Interpellation zur Kindergartenpflicht fremdsprachiger Kinder der Abgeordneten Manfred Batliner, Alois Beck, Gerold Büchel, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Eugen Nägele und Christine Wohlwend vom 25. August 2014
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 4: Interpellation zur Kindergartenpflicht fremdsprachiger Kinder der Abgeordneten Manfred Batliner, Alois Beck, Gerold Büchel, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Eugen Nägele und Christine Wohlwend vom 25. August 2014.
Wird seitens der Interpellanten das Wort gewünscht?Abg. Eugen Nägele
Geschätzter Präsident, geschätzte Abgeordnete, guten Morgen. Guten Morgen auch an die Mitglieder der Regierung.
Gestützt auf Art. 45 der Geschäftsordnung vom 19. Dezember 2012 für den Liechtensteinischen Landtag reichen die unterzeichneten Abgeordneten der FBP-Fraktion eine Interpellation ein und laden die Regierung ein, nachfolgende Fragen in Bezug auf die Kindergartenpflicht fremdsprachiger Kinder zu beantworten:
Der Besuch des Kindergartens ist in Liechtenstein grundsätzlich freiwillig, wobei die Regierung das letzte Jahr vor der Schulpflicht als obligatorisch erklären kann. Gemäss Schulgesetz Art. 23 Abs. 3 Bst. a besteht diese einjährige Pflicht zum Kindergartenbesuch in jedem Fall für fremdsprachige Kinder. Für die Interpellanten ergeben sich daraus die folgenden Fragen: - Wie viele Kinder in Liechtenstein besuchen beide Kindergartenjahre, wie viele nur eines und wie viele Kinder besuchen den Kindergarten gar nicht? Bei der Beantwortung dieser Frage ist neben der Anzahl Kinder im Total zusätzlich die Anzahl fremdsprachiger Kinder auszuweisen.
- Gibt es fremdsprachige Kinder, welche den Kindergarten in Liechtenstein gar nicht besuchen und direkt in die Schule eintreten? Wenn ja, welches sind die Gründe dafür?
- Nach welchen Kriterien wird festgelegt, ob es sich bei einem Kind um ein «fremdsprachiges Kind» handelt oder nicht? Wer setzt diese Kriterien fest und wer prüft die Einhaltung?
- Welche Möglichkeiten hat die öffentliche Hand, um diese gesetzliche Vorschrift im Härtefall durchzusetzen?
- Wie beurteilen die Regierung einerseits und die betroffenen Lehrpersonen andererseits den Nutzen der gegenwärtigen Bestimmungen?
- Würde nach Einschätzung der betroffenen Lehrpersonen die Ausdehnung der Besuchspflicht für fremdsprachige Kinder auf beide Kindergartenjahre aus
- Integrationsüberlegungen und
- zur weiteren Verbesserung der Sprachkompetenz
einen spürbar höheren Nutzen bringen? - Wie beurteilen sowohl Regierung einerseits und die betroffenen Lehrpersonen andererseits den Nutzen dieser Bestimmung generell?
- Gibt es Anhaltspunkte, wonach fremdsprachige Kinder, welche nur ein Kindergartenjahr absolvieren, im Vergleich zu fremdsprachigen Kindern, welche beide Kindergartenjahre absolvieren, im späteren schulischen Verlauf benachteiligt sind? Wie verhält es sich zu nicht fremdsprachigen Kindern?
- Sieht die Regierung im Speziellen, aber auch die Lehrpersonen, Handlungsbedarf bezüglich Ausbau der Kindergartenpflicht von fremdsprachigen Kindern? Für wie viele Kinder würde dies eine Änderung der aktuellen Situation bedeuten?
- Aufgrund des Gleichheitsgebots scheint die Regelung, wie sie bereits im aktuellen Gesetz verankert ist, nicht unproblematisch zu sein. Wie stellt sich die Regierung generell zur Sonderbehandlung fremdsprachiger Kinder gemäss Schulgesetz Art. 23? Würde eine Ausdehnung auf zwei Pflichtjahre für fremdsprachige Kinder etwas an der Haltung der Regierung ändern?
Begründung: In den vergangenen Jahren wurde in Liechtenstein viel zur Integration der hier lebenden Bevölkerung getan. Auch wenn bereits grosse Fortschritte erzielt wurden, sehen die Interpellanten nach wie vor Handlungsbedarf beim Abbau von sprachlichen Barrieren. Für die unterzeichneten Mitglieder der FBP-Fraktion wäre ein möglicher Ansatz die Ausdehnung der bestehenden Kindergartenpflicht für fremdsprachige Kinder von derzeit einem Jahr auf zwei Jahre. Für eine weitere Bearbeitung dieses Themas ist es aber wichtig zu wissen, von welchem Mengengerüst gesprochen wird und welche qualitativen Verbesserungen der sprachlichen Integration durch diese Ausdehnung zu erwarten sind. Zudem ist es den Interpellanten auch wichtig zu wissen, wie sich die betroffenen Lehrpersonen zu einer allfälligen Ausdehnung stellen und ob nach ihrer Einschätzung überhaupt Handlungsbedarf gegeben ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir werden die Interpellation an die Regierung weiterleiten.
Damit haben wir Traktandum 4 erledigt und ich darf Sie jetzt zu einer Milchpause in die Säulenhalle einladen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:25 bis 10:55 Uhr).
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