Finanzplanung 2016 - 2019 (Nr. 104/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 12: Finanzplanung 2016 - 2019.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 104/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Christine Wohlwend
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. In der nachfolgenden Fraktionserklärung im Namen der FBP-Fraktion halte ich gleich vorweg als Positivum fest, dass der Finanzminister es geschafft hat, den Staatshaushalt bereits früher, als es die letztjährigen - jeweils auf vier Jahre ausgerichteten - Finanzplanungen prognostiziert haben, in Richtung «ausgeglichenen» Staatshaushalt zu steuern. Wer nun denkt, dass sich Regierung und Landtag bereits zurücklehnen können, liegt jedoch falsch. Es bedarf auch künftig eines stringenten Kostenmanagements und nach wie vor des Bestrebens, die Aufwandseite konsequent zu minimieren sowie auf der Einnahmenseite für beste Rahmenbedingungen zu sorgen, damit diese längerfristig gefestigt und erhöht werden können. In der vierjährigen Planungsperiode 2016 - 2019 zeigt uns die Entwicklung des betrieblichen Aufwands, dass dieser auch in der nahen Zukunft deutlich höher liegt, als der betriebliche Ertrag. Nur Dank des erwarteten Finanzergebnisses, welches in der längerfristigen Finanzplanung mit einer Standardrendite von 2,5% rechnet, wird in der Erfolgsrechnung ab dem Jahr 2018 mit einem Plus von CHF 27 Mio. sowie im 2019 mit einem Plus von CHF 42 Mio. gerechnet. Lassen Sie mich, bevor ich auf die Kennzahlen detaillierter eingehe, vorerst die konjunkturellen Rahmenbedingungen betrachten, aus welchen die Regierung die Annahmen und Prämissen ableitete, um diese Finanzplanung mit Zahlen zu definieren und - soweit dies möglich ist - nachvollziehbar zu begründen. Auf der Aufwandseite haben dies die Regierung und der Landtag weitestgehend selbst in der Hand - dazu dienten die Massnahmenpakete. Auf der Einnahmenseite ist dies wesentlich schwieriger und somit volatiler. Wichtig erscheinen mir zur Bewertung der Finanzplanung die Aussagen und Prognosen der Branchenverbände. Dies insofern deshalb, da die Regierung die Finanzplanung wie auch den jeweiligen Landesvoranschlag des kommenden Jahres weitestgehend auf diesen Aussagen aufbaut und mit diesen Prämissen hinterlegt. Je nach Branche sind die konjunkturellen und wirtschaftlichen Einschätzungen sowie Rahmenbedingungen von ganz spezifischen Nuancen geprägt, doch generell lässt sich zusammenfassen, dass der Ausblick mittelfristig als verhalten optimistisch gesehen werden kann, wobei auch ganz konkrete Herausforderungen im Bereich der Regulierungen sowie im Bereich der Währungssituation Franken/Euro häufig erwähnt werden. Mit den Einschätzungen sind jedoch auch Bedingungen und Warnungen geknüpft, die einzelne Branchenvertreter erstmals in dieser Deutlichkeit ausgesprochen haben, und hier liegt aus meiner Sicht ein ganz zentraler Punkt. Im Vorfeld der Landtagssession werden diese Vorgaben kaum angesprochen, auch nicht von den Medien, obwohl sie das Fundament der Berechnungen in der Finanzplanung von 2016 bis 2019 bilden. Es geht bei diesen Warnungen konkret um die Rahmenbedingungen, und zwar- um die Rahmenbedingungen, die uns in Form von den regulatorischen Bedingungen von aussen aufgezwungen werden; und es geht
- um den Umgang mit diesen Rahmenbedingungen «intern» - in Liechtenstein - und hier wird gefordert, dass nicht noch weitergehende Verschärfung betrieben werden sollen und von einen sogenannten «Goldplating» beziehungsweise einem «Liechtenstein Finish» Abstand zu nehmen ist.
Es geht dabei darum, die Anwendung des Proportionalitätsprinzips ernst zu nehmen. Im Bericht und Antrag zitiert die Regierung daher selbst die Branchenvertreter mit den Worten: «... die zuständigen Ministerien und Behörden sollen sich klar dazu bekennen und gegebenenfalls gegenüber den ausländischen Partnern auch dafür einstehen.» Die Regierung versichert uns jeweils bei entsprechenden Gesetzesvorlagen und Übernahmen von EU-Gesetzgebungen auch, dass sie dieser Forderung der Branchenverbände Beachtung schenkt. Ich beziehe mich im Folgenden nun auf ein paar Eckpfeiler, die die Finanzplanung prägen, ohne dass ich an dieser Stelle im Detail auf viel Zahlenmaterial und tabellarische Auflistungen eingehe und dieses rekapituliere, denn dies kann und konnte jede und jeder von Ihnen genauestens studieren. Ich weise lediglich auf ein paar Kennwerte hin, die diese Entwicklung der nächsten vier Jahre aufzeichnen beziehungsweis abbilden. Die Finanzplanung geht bei ihrer Planrechnung von folgenden finanzrelevanten Annahmen aus:- Weiterhin konsequente Umsetzung der Massnahmenpakete I bis III.
- Keine Lohnerhöhungen beim Staatspersonal.
- Der Sachaufwand soll über die Finanzplanungsperiode durchschnittlich um 3,4% pro Jahr gesenkt werden.
- Ertragssteuern sind auf hohem Niveau, auch wenn 2017 - aufgrund des Wegfalls eines Sondereffekts - eine Absenkung erfolgt.
- Die Steuereinnahmen sind insgesamt ab 2017 wieder deutlich ansteigend.
- Bei der Mindestertragssteuer wird von keiner Erhöhung ausgegangen, da von einem deutlich höheren durchschnittlichen Steuerbetrag pro ehemaliger Sitzgesellschaft ausgegangen wird.
- Die S-Bahn-Investitionen sind allenfalls ab den Jahren 2018 und 2019 mit CHF 4 Mio. beziehungsweise CHF 3 Mio. eingeplant.
- Investitionen in das Hochbauprojekt des Verwaltungsgebäudes Giessen ab den Jahren 2018/2019 mit einem anteilsmässigen Betrag von CHF 19 Mio. sind ebenfalls auf diese Jahre verteilt.
- Der Verpflichtungskredit für das zweite LAK-Gebäude im Liechtensteiner Unterland wurde vom Landtag im Oktober bereits genehmigt.
Auf der Basis dieser Prämissen entwickelt sich die Finanzplanung 2016 - 2019 wie folgt:- Der Betriebliche Ertrag von CHF 733 Mio. im Jahr 2016 steigt nach einer Abschwächung im 2017 auf CHF 757 Mio. im Jahr 2019.
- Die Gesamtausgaben aus betrieblicher Tätigkeit sinken von CHF 814 Mio. auf CHF 783 Mio.
- Das bedeutet in der betrieblichen Rechnung ein Minus von CHF 81 Mio. im Jahr 2016 gegenüber einem Minus von CHF 27 Mio. im Jahr 2019.
- Der Finanzertrag führt zu einem jährlichen Finanzergebnis von CHF 68 Mio. beziehungsweise CHF 69 Mio.
- So wird im 2016 in der Gesamtrechnung mit einem Minus von CHF 14 Mio. gerechnet, welches sich bis ins 2019 in ein Plus von CHF 42 Mio. entwickelt.
- Die Staatsreserven werden sich von CHF 1,468 Mia. im Jahr 2016 bis ins Jahr 2019 auf CHF 1,528 Mia. anheben.
Das Ergebnis der betrieblichen Rechnung zeigt, dass die Einflüsse der detaillierten Planungsparameter und damit die Volatilität unserer Staatsrechnung relevant sind. Das prognostizierte Ergebnis von minus CHF 101 Mio. für 2017 ist der Beweis dafür. Ein oder zwei Sondereffekte können das betriebliche Ergebnis unter Umständen halbieren oder handumkehrt verdoppeln. Dennoch finde ich es richtig, dass alle bekannten Informationen in die Finanzplanung einfliessen und keine Glättungen vorgenommen werden. Bevor wir hier wieder in eine Grundsatzdiskussion über die Handhabung des Finanzergebnisses in Verbindung mit dem betrieblichen Ergebnis verfallen, möchte ich dafür plädieren, die aktuelle Systematik vorerst beizubehalten. Unser Staatshaushalt weist Besonderheiten auf, und dazu gehören auch, dass wir bis auf Weiteres mit einem Minus in der Betriebsrechnung leben müssen. Dieses sollte unter CHF 50 Mio. pro Jahr liegen, damit wir einen ausgeglichenen Haushalt erreichen können. Deshalb können wir uns durchaus an diesen Benchmark halten, bevor wir über eine Systemänderung nachdenken.Auch wenn die Eckwerte des Finanzleitbildes gemäss Art. 27 des Finanzhaushaltsgesetzes eingehalten werden, so möchte ich hier eine Anpassung des Wertes 2 zur Diskussion stellen. Mit dem Eckwert 1 wird sichergestellt, dass über die Finanzplanungsperiode ein Wert grösser null erzielt werden muss, somit dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts nachgekommen wird. Ob nun parallel dazu in dieser gleichen Planungsperiode die Aufwandveränderung unter der Ertragsveränderung liegen muss, ist eine andere Frage. Hier kann zum Beispiel ein bekannter Sondereffekt zu Beginn der Planungsperiode nämlich dazu führen, dass zwingend ein Massnahmenpaket dem Landtag vorzulegen ist, auch wenn ein solches, summarisch betrachtet, nicht unbedingt notwendig ist. Die Regierung ist sich bewusst, dass die Herausforderungen bestehen bleiben und weiterhin ein konsequentes Kostenmanagement angesagt ist. Es sind aber insbesondere auch - dies füge ich in der künftigen Zielsetzung explizit an - auf der Einnahmenseite grössere Anstrengungen notwendig und es ist noch mehr Kreativität aufzuwenden, um den Wirtschaftsstandort Liechtenstein zu stärken und abzusichern. An dieser Stelle danke ich abschliessend im Namen der gesamten FBP-Fraktion sowie in meinem persönlichen Namen der Regierung, der Stabsstelle Finanzen sowie allen weiteren Mitwirkenden sowie involvierten Sachverständigen für die fundierte Erstellung der Finanzplanung 2016 - 2019 sowie für Ihr Bestreben, die gesetzten Zielsetzungen in gemeinsamem Zusammenwirken umzusetzen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich danke für die Ausführungen meiner Vorrednerin. Sie hat viele der Fakten in diesem Bericht sehr gut zusammengefasst. Sie werden auch verstehen, dass ich zum Teil zu anderen Schlussfolgerungen gelange. Aber grundsätzlich: Kernstück dieser Vorlage ist der letzte Absatz der Zusammenfassung. Und der heisst: «Treffen die prognostizierten Entwicklungen gemäss Finanzplanung ein, können die Vorgaben des Finanzleitbildes eingehalten werden. Aufgrund dessen muss dem Landtag im kommenden Frühjahr kein weiteres Massnahmenpaket vorgelegt werden.» Dies ist für mich die Kernaussage, es folgt aber gleich auch die Einschränkung: «Die Regierung weist darauf hin, dass der Staatshaushalt vor allem aufgrund der Unsicherheiten auf der Ertragsseite weiterhin unter Druck steht und dass das Ziel einer nachhaltig ausgeglichenen Rechnung nur erreicht werden kann, wenn alle Beteiligten weiterhin konsequent am Konsolidierungskurs festhalten.» Der Bericht und Antrag ist in folgenden Schritten aufgebaut: Es gibt die finanzpolitische Ausgangslage, es werden die Prämissen detailliert erläutert, und die Ergebnisse werden im Kontext der Vorgaben des Finanzleitbildes gemessen. Nun - welches sind die prognostizierten Entwicklungen beziehungsweise die Prämissen, welche mit den grössten Risiken behaftet sind? Hier gibt die Regierung ein ehrliches Bild: Die konjunkturelle Entwicklung und deren Auswirkungen auf das Steuersubstrat, hierzu hat die Regierung für diese Vorlage anhand der Brancheneinschätzungen eine detaillierte Übersicht erstellt. Generell lese ich - meine Vorrednerin sagte einen «verhalten optimistischen» Ausblick - ich würde sagen: einen überhaus vorsichtig und höchstens gedämpft optimistischen Ausblick. Meine konkrete Frage: Was meint der Bankenverband damit, das EU-Aufsichtsrecht für den EWR schnellstmöglich zu adaptieren, welchen Themenkomplex betrifft es? Worum geht es hier genau? Denn gerade für das Bankwesen scheint diese Aufsichtsrichtlinie, so wie ich es verstehe, grössere Auswirkungen zu haben. Zu den Prämissen: Kernelement und die grössten Risiken auf der Ertragsseite liegen bei den Ertragssteuern, die eben von der konjunkturellen Entwicklung abhängen und kaum beeinflussbar sind. Bei den Aufwandspositionen bin ich nicht sicher, ob die geplanten Null-Prozent-Lohnerhöhungen für die Jahre 2016 bis 2019 bei den Lohnanpassungen eine frohe Botschaft sind und nicht negative Konsequenzen haben. Die erfolgreichen Bemühungen beim Sachaufwand sind absolut und durchaus anzuerkennen, bei den Beitragsleistungen ist der AHV-Staatsbeitrag von CHF 20 Mio. ab 2018 eine sehr optimistische Annahme. Und jetzt komme ich kurz zu den Eckwerten: Allein ein Staatsbeitrag von CHF 30 Mio., der sicherlich auch Thema sein wird für die Jahre 2018 und 2019, würde Eckwert 1 ganz nahe an «nicht erfüllt» führen, und das gleiche gilt wohl auch für Eckwert 2, was die Regierung gemäss Protokoll der Finanzkommission auch gleich feststellt. Hier füge ich eine Replik an meine Vorrednerin an, die den Eckwert 2 diskutieren will. Ich muss sagen, ich bin dazu überhaupt nicht in der Lage, jetzt ad hoc einen einzelnen Eckwert zu diskutieren, aber - ich komme auf den Punkt zurück, den auch die Regierung erwähnt hat - auch sie ist mit einzelnen Elementen beim Finanzleitbild nicht so ganz glücklich und will auch von sich aus eigentlich das Finanzleitbild mit neuen Vorschlägen ergänzen. Und deshalb werde ich nicht die Diskussion jetzt über einen einzelnen Eckwert führen, der durchaus seine Berechtigung hätte. Und zur Invesitionsrechnung beziehungsweise zum Investitionsniveau, das heisst zur Ablehnung beinahe jeglicher Investitionen, unabhängig davon, ob sie mittel- bis langfristig nicht nur nötig, sondern sinnvoll und rentabel wären, dazu habe ich mich schon verschiedentlich geäussert. Summa summarum erkennt man die Intention und wohl die oberste Prämisse hinter diesem Bericht deutlich, nämlich ein Zahlenwerk zu präsentieren, das darauf hinausläuft zu zeigen, dass sämtliche Eckwerte des Finanzleitbildes erfüllt sind, und damit kein Massnahmenpaket präsentieren zu müssen. Dabei werden aber anstehende Entscheide des Landtages vorweggenommen, die Investitionen auf einem kaum mehr verantwortbar tiefen Niveau gehalten und - und das nehme ich Ihnen, Herr Finanzminister, nicht krumm - das Finanzergebnis vollumfänglich dem operativen Ergebnis zugeschlagen, was für mich ein Systemfehler ist. Aber wir hatten diese Diskussion schon letztes Jahr, ich möchte sie nicht in allen Grundsätzen noch einmal aufführen. Wobei ich mich erinnere, dass ich von beiden Grossparteien diesbezüglich Unterstützung habe. Weshalb wurde das alles in dieser Form gemacht? Weil im Finanzhaushaltsgesetz irgendwo steht: «Können die Eckwerte des Finanzleitbildes aufgrund des von der Regierung erstellten Finanzplanes nicht im Sinne des Finanzleitbildes erfüllt werden, so unterbreitet die Regierung dem Landtag innerhalb von sechs Monaten nach Behandlung des Finanzplanes durch den Landtag Vorschläge für Massnahmen zur Einhaltung der Eckwerte.» Und da spielt der Gedanke mit: Ich kann dem Volk, dem Bürger, kein viertes Massnahmenpaket mehr zumuten, was nur bedeuten kann, dass nur Sparmassnahmen der Einhaltung der Eckwerte dienen, und das wird auch im Protokoll der Finanzkommission deutlich, wenn die Regierung ausführt, dass zusätzliche Massnahmen im Falle eines weiteren Massnahmenpaketes die Bevölkerung teilweise empfindlich treffen werden. Wir - und wohl noch mehr die Bevölkerung - sind geprägt von den Massnahmenpaketen I bis III, weil sie fast ausschliesslich Sparmassnahmen beinhalteten, welche zulasten der einzelnen Bewohner Liechtensteins gingen. Dabei ist Ihnen, Herr Regierungschef, als Finanzminister sicherlich klar, dass Vorschläge für Massnahmen zur Erhaltung der Eckwerte auch am anderen Ende ansetzen könnten, auf der Einnahmenseite. Doch es ist klar, wenn diese Seite nicht in Angriff genommen werden soll, bleibt nur die Sparübung, und damit macht man sich beim Volk sicherlich keine Freunde.Noch ein Wort dazu, dass das Finanzergebnis vollumfänglich der Erfolgsrechnung zugeschlagen wird und nur damit die Einhaltung des Finanzleitbildes erreicht wird. Es ist richtig, so sieht es das heutige Finanzhaushaltsgesetz vor; und entsprechend ist es für die Berechnung zu den Eckwerten des Finanzleitbildes berücksichtigt. Doch auch die Regierung scheint die Ansicht zu teilen, salopp gesagt, dass hier etwas nicht stimmt. Und wieder aus dem Protokoll der Finanzkommission: Die Regierung will das Finanzleitbild einer Analyse unterziehen und allfällige sinnvolle Anpassungen vorschlagen. Ich hoffe, die Überlegungen gehen in folgende Richtung - und dies nur als Vorschlag und eigentlich nicht, dass darüber dann eine grosse Diskussion stattfindet -, dass nur das Finanzergebnis aus dem Finanzvermögen mit Ausnahme des heutigen Zukunftsfonds der Erfolgsrechnung beigegeben wird. Der Rest wird dem Konto Zukunftsfonds direkt zugeschlagen. Wäre dies von Beginn weg geschehen, hätte der Zukunftsfonds - berechnet mit: ursprünglich geäufnet mit CHF 900 Mio., überschlagsmässig verzinst mit der langfristigen Planrendite von 2,5% - heute nicht CHF 900 Mio., sondern CHF 1,24 Mia. per Saldo und hätte den echten Charakter eines Zukunftsfonds für das Land Liechtenstein. Aber das ist eine theoretische Berechnung. Wichtiger für mich: Es hätte schon viel früher zu einer Selbstdisziplinierung beim Staatshaushalt geführt.Auf zwei Aspekte möchte ich zum Schluss noch hinweisen: Die Regierung kündet an, noch im laufenden Jahr einen separaten Abschlussbericht zum Sanierungsprojekt vorzulegen, also quasi einen Abschlussbericht zu den Massnahmenpaketen I bis III. Es ist schade, dass dieser Bericht nicht schon vor Behandlung dieser Finanzplanung 2016 - 2019 dem Landtag zur Verfügung steht. Vielleicht können Sie noch mitnehmen, dass ich diesen Bericht vor allem unter zwei Aspekten studieren werde: Einmal, wie war bisher insgesamt das Verhältnis zwischen Ausgabensenkungen (Sparen) und Einnahmenmehrgenerierung, da spreche ich das zwei-Drittel-/ein-Drittel-Grundverständnis zur Haushaltssanierung an. Und zum anderen werde ich diesen Bericht auch dahingehend studieren, wer in puncto Bevölkerungsteile, Bevölkerungsgruppen, Gemeindehaushalte und in puncto natürliche, juristische Personen, also wer trug welche Lasten auf dem bisherigen Weg zur Gesundung des Staatshaushaltes.Auf Seite 53 - und ich muss zugeben, ich habe es letztes Jahr nicht registriert - erinnert uns die Regierung an Art. 27 Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes, wo es heisst: «... ausserordentliche Mehrausgaben oder Mindereinnahmen aufgrund von einmaligen zukunftsgerichteten Projekten, so können diese vom Landtag auf Antrag der Regierung für die Berechnung der Eckwerte ausgenommen werden.» Und sie führt aus, dass sie Investitionen in zum Beispiel ein S-Bahn-Projekt unter diesem Aspekt berücksichtigen würde. Ich halte diese Vorgehen für absolut richtig und unterstütze es dahingehend, dass diese Investition dann eben auch dem Konto Zukunftsfonds direkt und sichtbar belastet wird und somit eigentlich auch der offene oder unklare Punkt der möglichen Entnahmen aus dem Zukunftsfonds geregelt wäre.Nun - ob all die Prämissen für diese Finanzplanung richtig gesetzt sind, ob die diesbezüglichen Risiken richtig beurteilt wurden, ob letztlich die Eckwerte des Finanzleitbildes dann - im Nachgang betrachtet - wirklich eingehalten werden, dies ist nicht Gegenstand dieses Traktandums. Der Landtag nimmt diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis. Und dies habe ich hiermit gemacht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zunächst danke ich der Regierung und den involvierten Behördenstellen für die Erarbeitung der Finanzplanung 2016 - 2019. Das Eindrücklichste an dieser wie auch an jeder vorangegangenen Finanzplanung ist deren jährliche Volatilität je nach aktuell sich verändernder Betrachtungsweise, je nach sich verändernden Parametern und je nach den von der Regierung genutzten Gestaltungspielräumen. Dies zeigt ein Blick auf die Entwicklung der Gesamtrechnung im Rahmen der Finanzplanung am allerbesten. In der Finanzplanung 2014 - 2017 wurde für das Jahr 2014 finanzplanerisch mit einer Mittelabnahme von CHF 109 Mio. gerechnet. Tatsächlich herausgekommen ist eine Mittelzunahme von CHF 6 Mio. - CHF 100 Mio. besser als geplant. In derselben Finanzplanung 2014 - 2017 rechnete man für 2015 mit einer Mittelabnahme von CHF 17 Mio., in der Finanzplanung ein Jahr später rechnete man mit einer Mittelzunahme von CHF 28 Mio., also CHF 45 Mio. besser als ein Jahr zuvor. Die mutmassliche Jahresrechnung wird mit CHF 59 Mio. Mittelzunahme nochmals besser und damit insgesamt CHF 76 Mio. besser ausfallen, als noch zwei Jahre zuvor geplant war. Hingegen rechnete man beispielsweise in der Finanzplanung 2014 - 2017 für das Jahr 2017 mit einer Mittelzunahme von CHF 21 Mio. Zwei Jahre später rechnet man im Gegensatz dazu finanzplanerisch mit einer Mittelabnahme von CHF 19 Mio. Also eine Differenz von CHF 30 Mio. zulasten des Staatsvermögens. Für 2018 sah die letztjährige Finanzplanung eine Mittelzunahme von CHF 50 Mio. vor. Ein Jahr später erwartet die Regierung für 2018 nur noch CHF 36 Mio. Mittelzunahme und korrigiert sich damit von einem Jahr auf das andere um CHF 14 Mio. zulasten des Staatsvermögens. Diese paar Beispiele anhand der Gesamtrechnung können auf die Finanzplanungszahlen hinsichtlich des Betriebsaufwands, des Betriebsergebnisses, des Finanzergebnisses und der Erfolgsrechnung sinngemäss übertragen werden. Daraus ist zu schliessen, dass die Zahlen der Finanzplanung mit entsprechender Vorsicht genossen werden müssen, je weiter sie in der Zukunft liegen. Auch Sondereffekte, wie zuletzt die Steueramnestien oder die Absteuerungspflicht für Altreserven, tragen immer wieder zu einer wesentlichen Differenz zwischen Planung und Realität bei. Dementsprechend hat die Finanzplanung auch keine Verbindlichkeit und kann beziehungsweise muss vom Landtag lediglich zur Kenntnis genommen werden, was ich nicht mit Zustimmung gleichsetze.Gerne würde ich den Regierungschef fragen: Sind in die Finanzplanung 2016 - 2019 irgendwelche bereits bekannte Sondereffekte eingepreist? Verschiedene Einflussfaktoren, insbesondere die Wirtschaftsaussichten aus dem Kumulativ der recht defensiven Einschätzungen von Branchenverbänden und die davon wesentlich abhängenden Erwartungen hinsichtlich der steuerlichen Einnahmenentwicklung, beeinflussen die Finanzplanung signifikant. Darüber hinaus bleibt der Regierung ein gewisser Gestaltungsspielraum, den zu nutzen ihr wohl unbenommen ist.Einige Feststellungen zur Finanzplanung: Die fünf Eckwerte des Finanzleitbilds werden eingehalten, allerdings zum Teil mit ausgesprochen wenig Spielraum. Insbesondere Eckwert 1, der im Durchschnitt der Finanzplanungsperiode ein positives Erfolgsergebnis verlangt, und Eckwert 2, der ebenfalls im Durchschnitt der Finanzplanungsperiode ein höheres Wachstum der Erträge als der Aufwendungen verlangt, stehen ziemlich nahe der Kippe. Ein Massnahmenpaket IV ist nicht sehr weit entfernt, sondern daran sind wir gerade mal vorbeigeschrammt, vielleicht eben auch dank des finanzplanerischen Spielraums der Regierung. Das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit des Staates bleibt über die ganze Finanzplanungsperiode hinweg bis und mit 2019 defizitär. CHF 80 Mio. sind es im 2016, CHF 100 Mio. im 2017, CHF 40 Mio. im 2018 und immer noch CHF 27 Mio. im 2019. Meine immer wieder gestellte Frage, ob die Dividenden und Gewinnabschöpfungen aus staatsnahen Unternehmen nicht vom Finanzergebnis in die Betriebsrech-nung übernommen werden könnten, da es sich hier tatsächlich um unternehmerische Tätigkeiten des Staates handelt, ist nach wie vor unbeantwortet. Dies wäre aber nicht unlauter und könnte allenfalls zu einer dauerhaften Senkung des Primärdefizits beitragen. Bei den rund 90% der betrieblichen Erträge ausmachenden Steuereinnahmen hofft die Regierung weiterhin auf durchschnittlich CHF 3'000 Steuereinnahmen pro ordentlich besteuerte ehemalige Sitzgesellschaft. Ich hoffe sehr, dass diese Hoffnung nicht enttäuscht wird. Die Mindestertragssteuer für PVS-Strukturen und Trusts will die Regierung gemäss Finanzplanung weiterhin unangetastet bei CHF 1'200 im Jahr belassen. Die Quellensteuereinnahmen mussten nach den diesbezüglich gescheiterten Verhandlungen mit der Schweiz leider wieder aus der Finanzplanung gestrichen werden.Aufwandseitig gedenkt die Regierung unter dem Strich mehr oder weniger nur noch mit der geplanten Senkung des Staatsbeitrags an die AHV in der Höhe von rund CHF 34 Mio. vom Jahr 2017 auf das Jahr 2018 Gegensteuer zu geben. Die Personalkosten werden sich weiterhin in der Gegend von CHF 214 Mio. bis CHF 218 Mio. bewegen. Diese grösste einzelne Ausgabenposition der Betriebsrechnung des Staates bleibt damit ab 2014 bis 2019 weiterhin leicht steigend. Gerne frage ich den Herrn Regierungschef, ob das Projekt zur Überprüfung aller Ämter, welches bereits seit einiger Zeit läuft - zuerst als Pilotprojekt beim Amt für Bau und Infrastruktur - inzwischen keinen Anlass zur Hoffnung mehr gibt, dass der Staatsapparat von innen heraus eine gewisse Verschlankung erfährt. Und natürlich schliesst sich daran die immer wieder gestellte Frage an, ob wir uns unseren Staatsapparat in der heutigen Form noch leisten können und wir nicht letztlich dauerhaft über unsere Verhältnisse und Möglichkeiten leben.Die Erträge auf den Vermögensanlagen werden von der Regierung mit 2,5% pro Jahr kalkuliert. Ich stelle mir eingedenk der Bewegungen auf den Märkten die Frage, ob ein kalkulatorischer Ansatz von 2,5% auf die nächsten vier Jahre nicht etwas sehr kühn ist. Der schweizerische Bundesrat hat beispielsweise vor wenigen Tagen die Mindestverzinsung für BVG-obligatorische Pensionskassenguthaben auf 1,25% gesenkt, eben weil die Renditeerwartungen auf Vermögensanlagen nicht mehr so optimistisch wie auch schon beurteilt werden können. Auch die liechtensteinische AHV - mit einem Vermögen von über CHF 2 Mia. ein noch bedeutend grösserer Anleger als das Land - hat das Vorsichtsprinzip walten lassend nach unten geschraubt. Schon am 7. Mai dieses Jahres wurden dort die Ertragserwartungen, wohl aufgrund der Ereignisse des 15. Januar 2015, auf 1,7% reduziert. Vielleicht kann der Herr Regierungschef Ausführungen dazu machen, weshalb die Regierung im Gegensatz dazu bei 2,5% für das laufende Jahr und für die Finanzplanung 2016 - 2019 bleibt und welche Auswirkungen eine Reduktion der Ertragserwartungen auf den Vermögensanlagen von 2,5% auf 1,7% auf die Einhaltung der Eckwerte des Finanzleitbildes hätte.Vielleicht wäre es auch angezeigt gewesen, wie schon anlässlich der Finanzplanung 2014 - 2017 in verschiedenen Szenarien zu rechnen. Die Investitionen verharren weiterhin auf rekordtiefem Niveau. Die Situation im Verkehrsinfrastrukturbereich, den wir vorhin diskutiert haben - und dort insbesondere bei den Kunstbauten -, in dem auch schon in den letzten Jahren und auch weiterhin nur das Allernotwendigste getan wird, ist ein anschauliches Beispiel hierfür. Über kurz oder lang wird uns das einholen. Zu guter Letzt - und da nehme ich die Anregung meiner Kollegin Christine Wohlwend gerne auf - frage ich die Regierung, ob das heute gültige Finanzleitbild mit den darin definierten Eckwerten den offenkundig sich verändernden Strukturen des Staatshaushaltes noch standhält oder wäre allenfalls eine Überarbeitung angezeigt? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auch ich bedanke mich vorab bei der Regierung und den weiteren involvierten Personen für die Erstellung dieser Finanzplanung. Zusammengefasst kommt die Regierung mit der gegenständlichen Vorlage zum Schluss, dass kein weiteres Massnahmenpaket vorgelegt werden muss. Die Regierung begründet dies insbesondere mit der Einhaltung der Eckwerte des Finanzleitbildes. Betrachtet man diese Eckwerte, wie es bereits schon mehrfach ausgeführt wurde, so fällt auf, dass diese Eckwerte nur sehr knapp eingehalten werden. Die kleinste negative Veränderung wird dazu führen, dass die Eckwerte des Finanzleitbildes nicht mehr eingehalten werden und die Regierung gesetzlich verpflichtet wäre, dem Landtag ein weiteres Massnahmenpaket vorzulegen.Weiters gibt das prognostizierte Betriebsergebnis sehr zu denken. So beläuft sich der prognostizierte kumulierte Verlust für die Jahre 2016 bis 2019 auf rund CHF 250 Mio. Dies ist sehr bedenklich. Hier werden zukünftig weitere Massnahmen notwendig sein. Meines Erachtens sollte es ganz klar mittelfristig das Ziel sein, dass das betriebliche Ergebnis positiv ist. Bedenklich scheint insbesondere, dass die Personalkosten zukünftig nicht gesenkt werden, sondern wieder beträchtlich steigen werden. In diesem Zusammenhang möchte ich auf Seite 36 des gegenständlichen Berichts verweisen, auf welcher ausgeführt wird, dass die Ergebnisse aus der lancierten Aufgabenanalyse der Landesverwaltung in Verbindung mit Prozessoptimierungen und zu prüfenden Auslagerungen von grösseren Aufgabengebieten in der Finanzplanung 2016 - 2019 nicht berücksichtigt wurden. Es liegen in diesem Zusammenhang noch keine Resultate vor. In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung, Ausführungen zu machen, wann im Zusammenhang mit der Auslagerung von grösseren Aufgabengebieten mit konkreten Resultaten zu rechnen ist und wann diese Resultate dem Landtag vorgelegt werden. In der Vergangenheit wurden die Eckwerte der Finanzplanung in einem Jahr ebenfalls nicht eingehalten, und trotzdem wurde von der Regierung kein Massnahmenpaket vorgelegt. Dies zusammengefasst mit der Begründung, dass trotz Nichteinhaltung der Eckwerte die Langzeitprognose gut sei und somit kein weiteres Sparpaket vonnöten sei. Zusammenfassend kann man wohl festhalten, dass die Eckwerte der Finanzplanung von der Regierung wohl als nicht die richtigen Indikatoren erachtet werden. Meine Frage hierzu: Ist beabsichtigt, die Eckwerte der Finanzplanung zu überarbeiten? Und falls ja, welche Eckwerte sollen abgeändert werden? Ich bedanke mich bereits jetzt bei der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich nehme keine Gesamtschau vor, diese haben Sie bereits erhalten, sondern fokussiere mich auf zwei bis drei Themen, die ich als wichtige Trends der nächsten Finanzjahre erachte. Über die Periode der Finanzplanung 2016 - 2019 stabilisiert sich der Staatshaushalt, doch sind einige Anmerkungen in Ergänzung der bisherigen Voten und Votanten angesagt, auch wenn am Ende der vorliegenden Finanzplanung im Jahre 2019 am Schluss die Zahl mit dem Ertragsüberschuss von CHF 42 Mio. steht. Diese Zahl darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der betrieblichen Rechnung in all diesen Jahren von 2016 bis 2019 - und ich nehme in meinen Ausführungen die Bewertung des Voranschlages 2016 gleich mit ein - der betriebliche Aufwand sowie der betriebliche Ertrag nach wie vor auseinander liegen, das heisst, dass der betriebliche Aufwand stets grösser als der betriebliche Ertrag ist. Nur mit dem Finanzergebnis, das mit einer 2,5% Standardrendite eingerechnet ist und jährlich rund CHF 70 Mio. ausmacht, ist am Schluss eine positive Rechnung möglich. Man kann sich nun die Frage stellen, ob es das Ziel von Regierung und Landtag sein muss oder soll, in der betrieblichen Rechnung - ohne Einrechnung des Finanzergebnisses - eine Ausgeglichenheit zu erreichen. Das heisst, der betriebliche Aufwand sollte nicht höher als der betriebliche Ertrag sein.Jedenfalls zeigt uns dies auf, dass im strukturellen Bereich der Staatshaushalt wesentlich gesünder dasteht als noch vor wenigen Jahren, dass aber das strukturelle Defizit beziehungsweise Vakuum zwischen Aufwand und Ertrag in der Betriebsrechnung noch nicht abschliessend beseitigt beziehungsweise gelöst ist. In der Betriebsrechnung resultiert im Jahre 2016, also im Voranschlag für das kommende Jahr, ein Minus von CHF 81 Mio., im 2017 ein Minus von CHF 101 Mio., im 2018 ein Minus von CHF 40 Mio. und im 2019 ein Minus von CHF 27 Mio. Wie ich bereits ausgeführt habe, kehrt erst das Finanzergebnis mit den Gewinnen aus den Poolanlagen die Staatsrechnung in den Jahre 2018 und 2019 ins Positive: Im 2018 ein Plus von CHF 27 Mio. und im 2019 schlussendlich ein Plus von CHF 42 Mio.Das Fazit: Der betriebliche Aufwand ist mittel- bis längerfristig weiter zu senken und/oder der betriebliche Ertrag zu erhöhen. Die Finanzplanung lässt keinen grossen Spielraum offen, und die Prämissen zeigen, dass zum Beispiel ein reduzierter Staatsbeitrag an die AHV von CHF 20 Mio. einkalkuliert wird, dass im Investitionsbereich weiterhin auf Sparflamme gefahren wird, dass im Bereich der Einnahmen in keinem Sektor ein Exploit zu erwarten ist; und so schmerzt gerade in diesem Bereich die Nichteinbringung einer Schweizer Quellensteuer, auch wenn es zum Beispiel nicht eine vierprozentige, sondern vielleicht eine zweiprozentige, verhandelte Quellensteuer gewesen wäre. Auch dies hätte in diesem vorliegenden Finanzplanungszeitfenster ein Plus von CHF 50 Mio. an zusätzlichen Steuereinnahmen bedeutet.Es ist mir ein Anliegen, die Bemühungen der Regierung im Bereich der Aufwandsreduktion in den Finanzplanungsjahren 2016 bis 2019 positiv hervorzustreichen, doch ist es mir auch ein Anliegen, den linearen Verlauf beim Personalaufwand, wie das einzelne Votanten bereits gemacht haben, anzusprechen: Die Beitragsleistungen reduzieren sich im Zeitfenster 2016 bis 2019 von CHF 356 Mio. auf CHF 331 Mio.; die Finanzzuweisungen an die Gemeinden von einst (im Jahre 2010) von CHF 160 Mio. auf CHF 118 Mio. im 2019; der Sachaufwand von CHF 85 Mio. im 2016 auf CHF 77 Mio. im 2019.Der Personalaufwand steigt jedoch gemäss Finanzplanung im 2016 mit CHF 214 Mio. auf CHF 218 Mio. im 2019 und erreicht damit wiederum den Level des Jahres 2010 mit CHF 220 Mio. Durch Fluktuationen, interne Stellenumversetzungen bei frei werdenden Stellen, Nicht-Nachbesetzungen bei Pensionierungen und durch die Reflexionsbestrebungen in den Verwaltungsbereichen, welche auch einen Verzicht auf gewisse Aufgabenausführungen, die nicht notwendig sind oder die die Privatwirtschaft übernehmen kann, sollte es möglich sein, auch diese Spalte der betrieblichen Aufwandseite beim Personalaufwand mit einem mindestens moderaten Abwärtstrend zu gestalten.Nun ein Wort zu den Staatsreserven: Eine erfreuliche Entwicklung nimmt der Deckungsüberschuss - sprich Poolanlagen beziehungsweise Reserven des Staates -, derjenige Teil des staatlichen Eigenkapitals, der nicht im Verwaltungsvermögen angelegt ist und somit zur Finanzierung der Nettoinvestitionen respektive von Finanzierungsbeträgen eingesetzt werden kann. Im Finanzplanungsjahr 2016 beträgt dieser Reservestand CHF 1,46 Mia. und soll im 2019 auf CHF 1,53 Mia. steigen. Somit ist dieser Staatsreservenstand auf dem Level des Jahres 2010 mit ebenfalls CHF 1,53 Mia. Diese Staatsreserven nicht zu stark zu beanspruchen, ist insofern für den Gesamtstaatshaushalt, für Liechtenstein sehr wichtig, da aus diesem Pool das Finanzergebnis generiert wird, mit dem jeweils das bisher jährliche Defizit des betrieblichen Aufwands im Verhältnis zum betrieblichen Ertrag - wie ich dies vorhin ausgeführt habe - gedeckt beziehungsweise ausfinanziert wird.Dann noch ein Wort zu dem Eckwert 2 des Finanzleitbildes, welcher von den Abg. Christine Wohlwend, Christoph Wenaweser wie auch Wolfgang Marxer angesprochen wurde: Diese Thematik haben wir auch in der Finanzkommission eingehend besprochen. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass die fünf Eckwerte des Finanzleitbildes einen wichtigen Mechanismus des Staatsfinanzhaushaltes überwachen, so haben alle Eckwerte eine entscheidende Prüffunktion. Auch wenn der Eckwert 1, dass der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung im Durchschnitt der vier Finanzplanungsjahre mindestens eine schwarze Null sein muss, den Eckwert 2 überlappt oder über dem Eckwert 2 steht, würde ich vorsichtig sein, diesen Eckwert 2 des Finanzleitbildes vorschnell zu kippen. Der Eckwert 2 besagt, dass die Erträge stärker wachsen müssen als Aufwände - oder umgekehrt: Die Aufwände dürfen weniger steigen als Erträge. Wenn dies im Durchschnitt von vier Finanzplanungsjahren nicht gewährleistet wird, hat die Regierung dem Landtag eine Sparmassnahmenaktivität oder ein Paket vorzulegen, obwohl dieser Eckwert in absehbarer Zeit wiederum erreicht werden würde. Es ist sinnvoll, wenn die Regierung diesen Punkt mit entsprechenden Finanzexperten prüft und diese Thematik in der Finanzkommission mit fundierten Unterlagen erörtert und dann auch dem Landtag vorbringt. Dieses Signal hat der Regierungschef auch bereits gegeben.Abschliessend meiner Ausführungen zur Finanzplanung und zum Landesvoranschlag 2016, der hier inkludiert ist, danke ich an dieser Stelle dem verantwortlichen Finanzminister sowie der Regierung, den Ämtern, der Stabsstelle Finanzen und allen weiteren involvierten Sachverständigen für diese fundierte Arbeit in Sachen Finanzplanung 2016 - 2019 sowie den Bericht und Antrag betreffend den Landesvoranschlag 2016, den wir im nächsten Traktandum auf der Agenda haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe mir einmal die Einschätzung der Branchenverbände angeschaut und «verhalten optimistisch» würde ich nicht unterstützen, «verhalten» geht eh noch, also für mich eher ein negatives Bild. Dafür habe ich gefunden, ist die Finanzplanung eine eher optimistische Einschätzung. Wenn es dann bei null ankommt, ist es für mich auch gut. Aber ich glaube, auch wenn man das Wort sparen nicht mehr hören kann, dass wir nicht um ein weiteres Sparpaket herumkommen. Da teile ich die Meinung der Regierung nicht, dass man das im Moment nicht mehr braucht. Und ich meine auch, dass wir dann keine Kostenüberwälzungen mehr an Bürger machen dürfen, sondern wirklich einmal schauen müssen beim Staat, welche Leistungen man abbauen kann. Wir müssen die Staatsaufgaben radikal überprüfen, die staatlichen Engagements prüfen und Bürokratie abbauen.Für mich ist auch nicht klar, was passiert, wenn jetzt der Staatsbeitrag an die AHV nicht auf diese CHF 20 Mio. gesenkt wird, also wenn wir bei über CHF 50 Mio. bleiben - das ist ja gestaffelt -, wie sich dann die Eckwerte präsentieren würden. Da wäre ich froh um Ausführungen des Finanzministers. Alles in allem: Für mich geht die Finanzplanung von zu optimistischen Zahlen aus. Wie gesagt, ich glaube, es wird ein weiteres Paket geben, und ich freue mich natürlich, wenn ich mich mit meiner Einschätzung täusche. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte mich zuerst bei der Regierung und den verantwortlichen Stellen für diesen Bericht und Antrag herzlich bedanken. Und ich möchte dem Herrn Regierungschef und seinem Regierungsteam durchaus meinen Respekt zum Ausdruck bringen. Sie haben hier eine schwierige Aufgabe, die sie meistern müssen, und diese ist wirklich nicht leicht. Das muss Anerkennung finden. Nichtsdestotrotz, es liegt in der Natur der Sache, dass ich jetzt einige Kritik äussern werde:Die Finanzplanung steht auf tönernen Füssen, die zudem auf Treibsand errichtet sind. Die Voraussetzungen, dass die Eckpunkte des Finanzleitbildes eingehalten werden, sind mit viel Unsicherheit belastet:- Vorausgesetzt ist die Reduktion des Staatsbeitrags an die AHV auf CHF 20 Mio. ab 2017.
- Vorausgesetz ist eine Durchschnittsrendite von 2,5% jährlich auf die extern verwalteten Vermögen, was ein Finanzergebnis von rund CHF 68 Mio. jährlich bedeutet.
- Vorausgesetzt sind keine Lohnanpassungen bei der Landesverwaltung.
- Vorausgesetzt sind geringe Investitionen in die Infrastruktur.
- Vorausgesetzt sind zusätzliche freiwillige Einnahmen im Zusammenhang mit den ehemaligen Sitzgesellschaften. Stichwort: Im Durchschnitt CHF 3'000 pro Jahr pro Gesellschaft.
- Vorausgesetzt ist eine vorsichtig optimistische Wirtschaftsentwicklung.
- Vorausgesetzt ist, dass der Schweizer Franken nicht zusätzlich an Stärke gewinnt.
- Vorausgesetzt ist, dass die Schweiz im Zusammenhang mit der Masseneinwanderungsinitiative eine für Liechtenstein positive Lösung findet.
Wenn nur einer dieser Parameter - die Aufzählung ist nicht abschliessender Natur - nicht eintritt, dann wird das Finanzleitbild mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt. Die Unsicherheiten sind eklatant. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass zumindest einer dieser Parameter sich anders entwickelt, als es von der Regierung angenommen wird. Dennoch will die Regierung im Dezember-Landtag einen Abschlussbericht zum Sanierungsprojekt Staatshaushalt präsentieren, obwohl gerade auf der Einnahmenseite die Zielerreichung mangelhaft ist. Das nehme ich so zur Kenntnis, heisse es aber nicht gut.Dann noch ein kleiner Nachtrag zu der Geschichte in Bezug auf die Staatsangestellten: Also ich möchte Sie schon bitten, diese Situation einigermassen objektiv zu analysieren. Sie sehen auf Seite 38 dieses wunderbare Diagramm, das zum Ausdruck bringt, dass die Aufgaben - bedingt durch das Bevölkerungswachstum, und wir können hier auch den EWR und so weiter anführen - täglich grösser werden. Die vollzeitäquivalenten Stellen sind im Sinken begriffen. Die Regierung hat sehr wohl ihren Auftrag in Bezug auf die Staatsangestellten wahrgenommen. Vielleicht hat sie es sogar schon übertrieben. Die Leute sind am Anschlag, das kann ich Ihnen sagen. Und es ist eben so, dass immer mehr Aufgaben für immer weniger Angestellte zu bewältigen sind, und dann steht indirekt auch noch die Forderung im Raum, dass das für weniger Geld geschehen soll. Und selbstverständlich bei gleichbleibender respektive besserer Qualität. Das ist einfach ein Zielkonflikt, der so nicht erfüllt werden kann.Dann hätte ich noch eine kleine Frage zu den Effekten der Steueramnestie: Wo sind diese nachhaltigen Effekte? Die sind für mich nicht ersichtlich. Irgendwie müsste es doch sein - so stelle ich mir das zumindest vor -, dass der Steuerertrag durch diese Effekte steigen müsste. Das ist für mich nicht ersichtlich, aber vielleicht sehe ich es einfach nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Zuerst möchte ich das Votum von Christoph Wenaweser unterstützen und auch daran anknüpfen. Wir haben in der Vergangenheit mehrfach betont, dass der Staat auch seinen Beitrag bei den Sparübungen machen muss. Stattdessen werden Personal- und Sachaufwand in den nächsten Jahren steigen. Wenn es dem Finanzminister ernst mit der Ausgleichung des Staatshaushaltes wäre, dann müsste er eben auch beim Staatsapparat seine Sparbemühungen ansetzen. Ich habe noch eine Frage an den Finanzminister: Sie haben sinngemäss an der Finanzkommissionssitzung vom 21. Oktober gesagt, dass zusätzliche Massnahmen im Falle eines weiteren Massnahmenpakets die Bevölkerung teilweise empfindlich treffen werden. Können Sie mir erklären, in welchen Bereichen ein allfälliges Massnahmenpaket IV die Bevölkerung «teilweise empfindlich treffen» wird? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe auch eine konkrete Frage und ich beziehe mich da auf die Zukunftseinschätzungen der Treuhandkammer und des Liechtensteinischen Versicherungsverbandes. Ja, wenn man diese zwei Zukunftsperspektiven liest, dann sieht man, dass die Treuhandkammer doch eher pessimistisch ist und ein weiteres Wegbrechen des klassischen Treuhandgeschäftes beklagt, währenddessen der Liechtensteinische Versicherungsverband doch eine gute Prognose stellt und eigentlich eine Stabilität feststellt, sogar ein Wachstum prognostiziert. Insbesondere werden Neuansiedlungen von Versicherungsunternehmen erwartet, wir konnten das schon lesen im Rahmen der Totalrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Insbesondere interessant sei der Schadensbereich, hier sei der Markt noch nicht gesättigt. Hier würde ich gerne erfahren, wie der Stand der Dinge ist, ob man schon solche Neuansiedlungen verzeichnen konnte. Und dann auch noch in Bezug auf die Bürokratie: Wie sind da die Erfahrungen, wie kundenfreundlich sind die ganzen Zulassungsabläufe und -bedingungen? Gibt es hierzu konkrete Erfahrungen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte auf das Thema «gänzliche Anrechung der Erträge des Finanzvermögens auf die Gesamtrechnung» nochmals zu sprechen kommen. Meine zwei Vorredner, die das auch angesprochen haben, einmal der Abg. Thomas Vogt, der der Meinung ist, dass das Betriebsergebnis positiv sein müsse - das heisst eben -, dass das Finanzergebnis quasi völlig separat zu betrachten wäre; und dann auf der anderen Seite der Abg. Wolfgang Marxer, der es als einen Systemfehler bezeichnete, dass eben die Erträge aus dem Finanzvermögen zur Gänze angerechnet werden an das Defizit in der betrieblichen Rechnung. Sein Vorschlag war, dass nur ein Teil der Erträge, nämlich jene, wenn ich das richtig verstanden habe, mit Ausnahme des Zukunftsfonds angerechnet werden sollen. Ich möchte jetzt noch eine dritte Variante ins Spiel bringen. Und zwar, denke ich, sollten wir uns hier davon leiten lassen, dass wir nicht auf Kosten der zukünftigen Generationen leben. Das heisst, es sollte doch unser Ziel sein, Mindestziel oder vielleicht wirklich auch absolutes Ziel sein, dass das Staatsvermögen, die Staatsreserven real gesehen erhalten bleiben. Das heisst, dass wir nur denjenigen Teil, der über die Inflationsrate hinausgeht, an die betriebliche Rechnung anrechnen und versuchen, so ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Denn ich denke, es ist problematisch, wenn wir die ganze Rendite auf dem Gesamtvermögen verwenden, um die heutigen Löcher zu stopfen. So leben wir auf Kosten der Generation unserer Kinder. Und eine Umstellung des Systems würde sich eben gerade jetzt anbieten, weil wir das Problem mit der Inflation jetzt nicht haben. Jetzt tut es nicht weh, jetzt könnten wir uns eine Systemumstellung eben gut leisten, ohne dass es uns direkt wehtut. Und wenn es dann wieder einmal grössere Inflationsraten gibt, dann wird das politisch nicht durchsetzbar sein, dann wird man das sicher wieder nicht machen und man wird dann eben weiterhin - vielleicht im Moment nicht mit diesen Inflationsraten, aber dann wieder - auf Kosten der zukünftigen Generationen leben und die Reserven abbauen. Darum möchte ich hier schon wärmstens empfehlen, vielleicht auch als Anregung, als Thema für die Finanzkommission, sich dieses Themas doch einmal anzunehmen. Das ist ein Thema, das hier jedes Jahr immer wieder diskutiert wird, zu dem auch von der Regierungsbank und eben von verschiedenen Fraktionen auch immer entsprechende Voten kommen. Ich glaube, diesem Thema sollte man sich jetzt wirklich einmal annehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Nur kurz, um noch auf zwei, drei Aspekte der Vorredner einzugehen: Es sind die Prämissen diskutiert worden, zu Recht diskutiert worden. Wichtig ist natürlich, dass bei dieser Finanzplanung diese Prämissen offengelegt sind, und das hat die Regierung auch gemacht. Man kann über jede dieser einzelnen Prämissen und Vorgaben trefflich anderer Meinung sein. Es wird auch so sein, dass die eine oder andere nicht erreicht werden wird. Es wird aber auch so sein, dass die eine oder andere übererfüllt wird. Aber ich glaube, in der Summe kann man diese Prämissen so vertreten. Und die Zukunft wird dann zeigen, wie das Ergebnis dann herauskommt.Dann das grosse Thema Finanzleitbild: Das ist ja nicht das erste Mal in diesem Hohen Hause zur Diskussion, und ich kann allen Vorrednern grundsätzlich zustimmen, das sind alles richtige Aussagen. Das Problem aus meiner Sicht ist nur: Wie kommen wir dahin? Es dürfte unbestritten sein, dass man, wenn hier gesagt wird, mittelfristig ist das Ziel, das betriebliche Ergebnis sollte positiv sein, hier ja nicht gut widersprechen kann. Das Problem ist meiner Ansicht nach nur: Wie kommen wir dahin? Wie kommen wir dahin, wenn wir jetzt schon feststellen, dass es relativ schwierig ist, solche Sanierungsmassnahmen durchzubringen? Wir haben auch noch einige grössere Brocken vor uns. Wie können wir den Leuten erklären, dass wir auf der einen Seite eben das Finanzergebnis haben, dass wir dort Erträge haben und diese dann herausgerechnet und den Reserven zugeschlagen werden, und auf der anderen Seite verlangt man von den Leuten mehr «Opfer»? Das wird politisch so nicht möglich sein, hier wird jede Regierung und jeder Landtag daran scheitern. Das ist meine persönliche Meinung. Das heisst nicht, dass man hier jetzt untätig sein soll. Ich habe auch immer gefordert, dass dieses Finanzleitbild grundsätzlich angegangen werden muss. Und eben das geschieht ja auch nicht von heute auf morgen, dass hier eine Anpassung erfolgt. Aber das tönt relativ einfach, wenn man sagt, wir brauchen ein positives betriebliches Ergebnis. Was das in der Realität heisst: Da kommen wir dann auf Sparmassnahmen, die sicher dann nicht zu jedermanns Freude sein werden. Und das durchzubringen, das muss man dann eben auch bereit sein, wenn man eine solche Forderung aufstellt.Ich plädiere auch dafür, dass man das wie vorgeschlagen grundsätzlich und ganzheitlich angeht. Nur ein zusätzlicher Aspekt: Wenn wir das Gesetz über die Bildung des Zukunftsfonds anschauen, und in Art. 5. betreffend die Voraussetzungen für die Mittelverwendung. Dort heisst es: «Auf die Mittel des Zukunftsfonds für die gänzliche oder teilweise Finanzierung von Projekten und Aufgaben im Sinne von Art. 2 darf erst zurückgegriffen werden, wenn: a) keine zusätzlichen Staatseinnahmen erschlossen und keine Einsparungen zur Deckung der Mehrausgaben erzielt werden können.» Mit dieser Formulierung, wenn jemand das böse meint, ist es überhaupt nicht möglich, irgendwelche Entnahmen aus diesem Zukunftsfonds zu machen. Irgendjemand kann immer sagen, dort kann man an der Steuerschraube drehen, dort müssen wir den Staatsapparat, wie heute gehört, nochmals senken, bevor wir die Reserven für unsere Zukunft anzapfen. Es ist nicht ganz so trivial, diese ganze Geschichte. Deshalb bin ich froh, dass da die Regierung und die Finanzkommission sich dem einmal ganzheitlich widmen werden.
Dann ist meiner Ansicht nach noch der folgende Aspekt, der vielleicht zu wenig ausgedeutet wurde: Insgesamt fällt in diesem Finanzplanungsbericht doch die starke Reduktion des Aufwandes auf. Dies vor dem Hintergrund, dass wir eben eine steigende Bevölkerung haben, das wurde angesprochen, wir haben eine zunehmende Anzahl von Arbeitsplätzen, wir haben aber auch ganz generell zusätzliche Staatsaufgaben. Wir beschliessen hier dauernd solche zusätzlichen Aufgaben, seien es, als Beispiele, im Finanzplatzbereich oder EWR-Verpflichtungen und so weiter. Und Staatsaufgaben hängen meiner Meinung nach auch von der Grösse und der Struktur der Wirtschaft ab, nicht nur von der Bevölkerung, sondern auch von der Grösse und Struktur der Wirtschaft und die wächst ja auch bekanntlich. Also ganz so einfach ist das mit der Reduktion und mit dem Abbau nicht ganz. Das heisst nicht, dass ich gegen eine Verschlankung bin - im Gegenteil. Es ist sogar so, dass bei der aufgezeigten steigenden Tätigkeit, den steigenden Staatsaufgaben diese Verschlankung umso mehr erforderlich ist. Es wird jedoch fast nicht möglich sein, das durchzubringen, wenn wir nicht bestehende Dinge abbauen. Und das ist, wie gesagt, nicht ganz so einfach, wie das in den Forderungen tönt. Das waren ganz kurz ein paar grundsätzliche Bemerkungen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Besten Dank der Regierung für die aufschlussreiche Finanzplanung. Es wurde jetzt etliche Male auch gesagt, dass die Finanzplanung auf wackligen Füssen steht, aber man sollte ja auch optimistisch sein. Es wurde auch gesagt, dass vermutlich ein viertes Massnahmenpaket diskutiert werden muss, da gehe ich auch davon aus. Ich bin sogar der Überzeugung, dass wir das im nächsten Landtag machen, und zwar mit der Reduktion des Staatsbeitrages für die AHV, das wird ein Teil dieses Sparpaketes. Es wird nicht so genannt, aber das ist sicher ein Teil. Ob das gut ist bei den versprochenen Einnahmen, die nicht zustande kamen, wie zum Beispiel die Quellensteuer oder die Mindestertragssteuererhöhung, die von der Regierung vorgeschlagen wurden, da bin ich eher skeptisch in der momentanen Zeit. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte mich beim Regierungschef bedanken für diesen Finanzbericht. Es ist uns durchaus bewusst, dass Sie noch immer vor einer sehr grossen Aufgabe stehen. Das kann man aus diesem Finanzbericht auch vermehrt lesen. Wir haben viele Vorvotanten, die das jetzt auch festgestellt haben. Noch einmal: Das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit für die kommenden vier Jahre bis Ende 2019, das sind minus CHF 249 Mio. Gut einen Grossteil, aber wir werden das auffangen können - hoffentlich - mit den Erträgen aus unserem Fonds, den wir haben, aus dem Zukunftsfonds, und einen Teil natürlich aus dem Vermögen, was wir - zum Glück, muss man sagen - haben. Ich möchte durchaus auch beliebt machen, dass man den Vorschlag von Elfried Hasler vielleicht noch ein bisschen genauer unter die Lupe nimmt und dass man wirklich diese Erträge dahingehend teilt, dass man die zukünftigen Generationen nicht belastet und die Inflation in dem Moment berücksichtigt und nur Erträge, welche über der Inflation sind, antastet. Dieser Vorschlag macht durchaus Sinn aus meiner Sicht. Ich gehe auch damit einig, mit den meisten Vorrednern, dass diese Finanzplanung höchstwahrscheinlich schon auf wackligen Beinen steht. Ich sehe das Massnahmenpaket IV auch bereits vor uns, und es wird vermutlich wirklich nicht einfach sein, wo man dann die Schraube anzieht. Staatsapparat, das war immer unser Thema, den muss man prüfen. Ich glaube, die Regierung macht schon etwas dabei. Die Frage ist, ob es genug ist oder nicht. Das kann ich nicht beantworten. Das müsste die Regierung machen. Vielleicht geht da noch mehr, vielleicht auch nicht. Ich habe von einigen gehört, man sei am Anschlag, die Leute können nicht mehr ertragen. Ich denke, es gibt sicher vereinzelte Bereiche, wo noch mehr möglich ist. Ich finde es grundsätzlich auch schade, dass keine Lohnentwicklung mehr in diesem Land für die Staatsangestellten vorgesehen ist. Das scheint unmöglich zu sein, das ist auch nicht in unserem Sinne.Sparen geht nicht mehr - wenn das wirklich stimmt, dann sehen unsere Zukunftschancen nicht sehr gut aus. Steuern erhöhen - das geht vielleicht auch nicht, das ist auch nicht ganz so einfach. Die natürlichen Personen werden sich wehren, die juristischen Personen sind auch nicht begeistert. Wenn wir lesen, dass die Entwicklung der liechtensteinischen Volkswirtschaft mittelfristig doch eher mit grossen Unsicherheiten behaftet ist, frage ich mich, ob das eine realistische Variante ist. Das wird schwierig sein. Und wenn das alles zutrifft, wenn man ganz schwarzmalen will, dann kann das wirklich schwierig sein für die Souveränität dieses Landes. Und ich will jetzt nicht sagen, dass wir hier vor diesem Problem schon heute stehen, aber wir müssen wirklich die Arbeit heute tun, um unsere Zukunft zu sichern. Ich denke, das ist wichtig, ich denke, wir sind auch auf dem richtigen Weg, aber wir müssen den Weg weitergehen. Wir können jetzt nicht aufhören. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe noch eine Replik zum Abg. Thomas Lageder, obwohl ich die Antwort nicht von Ihnen, sondern vom Regierungschef erwartet hätte. Aber dennoch kann der Regierungschef dann diese zusätzlichen Gedanken bei seiner Beantwortung gerade mitnehmen. Sie haben Ausführungen zu meinen Ausführungen über das Staatspersonal gemacht. Und ich bin der Auffassung, die Regierung hat ja eine interne Prüfung in den Ämtern eingeleitet, wie Sie auch wissen. Bei der es, so denke ich - und da kann der Regierungschef dann noch genauer darauf eingehen -, um die Überprüfung der Aufgabenbereiche, der Effizienzsteigerung, so denke ich, und um die Organisation geht. Es sollte das Ziel sein - und sonst macht es auch keinen Sinn und hat für mich auch keinen Zweck - dass dabei alte Zöpfe, alte Aufgabenbereiche, ausgemistet werden und die Aufgabenbereiche, die nicht mehr opportun sind, auch beseitigt werden.Dann, mehr Einwohner heisst nicht gleich, wie Sie es ausgeführt haben, dass es dann mehr Personal braucht. Das läuft nicht adäquat, und im Weiteren haben Sie ausgeführt, dass der EWR mehr Staatsverträge, mehr Arbeit bringe, was auch mehr Personal zur Folge habe. Und da geben Sie mir die Gelegenheit, auf die Seite 13 des Berichts und Antrags zu kommen. Dies hat wahrscheinlich auch schon die Abg. Judith Oehri gemeint bei ihren Ausführungen betreffend die Finanzplanung 2016 - 2019. Ein wesentlicher Beitrag zur Definition der Prämissen bildeten für die Regierung die Einschätzungen der diversen Branchenverbände. Und da geben mir auf dieser Seite zentrale Aussagen von Branchenverbänden schon zu denken, und das hat zum Teil wiederum, um den Kreis zu schliessen, mit der Anzahl des Personals zu tun. Denn die Formel, wenn ich es einmal so nennen darf, je mehr Personal, je mehr Formulare, je mehr Kontrollen, je mehr Bürokratie, je mehr Hürden, je mehr Unwirtschaftlichkeit ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Das sagen mir die Ausführungen auf Seite 13. Ich komme nur zu drei Stellen, wo es von den Branchenverbänden heisst (und die Regierung hat es aufgenommen in ihren Bericht): Eine positive Weiterentwicklung ist nur möglich, «wenn die neuen regulatorischen Bedingungen in der Sache angemessen sowie dem Risiko und unseren Grössenverhältnissen entsprechend umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Ermessensspielräume im Sinne einer Gesamtstrategie mit positiven Effekten für den Markt in jedem Fall genutzt und auf nicht zwingend erforderliche Massnahmen verzichtet werden soll». Je mehr Personal, umso mehr schaut man auf diese Dinge, umso mehr drängt man den Mahnfinger auf. «Im Rahmen der Regulierung», so heisst es weiter, «sowie der Aufsichts- und Bewilligungspraxis ist deshalb unbedingt von einem ‹Goldplating› ... Abstand zu nehmen.» Unter «Goldplating» wird unten aufgeführt, das ist einfach die Hinzufügung von neuen, zusätzlichen, nationalstaatlichen Regeln. Und dann der letzte Absatz: «Dazu sollten sich die zuständigen Ministerien und Behörden klar bekennen und gegebenenfalls gegenüber den ausländischen Partnern auch dafür einstehen.» Diese Ausführungen habe ich deshalb auch gemacht, weil hier, wenn es mehr Personal gibt, dann auch mehr Kontrollen auch stattfinden werden.Es geht bei meinem Anliegen, das übrigens auch der Abg. Christoph Wenaweser noch deutlicher als ich ausgesprochen hat, nicht um eine Personalentlassung - nein, es geht um eine restriktivere Handhabung bei Neuanstellungen. Dass man nicht gleich neu anstellt, sondern dass man da die Fluktuationen besser ausnützt, dass man keine Nachbestellungen macht, dass man umorganisiert und dieses Potenzial nützt, das ist meine Intention. Und da habe ich ein gutes Gefühl, dass da noch Potenzial drinsteckt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Vorlage der Finanzplanung für die nächsten vier Jahre. Ja, es wird hier jetzt des Öfteren die Meinung vertreten, ein viertes Massnahmenpaket drohe. Unter anderem wird natürlich konkret auch schon auf den AHV-Staatsbeitrag verwiesen. Das mag durchaus so sein, nur, dann sollte man sich jetzt einfach auch die Frage stellen beziehungsweise vor allem die Antwort liefern, wie man dann dieses vierte Massnahmenpaket verhindert. Konkret: Wer anscheinend diesen höheren Staatsbeitrag bei der AHV fordert, der mutet den Bürgern massive Einsparungen in anderen Bereichen zu. Der Abg. Frank Konrad hat ja eine entsprechende Frage an den Regierungschef gestellt, wo denn diese schmerzlichen Massnahmen vonstattengehen sollen. Und das muss man sich da einfach bewusst sein. Ich vermisse ein wenig die Debatte, wie wir hier einsparen könnten. Nehmen wir einmal die Seite 29: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - jährlich plus 3%. Und da kommen wir natürlich bereits auch zum Dezember-Landtag: BPVG-Vorlage und AHV-Vorlage. Wieso sollten diese Ergänzungsleistungen jährlich 3% steigen, wenn immer mehr Leute mit einer Pensionskasse in die Rente gehen? Das würde mich einmal wundernehmen. Ich habe eine ganz schlimme Vermutung: Es gibt eben einen Zusammenhang zwischen Kapitalbezug in der zweiten Säule und den Ergänzungsleistungen. Wenn der Landtag hier schon so eine Angst hat vor einem vierten Massnahmenpaket, dann soll er nicht nur Mehrausgaben beschliessen, dann soll er jetzt halt im Dezember-Landtag auch die Weichen richtig stellen und unter anderem diese Ergänzungsleistungen möglichst bei null halten. Da würde mich schon wundernehmen von der Regierungsbank, wieso wir hier zukünftig weiterhin plus 3% haben im Jahr. Sie werden mit mir wohl einig gehen, dass grundsätzlich immer mehr Leute eine Pensionskasse haben. Wieso haben wir dann trotzdem noch eine Steigerungsrate von 3%? Und da muss der Landtag einfach etwas unternehmen, und im Dezember-Landtag gibt es die Chance. Das Thema ist schon längst aufgegleist. Ich bin dann einmal gespannt. Ich bin auch gespannt, was die liberalen Geister hier drinnen zu diesen zwei Vorlagen sagen, vor allem zur BPVG-Vorlage. Soll hier der Staat die Zeche bezahlen für diese nicht liberale Haltung des Landtages, um es gerade vorweg zu nehmen, diese BPVG-Debatte im Dezember-Landtag?Dann betreffend Personalkosten hätte ich auch ganz konkret einen Vorschlag. Wir kommen dann zum Traktandum 14, zu diesem Grundverkehrsgesetz. Da sprechen wir von 200 Stellenprozent, da kann der Landtag gerade beweisen, ob er hier zum Beispiel diese 200 Stellenprozente einsparen will, das wäre doch gerade ein konstruktiver Vorschlag, wie man Probleme gar nicht entstehen lassen kann.Dann kommen wir zu der jährlichen Debatte - sollen diese Finanzergebnisse in die Gesamtrechnung einfliessen? Diese Anmerkungen mögen berechtigt sein. Nur, Sie wissen alle ganz genau, wenn das so ist, dann fehlt einfach das Geld in der Gesamtrechnung. Dann soll man doch bitte dem Herrn Finanzmi-nister gerade auch sagen, wie er dann diese Gesamtrechnung irgendwie noch ins Positive bringen möchte. Man kann sich natürlich auch arm rechnen, wenn man unbedingt will, das geht schon. Aber wie gesagt, wenn wir schon sagen, okay, diese Finanzerträge sollen nicht mehr in die Gesamtrechnung einfliessen, dann bitte sagen, wie wir diese Gesamtrechnung ins Positive kehren. Ich habe Ihnen jetzt zwei Beispiele gebracht: BPVG, wieso haben wir in den Ergänzungsleistungen 3% Steigerungsrate? Da geht etwas schief. Oder Personal, Traktandum 14: Da haben Sie die Chance, ich gehe davon aus, noch heute Abend. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte kurz anknüpfen an das Votum des Kollegen Johannes Kaiser. Er hat da auf die Stellungnahme oder Einschätzungen des Bankenverbandes verwiesen - wie ich meine, zu Recht. Und ich möchte da noch etwas anfügen: Es wurde ja gesagt, dass dieser Personalaufwand deshalb steigen muss, das ist ausgeführt auf Seite 38, weil eben die Bevölkerung wächst oder, wie es da heisst auf dieser Seite 38, weil das zu verwaltende Land grösser wird. Abgesehen davon, dass ich die Formulierung nicht gerade schön finde, ich lebe eigentlich nicht so gerne in einem «verwalteten» Land, obwohl das natürlich eine Tatsache ist. Johannes Kaiser hat dann zu Recht darauf hingewiesen, dass der Bankenverband dieses «Goldplating» und diesen «Liechtenstein Finish» - wie er sich auf Neudeutsch ausgedrückt hat - beklagt. Es heisst eben, dass, wenn EWR-Richtlinien und was weiss ich übernommen werden, Liechtenstein noch einen Zacken drauflegt und quasi päpstlicher als der Papst agiert und dass der erhöhte Personalbestand wahrscheinlich daraus - zum Teil zumindest - erwächst. Das gleiche Argument mit weniger Fremdworten haben auch andere Verbände vorgebracht; und das war dann eben die Treuhandkammer, die darauf hingewiesen hat, dass, weil Liechtenstein sich selber den Gestaltungsspielraum einschränkt, auch der Raum für Innovationen überreguliert und durch Regulierungen verstellt wird. Das wäre dann auf Seite 17 nachzulesen. Wie gesagt, ich habe es da mit dem Kollegen Kaiser, ich denke auch, dass wir durch gezielte Ausnutzung des Spielraums, den wir noch haben, doch auch an Personal sparen könnten und an bürokratischem Aufwand. Ich erinnere daran, dass wir einmal eine Aktuelle Stunde zum Thema Bürokratieabbau hatten, und das könnten wir hier ja umsetzen. Man muss nicht die bürokratischen Massnahmen, die wir von aussen übernehmen müssen, dann im eigenen Haus noch verschärfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank. Ja, Herr Abg. Kaiser, ich gebe Ihnen durchaus recht, dass auch in der Landesverwaltung jederzeit effizienzsteigernde Massnahmen - sofern das möglich ist - durchgeführt werden sollten. Und ich bin auch der Überzeugung, dass die Angestellten der Landesverwaltung da gerne mitmachen. Die haben keine Lust, irgendwelche bürokratischen Massnahmen durchzusetzen, das glaube ich denen aufs Wort. Zum Thema Regulierung: Ja, die Regulierung macht nicht die Landesverwaltung. Der Gesetzgeber ist immer noch der Landtag. Und wenn Sie sagen, dass dieses «Goldplating» nicht nötig ist, dann können Sie sich mit der DU zusammentun und mit 14 Stimmen können Sie hier drinnen jedes Gesetz beschliessen. Also das ist überhaupt kein Problem. Und dann können Sie die Landesverwaltung bestens entlasten, dann können wir den zusätzlichen Aufgaben, die uns von anderer Stelle leider erwachsen, das ist, denke ich, der Trend, der hier vorherrscht, so abfedern, ohne dass neue Leute angestellt werden müssen. Und ich verweise einfach nochmals auf die Grafik. Der Personalaufwand ist rückläufig und ich meine, die Aufgaben steigen. Das bedeutet, dass mehr Arbeit für weniger Köpfe da ist, und das kann man durchaus, Stichwort E-Governement, zum Teil mit organisatorischen Massnahmen abfedern. Das soll auch unbedingt gemacht werden, aber die Leute erwarten auch einen gewissen Service public. Und vor allem erwartet die Wirtschaft, dass Leistungen an sie erbracht werden, und das möglichst schnell - zum Teil über Nacht oder noch schneller. Und das geht halt nur, wenn man gute Leute hat, wenn man effiziente Systeme hat und gut aufgestellt ist. Das ist ein Standortvorteil und den möchte ich nicht aus der Hand geben. Ich bringe immer wieder dasselbe Beispiel: Wenn Sie in Frankreich ein Auto registrieren lassen wollen, dann müssen Sie einen Tag freinehmen - hier können Sie sich einen Termin bei der MFK geben lassen und es funktioniert sehr gut.Der Weg, den die Regierung beschreitet, ist so weit okay. Ich bin der Meinung, dass die Landesverwaltung ein Standortvorteil sein kann und ich möchte diesem Sorge tragen, weil er uns allen zugutekommt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, für den Abbau der Überregulierung kann man sich auch mit der VU manchmal zusammentun, das geht auch. Der Herr Kaiser hat schon richtig aufgenommen, was ich sagen wollte mit der Überregulierung. Aber es geht noch einen Schritt weiter. Ich meine auch, wir geben mit den Finanzzuweisungen Geld an die Gemeinden und haben Doppelstrukturen, Beispiel Einwohnerkontrollen. Muss man die gleichen Daten bei den Gemeinden und beim Land haben und diese abgleichen? Das als Zusatzidee. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Nur ganz kurz: Meiner Meinung nach besteht eben die Herausforderung, dass wir die internationalen Verpflichtungen erfüllen müssen. Vielleicht auch, um hier auf diese Bemerkung auf Seite 14 und 15 des Bankenverbandes einzugehen: «Der Zugang von liechtensteinischen Finanzintermediären zum EU-Binnenmarkt gilt es mit allen Mitteln sicherzustellen.» Das ist natürlich so, das bedingt aber auch, dass wir eben diese ganze Gesetzgebung übernehmen. Und es steht ja noch einiges ins Hause und das ist unabhängig von diesem «Goldplating». Ich habe das ja bei jeder Vorlage zumindest zwei-, dreimal selbst angebracht. Wir hatten zwei, drei Beispiele im Fondsbereich, wo man über diese geforderte Regulierung hinausging, das hat man zwei-, dreimal schon korrigiert. Aber für unser kleines Land ist, das ist meine Meinung, das Grundproblem, dass wir durch diese ganze Flut, wenn man nur die Vorschriften übernimmt, die es unbedingt zu übernehmen gilt, damit man diesen Zugang zum EU-Binnenmarkt hat und so weiter, als kleines Land nur schon dadurch immer mehr an Grenzen stossen werden. Das ist meiner Meinung nach die grösste Herausforderung für unseren Kleinstaat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kann ich das Wort dem Herrn Regierungschef übergeben.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Finanzplanung basiert auf Annahmen und der Festlegung von Prämissen. Für die Regierung ist es dabei wichtig, eine möglichst realistische Einschätzung der Ertrags- und auch der Aufwandseite vorzunehmen. Aus diesen Annahmen und Prämissen resultiert schliesslich das Zahlenwerk der Finanzplanung. Die vorliegende Finanzplanung zeigt über die Finanzplanungsperiode einen ausgeglichenen Staatshaushalt. Sie zeigt zudem deutlich, dass die realisierten Sanierungsmassnahmen greifen. So konnten bis anhin bereits Resultate im Umfang von über CHF 200 Mio. erzielt werden. In der Erfolgsrechnung 2010 betrug der Aufwand noch über CHF 950 Mio. In den Planungsjahren kann der Aufwand auf rund CHF 800 Mio. reduziert werden. Dies ist ein grosser Erfolg und zeigt, dass die mit den Massnahmenpaketen gesteckten Einsparziele in sämtlichen Aufwandkategorien erreicht oder sogar übertroffen werden. Auf der Ertragsseite gehen wir, nach einem erwarteten Rückgang, längerfristig wieder von einer Erholung aus. Dennoch muss vor allem im Bereich der Steuererträge, aufgrund des starken Frankens und des tiefen Zinsniveaus, weiterhin von einer gewissen Unsicherheit ausgegangen werden.Die Betrachtung der finanziellen Entwicklung über die nächsten vier Jahre erlaubt es, unerwünschte Entwicklungen des Finanzhaushalts frühzeitig zu erkennen und die notwendigen Gegensteuerungsmassnahmen in die Wege zu leiten. Als Instrument dient das Finanzleitbild, in dem die wichtigsten finanzpolitischen Richtlinien und Eckwerte verankert sind. An dieser Stelle begrüsse ich es, dass eine Diskussion über die Eckwerte geführt werden soll. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Landesrechnung auf der Ertragsseite sehr volatil geworden ist. Dies liegt einerseits an erfolgten Anpassungen im Steuergesetz mit entsprechenden Auswirkungen, andererseits auch an verschiedenen Sonderfaktoren. Vor diesem Hintergrund stellt sich für mich die Frage, ob insbesondere Eckwert 2 noch zeitgemäss ist. Dieser Eckwert verlangt, dass die absolute Veränderung der Aufwendungen kleiner sein muss als die absolute Veränderung der Erträge. Gerade die aktuellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Couponsteuer zeigen, dass dieser Eckwert problematisch sein kann.Unabhängig von dieser Thematik kann ich festhalten, dass in der Finanzplanung 2016 - 2019 unter den getroffenen Prämissen sämtliche Eckwerte des Finanzleitbildes eingehalten werden - wenn auch knapp. Somit besteht keine Notwendigkeit, dem Landtag ein weiteres Massnahmenpaket zu unterbreiten. In diesem Zusammenhang hat die Regierung beschlossen, dem Landtag einen separaten Abschlussbericht über das Sanierungsprojekt auf der Grundlage der Massnahmenpakete I bis III vorzulegen. In diesem wird nochmals detailliert auf den Umsetzungsstand und die Zielerreichung in den einzelnen Kategorien eingegangen. Die Regierung betont diesbezüglich jedoch, dass mit dem Abschluss der Sanierungsphase kein Abrücken vom eingeschlagenen finanzpolitischen Weg vorgenommen wird. Die Regierung wird weiterhin alles daran setzen, den Staatshaushalt nachhaltig im Gleichgewicht zu halten.Ich gehe jetzt gerne auf die einzelnen Voten beziehungsweise Fragen ein. Es wurden die Rahmenbedingungen diskutiert. Die Abg. Christine Wohlwend hat von externen und internen Rahmenbedingungen gesprochen, und ich kann Ihnen hier nochmals versichern - das wurde ja mehrmals vorgebracht -, dass wir kein «Liechtenstein Finish» und kein «Goldplating» wünschen seitens der Regierung. Für uns ist das Proportionalitätsprinzip sehr wichtig, und wir setzen primär diese Mindeststandards um und nutzen auch den Spielraum, den wir von den EU-Richtlinien her haben. Es ist klar, dass die Branchenverbände immer wieder den Finger auf diesen Punkt legen, wenn Sie aber die letzten zwei, drei Jahre anschauen, werden Sie feststellen, dass wir ein sehr gutes Einvernehmen mit den Verbänden der Wirtschaft haben und insbesondere auch bei diesen Vorlagen sehr gute Diskussionen führen und genau auf diese Punkte Wert legen. Und mich würde dann schon interessieren, wenn ich gewisse «Vorwürfe» höre, wo denn nun konkret dieses «Goldplating» und dieses «Liechtenstein Finish» stattgefunden hat. Im Gegenteil: Wie der Abg. Beck ausgeführt hat, haben wir sogar bei verschiedenen Gesetzen entsprechende Anpassungen und auf Wunsch der Verbände auch Vereinfachungen vorgenommen.Der Abg. Wolfgang Marxer hat dann die Frage gestellt im Zusammenhang mit den Ausführungen des Bankenverbandes, was damit gemeint sei. Hier geht es ganz konkret um die Übernahme der Rechtsakte für den Finanzbereich. Also diese Thematik EBA, ESMA und EIOPA, die wir schon mehrfach im Landtag thematisiert haben, und es ist natürlich für den Finanzbereich eminent wichtig, dass wir hier relativ rasch zum Abschluss kommen.Weiters wurde die Prämisse bezüglich AHV-Staatsbeitrag mehrfach thematisiert. Ich kann hierzu einfach ausführen, dass dieser AHV-Staatsbeitrag in dieser Form bereits in der letztjährigen Finanzplanung so vorgesehen war und dort keine Diskussionen ausgelöst hat. Ebenfalls hat der zuständige Minister einen Vernehmlassungsbericht in Umlauf gegeben, und auch dort ist von diesen CHF 20 Mio. die Rede. Und deshalb ist dieser Betrag auch hier in die Finanzplanung eingeflossen. Und wenn nun der Landtag zum Schluss kommt, dass bei der Behandlung der AHV-Revision ein höherer Staatsbeitrag gesprochen wird, dann hätte das Konsequenzen auf die nächstjährige Finanzplanung. Die aktuelle Finanzplanung wird sicher nicht rückwirkend angepasst, das macht keinen Sinn. Die Prämissen liegen jetzt auf dem Tisch. Ich habe ausgeführt, dass bereits im letzten Jahr diese Vorgaben so eingeflossen sind, und deshalb werden wir an dieser Finanzplanung so auch festhalten. Und wenn sich Änderungen ergeben, die faktenbasiert sind, hat das entsprechend zur Folge, dass diese geänderten Prämissen dann in die nächste Finanzplanung aufgenommen werden.Weiters wurde mehrfach erwähnt, dass Investitionen abgelehnt werden oder Investitionen auf einem rekordtiefen Niveau sind. Auch hier muss ich festhalten, dass wir in der Regierung keine Investitionen aus Spargründen zurückgestellt haben. Es stellt sich einfach die Frage, ob entsprechende Projekte vorhanden sind. Und ein weiteres zentrales Thema ist, dass die Unterhaltsarbeiten im laufenden Aufwand umgesetzt werden und nicht über die Investitionsrechnung. Investitionsrechnung heisst grundsätzlich: neue Projekte. Und wenn Sie von Unterhalt der bestehenden Infrastruktur sprechen, dann läuft das nicht über die Investitionsrechnung, sondern über den laufenden Unterhalt und ist in den Sachkosten enthalten.Dann wurde mehrfach die Frage gestellt, wie das Finanzergebnis zu handhaben ist. Ich nehme diese Diskussion gerne so mit. Wir haben schon angetönt, dass wir uns über das Finanzleitbild unterhalten möchten mit der Finanzkommission, und auch hier kann man dann diskutieren, ob eine Abkehr von der bestehenden Regelung zielführend ist. Ich persönlich bin der Meinung, das Finanzergebnis ist ein wesentlicher Teil und man muss hier die Gesamtbetrachtung vornehmen. Ich erachte es nicht als zielführend, wenn man einen bestimmten Anteil des Finanzergebnisses herausrechnet betreffend Einhaltung dieser Eckwerte, schlussendlich hat das zur Konsequenz - wie das einzelne Abgeordnete auch schon ausgeführt haben -, dass dann unter Umständen der Druck noch mehr steigt, beim Betriebsergebnis eine ausgeglichene Rechnung herzustellen. In der langen Frist bin ich der gleichen Meinung. Wenn wir entsprechend eine florierende Wirtschaft haben, die Steuereinnahmen entsprechend auch steigen, kann man dieses ausgeglichene Betriebsergebnis natürlich anstreben, das ist sicher längerfristig ein Ziel. Wenn man aber die aktuelle Wirtschaftslage anschaut und berücksichtigt, dass wir für das Jahr 2016 ein Betriebsergebnis von minus CHF 80 Mio. budgetieren, im Jahre 2017 sogar ein solches von minus CHF 100 Mio., dann muss man sich schon die Frage stellen, wie sinnvoll es ist, hier noch weitere massive Sparpakete durchzudrücken oder auf der anderen Seite mehr Steuereinnahmen zu generieren. Da stellt sich dann schon die Frage, wie es auch der Abg. Rehak sehr treffend ausgeführt hat: Wer hat dann Interesse, mehr Steuern zu bezahlen, oder besteht wirklich ein breites Interesse der Bevölkerung, nur wegen dieser Zahlen, dieser Buchhaltung, plötzlich noch weitere Sparpakete tragen zu müssen?Ziel ist ganz klar ein ausgeglichener Staatshaushalt, ich glaube, da sind wir uns einig. Sie haben auch ausgeführt, Herr Abg. Marxer, dass die Massnahmenpakete praktisch ausschliesslich auf der Kostenseite umgesetzt worden sind. Dem ist natürlich nicht so. Zum grossen Teil ja, aber es gibt auch entsprechende Massnahmen auf der Einnahmenseite, die durchaus auch ihre Wirkung zeigen.Betreffend Anpassung des Finanzleitbildes habe ich mich bereits geäussert. Wie gesagt, Ihr Wunsch, im Abschlussbericht zu den Massnahmenpaketen I bis III die von Ihnen gestellten Fragen geklärt zu haben, ist auch mir ein Anliegen. Also es geht ganz klar darum, aufzuzeigen, welche Massnahmen konkret umgesetzt wurden, und wir machen uns auch Gedanken, wie wir diese sogenannte Betroffenenlandkarte vernünftig abbilden können. Es ist nicht ganz einfach, aber wir arbeiten daran.Dann zum Abg. Christoph Wenaweser: Sie haben die Frage gestellt, ob in der Finanzplanung 2016 - 2019 Sondereffekte eingepreist sind. Nein, es sind keine Sondereffekte drin, und wir gehen auch davon aus, dass das Jahr 2016 praktisch als Referenzjahr für die Zukunft herangezogen werden kann. Sie haben auch ausgeführt, dass die fünf Eckwerte eingehalten werden, jedoch knapp, und das Massnahmenpaket IV nicht sehr weit entfernt ist. Da gebe ich Ihnen recht, wir haben vor allem Eckwert 2 hauchdünn erfüllt. Dennoch haben wir aufgrund der Prämissen und der Zahlen, die vorliegen, im Moment alle fünf Eckwerte erfüllt. Weiters haben Sie dann gefragt, inwieweit es ein Wunschdenken ist, dass diese Ex-Sitzgesellschaften rund CHF 3'000 pro Jahr Steuerertrag erzielen werden. Aus den Informationen, die mir gemäss einer Umfrage bei der Treuhandkammer vorliegen, sieht es hier sehr vernünftig aus. Es ist auch realistisch, dass man mit diesen CHF 3'000 pro Gesellschaft rechnen kann. Definitiv werden wir es dann Ende des Jahres wissen, wenn alle entsprechenden Steuererklärungen vorliegen und die Veranlagungen erfolgt sind. Die Rückmeldungen bis jetzt stimmen mich sehr zuversichtlich, dass wir auf diese Werte kommen werden.Dann wurde noch gefragt, wie das Projekt zur Aufgabenüberprüfung steht. Dieses Projekt ist natürlich ein grosses Projekt. Wir haben diese Aufgabenanalyse bei den Amtsstellen durchgeführt, sind jetzt dabei, diese Aufgaben als solche zu strukturieren und entsprechend auch den Bericht zu erstellen. Es zeigt sich hier auch, dass diverseste Optimierungsmassnahmen in den Amtsstellen bereits umgesetzt werden können. Hingegen ist klar, dass die grossen Würfe sehr, sehr schwierig sind. Es zeigt sich auch, dass immer wieder die Frage gestellt wird, ob denn eine Auslagerung - die ja zum Teil auch gewünscht wird - wirklich der bessere Weg ist. Man kann natürlich hingehen und kann diverse Aufgaben auslagern, mit der Konsequenz, dass es dann unter Umständen zu Synergieverlusten führt, dass es unter Umständen auch Mehrkosten generiert, aber diese Kosten nicht mehr beim Staat sind. Und ich sehe hier schon die Verantwortung der Politik, insbesondere auch der Regierung, dass man sich diese Fragen dann sehr genau stellt und dass man sehr genau prüft, ob es wirklich aus dem übergeordneten Interesse her, aus der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung, sinnvoller ist. Und diese Diskussion wird sicher nicht ganz einfach.Weiters wurde die Rendite thematisiert. Man kann hier jegliche Variante wählen, da gebe ich Ihnen recht. Wir haben uns auf den Standpunkt gestellt, wenn man die letzten Jahre angeschaut hat, dass diese 2,5% durchaus Sinn machen in der langfristigen Perspektive. Wenn man auch anschaut, wie sich zum Beispiel die letzten paar Jahre verändert haben respektive welche Resultate wir erzielt haben, liegen wir deutlich über den budgetierten Werten. Und die Frage sei erlaubt, wenn es einmal ein bisschen knapper wird, muss man dann immer die schlechteste Variante nehmen, und wenn es besser läuft, dann nimmt man die langfristige Rendite. Wir haben uns entschieden, diese 2,5% Rendite einzusetzen - im Wissen, dass es sehr viel besser, aber natürlich auch sehr viel schlechter sein kann. Was klar ist: Wenn die Rendite bei 1,75% festgelegt würde, wie Sie gefragt haben, dann würden wahrscheinlich Eckwert 1 und 2 nicht eingehalten.Ebenfalls haben Sie auch ausgeführt, dass die Investitionen auf rekordtiefem Niveau sind. Hier habe ich bereits geantwortet: Dies hat keinen direkten Zusammenhang mit den Sparmassnahmen, und ein Grossteil der Kosten wird, wie gesagt, über den Unterhalt abgerechnet.Die Frage ist berechtigt, ob das Finanzleitbild der heutigen Situation noch standhält. Ich bin der Meinung, dass es notwendig ist, hier eine Diskussion zu führen. Insbesondere auch gemäss den Ausführungen, die ich gemacht habe betreffend Eckwert 2. Der Abg. Thomas Vogt hat dann ausgeführt, dass das prognostizierte Betriebsergebnis zu denken gibt und eben Ziel sein muss, mittelfristig ein ausgeglichenes Betriebs-ergebnis zu erzielen. Wie gesagt, in der langen Frist bin ich mit Ihnen einig, wenn die Wirtschaft entsprechend auch die Resultate liefert. Dennoch, wie gesagt, in der aktuellen Situation, auch in der aktuellen Planungsphase, wäre diese Zielsetzung aus meiner Sicht mit gravierenden Massnahmen verbunden. Sie haben im Zusammenhang mit der Aufgabenanalyse auch gefragt, wann mit grösseren Auslagerungen zu rechnen ist. Wie ich vorher schon kurz ausgeführt habe, werden diese Fragen diskutiert. Es geht darum, dass man in der gesamten Betrachtung die Frage stellt, ob diese Auslagerung wirklich einen Mehrwert bringt oder eben nicht.Der Abg. Johannes Kaiser hat dann auf den Personalaufwand verwiesen und auch wieder die Überprüfung des Aufgabenbereichs ins Spiel gebracht. Ich kann Ihnen versichern, dass wir genau an diesen Punkten, was ausmisten und alte Zöpfe abschneiden angeht, arbeiten und in den Amtsstellen - natürlich auf unterschiedlichem Niveau - wirklich sehr hohe Bereitschaft feststellen und die Mitarbeiter auch interessiert sind, hier ihren Beitrag zu leisten und die ganzen Prozesse zu optimieren. Das führt aber nicht dazu, dass sie in einer grösseren Zahl den Personalaufwand reduzieren können. Es führt aber dazu, dass entsprechend grössere Mengen mit dem gleichen Personalbestand verarbeitet werden können, und auch das ist ein Erfolg, den man zahlenmässig so nicht sieht.Die Abg. Judith Oehri hat dann gesagt, dass sie ein weiteres Sparpaket erwartet. Und Sie haben auch gesagt, dass die Finanzplanung zu optimistisch ist. Hier muss ich einfach darauf hinweisen, dass wir die letzten drei, vier Jahre in der Regel deutlich höhere Erträge erzielt haben als budgetiert und die Ausgaben deutlich unterschritten haben. Auch in diesem Jahr, jetzt abgesehen vom Finanzergebnis, erwarten wir rund CHF 20 Mio. mehr Erträge als budgetiert und CHF 20 Mio. weniger Aufwand als budgetiert. Und von daher ist für mich die Finanzplanung keinesfalls zu optimistisch, sie ist realistisch. Wir haben auf der Ertragsseite Gespräche geführt, wir haben Rückmeldungen von den grossen Steuerzahlern und haben diese einfliessen lassen. Und auf der Ausgabenseite sind wir auf der ziemlich sicheren Seite. Gerade wenn Sie die ganzen Entwicklungen der Aufwandspositionen anschauen, dann sehen Sie, dass hier die Regierung - auch mit Unterstützung des Landtages - wirklich grosse Erfolge erzielen konnte: Wir haben den Aufwand massiv nach unten gedrückt, auch in den Bereichen, für die die Regierung verantwortlich ist, im Bereich der Personal- und Sachkosten. Und von daher bin ich ziemlich zuversichtlich, dass diese Zahlen doch realistisch sind und auch erreicht werden können. Natürlich ist es so, dass wir nicht wissen, was die nächsten Monate und Jahre konkret auf uns zukommt, insbesondere was die wirtschaftliche Lage anbelangt. Wenn Sie mit solchen Entscheiden konfrontiert werden wie beispielsweise von der SNB in diesem Januar, hat es natürlich gravierende Auswirkungen, die Sie in der Planungsperiode nicht berücksichtigen können.Ihre Frage, was passiert, wenn der AHV-Beitrag höher ist als in der Finanzplanung vorgesehen, habe ich schon beantwortet. Wie gesagt, für die jetzige Finanzplanung hat das keine Konsequenz.Da kann ich überleiten zum Abg. Thomas Lageder. Auch Sie haben gesagt, dass die Finanzplanung auf tönernen Füssen steht, und diese auf Treibsand, so war, glaube ich, die Formulierung. Wie gesagt, aus meiner Sicht haben wir eine realistische Einschätzung vorgenommen, und man kann immer mit übergrosser Vorsicht an die Thematik herangehen und dann deutlich bessere Resultate erzielen. Das macht aber in dieser Zeit einfach keinen Sinn. Wenn man die letzten Jahre vergleicht, wie ich schon ausgeführt habe, dann werden wir eines Besseren belehrt.Der Abg. Frank Konrad hat dann ausgeführt, dass die Personal- und Sachkosten steigen. Also ich weiss nicht, wo Sie da hingeschaut haben - insbesondere die Sachkosten haben wir deutlich reduziert. Schauen Sie einmal die Zahlen an: Im 2012 hatten wir noch Sachkosten von CHF 100 Mio., im Budget 2016 sind es CHF 85 Mio., und in der Finanzplanung 2019 geht es runter unter CHF 80 Mio. Und wir haben auch im Jahr 2014 einen Sachaufwand von CHF 75 Mio. erzielt. Also das sind dann wirklich Resultate, die man vorweisen kann. Hier sprechen wir von 20% bis 25% Einsparung - und das ist nicht einfach so vom Himmel gefallen. Das war ein grosser Aufwand und eine grosse Anstrengung von der ganzen Verwaltung. Und bei den Personalkosten kann ich als Beispiel auch ausführen, der Abg. Wendelin Lampert hat das schon kurz angesprochen, dass der ganze Grundverkehr neu bei der Verwaltung angesiedelt werden soll und diese Massnahme somit zwei zusätzliche Stellen verursacht. Wir haben auch bei der Steuerverwaltung neue Stellen geschaffen im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch, mit FATCA und mit der Amtshilfe. Wir haben auch einen Faktor vier bis fünf bei der Veranlagung der juristischen Personen, auch das muss gehandelt werden. Wir haben beim Amt für Informatik diverse offene Stellen jetzt besetzt, die bewusst zurückgehalten worden sind, bis die neue Strategie steht. Und wir haben auch beim Amt für Informatik eine Kooperation mit den Gemeinden, das wird auch die Abg. Judith Oehri interessieren. Genau in diesem Bereich arbeiten wir mit den Gemeinden zusammen, und es besteht ein sehr grosses Interesse, dass das Amt für Informatik gewisse Leistungen für die Gemeinden erbringt und diese verrechnet. Die Konsequenz ist, dass sie in der Buchhaltung den Aufwand und den Ertrag erhöhen. Und der Ertrag wird in der Diskussion meistens ausgeblendet. Das heisst, im Prinzip muss man immer beide Positionen anschauen, weil diese Leistungen ja auch verrechnet werden. Wenn man aber nur die Personalkosten anschaut, gibt es entsprechend höhere Kosten.Zu meinen Ausführungen, dass wenn ein weiteres Massnahmenpaket kommen würde, dies die Bevölkerung empfindlich treffen würde, haben Sie gefragt, wo. Da können Sie sich selber einmal die Frage stellen, wenn man den Aufwand anschaut oder die Erträge erhöhen will. Wenn Sie weitere CHF 10 Mio. bis CHF 20 Mio. einsparen müssen, dann frage ich mich einfach: Wo soll man das machen? Und das sind dann ganz schwierige Fragen. Soll man den Beitrag für die Krankenkassen weiter reduzieren? Soll man bei der LIEmobil wieder zurückfahren? Soll man bei der Uni zurückfahren? Soll man beim Personal entsprechend CHF 5 Mio. bis CHF 10 Mio. einsparen? Dann frage ich einfach, wo. Es ist ganz, ganz schwierig. Und auch auf der Ertragsseite einfach die Steuereinnahmen zu erhöhen, das macht keinem Freude. Und wie gesagt, es wurde auch vom Abg. Thomas Rehak schon entsprechend eingebracht, das sind ganz, ganz schwierige Themen. Und noch eine Bemerkung: Wir haben eine Liste im Rahmen des Massnahmenpakets III präsentiert und auch dort gab es ja gewisse Widerstände seitens des Landtages.Die Abg. Violanda Lanter-Koller hat dann Fragen gestellt im Zusammenhang mit den Zukunftseinschätzungen der Treuhandkammer und des Versicherungsverbandes, ob bereits neue Ansiedlungen registriert werden konnten bei den Versicherungen. Es gibt interessante Perspektiven. Ich kann hier noch keine konkreten Ausführungen machen, aber wir werden demnächst sicher erfahren, dass wir hier ein tolles Ergebnis vorweisen können. Und die Frage betreffend Erfahrungen zu Bürokratie bei der FMA bezüglich dieser Bewilligungen oder Ansiedlungen: Hier höre ich von Firmen, die schon bei mir vorstellig geworden sind, dass die FMA eine ausgezeichnete Arbeit leistet, sehr zuvorkommend ist, speditiv ist, schnell und kompetent ist. Und das insbesondere im Vergleich mit anderen Finanzmarktaufsichten. Die FMA macht einen sehr guten Job, und das freut mich natürlich.Auf die Frage der Systemumstellung betreffend Finanzergebnis des Abg. Elfried Hasler möchte ich hier nicht mehr eingehen, das haben wir schon kurz diskutiert. Dann noch kurz zum Abg. Thomas Rehak: Was mich überrascht hat, ist Folgendes: Sie haben gesagt, dass keine Lohnentwicklung für die Staatsangestellten vorgesehen ist. Das haben Sie ein bisschen kritisiert. Also ich nehme das sehr gerne zur Kenntnis. Ich bin immer davon ausgegangen, wenn wir von der Regierungsseite her eine Lohnentwicklung in der Finanzplanung vorsehen, dann gibt es grosse Schelte, insbesondere vonseiten der DU. Aber ich kann Ihnen einen Vorschlag machen: Wir besprechen ja im nächsten Traktandum das Budget 2016 und Sie würden der Landesverwaltung eine grosse Freude machen, wenn Sie einen Antrag stellen, eine Lohnanpassung vorzusehen.Ich denke, die anderen Punkte habe ich so weit bereits in meinem Votum beantwortet. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef. Die Rednerliste füllt sich wieder, ich kann nicht mehr länger zuwarten mit einer Mittagspause. Wir werden nach der Mittagspause weiterfahren müssen. Ich mache jetzt eine Pause bis 14:45 Uhr. Mittagspause (von 13:20 bis 14:45 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 12: Debatte zur Finanzplanung 2016 - 2019.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Nur ein paar kurze Ausführungen zu den Erläuterungen des Herrn Regierungschefs. Ich teile sie grösstenteils, es ist absolut die Perspektive, die die Regierung einnehmen muss, und da gibt es nicht so viel einzuwenden, wenn man den Hut aufhat. Auf einen Satz möchte ich Sie doch noch ansprechen. Bezüglich dieser Eckwerte und der Verrechnung des Finanzertrages zugunsten der Betriebsrechnung etc. kam irgendwo der Satz: Nur wegen dieser Buchhaltung - wieso soll man das ändern? Und da möchte ich einfach doch insistieren: Es ist keine Buchhaltungsmaterie, es geht, wie der Abg. Hasler ausgeführt hat, darum, den Werterhalt der Reserven für zukünftige Generationen zu sichern, und das hat er wahrscheinlich gemeint mit dem Inflationsausgleich. Oder meine Argumentation ist, wenn wir von einem Zukunftsfonds sprechen, da geht es um den gleichen Punkt, dass der auch im Werterhalt gemäss seiner eigenen Anlagepolitik schwankt, steigen kann. Deshalb ist es für mich weit mehr als nur eine buchhalterische Materie.Ein Wort noch zum Abg. Wendelin Lampert. Wenn er hier einen Vorschlag einbringt und nicht der ganze Saal seinem Votum folgt oder seiner Argumentation und dann der Vorwurf kommt: Sie präsentieren keine Lösungen, Sie stellen nur Forderungen auf, das ist eine ganz heisse Kiste. Gerade bezüglich der Eckwerte steht explizit im Finanzhaushaltgesetz geschrieben, wer die Massnahmen bringen muss. Es kann jetzt nicht der einzelne Abgeordnete hier ad hoc irgendwelche Massnahmen noch in den Raum werfen, völlig ungeprüft, völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Da möchte ich einfach doch auch darauf hinweisen, dass irgendwo die Ordnung - und in diesem Fall sogar die gesetzliche Ordnung - eingehalten werden kann, sonst werde ich mich einfach nicht mehr äussern. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals auf die Aufgabenüberprüfung bei den Ämtern zurückkommen. Wir haben da ja detaillierte Informationen vom Regierungschef erhalten. Ich möchte einfach noch ergänzen, dass man dann nicht nur die Prozesse eigentlich optimieren sollte, sondern dass im nächsten Jahr, wenn ein Bericht darüber erstattet wird, eben auch eine Bewertung der Aufgaben vorgenommen wird auf Nutzen und Wirkung, obwohl sie eben gesetzlich geregelt sind. Man sollte an und für sich nicht nur die jetzigen Aufgaben auf ihre Prozesse hin optimieren, sondern eben auch prüfen, ob sie wirklich ihren Nutzen und ihre Wirkung haben oder ob allenfalls dann eben auch gesetzliche Änderungen nötig wären. Das wäre dann eigentlich schon ein grosser Mehrwert, wir haben auch schon Gesetze produziert, wo man dann eigentlich Bauklötze staunt, wie das dann in der täglichen Umsetzung stattfindet. Und darum wäre dieser Weg oder auch eine Prüfung aus dieser Richtung eben sinnvoll. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, und danke Ihnen, Herr Regierungschef, für die Ausführungen vor dem Mittag. Darf ich das zum besseren Verständnis nochmals rekapitulieren? Sie meinten also, wenn in der Finanzplanung 2016 - 2019 in Bezug auf die Performance-Erwartungen dieselben Zahlen verwendet worden wären, also die 1,7%, die die AHV jetzt anwendet, anstelle der 2,5%, die sich die Regierung jetzt anzuwenden entschieden hat für die Finanzplanung, dann würden die Eckwerte 1 und 2 alleine deswegen nicht eingehalten werden können? Und damit wäre mitunter aufgrund dieser nicht eintreffenden Performance bereits ein Massnahmenpaket erforderlich?Dann hätte ich noch die ergänzende Frage dazu: Können Sie uns vielleicht mitteilen, wie die letzte aktuell verfügbare Performance auf den Vermögensanlagen des Staates aussieht? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Danke auch an den Regierungschef für die Beantwortung respektive die Nichtbeantwortung meiner Frage. Doch zuerst noch einmal zu meiner Aussage, dass der Personalaufwand und der Sachaufwand in den nächsten Jahren steigen werden. Meine Aussage ist richtig. Ich kann natürlich die Rechnung vom Jahr 2012 als Basis nehmen. Aber Sie sind verantwortlich von 2014 weg. Und 2014 war der Personalaufwand CHF 205 Mio., und im 2019 CHF 218 Mio., das gibt ein Plus von CHF 13 Mio. Sachaufwand 2014: CHF 75 Mio.; 2019: CHF 77 Mio., das sind CHF 2 Mio. mehr. Das zu diesem.Dann nochmals zu meiner Frage, auf die Sie mir mit einer Frage geantwortet haben, deshalb noch einmal: Sie haben an der Finanzkommissionssitzung gesagt, dass zusätzliche Massnahmen im Falle eines weiteren Massnahmenpaketes die Bevölkerung teilweise empfindlich treffen werden. Und jetzt haben Sie mich gefragt, ich solle mir das überlegen. Aber ich stelle Ihnen die Frage nochmals: Erklären Sie, wo die Bevölkerung teilweise empfindlich getroffen wird. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Herr Regierungschef, ich komme gerne noch auf Ihre Verständnisfrage bezüglich meiner Aussage zurück, nämlich dass ich das schlechte Gefühl einer ungerechten Behandlung von motivierten Landesangestellten durchaus anerkenne, in den nächsten vier Jahren keine Lohnanpassungen erhalten zu können. Vorneweg kann ich Ihnen versprechen, dass ich keine Erhöhung der Lohnsumme für die Angestellten im Land beantragen werde. Viel mehr bin ich der Meinung, dass unser Staatsapparat noch immer überdimensioniert ist. Wir müssen die Verwaltung dem heutigen Bedarf anpassen, indem die Anstellungspraxis geändert wird und die Lohnstrukturen in den oberen Lohnklassen auf eine reelle Basis gestellt werden. Mit dem Postulat aus dem Jahr 2013 wollten die Unabhängigen, dass die Regierung dem Landtag konkrete Vorschläge zur Reduktion des Staatsapparates unterbreiten soll. Dies umfasste auch den Personalbereich und die staatlichen Dienstleistungen des Service public. Die Reduktion sei durch effizientere Erfüllung oder gar durch Weglassen bestimmter Dienstleistungen zu realisieren, so unser Vorhaben. Dies wollte weder die Regierung noch der heutige Landtag. Damit hätte die Regierung im Auftrag des Landtages die Möglichkeit erhalten sollen, die Verwaltung kritisch zu durchleuchten, das Sparpotenzial zu adressieren. Dadurch hätte man sicher Sparpotenzial gefunden, wobei ich dann keine Probleme hätte, einen Teil wieder an die Leistungsträger der Landesverwaltung weiterzugeben. So hätten auch heutige Staatsangestellte wenigstens eine kleine Aussicht auf Lohnentwicklung, sofern dies mit der geschätzten Leistung einhergeht. Mit der Abweisung dieses Postulats wurde neben dem Sparen auch die Chance verpasst, Mittel für Lohnanpassungen freizubekommen. Das steht nun festgeschrieben auf Seite 37 des vorliegenden Berichts: «Der Finanzplan sieht aufgrund des Spardrucks keine jährlichen Mittel für Lohnanpassungen vor.» Mit diesem Resultat bin ich nicht zufrieden. Für Leistungsträger würde ich mir durchaus wünschen, auch in Zukunft Lohnanpassungen machen zu können, obwohl ich auch hierfür eine maximale Grenze vorsehen würde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte die Diskussion nicht in die Länge ziehen, muss aber doch noch etwas nachschieben, worum es mir im Kern bei dieser Verwendung des Finanzertrages für die operationelle Rechnung geht. Es geht mir um den Effekt, wenn nicht der volle Umfang des Finanzertrages der Betriebsrechnung zugeschlagen würde, wäre es eine Art Selbstdisziplinierung. Wäre das vor Jahren gemacht worden, wäre viel früher entdeckt worden, dass Massnahmen ergriffen werden müssen. Und das ist ja auch der Kern, der Zweck, der Eckwerte. Auch die Eckwerte sind eine Art Gradmesser. So kommen wir in einen Zustand, wo Massnahmen getroffen werden müssen. Nun, ich verstehe Ihre Argumentation, wie ich gesagt habe; und es ist mir auch klar, wie ich vom Abg. Gerold Büchel gelernt habe, was die politische Realität ist. Die politische Realität ist, dass sich die Politik nicht selbst Ketten anlegt, sich selbst nicht den Druck auferlegt, Massnahmen in einem Stadium zu ergreifen, wenn Massnahmen noch abgewendet werden können. Die Erfahrung zeigt eigentlich auch auf, dass dies ein Spiel auf Zeit ist und zu einem späteren Zeitpunkt die Massnahmen umso härter ausfallen. Und das wäre der Selbstschutzmechanismus, wenn nicht der volle Umfang des Finanzertrages der betrieblichen Rechnung zugeschlagen würde. Dies zur Erläuterung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Eine Frage von meiner Seite ist noch offen: Wieso sollen die Ergänzungsleistungen die nächsten vier Jahre jedes Jahr um 3% steigen, wenn wir doch im Dezember-Landtag dann eine «kolossale» und «phänomenale» Revision der AHV und des BPVG vollziehen werden und neu eintretende Pensionisten - zumindest teilweise, wenn nicht komplett - über eine zweite Säule verfügen müssten? Entsprechend müsste es hier eher eine Reduktion geben und keine dreiprozentige Erhöhung. Und wenn wir eben die Gründe wissen für diese Erhöhung, dann kann der Landtag ja mitunter im Dezember auch entsprechende Gegenmassnahmen setzen, um diese Erhöhung zu verhindern. Ich habe es im ersten Votum gesagt, eine Teillösung hätte ich.Dann zum Vorwurf, man dürfe hier nur Geld ausgeben und auf die Einnahmen müsse man nicht schauen: Das ist natürlich löblich, solche Haltungen. Das kann man schon sagen, es ist viel angenehmer, wenn man einfach sagen kann, ich hätte noch gerne zehn Millionen bei der AHV und auch sonst hätte ich noch gerne x Wünsche. Aber wie man dann das Geld kompensiert, da höre ich reichlich wenig. Jetzt kann man schon sagen, die Aufgabe ist bei der Regierung, da sind wir wieder einmal bei Corporate Governance. Es ist alles bei der Regierung, die gewählte Volksvertretung aber, das sind wir 25 hier drinnen. Ich denke, wir dürfen schon auch Ideen haben. Die Regierung sind fünf, wir sind 25, da darf man doch erwarten, dass wir 25 auch ein paar Ideen einbringen. Wie gesagt, ich habe es Ihnen ja bereits gesagt, Traktandum 14, da können Sie dann Nägel mit Köpfen machen. Ich bin dann gespannt nach dieser Debatte, wer hier Nägel mit Köpfen macht. Oder im Dezember-Landtag gibt es, wie gesagt, zwei Chancen - bei der AHV-Debatte und bei der BPVG-Debatte -, wo man sicherlich hier entsprechende Entlastungen des betrieblichen Aufwandes generieren kann. Ich denke mir, der Abg. Alois Beck hat es vor dem Mittag schon treffend gesagt: Sie werden dem Volk schwerlich weitere Sanierungsmassnahmen abfordern können, wenn Sie parallel in Ihren Finanzerträgen massive Überschüsse produzieren. Es dürfte einfach noch schwierig werden, weitere Sanierungen einzuführen. Wo das verbucht wird, das wird dann der findige Politiker Ihnen schon sagen, dass hier noch irgendwo Überschüsse vorhanden sind. Das ist ja nur linke beziehungsweise rechte Tasche. Was ich schon auch sehe, dass der Druck eben noch grösser wäre, wenn natürlich die Gesamtrechnung dann tendenziell negativ wäre. Das mag sein. Aber wie gesagt, dann müssen wir eben etwas unternehmen. Und ich habe zwei Lösungsansätze gebracht - mir ist auch klar, das reicht nicht aus. Wir werden viel mehr Lösungen benötigen. Aber wie gesagt: Verboten ist es hier drinnen nicht, auch Lösungen zu bringen. Und betreffend die Zusatzfrage vom Abg. Frank Konrad: Ich habe den Regierungschef doch dahingehend verstanden, und die Idee ist mir auch schon lange gekommen, wir haben noch CHF 33 Mio. in der OKP - in der Schweiz gibt es CHF 0 Staatsbeitrag an die Krankenkasse. Da können Sie CHF 10 Mio. bei der AHV dazugeben und dann nehmen Sie da nochmals CHF 10 Mio. bei der OKP weg. Ich bin dann einmal gespannt, was die diversen Damen und Herren Prämienzahler zu so Ideen sagen. Und da treffen Sie alle.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, dass ein DU-ler die Unverfrorenheit hat, Lohnerhöhungen bei der Landesverwaltung auf diese Art und Weise in den Mund zu nehmen, und das noch mit dem Postulat aus dem Jahr 2013 verbindet, das die komplette Demontage des Staates gefordert hat, das ist zynisch, heuchlerisch und unglaubwürdig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich habe noch eine Zusatzfrage zur Auslagerung bestimmter Aufgaben aus der Landesverwaltung. Sie haben sinngemäss ausgeführt, dass die Prüfung derzeit schwierig verlaufe oder dass noch wenige Aufgaben gefunden worden seien, die allenfalls ausgelagert werden könnten. Hierzu bitte ich Sie Ausführungen zu machen, ob über diese Prüfung dem Landtag ein Bericht vorgelegt wird als Ergebnis. Und falls ja, wann wird dieser Bericht vorgelegt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Nur eine kurze Replik: Ich werde jetzt hier nicht mit den gleichen Worten antworten. Für mich genügt es, wenn ich hier sagen kann, dass das ein schlechter Stil ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann übergebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich nehme gerne noch zu den verschiedenen Voten kurz Stellung. Zum Abg. Wolfgang Marxer betreffend die Eckwerte: Ich glaube, wir sind uns hier schon einig. Mit Buchhaltung habe ich gemeint, welche konkreten Konti im Rahmen des Finanzergebnisses und des Betriebsergebnisses ausgewiesen werden. Ich denke, die Struktur, die wir heute haben, ist korrekt und macht auch Sinn. Hingegen kann man durchaus diskutieren betreffend Finanzleitbild, welche Eckwerte wo ansetzen. Und diese Diskussion, denke ich, ist sicher sinnvoll. Da kann man auch dieses Anliegen, das hier von verschiedenen Seiten eingebracht worden ist, vertieft diskutieren. Zum Abg. Manfred Batliner: Auch Ihnen kann ich mitteilen, dass ich absolut der gleichen Meinung bin. Ich habe mich vielleicht zu wenig klar ausgedrückt. Wir arbeiten hier an unterschiedlichen Projekten. Auf der einen Seite geht es darum, die Prozesse zu überprüfen, zu optimieren. Und das zweite Thema ist diese Aufgabenanalyse. Und da geht es natürlich genau um diese Frage, welche Aufgaben man allenfalls abschaffen kann, wo man ausmisten kann, wie es heute schon angetönt worden ist. Und da spielt eben auch die Frage des Nutzens und der Wirkung eine zentrale Rolle.Zum Abg. Christoph Wenaweser: Sie haben die Frage nochmals gestellt betreffend die tiefere Rendite. Gemäss meinen Informationen ist es so, dass in diesem Fall diese Eckwerte nicht eingehalten werden, insbesondere Eckwert 1 würde dann nicht eingehalten und Eckwert 2, nehme ich an, auch nicht. Wie ich bereits ausgeführt habe, muss man sich jedoch schon die Frage stellen, was mit diesen Zinssätzen oder Renditen gemacht wird. Wenn man eine Pensionsversicherung oder AHV hernimmt, hat das eine ganz andere Bewandtnis als in der Finanzplanung des Staates. Einen Blick in die Zukunft werfen betreffend Rendite ist für mich zudem wirklich Kaffeesatzlesen. Und Sie haben auch noch gefragt, wie denn aktuell die Renditen sind. Ich kann Ihnen sagen, per Ende Oktober sind wir knapp positiv bei 0,23%, ich habe diese Zahlen vorliegen. Allein im Oktober resultierte eine positive Performance von knapp 3%. Dies zeigt, wie volatil die Börsenentwicklung in diesem Jahr ist. Es gab Monate, da hatten wir sehr gute Werte, andere Monate wieder negative Werte. Und die Frage ist, wo man am Stichtag Ende des Jahres steht. Es kann sein, dass wir ohne Weiteres eine Rendite von 3 bis 4% erzielen, es kann aber auch sein, dass wir eine Rendite von minus 5 bis 6% verkraften müssen. Das wissen wir nicht. Wir haben uns im Rahmen der Finanzplanung über das konkrete Vorgehen unterhalten und haben beschlossen, dass wir längerfristig mit diesen 2,5% arbeiten und uns von den aktuellen Marktschwankungen nicht beeinflussen lassen.Dann zum Abg. Frank Konrad: Also mit Ihrer Aussage habe ich schon grosse Mühe, muss ich wirklich sagen. Wenn Sie sagen, ich sei seit 2014 verantwortlich - falsch. Seit 2013. Und im 2012 hatten wir einen Personalaufwand von CHF 224 Mio., einen Sachaufwand von knapp CHF 100 Mio. Im 2013, das ist in unserer Periode passiert, haben wir entsprechend den Personalaufwand leicht reduziert, aber den Sachaufwand auf CHF 82 Mio. runtergedrückt. Und Sie dürfen nicht einfach hingehen und diesen Tiefstwert von 2014 als Basis nehmen. Wie Sie sehen, haben wir im Budget in diesem Jahr einen Sachaufwand von CHF 91 Mio., im Budget 2016 sind es CHF 85 Mio., dann geht es weiter auf CHF 82 Mio., CHF 80 Mio. und CHF 77 Mio. Und wenn man das nicht anerkennt, dann verstehe ich die Welt wirklich nicht mehr, dann frage ich mich wirklich, auf welcher Ebene Sie hier politisieren. Dann haben Sie mich nochmals gefragt betreffend die entsprechenden Massnahmen, die umzusetzen wären. Wie gesagt, wenn ein Massnahmenpaket notwendig ist, wird sich die Regierung vertieft mit den Möglichkeiten befassen und nicht einen Schnellschuss abgeben. Aber dennoch ist klar aufgrund der heutigen Situation, dass jegliche weitere Einsparung irgendjemanden treffen wird. Und vor allem, wenn es in die Millionenbeträge geht. Der Abg. Wendelin Lampert hat das sehr treffend ausgeführt: Wenn Sie zum Beispiel CHF 10 Mio. einsparen müssen und das im Rahmen des Staatsbeitrages an die KVG machen, dann wird das einen entsprechenden Prämienanstieg auslösen. Wenn Sie andere Bereiche kürzen, wird das in der Regel auch durchschlagen. Daran führt einfach kein Weg vorbei. Für mich fällt das Geld jedenfalls nicht vom Himmel. Geld kommt nicht einfach, ohne dass man etwas dafür tun muss. Irgendwo müssen Sie Massnahmen setzen, und wenn die Regierung ein weiteres Massnahmenpaket schnüren muss in Zukunft, wird man diese entsprechenden Möglichkeiten sicher seriös analysieren.Dann zum Abg. Thomas Rehak: Ich nehme Ihr Votum so zur Kenntnis. Sie hätten eine Chance gehabt, hier ein Zeichen zu setzen, diese haben sie nicht wahrgenommen - schade für die Staatsangestellten.Zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Ich kann Ihnen spontan nicht beantworten, weshalb diese Ergänzungsleistungen entsprechend erhöht werden. Das müsste ich nochmals verifizieren. Meiner Meinung nach hat man hier auf die vergangene Entwicklung abgestützt und diese entsprechend in die Zukunft prognostiziert, aber das müsste ich Ihnen nochmals vertieft abklären.Und dann noch zum Abg. Thomas Vogt - betreffend die Frage der Auslagerung: Es ist so, dass wir diese Aufgabenanalyse im Sinne der Übersicht der staatlichen Aufgaben fertig haben und ein erster Bericht erstellt wird. Dieser wird dem Landtag natürlich auch zur Verfügung gestellt. Die weiteren Punkte sind dann: Diskussion, welche Gebiete man auslagern kann. Und diese werden natürlich nach und nach diskutiert. Wir bearbeiten aktuell Themen mit der Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer, dort laufen gewisse Analysen. Wir haben auch beim Regierungschef-Stellvertreter die Frage der ALV und des AMS diskutiert. Also diese Diskussionen laufen, sind aber im Moment noch nicht alle fertig abgeschlossen. Und es ist klar, dass wir dem Landtag hierüber Bericht erstatten werden, wenn die konkreten Resultate vorliegen. Ich habe nur den Hinweis gemacht, dass es nicht so einfach ist, gewisse Aufgaben, die innerhalb der Verwaltung erbracht werden, auszulagern, weil die Konsequenzen zum Teil eher negativ sind, wenn man das gesamte Bild betrachtet. Und wir sehen gerade in anderen Bereichen, dass zum Beispiel eher ein Druck kommt, gewisse Aufgaben zentral durch die Landesverwaltung zu übernehmen, auch von den Gemeinden weg, weil es Synergien bringt und man effizienter arbeiten kann. Das hat dann unter Umständen zur Konsequenz, dass gewisse Ressourcen aufgebaut werden müssen. Auch wenn diese Leistungen dann verrechnet werden, haben wir trotzdem das Problem, dass der Headcount steigt und damit die Personalkosten steigen. Und dieses Dilemma macht uns diese gesamtwirtschaftliche Betrachtung nicht immer ganz einfach.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. So ganz unlauter ist der Standpunkt meines Kollegen Frank Konrad ja nun wirklich auch nicht. Die heutige Regierung hat die Tätigkeit Ende März 2013 aufgenommen. Die Landesrechnung 2014 war die erste Landesrechnung, für die die heutige Regierung vollumfänglich verantwortlich zeichnet. Aber so ist es halt einmal in der Politik; und ich würde rein einmal die Hypothese aufstellen: Wenn die Kosten von 2013 auf 2014 massiv gestiegen wären, dann wäre natürlich auch genau mit dem Gegenteil argumentiert worden: Ja, wir konnten dieses Jahr nicht mehr richtig beeinflussen, das war schon gelaufen, als wir unsere Aufgabe übernommen haben. - Aber wie gesagt, das 2014 ist durchaus ein anzunehmender Referenzwert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur kurz auf den Abg. Wendelin Lampert antworten, weil er immer wieder auf dieses Traktandum 14 verweist, das heute noch zur Beratung kommen wird. Es ist richtig, wir haben verschiedene Aufgaben der Gemeinden geplant, auch auf Wunsch des Landtages und aufgrund der Vernehmlassungen. Es wurde allseits begrüsst, dass das zentral durch die Landesverwaltung neu erledigt werden kann. Und wir haben auch schon in der Finanzkommission dargelegt, dass wir dann geschaut haben, was das für einen Aufwand generiert, und entsprechende Gebühren vorgesehen. Und bei Grundstücksgeschäften gehe ich davon aus, dass das durchaus Fälle betrifft, wo eine solche Gebühr von ein paar Hundert Franken auch noch vertretbar ist, wenn ein paar Grundstücke involviert sind, die Millionen wert sind. Und von daher ist ganz klar entsprechend diesem zusätzlichen Aufwand, der auch Stellen bedingt, auch eine entsprechende Einnahmenseite vorhanden. Und ich bitte Sie einfach, das auch zu erwähnen und nicht immer nur den Personalaufwand hier zu betonen. Also wenn wir diese Stellen so aufbauen, weil wir zentral diese Dienstleistung für die Bevölkerung wahrnehmen wollen, generiert das Gebühreneinnahmen; und diese Gebühreneinnahmen, so wie das berechnet wurde, werden so sein, dass der Aufwand mindestens gedeckt sein soll. Aber ich glaube, diese Debatte können wir dann gerne beim Traktandum 14 führen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Dieser Meinung bin ich auch.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Noch eine kurze Replik zum Abg. Christoph Wenaweser: Ich bin mit Ihnen nicht einverstanden. Die jetzige Regierung ist Ende März 2013 in das Amt gekommen, Anfang Februar waren bereits die Wahlen. Wir haben seit Beginn der Legislatur enorm darauf geachtet, diese Ausgabenpositionen, die wir beeinflussen können, entsprechend zu reduzieren. Wir haben viele Aufträge gecancelt, haben bewusst beispielsweise die Kosten für Experten und Gutachten massiv reduziert - und diesen Erfolg, den lasse ich mir nicht nehmen. Das ist auf unsere Arbeit und unsere Anstrengungen zurückzuführen. Und nicht nur auf meine, sondern auf die der gesamten Regierung und auch der Verwaltung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Ausführungen. Die Frage betreffend die Ergänzungsleistungen bei der AHV, diese 3% plus, ich denke mir, die können wir dann im Dezember noch sehr ausführlich debattieren. Dann nur betreffend das Traktandum 14: Ja, dieses Votum, das müssen Sie nicht an mich richten, Herr Regierungschef-Stellvertreter, das müssen Sie an diverse andere Damen und Herren richten. Mir ist schon bewusst, was da drinsteht. Aber der Herr Regierungschef hat es gerade auch gesagt: Betrachtet wird eben nur das Personal, die Einnahmenseite wird nicht betrachtet. Und da haben Sie jetzt den falschen Adressaten erwischt, das Votum betrifft andere Damen und Herren, die genau das machen, was der Herr Regierungschef sagt, man schaut nur auf den Aufwand und beachtet nicht die generierten Erträge. Ich kenne die Ausführungen zu den finanziellen, personellen Konsequenzen von Traktandum 14 schon. Ich habe es explizit gefordert in der 1. Lesung, dass das so drinsteht. Mir ist das schon bewusst, dass man eine Nettorechnung machen sollte. Nur, diese Nettorechnung vermisse ich des Öfteren hier drin. Und entsprechend ist es eben auch sehr brisant, wenn man hier zusätzliche Aufgaben übernimmt. Denn im Endeffekt zeigt man auf den Politiker und sagt: Du hast deinen Laden zu wenig im Griff. - Zumindest das habe ich heute hier drinnen so erlebt und für mich ist die Entscheidung zu Traktandum 14 klar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Lampert. Von den anwesenden Damen und Herren hier haben Sie auf dieses Traktandum 14, auf diese 200 Stellenprozente, die dort erwähnt sind, hingewiesen. Und ich bin froh, dass Sie jetzt auch diese Nettorechnung erwähnt haben, das hat mir vorher eben gefehlt. Jetzt bin ich mit Ihnen einverstanden. Und wie Sie dann abstimmen werden beim Traktandum 14, das werden wir dann ja sehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir den Bericht der Regierung zur Finanzplanung 2016 - 2019 zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 12 erledigt.-ooOoo-