Interpellation zur Aufdeckung von Vergehen durch die im Rahmen der letzten Steueramnestie erhaltenen Daten der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 4. August 2014
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 12: Interpellation zur Aufdeckung von Vergehen durch die im Rahmen der letzten Steueramnestie erhaltenen Daten der Abgordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 4. August 2014.
Wird seitens der Interpellanten das Wort gewünscht? Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Anwesende, guten Morgen. Gestützt auf Art. 45 der Geschäftsordnung vom 19. Dezember 2012 für den Liechtensteinischen Landtag, Landesgesetzblatt 2013 Nr. 9, reichen die unterzeichneten Abgeordneten, das sind die Abgeordneten Wolfgang Marxer, Thomas Lageder und die Sprechende, eine Interpellation ein und laden die Regierung ein, nachfolgende Fragen zur Aufdeckung von Vergehen durch erhaltene Daten aus der im Jahr 2011 durchgeführten letzten Steueramnestie zu beantworten.- Bei wie vielen Personen ergab sich im Rahmen der letzten Steueramnestie, dass sie widerrechtlich Beiträge an einkommenschwache Versicherte gemäss Krankenversicherungsgesetz bezogen haben?
- Wie viele Personen davon haben aus eigenem Antrieb nicht nur die Steuerhinterziehung, sondern auch die falschen Angaben beim Antrag auf Prämienverbilligung angezeigt?
- Für welche Delikte ausserhalb der Bestimmungen des Steuerrechts gilt die Straffreiheit, die Art. 156 des Steuergesetzes in der für die gegenständliche Steueramnestie geltenden Fassung in Aussicht stellt? Gilt dies auch für die jetzt geltenden Artikel 142 (einmalige Straffreiheit nach Schweizer Model) und 156 (Amnestie ohne detaillierte Unterlagen) des Steuergesetzes?
- Gibt es auch bei widerrechtlich bezogenen Sozialleistungen eine Art Amnestie bei Selbstanzeigen? Wie ist diese gegebenenfalls ausgestaltet?
- Bei wie vielen Personen, bei denen es sich im Rahmen der Steueramnestie ergab, dass sie widerrechtlich Beiträge an einkommensschwache Versicherte bezogen haben, wurde Strafanzeige erstattet?
- Aus welchen Gründen wurde jeweils bei wie vielen Personen auf eine Strafanzeige verzichtet? Auf welche gesetzlichen Bestimmungen stützt sich gegebenenfalls dieser Verzicht?
- Für welche Jahre wurden aufgrund falscher Angaben ausgegebene Beiträge an einkommensschwache Versicherte zurückgefordert? Auf welche Bestimmungen stützt sich die Berechnung der Höhe der Rückforderungen, insbesondere für welche Jahre ausbezahlte Beiträge zurückverlangt werden?
- In welchem Verhältnis stehen die im Rahmen der Steueramnestie aufgedeckten widerrechtlichen Bezüge einerseits zur Aufdeckung von Vergehen über Selbstanzeigen in Steuersachen in früheren Jahren und andererseits zur Aufdeckung von Vergehen mittels anderer Massnahmen?
- Wie stellt sich die Situation bei anderen staatlichen Leistungen dar, deren Ausrichtungskriterien oder Bemessungsgrundlagen von der Höhe des Einkommens und Vermögens abhängig sind, insbesondere bei AHV-Ergänzungsleistungen aber auch bei anderen Beiträgen?
- Wurden im Rahmen der Steueramnestie auch Delikte aufgedeckt, die nicht in die Kategorie Sozialmissbrauch fallen? Wenn ja, welche Delikte wurden im Rahmen der Steueramnestie noch aufgedeckt?
- In welchen Fällen von Sozialmissbrauch können bei hinreichendem Verdacht, Finanzintermediäre zur Herausgabe von Daten aufgefordert werden? Und die letzte Frage:
- Wie oft wurde in den vergangenen drei Jahren das Bankgeheimnis aufgrund von Verdacht auf Sozialmissbrauch aufgehoben?
Zur Begründung: In Liechtenstein zählt der soziale Ausgleich zu einer bedeutenden Aufgabe des Staates. Dies stellt er unter anderem durch verschiedene Massnahmen zur Steigerung der Chancengleichheit oder durch die Ausrichtung von Beiträgen an einkommensschwache Personen unter Beweis. Bedeutend ist, dass diese Beiträge zielgenau sind. Insbesondere aufgrund des strukturellen Haushaltdefizits ist der Ruf nach Verhinderung von Sozialmissbrauch lauter geworden. Nun hat sich gezeigt, dass es offenbar eine nennenswerte Anzahl Personen gibt, die sich Sozialleistungen erschleicht. Im Rahmen der Behandlung des Rechenschaftsberichts 2013 der Regierung an den Hohen Landtag im Juni 2014 führte Regierungsrat Mauro Pedrazzini auf eine Frage des Abgeordneten Christoph Wenaweser aus, dass durch die Selbstanzeigen bei der letzten Steueramnestie Fälle aufgetreten sind, bei denen unter Zugrundelegung des richtigen Vermögens oder richtigen Einkommens eine Prämienverbilligung nicht angezeigt gewesen wäre, und in diesen Fällen hat eine Rückforderung stattgefunden. Die Höhe der Rückforderungen betrug rund CHF 300'000.
Zudem sind weitere Konsequenzen für die fehlbaren Personen möglich. Gemäss Art. 29 Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes, Strafbestimmungen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen bestraft, wer durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise einen Beitrag aufgrund dieses Gesetzes erwirkt, wozu auch die Beiträge an einkommensschwache Versicherte gemäss Art. 24b KVG zählen dürften. Auf eine Anschlussfrage des Abgeordneten Christoph Wenaweser, ob auch widerrechtlich bezogene AHV-Ergänzungsleistungen zurückgefordert worden sind, konnte Herr Regierungsrat Mauro Pedrazzini ad hoc keine Antwort geben, stellte aber eine Beantwortung dieser Anschlussfrage in Aussicht. Auch in diesen Fällen würde bei einer Erschleichung von Leistungen durch falsche Angaben eine Bestrafung drohen, die den selben Strafrahmen umfasst.
Mittels dieser Interpellation wollen die Interpellanten in Erfahrung bringen, wie konkret mit diesen Sozialmissbrauchsfällen umgegangen wird, zum einen mit einem Blick auf aufgetretene Fälle, zum anderen mittels einiger breiter gefasster allgemeiner Fragen zum allgemeinen Umgang mit Sozialmissbrauch in Liechtenstein. Die fraglichen Fälle sind zudem besonders interessant, da sie die unterschiedliche Bewertung von Steuerhinterziehung und Sozialmissbrauch, also dem Vorenthalten von Mitteln, die dem Staat gemäss Gesetz zustehen, und dem Bezug von staatlichen Geldern, die den betreffenden Personen nicht zustehen, veranschaulichen. Vor allem die Debatten um Schwarzgeld in jüngster Vergangenheit haben dazu angeregt, die gesellschaftliche Wertung von Steuerhinterziehung zu überdenken. Ein Blick auf innerstaatliche Phänomene kann diese Debatten auf eine breitere Basis stellen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir werden auch diese Interpellation an die Regierung überweisen, und haben Traktandum 12 erledigt. -ooOoo-