Interpellationsbeantwortung der Regierung betreffend Kindergartenpflicht fremdsprachiger Kinder (Nr. 11/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 5: Interpellationsbeantwortung der Regierung betreffend Kindergartenpflicht fremdsprachiger Kinder. Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 11/2015. Wird seitens der Interpellanten das Wort gewünscht? Abg. Eugen Nägele
Sehr geehrter Herr Präsident, danke für das Wort. Ich würde gerne einige Worte zu dieser Interpellationsbeantwortung sagen. Ich möchte mich dabei aber ganz klar auf den Gegenstand konzentrieren. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich danke dem Ministerium für Bildung und dem Ministerium für Gesellschaft für die Beantwortung der von uns gestellten Fragen. Die Antworten zeigen eindeutig, dass der Kindergarten in Liechtenstein eine sehr hohe Akzeptanz hat. Obwohl der Besuch des zweiten Kindergartenjahres freiwillig ist, besuchen praktisch alle Kinder der entsprechenden Altersgruppe beide Kindergartenjahre. Im untersuchten Zeitraum - von 2005 bis 2014 - haben insgesamt 6'482 Kinder den öffentlichen Kindergarten besucht, und im Durchschnitt haben nur neun Kinder pro Kindergartendurchgang, und hier sprechen wir ungefähr von gut 700 Kindern, nur ein Kindergartenjahr besucht, also eine verschwindend kleine Anzahl. Aus diesen Zahlen lässt sich klar ablesen, dass die Arbeit in den Kindergärten von den Eltern und auch von den Kindern sehr geschätzt wird. Im Namen der FBP-Fraktion bedanke ich mich ganz herzlich bei den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern für die geleistete Arbeit. Ich sage dies auch aus persönlicher Überzeugung, da ich mich sehr gut an die Zeit unserer Kinder im Kindergarten erinnern kann. Die Zahlen zeigen aber auch, dass die Eltern ihre Verantwortung wahrnehmen und ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Sie wissen, dass sich der Kindergartenbesuch positiv auf die Entwicklung des Kindes allgemein, aber auch auf die Entwicklung der Sprachkenntnisse auswirkt. Die Sprachkenntnisse aber sind und bleiben dennoch der Dreh- und Angelpunkt unseres Anliegens und auch das Anliegen dieser Interpellationsbeantwortung. Auf der Seite 8 dieser Interpellationsbeantwortung steht, dass die in Liechtenstein gemachten Erhebungen zeigen, dass die - und ich zitiere - «Leistungsunterschiede zwischen fremdsprachigen Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern, die sich zu Hause in der Schulsprache unterhalten, gross sind». Es wäre interessant, zu erfahren, welche Erhebungen hier gemacht worden sind und in welchem Zeitraum sie gemacht worden sind und auch welche Leistungsunterschiede in welchen Bereichen dabei festgestellt werden konnten. Auf den Seiten 22 und 23, bei der Beantwortung der Frage sieben, erwähnt die Regierung Gemeinden mit einem sehr grossen Anteil an fremdsprachigen Kindern. Von den Lehrkräften wurde festgestellt, dass sprachliche Defizite oftmals nur ungenügend in einem oder zwei Jahren kompensiert werden können, vor allem dann nicht, wenn gehäuft oder gleichzeitig fremdsprachige Kinder in den Kindergarten eintreten. Sehr herausfordernd wird die Situation dann, wenn diese Kinder keine Deutschkenntnisse beim Kindergarteneintritt vorweisen. Dann muss sich die Lehrperson, die Kindergärtnerin oder der Kindergärtner, vor allem auf das Erlernen der deutschen Sprache und des deutschen Wortschatzes konzentrieren. Dies kann dazu führen, dass andere Bereiche, beispielsweise das spielerische Heranführen an das Rechnen, vernachlässigt werden. Auf Seite 23 wird diese Problematik folgendermassen zusammengefasst: «Durch die Priorisierung der sprachlichen Förderung wird anderes vernachlässigt, was für den Schuleintritt benötigt wird (sogenannte Vorläuferkompetenzen).»Es braucht keinen Bildungsexperten, um sich vorstellen zu können, dass mit ungleichen Startbedingungen auch ungleiche Bildungschancen einhergehen. Wenn einige Kinder schon lesen und rechnen können und andere noch nicht richtig Deutsch sprechen, dann sind die Voraussetzungen für den Start in die «Schullaufbahn» wirklich sehr unterschiedlich. Die Bildungsministerin, der Gesellschaftsminister und auch die Lehrerschaft sind der Ansicht, dass diese Problematik entschärft werden kann, und hier zitiere ich wieder Seite 23, «wenn die Sprachkompetenz bereits vor dem Kindergarteneintritt verbessert wird». Diese Meinung teile ich. Und ich bin auch überzeugt, dass eine gut entwickelte Sprachkompetenz eine entscheidende Voraussetzung für erfolgreiches Lernen ist. Es ist deshalb unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, die es erlauben, dass die Kinder mit möglichst ähnlichen Voraussetzungen in die Schullaufbahn starten können. Chancengerechtigkeit im Bildungswesen können wir nur erreichen, wenn wir ganz früh damit anfangen. Die Regierung sieht dann auch in der Frühförderung der Kinder eine Möglichkeit, die oben beschriebene Problematik anzugehen. In der Beantwortung der Frage 10 steht auf der Seite 25, dass die Regierung die Ansicht vertritt, ich zitiere hier wieder, «dass idealerweise bereits vor dem Kindergartenalter mit einer sprachlichen Frühförderung von Kindern mit Migrationshintergrund oder mit sprachlichen Entwicklungsverzögerungen angesetzt wird». Auf diese Weise können die Kinder, auch unter Einbezug der Eltern, schrittweise auf den Kindergarten vorbereitet werden. Das Thema Frühförderung ist dann auch ein wichtiger Bestandteil dieser Interpellationsbeantwortung und damit zeigt die Regierung dann auch auf, wohin der Weg gehen könnte. Das Amt für soziale Dienste ist in Zusammenarbeit mit dem Schulamt derzeit dabei, die Akteure und Angebote im Bereich der frühen Förderung zu erfassen, so steht es auf Seite 23. Ich finde es richtig, dass die aktuelle Ausgangslage geprüft wird, um dann über die weiteren Schritte zu entscheiden.Ich möchte an dieser Stelle jetzt nicht auf die Ausführungen zum Thema Frühförderung eingehen, sondern eine Ergänzung zur Situation in der Schweiz machen. In der Interpellationsbeantwortung werden auf den Seiten 17 und 18 schon Ausführungen dazu gemacht. Im Februar wurde im Kantonsrat in Zürich eine Motion eingebracht, die sich am Model des Kantons Basel, der auch in der Interpellationsbeantwortung zitiert wird, orientiert und damit ein selektives Obligatorium enthält. Das bedeutet, dass für gewisse Kinder vor dem Kindergarteneintritt eine Verpflichtung besteht, einzelne Angebote an Sprachförderung zu besuchen. Auch im Februar, hat der Kanton St. Gallen ein Strategiepapier mit dem Titel «Frühe Förderung» in Umlauf gebracht. Der Kanton St. Gallen wählt eine andere Strategie und geht vom Prinzip der Freiwilligkeit aus. Es ist aber das definierte Ziel, allen Kindern gute Startchancen zu bieten. In der Medienmitteilung der drei involvierten Departemente des Kantons St. Gallen, Bildung, Gesundheit und Inneres, steht: «Damit Familien ihre Aufgaben in der Erziehung meistern können, braucht es gute Bedingungen. Von Beginn an Entwicklungen zu unterstützen, statt später schwierige Entwicklungen zu korrigieren, das zahlt sich auch volkswirtschaftlich aus.» Der Kanton St. Gallen möchte den Weg der Frühförderung zusammen mit den Eltern, der Lehrerschaft und den Gemeinden gehen. Diese Strategie gefällt mir deutlich besser als die Strategie der Motion im Kanton Zürich. Die Beispiele aus den Kantonen Zürich und St. Gallen zeigen, dass das Thema Frühförderung äusserst aktuell ist. Natürlich gibt es viele Fragen, die noch zu stellen und auch zu klären sind, ich möchte die Regierung aber unterstützen, den Weg der Frühförderung weiterzugehen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich stelle fest, dass sich Abgeordnete zu Wort melden, die nicht zu den Interpellanten zählen. Ich beantrage daher Diskussion im Sinne von Art. 46 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
23 Stimmen - damit hat der Landtag Diskussion beschlossen. Ich darf bei dieser Gelegenheit einmal daran erinnern, dass die Regierung mit der Beantwortung einer Interpellation ihre Aufgabe erfüllt hat. Es ist bei Diskussionen von Interpellationsbeantwortungen gelegentlich vorgekommen, dass die Regierung mit sehr viel weiteren Fragen eingedeckt wurde; das würde dann eine neue Interpellation bedingen. Und es ist gelegentlich auch vorgekommen, dass sich die Diskussion vom Gegenstand der Interpellationsbeantwortung entfernt hat oder weit entfernt hat. Ich bitte Sie also, bei der Diskussion darauf zu achten, dass wir beim Thema «Kindergartenpflicht fremdsprachiger Kinder» bleiben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte mich auch dem Vorredner Eugen Nägele anschliessen und mich aufs Herzlichste für die geleistete Arbeit in den Kindergärten in Liechtenstein bedanken, insbesondere bei den Kindergärtnerinnen und auch bei den dazugehörenden schulischen Heilpädagoginnen, die auch für den Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht zuständig sind. Besten Dank auch der Regierung für die Beantwortung der vorliegenden Interpellation. Die Beantwortung bietet wertvolle Eckpunkte für kommende Debatten in der Bildungspolitik und vor allem auch für Debatten in der Integrationspolitik. Von dieser Interpellationsbeantwortung hätte ich mir allerdings ein bisschen mehr erwartet. Mit den vorliegenden Antworten sind wir eigentlich auf demselben Kenntnisstand wie nach der Beantwortung einer Kleinen Anfrage betreffend den Eintritt in den Kindergarten im Mai-Landtag 2014 von meiner Seite, nämlich dass nahezu 100% aller Kinder den Kindergarten besuchen und dass es derzeit keine Überlegungen gibt, für alle Kinder die Kindergartenpflicht einzuführen. Auf Seite 24 in der Beantwortung zur Frage 9 der Interpellanten ist nachzulesen, dass eine Ausdehnung des Kindergartenobligatoriums für fremdsprachige Kinder auf zwei Jahre nur wenige erreichen würde. In Zahlen ausgedrückt entspricht dies null bis vier Kinder im ganzen Land. Man erachtet also eine solche Massnahme als nicht zielgerichtet, weil sie nur in wenigen Einzelfällen relevant ist. Aber so viel wussten wir eigentlich dann im Mai 2014 schon. Warum also führen wir ein solches Obligatorium nicht einfach ein, um auch die wenigen zu erreichen, die nicht zwei Jahre in den Kindergarten gehen? Mit Opposition wird ja kaum zu rechnen sein. Der Kindergarten hat ja eine lange Tradition und eine sehr hohe Akzeptanz in Liechtenstein. Es wird darauf hingewiesen, dass man die sprachliche Frühförderung schon im vorschulischen Bereich lösen sollte. Ein paar Beispiele aus dem benachbarten Ausland oder einzelne Ideen, die auf Eigeninitiative in Liechtenstein bereits umgesetzt wurden, werden in der Beantwortung aufgezeigt. Für mich lässt die Beantwortung offen, wie es nun konkret weitergeht. Zumindest einen Zeitplan für weitere Massnahmen zu bekommen oder zu erfahren, wie hier die Abstimmung zwischen den in unterschiedlichen Ministerien angesiedelten Bereichen Bildung und Integration stattfindet, wäre jetzt für mich noch interessant gewesen.Dann der Schlusssatz in der Zusammenfassung klingt für mich auch nicht gerade hoffnungsvoll: «Im Bereich dieser sogenannten Frühförderung bestehen bereits verschiedene Angebote mit unterschiedlichen Konzepten. Die Regierung ist derzeit dabei, die bestehenden Angebote in Form einer Gesamtübersicht zu erheben und zu prüfen, ob allenfalls weitere Angebote nützlich wären und wie sie vor Ort in den Gemeinden koordiniert werden könnten.» Dazu frage ich die Regierung - und das ist eher eine rhetorische Frage, ich muss das nicht jetzt beantwortet bekommen -, ob wir nun demnächst eine Zusammenfassung erhalten mit den Angeboten, die es schon gibt. Und: Ist davon auszugehen, wenn es noch Zusatzangebote in der frühkindlichen Sprachfrühförderung braucht, dass diese Aufgaben dann an die Gemeinden delegiert werden? Die Beantwortung bringt zum Ausdruck, dass man die frühkindliche Sprachförderung im vorschulischen Bereich lösen sollte. Richtigerweise aber sollte es meines Erachtens heissen, dass man die frühkindliche Sprachförderung auch schon im vorschulischen Bereich fördern muss. Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass die Sprachkompetenz nachgewiesenermassen einer der entscheidenden Faktoren für den Bildungserfolg und für Integration ist. Bildung und Integration dürfen aber nicht einfach an die Gemeinden delegiert werden, sondern sind absolut wichtige Staatsaufgaben. Es liegt nämlich in der Verantwortung des staatlichen Bildungssystems, allen Kindern faire Chancen zu eröffnen und langfristige Benachteiligungen möglichst gering zu halten. Eine wichtige Rolle spielt dafür das frühkindliche Bildungssystem. Auf der ausserfamiliären Betreuung und Bildung im Kleinkind- und Vorschulalter liegen denn auch grosse Hoffnungen und Erwartungen. Sie soll Benachteiligungen kompensieren und speziell das Deutschlernen noch vor der Einschulung für diejenigen ermöglichen, die eine andere Erstsprache sprechen. Für den Spracherwerb und die Verbesserung der Sprachkompetenzen sind meines Erachtens drei Punkte von besonderer Bedeutung: - Dass Kinder möglichst früh der deutschen Sprache ausgesetzt sind und deutschsprachige Spielgruppen und Kitas besuchen und dort ausreichend Zeit verbringen,
- dass sie dort im Alltag viel Anregung und viele Sprechgelegenheiten in der Zielsprache (also Deutsch) haben, und nicht zuletzt,
- dass das dort beschäftigte Personal gut qualifiziert ist.
Unter Gesichtspunkten wie diesen sollten wir den Ist-Zustand in Liechtenstein evaluieren und ein entsprechendes Massnahmenpaket insbesondere für unsere fremdsprachigen Kinder schaffen. Das muss meines Erachtens ein zentrales Anliegen der Bildungs- und Integrationspolitik Liechtensteins sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mein Votum in zwei Teile gliedern und zuerst etwas zur sprachlichen Frühförderung in Liechtenstein sagen, um dann noch auf die geltenden Regelungen von ein Jahr Kindergartenpflicht für Fremdsprachige, null Jahre Kindergartenpflicht für deutsche Muttersprachler einzugehen. Ich möchte ausserdem die Voten von Karin Rüdisser-Quaderer und Eugen Nägele bekräftigen und unterstützen.Zur sprachlichen Frühförderung: Fehlende Deutschkenntnisse hemmen Kinder in Liechtenstein in ihrer späteren schulischen Entwicklung. Diese Aussage aus der Interpellationsbeantwortung teilen wir wohl alle. Ziel der Interpellanten als auch Ziel der Regierung ist es, dass möglichst alle Kinder in Liechtenstein Deutschkenntnisse möglichst frühzeitig erwerben. In der Interpellation und in der Beantwortung werden nun Wege diskutiert, wie dieses Ziel am besten zu erreichen ist. Die Interpellanten wählten als kritischen, zu überprüfenden Zeitraum den Kindergarten und möchten eine mögliche Verbesserung im frühen Erwerb der deutschen Sprache mit der Einführung einer zweijährigen Kindergartenpflicht für fremdsprachige Kinder erreichen. Die Regierung sieht in der Antwort den Nutzen einer solchen Massnahme nicht, zumal er für die Praxis kaum relevant sei, und plädiert stattdessen dafür, die Zeit vor dem Kindergarteneintritt, wir haben es schon gehört, genauer zu betrachten und dort mit sprachlicher Frühförderung anzusetzen. So früh wie möglich, sprich noch vor dem Kindergarten, anzusetzen, ist gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen sicher richtig und am erfolgsversprechendsten. Dennoch würde ich das eine tun, ohne das andere zu lassen, und möchte die Regierung auffordern, die Sprachförderung im Kindergarten bestmöglich zu pflegen. Die Regierung berichtet in der Interpellationsbeantwortung von einer derzeit laufenden Überprüfung der Angebote zur sprachlichen Frühförderung in Liechtenstein. Ich hoffe, mir ist die Frage dazu gestattet, wie der Stand des Projektes ist und bis wann man mit den Resultaten rechnen kann.Nun zum zweiten Teil, zur Kindergartenpflicht: Einmal die gesamte frühkindliche Entwicklung eines Kindes betrachtend und nicht nur den Teilaspekt der frühen Deutschkenntnisse herausnehmend, möchte ich noch kurz auf die schon andiskutierte Kindergartenpflicht in Liechtenstein eingehen. Ich sehe wenige, aber doch einige Kinder, die nur ein Jahr den Kindergarten besuchen - fremdsprachige Kinder und deutsche Muttersprachler. Mir persönlich bekannt ist eine sehr kinderreiche Familie deutscher Muttersprache, bei der das jüngste Kind lediglich ein Kindergartenjahr in Liechtenstein absolvierte. Der Grund war, dass sich die Mutter schlecht vom jüngsten und letzten Kind lösen konnte. Ich bezweifle, ob das für die Entwicklung des ohnehin schon sehr introvertierten, schüchternen Kindes hilfreich war, und hätte es gerade in dem bestimmten Fall der Entwicklung des Kinder förderlich erachtet, keine Freiwilligkeit, sondern eine zweijährige gesetzliche Pflicht für den Kindergartenbesuch zu haben und diese einfordern zu können, auch bei Deutschsprachigen. Damit komme ich zum Schulgesetz: Im Schulgesetz Art. 22 und 23 stehen ja die gesetzlichen Regelungen zum Kindergartenbesuch. Art. 22: «Der Kindergarten umfasst die zwei Jahrgangsstufen vor Beginn der Schulpflicht.» Art. 23 Abs. 1: «Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig.» Art. 23 Abs. 2: «Die Regierung kann für das letzte Jahr vor der Schulpflicht den Besuch des Kindergartens als obligatorisch erklären.» Und zuletzt Art. 23 Abs. 3: «Zum Besuch des Kindergartens sind verpflichtet: b) fremdsprachige Kinder in ihrem letzten Jahr vor dem Eintritt in die Schulpflicht.»So weit die Rechtslage. Ich frage mich nun, ob sie vermag, dem heutigen Verständnis des Kindergartens und seiner Bedeutung genügend Rechnung zu tragen, denn es ist ja gemäss Gesetz also so, dass erstens nur fremdsprachige Kinder in ihrem letzten Jahr vor dem Eintritt in die Schulpflicht während eines Jahres obligatorisch den Kindergarten besuchen müssen. Und zweitens für deutsche Muttersprachler ist es so, dass beide Kindergartenjahre freiwillig sind, dass also Kinder, zumindest muttersprachliche, in Liechtenstein grundsätzlich den Kindergarten gar nicht besuchen müssten, trotz vorhandenen Lehrplänen, flächendeckendem Angebot und wissenschaftlich belegten Vorteilen eines solchen Besuchs. An die Interpellanten möchte ich die Frage stellen, ob Sie es am Ende wirklich für sinnvoll erachtet hätten, für fremdsprachige Kinder zwei Jahre Obligatorium einzuführen, für deutsche Muttersprachler weiterhin null Jahre beizubehalten? Das scheint mir abwegig zu sein. Wäre es im Sinne gelebter Integration, Sprachförderung und der sozialen Förderung von Kindern nicht sinnvoller gewesen, zumindest auch der Frage nachzugehen, ob nicht mindestens ein, besser zwei Jahre Kindergartenobligatorium für alle Kinder zweckdienlich wäre? Ich möchte anregen, für alle Kinder in Liechtenstein die Kindergartenpflicht von einem Jahr auf zwei Jahre auszudehnen oder einzuführen. Das wäre für mich eine einfach verständliche, in der Praxis erprobte und allen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragende Regelung. Nach über 40 Jahren provisorischer Erprobung vom Institut Kindergarten ist das an der Zeit, würde ich meinen. Es wäre einfach, praktisch, gut lebbar und vor allem auch für die Eltern einfacher verständlich. Dann möchte ich noch auf die genauen Kinderzahlen in der Tabelle auf Seite 27 ganz am Schluss der Interpellationsbeantwortung eingehen. Aus der Tabelle ergibt sich für mich ein im Text wenig diskutierter Sachverhalt, der mir aber wichtig erscheint. Zum einen gab es in den letzten Jahren jährlich zwischen vier und 14 Kinder, welche lediglich während eines Jahres den Kindergarten besuchten, darunter schwankend zwischen null und vier Fremdsprachige. Das geht aus der Tabelle hervor. Dann gibt es aber auch gemäss der Tabelle auch nicht wenige, ja eine eher steigende Anzahl Kinder, welche den Kindergarten überhaupt nicht besuchten. Zum Beispiel insgesamt elf Kinder im Schuljahr 2012/13, sechs Kinder im Schuljahr 2013/14. Was ich nun aber gar nicht verstehe, ist, warum dabei auch fremdsprachige Kinder aufgelistet sind. Wenn ich nämlich die letzte Spalte der Statistik auf Seite 27 zum Kindergartenbesuch «null Jahre» betrachte, waren es beispielsweise im Schuljahr 2012/13 drei Kinder, im Schuljahr 2013/14 zwei fremdsprachige Kinder, welche unter «null Jahre» aufgeführt sind. Die Regierung geht im Text auf Seite 19 kurz auf diese - genau diese - fremdsprachigen Kinder ein, beschreibt aber lediglich, dass im Durchschnitt 2,3 Kinder gar keinen öffentlichen Kindergarten besuchen. Das sind 0,66% aller Kinder. Davon, so schreibt die Regierung, waren 0,18% Kinder, welche nicht Deutsch als Erstsprache sprechen. Gibt es demzufolge bei den fremdsprachigen Kindern Einzelfälle, bei denen das Gesetz nicht umgesetzt wird? Wie kann das Schulamt gewährleisten, dass alle fremdsprachigen Kinder in Liechtenstein mindestens das obligatorische Kindergartenjahr absolvieren? Ich komme zum Fazit: Seit 1971 sind die Gemeinden als Schulträger verpflichtet, zwei Kindergartenjahre anzubieten. Die Freiwilligkeit des einen Kindergartenjahres ist wohl ein Relikt aus einer Zeit, als der Bedeutung dieser Schulart noch zu wenig Rechnung getragen wurde. Ich sehe die gelebte Praxis ohne klare oder zumindest ohne klar verständliche gesetzliche Grundlage als Nachteil. Die Regierung verweist in der Interpellationsbeantwortung auf Studien, die dem Kindergartenbesuch nicht nur eine positive Wirkung auf die Sprachkenntnisse, sondern auf sämtliche Fähigkeiten der Kinder bescheinigen. Die wissenschaftliche Evidenz und die Erfahrungswerte sind also vorhanden. Ich fände es zum heutigen Zeitpunkt sinnvoll, wenn das Schulamt mittels klarer gesetzlicher Regelungen seitens des Landtags als Gesetzgeber bei der Einschulung der vierjährigen Kinder in den Kindergarten für zwei verpflichtende Kindergartenjahre besser unterstützt würde. Die Kosten werden damit nicht steigen, es braucht weder zusätzliche Kindergartenklassen oder Kindergärtner oder Kindergärtnerinnen. Insgesamt sehe ich bei zwei Jahren verpflichtende Kindergartenjahre für alle Kinder Liechtensteins, unabhängig von der Muttersprache, Vorteile. Und für den Gesetzgeber sehe ich damit den Grundsatz der Rechtssicherheit besser gewährleistet. Zu guter Letzt möchte ich noch erwähnen, dass die online verfügbare Informationsbroschüre «Eintritt in den Kindergarten - Informationen für Eltern» unbedingt noch um den Aspekt der gesetzlichen Grundlagen - in punkto Freiwilligkeit, verbindliches Kindergartenjahr für fremdsprachige Kinder in ihrem letzten Jahr vor dem Eintritt in die Schulpflicht - ergänzt werden sollte. Bisher fehlt diese Information nämlich gänzlich. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass unter den Eltern mit kleineren Kindern verschiedene Annahmen über die rechtliche Lage zum Kindergartenbesuch kursieren. Ich hoffe, dass diese Überlegungen heute ebenfalls diskutiert und zur Kenntnis genommen werden können. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Die Interpellationsbeantwortung brachte vielleicht nicht die Antworten, welche man erwartete, war aber dennoch keinesfalls vergebens. Die Interpellationsbeantwortung brachte interessante Einblicke, weil die Regierung es wahrnahm, umfassend das Thema Frühförderung beziehungsweise dessen Situation in Liechtenstein darzulegen: das Angebot in diesem Bereich sowie die von Schulamt und vom Amt für soziale Dienste laufende Erfassung und Evaluation der verschiedenen Angebote. Die Regierung - das ist die Haupterkenntnis für mich - erachtet es als zielführender, bereits vor dem Kindergartenalter anzusetzen und mit einem geeigneten Angebot eine Förderung der emotionalen, motorischen, sozialen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten zu erreichen. Man beachte - die sprachlichen sind nur ein Element davon zwischen all dem, was eine Förderung verdient, und all dies unabhängig von sozioökonomischer Herkunft und Nationalität. Gerade Letzteres wird in der Interpellationsbeantwortung immer wieder hervorgehoben und könnte wohl auch mit «Chancengleichheit» übersetzt werden. Der Nutzen eines solchen Angebots für Eltern und Kinder im Alter von null bis vier Jahren wird mit Verweisen auf Studien belegt. Die Beispiele aus der Schweiz zeigen, dass solche Angebote eine echte Investition in die Zukunft sind - des Einzelnen und der Gesellschaft. Dies gesagt, bin ich noch mehr gespannt auf die erwähnte Auswertung des heutigen Angebotes und sehe in der gesamten Thematik einen engen Zusammenhang zu den Systemen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung im Vorkindergartenalter und dann in der Folge natürlich auch in der Einstellung und Akzeptanz von Kitas und den Tagesstrukturen. Nochmals: Auch wenn die Interpellation die Kindergartenpflicht fremdsprachiger Kinder im Zentrum hatte, eröffnete die Beantwortung das breite Feld der Frühförderung von null bis vier Jahren. Ich hoffe, dass die Regierung diesen Ball aufnimmt und gewissenhaft die Evaluation des heutigen Angebotes vorantreibt und Verbesserungen ins Auge fasst - und dies nicht in erste Linie mit der Sparbrille. Denn: Wo kann eine Investition in die Zukunft sinnvoller erfolgen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Danke an die Regierung für die Interpellationsbeantwortung. Ich denke die Beantwortung hat aufgezeigt, dass offensichtlich ein sehr vielfältiges Angebot an sprachlicher Frühförderung besteht. Und man sollte doch meinen, dass Eltern selbst am stärksten daran interessiert sind, dass ihre Kinder beim Eintritt in den Kindergarten über gute Deutschkenntnisse verfügen. Dennoch scheint dies in vielen Fällen nicht der Fall zu sein. Auf Seite 4 wird ausgeführt: «Trotzdem haben viele Kinder unzureichende Deutschkenntnisse.» Die Verantwortung wird, wie es scheint, in vielen Fällen dann ganz einfach auf die Schule abgewälzt, dort werden dann sogenannte DaZ-Kurse (Deutsch als Zweitsprache) belegt. Ich denke, hier gäbe es auch andere Möglichkeiten, der Abg. Nägele hat Beispiele aus Zürich und St. Gallen erwähnt, wie mit diesem Thema umgegangen wird. Auch im Kanton Thurgau ist dies aktuell eine sehr aktuelle Diskussion. Seit einiger Zeit schon gibt es in Kreuzlingen eine Lösung: Dort müssen sich Eltern in sozialverträglichem Mass seit zehn Jahren bereits selber an den Kosten von DaZ-Kursen beteiligen. Und sehr aktuell, jetzt gerade im Januar, ist bekannt gegeben worden: Gemeinden wie Sirnach und Rickenbach planen gegenwärtig ebenfalls entsprechende Schritte, um die nachlässigen Eltern verstärkt in die Pflicht zu nehmen. Das betrifft jeweils Kinder, wohlgemerkt, die bereits in der Schweiz geboren sind. Sollte also eine verstärkte Nutzung des offensichtlich bereits vielfältigen Angebotes für die sprachliche Frühförderung auch künftig zu wenig in Anspruch genommen werden, müsste man sich sicher auch solche Massnahmen überlegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich bei der Regierung ebenfalls bedanken für die Beantwortung dieser Interpellation. Die Beantwortung gibt neben Antworten auf die Kernfragen auch einen sehr guten Überblick über die vorhandenen Angebote der Frühförderung. Die wichtigste Erkenntnis ist wohl die, dass praktisch alle Kinder den Kindergarten während zweier Jahre besuchen. Insofern besteht tatsächlich kein weiterer Handlungsbedarf bezüglich Kindergartenpflicht. Die Interpellationsbeantwortung zitiert auch verschiedene Studien, die allerhand Interessantes zu Tage fördern, was sicherlich unterhaltsam ist, aber dennoch nicht dazu verleiten sollte, deren Ergebnisse unkritisch zu übernehmen. So hat eine zitierte Studie angeblich herausgefunden, dass der Leistungsvorsprung von Schülern, die länger als ein Jahr ein frühkindliches Angebot besucht haben, umso grösser ist, je mehr für die frühkindliche Bildung ausgegeben wird und je höher das relative Einkommen und das Ausbildungsniveau der Erzieherinnen und Erzieher ist. Wenn man diese Aussage als bare Münze nimmt, dann heisst das doch nichts anderes, als dass mit einem Ausbau der frühkindlichen Bildung und sehr gut bezahlten und ausgebildeten Lehrpersonen beliebig leistungsstarke Schüler herangezüchtet werden können. Hier wird also indirekt der Glaube verbreitet, dass die sozioökonomische Herkunft und das familiäre Umfeld von untergeordneter Bedeutung sind, wenn nur genug Geld in die frühkindliche Bildung investiert wird. Ich persönlich kann diesen Studien nur bedingt etwas abgewinnen. Wir wissen ja meist aus persönlichen Erfahrungen, dass mit Studien, Statistiken und Gutachten sich alles Mögliche und Unmögliche beweisen lässt. Auch wenn erwiesenermassen die frühkindliche Bildung von grosser Bedeutung ist, wird es auch in Zukunft nicht möglich sein, beliebig viel Geld in die frühkindliche Bildung zu investieren. Von ausschlaggebender Bedeutung werden daher nach wie vor das familiäre Umfeld und die Integration der Familie und des Kindes in unsere Gesellschaft sein. Was nützt es, ein Kind mit frühkindlicher Bildung zu beglücken, wenn die Eltern diese Bemühungen nicht ihrerseits auch unterstützen? Sprachliche Defizite ausländischer Kinder lassen sich am ehesten ausgleichen, wenn diese gut in unserer Gesellschaft und in unseren Vereinen integriert sind. Schwierig wird es, wenn der Anteil der fremdsprachigen Kinder in einer Schulklasse zu hoch wird. Dann sinkt, so die Erfahrungen, das Niveau der Klasse. Auch besteht dann die Gefahr der Gettoisierung. Ich bin daher der Auffassung, dass eine Gesellschaft durchaus in der Lage ist, einen bestimmten Anteil von fremdsprachigen Ausländern und deren Kindern zu integrieren. Wird dieser Anteil jedoch zu hoch, dann besteht die Gefahr, dass sich die Gesellschaft auseinanderentwickelt. Grundsätzlich bin ich einverstanden mit dem Vorschlag der Regierung, dass sie, wie angekündigt, eine Gesamtschau über die bereits bestehenden Angebote erstellt und auslotet, ob eben noch zusätzlicher Bedarf an weiteren Angeboten nützlich wäre. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal bedanke ich mich für die vielen Voten, die alle darauf abzielen, möglichst gute Startbedingungen für unsere Kinder vor dem Schuleintritt offerieren zu können. Wir alle sind uns, glaube ich, einig, dass diese Startbedingungen, das Schaffen der guten Rahmenbedingungen frühzeitig einsetzen soll. Ich glaube, ein wichtiger Punkt ist, dass die Eltern rechtzeitig über Angebote informiert werden. Ich persönlich finde es auch wichtig, dass kein Zwang da ist. Wir brauchen eine Bandbreite an Angeboten, die die Eltern anlockt, auf positive Art und Weise, ohne dass wir mit Zwangsmitteln hinter die Eltern gehen müssen und diese zwingen müssen, ein Angebot anzunehmen. Wir wissen auch, wenn man richtig auf die Eltern zugeht, dass diese häufig auch sehr froh sind, wenn sie solche Angebote haben, von denen sie profitieren können. Wir haben ja einige Pilotprojekte, die sehr gut abgeschnitten haben. Aber ich glaube - und das ist auch aus verschiedenen Voten hervorgegangen -, dass es noch etwas Bedarf gibt, insbesondere an Koordination vor Ort, auch in den Gemeinden, dann eine Koordination der verschiedenen Akteure und dann sicherlich noch eine bessere Vernetzung der bereits bestehenden Angebote. Dann möchte ich noch kurz zur Frage der Abg. Helen Konzett Bargetze zur Tabelle, die auf der letzten Seite aufgeführt ist, eingehen. Die Tabelle liest sich so, dass dort, in der Tabelle, auch Kinder erfasst sind, die private Einrichtungen besucht haben, und auch solche, die aus dem Ausland zugezogen sind. Also wir haben dort auch Kinder erfasst, die direkt aus dem Ausland zugezogen sind und allenfalls im Ausland Einrichtungen besucht haben. Da ist übrigens auch etwas aufgeführt, nicht ganz so deutlich, aber auf Seite 19 können Sie das vielleicht auch nochmals ein bisschen nachlesen. Aber es ist eine Schwierigkeit, weil unsere privaten - da darf ich jetzt eben nicht Kindergarteneinrichtungen sagen - Einrichtungen, die eigentlich die Kindergartenstufe abdecken, nicht erfasst sind. Das ist ein bisschen eine Gratwanderung, die wir hier gehen. Wir haben uns auch schon einmal, mein Kollege rechts von mir und ich, unterhalten, wie man das mit den Bewilligungen macht. Heute funktioniert das sehr gut, dass diese heute in dem Sinne nicht ganz bewilligungspflichtig sind, sondern dass diese einer Aufsicht unterstehen. Wir sind eigentlich mit dieser schmalen Variante, dass private Anbieter sehr viel Chancen haben auf dem Markt, sehr gut gefahren bislang. Dann nur noch ein Wort zum Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze: Sie sagen, Sie möchten eigentlich eine zweijährige Pflicht. Wir von der Regierungsseite hatten eigentlich das Gefühl, dass wir mit diesem freiwilligen Ansatz sehr gut gefahren sind in den letzten Jahren, dass es eben auch praktisch nie dazu gekommen ist, dass man Eltern zwingen musste, die Kinder in den Kindergarten zu geben, und dass es auch administrativ ein relativ grosser Aufwand wäre, wenn man hier eine Pflicht einführen würde, um dann wirklich alle zu erfassen und dann vor allem auch die Fremdsprachigen dann auch mit zu erfassen, die dann eben sonst nicht unbedingt mit dabei wären. Also es wäre relativ anspruchsvoll, aber ich denke, das Votum nehmen wir auch so nochmals in die bildungspolitische Diskussion mit auf, dass das vom Landtag oder von Ihnen jetzt auch explizit gewünscht worden ist, dass Sie eigentlich wünschenswert fänden, wenn man die zweijährige Pflicht komplett flächendeckend einführen würde, wie es auch in Schweizer Kantonen häufig der Fall ist. Vielleicht noch eine etwas allgemeinere Ausführung, dass das einfach auch klar ist: Wir haben auch für deutschsprachige Kinder ein Obligatorium für ein Jahr Kindergarten, wenn sie die Schulreife nicht erfüllen. Also auch dann haben wir für deutschsprachige Kinder eine Kindergartenpflicht, wenn sie die Schulreife nicht haben. Das ist ein bisschen eine Zurückspiegelung auf das Beispiel, das Sie aus Ihrem privaten Umfeld kennen. Das wäre es von meiner Seite und dann gebe ich für einige Fragen noch das Wort weiter an Mauro Pedrazzini.Landtagspräsident Albert Frick
Das werde ich jetzt auch tun.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort, danke, Frau Bildungsministerin, für das Wort. Ich habe eine Frage der Abg. Helen Konzett Bargetze zu beantworten, und zwar, bis wann diese Zusammenstellung gemacht wird. Wir haben uns dort keinen fixen Termin gesetzt, wir haben das aber auch verbunden mit der laufenden Neugestaltung der Homepage familienportal.li, die etwas verstaubt ist in den letzten Jahren, und möchten dort die ganzen Angebote der Öffentlichkeit bekannt machen. Ich bitte Sie, bei Ihren Überlegungen zu berücksichtigen, dass es an sich darum geht, nicht irgendwie philosophische Überlegungen zur frühkindlichen Bildung zu machen, sondern um das ganz konkrete Problem des Spracherwerbs von Kindern, die nicht muttersprachlich Deutsch sprechen; und hier gibt es schon ein sehr grosses Angebot. Ganz prominent ist das Angebot natürlich in den Kindertagesstätten, wo Deutsch gesprochen wird. Die bestehen überall, und mit den Massnahmen, die die Regierung gestern beschlossen hat, hoffen wir, einen Zustand eingeleitet zu haben, dass dort kein Mangel mehr an Plätzen besteht in der Zukunft. Ich bitte Sie aber auch, zu berücksichtigen, inwieweit Sie Zwang ausüben möchten. Die Position der Bildungsministerin und auch meine Position ist, dass es keinen Zwang braucht. Die Eltern sehen in der Regel sehr wohl ein, dass ihre Kinder Vorteile haben im Schulleben, wenn sie die Sprache gut beherrschen, und sind auch bereit, dafür etwas zu tun. Und beim Tun kommt es auch zur Finanzierung, dann ist auch zu berücksichtigen, wie die Angebote finanziert werden sollen. Ich bin nicht der Ansicht, dass der Staat alles gratis und franko zur Verfügung stellen muss. Dann möchte ich Sie auch noch darauf hinweisen, dass es noch nicht allzu lange her ist, dass der Landtag explizit entschieden hat, dass es keine Kindergartenpflicht gibt und auch, dass die nichtöffentlichen Kindergärten, also nicht von der öffentlichen Hand betriebenen Kindergärten, bei uns nicht mehr vom Schulamt beaufsichtigt werden müssen, sondern im Prinzip als freie Kindertagesstätten operieren können, mit eigenen Programmen und mit eigenen Schwerpunkten, wie sie das wollen. Aber eben, nochmals - bevor wir zu stark abdriften in philosophische Überlegungen: Es geht hier um den Spracherwerb. Ich denke, da gibt es schon relativ viele Angebote und die müssen bekannt gemacht werden und eben auch wahrgenommen werden - und das freiwillig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen und Traktandum 5 abgeschlossen. -ooOoo-