Postulatsbeantwortung betreffend die Zuschlagskriterien im Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (Nr. 91/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 4: Postulatsbeantwortung betreffend die Zuschlagskriterien im Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen.
Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr.91/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ein Gutes hat die Beantwortung des Postulats zu den Zuschlagskriterien im Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen: Die Umsetzung eines überaus komplexen Brüsseler Technokratieexports in die tägliche liechtensteinische Praxis wird anschaulich dargestellt. Dafür ist der Regierung herzlich zu danken. Aber ebenso bedrückend klar legt die Postulatsbeanwortung dar, wie wenig eigenstaatlicher Handlungs- und Gestaltungsspielraum gerade auch im Öffentlichen Vergabewesen verblieben ist. Ja selbst in Fällen, in denen ein vermeintlicher Handlungsspielraum zu nutzen versucht worden ist, schnürt der EuGH mit seinen in der Postulatsbeanwortung erwähnten Urteilen das Korsett weiter zu.
Einzelne von uns Postulanten erwähnte Kriterien sind nicht als mit der zu erbringenden Leistung und dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang zu bringende Zuschlagskriterien, sondern sind sogar als zwingende Eignungskriterien definiert. Dies sind zum Beispiel die liechtensteinischen gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitsbedingungen, wie insbesondere die Bestimmungen über das Entgelt und die Ruhe- und Ferienzeiten, sowie die Steuern und Sozialabgaben. Ist doch sehr gut - würde man meinen. Doch heisst dies nichts anderes, als dass eben die gesetzlichen Minimalanforderungen eingehalten werden müssen. Nicht weniger zwar, aber auch nicht mehr.
Immerhin können wenigstens Bewerber und Offertsteller von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sie rechtskräftig aus Gründen verurteilt worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit fraglich erscheinen lassen. Dies sind insbesondere Tatbestände wie das Nichtbezahlen von Sozialversicherungsbeiträgen oder von Steuern. Allerdings hat dies der Auftraggeber nachweislich festzustellen. Zudem ist dies eine Kann-Bestimmung, deren Anwendung dem Auftraggeber freigestellt ist und mit etlichem Aufwand verbunden wäre. Man wird die Finger davon lassen.
Andere Kriterien können wiederum nur eingeschränkt zur Anwendung gebracht werden, aber allermeist nur im Zusammenhang mit der Ausführung eines einzelnen Auftrags beziehungsweise mit der Erbringung einer einzelnen Leistung und auch nur dann, wenn sie kein Diskriminierungspotenzial enthalten. Im Klartext heisst dies zum Beispiel, dass ein für die Auftragserbringung Langzeitarbeitslose einzusetzen gedenkender Offertsteller nicht bevorzugt werden darf, wenn ein anderer Offertsteller mangels des Vorhandenseins von Langzeitarbeitslosen gar nicht die Möglichkeit hat, ebensolche einzusetzen. Was ist die Folge? Sich als Unternehmer für die Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser einzusetzen, ist hinsichtlich der damit verbundenen Chancen auf öffentliche Aufträge eher kontraproduktiv. Man wird die Finger davon lassen.
Auch weitere von uns Postulanten genannte Kriterien, wie zum Beispiel die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Schulungsmassnahmen für Arbeitslose bzw. Jugendliche oder Massnahmen zur Chancengleichheit von Mann und Frau, müssen sich auf die Erfüllung eines konkreten Auftrags beziehen, haben bereits in der Auftragsbekanntmachung enthalten zu sein, spielen für die Auftragsvergabe offenbar jedoch keine Rolle und müssen vom Auftragnehmer akzeptiert werden. Daher sind solche Kriterien im besten Fall lästig. Zudem bedeutet dies für Auftraggeber und Auftragnehmer einen Mehraufwand, da die Einhaltung der Bedingungen kontrolliert werden muss. Die Folge ist: Man wird die Finger davon lassen.
Wenig verwunderlich heisst es in der Postulatsbeanwortung hierzu lapidar: «In der Praxis kommt dies aktuell nicht zur Anwendung.»
Ja, sogar Betriebe, welche Lehrlinge im Sinne unseres zu Recht hoch gepriesenen dualen Bildungssystems ausbilden, können sich daraus nur einen punktuellen, jedoch keinen generellen Vorteil hinsichtlich der Berücksichtigung für öffentliche Aufträge erwarten. Ein kleiner, begrüssenswerter Lichtschimmer ganz am Schluss der Postulatsbeanwortung wenigstens dahingehend, dass mit der via EWR-Rechtsakte in nationales Recht umzusetzenden Richtlinie 2014/24/EU wenigstens die Ausbildungspolitik, die Förderung der Mitarbeitenden, dann als Zuschlagskriterium zulässig werden soll, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann.
Anlässlich der Debatte zur Überweisung des Postulats wurde uns Postulanten entgegengehalten, dass unser Vorstoss unnötig und die Gesetzeslage nicht berücksichtigend sei. Dass das Gesetz aber auch geändert werden kann, zeigt uns als liechtensteinischem Gesetzgeber die EU, sogar für einmal ganz im Sinne von uns Postulanten, vor. Und das zeigt auch, dass wir mit unserem Vorstoss sehr wohl auf aktuelle, keineswegs unnötige Anliegen aufmerksam gemacht haben.
Wir Postulanten sehen dem in der Postulatsbeanwortung auf kommendes Jahr angekündigten diesbezüglichen Bericht und Antrag an den Landtag daher mit Interesse entgegen. Die Schweiz ist uns in diesem Punkt schon einen Schritt voraus. Dort will man Lehrlingsbetriebe künftig verstärkt fördern, indem die Ausbildung von Lehrlingen zum Kriterium bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird. Eine entsprechende Gesetzesanpassung hat vor einigen Wochen die eidgenössischen Räte passiert.
Die Postulanten werden die dringend zu führende sozial- und gesellschaftspolitische Diskussion darüber weiter einfordern, welche Art von Unternehmen und Unternehmertum wir uns in Liechtenstein wünschen. Wünschen wir uns Unternehmen, die ihrer Verantwortung für ihre Mitarbeitenden nachkommen, ihnen und ihren Familien eine im Rahmen des unternehmerisch möglichen eine dauerhaft gesicherte Existenz und eine ebensolche Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall, Alter, Invalidität und Tod ermöglichen? Wünschen wir uns Unternehmen und Unternehmer, die wenig Staat, wenig Regulierung und Kontrolle brauchen, die nicht auf dem Rücken der Angestellten Gewinnmaximierung anstreben, sondern einen verantwortungsvollen und in gewisser Weise auch fürsorglichen Umgang mit Ihren Mitarbeitenden aus Überzeugung und aus eigenem Antrieb pflegen? Gute Unternehmer wissen, warum sie das tun. Solche Unternehmer, echte Sozialpartner, von denen es in Liechtenstein Gott sei Dank sehr viele gibt, wünschen wir Postulanten uns. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Männer und Frauen Abgeordnete. Ich bedanke mich bei der Regierung für die Beantwortung des vorliegenden Postulats betreffend die Zuschlagskriterien im Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen.
Wir haben die Beantwortung wohl so zur Kenntnis zu nehmen. Es sei alles schon gesetzlich geregelt, und was noch zusätzlich gewünscht wird, ist leider nicht zu bekommen. Schade, kann ich da nur sagen. Sinnvolle, pragmatische und zuverlässige Lösungen zur Berücksichtigung sozialer Belange im öffentlichen Vergaberecht scheint es nicht zu geben und werden von der Regierung auch in Zukunft nicht gewünscht. Und wenn man die zahlreichen EuGH Urteile liest - Beispiele davon kann man auch in dieser Vorlage nachlesen -, gab es bis dato auch keine Möglichkeit, Zuschlagskriterien sozialer Natur effektiv und rechtssicher zu nutzen. Dem will nun wenigstens die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie Abhilfe schaffen. In der Schweiz wird voraussichtlich eine Richtlinie betreffend die Zusatzkriterien im Bereich Lehrlingsausbildung übernommen werden.
Also ist es doch möglich, und wir Postulanten fuhren oder fahren anscheinend doch nicht auf einem komplett falschen Dampfer. Ich wiederhole an dieser Stelle noch einmal, was ich schon im Mai-Landtag gesagt habe, nämlich dass ich sicher bin, dass die kompetenten Fachleute unseres Landes einen tragfähigen Schlüssel finden würden, um eben Zusatzkriterien sozialer und ethischer Natur zu berücksichtigen. Dieser Versuch wurde sicher auch unternommen, ist aber klar gescheitert, denn es wurde festgestellt, dass Zusatzpunkte, wie wir sie uns vorgestellt haben, nicht zulässig sind. Die europaweite Überregulierung lässt einmal mehr grüssen.
Ich für meinen Teil bin bemüht - und ich hoffe auch, dass viele andere hier in diesem Hohen Haus auch weiterhin darum bemüht sind -, den bescheidenen Rest-Regulierungsspielraum, den wir als souveräner Staat noch haben, nicht auch noch aufzugeben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Im Mai dieses Jahres haben die Abgeordneten der Freien Liste der Postulatsüberweisung mit folgenden Worten zugestimmt: «Es sind beispielhaft vorgeschlagene Kriterien, wie Beschäftigungspolitik, Lohn- und Versicherungspolitik oder Ausbildungspolitik und allenfalls weitere. Und sie alle erscheinen im Öffentlichen Auftragswesen als durchaus sinnvoll, solange Grundsätze wie Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung gewährleistet sind.» Die Postulanten wollen die Auflistung von Zuschlagskriterien für öffentliche Aufträge um die drei sozialen Kriterien «Beschäftigungspolitik», «Lohn- und Versicherungspolitik» sowie «Ausbildungspolitik/Förderung der Mitarbeitenden» erweitern.
Die Regierung schreibt in der Beantwortung, das gehe nicht, und begründet dies zum einen mit fehlenden Zusammenhängen zwischen zu erbringenden Leistungen und den von den Postulanten genannten Kriterien, zum anderen mit einer Nichtübereinstimmung mit EWR-rechtlichen Bestimmungen, weshalb die vorgeschlagenen Kriterien als nicht zulässig zu bewerten sind. Zum Beispiel würde die EFTA-Überwachungsbehörde ESA gegen die von den Postulanten vorgeschlagenen Kriterien «Ausbildungspolitik/Förderung der Mitarbeitenden» Einspruch erheben beziehungsweise ein solches Kriterium als nicht zulässig erklären. Immerhin, das werte ich als kleine gute Nachricht, handelt es sich beim Kriterium «Lohn- und Versicherungspolitik» insofern heute schon um ein zwingendes Kriterium. Offerten sind von vornherein bei der Vergabe auszuschliessen, wenn sie zwingend geltende Voraussetzungen nicht erfüllen. Darunter fallen vor allem die Kriterien über Entgelt, Steuern und Sozialabgaben.
Weiter argumentiert die Regierung mit dem Grundsatz schlanker Gesetze und dem allgemein angestrebten Bürokratieabbau, dem nachzuleben sei, gegen eine Gesetzesänderung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Es scheint, dass ein Ansatzpunkt für eine Änderung in der vom Postulat angedachten Richtung nicht einfach zu finden ist. Eine Mehrheit des Landtags war sich dessen wohl bewusst, ist aber im Mai-Landtag trotzdem der Meinung gewesen, dass das Thema weiterzuverfolgen sei und eine Gesetzesänderung wünschenswert wäre. Man spürt aus der Beantwortung der Regierung, dass sie die Perspektive einnimmt, nichts ändern zu wollen. Meiner Meinung nach geht die Regierung in ihrer Postulatsbeantwortung zu wenig auf die in der Diskussion im Mai-Landtag genannten möglichen Hebel oder Ansatzpunkte ein. Da wurde zum Beispiel Art. 17 des Gesetzes genannt, wo es um Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen geht, insbesondere um Bestimmungen über Ruhe- und Ferienzeiten. Vielleicht könnte man dort nachbessern oder Art. 35b zur Eignung oder Art. 37 zu den Ausschlussgründen von der Offertprüfung nochmals genauer betrachten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Uns Postulanten ging es darum, Vergabekriterien zu erstellen, die weitere Aspekte einschliessen. Dies, da die wirtschaftlich billigste Offerte am Ende vielleicht nicht auch die wirtschaftlich günstigste ist. Es gibt übrigens hierzu eine Studie der Wirtschaftskammer, die einmal geprüft hat, um wie viel teurer eine Firma im Inland die faire Löhne bezahlt, sein dürfte, damit es immer noch rentiert, diesen Auftrag an diese zu vergeben.
Die Postulatsbeantwortung zeigt es allerdings, es ist schwer möglich, weitere Zuschlagskriterien hinzuzufügen. Fast komisch mutet es an, dass das Kriterium «Ausbildungspolitik/Förderung der Mitarbeitenden» heute als Zuschlagskriterium nicht zulässig ist, mit einer neuen Richtlinie der EU aber spätestens zum 18. April 2016 ermöglicht werden muss. Verstehe einer den Sinn solcher Sachen. Nichtsdestotrotz ist es unerlässlich, dass, wenn immer möglich, auf weitere Faktoren geschaut wird.Gesetzlich ist es, wie aufgezeigt, sicher nicht einfach, es muss aber auch möglich sein, neue Lösungen anzudenken und weiterzuentwickeln. Wir werden uns ja nicht vorwerfen lassen, dass wir immer alles, was von Europa kommt, akzeptieren müssen und keine eigenen Ideen einbringen können.
Folgendes Beispiel kann sicher auch jede Region der EU für sich in Anspruch nehmen. Lokale Unternehmen fühlen sich ihren Mitarbeitern und der Umwelt in der Regel verpflichtet. Sie fühlen sich der Ausbildung verpflichtet und kümmern sich um die Umwelt. Hinzu kommt, dass lokale Betriebe, insofern sie selbst produzieren und verarbeiten, weniger Transporte benötigen, dies wiederum kommt der Umwelt und der Lebensqualität zugute und kann die Belastung der Verkehrswege reduzieren.
Eins ist für mich klar, es sollten so wenig Aufträge wie möglich über Landesgrenzen hinaus ausgeschrieben werden müssen. Hierzu kann sicher mit Willen viel bewirkt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Die Postulatsbeantwortung ist so weit in Ordnung. Aber aus dem Titel «Wirtschaftlich günstigste Offerte» schliesse ich, die Zuschlagskriterien sichern die heimischen Betriebe zu wenig ab. Bei gleichem Preis zwischen inländischen und ausländischen Herstellern müsste dem inländischen Hersteller ein Vorteil eingeräumt werden. Auf Seite 13 im Bericht und Antrag steht: «Die Beschreibung des Auftragsgegenstandes hat in einer neutralen Form zu erfolgen, ohne Hinweise auf Marken oder Hersteller.» Siehe Art. 18 im ÖAWG. In Art. 18 Abs. 3 steht dann detaillierter: «... darf in technischen Spezifikationen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen, einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden.» Im Klartext heisst dies, für Anschaffungen aus Steuergeldern ist gesetzlich vorgeschrieben, dem ausländischen Konkurrenten Tür und Tor zu öffnen. Dieser Abs. 3 im Art. 18 sollte nach meiner Ansicht geändert werden. Wenn der Auftragsgegenstand in Liechtenstein hergestellt oder ausreichend be- oder verarbeitet ist, sodass für das Produkt in der Ursprungserklärung mit Präferenznachweis das Land Liechtenstein als Ursprungsland nachgewiesen werden kann, sollen Auftragsgegenstände aus der heimischen Produktion vorranging eingesetzt werden, auch wenn der Preis etwas höher ist. Es kann nun wirklich nicht sein, dass weder ein besonderes Herstellverfahren noch das Ursprungsland noch der Hersteller bestimmt werden darf und deswegen mit öffentlichen Geldern ausländische Konkurrenzfirmen aufgrund eines Gesetzes möglicherweise unterstützt werden müssen.
Wir haben einen sehr kleinen Heimmarkt, der auf jeden Fall geschützt sein muss. In unserem Land existieren viele Betriebe wie Schreinereien, Schlossereien, Fensterbauer, Isolierelementehersteller, Küchenvorrichtungs- und Apparatebauer, um nur einige zu nennen, die einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein beitragen und in Liechtenstein Steuern bezahlen. Die Produkte sind bei uns infolge der bis zu achtfach höheren Lohnkosten gegenüber Billiglohnländern im Osten der EU oftmals etwas teurer, dafür passen die Qualität und die Anpassungsmöglichkeit für spezifisch exakte Erfordernisse. Dass mit den Steuereinnahmen unserer Betriebe, der Staat per Gesetz sich dazu zwingen lässt, bei der ausländischen Konkurrenz einzukaufen und diese zu unterstützen, obwohl die ausländischen Betriebe nichts zu unserer Wirtschaft beitragen, ist unverständlich. Mit solchen Gesetzen wird unseren Betrieben und vor allem der Wirtschaft in Liechtenstein Schaden zugefügt.
Jetzt kommt natürlich sofort der Einwand, der EWR, die EU, ja Brüssel, schreiben uns dies vor. Dem gegenüber steht: Wir schicken Millionen von Franken der EU für ihre Homogenisierung, für die Erschaffung von Arbeitsplätzen, Abbau von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit und für weitere Problempunkte in der EU. Zudem beschäftigen die Unternehmen in Liechtenstein Tausende Bürger aus der EU und leisten damit nochmals zusätzlich einen Beitrag an die Arbeitslosigkeit in der EU. Ich weiss nicht wie viele - schätzungsweise 20 bis 30% aller Beschäftigten in Liechtenstein dürften EU-Bürger sein. Sogar viele Aufgaben im Staat werden von EU-Bürgern ausgeführt. Das ist wohl weltweit einmalig. Ein grosser Teil der Halbfabrikate für die Herstellung der in Diskussion stehenden Auftragsgegenstände wird aus dem Europäischen Wirtschaftsraum bezogen. Diese Punkte, alle zum Vorteil der EU, dürften mehr als genügend Gegengewicht sein, um in Brüssel freundlichst anzuklopfen mit der höflichsten Bitte, diesen Passus für Liechtenstein fallen zu lassen. Ich bitte die Regierung in diesem Sinne, zum Wohle unserer Volkswirtschaft tätig zu werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich habe diese Beantwortung des Postulats so, in dieser Art und Weise, ungefähr erwartet. Es ist eben schade, dass Effizienz, und ich meine hier wirklich finanzielle Effizienz, über allem stehen muss. Ich verstehe einerseits schon, dass bei öffentlichen Ausschreibungen das Transparenzgebot als auch die Neutralität des Staates unabdingbare Elemente sind, und ich verstehe auch, dass es schwierig ist und vielleicht auch ein willkürliches Element in sich trägt, soziale Bedingungen miteinzubeziehen. Es ist aber schade und auch konsternierend festzustellen, dass eben sozial verantwortliches Handeln, in keinster Art und Weise in diese Prozesse einbezogen werden kann oder darf. Man kann sich einfach vorstellen: Ein Betrieb, der sich auf eine öffentliche Ausschreibung meldet, der die Zitrone so gut wie möglich auspressen kann, der ans Limit des gesetzlich Möglichen geht, vielleicht sogar zum Teil ein wenig darüber hinaus, hat grössere Chancen, den Auftrag zu bekommen. Jemand, der vielleicht jemanden anstellt, der nicht so leistungsfähig ist, weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, weil er jung, alt, vielleicht behindert ist, hat einen wirtschaftlichen Nachteil. Ich denke nicht, dass das gesellschaftlich gewünscht ist, und ich glaube auch, dass es möglich sein kann, muss und soll, hier Abhilfe zu schaffen. Vielleicht - das gebe ich zu - ist dieser Gesetzesteil der falsche Ansatzpunkt. Ich glaube aber trotzdem und ich erhoffe mir auch, gerade auch durch die ausstehende Beantwortung des Behinderteneinstellungsgesetz-Postulats, das hoffentlich dann bald auch einmal zur Verfügung steht, dass vielleicht dort andere Wege aufgezeigt werden, wo anzusetzen ist. Ich bedanke mich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte der Regierung für diese Postulatsbeantwortung auch herzlich danken. Ich möchte auch den Postulanten für ihre löbliche Initiative danken. Wie mein Vorredner auch gesagt hat, die Erwartungen waren nicht wahnsinnig gross. Aber ich möchte eben auch einmal ein Praxisbeispiel bringen. Wir haben jetzt gesehen, dass in dieser Beantwortung eben die Stärkung der einheimischen Wirtschaft oder auch die Stärkung der einheimischen Arbeitnehmerschaft nur geringfügig oder eben gar nicht berücksichtigt werden kann.
Nun noch ein bisschen Selbstkritik an einem Beispiel: Wir haben derzeit eine Ausschreibung der LIEmobil laufen, da geht es um die Werbung 2015 bis 2017. Ich möchte das hier nur darstellen und auch ausdrücklich sagen, ich möchte die LIEmobil jetzt auch nicht irgendwie negativ beurteilen, sondern einfach darstellen.
Fakt ist: Wir hatten 2013 einen Landesbeitrag an die LIEmobil von CHF 15,7 Mio. gesprochen, und im 2015 müssen sie noch mit CHF 14 Mio. auskommen. Da muss man ja eigentlich kein Hellseher sein, dass man, wenn man weitere Einkünfte generieren möchte, diese Einschränkung, dieses Korsett eben, weitergeben muss. Es hat also die Ausschreibung für die Werbung 2015 bis 2017 stattgefunden. Und der Zuschlag und die Zuschlagskriterien sind wie folgt:
Den Zuschlag erhält dasjenige Angebot, welches der LIEmobil den höchsten wirtschaftlichen Erfolg verspricht. Also hier werden die Themen Langzeitarbeitslose oder Ausbildung, Qualität der Mitarbeiter, einheimische Mitarbeiterschaft nicht berücksichtigt, in keinster Weise. Da müssen wir uns natürlich immer diese Gefahr auch vor Augen halten, wenn wir schon solche Massnahmen treffen und den LIEmobil so ein enges Korsett auferlegen, dass die das direkt an die Unternehmerschaft weitergeben, dann ist das eben auch klar. Wie wir in diesem Bericht auf Seite 32 sehen, sagte die zu übernehmende Richtlinie 2014/24/EU, dass es möglich ist, dann eben nur auf der Grundlage des Preises oder der Kostenwirksamkeit eine Vergabe durchzuführen. Also ist diese Ausschreibung, wie sie die LIEmobil macht, auch korrekt. Es wird aber auch in diesem Bericht festgehalten: Wenn man die Qualifikation oder die Ausbildung und die Erfahrung der Mitarbeiter als Zuschlagskriterium bewerten möchte, dann ist das nur möglich, wenn das direkt mit der Ausführung des Auftrages zu tun hat. Also da könnte man zusätzlich sicher Spielraum geben, wo man sagt: Halt, man will hier noch Rücksicht nehmen.
Das könnte auch ein Projekt im Zusammenhang mit Langzeitarbeitslosen, hier wäre eine spezifizierte Qualifikation durchaus denkbar, dass man in diese Richtung stösst. Wenn wir dann noch die Erhöhung des Rentenalters vor uns haben, dann wird die Problematik sowieso noch massiv verschärft. Ja, ich wollte in diesem Zusammenhang eben auch diese Sandwich-Situation vom Unternehmer darstellen, dass er hier nicht frei einfach die Möglichkeit hat, auch immer Langzeitarbeitslose zu beschäftigen, also das, was die Postulanten hier angeführt haben, weil er eben in dieser Preisspirale drin ist und hier auch keinen Bonus erhält.
Ja, zum Schluss dieses Praxisbeispiels ist noch die Thematik: Wenn man dann die Pensionskassenbeiträge gerade auch noch gleichzeitig erhöht, dann wird es sowieso noch viel problematischer, hier die teuersten Mitarbeiter einzustellen und hier überhaupt noch existieren zu können. Und ich kann nur beipflichten, dass das billigste Angebot nicht immer das wirtschaftlich günstigste ist, wie es der Abg. Beck gesagt hat. Aber eben, wir müssen dann auch schauen, wie wir dann mit unseren Betrieben, bei denen wir einen massiven Einfluss haben, umgehen. Ja, ich würde mir wünschen, dass man hier auf diese Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter mehr eingehen würde, und ich möchte das natürlich auch auf liechtensteinisch verstanden wissen und ich möchte auch nicht, dass Aufträge, wie ich sie jetzt genannt habe, ins Ausland gehen. Und ich möchte auch nichts von Firmen wissen, die hier keine Substanz haben und solche Aufträge ausführen und dann durch Subunternehmeraufträge oder Scheinangestellte dann im Ausland solche Werbeaktionen und Aufträge ausführen. Also ich denke, das sollte man eben als Gesamtheit schon mitnehmen, und ich habe daher Verständnis für die LIEmobil und hoffe, dass wir künftig hier mehr Einklang finden werden, dass diese Aufträge im Land bleiben können und wir nicht selber schon die Unternehmen in ein Sandwich pressen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christine Wohlwend
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte auf einige Voten kurz eingehen. Ich habe den Eindruck, das ÖAWG wird hier teilweise schlechter dargestellt, als es ist. Ich gebe zu, es ist eine sehr komplexe Materie, aber ich bin sicher, dass die Fachstelle ÖAWG hier gerne Unterstützung in deren Anwendung leisten wird.
Grundsätzlich zur Aussage des Abg. Elkuch: Es wäre sicherlich als national verbundener Mensch wünschenswert, alle Aufträge hier im Land zu behalten. Nun, es ist eine EU-Richtlinie, wir sind EWR-Mitglied. Wir können uns hier sicherlich keine Sondersituation herausnehmen, und ich möchte dieses Argument etwas abschwächen. Gerade vor knapp einem Monat hat die Regierung eine öffentliche Kommunikation getätigt, in der es hiess, dass im Jahr 2013, drei Viertel, also konkret 73%, der öffentlichen Aufträge an Liechtensteiner Unternehmen vergeben worden sind - davon sogar 92%, wenn es Landesaufträge waren. Also glaube ich, wenn man hier von Vergaben ins Ausland spricht, dann müssen wir hier einfach ganz objektiv festhalten, dass es sich hier um eine Minderheit und nicht um eine Mehrheit handelt.
Die zweite Aussage, die ich etwas relativieren möchte, ist, dass man sich als Auftraggeber die Arbeit nicht antut zu prüfen, ob jemand Sozialabgaben und Steuern entrichtet hat. Das wäre meines Erachtens bereits etwas fahrlässig. Es ist ja nicht meine Aufgabe als Auftraggeber, den Nachweis zu erbringen, dass diese Sozialbeiträge entrichtet worden sind. Hier muss man als Bewerber schlicht und einfach eine Bestätigung der entsprechenden Stellen einholen, diese den Bewerbungsunterlagen beilegen. Und aufgrund dieser Bestätigung, dass keine Steuern oder Sozialabgaben offen sind, kann sich der Auftraggeber auch einfach auf dieses verpflichtende Muss-Eignungskriterium stützen, alles andere wäre meines Erachtens wirklich sehr, sehr fahrlässig und fragwürdig.
Ebenfalls zu diesem Gerücht, dass eben immer nur das Billigste genommen werden muss, möchte ich kurz auf Seite 22 der Postulatsbeantwortung, auf die sehr vielfältigen Zuschlagskriterien, eingehen, wovon der Preis unter Punkt c) eben nur einer ist. Wir sprechen hier von «der Dauer und des Termins der Ausführung». Hier kann man sich sehr wohl auch auf Effizienz, auf gut ausgebildete Mitarbeiter, auf Verfügbarkeit von Fachpersonal abstützen. Die Qualität, Punkt b), würde ebenfalls eine Herkunftsbestimmung beispielsweise erlauben, ohne jedoch eine Diskriminierung auszusprechen, um hier nur zwei von vielen Beispielen zu nennen. Ich glaube, der Schlüssel liegt hier in der richtigen Anwendung der komplexen Materie. Und meines Erachtens ist es hier nicht, dass wir uns selbst beschneiden und uns die Möglichkeit geben, weitere Zuschlagskriterien einzufädeln, nur weil wir die bestehenden nicht richtig anwenden. Meines Erachtens wäre das eben eine Bürokratiesteigerung und das wollen wir ja gerade eben nicht. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte zuerst die Ausführungen der Abg. Christine Wohlwend unterstützen, zumindest vor allem in dem Teil, dass das ÖAWG nicht so ganz schwarz und weiss zu sehen ist. Ich denke, das ist richtig. Vor allem auch in Bezug auf die Auftragserteilungen durch das Land und die Gemeinden, die eben schon grossmehrheitlich im Land verbleiben. Das ist Fakt.
Dann noch ein paar Worte vor allem zu den Ausführungen des Abg. Manfred Batliner in Bezug auf das Spannungsfeld. Sie haben es gut dargelegt mit dem Beispiel der LIEmobil. Ja, wir müssen uns eben auch bewusst sein, wenn wir eben die Zitrone pressen, dann muss jemand die Zeche zahlen. Und im Normalfall ist es eben so, dass den Letzten die Hunde beissen. Damit will ich sagen, dass die Schwächsten in der Kette dann normalerweise häufig die Konsequenzen zu tragen haben. Dazu verweise ich auch auf das nächste Traktandum, wo ich mich wieder melden werde. Damit will ich sagen, wir müssen uns auch selbst ein bisschen an der Nase nehmen. Gerade wenn wir unpopuläre, harte Sparmassnahmen durchsetzen müssen, müssen wir diese Komponenten auch miteinbeziehen; das einfach als genereller Hinweis.
Dann noch, ohne der Diskussion zum BPVG-Minium vorgreifen zu wollen, ja, es ist halt so, dass da gewisse Kosten auf den Staat abgewälzt werden, und in einem freien und liberalen Wirtschaftssystem ist das eben nicht so das Optimale, denke ich. Aber ich werde das gerne dann beim entsprechenden Traktandum breit ausführen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, in der Beantwortung dieses Postulats hat man wieder einmal gesehen, dass die EWR-Regeln uns eben doch einen sehr engen Spielraum setzen und der jetzige Gesetzesrahmen offenbar die bestehenden Möglichkeiten bereits ausschöpft.
Wie man aus der Postulatsbeantwortung herauslesen kann, sieht die Regierung keine Veranlassung respektive ist sogar dagegen, dass weitere Zuschlagskriterien in das Gesetz aufgenommen werden. Im Unterschied dazu, hat der schweizerische Nationalrat in der Frühjahrs-Session gegen den Willen des Bundesrats beschlossen, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zukünftig berücksichtigt werden soll, ob ein Betrieb Lehrlinge ausbildet oder nicht, das heisst, dass die Ausbildung in den Katalog der Zuschlagskriterien aufgenommen wird. Wie die Abg. Christine Wohlwend bereits ausgeführt hat, wird der ganz grosse Teil der öffentlich ausgeschriebenen Aufträge im Inland vergeben, es gehen also knapp 75% der Aufträge an inländische Firmen, 23% des Auftragsvolumens gehen in die Schweiz, nach Österreich sind es noch 3,1% und nach Deutschland nur noch 0,3%. Man sieht also, dass die Aufträge fast zu 100% zumindest im gleichen Wirtschaftsraum vergeben werden. Grundsätzlich hat die Tatsache, ob ein Betrieb Lehrlinge ausbildet oder nicht, weder etwas zu tun mit der fachlichen Eignung eines Unternehmens im Hinblick auf dessen wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit noch mit dem Kriterien für die Erteilung des Zuschlags. In der Postulatsbeantwortung kann man aber auf Seite 28 nachlesen, dass ein solches Kriterium durchaus mit der Richtlinie vereinbar sein kann, wenn kein Gemeinschaftsrecht, wie beispielsweise das Diskriminierungsverbot oder der freie Dienstleistungsverkehr, verletzt wird. Nachdem ja sowohl die Schweiz, Österreich wie auch Deutschland das duale Ausbildungssystem kennen, wäre nach meiner Auffassung wenigstens die Aufnahme eines Zuschlagkriteriums «Ausbildung» durchaus denkbar und zulässig, da im Normalfall sich ja praktisch nur Firmen aus diesen drei Ländern um diese öffentlich ausgeschriebenen Aufträge bewerben. Das zu dieser Sache.
Dann noch eine kurze Bemerkung zum Votum des Abg. Manfred Batliner: Ich sehe den Zusammenhang zwischen der Kürzung des staatlichen Beitrags an die LIEmobil und der neuerlichen Ausschreibung für diese Werbezwecke von der LIEmobil nicht ganz. Die LIEmobil würde diese Ausschreibung genauso machen, ob jetzt der staatliche Beitrag höher oder weniger hoch ist, er ist einfach EWR-konform ausgeschrieben worden, das ist alles. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich vorab für die anregende Diskussion zu dieser Postulatsbeantwortung bedanken.
In der Postulatsbeantwortung ist ausgeführt, dass wir auf der einen Seite zwingende Auftragsbestimmungen, Ausschluss-Auftragsbestimmungen und Eignungskriterien haben. Das sind sogenannte K.-o.-Kriterien, die darüber entscheiden, ob ein Offertsteller ausgeschlossen wird oder nicht. Dann kommen wir zu den Zuschlagskriterien gemäss Art. 44: Hier gibt es zwei Varianten, es gibt das wirtschaftlich günstigste Angebot oder eben die Offerte mit dem niedrigsten Preis. Wie Sie der Diskussion, die soeben geführt worden ist, entnehmen können, ist es auch in Liechtenstein so, dass in der Regel nicht die Variante mit dem niedrigsten Preis, sondern die wirtschaftlich günstigste Offerte, bei der auch ganz andere Kriterien zur Anwendung gelangen, angewendet wird. Was aber elementar ist, ist, dass die Zuschlagskriterien mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen müssen. Und ich denke, an diesen Rahmen müssen wir uns halten, ob uns das nun gefällt oder nicht. In diesem Zusammenhang bin ich doch etwas erstaunt über die Aussage der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer, die gesagt hat, dass sinnvolle, pragmatische Regelungen von der Regierung nicht gewünscht werden. Also das ist schlichtweg falsch. Diesen Vorwurf kann ich in dieser Form nicht gelten lassen. Wir haben einen sehr engen rechtlichen Rahmen, der von der EU-Seite her vorgegeben ist, und wir müssen uns in diesem engen Rahmen auch bewegen.
Dasselbe gilt auch betreffend die Aussagen des Abg. Herbert Elkuch. Wir müssen das Diskriminierungsverbot beachten. Wir können nicht einfach inländische Lieferanten bevorzugen, wie es uns gefällt. Und dennoch, wenn man die Auftragsstatistik anschaut, die von verschiedenen Abgeordneten auch schon erwähnt worden ist, ist es so, dass im Jahr 2013 ein sehr grosser Teil, nämlich 92% der Aufträge, an liechtensteinische Offertsteller gegangen ist. Ich glaube, damit wird auch signalisiert, dass die Regierung schon darauf achtet, dass die Aufträge hier im Land bleiben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion wird nicht mehr benützt und wir können abstimmen.
Wer mit dem Antrag der Regierung, das Postulat vom 28. März 2014 abzuschreiben, einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat das Postulat betreffend die Zuschlagskriterien im Gesetz über das öffentliche Auftragswesen mit 25 Stimmen einhellig abgeschrieben. Gleichzeitig haben wir Traktandum 4 erledigt. -ooOoo-