Postulatsbeantwortung betreffend die Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Instituts des Gemeindebürgerrechts (Nr. 112/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Postulatsbeantwortung betreffend die Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Instituts des Gemeindebürgerrechts.
Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 112/2014 und steht zur Diskussion. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich danke dem Regierungschef-Stellvertreter für die klare Beantwortung des Postulats und auch für die Erstellung des Gutachtens.
Der Gutachter hat sehr gut verstanden, um was es uns im Postulat ging, und zwar um eine gleiche Ausstattung von Rechten und Pflichten aller in einer Gemeinde ansässigen Landesbürger. Es ging nicht darum, dass wir partout das Gemeindebürgerrecht abschaffen wollten, auch wenn das immer wieder so in den Medien transportiert wurde.
Damit dem Anliegen der Gleichstellung aller Landesbürger Rechnung getragen wird, sieht der Gutachter zwei Möglichkeiten:
Man kann das Gemeindebürgerrecht an den Wohnsitz koppeln; das hat für mich den Nachteil, dass man die Leute quasi zwingt, ein Gemeindebürgerrecht anzunehmen. Es ist eine mögliche rechtliche Lösung, aber emotional gesehen für mich kein idealer Weg. Er ähnelt mir zu sehr der Abgabe des Bürgerrechts durch Heirat, das ja die Frauen betroffen hatte.
Die zweite Variante wäre die vollständige Abschaffung des Gemeindebürgerrechts. Auch diese Variante wäre ein möglicher rechtlicher Weg und ich meine, dies wird auch eines Tages geschehen, denn die aufgeführten Zahlen zeigen, dass bereits heute in einzelnen Gemeinden mehr Nichtbürger als Bürger wohnen. Aber heute ist nicht der Zeitpunkt diesen Weg zu gehen, denn die Menschen hängen noch zu sehr am Bürgerrecht.
Ich sehe deshalb einen dritten Weg, der dazu führen würde, dass alle im Land wohnhaften Liechtensteiner überall die gleichen Rechte und Pflichten haben, ihr Gemeindebürgerrecht aber trotzdem behalten könnten.
Der Weg wäre wie folgt: Wir ändern Art. 15 des Gemeindegesetzes ab, indem der zweite Teil gestrichen wird, der lautet: «Das Heimatrecht umfasst namentlich das Recht auf Mitwirkung bei der Aufnahme von Bürgern anderer Gemeinden und von ausländischen Staatsbürgern ins Gemeindebürgerrecht und den Anspruch auf Ausstellung eines Heimatscheines.» Artikel 15 würde dann nur noch lauten: «Das Gemeindebürgerrecht verleiht dem Bürger das Heimatrecht der betreffenden Gemeinde.»
Weiter müsste in Art. 21 Abs. 3 des Gemeindegesetzes das Wort Gemeindebürger durch Landesbürger ersetzt werden und würde dann neu lauten: «Über die Aufnahme entscheiden die in der Gemeinde wohnhaften Landesbürger.»
Diese Abänderung hätte folgende Konsequenz: - Alle Landesbürger sind - egal in welcher Gemeinde sie wohnen - mit den gleichen Rechten ausgestattet, was dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung Rechnung tragen würde.
- Alle Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner könnten ihr Gemeindebürgerrecht behalten.
- Abbau von Bürokratie, denn wenn man überall die gleichen Rechte hat, braucht es ja keine Aufnahme mehr ins Gemeindebürgerrecht, es sei denn, emotionale Gründe sprechen dafür.
Dieser Weg würde ein leichter sein und wäre für mich persönlich die beste Lösung.
Zu den übrigen Punkten der Postulatsbeantwortung - zuerst zu den Bürgergenossenschaften: Der Gutachter sieht eine Differenzierung zwischen Landesbürgern, die in Bürgergenossenschaften Nutzungsrechte haben, und solchen, die es nicht haben, als verfassungsrechtlich kritisch. Ich teile diese Meinung. Ich meine aber, wenn dies Bürger einer Bürgergemeinde stört, dann müssten diese sich regen. Ich erachte dies jetzt nicht als Aufgabe des Landtages, dem nachzugehen.
Und zu guter Letzt zum Heimatschein: Der Heimatschein dient dem Nachweis der Staatsbürgerschaft. Dieser kann auch mit einem Pass erbracht werden. Deshalb würde ich vorschlagen, dass der Heimatschein abgeschafft wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Das Postulat bat konkret um die Prüfung von drei Punkten, und ich werde sie jetzt nicht wiederholen, das wurde bereits von der Abg. Oehri gemacht. Ich glaube aber, in Summe ging es den Postulanten wohl darum, dass in einer Gemeinde nicht zwei Klassen von Liechtensteiner Bürger/-innen geführt werden, sondern dass alle Liechtensteiner/-innen, die in einer Gemeinde wohnen, die gleichen Rechte und Pflichten haben, und sie stellt dann auch den Heimatschein infrage.
Dann wurde das Postulat ja noch ergänzt um einen Punkt d, der die Sinnhaftigkeit von Bürgergenossenschaften bat zu prüfen. In der Beantwortung der Regierung bzw. im erstellten Gutachten wird die Erkenntnis gewonnen, dass unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtsrechtlichen Gleichheitssatzes sowohl die Beibehaltung des Gemeindebürgerrechts, jedoch mit Koppelung an den Wohnsitz, als auch die Aufhebung des Gemeindebürgerrechts generell dem derzeitigen Rechtsstandes vorzuziehen sei bzw. wäre.
Beide Varianten scheinen keine übermässigen Gesetzesanpassungen zu benötigen, und auch den Punkt Art. 110 Abs. 1 Bst. d der Landesverfassung, welcher der Gemeinde zumindest ein Mitspracherecht bei der Aufnahme von Ausländer/-innen in das Bürgerrecht garantiert, sehe ich nur als marginales Problem. Entsprechend würde ich einen Antrag an die Regierung oder einen Auftrag an die Regierung, der beide infrage stehenden Varianten näher untersucht und vorbereitet, unterstützen und aus jetziger Sicht der generellen Aufhebung des Gemeindebürgerrechtes den Vorzug geben.
Ebenfalls noch ein Wort zu den Bürgergenossenschaften: Vorweg - ich bin und war nie ein Freund dieses Konstrukts und hinterfrage wie das Gutachten auch die gesellschaftspolitische Sinnhaftigkeit und teile auch hier die verfassungsrechtlichen Bedenken nach dem Gleichheitsaspekt. In der Postulatsbegründung wird von zwei Klassen von Bürger/-innen in einem Dorf gesprochen, und mit den Bürgergenossenschaften wurde aus meiner Sicht sogar eine dritte Klasse geschaffen - unnötigerweise. Wichtig für das heutige Thema Gemeindebürgerrecht ist aber, dass das Gemeindebürgerrecht keine automatische Mitgliedschaft in einer Bürgergenossenschaft begründen kann, also Bürgergenossenschaften notabene nur in fünf von elf Gemeinden des Landes, nach einem eigenen Gesetz bzw. Statuten funktionieren, die praktisch vom Gemeindebürgerrecht getrennt zu sehen sind. Bürgergenossenschaften stellen somit rein rechtlich auch keinen Hinderungsgrund dar, der gegen die Aufhebung des Gemeindebürgerrechtes spricht. Zusammengefasst gibt es offenbar keine rechtlich unüberwindbaren Gründe, die gegen die Aufhebung des Gemeindebürgerrechtes sprechen, ja dies sogar zu einer verfassungsrechtlich besseren Gleichstellung der Landesbürger führen würde. Entsprechend teile ich auch nicht die Ansicht, wie auf Seite 9 erwähnt, dass das Statut des Gemeindebürgerrechts durch die Schaffung von Bürgergenossenschaften gestärkt wurde, da eben keine direkte Verbindung zwischen Gemeindebürgerrecht und Mitgliedschaft in einer Bürgergenossenschaft besteht, und dass es dabei um Identität und Heimat gehe, denn ich denke, dass Identität und Heimat in einem Land mit rund 160 Quadratkilometer und 36'000 Einwohner nicht in erster Linie an der Ohrenmarke, spricht dem Gemeindebürgerrecht, definiert wird.
Meine Vorgänger-Vorsprecherin Frau Oehri hat den dritten Weg beschrieben. Ich kenne jetzt die erwähnten Artikel aus dem Gemeindebürgerrecht, die Sie zur Änderung vorschlagen, nicht auswendig, aber wenn Sie von den Konsequenzen sprechen, dass eben damit alle Landesbürger/-innen in einer Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten hätten, dann glaube ich, dass das ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das Gutachten oder die Ausführungen des Liechtenstein-Instituts vom Gutachter erstaunen mich nicht, man kann natürlich das Bürgerrecht - das hat auch niemand bezweifelt - man kann es abschaffen, man kann es modifizieren, man kann es umwandeln, es gibt vielleicht den ersten, zweiten, dritten Weg. Da gibt es sicher viele Möglichkeiten. Um das geht es auch nicht unbedingt. Was ich nicht teile, auch mit dem Vorredner nicht teile, ist, dass es eine Ungleichbehandlung gibt, dass es verschiedene Rechte und Pflichten gibt, weil das ganz genau geregelt ist. Jeder, der möchte und der fünf Jahre in einer Gemeinde wohnt, kann sein Bürgerrecht abgeben und das andere beantragen, wenn er sich ungleich behandelt fühlt oder bei sich so eine diskriminierende Stellung in dieser Gemeinde ausmachen kann, gibt es die Möglichkeit, dass er sein Bürgerrecht abgeben kann und das von jener Gemeinde beantragen kann, das er möchte. Anscheinend ist diese Ungleichbehandlung oder diese Verletzung von Rechten und Pflichten gar nicht vorhanden, sonst würden viel mehr - wenn man die Statistiken anschaut - viel mehr dieses Gemeindebürgerrecht beantragen in jener Gemeinde, in der sie wohnen. Machen sie nicht, also fühlen sich auch nicht ungleich behandelt. Offen bleiben verschiedene Fragen mit der Bürgergenossenschaft. Bei den Bürgergenossenschaften muss ich Ihnen sagen, Herr Marxer, dass diese auf demokratischem Wege entstanden sind und die Gemeinden, die diese Bürgergenossenschaften kennen, auch diese so gewollt haben. Diese Ungleichbehandlung gibt es auch nicht mehr bei der Vergabe von Baurechtsboden, wie da grosszügig oder langläufig ausgeführt wird, da gehen die Gemeinden heute andere Wege. Es ist ja rein von der Verfügbarkeit des Bodens her nicht mehr opportun, dass man der heutigen Generation Baurechtsboden ausgibt und die nächste Gereration oder die übernächste hat keinen Boden mehr. Also da gibt es nicht mehr diese Einfamilienhaus-Baurechtsabgaben. Das ist eine alte Geschichte, und diese nochmals hier aufzuwärmen ist völlig realitätsfremd.
Dann was ich völlig nicht nachvollziehen kann: Da wird von Bürokratie-Abbau und sparen gesprochen, dass da ein Potential drin liegt. Also da liegt absolut kein Potential drin, weder für die Bürgerinnen und Bürger, noch für die öffentliche Hand. Für die Gemeinde liegt kein Potential von Bürokratie-Abbau und sparen drin. Wenn ein Bürger, wie ich zum Beispiel, als Maurer Bürger in Schellenberg das Gemeindebürgerrecht beantragen will, habe ich das in drei Minuten, vielleicht brauche ich zwei Minuten mehr, fünf Minuten - online. Das ist weder für mich ein bürokratischer Aufwand noch für die Gemeinde, noch werden da Kosten verursacht. Und wenn es um den Heimatschein geht - und da ist ja die Ausgangsposition gewesen ursprünglich einmal, dann hat es die ganze Bewegung gegeben, wie ich von Gemeindesekretariaten informiert worden bin, wegen dem Gemeindebürgerrecht generell, hätte man da mit einem Telefon an den Leiter des Zivilstandsamtes das ganz einfach lösen können, eine kleine Initiative, ein Satz beim Heimatschutzgesetz und das wäre schon geregelt gewesen. Wesentlich billiger, für den, der es beantragt, an einer Stelle und eine einfache Lösung. Also, wenn mich die Regierung fragt, und die Regierung möchte das ja wissen, ob ein Bedarf besteht, hier weiter eine Handlung vorzunehmen, da kann ich Ihnen sagen, aus meiner Sicht nicht. Setzen Sie Ihre Kraft bei anderen Themen ein, die matchentscheidender sind und heute wichtiger sind und Sie sind vielleicht auch glücklich darüber, wenn Sie sich diesen wichtigen Themen, die bei unserem Land anstehen, widmen können.
Auf die Identitätsmerkmale bin ich jetzt gar nicht eingegangen. Das kann jeder für sich ausmachen - ja, es ist für mich auch kein alter Zopf, es sind für mich wirklich Identitätsmerkmale, die wir haben, und ich bin der Meinung, in der globalisierenden Welt, wie wir heute leben, muss man nicht jeden Trend mitmachen, muss man auch nicht alles abschaffen, wie ich es auch im Zeitungsartikel geschrieben habe. Man kann auch den Funkensonntag abschaffen. Vielleicht gibt es dort auch im Bereich der Bürokratie ein Einsparpotenzial. Ich möchte nicht all diese identitätsstiftenden Merkmale opfern. Das macht unser Liechtenstein, unsere Gemeinden auch aus. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich danke der Regierung für die umfassende Postulatsbeantwortung. Das Gutachten des Liechtenstein-Instituts, auf welches die Regierung sich stützt, spricht eine klare Sprache. Das Gemeindebürgerrecht erschöpft sich heute in praktischer Hinsicht auf das Recht, über die Aufnahme von ausländischen Staatsbürgern zu entscheiden. Wohlgemerkt: dies sind nur die in der Gemeinde wohnhaften Gemeindebürger und nicht etwa alle im Land wohnhaften Gemeindebürger. Dass dieser Kreis von Auserwählten immer kleiner wird, ergibt sich aus den Tabellen auf Seite 6 des Gutachtens. In Vaduz, Planken und Gamprin beträgt der Anteil der liechtensteinischen Nicht-Gemeindebürger im Verhältnis zu den «echten» Gemeindebürgern bereits mehr als 50%. Landesweit lebten im Jahr 2013 laut Bevölkerungsstatistik 39% Gemeindebürger ausserhalb ihrer Heimatgemeinde, Tendenz steigend. Ich teile die Ansicht des Gutachters, dass es aus demokratischer Sicht bedenklich ist, dass immer weniger stimmberechtigte Gemeindebürger über die Staatsangehörigkeit von ausländischen Mitbewohnern entscheiden.
Eine mögliche Lösung wäre, das Gemeindebürgerrecht mit dem Wohnsitz in einer Gemeinde zu verbinden. Diese unter Variante 1 im Gutachten dargestellte Option für eine Vereinfachung des Gemeindebürgerrechts hätte zur Folge, dass der Erwerb des Gemeindebürgerrechts mit der Wohnsitznahme in einer Gemeinde begründet würde. Unschön und ein wenig eigentümlich wäre dabei, dass bei mehrfachem Wohnsitzwechsel das Gemeindebürgerrecht ebenfalls mehrmals ändern würde. Da damit auch der emotionale oder sogenannte identitätsstiftende Charakter des Heimatrechts ad absurdum geführt würde, erscheint die Zeit für eine territoriale Regelung des Gemeindebürgerrechts nicht reif.
Dem Heimatpatriotismus noch mehr widersprechen dürfte die zweite durch den Gutachter geprüfte Variante. Sie stellt die gänzliche Abschaffung des Instituts des Gemeindebürgerrechts zur Diskussion. Dabei wäre allerdings zu prüfen, wie die Konformität mit der Verfassung gewährleistet werden kann. In Art. 110 Abs. 2 lit.d) wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, über die Aufnahme von Bürgern mitzuwirken. Dies könnte durch eine geeignete Regelung der Mitwirkung der Gemeinde im ordentlichen Aufnahme-verfahren wohl gelöst werden. Zusammenfassend ist dem Gutachten zu entnehmen, dass der Gutachter beide Varianten unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber dem heutigen Rechtszustand bevorzugen würde, traditionell und historisch gewachsene Emotionen einer Umsetzung aber im Wege stehen dürften.
Persönlich unterstütze ich deshalb den von meiner Fraktionskollegin Judith Oehri aufgezeigten dritten Weg, der das historisch gewachsene Gemeindebürgerrecht aufrecht erhält. Die Ungleichbehandlung von Landesbürgern bei der Aufnahme von ausländischen Staatsangehörigen kann aufgehoben werden, indem Art. 21 Abs. 3 des Gemeindegesetzes abgeändert wird. Nicht die Gemeindebürger allein, sondern alle in einer Gemeinde wohnhaften Landesbürger sollen über die Aufnahme von ausländischen Staatsbürgern entscheiden. Der zweite Teil in Art. 15 des Gemeindegesetzes wäre in der Konsequenz zu streichen, so wie es die Abgeordnete Judith Oehri ausgeführt hat. Auf Gesetzesstufe würden damit die letzte praktische Bedeutung des Gemeindebürgerrechts sowie das Zweiklassen-Bürgertum beseitigt, was ich ausdrücklich begrüsse. Auf Gemeindeebene müssten im Anschluss an eine solche Neuregelung die Gemeindereglemente im Hinblick auf ihre Gesetzeskonformität überprüft werden.
Was den Heimatschein betrifft, so könnte dieser ohne weiteres abgeschafft werden, da keine rechtliche Notwendigkeit bestehe, die Eigenschaft als Gemeindebürger auf irgendeinem Dokument zu erwähnen. Für den Nachweis der Staatsbürgerschaft genügt der Pass.
Der Gutachter ist auch der Frage im Postulat nach der Sinnhaftigkeit der Bürgergenossenschaften nachgegangen. Die Bürgergenossenschaften in den fünf Gemeinden Balzers, Triesen, Vaduz, Eschen und Mauren verfügen über teilweise beachtliche Vermögenswerte, deren Nutzung nur den Mitgliedern der Genossenschaften vorbehalten sind. Auch hier treffen zwei Klassen Landesbürger aufeinander - jene, die gemäss Statuten der Bürgergenossenschaften nutzungsberechtigt sind und jene, die von einer Nutzung ausgeschlossen sind. Auch wenn sich die Bürgergenossenschaften auf die Eigentumsgarantie berufen können, so sei die Bevorzugung abseits von land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsansprüchen verfassungsrechtlich kritisch. Nutzungsberechtigungen über Vermögenswerte, die nicht das historische Substrat der Bürgergenossenschaften betreffen, sind zumindest problematisch. Gemeint sind dabei insbesondere Baulandzuweisungen, die angesichts der Bodenknappheit für alle Bürger eine besondere Bedeutung haben. Diese Frage wird sich spätestens dann klären, wenn unzufriedene, benachteiligte Bürger sich anfangen zu wehren. Es ist aus meiner Sicht keine Dringlichkeit in gesetzgeberischer Hinsicht gegeben, zumal die Neubildung von Bürgergenossenschaften auch gar nicht mehr möglich ist.
Damit bin ich am Schluss meiner Ausführungen, danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte dem Abg. Marxer noch eine Rückmeldung geben. Also mein Weg, der schon in Ordnung wäre - oder ich weiss nicht mehr, wie es genau formuliert wurde - ich habe Herrn Bussjäger direkt gefragt, warum man das nicht geprüft hat, diesen Weg. Und ich habe ihm auch gesagt, wie ich es Ihnen jetzt präsentiert habe, ob man das nicht machen könnte. Und seine Antwort war - und ich darf es hier drin auch zitieren, ich habe ihn gefragt: «Sie haben schon Recht, man kann das Gemeindebürgerrecht als mehr oder weniger leere Hülle belassen und die Aufnahme in das Gemeinde- und gleichzeitig Landesbürgerrecht auf den Kreis der in der Gemeinde wohnhaften Landesbürger übertragen. Insoweit ist das eine eigene Variante. Wir haben in der Stellungnahme diese Variante letztlich ausgeklammert, weil es uns einfach inkonsequent schien, das Gemeindebürgerrecht im herkömmlichen Sinn beizubehalten, ihm aber sozusagen den letzten Anwendungsfall auf gesetzlicher Ebene zu entziehen. Im Übrigen bliebe dann noch zu klären, was mit den verschiedenen kleineren Vergünstigungen auf Gemeindeebene und Ebene der Bürgergenossenschaften zu geschehen hätte. Dies liesse sich freilich, wie Sie schreiben, auch auf der Ebene der Statuten lösen.» Also er sieht das als möglichen Weg. Klar, in Ruggell heisst es zum Beispiel, glaube ich, dass der Gemeindekassier ein Ruggeller sein müsste, ist er heute übrigens auch nicht, ist ein Eschner. Er lässt sich auch nicht einbürgern. Und was die Ungleichbehandlung anbelangt, da heisst es einfach in der Verfassung: «Vor dem Gesetze sind alle gleich.» Und was die Bürokratie betrifft, da will ich sie nicht beim Bürger reduzieren, sondern bei der Verwaltung. Wir hatten, seit wir das hier thematisiert haben, einige Anträge auf Aufnahme ins Bürgerrecht, insbesondere von Leuten, die schon 30 oder 40 Jahre in Ruggell wohnten. Das ist so, das nimmt man bei der Einwohnerkontrolle, Sekretariat, entgegen. Das muss eingescannt werden. Das geht an alle Gemeinderäte. Wir haben - wenn auch nur 5 oder 10 Minuten - darüber diskutiert im Gemeinderat. Das wird wieder ausgefertigt. Das geht ans Zivilstandsamt und dann ist das erledigt. Also es sind schon nicht zwei Minuten. Die arbeiten effizient in Ruggell, da bin ich sicher, aber die bringen das nicht in der kurzen Zeit zu erledigen. Also Kleinvieh macht auch Mist. Und darum sage ich, es ist etwas, was unnötig ist. Es ist eine Ungleichbehandlung gemäss unserer Verfassung, und wir hätten einen möglichen Weg, wie wir das beseitigen könnten und die Leute ihr Gemeindebürgerrecht, an dem man noch hängt - und das respektiere ich auch -, beibehalten könnten. Insofern würde ich gerne der Regierung den Auftrag geben, meine Variante - sage ich jetzt mal - oder unsere Variante zu prüfen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Zuerst zum Abg. Kaiser: Was der Funkensonntag mit dem Gemeindebürgerrecht zu tun hat, ist bei mir noch nicht ganz durchgekommen. Dann zum Postulat: Besten Dank für die Beantwortung des Postulats. Für mich ist die Stellungnahme durch das Liechtenstein-Institut, verfasst von Universitätsprof. Dr. Bussjäger, sehr aufschlussreich. Er schreibt in der Zusammenfassung, dass die Institution des Gemeindebürgerrechts überdacht werden kann. Genau, das wollte ich für meinen Teil auch mit der Einreichung des Postulats erreichen, und im Besonderen vor allem, dass man darüber auch diskutiert. Ich konnte zum Beispiel meiner Tochter nur schwer erklären, warum sie nun in Eschen bei der letzten Einbürgerung nicht mitstimmen durfte, da sie als Schellenbergerin in Eschen nun mal kein Stimmrecht bei Einbürgerungen hat. Ich glaube, diejenigen, die sich ohne Emotionen einige Gedanken über dieses Postulat gemacht haben, müssen einräumen, dass nicht alle Einwohner in unseren Gemeinden die gleichen Rechte haben. Meine Vorredner haben das schon öfters erwähnt. Das wird in dieser Postulatsbeantwortung auch sehr gut aufgezeigt. Meine Fraktionskollegin Oehri hat eine Anpassung bereits vorgeschlagen und ich kann ihr nur zustimmen, was dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung auch Rechnung tragen würde. Jeder hier hat wohl den Anspruch, zu seiner Gemeinde zu gehören, das will auch niemand bestreiten. Jeder hat wahrscheinlich seine emotionale Bindung zu seiner Gemeinde, die ja immer die Beste für ihn ist. Aber mit Emotionen hat die Ungleichbehandlung auf Gemeindeebene nichts zu tun. Das ist mal Fakt und so, wie es in diesem Bericht eben auch dargelegt wurde. Und das gibt es zu beseitigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Abend. Als Mitpostulantin bedanke auch ich mich für die Beantwortung des Postulats. Ich unterstütze die Voten meiner Mitpostulanten und -postulantinnen.
Vielleicht noch eine Anmerkung oder Ergänzung zur Lösungsvariante meiner Fraktionskollegin Judith Oehri, wenn sie vorschlägt, dass es in Art. 21 Abs. 3 heissen könnte: «Alle Landesbürger sind, egal in welcher Gemeinde sie wohnen, mit den gleichen Rechten ausgestattet.» Und da gebe ich Ihnen Recht, das würde dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung Rechnung tragen.
Das ist für mich als Gemeinderätin auch kein Novum, kann doch zum Beispiel ein Plankner oder eine Vaduznerin, die im Gemeinderat von Schaan einsitzt, über Aufnahme oder Nicht-Aufnahme befinden bzw. dazu Stellung nehmen. Eine bereits gelebte Praxis könnte man mit dem vorgebrachten Lösungsvorschlag der Abgeordneten Oehri relativ einfach auf alle Landesbürger ausweiten.
Das Gemeindebürgerecht, so scheint es mir, ist seit unserem Postulat wieder in Mode gekommen. Das Gemeindebürgerrecht ist, wie ich kürzlich nachlesen konnte, sogar ein «Identitätsmerkmal» der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner. Dieses identitätsschaffende oder -stiftende Merkmal wurde uns Frauen im Land, es ist noch nicht so lange her, einfach abgesprochen. Mann - mit zwei «n» geschrieben - fand es zumutbar für die Frauen, Identitätsmerkmale wie Geburtsnamen, Gemeindebürgerrecht oder Staatsbürgerschaft einfach so abzutreten. Der Ausdruck Identitätsmerkmal und Gemeindebürgerrecht scheint mir ein neu-liechtensteinisches Wort zu sein. Ich bin froh darüber, dass dies heute wenigstens auf beide Geschlechter zutrifft und nehme es somit auch gerne in meinen Wortschatz auf.
Auch wenn das Gemeindebürgerrecht ohne grössere Auswirkungen heute abgeschafft werden könnte, weil diese Form des Heimatrechtes veraltet zu sein scheint, bleibt es in Liechtenstein ein emotionales Thema, und man ist heute noch nicht bereit, sachlich über das Pro und Kontra dieses Rechtsinstituts zu debattieren. Das Thema ist emotional behaftet. Das Rechtsinstitut Gemeindebürgerrecht lässt starke Gefühle aufkommen, Emotionen, die wir mit Identität und Heimat in Verbindung bringen oder gleichsetzen.
Für mich hat das Rechtsinstitut oder das Konstrukt Gemeindebürgerrecht nichts mit Identität zu tun, es hat auch nichts mit meiner Liebe und Verbundenheit zur ursprünglichen Heimat-Gemeinde zu tun. Denn die Frage, woher ich komme, egal wo ich gerade wohne auf dieser Welt, habe und werde ich immer mit «aus Schaan» beantworten.
Abschliessend noch eine letzte Bemerkung zum Thema. Es ist mir wichtig, hier an dieser Stelle nochmals zu unterstreichen, dass es uns Postulanten nicht darum geht, das Gemeindebürgerrecht per se abzuschaffen, gar noch mit dem Ziel, den Liechtensteinern Teile ihrer Identitätsmerkmale abzusprechen oder gar wegzunehmen. Ich erlaube mir hier deshalb nochmals die Absicht des Vorstosses laut und deutlich vorzubringen, nämlich:
Die Regierung wurde gebeten, die Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Rechtsinstituts des Gemeindebürgerrechts zu prüfen.
Für die Beantwortung der Fragen sowie der vom Liechtenstein-Institut ausgefertigten Stellungnahme, namentlich durch Dr. Peter Bussjäger, bedanke ich mich audrücklich. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich kann es relativ kurz machen. Die Regierung wollte auch ein Stimmungsbild, ob sie da weiter aktiv werden soll oder bleiben soll. Ich kann mich hier dem Abg. Johannes Kaiser anschliessen. Ich sehe hier auch keinen gesetzlichen Änderungsbedarf. Aus meiner Warte ist es auch nicht so ein grosses Thema, ein gesellschaftspolitisches Thema in der Bevölkerung, aber hier mag die Wahrnehmung auseinandergehen. Bei der Abschaffung ist es schon so, dass die Regierung eingeladen wurde zu prüfen, ob das Gemeindebürgerrecht noch notwenig sei. Ich meine, wenn man doch so eine grundsätzliche Fragen stellt, muss man natürlich schon erwarten, dass dann entsprechende Fragen kommen. Im Postulat wurde dann auch ausgeführt, dass es letztlich um Abbau von Bürokratie gehe, und ich glaube auch, die ganze Diskussion hat gezeigt, dass hier viel mehr damit verbunden ist. Emotionen sind selbstverständlich im Spiel und müssen ja nicht nur negativ assoziiert werden. Ich habe bereits letztes Mal die identitäts- und sinnstiftende Funktion eines solchen Gemeindebürgerrechts ausgeführt - auch hier kann man unterschiedlicher Ansicht sein, aber in meiner Wahrnehmung ist es schon klar so, dass hier diese Funktion gegeben ist. Und die sollte in unserer schnelllebigen Zeit nicht unterschätzt werden. Aber wie gesagt, ich sehe jetzt aktuell keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja ich möchte mich auch den Voten von Johannes Kaiser und Alois Beck anschliessen, indem ich der Regierung auch mitteile, dass ich eigentlich keinen akuten Handlungsbedarf sehe. Das Problem, denke ich, haben sich die Postulanten selber geschaffen, weil mir war eben das Postulat nicht so verständlich wie dem Gutachter. Eine Vorrednerin hat gesagt, der Gutachter hätte sofort verstanden, worum es ihnen ginge. Ich lese das so, oder hab das so gelesen, wie der Kollege Alois Beck. Es ging um eine Abklärung bezüglich der Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Instituts des Gemeindebürgerrechts. Und das ist ja eine grundsätzliche, man könnte sagen, vielleicht fast schon philosophische Frage. Wollen wir das, braucht es das noch? Er hat dann festgestellt, der Gutachter, es ist weitgehend eine leere Hülle, was er gesagt hat. Man könnte daraus schliessen, das Problem wird sich auflösen, ähnlich wie sich vielleicht das mit dem Heimatschein de facto auch schon fast gelöst hat. Es scheint ja niemand mehr so einen Heimatschein oder kaum jemand noch so einen Heimatschein zu brauchen und zu beantragen. Also ich sehe hier irgendwo das Problem nicht. Es gibt keinen konkreten Anlass gesellschaftspolitisch, dass man das grundsätzlich infrage stellt, und es wurde mit diesem Titel die Bedeutung und Sinnhaftigkeit - also wenn man den Sinn infrage stellt, dann ist das schon eine grundsätzliche Debatte. Ich habe jetzt erst verstanden, worum es Ihnen geht, und ich würde das so zusammenfassen: Im Hintergrund scheint es darum zu gehen, alte Ungleichbehandlungen, vorallem gegenüber Frauen, zu korrigieren. Ich habe das aus verschiedenen Voten gehört und das, denke ich, ist ein berechtigtes Anliegen, dass man diese Frauen, die das Bürgerrrecht von Eschen zum Beispiel aufgeben mussten, wenn sie einen Ruggeller geheiratet haben, und dass sie das heute immer noch nicht haben, das Eschner Bürgerrecht, was auch immer es da für Konstellationen geben mag, ich habe gewisses Verständnis für dieses Anliegen, aber das ist eigentlich ein anderes Postulat. Also ich sehe nicht, wenn Sie jetzt hier diesen dritten Weg vorschlagen, das ist eine neue Geschichte für mich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Besten Dank an die Regierung für die Beantwortung des Postulates. Ich möchte mich dem Votum von Johannes Kaiser anschliessen. Ich fasse mich daher kurz. Über eine Ungleichbehandlung über Liechtensteiner Staatsbürger, welche in Liechtenstein nicht in ihrer Heimatgemende wohnen, wird immer wieder diskutiert, obwohl ohne grossen Aufwand nach fünfjährigem Wohnsitz der Antrag auf das Gemeindebürgerrecht gestellt werden kann. Die Postulatsbeantwortung zeigt zwei mögliche Varianten für die Verkürzung resp. den Wegfall der Wartefrist auf. Falls diese Sache weiter verfolgt wird, setze ich mich für die erste Variante ein. Für die meisten ist wohl eine Verwurzelung, eine Verbindung und ein Stück Heimatgefühl vorhanden. Die erste Variante nimmt darauf Rücksicht. Ich sehe aber keinen Anlass, das bestehende System zu ändern. Ich sehe vielmehr ein weit grösseres Problem im Konstrukt der demokratisch geschaffenen Bürgergenossenschaften. Selbst der Erwerb des Gemeindebürgerrechtes ist keine Garantie für eine Aufnahme in die Bürgergenossenschaft. Durch diese Bürgergenossenschaften kann eine Ungleichbehandlung eintreten. Bei den Bürgergenossenschaften sind Baugründe, Kulturland, Macht und Geld im Spiel, die den Genossenschaftern vorenthalten sind. Damit jeder Liechtensteinische Staatsbürger in einer beliebigen Gemeinde gleichberechtigt ist, müssten die Bürgergenossenschaften eine Gleichbehandlung einführen oder sich auflösen. Im Prinzip sind diese Bürgergenossenschaften eine Gemeinde in der Gemeinde. Aber die Bürgergenossenschaft gehört nicht in den Bereich des Landtages. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, mir fehlen ein bisschen noch die Antworten der Gegner einer Änderung, weil ich denke, wenigstens der Umstand, dass eine immer kleinere Anzahl von Personen über die Einbürgerung ausländischer Einwohner abstimmt, dieser Umstand sollte sie doch interessieren, und es wäre wichtig und gut, ihre Meinung dazu zu hören. Wie sehen Sie diesen Umstand? Wie bewerten Sie das? Ist es für Sie ein Problem oder nicht, dass es eine immer kleinere Anzahl von Personen ist, die über Einbürgerungen ausländischer Mitbürger abstimmt? Und dass der Gutachter Bussjäger die Verfassungsmässigkeit der heutigen Regelung hinterfragt, also dass er eine ja zwar etablierte und eben schon traditionell gewordene Ungleichbehandlung hinterfragt, auch dieser Umstand sollte Sie eigentlich interessieren. Und ich finde, wenn man dann das abwägt gegenüber den persönlichen Gefühlen, dann sind das doch zwei Dinge, die schon sehr schwer in der Waagschale liegen. Bisher habe ich von den Abg. Schurti, Kaiser, Alois Beck und Elkuch noch nichts dazu gehört, und das finde ich sehr schade. Sie haben zwar Argumente gebracht, die für die Beibehaltung sprechen, aber Sie haben sich nicht dazu geäussert, was Sie zu diesem Umstand meinen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Helmuth Büchel
Ja, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst herzlichen Dank an die Regierung für die Beantwortung des Postulates. Ich kann mich kurz fassen. Ich kann mich eigentlich den Ausführungen der Abg. Kaiser und Alois Beck anschliessen. Ich persönlich sehe hier eigentlich auch keinen grossen Handlungsbedarf, in dieser Thematik etwas zu ändern. Im Bericht und Antrag wird verwiesen, dass man das eigentlich aus zwei Sichtweisen anschauen kann, einmal aus einer emotionalen Ebene und einmal eigentlich aus einer rechtlichen Ebene. Die rechtliche Ebene ist hier eigentlich relativ stark und gut dokumentiert. Sie gestatten mir, ich bin einer der Ältesten in diesem Raum, und ich schaue es eigentlich aus einer ganz starken emotionalen Ebene an. Und wenn die Landtagsvizepräsidentin die Zahlen von Vaduz und von Schaan präsentiert, dann darf ich auch darauf hinweisen, dass es Balzers gibt mit 18,6% und Triesenberg zum Beispiel mit 25,4%. Das ist der Anteil der auswärtigen Bürger. Dann wird das schon wieder etwas relativiert. Also wie gesagt, ich persönlich sehe eigentlich hier keinen grossen Handlungsbedarf. Der Ansatz von Judith Oehri ist noch relativ interessant. Den habe ich hier auch erstmals zur Kenntnis genommen. Und andererseits bin ich froh, dass die Abg. Karin Rüdisser jetzt mehrfach betont hat, dass es nicht darum ginge, das Gemeindebürgerrecht abzuschaffen. In der Diskussion im Lande, insbesondere mit älteren Leuten, die haben das aber eher so verstanden. Ja, vielleicht haben Sie nicht diese Reaktionen gehabt. Ich habe zumindenst diese Reaktionen so bekommen, dass man da eigentlich dann nichts ändern sollte. Das einfach aus meiner Sicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, der Eindruck mag über solche Artikel entstehen, die nicht unbedingt der Realität entsprechen, weil wenn man den Text liesst, dann heisst es: «Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, ob a) das Gemeindebürgerrecht vereinfacht werden kann, indem alle in einer Gemeinde wohnhaften liechtensteinischen Bürger mit einheitlichen Rechten und Pflichten ausgestattet werden, b) das Gemeindebürgerrrecht noch notwendig ist und ob die liechtensteinische Staatsbürgerschaft nicht ausreichend wäre, um das Stimm- und Wahlrecht ausüben zu können.» Also uns ging es immer um die gleichen Rechte und um das Stimmverhalten. Und es wurde mit keinem Wort im Auftrag gesagt, wir möchten die Abschaffung des Bürgerrechts. Unter dem Fokus stand immer gleiche Rechte für alle. Und in der Verfassung steht, dass jeder Landesbürger vor dem Gesetze gleich ist, und wir haben auf die Verfassung geschworen. Dann können wir uns das in Zukunft schenken, weil dann braucht es das nicht mehr. Und ich stelle auch fest, dass wir - wahrscheinlich als Mann noch mehr als als Frau - es gewohnt sind oder waren, dass man das Bürgerrecht abgeben musste, dass es im Pass stehen muss. Aber es steht auch nicht mehr im Pass, dass sie Balzner, Ruggeller oder Schellenberger Bürger sind. Es steht neuerdings auch nicht mehr auf der ID, es steht nirgendwo. Und ich weiss nicht, warum man das so festmacht an einem Papier dann schlussendlich oder an einem Recht, das man jetzt seinem Kollegen von Gamprin oder weiss ich was geben würde. Ich sage Ihnen einfach ein Bespiel: Wenn jetzt jemand - ich bringe es immer aus Ruggeller Sicht - in Schellenberg wohnt, er hat vielleicht einen Schellenberger Vater, eine Ruggeller Mutter, die haben in Ruggell ein Stück Boden, da möchte er bauen, er kommt nach Ruggell. Er hat vielleicht auch schon Fussball gespielt, weil Ruggell beheimatet Gampriner und Schellenberger Fussballspieler - zum Glück, (die gehen auch nach Eschen), er kennt das Dorf und auch die Leute, und muss dann aber fünf Jahre warten, bis er überhaupt einen Antrag stellen kann für Aufnahme ins Bürgerrecht. Das ist mal ein Punkt. Der zweite Punkt ist, dass es noch viele Frauen gibt - und da gebe ich dem Abg. Schurti schon Recht, das sind vielleicht auch noch ein bisschen Altlasten - die sagen, ich werde keinen Antrag stellen in meiner Heimatgemeinde auf Aufnahme ins Bürgerrecht, das ich ursprünglich mal durch Heirat verloren habe. Das finden sie degradierend. Das möchten sie nicht machen und das sagen sie auch: das mache ich nicht. Aber diese Frauen können im Gemeinderat dann mitwirken, sie können - eben wie Violanda Lanter-Koller gesagt hat -, wenn es darum geht, wir möchten nicht mehr zu Liechtenstein gehören, mit darüber abstimmen, sie haben viel weitreichendere Rechte. Aber das ist wirklich insbesondere wahrscheinlich mehr für Frauen als für Männer noch ein Fakt, dass sie sagen, mache ich einfach nicht. Das ist meine Heimatgemeinde und jetzt muss ich noch einen Antrag stellen auf Wiederaufnahme ins Gemeindebürgerrecht. Oder eben jemand, der Land und Leute kennt, oder jeder Ausländer wird eingebürgert und kann sofort abstimmen, kennt vielleicht das Dorf weniger als der, der von Gamprin nach Ruggell kommt. Also ich finde das widersinnig. Und warum wir das Recht nicht ab sofort zugestehen möchten, also wenn wir es nicht schaffen, auf 160 Quadratkilometern die Leute mit den gleichen Rechten auszustatten, dann dürfen wir uns nicht mehr als global agierendes Land bezeichnen. Dann tue ich mir dann schwer damit, wenn im Radius von 5 Kilometern unsere Denke begrenzt ist. Tut mir leid. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ja, und es geht Ihnen doch in dem Fall, wenn Sie sagen, Sie möchten auf 160 Quadratkilometern, dass alle die gleichen Rechte und Pflichten haben. Dann geht es doch um die Abschaffung der heutigen Form des Gemeindebürgerrechts. Das sagen Sie damit, denn sonst wiedersprechen Sie sich selbst. Aber ich sehe das jetzt nicht als so riesiges Problem, und ich möchte jetzt da auch nicht lange weiterdiskutieren. Ich möchte nur noch der Abg. Helen Konzett Bargetze eine Antwort geben. Sie hat zwei Fragen gestellt, wo sie gerne eine Meinung hätte. Die erste betrifft die Verfassungsmässigkeit: für mich ist das verfassungsmässig. Sie haben da den Herrn Bussjäger zitiert, und wir wissen aus anderen Geschichten, über die Verfassungsmässigkeit kann man immer verschiedener Nuancen sein von der Meinung her, also das nehme ich jetzt nicht so tragisch, und da könnten wir auch noch lange diskutieren, aber dazu habe ich jetzt keine Lust, muss ich ehrlich sagen. Und zweitens: Sie haben die Feststellung gemacht, dass immer weniger Bürgerinnen und Bürger über ausländische Bürger abstimmen. Ich kann Ihnen sagen, dass früher, als viel mehr Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde über ausländische Bürger abgestimmt haben, viel mehr Absagen gemacht worden sind. Da sind viele ausländische Bürgerinnen und Bürger nicht aufgenommen worden, obwohl viel mehr Bürgerinnen und Bürger eines Gemeindebürgerrechts über die ausländische Bevölkerung abgestimmt haben. Heute ist es absolut kein Problem. Heute werden praktisch keine ausländischen Bürger, die einen Antrag bei einer Gemeinde um Aufnahme stellen, abgelehnt, es gibt praktisch keine Absagen mehr. Also diese Gemeinden meistern diese Bürgerabstimmungen mit Bravour. Also ich kenne in letzter Zeit praktisch keinen Fall, aber das ist auch kein Argument. Diese Gesellschafts-Entwicklung hat einen ganz anderen Verlauf genommen, das ist keine Frage. Sie werden also grosszügig aufgenommen, wie ich das beobachten kann, bei den Abstimmungen, obwohl weniger Bürger über ihre ausländischen Aufnahmen abstimmen. Wie gesagt nochmals, es kann jede und jeder nach fünf Jahren das beantragen. Ich habe es in Schellenberg nicht beantragt, weil ich mich nicht benachteiligt fühle. Ich bin immer noch Maurer Bürger und nehme es auch nicht so tragisch, ob ich jetzt das Maurer oder Schellenberger habe. Es geht aber doch um emotionale Gefühle, emotionale Fragestellungen, aber ich fühle mich jetzt da nicht verletzt oder ein Bürger der zweiten Kategorie in Schellenberg. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. An den Abg. Büchel aus Balzers: meine Frau kommt auch aus Balzers. Sie hat am Tag der Heirat ihr Gemeindebürgerrecht von Balzers verloren und wurde Schellenbergerin. Das heisst - Sie haben, glaube ich, auch eine Frau aus dem Unterland -, wenn Sie jetzt am Tag der Heirat das Bürgerrecht in Balzers verlieren und dann nach fünf Jahren als Balzner wieder ansuchen müssten, ich weiss nicht, was Sie dann für emotionale Probleme hätten oder eben keine hätten. Ich finde die ganze Situation nicht unbedingt positiv. So sage ich also, rein für die Frauen, sie wurden in der Vergangenheit wirklich ausgebürgert in dem Sinne von der Heimatgemeinde, mussten wieder ansuchen. Ich glaube uns Männern ist das halt eben nicht passiert. Das zweite ist - Frau Abg. Oehri hat es schon gesagt -, wir wollen das Gemeindebürgerrecht nicht abschaffen, wir wollen einfach eine Gleichheit für alle, dass alle im Prinzip das gleiche Recht haben, hier mitzustimmen, wenn eingebürgert wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich schalte mich jetzt doch noch in die Diskussion ein. Ja, bei der ganzen Abstimmung um die Einbürgerung ist mal erstens die Frage: Sie haben ausgeführt, Herr Abg. Kaiser dass eben neuerdings oder in neuerer Zeit die Abstimmungen eher positiv ausgehen würden. Da ist die Frage, ob diese Korrelation auch eine Kausalität ist oder ob das einfach ganz andere Auswirkungen hat, warum das nun so ist. Aber das sei, wie es sei. Für mich geht es aber trotzdem um ein Prinzip. Es kann nicht sein, dass die einen abstimmen dürfen und die anderen nicht, nur weil auf ihrem Pass ein «S» für Schellenberg steht und kein «M» für Mauren, und das ist die Ungleichbehandlung. Und das ist unfair, weil wir da Bürger unterscheiden. Und da geht es um ein Prinzip. Und es geht eben nicht darum zu sagen, wir haben jetzt keine Schellenberger, Maurer, Ruggeller, Triesenberger mehr, sondern einfach darum zu sagen, dass es keine Rolle mehr spielt, welches Gemeindebürgerrecht diese Person hat, sondern dass einfach alle an der Abstimmung teilnehmen dürfen. Wegen dem sind Sie trotzdem noch ein Maurer, und sie werden ein Maurer bleiben.
Dann noch zu der Verfassungsmässigkeit: ja das finde ich schon ein bisschen lustig. Hier soll es jetzt keine Rolle spielen, dass es nicht verfassungsmässig ist. Bei anderen Traktanden im letzten Landtag, da hat es doch eine kleine Rolle gespielt, und ich bin dann gespannt, welche Rolle es beim nächsten Traktandum spielen wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Ich habe nicht gesagt, dass es keine Rolle spielt, wenn es nicht verfassungsmässig wäre. Ich habe nur gesagt, über Fragen der Verfassungsmässigkeit gibt es, wenn Sie zwei Gutachen einholen, zwei Meinungen. Und ich nehme jetzt mal an oder sage, das ist auch verfassungsmässig. Jetzt muss man vielleicht mal drei Gegenargumente bringen und dann gibt es drei Meinungen, zwei sagen vielleicht ja, einer sagt nein, das meinte ich damit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Landtagspräsident für das Wort. Guten Abend sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Das Postulat war ja im vergangenen April knapp mit 13 Stimmen an die Regierung überwiesen worden, und dieses Ergebnis widerspiegelt ja auch die Kontroverse und emotional geführte Diskussion zum Thema. Während einerseits die Beseitigung von Ungleichbehandlungen und eine zeitgemässe Neuregelung gefordert wurde, wurde andererseits ein diesbezüglicher Handlungsbedarf wie auch heute Abend wieder verneint und die identitäts- und sinnstiftende Funktion des Gemeindebürgerrechts hervorgehoben. Die Regierung beauftragte in der Folge das Liechtenstein-Institut mit der Prüfung der im Postulat aufgeworfenen Fragen. Im vorliegenden Bericht werden zum einen die historischen Hintergründe und die Rechtsgrundlagen des Gemeindebürgerrechts und der Bürgergenossenschaften dargestellt, und zum andern die Optionen für eine Neuregelung des Rechtsinstituts des Gemeindebürgerrechts sowie deren Auswirkungen aufgezeigt. Nach Ansicht der Regierung liegt mit dem Bericht eine differenzierte Analyse der Thematik vor, die eine kritische Auseinandersetzung wie sie heute Abend eben stattfindet, mit dieser Thematik auch erlaubt und im Weiteren als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage dienen sollte. Die Regierung hat bewusst auf eine Empfehlung bezüglich der aufgezeigten Optionen verzichtet und keine Position bezogen. Damit möchte ich noch kurz auf die verschiedenen Voten von heute Abend eingehen:
Es wurde erwähnt - das ist mir beim Votum des Abg. Kaiser natürlich sehr positiv aufgefallen -, dass die Regierung Besseres zu tun habe und wir unsere Energie für anderes verwenden sollen. Ich danke Ihnen für diese ermunternden Worte. Es gibt ja, wenn ich auch verschiedene andere Voten anhöre, die Aussage, ja man kann das noch verbessern, die Situation hier ist nicht befriedigend. Und es ist sicher so, das Bessere ist der Feind des Guten. Nur ist es halt tatsächlich so, wenn vom Landtag kein klares Signal kommt, dass hier ein Handlungsbedarf besteht, dann wird sich die Regierung halt wirklich um die Aufgaben kümmern, die aktuell auf dem Tisch liegen und die eben noch nicht gut sind, bevor wir uns dann vom Guten zum Bessern bewegen. Und daher war es für die Regierung wichtig, heute Abend bei dieser Debatte ein Stimmungsbild mitzubekommen, ob hier wirklich Handlungsbedarf besteht.
Zum Stichwort «leere Hülle» möchte ich schon noch etwas sagen. Diesen Ausdruck «leere Hülle» stehen lassen hat mich schon auch ein bisschen berührt. Ich sehe die Punkte, die für eine Verbesserung sprechen. Ich kann dem viel abgewinnen. Wenn wir das aber anpassen und zum Beispiel diese Frage der Stimmberechtigung bei Einbürgerungen klären und damit das Gemeindebürgerrecht eigentlich dieser Hauptwirkung quasi beraubt ist, deswegen ist für mich das Gemeindebürgerrecht nachher nicht eine «leere Hülle». Sondern das Gemeindebürgerrecht, und das teile ich schon mit einigen Abgeordneten, ist eine emotionale, eine historisch gewachsene, für mich auch wichtige Institution, und ich kann mit dem einen und dem andern gut leben oder ich kann mit beiden Situationen gleichzeitig umgehen. Für mich heisst diese Öffnung des Stimmrechts bei Einbürgerungen für alle Landesbürger nicht, dass danach das Gemeindebürgerrecht eine «leere Hülle» ist, sondern das ist ein Teil unserer Identität. Und ich bin und ich werde immer Schellenberger bleiben, und das ist einfach so und darauf bin ich halt auch stolz. Und ich finde, das soll dann mit diesem Gemeindebürgerrecht auch in Zukunft zum Ausdruck kommen. Und damit habe ich auch schon ein bisschen angesprochen, was für mich mit dieser Variante 3 verbunden ist. Diese Variante 3 denke ich, das ist eben schon eine Frage - und da danke ich den Postulanten für das Aufbringen dieses Postulats - das ist etwas, was mir zumindest auch nicht so bewusst war, dass nämlich in einem extremen Fall in einer Gemeinde ein Drittel der Liechtensteiner über die Einbürgerungen entscheidet und zwei Drittel der Liechtensteiner nicht mitentscheiden. Das ist schon eine relativ krasse Situation. Und wenn hier der Landtag Handlungsbedarf sieht, dann ist die Regierung sicher bereit, das näher anzusehen. Wenn der Landtag hier keinen Handlungsbedarf sieht, dann hat die Regierung wie gesagt auch viele andere Aufgaben zu erledigen und ist nicht traurig, wenn dieses Thema im Moment noch weiter arbeiten muss und dieses Bewusstsein vielleicht noch weiter wachsen muss. Dann wird das Thema dann vielleicht eines Tages stärker kommen, und dann kann man das Problem auch lösen. Also insofern habe ich es schon auch mit den Postulanten. Es braucht halt eine klare Aussage heute Abend, will man das oder will man das nicht. Und so wie ich das jetzt gesehen habe in der Debatte ist für mich die Rückmeldung eher, dass im Moment kein Handlungsbedarf gesehen wird oder das Problem als nicht so gross erachtet wird. Wie gesagt, wir haben viele andere Themen auf dem Tisch und Arbeiten zu erledigen. Daher stürze ich mich jetzt nicht mit Inbrunst in eine Aufgabe, die vom Landtag mehrheitlich nicht als so dringend angesehen wird. Ich habe grosses Verständnis für das Problem, das war mir nicht so bewusst. Ich glaube, das ist das Verdienst dieses Postulats, die Sensibilisierung für ein Thema, das vorher vielleicht nicht so bewusst war. Aber offensichtlich ist der Druck noch nicht so gross, dass hier wirklich dringender Handlungsbedarf bestehen würde und darum kann ich hier sicher für die ganze Regierung sprechen. Wir haben wirklich auch noch viele andere Aufgaben zu erledigen, und wir reissen uns nicht um zusätzliche Arbeiten, wenn der Landtag nicht klar das Bedürfnis hat, diese Thema anzugehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, das verstehe ich, dass Sie sich da nicht mit Inbrunst reinstürzen, anerkenne auch, dass man viel Arbeit hat. Ich tue es trotzdem, dass ich mich da mit Inbrunst reinstürze, aber ich brauche vielleicht jetzt Unterstützung, dass ich das formell auch korrekt mache. Ich weiss nicht, kann ich jetzt den Antrag stellen, dass meine Variante umgesetzt oder geprüft wird, dass man bei Art. 15 den zweiten Teil streicht und beim Art. 21 Abs. 3 das Wort Gemeindebürger durch Landesbürger ersetzen würde und den Auftrag so an die Regierung weiterleiten? Kann ich das machen oder muss ich hier eine Motion schreiben? Landtagspräsident Albert Frick
Das würde den Rahmen der Postulatsbeantwortung sprengen. Es würde dann ein entsprechendes Postulat oder eine Motion bedingen. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich wollte nur sagen, für mich tönt das nach einer Gesetzesinitiative, die ich auch für völlig legitim halten würde. Und für mich wäre sie völlig legitim, weil mir eben immer mehr, je mehr sie reden, eigentlich klar wird, Ihnen geht es um die Beseitigung von diesen Altlasten. Und das sehe ich als legitimes Interesse an. Aber das wäre dann eine relativ einfache Gesetzesinitiative, so wie ich das sehe. Und die Diskussion, die wir jetzt geführt haben, die war ja interessant, aber hat halt irgendwo am Ziel vorbeigeschossen. Man hat da von Sinnhaftigkeit und weiss ich was alles gesprochen, und die einen sind ein bisschen zu emotional und zu irrational, das haben wir ja jetzt hinter uns. Dann können Sie ja weitermachen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Somit werden wir abstimmen.
Wer mit dem Antrag der Regierung, das Postulat vom 1. Mai 2014 abzuschreiben, einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat das Postulat mit 21 Stimmen abgeschrieben. Gleichzeitig haben wir Traktandum 6 erledigt. -ooOoo-