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Wahl eines Landrichters
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Ich benütze die Gelegenheit, um die Klasse der BMS mit ihrer Lehrperson Frau Schneider im Landtag zu begrüssen. Herzlich willkommen. Wir kommen zum Traktandum 9: Wahl eines Landrichters.
In der Sitzung vom 2. September 2015 hat der Landtag anlässlich der Wahl eines Landrichters den vom Richterauswahlgremium vorgeschlagenen Kandidaten nicht gewählt.
In Art. 14 Abs. 3 des Richterbestellungsgesetzes ist für diesen Fall festgelegt, dass sich Gremium und Landtag innerhalb von vier Wochen auf einen neuen Kandidaten zu einigen haben, ansonsten der Landtag einen Gegenkadidaten vorzuschlagen und eine Volksabstimmung anzuberaumen hätte. Vertreter des Richterauswahlgremiums und des Landtagspräsidiums haben sich im Nachgang, am 9. September 2015, darauf geeinigt, dem Landtag den Vorschlag zu unterbreiten, Herrn lic.iur. Willi Büchel, Gamslafina 24, Balzers, als Landrichter zu wählen. Mit der Wahl von Herrn Büchel kann der Gesamtlandtag heute die Einigung innerhalb der geforderten Frist von vier Wochen sanktionieren.
Gibt es zu diesem Vorschlag Wortmeldungen?
Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte lediglich zu Protokoll geben, dass ich mir erlauben werde, an dieser Wahl nicht teilzunehmen, weil ich in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Kandidaten stehe. Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann bitte ich Sie, Ihren Badge zu ziehen. Ich darf bitten, die Stimmzettel auszuteilen.
Die Stimmzettel werden verteilt.
Landtagspräsident Albert Frick
Meine Frauen und Herren Landtagsabgeordneten, ich gebe Ihnen das Wahlresultat bekannt: Als Landrichter wurde Herr Willi Büchel mit 15 Stimmen bei 23 Anwesenden gewählt. Wir werden Herrn Büchel S.D. dem Erbprinzen zur Ernennung vorschlagen.
Damit haben wir Traktandum 9 erledigt.
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1. Oktober 2015