Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 2: Kleine Anfragen.
Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Abg. Elfried Hasler
Guten Morgen. Danke für das Wort. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
In der Finanzplanung 2015 - 2018 werden CHF 3,5 Mio. für eine erste Rheinwuhrsanierungsetappe vorgesehen. Das Projekt Rheinwursanierung wird dabei mit Gesamtkosten von CHF 50 Mio., verteilt über einen längeren Zeitraum, angegeben. Neben der Sanierung des Rheinwuhrs stehen mittel- bis langfristig weitere Projekte, wie eine Ausweitung des Flussbettes oder der Bau eines Rheinkraftwerkes, im Raum. Anlässlich der Behandlung des Rechenschaftsberichtes im Juni-Landtag 2013 wurde zur Sanierung des Rheinwuhrs von Regierungsseite noch Folgendes ausgeführt: «... das ist in der aktuellen Situation zum Staatshaushalt wahrscheinlich kein grosses Thema, dass wir hier noch solche ‹Hosenlüpfe› angehen.» Dazu meine Fragen:- Was hat die Regierung dazu bewogen, die Rheinwuhrsanierung, trotz der in der Einleitung erwähnten Zurückhaltung im 2013, nun doch anzugehen?
- Welches sind die Gründe für dieses CHF 50 Mio. Sanierungsprojekt?
- An welchen Stellen des Rheinwuhrs besteht der grösste Sanierungsbedarf?
- Was beinhaltet die erste Sanierungsetappe in den Jahren 2016 bis 2018?
- Kann sichergestellt werden, dass an den Stellen, die nun mit grossem finanziellem Aufwand saniert werden, nicht in ein paar Jahen eine Flussbettausweitung erfolgt, die diese Investitionen in Millionenhöhe infrage stellen würde?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich wünsche Ihnen nochmals einen guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
Wie aus dem Landesvoranschlag 2015 hervorgeht, wurden in den Jahren wie folgt Rückstellungen für die Pensionen von Magistraten gebildet oder aufgelöst:
2012 CHF 113'176 aufgelöst
2013 CHF 5'763'278 gebildet
2014 CHF 480'000 aufgelöst
2015 CHF 198'000 sollen wieder an Rückstellungen gebildet werden
Der Rückstellungsspiegel des Rechenschaftsberichtes 2013 gibt auf Seite 397 Auskunft, dass mit Stand 31.12.2013 CHF 15 Mio. für Pensionen von Magistraten, also für die ehemaligen Regierungsmitglieder, zurückgestellt sind. Meine Fragen:- Auf wie viele Personen welchen Jahrgangs verteilen sich die Rückstellungen von CHF 15 Mio.?
- Würde die gesamte Regierung mit Ende dieser Legislaturperiode in politische Rente gehen, wie viel wäre für jedes Regierungsmitglied unter «Pensionen Magistraten» zurückzustellen?
- Es könnte sich möglicherweise um einen erklecklichen Betrag handeln, der am Ende der Legislatur für Pensionen der Magistraten zurückgestellt werden muss. Ist ein angemessener Betrag nach dem Vorsichtsprinzip in die Finanzplanung 2013 bis 2018 eingerechnet?
- Sind die laufenden Arbeitnehmerbeiträge, die für ehemalige Regierungsmitglieder vom Staat bei einem optionalen Verbleib in die Pensionskasse eingezahlt werden, in den Rückstellungen eingerechnet?
- Wenn nein, wie hoch waren diese im Jahr 2013 global?
Dann habe ich eine Kleine Anfrage zum :
Die liechtensteinischen Botschaften, Missionen und ständigen Vertretungen im Ausland beschäftigen jeweils auch Bedienstete (Servicepersonal, Raumpfleger, Köche usw.), die im Budget nicht unter Aufwendungen für Personal ausgewiesen werden, sondern unverständlicherweise den Raumkosten zugeteilt sind. Zudem verfügt das Amt für Personal (APO) weder über Informationen zu diesen Personen noch über deren Anstellungsverhältnisse. Meine Fragen:- Wie viele Bedienstete waren im Jahr 2013 bei welchen liechtensteinischen Botschaften mit welchem Anstellungsgrad beschäftigt?
- Wie stellen sich die Aufwände für Bedienstete für das Jahr 2013 pro Auslandsvertretung dar?
- Wird allenfalls bei Anlässen bedürfnisgerecht zusätzliches Personal zugezogen?
- Falls ja, wie hoch waren die Aufwände für dieses zusätzliche Personal pro Auslandsvertretung im Jahr 2013?
- Zu welchen Bedingungen in Bezug auf Sozialversicherungen sind die Bediensteten angestellt?
Dann habe ich eine Kleine Anfrage zum Thema :
Im Gemeinderatsprotokoll Nr. 60 vom 9. Sept. 2014 der Gemeinde Triesenberg wird unter Traktandum 750 einstimmig beschlossen, für die Pfarrkirche Triesenberg und die Kapelle Malbun Antrag bei der Regierung zu stellen, dass diese unter Denkmalschutz gestellt werden. Das Amt für Kultur- und Denkmalpflege hat die Unterschutzstellung im Jahr 2013 begrüsst. Im gleichen Traktandum ist zu lesen, dass bei der Pfarrkirche Schäden vorhanden seien, welche nach der Unterschutzstellung zu 50% durch das Land zu bezahlen wären. Meine Fragen: - Gibt es im Verfahren der Unterstellung eines Gebäudes unter Denkmalschutz ein Übergabeprotokoll oder Ähnliches, in welchem die bestehenden Schäden oder anstehenden Reparaturen aufgeführt sind?
- Wie ist die Kostenverteilung bei Schäden oder Reparaturen, die bereits vor der Unterstellung unter Denkmalschutz bestanden haben, zwischen Gemeinde und Land?
- Gibt es eine Übergangsfrist für die Kostenverteilung bei versteckten Schäden, die von vor der Unterstellung unter Denkmalschutz herrühren?
- Wurde Art. 24 des Denkmalschutzgesetzes im Rahmen der Konkordatsverhandlungen in Bezug auf das Anrecht der Kirche auf Subventionen geprüft?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Dann noch eine Kleine Anfrage zum :
Die Telecom Liechtenstein (TLI) wurde 2013 nicht an die Swisscom verkauft. Die Regierung hat entschieden, unter gewissen Bedingungen 50% der Gewinne des Staatsunternehmens abzuschöpfen. Das Geschäft der TLI scheint zu florieren wie lange nicht. Meine Fragen: - Wie wird sich der Gewinn der TLI unter Hochrechnung des vierten Quartals 2014 entwickeln?
- Welche Mittel werden voraussichtlich durch den Erfolg der TLI 2014 dem Staat und somit seinen Bürgerinnen und Bürgern zufliessen?
- Welche Mittelflüsse an den Staat und somit seine Bürgerinnen und Bürger prognostiziert die Regierung für die nächsten fünf Jahre?
- Wie lautet die Strategie der TLI in Bezug auf das Spannungsverhältnis von möglichst hohem Gewinn und attraktiver Preisgestaltung?
Ich bedanke mich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :
Die Schweizer Kantone harmonisieren die wichtigsten Ziele und die Dauer der obligatorischen Schule und der Schulstufen. Die obligatorische Schule beträgt neu elf Jahre, da der Kindergarten obligatorisch und ebenfalls mitgezählt wird. Das HarmoS-Konkordat gilt für diejenigen Kantone, welche dem Konkordat beigetreten sind. Spätestens auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 müssen die Beitrittskantone die Inhalte des Konkordats umgesetzt haben. Ab diesem Zeitpunkt dauert die Primarstufe in allen Kantonen sechs Jahre. Ausnahme ist meines Wissens der Kanton Tessin. Meine Fragen:- Fast die gesamte Schweiz stellt auf sechs Jahre Primarschule und zwei Jahre obligatorischen Kindergartenunterricht um. Darin ist meines Wissens auch die obligatorische Kindergartenpflicht für Fremdsprachige beinhaltet. Prüft Liechtenstein ebenfalls eine Umstellung auf sechs Jahre Primarschule und eine zweijährige Kindergartenpflicht?
- Falls nein, was sind die Gründe, weshalb wir bei der bisherigen Struktur bleiben, obwohl mehr oder weniger die gesamte Schweiz auf eine neue Struktur umstellt?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage, welche das betrifft:
Ich habe zur Kenntnis genommen bzw. so ist es auf Seite 20 des Berichts und Antrags Nr. 87/2014 nachzulesen, dass das Schulamt in seiner Stellungnahme zur Abänderung des Staatspersonalgesetzes und weiterer Gesetze vorgeschlagen hat, dass eine Regelung vorgesehen werden solle, wonach Lehrer, die mit einem Tätigkeitsverbot gemäss § 220 Strafgesetzbuch belegt seien, den zuständigen Stellen im In- und Ausland gemeldet werden müssen. Darauf wurde geantwortet - und das kann ebenfalls auf Seite 20 nachgelesen werden -, dass dies über den Inhalt der gegenständlichen Vorlage hinausgehe und dass allenfalls bestehende Unzulänglichkeiten im Gesetz durch das zuständige Ministerium zu erfolgen habe. Ich frage deshalb beim Ministerium für Bildung nach:- Gibt es Unzulänglichkeiten im Gesetz, die das Führen einer sogenannten schwarzen Liste untersagen und dadurch eine Meldung an in- und ausländische Stellen somit verunmöglichen?
- Wenn diese Gesetzeslücke tatsächlich besteht, wann und wie gedenkt die Regierung diese zu korrigieren?
- Wenn kein gesetzliches Verbesserungspotenzial besteht, dann bitte ich um eine klare Antwort, wie in Liechtenstein mit fehlbaren oder gar mit einem Tätigkeitsverbot auferlegten Lehrpersonen umgegangen wird. Wie wird sichergestellt, dass diese Personen weder im In- noch im Ausland mit Schutzbefohlenen arbeiten?
Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :
Am 2. Oktober 2013 hat der Landtag mit 19 Stimmen die Petition zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Stabsstelle für Chancengleichheit, eingereicht vom Frauennetz Liechtenstein, an die Regierung zur geeigneten Behandlung überwiesen. Der zuständige Gesellschaftsminister hat anlässlich der Debatte in Aussicht gestellt, im Laufe dieses Jahres dem Landtag eine Lösung zu präsentieren, wie die Aufgaben dieser Stabsstelle neu strukturiert werden können. Die Gründung eines Vereins und einer Ombudsstelle für Menschenrechte erschien damals die wahrscheinlichste Variante, um die vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit mit der geforderten Unabhängigkeit zu übernehmen. Nun wissen wir, dass der bisherige interimistische Stabsstellenleiter, ein Mitarbeiter im Ministerium für Gesellschaft, die Landesverwaltung per 1. Januar 2015 verlassen wird und abermals personelle Veränderungen bei der Stabsstelle anstehen werden. Meine Fragen hierzu:- Welche Arbeiten haben beim Ministerium für Gesellschaft in dieser Angelegenheit seit Überweisung besagter Petition stattgefunden?
- Welche Lösung zeichnet sich für die Weiterführung oder Neustrukturierung der Stabsstelle für Chancengleichheit ab und bis wann kann mit einer entsprechenden Vorlage an den Landtag gerechnet werden?
- Welche Übergangslösung bis zur definitiven Umsetzung plant die Regierung infolge des Abgangs des interimistischen Stabsstellenleiters für die Zeit ab 1. Januar 2015?
- Könnnen die gesetzlichen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit mit den aktuell zur Verfügung stehenden Stellenprozenten, die weit unter den ursprüglichen 200% liegen, in zufriedenstellender Weise erfüllt werden?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die :
Regierungsrat Zwiefelhofer hat in der Diskussion zum Massnahmenpaket III gesagt - ich zitiere: «Und das KOFL ist eine Forschungseinheit an der Universität.» Braucht die KOFL noch eine zusätzliche Förderung oder kann man das nicht anders lösen, indem man das entweder in einer Art Lehrstuhlfinanzierung angeht oder generell: Können in diesem grossen Budget diese CHF 150'000 nicht auch Platz haben? Auch bei anderer Gelegenheit drückten Abgeordnete ihre Hoffnung auf ein Weiterbestehen der KOFL aus, trotz der Streichung der separaten Förderung durch das Land. Mittlerweile kennen wir das Ergebnis: Offensichtlich war es nicht möglich, über die Wirtschaft oder den Zugang zu Geldern der Forschungsförderung eine tragfähige Lösung zu finden. Zeitungsberichten zufolge ist aber volkswirtschaftliche Kompetenz an der Uni ein verpflichtender Bestandteil und eine Erwartung für das Renommee der Uni. Meine Fragen dazu: - Welche praktische Bedeutung hatte die KOFL für die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen der Regierung?
- Welche Funktionen, welche die KOFL wahrnahm, werden inskünftig von welchen Amtsstellen zu erfüllen sein?
- Sah die Regierung nicht die Möglichkeit, für volkswirtschaftlich relevante Analysen (z.B. im Bereich der Steuern, im Bereich der Entwicklung von Einkommens- und Vermögensverteilung, im Bereich der Sozialsysteme) das KOFL im bestehenden finanziellen Rahmen zu berücksichtigen, damit das
Know-how im Land verbleibt und das Amt für Statistik entlastet bleibt, anstatt Expertisen im Ausland in Auftrag zu geben?
- In einem Interview erwähnte Regierungsrat Zwiefelhofer, dass «aktuell noch zwei Projekte der Regierung über die KOFL laufen». Um welche zwei Projekte handelt es sich?
- Sieht die Regierung neu gegründete sogenannte Thinktanks als möglichen Ersatz für das KOFL?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft die :
Ein nicht so hypothetischer Fall ist: Durch Krankheit fällt ein Arbeitnehmer über längere Zeit aus. Nach 30 Tagen setzt die Taggeld- (Lohnersatz-)Zahlung ein. Taggeldzahlungen erfolgen ohne Pensionskassenabzug, welche der Arbeitgeber während dieser Zeit auch nicht einbezahlt, und ohne AHV-Abzug. Was auf den ersten Blick logisch erscheinen mag, muss doch dazu führen, dass bei diesem Taggeldempfänger - ohne AHV- und Pensionskassenabzug - Jahre mit Beitragslücken entstehen. - Ist diese Annahme richtig? Falls die Antwort nein ist, erübrigt sich die zweite Frage, welche wäre:
- Gibt es in unserem Sozialsystem noch weitere Regelungen, welche diesen unerwünschten Effekt des Entstehens von Beitragslücken haben?
Und meine abschliessende Kleine Anfrage betrifft die :
«Die landwirtschaftliche Grundsatzdebatte wird im 2014 erfolgen», dies ist ein Zitat, gesprochen von Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer im Oktober-Landtag 2013 bei der Behandlung des Berichts und Antrags Nr. 59/2013. Thema war damals die Änderung von Art. 7 des Landwirtschaftsgesetzes zum Finanzierungsmodus. Dem Landtag wurde zugesichert, dass er sich einmal während der Legislaturperiode mit der grundsätzlichen agrarpolitischen Ausrichtung befassen kann, idealerweise im ersten oder zweiten Jahr. Die daraus resultierende gewünschte Stossrichtung soll verbindliche Anhaltspunkte für den Budgetierungsprozess geben. Der Finanzrahmen lief im Jahr 2013 aus. Seither werden die Finanzmittel vom Landtag im jährlichen Budgetprozess, unter Konto 805, gesprochen. Für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern ist dies schwierig, weil sie ohne mittelfristige Perspektive leben. Meine Fragen hierzu:- Ich fand dieses Thema nicht in den Regierungsvorlagen für 2014 (vom 28.1.2014) und daher die Frage: Wann wird die Regierung diese landwirtschaftliche Grundsatzdebatte im Landtag initiieren?
- Bis wann können wir mit den entsprechenden Grundlagen rechnen?
- Welche Veränderungen sieht die Regierung unter dem Konto 805 im Landesvoranschlag im Vergleich zum Vorjahr vor? Welche Konsequenzen hat dies für die Bäuerinnen und Bauern und sind sie darüber informiert bzw. wann werden sie darüber informiert?
Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
Mit der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit am vorletzten Wochenende hat die Saison für Dämmerungseinbrüche wieder begonnen. Diese sind meist bandenmässig organisiert und finden besonders häufig in Grenzgebieten und Orten in Autobahnnähe statt, weiss die eidgenössische Polizeidirektorenkonferenz. Gemäss Kantonspolizei St. Gallen ist dies in der Ostschweiz die Achse Wil - St. Margrethen - Sargans. Damit gehört Liechtenstein zwangsläufig zu den offenbar bevorzugten Zielgebieten für Einbrecher. Meine Fragen dazu:- Wie lauten die diesbezüglichen Erkenntnisse der Landespolizei auf unser Land bezogen?
- Wie reagiert die Landespolizei auf dieses Gefahrenpotenzial?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Meine Kleine Anfrage zum Thema :
Ab nächstem Jahr sollen die Schüler in Skilagern nur noch mit einem anstatt wie bisher von drei bis vier Skilehrern betreut werden. Dies aus Spargründen. Ob die Hebel immer am richtigen Ort angesetzt werden, ist fraglich. Der Skiunterricht zum Beispiel ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Breitensports. Ein paar Fragen dazu an das zuständige Ressort: - Kann mit der minimierten Anzahl Skilehrer ein Unterricht gewährleistet werden?
- Können Lehrpersonen alleine die Aufgaben der fehlenden Skilehrer übernehmen?
- Sind die Lehrpersonen geschult, um Skiunterricht zu erteilen?
- Werden genug Betreuungspersonen zur Verfügung stehen, damit auch bei Problemen, wie zum Beispiel bei Unfällen, entsprechend reagiert werden kann?
- Wird mit diesem Schritt nicht das Skilager als Ganzes obsolet?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
Die Sorge vor den Auswirkungen der Ebola-Epidemie löst auch in Liechtenstein Fragen aus. Aus einem Bericht des Schweizer Fernsehens kann folgendes zitiert werden: «Um zu verhindern, dass Ebola-Kranke in andere Länder reisen, führen die betroffenen Länder und Fluggesellschaften an den Flughäfen zudem Temperaturmessungen durch. In Schweizer Flughäfen machten solche Screenings allerdings wenig Sinn, da es keine Direktflüge in die betroffenen Länder gäbe. ‹Im Moment ist es nicht nötig, weitere Massnahmen zu ergreifen.› Zwar gäbe es keine Garantie dafür, dass in der Schweiz nicht auch Ebola-Fälle auftauchen könnten. ‹Es ist denkbar, dass jemand bei der Einreise das Virus in sich trägt, es aber noch nicht ausgebrochen ist.› In einem solchen Fall würden allerdings auch die Screenings wenig nützen, weil erst beim Ausbruch der Krankheit die entsprechenden Symptome auftreten. Gleichzeitig ist eine Person erst dann ansteckend, wenn die Krankheit ausgebrochen ist.» Aufgrund dieser Tatsache kann nicht ausgeschlossen werden, dass mögliche Personen auch nach Liechtenstein einreisen und zu einem späteren Zeitpunkt entsprechende Symptome zeigen können. Meine Fragen: - Liegen Informationen in Liechtenstein vor, wohin sich eine Person mit entsprechenden Symptomen wenden muss, wenn sie einen Verdacht auf eine Ebola-Infektion hat?
- Wäre es möglich, innerhalb 24 Stunden einen Blutschnelltest durchzuführen?
- Verfügen spezielle Amtsstellen wie Polizei oder das Landesspital Vaduz über die entsprechenden Schutzbekleidungen bzw. sind diese vorbereitet, um notfalls eine bestmögliche Versorgung erkrankter Personen und einen optimalen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten?
- Sind die entsprechenden Einrichtungen gut vorbereitet und das Personal bestmöglich trainiert, um dann möglicherweise auch mit mehreren Fällen - z.B. Patient und Angehörige - sicher umzugehen?
- Sollte ein begründeter Verdacht auf eine Ebola-Erkrankung vorliegen, existiert ein Alarmplan oder eine Checkliste bei den entsprechenden Organisationen?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Erlauben Sie mir eine weitere Anfrage in Bezug zum Thema - dies, da nicht das Rheinwuhr den Inhalt meiner Anfrage darstellt:
Es ist festzustellen, dass die öffentliche Hand, über verschiedenste Organisation hinweg, sich mit der künftigen Ausgestaltung bzw. der Nutzung des Rheins oder von Teilen des Rheins beschäftigt. So sind angeblich das Amt für Umwelt mit der Aufweitung, die LKW mit der energetischen Nutzung und die Gemeinde Vaduz mit einem Grundwasserschutzkonzept am Rhein beschäftigt. Zusätzlich stellt sich im Zuge des Projekts Industriezubringer Vaduz-Triesen die Frage der Schnittstelle zum Rheindamm. Die öffentliche Hand gibt für all diese Projekte Studien in Auftrag und weist doch erhebliche Planungskosten aus. Hierzu meine Fragen:- Sind dies alle Projekte der öffentlichen Hand, welche sich mit dem Rhein bzw. dem unmittelbar angrenzenden Land beschäftigen, oder gibt es weitere Projekte?
- Sind diese Projekte, Planungen und Studien miteinander abgestimmt bzw. wissen sie voneinander?
- Wie viel Geld wurde bereits für diese bekannten Projekte für Planung und Studien in Auftrag gegeben?
- Gesetzt den Fall, der Landtag würde noch in diesem Jahr einen Grundsatz fällen, den Rhein für weitere zehn Jahre so zu belassen, wie er ist, bzw. nur unbedingt notwendige Unterhaltsarbeiten zuzulassen, um wie viel könnte der Staatshaushalt entlastet werden?
Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste Kleine Anfrage betrifft :
Der Presse war zu entnehmen, dass Frau Regierungsrätin Frick Gast bei der Konferenz der Eidgenössischen Erziehungsdirektoren war. Dabei wurde auch über das Projekt HarmoS und den Lehrplan 21 gesprochen. Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen:- Ist geplant, das Projekt HarmoS auch für Liechtenstein zu übernehmen?
- Bestehen Überlegungen, an unseren Schulen den Lehrplan 21 einzuführen?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft das Thema :
In der Schweiz treten 2015 neue Brandschutzvorschriften in Kraft, die darauf abzielen, das Verhältnis von Aufwand und Wirkung zu optimieren. Unter anderem sind in Einfamilienhäusern in der Regel keine spezifischen Massnahmen mehr zu treffen. Die Änderungen zielen darauf ab, Erleichterungen einzuführen, ohne dass Personen künftig einen geringeren Schutz geniessen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass Häuser in Holzbauweise zukünftig bis zu acht Stockwerke hoch sein dürfen. Häuser bis zu einer Höhe von 30 Metern gelten künftig als Gebäude mittlerer Höhe. Ich habe folgende Fragen:- Woran orientieren sich die jetzigen Brandschutzvorschriften Liechtensteins? Sind diese gleich, grosszügiger oder strenger als in der Schweiz?
- Wie viele Geschosse dürfen Holzhäuser in Liechtenstein haben?
- Bis zu welcher Bauhöhe gelten Gebäude als solche mittlerer Höhe?
- Falls die Bauvorschriften in Liechtenstein strenger sind, denkt die Regierung daran, die gelockerten Bau- und Brandschutzvorschriften der Schweiz demnächst zu übernehmen?
Die dritte Kleine Anfrage betrifft die , und zwar insbesondere die Rufnummernportierung:
Seit der Privatisierung der liechtensteinischen Telekommunikation haben wir nun bereits den vierten Mobilfunkanbieter, auf dessen Netz der Mobilfunk für die Kunden der Telecom Liechtenstein übertragen wird. Wie schon bei früheren Wechseln des Mobilfunkanbieters haben die bei der TLI verbleibenden Kunden nun das Problem, dass diese ihre Rufnummer nicht mitnehmen können, wenn sie zum neuen Partner der TLI, zur österreichischen Telekom Austria Group, hier in Liechtenstein bekannt unter FL1, wechseln wollen. Es besteht also die Gefahr, dass nun auch noch die letzten verbleibenden Mobilfunkkunden der TLI vergrault werden. Ursache dafür ist die nicht vorhandene Möglichkeit der Nummernportierung, die zugleich Basis für Wettbewerb in diesem Sektor ist. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an die Regierung:- Warum ist die Nummernportabilität in Liechtenstein noch nicht eingeführt worden, obwohl eigentlich klar ist, dass die Nummernportabilität das Herzstück eines liberalisierten Telekommunikationsmarktes ist?
- Wie lange müssen die liechtensteinischen Kunden noch warten, bis eine Nummernportierung, wie sie in anderen Ländern längst eingeführt ist, auch in Liechtenstein möglich ist?
- Art. 16 des Kommunikationsgesetzes sieht vor, dass die Betreiber von öffentlichen Telefonnetzen die Nummernportierung sicherzustellen haben, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Deshalb die Frage: Auf wie hoch werden aktuell die Kosten für die Herstellung der Nummernportierung noch geschätzt?
- Wie schätzt die Regierung die Marktsituation in der Festnetztelefonie und im Internetgeschäft ein? Herrscht in den Augen der Regierung in diesen Sektoren genügend Wettbewerb in Liechtenstein?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
Am 29. Oktober 2014 hat Liechtenstein zusammen mit 50 weiteren Staaten und Jurisdiktionen die Vereinbarung zur Umsetzung des neuen globalen Standards zum automatischen Austausch von Steuerinformationen unterzeichnet.
Die Vereinbarung schafft einen multilateralen Rahmen, um bilateral mit interessierten und geeigneten Staaten den neuen Standard umzusetzen. Als Teil der sogenannten Early Adopters Group ist Liechtenstein bereit, den neuen Standard ab 2017 anzuwenden.
Das Land hat sich an der Ausarbeitung eines einheitlichen globalen Standards aktiv beteiligt. Wichtige liechtensteinische Anliegen waren dabei die Wahrung des Schutzes der Vertraulichkeit der Daten, des Grundsatzes der Spezialität und des Prinzips der Gegenseitigkeit. Im gesamten Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an die Regierung richten:- Gibt es einen Standard, wonach sichergestellt ist, dass das Partnerland beim automatischen Austausch die Daten vertraulich und zum vorgesehenen Zweck verwendet?
- Beabsichtigt die Regierung, mit all jenen Staaten, welche als sogenannte Early Adopters den automatischen Informationsaustausch unterzeichnet haben, Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen?
- Hat die Regierung Informationen, dass solche Doppelbesteuerungsabkommen von solchen Staaten nun zügig angegangen werden bzw. abgeschlossen werden können?
- Gibt es aus heutiger Sicht nach wie vor Staaten, welche sich letzte Woche zum automatischen Informationsaustausch bekannt haben, welche jedoch Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein verweigern?
Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :
Wenn ein Arzt für seine Praxistätigkeit eine Aktiengesellschaft gründet, kann er hohe Beiträge an Sozialleistungen sparen und sich von der Gesellschaft entsolidarisieren. Gemäss Urteil des Verwaltungsgerichtshofes 2013/67 wollte ein Arzt statt eines Einkommens von mehr als CHF 1,2 Mio. nur noch ein Einkommen von CHF 300'000 deklarieren. Alleine dadurch hätte er Beiträge an die AHV-IV-FAK von über CHF 100'000 pro Jahr eingespart, also mehr als der durchschnittliche Jahreslohn in diesem Land.
Gemäss Ausführungen der Regierung im Oktober-Landtag ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes 2013/67 nicht endgültig und wurde an den Staatsgerichtshof weitergezogen. Anscheinend ist man trotz eines steuerpflichtigen Erwerbs im Umfang von CHF 1'244'290 im Jahr 2010 nicht bereit, ein Jahresbruttogehalt von CHF 515'394 zu versteuern. Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:- Wie viele Ärzte mit OKP-Zulassung haben für ihre Tätigkeit eine juristische Person gegründet?
- Welchem Prozentsatz der Gesamtzahl der Ärzte mit OKP-Zulassung entspricht die Zahl gemäss der Antwort auf Frage 1?
- Wie hoch sind die von der Steuerverwaltung minimal verlangten Lohnauszahlungen in der Praxis?
- Bei wie vielen Ärzte-Gesellschaften besteht Uneinigkeit zwischen der Steuerverwaltung bzw. der AHV bei der Festlegung der Höhe des Lohns?
- Wie viele Verfahren sind schon entschieden und wie viele sind noch hängig?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage betreffend :
Das betriebliche Mobilitätsmanagement der Regierung in Sachen Parkplatzbewirtschaftung sieht vor, dass eine Parkierungsdauerkarte pro Monat 30 Franken kostet. Das ist für einen Dauerparker sehr moderat. Das System ist bis hierher logisch, dass nämlich in der Landesverwaltung eine Person, die mit dem Auto zur Arbeit kommt und somit einen Parkplatz beansprucht, dafür etwas bezahlt, wenn auch nicht viel.
Nun kommt etwas sehr Erstaunliches: Wer keinen Parkplatz beansprucht, wird belohnt. Wer keinen Parkplatz beansprucht, erhält pro Monat CHF 50 in sein Portemonnaie. Im Jahr sind dies CHF 600 aus dem Topf der Steuergelder pro Person, die keinen Parkplatz beansprucht.
Den Anreiz für die Angestellten, das Auto zu Hause zu lassen, lässt sich der Staat sehr teuer zu stehen kommen: Einerseits verlangt er für die tägliche Parkgebühr sehr wenig - CHF 1 pro Tag bei einem Dauerparker - und anderseits zahlt er denjenigen Angestellten, die keinen Parkplatz beanspruchen, pro Monat eine Bonuszahlung von CHF 50 - also fast 2 Franken pro Tag. Meine Fragen dazu an die Regierung sind: - Was hat dies mit einem zielführenden Mobilitätsmanagement bzw. einer Parkplatzbewirtschaftung zu tun?
- Wie sieht bei dieser Parkplatzbewirtschaftung die Modellrechnung für den Staat konkret aus? Wie viel Einnahmen generiert das Land aus den Parkgebühren von CHF 30 pro Monatsparker oder CHF 1.50 pro Tagesparker im Jahr, und in welcher Höhe zahlt das Land insgesamt Bonuszahlungen von CHF 50 pro Monat im Jahr aus?
- Wie ist der direkte Vergleich des Mobilitätsmanagements des Landes mit jenem der Privatwirtschaft? Dies in Frankenbeträgen. Was zahlen im Vergleich Dauerparker pro Monat, und wie viel Geld erhalten Angestellte in der Privatwirtschaft, die keinen Parkplatz beanspruchen, pro Monat?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe vier Kleine Anfragen. Die erste Kleine Anfrage betrifft die : Die Firma Abraxas Informatik AG mit Hauptsitz in St. Gallen programmierte das Programm eTax zur elektronischen Erfassung der Liechtensteiner Steuererklärung und ist weiterhin für den Support zuständig. Dazu stellen sich drei Fragen: - Wie hoch sind derzeit die vereinbarten Kosten für die Steuerlösung eTax für das Land Liechtenstein und allenfalls für die Gemeinden pro Jahr, und für wie lange gilt die Vereinbarung noch?
- Wie hoch waren die Kosten für eTax für das Land Liechtenstein und für die Gemeinden Liechtensteins in den vergangenen Jahren seit Projektstart?
- Sind am Programm eTax weitere Änderungen vorgesehen? Wenn ja, mit welchen Kosten ist für das Land oder die Gemeinden zu rechnen?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft die :
Liechtenstein verweist auf seine lange praktizierte humanitäre Tradition. Derzeit wird die Ausschaffung von zwei Familien mit Kleinkindern aus Liechtenstein vorbereitet. Sie haben zwar keinen anerkannten Flüchtlingsstatus, müssen aber aufgrund der Familienkonstellation als besonders schützenswert gelten. Die eine Familie mit drei Kleinkindern stammt aus Weissrussland, das Jüngste wurde in diesem Jahr in St. Gallen als Frühgeburt geboren, die älteren zwei besuchen hier den Kindergarten. Der Vater erlitt Folter und ist bei Rückschaffung nach Weissrussland suizidgefährdet. Eine Rückschaffung hat für die Familie mit hoher Wahrscheinlichkeit dramatische Folgen.
Die zweite Familie, eine Somalierin mit zwei Kleinkindern, ist auf ärztliche Betreuung der Kinder angewiesen. Kinderarzt Dr. Walch betreut die Kinder derzeit. Die Frau flüchtete im Alter von 15 Jahren nach Bedrängung und Vergewaltigung durch die somalische Al-Shabaab-Miliz. Die Rückkehr ist keine Option. Wenn die Frau und ihre zwei Kleinkinder wie geplant ins stark mit Flüchtlingen belastete Italien ausgeschafft werden, droht ihnen der Wegfall der notwendigen ärztlichen Pflege und einer Perspektive. Dazu stellen sich folgende Fragen:- Kann man solchen besonders schützenswerten Familien in Ausnahmefällen nicht einen humanitären Aufenthalt gewähren, um insbesondere den Kindern weitere Traumata und gesundheitliche Risiken zu ersparen?
- Da in solchen Fällen kein rechtlicher Anspruch auf eine humanitäre Aufnahme geltend gemacht werden kann, würden bei Aufnahme auch keine Präzedenzfälle geschaffen. Sieht dies die Regierung anders?
- Welchen Stellenwert hat für die Regierung die von Liechtenstein unterzeichnete UNO-Kinderrechtskonvention beim Entscheid für oder gegen die humanitäre Aufnahme von Familien ohne anerkannten Flüchtlingsstatus mit Kleinkindern, die auf gute ärztliche Betreuung angewiesen sind?
Die dritte Kleine Anfrage betrifft, ebenso wie die Anfrage der Vizepräsidentin, die :
Seit Jahren ist die Stabsstelle für Chancengleichheit nicht mehr gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag mit 200 Stellenprozenten besetzt. Die Regierung begründet die Verzögerungen mit der Verwaltungsreform. Ein Teil der Gleichstellungsaufgaben soll gemäss Regierung zukünftig vom Amt für Soziale Dienste, der andere Teil von einer Ombudsstelle für Menschenrechte bewältigt werden. Ein detailliertes Konzept ist aber noch nicht bekannt. Ausserdem hat der interimistische Leiter der Stabsstelle für Chancengleichheit, der etwa 50% für diese Aufgabe verwendet hat, gekündigt. Dazu stellen sich die Fragen: - Wie ist der Stand der Umstrukturierung; bis wann werden die Gleichstellungsaufgaben wieder ordnungsgemäss durchgeführt werden können?
- Wird die Regierung die Stelle des interimistischen Stelleninhabers im ersten Quartal des Jahres 2015 neu besetzen und mit wie vielen Stellenprozenten?
- Wenn ja, wie stellt sie sicher, dass das aufgebaute Wissen und die Erfahrung beim Stellenwechsel nicht verloren gehen?
Die vierte Kleine Anfrage betrifft den (IPCC):
Die derzeitige Liechtensteiner Klimapolitik basiert auf der Energiestrategie 2020, die im Mai 2012 verabschiedet wurde. Der Klimarat präsentierte am 2. November 2014 den Synthesebericht des fünften Klimaberichtes. Darin werden die Resultate der drei Teilberichte, erschienen im September 2013 sowie im März und April 2014, insbesondere für politische Entscheidungsträger zusammengefasst. Bei der Vor-stellung des Berichtes wurde vor allem betont, dass nur noch ein kurzes Zeitfenster von zwei bis drei Jahrzehnten existiert, in dem der Klimawandel zu akzeptablen Kosten gebremst werden kann. Sollte dagegen nicht rasch etwas unternommen werden, würden die Kosten stark ansteigen, warnte der Klimarat. Dazu stellen sich folgende Fragen:- In welcher Art und Weise fliessen die Erkenntnisse aus dem neusten Bericht des Klimarates in die aktuelle Liechtensteiner Klimapolitik mit ein?
- Werden die Liechtensteiner Klimaziele, die auf der Energiestrategie 2020 basieren, an neue wissenschaftliche Resultate aus der Klimaforschung angepasst?
- Wie und in welchen Abständen werden die Liechtensteiner Klimaziele evaluiert und Anpassungen vorgenommen?
Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste Kleine Anfrage betrifft den bzw. das Schreiben der Regierung an die amerikanische Botschaft vor einem Jahr:
Am 5. November 2013, also auf den Tag genau vor einem Jahr, teilte die Regierung mit, dass sie in einem Schreiben an die amerikanische Botschaft in Bern «die USA um detaillierte Auskunft über Art und Umfang allfälliger Abhörmassnahmen durch die NSA in Liechtenstein ersucht» habe. Dazu meine Fragen:- Hat die Regierung eine Antwort bekommen?
- Wenn ja, war die Antwort detailliert und aufschlussreich?
- War die Regierung mit der Antwort zufrieden und beruhigt?
- Oder: Sieht oder sah sich die Regierung aufgrund der Antwort allenfalls veranlasst, sich künftig gegen Abhörungsattacken besser zu schützen?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft die :
Im Zuge der Abklärungen für unsere Motion zur Abschaffung der Revisionspflicht für KMU wurden wir von der Stabsstelle EWR informiert, dass Anfragen von Abgeordneten vom zuständigen Ministerium beantwortet oder abgesegnet werden müssten. Wenn es diese Regelung in dieser Form oder so ähnlich gibt, würde dies in meinen Augen dem Informationsgesetz widersprechen und einer Ungleichbehandlung von Landtagsabgeordneten gegenüber beispielsweise Journalisten oder Bürgern, die sich mit einer Frage an ein Amt wenden, gleichkommen.
Ich bitte die Regierung um Aufklärung, ob bzw. was für eine Regelung es bezüglich der Bearbeitung und Beantwortung von Fragen von Landtagsabgeordneten gibt.
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Anfragen. Somit haben wir Traktandum 2 erledigt. -ooOoo-