Schaffung des Personalgesetzes im Jahr 2008 wurde der Beamtenstatus endgültig abgeschafft und ein modernes Personalrecht für die öffentliche Verwaltung eingeführt. Ein Kündigungsschutz besteht hinsichtlich einer missbräuchlichen Kündigung sowie einer Kündigung zur Unzeit. Zudem sind die Bestimmungen des Gleichstellungs- beziehungsweise Behindertengleichstellungsgesetzes zu beachten. All diese Regelungen zum Kündigungsschutz finden aber auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung - neben den öffentlich-rechtlichen auch auf die privatrechtlichen.Somit ist klar festzuhalten, dass kein besonderer Kündigungsschutz zugunsten der Staatsangestellten besteht. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Arbeitsverhältnisse unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten. Ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis entsteht zwischen zwei Subjekten des Privatrechts, und zwar auf privatrechtlicher Grundlage. Ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis entsteht zwischen dem Staat als Dienstgeber und einer Privatperson als Dienstnehmer und basiert auf öffentlich-rechtlicher Grundlage. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ist Teil des Verwaltungsrechts und somit ein besonderes Rechtsverhältnis. Im öffentlichen Diensterecht ist der Grundsatz der Gesetzmässigkeit des Verwaltungshandelns zu beachten. Der Staat als Dienstgeber hat insbesondere das Legalitätsprinzip, die Rechtsgleichheit, das öffentliche Interesse, das Verhältnismässigkeitsgebot und den Grundsatz von Treu und Glauben sowie das Willkürverbot zu beachten. Zudem zeichnen sich öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse durch zahlreiche Besonderheiten aus. Staatsangestellte trifft eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, das heisst gegenüber dem Staat. Diese ergibt sich bereits aus Art. 108 der Verfassung, wonach alle Staatsangestellten beim Dienstantritt einen Treueeid abzulegen haben. Staatsangestellte repräsentieren den Staat nach Aussen und Innen. Sie nehmen hoheitliche Tätigkeiten wahr und müssen daher, vor allem nach Aussen, unabhängig gegenüber Einflussnahme sein. Staatsangestellte sind zudem zur strikten Einhaltung des Legalitätsprinzips bei Ausübung ihrer Tätigkeit verpflichtet. Staatsangestellte trifft für zahlreiche Delikte eine erhöhte strafrechtliche Verantwortlichkeit. Sie unterliegen zudem zahlreichen Berufspflichten wie Amtsgeheimnis, Weisungen, Geschenkannahmeverbot, Nebenbeschäftigungen und so weiter. Staatsangestellte bedürfen eines besonderen Schutzes gegenüber staatlicher Willkür. Sie stehen als Private in einem Arbeitsverhältnis mit dem hoheitlich tätigen Staat. Zudem bedürfen sie eines besonderen Schutzes gegen Beeinflussung oder Angriff von Aussen. Aus all diesen Ausführungen wird ersichtlich, dass sich privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse in diversen Punkten unterscheiden. Die Besonderheiten der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse finden ihren Niederschlag im Staatspersonalgesetz. Eines der erklärten Ziele bei der Schaffung des Staatspersonalgesetzes im Jahr 2008 war es, klare gesetzliche Regelungen für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen zu schaffen. Die in Art. 22 Abs. 1 des Staatspersonalgesetzes enthaltenen Kündigungsgründe sind umfassend und decken alle Sachverhalte ab, in denen eine Kündigung grundsätzlich möglich sein soll. Einzig ungerechtfertigte und missbräuchliche Kündigungen sollen nicht zulässig sein. Im internationalen Vergleich sind wir mit unserem Staatspersonalgesetz sehr gut aufgestellt. Dieses entspricht einer modernen Gesetzgebung, vergleichbar mit entsprechenden Regelungen, beispielsweise in der Schweiz, Bund und Kantone, oder in Vorarlberg. In Liechtenstein wurde, wie in den vorgenannten Rechtsordnungen auch, bereits eine Abkehr von Beamtentum hin zu einer Annäherung an privatrechtliche Arbeitsverhältnisse vollzogen. Auffallend ist, dass in allen vergleichbaren Rechtsordnungen das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis in einem eigenen, umfassenden Dienstgesetz geregelt ist, inklusive der entsprechenden Kündigungsregelungen und Kündigungsgründe. Insbesondere in der Schweiz wurde die Frage der Anpassung der Kündigungsbestimmungen öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse an die privatrechtlichen Vorschriften bereits angedacht, wobei dies bisher an den verfassungsrechtlichen Bedenken und den dadurch ungeklärten Rechtsfragen gescheitert ist. Zu den verfassungsrechtlichen Problemen: Eine Unterstellung der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse unter das Privatrecht beziehungsweise die Anwendung der privatrechtlichen Kündigungsmöglichkeiten auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse ist aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch. Hier ist auf folgende verfassungsrechtliche Vorgaben zu verweisen: Zunächst ist klarzustellen, dass der Staat als Dienstgeber, im Gegensatz zu einem privaten Dienstgeber, an die Grundrechte und andere Verfassungsgrundsätze gebunden ist.»Landtagspräsident Albert Frick
Herr Abg. Lageder, ich bitte Sie, sich an die Geschäftsordnung zu halten und nur sehr kurze Zitate vorzubringen.Abg. Thomas Lageder
Ja, danke, Herr Präsident. Gut dann werde ich das selbstverständlich befolgen und fahre hier fort. Der Herr Regierungschef zog dann ein Fazit: «Im internationalen Vergleich ergibt sich, dass eine Anpassung der Kündigungsregelung öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse an das Privatrecht aus verfassungsrechtlichen Gründen bisher als nicht möglich erachtet wurde. In unseren Nachbarländern ist das öffentliche Dienstrecht jeweils inklusive der Kündigungsregelungen in einem eigenen Erlass geregelt. Die Ziele, die mit der Motion verfolgt werden, nämlich die Kündigung von Staatsangestellten zu erleichtern und das öffentliche Dienstrecht dem Privatrecht anzunähern, wurden bereits mit der Schaffung des Staatspersonalgesetzes im Jahr 2008 umgesetzt.» Dann noch der letzte kleine Satz: «Hier ist klar darauf hinzuweisen, dass der gegenständliche Vorstoss direkte Auswirkungen auf mehr als 1'000 Arbeitnehmende des Staates hat. Allein aufgrund dieser Tatsache erscheint es angezeigt, dass die gegenständliche Thematik zunächst vertieft rechtlich geprüft wird, bevor der Regierung ein Auftrag zu einer Gesetzesanpassung erteilt wird, der zu beträchtlichen rechtlichen Unsicherheiten führt.» Soweit die Ausführungen des Herrn Regierungschefs zur damaligen Motion. Nun, die vorliegende Motion, die von 20 Abgeordneten unterzeichnet wurde, unterscheidet sich in einem Punkt. Es wird nun im verbindlichen Motionsauftrag ausgeführt: Die Regierung wird beauftragt, die im Staatspersonalgesetz verankerten Kündigungsbestimmungen zeitgemäss im Sinne einer flexiblen Ausgestaltung anzupassen. Es wird auch auf die verfassungsmässigen Schranken hingewiesen, jedoch ist das Ziel im Wesentlichen immer noch das Gleiche: «Zweck dieser Motion ist es daher», wie es heisst, «das öffentliche Personalrecht soweit wie verfassungsrechtlich möglich und zweckmässig dem privaten Arbeitsrecht anzugleichen.» Sollten die Ausführungen des Regierungschefs immer noch Gültigkeit haben, dann ist eben genau aus diesen verfassungsrechtlichen Schranken kein Spielraum gegeben. Dies geht auch aus den Ausführungen des GPK-Protokolls vom 26. Oktober heraus. Dort wird eben erwähnt, dass die Fehler, die gemacht wurden in der Vergangenheit, nicht durch eine Änderung von Kündigungsbestimmungen zu lösen seien. Und das bringt mich zum zweiten Punkt: Die vorliegende Motion fasst eben nun diese drei Anlassfälle, die vom VGH gegen die Regierung entschieden wurden, ins Auge. Zwei Fälle gleichen sich dahingehend, dass frühere Regierungen, wie dies im GPK-Protokoll ausgeführt wurde, mit zwei Personen aus wahrscheinlich parteipolitischen Gründen Deals verabredet haben, also willkürlich entgegen den geltenden Gesetzen gehandelt haben. Das ist sehr, sehr ärgerlich und genau dort ist auch das Problem zu suchen. Hätten sich die damaligen Regierungen eben an das Personalgesetz gehalten, hätten wir diese Situation heute nicht. Die willkürlichen Handlungen von früheren Regierungen holen uns nun leider ein. Und auch mit den hier angedeuteten Änderungen scheint kein Mittel gefunden, was die Fehler der Vergangenheit zu heilen vermag. Es handelt sich hier um ein Scheingefecht. Die Gründe, den notwendigen Kündigungsschutz, der eben genau korruptionsvorbeugend wirkt, zu lockern, sind vorgeschoben. Auch der dritte Fall, bei dem das rechtliche Gehör verletzt wurde, kann mit der vorliegenden Motion nicht ausgemerzt werden. Drittens, und das ist für mich ganz wichtig, die Regierung ist angehalten, die Stellen beim Staat mit den besten Bewerbern zu besetzen und eben keine parteipolitischen Bevorteilungen zuzulassen, denn diese werden uns als Staat einholen. Das zeigen die vorliegenden Fälle auch auf. Nun, den Kündigungsschutz zu lockern, so besteht die Befürchtung, könnte zukünftigen Regierungen nicht nur bei der Anstellung von Personen parteipolitisches Handeln ermöglichen, sondern auch noch bei den Kündigungen sich Spielraum eröffnen. So ist zu befürchten, dass dann genau gewisse Personen nicht aus Gründen von ungenügender Arbeit - hier ist eine Kündigung heute durchaus möglich -, sondern weil sie nicht ins parteipolitische Konzept passen, aussortiert werden könnten. Das lehne ich strikt ab. Die Fraktion der Freien Liste möchte den Herrn Regierungschef auffordern, nochmals darzulegen, warum eine Anpassung der Kündigungsregeln an das private Arbeitsrecht nicht angezeigt ist oder allenfalls zu erklären, warum bei der Regierung ein Sinneswandel eingetreten ist und auf welchen rechtlichen Grundlagen, sprich Gutachten, diese basieren. Die von 20 Abgeordneten unterzeichnete Motion und die mediale Aufbereitung haben der Landesverwaltung leider wieder unnötigen Schaden zugeführt. Es ist scheinbar in diesem Land salonfähig und populär, dass immer wieder auf die im Grossen und Ganzen sehr gut funktionierende Landesverwaltung eingeschlagen wird. Scheinbar verspricht man sich davon kurzfristiges politisches Kapital. Langfristig wird das der Landesverwaltung schaden und diesen Schaden werden wir alle über verminderte Dienstleistungsqualität und Ineffizienz tragen müssen. Es gilt, der Landesverwaltung Sorge zu tragen, die Strukturen zu stärken und effizient auszugestalten. Der Ruf der Landesverwaltung ist tunlichst zu heben, damit qualifizierte Arbeitskräfte weiterhin die vielfältigen und interessanten Aufgaben des Staates erledigen wollen und sich für die Wohlfahrt und das Gedeihen unseres Staates einsetzen. Diese Motion leistet dazu keinen Beitrag. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Ich möchte mich an dieser Stelle explizit beim Abg. Alois Beck für seine Aussagen bedanken. Herzlichen Dank. Für mich ist es auch sehr wichtig, dass an dieser Stelle, wenn dann die angedachte Reform auch greifen wird, das wirklich auch auf das im Spezialgesetz geregelte öffentliche Dienstrecht, namentlich auf das Lehrerdienstgesetz, Anwendung zu finden hat. Dies aus Gründen, wie sie der Abg. Beck schon genannt hat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich eigentlich kurzfassen zu den Voten der Freien Liste. Ich frage mich wirklich, wenn ich Ihnen so zugehört habe, haben Sie mir überhaupt zugehört? Oder haben Sie die Motion gelesen? Herr Kollege Lageder, Sie haben einen Satz zitiert, was der Zweck der Motion ist. Aber dann haben Sie wieder einmal aufgehört. Der zweite Satz, der dann anschliessend gerade folgt, lautet: «Kündigungen sollen aber auch in Zukunft aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken nur mittels rechtsmittelfähiger Verfügung möglich sein». Der steht explizit im Motionstext, das habe ich auch ausgeführt. Damit ist eigentlich alles gesagt, da können Sie sich die Ausführungen bezüglich Beschwerdefähigkeit, Rechtsschutz, Willkür, GRECO etc. sparen. Das ist alles aufgenommen. Und ich frage mich schon, wenn ich Ihr Votum gehört habe, ist das einfach ein bisschen Parteipolitik, ein bisschen - ich sage es gerade deutlich - schleimen bei der Landesverwaltung? Das ist ein bisschen grob, ich weiss, aber es kommt mir gerade kein besseres Wort in den Sinn. Das hat alles mit der Motion nichts zu tun. Bei der Motion geht es eigentlich darum, falsche Anreize aufzuheben oder zu schauen, wo das Gesetz überbordet. Es geht um Klarstellungen, es geht um Vereinheitlichung bezüglich der Spezialgesetze und so weiter. Und bei so einem politischen Vorstoss ist es einfach immer schwierig im Landtag. Wenn man zu konkret wird, dann wird bezüglich der einzelnen Massnahmen diskutiert und dann verliert man das Ziel vor Augen. Und wenn man das Ziel vor Augen hat und extra ein bisschen offen bleibt, dann wird einem das auch wieder vorgeworfen. Also es ist schon ein bisschen so in der Politik, man kann immer und überall gegen alles sein. Aber das Ziel der Motion ist eigentlich klar und soll sich an der Privatwirtschaft orientieren. Aber die verfassungsrechtlichen Bedenken, die wurden aufgenommen und die sollen gewahrt bleiben und vor allem soll auch die rechtsmittelfähige Ausgestaltung einer Kündigung beibehalten werden. Und damit ist alles gesagt und ich kann Ihre Voten, ehrlich gesagt, in diesem Zusammenhang nun wirklich nicht ganz nachvollziehen - Entschuldigung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Christian Batliner, wenn Sie mir dann zuhören möchten, danke. Ich habe gesagt, dass Sie in Ihrer fraktionsübergreifenden Motion eben diese Einschränkung der Verfassungsrechtlichkeit drin haben. Dadurch, dass ich den Herrn Regierungschef ausführlich zitieren wollte, was mir dann nicht zur Gänze geglückt ist, wollte ich genau darauf hinweisen, dass eben bei der letzten Motion, die eben im Kern genau dasselbe beinhaltet hat, diese mit den verfassungsrechtlichen Bedenken «gebodigt wurde», eben nicht an die Regierung überwiesen worden ist. Und ich frage mich schon, was sich nun im Kern geändert hat? Sie sagen einfach, die verfassungsrechtlichen Bedenken sind nun aufgenommen - gut, das mag so sein. Aber wenn bei der letzten Motion schon eben kein Spielraum gegeben war, dann wird er heute auch nicht gegeben sein. Und ich denke, dass die Motion daher in das Leere zielen wird, aber es ist auch klar, dass diese Motion mit einer grossen Mehrheit überwiesen werden wird und die Regierung wird das dann prüfen und allenfalls dem Landtag darlegen und zur Kenntnis bringen. So weit danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Als Mitunterzeichner unterstütze ich diese Motion natürlich. Ich möchte hier aber doch festhalten, dass ich nicht ganz glücklich bin über die Tatsache, dass diese parteiübergreifende, sehr breit abgestützte Motion offenbar nur aufgrund spezieller Anlassfälle, die bereits mehrfach genannten Gerichtsentscheide, möglich wurde. Schöner wäre meines Erachtens gewesen, so eine Motion hätte unabhängig solcher Anlassfälle zum Beispiel im Sinne der Verschlankung des Staatsapparates eingebracht werden können. Es sollte meines Erachtens möglich sein, den Personalbestand abzubauen, wenn man erkannt hat, dass dieser, zumindest vor dem Hintergrund des betrieblichen Defizits im Staatshaushaltes, zu gross ist. Darüber wird man sich natürlich länger streiten, ob er zu gross ist oder nicht. Aber wenn man das erkennt, dass der Staatsapparat zu gross ist, dann sollte man ihn auch abbauen können. Meines Erachtens müsste es dem Staat genauso wie privaten Unternehmen möglich sein, den Personalbestand dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Ich erlaube mir, hier konkret zu werden. Der Kollege Batliner hat darauf hingewiesen. Konkrete Beispiele können oft zu emotionalen Reaktionen führen, das ist nicht meine Absicht. Ich möchte ein konkretes Beispiel anführen, weil konkrete Beispiele eben ein Argument sehr gut illustrieren und verdeutlichen können. Liechtenstein Marketing, das aus meiner Sicht personell sehr gut ausgestattet ist, dürfte zurzeit und auch nächstes Jahr während der Vorbereitung auf die Olma-Teilnahme ausgelastet sein. Aber was wird im Jahr 2017 geschehen, wenn kein Grossanlass vorzubereiten ist? Wird dann für alle Mitarbeiter Arbeit gesucht oder organisiert werden müssen? Warum ist es nicht möglich, Personal abzubauen, wenn in einem Fall, sei das jetzt Liechtenstein Marketing oder anderswo, nicht mehr so viel Personal benötigt wird? Ich hoffe, die Regierung wird sich auch mit solchen wirtschaftlichen Überlegungen befassen, wenn sie auf diese Motion reagiert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ohne um die Diskussion unnötig in die Länge zu ziehen: Bei den Diskussionen im März-Landtag 2014 ging es von unserer Seite wesentlich um zwei Punkte, die aufgrund der damaligen Debatte und aufgrund des damaligen Motionstextes nicht sichergestellt waren, nämlich die Aufrechterhaltung der Beschwerdefähigkeit und die Aufrechterhaltung des rechtlichen Gehörs in einem Kündigungsverfahren. Genau diese Zweifel sind jetzt ausgeschaltet worden mit der neuerlichen Motion und deswegen wird der Schutz der Mitarbeitenden der Landesverwaltung vor ungerechtfertigten Kündigungen gemäss dem verfassungsmässigen Auftrag weiterhin hochgehalten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank. Noch ein Wort an den Abg. Pio Schurti. Ich denke eben, genau was Sie ausführen, ist vom jetzigen Staatspersonalgesetz bereits abgedeckt. Wenn Sie sich den Art. 22 anschauen, dann heisst es da, Bst. b: Kündigungsgründe und Schutz. Und wenn Sie dann zum Bst. e gehen, dann heisst es: «... wesentliche betriebliche oder wirtschaftliche Gründe, insbesondere bei Wegfall von finanziellen Mitteln, sofern der betroffenen Person keine zumutbare andere Arbeit angeboten werden kann.» Das heisst, Sie können aufgrund von wirtschaftlichen Gründen kündigen und wenn ein Staatshaushalt eben da ist, der nicht finanziert werden kann, dann kann das ein Kündigungsgrund sein. Das steht ganz explizit in dieser Vorlage drin. Aber trotzdem gibt es eben auch alle anderen verfassungsmässigen Schranken zu beachten. Aber ich sehe einfach nicht, warum hier etwas herumgeschraubt werden soll, denn es ist alles schon möglich, was möglich sein soll und darf. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Nur eine ganz kurze Replik. Mir ist diese Gesetzespassage schon bekannt, ich habe sie damals schon gefunden, 2013, als eben die letzte Motion gescheitert ist. Das Problem scheint darin zu liegen, dass diese Gesetzespassage nicht angewendet wird. Wenn man nie feststellt, dass aus wirtschaftlichen Gründen Personal abgebaut werden könnte oder sollte, dann ist die Gesetzespassage eben ein toter Buchstabe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Ich denke, das wird meine letzte Wortmeldung sein. Ja, aber dann sagen Sie ja, dass das Gesetz schon da ist und es muss nur angewendet werden. Dann sehe ich das Problem nicht, warum man dann das Gesetz ändern soll. Dann ist es eine Anwendungsfrage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Einfach nochmals ganz kurz: Es geht nicht nur um die Kündigungsbestimmungen. Die Motion ist breiter, das einfach nochmals zum Verständnis. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Das Staatspersonalgesetz hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Der Kündigungsschutz ist zwar bereits mit der Schaffung des Staatspersonalgesetzes stark relativiert worden, die Regelungen über die Kündigungsgründe und über das Kündigungsverfahren können aber im Sinne einer weiteren Annäherung an die Verhältnisse in der Privatwirtschaft optimiert werden. Dies betrifft Anpassungen insbesondere im Bereich der Kündigungs-regelungen sowie dem bestehenden Verfahren zur Sicherung der Aufgabenerfüllung. Diese Anpassungen ergeben sich aufgrund der bisherigen praktischen Erfahrungen mit dem Staatspersonalgesetz. Ausdrücklich festzuhalten ist an dieser Stelle, dass das Dienstrecht der Staatsangestellten Teil des Verwaltungsrechts ist. Auch im öffentlichen Dienstrecht ist der Grundsatz der Gesetzmässigkeit des Verwaltungshandelns zu beachten. Der Staat kann - auch als Arbeitgeber - nur in Vollziehung der Gesetze tätig werden. Daher bedarf es klarer und umfassender gesetzlicher Regelungen betreffend das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, wie dies im Staatspersonalgesetz kodifiziert ist. Aus Sicht der Regierung kann dem Anliegen der Motionäre auf Optimierung des Kündigungsrechts entsprochen werden, wobei gleichzeitig die berechtigten Einwände und Bedenken, die dargelegt worden sind, berücksichtigt werden müssen. So soll auf eine verfassungsrechtlich problematische Privatisierung der öffentlichen Anstellungsverhältnisse verzichtet werden. Dennoch ist die Regierung davon überzeugt, dass eine Verbesserung des bestehenden Systems im Rahmen des öffentlichen Rechts und des grundsätzlich guten und zeitgemässen Staatspersonalgesetzes gefunden werden kann. Wie bereits anlässlich der Beantwortung der Motion zur Angleichung des Kündigungsrechts ausgeführt wurde, ist aus Sicht der Regierung eine Aufhebung der bestehenden Kündigungsregelungen aus verfassungsrechtlichen Gründen und auch aufgrund der Besonderheiten des öffentlichen Dienstverhältnisses nicht angezeigt. Hingegen ist es durchaus sinnvoll, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten und damit der Regierung einen grösseren Spielraum in diesem Bereich einzuräumen. Und ich glaube, hier liegt auch der grosse Unterschied zur Motion des Jahres 2013. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Es wurden noch verschiedentlich Fragen auch in Bezug auf das Lehrerdienstgesetz heute Morgen aufgeworfen. Wir sind derzeit daran, das Lehrerdienstgesetz an das Staatspersonalgesetz anzupassen. Wir möchten bisherige Regelungen zur Beendigung des Dienstverhältnisses im Lehrerdienstgesetz aufheben, also das heisst, die Aufhebung oder die Beendigung eines Lehrerdienstverhältnisses aus disziplinarischen Gründen nur noch aus administrativen Gründen. Stattdessen möchten wir die Bestimmungen aus dem Staatspersonalgesetz anwenden und dabei berücksichtigen, dass ein Lehrerdienstverhältnis ein spezielles Verhältnis ist. Beispielsweise muss natürlich ein Schuljahr beachtet werden, wenn es um eine Kündigung gehen würde. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass das Tätigkeitsverbot für Lehrpersonen eingeführt werden soll, also ein Tätigkeitsverbot für Lehrpersonen, die aufgrund ihres Verhaltens, insbesondere im sittlichen Bereich, für die Ausübung des Lehrerberufs als ungeeignet erscheinen. Es soll damit verhindert werden, dass eine mit einem Tätigkeitsverbot belegte Person die Tätigkeit an einem anderen Ort, beispielsweise im benachbarten Ausland, weiterführen kann. Also wir haben die Diskussionen, die im Landtag geführt wurden, aufgenommen und sind daran, das Gesetz diesbezüglich auszuarbeiten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung. Der Antrag der Motion lautet: «Die Regierung wird beauftragt, die im Staatspersonalgesetz verankerten Kündigungsbestimmungen zeitgemäss im Sinne einer flexibleren Ausgestaltung anzupassen.» Wer dem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
20 Ja-Stimmen. Damit hat der Landtag die Motion überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 6 abgeschlossen und machen jetzt zwanzig Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:35 bis 11 Uhr).
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