Interpellation zu einem Staatsvertrag für den ökologischen Zustand des Alpenrheins der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 1. Oktober 2014
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 7: Interpellation zu einem Staatsvertrag für den ökologischen Zustand des Alpenrheins der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 1. Oktober 2014.
Wird seitens der Interpellanten das Wort gewünscht?Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Fast schon ergänzend zu Kleinen Anfragen, die heute eingereicht wurden bezüglich des Rheindammes, der Wehrwuhr, möchte ich diese Interpellation vorstellen.
Der Titel ist: Interpellation zu einem Staatsvertrag für den ökologischen Zustand des Alpenrheins
Gestützt auf Art. 45 der Geschäftsordnung vom 19. Dezember 2012 für den liechtensteinischen Landtag, LGBl. 2013 Nr. 9, reichen die unterzeichneten Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer eine Interpellation zum ökologischen Zustand des Alpenrheins ein und laden die Regierung ein, nachfolgende Fragen zu beantworten: - Wie ist der Stand der Planung für die Ausweitung des Alpenrheins auf der liechtensteinisch-schweizerischen Grenzstrecke und was ist die Rolle Liechtensteins bei diesem Vorhaben?
- Unterstützt die Regierung die Bestrebungen zur Verbesserung der Grundwasserverhältnisse und den davon abhängigen Lebensräumen sowie der ökologischen Bedingungen für die im Grenzabschnitt vorkommenden bedrohten Arten, insbesondere für die Wanderfische wie Nase, vom Bodensee zur Fortpflanzung in den Alpenrhein aufsteigende Felchen und rückwandernde Seeforellen oder Pflanzenarten wie Kleiner Rohrkolben und Deutsche Tamariske?
- Hält die Regierung einen Staatsvertrag zwischen Liechtenstein und dem Bund für die Rheinstrecke Ellhorn-Ruggell für sinnvoll, um die Planung und Umsetzung von Flussaufweitungen sicherzustellen und Ziele, wie die Stabilisierung der Sohlenlage, die Finanzierung und den Unterhalt, zu koordinieren, analog den Staatsverträgen zwischen der Schweiz und Österreich für die unterliegende Rheinstrecke Illmündung-Bodensee?
Begründung: Der Alpenrhein ist heute im Wesentlichen ein gebändigter, unnatürlicher Kanal. Das Entwicklungskonzept Alpenrhein, gemeinsam von Graubünden, St. Gallen, Vorarlberg, Liechtenstein und Vertretern der Bundesstellen in Wien und Bern unterzeichnet, bildet die Grundlage für Massnahmen am Alpenrhein. Darin sind 19 Aufweitungen vorgesehen. Auf der schweizerisch-österreichischen Strecke sowie in Maienfeld und Bad Ragaz sind die Planungen dafür schon sehr konkret.
Auf der liechtensteinisch-schweizerischen Strecke sind für die vorgesehenen Aufweitungen keine konkreten Planungsschritte erkennbar. Sie sind aber als Trittsteine zwischen den erwähnten Aufweitungen von grosser wasserwirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung. Sie unterstützen die Verbesserung der Lebensräume von bedrohten Arten, wie zum Beispiel die Wanderfische Nase, vom Bodensee zur Fortpflanzung in den Alpenrhein aufsteigende Felchen und rückwandernde Seeforellen oder die auf den Kiesbänken des Alpenrheins vorkommenden Rote-Liste-Arten Kleiner Rohrkolben und Deutsche Tamariske. Zudem könnten trocken gefallene Giessen wieder bewässert werden und die teils nicht mehr zuverlässigen Schutz bietenden Dämme saniert werden. Und nicht zuletzt bieten Aufweitungen der Bevölkerung sehr bedeutende Erholungsgebiete. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir werden die Interpellation an die Regierung überweisen.
Damit haben wir Traktandum 7 erledigt. -ooOoo-