Interpellationsbeantwortung betreffend die Stiefkindadoption und die Adoption (Nr. 92/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit den Beratungen fort und kommen zu Traktandum 6: Interpellationsbeantwortung betreffend die Stiefkindadoption und die Adoption. Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 92/2015. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete und Mitglieder der Regierung, guten Morgen. Die Regierung hat die Freie-Liste-Interpellation zur Stiefkindadoption und Adoption beantwortet. Die Regierung positioniert sich dabei sehr, sehr vorsichtig und zurückhaltend gegenüber Änderungen. Sie geht wenig auf die fortbestehenden Diskriminierungen gegenüber Kindern und Erziehungspersonen ein, welche durch das aktive gesetzliche Verbot von Stiefkindadoptionen oder Adoptionen bei verpartnerten Paaren in Liechtenstein bestehen. Die Regierung hat die Fragen dennoch mit zwei Ausnahmen recht ausführlich beantwortet. Sie hat auch die Gerichte und das Amt für Soziale Dienste mit bei der Beantwortung einbezogen. Dafür meinen Dank an die Regierung und auch an die involvierten Amtsstellen wie auch die Gerichte. Dort, wo die Regierung unserer Ansicht nach dennoch eine klare Antwort, so gut sie es vermochte, umschiffte, hake ich später im Votum noch ein.Zuerst möchte ich dazu ein paar allgemeine Kommentare zur Haltung der Regierung abgeben, um dann rasch auf die beiden Themenbereiche Stiefkindadoption und Adoption zu sprechen zu kommen. Die Regierung will von sich aus keine Änderungen anstossen, weder bei der Stiefkindadoption noch bei der Adoption. Die Regierung verweist dabei auf die noch junge gesetzliche Möglichkeit zur Verpartnerung von homosexuellen Paaren. So weit kurz die Haltung der Regierung, die sie in der Beantwortung zum Ausdruck bringt. Aus unserer Sicht hat aber gerade die Tatsache, dass die Möglichkeit, sich mittels eingetragener Partnerschaft zu verpartnern und damit eine eheähnliche Verbindung mit gegenseitigen Rechten und Pflichten zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen zu ermöglichen, interessanterweise möglicherweise eine negative Wirkung für die Betroffenen hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeit zur Adoption. Ich komme noch darauf.Ja, es stimmt schon, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass Österreich die Stiefkindadoption erlauben musste, betrifft Österreich, und nicht Liechtenstein. Ebenso betrifft auch das Urteil des höchsten Gerichts in Österreich, des Verfassungsgerichts, dass das Land Österreich die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare erlauben muss, unser Land nicht direkt. Dennoch hätten wir Interpellanten von der Regierung mehr erwartet. Zumindest eine Aussage: Wir sind uns bewusst, dass wir in Liechtenstein genau die gleichen Gesetzesbestimmungen haben, welche nun klar mit dem Etikett «diskriminierend, abzuschaffen» versehen sind. Solch eine Aussage hätten wir uns gewünscht. Denn: Der EGMR verurteilte Österreich, und der Österreichische Verfassungsgerichtshof, also das höchste österreichische Gericht, sagte: Die Regelungen verstossen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Liechtenstein tut das auch: Liechtenstein verstösst gegen die EMRK, obwohl wir sie ratifiziert haben. Das wissen wir zumindest seit dem Urteil gegen Österreich.Ich möchte hier im ersten allgemeinen Teil zuerst einmal herausarbeiten, was es für einen Menschen mit Kinderwunsch bedeutet, rechtlich keine Kinder haben zu dürfen oder sie nicht in einer Partnerschaft aufziehen zu dürfen. Sie oder er hat nichts Ungesetzliches gemacht, nicht einmal ein Vergehen. Ein Stiefkindadoptionsverbot und ein Adoptionsverbot bei verpartnerten homosexuellen Paaren kann ein hartes rechtliches Urteil sein. Die Diskriminierung wirkt zum einen während des eigenen Lebens und wirkt überdies über die Generationen fort: Das Verbot auf eigene Kinder lässt sich nicht mehr in der nächsten Generation rückgängig machen, weil es diese Generation dann gar nicht gibt. Ebenso wirkt das Verbot auch auf unbeteiligte Dritte, wie die Eltern des verpartnerten Paars. Sie werden benachteiligt, indem ihnen beispielsweise Enkelkinder vorenthalten werden, die sie sich vielleicht ebenfalls sehr wünschen. Auch sie haben nichts Unrechtes getan und werden dennoch unter Umständen hart und dauerhaft getroffen. Ein Kinderwunsch ist ein legitimes Anliegen, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Dieser Wunsch kann sehr stark sein und bei Nichterfüllung das Lebensglück Erwachsener, die in verschiedener Beziehung zum imaginären Kind stehen, beeinträchtigen. Kinder, die in solchen Familien aufwachsen, lernen schnell, dass rechtlich ein Unterschied besteht. Sie schliessen daraus, dass ihr Familienmodell, das einzige, das sie von innen kennen, wohl auch gesellschaftlich, aber zumindest rechtlich, nicht anerkannt ist. Dafür können sie nichts. Ein solches Verbot entfaltet also eine überaus grosse Wirkung. Ich glaube, dass wir dies hier einmal festhalten sollten. Das wurde bisher viel zu wenig beachtet und war in Liechtenstein noch nicht viele Zeilen wert.Dann möchte ich Sie in diesem ersten, allgemeinen Teil des Votums noch auf einen weiteren nicht unwichtigen Umstand hinweisen: Männerpaare haben weit grössere Hindernisse und für sie ist die Wirkung der Verbote drastischer als bei Frauenpaaren. Das ist meine Erkenntnis nach dem Befassen mit dem Thema: Frauen haben einen praktischen Vorteil: Eine der beiden Partnerinnen oder beide können sich grundsätzlich ihren eigenen Kinderwunsch selber und legal erfüllen, indem sie, beispielsweise durch die Kaffeelöffel-Methode, zu der ein verständnisvoller Bekannter seinen Beitrag geleistet hat, schwanger werden können. Erwachsene zeugungsfähige Frauen können so auf relativ natürliche Weise eine Familie gründen und Kinder haben. Vielleicht ist das Adoptionsverbot deshalb für einige von ihnen weniger gravierend. Bei Männerpaaren geht das Austragen eines eigenen Kindes nicht, ohne eine Frau von ausserhalb der Beziehung hinzuzuziehen. Der geschilderte Weg zur Erfüllung des Kinderwunsches ist bei homosexuellen Männerpaaren nicht möglich, bei Frauen grundsätzlich schon. Der Gesetzgeber hat diese unterschiedliche Wirkung wohl nicht bedacht. Zurzeit suchen Betroffene einen Ausweg mit der Bildung von sogenannten Regenbogenfamilien, wo je ein homosexuelles Männerpaar und Frauenpaar zusammen zwei Familien gründen. Rechtlich können dabei derzeit auch nur die leiblichen Verwandtschaftsbeziehungen legitimiert werden.Wenn Sie meinen, dass solche Fragen spitzfindig sind und Einzelfälle thematisieren, möchte ich dagegenhalten, dass wir in Liechtenstein wegen der Kleinheit und wegen der geringen Bevölkerungszahl häufig vermeintliche Einzelfälle aller Art gesetzlich regeln, in der Meinung, ein solcher Fall komme ja doch nicht oder kaum vor - auch in dieser Meinung. Im Übrigen bin ich sicher, dass Fragen, wie sie hier aufgeworfen wurden, auf Liechtenstein zukommen. Ich kenne selber mehrere betroffene Paare. Ausserdem geht es hier ganz grundsätzlich um Menschen, welchen wir mit der bewussten Aufrechterhaltung von Diskriminierungen einen Teil ihrer Menschenrechte absprechen, das sollte uns doch einmal eine kurze Diskussion oder gar eine echte Auseinandersetzung mit dem Thema wert sein.Der liechtensteinische Gesetzgeber hat die angesprochenen Verbote aktiv im Gesetz verankert. Auf eine angemessene Weise hat er sich damit aber meiner Meinung nach noch nicht auseinandergesetzt. Aktiv gesetzte Diskriminierungen müssen unserer Meinung nach aber schon aussergewöhnlich gut begründet werden. Es sind jene, welche Diskriminierungen setzen und sie aufrechterhalten, die sie erklären müssten, nicht die anderen, welche die Diskriminierungen erfahren. Und die Regierung oder wir Landtagsabgeordnete können doch nicht mit der Argumentation kommen, es bestehe ein - überparteilicher oder gar gesellschaftlicher - Konsens darüber, dass es nach der Annahme der Partnerschaftsinitiative mit dem Abbau von Diskriminierungen nun genug sei. Diese Argumentation hört man gelegentlich, aber sie wird der Sache nicht gerecht.Die Zurückhaltung der Regierung gegenüber der Adoption bei verpartnerten Paaren und sogar auch gegenüber der Stiefkindadoption ist für uns denn auch nicht überzeugend. Ich hätte sie nicht so erwartet. Es ist eine ähnliche wie die Argumentation der Österreichischen Regierung, welche vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zerpflückt wurde und damit keinen Bestand hat. Es müssten bessere Argumente kommen, es müsste bessere Argumente geben, beziehungsweise es müsste argumentativ schon gezeigt werden können, dass für ein Kind mit zwei gleichgeschlechtlichen Eltern, davon ein Elternteil vielleicht leiblich, der andere Elternteil ein legitimierter Stiefelter, in irgendeiner Weise ein Nachteil entsteht oder es dem Kind dadurch grundsätzlich schlechter geht. Eine ähnliche überzeugende Argumentation müsste auch für das Adoptionsverbot gefunden werden, wenn denn schon solche Diskriminierungen gerechtfertigt werden sollen. Im zweiten Teil meines Votums angelangt, möchte ich nun die aus unserer Sicht wesentlichen beiden Themenbereiche Stiefkindadoption und Adoption kurz separat betrachten und bei den Antworten der Regierung das aus Sicht von uns Interpellanten Wesentliche herausarbeiten, um am Schluss Schlussfolgerungen zu ziehen. Zur Stiefkindadoption: Es gibt in Liechtenstein mit dem Stiefkind-Adoptionsverbot eine aktive Diskriminierung gegenüber homosexuellen Paaren in eingetragenen Partnerschaften. Das ist Fakt. Punkto Absicherung entsteht den betroffenen Familien dadurch ein Nachteil. Die Regierung schreibt, dass gemäss dem geltenden Paragrafen 196 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches einem leiblichen Elternteil beziehungsweise den leiblichen Eltern erlaubt ist, eine Person testamentarisch zum Vormund ihres Kindes zu berufen. So könne eine Beziehung zum nicht-leiblichen Kind abgesichert werden, wenn dem leiblichen Elternteil etwas zustösst. Ob das rechtlich genauso gut ist wie eine weiter gehende Regelung, bleibt fraglich, hier vertieft die Regierung nicht. Man merkt, dass die Regierung sich das erste Mal mit dem Thema befasst. Daraus mache ich der Regierung keinen Vorwurf, sondern stelle das einfach fest. Unser Ziel der Diskussion heute ist es dennoch, dies zu klären. Wie könnte sich bei der bestehenden Gesetzeslage ein homosexuelles Paar, bei dem eine Partnerin leibliche Kinder hat und bei welchem der zweiten Partnerin die rechtliche Legitimation der Mitverantwortung über die Kinder nicht erlaubt ist, eine Familie dennoch absichern? Hier scheinen Umwege gesucht und gefunden worden zu sein im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, um die Familie im Falle des Ablebens der leiblichen Mutter oder des leiblichen Vaters zu schützen und die zurückbleibende nicht-leiblich verwandte Betreuungsperson weiterhin rechtlich zur Betreuung zu befähigen. Aus unserer Sicht eine komplizierte, sicher nicht gleichwertige Regelung. Warum kompliziert, wenn es auch einfach und klar ginge? Weiters hoffe ich, dass ich zeigen konnte, dass diese Diskriminierung Männer unter Umständen stärker trifft als Frauen. Wenn das stimmt, scheint mir das diskussionswürdig und nicht rechtfertigbar. Dann müssten wir die Gesetzeslage zur Stiefkindadoption ändern.Zum Themenbereich der Adoption: Auch hier gibt es eine aktive im Gesetz verankerte Diskriminierung bei erwachsenen, verpartnerten homosexuellen Menschen in Liechtenstein. Die Regierung bewertet sie als derzeit gesellschaftlich legitim. Ob sie sie auch als rechtlich legitim bewertet, hätte ich auch gerne gewusst. Wie ich vorher hoffentlich verständlich darlegen konnte, trifft diese Diskriminierung Männerpaare und Frauenpaare gleichermassen, wie ich glaube. Hier ist es so, dass Einzelpersonen und Verheiratete grundsätzlich adoptieren dürfen, verpartnerte Paare aber nicht. Wenn also ein homosexuelles Paar seine Partnerschaft eintragen lässt, bringt das Paar damit amtlich zum Ausdruck, dass es in einer homosexuellen Beziehung lebt. Damit holt sich das Paar in puncto Adoption in Liechtenstein gleichzeitig auch einen Verbotsstempel in seine amtlichen Unterlagen. Haben wir hier ungewollt ein Dilemma geschaffen, weil sich nun Menschen in Liechtenstein sagen müssen: Weil ich nur alleine ein Kind adoptieren kann, nützt mir das Partnerschaftsgesetz gar nichts? Das ist eine Frage, auf die es für einen Teil der Betroffenen bei bestehendem Recht hinausläuft.Für uns Interpellanten liegt es auch nach der Beantwortung noch im Dunkeln, ob nun ein homosexuelles Paar mit Kinderwunsch besser davon absieht, sich eintragen zu lassen, damit eher als Einzelperson die Adoption eines Kindes möglich ist. Wie wird das beim Amt für Soziale Dienste überprüft? Auf dieses Thema sensibilisierte homosexuelle Erwachsene mit Kinderwunsch verunsichert eine solche Erklärung stark. Kann die Regierung noch einmal ausführen, was nun im Fall von adoptionswilligen Einzelpersonen gilt? Bei internationaler Adoption durch ein in Liechtenstein wohnhaftes homosexuelles verpartnertes Paar? Wie würde die Justiz in Liechtenstein reagieren - womit hat ein Paar zu rechnen?Ich möchte zum Schluss kommen und damit einen Bezug zur gelebten Praxis herstellen: Es gibt Betroffene in Liechtenstein. Die Betroffenen sind schon unter uns. Die Familien wollen sich rechtlich bestmöglich absichern. Auch die Kinder haben ein Recht darauf. Ich möchte letzten Endes, dass sich der Landtag hier einmal in die Lage der Betroffenen versetzt und bereit ist, sich zu überlegen, womit sie, die Betroffenen, konfrontiert sind und wie man sie in ihrer persönlichen Freiheit beschneidet - dauerhaft und über ihr eigenes Leben hinaus. Betroffene Erwachsene dürfen ihren Kinderwunsch nicht leben. Der Gesetzgeber in Liechtenstein, der Landtag, hat es bisher als legitim erachtet, dieses Verbot auszusprechen. Wenn betroffene Umgehungswege suchen, sind sie rechtlich in einer unsicheren Lage und müssen viele Widerstände überwinden oder irgendwie aushalten. Das Anliegen besteht dennoch weiterhin. Es verschwindet nicht. Das Anliegen kann leichtfertig abgetan werden - von der Gesellschaft und von der Politik. Derzeit haben wir es in Liechtenstein mit einer bewussten Aufrechterhaltung der Diskriminierung «zwecks Erhalt und Förderung eines bestimmten Familienbildes» durch die bürgerlichen Parteien zu tun. Ja, vielleicht kann man sogar sagen, die Mehrheit der Gesellschaft wolle das so, deshalb könne, solle, müsse es so bleiben. Ich frage hier dennoch: Dürfen wir das als Gesetzgeber? Denn die jungen homosexuellen Paare wollen die bestehenden Diskriminierungen nicht mehr einfach so akzeptieren. Sie sind hier und wollen in Liechtenstein bleiben. Ich meine, wir brauchen sie, ihre Mitarbeit, Kreativität. Sie tun unserer Gesellschaft gut und konfrontieren uns implizit immer vielleicht mit unseren eigenen Vorurteilen, die nicht gerechtfertigt sind. Wir dürfen nicht einfach unsere Vorurteile gesetzlich verankern und damit Diskriminierungen schaffen. Das ist meine Meinung. Der Wunsch nach Familie, nach eigenen Kindern sowie der Wunsch von Kindern nach einer bestmöglichen Absicherung darf nicht leichtfertig beiseitegeschoben werden. Dafür muss sich die Politik einsetzen. Familien mit homosexuellen Elternpaaren oder Regenbogenfamilien sind die gesellschaftlich bestüberwachten und beobachteten Familien, die es gibt: Da kontrollieren die Verwandten, die Nachbarn, die Lehrpersonen, die Kinderärzte, einfach alle, mit, ob es der Familie und vor allem den Kindern gut geht. Von den sogenannten Regenbogenfamilien, bei denen sich - wie gesagt - ein Männerpaar und ein Frauenpaar für die Fortpflanzung zusammentun, gibt es in der Schweiz schon heute mehrere Hundert Paare. Und ausschliesslich alle wissenschaftlich anerkannten Studien über diese neuen, gelebten Familienmodelle zeigen, dass es solchen Kindern mindestens ebenso gut geht wie in den üblichen Familienmodellen. Politische Arbeit, die wir zu erledigen haben, beinhaltet nicht nur die Übertragung von schon bestehenden gesellschaftlichen Mehrheiten in Gesetzesform, sondern es bedeutet doch in erster Linie, der Verfassung nachzuleben und eine öffentliche Diskussion zum Abbau von Diskriminierung und Vorurteilen zu fördern, verbunden mit der Weiterentwicklung unserer Gesetze. Ich habe grossen Respekt vor dem Mut der Betroffenen und halte hier fest, dass sie unsere Unterstützung zur Abschaffung jeglicher Diskriminierung verdienen. Eine Diskriminierung ist nicht rechtfertigbar.Wir würden uns sehr freuen, wenn heute eine gute Diskussion über das Thema geführt wird, die die vorgebrachten Argumente aus der Interpellationsbegründung und aus diesem Votum aufnimmt, egal ob stützend oder mit Gegenargumenten.Aus meiner Sicht sind weitere Schritte des Gesetzgebers angezeigt. Wir teilen die Meinung der Regierung, dass es einer gesellschaftlichen Diskussion darüber bedarf. Im Gegensatz zur Regierung möchte die Freie-Liste-Fraktion diese Diskussion vorantreiben und einen Abbau von Diskriminierungen erreichen. Ich rufe auch die Regierung und die anderen Parteien auf, dies aktiv zu tun. Unnötige, kaum sachlich begründbare und unter Umständen für betroffene Kinder und Erwachsene nachteilige Bestimmungen müssen beseitigt werden, und damit können auch entstehende und bestehende soziale Bindungen, die mit Verantwortung einhergehen, rechtlich legitimiert werden. Mit dieser Interpellation wollten wir auf ein echtes, bestehendes Anliegen aufmerksam machen. Wir meinen, wir müssen den Betroffenen Lösungen anbieten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf in Erinnerung rufen, dass eine Diskussion nur dann stattfindet, wenn der Landtag eine solche explizit beschliesst. Der Herr Abg. Peter Büchel wünscht das Wort. Da er nicht zu den Interpellanten zählt, beantrage ich Diskussion. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 23 Stimmen einhellig stattgegeben.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Guten Morgen. Mein Votum wird nicht so lange werden wie das meiner Vorrednerin. Nur ein paar Punkte dazu: Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare bereits im Jahre 2010 bei der Schaffung des Partnerschaftsgesetzes ein Thema war. Bei der 1. Lesung des Partnerschaftsgesetzes am 16. Dezember 2010 wurde über die Adoption durch gleichgeschlechtige Paare debattiert. Ich denke, wenn dieses Thema dazumal nicht ausgeklammert worden wäre, dann hätten wir heute noch kein Partnerschaftsgesetz.Nun liegt die Interpellationsbeantwortung der Regierung vor und wir können die Stiefkindadoption und die Adoption ein weiteres Mal debattieren. Die vorliegende Interpellationsbeantwortung beantwortet aus meiner Sicht die Fragen der Interpellanten sehr ausführlich - was die Abg. Helen Konzett Bargetze auch schon bemerkte. In der Beantwortung wird die liechtensteinische Rechtslage ausführlich dargestellt, so wie die Rechtslage in Österreich und in der Schweiz. Einige Staaten in Europa sind bei der Adoption um einiges liberaler als die aufgeführten Nachbarländer und Liechtenstein. Ein Vergleich mit dem einen oder anderen Land in Europa, welches die liberalen Gesetzte beim Adoptionsrecht hat, wäre für mich durchaus interessant gewesen und hätte sicher die eine oder andere Perspektive aufgemacht. Leider ist die Beantwortung nur in dieser Art, nach dem Dreigestirn Liechtenstein, Schweiz, Österreich, ausgefallen. Ich werde hier nicht auf alle Fragen und Antworten eingehen, die eine oder andere möchte ich aber doch noch erwähnen. Die Frage auf Seite 31 zur Gesetzeslage finde ich sehr interessant. Die Frage lautet: Wie ist die in Liechtenstein entstandene Gesetzeslage rechtfertigbar oder erklärbar, nach der unverheiratete heterosexuelle Partner oder nicht eingetragene homosexuelle Paare oder hetero- oder homosexuelle Einzelpersonen ein Kind adoptieren dürfen, eingetragene Partner aber nicht? Die Antwort der Regierung, dass nach heutigem Gesetz die Lage die Adoption in Annahme von Kindesstatt grundsätzlich nur Einzelpersonen oder Ehegatten vorbehalten ist, und dass eine gemeinsame Adoption nur durch Ehegatten erfolgen kann. Als Einzelperson kann ich also ein Kind adoptieren, da ist die sexuelle Ausrichtung wohl egal. Als Ehepaar auch, aber in einer gleichgeschlechtigen Partnerschaft nicht. Inwieweit dies als diskriminierend zu betrachten ist, kann leider nicht aus der Beantwortung gelesen werden. Meine Vorrednerin hat dies auch schon erwähnt. Da ich in dieser Interpellationsbeantwortung keine Tendenzen lese, die heutige Gesetzeslage aufzuweichen, werden auch bei uns unter Umständen eines Tages die Gerichte entscheiden, wie es weitergeht.Dann zu Frage 3.11: Hier wird dies beantwortet. Plant die Regierung, das Partnerschaftsgesetz um den Aspekt der Stiefkindadoption zu erweitern? Die Regierung schreibt in der Beantwortung: «Nein. Das Gesetz», gemeint ist das Partnerschaftsgesetz, «ist im Rahmen eines politischen Diskurses entstanden, wobei es als eine von der Mehrheit der Bevölkerung im Rahmen des erfolgten Referendums bestätigte inhaltliche Gesamtlösung angesehen werden kann.» Wie eingangs erwähnt, ich denke, es war dazumal im 2010 eine akzeptable Lösung für alle, und ich glaube, die Zeit ist noch nicht reif für weitere Schritte. Und ich glaube auch, die Lösung, die dazumal mit dem Partnerschaftsgesetz erzielt wurde, sollten wir jetzt nicht weiter strapazieren. Aber ich denke, die Zeit wird nicht stehen bleiben. Irgendwann werden wir auch darüber befinden müssen, inwieweit einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft dieselben Rechte bei einer Adoption eingeräumt werden wie einem heterosexuellen Paar. Nur, wann der Tag kommen wird, dass hier im Hause die Gesetzeslage für eine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare angepasst wird, wage ich nicht vorherzusagen. Denn wir müssen uns vor Augen führen, wenn die Hürde des Landtages genommen würde, dann bin ich gespannt, wie wir mit der Aussage des Erbprinzen, der bereits im Jahre 2010 verlauten liess, dass ein solches Adoptionsgesetz nicht sanktioniert würde, umgehen werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Guten Morgen. Die Freie Liste erwartet eine Diskussion zu diesem Thema. Ich weiss nicht, ob ich einen grossen Beitrag zu dieser Diskussion leisten kann. Die Rednerliste lässt auch nicht so viel erwarten. Ich habe grossen Respekt vor dem sehr detaillierten und ausführlichen Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze. Es war sehr interessant - und Sie haben sich gefragt, ob die Regierung sich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt. Ich denke, wir werden noch eine Antwort hören.Ich gebe zu, ich habe mich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt, als ich diese Interpellationsbeantwortung gelesen und studiert habe. Ich habe diese Interpellationsbeantwortung mit grossem Interesse gelesen und habe festgestellt, dass es sehr viel Klärungsbedarf braucht. Wenn man diese Interpellationsbeantwortung anschaut, dann wurden zwölf Fragen gestellt. Der grosse Teil der Beantwortung ist ein vorgelagerter Teil, in dem die ganze rechtliche Situation aufgezeigt wird, die ja durchaus sehr komplex ist. Nun ist es so, dass es einen Entscheid von 2013 gibt. Dieser Entscheid hat die österreichische Justiz dazu veranlasst, die Gesetzgebung zu ändern. Das ist die Situation in Österreich. Dann wissen wir, auf der Seite 12 steht, dass ein ähnliches Gesetz momentan in der Schweiz in der Vernehmlassung ist. Wann diese Vernehmlassung abgeschlossen sein wird, das wissen wir nicht. Also man kann davon ausgehen, dass auch die Schweiz sich damit beschäftigt und dann der Nationalrat und der Ständerat sich mit diesem Thema befassen werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Regierung vielleicht auch gesagt hat, ja, jetzt warten wir vielleicht einmal ab, was die Schweiz macht, und schauen wir, wie sich dann die Schweiz entscheidet. Es wird ja in dieser Interpellationsbeantwortung auch immer wieder auf die schweizerische Gesetzgebung hingewiesen.Es ist eigentlich unverständlich, warum eine homosexuelle Einzelperson eine Adoption machen kann und warum homosexuelle Paare in einer eingetragenen Partnerschaft das nicht machen können. Das leuchtet mir nicht ein, das muss ich ganz ehrlich sagen - das scheint mir nicht nachvollziehbar. Ob jetzt da Vorurteile - ich weiss nicht, ob Sie Vorurteile so gemeint haben - da mitschwingen, das weiss ich nicht. Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Aber diese offensichtliche unterschiedliche Behandlung scheint mir schwierig zu erklären, das muss ich ganz ehrlich sagen. Und da sehe ich schon auch Handlungsbedarf und damit würde ich jetzt für den Moment gerne enden. Vielen Dank für diese interessante Interpellation. Ich glaube aber, wie der Abg. Peter Büchel das auch gesagt hat, wir dürfen nicht vergessen, dass das Partnerschaftsgesetz ja im Jahr 2011 zum letzten Mal revidiert, bearbeitet wurde. Wenn jetzt die Regierung sagt, wir wollen ein bisschen warten, dann kann ich das Ganze ehrlich gesagt verstehen, obwohl es eigentlich ein Widerspruch zu dem ist, was ich gesagt habe. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Interpellationsbeantwortung betreffend die Stiefkindadoption und die Adoption gibt auf 35 Seiten einen guten Überblick über diese Thematik. Aber ich möchte jetzt nicht weiter ausholen, es ist schon einiges gesagt worden zum Inhalt. In vielen Ländern ist eine Adoption möglich. Die Bevölkerung in Liechtenstein ist sehr tolerant, das Partnerschaftsgesetz wurde mit 68,8% gutgeheissen. Hingegen, dass homosexuelle Paare Kinder adoptieren können, ist mit den hierzulande sittlichen Normen, auf denen verantwortungsbewusstes Handeln fusst, für die meisten nicht vereinbar. Das Bild von homosexuellen Paaren mit adoptierten Kindern passt nicht in unsere katholisch geprägte Gesellschaft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Gibt es weitere Wortmeldungen? Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Interpellation der Abg. Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer hat allgemeine Fragen betreffend das Adoptionsrecht zum Gegenstand, aber auch solche betreffend die Situation gleichgeschlechtlicher Paare sowie gleichgeschlechtlich orientierter Einzelpersonen.Die Regierung hat sich bemüht, die zwölf teilweise in verschiedene Detailthemen gegliederten Fragen nach bestem Kenntnisstand zu beantworten. Die Regierung hat hinsichtlich einer möglichen Abschaffung oder Lockerung des Ausschlusses gleichgeschlechtlicher Paare von der Adoption die in Betracht kommenden Argumente berücksichtigt und bewertet. Sie ist zum Ergebnis gekommen, dass ein politisches Aktivwerden seitens der Regierung im gegenständlichen Zusammenhang derzeit nicht angezeigt erscheint. Als Grundlage hierfür muss das im Jahr 2011 in Kraft getretene Partnerschaftsgesetz Berücksichtigung finden.Der Landtag hat sich im Rahmen des seinerzeit gegen die Regierungsvorlage ergriffenen Referendums für das Partnerschaftsgesetz ausgesprochen und für ein Ja an der Abstimmungsurne plädiert. Dies mit Verweis auf die im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen, namentlich unter anderem den Ausschluss von der Adoption. Das Partnerschaftsgesetz wurde letztendlich an der Urne angenommen. Dieser im Rahmen der Volksabstimmung zustande gekommenen, auf umfangreichen und tiefgreifenden Diskussionen in der Bevölkerung basierenden politischen Lösung fühlt sich die Regierung nach wie vor inhaltlich verpflichtet. Damit möchte ich auf Ihre Voten eingehen. Ich bedanke mich für das ausführliche und interessante Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze. Ich habe durchaus Verständnis für bestimmte Haltungen und Fragen, die Sie aufwerfen. Aber, wie gesagt, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass eine Interpellation den aktuellen Standpunkt der Regierung darstellt. Und die Regierung hat sich, wie sie festgestellt haben, diese Regierung hat sich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt und sieht sich gegenwärtig nicht in der Lage, die Volksabstimmung von 2011 bereits mit einem Vorstoss seitens der Regierung wieder zu ändern, sondern fühlt sich dieser Rechtslage, die aber durch eine breite Diskussion zustande gekommen ist, eben verpflichtet.Sie haben darauf hingewiesen, dass natürlich die Rechtslage in Österreich vom Verfassungsgericht und vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof als diskriminierend beurteilt wurde und dass Österreich nun am Zug ist, etwas ändern muss. Das ist richtig und natürlich beobachten wir die Entwicklung in Österreich, was in Österreich jetzt passiert, weil sich unsere Rechtslage eben sehr weit und oft auch am österreichischen Recht orientiert. Fakt ist einfach und das haben wir auch darzustellen versucht, dass die liechtensteinische Rechtslage so zustande gekommen ist wie erwähnt - eben mit einer Volksabstimmung -, dass das breit getragen wurde von Landtag, Regierung und Bevölkerung und dass wir nicht leichtfertig jetzt aufgrund eines Urteils in einem anderen Land das Gefühl haben, hier Schritte setzen zu müssen, die diese Rechtslage ändern.Das heisst aber nicht und da gebe ich Ihnen recht, dass das auf alle Zeiten in Stein gemeisselt ist. Sie haben selbst erwähnt, Frau Abg. Konzett Bargetze, dass dieses Thema bislang nicht viele Zeilen wert gewesen sei. Ich denke, das trifft das Problem auch auf den Punkt. Diese ganze Diskussion wurde im Zusammenhang mit dem Partnerschaftsgesetz einmal geführt, im Rahmen der Volksabstimmung zu diesem Referendum. Und dort wurde der Bevölkerung klar gesagt: Nein, Liechtenstein will diese Adoption nicht. Und da kam dann die Reaktion von der Bevölkerung, dass man gesagt hat: Wenn diese Einschränkung da ist, dann akzeptieren wir das Partnerschaftsgesetz in dieser Form, das können wir uns vorstellen. Und ich denke, das muss man einfach so auch akzeptieren und vielleicht braucht es eben neue, viele weitere Zeilen, eine Diskussion, eine gesellschaftspolitische Diskussion, damit auch in Liechtenstein sich die Situation in der Gesellschaft dann ändert und ein solcher Schritt dann eben möglich wird. Und dazu kann ich auch das, was der Abg. Eugen Nägele erwähnt hat, unterstützen: Natürlich beobachten wir, was in anderen Ländern, bei unseren Nachbarn, insbesondere in der Schweiz und Österreich, passiert. Und das wird unsere Diskussion in Liechtenstein sicher auch beeinflussen. Aber das ist die Aussage dieser Interpellation: Zum jetzigen Zeitpunkt sieht die Regierung keinen Grund, hier vorzupreschen und seitens der Regierung Schritte zu setzen.Ich gehe noch auf diese Fragen betreffend die Einzelpersonen ein. Es wurde immer wieder erwähnt, dass es stossend sei oder nicht verständlich sei, dass Einzelpersonen anders behandelt werden als Paare. Nun ist es einfach so, und das haben wir in der Interpellationsbeantwortung auszuführen versucht, so ist einfach die Rechtslage. Bei Einzelpersonen, bei Einzeladaption, ob Stiefkind oder normale Adaption, ist einfach die Betrachtung anders - es geht nicht um das Geschlecht des adoptierenden Einzelnen. Und die Fragestellung war, wie es bei Paaren ist. Und wenn ein homosexuelles oder heterosexuelles Paar eine Adoption versucht, dann wird das gemäss der Rechtslage anders beurteilt, als wenn eine Einzelperson - egal welcher geschlechtlichen Ausrichtung, welcher sexuellen Ausrichtung, diese Person sich zurechnet - betrachtet wird. Nun haben Sie darauf hingewiesen, dass das eine Unsicherheit kreiert, wenn dann eben ein Paar, das nicht eingetragen ist, quasi einer der beiden als Einzelperson, eine Adoption anstreben könnte.Nun Sie haben gefragt, wie dann die Rechtslage sei. Und wie die Justiz reagieren würde, haben Sie gefragt. Die Rechtslage ist dann eine Einzelfallbetrachtung und wir haben ja das Beispiel in anderen Ländern angeführt, dass, wenn es offensichtlich wäre, dass hier eine Umgehung versucht würde mit einer Bestimmung, die klar ist. Sie sagt, dass sowohl für hetero- als auch für homosexuelle Paare die Adoption nur möglich ist, wenn eine Ehe da ist, und eine Ehe geht nur für heterosexuelle Paare. Also nur bei einer Eheverbindung kann man als Paar gemeinsam adoptieren. Wenn jetzt ein heterosexuelles Paar, das nicht verheiratet ist, versuchen würde, eine Adoption zu machen, und die zuständigen Behörden würden wissen und sehen, dass das ein Paar ist, aber nicht verheiratet, würde meines Erachtens in diesem einem Fall auch die Adoption abgelehnt. Wenn dann einer der beiden die Adoption quasi als Einzelperson versuchen würde und die Behörden wüssten und sehen würden, dass dies eben keine Einzelperson ist, sondern in einer Partnerschaft zusammenlebt, dann müsste man nach diesem Ordre public, wie er in anderen Ländern auch angewandt wird, sagen, das ist eine offensichtliche Umgehung des Gesetzes, das können wir nicht gutheissen. Das heisst, eine Einzelperson ist eine Einzelperson. Und wenn die Behörden sehen, dass es eben keine Einzelperson ist, sondern dass es eine verkappte Paaradoption ist, dann müssten meines Erachtens die Behörden auch so reagieren und sagen, das ist eine Umgehung des Gesetzes. Das heisst also, dass eine Adoption durch eine Einzelperson, die homosexuell ist, wenn diese Person wirklich eine Einzelperson ist, grundsätzlich möglich ist, weil bei einer Einzelpersonadoption eben nicht auf die sexuelle Präferenz dieser Einzelperson geachtet wird. Der Gesetzgeber sagt aber, wenn zwei Menschen zusammen als Paar eine Adoption durchführen wollen, dann wird eben darauf geachtet, dass dies nur in einer Ehe möglich ist. Und das ist das, was der Abg. Herbert Elkuch vielleicht auch angedeutet hat mit seinem Votum, das ist unser aktuelles Sittenverständnis, das ist unser aktuelles Familienbild, wie es im Gesetz abgebildet ist - und es tut mir leid, das ist nun einfach auch so halt die Rechtslage. Ich hoffe, dass ich hier diese Frage betreffend Einzelperson und Paar auch irgendwo noch einmal klarer darstellen konnte.Also noch einmal, es geht dann im Einzelfall eben auch um eine Einzelfallbetrachtung. Die Regierung hat eben auch eine Haltung betreffend Weiterentwicklung gesellschaftsrechtlicher Fragen. Sie haben es ja gerade gesehen, am gleichen Tag, wo wir die Interpellationsbeantwortung zur Stiefkindadoption verabschiedet haben, haben wir auch eine weitere Entwicklung im Partnerschaftsgesetz verabschiedet, die das Namensrecht weiterbringen soll, weil dort eine Diskussion bereits stattgefunden hat. Dort ist offenbar der Konsens in der Bevölkerung, soweit wir die Rückmeldungen haben, ein anderer, und darum hat die Regierung das Gefühl, dass hier der Schritt nötig und richtig ist. Wir haben auch vom Landtag entsprechende Rückmeldungen bereits gehabt, dass die Weiterentwicklung des Namensrechts für eingetragene Partnerschaften eben jetzt an der Zeit ist. Darum haben wir diesen Schritt gesetzt, und wir denken, damit bewegen wir uns auch wieder einen Schritt zu auf diese Menschen, die ganz sicher auch Anspruch auf eine nichtdiskriminierende Beurteilung und Haltung des Gesetzgebers haben. Aber noch einmal, ich denke, die Diskussion betreffend die Stiefkindadoption und die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare oder eingetragene Partnerschaften muss noch geführt werden, und hierzu fehlt noch dieser Diskurs. Diese Zeilen, die Sie eben erwähnt haben, die müssen noch geschrieben werden. Darüber muss noch diskutiert werden. Ja, ich glaube, das ist fürs Erste meine Position. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bedanke mich auch bei den Interpellanten für ihre Stellungnahme zu dieser Beantwortung. Ich bedanke mich auch beim Kollegen Peter Büchel für seinen Hinweis. Das Thema ist nicht zum ersten Mal auf dem Tisch. Es wurde vielleicht noch wenig darüber geschrieben, wie Sie gesagt haben, Frau Kollegin Helen Konzett Bargetze. Aber es ist sicher nicht das erste Mal, dass das auf dem Tisch ist. Es wurde zu Recht darauf hingewiesen - ganz deutlich mit eindrücklichen Beispielen -, wie widersprüchlich eigentlich die Gesetzeslage ist. Es wurde dann auch von Ihnen, Herr Justizminister, darauf hingewiesen, dass es dem gegenwärtigen Sittenverständnis zu entsprechen scheint. Mein Kollege Herbert Elkuch hat das auch so festgehalten, dass die jetzige Gesetzeslage unserer katholischen Gesellschaft wohl entspricht und dass das Gesetz eben ein Abbild ist von dem, was die Gesellschaft mehrheitlich erwartet. Ich denke aber, Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, und auch mein Kollege Herbert Elkuch könnten sich wahrscheinlich - möglicherweise -, wahrscheinlich ist vielleicht zu hoch gegriffen, aber möglicherweise irren. Das soll jetzt kein Wortspiel sein: Ich verweise hier auf die Abstimmung in Irland. Die Iren haben im Mai per Volksabstimmung als erstes Land der Welt, ein sehr katholisches Land, die Homo-Ehe eingeführt - mit einem auch recht deutlichen Ergebnis.Ich habe jetzt auf die Schnelle nicht herausfinden können, ob das bedeutet, dass in Irland, wenn die Homo-Ehe in der Verfassung verankert werden soll, ob das dann automatisch auch bedeutet, dass selbstverständlich Adoptionen auch möglich sind. Aber ich gehe doch schon davon aus. Für mich ist das alles letztlich eine Frage der Zeit. Man hat global gesehen, dass diese Widerstände gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften, gegen die sogenannte Homo-Ehe oder auch Widerstände gegen ein entsprechendes Adoptionsrecht bröckeln. Ich denke, früher oder später wird das Thema wieder auf dem Tisch sein, dann wird sich vielleicht etwas bewegen. Im Moment, glaube ich, wird sich nichts bewegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte mich bei allen, die sich jetzt zu Wort gemeldet haben, ausdrücklich bedanken für Ihre Offenheit, für Ihre Bereitschaft, sich dem Thema zu widmen. Es hat mich sehr gefreut, dass von mehreren Seiten auch auf diese widersprüchliche Gesetzeslage hingewiesen wurde, dass das anerkannt wird. Abg. Eugen Nägele, Abg. Pio Schurti und zum Teil auch Abg. Peter Büchel, Sie haben darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch im Gesetz besteht, und zum Teil auch Handlungsbedarf geortet. Das hat mich sehr gefreut. Das ist eben auch meine Beobachtung.Dann möchte ich auch dem Abg. Herbert Elkuch danken. Ich teile natürlich Ihre Meinung nicht, dass die Gesellschaft in Liechtenstein so ist, wie Sie sie beschrieben haben. Meine Beobachtung ist auch eine andere und geht eher in die Richtung, wie sie Pio Schurti beschrieben hat.Das Beispiel Irland ist sehr bezeichnend, wenn eine Bevölkerung, wenn ein Land genug hat von dieser katholischen Doppelmoral, unter der lange genug viele Menschen gelitten haben, und das Land dann auch ein Zeichen setzt dagegen. Ich denke, Umfragen in Liechtenstein zeigen auch, dass die Gesellschaft offen ist, relativ offen, und ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass manchmal, auch politisch, ein Bild von einer Bevölkerung gezeichnet wird, um bestimmte Traditionen aufrechtzuerhalten, um bestimmte Änderungen nicht machen zu müssen. Aber wenn man genau hinschaut, hat sich die Sache in der Bevölkerung draussen schon weiterentwickelt. Mir ist wichtig, noch einmal festzuhalten, dass wir beweisen müssen, statt einfach zu behaupten, dass die Diskriminierung gerechtfertigt ist. Das ist meine Meinung.Und ich möchte Sie einfach noch darauf hinweisen, dass viele Länderbeispiele zeigen - jetzt auch in der näheren Umgebung Liechtensteins -, dass das Partnerschaftsgesetz mit Volksabstimmungen in Kraft gesetzt wurde, dass dann aber jetzt eben eine zweite Phase angelaufen ist, wo sozusagen Korrekturen oder Anpassungen hinsichtlich dieser widersprüchlichen Einschränkungen gemacht werden. Und das könnte ja auch auf Liechtenstein zukommen, dass es dann eigentlich die Gerichte sind, die diese Frage entscheiden, und nicht unbedingt die Politik oder dass mittels Volksabstimmungen oder Initiativen diese Frage wieder geklärt wird. Also ich verstehe die Zurückhaltung der Politik dahingehend, dass man vielleicht auch abwartet, ob vielleicht jemand diese Frage gerichtlich klären lassen wird - bis hinauf ins oberste Gericht. Das kann man so machen. Aber ich denke einfach, dann ist es so, dass wir keine politische De-batte darüber führen, sondern dass uns dann einfach die Gerichte sagen werden, wir müssen das Gesetz ändern.Ob das der bessere Weg ist, weiss ich nicht. Für die Betroffenen ist er sicher mühsam, und da kann man den Betroffenen nur viel Mut und Glück wünschen. Aber es ist natürlich schon so, dass sich dann die Politik ein bisschen auch aus dieser Frage herausstiehlt, heraushält und das dann anderen überlässt. Das ist mir noch wichtig zu sagen. Ich bin selber in einer Zeit aufgewachsen, in der viele meiner homosexuellen Bekannten den Weg ins Ausland genommen haben, sich dort niedergelassen haben, also sich hier in Liechtenstein einfach nicht wohlgefühlt haben, sich nicht willkommen gefühlt haben. Und ich fand das extrem schade. Also das hat mich auch ein bisschen geprägt - diese Zeit, in der ich Menschen kennenlernen durfte, die dann im Ausland aufgeblüht sind und denen es dort viel besser ging als in Liechtenstein. Und ich möchte, dass diese Zeit der Vergangenheit angehört und dass wir homosexuellen Menschen hier in Liechtenstein eine Perspektive bieten. Ich denke, wir brauchen diese Menschen in Liechtenstein. Ja, damit möchte ich schliessen und mich bedanken für diese erste Diskussion. Und ich bin gespannt, wie es weitergeht. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zu Kenntnis genommen und haben gleichzeitig Traktandum 6 erledigt.-ooOoo-