Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen der Abgeordneten Christian Batliner, Manfred Batliner, Alois Beck, Gerold Büchel, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Eugen Nägele und Christine Wohlwend vom 27. April 2015
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 6: Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen der Abgeordneten Christian Batliner, Manfred Batliner, Alois Beck, Gerold Büchel, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Eugen Nägele und Christine Wohlwend vom 27. April 2015.Wird seitens der Motionäre das Wort gewünscht? Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Mit der vorliegenden Motion möchten wir eine Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen erwirken. Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesvorlage betreffend einer Neuregelung der im Gemeindegesetz verankerten Restmandatsverteilung bei den Gemeinderatswahlen zu unterbreiten, die dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung trägt. In Art. 79 Abs. 2 bis 5 des Gemeindegesetzes ist die aktuell geltende Verteilung von Restmandaten bei Gemeinderatswahlen geregelt. Diese Bestimmungen führten zuletzt in den Gemeinderatswahlen im März 2015, explizit in Balzers, zu einer Diskrepanz zwischen dem Stimmenanteil und den den Wählergruppen zugewiesenen Mandaten. Dem Wählerwille wurde dadurch nicht Rechnung getragen. Um solche Konstellationen in Zukunft zu vermeiden, soll die Restmandatsverteilung gemäss oben genanntem Art. 79 Gemeindegesetz angepasst werden. Eine alternative Methode wäre das vom Schweizer Mathematiker Eduard Hagenbach-Bischoff ausgearbeitete Verfahren. Dies wird beispielsweise auch bei der Mandatsverteilung im Schweizer Nationalrat angewandt. Am Grundprinzip der Mandatsverteilung soll jedoch festgehalten werden. Es gibt eine ganze Reihe weiterer Verfahren zur Bestimmung der Restmandatsverteilung. Die FPB möchte zum heutigen Zeitpunkt auf eine Empfehlung verzichten, hofft aber, dass die Regierung eine Lösung vorschlagen wird, die dem gerechten Wählerwillen entspricht. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich kann die Idee des vorliegenden Vorstosses zur Verbesserung des Wahlrechts in Bezug auf Restmandate durchaus unterstützen. Die im Motionstext aufgezeigte Lösung ist ein möglicher Weg, es gibt aber noch Alternativen. Ich hätte gerne, dass die Regierung auch andere Lösungsmöglichkeiten prüft. Man soll ja nicht nur behaupten, es gäbe Alternativen, deshalb gebe ich gerne ein Beispiel einer anderen Lösung, die ich persönlich als einfacher und effizienter empfinde als der in der Motion erwähnte Vorschlag. Meine Lösung: Die Grundvoraussetzung wäre, dass nur wer ein Grundmandat erreicht, auch Anspruch auf ein Restmandat hat. Dies bedeutet: Wenn zehn Gemeinderatssitze zu vergeben sind, dann muss ein Elftel der Stimmen erreicht werden. Das heisst, wenn Parteien A, B und C ein Grundmandat erreichen, Partei D aber nicht, dann werden die Stimmen der Partei D von den Gesamtstimmen abgezogen und die verbleibenden Stimmen durch elf geteilt. Das gibt dann neu die Stimmen des Grundmandates. Die Parteistimmen werden durch diese neue Grundmandatszahl geteilt und die Anzahl Sitze berechnet. Ich möchte dies an einem realen Beispiel der vergangenen Gemeinderatswahlen veranschaulichen: Zu vergebende Sitze waren zehn, total Stimmen 20'050, Anzahl benötigte Stimmen für das Grundmandat waren 1'822. Partei C und D hatten 1'619 beziehungsweise 1'564 Stimmen, erreichten also kein Grundmandat. Von den 20'050 Stimmen zieht man die 1'619 und 1'564 ab und erhält ein neues Stimmentotal von 16'867 Stimmen. Dieses geteilt durch elf ergibt ein neues Grundmandat von 1'533 Stimmen. Partei A hatte 8'302 Stimmen, geteilt durch die neue Grundmandatszahl, ergibt 5 Sitze. Partei B 8'565 Stimmen, ergibt ebenfalls 5 Sitze. Somit würde die Sitzverteilung wie folgt aussehen: Beide Parteien A und B haben je 5 Sitze. Für mich ein einfaches und faires Verfahren und ich würde mich freuen, wenn die Regierung bei Überweisung der Motion dies ebenfalls prüfen würde. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Es dürfte kaum überraschen, dass die Fraktion der Freien Liste das Hauptanliegen der Motion unterstützt. Dem Wählerwillen sollte tatsächlich bestmöglich Rechnung getragen werden. Das vorgeschlagene Hagenbach-Bischoff-Verfahren löst jedoch nur ein vergleichsweise kleines Problem bezüglich bestmöglicher Beachtung des Wählerwillens. Die Fraktion der FBP schlägt im übertragenen Sinne vor, dass im Schiff namens Gemeindewahlrecht, das zum einen zwei Haarrisse hat und zum anderen ein grosses Leck, nur gerade der Haarriss in Balzers ausgebessert wird, weil dieser zufällig zu Wassereinbruch in der Kabine der FBP führt. Der andere Haarriss in Vaduz wird gar nicht wahrgenommen. Das grosse Leck, das das Schiff in Schieflage bringt, interessiert nicht. Mit den konkreten Zahlen zu Balzers ausgedrückt, ist es nicht so entscheidend, ob die absolute Mehrheit im Gemeinderat 41,4 oder 42,7% der Stimmen repräsentiert. Es ist auch nicht so entscheidend, ob die FBP oder die VU in Vaduz ein Mandat mehr oder weniger hat. Viel entscheidender ist es, dass 15,9% der Stimmen in Balzers überhaupt nicht im Gemeinderat vertreten sind. Das ist eine viel bedeutendere Missachtung des Wählerwillens. Das ist das Leck im Schiff, um beim Bild zu bleiben. Das grosse Leck kann ganz einfach mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses behoben werden. In diesem Falle hätte die DU das zweite Restmandat erhalten. Die knappest mögliche Mehrheit würde dann 49,5% der Wählerstimmen repräsentieren. Das sind 6,8 Prozentpunkte mehr als beim Änderungsvorschlag der FBP, der sich seinerseits auf die viel kleinere Differenz in der Höhe von 1,3 Prozentpunkten konzentriert. Das ist nur ein knappes Sechstel von dem, was eine Abschaffung des Grundmandatserfordernisses an besserer Repräsentation bringen würde. Die Stimmen für die kleineren Parteien oder für allfällige parteilose Kandidaten werden zwar mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses im Gemeinderat immer noch nicht unbedingt abgebildet. Denn das Ideal, den Wählerwillen bestmöglich zu gewährleisten, kann in jedem Fall nur annäherungsweise erreicht werden. Doch es gibt aus demokratiepolitischer Sicht keinen Grund, weshalb das Grundmandatserfordernis aufrecht erhalten bleiben soll, weshalb die kleinen Parteien an der Restmandatsverteilung nicht sollen teilnehmen dürfen. Wenn dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung getragen werden soll, muss das Grundmandatserfordernis fallen. Das hat auch den Vorteil, dass keine Änderung der Wahlarithmetik erforderlich ist und auf Landes- und Gemeindeebene dasselbe Verfahren angewendet werden könnte. Denn wenn kein Grundmandatserfordernis besteht, ist auch beim bestehenden Verfahren keine Umkehr der Mehrheitsverhältnisse möglich. Deshalb werden wir die Motion der FBP nur in diesem Sinne unterstützen, wenn die Regierung auch beauftragt wird, dieses grössere Problem des Grundmandatserfordernisses, um an der Restmandatsvertei-lung partizipieren zu können, Beachtung geschenkt wird. Wir möchten nicht nur, dass der Wählerwille derjenigen Wählerinnen und Wähler, die die grossen Parteien gewählt haben, besser respektiert wird. Wir wollen, dass der Wille möglichst aller Wählerinnen und Wähler Beachtung findet, dass alle dieselben Chancen auf ein Restmandat haben. Danke. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Die Motion lädt nicht zur Prüfung ein, sondern dazu, eine verbindlichen Vorlage auszuarbeiten. Das möchte ich klar festhalten. Und es braucht auch keine hellseherischen Fähigkeiten zu eruieren, warum diese Motion jetzt in den Landtag gekommen ist. Die Fraktionssprecherin der FBP hat es auch schon vorgebracht, es war das Wahlresultat in Balzers, nicht mehr und nicht weniger. Aber wenn das Hauptanliegen der Motionäre, so wie sie es in der Begründung schreiben, dem «Wählerwillen bestmöglich Rechnung» zu tragen, ist, dann sehe ich mit diesem Vorgehen eigentlich das falsche Instrument. Lassen Sie doch dann auch wirklich die Wähler und Wählerinnen entscheiden. Wenn Sie Ihrem Anliegen wirklich Rechnung tragen wollen, sammeln Sie ganz einfach Tausend Unterschriften und bringen Sie eine Volksinitiative vor. Ich glaube, das würde dieser Sache mehr Anstrich von Glaubwürdigkeit geben. Ich kann diese Motion nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Eigentlich gibt es nicht viel zu sagen. Wichtig ist für mich, dass der Wählerwille bei Wahlen respektiert wird. Dies wurde er ganz offensichtlich nicht in jedem Fall. Aus diesem Grund ist die Motion zu unterstützen. Klar ist aber auch, dass auch ein anderes Modell seine Probleme haben kann und auch die vermutlich erst im Anlassfall offensichtlich werden. Ich bitte deshalb die Regierung darum, auch verschiedene Modelle zu prüfen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Im Motionstext führen die Motionäre aus, dass die Bestimmungen an den letzten Gemeinderatswahlen vom 15. März 2015, in Balzers, zu einer Diskrepanz zwischen dem Stimmenanteil und den den Wählergruppen zugewiesenen Mandaten führten. Dem Wählerwille wurde dadurch nicht Rechnung getragen. Die gleiche Situation entstand auch in Vaduz, mit dem Ergebnis, dass die Mehrheitspartei einen zusätzlichen Sitz mit umgekehrten Vorzeichen erhielt. Das heisst, die FBP erhielt einen zusätzlichen Sitz zulasten der VU. Deshalb kann ich das Hauptanliegen der Motion, dass dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung getragen wird, unterstützen und werde demzufolge einer Überweisung zustimmen. Ebenfalls prüfenswert sind die Ausführungen der Abg. Judith Oehri, welche einen einfachen und pragmatischen Ansatz wählt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Ich möchte betonen, dass es für die FBP-Fraktion in Balzers keine Vorteile hätte, zum jetzigen Zeitpunkt, wenn wir dieses Thema lösen. Wir werden uns selbstverständlich in vier Jahren wieder den Wahlen stellen und dann wird es vielleicht eine andere Partei treffen. Ich möchte sagen, dass wir einen faktischen Fehler ausmerzen und keine Bevorteilung einer wie auch immer gearteten Partei anstreben. Eine kurze Replik zum Abg. Lageder: Ich gehe mit Ihnen überein, dass wir bestimmt mehr Handlungsmöglichkeiten hätten, wenn es um die Wahlrechte ganz grundsätzlich geht. Wenn wir uns einmal ganz kurz die Unterschiede anschauen, dann ist es ja nicht nur einmal so, dass wir auf Gemeindeebene ein Grundmandatserfordernis de facto haben, mit einer sehr hohen Prozentschwelle. Aber wir haben durch die Abschaffung dieses Grundmandatserfordernisses nicht die Lösung, denn auf Landesebene haben wir eine Sperrklausel. Gleichzeitig haben wir zwei Wahlkreise etc. etc. Das langfristige, theoretische Ziel muss natürlich aus Transparenzgründen für den Bürger die Annäherung der Wahlregulatorien sein, sodass eigentlich naheliegenderweise ähnliche Regeln bei der Mandats- und Restmandatsverteilung ziehen. Nun hier geht es aber nicht um eine grosse Revision des Gemeindegesetzes oder eine grosse Revision des Wahlvorgehens ganz grundsätzlich, sondern einfach darum, einen Fehler, der aufgetreten ist - zufälligerweise am 15. März -, auszumerzen. Nämlich den Fehler, dass eine Partei, die prozentual mehr Stimmen erhalten hat als andere, im Verhältnis weniger Mandate zugeteilt bekommen hat. Wie gesagt: Dem aktuellen Gemeinderat bringt das gar nichts mehr und die nächsten Wahlen werden dann entsprechend zeigen, ob eine solche Konstellation ausgehoben werden konnte und prophylaktisch verhindert werden konnte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Für mich ist es sehr lobenswert und zugleich auch erstaunlich, dass sich die Fortschrittliche Bürgerpartei neuerdings dafür einsetzt, dass dem Wählerwillen möglichst entsprochen wird. Der Grund für diesen Vorstoss liegt wohl in den vergangenen Gemeinderatswahlen, bei denen es zu einer Restmandatsverteilung kam, die nicht dem Gusto der FBP entsprach. Konkret wurde ein Restmandat der Vaterländischen Union zugeschlagen, obwohl die FBP einen grösseren Wähleranteil - nämlich 1,3% mehr Stimmen - auf sich vereinigen konnte, als die VU. Diese grosse Ungerechtigkeit hat die FBP nun veranlasst, die vorliegende Motion einzureichen. Die Tatsache aber, dass in Balzers insgesamt 16% der Wählerstimmen im Gemeinderat überhaupt nicht vertreten sind, kümmert die nach Gerechtigkeit schreiende FBP offenbar einen feuchten Dreck. Überhaupt hat sich die FBP in Balzers bemüssigt gefühlt, nachträglich die Regeln der Parteienfinanzierung rückwirkend abzuändern, indem die Unterstützung für die nicht im Gemeinderat vertretenen Parteien massiv gekürzt wurde. Die FBP-Gemeinderäte haben geschlossen für diese Änderungen gestimmt. Dabei wurde nicht etwa Geld gespart, sondern man hat den bestehenden Betrag einfach anders aufgeteilt und in die eigene Tasche gesteckt. Auch wenn sich dieser Vorfall in der Gemeinde Balzers abgespielt hat, so bringt dieses Vorgehen doch sehr deutlich den Charakter, der in der FBP vorherrscht, ans Tageslicht. Es geht hier nicht um Gerechtigkeit, sondern in Tat und Wahrheit sich Pfründe und Vorteile zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, findet die FBP immer einen geeigneten Grund. Vorliegend ist es die Gerechtigkeit und der Wählerwille, die die FBP angeblich zu diesem Vorstoss veranlasst haben. Wenn es allerdings um die Senkung der Sperrklausel von 8% auf 5% sowie darum geht, zu verhindern, dass zehn und mehr Prozent der Wähler nicht im Landtag vertreten sind, dann foutiert sich die FBP darum. Ich sehe grundsätzlich keinen Grund, diesen Vorstoss in Form einer Motion zu unterstützen, könnte allerdings ein Postulat unterstützen, wo eben der Regierung der Auftrag erteilt wird, eben auch andere Ungerechtigkeiten zu eliminieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann bereits vorwegnehmen, dass wir das als Motion platzieren werden. Vielleicht als Replik für den Kollegen Erich Hasler, der uns jetzt gerade als Partei insgesamt, mit sogenannten Partikularinteressen konfrontiert hat: Ich möchte ein Parteimitglied der Unabhängigen zitieren, nämlich, dass «die FBP offensichtlich eine bewährte Wahlstrategie nicht versteht und diese ändern möchte, die seit jetzt über 20 Jahren im Einsatz ist». Ja, das ist genau der Punkt. Sie möchten sich dazu bekennen, dass das so bleibt wie es ist. Dann empfehle ich Ihnen, beim nächsten Mal einen besseren Wahlkampf durchzuführen, sodass Sie eben dieses Grundmandatserfordernis nicht mehr haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann einige der vorgängigen Voten unterstützen. Ich bin auch dafür, dass der Wählerwille besser reflektiert wird, wiedergegeben wird, am Wahlsonntag. Ich kann aber diese Motion nicht unterstützen. Ich würde der FBP beliebt machen wollen, dass sie ein Postulat daraus macht, damit die Regierung dann die Möglichkeit hat, wirklich alle Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie man dieses Wahlrecht verbessern kann, demokratischer machen kann, damit solche Kuriositäten, wie wir sie erlebt haben, dann halt nicht mehr vorkommen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte schon nochmal bei der Frau Fraktionssprecherin Christine Wohlwend nachfragen, wie es jetzt mit dieser Grundmandatserfordernis aussieht. Stehen Sie hinter dieser Grundmandatserfordernis, um an der Restmandatsverteilung teilzunehmen oder was ist Ihr Ansinnen dahingehend? Und wären Sie bereit, dieses Erfordernis allenfalls fallen zu lassen? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Da ich direkt angesprochen wurde, kann ich hier auch meine - übrigens bereits im letzten Jahr geäusserte - Meinung wiederholen. Ich persönlich würde in jedem Fall für ein Grundmandatserfordernis eintreten. Das war auch eines der Argumente, das ich vorgebracht habe letztes Jahr, als es um die Senkung der Sperrklausel gegangen ist. De facto ist aber meine persönliche Meinung hier unwichtig. Wir sind 25 Abgeordnete, die Mehrheit soll entscheiden. Und was bestimmt wesentlich ist oder was ich eigentlich mit diesem Unterschied zwischen Grundmandatserfordernis und Sperrklausel sagen wollte ist: Nur die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses ist nicht die Lösung. Meines Erachtens müsste, wenn, dann auf Landes- und Gemeindeebene eine gleichartige Lösung gefunden werden, sodass es für den Bürger transparent nachvollziehbar ist, wie eine Mandats- und Restmandatsverteilung durchgeführt wird. Das ist alles. Ich glaube, es ist wenigen bewusst, dass man eben auf Gemeindeebene ein teils unterschiedliches Grundmandatserfordernis hat und gleichzeitig auf Landesebene eine Sperrklausel. Und dann wird die Schwierigkeit und Komplexität noch gesteigert, dadurch, dass wir auf Landesebene zwei Wahlkreise haben und das natürlich auf Gemeindeebene nicht so ist. Das ist meine Meinung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Also ich halte fest, Sie wollen das Grundmandatserfordernis nicht abändern, Sie sind auch nicht bereit den Motionstext abzuändern. Sie nicken, ich nehme das so zur Kenntnis. Die FBP möchte also das Grundmandatserfordernis beibehalten. Das in der Motion vorgebrachte Hauptanliegen, den Wählerwillen bestmöglich Rechnung zu tragen, gilt also doch nicht oder nur eingeschränkt. Denn gerade am Hagenbach-Bischoff-Verfahren, das die FBP vorschlägt, lässt sich zeigen, dass dem Wählerwillen mit einem Grundmandatserfordernis nicht bestmöglich Rechnung getragen wird. Ein Grundmandatserfordernis scheint der Logik des Hagenbach-Bischoff-Verfahrens sogar zu widersprechen. Bei diesem Verfahren werden im Unterschied zum geltenden Verfahren die Restmandate nicht nur aufgrund der Verteilung der Reststimmen vergeben. Berücksichtigt werden alle Stimmen, die eine Wählerliste enthalten hat. Die Anzahl Mandate wird so verteilt, dass für jedes einzelne Mandat möglichst gleich viele Stimmen benötigt werden beziehungsweise mit jedem Mandat ein möglichst gleich grosser Wähleranteil repräsentiert wird. Wird nun das Grundmandatserfordernis aufrecht erhalten, wird dieser Idee widersprochen. Denn es wäre möglich, dass eine im Gemeinderat vertretene Wählergruppe für jeden einzelnen ihrer Sitze weniger Stimmen benötigt als eine Wählergruppe hat, die an der Mandatsverteilung nicht teilnehmen darf. Konkret am Beispiel Balzers bedeutet dies folgendes: Bliebe das Grundmandatserfordernis bestehen und würden nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren die Mandate gemäss der Stimmenverteilung an den Wahlen 2015 zugewiesen, würde die FBP sechs Sitze erhalten. Bei 8'565 Parteistimmen bedeutet dies 1'427,5 Stimmen pro Sitz. Pro Sitz werden also 1'427,5 Stimmen oder die Stimmkraft von knapp 143 Wahlberechtigten abgebildet, wenn alle Sitze einer Partei als gleichwertig angesehen werden. Im konkreten Fall Balzers haben nun beide Parteien, die aufgrund des Grundmandatserfordernisses nicht an der Restmandatsverteilung teilnehmen durften, mehr als diese 1'427,5 Stimmen erhalten, die die FBP jeweils für einen Sitz benötigen würde. Der grundsätzlichen Idee des Verfahrens würde damit widersprochen. Das zweite Restmandat müsste deshalb an den Vertreter der Partei DU gehen, um dem Wählerwillen bestmöglich zu entsprechen. Mit Grundmandatserfordernis würde die Verteilung der tatsächlich benötigten Stimmen für einen Sitz folgendermassen aussehen: Die FBP würde wie bereits erwähnt 1'427,5 Stimmen pro Sitz benötigen, die VU 1'660,4 Stimmen. Ohne Grundmandatserfordernis würde die VU weiterhin fünf Sitze erhalten. Damit würden auch die gleichen 1'660,4 Stimmen pro Sitz repräsentiert. Die FBP würde mit ebenfalls fünf Sitzen 1'713 Stimmen pro Sitz benötigen. Das zweite Restmandat würde die DU erhalten, auf die 1'619 Stimmen entfallen sind. Die Bandbreite an benötigten Stimmen pro Sitz beziehungsweise die Bandbreite an repräsentierten Wählerstimmen, die auf jeden einzelnen Sitz fallen, wäre damit deutlich geringer. Im Fall mit Grundmandatserfordernis beträgt die Differenz zwischen dem Sitz, für den die meisten Stimmen benötigt werden, und dem Sitz, für den die wenigsten Stimmen benötigt werden, knapp 233 Stimmen. Bei Aufhebung des Grundmandatserfordernisses reduziert sich diese Differenz um über die Hälfte auf 94 Stimmen. Das bedeutet auch, dass der Wählerwille besser abgebildet wäre. In anderen Worten: Wenn das zweite Restmandat an die DU geht, repräsentiert die knappest mögliche Mehrheit im Gemeinderat zwischen 49,5 (fünf VU und ein DU) und 51% (fünf FBP und ein VU) der Wählerstimmen. Wenn das zweite Restmandat an die FBP geht, repräsentiert die knappest mögliche Mehrheit zwischen 42,7 (sechs FBP) und 48,5% (fünf VU und ein FBP) der Wählerstimmen. Damit wird auch deutlich, dass mit einem neuen Verfahren zur Restmandatszuteilung nur ein vergleichsweise kleines Problem behoben wird. Ob nun 41,4 oder 42,7% der Wählerstimmen die absolute Mehrheit im Gemeinderat repräsentieren, ist nicht so bedeutend im Vergleich zur Variante mit Abschaffung des Grundmandats. Dann repräsentiert, wie bereits erwähnt, die knappest mögliche Mehrheit immerhin 49,5% der Wählerinnen und Wähler. Aus demokratiepolitischer Sicht ist die Variante ohne Grundmandatserfordernis eindeutig vorzuziehen. Das Schweizer Bundesgesetz über die politischen Rechte kennt im Übrigen ein solches Grundmandatserfordernis auch nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen, auch von meiner Seite. Das ist eine spannende Motion und eine spannende Grundsatzfrage. Das Problem für die Regierung beziehungsweise für das zuständige Ministerium, das bei mir wäre, sehe ich vor allem in diesem Punkt, den Sie jetzt schon eine Weile diskutieren, nämlich in dieser Passage der Motion, beim Auftrag, wo steht: «die dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung trägt». Das ist natürlich für mich als Auftragnehmer dann eine schwierige Auftragserteilung, weil ich heute schon bei dieser Debatte hier merke, dass man darüber sehr wohl sehr geteilter Meinung sein kann, was dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung trägt und ob man dann eben ein Grundmandat verlangt oder nicht. Wenn ich hier keine klare Auftragserteilung seitens des Landtages habe und das immerhin eine Motion ist, ist es für mich dann relativ schwierig, die Motion korrekt umzusetzen. Insofern bin ich sehr dankbar, wenn sich alle Fraktionen und möglichst viele Abgeordnete dazu auch äussern, ob die Motion überwiesen werden sollte, damit ich - bestmöglich - einen Hinweis habe, in welche Richtung der Landtag diese Wählerwillenabbildung versteht.Ich möchte noch eine Ergänzung machen zu den Ausführungen des Abg. Thomas Lageder, der bereits vieles vorweg genommen hat, was die Zahlenspielereien angeht. Wir haben uns diese Mühe auch gemacht. Um das Problem auch zu verdeutlichen, wie relativ viele Dinge bei diesen Berechnungsverfahren sind, möchte ich Ihnen noch ein weiteres Beispiel anführen. In der Motion, in der Begründung ganz am Ende, wird das Sainte-Laguë-Verfahren auch noch erwähnt. Dieses sei als besonders positiv bewertet worden. Und wenn wir dieses Sainte-Laguë-Verfahren nehmen und das Grundmandat beibehalten, dann würde z.B. in Balzers die Sitzverteilung bleiben, so wie sie ist. Das heisst, das Anliegen der FBP würde dann wahrscheinlich in Balzers mit dem Sainte-Laguë-Verfahren mit Grundmandat nicht erreicht, weil die VU weiterhin sechs Sitze hätte und die FBP fünf Sitze. Das einfach um zu verdeutlichen, dass jedes Verfahren seine Vor- und Nachteile hat. Auch wenn das Sainte-Laguë-Verfahren in der Literatur als besonders positiv erwähnt wird, hat es eben auch seine Pferdefüsse. Es gibt auch noch das Webster-Verfahren und es gibt auch noch weitere Verfahren. Die Abg. Oehri hat auch noch eine Variante ins Spiel gebracht. Für die Regierung wäre es gut, wenn wir klare Aufträge und klare Wünsche des Landtages haben. Dieser Auftrag: «dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung zu tragen», ist keine einfache Aufgabe. Wir werden uns dem stellen, wenn der Auftrag erteilt wird, aber ich bitte Sie einfach um Verständnis, weil das eine relativ schwierige oder teilweise auch unklare Auftragserteilung wäre. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Genau aus diesem Grund, was sie zuletzt gesagt haben, Herr Minister, sollte aus dieser Motion ein Postulat gemacht werden. Dann hat die Regierung die Möglichkeit, die verschiedenen Varianten zu untersuchen und dann vielleicht dem Landtag mitzuteilen, welches die bestmögliche Variante wäre, die eben dann diesem Wählerwillen bestmöglich Rechnung trägt. Dann müssen wir uns jetzt hier nicht abmühen, streiten und diese Zahlenspiele - wie Sie es genannt haben - durchführen, ohne vorbereitet zu sein. Wir hätten dann, wenn die Regierung diese Aufgabe für uns machen kann, wirklich einen gute Grundlage, um das Gesetz entsprechend zu ändern. Sie haben es ja gesagt: Der Auftrag ist nicht klar. Die bestmögliche Variante - wer weiss schon, was das ist? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, danke für das Wort. Nur noch ganz kurz: Das Problem ist eben schon ein bisschen weitreichend. Wenn man den Auftrag genau liest, dann steht da «Neuregelung der im Gemeindegesetz verankerten Restmandatsverteilung». Das heisst, am Grundmandatserfordernis wird mit diesem Auftrag, meiner Meinung nach, nicht gerüttelt. Jetzt ist noch die Frage, was Sie höher gewichten wollen: Ist es jetzt nun diese Aussage «Neuregelung der im Gemeindegesetz verankerten Restmandatsverteilung» oder ist es der Wählerwille? Aus demokratiepolitischer Sicht ist es für mich eindeutig: Es ist der Wählerwille, dem höchste Beachtung geschenkt werden muss. Aber so eindeutig ist es nicht. Hingegen darf die Regierung auch ein bisschen mehr machen, als ihr Auftrag ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur noch ganz kurz: Ich möchte einfach die Motionäre auffordern, sich das zu überlegen, ob Sie das nicht so umformulieren möchten, dass eben auch das Grundmandatserfordernis entfallen kann. Denn dann haben Sie unsere drei Stimmen von der FL und dann können wir einmal nicht ein rosarotes Bündnis machen, sondern dann können wir ein schwarz-weisses - das wäre dann ein graues - Bündnis machen. Das wäre doch auch schön. Also, überlegen Sie sich das doch bitte, weil so wie es jetzt formuliert ist, können wir Ihnen unsere Unterstützung leider nicht geben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich habe mich da auch nochmals rückversichert. Als Mitmotionär, ist mein Verständnis klar: Dem Wählerwillen soll bestmöglich Rechnung getragen werden. Wie das gemacht werden kann, da gibt es meines Erachtens Experten dafür, die sollen das aus-arbeiten. Aber der Auftrag ist für mich klar. Wie das Modell aussehen soll, so verstehe ich das, ist ergebnisoffen. Aber was klar sein sollte: Dem Wählerwillen sollte bestmöglich Rechnung getragen werden. Ich vermag mir nicht zu sagen, welches Modell das Beste ist. Ich denke, das wird noch ein wenig an Arbeit geben, das soll ein entsprechender Experte ausarbeiten. Aber meines Erachtens ist die Motion schon das Richtige, weil der Auftrag ist: Es soll der Wählerwille bestmöglich dargestellt werden. Ob jetzt die Argumentation, die hier verwendet wurde, die richtige ist oder ob es bessere Modelle gibt, da bin ich persönlich offen. Aber ich denke, die Motion ist schon das richtige Instrument. Zumindest verstehe ich das so. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Uns geht es nicht um das Mittel, ob jetzt ein Postulat oder eine Motion. Das ist für uns nicht so entscheidend, sondern es ist wichtig, was der Auftrag ist oder was geprüft werden soll. Wenn Sie an dem Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung festhalten, und meiner Meinung nach tun Sie das - wenn ich Ihre Worte richtig deute -, dann ist das für uns kein gangbarer Weg. Denn dann wird etwas Wesentliches ausser Acht gelassen und der Wählerwille wird nicht bestmöglich abgebildet. Diesem Problem müssen Sie begegnen, dann sind wir dabei und sonst können wir nicht zustimmen. Aber Sie werden ja wohl eine Mehrheit zusammenbekommen und deshalb haben Sie es auch nicht nötig, die Motion in ein Postulat umzuwandeln; ich denke das ist klar, nur ist das unsere Position. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, der Auftrag in der Motion ist klar: Es geht primär um die Restmandatsverteilung und nicht um das Grundmandat. Es steht dann zwar in der Begründung sehr wohl drin, dass der Wählerwille bestmöglich abgebildet sein muss, aber der Auftrag in der Motion betrifft primär das Restmandat. Die Anliegen betreffend das Grundmandat scheinen mir durchaus berechtigt zu sein, gerade eben im Zusammenhang mit der bestmöglichen Abbildung des Wählerwillens. Ich kann eigentlich den Damen und Herren, die jetzt eine Umwandlung dieser Motionen in ein Postulat fordern, nur empfehlen: Reichen Sie doch selbst eine Motion oder ein Postulat ein und dann sehen wir, wer hier drinnen effektiv dafür ist, dass man den Wählerwillen bestmöglichst abbildet. Dann können wir dann bei der nächsten Debatte zu diesem Wählerwillen kommen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung. Der Antrag der Motion lautet: Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesvorlage betreffend einer Neuregelung der im Gemeindegesetz verankerten Restmandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen zu unterbreiten, die dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung trägt. Wer dem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
13 Stimmen. Damit hat der Landtag die Motion überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 6 abgeschlossen. -ooOoo-