Abänderung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes zur Einführung des Stimmrechts und des aktiven Wahlrechts Liechtensteiner Staatsangehöriger im Ausland (Nr. 110/2015); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 26: Abänderung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes zur Einführung des Stimmrechts und des aktiven Wahlrechts Liechtensteiner Staatsangehöriger im Ausland. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 110/2015. Er steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Namens der VU-Landtagsfraktion darf ich zu diesem Traktandum folgende Erklärung abgeben: Die Abgeordneten der Vaterländischen Union haben die Motion zur Einführung des Stimm- und aktiven Wahlrechts Liechtensteiner Staatsangehöriger im Ausland, die der gegenständlichen Gesetzesvorlage zugrunde liegt, miteingebracht. Die VU-Fraktion ist der Überzeugung, dass der Wunsch zahlreicher Auslandliechtensteiner nach politischer Mitbestimmung ein berechtigtes Anliegen ist. Zudem stellt die Regelung des Stimm- und aktiven Wahlrechts von Auslandliechtensteinern, wie sie die Regierung in der im Dezember 2013 dem Landtag vorgelegten Postulatsbeantwortung aufgezeigt hat, einen gangbaren Weg und eine sachgerechte Lösung für die seit Jahren diskutierte Frage dar und sollte deshalb weiterverfolgt werden. Die notwendigen Abklärungen wurden von der Regierung im Rahmen der erwähnten Postulatsbeantwortung getätigt und vom Landtag zur Kenntnis genommen. Die Argumente dafür und dagegen sind hinreichend bekannt und müssen an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Ebenso hat die Regierung in der Postulatsbeantwortung die in Frage kommenden einschränkenden Kriterien auf ihre Verfassungsmässigkeit hin geprüft und unter Berücksichtigung des Gebots der Rechtsgleichheit und der Willkürfreiheit wie auch unter dem Aspekt der praktischen Durchführbarkeit klar die Grenzen einer möglichen Regelung aufgezeigt. Die Entscheidungsgrundlagen sind somit vorhanden und es ist an der Zeit, konkret zu werden. In diesem Sinn begrüsst die Fraktion der VU die gegenständliche Vorlage und dankt der Regierung für deren Ausarbeitung.In der heutigen Zeit verbringen immer mehr Liechtensteiner zu Berufszwecken und zur persönlichen Weiterbildung einige Jahre im Ausland, wobei meist nicht die Absicht des dauernden Verbleibs im Ausland besteht, sondern eine Rückkehr nach Liechtenstein oft wahrscheinlich ist. Die Personen, die von der vorgeschlagenen Regelung profitieren würden, sind mit den hiesigen Verhältnissen vertraut und bleiben auch während ihres Auslandaufenthalts mit dem Land eng verbunden. Davon profitiert letztendlich auch die heimische Wirtschaft und es muss daher im Interesse des Staates sein, dass diese Personen auch während der Zeit, in der sie Liechtenstein im Ausland repräsentieren, aktiv am politischen Geschehen im Land teilhaben können.Die Befürchtungen, dass das Ergebnis von Wahlen und Abstimmungen durch das Wahlverhalten der Auslandliechtensteiner massiv verzerrt würde, dürften durch die im Bericht und Antrag aufgeführten Zahlen der mutmasslich stimmberechtigten Auslandliechtensteiner erheblich relativiert werden.Wie bereits im Rahmen früherer Diskussionen zu dieser Thematik klar zum Ausdruck gebracht, kommt ein uneingeschränktes Stimm- und Wahlrecht für die Fraktion der VU nicht infrage. Dies würde den spezifischen Gegebenheiten unseres Landes nicht gerecht werden und liesse sich auch aus demokratiepolitischer Sicht nur schwer rechtfertigen.Hingegen erachtet die VU-Fraktion den von der Regierung präsentierten Vorschlag, der die Ausübung des Stimm- und aktiven Wahlrechts auf Landesebene an das Erfordernis eines mehrjährigen inländischen Wohnsitzes knüpft und zeitlich beschränkt, als ausgewogen und als zweckmässig. Auch kommt die betreffende Person nicht automatisch in den Genuss des Stimm- und aktiven Wahlrechts, sondern nur durch eigenes Zutun, nämlich durch Anmeldung bei der Heimatgemeinde innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Frist.Über die konkrete Ausgestaltung dieser Kriterien, das heisst über die Dauer des früheren Wohnsitzes im Inland und die allfällige Zusammenrechnung zurückgelegter Wohnsitzzeiten wie auch über die Dauer der befristeten Eintragung in einem Stimmregister, soll im Rahmen einer ersten Lesung beraten werden. Diesbezüglich sind auch von der gegenständlichen Vorlage abweichende Varianten für uns denkbar.Die vorgesehene Wohnsitzdauer von fünf Jahren erscheint eher kurz, wenn auch Kinderjahre gezählt werden, und die VU-Fraktion könnte sich in diesem Punkt auch eine Erhöhung der Wohnsitzfrist vorstellen. Auch die Frage, ob zusätzlich ein Mindestalter als Voraussetzung für die Anrechnung der Wohnsitzjahre eingeführt werden soll und wie hoch eine solche Altersgrenze allenfalls anzusetzen wäre, kann im Zuge einer 1. Lesung thematisiert werden.Die Fraktion der Vaterländischen Union ist daher für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Zum Stimm- und Wahlrecht von Staatsangehörigen im Ausland gibt es zwei Extrempositionen. Auf der einen Seite steht das derzeitige liechtensteinische Modell, bei dem die im Ausland lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürger prinzipiell keine Mitbestimmungsrechte haben. Auf der anderen Seite steht ein liberales Modell, das keine oder kaum Einschränkungen für Wahlen und Abstimmungen auf nationaler Ebene kennt. Als Beispiel dafür kann das Modell der Schweiz dienen. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben dort sogar die Möglichkeit, in den Nationalrat oder andere Gremien gewählt zu werden, verfügen also auch über das passive Wahlrecht. Zudem gewähren einige Kantone ein Stimmrecht auf Kantonsebene.Bei der nun zur Debatte stehenden Vorlage, für die ich der Regierung danke, ist kein passives Wahlrecht vorgesehen. Die nun zur Debatte stehende Vorlage sieht einen Mittelweg zwischen den eingangs erwähnten Extrempositionen, indem es an Kriterien knüpft, die die Rückkehrwahrscheinlichkeit der im Ausland wohnhaften Landesbürgerinnen und Landesbürger abbilden soll. Wahrscheinlicher ist eine Einwanderung in Liechtenstein, wenn eine Person hier verwurzelt ist, also hier schon einmal gelebt hat. Die Regierung schlägt einen mindestens fünfjährigen Inlandwohnsitz vor. Diese Bindung verliert sich mit der Zeit. Nach einer 15-jährigen Landesabwesenheit wird die Rückkehrwahrscheinlichkeit nach der Vorlage der Regierung als zu gering eingestuft, um ein Wahl- und Stimmrecht zu rechtfertigen.Die Vorlage stellt mit anderen Worten einen Kompromiss dar: Einen Kompromiss zwischen einer umfassenden Regelung und dem Ignorieren der Interessen von Auslandliechtensteinerinnen und Auslandliech-tensteinern und auch unseres Interesses, diese stärker an das Land zu binden, um ihre Rückkehr nach Liechtenstein einfacher oder wahrscheinlicher zu machen. Ein eindrückliches Beispiel von mitbetroffen sein zeigt die jüngere Vergangenheit. Lesbische und schwule Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Liechtenstein, die eine ausländische Partnerin oder einen ausländischen Partner gefunden haben und mit ihr oder ihm zusammenleben wollten, mussten dies vor dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes im Ausland tun, wenn die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner nicht zufällig eine Aufenthaltsgenehmigung in Liechtenstein hatte. Diese Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner waren unter diesen Umständen genötigt, im Ausland zu leben. Damit waren und sind diejenigen Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, die aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung im Ausland gelebt haben, die am direktesten betroffene Personengruppe durch das Ergebnis der Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz. Das ist zugegebenermassen ein Beispiel für eine Minderheit, doch in gewissem Masse sind auch andere Personengruppen, die im Ausland leben, von Entscheidungen in Liechtenstein betroffen.Ich möchte die Skeptiker unter Ihnen fragen: Was steht einem solchen Kompromiss im Wege? Und wie müsste ein für Sie gangbarer Kompromiss Ihrer Meinung nach aussehen? Machen Sie doch in dieser 1. Lesung konstruktive Vorschläge dazu, das ist die richtige Gelegenheit.Ich möchte das Thema noch von einer anderen Seite beleuchten. Wir gehen davon aus, dass wir Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern das Wahl- und Stimmrecht geben - im Sinne von zugestehen. Selbiges steht unausgesprochen im Raum, wenn über das Wahlrechtsalter zum Beispiel debattiert wird. Historisch gesehen mag dies stimmen. Wahl- und Stimmrecht mussten erkämpft werden. Daran können sich viele Frauen sogar noch lebhaft erinnern. Doch grundsätzlich haben prinzipiell alle Staatsbürgerinnen und -bürger ein Recht darauf, über das Geschick ihres Landes mitzubestimmen. Es muss also begründet werden, weshalb bestimmten Personengruppen - sei es aufgrund des Alters oder anderer Kriterien - das Wahl- und Stimmrecht vorenthalten wird, nicht umgekehrt. Auch hier ein Beispiel: Der regierende Fürst von und zu Liechtenstein und seine Familie haben lange Zeit nicht selber in Liechtenstein gelebt, erst seit rund 70 Jahren ist die Situation, wie wir sie heute kennen.«Betroffenheit» ist wahrscheinlich nicht der beste Begriff - da gebe ich ihnen recht -, denn auch im Inland sind Personen ganz unterschiedlich von unseren Entscheidungen betroffen: Die jüngeren gewöhnlich stärker als die älteren, da erstere die Konsequenzen von Entscheidungen über einen teilweise viel längeren Zeitraum zu tragen haben werden. Demokratiepolitisch wäre eine unterschiedliche Behandlung aber nicht tragbar, da sie dem Prinzip des gleichen Wahlrechts widersprechen würde. Es geht also im Grunde nicht um die Betroffenheit, sondern um die staatliche Hoheit, die eben auf das Staatsgebiet beschränkt ist. Deshalb ist es aus demokratiepolitischer Sicht auch möglich, Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern mit dem Wegzug ins Ausland das Wahl- und Stimmrecht zu entziehen. Selbstverständlich hängt die Betroffenheit mit der staatlichen Hoheit zusammen. Doch die Begriffe sind nicht deckungsgleich.An einem anderem Beispiel, das von der Seite der Gegnerinnen und Gegner eines Auslandswahlrechts bereits eingebracht wurde, nämlich der Abstimmung über die Gebührenregelung für den Schweizer Rundfunk, sieht man das auch sehr schön. Das Problem ist dabei, dass aufgrund der fehlenden hoheitlichen Rechte der Schweiz im Ausland, auf die Auslandschweizerinnen und -schweizer nicht zurückgegriffen werden kann. Bestünde diese Möglichkeit, würden die Auslandschweizerinnen und -schweizer sicherlich auch zur Bezahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet - zumindest diejenigen, die sich in einem Stimmregister haben eintragen lassen und damit kundtun, dass sie an Informationen aus dem Heimatland interessiert sind. Denn diese sollten unter diesen Umständen ebenfalls einen Beitrag daran leisten, dass Informationen aus der Heimat zur Verfügung gestellt werden. Die Auslandschweizerinnen und -schweizer sind also von der Entscheidung auch betroffen - jedoch nicht bezüglich der finanziellen Komponente, da diese durchzusetzen unverhältnismässig bis unmöglich wäre. Die Schweiz hat sich trotzdem dazu entschieden, den Bürgerinnen und Bürgern, im Ausland das Stimm- und Wahlrecht nicht zu entziehen. Liechtenstein steht auf der anderen Seite des Spektrums. Nun besteht die Möglichkeit, hier einen Mittelweg zu beschreiten, eben jene Seite der Betroffenheit der Auslandliechtensteinerinnen und -liechtensteiner, die von den Gegnern eines Auslandswahlrechts eigentlich ignoriert wird, in dieser Weise zu berücksichtigen, dass dieses Auslandswahlrecht beschränkt wird. Und beschränkt werden soll es auf jene, bei denen die Betroffenheit als vergleichsweise hoch eingeschätzt werden kann. In gewissem Masse betroffen sind alle Auslandliechtensteinerinnen und -liechtensteiner, besonders stark aber jene, die zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Land kommen. Deshalb ist das auch ein aus meiner Sicht durchaus objektives Kriterium. Dem wird mit dem Vorschlag der Regierung Rechnung getragen.Zusammengefasst werden nach der jetzigen Regelung einer Gruppe von Personen weniger Kompetenzen eingeräumt, als ihr aufgrund der Betroffenheit zustehen würde. Selbstverständlich lässt sich nicht verhindern, dass manchen mit dieser Regelung auch Kompetenzen zugestanden werden, die sie eigentlich nicht haben sollten. Doch dürfte die Gruppe, die sie auch tatsächlich ausübt, klein sein, da sich kaum jemand um einen Eintrag ins Stimmregister bemühen wird, der oder die kein wirkliches Interesse an der Entwicklung des Landes hat. Deshalb ist für mich auch der Vorschlag der Regierung durchdacht, auch bei diesem Aspekt. Sie wird von der Regierung auf rund 400 Personen oder circa 3% der Stimmberechtigten geschätzt. Um diese Gruppe, die ein tatsächliches Interesse hat, nicht zu benachteiligen und um die positiven Effekte auf die Bindung an das Land auszunutzen, erscheint es gerechtfertigt, denjenigen Personen, die nicht so unmittelbar betroffen sind, das Stimm- und Wahlrecht nicht komplett zu entziehen, sondern erst nach einer bestimmten Frist.Mit Interesse habe ich die Berichterstattung über das Treffen von einer Gruppe junger Auslandliechtensteiner in Wien beim Heurigen mit Ihnen, Herr Regierungschef, im «Volksblatt» vom 12. Oktober dieses Jahres gelesen. Ich hoffe, Sie haben mit den jungen in Wien lebenden Auslandliechtensteinern dabei auch über die Einführung des Stimm- und aktiven Wahlrechts von Auslandliechtensteinern diskutiert? Im Bericht stand, dass Sie die persönlichen Gründe der anwesenden Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, in Wien zu leben, sehr interessierten. Sie wurden mit den Worten zitiert: «Es war für mich sehr interessant zu erfahren, wie die Entwicklung Liechtensteins aus der Perspektive der in Wien lebenden Landsleute verfolgt wird.» Dieser Gedankenaustausch sowie weitere ähnliche Treffen, über die in den letzten Jahren berichtet wurde, lassen uns erwarten, dass sich auch die FBP-Fraktion grundsätzlich positiver der Möglichkeit zu einem eingeschränkten Stimm- und Wahlrecht gegenüber positioniert als noch in der Vergangenheit. Was wäre sonst das Ziel eines Gedankenaustauschs über Liechtenstein mit jungen Auslandliechtensteinern? Zufällig kenne ich einige der Wiener Teilnehmenden persönlich und weiss um ihren Wunsch zur Mitbestimmung in Liechtenstein. Ich habe deswegen auch schon E-Mails von einigen von ihnen erhalten. Die allermeisten von ihnen haben in Österreich kein Stimm- und aktives Wahlrecht. Sie können also nirgends politisch mitbestimmen.Ich komme langsam zum Schluss, ich bedanke mich für Ihre Geduld. Heute gehört bei vielen Berufen und beruflichen Laufbahnen ein mehrjähriger Auslandaufenthalt zur Grundausbildung oder Grundanforderung für eine spätere gute Stelle dazu, sodass viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner nach der Lehre oder dem Studium einige Jahre ins Ausland gehen, um Berufs- und Lebenserfahrungen zu sammeln. Wir haben es schon gehört. Bildung ist unsere wichtigste ökonomische Ressource. Es ist in unserem Sinne, wenn Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner nach einigen Jahren Auslandsaufenthalt wieder zurückkehren. Davon profitiert unsere Wirtschaft in besonderem Masse. Überdies sind bei uns in Liechtenstein eine grössere Zahl von international tätigen Industriebetrieben und Banken tätig, welche Berufsleuten die Chance für Wanderjahre an einem ausländischen Standort bieten können. Als Beispiele möchte ich die Firmen Hilti, die Landesbank und die First Advisory nennen. Bislang konnten Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, welche solche Chancen erhalten und nutzen, eine Zeit ihres Lebens im Ausland zu leben, zu lernen, zu arbeiten, ihr Stimmrecht in Liechtenstein nicht mehr wahrnehmen. Ich finde, das muss sich ändern.Aus der Sicht sicher vieler von Ihnen, geschätzte Landtagsabgeordnete, ist das sinnvoll, weil es mithilft, das Problem des Fachkräftemangels mithilfe von rückkehrwilligen Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern zu entschärfen. Denn die Wahrscheinlichkeit zur Rückkehr steigt, wenn während der Abwesenheit eine Bindung an unser Land aufrechterhalten werden konnte. Das Stimm- und aktive Wahlrecht als Auslandliechtensteiner in Liechtenstein ermöglicht jenen, die im Ausland a priori kein Stimm- und Wahlrecht haben, überhaupt erst die politische Partizipation. Das ist für mich auch ein interessanter Punkt, vielleicht nicht der Hauptpunkt, aber eine doch bisher eher vernachlässigte Überlegung. Wenigstens in dem Land, in dem sie gelebt haben, von dem sie herstammen und in das sie wahrscheinlich zurückkehren, sollen sie meiner Meinung nach unter Erfüllung bestimmter, sachlich rechtfertigbarer Voraussetzungen mitbestimmen dürfen.Dieser in der überwiesenen Motion und nun im Bericht und Antrag präsentierte Vorschlag ist pragmatisch, sachgerecht, trägt auch den Argumenten gegen das unbeschränkte Auslandstimmrecht gebührend Rechnung, ist verfassungsrechtlich haltbar und mit angemessenem Aufwand durchführbar. Die Fraktion der Freien Liste ist für Eintreten. Dankeschön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Nachdem die Rednerliste noch etwas Platz lässt, möchte ich mich auch im Rahmen der Eintretensdebatte bereits zu Wort melden.Fast genau zwei Jahre nachdem in diesem Haus die Postulatsbeantwortung der Regierung zum Stimm- und aktiven Wahlrecht von Auslandliechtensteinern diskutiert wurde, befassen wir uns nun aufgrund eines entsprechenden parlamentarischen Vorstosses mit einer konkreten Gesetzesvorlage zu diesem Thema. Mit der im September vom Landtag an die Regierung überwiesenen Motion ist die Regierung aufgefordert worden, dem Landtag eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Einführung des Stimm- und aktiven Wahlrechts Liechtensteiner Staatsangehöriger im Ausland auf Landesebene mit den von der Regierung in der Postulatsbeantwortung Nr. 103/2013 vorgeschlagenen Einschränkungen gemäss dem Modell der potenziellen Betroffenheit vorsieht. Der Auftrag an die Regierung war somit klar formuliert und die Fakten sind hinlänglich bekannt, weshalb die Regierung bemüht war, in Erfüllung der Motion dem Landtag möglichst rasch eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, um das Thema nach dieser langen Zeit der Meinungsbildung einer Entscheidung zuführen zu können. Während einzelne Votanten in der Landtagsdebatte zur Motion im September 2015 der Ansicht waren, dass ein umfassendes und uneingeschränktes Stimm- und Wahlrecht für Auslandliechtensteiner eingeführt werden sollte und der Ansatz der Regierung daher zu restriktiv sei, vertraten andere Votanten den Standpunkt, dass die Hürden für ein Stimm- und Wahlrecht von Auslandliechtensteinern möglichst hoch anzusetzen seien.Mit dem in der Postulatsbeantwortung vorgeschlagenen Lösungsansatz, der dieser Gesetzesvorlage zugrunde liegt, hat die Regierung versucht, diese entgegengesetzten Postionen aufzugreifen und den vorgetragenen Bedenken und Einwänden im Sinne eines Kompromissvorschlags möglichst gut Rechnung zu tragen und ein sachgerechtes, auf die liechtensteinischen Verhältnisse abgestimmtes Modell zu entwickeln. Der Begriff der potenziellen Betroffenheit wurde in diesem Zusammenhang überstrapaziert. Im Grunde genommen bedeutet dies nichts anderes, als dass die Regierung mit der vorgeschlagenen Regelung einen Weg aufzeigt, das Spannungsverhältnis zwischen dem demokratischen Prinzip der Betroffenheit einerseits und dem Interesse der Auslandliechtensteiner am politischen Mitbestimmen andererseits in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck wird an die Rückkehrwahrscheinlichkeit eines im Ausland wohnhaften liechtensteinischen Staatsangehörigen angeknüpft. Die politischen Rechte sollen so lange bestehen, als vernünftigerweise mit der Rückkehr gerechnet werden kann. Zur Konkretisierung dieser Annahme wurden objektive Kriterien definiert. Wer als Auslandliechtensteiner diese im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt, soll das Stimm- und aktive Wahlrecht ausüben können. Von zentraler Bedeutung bei der Prüfung des Stimm- und aktiven Wahlrechts für Auslandliechtensteiner waren für die Regierung von Beginn an die Kriterien der Verfassungsmässigkeit, der Rechtsgleichheit und der praktischen Durchführbarkeit. Aus Sicht der Regierung ist klar, dass jede politisch wünschbar scheinende Regelung an diesen drei Grundvoraussetzungen gemessen werden muss. Konkret schlägt die Regierung vor, das Stimm- und aktive Wahlrecht für Auslandliechtensteiner an die Voraussetzung eines früheren fünfjährigen ununterbrochenen Inlandwohnsitzes zu knüpfen und die Wirkung des Eintrags ins Stimmregisters auf zehn Jahre zu befristen, wobei eine einmalige Verlängerung um fünf Jahre möglich sein soll. Der Eintrag ins Stimmregister erfolgt über Anmeldung bei der Heimatgemeinde. Über die Kriterien als solche und die Gewichtung dieser Kriterien soll im Rahmen dieser 1. Lesung diskutiert werden. So wäre es aus Sicht der Regierung durchaus denkbar, die Wohnsitzregelung so auszugestalten, dass einerseits auf das Erfordernis des ununterbrochenen Wohnsitzes verzichtet wird und im Inland erbrachte Zeiten zusammengerechnet werden können und andererseits die Wohnsitzdauer beispielsweise auch auf zehn Jahre erhöht werden könnte. Auch die Einführung eines Mindestalters, ab welchem die Wohnsitzjahre angerechnet werden, wurde im Vorfeld geprüft, schlussendlich aber bewusst darauf verzichtet, da jede Regelung dieser Art aus Sicht der Regierung zu einem unbefriedigenden und wenig überzeugenden Ergebnis führt. Stattdessen scheint es zweckmässiger, die Wohnsitzregelung entsprechend zu modifizieren, sofern dies im Landtag mehrheitlich gewünscht wird.Vor diesem Hintergrund erhofft sich die Regierung im Rahmen dieser 1. Lesung eine sachliche Diskussion und eine fundierte Auseinandersetzung mit der Vorlage. Wie bereits ausgeführt, sind aus Sicht der Regierung unter Wahrung der Grundsätze der Verfassungsmässigkeit, der Rechtsgleichheit und der praktischen Durchführbarkeit verschiedene Varianten der aufgezeigten Kriterien denkbar, und die Regierung zeigt sich diesbezüglich offen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Präsident. Ich hoffe, dass die Diskussion irgendwann einmal zu einer guten Nachricht wird für unsere Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland wohnen. Ich glaube, es ist höchste Zeit. Die Gründe dafür haben Christoph Wenaweser und Kollegin Konzett Bargetze angeführt. Ich glaube, das kann man so stehen lassen. Eine Gruppe habe ich ebenfalls im Kopf: Das sind die jungen Leute, die man wirklich nicht zwingt, aber die man anregt, sie sollen im Ausland studieren, sie sollen Berufserfahrung machen, und damit mit dem Entzug des Stimm- und Wahlrechts bestraft. Ich habe noch eine Frage an den Vizeregierungschef: Wieso haben Sie nicht den Begriff «selektives Stimm- und Wahlrecht» gebraucht? Also für mich ist der Begriff der Betroffenheit missverständlich - er ist richtig, aber er betrifft natürlich auch die Stimmbürger im Land, denn die sind ja auch nicht homogen betroffen von jedem Entscheid. Ich weiss nicht, vielleicht können Sie mir ja ausführen, wieso sie von dem weggekommen sind, was in anderen Ländern eigentlich üblich ist. Das selektive Stimm- und Wahlrecht, das kennt man.Dann habe ich eine Frage: Wenn dieses Gesetz kommt, dann ist natürlich eine Gruppe ausgeschlossen, und zwar eine, über die wir lange diskutiert haben: Das sind Leute, die sich im Land keinen Wohnraum leisten können und ins nahe Ausland gehen, aber in Liechtenstein arbeiten, in Vereinen sind, und, und, und - denen wär das eigentlich entzogen im Prinzip. Sie könnten zwar 15 Jahre, aber ich denke - das Argument war letztes Mal schon auf dem Tisch -, die werden natürlich nicht zurückkehren, wenn sie ein Haus gebaut haben in Grabs, Gams oder weiss ich nicht wo. Also die hätten dann zwar ein auf 15 Jahre beschränktes Stimm- und Wahlrecht und dann würde das erlöschen aufgrund dieser Vorlage.Und das Dritte ist: Ich möchte anregen, darüber zu diskutieren, die Motivation oder das Recht nicht von den fünf Jahren, sondern vom Interesse abhängig zu machen. Ich meine damit, wenn jemand im Ausland sich bemüht um Stimmunterlagen und um Stimmkarte - und zwar zu jeder Vorlage - und das ist heute mit allen Medien möglich, dann zeigt er genügend Interesse an dem Land. Und ich glaube, wir müssen da nicht jedes Mal prüfen, ob er auch die Kriterien erfüllt, und vielleicht dann noch ein Amt für potenzielle Betroffenheit einführen. Also ich gebe meiner Haupthoffnung Ausdruck, dass dieses Gesetz oder diese Verfassungsänderung irgendwann einmal in den nächsten Jahren zu einer guten Nachricht wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Das Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze hat mir wirklich sehr gut gefallen. Sie geben sich unglaublich viel Mühe und auch Herr Wenaweser - Kompliment für Ihre Arbeit, die Sie machen. Das möchte ich hervorheben.Ich habe damals bei der Überweisung der Motion zugestimmt - einfach in dem Sinne, dass ich gedacht habe, ich schaue einmal an, was für ein Modell kommt. Deshalb danke ich auch der Regierung für diese Vorlage. Vielen Dank. Aber ich war ja damals schon skeptisch. Und jetzt können Sie den Kopf schütteln oder darüber lachen - es ist so, ich möchte es jetzt einfach sagen, damit dann nachher nicht ein falsches Bild entsteht: Für mich hat das nicht diese Priorität wie vielleicht für Sie, Kollege Wachter. Und das ist natürlich immer ein Spannungsfeld, man muss sich für etwas entscheiden. Bei dieser Vorlage haben wir die Wahl, manchmal haben wir Vorlagen wie EWR-Richtlinien, wo wir gar keine Wahl haben, Nein zu sagen. Also man kann immer Nein sagen, aber es wird ja nichts ändern. Und so möchte ich hier einfach Stellung beziehen, damit Sie wissen, wo ich stehe. Also ich werde - auch wenn es darum geht, einer Verfassungsänderung zuzustimmen - nicht zustimmen. Einfach, damit Sie es wissen und damit Sie mich auch einordnen können. Damit scheint meine Position klar zu sein. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke an den Abgeordneten Nägele für dieses ehrliche Votum. Ich habe nicht den Kopf geschüttelt - ich möchte einfach verstehen, worin Ihre Skepsis begründet liegt. Denn ich denke, gerade auch in ihrer beruflichen Tätigkeit sehen Sie ja auch, wie die jungen Leute ermuntert werden, zumindest einmal für die nächste Stufe - das bevorstehende Studium - wegzugehen, aber dann natürlich auch den jungen Leuten auch ganz, ganz stark auch gesagt wird: Ihr müsst Auslandserfahrungen sammeln, auch dann im Berufsleben, nutzt diese Möglichkeit. Es gibt da wirklich auch manchmal Termine, wo auch Berufsleute in einen Kontakt treten mit den Oberstufenschülern und so weiter. Ja, wie auch der Abg. Wachter gesagt hat, wir regen doch unsere jungen Leute wirklich dazu an, im Ausland diese Erfahrungen zu sammeln; im Wissen, dass Bildung eigentlich unsere einzige ökonomische Ressource ist, die wir wirklich in die Waagschale werfen können, und eben auch dieses hohe Niveau auch an Fachkräften brauchen. Und wir profitieren alle davon. Deshalb kann ich es einfach nicht verstehen, weshalb gerade Sie hier zurückhaltend sind, und ich würde mir einfach wünschen - wenn wir zu einer 1. Lesung kommen -, dass Sie einfach dort auch Ihre Überlegungen darlegen, wie man denn das besser machen könnte, anders machen könnte, sogar noch verschärfen könnte. Aber dennoch, ich verstehe einfach nicht, warum Sie sich grundsätzlich diesem Anliegen verschliessen, weil es doch ein Anliegen ist, das einfach da ist. Es war eine sehr interessante Beilage gestern im «Volksblatt». Da hiess es unter dem Titel «Zurück in die Zukunft», wie ist es in 15 Jahren? Der Blickfang war natürlich das Foto des Herrn Regierungschefs, wie er in 15 Jahren ungefähr aussehen könnte. Aber auch das Interview dazu war sehr interessant, weil gerade dort hat der Regierungschef im Interview, das Elias Kindle fiktiv in 15 Jahren mit ihm führt, gesagt, dass sein älterer Sohn seit vier Jahren für eine liechtensteinische Bank in Asien tätig sei. Und ich spinne jetzt den Faden weiter und lege Ihnen etwas in den Mund, fiktives Zitat: «Die berufliche Mobilität der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner hat seit meiner Zeit als Regierungschef noch einmal stark zugenommen. Zum Glück haben wir in der Legislatur 2013 bis 2017 das Stimm- und aktive Wahlrecht für Auslandliechtensteiner eingeführt, nachdem meine Partei, die FBP, nochmals alle Argumente gegeneinander abgewogen hat. So können Liechtensteiner, die sich einige Jahre im Ausland beruflich weiterentwickeln, eine Bindung zum Land aufrechterhalten, bevor Sie wieder zurückkehren.» Das lege ich Ihnen jetzt einfach in den Mund und ich prophezeie einfach, dass eben gerade diese berufliche Mobilität in diesen 15 Jahren, wenn wir denn zurückschauen in 15 Jahren, einfach noch einmal zugenommen haben wird. Und wir werden noch mehr junge Leute haben, denen wir wünschen, dass sie die Bindung an Liechtenstein einfach aufrechterhalten können. Und was verschenken wir denn? Ich verstehe einfach die Dramatik auch nicht, wenn wir ein bisschen öffnen und sagen: Ja, ungefähr 400 Menschen werden davon profitieren. Ich verstehe einfach das Problem nicht. Deshalb bitte ich Sie noch einmal, vielleicht das darzulegen, und fordere Sie wirklich auf: Diskutieren Sie doch in der 1. Lesung mit, wie es denn sein könnte, dass sie zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe es schon im Zusammenhang mit der Überweisung der Motion gesagt: Mir geht die Vorlage zu wenig weit. Ich kann mit dem Begriff der potenziellen Betroffenheit nichts anfangen. Wenn ich dann höre, dass man speziell Leute, die aus irgendwelchen Gründen - meistens ist der Grund vielleicht, dass sie sich in Liechtenstein kein Haus mehr leisten können - dann über den Rhein ziehen, ihren Lebensmittelpunkt dann halt doch noch im Land haben, aber über dem Rhein wohnen, dass man dann sagt, wenn die nach 15 Jahren nicht zurückkommen - und die werden wahrscheinlich nicht zurückkommen, weil sie eben dort gebaut haben unter Umständen -, dann erst recht nicht. Also für mich ist das eine Sanktionierung. Das grenzt nicht nur an eine Aberkennung der Bürgerrechte, sondern das ist eine De-facto-Aberkennung der Bürgerrechte. Man bestraft Leute, weil sie zwei Kilometer über den Rhein hinüberziehen. Das finde ich nicht korrekt. Deshalb werde ich diese Vorlage ablehnen müssen, weil sie mir nicht weit genug geht und letzten Endes nicht konsequent ist.Ich hätte Verständnis dafür gehabt, wenn man sagt: Leute, die wirklich nie hier gewoht haben, praktisch keinen Bezug zum Land haben, ausser dass sie vielleicht irgendwann einmal eine Grossmutter hatten, die aus Mauren stammte, und dann irgendwie zu ihrem Pass gekommen sind, aber sonst wirklich keinen anderen Bezug zum Land haben - dann könnte ich mir vorstellen, dass man sagt: Man muss vielleicht doch eine Weile hier gewohnt haben. Selbst wenn man hier aufgewachsen ist und hier die Lehre gemacht hat und dann, irgendwann im Erwachsenenalter, sich dazu entschliesst, über den Rhein zu ziehen, und dann bestraft wird dafür, weil man vielleicht halt nicht zurückkommt, das geht dann doch zu weit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Ich werde mich einmal zu diesem Thema äussern. Die Diskussion ist äusserst interessant. Von einem flammenden Votum, von Zitaten, die in den Mund gelegt werden - was hoffentlich nicht nur einem Wunschdenken entspricht - bis zum kompletten Totstellen, die Vorlage ignorieren, sodass man wenigstens froh sein muss, dass ein Abgeordneter sich überhaupt dazu äussert, während die anderen offensichtlich darauf warten, die Behandlung dieser Vorlage auszusitzen, bis zum Kriterium, dass das ganze Spiel zu wenig weit geht, haben wir nun wirklich die gesamte Palette gehört. Ich beschränke mich auf zwei, drei Punkte.Die Haltung oder die Taktik der FBP zu dieser Vorlage kann ich überhaupt nicht nachvollziehen - aber ihr Ding. Noch mehr Mühe habe ich mit der Begründung, die der Abg. Nägele hierzu liefert: Es habe keine Priorität für ihn. Die Vorlage wird nicht für Sie gemacht. Betroffen sind andere von der gesamten Geschichte. Von einer persönlichen Priorität - ich weiss nicht, ob sie eine persönliche Arbeitsliste haben, wo Sie hier mitarbeiten wollen in diesem Hohen Haus und wo nicht. Das ist eigentlich nicht das Thema. Ich weiss nicht, welche Arbeit Sie hier vermuten, dass es für Sie keine Priorität hat. Wir sind wirklich einmal wieder am Punkt, wo es um eine gesellschaftliche, um eine demokratische Entwicklung in diesem Land geht, und ich kann es nicht anders sagen: Die FBP verschliesst sich dem völlig, will davon nichts hören - in diesem Punkt zumindest.Und ein Wort noch zum Abg. Pio Schurti: Ich sage es ehrlich - ich habe von Gerold Büchel gelernt, was die politische Realität ist, und die Freie Liste politisiert zu oft an der politischen Realität vorbei. Und wenn Sie jetzt sagen, die Sache geht Ihnen zu wenig weit, dann diskutieren Sie einfach auch an der politischen Realität vorbei. Es ist völlig klar - und das wurde von mehreren ausgeführt -, es ist ein Kompromiss, ein Kompromiss, der hoffentlich hier eine Mehrheit findet. Und ich sage jetzt nicht: Bis zum bitteren Ende, sondern bis zur Einführung dessen, was hier beabsichtigt ist. Und alle anderen Argumente - gerade von Ihrer Seite: es gehe zu wenig weit - sind gesuchte Punkte, um die Sache abzuklemmen. Es ist völlig klar, dass in diesem Punkt - wie in so vielen anderen Punkten - nur ein Kompromiss die Lösung sein kann. Wenn Sie an Ihrer Extremposition festhalten, dann können Sie sich auch an der Extremposition der FBP anschliessen. Mit Extrempositionen wird sich hier nichts bewegen, sondern mit einem Kompromiss. Und hier ist ein Vorschlag, an dem man noch Änderungen anbringen kann, wenn man will. Und ich war erstaunt, vom Abg. Christoph Wenaweser eigentlich schon Diskussionspunkte zu hören, die quasi sogar diese Vorlage ein wenig entschärfen oder aufweichen würden. Darüber kann man gerne diskutieren, aber so partout keine Stellung zu nehmen, keine Haltung zu dieser Vorlage zu äussern oder Ihre Haltung, Herr Schurti, zu vertreten, da haben Sie völlig recht, da kommen wir in dieser Sache und in diesem Haus nicht weiter.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe mir schon überlegt, ob ich mich melden soll oder nicht. Ich habe das erwartet. Aber das ist ja auch gut so - kein Problem.Ich sehe jetzt keine Taktik bei meinem Votum. Ich spreche hier nicht für die FBP, das ist einfach meine Meinung, die ich hier äussere. Ob das jetzt mit Taktik der FBP zu tun hat, das weiss ich nicht. Aber ich wollte es einfach sagen, damit Sie es wissen, und ich denke, diese Ehrlichkeit müssen Sie einfach so akzeptieren, wie es ist. Genau. Und wenn Frau Helen Konzett Bargetze mit Personen gesprochen hat, dann habe ich das auch gemacht, aber eher zufällig. Und das ist auch nicht repräsentativ. Ich würde einmal sagen, in dem Umfeld, in dem ich jetzt mit Personen gesprochen habe in letzter Zeit, würde ich so eine fifty-fifty Ablehnung und Zustimmung gefunden haben. Das ist jetzt also nicht so, dass jetzt alle, mit denen ich gesprochen habe, sich auf das freuen oder schon lange darauf warten. Ich habe nicht unbedingt das Gefühl, dass wir hier ein Thema behandeln, das dringendst behandelt werden muss - ganz ehrlich gesagt. Also aus meiner persönlichen Perspektive, mit den Personen, die ich - ich sage jetzt: nicht repräsentativ - gesprochen habe: Die meisten fühlen sich nicht über ein Stimmrecht mit Liechtenstein verbunden, und wenn sie nicht zurückkommen, hat das nichts mit dem Stimm- oder Wahlrecht zu tun, sondern weil sie keinen Job finden, der sie interessiert. Das ist das grösste Problem. Diejenigen, die nach der Matura ins Ausland studieren gehen - und da bin ich auch froh, dass sie weggehen -, die können ja während des Studiums wählen. Und wenn sie dann irgendwo noch einen Aufenthalt machen für ein oder zwei Jahre, dann ist das kein Problem, ob sie dann das Stimmrecht haben oder nicht. Ob sie dann zurückkommen aufgrund des Stimmrechts - das ist nicht der ausschlaggebende Grund. Der Grund ist meistens so, dass sie, wenn sie sich weiterbilden, sehr spezialisierte Berufe haben; und da gibt es bei uns ganz wenige Stellen. Und deshalb kommen auch viele nicht zurück: Weil sie nicht die richtigen Stellen bei uns in der Industrie oder im Gewerbe finden. Das ist einfach ein Grund. Das kann man so feststellen. Ich möchte, dass Sie das auch ein bisschen im Hinterkopf behalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, Herr Abgeordneter Eugen Nägele. Ich danke Ihnen für Ihre ehrlichen Worte. Ich finde es wie meine Fraktionskollegin schade, dass die so denken, aber das ist durchaus zu akzeptieren. So weit haben wir überhaupt keine Probleme. Wir wollten Sie auch nicht angreifen, aber - ich glaube - das haben Sie auch nicht so verstanden.Dann möchte ich etwas zu dem sagen, was der Abg. Peter Wachter gesagt hat. Ich gebe Ihnen absolut recht, das mit den «Überrheinern» ist schade. Nur, mit dieser Kompromisslösung werden wir das Problem leider nicht lösen. Ich sehe es genau wie Sie: Eigentlich müsste das Interesse die Wahlbeteiligung der Auslandliechtensteiner steuern. Ich wäre hier für eine liberale Lösung. Aber diese liegt nicht auf dem Tisch und diese wäre ganz sicher nicht mehrheitsfähig. Und darum ist es jetzt an uns, hier zu entscheiden, ob wir einen Schritt weiterkommen wollen, der wenigstens in die richtige Richtung geht, oder ob wir sagen, wie das meiner Meinung nach der Abg. Pio Schurti macht, er sagt: Die Überrheiner werden bestraft. Das kann man so sehen, aber das ist für mich kein Grund, die anderen, denen wir die Möglichkeit geben könnten, auch zu bestrafen. Dieser Logik kann ich nicht folgen. Also ich möchte Ihnen schon nahelegen: Machen Sie bei einem Schritt in die richtige Richtung mit. Und dann geht es in Zukunft vielleicht etwas weiter, wenn wir gute Erfahrungen gemacht haben mit diesem ersten Schritt. Und wenn wir keine guten Erfahrungen gemacht haben, bleibt es beim Status quo - oder vielleicht wird es wieder zurückdividiert. Das wissen wir nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, die Denkhaltung des Abg. Schurti kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen: Lieber gar nichts als kleine Schritte - komisch für mich.
Der FBP hat es vielleicht die Sprache verschlagen, weil die Vorlage so gut ist. Ich finde die Vorlage auf jeden Fall bis auf einen Punkt gut. Und das ist für mich der Art. 1a dann im Gesetz. Für mich müsste die Zeit, die man anrechnet, vor der Ausreise sein und nicht irgendwann. Das ist für mich der einzige Punkt, bei dem ich sage, wenn man wirklich einen Bezug zu Liechtenstein haben muss oder möchte, dann muss es vor der Ausreise sein. Und dann, glaube ich, haben wir auch zahlenmässig nicht mehr so viele Leute, die dann infrage kommen, wenn das die Angst ist. Ich war selber länger im Ausland - immer wieder. Ich hätte gerne abgestimmt, es ist schade, dass es nicht möglich war. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte auch noch ein paar Gedanken noch einmal einbringen. Also zuerst an den Abg. Pio Schurti: Sie haben ja kritisiert, dass das Modell der potenziellen Betroffenheit im Gesetz festgeschrieben würde. Also ich bin hier eigentlich optimistischer als Sie und auch als mein Kollege Lageder, weil ich eigentlich der Meinung bin - das wäre auch eine Frage an die Regierung -, dass dieses Modell der potenziellen Betroffenheit nur insofern im Gesetz festgeschrieben ist, dass es eben heisst, man muss mindestens während fünf Jahren ununterbrochen im Land ordentlichen Wohnsitz gehabt haben. Das ist das erste Kriterium. Und dann ist in einem zweiten Schritt definiert, wie lange nach dem Wegzug man abstimmen kann. Also es wird kein Amt geben, das potenzielle Betroffenheit in dem Sinne überprüft und sagt: Ja, weil sie jetzt ein Haus gebaut haben in Sevelen, beweisen Sie damit, dass Sie eigentlich nicht mehr zurückkehren wollen. Also es wird nicht in dem Sinne gewertet, sondern es sind nur diese Kriterien, wie sie hier festgeschrieben sind. Und heutzutage werden auch viele Häuser auch wieder verkauft, und die Leute ziehen nach ihrer Pensionierung wieder ins Land zurück oder was auch immer. Also ich möchte die Frage wirklich dem Regierungschef-Stellvertreter stellen, ob ich das richtig sehe, dass man, auch wenn man ein Haus in Sevelen baut, gemäss diesem Vorschlag, wie er hier ist, zumindest während 15 Jahren mitbestimmen kann. Und machen Sie doch bitte dabei mit, wenn Sie hier einen Änderungsvorschlag haben, wenn Sie diese Frist verlängern wollen oder was auch immer, bringen Sie den ein, aber bitte bleiben Sie an Bord, weil ich wirklich Ihre Kritik hier nicht abgebildet sehe. Sie müssen sich nur auf den blauen Seiten 53 und 54 den Text durchlesen und dann sehen Sie, dass ich - hoffe ich - recht habe.Dann möchte ich noch einmal dem Abg. Nägele gerne eine Antwort geben. Ich sehe einfach gerade auch in unseren Schulen die grossen Bemühungen, unsere Jugendlichen zu mündigen und auch mitbestimmungsfähigen - wenn ich das so nennen darf - Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen. Das ist natürlich hauptsächlich auch ein Auftrag der Eltern, aber auch der Schulen. Und gerade auch bei der Jungbürgerfeier, dort wird das auch zelebriert, dass man ihnen sagt, auch seitens der Politik: Bitte interessiert euch für die Belange dieses Landes, macht eure beruflichen Erfahrungen, denkt selbstständig und quasi wirkt an der Zukunft dieses Landes mit! Wir haben es jetzt gerade, dieses Wochenende, wieder gehört. Ich gebe Ihnen aber recht, das Anliegen ist nicht dringend oder dringendst, weil es nicht um Leben und Tod geht - das ist richtig -, sondern es geht einfach darum, dass man eben nicht in Form eines faulen Kompro-misses, sondern in Form eines gangbaren Mittelweges hier eine Variante anbietet. Und dann können Auslandliechtensteinerinnen und Auslandliechtensteiner auch ein prinzipiell legitimes Recht zur Mitbestimmung geltend machen, wenn sie sich denn dafür interessieren. Wenn sie aber wieder ins Land zurückkehren, werden ja diese in der Zwischenzeit gefällten politischen Entscheide, zumindest ab dann sicher auch wieder quasi so wirken, dass sie auch dann betroffen sein werden. Das ist klar. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich wollte eigentlich die Abg. Helen Konzett Bargetze für ihr vorletztes Votum loben. Ich glaube, beim vorletzten waren wir uns das einzige Mal einig in dieser Session.Ich möchte zum Modell der potenziellen Betroffenheit zurückkommen. Ich finde es schon gefährlich, das so zu nennen. Ich habe mir das nur einmal plastisch vorgestellt: Stellen Sie sich vor, man entscheidet über einen Richtplan und dann findet man irgendwo ein Modell der potenziellen Betroffenheit und hat das Gefühl, man kann nur Abstimmen, wenn man in dieser Strasse wohnt. Das ist ein komisches Modell. Also ich hätte es da mit Herrn Schurti, ich hätte lieber, wenn wir sagen: Okay, fünf Jahre Wohnsitz in Liechtenstein, ein FL-Pass genügt und dann können diese Auslandsliechtensteiner wählen. Ich hätte jetzt keine Angst, dass die FBP hier grausamste Probleme hätte und nicht mehr Einsitz in diesem Hohen Haus hätte. Diese Befürchtung, glaube ich, müssten wir nicht teilen.Dann zur Frage, ob es wirklich ein wichtiges Thema ist. Das ist auch die Frage an die FBP. Ja, ich denke, es ist schon ein wichtiges Thema für 450 Grenzgänger mit Liechtensteiner Pass, die täglich in unser Land fahren, um hier zu arbeiten. Für die ist es wichtig. Für alle anderen vielleicht nicht. Aber wir haben hier eine Vorlage, wir könnten der zustimmen, wir hätten das vom Tisch und es wäre erledigt. Sonst diskutieren wir hier drin in diesem Haus noch x-mal stundenlang über dieses sehr «unwichtige» Thema. Und wenn es so unwichtig ist, wie sie sagen Herr Lampert, dann können Sie zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich denke, wir haben dieses Thema hier im Landtag wirklich jetzt schon mehrfach und öfters debattiert, und ich habe auch nicht den Eindruck, dass noch neue Argumente dazukommen. Es ist bekannt, ich bin hier auch kritisch und möchte jetzt aber alle diese Argumente, die ich hier auch schon öfters genannt habe, nicht noch einmal wiederholen. Aber ich habe doch noch eine ganz konkrete Frage zur Vorlage: Bei den finanziellen Auswirkungen auf Seite 48 wird ausgeführt: «Hingegen werden allenfalls erforderliche Anpassungen der bestehenden Software für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen mit einem finanziellen Aufwand verbunden sein, der je nach Ausgestaltung des Systems unterschiedlich hoch, insgesamt aber moderat sein wird (zum Beispiel im Fall einer separaten Auswertung des Abstimmungsergebnisses der Auslandliechtensteiner).» Und sollte diese Vorlage umgesetzt werden, denke ich, wäre es für mich schon sehr wünschenswert, wenn so eine separate Auswertung auch stattfinden würde - wie sie auch sehr viele Schweizer Kantone kennen. Denn dieses unterschiedliche Stimmverhalten kann ja durchaus auch gewisse Erkenntnisse bringen, wenn auch im Nachhinein. Ich glaube, diese Transparenz sollte dann schon auch herrschen - so wie es heute schon von Interesse sein kann, dass bei einer Vorlage Unterländer anders abstimmen als Oberländer oder die Plankner anders als Schaaner. Ich gebe zu, das ist dann immer im Nachhinein, aber es liefert doch interessante Erkenntnisse.Und darum meine Frage: Wo wäre dann so etwas zu regeln? Wäre dann ein entsprechender Passus im Volksrechtegesetz notwendig oder wo müsste so etwas gesetzlich geregelt werden? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Präsident. Ich habe gemeint, dass ich der deutschen Sprache einigermassen mächtig bin, und ich glaube, das Ding hier heisst Eintretensdebatte. Also ich weiss nicht, ob ich mir da schon in der Diskussion Grenzen setzen muss oder ob ich auch Dinge diskutieren darf, die mich betreffen, die Freunde von mir betreffen, Bekannte, die Liechtensteiner betreffen, die jetzt zufällig oder aus verschiedenen Gründen im nahen Ausland wohnen. Also ich möchte das nicht. Und ich habe, Herr Abg. Marxer, nicht gesagt, wenn meine Bedingungen nicht angenommen werden, werde ich nicht eintreten oder allenfalls das Ganze in den Topf schmeissen; sondern ich habe das Bedürfnis, über Leute zu diskutieren, die ich kenne und von denen ich glaube, dass es kein Fehler wäre, wenn sie das Wahlrecht hätten. Das sehe ich anders als der Kollege Nägele, weil ich einfach einige Betroffene kenne. Aber das akzeptiere ich natürlich, was Sie sagen.Und dann, Frau Konzett Bargetze, es ist eben so, es steht im Gesetz explizit: Nach 15 Jahren ist das verloren. Punkt. Das schleckt keine Geiss weg. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Für mich passt die Vorlage, so wie sie ist. Und gerade die potenzielle Betroffenheit ist für mich sehr wichtig. Ich könnte dieser Vorlage nicht zustimmen, wenn jemand quasi auf unbestimmte Zeit im Ausland ist und immer mitwählen könnte. Für mich ist das genau der Punkt, wobei ich dem zustimmen könnte, und ich könnte es andersherum nicht. Deshalb passt es für mich. Und ich möchte auch in Zukunft keinen Schritt weiter gehen, sondern das so umsetzen, wie es ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich möchte es nicht versäumen, der Abg. Helen Konzett Bargetze noch ausdrücklich für ihr Eintretensvotum zu danken. Ich fand es wirklich ausgezeichnet und es hat mich auch sehr beeindruckt, wie Sie das Interview des Herrn Regierungschefs von gestern auch noch ergänzt haben. Es ist mir der gleiche Gedanke gekommen, ich habe auch gefunden, das wäre eine passende Ergänzung. Danke schön.Für mich passt diese Vorlage eigentlich auch sehr gut. Vor allem wenn ich mir nochmals die Diskussionen im Rahmen der Postulatsbeantwortung vor Augen führe oder auch die Diskussionen im Rahmen der Motionsüberweisung. Ich denke, der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat die Diskussion und die Bedenken gut aufgenommen; und was wir jetzt hier vorliegend haben, ist ein Mittelweg - es ist bereits ein Kompromiss, um demokratiepolitisch einen Schritt weiterzukommen. Ich denke, wir müssen uns schon die Zielgruppe auch vor Augen halten, und meine Zielgruppe waren eigentlich auch, wie es verschiedentlich auch angetönt wurde, die jungen Menschen im Ausland, die wirklich zu Berufs- oder Ausbildungszwecken sich für mehrere Jahre im Ausland aufhalten. Und hier muss es uns doch darum gehen, die Verbundenheit zum Land zu fördern. Wir sprechen immer wieder an verschiedenen Stellen über den Fachkräftemangel und auch darüber, was im Zuge der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vielleicht auf uns zukommen würde. Ich glaube, man muss das schon in einem grösseren Zusammenhang sehen, das ist auch so ein Mosaikstein. Und Herr Abg. Eugen Nägele, wenn Sie sagen, Sie sehen das nicht, ob ein Stimm- und Wahlrecht bei den Jungen diese Verbundenheit schaffen kann - ich glaube eben schon. Wenn jemand wegzieht, der mit dem Land eine enge Verbundenheit hat, sich in das Stimmregister eintragen lässt, automatisch für eine bestimmte Zeit diese Stimm- und Wahlrechtsunterlagen zugestellt erhält, dann ist es schon immer wie ein Memo. Also man wird daran erinnert. Man beschäftigt sich dann auch mit diesen Unterlagen. Und ich glaube schon, dass hier eine Einbindung - eine Verbundenheit zum Land - aufrechterhalten werden kann.Dann vielleicht auch ein Wort zum Abg. Pio Schurti. Sie haben da wieder das Problem mit den «Überrheinern» angesprochen - ich sehe das auch so wie die Abg. Helen Konzett Bargetze. Für 15 Jahre wäre diese potenzielle Betroffenheit natürlich gegeben. Danach muss ich Ihnen ehrlich sagen: Wenn dann vielleicht schon Kinder da sind, die Kinder in Gams oder Sevelen oder Grabs zur Schule gehen und die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr automatisch abnimmt, dann ist eben diese potenzielle Betroffenheit nicht mehr gegeben. Und ich glaube, diese Diskussion hatten wir auch im Rahmen der Behandlung der Traktanden, die ich eingangs erwähnt habe. Und der Regierungschef-Stellvertreter hat gerade aus diesem Grund das auch abgeklärt: Was gibt es für Kriterien? Was könnte es für Kriterien geben? Und dazu gehört eben auch, dass diese Kriterien nicht subjektiv sind - also: er fühlt sich verbunden oder sie fühlt sich verbunden mit dem Land -, sondern wirklich klare Kriterien, die sich jetzt an solchen Fristen festmachen. Ich glaube, sonst haben wir das Problem, dass wir eben innerhalb von solchen Gruppen unwillkürlich eine Diskriminierung riskieren. Von daher denke ich schon, es geht gar nicht anders, als dass wir das über gewisse klare Fristen lösen und nicht einfach sagen: Er fühlt sich sehr verbunden. Aber eben, den Lebensmittelpunkt hat man dann eben in der Schweiz und nicht mehr hier. Also ich bin für Eintreten auf die Vorlage und ich danke nochmals für die Ausarbeitung dieser Vorlage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte noch einmal auf den Abg. Schurti zurückkommen. Erinnern wir uns an diesen historischen Moment, als die DU zum ersten Mal angekündigt worden sind und gesagt haben: Wir gehen in die Wahlen 2013 und wir haben folgendes politische Programm. Und ich weiss nicht, waren es sechs Punkte oder fünf Punkte - auf jeden Fall war einer dieser Punkte eben genau dieses Auslandliechtensteiner Stimm- und Wahlrecht. Das war damals und heute befinden wir uns in der politischen Realität. Jetzt haben wir diesen Kompromiss auf dem Tisch. Ich habe eine Liste in meinem Kopf von Dingen, die ich in den Gesetzen ändern möchte, wo wir quasi auf einem Weg sind, aber wo es eben auch schrittweise geht. Und das ist ein solcher Punkt auf dieser Liste. Wenn Sie jetzt nicht dabei sind und damit vielleicht auch verhindern, dass wir das wirklich einzuführen vermögen, dann werden halt in zehn oder 20 Jahren unsere Nachfolger wieder an diesem Punkt stehen, wo wir jetzt heute stehen. Und ich bin einfach für den pragmatischen Ansatz, dass wir sagen, jetzt ist dieser Kompromiss und dann gibt es eben diese Artikel, die Sie vielleicht dann stören, wo Sie in Ihrem Kopf auch eine Liste führen können und denken, ja, das ändern wir in zehn oder in zwanzig Jahren, das lockern wir noch einmal. So läuft es in Liechtenstein oft und das ist wahrscheinlich auch gut so, weil dann auch die Akzeptanz für diese Dinge wächst, wenn sie eben einmal Realität sind. Ich glaube, es wird eben keine Revolution geben, wenn wir das einführen, sondern das ist ein angemessener Schritt in die richtige Richtung. Und deshalb kann ich hier auch bei diesem Vorschlag mit vollem Herzen eigentlich meine Unterstützung geben. Ich wäre sogar für eine weiter gehende Lösung auch bereit. Ich glaube, ich habe das auch schon öffentlich gesagt. Aber im Moment ist es das. Das habe ich ausgelotet und ich denke, wenn wir überhaupt das schaffen, können wir wirklich froh sein.Für mich zeigt sich einfach die Notwendigkeit, dass wir das einführen, eigentlich besonders gut an den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern, die im Ausland bei einer staatlichen oder staatsnahen Stelle arbeiten. Sie können nicht mitbestimmen. Beispielsweise arbeiten bei unseren Botschaften, beim Liechtensteinischen Entwicklungsdienstbüro in Chisinau, der Hauptstadt Moldaus, Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner. Sie repräsentieren tagtäglich unser Land und sie sind somit auch im hohen Masse eben von diesen politischen Entscheidungen mitbetroffen. Aber sie können als mündige Personen nicht an einer Sachabstimmung oder Wahl teilnehmen. Und für mich ist das ein Unding. Früher, im letzten Jahrhundert, gab es das Problem wahrscheinlich lange Zeit nicht oder viel weniger, da wir diese Aussenstellen auch gar nicht hatten. Früher war auch die Welt nicht globalisiert, und die Menschen waren viel weniger mobil und hatten viel weniger berufliche Möglichkeiten, als es die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner heute haben. Es mag sein, dass die Botschafter selber ihr politisches Mitbestimmungsrecht behalten. Ich weiss es nicht, ich kenne keine Gesetzesstelle, wo das festgeschrieben ist. Zumindest für die Mitarbeiter der Botschaft gilt das, was ich gesagt habe, das weiss ich mit Bestimmtheit. Ich möchte auch dazu beitragen, dass Liechtenstein sich als Nation versteht, zu denen grundsätzlich auch die Auslandliechtensteinerinnen und Auslandliechtensteiner gehören. Damit bin ich für heute fertig mit meinen Argumenten für heute. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Herr Kollege Nägele, Sie erlauben es mir sicher - Sie haben schon viele Antworten bekommen, ich knüpfe jetzt auch noch einmal an ihr Votum an. Und zwar haben Sie gesagt, auch Sie haben ein Stimmungsbild bei jungen Menschen mitbekommen und sie hatten es etwas so eingeschätzt: 50%, die es wollen, und die andere Hälfte will es eben nicht. Ich glaube, wir sollten jetzt mit einem Eintreten und mit einer Verabschiedung dieser oder einer abgeänderten Vorlage nicht für die etwas verhindern, die es nicht wollen, sondern wir sollten etwas für die ermöglichen, die es wollen. Und dann habe ich, glaube ich, in meinem Eintretensvotum, in meiner Fraktionserklärung, Kompromissmöglichkeiten aufgezeigt. Auch für uns ist die Vorlage genau so, wie sie jetzt zur Beratung ansteht, noch nicht sakrosankt. Ich denke, darüber sollten wir diskutieren, und ich hätte es von unserer Seite durchaus als Einladung an all jene verstanden, die jetzt noch zögern, den Sprung über den Gartenhag zu versuchen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Konzett Bargetze für Ihre Unterrichtung im Fach politische Realität. Sie sind mir hoffentlich nicht böse, wenn wir argumentieren für unsere Sicht der Dinge. Das werden wir machen und ich kann Ihnen versichern, wir werden merken, wenn wir hier drin für die Dinge keine Mehrheit finden. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Der Kollege Nägele sieht nicht wirklich ein dringendes Problem. Das kann ich so akzeptieren. Ich sehe das Problem darin, dass diese Vorlage das eigentliche Problem, das sind eben die «Überrheiner», die hier aufgewachsen sind und dann aus bestimmten Gründen als Erwachsene - in den meisten Fällen - rübergezogen sind, genau dieses Problem, das das grösste ist, nicht löst. Wenn man eine Passage umformulieren könnte im Text, dass man zum Beispiel sagt oder festhält, festlegt, dass nicht fünf Jahre mindestens der Wohnsitz in Liechtenstein gewesen sein muss, sondern dass man vielleicht sagen könnte - das bitte ich dann den Herrn Regierungschef-Stellvertreter abzuklären -, man muss hier aufgewachsen sein und so eben den Lebensmittelpunkt in Liechtenstein gehabt haben; und wenn man dann wegzieht, dann verliert man die Bürgerrechte nie. Das, denke ich, wäre konsequent. Damit hätte man auch ausgeschlossen, dass die Kinder von Liechtensteinern, die eben im Erwachsenenalter über den Rhein rüber geheiratet haben oder was weiss ich und dann die Kinder dort am Grabserberg aufziehen. Wenn die Kinder dann am Grabserberg ihren Lebensmittelpunkt haben, dann wachsen sie nicht in Liechtenstein auf und hätten dann demzufolge hier das Stimm- und Wahlrecht nicht. Aber ich bin nicht sicher, ob so etwas möglich ist. Grundsätzlich bin ich der Ansicht, wenn jemand Liechtensteiner ist, wenn jemand den Pass hat und auch in Australien aufwächst oder in Australien eine neue Identität angenommen hat, dann hat er halt trotzdem noch das Liechtensteiner Wahlrecht, ausser man möchte es ihm aberkennen, weil er eben eine neue Identität angenommen hat. Aber das wäre für mich zum Beispiel ein Fall, diese Möglichkeit haben Gerichte. Ich weiss nicht, bei welchen Verbrechen, aber es gibt diese Möglichkeit, Bürgerrechte abzuerkennen. Ich weiss nicht, ob das bei uns auch so ist. In anderen Ländern ist das so. Das wird fast nie angewandt. Ich habe eben noch nachgelesen, in Deutschland gibt es diese Möglichkeit, einem Bürger das Bürgerrecht abzuerkennen oder die Bürgerrechte abzuerkennen. Das hat noch nie stattgefunden. Von daher, ich finde es eben einen ziemlich schlimmen Eingriff, wenn man Leute dafür bestraft, einfach weil sie nach Sevelen ziehen. Das finde ich ziemlich schlimm und deshalb bin ich da auch etwas kompromisslos. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich hatte noch etwas vergessen, und zwar wollte ich dem Abg. Eugen Nägele noch sagen, dass diese kleine Rückmeldung oder diese kleine Umfrage, die sie gemacht haben - zufälliger Art -, bei der 50% Interesse bekundet haben. Das ist sogar noch eine gute Quote, weil die Regierung sagt, sie schätze, dass 50% grundsätzlich eben aller Auslandliechtensteiner, die sich eintragen lassen können, das auch tun würden und dann von denen auch 60% nur das Stimm- und Wahlrecht dann wirklich auch aktiv einsetzen würden. Das wären also, wenn ich richtig rechne, nur noch 30%. Also Sie haben eigentlich auch einen Kreis Personen da befragt, der überdurchschnittliches Interesse bekundet hat. Das möchte jetzt einfach noch einmal festhalten. Also es ist nicht so, dass es nur die Hälfte ist, sondern es ist eine hohe Zahl an positiven Rückmeldungen, die Sie hier bekommen haben. Das wollte ich noch sagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich freue mich, dass wir jetzt doch noch eine relativ gehaltsreiche Eintretensdebatte führen zu diesem spannenden und wichtigen Thema. Ich möchte auf ein paar Voten gerne noch einmal eingehen und dazu Ausführungen machen, sofern ich nicht alles erklären oder widerlegen oder darlegen kann, werden wir gerne auf die 2. Lesung dann diese Punkte auch noch vertieft darstellen. Ich beginne zuerst mit einem Dank für die ausführlichen Voten und auch die spannenden Ideen, die gekommen sind, insbesondere auch am Schluss. Herr Abg. Schurti, es ist eine interessante Überlegung, quasi noch eine Zwischenlösung, die sie ins Spiel bringen, dass man eben das Wohnsitzerfordernis im Inland aufrechterhält, das Thema Verbundenheit, und danach aber nicht mehr anknüpft an einer weiteren potenziellen Betroffenheit, sondern dass ab diesem Moment dann, wenn man einmal hier gelebt hat, die Verbundenheit da ist und man das unbegrenzt quasi das weiterhin nutzen darf. Das ist eine neue Zwischenvariante. Die geht einfach viel weiter als die hier vorliegende Variante. Und ich denke, die Variante, die hier auf dem Tisch liegt, war mit der Absicht auch gestaltet, dass sie mehrheitsfähig ist. Diesen Bedenken, wie sie auch der Abg. Christoph Beck geäussert hat, dass man zu weit gehen könnte bei diesen Modellen, hat man Rechnung getragen; und darum eben diese relativ restriktive Lösung für einen ersten Schritt in diese Richtung. Aber Ihr Modell werden wir sicher gerne auch noch einmal darstellen und auch die Pros und Kontras für diese Lösung, die Sie ins Spiel gebracht haben, darlegen.Dann zum Abg. Peter Wachter betreffend dieses selektive Stimm- und aktive Wahlrecht und warum man nicht diesen Begriff gewählt hat: Es gibt ganz viele verschiedene Modelle in der Welt, vor allem auch in Europa gibt es die unterschiedlichsten Modelle zu diesem Stimm- und Wahlrecht für Auslandbürger. Und ich denke, wichtig ist, dass jedes Land das Modell entwickelt und ins Gesetz und in die Verfassung schreibt, das dann auch zum Land passt. Das war das Anliegen hier. Wir haben die Modelle anderer Länder geprüft, und ich komme damit eigentlich zum zweiten Punkt, den Sie mehrfach betont haben, wegen dieser Menschen, die in Gams oder Sevelen wohnen und dann mit einer Zeit dieses Stimm- und aktive Wahlrecht verlieren, dass Sie das als nicht richtig empfinden. Das Problem ist die Anknüpfung. Ich habe in meinem ersten Votum gesagt, es geht um Verfassungsmässigkeit, es geht aber auch um Rechtsgleichheit. Und dieser Bereich Rechtsgleichheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, das ist eine grosse Angriffsfläche betreffend diese Stimm- und Wahlrechte. Die Staatsgerichtshofentscheidungen, aber vor allem die Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen in anderen Ländern, sprich vor allem Deutschland, haben sich sehr stark mit diesem Thema beschäftigt. Und dort, in Deutschland, haben wir gesehen, was es bedeutet, wenn man eine Lösung trifft, die so - sagen wir einmal - halbschwanger ist oder halbpatzig gelöst ist: Das öffnet Tür und Tor für Verfassungsklagen und Verfassungsauslegungen, die das Ganze in eine Richtung weiterentwickeln, die der Gesetzgeber ursprünglich vielleicht gar nicht wollte. Und dort haben wir genau diese Problematik, dass man eben gesagt hat, wir knüpfen quasi an einer Arbeitsstelle an - es wurde auch schon im Vorfeld einmal vorgeschlagen, an einer AHV-Zahlpflicht in Liechtenstein anzuknüpfen. Alle diese verschiedensten Anknüpfungspunkte - wir haben das in früheren Texten auch schon dargelegt - bieten einfach ein Einfallstor für Auslegungen nach dem Motto: Wenn dann jemand in Trübbach wohnt und dort als Liechtensteiner wohnt, aber zweimal die Woche als Chorleiter nach Balzers kommt und den Kirchenchor Balzers dirigiert, hat er quasi auch eine Arbeitsstelle in Liechtenstein. Das ist nur ein kleines Beispiel für viele mögliche Denkvarianten. Und darum muss man sich klar sein: Wenn wir diese Öffnung wollen, auch für Menschen, die Wohnraum beziehen über dem Rhein und dort leben, und dann eben quasi das so gestalten wollen, dass es verfassungsmässig wirklich wasserdicht ist, dann muss es so gemacht sein, wie es der Abg. Pio Schurti skizziert hat, dann müssen wir uns mehr öffnen. Es braucht eben auch in diesem Falle klare, einfache Regeln, die dann eben für alle gleich anwendbar sind und nicht von Fall zu Fall Angriffsfläche bieten. Sie sehen das unten auf Seite 30 dieses Berichts und Antrags, wo wir diese Beispiele aufgeführt haben, wie in Deutschland eben immer wieder Neues dazugekommen ist. Und das wollten wir mit einer klaren, griffigen, simplen Lösung verhindern. Und ich gebe zu, das ist ein erster Schritt, wenn man mehr will. Es ist aber auch ein endgültiger Schritt, wenn man das will und nicht mehr, wie es der Abg. Christoph Beck gesagt hat. Aber ich glaube, dass man einen Schritt macht. Und das verstehe ich auch nicht ganz beim Votum des Abg. Pio Schurti, dass man schon diesen ersten Schritt verweigert, weil man mehr möchte; ich hätte manchmal auch gerne mehr, aber dann bin ich halt trotzdem bereit für Kompromisse. Ich habe Kinder zu Hause, im Beruf, überall, gibt es Situationen, wo ich gerne mehr möchte. Aber im Sinne der Sache muss ich oft Kompromisse schliessen und einen Schritt vorwärtskommen, weil ich dann vielleicht die ganze Strecke nicht schaffe und vielleicht mit diesem ersten Schritt, zweiten Schritt auch schon etwas erreiche, was mich dann auch zufriedenstellt. Man kann nicht immer alles haben. Das ist nun einmal einfach so - in der Demokratie besonders. Daher noch einmal mein Appell an Sie, Herr Schurti, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich hier noch einmal einen Ruck geben könnten und diesen Zwischenschritt mittragen könnten - mit dem klaren Votum, Sie möchten mehr. Das respektiere ich. Das habe ich verschiedentlich gehört. Ich kenne auch viele Bekannte meinerseits, die sagen, das ist zu wenig. Dann sage ich immer: Ja, es mag zu wenig sein, aber mehr ist vermutlich jetzt nicht möglich. Aber helfen Sie wenigstens, diesen einen Schritt in die richtige Richtung zu tun. Das wäre wirklich mein Appell an Sie.Dann zum Thema dieser Frage betreffend den Wohnsitz: Das habe ich schon ausgeführt. Ich fand noch ganz interessant, was die Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller angeführt hat. Es ist dann irgendwann auch eine Frage der Integration. Wenn ich einmal 15 Jahre in Gams oder Sevelen gelebt habe und dort Kinder habe, die dort in die Schule gehen, und ich bin Liechtensteiner - klar bin ich da in einer Grenzregion beziehungsweise in diesem Zwischenraum sozusagen wohnhaft. Und wenn ich hier arbeite und in Sevelen wohne - klar bin ich in diesem Zwischenraum. Aber ich hoffe schon, dass ich nach 15 Jahren in Sevelen vielleicht auch einmal einen Nachbarn kenne und vielleicht noch in einem Verein bin und meine Kinder dort zur Schule gehen, dass ich mich irgendwo auch integriere. Ich glaube, sonst kommen wir einfach auch zu einem Integrationsthema. Das ist eine andere Diskussionsthematik. Darüber könnte man natürlich auch lange und viel diskutieren. Das ist sicher auch verknüpft mit der Frage der Doppelbürgerschaft - das wäre ein anderes Thema, das hier natürlich auch hineinspielt. Aber dieses Fass möchte ich jetzt heute hier nicht öffnen. Aber es hat einfach mit diesem Thema auch am Rande zu tun.Dann zum Abg. Thomas Rehak: Ich habe mich über Ihre Ausführungen gefreut. Ich kann das unterstützen und Ihren Appell an den Abg. Wendelin Lampert, dass man, wenn es sowieso unwichtig ist, doch einfach zustimmen soll, fand ich eine sehr originelle Bemerkung, die ich nur unterstreichen kann. Ich denke auch, wenn es wirklich so unwichtig und so kein wichtiges Thema ist, dann kann es ja auch nicht so schlimm sein, wenn man sich hier ein bisschen in die richtige Richtung bewegt.Dann zu den finanziellen Auswirkungen und zur Frage des Abg. Elfried Hasler: Im Moment ist es so: Es gibt keine spezifische Vorschrift, weder auf Verordnungs- noch auf Gesetzesstufe, die eine solche Auswertung zulässt. Aktuell wird diese Frage der Statistiken und so weiter nicht geregelt. Man könnte das prüfen, ob man das explizit zum Beispiel auf Verordnungsebene festhält, dass die Gemeinden verpflichtet sind, das Abstimmungsergebnis der Auslandliechtensteiner separat zu erfassen. Das wäre wahrscheinlich kein grosser Aufwand. Ich teile Ihre Ansicht, das wäre sicher eine interessante Auswertung, gerade eben im Sinne dieses ersten Schrittes, dass man sagt, wir wollen zuerst einmal beobachten, was eigentlich passiert, wenn wir das einführen. Damit wir das überhaupt messen können, ist natürlich so eine Erfassung wichtig; und da gebe ich Ihnen auch recht. Ich würde das unterstützen, dass man so einen Schritt geht und sagt: Wenn wir das einführen, dann soll es auch ausgewertet werden, wie das Stimmverhalten und wie vor allem auch die Teilnahme dieser Auslandliechtensteiner an den Abstimmungen tatsächlich ist. Dann bekommt man auch besser ein Gefühl dazu, ob es wirklich der richtige Schritt war, ob es zu wenig war oder vielleicht schon zu viel war. Das ist jetzt schwierig zu sagen. Von daher unterstütze ich Ihre Anregung. Das könnte man in einer Verordnung auch so festhalten.Dann noch einmal zur Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller. Sie haben die Jungen vor allem betont, die das interessiert. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass es auch ältere Menschen oder verschiedenste Altersgruppen betrifft. Ich wurde verschiedentlich zum Beispiel von Menschen angesprochen, die später, in einer fortgeschrittenen Berufslaufbahn, Karriere gemacht haben und dann für eine bestimmte Zeit ins Ausland konnten, in einer Managementfunktion mit 40, und dann sogar die Ehepartnerin noch mitgenommen haben - auch eine Liechtensteinerin - und die das echt bedauert haben, dass sie für fünf, sechs, sieben Jahre einfach bei wesentlichen Abstimmungen ihre Stimme nicht abgeben konnten. - Die wussten ja, dass sie dann wieder zurückkommen, es war ein Engagement auf Zeit. In dieser Zeit haben Abstimmungen stattgefunden, wo sie gesagt haben: Das hat mich wirklich geärgert, dass ich da nicht mitreden konnte, denn wenn ich zurückkomme, betrifft mich das. Sei das eben KVG, AHV und so weiter. Es gibt unzählige Beispiele. Also es gibt nicht nur Junge, sondern auch Menschen mit in einer fortgeschrittenen Berufskarriere, die ins Ausland gehen und die eben für diese bestimmte Zeit dann quasi wichtige Entscheide verpassen, die sie auch betreffen, wenn sie dann wieder hierher zurückkommen. Das war mir noch wichtig.Die Frage der Abg. Helen Konzett Bargetze betreffend Botschafter und Mitarbeiter werde ich gerne auf die 2. Lesung darstellen. Das ist eine gute Frage. Ich bin jetzt gerade nicht sicher. Wir haben hier auf der Regierungsbank gerade kurz diskutiert, dass ja unsere Botschaft eigentlich unser extraterritoriales Gebiet ist. Zumindest früher war das so. Ich meine zu wissen, es hat sich geändert. Ich glaube, dass Botschaften kein Territorium von Liechtenstein sind, sondern früher war das so gehandhabt, heute ist es, glaube ich, nicht mehr so. Aber es ist eine spannende Frage. Wir werden das auf die 2. Lesung abklären.Ja, damit habe ich diese Runde einmal abgedeckt. Ich meinerseits, sie merken es, bin von dieser Vorlage überzeugt. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn wir diesen Schritt für alle diese Menschen gehen könnten, die diese Vorlage auch begrüssen würden, weil sie für eine bestimmte Zeit im Ausland sind, weil sie sich weiterhin für Liechtenstein interessieren. Das ist ja auch ein gutes Zeichen. Und ich hoffe einfach, dass diejenigen Abgeordneten, die sich eigentlich grundsätzlich der Thematik geöffnet haben, die vielleicht sogar ein bisschen mehr wollen, sich trotzdem einen Ruck geben können und diesen Zwischenschritt mittragen. Ich glaube, dann kommen wir sehr nahe an eine Mehrheit, die einen Fortschritt in diesem Thema ermöglicht. Insofern bitte ich Sie einfach um Unterstützung und würde mich freuen, wenn wir hier einen Schritt weiterkommen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich weiss nicht, habe ich ein Problem mit meinen Ohren oder haben andere hier drinnen ein wenig Probleme mit den Ohren. Das soll es ja in Hochkulturen ab und zu geben, wenn man das Hörgerät nicht eingeschaltet hat. Ich habe nämlich bis jetzt einfach nichts gesagt, aber man sieht schon, anscheinend kann man auch ein Echo erzeugen, wenn man nichts sagt. Wenn man etwas sagt, ist es tendenziell auch nicht richtig. Wenn man nichts sagt, wird man auch erwähnt. Ist ja löblich, dass sie so bemüht sind um mich. Das finde ich toll.Wenn ich schon gerade am Sprechen bin, hätte ich doch eine Frage an den Abg. Pio Schurti: Ihr Vergleich mit Australien, da kommt mir natürlich gerade Heinrich Kieber in den Sinn. Sind sie also dafür, dass Heinrich Kieber auf alle Zeiten hier ein aktives Abstimmungs- und Wahlrecht hat - oder zumindest ein passives? Das ist mir jetzt einfach gerade in den Sinn gekommen.Und ansonsten bleibe ich eigentlich bei meiner Meinung. Ich denke mir halt, man sollte betroffen sein von Abstimmungen; und betroffen ist man grundsätzlich, wenn man hier lebt. Entsprechend stehe ich dieser Vorlage eher kritisch gegenüber.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich hatte tatsächlich denselben Mann im Kopf. Und ich gehe davon aus, dass man ihm die Bürgerschaft, die Staatsangehörigkeit, nicht entzogen hat. Und wenn das so ist, dann hätte er nach meiner Theorie Stimm- und Wahlrecht - aber nicht das passive. Das wäre dann wahrscheinlich doch logistisch ein Problem. Aber das soll nur eine Randbemerkung sein.Ich wollte noch etwas anderes zum Gedanken sagen: Nicht einmal die Liechtensteiner, die für uns in Botschaften arbeiten, haben das Stimm- und Wahlrecht. Oder auch nicht Studenten: Ich denke, das hängt einfach davon ab, ob man sich in seiner Gemeinde abmeldet oder nicht. Ich hatte während meiner ganzen Studienzeit, und die dauerte relativ lange, das Stimm- und Wahlrecht, weil ich einfach in Triesen angemeldet war und bin. Und so wird es wahrscheinlich auch bleiben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Präsident. Herr Vizeregierungschef, ich wollte eigentlich den Begriff «selektiv», weil er in meiner Begrifflichkeit eben in sich die Abgrenzung trägt. Also mit «selektiv» heisst das, wir selektieren und nehmen heraus, das bedeutet eine ganz klare Grenzsetzung. Und das andere ist einfach, wenn Sie sagen: «eine potenzielle Betroffenheit» - das ist mir nicht homogen genug. Also wenn Sie vom Verfassungsgericht reden, ist das wahrscheinlich im begrifflichen Sinn nicht leichter für ein Gericht, damit umzugehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Wachter, ich finde das eine Wortklauberei, weil es ein selektives Wahlrecht ist, wenn Sie so wollen. Ja, das ist es. Es ist einfach ein anderer Name dafür.Und dann noch zu Herrn Kieber: Ich fände das wunderbar, weil das genau der richtige Weg wäre, um ihn ausfindig zu machen. Er müsste sich nämlich melden und man könnte ihm dann das Stimmmaterial an seine ausländische Wohnadresse zustellen. Das finden sie im vorgesehenen Art. 18 Abs. 3. Also wäre damit ein Problem gelöst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, mit Heinrich Kieber ist das so eine Sache. Ich denke, es gibt da einen internationalen Haftbefehl, und wenn er sich dann eintragen würde ins Stimmregister, dann hätte das auch Vorteile. Dann wüsste man, wo der Mensch sich aufhält, und dann könnte man ja auch endlich diese Person zur Rechenschaft ziehen. Also insofern hätte es auch Vorteile. Und anschliessend ist es ja gemäss Volksrechtegesetz so, dass nach Art. 2 des Volksrechtegesetzes dann eben Strafgefangene ausgeschlossen sind vom Stimm- und Wahlrecht. Ich zitiere jetzt aber nicht die gesamte Gesetzespassage. Also da hätte ich jetzt keine Angst. Und wenn Sie dann im Dezember mich unterstützen beim Bericht und Antrag betreffend Terrorismusbekämpfung und Aberkennung des Landesbürgerrechts, können wir ja auch darüber reden, ob wir dann nach dem Strafprozess - und der Herr Kieber ist dann vielleicht auch schon Australier oder was sonst noch alles, Ehrenbürger und Doppelbürger - ihm auch die Liechtensteiner Staatsbürgerschaft noch aberkennen. Aber dazu müssen wir zuerst das Gesetz anpassen. Das ist jetzt im Moment noch nicht möglich. Ich danke Ihnen für dieses Argument für die Debatte im Dezember; bitte, wenn ich es vergesse, erinnern Sie mich daran, dass wir das noch erwähnen.Noch zum Votum des Abg. Wachter betreffend Homogenität. Ich bin mit Ihnen einig, aber ich sehe es halt so, dass eben genau die potenzielle Betroffenheit die homogenste Lösung ist. Und genau diese selektive Auswahl von Kriterien, und das haben wir in den Unterlagen darzustellen versucht, genau diese Selektivität, funktioniert eben nicht. Die ist nicht homogen im Sinne der Rechtsgleichheit, und da bilden sich ganz viele Fragen und Angriffsflächen. Die homogenste Lösung wäre die totale Einführung - da gebe ich Ihnen auch recht -, einfach eine völlige Öffnung. Das geht sehr weit, das wird keine Mehrheit finden im Moment. Und diese Lösung der potenziellen Betroffenheit mit einfachen, klaren Kriterien - das ist die zweitbeste homogene Lösung in diesem Sinne. Also wir werden das auch auf die 2. Lesung gerne noch etwas genauer darstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit sind wir ganz offensichtlich am Ende der Eintretensdebatte angelangt und wir können über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Verfassungsgesetzes über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 vor.Art. 29 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich bitte den Justizminister, hier abzuklären, ob eine offenere Formulierung nicht möglich ist und auch besser wäre. Und die sollte, meines Erachtens in die Richtung gehen, dass man sagt: «Landesangehörige, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Lande nach Erlangung der Volljährigkeit ...» - also das würde dann heissen, dass sie hier aufgewachsen sind und Bürger sind - wenn sie eben nach dieser Zeit ins Ausland gehen, dass sie dann die Bürgerrechte nicht verlieren können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Abg. Schurti, verstehe ich das richtig, dass das der konkrete Vorschlag ist, um ihre Zwischenlösung, die sie vorher skizziert haben, auch umzusetzen? Habe ich das richtig verstanden? Wir werden das auf die 2. Lesung anschauen und die Konsequenzen einer solchen Anpassung, wie man das machen könnte, auch darstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen.Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Verfassungsgesetz in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir nehmen nun die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Volksrechtegesetzes vor.Art. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1a steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich hätte hier gerne einen Einschub nach «fünf Jahren»: «vor der Ausreise» müsste für mich der Zeitraum sein, der massgebend ist. Für mich geht es zu weit, dass man irgendwann einmal fünf Jahre hier im Land gelebt haben muss, um einen Anspruch zu haben. Es müsste für mich analog dem Beibehalt der Niederlassungsbewilligung erfolgen. Da ist es ja auch so, dass man vor der Ausreise hier gelebt haben muss. Und das möchte ich auch in diesem Fall haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Art. 1a Abs. 2, und zwar wird hier die Frist beschrieben, wie lange das Wahlrecht nach Wegzug aus dem Land ausgeübt werden kann. Hier eine Frage, die Sie möglicherweise auch aufgrund von anderen, analogen Situationen herleiten können für die 2. Lesung: Was würde es bedeuten, wenn jemand beispielsweise wegzieht, nach fünf Jahren sich wieder hier in Liechtenstein anmeldet? Würde das diese Frist auf null setzen, zurücksetzen? Würde es bedeuten, es sind erneut zehn Jahre da? Wenn ja, würde es ausreichen, wenn jemand für drei Monate sich hier anmeldet? Was genau würde ein Fristunterbruch bedeuten? Ist hier damit zu rechnen, dass es hier möglicherweise solche Fälle gibt? Und wie wäre eine solche Situation einzuschätzen?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, da hätten wir dann eine Behörde; eine Wahlrechtsprüfungsbehörde müsste man wahrscheinlich einrichten, um zu prüfen, ob jetzt einer nur für drei Monate schnell zurückgezogen ist, um dann wieder zehn Jahre lang im Ausland wohnen zu können und abstimmen zu können. Meines Erachtens muss man das einfacher lösen, wie ich vorhin auch schon im Verfassungsgesetz angeregt habe, dass man durchaus auch eine längere Frist vor der Ausreise setzt. Ich würde eben sagen, wenn man hier aufgewachsen ist, nicht fünf Jahre oder so, und dann entfällt das schon mit der Ausbildung und was weiss ich noch alles. In der Regel sind es dann die Erwachsenen, die einen Bezug zu Liechtenstein haben, den Lebensmittelpunkt in Liechtenstein haben und den vielleicht dann viele Jahre später einmal verlagern, wenn ihre Kinder dort aufgewachsen sind. Aber ich denke, man sollte hier - analog zum Vorschlag, den ich beim Verfassungsgesetz gemacht habe - ebenso eine Bestimmung hineinschreiben, dass man, wenn man die Bürgerrechte in Liechtenstein hat und dann wegzieht, sie nicht verlieren kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Peter Wachter
Ich hätte noch eine Anmerkung zu Abs. 3. Ich würde gerne sehen, wenn man da einbringt, dass die Auslandliechtensteiner sich nicht nur eintragen lassen im Stimmregister, sondern jeweils auch bemühen um die Unterlagen. Im Sinne der Motivation und des Zeigens, dass sie wirklich daran interessiert sind und das Ding nicht einfach zugeschickt bekommen und dann, haben wir gehört, wahrscheinlich 50% im Papierkorb landen. Das wäre ein Test, ob sich die Leute interessieren. Ich glaube, es wäre auch kein grosser Aufwand. Es ist übrigens in einigen Kantonen in der Schweiz so üblich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja ich habe auch noch was zu Abs. 3. Ich wollte es eigentlich erst bei Art. 5 bringen, aber es gehört irgendwie zusammen. Ich habe mich gefragt, ob die Heimatgemeinde wirklich der richtige Ort ist. Wenn ich jetzt Bürgerin von Ruggell bin, aber in Vaduz wohne, habe ich ja alle Papiere wahrscheinlich da und man kennt mich vielleicht auch da, wenn ich länger da vor Ort war. Ich weiss nicht, wo der administrative Aufwand grösser ist - wenn man alles dann wieder in die Heimatgemeinde bringen muss oder wo man sagt, beim letzten Wohnsitz, da ist man dann eingetragen. Aber das müsste man vielleicht klären, was einfacher für die Behörden wäre. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Zum letzten Votum der Kollegin Oehri auch noch eine Anregung: Ich kann sie jetzt nicht einmal so richtig in eine Frage fassen. Aber könnte man nicht davon ausgehen, dass die Auslandliechtensteiner dann nicht mehr diesen speziellen Bezug zu ihrer Heimatgemeinde haben? Der könnte ja historisch gesehen eben in Ruggell sein, aber tatsächlich sind sie vielleicht in Vaduz aufgewachsen. Dass man dann bei den Liechtensteinern im Ausland sagt, die sind eben in der «Zwölften Gemeinde» wohnhaft und diese wird vom Staat, vom Land, administriert und nicht von der ursprünglichen Heimatgemeinde - unter Umständen noch der Heimatgemeinde der Grossmutter.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ein, zwei Bemerkungen zu Ihren Voten. Wir werden sicher die Frage auf die 2. Lesung noch einmal beantworten. Zur Frage der Abg. Judith Oehri betreffend die Einfügung «vor der Ausreise» habe ich noch eine Nachfrage. Das würde dann heissen: «vor der Ausreise ununterbrochen»? Sie wollen beides, nehme ich an. Also das muss quasi von 13 bis 18; und wenn er von 12 bis 17 und dann mit 17 schon ausreist, nicht? Da wäre ich froh, wenn sie vielleicht noch präzisieren könnten, was Ihre Idee ist, damit wir dann auch die richtigen Antworten liefern.Dann zum Votum des Abg. Peter Wachter betreffend die Anforderung der Unterlagen: Das ist ein guter Hinweis, wir können noch prüfen, ob wir das als zusätzliche Hürde, als zusätzlichen Motivationsbeweis aufnehmen. Sie haben recht, in der Schweiz ist das kantonal teilweise unterschiedlich geregelt.Und betreffend die Heimatgemeinde, das war die Frage der Abg. Judith Oehri, ob das der richtige Ort sei, möchte ich einfach auf Seite 40 des Berichts und Antrags, auf den zweiten Absatz, verweisen. Wir haben es eigentlich dargestellt, warum wir es so machen. Möchten Sie, dass wir es noch einmal prüfen und das Gleiche noch einmal schreiben, oder gibt es Argumente? Einfach, weil wir es schon ausgeführt haben, warum wir auf diese Lösung gekommen sind, würde mich interessieren, ob Sie das widerlegen wollen und wir dann auf die 2. Lesung noch andere Argumente bringen müssen. Das würde mich noch interessieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank. Nein, Sie müssen keine neuen Argumente bringen, aber die Idee von Pio Schurti hat mir gut gefallen, ob es beim Land dann einfacher wäre. Also das müsste man vielleicht dann prüfen.Jetzt noch zu den Erwachsenen: Wenn die ins Ausland gehen, ist das wegen den fünf Jahren ja kein Problem. Also Sie spielen ja auf die Kinder an, nehme ich an, und da wäre meine Idee, dass man sagt: vor der Ausreise fünf Jahre. Wenn jemand 16 ist - dann bekommt man ja das Wahlrecht, wenn man erwachsen wäre, für zehn Jahre -, dann bekommt man es halt ab 18 dann für acht Jahre. Ich würde die Frist ab Ausreise auch wieder zehn Jahre rechnen. Irgend so eine Lösung schwebt mir vor, ich weiss nicht, ob das geht, das müsste man prüfen, aber das war meine Überlegung dazu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 5 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich denke, wir müssen jetzt nicht jedes Mal dieses Wort «Heimatgemeinde» ansprechen. Ich denke, es ist Ihnen sicher klar, dass man das in allen Artikeln dann entsprechend prüfen müsste. Danke.Art. 9 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Entschuldigen Sie die verspätete Reaktion. Bei Art. 9 Abs. 2 und 3 ist versehentlich Abs. 1 noch eingeführt. Sie sehen aus der Überschrift, dass ja nur Abs. 2 und 3 ändern. Abs. 1 ist hier aus Versehen noch angefügt, der ist unverändert. Also dieser Abs. 1 unten auf Seite 54 ist aus Versehen hier angeführt - der ändert sich nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich habe hier noch eine Frage, die vielleicht allenfalls heute oder auf die nächste Lesung noch abgeklärt werden könnte. Da frage ich mich, wie hier dann die Auswirkungen auf die Fristen wären in Zukunft. Beispielsweise nehmen wir jetzt dieses Referendum, das gegenwärtig läuft, und hier hatte die Regierung dann innerhalb von drei Monaten einen Abstimmungstermin bekannt zu geben. Das würde jetzt aber wahrscheinlich heissen, wenn wir ein Auslandliechtensteiner Wahl- und Stimmtrecht hätten, müsste man ja irgendwo berücksichtigen, dass die irgendwo auf der Welt an einem abgelegenen Ort leben könnten, das heisst, der Postweg wäre dann auch miteinzubeziehen in diese Fristansetzung. Das würde dann tendenziell, meine ich zumindest, zu späteren Fristen führen müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Das glaube ich nicht, aber das ist nur meine Meinung im Moment. Ich habe noch etwas zu Art. 18 Abs. 3 - einfach eine Bemerkung. Wir haben ja schon mehrfach über diese Thematik diskutiert, dass es eben auch sehr einfach sein muss und dass auch kein Aufwand entstehen soll seitens der Gemeinden und auch des Landes. Und ich denke, wenn man hier liest, dann stellt man auch fest, dass eben die Heimatgemeinden auch nicht aktiv herumsuchen müssen, sondern das ist eher als eine Bringschuld auch ausgestaltet seitens der Abstimmungswilligen. Ich finde das eine gute Lösung, wie sie die Regierung hier vorschlägt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Noch zum Votum des Abg. Elfried Hasler: Wir werden das auf die 2. Lesung noch einmal darstellen. Ich bin der Meinung, die Abänderung des Art. 18 Abs. 3 - also beim nächsten Artikel - hat eben genau damit zu tun. Es ist hinten im Bericht und Antrag auch ausgeführt, dass eben diese Frist - diese Zustellungsfrist - angepasst wird und diese Vorwegzustellung dann eben im Detail in der Verordnung geregelt wird. Das ist diese Ausführung auf den Seiten 41 und 42, beim Seitenwechsel sehen Sie das. Also dieses Thema haben wir dort adressiert, aber wir können das noch etwas ausführlicher dann auf die 2. Lesung darstellen und Ihren Aspekt da auch berücksichtigen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Wie ich den Kollegen Elfried Hasler verstanden habe, geht es eher darum, dass man sich vielleicht einmal nicht an diese drei Monate halten möchte, dass man eine Abstimmung schneller, innerhalb von einem Monat, durchführen möchte. Und dann wäre es natürlich schwierig mit diesen sechs Wochen Vorlaufzeit. Also die Vorlaufzweit - ich denke, innerhalb von drei Monaten könnte das noch funktionieren. Aber innerhalb von einem Monat - das wäre dann das Problem.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Wie gesagt, betreffend diese Thematik bei den kurzen Fristen und dass dann bei Auslandliechtensteinern noch eine gewisse Verzögerung hinzukommen würde, weil sie eben weit weg sind, werden wir noch darstellen, wie das mit den Zeiten aufgehen kann und was man noch anpassen müsste, wenn es ein Problem gibt. Vielleicht auch auf Verordnungsebene, aber das können wir in der Stellungnahme auch darstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz: Also ich deute diesen Satz nicht so, dass dann die Abstimmung verzögert werden würde, sondern für mich ist einfach klar, dass es dann heisst, dass man dann nicht sagen kann, man hätte die Unterlagen nicht bekommen, weil man mindestens sechs Wochen vor einer Wahl eine geänderte Adresse oder eben diesen Wohnortswechsel hätte melden müssen. Und wenn man das nicht macht, dann ja, dann kann der Staat eben auch nichts dafür, wenn es nicht klappt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Ja, einfach noch kurz zur Präzisierung. Mein Problem ist eben der Postweg. Wenn sie irgendwo sehr abgelegen wohnen, dann kann das wahrscheinlich per Post sehr lange dauern, bis sie die Stimmunterlagen haben, und dann müssen sie diese aber auch noch zurückschicken. Und das müsste dann natürlich berücksichtigt werden in der Ansetzung von Fristen. Wenn man jetzt wollte, beispielsweise konkret beim Referendum zum KVG, Anfang Dezember festlegen, dann könnte das in Zukunft praktisch ein Problem darstellen, dass die Leute die Unterlagen gar nicht wirklich bekommen und zurücksenden können. Und darum müsste man wahrscheinlich in Zukunft dann diese Fristen eben später ansetzen, als das heute möglich ist. Das ist einfach der Punkt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich danke für die Hinweise. Ich habe auf diesen Punkt hingewiesen, auf Seite 42 oben. Ich denke, das ist Verordnungsmaterie, wie man das mit diesen Fristen genau regeln will, und wir werden das prüfen, ob es da Anpassungen dann braucht, insbesondere bei sehr kurzfristig anberaumten Abstimmungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 69 Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Peter Wachter
Entschuldigung, Herr Präsident, ich bin mir nicht sicher, haben wir Art. 18 gelesen? Ich hätte dazu eine Anmerkung. Es war ein kleines Durcheinander, glaube ich. Also ich meine, Art. 18 wurde nicht gelesen. Landtagspräsident Albert Frick
Ich darf Sie bitten, den Art. 18 zu lesen. Art. 18 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Präsident. Meine Anmerkung ist kurz: Wenn meine Anregung von vorher auf Sympathie stossen könnte, dann müsste man entsprechend diesen abändern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Art. 69 Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes.Art. 131e Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 131e Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes in 1. Lesung beraten und haben nun Traktandum 26 erledigt. Wir machen jetzt eine Pause - 20 Minuten.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 16 bis 16:20 Uhr).
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