Interpellationsbeantwortung betreffend die Aufdeckung von Vergehen durch die im Rahmen der letzten Steueramnestie erhaltenen Daten (Nr. 13/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Interpellationsbeantwortung der Regierung betreffend die Aufdeckung von Vergehen durch die im Rahmen der letzten Steueramnestie erhaltenen Daten. Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 13/2015. Wünschen die Interpellanten das Wort?
Abg. Thomas Lageder
Ja, Herr Präsident, besten Dank, wir wünschen das Wort. Ich danke der Regierung für die Beantwortung der Interpellation. Zu den meisten Fragen liefert die Regierung nachvollziehbare Antworten. Und ich hoffe, dass sie auch bei einem verbleibenden kritischen Punkt das Verhalten der Verwaltung gut begründen kann oder aber auch in Betracht zieht, entsprechende Massnahmen einzuleiten. Aufgrund von Selbstanzeigen im Rahmen der Steueramnestie 2011 wurde bei 90 Personen festgestellt, dass sie zu Unrecht Prämienverbilligungsbeiträge bezogen haben. Auf Strafanzeigen gegen diese Personen wurde verzichtet, denn die Regierung geht davon aus, dass diesen 90 Personen bewusst war, dass ihre Daten weitergeleitet werden und sie damit auch eine Selbstanzeige bezüglich zu Unrecht in Anspruch genommener Krankenkassenprämienverbilligungen getätigt haben.Die Selbstanzeige ist eine Voraussetzung, um tätige Reue zu zeigen und damit straflos zu werden. Weiter muss für tätige Reue ein Betreffender bereit sein, den ganzen aus seiner Tat entstandenen Schaden wieder gut zu machen. Wie es in Antwort zu Frage 7 heisst, müsste für die Schadenswiedergutmachung die zu Unrecht bezogene staatliche Unterstützung für die zurückliegenden zehn Jahre zurückgefordert werden. Da aber nur für die zurückliegenden fünf Jahre korrigierte, rechtskräftige Steuerveranlagungen vorliegen würden, hätten nur die zu Unrecht bezogenen Beiträge für die vorangehenden fünf Jahre berechnet werden können. Ich bitte die Regierung, diese Differenz von fünf Jahren ausführlich zu begründen. Es stellt sich insbesondere die Frage, weshalb die für die Berechnung notwendigen Daten nicht erhoben wurden oder wie die Regierung unter diesen Voraussetzungen dazu kommt, anzunehmen, dass hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, die Strafbarkeit werde durch schadensbereinigende Massnahmen entfallen. Weiter stellt sich die Frage, ob die betreffende Bestimmung in der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz, wonach zu Unrecht bezogene Prämienverbilligungsbeiträge für die vergangenen zehn Jahre zurückzufordern sind, überhaupt durchgesetzt werden kann, wenn es in diesen Fällen nicht möglich ist. Und falls es in diesen Fällen nicht möglich, in anderen Fällen aber doch möglich ist, stellt sich die Frage, wie sich dieser Unterschied erklären lässt. Ich bitte die Regierung, diese Frage noch zu beantworten, um hier Klarheit zu schaffen, was die Position der Regierung ist. Dann möchte ich in diesem Zusammenhang noch eine Querverbindung zur zweiten Steueramnestie, die im März 2014 in 2. Lesung beschlossen wurde, machen. Dies dahingehend, dass bei der zweiten Steueramnestie - im Gegensatz zur hier thematisierten, ersten Steueramnestie 2011 - eine Entdeckung von Sozialbetrug, Mehrwertsteuerbetrug und die Herkunft von Geldern und so weiter nicht nachvollzogen werden kann und auch eine Interpellation, wie wir sie hier vorliegend haben, verunmöglicht wird. Dadurch, dass in der 2. Lesung zur zweiten Steueramnestie 2014 einem Antrag des Abg. Harry Quaderer eine Mehrheit, bestehend aus FBP, VU und DU, zustimmte, eine pauschale Abgeltung von hinterzogenen Vermögenswerten im Durchschnitt der zurückliegenden fünf Jahre ohne Dokumentation einzufügen, können im Zuge der zweiten Steueramnestie leider keine Nachforschungen in Bezug auf Sozialbetrug am Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern angestellt werden. 260 Personen legalisierten über die sogenannte erleichterte Steueramnestie im Jahr 2014 zwischen CHF 413 bis 496 Mio., je nach Gemeinde respektive Steuersatz, an unversteuerten Geldern. Das heisst im Schnitt zwischen CHF 1,6 bis 1,9 Mio. pro Kopf.Bei diesen Geldern kann auf keinen Fall festgestellt werden, eben nicht, wie es hier bei der vorliegenden Interpellation ist, ob im Bereich der Sozialversicherungen, der AHV oder Mehrwertsteuer Betrugsfälle vorliegen. Klar werden sie sagen, denn das ist ja genau der Sinn und Zweck dieses Art. 156 des Steuergesetzes. Es sollte auf Biegen und Brechen vermieden werden, dass mehr zum Vorschein kommt und auf keinen Fall auch noch andere Rückzahlungen fällig werden. Es sollte so eine Möglichkeit geschaffen werden, dass die grossen Fische, und nur diese haben vom vereinfachten, pauschalen Modell Gebrauch gemacht, günstig davonkommen. Vom regulären Modell haben hingegen 396 Personen Gebrauch gemacht. Die hinterzogenen Gelder, die hier transparent dargelegt werden, sind also wesentlich geringer, und ganz offensichtlich haben diese Personen nichts zu verstecken, da es ihnen möglich ist, ihre Vergangenheit offenzulegen.Da wäre es dann auch möglich, eine Interpellation zu machen, um eben wieder nachzufragen. Man hat sich hier in zweifacher Weise einen Bärendienst erwiesen. Erstens kann bei der pauschalen Abgeltung nicht nachvollzogen werden, welche anderen Betrügereien noch durchgeführt wurden, und zum Zweiten, Sie wissen es, ist ein wesentlicher Teil dieser Gelder wahrscheinlich steuerfrei in die Pensionskassen der vermögenden Damen und Herren geflossen und somit als Steuersubstrat nachhaltig verloren. Alle Abgeordneten, die der pauschalen Abgeltung von nicht versteuertem Vermögen zugestimmt haben, befürworteten auch die erneute Öffnung des Steuerschlupfloches im Bereich der steuerfreien Einmaleinzahlung in die Pensionskasse. Für mich ist ein Zusammenhang zwischen Steueramnestie und Einmaleinzahlung in die Pensionskasse evident. Dazu wird die Fraktion der Freien Liste in Kürze eine Interpellation einreichen, die Licht in diese Vorgänge bringen wird.Wenn die kursierenden Gerüchte nur annähernd stimmen, dann wird die Beantwortung dieser Interpellation spektakulär werden. Es ist bedenklich, dass eine Mehrheit des Landtags Hand geboten hat, dass Sozialmissbrauch vor allem durch Vermögende bei der zweiten Steueramnestie nicht entdeckt werden kann, denn die Beantwortung dieser Interpellation zeigt eindeutig, dass hier einiges im Argen liegt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Wünscht die Regierung das Wort?Dann muss ich zuerst über Diskussion befinden lassen. Wer damit einverstanden ist, dass eine Diskussion stattfindet, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 20 Stimmen stattgegeben. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu den an die Regierung gerichteten Fragen möchte ich Stellung nehmen wie folgt: Im Rahmen der Steueramnestie wurden nur Daten übergeben, die diese fünf Jahre betreffen, wie das bei der Steueramnestie festgelegt ist. Also konnte aus diesen Daten auch nur die Rückforderung dieser fünf Jahre abgeleitet werden, was gemacht wurde und was von der Regierung auch als korrekt angesehen wird.Ihre Kritik an der neuerlichen Amnestie möchte ich nicht kommentieren - Landtagsentscheide werden von der Regierung in der Regel nicht kommentiert - möchte aber nur anmerken, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die sich für die Nacherklärung im vereinfachten Verfahren entschieden haben, in der Regel grundsätzlich schon eher vermögender waren, weil das für sie mit gewissen Nachteilen behaftet war, und es höchstwahrscheinlich - und das werden wir herausfinden - nur sehr, sehr wenige sind, die auch gleichzeitig während der Zeit vor der Deklaration Sozialleistungen bezogen haben. Also die wären von ihrem Einkommen und Vermögen mit höchster Wahrscheinlichkeit schon vorher nicht in Genuss von Prämienvergünstigungen, Mietbeihilfen oder anderen Leistungen gekommen.Und was die anderen anbelangt, werden dieselben Verfahren angewendet werden wie 2011, aber es sind jetzt gemäss den Erhebungen, die wir gemacht haben, doch relativ wenige. Aber das wissen wir erst dann gegen Herbst dieses Jahres, wie viele Personen unter diese neuen Rückforderungen fallen, die jetzt noch zu machen sind. Es sind einige, aber es sind jetzt - nach dem, was wir jetzt wissen - weniger als letztes Mal. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 6 erledigt.-ooOoo-