Postulatsbeantwortung betreffend die Überprüfung der Subventionen und Transferleistungen an Private (Nr. 77/2015)
Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 5: Postulatsbeantwortung betreffend die Überprüfung der Subventionen und Transferleistungen an Private.Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 77/2015. Die Postulatsbeantwortung steht zur Diskussion.Abg. Manfred Batliner
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte zu Beginn herzlich für die Beantwortung des Postulats danken. Die Regierung hat hier eine schwierige Beantwortung vor sich gehabt. Es sind unter der Federführung des Ministeriums für Gesellschaft auch das Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur, das Ministerium Inneres, Justiz und Wirtschaft wie auch das Ministerium für Infrastruktur, Umwelt und Sport beteiligt gewesen. Vom Postulat waren sieben Amtsstellen betroffen. Aus dieser Vernetzung und Komplexität ist auch verständlich, dass das Postulat vom 30.9.2013 erst zum heutigen Zeitpunkt vorliegt. Besten Dank dafür.Ich denke, dieses Dokument bleibt auch für die Zukunft ein umfassendes wie auch übersichtliches Nachschlagewerk und für weitere Transferleistungen, die dann in Zukunft anstehen, ein wichtiges Dokument. Die Regierung hat die Transferleistungen in einer Gesamtübersicht, abhängig von der Einkommens- und Lebenssituation, transparent gemacht, unterteilt nach Alleinstehenden, Alleinerziehenden, Verheirateten - mit und ohne Kindern - sowie Rentnern. Das Postulat zeigt Ungereimtheiten im System der Subventionen und Transferleistungen auf. Bei Transferleistungen an die Haushalte sind heute die Sinnhaftigkeit und die Treffsicherheit in Bezug auf den Staatshaushalt jeweils zu prüfen. Insellösungen lehnen die Postulanten ab. Die Regierung hat gemäss Bericht und Antrag eine Menge von Transferleistungen, nämlich 27 an der Zahl, untersucht. Die Gesamtschau der Transferleistungen zeigt auf, dass die gesamtvolkswirtschaftliche Berücksichtigung, bezogen auf das Territorial Liechtenstein, vermehrt in den Mittelpunkt gestellt werden muss. Ich weiss sehr wohl, dass oftmals eine Beschränkung beziehungsweise Diskriminierung nicht möglich ist. Es ist aber auch festzustellen, dass alle Staaten nach Finanzen ringen. So ist es auch eine Aufgabe Liechtensteins, hier Optimierungen anzugehen. Ich kann unter den heutigen Umständen nicht mehr dulden, dass ein Krankenkassenbeitrag, als Beispiel ein Beitrag von den Arbeitgebern, eine Entlastung der Krankenkassenprämie ausserhalb unserer Grenze bezahlt werden soll. Vielmehr wäre es angebracht, dies derart umzugestalten, dass die liechtensteinischen Kosten für die liechtensteinische Bevölkerung gesenkt werden können.So erfahren die Grenzgänger und ihre Wohnsitzstaaten in den nächsten Jahren dahingehend auch wiederum eine Verbesserung, dass die Arbeitnehmer im Arbeitslosenstatus neu Taggelder in Liechtenstein beziehen können. Grundsätzlich habe ich nicht wirklich etwas dagegen, wenn im Gegensatz die Doppelbesteuerungen mit der Schweiz und Österreich in einem ordentlichen und gewöhnlichen überregionalen Standard angepasst werden. Entweder ist die Ausgaben- oder die Einnahmenseite zu korrigieren. Klar ist, eine Korrektur ist notwendig. Geben und Nehmen ist wieder in ein Gleichgewicht zu bringen.Nun ein Kommentar zu einigen Transferleistungen: Die Liste wird von den Kinderzulagen angeführt. Es werden jährlich CHF 47 Mio. ausbezahlt. 40% der Bezüger haben ihren Wohnsitz im Ausland. Sie erhalten aber nur die Differenz zum Kindergeld des Wohnsitzstaates. Erhöhungen im Sinne überregionaler Gleichbehandlung würde ich nicht mehr zustimmen. Dazu verweise ich auf bereits gemachte Meinung. Bei den Geburtszulagen auf Seite 19 und 20 stellt die Regierung die Frage, ob hier ein Export in andere Staaten eingestellt werden soll und damit eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Liechtenstein, die im Inland oder Ausland wohnhaft sind, gewollt ist. Aus meiner Sicht ist, wie schon vorgängig erwähnt, eine Zurückhaltung angebracht. Wir leben in einem Wirtschaftsraum mit sehr unterschiedlichen Lebenshaltungskosten. In Betracht, dass wir im teuersten wohnen, ist hier eine künftige Differenzierung notwendig und in einer Gesamtbetrachtung neu zu ordnen. Eine weitere wesentliche Transferleistung sind die Stipendien auf Seite 46, welche ohne Rückzahlungsverpflichtung CHF 4,188 Mio. zuzüglich CHF 2,2 Mio. zinslose Darlehen beinhalten. Hier schlägt die Regierung als Verbesserung vor, wie bei der Mietbeilhilfe alle Erwerbsarten zu berücksichtigen sowie Grundstücke beziehungsweise Immobilien zum realen Wert zu berücksichtigen. Das würde ich unterstützen.Auf Seite 47 wird die Alleinerziehendenzulage mit Gesamtkosten von CHF 1,4 Mio. erläutert. Die Regierung erwähnt, dass das Zusammenleben bei klassischen Familien relativ einfach zu überprüfen ist, währenddem in anderen Lebensgemeinschaften schwerer eine Prüfung durchführbar ist, beispielsweise ob der Lebenspartner der alleinerziehenden Mutter im gemeinsamen Haushalt wohnt. Als Grundsatz gilt für mich schon, dass das klassische Familienmodell nicht, wie in der Schweiz, benachteiligt werden sollte und andere Lebensformen finanzielle Vorteile mitnehmen.Auf Seite 51 folgt die Ergänzungsleistung der AHV-IV. Die Regierung ist der Ansicht, dass in diesem Bereich ein verhältnismässig hohes Missbrauchspotenzial besteht. Ich teile auch hier die Auffassung der Regierung, dass diese Form von Leistung grundsätzlich zu diskutieren ist, insbesondere im Hinblick der hohen Kosten von CHF 9,8 Mio. für das Jahr 2014.Diskussionsstoff bietet aber auch - die Fristerhöhung für die Anrechenbarkeit von Einkünften und Vermögenswerten zum Beispiel auf zehn Jahre,
- die Anrechenbarkeit von Immobilien zum Verkehrswert, die Entkoppelung der Eckwerte und Pauschalen des Ergänzungsleistungsgesetzes von der Teuerungsanpassung der AHV-Mindestrente und
- die Gesamtbetrachtung die wirtschaftliche Unterstützung der AHV wie auch des Amtes für Soziale Dienste anzustellen.
Es ist heute nicht mehr leistbar, zwei parallel geführte Systeme der Sozialhilfe zu finanzieren. Die Empfindlichkeiten, wie sie die Regierung im Bericht erwähnt, dass es einen Unterschied macht, Geld von der AHV oder Geld vom Sozialamt, sind meines Erachtens abzulegen. Wir müssen die Systeme vereinfachen.Auf Seite 61 ist das Pflege- und Betreuungsgeld behandelt, was mit CHF 7,8 Mio. im 2014 zu Buche geschlagen hat. Diese Kosten werden je zur Hälfte von Land und Gemeinden bezahlt. Die Regierung schreibt, dass natürlich die legale Möglichkeit besteht, die Ausgaben so zu optimieren, dass die Ausgaben das Maximum der jeweiligen Pflegestufe erreichen. Ebenso sei es statthaft, dass Verwandte - und Ehegatten darin eingeschlossen - für erbrachte Leistungen Rechnung stellen können. Unklar ist für mich immer noch, wie es möglich ist, dass die Angebote der vermittelnden Unternehmen bei gleicher Pflegestufe unterschiedliche Lohnkosten der Pflegekräfte hervorrufen können. Dazu bitte ich die Regierung zu klären, ob es möglich ist, zum Beispiel bei Pflegestufe 6 mit höchstem Taggeldbetrag über CHF 180 der Pflegekraft nur die Hälfte als Lohn zur Auszahlung anzubieten und somit eine hohe Vermittlungsprovision durch Vermittler zu erwirtschaften.Die Regierung zeigt ebenfalls auf, dass in diesem Bereich Kosten im Rahmen des Familiennachzuges von ausländischen Verwandten «importiert» werden können. Die nachgezogenen Personen haben vom ersten Tag an Anspruch auf Betreuungs- und Pflegegeld. Diese Situation ist zu korrigieren. Wer nicht einmal drei Jahre AHV-Beiträge bezahlt hat, kann meines Erachtens keine beziehungsweise keine vollen Leistungen erhalten. Diese unmittelbare Kostenimportmöglichkeit ist einzuschränken.Zur Verfahrenshilfe: Die Kosten betrugen im 2014 CHF 76'000 in Verwaltungsangelegenheiten und CHF 2,5 Mio. in Zivil- und Strafsachen. In einem Zivilverfahren ist einer natürlichen Person als Partei Verfahrenshilfe so weit zu bewilligen, als sie ausserstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten. Nach dem Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens kann die Verpflichtung zur Nachzahlung nicht mehr auferlegt werden. Es kann doch nicht sein, dass wiederkehrende, tätige Kläger immer wieder die Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen können, und dann - wie dies in einem Fall bekannt ist - aus einer Schlichtung wesentliche Geldmittel an den Verfahrenshilfeempfänger gegangen sind und wesentliche Verpflichtungen zur Nachzahlung nicht geltend gemacht werden können. Im Bericht der Regierung ist bereits erwähnt, dass die Rückforderungsfrist in der kommenden Revision von drei auf zehn Jahre wie in der Schweiz verlängert werden soll. Im Computerzeitalter sind solche Nachzahlungen, unabhängig der Fälle und bezogen auf die natürliche Person, auch noch nach 20 Jahren einzuverlangen, so zum Beispiel, wenn der Verfahrenshilfebezüger auch durch Erbschaft zu den entsprechenden Mittel, gekommen ist. Gerne würde ich zu gegebener Zeit erfahren, wie viele Personen mit wie vielen Fällen welche Kosten verursacht haben.Fazit: Die Regierung stellt richtig fest, wie auf Seite 105 aufgeführt, dass Haushalte mit mittleren Einkommen verschiedene Lebenswege zu verschiedenen Ergebnissen beziehungsweise unterschiedlichen finanziellen Situationen im Alter haben werden. Es sollte nicht sein, dass Personen, welche sich durch haushälterische Weise Vermögen angespart haben, dann auf dem Prinzip der Eigenverantwortung vollumfänglich auf ihre Vermögenswerte, zum Beispiel im Fall von Pflegekosten, zur Kasse gebeten werden. Somit wäre die verschwenderische Lebenshaltung als ökonomischer zu betrachten.Ebenso teile ich die Meinung der Regierung, dass nicht alle Leistungen von Vermögen und Einkommen abhängig gemacht werden können, weil damit der Anreiz auf Mehranstrengung und Lohnerhöhungen gebrochen werden kann, wenn damit einzelne Transferleistungen reduziert würden. Zum Schluss bin ich der Meinung, dass Vereinfachungen im Bereich Transferleistungen, insbesondere die Bündelung von Durchführungsstellen, notwendig sind. Der Geldkreislauf im Bereich der Pflege auf Seite 108 ist ein gutes Beispiel dafür und bewirkt beim Durchlesen schon Schwindelgefühle. Ich hoffe, es ist kein «Schwindelkreislauf». Die Entflechtung dieser Prozesse ist sicherlich lohnenswert. Zumindest im Bereich der Bürokratie könnte hier ein wirkungsvoller Rückbau erfolgen. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich bedanke mich auch bei der Regierung für dieses äusserst interessante Dokument. Es zeigt auf, wie grosszügig man in Liechtenstein ist in Bezug auf Familien und Bedürftige. Einige Punkte - Kinderzulage: Der Abg. Batliner hat es gesagt, es sind CHF 47 Mio. Eine enorme Summe, die einkommensunabhängig ausbezahlt wird. Wenn das Geld in die Kinder investiert wird, wohlan, aber das kann der Staat nicht prüfen. Brauchen es die Leute? Ich glaube schon, zum Teil, zum Teil nicht, nehmen sie es einfach gerne an. Da, meine ich, müssen wir über einkommensabhängige Auszahlungen nachdenken.Dann zu den Mietbeiträgen: Da ist mir aufgefallen, dass wenn das Einkommen in einem Zweipersonenhaushalt unter CHF 55'000 ist, können Mietbeiträge beantragt werden. Gemäss Ausländergesetz kann jemand, der zum Stellenantritt einreist, über genügend finanzielle Mittel verfügen. Konkret heisst das, wenn jemand ein jährliches Einkommen von CHF 31'200 hat, dann reicht das aus im Ausländerrecht. Macht diese Person dann einen Familiennachzug geltend und hat ein Einkommen von unter CHF 55'000, so ist diese Person sofort berechtigt, Mietbeiträge in Anspruch zu nehmen. Hier müsste man eine Abstimmung der Beträge machen. Es ist für mich stossend, dass man ins Land einreisen und sofort Mietbeiträge erhalten kann. Der Bezug von Sozialhilfe ist ein Grund, um die Aufenthaltsbewilligung zu widerrufen. Mietbeihilfen sind keine Sozialhilfe, da müsste man - ähnlich, wie Sie das angesprochen haben - eine Bündelung der zahlenden Stellen ins Auge fassen. Ich würde die Mietbeihilfen auch beim Sozialamt ansiedeln.Dann die Kinder- und Jugendhilfe: Es werden nur die Kosten für ausserhäusliche Kinderbetreuung aufgeführt. Meiner Meinung nach hätte man auch Dienstleistungen wie Psychotherapie, welche im Amt angeboten werden, mit aufführen müssen, denn wer kein Kunde des ASD ist, der bezahlt das in der Regel selber. Nachdem die Leistungen der Arbeitslosenkasse auch aufgeführt werden, hätten auch die Daten der Ausgesteuerten in die Postulatsbeantwortung mit einfliessen müssen. Diese belaufen sich gemäss der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 12. Juni 2015 auf CHF 260'000 - auch eine beträchtliche Summe.Die Verfahrenshilfe: Da geht es mir auch ähnlich wie dem Abg. Batliner. Dass juristische Personen Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen können, stört mich. Ich freue mich, dass der Justizminister eine Vernehmlassung verabschiedet hat, der sich dieser Thematik angenommen hat. Hier sehe ich auch ein grosses Missbrauchspotenzial.Dann der Arbeitgeberbeitrag bei der Krankenversicherung: Die Arbeitgeberbeiträge bei der Krankenversicherung werden wir im Rahmen der KVG-Diskussion noch diskutieren. Es wird hier erwähnt, dass der Arbeitgeber von höheren Franchisen der Arbeitnehmer profitieren kann, wenn sich die Prämien reduzieren. Ich habe mich dann gefragt, ob der Arbeitgeber im Krankheitsfall dann mit zur Kasse gebeten wird, wenn dann doch unerwartet ein Krankheitsfall eintritt und die Rechnung höher ausfällt, als wenn man eine tiefe Franchise hätte.Am Schluss führt die Regierung noch weitere Institutionen auf, die Unterstützung bieten. Der Vollständigkeit halber hätte man auch die Transferleistungen an Private seitens der Gemeinden und Institutionen hinzunehmen sollen. Um es am Beispiel des Busabos zu verdeutlichen: Kinder, Jugendliche, Senioren und Behinderte erhalten das Abo zu einem reduzierten Preis. Es gibt ein Familienabo und die Gemeinden übernehmen bis zur Hälfte der Kosten des Abopreises.Nach dem Lesen dieser Postulatsbeantwortung war mein Fazit: Wenn hier im Land jemand jammert, dann ist es Jammern auf sehr hohem Niveau. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Frau Landtagsvizepräsidentin, besten Dank für das Wort. Einige generelle Ausführungen zu dieser Postulatsbeantwortung. Die Regierung hatte mit dieser Postulatsbeantwortung eine Mammutaufgabe zu erledigen. Bereits beim ersten Teil dieser Aufgabe, die Transferleistungen in einer Übersicht darzustellen, zeigt die Regierung aber wenig Enthusiasmus, diese vollumfänglich anzunehmen. Sie kommt über eine Auflistung nicht hinaus. Wünschenswert wäre gewesen, wenn in einer Gesamtschau verschiedene Transferleistungen zusammengeführt worden wären. Selbstverständlich - diesen Kritikpunkt äusserte die Freie Liste bei der Debatte, ob dieses Postulat überwiesen werden soll - wäre diese nur bei einzelnen Aspekten möglich gewesen. Beispielsweise hat die Mietbeihilfe mit der Arbeitslosenversicherung kaum etwas zu tun und die Förderung gemäss dem EEG oder die Rückkehrhilfe für Asylsuchende sind mit diesen beiden Transferleistungen noch weniger zusammenzuführen. Doch würde tatsächlich zur Transparenz beitragen, wenn beispielsweise die Leistungen, auf die eine bestimmte Personengruppe aufgrund ihrer geringen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Anspruch hat, zusammen mit anderen Leistungen ausgewiesen würde. Denn mangelnde Transparenz, wie sie im Postulat suggeriert wird, herrscht eigentlich nicht. Alle diese Leistungen sind gesetzlich geregelt, und folglich ist vieles davon nachzulesen. Der Komplexität des Systems Herr zu werden, ist dagegen nicht so einfach. Und wenn eben beispielsweise die verschiedenen Ansprüche, die eine Familie mit geringem Einkommen geltend machen kann, zusammen mit familienpolitischen Leistungen dargestellt werden würden, wenn also die kumulative Wirkung verschiedener Leistungen aufgezeigt werden würde, würde dies erleichtern, das System und dessen Wirkungen auf das verfügbare Einkommen zu durchschauen.
Noch verkürzter fällt der zweite Teil der Aufgabe - die Analyse der Transferleistungen - aus. Auch hier beschränkt sich die Regierung im Wesentlichen auf einzelne Leistungen. Eine zusammenhängende Analyse, die eben gemäss Postulanten Insellösungen verhindern sollte, findet kaum statt. Nur im Fazit geht die Regierung etwas ausführlicher auf die übergreifenden Aspekte ein. Gerade wenn es im Endeffekt darum gehen soll, Verbesserungen der Wirksamkeit von Subventionen und Transferleistungen auszuarbeiten, wäre notwendig zu erfahren, wie treffsicher die Leistungen sind, was die Regierung näher untersuchen müsste. Dass die Regierung auf der Grundlage dieser Analyse die dritte Aufgabe, Verbesserungsvorschläge zu präsentieren, auf einzelne Leistungen konzentriert, ist dann wenig überraschend. Und diese Diskussion solcher Verbesserungsvorschläge fällt sehr kurz aus. In der Postulatsbeantwortung wird beispielsweise nicht weiter ausgeführt, ob sich der Gesetzgeber aus bestimmten Gründen beim Anspruch auf einzelne Leistung für eine Bemessungsgrundlage entschieden hat, die von anderen abweicht. Schliesslich bedeutet Bürokratieabbau eine Erleichterung für beide Seiten, weshalb erwartet werden dürfte, dass Transferleistungen tendenziell zunehmen werden, wenn die Ermittlung der Anspruchsberechtigung effizienter gestaltet wird. Zudem reicht dieser Aspekt über das System an Transferleistungen hinaus, es wäre kaum nachvollziehbar, wenn die Bewertung von Immobilien bei der Ermittlung einer Anspruchsberechtigung auf staatliche Leistungen vereinheitlicht würde, diese Bemühung zur Vereinheitlichung aber bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuerschuld stoppen würde.Die Postulanten möchten Insellösungen vermeiden. Das ist durchaus begrüssenswert. Doch sie wollten wahrscheinlich zu viel - um beim Bild zu bleiben, eine Pangäa, ein Superkontinent, wie er auf der Erde vor rund 200 Millionen Jahren noch bestand, als alle grösseren Landmassen zusammenhingen. Sinnvoller wäre es wahrscheinlich gewesen, eine unserem Planeten eher entsprechende Herangehensweise zu wählen, eine gewisse Abgrenzung vorzunehmen und einzelne Kontinente anzugehen. Diese Kontinente stehen selbstverständlich im Kontakt, und Massnahmen müssen abgeglichen werden. Wir brauchen aber einen bestimmten Fokus. Eine zielführende Fokussierung, die auch die Postulatsbeantwortung nahelegt, wäre unter anderem ein Doppelkontinent der wirtschaftlich weniger Leistungsfähigen: der Familien mit geringem Einkommen und geringem Vermögen sowie der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Bei einer solchen Fokussierung hätte die Regierung viel mehr Energie darauf verwendet, verschiedene Leistungen zu kumulieren. Beispielsweise befinden sich die Erwerbsgrenzen für eine Prämienverbilligung und für Mietbeihilfen nahe beieinander. Können beide Leistungen bezogen werden, haben Lohnerhöhungen wirklich einen nur sehr geringen Effekt auf das verfügbare Einkommen.Dazu noch als Nebenaspekt: Wenn scharfe Einkommensgrenzen definiert werden, kann es immer zu Härtefällen kommen. Selbst wenn mehrere Einkommenskategorien eingeführt werden, können Lohnerhöhungen zur Folge haben, dass man am Ende weniger in der Tasche hat. Möglich wäre auch, Leistungen wie die Mietbeihilfe linear zu kürzen. Eine Gesamtschau sollte nun ermöglichen, den Gesamteffekt von zusätzlichem Einkommen zu berechnen. Der Vorschlag der Freien Liste bezüglich der Anspruchsberechtigung auf Kinderzulagen setzte übrigens bei einem Einkommen an, das weit über diesen Einkommens-grenzen liegt, und hätte damit keinen direkten kumulativen Effekt. Selbstverständlich werden auch die Ergänzungsleistungen zur AHV in diesem System zu berücksichtigen sein. Im Bild eines Planeten könnte dies ein Subkontinent zur wirtschaftlichen Sozialhilfe sein, die eine Untergrenze darstellt, die jeder Einwohnerin und jedem Einwohner Liechtensteins ein würdevolles Leben ermöglichen soll. Auf einem anderen Kontinent werden Versicherungsleistungen anzusiedeln sein, da sie vom System her auch ganz anders funktionieren. Selbstverständlich hängen diese mit dem System von einkommensabhängigen Transferleistungen aber zusammen. Wenn beispielsweise eine Person oder eine Familie durch die Arbeitslosigkeit eines Familienmitglieds in Armut zu sinken droht, weil dieses Familienmitglied nur ein sehr geringes Einkommen erzielt hat und die Leistung der Arbeitslosenversicherung entsprechend gering ausfällt, müssen beide Leistungen beachtet werden.Von der Regierung hätte ich erwartet, wenn sie dieses Postulat tatsächlich umfassend bearbeiten wollte, dass sie die möglichen Kombinationen aufzeigt und Überlegungen dazu anstellt. Generelle Überlegungen zu den Auswirkungen auf das ökonomische Verhalten müssen zwar grundsätzlich bedacht werden, sie machen aber wenig Sinn, wenn über die konkreten Zahlen nur spekuliert wird. Um unsere komplexe Welt besser zu verstehen, brauchen wir einen Ausgangspunkt. Im Postulat und entsprechend in der Postulatsbeantwortung fehlt ein Fokus. Deshalb weiss ich auch nicht, was mit den Ergebnissen dieser Postulatsbeantwortung anzufangen ist. Insgesamt ist der Konkretisierungsgrad bei den Verbesserungsvorschlägen sehr niedrig. Konkret werden zwar Vorschläge dort gemacht, wo in einzelnen Gesetzesvorlagen, wie dem KVG, diese schon in Umsetzung sind. Bezüglich einer Neuausrichtung der Leistungen gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält die Regierung sogar nur fest, dass solche Überlegungen systematisch vorgenommen werden müssten. Sie hat Energie darin gesteckt, aufzuzeigen, dass eine ausgewogene Lösung gut überlegt sein soll. In Angriff genommen hat sie die Aufgabe aber nicht. Die Postulatsbeantwortung liest sich teilweise beinahe wie ein neues Postulat. Denn die quasi neuen Vorschläge beschränken sich darauf, vorzuschlagen, etwas zu untersuchen, was die Postulanten bereits verlangt haben - nur etwas weniger ausführlich. Für mich ist nicht ersichtlich, wie die Regierung nun weiter vorgehen wird. Ob Sie diese selbstformulierte Aufgabe angeht oder ob Sie von den Postulanten erwartet, dass diese den nächsten Schritt machen. Dass der Gesellschaftsminister, der für die KVG-Vorlage die halbe Legislatur benötigt hat, nun in den nächsten eineinhalb Jahren eine umfassende Reform der Sozialleistungen angeht und bis zur Entscheidungsreife bringt, ist kaum zu erwarten. Besonders da offenbar eine Mammutaufgabe wartet, die noch weit umfassender ist als das, was die Regierung hier nur oberflächlich behandelt hat. Denn die Regierung kommt zum Schluss, dass eine umfassende Reform der Sozialleistungen in Liechtenstein angezeigt ist. Wie sie zu diesem Schluss kommt, ist für mich schwer nachzuvollziehen. Denn eine Angleichung der Bemessungsgrundlage kann kaum als umfassende Reform bezeichnet werden. Und wenn es darum geht, eine zentrale Stelle einzuführen, die die Anspruchsberechtigung prüft, werden nicht die Sozialleistungen reformiert, sondern es wird eben nur die Verwaltung vereinfacht - und das wohl auch nicht so weit, wie ein oberflächlicher Blick vermuten lässt.Ein Argument gegen eine negative Einkommenssteuer, sozusagen eine Automatisierung der Transferleistungen, ist, dass damit der Kontakt zu verschiedenen Anspruchsgruppen, insbesondere jenen Menschen, die wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, verloren gehen würde. Für die wirtschaftliche Sozialhilfe sollte also weiterhin eine Stelle vorhanden sein, die die Anspruchsberechtigten besonders betreuen kann, vor allem die Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern. Ob es sinnvoll ist, dass eine zentrale Stelle geschaffen wird, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit prüft und gleichzeitig die Anspruchsberechtigung auf eine IV-Rente, könnte auch diskutiert werden. Die Regierung führt nicht aus, welche Leistungen nun zusammengefasst oder gemeinsam ermittelt werden können, sondern erklärt nur pauschal, dass in diesem Bereich Potenzial zur Effizienzsteigerung besteht. Etwas mehr als eine so oberflächliche Behandlung der Frage hätte ich doch erwartet. Auch andere formulierte Verbesserungsvorschläge lassen kaum den Schluss zu, dass eine umfassende Reform angezeigt ist. Eine Abschaffung der Ergänzungsleistung und Eingliederung bei der Sozialhilfe wäre zwar ein grosser Eingriff, doch irgendwie ist zu bezweifeln, dass damit diese umfassende Reform gemeint ist. Zudem betrachtet die Regierung diesen Schritt selbst sehr kritisch. Und auch eine Reform eines Teilbereichs der Alterspflege kann damit nicht gemeint sein. Denn diese wird extra aufgeführt.Schliesslich verbleibt noch der Verweis darauf, dass systematisch überdacht werden soll, welche Leistungen abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausbezahlt werden sollen. Nachdem die Regierung diesem Ansatz sehr kritisch gegenübersteht, ist kaum zu erwarten, dass die Regierung nach der Prüfung zum Schluss kommt, es müssten die Sozialleistungen umfassend reformiert werden. Ich bitte also die Regierung auszuführen, worin diese umfassende Reform bestehen soll, was sie plant, in diesem Bereich zu unternehmen, damit wir Abgeordnete wissen, ob es tatsächlich keine weiteren Vorstösse zu einzelnen Massnahmen benötigt, oder ob sich die Erwartungen der Postulanten nicht erfüllen werden.Dann noch einige Ausführungen zum grundsätzlichen Vorgehen. Ich denke, wir als Gesetzgeber müssen uns einigen, was wir von den Einwohnerinnen und Einwohnern erwarten dürfen und was diese vom Staat erwarten dürfen. Die Ausführungen der Regierung dazu sind sehr einseitig. Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV, bei jener Personengruppe, die nicht mehr erwerbstätig ist, geht die Regierung zwar darauf ein, dass Sozialhilfe mit einem Stigma behaftet ist. Bei den jüngeren Erwerbstätigen scheint dies demgegenüber weniger eine Rolle zu spielen. Zwar gibt es Menschen, die sich in der «sozialen Hängematte» ausruhen, wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass diese Hängematte kein Luxusappartment ist und sein soll. Und wir dürfen auch nicht vergessen, dass Arbeit selbst ein Wert ist. Viele Menschen möchten arbeiten, selbst wenn sie damit kaum ihren Bedarf decken können. Wir müssen zudem berücksichtigen, welche Möglichkeiten die Arbeitswelt den Menschen bietet, ein gerechtes Einkommen zu erwirtschaften. Ja - Arbeit muss sich lohnen. Wünschenswert wäre aber, wenn sich Arbeit für alle gleich lohnt. Das heisst nicht, dass alle gleich viel verdienen sollen. Doch es sollen alle dieselben Chancen haben. Wir wissen, dass es sich für Frauen weniger lohnt, sich anzustrengen. Sie haben weniger Chancen, Karriere zu machen, eine ihren Fähigkeiten und ihrem Einsatz entsprechende Bezahlung zu erhalten. Auf dem Arbeitsmarkt herrscht ein Machtungleichgewicht. Deshalb sind auch die Chancen ungleich verteilt. Folglich hat der Staat die Aufgabe, für einen gewissen Ausgleich zu sorgen. Und das besonders am unteren Ende der Einkommensverteilung. Da es in Liechtenstein stark verankert ist, möglichst wenig direkt bei der Wirtschaft einzugreifen, beispielsweise einen Mindestlohn zu definieren, wie wir es heute Morgen gesehen haben, mit dem bei einer Vollzeitbeschäftigung ein anständiges Auskommen ermöglicht wird, müssen wir in Kauf nehmen, dass der Staat entsprechend stärker bei Transferleistungen gefordert ist. Mit allen Nachteilen für die Gesellschaft und den Steuerzahler. Danke.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch an die Regierung für diese sehr gut strukturierte Beantwortung. Man könnte diese Beantwortung auch «Handbuch für Subventionen und Transferleistungen an Private» nennen. Diese Beantwortung offenbart Schwachpunkte im System, Missbrauch, unkoordinierte Leistungen, auch Verhaltensweisen, um in den Genuss von Unterstützungs- und Fördergeldern zu kommen. Gleichzeitig sind aber auch Verbesserungsvorschläge aufgeführt. Mit einer insgesamt koordinierten Reform, unter Berücksichtigung kumulierbarer Transferleistungen, sollte Punkt für Punkt, über eine Zeitspanne verteilt, diese Sache angegangen werden. Es sind sehr viele Punkte aufgeführt, ich möchte nur zwei beispielhaft herausnehmen. Gemäss der Beantwortung werden zum Teil Leistungen ausbezahlt, von denen fast zwei Drittel der ausbezahlten Summe ins Ausland gehen. Ein Beispiel sind die Geburtszulagen, für die im Jahr 2014 CHF 2,3 Mio. ausgegeben wurden. 339 Kinder wurden in Liechtenstein geboren, 661 Geburtszulagen gingen demnach ins Ausland. Die Geburtszulage beträgt pro Kind CHF 2'300. In Franken ausgedrückt: CHF 0,77 Mio. blieben im Inland, CHF 1,52 Mio. gingen ins Ausland.Diese Position beispielsweise müsste hinterfragt werden, ob die Transferleistungen an ausländische Familien in dieser Grössenordnung beibehalten werden sollen. Auch im Inland werden Dinge subventioniert, welche sich nicht rechnen. Zum Beispiel für nutzwärmeorientierte KWK-Aggregate bis 10 Kilowatt wird mit bis zu CHF 8'000 für die Anschaffung subventioniert und darüber hinaus wird in einem ohnehin übersättigten Strommarkt noch eine Einspeisevergütung von 30 Rappen pro Kilowatt elektrischer Energie bezahlt.Diese mechanisch und elektrisch komplexen Anlagen erzielen einen Wirkungsgrad von bis zu 95%. Wird dasselbe Gas in einem vielfach billigeren Kessel ebenfalls nutzwärmeorientiert verbrannt, wird ein Wirkungsgrad bis zu 98% erreicht, dann gibt es keine Subvention. Darüber hinaus ist die stationäre Flamme in einem Kessel abgasfreundlicher gegenüber den Abgasen aus den Ottomotoren in den KWK-Anlagen, und die Kesselherstellung verbraucht weit weniger Energie und Rohstoffe als KWK-Anlagen. Eine Förderung könnte allerhöchstens zur Abwärmenutzung für hoch ausgelastete stromgeführte KWK Sinn machen. Ich möchte nicht länger ausholen, für mich steht fest: Dieses Heft darf nicht einfach auf die Seite gelegt werden. Danke.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Frau Landtagvizepräsidentin. Zunächst möchte ich mich bei der Regierung für die umfangreiche Potulatsbeantwortung betreffend die Überprüfung der Subventionen und Transferleistungen an Private bedanken. Die Postulatsbeantwortung gibt einen guten Überblick darüber, welche Leistungen in welcher Höhe den verschiedenen Personengruppen zugutekommen. Zählt man die Summe aller in der Postulatsbeantwortung aufgeführten Zahlungen zusammen, so kommt man für das Jahr 2014 auf einen Betrag von weit über CHF 200 Mio., die als Subventionen oder Transferleistungen ausbezahlt wurden. Zu drei Punkten möchte ich kurz Stellung nehmen:Kinderzulagen: Gemäss Rechnung 2014 betrugen die jährlichen Gesamtkosten für die Kinderzulage CHF 47,3 Mio. Die Familienausgleichskasse FAK trägt diese Kosten. Die Beträge werden zum überwiegenden Teil aus den Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Als Verbesserungsmöglichkeit wird eine Verringerung der Kinderzulagen für Grossverdiener erwähnt. Es müsste eine Schwelle für das Einkommen festgelegt werden, ab welcher die Kinderzulage gekürzt oder sogar abgeschafft werden kann. Diesen Vorschlag möchte ich explizit unterstützen.Dann zu den Ergänzungsleistung zur AHV-IV: Im Jahr 2014 betrugen die jährlichen Ergänzungsleistungen CHF 9,8 Mio. Die Kosten werden zu je 50% vom Land und den Gemeinden getragen. Die Ergänzungsleistungen werden dann ausgerichtet, wenn die Renten der AHV/IV zusammen mit weiteren Einkommen sowie dem Vermögen der Rentnerinnen und Rentner kein ausreichendes Mindesteinkommen sichern. Das Missbrauchspotenzial ist gemäss Bericht verhältnismässig hoch. Das Verschweigen der Vermögenswerte gegenüber den Steuerbehörden und der AHV ist relativ einfach.Zwei der aufgeführten Verbesserungsmöglichkeiten stehe ich positiv gegenüber. Erstens kann ich mir vorstellen, die Frist für die Anrechnung von Einkünften und Vermögenswerten von derzeit fünf Jahren auf beispielsweise zehn Jahre zu erhöhen. Zweitens unterstütze ich den Vorschlag, die - mit einem StGH-Urteil geschützte - Praxis zur Bewertung von Immobilien, die nicht selbst bewohnt werden, so zu präzisieren, dass diese im Rahmen des ELG zum Verkehrswert anzurechnen sind.Dann zu Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung: Im Jahr 2014 wurden für das jährliche Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung CHF 7,8 Mio. ausbezahlt. Die Kosten werden zu je 50% von Land und Gemeinden getragen. Auch hier möchte ich eine angedachte Verbesserungsmöglichkeit unterstützen, denn es kann nicht sein, dass Betreuungs- und Pflegegeld bis zu CHF 5'500 monatlich ausbezahlt werden, ohne dass die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden.Abschliessend kann ich mich der Meinung der Regierung anschliessen, dass eine umfassende Reform der Sozialleistungen angegangen werden sollte. Auch bin ich der Meinung, dass es sinnvoll ist, möglichst alle staatlichen Transferleistungen bei nur einer einzigen Verwaltungseinheit zusammenzuführen. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Guten Tag, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Zuerst auch ein herzlicher Dank an die Regierung für die vorliegende Postulatsbeantwortung. Ein Postulat hat ja den Sinn und Zweck, dass man gewisse Erkenntnisse sich zu eigen macht und diese dann auch in die politische Arbeit einfliessen lässt. Und mir kommt vor, die Regierung hat hier doch etliche Erkenntnisse kundgetan, aber diese sehe ich leider nicht in den politischen Projekten abgebildet. Konkret komme ich zum Thema «3.12 Ergänzungsleistungen zur AHV-IV», und dies natürlich im Zusammenhang mit der Vernehmlassungsvorlage zu der beruflichen Personalvorsorge. Wenn ich mir diese Zeilen hier drinnen so zu Gemüte führe, dann frage ich mich schon: Weiss hier die rechte Hand, was die linke tut? Seite 53: Missbrauchspotenzial - hier geht es, wie gesagt, um diese Ergänzungsleistungen. Die Regierung führt aus: «Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Bezug der Vorsorgeleistung der zweiten Säule in (einmaliger) Kapitalform anstatt (regelmässiger) Rentenform keinen Missbrauch im Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen darstellt.» Das ist treffend, da kann man nichts dagegen einwenden, aber wir wissen ja, oder zumindest der AHV-Direktor hat das bereits mehrmals ausgeführt, es gibt eben einen Zusammenhang zwischen dem Kapitalbezug aus der zweiten Säule und dem Bezug von Ergänzungsleistungen. Selbstverständlich ist es aktuell kein Missbrauch, das stimmt, die Frage ist einfach: Wie lange schaut die Politik diesem Treiben noch zu. Und da bin ich dann schon gespannt, wenn wir zu der AHV-Revision beziehungsweise zu der Ergänzungsleistung und natürlich zu der BPVG-Revision kommen.Im Kapitel «3.12.5 Verbesserungsmöglichkeiten» ist dann nämlich weiters nachzulesen, Seite 55: «In der Zwischenzeit hat sich aber herausgestellt, dass die Ergänzungsleistungen trotz des Ausbaus der AHV/IV-Renten nicht zu entbehren sein werden. Personen, welche über eine gut ausgebaute zweite Säule verfügen und diese in Rentenform beziehen, sind zwar kaum auf Ergänzungsleistungen angewiesen.» Ja, um diese Damen und Herren müssen wir uns natürlich auch nicht kümmern als Gesetzgeber, welche über eine gut ausgebaute zweite Säule verfügen. Wir sollten eher am gesetzlichen Minimum etwas ändern. Da verweise ich übrigens auch auf das gesetzliche Minimum in der Schweiz, das doch massiv höher ist.Auf Seite 55 wird dann eben weiter ausgeführt: «Bei jener Generation von Personen, die in nächster Zeit in Rente kommen, kann jedoch immer noch nicht in allen Fällen davon ausgegangen werden, dass diese in Summe aus erster und zweiter Säule eine hohe Leistung erhalten werden.» Das sind genau die Damen und Herren, die, wie es die Regierung ja selbst sagt, in nächster Zeit in Rente kommen, und deshalb sollten wir bei der BPVG-Revision entsprechende Hürden einbauen.Weiter auf Seite 55. Da wurde jetzt ja bereits von mehreren Vorrednern und Vorrednerinnen erwähnt, man könnte eventuell diverse Leistungen zusammenfassen. Und die Regierung sagt hier aber auch explizit: «Bei nüchterner Betrachtung stellen die Ergänzungsleistungen nichts anderes dar als wirtschaftliche Sozialhilfe», und da kommt eben die Regierung auch zu der Einsicht, dass man sagt, man könnte ja alles zusammenfassen. Das hätte dann aber doch ein erhebliches Problem, das würde ein sogenanntes Stigma bedeuten für diese Personen. Da bin ich dann einfach gespannt, ob die Politik diesen Mut hat, diese Leistungen zusammenzufassen. Wir sprechen ja nicht nur von den Ergänzungsleistungen. Wir sprechen über Prämienverbilligung bei der Krankenkasse, wir sprechen über Wohnbeihilfe, hier gibt es diverse Punkte, die man zusammenfassen kann. Aber, wie gesagt, da müssen dann halt die entsprechenden Personen plötzlich alle zum Beispiel zum Sozialamt gehen. Und da weiss ich nicht, ob bei der Politik wirklich der Mut vorhanden ist.Seite 104, das Fazit, welches die Regierung zieht, und auch aus diesem Fazit muss ich feststellen, ja, das Wissen ist vorhanden. Aber mir fehlen ein wenig die Handlungen. Ich zitiere Seite 105: «Gerade aber bei mittleren Einkommen ist es leicht möglich, durch unbedarften Konsum dauernd an den Grenzen der finanziellen Möglichkeiten zu leben, ohne dass ‹von aussen gesehen› ein auffällig luxuriöser Lebensstil gepflegt wird. Zum Zeitpunkt der Pensionierung kann es dadurch vorkommen, dass kaum Vermögen vorhanden ist, ausser dem Guthaben der zweiten Säule, der Pensionskasse. Wird dieses Pensionskassenguthaben am Ende des Arbeitslebens als Kapital bezogen und der gewohnte Lebensstil weiter gepflegt, ist dieses Geld rasch verbraucht.» Ja, da kommen wir halt wieder zum Punkt: Wenn hier die Politik nicht einschreitet, dann sagt ja die Regierung selbst, wenn man diesen Lebensstil beibehält, dieses Kapital bezieht, dann ist dieses Kapital sehr schnell aufgebraucht. Sie wissen ja aus der Beantwortung diverser Kleiner Anfragen, es macht eben einen erheblichen Unterschied, ob man dieses Kapital einmalig bezieht und dann relativ rasch verbraucht oder ob man es als lebenslange Rente ausbezahlt bekommt.Wie gesagt, das Wissen scheint für mich vorhanden zu sein - zumindest die entsprechenden Massnahmen sehe ich in der Vernehmlassungsvorlage zum BPVG nicht. Entsprechend hat sich übrigens auch der Erbprinz geäussert zu dieser Thematik. Er hat auch in einer Staatsfeiertagsbeilage entsprechende Äusserungen gemacht, dass er sich zumindest vorstellen könnte, dass man den obligatorischen Teil einschränken müsste, sprich, im obligatorischen Teil wäre kein Kapitalbezug möglich.Übrigens, auf Seite 105 geht es eigentlich gleich weiter. Die Regierung sagt explizit, dass ein verschwenderischer Lebensstil noch belohnt wird. Das passt doch wie die Faust aufs Auge. Wie gesagt, wenn man das schon alles weiss, wieso handelt man dann nicht? Auf Seite 105 wird dann auch noch von Eigenverantwortung gesprochen. Diese würde ad absurdum geführt - wie wahr, wie wahr. Wenn man das weiss und nicht handelt, dann wird die Eigenverantwortung effektiv ad absurdum geführt. Und wir haben ja dieses Thema bereits vor den Sommerferien besprochen. Ich weiss nicht, hatte die Regierung bereits Zeit, um mit dem AHV-Direktor entsprechende Gespräche zu führen? Da würde mich natürlich interessieren: Sagt der AHV-Direktor das immer noch? Ich befürchte, der AHV-Direktor hat eben recht. Es besteht ein Zusammenhang zwischen Kapitalbezug und Bezug von Ergänzungsleistungen. Wie gesagt, wir sprechen nur über den obligatorischen Teil, nicht über den überobligatorischen Teil. Das wäre doch der Sinn und Zweck eines Postulates, dass man Erkenntnisse gewinnt und dann diese Erkenntnisse auch in die politische Arbeit einfliessen lässt. Sind wir einmal gespannt auf den Herbst.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte auf das Thema Export von staatlichen Zahlungen noch einmal zurückkommen. Der Abg. Manfred Batliner und der Abg. Herbert Elkuch haben dieses Thema auch schon kurz gestreift. Einige der direkten und indirekten staatlichen Zahlungen an Private bedingen einen inländischen Wohnsitz des Empfängers. Andere Zahlungen werden auch an im Ausland wohnhafte Personen, wie zum Beispiel eben Grenzgänger, exportiert. Durch die ausserordentlich hohe Anzahl an Grenzgängern ist Liechtenstein diesbezüglich in einer sehr besonderen und mit kaum einem anderen Land vergleichbaren Situation. So leben mittlerweile beispielsweise rund 63% der AHV-Empfänger oder rund 40% der Kinderzulagenempfänger im Ausland.Zahlungen an im Ausland wohnhafte Personen sind aber nicht in jedem Fall zu beanstanden. Problematisch sind diese Zahlungen aber eben dann, wenn diese Zahlungen an im Ausland wohnhafte Personen gehen, die ihre Basis vollständig oder wesentlich durch allgemeine Steuermittel haben, also durch allgemeine Steuermittel finanziert werden, und die Empfänger gleichzeitig nicht oder nur sehr beschränkt je in Liechtenstein steuerpflichtig waren oder sind. Dies führt zu einer ungerechten Umverteilung von allgemeinen Steuermitteln. Die AHV ist hierfür ein sehr prominentes Beispiel. Nun sind wir leider nicht frei in der Entscheidung, welche Zahlungen wir ins Ausland exportieren und welche nicht. Das EWR-Recht schränkt unseren Entscheidungsspielraum diesbezüglich ein und macht auch Vorgaben, welche Zahlungen eben zu exportieren sind.So sind beispielsweise AHV-Renten klar zu exportieren. Das Betreuungs- und Pflegegeld dagegen, so wie wir es hier gelernt haben in dieser Beantwortung auf Seite 62, da es als sogenannte zweckgebundene Sachleistung ausgestaltet ist, ist nicht zu exportieren. Daraus ergeben sich grundsätzlich einmal folgende Konsequenzen aus meiner Sicht: Erstens einmal sind staatliche Zahlungen an Private, die gänzlich oder wesentlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden, grundsätzlich wo immer möglich so zu gestalten, dass diese nicht exportiert werden müssen. Und zweitens: Gemäss EWR-Recht zwingend zu exportierende Transferleistungen an Private, die wie gesagt aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert sind, sind so weit als möglich so zu gestalten, dass eben kein Export stattfinden muss oder eben andere Wege gesucht werden müssen, um die inländischen Empfänger schadlos zu halten.Ich bitte die Regierung daher um vertiefte Ausführengen im Zusammenhang mit der Exportpflicht von Transferleistungen: Nach welchen Kriterien bemisst sich gemäss EWR-Recht genau, ob eine Leistung zu exportieren ist oder nicht? Respektive wie sind insbesondere Leistungen, die stark aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden, auszugestalten, dass sie grundsätzlich auch nur inländischen Steuerpflichtigen zugutekommen? Danke.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke schön.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Frau Vizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren, ich habe zwei kleine Anmerkungen. Zum einen möchte ich die Regierung gerne anfragen, wieso die Subvention der Kitas in dieser Beantwortung nicht aufgeführt wird. Ich denke, das ist auch eine erhebliche Zahlung, die Privaten zugutekommt. Und das andere ist noch, was ich noch anmerken möchte zur Diskussion hier, zu den Kinderzulagen: Ich bin auch der Meinung, dass man das einkommensabhängig machen könnte, würde aber der Regierung mit auf den Weg geben, dass sehr genau geprüft werden müsste, wie wir sicherstellen können, dass nicht zu viel ins Ausland gezahlt wird. Wie wir dort feststellen können, wie sich die Berechnungsgrundlage berechnet, dass sie nicht zu viel bekommen. Weil bevor wir im Land hier kürzen, da wird es relativ einfach sein, möchte ich auch wissen, dass nicht zu viel nach aussen geht. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke schön.Abg. Wolfgang Marxer
Ich höre und verfolge viele interessante Aspekte in dieser Diskussion, insbesondere was soeben der Abg. Elfried Hasler gesagt hat, finde ich absolut bedenkenswert. Ich möchte einen völlig neuen Aspekt noch in die Diskussion mit einbringen, der am Rande des Kerns dieser Postulatsbeantwortung liegt, dennoch für mich ein klarer Missstand ist. Im Postulatstext heisst es unter anderem: «Es sollen insbesondere die Höhe, die Bemessungsgrundlagen, gegebenenfalls die Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen ... aufgeführt werden.» Und das hat die Regierung auch gemacht. Es geht also auch darum, in dieser Postulatsbeantwortung die Bemessungsgrundlage für einzelne Leistungen darzulegen. Nun, im Bericht und Antrag heisst es bei verschiedensten Dienstleistungen, das wurde schon erwähnt: «unabhängig von Einkommen und Vermögen». Dies ist ein separates Thema für mich und die Frage dahinter ist eigentlich: Inwieweit ist es gerechtfertigt, dass diese Leistungen unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation ausbezahlt werden? Ich habe da zum Teil meine Zweifel beziehungsweise ein anderes Empfinden, ganz wie der Abg. Konrad dies beim Beispiel des Betreuungs- und Pflegegeldes auch hat, lasse mich aber gerne belehren. Ich möchte auf den Aspekt kommen, ich möchte auf jene Subventionen und Transferleistungen zu sprechen kommen, bei denen auf Einkommen oder Einkommen und Vermögen abgestellt wird.Laienhaft würde man meinen, dass, wenn von Einkommen und Vermögen gesprochen wird, eine - und ich meine 1 - Zahl gemeint ist. Eine Zahl, die einheitlich und fair für alle berechnet wird, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufzeigt und somit die beziehungsweise die einzige Grundlage ist für a) die Bestimmung der Berechtigung für eine Subvention oder Transferleistung und b) die Auszahlungshöhe.Nun - Sie werden es alle festgestellt haben beim Durchlesen dieser Postulatsbeantwortung und ich werde nur einige Beispiele aufführen, weil es wirklich zu weit führen würde. Seite 20, 3.3 - Mietbeihilfe: «Die Höhe des monatlichen Mietbeitrages wird je nach Haushaltseinkommen ... festgelegt.» Und dieses setzt sich zusammen und nachher wird ausführlich aufgeführt, was alles zum Haushaltseinkommen zählt.Bei der Mutterschaftszulage, Seite 24: «Die Höhe der Mutterschaftszulage richtet sich nach dem Gesamterwerb (ohne Sollertrag des Vermögens) ...» Wie die Praxis aussieht, was nun hier alles zum Gesamterwerb zählt, ist weder im Gesetz noch Verordnung näher ausgeführt.Zum Punkt 3.5, Seite 26, bei der Kinder- und Jugendhilfe geht es um den Kinderbetreuungsbetrag und hier heisst es: Das massgebliche Jahreseinkommen legt die Berechtigung fest und hier wird explizit ausgeführt, was zum Jahreseinkommen zählt. Und man höre und staune: Mieteinnahmen werden hier explizit mit dazugerechnet. Kein Problem damit - ich will nur die Differenzen und die unterschiedlichen Berechnungsmethoden für all diese Berechtigungen aufführen. Es geht dann noch weiter bei Stipendien. Durch all die Gesetze hindurch heisst es auch - und das möchte ich grundsätzlich betonen - ab und zu «ein Zwanzigstel des Gesamtvermögens», was das Resultat ist der früheren Steuergesetzgebung, dass dem Vermögen eine 5-Prozent-Steuerbelastung gutgeheissen wurde. Wir alle wissen, dass mittlerweile der Sollertrag bei 4% festgelegt wurde. Weshalb hier keine Anpassung erfolgt ist, weiss ich nicht. Die einzige - und ich höre nachher damit auf - die einzige wahre, echte und rechtlich abgestützte Berechnung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit findet offensichtlich bei den Ergänzungsleistungen zur AHV statt, wo eben auch Immobilien, Grundstücke, die nicht bewohnt werden, nach einem vom Landesschätzer festgelegten Verkehrswert miteinbezogen werden. Und das verdeutlicht noch einmal die Wichtigkeit eines früheren An-liegens der Freien Liste, das immer noch - ich sage es jetzt deutsch - bei der Regierung liegt und offensichtlich keine Bestrebungen bestehen.Prämienverbilligungen für Einkommensschwache, hier heisst es: der massgebende Erwerb. Sprich, es gibt bei all den Gesetzen und zu all den infrage stehenden Subventionen und Transferleistungen eine - und ich nenne es bewusst so - Unzahl von Berechnungsmethoden, und auch die Definitionen für die Ermittlung der Berechtigung heissen: Haushaltseinkommen, Gesamterwerb, Jahreseinkommen, Erwerbs- und Vermögensverhältnisse und so weiter, mit und ohne Mieteinnahmen. Und das soll nachher das Mass, und deshalb betonte ich eingangs, das Einkommen und das Vermögen sein, auf dem solche Subventionen und Transferleistungen fussen? Nein, hier gibt es 27 Arten davon.Bei den Verbesserungsmöglichkeiten erwähnt die Regierung auf Seite 24, «dass die Grundlagen und insbesondere die Bewertung von Grundeigentum für die Beurteilung einer Anspruchsberechtigung teilweise stark unterschiedlich sind. Diesbezüglich wäre eine Vereinheitlichung anzustreben». Das ist zweifelsohne richtig, aber was soll die Formulierung «wäre anzustreben»? Ist es oder ist es nicht? Das ist der politische Mut oder Nicht-Mut, der schon angesprochen wurde.Abschliessend drei Fragen: Wäre nicht auch bezüglich des Begriffs «wirtschaftliche Leistungsfähigkeit» eine Vereinheitlichung anzustreben? Mir scheint, sehr wohl, schon rein aus dem Gedanken einer Gleichbehandlung. Hat die Regierung hierzu eine Meinung? Würde mit einer Vereinheitlichung der Berechnungsgrundlage die Trefferquote für eine Unterstützung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und weg von der Giesskanne nicht ganz massgeblich verbessert? Beabsichtigt der Landtag - und dies eine Frage an uns alle - nicht die Ausrichtung von Subventionen und Förderleistungen konsequent nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit? Ich denke, eine einheitliche Definition von Einkommen und Vermögen ist eine Grundvoraussetzung für diesen Prozess, und nicht zuletzt sehe ich in der Folge ein Einsparpotenzial für den Staatshaushalt; und zwar ein faires Einsparpotenzial, das nicht neue Ungerechtigkeiten beinhaltet.Ich bin mir bewusst, dass ein Teil der Subventionen und Transferleistungen an einen Bezügerkreis geht, bei dem die Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, so wie angedacht, mit vielen Hindernissen verbunden ist und Kosten und Nutzen für die Ermittlung und laufende A-jour-Haltung in keinem Verhältnis stehen. Doch diese Leistungen fallen überschlagsmässig weit weniger ins Gewicht als all jene Zahlungen, welche an die liechtensteinische Wohnbevölkerung gehen. Und vor allem ist dies kein Grund, die Berechtigung und Höhe der Zahlungen im Inland an einen einheitlichen Schlüssel zu hängen, und der heisst: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Und da kann es nicht 27 Berechnungsmethoden und Definitionen geben - und dies im wörtlichen Sinne einer Verteilungsgerechtigkeit. Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorab möchte ich der Regierung für diesen meines Erachtens sehr gut verfassten und lesenswerten Bericht danken. Dann möchte ich ausdrücklich das Votum des Abg. Marxer unterstützen. Er hat einige für mich ebenfalls sehr nennenswerte Punkte genannt. Das sind die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen für Transferleistungen. Dann ist es der in einigen Bereichen unterschiedliche Einbezug des Vermögens. Hier wird einmal, ich weiss es jetzt nicht auswendig, ein Zwanzigstel des Vermögens verwendet, dann, glaube ich, wieder ein Fünfzehntel oder wie auch immer. Auf alle Fälle bin ich der Ansicht, dass ein Zwanzigstel und ein Fünfzehntel des Vermögens sehr grosszügig ausgestaltet ist und insbesondere im Vergleich zum benachbarten Ausland grosszügig ist. Ich kann Ihnen ein Beispiel geben: Ergänzungsleistungen im Kanton St. Gallen. Hier wird beispielsweise das Vermögen mit einem Betrag von einem Fünftel des Vermögens einbezogen und es gibt zusätzlich noch einen Freibetrag. Also es wird das sehr, sehr viel grössere Vermögen herangezogen.Dann ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, der immer wieder andiskutiert wird in diesem Bericht, sind die einkommensabhängigen Transferleistungen. Diese Diskussion ist sicherlich berechtigt, mit einkommensabhängigen Transferleistungen würden sicherlich eher Personen Transferleistungen erhalten, die sie auch benötigen. Aber wie es halt hier drin steht, können einkommensabhängige Transferleistungen einfach auch falsche Anreize bieten. Darum stehe ich einfach einkommensabhängigen Transferleistungen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke schön.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Besten Dank der Regierung für diese Postulatsbeantwortung. Das ist eine Postulatsbeantwortung, für mich ist diese recht gut ausgefallen. Ich habe nur bedingt Verständnis für die Kritikpunkte, welche seitens der Abg. Lageder, Marxer und Vogt aufgebracht wurden, und zwar aus folgendem Grund: Die Form des Postulats lädt natürlich ein, Kritik zu äussern, weil es gerade einmal der erste Schritt ist. Ich habe durchaus Verständnis, wieso das so aussieht. Wir haben hier über 20 Positionen. Jede eignet sich sehr wohl für einen eigenen Bericht und Antrag. Diesen in einen «Super-Bericht-und-Antrag» zu packen oder eben den Superkontinent, glaube ich, wäre die falsche Vorgehensweise gewesen. Ich habe Verständnis für das Wunschkonzert - ein wenig -, was man jetzt natürlich aufgrund von dieser Grundlage anbringen kann. Es sind sehr viel wichtige und auch teils dringende Punkte gebracht worden. Aber in einem Punkt teile ich einige Ansichten hier nicht. Ich glaube, diese Postulatsbeantwortung lädt dazu ein, eben genau zum selben Schluss zu kommen, wie die Regierung eigentlich auch gekommen ist: Nämlich zum Schluss, dass hier Handlungsbedarf besteht, dass hier eine Vereinheitlichung und eine Vereinfachung notwendig sind.Nun - ich verstehe die Regierung im grossen Punkt vor allem so, wie sie es auf Seite 107 zusammengeführt hat. Dass sie in einem ersten Schritt einen grossen Nutzen darin sehen würde, dass man die Durchführungsstelle - oder wie man das jetzt organisatorisch genau lösen will, würde ja noch ausstehen - zusammenlegt. Und ich sehe da auch eine Riesenchance und - verstehen Sie mich da nicht falsch - ich glaube, es ist nicht die Idee der Regierung, hier ein «Super-Gesetz» zu erschaffen, sondern die gesetzliche Grundlage aller dieser Unterstützungen oder Leistungen so zu belassen, wie sie sind, aber in einem ersten Schritt dieses verwaltungstechnisch zusammenzuführen, um dann in weiteren Schritten auch wirklich dann diese gesetzlichen Grundlagen - welche sehr komplex sind, haben Sie selber ausgeführt - weiterzuentwickeln. Das über verschiedenste Stellen mit verschiedenen Grundlagen zu machen, erscheint mir auch als sehr komplex oder, um wieder dieses Wort zu nehmen, das wäre dann der Superkontinent. Wir machen das komplette, sehr komplexe Thema, packen alles in eines inklusive den gesetzlichen Grundlagen und glauben dann wirklich daran, dass wir das auch noch in diesem «Super-Paket» als Superkontinent durch den Landtag bringen. Da habe ich meine Zweifel. Darum finde ich diesen Schritt einen sehr pragmatischen und auch einen sehr begrüssenswerten.Sie haben ein Wort verwendet, Herr Lageder, dass es im besten Fall eine Vereinfachung der Verwaltung wäre. Wenn dem so ist, ja genau, und das finde ich sehr gut. Wir monieren ja die ganze Zeit, dass unsere Verwaltung gestrafft werden sollte, und hier ist es sogar ein Kritikpunkt. Ich weiss, Ihre Kritik geht nicht in die Anpassung der Verwaltung, sondern in die Reduzierung im ersten Schritt. Ich würde das aber nicht als letzten Schritt, sondern als ersten Schritt sehen; und dann sehe ich es als sehr wichtigen und auch dringenden, weil wir wieder schlanker werden müssen in diesem Staat. Und das hier wäre ein guter Schritt, um das hier einmal einzuleiten. Und ich glaube - so verstehe ich die Regierung -, sie hätte auch gern hier eine Position des Landtags, und ich kann das nur in aller Deutlichkeit sagen, ich kann das mehr als nur unterstützten, dass man hier jetzt, in einem ersten Schritt, in diese Richtung geht und das vertiefter ausarbeitet.Zu der Problematik des politischen Willens, wie es der Herr Abg. Lampert ausgeführt hat, dass jeder zum Sozialamt müsste. Ja, vielleicht müsste man sich den Namen überlegen. Aber wenn jeder zu diesem Amt muss, dann ist es auch kein verwerfliches Amt mehr, weil es normal ist, dass man zum Amt geht. Das ist wie, jeder muss eine Steuererklärung abgeben oder jeder geht zur Verwaltung. Er geht dann nicht zum Sozialamt, er geht dann zur Verwaltung. Und zur Verwaltung zu gehen, ist dann ja nicht verwerflich. Das heisst, eigentlich machen wir jetzt ja genau das, was wir nicht wollen, nämlich diese, die zum Sozialamt gehen, zur Schau zu stellen. Wenn wir sagen, die gehen halt zum MFK-Schalter, und alle zum MFK-Schalter müssen, dann haben sie etwas erreicht, was förderlich ist in dem System, nämlich eine Verbesserung der Vertraulichkeit. Es ist nicht mehr klar, warum jemand zu diesem Schalter geht. Heute ist es sonnenklar, weil wir es auf eine Stelle reduzieren, wo man auch noch das Bild hat, das sind die, die vom Staat leben. Und ich glaube, da muss man davon wegkommen. Und auch das wäre hier eine Chance.Auch zu der Thematik des BPVG, die der Abg. Lampert ausgeführt hat. Da gebe ich Ihnen recht, da habe ich eine sehr ähnliche Meinung wie Sie, aber das ist nur ein einziger Punkt aus dieser Postulatsbeantwortung, und wir haben über 20, die überarbeitet werden müssten. Das heisst, das ist einer, und wenn wir jetzt diese über 20 Punkte in einen Bericht und Antrag packen wollen, glaube ich, dann lassen wir es lieber gleich, weil dann jeder einen Grund hat, wieso er den gesamten Bericht und Antrag ablehnen würde. Ich würde begrüssen, wenn wir das nachher in pragmatischen Schritten durchgehen und die einzelnen Punkte auch bearbeiten. Das BPVG ist nur eines von vielen Themen, die anstehen. Aber auch da ist die Frage gestellt worden: Brauchen wir nicht gewisse Vereinheitlichungen oder brauchen wir nicht Anpassungen? Das Beispiel ist ein gutes, aber ist ein eigener Bericht und Antrag in sich und sicherlich nicht etwas, was in eine Postulatsbeantwortung gehört. Entsprechenden Dank an die Regierung, dass sie auf das explizit verzichtet hat, gerade auch noch die Lösung für alle 20 und mehr Positionen mitzubringen. Das hätte den Rahmen a) gesprengt und b) wären es nicht nur zwei Jahre, sondern dann wären es nochmals zwei und mehr gewesen, das hätte uns auch nicht weitergebracht.Dann ein Hinweis, der mir wichtig ist: Ich glaube, man sollte noch ein wenig unterscheiden zwischen der Thematik Lenkungsmassnahmen in einer Kategorie und der Thematik der Unterstützung oder Entlastung oder sozialen Hilfe und Unterstützung von Familien. Im einen Fall versucht man wirklich, Familien oder wer auch immer, der hilfsbedürftig ist, zu unterstützen. Das ist eine Kategorie. Die zweite Kategorie, da geht es nicht darum, die Gesellschaft oder einzelne der Gesellschaft zu unterstützen, sondern darum, eine gezielte Lenkung herbeizuführen. Sprich, ein Verhalten der Gesellschaft zu verändern, welches aufgrund der reinen wirtschaftlichen Grundlage sich nicht verändern würde. Und das ist für mich nicht dasselbe. Als Beispiel wäre das bei der Motorfahrzeugsteuer die Frage, ob jetzt eine Elektroauto Steuern zahlen soll oder nicht oder ein Hybridfahrzeug Steuern zahlen soll oder nicht. Das ist eine Lenkungsmassnahme, das hat nichts mit einer Unterstützung zu tun. Entsprechend hat es ein, zwei drin, die meines Erachtens nicht unbedingt in die Kategorie der Unterstützung oder Entlastung von einzelnen Personen geht.Ich kann mich nur wiederholen, die Postulatsbeantwortung finde ich sehr gut. Ich sehe es als ersten Schritt, weitere Massnahmen sind unabdingbar. Und ich möchte vor diesem «Super-Schritt» warnen, gerade alle 20 oder mehr Massnahmen in eines packen zu wollen. Sondern das Gesamtbild immer mitzutragen, aber die einzelnen konkreten Weiterentwicklungen in Form von einzelnen Berichten und Anträgen durchzuführen, das wäre meine Empfehlung. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke schön.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Frau Vizepräsidentin, für das Wort. Ja, Herr Abg. Büchel, ich gebe Ihnen gleich eine kurze Replik. Ich nehme durchaus zur Kenntnis, was Sie gesagt haben, nur - wir haben anlässlich der Überweisung des Postulats gesagt, ja gut, jetzt machen Sie einmal eine Gesamtschau. Und jetzt haben wir eine Gesamtschau von etwa 20 Insellösungen. Und deshalb ist eben genau meine Konsequenz daraus, wir sollten eben Kontinente bilden, um beim Bild zu bleiben. Man sollte gewisse Dinge zusammenfassen, weil sonst am Ende wieder nur Insellösungen herauskommen werden - und sogenannte Insellösungen, das wurde uns beispielsweise bei unseren Bemühungen um die Kinderzulagen mehrmals vorgeworfen. Heute habe ich jetzt wieder erstaunlicherweise gehört, dass da doch wieder vielleicht eine Insellösung eine Lösung sein könnte, aber schauen wir einmal.Meiner Meinung nach braucht es eine Fokussierung. Und ich glaube auch, dass es diese Fokussierung darum braucht, weil es sonst sehr schwierig werden wird, eine Verwaltungseinheit, eine einheitliche Verwaltungseinheit, zu bilden. Denn wenn diese Einheit mit all diesen gesetzlichen Lösungen zu arbeiten haben wird, wird das ausserordentlich komplex und es wird dann schnell wieder nicht nur der Begriff des «Super-Bericht-und-Antrags», sondern des «Super-Amtes» auch wieder geprägt werden. Ich denke, dass es eben nicht so einfach ist.Dann möchte ich doch noch einige Ausführungen zu zwei speziellen Punkten machen, und Sie werden es sich denken, es geht mir auch um die Ergänzungsleistungen zur AHV. Ich fühle mich genötigt, auch dort in dieselbe Kerbe hineinzuschlagen wie der Abg. Wendelin Lampert. Ja, die Aussagen in Bezug auf die Ergänzungsleistungen nehme ich dankend zur Kenntnis. Sie untermauern in aller Deutlichkeit, was ich der Regierung seit Längerem mitzuteilen versuche, jedoch - meiner Meinung nach - leider auf taube Ohren fällt. Es heisst, dass die Gefahr von Missbrauch hoch ist, auf Seite 53. Das hat mit dem einmaligen Kapitalbezug zu tun, damit, dass man sich leicht arm rechnen kann, ohne es eigentlich zu sein, damit, dass vor allem die Bewertungen von Liegenschaften falsch sind, und schliesslich damit, dass die Personen einfach zu wenig angespart haben - was selbstverständlich kein Missbrauch der Bezieher ist, sondern eine Verantwortungslosigkeit des Gesetzgebers. Denn Personen, so heisst es, welche über eine gut ausgebaute zweite Säule verfügen und diese in Rentenform beziehen, sind kaum auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Das ist auf Seite 55.Es ist mir daher nicht verständlich, warum wir nicht, wie zum Beispiel in der Schweiz, das wurde auch schon erwähnt, genügende Beiträge für die zweite Säule definieren und dieses Problem aus der Welt schaffen. Wir wissen es alle und es steht ja auch in dieser Postulatsbeantwortung auf Seite 55: «Bei nüchterner Betrachtung stellen die Ergänzungsleistungen nichts anderes dar als wirtschaftliche Sozialhilfe, beschränkt auf Rentner und IV-Empfänger, denn die Gelder werden nicht aus den AHV-Beiträgen bezahlt, sondern von Land und Gemeinden.» Das Land und die Gemeinden subventionieren hier Personen und deren Arbeitgeber, die zu wenig vorgesorgt haben, und das auf Kosten derjenigen Steuerzahler, die für sich genügend vorsorgen. Die vielzitierte Eigenverantwortung versagt hier meiner Meinung nach auf ganzer Linie. Ich bin jetzt aber nicht der Überzeugung, dass eine Einschränkung des einmaligen Kapitalbezuges die Lösung sein darf. Meiner Meinung nach ist die Lösung darin, dass eben die Beiträge genügend sein müssen. Weil, wenn jemand genügend vorgesorgt hat und von einer Rente leben kann, dann wird er nicht das Risiko eines Kapitalbezuges eingehen. Ausserdem erachte ich einen Kapitalbezug manchmal durchaus als sinnvoll, wenn man ihn zum Beispiel in eine private Neugründung eines Unternehmens investieren möchte oder auf andere Weise anlegen will.Dann noch zum Thema «Liegenschaften fair bewerten»: Es ist selbstverständlich nicht so, dass Mieteinnahmen nicht steuerpflichtig sind, wie dies auf den Seiten 18 und 46 ausgeführt ist. Das ist falsch. Wer eine solche Aussage tätigt, versteht das Steuersystem nicht. Mieteinnahmen sind sehr wohl über den Sollertrag versteuert, wenn der Wert die Immobilie, die vermietet wird, dem Marktwert oder zum Beispiel dem Versicherungswert entspricht. Eine einheitliche Bewertung von Liegenschaften, zum Beispiel über den Versicherungswert, der je nachdem, ob ein Objekt selbst bewohnt, vermietet oder nur einen Zweitwohnsitz darstellt, mittels eines Faktors gesenkt oder erhöht werden könnte, würde sich anbieten. Ich denke, diese Ideen wurden auch, beispielsweise vom Abg. Christoph Beck, meine ich, angedacht. So würden soziale Härtefälle effektiv vermieden und Renditeobjekte könnten trotzdem über den Sollertrag angemessen besteuert werden. Ausserdem hätte dies auch noch den positiven Nebeneffekt, dass nicht nur die Steuerbasis gefestigt würde, sondern auch die Zielgenauigkeit von Subventionen und Transferleistungen eindeutig erhöht werden würde.Sie schreiben das in der Postulatsbeantwortung auf Seite 24 selbst: «Dabei muss festgestellt werden, dass die Grundlagen und insbesondere die Bewertung von Grundeigentum für die Beurteilung einer Anspruchsberechtigung teilweise stark unterschiedlich sind. Diesbezüglich wäre eine Vereinheitlichung anzustreben.»Dann auf Seite 46: «Als Verbesserungsmöglichkeit wäre daher denkbar, ähnlich wie bei den Mietbeihilfen alle Erwerbsarten zu berücksichtigen und Grundstücke bzw. Immobilien realistisch zu bewerten.»Und schliesslich auf Seite 54: «Ebenfalls angezeigt ist es, die mit einem StGH-Urteil geschützte Praxis zur Bewertung von Immobilien, die nicht selbst bewohnt werden, derart zu präzisieren, dass diese im Rahmen des ELG zum Verkehrswert anzurechnen sind.»Also möchte ich Sie schon bitten, in dieser Angelegenheit zu handeln, dieses anzugehen. Und bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie auch fragen, wie es denn mit diesem berühmten blauen Zettel in der Steuererklärung steht. Ich denke, er war blau, soweit mich meine Erinnerungen nicht täuschen. Sie haben ja dort Daten aufgenommen und die haben Sie mittlerweile sicherlich ausgewertet. Was sind Ihre Schlüsse aus diesen Daten? Und was haben Sie diesen Daten entnommen? Welche Schlussfolgerung haben Sie daraus gezogen und wie wollen Sie weiter vorgehen? Denn ich denke, gerade diese Postulatsbeantwortung legt eindeutig dar, dass dort Handlungsbedarf wäre und die Situation massgeblich verbessert würde, ohne - sogar ohne - dass man das ganze jetzige System über den Haufen werfen müsste. Danke.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Besten Dank. Ich möchte Ihnen zwischendrin eine zeitliche Orientierungshilfe geben. Ich beabsichtige, spätestens um 12:45 Uhr eine Mittagspause zu machen. Ich möchte aber vor der Mittagspause auf jeden Fall dem Herrn Gesellschaftsminister noch Gelegenheit geben, Antwort zu geben.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte bei meinem Kollegen Beck einhaken. Er hat gesagt, die Kitas fehlen. Mir fehlen auch die Tagesmütter, dann hätte man vielleicht auch gesehen, mit wie viel Geld die Kitas subventioniert werden. Ich glaube, das ist pro Kind CHF 15'000 im Jahr, und eine Tagesmutter bekommt CHF 6 oder 7 pro Stunde. Und die decken ja gerade die Randzeiten ab. Wenn wir es heute von Mindestlöhnen gehabt haben, da sind wir dann sicher darunter.Noch ein Hinweis zu der Kinderzulage: Wenn man das Einkommensabhängig macht, dann entlastet man übrigens nicht unbedingt den Staat, sondern man könnte die Arbeitgeber entlasten, wenn wir heute vom Standort gesprochen haben. Oder man könnte das Geld, das dann vielleicht übrig bleibt, wirklich in die Kinderbetreuung reinnehmen.Dann möchte ich wirklich auch dafür plädieren, dass man alle Stellen, die Transferleistungen erbringen, wirklich zusammenfasst. Ich habe einmal eine Anfrage hier gestartet zum Existenzminimum. Das ist auch ein Problem, es ist nicht nur ein Bürokratieabbau, wir operieren mit unterschiedlichen Zahlen in den einzelnen Ämtern, und das ist ja auch nicht fair.Und dann zum Mut, zum ASD zu gehen, da machen wir ein Amt für Gesellschaft daraus. Die Fremdenpolizei hat man auch einmal zum Ausländeramt gemacht. Ob die Leute jetzt lieber dahin gehen, weiss ich nicht, aber es tönt ein bisschen schöner.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Als Nachtrag an die Vorredner Gerold Büchel, Thomas Lageder, Judith Oehri. Ich sehe schon das «Super-Super-Amt» für staatliche Leistungen jeglicher Art kommen. Aber ich denke, wir sollten abwarten, was die Regierung dazu vorschlägt. Als ich die aufgelisteten Transferleistungen in diesem Bericht und Antrag, staatliche und nichtstaatliche Leistungen, durchgelesen habe, habe ich mich auch gefragt, wie sinnvoll es ist, die verschiedenen Leistungen mit unterschiedlichen Ansätzen und Regelungsverfahren zu haben, die eigentlich alle nur das eine wollen: Eine Verbesserung der Lebenssituation für eine definierte Personengruppe. Ich kann mir gut vorstellen, dass die eine oder andere Leistung durch eine Anpassung einer anderen Leistung subsistiert werden könnte. Aber solche Anpassungen sind aus meiner Sicht mit Bedacht vorzunehmen.Auf Seite 106 steht unter anderem, dem kann ich nur beipflichten: «Anpassungen im System der staatlichen Leistungen, insbesondere bei Leistungen, welche von Einkommen und Vermögen abhängen, müssen also mit Bedacht vorgenommen werden ...» Ich denke, dem ist nur beizupflichten. Wird an einer Schraube gedreht, muss klar sein, was an einer anderen Stelle passiert.Ich kann mich noch gut erinnern, als im Jahr 2010 das Arbeitslosenversicherungsgesetz überarbeitet wurde. Dazumal gab es Stimmen, dass durch diese Anpassung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung Langzeitarbeitslose auf die wirtschaftliche Sozialhilfe verlagert werden. Und die wirtschaftliche Sozialhilfe ist in der Zwischenzeit auf CHF 7,6 Mio. angestiegen. Wir haben ja auch gehört, was die Langzeitarbeitslosen jetzt kosten. Wir müssen uns im Klaren sein, es wird immer Einwohner und Einwohnerinnen geben in unserem Land, die auf eine oder andere Weise nicht auf der Sonnenseite stehen und deshalb froh sind, dass sie durch ein staatliches Auffangnetz geschützt werden. Allerdings, wie hart oder wie weich dieses Netz neu ausgestaltet wird, muss reiflich überlegt sein. Danke. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Diese Postulatsbeantwortung beinhaltet ja 27 Inseln, wenn wir heute schon bei der Geografie sind. Ich habe mich bewusst nur auf zwei Inseln konzentriert. Denn die Inseln AHV und BPVG, die stehen an, die werden wir - ich gehe einmal davon aus - im November oder Dezember zusammen in diesem Hohen Hause beraten. Und was hier drin zu diesen zwei Inseln steht, das Wissen ist, wie gesagt, vorhanden. Ich sehe dieses Wissen einfach in der BPVG-Vorlage nicht abgebildet. Und das ist nicht gut, wenn der Mensch etwas tut, obwohl er weiss, dass es nicht das Richtige ist.Dann zu diesem «Super-Amt»: Die Regierung führt eben auf Seite 55 aus, Ergänzungsleistungen kommen eben von keinem Amt, die kommen eben von der AHV. Und die Regierung, ich zitiere es jetzt trotzdem, ich habe es nicht vorgelesen im ersten Votum: «Ergänzungsleistungen werden als ‹Geld von der AHV› betrachtet. ‹Geld vom Sozialamt› zu erhalten ist mit einem Stigma behaftet.» Das ist der kleine, aber feine, riesige Unterschied. Ich habe die AHV auch schon als Amt für Rente betitelt, ich weiss das schon, aber im Volk draussen ist das eben etwas anderes, obwohl ja ein riesiger Staatsbeitrag dahin fliesst. Das muss man sich einfach bewusst sein. Wie gesagt, ich bin dann gespannt, ob die Politik hier den Mut aufbringt, diese Stigmatisierung irgendwie zu verantworten, sollte diese dann eintreten. Denn es hätte sicherlich Synergiepotenziale, das kann ich mir auch sehr gut vorstellen. Dann zum Kapitalbezug: Ja, das ist halt einfach ein Dilemma, der Abg. Thomas Lageder sagt schon, ihm sei das nicht so wichtig, er hätte lieber den höheren Versorgungsgrad. Da pflichte ich ihm bei. Aber auch da werden Sie ja von der Vernehmlassungsvorlage sicherlich ein wenig enttäuscht worden sein, das Vorsorgeniveau ist nicht à la Schweiz. Und die Regierung sagt eben hier drinnen auch, gerade die nächsten Jahre sind brisant. Und wenn wir hier eben diesen Kapitalbezug nicht einschränken, dann nützen auch diese Vorlagen nicht viel. Weil bis diese Massnahmen wirken, wird es sehr lange gehen, und gerade die nächsten zehn, 15, 20 Jahre da werden wir hier ein Problem haben. Wie gesagt, Seine Durchlaucht der Erbprinz ist anscheinend zu ähnlichen Erkenntnissen gekommen. Sie haben vorhin ja bereits genickt, Sie haben das anscheinend auch gelesen in der Staatsfeiertagsbeilage.Wie gesagt, für mich ist das Wissen vorhanden, jetzt sollte man dieses Wissen einfach noch in die Vorlagen einfliessen lassen. Dann wäre das wunderbar und ich hoffe, dass wir im Herbst dann eine entsprechende Vorlage hier drin diskutieren können. Ich denke mir, man kann hier schon immer wieder den Ansatz fahren, man darf sich hier nicht einmischen in diese Geschichte, aber dann müssen wir hier drinnen bereit sein, die Zeche zu bezahlen. Man kann schon sagen, das geht uns nicht viel an als Gesetzgeber. Aber dann müssen wir hier, sprich bei den Ergänzungsleistungen Land und Gemeinden, bereit sein, die Zeche zu bezahlen. Und wie gesagt, in der Schweiz ist das Vorsorgeniveau massiv höher. Das würde mich einmal interessieren, das werden wir dann auch im Rahmen der 1. Lesung ziemlich sicher diskutieren: Wie lebt der liechtensteinische Pensionist beziehungsweise die liechtensteinische Pensionistin mit einem massiv tieferen Vorsorgeniveau aus der zweiten Säule in diesem Land, wo ja bekanntlicherweise die Lebenskosten nicht wirklich so viel tiefer sind als in der Schweiz? Das wird dann sicherlich auch eine spannende Debatte werden. Und wie gesagt, ich habe mich bewusst nur auf zwei Inseln konzentriert. Ich denke mir, diese zwei Inseln, die reichen mehr als nur.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Besten Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte noch festhalten, dass trotz der geäusserten Kritik an der Postulatsbeantwortung, ich glaube, Einigkeit besteht, dass hier Verbesserungsbedarf und Verbesserungspotenzial gegeben ist. Dies ist offensichtlich und deshalb - und daher rührt wahrscheinlich auch unsere Kritik - trieft dieser Bericht und Antrag von «wäre denkbar», «angezeigt ist», «wäre anzustreben», «ist mit Bedacht zu nennen». Und für mich ist das der politische Frust: Wer macht den nächsten Schritt? Und diese Frage geht nicht nur an die Regierung, zumal wir kennengelernt haben, dass Postulatsbeantwortungen von der Regierung nur bedingt als Auftrag gesehen werden. Diese Postulatsbeantwortung geht in erster Linie an die Postulanten selbst, inwiefern sie denken, dass hier offensichtlich vom Landtag der zweite Schritt angestossen wird. Und das ist offensichtlich nötig. Danke.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke schön.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich beginne beim Schlussredner. Ich musste ein wenig schmunzeln. Ja, die politische Realität, die hat mich auch schon öfter eingeholt. Nur weil der Landtag das Gefühl hat, in die Richtung soll es gehen, heisst es noch lange nicht, dass die Regierung dieselbe Meinung vertritt. Meine Erfahrung hat gezeigt, wenn sie nicht dieselbe Meinung vertritt, wird es sehr schwierig auf dieser Seite. Wenn sie dieselbe Meinung vertritt, geht es meistens leichter. Ich glaube, das gehört zum Geschäft dazu.Zum Abg. Wendelin Lampert: Ich gebe nur bedingt recht. Die zwei, auf die Sie sich konzentriert haben, das sind aus meiner Sicht die wichtigsten und dringendsten. Ich denke, die Regierung hat aus diesem Grund diese auch schon in der näheren Zukunft geplant. Es stimmt aber nicht, dass es reicht, nur diese beiden anzusehen. Dieses Dokument zeigt, dass es auch noch weitere Schritte benötigt.Zu den Ausführungen des Abg. Lageder: Das war eigentlich der Grund, wieso ich mich nochmals melden wollte. Ich sehe hier nicht eine Super-Verwaltungseinheit. Wir haben die vielleicht so genannt, ich möchte da die Frau Abg. Helen Konzett Bargetze zitieren: «eine kleine und feine Verwaltungseinheit». Und für mich ist das nicht eine neue Einheit oder irgendetwas, sondern das ist eine Organisationsentwicklungsmassnahme. Es geht hier nämlich nicht darum, neue Stellen oder neue Einheiten zu schaffen, sondern Personal vielleicht neu zu transferieren oder an eine neue Stelle zu führen. Es geht um eine Bündelung der Durchführungsstelle. Das ist uns in der Vergangenheit nicht immer gelungen. Es gibt ein paar so Bestrebungen, da hat man etwas Neues geschaffen oder Kompetenzen neu gebündelt aber vergessen, die Personalien auch entsprechend auf der einen Seite abzubauen, auf der anderen Seite aufzubauen oder am besten gerade einmal zu transferieren. Die Konsequenz war, dass man dann zu viele Stellen hatte.Um das bezüglich der Super-Verwaltungseinheit vielleicht auch ein wenig weiter auszuführen, wenn das so ein Riesenthema wäre, dann könnte man ja nicht zentral eine Landeskasse führen, die ja die ganzen Zahlungsströme macht, oder eine zentrale Kommunikationsstelle. Dann müsste ja jede Verwaltungseinheit eine eigene Kommunikationsstelle führen. Es gibt verwaltungstechnische Einheiten, die zentral geführt werden können, weil es eine Querschnittsfunktion ist. Und für mich ist auch das eine Durchführungsstelle, eine Querschnittsfunktion.Um ein weiteres Beispiel zu nehmen, wo wir es leider nicht haben: Die Verwaltung von Originaldokumenten wäre für mich nämlich auch so eine. Wir haben es heute immer noch so, dass wir der Verwaltung manchmal bis zu sechs Originale schicken dürfen, damit alle Verwaltungseinheiten diese auch bei sich ablegen können, anstatt man das an einem Ort macht. Das ist eine eigene Kompetenz, da muss man es inhaltlich nicht verstehen, da geht es nur um die Verwaltung von Originalen. Auch die Bildung der Cluster, die wird ja hier an und für sich nicht ausgeschlossen, oder Inseln, ob jetzt da aus den 27 fünf Handlungsfelder entstehen. Und das schliesst vielleicht ein wenig den Kreis zum Abg. Marxer, das obliegt zum einen sicherlich der Regierung, also ich erwarte da von der Regierung auch etwas. Wenn da nichts kommt in absehbarer Zeit, obliegt es dem Parlament, entsprechende weitere parlamentarische Vorstösse nachzuschieben, die dann vielleicht nicht mehr ein Postulat, sondern eher eine Motion sind mit einem konkreten Handlungsfeld zu einer dieser 27 Positionen, die hier aufgeführt sind. Oder mag es auch sein, weitere aufzuführen. Ich fand die Ausführung gut, dass nicht alles hier drin ist.Zwei Punkte möchte ich inhaltlich nochmals kommentieren, obwohl sie dann in den Landtag kommen werden, aber es wurde jetzt mehrfach gebracht - die Diskussion zum BPVG. Ich teile Ihre Meinung nur bedingt bezüglich, wenn jemand in eine Unternehmung investieren will oder das Kapital selber verwalten will, dann sollte er diese Kompetenz erlangen. Da bin ich nur dann bereit, diesen Weg mitzugehen, wenn er auch das Risiko trägt. Denn wenn das Geld dann weg ist, dann soll aber nicht der Staat oder der Bürger haften. Und das ist immer wieder diese Diskussion, auch mit dem Volk: Das da ist mein Geld, das habe ich einbezahlt, das will ich selber verwalten können. Sage ich: Ist okay, trage aber auch das Risiko. Und nicht, wenn es gut geht, war ich der Beste, und wenn es nicht gut geht, dann sollen alle anderen nachschiessen. Das ist eine Frage, wir können ein liberales System in diesem Punkt einführen, die Amerikaner kennen das, aber wenn es dann nicht klappt, unter der Brücke schlafen ist eine Option. Bei den Amerikanern ist das so, hier will das keiner. Und darum hat die liberale Haltung in diesem Land, aus meiner Sicht, ihre Grenzen.Und diese Thematik bei Vermögensbewertung von Liegenschaften: Ich gebe Ihnen da schon recht, dass das ein schwieriges Thema ist. Aber einfach ist das nicht, vor allem politisch nicht einfach. Die Thematik Vermögensbewertung von Liegenschaften versus Mietbeiträge diskutiert dieses Land auch schon über 20 Jahre, und die Demokratie hat da bis jetzt noch immer ein klares Wort gesprochen. Jetzt können Sie schon sagen, liebe Regierung, macht da einmal etwas. Aber wenn sie keine Mehrheiten hinkriegt, nutzt uns das alles zusammen nichts. Darum muss das mit Bedacht gemacht werden, und einfach hinzugehen und zu sagen, okay, wir machen jetzt den Versicherungswert, das wäre nämlich der wahnsinnigste aller, das ist nämlich bei Weitem nicht einmal der Verkehrswert, das ist noch mehr, das möchte ich noch sehen, ob das irgendeine Abstimmung überlebt. Und dann nutzt es uns wieder gar nichts. Darum, in dieser Richtung gibt es sicherlich Handlungsbedarf. Aber ich glaube, da sollte man dann auch nicht das Blaue vom Himmel versprechen. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke schön.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Es ist zwar bald Mittag. Ich danke herzlich für die wohlwollende Aufnahme dieser Postulatsbeantwortung. Das Lob und die Komplimente werde ich gerne weitergeben an meine Mitarbeiter. Den Tadel des Abg. Lageder werde ich auf mich münzen.Zu den einzelnen Fragen und Vorbringungen: Zunächst möchte ich generell bemerken, wenn wir heute auf der grünen Wiese ein Sozialsystem entwerfen würden, dann würden wir das sicher nicht so machen, wie es sich heute auf diesen über 100 Seiten präsentiert, sondern wir würden wahrscheinlich generelle Sozialleistungen haben, die Einkommensschwache unterstützen. Dann irgendeine Form von Lenkungszahlungen, die ein bestimmtes Verhalten fördern, wie zum Beispiel im energetischen Bereich, oder eben Unterstützungsbeiträge für Bildung, wie Stipendien und so weiter. Und mit diesen drei Kategorien wäre es eigentlich getan.Jetzt, wenn wir in die Zukunft schauen und diese Auslegeordnung anschauen, die hier präsentiert wird, was man denn tun könnte, dann ist meines Erachtens realistisch, dass wir Leistungen so belassen, wie sie sind, aber auf bessere Grundlagen stellen, was ihre Bemessungsgrundlagen anbelangt. Eine komplette Reform im Sinne einer - und jetzt nenne ich dieses deutsche Schimpfwort - Hartz-Reform, die eigentlich angesichts dessen, was wir hier vor uns haben, angezeigt wäre, finde ich nicht in angemessener Zeit realistisch umsetzbar in diesem Land. Der Abg. Lageder hat das, sagen wir, fast mit einem kritisierenden Unterton erwähnt, dass es mich eine halbe Legislaturperiode kostet, ein KVG zu reformieren. Es ist eben die Realität bei uns im Land, wenn man derartige Dinge aufgreift, dass man eben einen relativ langen Weg zu gehen hat - über Vernehmlassungen, über 1., 2. Lesungen, über sehr intensive öffentliche Diskussionen, in denen sich die einzelnen Anspruchsgruppen dann eben sehr stark engagieren.Aber eben, meine persönliche Meinung ist, dass es realistisch möglich ist, möglichst viele Dinge zu bündeln an einer Stelle, dass man die Leistungen so belässt, wie sie heute sind, aber der Unterbau dieser Leistungen eben rechnerisch besser gestaltet wird, sodass sie, wie wir in der Postulatsbeantwortung geschrieben haben, subsidiär und additiv sind. Und nicht irgendwie chaotisch sich kumulieren.Zu den einzelnen Fragen, zuerst zum Votum des Abg. Lageder. Ja, er kritisiert, dass es einfach eine Auflistung aller Leistungen sei. Wir haben uns bemüht, die Leistungen nicht nur aufzulisten, sondern zu jeder Leistung eben auch gewisse Kommentare und Verbesserungsvorschläge abzugeben. Offenbar hat es ihm nicht genügt. Nun, ich glaube, die Grundlagen sind da, damit jeder selber Verbesserungsvorschläge erarbeiten kann, und die Informationen liegen, denke ich, vor.Der Abg. Frank Konrad hat beim Betreuungs- und Pflegegeld gefordert, dass man überprüft, ob das wirklich ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse ausgeschüttet wird. Das ist eine generelle Kritik, die wir immer wieder hören. Wir sind darauf eingegangen, indem wir gesagt haben, es ist eine lenkende Transferleistung, die die Leute möglichst lange zu Hause halten soll, was auch dem Wunsch der meisten Personen entspricht, die gepflegt werden müssen. Die Plätze in den Betreuungsheimen sollen möglichst geschont werden.Dann hat der Abg. Wendelin Lampert das Thema Ergänzungsleistungen und Pensionskassenvorbezug angezogen. Ja, über dieses Thema werden wir wahrscheinlich in der November-Landtagssitzung sehr ausführlich sprechen. Aber ich möchte als Gegenposition eben auch noch zu bedenken geben, dass wir staatlichen Zwang abwägen müssen mit dem Eingriff in die finanziellen Freiheiten. Und dort, wo immer die Probleme auftauchen in solchen Diskussionen, ist die Frage: Für wie viele Leute, die sich unvernünftig benehmen, zwingen wir alle anderen in ein bestimmtes Korsett? Aber das wird dann zu diskutieren sein.Dann zum Abg. Elfried Hasler: Er hat die Frage gestellt nach dem Export beziehungsweise der Exportpflicht von Leistungen gemäss EWR. Exportpflichtig sind grundsätzlich alle Geldleistungen von obligatorischen Sozialversicherungen innerhalb des EWR an Personen mit einer EWR-Staatsangehörigkeit. Ein Inlandswohnsitz darf generell nicht zur Bedingung gemacht werden. Allerdings ist die Beurteilung, was eine Geldleistung einer Sozialversicherung ist, nach EWR-Recht vorzunehmen, und wir können nicht im nationalen Recht das einfach übersteuern oder definieren. Es gibt zudem ein Gleichbehandlungsprinzip in der relevanten EU-Verordnung und unter Umständen wirkt das sogar über den EWR-Raum hinaus, beispielsweise dann, wenn an Personen mit liechtensteinischer Staatsangehörigkeit Geldleistungen auch ausgerichtet werden, wenn diese ausserhalb des EWR wohnen, also wenn ein Rentner irgendwo in die Karibik geht, dann müssen diese auch Personen mit EWR-Staatsangehörigkeit gewährt werden. Also wir dürfen auf keine Art und Weise EWR-Staatsbürger von Liechtensteinern diskriminieren.Nicht exportiert werden müssen Leistungen der Sozialhilfe und Sachleistungen bei Krankheit. Auch wenn die versicherte Person vorübergehend Geld mit der Bedingung erhält, den Dienstleistungserbringer zu finanzieren. Das ist bei uns ganz konkret beim Betreuungs- und Pflegegeld der Fall. Hier wird ja vorfinanziert, dann wird abgerechnet. Und wenn man zu viel bezogen hat, muss man zurückzahlen.Dann gibt es auch noch beitragsunabhängige Geldleistungen. Da gelten andere Regeln, die können unter bestimmten Voraussetzungen aus der Exportpflicht ausgenommen werden. Es gibt aber Bedingungen. Eine Bedingung ist, dass sie zur Ergänzung zu einem anderen Zweig einer sozialen Sicherheit dienen, um ein Existenzminimum zu garantieren. Und die zweite Bedingung ist, diese Leistungen müssen explizit im Anhang der relevanten EU-Verordnung aufgeführt werden. Das heisst, dass eine Leistung von den EU- und EWR-Institutionen genau geprüft wird, bevor sie in diesen Anhang aufgenommen wird. In Liechtenstein sind zum Beispiel die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV zu erwähnen. Diese sind nicht zu exportieren.Generell wird der Grundsatz der Exportpflicht von Geldleistungen zur Förderung der Mobilität und der Personenfreizügigkeit im EWR sehr hoch gehalten und die Ausnahmen werden sehr restriktiv gehandhabt.Dann zur Frage des Abg. Christoph Beck, wieso keine Kitasubventionen drin sind, verbunden auch mit der Frage der Abg. Judith Oehri nach den Tagesmüttern. Wir haben uns hier auf diese Transferleistungen konzentriert, die direkt als Geldbetrag zu den Privatleuten überwiesen werden. Und die Kitasubventionen werden ja an die Kita überwiesen und nicht an die Privatpersonen.Dann zum Votum des Abg. Wolfgang Marxer: Er hat sehr klar das Dilemma geschildert dieses Sammelsuriums von Transferleistungen und er forderte eine einzige Zahl, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angibt. Ja, so etwas schwebt mir auch vor, dass an einer einzigen Stelle berechnet wird aufgrund von Parametern, die eben bekannt sind, wie ein Äquivalenzeinkommen oder irgendeine Zahl - man kann sie ja nennen, wie man sie will -, und basierend auf dieser Zahl dann eben die einzelnen Leistungen additiv und subsidiär ausgerichtet werden.Die Frage, die sich aber stellt, ist, ob man wirklich dieselben Bemessungsgrundlagen nehmen kann wie zum Beispiel bei der Besteuerung. Das ist mir nicht klar und es könnte durchaus sein, dass wir für Transferleistungen, die einen Sozialleistungscharakter haben, eben andere Massstäbe in gewisser Hinsicht hernehmen müssen, als es für eine Besteuerung nötig ist. Aber ich bin mit Ihnen einig, wir sollten uns bemühen, dieselben Kriterien für alle Leistungen, die in irgendeiner Art und Weise als Sozialleistungen ausgerichtet werden, herzunehmen.Dann zum zweiten Votum des Abg. Thomas Lageder bezüglich der Missbrauchsgefahren bei den Ergänzungsleistungen: Es gibt zwei Missbrauchsfaktoren, die Sie nicht erwähnt haben, die aber sehr stark sein können. Das Erste ist schlicht und einfach das Verschweigen von Vermögen, Schwarzgeld, und das Zweite ist das Verschenken von Vermögen früh genug. Das ist ein grosser Missbrauchsfaktor, denn damit können Ergänzungsleistungen sozusagen erzwungen werden. Ja, zur Frage des Abg. Peter Büchel nach dem «Super-Amt». Ich denke nicht, dass sich die Verwaltung oder ein Amt dermassen aufblähen würde - im Gegenteil: Es wurde heute schon mehrmals erwähnt, wenn jemand ein Anrecht auf Transferleistungen hat, die in irgendeiner Art und Weise als Sozialleistungen klassifiziert werden können, dann hat er in der Regel auch Anspruch auf andere Sozialleistungen. Und da werden an verschiedenen Stellen unserer Verwaltung dieselben Personen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beurteilt. Und das ist einfach nicht nötig meines Erachtens, das müsste an einer Stelle geschehen.Und damit denke ich, dass ich die Fragen beantwortet habe, und ich möchte nochmals betonen, dass ich gewisse Dinge für realistisch halte und gewisse Dinge für nicht realistisch. Ich halte es für realistisch, die heute bestehenden Leistungen mit denselben Namen neu zu bündeln und besser zu organisieren, was ihre Ausrichtung anbelangt und ihre Bemessungsgrundlagen anbelangt. Hingegen eine komplette Sozialreform - im Sinne von: alles zusammenfassen zu einer einzigen Sozialleistung und dann noch vielleicht eine Lenkungsabgabe und eine Bildungsabgabe -, das halte ich für ein unrealistisch hohes Ziel und wird wahrscheinlich relativ wenig zusätzlichen Nutzen bringen. Aber ich lasse mich gerne von Ihnen eines Besseren belehren. Danke schön.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Besten Dank. Wir unterbrechen nun die Sitzung bis um 15 Uhr. Mittagspause (von 12:45 bis 15:00 Uhr)
Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir sind noch bei den Beratungen betreffend die Postulatsbeantwortung betreffend die Überprüfung der Subventionen und Transferleistungen an Private. Das ist das Traktandum Nummer 5.Abg. Thomas Lageder
Frau Landtagsvizepräsidentin, besten Dank für das Wort. Ja, ich versuche dort anzuknüpfen, wo wir heute morgen aufgehört haben. Ich möchte dem Abg. Gerold Büchel noch eine kurze Replik geben zu seinen Ausführungen. Mir ist das natürlich selbstverständlich klar, dass nicht neue Leute angestellt werden sollen, sondern dass es sich um eine gewisse Umorganisation handeln würde, wenn die verschiedenen Kompetenzen anders zusammengefasst respektive neu verteilt würden. Das ist mir eigentlich schon logisch gewesen.Dann noch ein weiterer kleiner Punkt zu der Bewertung der Liegenschaften. Auch da ist mir klar, dass das politisch - für einige mehr, für andere weniger - durchaus ein harter Weg wäre, wenn man das einer Entscheidung zuführen möchte. Das ist mir schon klar, dass das politisch schwierig ist. Ich denke aber, dass es rein vom Ansatz her nicht sehr schwierig wäre durchzuführen. Und ob es dann der Versicherungswert ist oder welcher Wert auch immer, das ist mir dann eher zweitrangig. Wichtig ist, denke ich einfach, dass hier eine gewisse Fairness einziehen sollte; und das Postulat untermauert das ja auch, dass wir dort ein Problem haben. Danke.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Besten Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Frau Vizepräsidentin, für das Wort. Ja, ich versuche, den Faden auch aufzunehmen von vor der Mittagspause, und ich wollte mich natürlich insbesondere noch zu Wort melden betreffend den Ausführungen des Abg. Wendelin Lampert. Der Abg. Lampert erinnert mich an den berühmten römischen Senator Cato. Cato hat vor über 2'000 Jahren bei jeder Debatte, jahrzehntelang, im römischen Senat, ob es um Gemüsebauern ging oder irgendwas, immer das Votum mit dem Spruch beendet, er sei dafür, dass man Karthago zerstöre. Und Sie wissen, wie es herausgekommen ist, am Ende hat der römische Senat dann dieser Zerstörung von Karthago zugestimmt und Cato hat recht bekommen. Er ist dann ein Jahr später dann leider gestorben. Das möchte ich jetzt natürlich nicht als Analogie herbeiführen, aber ich sehe schon, dass der Herr Abg. Lampert so gewisse Cato-mässige Züge hat. Bei Tarmed hat er es ja bereits einmal geschafft, dass Karthago zerstört wird. Und beim Einschränken des Kapitalbezugs sehe ich seine Taktik schon. Also ich bin gespannt, wie das ausgehen wird.Aber jetzt Spass beiseite. Ich denke, das Wirtschaftsministerium wird bei der Vorbereitung des Berichts und Antrags versuchen, Fakten und Zusammenhänge darzulegen. Ich glaube, entscheiden sollten wir diese Frage aufgrund von Fakten und Zusammenhängen und nicht aufgrund von Aussagen von einzelnen Amtsleitern oder anderen Personen, die sich dazu geäussert haben. Sondern wir sollten auf Fakten basieren. Und ich gebe Ihnen recht, diese Fakten sind noch nicht so glasklar da, dass wir wirklich entscheiden können. Wir werden versuchen, das zusammenzustellen. Ich habe es mit dem Gesellschaftsminister und möchte mich auch bedanken bei ihm, ich denke einfach, bevor wir einzelne schwarze Schafe strafen, sollten wir nicht vergessen, dass wir auch einen Haufen weisse Schafe haben. Und wenn wir wegen ein paar schwarzen Schafen alle Schafe töten oder alle Schafe ausschaffen oder was auch immer, dann ist das fragwürdig. Also auch hier ein bisschen Vorsicht.Und dann noch zum Ansatz betreffend die Beitragserhöhung: Dazu möchte ich einfach ausführen, es gibt ja auch noch andere Aspekte betreffend diese Erhöhung der Beiträge. Ich denke, es geht hier um den Wirtschaftsstandort. Der Standortfaktor Lohnnebenkosten ist ein Aspekt, und wir sollten einfach alle diese Aspekte in die Abklärung miteinbeziehen. Und das ist mein Anliegen, dann werden wir sehen, ob Cato sich durchsetzt oder sein damaliger Gegenspieler - Scipio war es, glaube ich. Insofern wird es eine römische-epische Debatte geben bei der BPVG-Diskussion, das weiss ich jetzt schon. Aber wir werden versuchen, uns mit Fakten dieser Diskussion zu stellen.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Besten Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich möchte noch ganz kurz auf das Votum beziehungsweise die Frage des Abg. Lageder zum Thema Bewertung von Liegenschaften eingehen. Ich kann anknüpfen an das Votum des Abg. Gerold Büchel, dass wir bei diesem Thema mit Bedacht vorgehen. Wir arbeiten an diesem Thema, es hat jedoch nicht höchste Priorität für uns, weil wir mit anderen Agenden sehr stark belastet sind. Es ist so, dass diverse Punkte noch offen sind, die zuerst im Detail geklärt werden müssen. Und wir haben auch festgestellt, dass je tiefer man bohrt, desto mehr neue Fragen dann im Detail auftauchen. Und es ist für mich wichtig, dass diese Fragen auch fundiert geklärt werden und wir dann eine Lösung präsentieren können, die für die Zukunft umgesetzt werden kann.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Besten Dank. Somit haben wir keine Wortmeldungen mehr zu verzeichnen und wir können uns dem Antrag der Regierung zuwenden.Wer mit dem Antrag der Regierung, das Postulat vom 30. September 2013 abzuschreiben einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Der Landtag hat das Postulat vom 30. September 2013 mit 25 Stimmen abgeschrieben.Damit haben wir Traktandenpunkt 5 erledigt. -ooOoo-