Finanzplanung 2015 - 2018 (Nr. 90/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 14: Finanzplanung 2015 - 2018.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 90/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Werte Abgeordnete. Die Regierung präsentiert im Landesvoranschlag 2015 einen Kleinstüberschuss von CHF 1,9 Mio. und damit praktisch eine schwarze Null. In Anbetracht der weiteren Umsetzung der Massnahmenpakete I bis III weist die Regierung über die Finanzplanungsperiode 2015 bis 2018 eine ausgeglichene Staatsrechnung mit einem Plus von rund CHF 30 Mio. im 2018 vor und Eckwerte im Finanzleitbild ein, auch über die Jahre 2015 bis 2018. Die Regierung verzichtet darum auf ein weiteres Sparmassnahmenpaket. Auf diese Weise kann ein weiterer Reservenabbau verhindert werden.
Das tönt optimistisch und es ist erfreulich, dass am Ende des Spartunnels ein Lichtstrahl, sprich ein ausgeglichener Staatshaushalt, ersichtlich ist. Die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei anerkennt und lobt die Bemühungen von Regierung und Landtag, wie sie bisher die beschlossenen Massnahmenpakete gemeinsam und mit parteiübergreifender Unterstützung angegangen ist und umsetzt. Die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei hält jedoch gleichzeitig explizit fest, dass weder die Finanzplanung 2015 - 2018 noch der Landesvoranschlag 2015 Grund dafür sind, sich jetzt zurückzulehnen. Wir möchten die Euphorie dämpfen, da einige Parameter in der längerfristigen Finanzplanung den Mahnfinger deutlich erkennen lassen. Die Finanzplanung beruht auf Annahmen, die auf möglichst realistischer Basis mit Einbezug der grössten Seismografen der Wirtschaftsbranche erstellt wurden, doch werden auch diese von zahlreichen Unsicherheiten begleitet. Der betriebliche Aufwand bewegt sich über die gesamte Finanzplanungsperiode auf einem höheren Level als die betrieblichen Erträge, wobei sich diese Lücke - sollten die Prognosen eintreffen - bis 2018 von einem Band zwischen minus CHF 63 Mio. bis minus CHF 75 Mio. auf minus CHF 38 Mio. verschmälert. Die Finanzergebnisse bewegen sich zwischen CHF 66 Mio. bis CHF 71 Mio., sodass die Regierung in der Planungsperiode 2015 bis 2018 in der Erfolgsrechnung mit folgenden prognostizierten Budgetergebnissen rechnet:
Im 2015 ein Plus von CHF 1,9 Mio., im 2016 ein Plus von CHF 10 Mio., im 2017 ein Minus von CHF 5 Mio. und im 2018 ein Plus von CHF 33 Mio. Positiv fällt auf, dass bereits die letztjährige Finanzplanung für das Jahr 2015 ein Ausgabenvolumen von CHF 820 Mio. aufweist und diese Zahl nun im Voranschlag für 2015 mit einer verhältnismässig kleinen Abweichung wieder bestätigt wird. Eine Punktlandung kann nicht erwartet werden, dennoch ist festzustellen, dass die Budgetierung und Finanzplanung im Ausgabenbereich eine hohe Qualität und sichtbare Konstanz aufweist und dass der Regierungschef als verantwortlicher Finanzminister die beeinflussbaren Ausgaben wirklich im Griff hat.
Etwas schwieriger, weil weit weniger beeinflussbar, sind die Einnahmenprognosen zu werten. Die Quellensteuer steht mit CHF 20 Mio. Einnahmen im Finanzplan, und wir wissen heute noch nicht genau, wie die DBA-Verhandlungen herauskommen. Auch wissen wir nicht genau, wie sich die Besteuerung der Ex-Sitzgesellschaften dann effektiv zeigen wird.
In der Gesamtbetrachtung mit der Investitionsrechnung gibt es weitere Faktoren zu berücksichtigen. In dieser Finanzplanung 2015 - 2018 ist die voraussichtliche Investition für eine S-Bahn FL.A.CH ausgenommen. Zudem sind im investiven Bereich mehr oder weniger Unterhaltsarbeiten im Tiefbau- und Liegenschaftsbereich enthalten und keinerlei Hochbauprojekte. Mit anderen Worten ausgedrückt: Treffen die gewünschten und in der Finanzplanung einkalkulierten Einnahmen nicht so ein und werden in der Finanzplanung jetzt noch nicht eingerechnete Projektausgaben realisiert, kann sich diese schwarze Null schnell einmal mit in ein Minus verwandeln. Von Euphorie sind wir also weit entfernt.
Von der effektiven Entwicklung des Staatsfinanzhaushaltes hängt auch die Entwicklung der Reserven ab. Im 2011 betrugen diese CHF 1,59 Mrd., bis ins 2014 senkten sich diese wegen der zwischenzeitlich geringeren Steuererträge und der Ausfinanzierung der staatlichen Pensionskasse auf CHF 1,28 Mrd. Gemäss der Finanzplanung sollten die Reserven im 2018 wiederum auf CHF 1,4 Mrd ansteigen.
Als Fazit halten wir fest, dass Regierung und Landtag nach wie vor in hohem Mass gefordert sind, das Sanierungsprojekt Staatshaushalt verantwortungsvoll fortzusetzen und das Restprogramm umzusetzen. Ein weiteres wichtiges und zentrales Projekt ist die Aufgabenanalyse, welche die Regierung bei den Amtsstellen eingeleitet hat. Hier steckt ein weiteres Potenzial, den Staat längerfristig schlanker und effizienter zu gestalten. Die im Finanzplan dargelegten Zahlen zum Personalaufwand zeigen eine gewisse Stagnation. Ein nachhaltiger Rückgang ist noch nicht festzustellen. Dazu bitte ich den Regierungschef um weitere Erklärungen.
Dass aufgrund der vorliegenden, nachvollziehbaren Finanzplanung mit Einhaltung der Eckwerte kein neues Sparprogramm aufgelegt werden muss, gibt uns eine kurze Verschnaufpause. Als Landtagsabgeordnete und -abgeordneter wird man im Gespräch mit den Bürgern immer wieder auf diese Sparpakete angesprochen und manchmal tut man sich schon schwer, immer wieder die gleichen Argumente zu wiederholen. Es wäre schon erfreulich, wenn wir nicht wieder eine neue Sparrunde einlegen müssten.
Mit dem Restprogramm der Massnahmenpakete I bis III sind wir alle noch stark gefordert. Stichworte sind hier: die KVG-Revision und langfristige Finanzierung der AHV. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Mit der Finanzplanung 2015 - 2018 legt die Regierung dem Landtag umfassendes Informationsmaterial und ein aussagefähiges Steuerungsinstrument vor. An dieser Stelle möchte ich namens der VU-Fraktion der Regierung und dem Expertenteam der Stabstelle Finanzen hierfür danken und ein Kompliment aussprechen.
Im Rahmen der letztjährigen Finanzplanung 2014 - 2017 legte die Regierung dem Landtag drei verschiedene Szenarien vor, nämlich ein Basisszenario, ein Status-Quo-Szenario und ein Investitionsszenario.
Das Status-Quo-Szenario ohne jegliche korrektive ausgaben- und einnahmenseitige Eingriffe war ein schon damals einigermassen unrealistisches Szenario des Schreckens, das nun, ein Jahr später, zum guten Glück wohl endgültig gegenstandslos ist. Die drei bisherigen Massnahmenpakete greifen, ansonsten wäre das aus meiner Sicht immer noch zu hohe Defizit aus der betrieblichen Tätigkeit eklatant höher, das Eigenfinanzierungsdefizit für weiterhin aufs Notwendigste beschränkte Investitionen wäre Jahr für Jahr in der Gegend von CHF 100 Mio. geblieben, das Finanzergebnis hätte lediglich zur Schadensbegrenzung beigetragen und das Nettofinanzvermögen als Lebensversicherung für die staatliche Eigenständigkeit wäre im Planungszeitraum um über CHF 230 Mio. reduziert worden.
Das Basisszenario der Finanzplanung 2014 - 2017 war unter Annahme des zu jenem Zeitpunkt bereits beschlossenen Sanierungskurses bedeutend näher an der Realität und ist daher am ehesten vergleichbar mit der Finanzplanung 2015 - 2018, welche auf die Abbildung zusätzlicher Szenarien verzichtet. Natürlich ist diese Vergleichbarkeit aufgrund von bildverzerrenden Sondereffekten in einzelnen Jahren niemals eins zu eins gegeben, doch in gewisser Hinsicht zeichnet sich ein Silberstreifen am Horizont ab, der durchaus Anlass zu einer Stimmungsaufhellung geben dürfte.
Dies nicht zuletzt auch, weil im Gegensatz zum Investitionsszenario, dem dritten Szenario der Finanzplanung 2014 - 2017, sich nun abzuzeichnen beginnt, dass Liechtenstein für künftige Investitionsprojekte besser gerüstet sein könnte, als dies noch vor einem Jahr angenommen werden musste. Das Investitionsszenario von letztem Jahr besagte, dass wir - sofern wir unser Nettofinanzvermögen auf einem adäquaten Niveau halten wollen - eigentlich gar kein Geld haben für die Gesamtheit der damals im Raum stehenden Projekte wie SZU II, G-Trakt Gymnasium und F.L.A.CH, von denen gemäss Regierungsprogramm für die kommenden Jahre nur noch F.L.A.CH übrig geblieben ist.
Von der Möglichkeit des Finanzhaushaltsgesetzes meines Wissens erstmals Gebrauch machend, beantragt die Regierung, dass die im Planungszeitraum 2015 bis 2018 für das Projekt F.L.A.CH vorgesehenen investiven Ausgaben von der Berechnung der Eckwerte des Finanzleitbildes gemäss Art. 27 Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes ausgenommen werden. Dies kann ich unterstützen, nur sind dann die anfallenden Investitionen konsequenterweise auch nach einem allfälligen Realisierungsentscheid weiterhin aus der Eckwertberechnung auszuklammern. Es muss betont werden, dass eine vierjährige Finanzplanung von vielen Unwägbarkeiten begleitet und beträchtlicher Volatilität ausgesetzt ist. Gemeint sind damit insbesondere einnahmenseitige Schwankungen im Steueraufkommen, gerade aus der Unternehmensertragssteuer als grösster einzelner Einnahmenquelle des Staates, welche mit dem neuen Steuergesetz enorm konjunkturabhängig geworden ist und sehr schnell Schlagseite bekommen kann. Die vergangenen Jahre haben es gezeigt. Ähnlich verhält es sich mit der Mehrwertsteuer, die nicht nur an einem gut laufenden Wirtschaftsmotor, an der Konsumkraft und der Konsumfreude hängt, sondern zusätzlich noch vom Verteilschlüssel zwischen Liechtenstein und der Eidgenossenschaft beeinflusst wird.
Es besteht weiterhin Grund zur Vorsicht. Grund zur Vorsicht insbesondere ertragssteuerseitig, da Liechtensteins offene Volkswirtschaft und sowohl der sekundäre als auch tertiäre Sektor in ausgeprägter Weise von den internationalen Entwicklungen abhängig sind. Insbesondere das Wohl unserer Exportwirtschaft hängt massiv an der Situation im Euroraum, in ausgeprägtem Masse von der Situation in Deutschland ab, wohin allein deutlich über 20% unserer Exporte gehen. Deutschland wird für die nächsten Jahre ein unterdurchschnittliches Wachstum vorausgesagt, ja sogar eine mühsame Entwicklung bis Ende des Jahrzehnts. Für den gesamten Euroraum haben Experten inzwischen eine nahezu 40-prozentige Rezessionswahrscheinlichkeit für die kommenden Jahre errechnet, welche weit höher liegt als das Rezessionsrisiko für jeden anderen Wirtschafts- bzw. Währungsraum der Welt.
Ich stimme mit der Regierung überein, wenn sie im Bericht und Antrag zur Finanzplanung 2015 - 2018 schreibt, dass der Staatshaushalt weiter unter Druck steht und das Ziel einer ausgeglichenen Rechnung nur erreicht werden kann, wenn alle Beteiligten weiterhin an der Umsetzung des Sanierungsprojekts festhalten und Haushaltsdisziplin üben, hoffentlich ohne weitere Massnahmenpakete. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Gerne möchte ich ein paar Anmerkungen zur Finanzplanung 2015 - 2018 machen. Die einleitenden Worte in der Zusammenfassung bringen die grundlegende Problematik einer Zukunftsplanung, gestützt auf Prämissen, gestützt auf eher optimistische anstatt pessimistische Annahmen, auf den Punkt. Die Zukunft lässt sich nicht voraussagen und ist natürlich mit Unsicherheiten behaftet, für welche die Regierung wohl eher nicht, auch wenn wir es als Oppositionspartei immer gern tun, verantwortbar gemacht werden kann. Auf die von der Regierung getroffenen Prämissen möchte ich aber doch etwas kritisch eingehen. Natürlich ist es schön zu lesen, dass sich für die Finanzplanungsperiode 2015 bis 2018 ein Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von über CHF 30 Mio. ergeben wird. Es ist durchaus erfreulich, dass schon für das Jahr 2015 ein ausgeglichenes Budget ausgewiesen werden kann. Dass es dabei zwei Sondereffekte brauchte, klammere ich jetzt einmal aus. Es ist erfreulich zu lesen, dass, wenn die prognostizierten Entwicklungen gemäss Finanzplanung eintreffen, die Vorgaben des Finanzleitbilds vollumfänglich eingehalten werden und der Landtag im Frühling 2015 nicht mit einem weiteren Sparmassnahmenpaket begrüsst wird. Einleitend stellt dann die Regierung auch nüchtern fest, dass der Staatshaushalt weiter unter Druck steht und das Ziel einer ausgeglichenen Rechnung nur erreicht werden kann, wenn alle Beteiligten weiterhin an der Umsetzung des Sanierungsprojektes festhalten. Jetzt möchte ich aber der Regierung schon einmal den ersten Mahnpfeil schiessen. Wenn wir von allen Beteiligten sprechen, müssen die Sparmassnahmen, welche meiner Meinung nach bis jetzt grossmehrheitlich auf dem Rücken der Bürger getroffen wurden, langsam aber sicher aufhören und wir die zukünftigen Sparmassnahmen dort suchen, wo sie den Bürger und die Bürgerin Liechtensteins ausklammern. Es gibt noch genügend zu holen - dort, wo es eben den Bürger und Bürgerin unseres Landes nicht trifft. Beim nächsten Traktandum werden diese Aussagen dann vielleicht etwas konkreter werden.
Noch ein paar allgemeinere Ausführungen: Es ist wichtig und es ist notwendig, dass der Hohe Landtag der Regierung finanzpolitische Richtlinien und Eckwerte mit auf den Weg gibt und die Regierung verpflichtet ist, bei Nichteinhalten dieser Eckwerte dem Landtag Massnahmen vorzuschlagen, damit der Staatshaushalt schnellstmöglich ins Gleichgewicht kommt.
Kurz ein paar Worte zu den heutigen Reserven des Staatshaushalts und diese widerspiegeln natürlich, dass die Zeiten des fliessenden Honigs vorbei sind. Auf Seite 10 dieses Berichts kann man dann auch schön lesen: «Ohne Berücksichtigung der Erlöse aus dem Aktienverkauf und der Aufwertungsgewinne im Rahmen der Neubewertung der Bilanz 2011 bewegen sich die Reserven Ende 2013 unter dem Niveau von 1996.» Wir können, wie eingangs erwähnt, eher optimistisch oder dann eben auch etwas pessimistisch in die Zukunft blicken. Persönlich bin ich doch eher ein Mensch, der das Glas halb voll und nicht halb leer sieht. Hierzu sind für mich die Brancheneinschätzungen und Prämissen sehr aufschlussreich. Sie widerspiegeln zum Teil, dass unsere Banken, Versicherungen und Industrie sich in verschiedenen Zyklen bewegen, verschiedene Annahmen, Bedenken und Prämissen treffen. Es zeigt, dass einige unserer Branchen und Einnahmen sich antizyklisch benehmen, und gesamthaft gesehen ist dies sicherlich positiv für den Staatshaushalt. Für den Bankenverband, die Treuhandkammer wie auch den Verein für unabhängige Vermögensverwalter sowie auch für die Wirtschaftsprüfervereinigung wird der in Quantensprüngen vorangetriebene Transformationsprozess des Finanzplatzes doch eher immer wieder für eher verhalten optimistische Prognosen sorgen. Ein in Aussicht gestellter automatischer Informationsaustausch, der mit grosser Wahrscheinlichkeit schon anfangs 2017 in Kraft treten wird, gekoppelt mit immer grösser und kostenintensiver werdenden Regulierungen und Gesetzesfluten aus Brüssel, wird die Ertragslage der diversen Unternehmen a priori nicht stärken. Für das lokale Kleingewerbe wird der Folgeeffekt nicht erfreulich sein. Geht es den Banken, Treuhändern etc. gut, kann sich das lokale Gewerbe immer auch auf schöne Aufträge freuen. Dieser Folgeeffekt ist also nicht zu unterschätzen.
Die LIHK sieht ihre Umsatzentwicklung in Schweizer Franken von konstant bis moderat wachsend. Einige Unternehmen werden und haben auch erhebliche Investitionsvorhaben in Liechtenstein getätigt, und dazu darf man gratulieren und dafür danken. Das Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Liechtenstein dieser Unternehmen ist höchst erfreulich. Die LIHK glaubt aber, dass sich die Rekrutierungsmassnahmen durch die Masseneinwanderungsinitiative, welche am 9. Februar in der Schweiz angenommen wurde, Auswirkungen auf ihre Rekrutierungsstrategie haben wird. Dieses Szenario dürfen wir nicht unterschätzen und ich denke, wir müssen einen pragmatischen Weg finden, damit qualifiziertes und nicht unqualifiziertes Personal Arbeitsplätze und aber auch Aufenthaltsplätze in Liechtenstein bekommt. Diese Gratwanderung müssen wir in diesem Hohen Hause angehen - und wahrscheinlich so schnell wie möglich. Ich denke, die Regierung ist sich dieser Problematik bewusst. Auch ein ungenügend grosses DBA-Netz sei für ihre Geschäfte hinderlich, sagt die LIHK. Auch hier ist es schwierig, einen Spagat zu machen, welcher eine Lösung für die Finanzplatzteilnehmer und für die Industrieteilnehmer findet.
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, sind die Brancheneinschätzungen oder auch Prämissen sehr unterschiedlich. Die Sorgen und Anliegen sind unterschiedlich und ja, es ist kein leichtes Unterfangen, diese alle unter einen Hut zu bekommen. Wenn wir nun diese Einschätzungen betrachten, muss man dann wohl auch unweigerlich einen kritischen Blick auf die Zahlen der Finanzplanung legen. Man sieht vor allem in Sachen Ertragssteuern wohin die Reise geht. Die Einnahmen sind sinkend, die Anzahl Gesellschaften ist auch sinkend. Wir dürfen nicht vergessen, dass Bank- und Treuhandwesen in unserem Land eng verbunden sind. Wir dürfen nicht vergessen, was diese Branche für unser Land geleistet hat und auch in Zukunft leisten wird. Nur aber sollten wir einem kränkelnden Patienten nicht absichtlich den Todesstoss verleihen. Hüten Sie sich mit diesen Prognosen von Mehreinnahmen bei einer Erhöhung der Mindestertragssteuer. CHF 1'200 sind besser als gar nichts. Ich wage sogar zu behaupten, dass mit jeder abziehenden Gesellschaft weit mehr als «nur» die Gesellschaftssteuer von CHF 1'200 verloren geht. Was für mich dann schon eher in die Kategorie Wunschdenken geht, sind die CHF 20 Mio., welche wir als Quellensteuer von unseren schweizerischen Grenzgängern erheben wollen. Da frage ich die Regierung, ob es nicht besser wäre, hier keine falschen Hoffnungen zu wecken. Auch hoffe ich natürlich, dass sich die Annahme, dass unsere Landesbank jährlich CHF 1,50 Dividende abwirft, als realistisch erweisen wird. Was natürlich sehr schade ist: Die Liechtensteinische Post wird unserem Land in den nächsten Jahren überhaupt nichts abwerfen. Dass das Cash-Flow-Manko durch die Ausfinanzierung ihrer Pensionskasse erzeugt wurde, ist natürlich mit etlichen Fragezeichen verbunden. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Gerne möchte ich auch noch kurz einen Blick auf die prognostizierten Aufwendungen, welche auf Seite 34 dieses Berichts in einer Tabelle dargestellt sind, werfen.
Zum Personalaufwand: Der Personalaufwand im Jahr 2014 steht mit CHF 214 Mio. zu Buche. Im Jahr 2018 sollen es CHF 218 Mio. sein - also plus CHF 4 Mio. Da sehe ich keine Anzeichen einer Reduktion des Staatspersonals. Das sieht wohl eher auch nicht nach einer Stagnation aus, wie es die Kollegin Wohlwend ausdrückte.
Zum Sachaufwand: Der Sachaufwand steht im Jahr 2014 mit CHF 85 Mio. zu Buche. Im Jahr 2018 sollen es CHF 84 Mio. sein - minus CHF 1 Mio.
Finanzzuweisungen: Im Jahr 2014 CHF 117 Mio., im Jahr 2018 CHF 119 Mio. - plus CHF 2 Mio.
Nun zum wohl grössten Brocken, zu den Beitragsleistungen. Im Jahr 2014 steht diese Zahl mit CHF 376 Mio. zu Buche, im Jahr 2018 sind es dann nur noch CHF 328 Mio. - minus CHF 48 Mio. Das sind CHF 48 Mio., welche zulasten des Bürgers gehen. Hier wird am allermeisten gespart.
So, jetzt komme ich fast zum Schluss. Der Landtag kann ja noch per Abstimmung diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und er darf zustimmen, dass die Investition für das Projekt S-Bahn FL.A.CH gemäss Art. 27 Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes für die Berechnung der Eckwerte des Finanzleitbildes ausgenommen wird. Mit diesem Vorschlag und dieser Prämisse kann ich sehr gut leben, denn ich denke, dass wir die optimistische Prämisse einer Erhebung von Quellensteuern von unseren Schweizer Kollegen wahrscheinlich mit einem grossmehrheitlichen Nein zur S-Bahn FL.A.CH kompensieren können. Nun, ich hoffe, das ist jetzt nicht ein destruktives Statement, aber das ist wahrscheinlich meine Einschätzung. Für mich bleibt eigentlich nur noch diese letzte Botschaft an die Regierung: Jede weitere Sparmassnahme muss jetzt dort getroffen werden, wo es dem Bürger und der Bürgerin Liechtensteins nicht wehtun wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Auf den ersten Blick präsentiert sich die Finanzplanung als gesund oder zumindest gesundend. So sind die Eckpunkte des Finanzleitbildes, wie sie im Finanzhaushaltsgesetz festgelegt sind, bis auf eine kleine Ausnahme erfüllt.
Auf den zweiten Blick sind aber, gelinde gesagt, einige Unsicherheiten und Schwächen erkennbar:- Der Staat Liechtenstein kämpft seit Jahren gegen das sogenannte Primärdefizit an. Die Einnahmen aus der betrieblichen Tätigkeit vermögen die Ausgaben nicht zu decken. Die Tabelle auf Seite 31 als auch die Graphik auf Seite 40 verdeutlichen dies eindrücklich. Dieser Zustand ist absolut inakzeptabel, denn es kann nicht sein, dass nur über das Finanzergebnis ein ausgeglichener Staatshaushalt präsentiert wird. Zum einen sind die Einnahmen aus dem Finanzergebnis sehr schwer abzuschätzen und zum anderen empfiehlt es sich nicht, basierend auf Casino-Kapitalismus, die laufenden Ausgaben mitzufinanzieren. Das klare Ziel muss es sein, die laufenden Aufwände über die laufenden Erträge zu decken. Alles andere ist weder verantwortungsvoll noch nachhaltig und wird langfristig höchst wahrscheinlich nicht funktionieren.
- Wohl wissend, dass mit dem von der Regierung gewählten Weg des «Bittibätti» gegenüber unseren Schweizer Nachbarn, wohl kein einziger Franken an Quellensteuern von den Schweizer Grenzgängern zu erwarten ist, befindet sich diese Position weiterhin mit CHF 20 Mio. in der Finanzplanung. Wenn Sie glauben, dass unsere lieben Schweizer Nachbarn, ohne unter sanften Druck gesetzt zu werden, nur einen einzigen Franken der uns zweifellos zustehenden Gelder aus der Quellensteuer herausrücken werden, sind Sie entweder naiv oder üben sich in Zweckoptimismus. Es wird Zeit, dass die Regierung als auch die Vertreter der FBP, VU und DU, die den Weg des Zuckerbrotes als den richtigen erachten, der Bevölkerung endlich erklären, wie die CHF 20 Mio. anstatt von den Grenzgängern von der Wohnbevölkerung Liechtensteins abgeschöpft werden. Denn es ist klar, mindestens CHF 20 Mio. müssen auf den Tisch. Wir brauchen das Geld, und die Regierung hat es schon als festen Bestandteil in der Finanzplanung vorgesehen. Für die Fraktion der Freien Liste gibt es nur zwei mögliche Varianten. Variante 1: Die Regierung erzielt einen baldigen Verhandlungserfolg - dazu hat sie alle nötigen Mittel und damit meine ich im übertragenen Sinn die Peitsche, also Druck. Oder Variante 2: Die CHF 20 Mio. werden ehrlicherweise aus der Finanzplanung gestrichen und der Otto Normalbürger wird eben zur Kasse gebeten. Die Position der Freien Liste ist klar, wir wollen die CHF 20 Mio. der Schweizer Grenzgänger, die uns ohne den geringsten Zweifel zustehen, abschöpfen. Wäre der Landtag der Freien Liste gefolgt, dann wäre das Geld, wenn nicht schon in der Kasse, dann sicher bald in unserer Kasse, denn dann hätte die Regierung einen expliziten Auftrag des Landtags für die Reise nach Bern im Gepäck und sie könnte sich der nötigen Mittel bedienen. In diesem Zusammenhang wünsche ich der Regierung Mut, Durchsetzungsvermögen und Rückgrat.
- Ähnliches gilt für die Erhöhung der Mindestertragssteuer, die längst überfällig ist. In der Bevölkerung versteht das aber schon gar niemand mehr, warum immer dieselbe Gruppe von Personen geschont wird. Das Wort Opfersymmetrie erachte ich in diesem Zusammenhang als sinnentleerte Worthülse. Niemand hier drin kann ernsthaft glauben, dass die vorgegaukelte Zahl an Stiftungen in die ordentliche Besteuerung wechseln wird und dass pro Stiftung die durchschnittlichen CHF 3'000 erzielt werden. Es ist zwar ein schönes Märchen, aber eben ein Märchen. Eine Erhöhung der Mindestertragssteuer ist nötig, wenn wir das Primärdefizit bekämpfen wollen. Eine Erhöhung der Mindestertragssteuer ist tragbar, richtig und unumgänglich. Ich erachte es als wenig intelligent, anstatt einer Erhöhung der Mindestertragssteuer Ski-Kurse zu streichen, die Infrastruktur zu vernachlässigen
oder die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu vermindern. Mit ein wenig vernetztem Denken sollten diese Zusammenhänge auch ehemaligen Präsidenten einsichtig werden. Gegner einer Erhöhung der Mindestertragssteuer, aber Befürworter von Skikursen für unsere Jugend, die ganz sicher eine Staatsaufgabe darstellen. Diese Zusammenhänge sollten doch gemacht werden.
- Ein anderer wichtiger Punkt, der in der Finanzplanung gänzlich fehlt, ist die konsequente Erhebung der Mindestpauschale bei den nach dem Aufwand besteuerten Personen. Diese reichen Ausländer müssen pro Veranlagung die CHF 300'000 bringen oder die Konsequenzen ziehen. Das verlangen wir ohne Wenn und Aber. Es kann nicht sein, dass diese Personengruppe weiterhin geschont wird. Holen Sie sich das Geld. Die mindestens CHF 7 Mio. würden uns sehr nützlich sein. Zudem sind diese Einnahmen für die Bevölkerung absolut schmerzlos.
- Dann möchte ich noch auf das Thema Investitionen zu reden kommen. Wir müssen nun langsam aber sicher wieder anfangen zu investieren. Die Freie-Liste-Fraktion erachtet es nach wie vor als falsch, dass nicht in die Forschung und Entwicklung über Horizon 2020 investiert wurde. Dies kommt vonseiten der Wirtschaft im Bericht und Antrag auch mehrmals zum Ausdruck. Hoffentlich hat die Wirtschaft aber aus den Fehlern der Vergangenheit dahingehend gelernt, dass sie sich klar und deutlich für zukunftsweisende Projekte wie die S-Bahn FL.A.CH einsetzen wird. Ich erwarte, dass sich neben der Regierung alle namhaften Unternehmen in naher Zukunft zu diesem Projekt öffentlich äussern, denn sonst wird dieses unerlässliche, unverzichtbare und zukunftsweisende Projekt scheitern. Liebe Wirtschaft, sagen Sie, was Sie brauchen und warum Sie es brauchen.
- Dies bringt mich zum nächsten Punkt, nämlich der schwierigen Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften, die die Wirtschaft immer wieder anmahnt. Die Regierung ist gefordert, eine Lösung für die Wohnsitznahme von Arbeitskräften in Liechtenstein zu finden. Das würde auch das lokale Gewerbe stärken und zudem die Steuereinnahmen nachhaltig erhöhen. Die Regierung muss dieses Thema endlich angehen und dabei die negativen Nebeneffekte, wie z.B. Verknappung von bezahlbarem Wohnraum oder Ähnliche, in ihre Überlegungen miteinbeziehen. Der Handlungsbedarf ist in jedem Fall gegeben. Es empfiehlt sich, schnell zu handeln und nicht weiter zuzuwarten. Für mich auch zu diesem Themenkomplex gehörend ist die Förderung von Frauen und dabei ganz besonders die Verbesserung der Bedingungen bezüglich Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir brauchen, die meist gut ausgebildeten Frauen im Inland im Arbeitsprozess, denn sie sind das einzige verbleibende Potenzial von guten Arbeitskräften im Inland. Wir müssen dafür sorgen, dass Frauen, die wollen oder auch aus finanziellen Gründen müssen, eine Arbeitsstelle antreten können. Die Bedingungen dafür sind zu verbessern. Das soll sowohl durch den Staat als auch die Wirtschaft selbst getragen werden.
Einiges ist getan worden, die Situation hat sich verbessert, es kann aber bei Weitem keine Entwarnung geben werden. Die Regierung ist gefordert, mit Bedacht, Augenmass und Menschlichkeit die Landesverwaltung noch fitter zu trimmen. Die Regierung ist gefordert, die Einnahmen weiter zu erhöhen und dabei den Mittelstand zu schonen. Die Regierung ist gefordert, die sozialen Systeme als auch die erste und zweite Säule auf Vordermann zu bringen, um zukünftig Handlungsspielraum zu haben.
Die Fraktion der Freie Liste wird weiterhin ihren Beitrag leisten, jedoch keinen Unfug mitmachen und Ihnen, werte Regierung, weiterhin genauestens auf die Finger schauen. Darauf können Sie zählen. Ich danke Ihnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch noch ein paar grundsätzliche Überlegungen zur Finanzplanung und deren Stossrichtung machen.
Mit dem Finanzplanungsbericht wirft die Regierung alljährlich einen Blick in die Zukunft. Aufwand und Ertrag der nächsten vier Jahre werden einander gegenübergestellt sowie die geplanten Investitionen dargelegt. Dies führt dann zu einer mehr oder weniger erfreulichen Prognose über die zukünftige finanzielle Situation des Landes. Die Finanzplanung soll neben der Koordinationsfunktion vor allem als ein mittelfristiges Orientierungs- und Führungsmittel dienen. Sie zeigt im Sinne eines Szenarios eine mögliche Entwicklung auf, die auf ganz bestimmten Annahmen oder Prämissen beruht. Wesentlich für die Beurteilung der Finanzplanung ist deshalb auch, dass diese Annahmen offengelegt werden, wie dies die Regierung in ihrem Bericht tut. Hilfreich sind auch die Einschätzungen der Branchenverbände zur mittel- und langfristigen Entwicklung der Wirtschaft. Es wird deutlich, dass einige Themen anstehen, deren Auswirkungen nur schwer abschätzbar sind. Als Beispiel möchte ich lediglich die geplante Einführung des automatischen Informationsaustausches im Steuerbereich erwähnen. Dass die Erstellung einer solchen Finanzplanung gerade in der gegenwärtigen, dynamischen Zeit nicht ganz einfach ist, liegt auf der Hand, muss doch die künftige mutmassliche Entwicklung komprimiert dargestellt werden. Umso mehr möchte ich dem Regierungschef und Finanzminister, dem zuständigen Ressort und der Stabsstelle Finanzen dafür danken.
Die Aktivitäten des Staates finden meist ihren Niederschlag in Ausgaben und Einnahmen. Das bedeutet, dass Fragen der öffentlichen Finanzen in Verbindung mit der vorherrschenden oder geplanten Form der gesellschaftlichen Aufgabenerfüllung stehen. In Abwandlung eines Wortes des berühmten Ökonomen Joseph Alois Schumpeter bedeuten in diesem Zusammenhang Probleme bei den öffentlichen Finanzen nicht bloss Finanzprobleme, sondern Probleme der vorherrschenden Form gesellschaftlicher Aufgabenerfüllung. Dies ist meines Erachtens auch der Grund, weshalb die Finanzplanung für den Landtag eine eminent wichtige Bedeutung hat. Es gibt Gelegenheit, dass wir uns in grundsätzlicher Weise mit Zukunftsfragen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft beschäftigen können und in Anbetracht des gegenwärtigen Umfeldes auch müssen. Die liechtensteinische Volkswirtschaft befindet sich in einem Wandel. Der internationale Druck auf Liechtenstein wird weiterhin anhalten. Er tangiert unsere Rahmenbedingungen in teils fundamentaler Art und Weise, was zu strukturellen Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft führt. Restrukturierungen führen immer zu Gewinnern und Verlierern. Unter anderem deshalb ist auch in der Bevölkerung unseres Landes vermehrt Unsicherheit zu spüren.
Mit der Finanzplanung 2015 - 2018 legt die Regierung unter den gesetzten Prämissen wieder einen ausgeglichenen Staatshaushalt vor. Dies ist erfreulich und erlaubt grundsätzlich wieder etwas mehr Luft in den politischen Diskussionen. Andererseits dürfen wir keinesfalls zurücklehnen und die Hände in den Schoss legen, denn noch sind nicht alle geplanten Massnahmen aus den Sanierungspaketen umgesetzt. Weiters ist insbesondere die Ertragsentwicklung mit hohen Unsicherheiten behaftet. Die Finanzplanung 2015 - 2018 geht denn auch bei den Steuern und Abgaben von einem durchschnittlichen Wachstum von lediglich 0,2% aus. Gemäss Voranschlag 2015 liegen die Bruttoinvestitionen auf einem Langzeittief. Das verhältnismässig tiefe Investitionsvolumen zeigt sich auch über die gesamte Finanzplanungsperiode. Es liegt auf der Hand, dass aufgrund der Verschlechterung der Haushaltslage in den vergangenen Jahren die Schotten dichtgemacht und die Investitionen zurückgefahren werden mussten. Nun sind wir aber an einem Punkt angelangt, wo es darum geht zu überlegen, ob wir nicht mehr Investitionen für die erfolgreiche Bewältigung der Zukunft tätigen müssen. Dabei werden wir auch vor die Frage gestellt, Reduktionen bei den laufenden Aufwendungen, sprich beim Konsum, zu machen und dies zugunsten einer Erhöhung der Investitionsquote. Die Bestrebungen, die finanziellen Aufwendungen auf ein langfristig verträgliches Niveau zu senken, sind ganz im Sinne einer ökonomischen nachhaltigen Entwicklung. Neben einer umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung müssen eben auch die wirtschaftlichen Grundlagen nachhaltig sein, um eine Voraussetzung zur Sicherung der Lebensgrundlagen für die heutige und die künftigen Generationen zu bilden.
Seit einiger Zeit sind in unserem Land vermehrt Kämpfe über die Verteilung des wirtschaftlichen Kuchens zwischen gesellschaftlichen Gruppen als auch zwischen Individuen im Gange, sei es bei der Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen oder etwa auch hinsichtlich der Belegung von Arbeitsplätzen. Die Aufteilung des Kuchens war einfach, solange der Kuchen schneller wuchs, als neue Aufgaben hinzukamen. Jetzt ist die Situation umgekehrt. Relativ betrachtet schrumpft der Kuchen, was eben verstärkte Verteilungskämpfe hervorruft. Überlagert wird dies noch von der eingangs erwähnten zunehmenden wirtschaftlichen Unsicherheit in der Bevölkerung. Den laufenden Beiträgen muss weiterhin ein spezielles Augenmerk gelten. Wie die Regierung in einem früheren Finanzplanungsbericht einmal treffend ausgeführt hat, sollte im Transferbereich die Besitzstandswahrung der Einschätzung von Notwendigkeiten weichen. Das dürfte im Grundsatz unbestritten sein. Aber hier geht es um Besitzstände und diese Besitzstände werden nach Möglichkeit verteidigt, ob sie nun gerechtfertigt sind oder nicht. Vielfach ist die Sicht des Einzelnen, dass man ihm etwas wegnimmt, und nicht, dass der Staat einfach weniger Mittel zur Verfügung hat und diese Mittel nicht mehr im gewohnten Umfang verteilen kann.
Bekanntlich stellen die laufenden Beiträge mit Abstand die grösste Aufwandkategorie im Finanzhaushalt des Landes dar. Mit dem Voranschlag 2015 wird ein Grossteil der noch ausstehenden Beitragsreduktionen aus dem Haushaltsanierungsprojekt realisiert. Wie die Regierung richtigerweise darlegt, wird es Aufgabe von Regierung und Landtag sein, dafür zu sorgen, dass die Beitragsleistungen in den kommenden Jahren nicht wieder in einem nicht zu verantwortenden Umfang anwachsen. Die Herausforderung sei auch deshalb gross, weil aufgrund bekannter Aspekte, wie z.B. der demografischen Veränderung, absehbar in Teilbereichen der staatlichen Aufgaben Zuwächse auf der Aufwandseite zu verzeichnen sein werden. Bei Eckwert zwei des Finanzleitbildes heisst es, dass das absolute Wachstum des Aufwands nicht grösser sein darf als jenes der Erträge. Falls wir wieder einmal in Zeiten von stärker sprudelnden Einnahmen kämen - Sie sehen, ich habe grundsätzlich ein ausgeprägtes Gottvertrauen - dann könnten hohe Ertragssteigerungen auch hohe Aufwandsteigerungen quasi zudecken. Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre müssen wir aber darauf achten, dass sich der Aufwand nicht wieder auf alte Niveaus entwickelt. Es wäre allenfalls eine Überlegung wert, den Eckwert nicht isoliert auf das Verhältnis Ertragsentwicklung zu Aufwandentwicklung zu definieren, sondern den Aufwand selbst ins Zentrum zu stellen, z.B. durch die Definition einer maximalen durchschnittlichen Aufwandsteigerung. Eine solche Überlegung scheint mir auch vor dem Hintergrund der folgenden Zusammenhänge wichtig:
Um eine ausgeglichene Rechnung zu erhalten oder zu erreichen, muss es das Ziel sein, das Aufwandwachstum auf die durchschnittliche Wachstumsrate der Wirtschaft einzudämmen. Dies aufgrund der Tatsache, dass die Steuererträge langfristig nicht stärker wachsen können als die gesamte Wirtschaft. Dieser Entwicklung muss der laufende Haushalt angepasst werden. Das heisst, die Ausgaben sollen langfristig nicht schneller als das Wirtschaftswachstum ansteigen.
Ich komme bereits zum Schluss. Aufgabe von Regierung und Landtag ist es, für eine nachhaltige Finanz- und Sozialpolitik zu sorgen. Hierzu gehören vor allem eine solide Haushaltspolitik und die Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit unserer Sozialsysteme. Die Finanzplanung 2015 - 2018 präsentiert sich in einem positiveren Licht als ursprünglich angenommen. Dennoch besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Nun liegt es an Regierung und Landtag, die notwendigen Schritte umzusetzen im Interesse eines langfristig gesunden Staatshaushaltes. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Finanzplanung ist ein entscheidendes Instrument, welches die Entwicklung des Staatshaushaltes im Zeitbogen der nächsten vier Jahre, 2015 bis 2018, aufzeigt und der Regierung und dem Landtag wichtige Indizien gibt, ob die Entwicklung in die richtige Richtung läuft und wie aufgrund dessen sich der Staatshaushalt gestaltet bzw. gestalten sollte oder könnte. Die Regierung zeigt in der Finanzplanung der nächsten vier Jahre jeweils mehr oder weniger ausgeglichene Jahresabschlüsse auf. Dies ist sehr erfreulich und bewog die Regierung bei der Präsentation des Jahresvoranschlages 2015 gar zu einer etwas euphorischen Bewertung. Dies war der erste Moment. Bei genauerem Hinsehen und Analyse der Finanzplanung 2015 - 2018 wird klar, dass der Schein trügt. Zu viele Unsicherheiten begleiten diese Prognose, und es ist unverkennbar, dass es weiterhin strukturelle Unzulänglichkeiten gibt, die es in der langfristigen Ausrichtung zur Erreichung eines gesunden und stabil ausgeglichenen Staatshaushaltes anzugehen gilt. Der betriebliche Aufwand ist durchs Band auf einem höheren Level als das Band mit den betrieblichen Erträgen. Im 2015 läuft es praktisch auf eine schwarze Null hinaus, doch ist dabei deutlich hervorzuheben, wie diese schwarze Null zustande kommt, nämlich durch nicht unerhebliche Sonderpositionen. Einerseits CHF 45 Mio. durch die Absteuerung von Altreserven und andererseits durch Ertragssteuereinnahmen ehemaliger Sitzgesellschaften, die mit der Systemumstellung erstmals im 2015 wirksam werden. In der Finanzplanung werden somit am Ende des Tages im 2016 ein Ertragsüberschuss von CHF 10 Mio., im 2017 ein Aufwandüberschuss von minus CHF 5 Mio. und im 2018 ein Ertragsüberschuss von CHF 33 Mio. geplant. Die grösste Vakanz ist bei dieser Vierjahresplanung bei den Einnahmen festzustellen, nämlich die bereits fixe Berücksichtigung und Einrechnung der Quellensteuereinnahmen aus der Schweizer Nachbarschaft mit CHF 20 Mio.
Ich habe bereits bei der Vorgängerregierung mein Unverständnis kundgetan, diese bis dato nicht verhandelten und vereinbarten Einnahmen in der Finanzplanung als fixe Grösse auszuweisen. Wenn es sich um eine absehbare Einnahmeposition handeln würde, deren Zielerreichung sich sehr nahe an der Realität bewegt, wäre dies begründbar. Ich sehe dies bei dieser Situation und Ausgangslage nicht gegeben. Im Weiteren beziehe ich mich im Folgenden auf Positionen der Finanzplanung der nächsten vier Jahre, bei denen sich mir da und dort Fragezeichen stellen.
Zum Ersten, der Personalaufwand. Der Abg. Harry Quaderer hat es bereits erwähnt. Im 2014 wird insgesamt mit CHF 214 Mio. gerechnet und ab 2015 bewegt sich das Band beim Personalaufwand während der gesamten Finanzplanungsperiode bis 2018 auf dem Level CHF 217 Mio. bis 218 Mio. Es wird im Kommentar zwar dazu aufgeführt, dass resultierend aus der Aufgabenanalyse der Landesverwaltung in Verbindung mit Prozessoptimierungen und Auslagerungen ein weiterer Stellenabbau noch nicht berücksichtigt sei, da diesbezüglich noch keine konkreten Resultate vorliegen würden. Dass noch keine konkreten Resultate vorliegen, ist klar, doch zum Kern einer Finanzplanung zählt, eine durchaus möglich kalkulierbare Reduktion des Personalaufwands, welche realistischerweise zu erreichen ist, eben in eine Finanzplanung aufzunehmen. Diese Prognose, die berechenbar wäre, liegt in diesem Bericht und Antrag an den Landtag bezüglich der Finanzplanung 2015 - 2018 nicht vor.
Ein weiteres Thema sind die Nettoinvestitionen, die sich weiterhin auf einem sehr bescheidenen Niveau bewegen. Ob dies für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein längerfristig gut ist, ist eine andere Frage. Diese Aussagen der Regierung entsprechen dem letztjährigen Basisszenario. Ein Investitionsszenario legte die Regierung, wie es bereits der Abg. Christoph Wenaweser ausführte, nicht auf. Es ist auch die mögliche S-Bahn FL.A.CH in der Finanzplanung nicht integriert. Dieses Langzeittief bei den Investitionen bildet ebenfalls eine Voraussetzung, damit am Ende der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 eine ausgeglichene Jahresrechnung ausgewiesen bzw. erreicht werden kann. Ich habe es dabei mit den Aussagen des Abg. Thomas Lageder, dass wieder mehr investiert werden muss, aber nicht - hier unterscheide ich mich rigoros von den Aussagen des Abg. Lageder - Millionenbeträge nach Brüssel, wie Lageder «Horizon» nachtrauert. Es geht um Investitionen in unserem Land für und in eine gute Zukunft in Liechtenstein.
Zweifellos ist festzuhalten, dass wir einem ausgeglichenen Staatshaushalt näherkommen, doch müssen wir diesen erwähnten Positionen, einerseits Unsicherheiten bei Einnahmepositionen und andererseits wenig Mitteleinsatz bei Investitionen, ins Auge sehen, um uns nicht selbst zu täuschen. Auf das Eingehen auf weitere Details, die insbesondere auch den Landesvoranschlag 2015 betreffen, verzichte ich an dieser Stelle, da viele Zahlen, Eckdaten und Kennwerte von meinen Vorrednern schon sehr ausführlich dargelegt worden sind. Mir ist der Zeitbogen der Entwicklung der Staatsfinanzen wichtig, da darin die strategische Ausrichtung der Finanzplanung der Regierung ersichtlich und erkenntlich ist. Der Regierung, der Stabstelle Finanzen und allen Mitwirkenden in den Ämtern danke ich für ihre Bemühungen und fundierten Darlegungen in den vorliegenden Berichten und Anträgen, die für den Landtag eine gute Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage bilden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nicht detailliert auf das Zahlenwerk der Finanzplanung eingehen. Dieses konnten Sie anhand des Berichts und Antrags studieren und Ihre Meinung dazu bilden. Vielmehr möchte ich für die anstehende finanzpolitische Diskussion drei Punkte anbringen.
Wie jede Planung lebt die Finanzplanung von den Annahmen und Prämissen, die für deren Erstellung getroffen und definiert werden. Die Regierung hat diese ausführlich offengelegt. Aus diesen Annahmen und Prämissen resultiert schliesslich das Zahlenwerk der Planung. Deshalb erachte ich es als sinnvoll, wenn wir uns darüber unterhalten, ob die von der Regierung unterlegten Annahmen aus Ihrer Sicht als realistisch eingeschätzt werden. Zweitens bin ich der Meinung, dass eine Finanzplanung aus der Vogelperspektive beurteilt werden soll. Ich meine damit, dass wir uns vor allem über die grossen Linien der Entwicklung unterhalten sollten und nicht, was bei der Behandlung des Voranschlags natürlich Sinn macht, zu stark auf Einzelpositionen konzentrieren sollten. Und drittens möchte ich Ihnen noch einmal die klare Botschaft übermitteln, dass diese in ihrer Entwicklung sehr erfreulichen Zahlen auf der Einnahmenseite noch mit relevanter Unsicherheit behaftet sind, wenn auch die Regierung der Meinung ist, dass sie dies bei der Festlegung der Prämissen ausreichend berücksichtigt hat.
Lassen Sie mich zur Finanzplanung 2015 - 2018 folgendes Fazit ziehen: Aus Sicht der Regierung baut die Finanzplanung auf realistischen Prämissen auf. Mit der Finanzplanung werden alle Eckwerte des Finanzleitbildes erfüllt. Somit ist aus heutiger Sicht kein weiteres Massnahmenpaket nötig. Ich möchte bei all diesen positiven Zahlen aber eines mit aller Deutlichkeit wiederholen: Eine nachhaltige Sanierung werden wir nur erreichen, wenn wir die noch offenen Massnahmen konsequent umsetzen. Es ist zudem wichtig, dass wir das Projekt zur Aufgabenanalyse in der Landesverwaltung zum Erfolg bringen. Treffen die wesentlichen Annahmen in den nächsten zwei Jahren ein, kann die Sanierung des Staatshaushalts abgeschlossen werden. Dann ist es an der Zeit, von der Sanierungsphase zu einer verantwortungsvollen Ausgabenpolitik überzugehen.
Ich möchte nun gerne noch auf die verschiedenen Voten kurz eingehen und möchte mich grundsätzlich für die wohlwollenden Voten bedanken.
Zum Votum der Abg. Christine Wohlwend einfach eine Klarstellung. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie ausgeführt, dass die S-Bahn in der Finanzplanung nicht eingerechnet ist. Dies ist nicht so. Die S-Bahn ist in der Finanzplanung eingerechnet - das betrifft auch den Abg. Kaiser -, sie ist jedoch nicht in der Berechnung der Eckwerte des Finanzleitbildes eingerechnet. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Ich bin mit Ihnen auch einig, dass die Aufgabenanalyse sehr wichtig ist. Das ist auch für mich auch ein ganz wichtiges Projekt, und wir müssen, wie ich das schon ausgeführt habe, das zum Erfolg bringen. Sie haben dann auch ausgeführt, dass der Personalaufwand stagniert. Hier wurden auch weitere Anmerkungen von anderen Abgeordneten gemacht, insbesondere von Harry Quaderer und Johannes Kaiser. Ich möchte hier einfach auf zwei Punkte hinweisen. Auf der einen Seite haben wir auf Seite 26 bei den Prämissen ausgeführt, dass eine Stellenreduktion vorgesehen ist. Im 2016 rechnen wir mit minus CHF 1,4 Mio., im 2017 mit minus CHF 1,1 Mio. und im 2018 erneut mit CHF 1 Mio. Reduktion der Gehaltsaufwendungen. Wenn man die Tabelle auf Seite 35 anschaut, dann sieht man auch, weshalb die Personalkosten insgesamt steigen. Das sind zwei Punkte. Punkt eins sind die Sozialleistungen, die natürlich aufgrund der Lohnnebenkosten markant zunehmen. Wenn man schaut, haben wir im Jahr 2013 Sozialleistungen von CHF 32 Mio. Die steigen dann bis 2018 auf CHF 38 Mio. Das ist im Prinzip ein zentraler Punkt, ein grosses Wachstum, das wir insbesondere auch aufgrund der Pensionskassenthematik hier verzeichnen. Der zweite Punkt sind die Rentenleistungen. Sie sehen im 2014 hier eine Null. Man hat ja die vorzeitige Pensionierung angepasst und deshalb sind aktuell praktisch keine Anträge vorhanden. Auch hier geht man jedoch davon aus, dass diese Position wieder zunehmen wird auf CHF 4 Mio. Also sehen Sie, dass die Steigerungen in diesen zwei Positionen zu finden sind, hingegen bei der Position «Verwaltungs-/Betriebspersonal» eine leichte Reduktion zu sehen ist. Ich denke, das ist doch wichtig, dass man hier dann weiss, woher diese Steigerungen kommen.
Die Ausführungen des Abg. Christoph Wenaweser nehme ich sehr gerne zur Kenntnis. Ich bin Ihnen dankbar für Ihr Votum.
Der Abg. Harry Quaderer hat dann noch ausgeführt, dass zukünftige Sparmassnahmen dort stattfinden sollen, wo es den Bürger nicht trifft. Ich nehme einmal an, Sie sprechen den Personal- und Sachaufwand an, aber das werden Sie dann vielleicht noch konkretisieren. Ihre Ausführung zu den Brancheneinschätzungen teile ich. Das ist wirklich ein grosses Problem. Das merken wir in der Regierung auch, dass doch sehr unterschiedliche Interessenlagen vorhanden sind, und zwar nicht nur zwischen Industrie und Gewerbe einerseits und Finanzbereich andererseits, sondern auch innerhalb des Finanzbereichs gibt es unterschiedliche Ideen, wie man weitergehen soll. Auch dort ist sich die Branche nicht einig, und das macht es nicht unbedingt einfach für die Regierung, hier einen Konsens zu finden.
Sie haben dann die Quellensteuer für die schweizerischen Grenzgänger angesprochen, wie übrigens auch weitere Abgeordnete. Hier möchte ich einfach erwähnen, dass diese Position schon länger in der Finanzplanung enthalten ist, und es wäre ein ganz schlechtes Signal, wenn wir jetzt diese Position einfach rauskippen. Ich glaube, dann müssen wir nicht mehr nach Bern reisen und uns für ein DBA und für diese Grenzgängerbesteuerung einsetzen. Also ich denke, hier müssen Sie sich schon bewusst sein, was für ein Signal gesetzt wird, wenn so eine Position einfach rausgekippt wird.
Zu den übrigen Positionen, Personalaufwand usw., habe ich mich schon geäussert. Der Sachaufwand bleibt konstant - ich möchte hier einfach anfügen: auf tiefem Niveau. Die Finanzzuweisungen steigen natürlich aufgrund des Systems. Die Gemeinden haben Anspruch auf gewisse Zuweisungen. Auch wenn die Ertragssteuer steigt, gibt es einen entsprechenden Anteil, den die Gemeinden erhalten, und es ist natürlich systembedingt, dass damit auch automatisch die Gemeinden mehr Geld erhalten. Und dass die Beitragsleistungen reduziert werden zulasten der Bürger, ja, da kann man jetzt diskutieren. In den Prämissen ist aufgeführt, welche Positionen hier betroffen sind. Eine ganz zentrale Position ist natürlich der AHV-Staatsbeitrag. Der ist bis zum Jahr 2017 noch mit CHF 54 Mio. vorgesehen. Er steigt von CHF 50 Mio. im 2015 bis auf CHF 54 Mio. im 2017 und dann wird er im 2018 auf CHF 20 Mio. reduziert. Ob das dann so kommt, wird sich im Zusammenhang mit der langfristigen Sicherung der AHV zeigen.
Dann komme ich zu den Ausführungen des Abg. Thomas Lageder. Ja, Ihre Ausführungen zum Primärdefizit respektive dass das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgeglichen sein muss, das sehe ich natürlich ganz anders. Das können wir dann vielleicht im Rahmen des Budgets nochmals diskutieren. Aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass wir jedes Jahr zwischen CHF 60 und 70 Mio. Überschuss erzielen, unter dem Strich die Reserven erhöhen und gleichzeitig aber weitere Sparmassnahmen umsetzen müssen, damit wir im betrieblichen Ergebnis eine schwarze Null bekommen. Betreffend Ihren Vorstoss, was die Quellensteuer anbelangt - es heisst ja Kündigung des Rumpf-DBA, wenn ich Sie richtig verstanden habe -, muss ich einfach sagen: Für mich haarsträubend, dass man nur schon an so etwas denkt. Dann haben Sie auch ausgeführt, dass man kein Geld für die Skikurse für die Jugend hat. Ich denke, als ich früher diese Winterlager absolviert habe, mussten wir auch nicht vier Skilehrer haben. Es hat auch viel weniger gereicht. Und Ihre Aussage, dass die Infrastruktur vernachlässigt wird, entbehrt für mich jeglicher Grundlage. Das kann ich einfach nicht nachvollziehen.
Dann zum Abg. Alois Beck. Sie haben eine ganz interessante Ausführung gemacht zum Thema Eckwerte, nämlich dass man die Aufwandsteigerungen begrenzen soll und nicht in Abhängigkeit der Einnahmen festlegen soll, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Ich denke, dieser Input ist sicher eine Überlegung wert, das müssten wir einmal prüfen. Ich kann mir gut vorstellen, dass man in Zukunft so eine Anpassung vornehmen könnte. Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann würden Sie auch vorschlagen, dass man das Aufwandwachstum mit dem Wirtschaftswachstum koppelt. Ich denke, wir können das sicher nochmals bilateral besprechen.
Und dann zum Votum des Abg. Johannes Kaiser: Sie haben gesagt, die Regierung hätte hier eine euphorische Bewertung vorgenommen. Ich weiss nicht, wo die Regierung eine euphorische Bewertung vorgenommen hat. Wir haben das ganz neutral kommuniziert und haben explizit auf die Unsicherheiten der Einnahmenseite hingewiesen. Zur Quellensteuer habe ich mich schon geäussert. Ebenfalls, was den Personalaufwand anbelangt. Sie erwarten hier eine berechenbare Prognose, was diese Aufgabenanalyse anbelangt. Da muss ich Sie enttäuschen. Schlussendlich braucht es hier dann auch den Landtag in vielen Bereichen. Und ohne zu wissen, wo man effektiv etwas auslagern kann oder abbauen kann, einfach eine Zahl reinzuschreiben, das ist dann für mich doch nicht sehr seriös. Dann haben Sie auch ausgeführt, dass die Investitionen auf tiefem Niveau sind. Ich denke, es kommt auf die entsprechenden Projekte an. Wenn Projekte da sind, werden die auch geprüft und dann bei Notwendigkeit umgesetzt. Und auch die ganz klare Botschaft an Sie: Die S-Bahn FL.A.CH ist in der Finanzplanung enthalten. Die ist drin in diesen Zahlen. Und wenn der Input kommt, der Staat soll mehr investieren, muss ich wiederum sagen: Wir haben im Moment nicht die Mittel, dass wir einfach unbesehen Gelder investieren können. Es stellt sich wirklich die Frage, in welche Projekte man investieren will. Es muss zweckmässig sein, muss notwendig sein, und dann bin ich gerne bereit, auch dort zu investieren. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Vielen Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich möchte ganz klar feststellen, ich anerkenne die Bemühungen der Regierung absolut. Sparmassnahmen sind nicht einfach. Und Sie haben recht für mich, wo es sicherlich noch Einsparungen geben kann, wo es das Volk nicht betrifft, ist der Staatsapparat als solcher. Aber auch daran wird gearbeitet. Aber ein noch viel grösserer Punkt, wo wir sparen können, das wird Ihren Kollegen, den Herrn Gesundheitsminister, treffen und die KVG-Revision wird da sehr entscheidend sein. Und ich glaube, im Lichte der lang geführten Diskussion im gestrigen nichtöffentlichen Landtag, ist sich dieser Landtag bewusst, wo man dort etliche Millionen sparen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
So weit danke ich dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Zur unterschiedlichen Handhabung des Vorsichtsprinzips bei den Schlagworten «Quellensteuer» und «Personalaufwand»: Beim Personalaufwand haben wir gesagt, da wird sich sicher noch Potenzial ergeben und die Intention ist es. Aber Sie haben es vorsichtigerweise nicht in die Finanzplanung mit aufgenommen, das ist nachvollziehbar. Bei der Quellensteuer hätte ich mir eigentlich - wie soll ich sagen - mehr Substanz in der Antwort erwartet als: Es war in der Vergangenheit drin, was würde es für ein Signal aussenden, wenn es plötzlich nicht drin wäre. Mein Wunsch wäre natürlich gewesen, dass irgendein Ansatz vorhanden wäre, dass ein Zufliessen des budgetierten Betrags in irgendeiner Weise substanziert wäre. Und mehr als nur: Es war in der Vergangenheit in der Finanzplanung drin.
Herzlich bedanken möchte ich mich bei den Abgeordneten Alois Beck und Johannes Kaiser, die auch die Investitionen bemängelt haben und eigentlich kritisiert haben, dass das Niveau der Investitionen so tief ist. Sie sagen, ja, das Geld ist nicht vorhanden, und wenn vom Landtag ein anderes Signal kommt, dann kann man sich überlegen, wenn es zweckmässig und sinnhaft ist. Ja, was sonst? Ich hoffe auch, dass in der Vergangenheit nicht andere Investitionen getätigt wurden. Der Druck heute, nur zweckmässige und sinnhafte Investitionen zu tätigen, ist offensichtlich. Ich hätte nie gedacht, dass überhaupt in heutiger Zeit etwas anderes infrage kommt. Mein kleiner Vorwurf ist, dass im Rahmen dieser Finanzplanung nicht einmal die Zweckmässigkeit oder Sinnhaftigkeit, ähnlich wie im vergangenen Jahr mit einem Investitionsszenario, überhaupt ins Auge gefasst wurde. Und entsprechend eigentlich auch eine GPK-Empfehlung: Zurückhaltung ist angebracht, aber die Gefahr von zeitlich nach hinten verschobenem notwendigem Erneuerungsbedarf ist eigentlich eine Anmahnung, die Investitionen auf ein, ich sage einmal, realistischeres Niveau zurückzuführen, auch unter Abbau eines gewissen Kapitalstockes. Wenn die Investitionen zweckmässig sind und Sinn machen, dann darf auf Reserven zurückgegriffen werden. Und das geschieht in keiner Weise, sondern hier orientieren sich die Investitionen am laufenden Ergebnis. Es ist klar, dass das insofern kein Potenzial erlaubt.
Ein letzter kleiner Kritikpunkt: Sie sagen nicht, die laufende Rechnung - das Strukturelle, Aufwand und Ertrag - muss in Einklang gebracht werden, sondern das Finanzergebnis darf dazu berücksichtigt werden. Dem, muss ich sagen, kann ich nicht folgen. Das Finanzergebnis ist kein operativer Ertrag. Es dient primär der Substanzerhaltung der Reserven. Und wenn ein ausserordentlicher Ertrag erzielt wird, ist es noch eine andere Geschichte. Aber grundsätzlich ist es nicht Verdienst einer operativen Tätigkeit, gerade wenn man auch berücksichtigt, wie dieser Reservenstock entstanden ist.
In diesem Zusammenhang abschliessend eine Bemerkung: Wir haben uns schon einmal kurz darüber unterhalten, welche Bedeutung die Regierung dem Zukunftsfonds beimisst, der ja auch Teil des Reservenstocks ist. Wenn man den Zukunftsfonds - und ich möchte jetzt keine Diskussion diesbezüglich eröffnen - richtig versteht, müsste der um das Wertschriftenergebnis jährlich wachsen, wenn man sagen will, das ist ein Zukunftsfonds, und das, was man mit dem Zukunftsfonds verdient, muss auch dem Zukunftsfonds zufliessen. So wurde es nie verstanden, so wurde es nie gehandhabt, so wird es auch heute nicht von der Regierung verstanden. Und jetzt wirklich eine Bemerkung am Rande: Ich bitte die Regierung, zu überlegen, die Struktur des Zukunftsfonds wieder dahin zurückzuführen, wie es die Regierung heute versteht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Vielen Dank dem Herrn Regierungschef für die sehr interessanten Ausführungen. Trotz dieser sehr guten Ausführungen ist mir aber eine Frage offengeblieben. Sie haben gesagt, dass die Kosten der S-Bahn FL.A.CH in der Finanzplanung eingerechnet sind oder berücksichtigt worden sind, haben dann aber in einem zweiten Satz gesagt, dass bei der Berechnung der Eckwerte diese Kosten nicht berücksichtigt worden sind. Nun gehe ich davon aus, dass das ja im Finanzgesetz so vorgesehen ist. Aber ich wäre froh, wenn Sie vielleicht in ein/zwei Sätzen erklären können, warum bei der Berechnung der Eckwerte diese Kosten nicht berücksichtigt werden müssen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur drei Anmerkungen zur vorliegenden Finanzplanung. Die erste zur Seite 28 und diese Anmerkung bezieht sich vor allem auf die gestrige Debatte zur zweiten Säule. Hier dürfen wir nachlesen, dass die Regierung davon ausgeht, dass die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV jährlich um 3% zunehmen werden. Da denke ich mir schon, das mag die nächsten Jahre so sein, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Regierung die zweite Säule unter der Prämisse langfristig sanieren will, dass hier jährlich eine Zunahme von 3% eintreten wird. Das wäre dann nach meinem Dafürhalten doch zu viel des Guten. Wie gesagt, bis 2018 ist mir schon klar, kurzfristig kann man die zweite Säule nicht sanieren. Aber der Lösungsansatz der Regierung darf nach meinem Dafürhalten keine Steigerung von 3% jährlich enthalten. Das zur ersten Prämisse.
Dann zum Finanzergebnis auf Seite 39. Hier geht man von einem durchschnittlichen Finanzergebnis von 3,1% aus. Ich habe mir natürlich erhofft, dass hier eine Zahl von 3,5% steht. Das erhoffe ich mir dann auch bei der AHV, bei den Renditen auf das Finanzvermögen der AHV. Es wird uns dann auch die Sanierung der AHV wesentlich erleichtern, wenn wir hier im Durchschnitt 3,5% Renditen erwirtschaften. Woher diese Zahl kommt, das können Sie sich vorstellen. Wenn Sie es nicht wissen, dann fragen Sie die FMA. Die wird es Ihnen sagen.
Dann Seite 59 - Zusammenfassung: Hier sehen wir die ganzen Konsequenzen der Sanierungsprojekte. Hier ist ja auch auf Seite 59 schön dargestellt: Im Prinzip sind wir auf der Ausgabenseite sehr gut unterwegs, aber auf der Einnahmenseite, da klafft noch eine riesige Lücke. Es wurde bereits mehrmals erwähnt: unter anderem die Quellensteuerergebnisse oder die Quellensteuererträge aus der Schweiz. Das wird sicher ein Punkt sein. Aber insofern blicke ich ein wenig in der Traktandenliste nach vorne und sehe hier Traktandum 25a mit Zuversicht entgegen, dass wir hier zumindest dann um CHF 1 Mio. diese Einnahmenseite verbessern werden. Das wird dann ein erster Punkt sein, wo wir hier auch ein Bekenntnis zeigen können, dass wir die Einnahmenseite effektiv verbessern werden. Denn dann müssen wir schlicht und einfach weniger sparen. Und wer halt die Einnahmenseite nicht saniert, der wird noch mehr sparen müssen. Das ist die Konsequenz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich werde mich bei einem späteren Traktandum dann auch für die Einnahmenseite einsetzen. Das ist ja ganz klar. Zwei, drei Bemerkungen des Regierungschefs möchte ich doch nicht so stehen lassen. Also zuerst in Bezug auf die Infrastruktur: Ich weiss nicht, haben Sie die Diskussion zum Verkehrsinfrastrukturbericht heute mitgehört? Ich denke, doch schon ein bisschen so nebenbei. Wir nähen da auf Kante. Das möchte ich einfach betont haben. Beim Hochbautenbericht, ja, wir möchten eigentlich investieren in ein neues Gebäude, damit die Kosten sinken. Ja, das meine ich eben damit. Das sollte man eben tun.
Dann zum DBA, zum berühmt-berüchtigten DBA. Erstens ist klar, Herr Regierungschef, ich glaube nicht, dass wir uns bei diesem Thema finden werden. So haarsträubend, wie sie es darstellen, denke ich nicht, dass unser Vorhaben gewesen wäre. Aber auch da werden wir uns nicht finden. Und dann hoffe ich ganz ehrlich, dass Sie mich Lügen strafen werden und die Kohle hereinholen. Diese Kreide werde ich dann gerne fressen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich kann die Stossrichtung der Regierung voll und ganz unterstützen. Ich kann auch die Appelle bezüglich der Investitionen einmal grundsätzlich auch verstehen, aber in der richtigen Reihenfolge. Und der Bericht zeigt einfach, dass wir noch nicht in der Lage sind, Investitionen zu tätigen. Und da verstehe ich das Votum des Abg. Wolfgang Marxer nicht wirklich. Sie sagen zum einen, es wäre legitim, die Finanzen und die Reserven abzubauen, um wichtige Investitionen zu tätigen, Sie wissen aber auch - Sie haben es selber ausgeführt -, dass der Finanzertrag nach wie vor notwendig ist, um eine ausgeglichene Rechnung zu präsentieren. Das heisst für mich: Zuerst werden wir diesen Ausgleich schaffen müssen und erst dann können wir uns im besten Fall überlegen, ob wir diese Reserven antasten können. Ich glaube, es wäre fatal, die Finanzen oder die Reserven zu reduzieren, wenn wir davon abhängig sind, dass wir einen Finanzertrag haben.
Generell denke ich auch, mittelfristig sollten wir eine ausgeglichene Rechnung ohne den Finanzertrag oder zumindest nur einen Teil des Finanzertrags haben, was mich zum Punkt des Zukunftsfonds - das ist jetzt halt einmal der Name - führt. Meines Erachtens ist die Funktion des Zukunftsfonds, eben eine gewisse Reserve darzustellen oder ein gewisses Finanzvermögen, das einen minimalen Finanzertrag sicherstellt. Das heisst, das Geld können wir meines Erachtens im Moment nicht verwenden, um irgendetwas zu finanzieren, ausser um einen Ertrag sicherzustellen, damit wir eine ausgeglichene Rechnung haben. Alles Weitere sollten wir meines Erachtens so weit nach vorne schieben, bis wir dann auch wirklich harte Zahlen haben, die zeigen, dass wir wieder Geld haben. Ansonsten bauen wir Reserven ab. Und das könnte eine Negativspirale zur Folge haben.
Also ich sehe, die Regierung hat einen pragmatischen Mittelweg gefunden. Ich würde auch befürworten zu versuchen, ein wenig weiterzugehen, damit ein positiver Finanzertrag bestehen bleibt, der künftig vielleicht verwendet werden kann, um Investitionen zu tätigen. Aber solange wir den zu 100% brauchen, um eine ausgeglichene Rechnung zu haben, können wir uns das einfach nicht leisten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich werde die Diskussion über finanztheoretische, buchhalterische usw. Betrachtungen jetzt nicht verlängern, mich aber gerne einmal mit Ihnen, Herr Abg. Büchel, diesbezüglich unterhalten. Vielleicht ergibt sich nächste Woche die Gelegenheit.
Meine Grundaussage: Finanzergebnis ist nicht per se oder nicht in vollem Umfang eine operative Einnahme. Dass es im Gegenteil eben auf die hohe Kante bzw. für Investitionen verwendet werden sollte, das ist eigentlich meine Haltung hierzu. Und es hängt damit zusammen, dass der Finanzertrag - ich sage jetzt einmal - nicht in die Ertragsrechnung Aufwand/Ertrag mitberücksichtigt werden soll, sondern dass damit Werte geschaffen werden. Und dann darf auch investiert werden. Ob es nachher auf der hohen Kante in Form von mehr Geld für die Anlagezwecke oder in Form von «transformiert in eine Investition» getätigt wurde und dort über die Jahre, über 40 Jahre oder was auch immer, abgeschrieben wird, das wäre absolut legitim. Das ist mein Verständnis von Aufwand und Ertrag und eben der Investitionsrechnung. Wenn Ihre Überlegungen konsequent eingehalten würden, gerade auch, weil Sie den Zukunftsfonds angesprochen haben, dann hätte jährlich ein bestimmter Prozentsatz, nämlich der Ertrags- oder der Performancesatz aus den Finanzanlagen, separat dem Zukunftsfonds zugerechnet werden müssen, was nicht gehandhabt wurde. Per Saldo blieb der seit Häufung des Fonds unverändert. Das zeigt eigentlich auch, dass Ihr Verständnis da so nicht umgesetzt wurde. Deshalb kam meine Anregung an den Herrn Regierungschef, vielleicht dazu dann auch noch am Rande zwei, drei Ausführungen zu machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe viel Sympathie für die Argumente, die für mehr Investitionen plädierten. Wir sollten nicht vergessen, dass unser Land in Zeiten, wo es viel weniger Geld hatte, auch in Grossprojekte investiert hat. Man darf wahrscheinlich die Rheindämme dazuzählen, den Kanalbau, aber auch das Rathaus in Vaduz. Diese Bauten wurden in ganz schwierigen Zeiten errichtet. Und es ist also richtig, dass man vor lauter Sparen - sage ich jetzt einmal - die Investitionen nicht vergessen sollte. Die Frage ist dann halt: Was für Investitionen? Das kann man sich wirklich fragen, und ich denke, die Regierung hat in diesem Fall die Frage richtig beantwortet und hält etwas zurück mit Investitionen. Für mich stellt sich die Frage: Ist jetzt eben zum Beispiel FL.A.CH so eine dringende, notwendige Investition? Oder ist FL.A.CH eher eine Investition, die dann dazu benutzt wird, andere Investitionen in der Verkehrsinfrastruktur wegzureden? Konkret meine ich, mit FL.A.CH müsste man auch in neue Strassen investieren. Aber eben, diese Diskussionen wurden noch nicht geführt. Deshalb verstehe ich auch, warum die Regierung im Moment noch etwas zurückhält mit Investitionen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ein paar Bemerkungen zu den Vorrednern. Zum Abg. Thomas Lageder: Wir haben uns ja seinerzeit bei der Besteuerung der Grenzgänger ausführlich darüber unterhalten. Ich habe den Vorschlag der Freien Liste als ganz und gar nicht zweckmässig erachtet. Und auch die von Ihnen heute zitierte Politik von Zuckerbrot und Peitsche kann ich nicht nachvollziehen. Ich denke nicht, dass man mit der Schweiz als unserem Freund und Nachbar so umgehen kann. Sonst wird das mehr als nur kontraproduktiv sein. Aber ich glaube, die Meinungen sind hier gemacht.
Zum Finanzergebnis: Ich glaube, der Herr Regierungschef hat es kurz und präzise gesagt, man muss sich einfach vergegenwärtigen, was das bedeuten würde, wenn man diesen Vorschlag, der theoretisch gut tönt, praktisch anwendet. Wenn wir das Finanzergebnis herausrechnen - ich habe jetzt keine detaillierte Berechnung anstellen können, ist klar -, dann müssten wir uns in absehbarer Zeit dauernd mit Massnahmenpaketen herumschlagen und hätten überhaupt keine Luft mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Leute das verstehen würden, wenn auf der anderen Seite das Finanzergebnis dann eben herausgenommen wird und zwangsläufig den Reserven zugeschlagen wird. Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass das auf irgendeine Akzeptanz stossen würde. Und wie gesagt, zu einem Teil ist es ja auch so: Diese Finanzergebnisse kommen aus Beteiligungen usw. Da kann man schon auch anders argumentieren, dass das eingerechnet werden kann.
Der Zukunftsfonds: Im Jahr 2002 wurde das Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds gemacht. Ich war damals dabei und kann vielleicht auch etwas über die Hintergründe sagen. Im Zweck heisst es: «Der Zukunftsfonds dient der Finanzierung zukunftsgerichteter Projekte und Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes in Zeiten eines angespannten Staatshaushaltes.»
In der Debatte dann im Landtag war es aber nur mehrheitsfähig - sage ich einmal -, dass die Mittelverwendung und die Voraussetzungen so eingeschränkt werden, dass es, wenn Sie das im Gesetz nachlesen, praktisch nicht möglich ist, hieraus Mittel zu ziehen. Das ist so.
Hintergrund war eigentlich die folgende Überlegung: In jener Zeit war es eben so, dass man schauen musste, dass die Einnahmen sinnvoll verwendet wurden. Man hat ganz klar der Regierung einen Riegel schieben wollen, dass man nicht zu viel in die laufenden Ausgaben steckt, dass man nicht zu viel in den Konsum steckt, sondern eben für schwierigere Zeiten etwas auf die Seite bringen kann. Das war eigentlich eine löbliche Absicht. Man hat sich damals vielleicht nicht vorstellen können, dass gewisse Entwicklungen so schnell gehen. Aber man hat damit rechnen müssen. Aber das Dilemma ist, wenn Sie die Mittelverwendung anschauen, den betreffenden Artikel: Mit diesen Prämissen ist es praktisch nicht möglich, hieraus Gelder zu ziehen.
Dann noch kurz zu den Investitionen: Man hat ja bewusst in Art. 27 des Finanzhaushaltsgesetzes diesen Passus hineingetan, dass man sehr bedeutende Projekte oder Vorhaben, gerade im zweistelligen Millionenbereich, herausnehmen kann, um eben nicht die laufende Rechnung so sehr zu belasten, dass man hier nie die Eckwerte erreichen kann. Das war so die Grundtendenz. Es ist ja auch gut, dass man nicht im konkreten Fall, wie das jetzt ist, solche Dinge diskutieren muss, sondern dass es grundsätzlich im Gesetz so angelegt ist, mit solchen Projekten so verfahren zu können. Sonst wird es unmöglich sein, eben in Zeiten eines angespannten Haushaltes überhaupt solche grösseren Projekte zu finanzieren.
Wenn Sie die Stelle im Gesetz genau lesen, hier wird von «einmaligen zukunftsgerichteten Projekten» gesprochen. Etwas böse könnte man natürlich sagen: Ein Projekt sollte ja grundsätzlich zukunftsgerichtet sein und nicht in die Vergangenheit. Gerade das vorliegende Beispiel der S-Bahn FL.A.CH ist natürlich ein solches zukunftsgerichtetes Projekt. Diskutieren kann man und man kann unterschiedlicher Meinung sein, ob das ein zukunftsträchtiges Projekt ist. Und das lässt es offen. Aber der Gesetzgeber hat hier in weiser Voraussicht den Begriff zukunftsgerichtet verwendet. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich möchte kurz nachfragen: Sie haben bezüglich des Finanzergebnisses den Wunsch geäussert, dass dieses einem anderen Zweck zugewiesen wird. Der Abg. Alois Beck hatte die Zahl nicht genau. Aber wenn man hier die Zusammenfassung ansieht, dann weiss man es relativ gut: Für die nächsten Jahre wären das CHF 70 Mio. Meine konkrete Frage: Fordern Sie ein weiteres Massnahmenpaket in der Höhe von CHF 70 Mio. oder fordern Sie Einnahmenerhöhungen in der Höhe von CHF 70 Mio., um das zu erreichen? Oder wie stellen Sie sich das vor?
Dieselbe Frage möchte ich dem Abg. Pio Schurti stellen, der Investitionen als notwendig ansieht, zusätzlich neben denen, die die Regierung als noch verkraftbar ansieht. Was für Investitionen hätten Sie denn konkret gerne gesehen? Und wo wollen Sie das Geld dafür einsparen bzw. wo wollen Sie es einnehmen? Das würde mich dazu einfach interessieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Ich habe keinen konkreten Vorschlag, was für ein Projekt noch realisiert werden sollte neben dem Projekt FL.A.CH. Ich habe eben gesagt, dass die Meinungen noch weit auseinandergehen, ob FL.A.CH dieses Projekt ist, in das jetzt investiert werden sollte. Für mich sollte nur in FL.A.CH investiert werden, wenn eben damit nicht andere Investitionen in der Zukunft blockiert werden. Also ich hätte mir zum Beispiel vorstellen können, dass man parallel FL.A.CH und ein Projekt wie den sogenannten Industriezubringer, der aber etwas weiter geführt hätte, in Verbindung mit einem solchen Projekt realisiert. Und wie man das dann genau aus diesem Zukunftsfonds oder anderen Töpfen finanziert, da müsste ich jetzt zurückschauen, wie sie es damals gemacht haben, als zum Beispiel die Gemeinde Vaduz - zusammen mit dem Land, nehme ich an - das Rathaus gebaut hat. Damals war kein Geld vorhanden. Oder wie das Land es gemacht hat, als der Kanal gebaut wurde. Da war auch kein Geld vorhanden und trotzdem wurde investiert. Aber Sie überfragen mich jetzt, wenn Sie genau wissen wollen, woher ich das Geld nehmen würde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte zuerst dem Abg. Alois Beck ganz herzlich für seine Ausführungen und Erläuterungen danken. Ich denke, Sie haben schon einiges vorweggenommen.
Zum Abg. Wolfgang Marxer: Sie haben die beiden Punkte Personalaufwand und Quellensteuern angesprochen und gesagt, dass die Regierung diese unterschiedlich gehandhabt habe. Man muss schon unterscheiden: Der Personalaufwand ist diejenige Position, die jetzt aktuell für die Zukunft entsprechend mit Prämissen unterlegt wird. Das ist die eine Geschichte. Die andere Geschichte ist die Thematik Quellensteuer, die schon seit längerer Zeit Thema ist und in der Finanzplanung bereits enthalten war. Und wir sind in Verhandlungen, wir versuchen, hier ein gutes Ergebnis zu erzielen. Das heisst aber auch, dass es andere Punkte gibt in diesen DBA-Verhandlungen, die uns ebenso wichtig sind. Und unter dem Strich brauchen wir eine gute Lösung für Liechtenstein. Deshalb haben wir auch gesagt, dass es keinen Sinn macht, jetzt von dieser Prämisse abzuweichen und diese Quellensteuer in der Finanzplanung zu streichen. Das wäre aus unserer Sicht ein schlechtes Signal.
Sie haben dann die tiefen Investitionen angesprochen. Ich möchte einfach nochmals klar darauf hinweisen, dass Investitionen und Unterhaltskosten zwei Paar Schuhe sind. Investitionen tätigen Sie dann, wenn Sie neue Projekte realisieren. Unterhaltskosten haben Sie dann, wenn es darum geht, den Strassenunterhalt zu finanzieren oder Gebäude entsprechend zu unterhalten.Diese Kosten werden in der Erfolgsrechnung als Unterhaltskosten und nicht als Investitionen verbucht. Und hier hat ja auch meine Regierungsratskollegin Marlies Amann-Marxer bereits ausgeführt, dass die Unterhaltskosten auch für die Strassen entsprechend vorgesehen sind. Es geht darum, dass man die Strassen im richtigen Moment saniert. Und da haben wir ein Auge darauf. Aber es muss nicht sein, dass man immer sehr früh massiv Geld investiert. Und die Frage ist dann auch noch die Qualität der Ausführung. Und auch da sieht man natürlich schon, wenn man mit dem nahen Ausland vergleicht, dass wir immer noch auf einem deutlich höheren Niveau sind.
Die Investitionen selbst haben wir ja im Regierungsprogramm festgelegt. Da haben wir klar ausgeführt, dass die S-Bahn FL.A.CH für uns ein zentrales Thema ist. Andere Projekte werden derzeit ja auch geprüft. Und gerade auf das Votum des Abg. Schurti zurückkommend, der Industriezubringer Triesen ist zum Beispiel auch ein Thema, das wir vorantreiben möchten. Aber hier sind natürlich die entsprechenden Verfahren noch abzuwarten, das heisst SUP und UVP.
Dann zum nächsten Thema, zum Finanzergebnis. Ich möchte hier das Votum des Abg. Alois Beck nochmals klar unterstützen und auch nochmals ausführen. Uns fehlen aktuell rund CHF 60 Mio. bis 70 Mio. für ein ausgeglichenes Betriebsergebnis. Wenn wir das wollten, dann wären weitere Massnahmenpakete notwendig. Wenn wir dann diese Massnahmenpakete umgesetzt hätten, die ja auch wieder auf der Ausgaben- wie auf der Einnahmenseite ansetzen müssten, dann würden wir pro Jahr entsprechende Beträge in den Reserven aufbauen. Das heisst, nach rund zehn Jahren hätten wir einen höheren Reservenstand von Grössenordnung CHF 600 Mio. bis 700 Mio. Und diese Erhöhung wäre gekoppelt mit weiteren Massnahmenpaketen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Politik akzeptiert werden würde.
Dann müssen Sie auch bedenken: Was wäre Ihre Haltung, wenn wir nun eine Staatsverschuldung hätten? Wenn wir zum Beispiel CHF 1 Mia. Verschuldung hätten und müssten Zinsendienst leisten? Dann würden Sie auch erwarten, dass diese Zinsaufwendungen aus dem Betriebsergebnis finanziert werden. Oder würden Sie dann auch sagen, nein, das ist im Prinzip ausserhalb des Betriebsergebnisses, das finanzieren wir dann irgendwie anders? Das glaube ich nicht. Also auch da, wenn man die Seite einmal umdreht, kommt klar zum Ausdruck, dass man das entsprechend auch berücksichtigen müsste.
Und ein dritter Punkt: Das Finanzergebnis umfasst ja nicht nur das Ergebnis aus den Poolanlagen, sondern auch die Erträge aus den Beteiligungen, und damit auch die Dividende der Landesbank. Und diese schwankt nicht so stark. Aktuell sind wir bei CHF 1,50. Ich denke, das ist doch eine Grössenordnung, die wir in Zukunft erzielen sollten. Wenn es gut läuft, kann es sogar noch mehr werden.
Zur Frage des Abg. Eugen Nägele: Ihre Frage ist durchaus berechtigt. Wir haben in diesem Bericht und Antrag ja einerseits die Finanzplanung, und da sind natürlich alle Projekte entsprechend berücksichtigt, die wir in den Prämissen aufgeführt haben. Dann gibt es die Eckwerte, die gemäss Finanzhaushaltsgesetz eingehalten werden müssen. Und Art. 27 Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes gibt die Möglichkeit, dass man ausserordentliche Mehrausgaben oder Mindereinnahmen aufgrund von «einmaligen zukunftsgerichteten Projekten» herausrechnen kann, auch im Hinblick darauf, dass dann die Eckwerte, wenn diese Projekte eingerechnet würden, unter Umständen nicht eingehalten würden. Mit dieser Bestimmung gibt es somit die Möglichkeit, dass man zukunftsgerichtete Investitionsprojekte trotzdem umsetzen kann. Oder anders fomuliert: Es wird verhindert, dass zukunftsgerichtete Investitionsprojekte nicht realisiert werden können, nur weil die Eckwerte des Finanzleitbilds nicht eingehalten werden. Zum Abg. Pio Schurti: Ich habe schon ausgeführt, was die Investitionen anbelangt. Wie gesagt, prüft die Regierung natürlich sehr genau, welche Investitionsprojekte man umsetzen will. Sie haben das Thema Industriezubringer angetönt: Hier habe ich bereits eine Antwort gegeben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir den Bericht der Regierung zur Finanzplanung 2015 - 2018 zur Kenntnis genommen.
Wir haben noch über einen Antrag der Regierung abzustimmen. Er lautet:
«Der Hohe Landtag wolle zustimmen, dass die Investitionen für das Projekt S-Bahn FL.A.CH gemäss Art. 27 Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes für die Berechnung der Eckwerte des Finanzleitbildes ausgenommen werden.»
Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 14 erledigt.
Bevor wir uns in die längere Geschichte des Landesvoranschlags begeben, möchte ich eine kurze Pause einschalten, möchte aber pünktlich in 10 Minuten weiterfahren. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18 bis 18:15 Uhr).
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