Postulat zu den Zuschlagskriterien im Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen ÖAWG der Abgeordneten Christoph Beck, Peter Büchel, Frank Konrad, Violanda Lanter-Koller, Judith Oehri, Karin Rüdisser-Quaderer, Thomas Vogt und Christoph Wenaweser vom 28. März 2014
Landtagspräsident Albert Frick
Wir wenden uns jetzt Traktandum 6 zu, ich möchte dann aber um 19 Uhr kurz unterbrechen. Traktandum 6: Postulat zu den Zuschlagskriterien im Gesetz über das öffentliche Auftragswesen ÖAWG der Abgeordneten Christoph Beck, Peter Büchel, Frank Konrad, Violanda Lanter-Koller, Judith Oehri, Karin Rüdisser-Quaderer, Thomas Vogt und Christoph Wenaweser vom 28. März 2014.
Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. In der Begründung des Postulats schreiben wir Postulanten, dass der gemäss den heute gültigen Zuschlagskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zum Zuge kommende wirtschaftlich günstigste unter Umständen lediglich der für den Moment billigste Anbieter, aber am langen Ende keineswegs wirtschaftlich günstig oder gar der wirtschaftlich günstigste in einer gesamtheitlichen Betrachtung sein muss.
Wir ersuchen daher die Regierung, die Einführung weiterer Zuschlagskriterien zu prüfen, die sich nach der Beschäftigungspolitik, nach der Lohn- und Versicherungspolitik sowie nach der Ausbildungspolitik und der Förderung der Mitarbeiter richten.
Dabei geht es uns um mehr als um die blosse Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen, es geht uns um eine politische Aussage dazu, welche Art von Unternehmen und Unternehmertum wir uns in Liechtenstein wünschen. Wünschen wir uns Unternehmen, die ihrer Verantwortung für ihre Mitarbeitenden nachkommen, ihnen und ihren Familien eine im Rahmen des unternehmerisch Möglichen dauerhaft gesicherte Existenz und eine ebensolche Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall, Alter, Invalidität und Tod ermöglichen?
Oder kann es in unserem insgesamt nach wie vor vergleichsmässig wohlhabenden Land sein, dass arbeitswillige, fleissige Menschen in ihrem Anstellungsverhältnis nicht genug verdienen, um sich ein Leben in Anstand und Würde leisten zu können? Wollen wir in Liechtenstein einer leider steigenden Zahl das demütigende Ersuchen um Sozialhilfe zumuten? Ein Blick in die Landesrechnung zeigt, dass der Aufwand für wirtschaftliche Einzelfallhilfe im Jahr 2013 gegenüber 2012 von CHF 5,891 Mio. um fast 24 Prozent auf CHF 7,276 Mio. angestiegen ist. Wollen wir Unternehmen, die mit befristeten Anstellungsverhältnissen operieren und unter Umständen bewusst die wirtschaftlichen Folgen saisonaler oder konjunktureller Beschäftigungsschwankungen über die Arbeitslosenversicherung der Allgemeinheit überantworten? Wollen wir Unternehmen, welche ihren Angestellten gegenüber staatliche Wohnbeihilfen als Lohnbestandteil darstellen? Diese belaufen sich im Durchschnitt der letzten drei Jahre auf nicht weniger als CHF 1,94 Mio. pro Jahr.
Nein, wir Postulanten wollen das nicht. Wir wollen Unternehmen und Unternehmer, die wenig Staat, wenig Regulierung und Kontrolle brauchen, die nicht auf dem Rücken der Angestellten Gewinnmaximierung anstreben, sondern einen verantwortungsvollen und in gewisser Weise auch fürsorglichen Umgang mit ihren Mitarbeitenden aus Überzeugung und aus eigenem Antrieb pflegen. Gute Unternehmer wissen, warum sie das tun.
Natürlich können diese Unternehmen in der kurzfristigen Betrachtung einer einzelnen Auftragsvergabe mitunter nicht jeweils die Billigsten sein, aber langfristig werden sie in der Summe des Gesagten die Günstigsten sein. Genau diese Unternehmen, die in Liechtenstein die überwiegende Mehrheit darstellen, brauchen wir.
Es ist uns bewusst, dass das ÖAWG keine Allzweckprophylaxe darstellt, aber die Regierung kann mit einer Prüfung und allfälligen Ergänzung der Zuschlagskriterien zumindest eine klare Botschaft dahingehend abgeben, mit was für Unternehmen die Öffentliche Hand zusammenarbeiten sollte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich möchte noch einen etwas anderen Blickwinkel einnehmen als mein Fraktionskollege.
In einer Studie des SECO zu den kantonalen und ausserkantonalen Auswirkungen von Firmenansiedlungen wird Folgendes ausgeführt:
Der Wertschöpfungseffekt besteht aus der direkt durch die Ansiedlung generierten Wertschöpfung plus den indirekten und induzierten Effekten aufgrund des Einkaufs von Vorleistungen und Investitionsgütern sowie wegen der zusätzlichen Konsumnachfrage.
Sowohl die indirekte als auch die induzierte Wertschöpfung lösen ihrerseits weitere Wertschöpfungseffekte via Einkommensverteilung und Gütereinkauf aus, die sogenannten Multiplikatoreneffekte. Der gesamte Wertschöpfungseffekt ist somit meistens höher als der unmittelbare wirtschaftliche Impuls durch die Ansiedlung, gemessen zum Beispiel an der Anzahl neu geschaffener Arbeitsplätze.
Nun, warum sage ich das? In den vergangenen drei Jahren haben wir in der Gemeinde Ruggell, wo ich Gemeinderätin bin, einige Aufträge vergeben - immer korrekt nach den Bestimmungen des ÖAWG. In der Regel waren die ausschlaggebenden Kriterien der Preis, die Qualität und eventuell noch der Termin. In ganz wenigen anderen Fällen habe ich gesehen, dass andere Kriterien zur Anwendung gelangten.
Was ich eingangs in Bezug auf Firmenansiedlungen ausgeführt habe, gilt aber auch für die Vergabe von Aufträgen. Wenn die Vergabe ins Ausland erfolgt oder an Firmen, die mit sogenannten billigen Arbeitskräften aus dem Ausland operieren, so können die Multiplikatoreneffekte nicht spielen. Es gibt übrigens hierzu eine Studie der Wirtschaftskammer, die einmal geprüft hat, um wieviel teurer eine Firma im Inland, die faire Löhne bezahlt, sein dürfte, damit es immer noch rentiert, diesen Auftrag an diese zu vergeben.
Es muss uns als Auftraggebende daran gelegen sein, dass die Mitarbeitenden der Auftragnehmenden nicht ausgenutzt werden und dass die Betriebe ihrer sozialen Verantwortung nachkommen. Dies kann durch eine Erweiterung der Zuschlagskriterien, wie wir dies im Postulat vorschlagen, gewährleistet werden. Wir müssen wieder zu ganzheitlicheren Betrachtungsweisen gelangen, denn die billigste Lösung ist nicht immer die günstigste Variante für ein Land. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Als Mitpostulantin habe ich mir folgende Überlegungen gemacht:
Durch die Einführung zusätzlicher Vergabe- oder Zuschlagskriterien - natürlich auf der Basis der europaweiten Richtlinien - könnte Liechtenstein als Vorbild fungieren, wenn wir zusätzliche soziale und ethische Standards im öffentlichen Auftragswesen festlegen. Mit einem einfachen zusätzlichen Instrumentarium könnten für liechtensteinische Betriebe Zusatzpunkte gewonnen werden. Zusatzpunkte, welche die soziale und ethische Verantwortung eines Betriebes unterstreichen, ja sogar hervorheben. Ich habe mir überlegt wie ein Betrieb solche Zusatzpunkte erreichen könnte:
- In der Personalführung könnten termingerechte Überweisungen von AHV, betrieblicher Vorsorge, Mehrwertsteuer und Lohnzahlungen sowie die Einhaltung eines Gesamtarbeitsvertrags und transparente Arbeitszeitkontrollen berücksichtigt werden.
- Bei der Geschäftsführung könnten ein Verzicht auf Preisabsprachen, die rechtzeitige Ausführung von Garantiearbeiten sowie die pünktliche Bezahlung der Kreditoren Pluspunkte sein.
- Auch das Thema Ausbildung bietet Potenzial für Punkte: So könnte der Anteil von Lehrstellen und Praktikumsplätzen sowie Lehrstellenverbünden wie die - an dieser Stelle zu würdigende - Initiative «100pro!» der Wirtschaftskammer berücksichtigt werden.
- Auch im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehe ich gute Ansätze für zusätzliche Punkte. Betriebe, die Teilzeitstellen für Mütter und Väter anbieten, die eigene Kitas oder solche im Verbund mit anderen Betrieben aufbauen und Chancen- und Lohngleichheit für Frauen und Männer garantieren, sollten punkten können.
- Auch beim Thema Integration sehe ich Punkte-Chancen: Wer Langzeitarbeitslosen oder beeinträchtigten, schwachen oder benachteiligten Personen einen Arbeitsplatz bietet, sollte belohnt werden.
- Ebenso sollten Unternehmen, die ökologisch vorbildlich handeln, indem sie Lieferanten mit kurzen Transportwegen und die konsequente Förderung von nachhaltigen Produkten berücksichtigen, dafür Punkte erhalten.
Zusatzpunkte wie diese tragen meiner Meinung nach zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit bei. Vielleicht mag es auf den ersten Blick nicht immer als die billigste Lösung erscheinen. Längerfristig jedoch wird es sich lohnen, Vergaben von öffentlichen Aufträgen unter den oben genannten Zusatzkriterien zu vergeben. Ich bin sicher, dass die kompetenten Fachleute unseres Landes dafür einen tragfähigen Schlüssel finden werden.
Meine Fraktionskollegin Judith Oehri hat gesagt, dass wir eine Gesamtschau bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen halten müssen. Diese Aussage kann ich nur bestärken. Die Anwendung von zusätzlichen sozialen und ethischen Kriterien, die jetzt schon mehrfach beschrieben wurden, sollte unbedingt in die Gesamtbetrachtung einer öffentlichen Arbeitsvergabe mit einbezogen werden.
Die Berücksichtigung sozialer Belange und Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kann zu einer nachhaltigen Entwicklung und zu einer wirtschaftlich und sozialen Reform in Liechtenstein beitragen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vorab möchte ich die VU-Fraktion loben, dass Sie solch gute Vorsätze haben. Ich möchte aber bereits jetzt sagen, dass ich das Postulat nicht unterstützen werde. Aber nicht, weil ich den Inhalt nicht gut finde, sondern weil es ein paar sachliche Punkte gibt, die schlicht gegen die Überweisung sprechen.
Vielleicht vorab: Das ÖAWG ist mit Sicherheit keine leichte Kost. Ich glaube auch, die Anwendung des ÖAWG benötigt gerade im Vergabeprozess Erfahrung, vor allem in der Anwendung einzelner Eignungs- und Zuschlagskriterien. Und hier komme ich bereits zu einem meines Erachtens wesentlichen Punkt, der im Postulat eben auffällig ist. Man spricht grundsätzlich von drei Gruppen von Kriterien: Von der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern inklusive Lehrlingsausbildung, von der Lohn- und Versicherungspolitik und auch von der Beschäftigungspolitik, die nun neu als Zuschlagskriterien bei uns in der liechtensteinischen Gesetzgebung einfliessen sollen. Die Abg. Rüdisser-Quaderer hat es erwähnt: selbstverständlich unter Berücksichtigung europäischer Richtlinien. Und hier möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir eben genau aufgrund der ESA, sprich der EFTA-Überwachungsbehörde, diesen Schritt im Jahr 2005 bzw. 2008 reduzieren mussten, als man aus dem damaligen Art. 44 des ÖAWG die Lehrlingsausbildung und die regelmässige Aus- und Fortbildung als Zuschlagskriterium wieder herausstreichen musste.
Und jetzt kommt meine grundsätzliche Anmerkung: Ich frage mich, wieso hier im Postulat nicht verstärkt auf die Eignungskriterien eingegangen wurde. Diese sind Muss-Kriterien bei der Auswahl von Unternehmen; und nur die Unternehmen, die diese Muss-Kriterien erfüllen, haben überhaupt eine Möglichkeit, in den Zuschlagskriterien Punkte zu machen. Und eben in diesen Eignungskriterien weist die ESA darauf hin, dass die Lehrlingsausbildung oder die regelmässige Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern - somit auch die Qualifikation der Mitarbeiter - ein Muss-Kriterium bei der Auswahl eines Unternehmens sein kann. Dasselbe gilt für die Lohn- und Versicherungspolitik und für die Beschäftigungspolitik, die in unserem ÖAWG bereits als Muss-Kriterien enthalten sind. Wir haben letztens in den Medien lesen können, dass wir in über der Hälfte der Gewerke mittlerweile über Gesamtarbeitsverträge verfügen, die auch Angaben zu einem Mindestlohn machen. Dort ist ebenfalls selbstverständlich eine transparente Arbeitszeitaufzeichnung und eine transparente Arbeitszeitkontrolle enthalten. Und schlussendlich stimme ich allen Votanten zu: Das Billigste ist nicht immer das Günstigste - und genau aus diesem Grund entscheidet das bestehende ÖAWG zwischen einem billigen und dem insgesamt wirtschaftlich günstigsten Angebot. Und ich würde sagen - ich schaue nach links -, wir haben professionelle Stellen bei uns im Land, die sich sehr, sehr gut mit der Anwendung des ÖAWG auskennen, und ich glaube, es sind oftmals Anwendungsfehler dieses ÖAWG bzw. fehlende Kenntnisse über die mögliche Auslegung von Eignungs- und eben Zuschlagskriterien, die dazu führen, dass man leider den Billigsten nimmt und nicht den insgesamt wirtschaftlich Günstigsten. Aus diesem Grund muss ich leider dem Postulat negativ entgegentreten. Sie sehen, ich habe hier ein rechtliches Problem. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich dem Votum meiner Vorrednerin nahtlos anschliessen. Das Postulat ist zweifelsohne sehr gut gemeint, aber es ist das falsche Mittel. Ich denke, was hier zu prüfen gefordert wird, ist rechtlich nicht zulässig, ich sehe auch legistisch, wenn man das ÖAWG anschaut, keinen Handlungsbedarf.
Beim Öffentlichen Auftragswesen ist es einfach wichtig Folgendes zu wissen: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gibt es zwei ganz zentrale Schlagwörter. Das eine ist «Transparenz» und das andere ist «Nichtdiskriminierung». Es ist ein ganz klar geregeltes Verfahren. Da gibt es detaillierte europäische Richtlinien, die wir übernehmen müssen, weil wir sonst wieder europarechtliche Probleme erhalten. Zu alledem gibt es auch eine klare Rechtsprechung. Die Postulanten möchten prüfen, ob weitere Zuschlagskriterien aufgenommen werden können. Art. 44 Abs. 1 sagt: «Der Zuschlag wird der wirtschaftlich günstigsten Offerte oder der Offerte mit dem niedrigsten Preis erteilt.» Beim niedrigsten Preis gibt es kein Ermessen - das ist klar. Da geht es um eine Zahl. Zur wirtschaftlich günstigsten Offerte werden in Abs. 2 die Kriterien aufgelistet und da ist das Wort «insbesondere» ganz zentral. Das ist keine abschliessende Aufzählung. Das führen die Postulanten selber aus. Aber das schliesst in sich, dass weitere Kriterien bei der Ausschreibung aufgenommen werden können. Die müssen dann in den Ausschreibungsunterlagen aber klar und transparent dargelegt werden. Der öffentliche Auftraggeber hat das also in der Hand. Also von dem her gesehen, sehe ich keinen Handlungsbedarf. Aber noch wichtiger finde ich, wenn man Abs. 2 liest: Die wirtschaftlich günstigste Offerte bestimmt sich nach Massgabe insbesondere folgender Kriterien, «die mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen». Und das ist absolut zentral bei den Zuschlagskriterien. Ein Kriterium muss einen sachlichen Konnex zum Auftragsgegenstand haben. Und mit Auftragsgegenstand ist das Produkt, zum Beispiel die Dienstleistung oder die Bauarbeit, die gefordert wird, gemeint. Und die Kriterien müssen zur Ermittlung der wirtschaftlich günstigsten Offerte dienen können. Und Kriterien, die rein den Unternehmer betreffen, rein unternehmensbezogen sind, sind nicht zulässig als Zuschlagskriterien. Das wären, wenn schon - das hat meine Vorrednerin auch schon ausgeführt -, Eignungskriterien. Und da muss man auch bei den Vergabeverfahren strikt unterscheiden zwischen Eignungskriterien und Zuschlagskriterien. Bei den Eignungskriterien geht es darum: Kann ein Unternehmer überhaupt am Verfahren teilnehmen? Wenn er die Eignungskriterien nicht erfüllt, dann wird er ausgeschlossen. Und Zuschlagskriterien folgen im Verfahren nach der Offertprüfung, d.h. nach dem Entscheid, wer am Verfahren zugelassen ist. Dann geht es darum, wer den Zuschlag erhält. Und das muss man ganz klar unterscheiden.
Und der Vorschlag der Postulanten ist es nun, die Aufnahme von Kriterien wie die Beschäftigungspolitik, die Lohn- und Versicherungspolitik, die Ausbildungspolitik und die Förderung der Mitarbeiter zu prüfen. Und das ist nicht abschliessend zu verstehen, wie das im Postulat ausgeführt wird. Aber das sind alles keine Zuschlagskriterien. Sie erfüllen die Vorgaben eines Zuschlagskriteriums nicht, weil sie unternehmensbezogen sind. Sie beziehen sich nicht auf den Auftragsgegenstand. Wenn schon, wären dies Eignungskriterien, aber auch bei den Eignungskriterien führt das Gesetz klar aus, dass ein öffentlicher Auftraggeber keine sachfremden Nachweise zur Eignung verlangen darf. Oder er darf sie nur soweit verlangen, wo dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Also auch da ist ein sachlicher Konnex gefordert. Und das Ganze muss prüfbar sein. Man hat da keine reine Entscheidungsfreiheit. Man muss es in den Ausschreibungsunterlagen ganz klar festhalten, weil sonst das Ganze wieder anfechtbar ist und wir dann wieder Haftungsfragen haben, die auf uns zukommen.
Wenn es überprüfbar ist, muss sichergestellt sein, dass keine Diskriminierung stattfindet. Und da bewegen wir uns einfach in einem engen Korsett von europarechtlichen Vorgaben. Da gibt es klare Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof. Meine Vorrednerin hat es ausgeführt bezüglich Lehrlingsausbildung usw: Dies wurde von der ESA schon moniert. Es gibt zwei Berichte und Anträge der Regierung aus den Jahren 2005 und 2008, wo das nachgelesen werden kann. Wenn ich nun die Vorschläge der Postulanten anschaue, glaube ich aber auch, dass das nicht nötig ist. Wenn wir das Gesetz ein bisschen näher betrachten, bietet dieses durchaus Möglichkeiten: Man kann zum Beispiel in den Ausschreibungsunterlagen zwingende Auftragsbestimmungen aufnehmen. Das wird in Art. 17 eigentlich ausgeführt: Zwingende Auftragsbestimmungen können die liechtensteinischen Bestimmungen über den Arbeitsschutz und über die Arbeitsbedingungen, insbesondere Bestimmungen über Entgelt und die Ruhe- und Ferienzeiten, sein. Die Gleichbehandlung von Mann und Frau ist ein Thema wie die fremdenpolizeiliche Behandlung von Drittausländern und Steuern und Sozialabgaben. Also kann man aufnehmen, dass das zwingend erfüllt sein muss. Und wenn das nicht erfüllt ist, dann kann man jemanden von der Offertprüfung ausschliessen. Das ist in Art. 37 ganz klar festgehalten. Auch die Eignung, wenn Steuern oder Sozialabgaben nicht erfüllt werden, wird im Gesetz in Art. 35b aufgeführt. Dann sind diese Eignungskriterien nicht erfüllt und dann kann man einen Offerenten von der Offertprüfung ausschliessen. Also bietet das Gesetz Möglichkeiten. Wir befinden uns hier nicht im luftleeren Raum. Es ist einfach die Frage, wie man das anwendet und was der öffentliche Auftraggeber in die Ausschreibungsunterlagen aufnimmt.
Zusammenfassend sehe ich also keinen Handlungsbedarf, weil es keine abschliessende Aufzählung ist und der Auftraggeber Möglichkeiten hat, das näher auszuführen. Das Gesetz gibt den Rahmen vor, aber zentral für mich ist, dass die hier geforderte Prüfung von neuen Zuschlagskriterium, rechtlich nicht zulässig ist, weil eben, wie erwähnt, nicht der Auftragsgegenstand betroffen ist. Solche Kriterien dienen nicht dazu, die günstigste Offerte zu ermitteln und das ist EWR-rechtlich problematisch. Deshalb kann ich der Überweisung des Postulates nicht zustimmen. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich nehme aus den Voten der Vorredner zur Kenntnis, dass die Unterscheidung zwischen den Zuschlags- und Eignungskriterien zu diesen offenen oder eben nicht offenen Fragen führen. Ich frage mich allerdings, ob nicht doch Zuschlagskriterien formuliert werden könnten, die unsere Ziele bezogen auf den Auftragsgegenstand formulieren würden. Diese könnte die Regierung zumindest prüfen, da eine Aufnahme dieser Zuschlagskriterien in den Katalog gegen aussen doch auch eine gewisse Signalwirkung hätte. Nicht umsonst gibt es ja diese beispielhafte Aufzählung im Art. 44 Abs. 2. Ich möchte aber doch noch einmal grundsätzlich die Anliegen von uns Postulanten darlegen:
Wir möchten grundsätzlich erreichen, dass der Weiterentwicklung des Öffentlichen Auftragswesens Rechnung getragen wird. Auftraggeber im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens haben die Möglichkeit, mit ihren Auftragsvergaben gemeinsame gesellschaftliche Ziele der EU zu unterstützen. Dazu gehören die Ziele im Bereich des Umweltschutzes, der Innovationsförderung, der chancengleichen Beschäftigung, des fairen Handels oder der Einhaltung von Sozialstandards. Da öffentliche Auftraggeber zu den grössten Nachfragern gehören, nehmen sie durch ein sozialverantwortliches Beschaffungswesen einerseits eine Vorbildfunktion wahr, anderseits besteht ein grosses Potenzial, den Markt zu beeinflussen. Durch eine ausgewogene Gewichtung von sozialen und wirtschaftlichen Faktoren bei einer Auftragsvergabe kann die Entwicklung des Gesellschaftsmodells der EU gefördert werden. Dieses beinhaltet neben der Vision einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung auch die Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Wenn wir es erreichen, dass bei der Öffentlichen Auftragsvergabe neben dem Preis vor allem auch Faktoren - wie die Hochwertigkeit der Arbeitsplätze, die Chancengleichheit, die soziale Sicherheit und die Innovationskraft - eine gewichtige Rolle spielen, dann stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis. Mit dem vorliegenden Postulat laden wir die Regierung ein, den Rechtsrahmen im Öffentlichen Auftragswesen hinsichtlich der Berücksichtigung sozialer Erwägungen zu überprüfen. Das Kriterium «wirtschaftlich günstigstes Angebot» soll durch soziale Kriterien ergänzt werden, bezogen auf den Auftragsgegenstand. Wir sind überzeugt, dass dies einen positiven Einfluss auf das Unternehmertum haben würde, abseits von Lohndumping und Gewinnmaximierung. In diesem Sinne bitte ich Sie, geehrte Abgeordnete, um Überweisung des vorliegenden Postulats. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich kann mich hier nur den Ausführungen von Christian Batliner anschliessen. Für mich ist die ganze Sache hier wohl gut gemeint, aber doch etwas zu wenig durchdacht, wie mir scheint, weil rechtlich so schlicht und einfach nicht umsetzbar. Ich denke auch, dass es nicht verboten wäre, vor der Einreichung eines Postulats mit den entsprechenden Fachstellen beim Land Kontakt aufzunehmen. Ich würde jetzt einmal unterstellen, dass es wahrscheinlich, wenn dies stattgefunden hätte, gar nicht erst zur Einreichung dieses Postulats gekommen wäre.
Es wird ja auch im Postulatstext erwähnt, dass bereits heute für die Auftraggeber die Möglichkeit besteht, weitere Zuschlagskriterien zu definieren, sofern diese den Grundsätzen wie Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung entsprechen. Und auch im Sinne des Bürokratieabbaus oder mindestens «Nicht-Ausbaus» ist es für mich nicht einsichtig, wieso wir hier zusätzliche Vorschriften einführen sollen. Wenn überhaupt zusätzliche Vorschriften, dann gehören diese meines Erachtens in die entsprechenden Spezialgesetze, ins Arbeitsgesetz beispielsweise. Oder Themen der Gleichbehandlung gehören in die entsprechenden Spezialgesetze, nicht ins ÖAWG. Es ist einfach auch der falsche Platz hier, jetzt noch Regeln zu definieren, die über die entsprechenden Gesetze, die ohnehin von allen Offertstellern zwingend einzuhalten sind, hinausgehen. Wieso man hier noch weiter gehen soll, wieso es hier auch eine Differenzierung geben soll, sehe ich nicht. Und darum kann ich die Überweisung nicht unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Ich, wir werden der Überweisung dieses Postulats zustimmen. Grund: Es sind beispielhaft vorgeschlagene Kriterien, wie Beschäftigungspolitik, Lohn- und Versicherungspolitik oder Ausbildungspolitik und allenfalls weitere. Und sie alle erscheinen mir im Öffentlichen Auftragswesen als durchaus sinnvoll, solange - und dies ist auch erwähnt - Grundsätze wie Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung gewährleistet sind. Die verschiedenen Bedenken, die geäussert wurden, oder dass sogar weitere Kriterien gar nicht nötig seien usw., hören sich absolut durchdacht und absolut glaubwürdig etc. an. Für mich ist das ein Postulat. Es ist keine Motion, die die Regierung zwingt, eine Vorlage einzubringen. Und wenn die Postulatsbeantwortung Ihre Bedenken und Ihre rechtlichen Fragestellungen bestätigt, dann ist die Postulatsbeantwortung ein Leichtes und wird dementsprechend auch sehr schnell hier im Landtag abgeschrieben. Wenn hingegen Möglichkeiten bestehen, in diesen Bereichen - und die Landtagsvizepräsidentin hat das gesagt - global oder insgesamt durch den Rechtsrahmen soziale Belange mit bzw. höher zu gewichten, egal, ob bei den Zuschlagskriterien oder bei den Eignungskriterien, soll es mir sehr recht sein. Und diesbezüglich bin ich auf die Postulatsbeantwortung der Regierung gespannt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz möchte ich zum Votum der Landtagsvizepräsidentin erwidern: Signalwirkung - das Gesetz hat eine Signalwirkung. Es gibt zwingende Bestimmungen, die in den Ausschrei-bungsunterlagen aufgenommen werden können. Wenn derartige Kriterien in Abs. 2 aufgenommen werden, stehen sie einfach schräg in der Landschaft. Denn das, was jetzt aufgenommen ist, hat alles mit dem Gegenstand selber zu tun. Ich weiss nicht, was man dadurch gewinnt, wenn man so etwas aufnimmt. Es ändert sich faktisch eigentlich nichts. Denn in der Praxis - und das kann man dann in Abs. 3 nachlesen von Art. 44 - muss in den Ausschreibungsunterlagen offengelegt werden, wie die einzelnen Zuschlagskriterien gewichtet werden, damit man prüfen kann, wieso jetzt jemand den Zuschlag erhält. Und wenn Sie jetzt die Zuschlagskriterien anschauen, dann wird es, glaube ich, hauptsächlich über den Preis gehen. Darum geht es eigentlich immer. Es geht um die Vergabe grosser Aufträge, und das soll möglichst transparent sein. Da geht es um den Preis. Ich glaube nicht, dass wir das Rad neu erfinden und sich etwas bessert, wenn wir solche Kriterien aufnehmen. Das wird genau gleich gemacht. Wenn man eine Signalwirkung haben möchte, dann ist der öffentliche Auftraggeber gefordert, solche Sachen in die Ausschreibungsunterlagen - aber in der Eignungsprüfung - aufzunehmen.
Dann zum Abg. Wolfgang Marxer: Ich kann das eigentlich nicht ganz nachvollziehen. Ich bin auf die Ausführungen der Regierung gespannt, ob sie das anders sieht oder ob sie hier Möglichkeiten sieht. Ich bin rechtlich überzeugt, dass das falsch ist, so wie es begründet wird. Und jetzt einfach zu sagen, dass es keine abschliessende Aufzählung ist, die Regierung das einfach einmal prüfen soll und dass sie vielleicht noch weitere Zuschlagskriterien findet, die man aufnehmen kann, kann es nun also wirklich nicht sein. Für mich ist das reine Arbeitsbeschaffung - und das Postulat ist dann schnell abgeschrieben. Ich denke, die Regierung hat heute andere Aufgaben zu erfüllen, als einfach einmal ins Blaue hinaus zu suchen, ob es eventuell noch Zuschlagskriterien geben würde. Es gibt ja europarechtliche Vorgaben. Wenn die Regierung beim Erlass des Gesetzes das Gefühl gehabt hätte, es gibt gewichtige, in der Praxis wichtige Zuschlagskriterien, dann wären diese in diesen Katalog bereits aufgenommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, es wurden jetzt sehr viele, doch erhebliche rechtliche Bedenken angemeldet und auch sehr überzeugend ausgeführt. Mein Problem mit dem Postulat war und ist, dass es mir sehr einseitig auf bestimmte Branchen zugeschnitten scheint. Ich erkenne da das Baugewerbe und vielleicht noch andere Industriebetriebe usw. Was mir fehlt, sind zum Beispiel Computeranschaffungen in der Landesverwaltung oder auch einfach nur Papier, das, habe ich mal gehört, tonnenweise in der Schweiz eingekauft wird und nicht bei uns. Und ich weiss nicht, was da für Kriterien letztendlich zur Geltung kommen und ob da diese sozialen und arbeitsrechtlichen Aspekte, die Sie gerne einbringen möchten, immer geprüft werden. Mir fehlt da der Blick aufs Ganze, wie das bei allen Aufträgen, die die öffentliche Verwaltung vergibt, zur Anwendung kommen könnte. Wenn man bei Lieferanten einkauft, ist ja die Ausbildung von Mitarbeitenden wahrscheinlich nicht so zentral - das nur meine kleine Anmerkung. Jetzt stellt sich die Frage - der Kollege Christian Batliner hat es angetönt: Soll ich einer Überweisung zustimmen, wenn doch nur herauskommt, dass es letztendlich Mehrarbeit für die Regierung ist? Ja, man hat es geprüft, aber man stellt fest, dass es nicht umsetzbar oder nicht ausführbar ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wir müssen hier ganz klar unterscheiden. Die Postulanten haben hier unter den Stichpunkten Beschäftigungspolitik, Lohn- und Versicherungspolitik, Ausbildungspolitik, Förderung der Mitarbeitenden sehr hehre Kriterien aufgestellt. Das wurde von niemandem bestritten. Aber hier geht es nicht darum, ob man für diese Kriterien als solche ist, sondern es geht darum: Möchten wir diese Kriterien als Zuschlagskriterien in dieses Gesetz aufnehmen? Und das ist natürlich ein anderer Fall. Wie bereits ausgeführt wurde, sind wir hier europarechtlich in einem engeren Korsett, als uns vielleicht lieb ist. Wir können hier nicht einfach ganz eigenständig dieses Öffentliche Auftragswesen weiterentwickeln, was sicher wünschenswert wäre, aber das ist schlicht und einfach nicht möglich. Und es bringt auch nichts, wenn man sagt, das sind einfach Beispiele von Zuschlagskriterien. Solche Kriterien sind eben in diesem europarechtlichen Korsett in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand nicht möglich. Ich kann mich gut erinnern: Vor rund zehn Jahren gab es diese Diskussion mit den Lehrlingen, es gab Leserbriefe in den Zeitungen, Betriebe haben sich furchtbar aufgeregt - sicher zu Recht - und gesagt: Wir machen die ganzen Ausbildungen für die Lehrlinge, die Zuschläge bekommen dann andere Betriebe. Aber Sie haben es bereits gehört: Wenn solche Kriterien drin sind, dann kommt schlussendlich die ESA und sagt, dass das europarechtlich nicht geht. Dann gibt es die Verfahren und diese Dinge müssen wieder gestrichen werden. Und nichts anderes wird geschehen, wenn wir das so umsetzen würden, wie das hier gefordert wird. Wie gesagt, geht es nicht darum, ob man für oder wider diese hehren Grundsätze ist, sondern darum, ob sie in diesem europarechtlichen Kontext als Zuschlagskriterien möglich und geeignet sind. Das sind sie nicht, wie wir wissen, und deshalb und auch aus anderen Gründen, die hier dargelegt wurden, kann ich der Überweisung nicht zustimmen. Und das hat nichts damit zu tun, dass ich gegen diese Grundsätze eigenständig als solche bin, aber sie müssen in anderen Gesetzen abgehandelt werden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich sehe das Ansinnen und kann mit ihm voll übereinstimmen. Mir fehlen aber die Anlass- und die Problemfälle. Ich habe mich 14 Jahre lang für die Unternehmerschaft eingesetzt, dass diese Aufträge im Land bleiben. Aber es ist wichtig, dass die Kriterien auch so definiert sind. Zum Beispiel billige Arbeitskräfte - das ist doch geregelt. Wir haben eine Zentrale Paritätische Kommission. Dieses System wurde aus der Schweiz, ich sage mal, kopiert. Die prüfen die Unternehmungen, die vom Ausland her hier in Liechtenstein tätig sind. Die bekämpfen das Lohndumping, die prüfen das. Und ich kann Ihnen sagen: Auch die liechtensteinischen Unternehmungen, die davon den Schutz tragen, aber auch geprüft werden, fragen Sie einmal diese, welche Freude die damit haben. Man muss auch aufpassen - wenn man hier Kriterien einführt, dann müssen das alle liechtensteinischen Betriebe auch erfüllen und bekannt geben. Wenn sie als Kriterium einführen, ob die Kreditoren rechtzeitig bezahlt werden, dann ist die Frage: Okay, muss man die ganze Buchhaltung bei jedem Auftrag mitliefern und wie die Fälligkeit der Kreditoren eingehalten ist? Das ist ein schwieriges Instrument. Da müssen Sie aufpassen, dass Sie dann die liechtensteinischen Betriebe damit nicht noch bestrafen. Da muss man aufpassen.
Und ich denke, es war im ehemaligen Jahrtausend, als die Auftragsvergaben an die Inländer etwa zwischen 88 und 92 Prozent lagen. Das ist heute noch so. Und wenn man dann noch schaut, was ins Ausland vergeben wird, dann sprechen wir vielleicht von einem Lift. Da haben wir eben kein Angebot in Liechtenstein. Und dann gibt es vielleicht noch zwei oder drei verschiedene Berufsgattungen, welche wir in Liechtenstein nicht bieten. Und dann ist vielleicht auch noch einmal ein Auftrag dabei, der wirklich so ins Ausland geht. Aber man muss einfach schauen, wenn man neue Kriterien einführt, dass dann von dieser Bürokratie alle Aufträge betroffen sind und alle Liechtensteiner Unternehmer dann weiteren Bürokratismus betreiben müssen. Sie müssen dann diese Unterlagen auch weiterhin liefern. Dabei muss man aufpassen, dass das nicht ein Schuss ins Knie ist. Und ich denke, die Gemeinden oder die Auftraggeber haben genug Instrumente, um hier Auswege zu finden. Man kann Einzelpreisüberprüfungen machen oder wie auch immer. Also da gibt es Möglichkeiten, wenn man das will. Aber es ist auch nicht immer möglich, alles so festzuschreiben, wenn man hier einen Liechtenstein Bonus irgendwo festhalten muss.
Billige Arbeitskräfte: Das ist, denke ich, arbeitsgesetzmässig bereits erfüllt, wird auch geprüft. Lehrlinge, ich weiss nicht, wie viele aus dem Ausland kommen. Wie viele Lehrlinge haben wir aus dem Ausland? Sind es jetzt bereits nahezu 50 Prozent? Es ist dann auch die Frage, wenn wir das als Kriterium hernehmen und natürlich auch sagen, dass wir dann auch den Beschäftigungsgrad wollen: Wie viele Inländer beschäftigen wir und wie viele Ausländer? Wird das auch gewichtet? Es wird also enorm schwierig, das hier durchzusetzen. Aber es sind mir im Moment noch keine Fälle bekannt, wo man sagt, es gibt die sogenannten Ich-AGs aus den Ostblockländern. Das haben die Basler Kantone angezettelt, dass sie dann hergegangen sind: Ja okay, wir wollen eine Kaution für die ausländischen Unternehmen haben; die müssen das hinterlegen und eine Bankgarantie leisten und das müssen auch die Liechtensteiner in der Schweiz; und wenn die dann unsere Gesamtarbeitsverträge nicht einhalten, dann haben wir diese Bankgarantie; und auf diesen Betrag - ich glaube, er ist CHF 10'000 oder CHF 30'000, ich weiss es nicht mehr - können wir bei der Abrechnung zugreifen, wenn die Sozialversicherungen nicht bezahlt worden sind, wenn die einheimischen Mindestvorschriften nicht eingehalten worden sind. Wenn man wirkliche und mögliche Varianten von Umsetzungen hier finden oder kennen würde, dann wäre das ein Thema. Aber ich denke, dass das dann eher zur Belastung der liechtensteinischen Betriebe führen würde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank. Nur noch ganz kurz: In Liechtenstein steht wahrscheinlich «wirtschaftlich Günstigster» für «Billigster». Also glaube ich nicht, dass die Eignungskriterien so gross zur Anwendung kommen. Das Instrument, wenn es bekannt ist, dann glaube ich nicht, dass es so genutzt wird. Da müsste man dann, wenn das nicht durchgeht, sicher noch einmal schauen, was genutzt wird. Denn ich glaube, die Vergabe, die jetzt passiert, ist in der Regel an den Günstigsten. Und es ist schon so: Es gibt schon die GAV-Bestimmungen, es gibt einen Mindestlohn. Aber in Teilbranchen kann man wahrscheinlich vom Mindestlohn nicht einmal leben. Dieser ist so tief - das haben wir gerade bei der LANV-Versammlung gehört -, das ist sicher ein Problem, und dann hat man die Bestimmungen zwar eingehalten, aber man kann nicht davon leben. Wo ich einig bin mit dem Abg. Manfred Batliner, ist, dass die Bürokratie nicht erhöht werden sollte. Wir müssten dann Wege finden, dass das nicht passiert. Aber ich glaube, dass die Kreativität auch bei der Ausschreibung und auch bei den Zuschlagskriterien nicht spielt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Wachter
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich finde diesen Vorschlag interessant und werde ihn unterstützen, auch weil wir heute Morgen oft über liberales Wirtschaften geredet haben. Liberales Wirtschaften aus meiner Sicht bedeutet auch: Antreten mit gleichen Spiessen. Und es ist in Gottes Namen nun einmal so, dass Betriebe, die ausbilden, höhere Kosten haben als solche, die nicht ausbilden. Ich sehe natürlich die Schwierigkeiten mit dem bestehenden Recht. Das ist mir schon klar. Auf der anderen Seite möchte ich doch dieses Anliegen deshalb unterstützen, weil unsere Volkswirtschaft doch besonders ist. Deshalb denke ich, man könnte ja das Postulat überweisen. Die Regierung soll sich überlegen, wie man diese Kriterien in das öffentliche Ausschreibungsrecht einbauen könnte, sodass wir uns ganz bewusst sind, dass wir die heimische Wirtschaft, die unsere Unterstützung braucht, stärken. Der Abg. Beck hat vorhin gefragt, wo das hingehen wird. Und genau das möchte ich wissen und deshalb werde ich überweisen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ich möchte noch eine Replik auf die Aussage der Abg. Judith Oehri geben. Wenn es so ist, dass wir hier Bereiche haben, in denen die Löhne zu tief sind, so tief, dass man nicht davon leben kann, dann ist das nicht Sache des ÖAWG. Das ist für mich ein ganz wesentlicher Punkt. Dann ist es eine Sache des Arbeitsgesetzes oder was auch immer. Aber dann wäre es widersinnig, wenn wir das hier, nur hier lösen wollten und nicht in den anderen Gesetzen allgemeinverbindlich. Und von daher macht es schlicht und einfach keinen Sinn, das jetzt in diesem Gesetz zu regeln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich werde es jetzt bewusst kurz machen und entsprechend mein Votum nicht vorlesen. Die Ausführungen der Abg. Christine Wohlwend und des Abg. Christian Batliner haben sehr klar aufgezeigt, wo die Probleme liegen. Für mich ist die Intention der Postulanten sicher verständlich und auch gut gemeint. Es zeigt sich aber, dass es in dieser Form nicht umsetzbar ist. Ich möchte einfach nochmals auf das bestehende ÖAWG hinweisen: Es gibt hier ganz klar zwingende Auftragsbestimmungen in Art. 17. Diese wurden bereits angetönt. Und dort werden z.B. auch der Umweltschutz, der Arbeitsschutz, die Arbeitsbedingungen usw. erwähnt. Die Gleichbehandlung von Mann und Frau sind ganz klar zwingende Kriterien. Dann gibt es den Katalog der Eignungskriterien, die separat angewendet werden müssen, und die Zuschlagskriterien. Und was ich nicht verstehe, ist vor allem die Aussage der Abg. Judith Oehri, wenn sie sagt, dass sowieso meistens der niedrigste Preis genommen wird und die ganzen Zuschlagskriterien gar nicht zum Tragen kommen. Sie müssen sich schon bewusst sein: Dies liegt am Auftraggeber und nicht am ÖAWG. Wenn der Auftraggeber bereit ist, entsprechende Kriterien festzulegen und das günstigste Angebot zu nehmen und nicht den niedrigsten Preis, hat er heute wirklich viele Möglichkeiten. Wenn er das aber nicht will - da können Sie beim günstigsten Angebot reinschreiben, was Sie wollen -, wird er trotzdem den niedrigsten Preis nehmen, und dann können Sie gar nichts bewegen.
Und das ist für mich einfach der springende Punkt. Das betrifft auch die Aussage vom Abg. Peter Wachter, das geht genau in die gleiche Richtung. Sie können hier schon symbolhaft irgendwelche weiteren Kriterien aufführen, aber schlussendlich geht es einzig und allein darum, was der Auftraggeber machen möchte. Und wenn er nur auf den Preis setzt und wirklich den niedrigsten Preis als Kriterium hernimmt, dann können Sie gesetzlich gar nichts machen, ausser Sie kippen dieses Kriterium raus. Und von daher erachte ich dieses Postulat nicht als sinnvoll. Ich möchte aber doch klar festhalten, dass sich die Regierung natürlich nicht dagegen sträubt, diese Fragen zu beantworten. Wenn hier der Landtag also zum Schluss kommt, er möchte dieses Postulat trotzdem überweisen, werden wir das sicher auch in der notwendigen Tiefe erledigen, das ist für mich keine Frage. Aber, wie gesagt, aus den bisherigen Abklärungen zeigt sich, dass es einfach nicht zielführend ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung:
Wer der Überweisung des Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit hat der Landtag das Postulat mit 13 Stimmen überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 6 abgeschlossen. Ich darf Sie jetzt zu einer Stärkung einladen.Die Sitzung ist unterbrochen (von 19:30 bis 20:15 Uhr).
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