Postulat betreffend die Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Instituts des Gemeindebürgerrechts der Abgeordneten Peter Büchel, Violanda Lanter-Koller, Judith Oehri und Karin Rüdisser-Quaderer vom 27. Februar 2014
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 5: Postulat betreffend die Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Instituts des Gemeindebürgerrechts der Abgeordneten Peter Büchel, Violanda Lanter-Koller, Judith Oehri und Karin Rüdisser-Quaderer vom 27. Februar 2014.
Wird seitens der Postulanten das Wort gewünscht?Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Gestützt auf Art. 44 der Geschäftsordnung des Landtages reichen die unterzeichnenden Abgeordneten folgendes Postulat ein und stellen den Antrag, der Landtag wolle beschliessen:
Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, ob - das Gemeindebürgerrecht vereinfacht werden kann, indem alle in einer Gemeinde wohnhaften liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürger mit einheitlichen Rechten und Pflichten ausgestattet werden,
- das Gemeindebürgerrecht noch notwendig ist und ob die liechtensteinische Staatsbürgerschaft nicht ausreichend wäre, um das Stimm- und Wahlrecht ausüben zu können,
- der Heimatschein abgeschafft werden kann.
Begründung:
Ich werde mir erlauben, die Begründung in abgeänderter Form wiederzugeben, das eingereichte Postulat liegt Ihnen ja vor.
1864 wurde das Staats- und Gemeindebürgerrecht verknüpft, bis dahin gab es in Liechtenstein das Staats- und das Gemeindebürgerrecht als zwei eigene Rechtsinstitute. Mit dem Gemeindebürgerrecht waren Rechte und Pflichten verbunden.
Heute regeln die Art. 14 ff. des Gemeindegesetzes das Gemeindebürgerrecht, unter anderem die Aufnahme von in der Gemeinde wohnhaften Landesbürgern in das Gemeindebürgerrecht, über welche der Gemeinderat entscheidet. Dazu müssen die Antragsteller während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in der entsprechenden Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte sein.
Inhalt des Gemeindebürgerrechts nach Art. 15 GemG ist das Heimatrecht der betreffenden Gemeinde und umfasst namentlich das Recht auf Mitwirkung bei der Aufnahme von Bürgerinnen und Bürgern anderer Gemeinden und von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ins Gemeindebürgerrecht und den Anspruch auf Ausstellung eines Heimatscheines.
Das Gemeindebürgerrecht hat vor allem eine Bedeutung in Bezug auf die Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen. Durch die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung hat dieses Instrument jedoch an Bedeutung verloren.
Im Gegensatz zu früher hat die Mobilität innerhalb des Landes stark zugenommen. Dies führt dazu, dass immer mehr Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner das Gemeindebürgerrecht gar nicht mehr ausüben können. Ich möchte Ihnen dies mit einigen Zahlen verdeutlichen:
In den Gemeinden Planken und Gamprin ist der Bürgeranteil bereits heute kleiner als 50%, konkret in Planken 40%, in Gamprin 46%. In Vaduz ist das Verhältnis 50:50. In Triesen sind nur noch 54% Triesner Bürger, in Schaan und Schellenberg noch 57%, in Eschen sind es 58%. Um die Entwicklung an meiner Bürger- und Wohngemeinde Ruggell zu demonstrieren: Im Jahr 2000 hatten wir noch knapp 74% Ruggeller Bürger, im Jahr 2012 noch 64% und per Ende März 2014 noch 63%. Sie sehen also, wohin die Reise geht. Ende 2012 wohnten insgesamt noch 9'495 Personen nicht in ihrer Bürgergemeinde, das sind 39% aller Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner.
Würden alle Personen, die in eine andere Gemeinde ziehen, einen Antrag auf Aufnahme in das Bürgerrecht stellen, so würde auf die Verwaltungen wohl ein spürbarer administrativer Mehraufwand zukommen. Gemäss Zivilstandsamt benötigen sie für die Bearbeitung eines Gesuches zirka zehn Minuten. In den Gemeinden ist der Aufwand mindestens zehn Minuten, wenn nicht mehr - einige Aussagen waren bei zwanzig Minuten. Würden nur 5'000 Leute den Antrag stellen, so wäre eine Person damit fast ein Jahr lang beschäftigt. Effektiv sind es heute zwanzig Personen pro Jahr, die einen Antrag einreichen.
De facto entscheidet somit eine zunehmend kleine Anzahl Stimmbürger über Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von ausländischen Personen. Dies führt auch zu eigenartigen Konstellationen. So ist es möglich, dass ein Mitglied eines Gemeinderats nicht über eine Einbürgerung an der Urne abstimmen, aber im Gemeinderat selber dann wieder die Zustimmung zur Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht erteilen kann.
Hinzu kommt, dass in einigen Gemeinden mit dem Gemeindebürgerrecht noch andere Bürgerrechte verknüpft sind bzw. waren. Dies führt zu zwei Klassen von Bürgern in einem Dorf.
Mit der Abschaffung des Gemeindebürgerrechts hätten alle Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, egal in welcher Gemeinde sie wohnhaft sind, die gleichen Rechte und Pflichten. Es würde keine Unterscheidung in Bürgerinnen und Bürger mit mehr oder weniger Rechten erfolgen. Es wäre nicht mehr notwendig, dass man nach einem fünfjährigen Wohnsitz einen Antrag an die Gemeinde auf Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht stellen müsste. Somit könnte der administrative Aufwand reduziert werden, was dem allgemeinen Wunsch nach Abbau von Bürokratie entspricht. Und hier meine ich jetzt die Verwaltung und nicht beim Privatbürger.
Wenn nun alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig davon, in welcher Gemeinde sie wohnen, die gleichen Rechte und Pflichten haben, so stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch ein Bürgerrecht braucht oder ob nicht die Staatsbürgerschaft alleine ausreichend wäre, um an Wahlen teilnehmen zu können. Ein weiterer Vorteil wäre, dass im Falle einer Einbürgerung keine Aufnahme mehr ins Gemeindebürgerrecht notwendig wäre, was den Verwaltungsapparat erneut verschlanken würde.
Gemäss Art. 4 des Heimatschriftengesetzes (HSchG) ist der Heimatschein ein Bürgerrechtsausweis eines liechtensteinischen Landesbürgers zum Nachweis seiner Staatsbürgerschaft gegenüber ausländischen Behörden. Er bestätigt die jederzeitige Rückkehrmöglichkeit nach Liechtenstein. Der Heimatschein gilt hier als Nachweis für das Gemeindebürgerrecht. Die wenigsten Staaten kennen ein Gemeindebürgerrecht, dies ist eine liechtensteinische/schweizerische Erfindung. Mit dem Schengen-Beitritt ist die Hinterlegung eines Heimatscheines - und somit der Heimatschein selber - obsolet geworden.
Zum Schluss: Es geht hier um die Prüfung der Fragen und nicht um mehr und nicht um weniger. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Die vier Postulanten stellen durchaus interessante Fragen zum Gemeindebürgerrecht - genauer: zu seiner Bedeutung und Sinnhaftigkeit in der heutigen Zeit. Sie legen in einen Abriss dessen Enwicklung seit dem 19. Jahrhundert dar und zeigen treffende Beispiele auf, welche das Rechtsinstitut des Gemeindebürgerrechts zu Recht hinterfragen. Für ihren Mut, dieses Thema aufzugreifen, bei dem die gesetzliche Realität mehr von Emotionen und Traditionen geprägt als durch Notwendigkeiten unterlegt ist, danke ich. Dies ist ein Postulat, in dem die Regierung eingeladen wird, das Institut des Gemeindebürgerrechts zu prüfen und Fakten zusammenzutragen, sowie Fragen zu beantworten. Es liegt danach an diesem Hohen Haus, an uns, daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. In diesem Sinne gehe ich auch nicht auf Begriffe wie Identität, Heimat, Individualität und schon gar nicht auf «Einheits-Liechtensteiner» ein. Jedenfalls nicht, ohne die Prüfung der in diesem Postulat aufgeworfenen Punkte zu kennen.
Natürlich kann man immer der Ansicht sein, besser die Faktenlage nicht zu prüfen, und so weitermachen wie bisher. In diesem Fall halte ich es, wo Umfang und Detaillierungsgrad klar sind und die Beantwortung durch die Regierung keinen übermässigen Aufwand generiert, für gerechtfertigt und zweckmässig. Allerdings bitte ich die Postulanten, den Umfang des Antrags um einen Punkt zu ergänzen oder der Regierung bei Punkt b, zur Notwendigkeit des Gemeindebürgerrechts, explizit mit auf den Weg zu geben, dies auch im Lichte der in einzelnen Gemeinden existierenden Bürgergenossenschaften zu prüfen. In diesem Sinne befürworte ich eine Überweisung an die Regierung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das ist momentan sicher nicht das wichtigste und zentralste Thema, trotzdem, wenn das Postulat schon da ist, möchte ich dazu eine Ausführung machen. Das Thema Gemeinde- und Landesbürgerrecht ist von emotionaler Natur. Ich bin dagegen, dass man jeden Fusionierungs- und Uniformierungstripp mitmacht. Man muss nicht alles uniformieren und gleich machen, wie das andere tun. Zudem haben die Gemeinden - oder die Gemeindebürger, muss ich sagen - insbesondere mit der Bildung der Bürgergenossenschaften genau in die gegenteilige Richtung agiert. Sie haben den Status des Gemeindebürgerrechts verstärkt, indem sie Bürgergenossenschaften gebildet haben. Diese Bürgergenossenschaften sind aufgrund eines demokratischen Prozesses entstanden, und dahinter steckt die Stärkung des Gemeindebürgerrechts. Es hat auch mit Identität, mit Heimat zu tun. Was die Begründung anbelangt: Das Ganze wird hauptsächlich auf eine Begründung ausgerichtet, und zwar auf die Administration. Es würde der administrative Aufwand reduziert, der Verwaltungsapparat könne verschlankt werden, es gäbe einen Abbau von Bürokratie. Das ist ziemlich hoch gegriffen, wenn Sie das Beispiel gebracht haben - ich weiss nicht, haben Sie das von Ruggell gebracht: Zehn Minuten beträgt der Aufwand pro Antrag. So sieht ein Antrag aus: Relativ schnell ausgefüllt. Wenn das zwanzig Personen pro Jahr sind, wie Sie das gesagt haben, ist das 20 mal zehn Minuten, ergibt 200 Minuten, drei Stunden. Also, wenn man am Morgen beginnt bis zur Pause, nach dem Kaffee nochmals eine halbe Stunde, dann hat man das für ein Jahr erledigt. Hier von Bürokratieabbau zu reden, ist ziemlich sinnlos, weil es nichts bringt. Viel eher würde ich dort Bürokratie abbauen, wo der Bürgerservice gestärkt werden kann. Dort macht es Sinn. Aber bei dieser Thematik ist das nicht so.
Dann zur Thematik des Heimatscheins: Diese liesse sich mit einer kleinen Änderung des Heimatschriftengesetzes unbürokratisch lösen. Dies hätte eigentlich keines Postulats bedurft, sondern eines Telefonates mit dem Zivilstandsamt. Da wären diese auch ganz froh, wenn diese kleine Änderung im Heimatschriftengesetz vorgenommen werden würde, und dann würde das sehr vereinfacht vonstatten gehen. Ich bin also eher dafür, dass man nicht auf Abschaffungsaktivismus, Fusionierungsaktivismus und Vereinheitlichung plädiert, sondern solche Eigenheiten behält, und wenn jemand den Antrag stellen will oder möchte, dann kann er das tun, weil die Möglichkeit sehr einfach ist und weil auch die Abwicklung bei den Gemeinden sehr einfach ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte daran erinnern, dass das Land erst in der ersten Hälfte der 90er-Jahre das Gemeindegesetz novelliert hat, wobei gleichzeitig ein Gesetz über die Bürgergenossenschaften geschaffen wurde, welches es den einzelnen Gemeinden ermöglichte, entweder die bisherige Trennung von Gemeinde- und Bürgervermögen weiterzuführen oder die beiden Vermögensbestandteile zu einem einzigen Gemeindevermögen zusammenzuführen. Von ersterer Möglichkeit haben in Liechtenstein mehrere Gemeinden, darunter die Unterländer Gemeinden Eschen und Mauren sowie die Oberländer Gemeinden Vaduz, Triesen und Balzers, Gebrauch gemacht. Es wurde damals festgestellt, dass insbesondere die Gemeinden Vaduz, Balzers und Eschen noch relativ viel Baugrund haben, welcher zum Bürgervermögen zählt. Damals wurde davon ausgegangen - das kann im Bericht und Antrag Nr. 009/1996 nachgelesen werden -, dass das Gesetz über Bürgergenossenschaften unter anderem notwendig sei, um das Problem der auswärtigen Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen lösen zu können. Denn, so heisst es im Bericht und Antrag, die in der Gemeinde wohnhaften Gemeindebürger dürften nur dann einer Einbürgerung von auswärtigen Liechtensteinern oder Liechtensteinerinnen zustimmen, wenn die Vermögensfrage hiervon getrennt sei. Ob dies immer noch zutrifft, kann ich nicht sagen. Übrigens - was auch noch interessant ist - war die Einführung des Frauenstimmrechts im Jahre 1982 Anlass für ein Postulat, mit dem die mit der Einführung des Frauenstimmrechts zusammenhängenden Probleme geprüft und dem Landtag insbesondere in Bezug auf die Rechtsstellung der Auswärtigen, also Liechtensteiner mit Wohnsitz ausserhalb ihrer Heimatgemeinde, Bericht erstattet und die notwendigen, gesetzgeberischen Massnahmen vorgeschlagen werden sollten. Die Regierung kam dann zum Schluss, dass eine befriedigende Lösung nur mit einer klaren Trennung von politischer Gemeinde und der Bürgergemeinde verwirklicht werden könne.
Wir haben es hier mit einem Vorstoss von vier Postulanten zu tun, die meines Wissens in Gemeinden wohnen, wo es keine Bürgergenossenschaften gibt. Dieser Umstand scheint ihre Optik für die Bürgergenossenschaften wohl stark eingeschränkt zu haben. Bürgergenossenschaften sind nicht einfach Vereine wie z.B. ein Fussballclub, sondern Körperschaften öffentlichen Rechts, die das Vermögen, das von unseren Vorfahren geschaffen wurde, in Fortführung der alten Rechte verwalten. Somit geht es nicht einfach nur darum, Bürgerrechte zu verwalten. Bürgergenossenschaften, wie beispielsweise die Eschner Bürgergenossenschaft, besitzen Waldteile, Rietböden und auch Baugrund, der an Genossenschaftsmitglieder abgegeben werden kann. Somit handelt es sich beim Gemeindebürgerrecht nicht nur um ein Stück Papier, sondern es stehen auch handfeste Interessen dahinter.
Liest man die Begründung durch, dann wollen Sie glauben machen, dass mit einer möglichen Abschaffung des Gemeindebürgerrechts die Bürokratie abgebaut werden könnte. Insbesondere glauben Sie zu wissen, dass mit der Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht ein beachtlicher administrativer Aufwand verbunden sei. Dem ist aber gar nicht so. In Eschen kann man auf der Internetseite der Gemeinde Eschen unter der Rubrik «Bürgergenossenschaft» ein adressiertes Aufnahmeformular herunterladen, das man unterschreiben und mit den Namen der Eltern und dem eigenen Namen ausfüllen muss und absenden kann. Und damit ist eine Aufnahme in die Bürgergenossenschaft ermöglicht.
Die Postulanten orten dann sogar noch eine Zweiklassengesellschaft, weil nicht alle Einwohner einer Gemeinde mit einem liechtensteinischen Pass die gleichen Rechte besitzen. Nun, es gibt hierzulande auch Bürger, die nicht nur einen Pass besitzen, sondern gleich zwei. Auch hier könnte man sagen, dass wir es hier mit einer Zweiklassengesellschaft zu tun haben. Andererseits gibt es Personen, denen die Annahme eines zweiten Passes aus rechtlichen Gründen verwehrt ist, auch wenn sie schon Jahrzehnte in Liechtenstein wohnen. Auch hier könnten wir von einer Ungleichbehandlung sprechen.
Das Gemeindebürgerrecht ist darüber hinaus auch etwas Emotionales. Es gibt an, aus welcher Gemeinde wir stammen, und die wenigsten sind bereit, auf dieses zugunsten eines anderen zu verzichten. Und wenn jemand ein anderes Bürgerrecht annehmen möchte, dann kann er dies ja jederzeit tun, wenn er fünf Jahre in der Gemeinde sesshaft gewesen ist.
Also kurz zusammengefasst: Ich erachte das vorliegende Postulat als nicht ausreichend begründet, damit ich einer Überweisung zustimmen könnte. Ich sehe auch keine hervorstechenden Vorteile, die mit der Abschaffung des Gemeindebürgerrechts verbunden wären. Darum sehe ich auch keinen Grund, warum sich jetzt die Regierung mit diesem Postulat auseinandersetzen sollte, da es sicher auch noch wichtigere Dinge gäbe, die man in Angriff nehmen könnte. Ich werde also gegen eine Überweisung dieses Postulats stimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, es ist immer eine Frage der Wertigkeit, ob es einem wichtig ist oder nicht. Ich masse mir da nicht an, bei anderen zu urteilen.
Vielleicht ein Wort zur Fusion, die der Abg. Kaiser angesprochen hat: Sie haben heute Morgen auch eine Kleine Anfrage gestellt, die Gemeinden und Land betrifft, und denken wahrscheinlich auch nicht ans Fusionieren. Wo ich Ihnen recht gebe, ist, dass es ein emotionales Thema ist. Da gebe ich auch dem Abg. Hasler recht. Es ist insofern wahrscheinlich bei den Frauen ein noch emotionaleres Thema als bei den Männern, weil die Frauen früher - das ist heute nicht so, muss ich klar betonen - ihren Namen und ihr Bürgerrecht abgeben mussten. Und da gab es nie die Frage nach der Identität. Das war einfach so. Vielleicht ist es auch darum für uns mehr ein Thema, als es für Sie ist. Aber da hörte ich nie, die Frauen haben einen Identitätsverlust, weil sie Namen und Gemeindebürgerrecht abgeben mussten.
Abbau von Bürokratie: Wenn ich mit Frauen in meinem Umfeld rede, wissen diese gar nicht, dass man einen Antrag auf Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht stellen könnte. Das ist auch oft nicht bekannt.
Und dann möchte ich noch einen Punkt erwähnen zur Bürgergenossenschaft und von meiner Seite können wir es gerne aufnehmen. Die Gründung der Bürgergenossenschaft wurde sowohl in Vaduz als auch Mauren von den Gemeindebürgern angenommen, aber von den Landesbürgern abgelehnt. Die Gründung wurde sozusagen über den Instanzenweg erzwungen. Ich habe hier auch eine Broschüre von Vaduz, wo es der Herr Bürgermeister Ospelt auch so erwähnt. Die Bürgergenossenschaften verwalten ein Gemeindevermögen. Für die Nutzung der Infrastruktur müssen die Gemeinden Mauren, Balzers und Triesen jährlich CHF 20'000 entrichten. Das alleine wäre ja noch nicht so viel. Es ist aber so, dass die Gemeinden den Bürgergenossenschaften zum Teil jährlich mehrere hunderttausend Franken bezahlen. Sei dies als Investition in einen Fonds oder wenn sie Reparaturkosten übernehmen.
Ich habe hier Zahlen von Balzers bekommen und darf die auch verwenden. Balzers bezahlt jährlich bis maximal CHF 500'000 an die Bürgergenossenschaften und sie übernehmen auch Kosten der Strassen, Wege, Waldstrassen, Wander- und Fusswege im Wald, auf dem Binnendamm, Pflegekosten und anderes mehr. Die Mitglieder der Bürgergenossenschaften haben dafür bestimmte Rechte. Ein Beispiel: Eine Bürgergenossenschaft baute ein Mehrfamilienhaus. Wohnungen konnten aber nur Mitglieder der Bürgergenossenschaft erwerben, unabhängig davon, ob diese Bürger noch in der Wohngemeinde wohnten oder nicht. Nehmen wir also an, dieses Mehrfamilienhaus wäre in Mauren. Und das nachstehende Beispiel ist fiktiv - Herr Kaiser, ich habe Sie vorgewarnt, ich nehme Sie als Beispiel: Der Abgeordnete Kaiser, der Bürger von Mauren ist, hätte also, obwohl er in Schellenberg wohnt, die Möglichkeit, eine Wohnung zu kaufen. Der Nicht-Maurer, aber Liechtensteiner Bürger, der seit mehreren Jahren in Mauren wohnt und Steuern bezahlt, mit denen die Bürgergenossenschaften ja zum Teil finanziert werden, aber nicht. Der Abgeordnete Kaiser, der keine Steuern in Mauren bezahlt, kann aber die Bevorzugung der Bürgergenossenschaft geniessen. Also Sie sehen, wir haben zwei Klassen von Bürgern in einer Gemeinde. Meiner Ansicht nach gehört das Gemeindevermögen den Menschen, die in einer Gemeinde wohnen und dort auch Steuern entrichten, und nicht Leuten, die nicht mehr in einer Gemeinde wohnhaft sind und noch auf Rechte pochen, für die andere Leute bezahlen müssen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Die Postulanten haben die Regierung eingeladen zu prüfen, ob das Gemeindebürgerrecht vereinfacht werden kann, ob das Gemeindebürgerrecht noch notwendig ist oder ob die liechtensteinische Staatsbürgerschaft nicht ausreichend wäre und der Heimatschein abgeschafft werden kann.
Im Fürstentum Liechtenstein leben nach Angaben einer Statistik mit Stichtag 31.12.2012 rund 9'500 Bürgerinnen und Bürger nicht in ihrer Heimatgemeinde. Rund 15'000 Bürgerinnen und Bürger leben am gleichen Stichtag 31.12.2012 in Ihren Heimatgemeinden. Im Vergleich zum Jahre 2000 sind es rund 4,75% mehr Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Ihren Heimatgemeinden wohnen.
Eine höhere Mobilität, attraktivere Wohnmöglichkeiten in anderen Gemeinden, keine hohe Bindung zur Heimatgemeinde oder Heirat sind mögliche Gründe für die Verschiebungen im Land.
Die Bürgerinnen und Bürger, die in anderen Gemeinden wohnen, haben die Möglichkeit, nach fünfjährigem Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde den Antrag auf das Bürgerrecht zu stellen. Weshalb die Anträge nicht öfter genutzt werden, würde mich interessieren.
Um die Antworten auf die gestellten Fragen der Postulanten zu erfahren, werde ich einer Überweisung des Postulates zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch noch ein paar Worte verlieren. Das Postulat ist ja überschrieben mit «Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Instituts des Gemeindebürgerrechts». Und ich glaube doch, dass hier die Emotion im positiven Sinne richtig am Platz ist, und deshalb werde ich gegen dieses Postulat stimmen. Ich möchte das wie folgt begründen:
Es wird im Postulat ausgeführt, dass es letztlich um Abbau von Bürokratie geht, um die Verschlankung des Verwaltungsapparates. Dann haben wir aber auf der anderen Seite auch die Begriffe gehört: Es geht um Heimat, es geht um Identität, es geht um Verwurzelung. Ich glaube nicht, dass man diese Thematik dann rein mit rational-ökonomischen Kriterien abhandeln kann oder auch sollte. Auf der einen Seite, um das plakativ auszudrücken, Bürokratieabbau. Auf der anderen Seite geht es um Identitätsstiftung. Gerade - zumindest ist das meine Meinung - in der heutigen Zeit der Globalisierung finde ich solche, Sie mögen vielleicht sagen «schwammigen Argumente», nicht unerheblich. Gerade in der heutigen Zeit der Globalisierung, in der viele Menschen den Verlust von Heimat, Identität und Verwurzelung erfahren, finde ich es ganz wichtig, dass man auf solche Dinge eingeht und meiner Meinung nach nicht darauf verzichten sollte. Man sollte nicht ohne Not solche Dinge aufgeben - gerade in diesem Kontext, wie es im Titel heisst, im Kontext von Identitäts- und Sinnstiftung.
Ich stelle auch fest, dass viele Bewohnerinnen und Bewohner des Landes regelrechte Lokalpatrioten sind. Man muss nicht soweit gehen wie ein Bewohner vom Weiler Dux in Schaan, der einmal feststellte: «Schaan gehört zu Dux». So weit muss man nicht überall gehen, das ist klar. Aber ich glaube schon, dass viele nicht nur sagen, ich bin dann Liechtensteiner, sondern wirklich auch lokal verwurzelt und verankert sind. Ich würde auch generell solche Traditionen nicht einfach abtun oder unter, ich sage mal, rational-ökonomischen Kriterien geringschätzen. Ich bin der Überzeugung, dass es gerade heute wichtig ist, eine Verbindung von Tradition und Innovation herzustellen. Die Meinungen gehen natürlich auseinander, wie man das machen kann. Und deshalb das einfach als liechtensteinisch-schweizerische Erfindung abzutun, finde ich auch nicht richtig. Eine Erfindung muss ja nicht nur schlecht sein.
Um das etwas plakativ zum Abschluss noch darzustellen, möchte ich Ihnen vielleicht noch kurz ein Zitat vom Götti meiner Mutter bringen. Er ist anfangs der 1920er-Jahre nach Amerika ausgewandert und hat ein schönes Alter erreicht: Er wurde 102 Jahre alt. Er war mit bald 100 Jahren auch nochmals in Liechtenstein. Er wurde von Pio Schurti einmal interviewt und er hat dann auf die Frage, ob er noch Bürger Liechtensteins sei, festgehalten, er wisse das nicht, denn seit 1930 habe er den Pass nie mehr verlängert. Aber sein Fazit war: «Ich bi albi an Bäärger gsi und ich bliiba an Bäärger.» Aber er hat nicht gesagt: «Ich bi albi an Liechtasteiner gsi und ich bliiba an Liechtasteiner.» Sie mögen jetzt sagen, die Triesenberger sind speziell. Das ist so, da muss ich Ihnen recht geben. Sie sind etwas Besonderes, höher anzusiedeln. Aber vielleicht kurz: Das meine ich mit Identität, Identitätsstiftung, und solche Dinge sollte man nicht ohne Not über Bord werfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Begeben wir uns wieder in die Niederungen des Tales. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe die Reaktionen einiger Abgeordneter auf unser Postulat nicht wirklich. Ein Lobgesang auf Identität, Heimat und Traditionsbewusstsein ist übertrieben. Dies erstaunt nämlich umso mehr, als die von meiner Mitpostulantin Judith Oehri aufgezeigten Migrationsströme ein völlig anderes Bild der Wirklichkeit zeigen: Immer weniger liechtensteinische Einwohner einer Gemeinde sind auch Bürger ihrer Wohngemeinde. Offenbar geht die Liebe zu ihrer Heimatgemeinde nicht so weit, dass sie ihr auch wohnsitzmässig die Treue halten wollen.
Was wollen wir Postulanten nun mit unserem Vorstoss? Wir möchten in einem ersten Punkt die Regierung einladen zu überprüfen, ob es nicht Sinn macht, das Gemeindebürgerrecht anders zu definieren. Nämlich in dem Sinne, dass Gemeindebürger jene Landesbürger sind, die in der Gemeinde wohnen und nicht nur jene, die per Abstimmung oder Aufnahmeverfahren das Gemeindebürgerrecht erworben haben. Dies wäre eine Abkehr vom Abstammungsprinzip hin zum Territorialitätsprinzip, was sich unseres Erachtens angesichts der landesweiten Migration aufdrängen würde. Der Inhalt des Gemeindebürgerrechts erschöpft sich gemäss Art. 15 Gemeindegesetz praktisch auf das Recht auf Mitwirkung bei der Aufnahme von Bürgern anderer Gemeinden und von ausländischen Staatsbürgern ins Gemeindebürgerrecht sowie den Anspruch auf Ausstellung eines Heimatscheines.
Weshalb soll daran festgehalten werden? Wie schon erwähnt wurde, ist die Aufnahme von anderen Landesangehörigen mehr oder weniger ein formeller Akt, der selten beansprucht wird. Wahrscheinlich, weil sich der Sinn für diese zwei Bürgerklassen dem Normalbürger schon gar nicht mehr erschliesst. Aufgrund der Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung spielt das Gemeindebürgerrecht faktisch nur noch eine Rolle bei der Aufnahme ausländischer Staatsangehöriger im ordentlichen Verfahren. Weshalb gerade bei dieser politischen Frage ein Splitting in zwei Klassen von Einwohnern noch sinnvoll sein soll, befremdet mich. Weiter stellt sich mir die Frage nach der Tragweite von Art. 111 der Verfassung, wonach es heisst: «In Gemeindeangelegenheiten sind alle in der Gemeinde wohnhaften Landesangehörigen wahl- und stimmberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind.» Das klingt doch sehr nach einheitlichen Rechten und Pflichten der in einer Gemeinde wohnhaften Landesbürger. Auch Art. 4 Abs. 2 der Verfassung, welcher mit der Verfassungsänderung von 2003 in Kraft getreten ist, gibt den einzelnen Gemeinden das Recht, aus dem Staatsverband auszutreten. Über die Einleitung des Austrittsverfahrens entscheidet demgemäss die Mehrheit der dort ansässigen wahlberechtigten Landesangehörigen. Das ist doch sehr interessant. Bei dieser, aus Gemeindesicht doch wohl wichtigsten politischen Frage überhaupt, haben Gemeindebürger, die nicht in der Gemeinde wohnen, gar nichts zu sagen. Es gilt somit das Territorialitätsprinzip.
Erst in einem zweiten Punkt - und das möchte ich ausdrücklich betonen - soll die Regierung überprüfen, ob das Gemeindebürgerrecht als rechtliches Statut überhaupt notwendig ist, oder ob es nicht auch in Gemeindeangelegenheiten genügen könnte, dass einem das Stimm- und Wahlrecht als liechtensteinischer Staatsbürger zukommt.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass es beim vorliegenden Postulat nicht darum geht, Identitätsgefühle zu beschneiden. Jeder und jede soll sich nach wie vor zu einer Gemeinde gehörig fühlen. Es geht vielmehr um die Frage, wie sich das Gemeindebürgerrecht definiert und was die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind. Es muss erlaubt sein, über Sinn und Bedeutung der bestehenden zwei Kategorien von Gemeindebürgern nachzudenken, ohne dem Globalisierungswahn als verfallen zu gelten. Und ich bin der Auffassung, dass es an der Zeit ist, alle in einer Gemeinde wohnhaften Staatsbürger einander gleichzustellen. Ich bitte Sie, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, das Postulat an die Regierung zu überweisen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zu einzelnen Aussagen noch etwas sagen. Ich bin absolut nicht dagegen, dass die Postulanten ein Postulat an die Regierung mit diesen Fragen gerichtet haben, aber ich brauche hier die Meinung der Regierung überhaut nicht, um für mich eine Entscheidung zu bilden. Also ich kann darauf verzichten.
Zur Kleinen Anfrage, die ich heute Morgen gestellt habe: Da geht es um das zentrale Personenregister zwischen Land und Gemeinden. Da machen zwei Verwaltungen dasselbe und stimmen es noch ab. Also wird dasselbe dreimal hin- und hergeschoben, und dort ist ein Sparpotenzial wirklich resultierbar. Deshalb hat es dort einen Abbau der Bürokratie in sich, und insbesondere kann Geld gespart werden, wenn nicht zwei dasselbe machen und dann noch hin- und herschieben. Das zum Ersten. Zum Zweiten wird immer wieder die Statistik gebracht- dies ist vom Abg. Konrad und von der Abg. Oehri aufgeführt worden -, wie viele Bürgerinnen und Gemeindebürger aus anderen Gemeinden in den einzelnen Gemeinden sind. Das tut nichts zur Sache, wenn jemand einen Antrag stellen kann - der Herr Abg. Hasler hat es aufgeführt. Da kann man das Formular online ausfüllen, drei, vier Minuten, und dann hat man das schon erledigt, wenn das jemand will. Und wenn er das nicht will, dann möchte er das auch nicht und dann ist das auch nicht so wichtig.
Zu den Bürgergenossenschaften: Ich kenne die Entstehung der Bürgergenossenschaft von Mauren sehr genau, weil ich das live miterlebt habe. Dort ist die Abstimmung so gewesen, dass die BürgerInnen ein Ja gestimmt haben und die Gemeindebürger, die allgemeinen, ein knappes Nein. Und dasselbe ist in Vaduz auch passiert. Und deshalb gab es damals die Regelungskommission, die das schlussendlich «geregelt» hat. Aber die BürgerInnen selbst haben sich im demokratischen Prozess für ihr Bürgerrecht eingesetzt. Das ist auch ein Indiz dafür, dass sie auf demokratische Weise den Wunsch hatten, das Bürgerrecht zu institutionalisieren.
Die Dienstleistungen, die die Bürgergenossenschaften erbringen, werden von der Gemeinde entschädigt. Die Bürgergenossenschaften haben also auch Aufträge von der Gemeinde. In Balzers ist das natürlich in viel höherem Ausmass, weil dort die Bürgergenossenschaft viel mehr Besitztümer hat, Liegenschaften und wir kennen auch das neue Heizwerk. Also ist in Balzers die Bürgergenossenschaft eine Gemeinde in der Gemeinde. Das kann man so ausdrücken. In anderen Gemeinden ist das eher geringerer Natur, wie z.B. in Mauren, wo sie keine Besitztümer haben, aber sie machen auch gewisse Dienstleistungen und dafür erhalten sie dann diese CHF 20'000 pro Jahr. So weit zu den Bürgergenossenschaften.
Der Abg. Alois Beck hat nochmals die Identität ganz schön und leibhaftig vor Augen ausgeführt. Ich bin einfach gegen die Bürgerrechtsuniformierung. Ich kann das so ausdrücken. Und wenn wir jetzt hier die Gemeinde Schellenberg hernehmen, dann sieht man auch den Stolz etwa, wo man herkommt. Ein Fünftel der Abgeordneten kommt aus Schellenberg. Drei davon sind Bürger von Schellenberg und zwei sind Auswärtige. Das heisst, ich bin auch ein Auswärtiger. Ich bin ein sehr stolzer Maurer, aber ein begeisterter Schellenberger. Seit zehn Jahren bin ich in Schellenberg und ich könnte jederzeit dieses Formular ausfüllen, ich könnte es jetzt per Internet machen und in ein paar Minuten wäre ich auch mit im Kreise der drei klassischen Schellenberger. Also, es gibt keine rationale, sondern eher eine emotionale Entscheidung, und ich habe es, wie gesagt, mit dem Abg. Hasler, für mich ist das Postulat nicht ausreichend und auch dementsprechend nicht notwendig. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kollegen und Kolleginnen. Ja, ich finde es schade, Herr Abg. Johannes Kaiser, dass Sie nicht mit mitüberweisen können. Trotzdem möchte ich bei den Mitpostulantinnen bedanken für ihre Voten und ich bedanke mich auch beim Abg. Risch für das wohlwollende Votum. Herzlichen Dank. Gerne ergänze ich aber diese Voten noch durch einen weiteren oder etwas anderen Aspekt:
In zahlreichen Gesprächen, die ich in den vergangenen Tagen mit Frauen geführt habe, vernahm ich, dass viele Liechtensteinerinnen eigene - teils recht skurrile - Erlebnisse zum Thema Gemeindebürgerrecht erlebt haben. Ich könnte auch aus eigener Erfahrung eine solche anführen. Glücklicherweise aber sind die Zeiten vorbei, als eine Frau bei der Eheschliessung das Gemeindebürgerrecht des Ehegatten annehmen musste. Bei vielen Frauen meiner Generation sind die damaligen Emotionen jedoch noch sehr präsent. Dennoch gibt es heute noch Liechtensteinerinnen, die z.B. durch Scheidung oder Wiederverheiratung bereits das zweite oder dritte unterschiedliche Gemeindebürgerecht haben. Die Mehrheit meiner Gesprächspartnerinnen zeigte sich unserem Postulat gegenüber sehr aufgeschlossen.
Einen weiteren Aspekt sehe ich im Gemeindegesetz von 1996. Unter Artikel 17 steht nämlich: «Das Gemeindebürgerrecht von Kindern liechtensteinischer Mütter und Väter und der Wahlkinder richtet sich nach dem Gemeindebürgerrecht desjenigen Elternteils, dessen Namen das Kind trägt.» Da sehr viele Kinder in unserem Land den Namen ihres Vaters tragen, heisst das auch, dass die Mütter ihr Gemeindebürgerrecht nicht an ihre Kinder weitergeben können. Wäre es nicht im Sinne einer partnerschaftlichen Familie viel angebrachter, wenn die ganze Familie automatisch als gleichberechtige Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wohngemeinde leben würden?
Das alles hat mit der Liebe zur ursprünglichen Heimatgemeinde emotional in meinen Augen nichts zu tun. Die Frage, woher ich komme - und da habe ich es wirklich mit dem Onkel aus Amerika -, habe ich schon immer und werde ich auch zukünftig, ob hier im Lande oder in weiter Ferne, beantworten mit: «Ich bin eine Schaanerin.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ja, ich gehöre auch zu den Postulanten. Was wollen wir Postulanten mit diesem Postulat erreichen? Ich denke, die drei Punkte sind schon ausgeführt: Die Regierung wolle prüfen, ob das Gemeindebürgerrecht vereinfacht werden kann, das Gemeindebürgerrecht noch notwendig ist und ob der Heimatschein abgeschafft werden kann.
Inwieweit im Nachgang der Prüfung die Antwort auf das Postulat später in die Gesetzesmaterie einfliesst, werden wir wissen, wenn eine fundierte Beantwortung durch die Regierung vorliegt. Aber jetzt schon Schreckensszenarien an die Wand zu malen, finde ich nicht angebracht. Mich haben auch einige Einwohner gefragt: Warum trägst du dieses Postulat mit, warum hast du dieses Postulat unterzeichnet? Willst du mir meine Identität rauben? Ich bin doch ein Schellenberger, wohne nur in Eschen. Warum braucht es dieses Postulat usw.? Grundsätzlich gilt für mich, dass wir alle die gleichen Rechte und Pflichten haben und dies auch auf Gemeindeebene gelten muss. Das ist so. Warum soll ein Schellenberger, der von Schellenberg nach Eschen zieht, nach heutigem Gemeindegesetz ganze fünf Jahre warten, um die gleichen Rechte zu erhalten wie ein Eschner? Damit er diese Rechte wahrnehmen kann, muss er zudem noch einen Antrag an die Gemeinde Eschen schreiben. Dies einem jungen Einwohner zu erklären, der aus Wohnungsnot in die Nachbargemeinde ziehen muss, ist nicht möglich. Was ist denn hier der Unterschied zwischen einem Schellenberger und einem Eschner? Ein Eschner wird sagen: «Wir sind halt der Hauptort im Unterland.» Und der Schellenberger wird sagen: «Ja, wir haben den Weitblick über das Tal und noch zwei Burgen.» Das Spiel können wir dann den Tag lang weiterspielen und finden immer Unterschiede zwischen den Gemeinden. Aber der kleine Unterschied ist: Ein Schellenberger kann in Eschen über die Aufnahme eines ausländischen Staatsbürgers ins Gemeindebürgerrecht nicht abstimmen; und wenn er dies will, muss er einen Antrag schreiben, um in die Gemeinde aufgenommen zu werden.
Es wird auch in diesem Hause Abgeordnete geben - wir haben es schon gehört -, die nicht in der Bürgergemeinde wohnen und dadurch auch nicht Gemeindebürger in der Wohngemeinde sind. Diese Landesbürger haben, aus welchen Gründen auch immer, keinen Antrag nach Art. 18 des Gemeindegesetzes für die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht gestellt. Warum dieser Landesbürger, der hier im Landtag sitzt, nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet ist wie sein Nachbar, der als Gemeindebürger in seiner Wohngemeinde lebt, muss jeder sich selbst erklären. Warum hat nun dieser Landesbürger in der Wohngemeinde keinen Antrag auf Aufnahme als Gemeindebürger gestellt? Ich weiss es nicht. Vielleicht hat er einfach nicht daran gedacht. Wir haben es gehört: Es gibt 20 Anmeldungen pro Jahr. Also sozusagen gar nichts. Vielleicht, weil es beschämend ist, nach fünf Jahren in der Wohngemeinde einen Antrag stellen zu müssen, um als vollwertiges Gemeindebürgermitglied anerkannt zu werden. Vielleicht, weil es nicht jedermanns oder jedefraus Sache ist, sich im Gemeindeprotokoll per Namen aufgeführt zu sehen. Wenn da im Protokoll steht, dass ein Maurer einen Antrag stellt, um in Schellenberg ein gleichwertiges Gemeindemitglied zu werden, kommt zwangsläufig die Frage: Was denken die wohl in Mauren oder in Schellenberg über mich? Ich denke, da spielen sehr emotionale Gründe mit, die mit der Gemeindebürgerschaft verbunden sind. Ein Schaaner, der in Vaduz wohnt, wird sich immer sagen: Ich bin ein Schaaner. Wenn nun dieser Schaaner in Vaduz einen Antrag stellt, ist der Spott am Stammtisch schon einmal vorprogrammiert: Was will den ein Schaaner in Vaduz -gehts noch?
Ich denke, wie wir gehört haben, dass rund 9'500 Personen, also fast 40 Prozent unserer Landesbürger, nicht mehr in der Heimatgemeinde wohnen, sagt alles. Ich nehme an, dass mit der heutigen Mobilität diese Zahl noch weiter steigen wird. Hier ein kleines Beispiel: Meine Tochter ist von Schellenberg nach Eschen gezogen. Nach fünf Jahren kann sie dann einmal in Eschen einen Antrag stellen, um mit abzustimmen. Nun, was bringt das, wenn sie vielleicht ein Jahr später nach Gamprin ziehen wird? Dann in Gamprin wieder einen Antrag stellen? Das kann es doch nicht sein. Sie wird immer, davon gehe ich aus, mit Schellenberg eine emotionale Verbindung haben, egal wo sie wohnt, aber ich bin dafür, dass jeder und jede in seiner Wohngemeinde über alles mit entscheiden kann. Es ist Zeit, in diesem emotionalen Thema einen Schritt weiterzugehen und durch dieses Postulat eine Standortbestimmung durchzuführen. Und dies für die 9'500 Landesbürger, die nicht in der Bürgergemeinde leben können.
Ich werde auch immer ein Schellenberger bleiben, auch wenn ich vielleicht in meinen alten Tagen nach Eschen ins Altersheim gehen darf. Aber dann möchte ich auch als Einwohner in Eschen bei allen Entscheidungen mitbestimmen dürfen. Es geht also nicht nur um die Abschaffung von Bürokratie, sondern auch um die Abschaffung von Ungleichbehandlungen. Darum bin ich für dieses Postulat eingetreten. Überweisen wir dieses Postulat an die Regierung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich stelle fest, dass die Rednerliste nicht kürzer wird.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Also ich gehöre zu den 9'500 Personen in Liechtenstein. Ich wohne zwar in Schellenberg, also seit meiner Geburt, bin zwischendurch einmal im Ausland gewesen, bin aber eigentlich Triesner wie mein Vater und mein Grossvater auch. Der ist mit 20 Jahren ungefähr nach Schellenberg gezogen, und seit da wohnt die Familie Risch dort. Mein Grossvater und mein Vater haben noch als Auswärtige gegolten, und wenn es um Verteilung ging, um landwirtschaftlichen Boden und solche Sachen, durften sie den Saal räumen, weil sie nicht zu denen gehören sollten, die darüber bestimmen, wer welchen landwirtschaftlichen Boden bewirtschaften durfte. Und wenn mich einer fragt, ob ich jetzt Liechtensteiner, Schellenberger oder Triesner bin, dann bin ich primär Schellenberger. Ich bin dort aufgewachsen, das ist meine Identität. Das, was auf meinen Heimatschein draufsteht, verwirrt mich ehrlich gesagt manchmal im Ausland, wenn es dann heisst Bürgerort oder Geburtsort. Und was schreibe ich jetzt hin? Bin ich jetzt Triesner, Eschner oder Schellenberger, weil ich in Eschen auf die Welt gekommen bin? Ich glaube, es würde auch eine Vereinfachung bringen, wenn man die Formulare im Ausland ausfüllen darf, wenn es dann heisst Geburtsort. Ganz klar. Ich durfte auch ein Jahr im Ausland sein, also mehrere Jahre, in den USA und in Spanien, und wenn mich dort einer gefragt hat, woher ich komme, dann habe ich sicher nicht gesagt, dass ich ein Schellenberger bin, sondern dass ich aus Liechtenstein bin, und wenn ich keine Lust hatte zu erklären, wo Liechtenstein liegt, dann war ich einfach kurz einmal der Schweizer. Denn es ist schon eine sehr grosse Arbeit, einem Amerikaner zu erklären, wo denn Liechtenstein überhaupt liegt, geschweige denn Schellenberg. Ich setze mich also wirklich für das Postulat ein, weil ich finde, es ist ein überholtes Rechtsinstrument und es sollte wirklich einmal überdacht werden, ob das wirklich noch Sinn macht.
Und zu den Bürgergenossenschaften: Das ist zwar nicht direkt im Postulat drin, aber ich denke, Schellenberg hat es zum Glück abgelehnt, weil ich es nicht richtig finde, dass alle Steuerzahler von einer Gemeinde die Bürgergenossenschaft für sogenannte bereitgestellte Dienste entschädigen, aber nur die Bürger das Bürgervermögen verwalten dürfen und davon profitieren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Ich möchte das Votum des Abg. Peter Büchel noch unterstreichen. Es geht wirklich nicht nur um den Abbau von Bürokratie, sondern auch um die Abschaffung von Ungleichbehandlungen.
Und der zweite Punkt, den ich noch zum Abg. Alois Beck sagen möchte: Bei aller Wertschätzung für den Götti, das ist für mich Vergangenheit. Wir sollten hier drin die Rahmenbedingungen für die Zukunft gestalten. Die Realität ist einfach, dass sich die jungen Leute heute anders verhalten, als wir es oder der Götti getan haben. Und deshalb bitte ich auch um die Überweisung des Postulates.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich kann mich sehr kurzfassen. Der Abg. Johannes Kaiser hat schon vor einigen Wochen in einem Zeitungsbeitrag erörtert, worum es hier geht, und ich hätte das damals vollumfänglich unterstützen können. Auch den Voten von Erich Hasler neben mir und Alois Beck könnte ich voll zustimmen. Ich möchte nur noch eine Anmerkung machen: Das Argument mit diesen 9'000 und etwas Liechtensteinern, die eben nicht mehr in ihrer Heimatgemeinde wohnen und deshalb ungleich behandelt werden, scheint mir kein gutes Argument zu sein, das Gemeindebürgerrecht zu hinterfragen. Tatsache ist ja anscheinend, dass diese Leute in eine andere Gemeinde gezogen sind aus irgendwelchen praktischen Überlegungen oder ganz einfach, weil ihre Eltern dorthin gezogen sind, aber die wenigstens wollen anscheinend ihr Bürgerrecht in der ehemaligen Gemeinde aufgeben. Sonst hätten wir ja viel mehr Anträge. Offenbar sind es also diese Bindungen. Man hat jetzt sehr viel von Emotionen geredet, das im Übrigen noch ein anderer interessanter Punkt: Am Morgen war es sehr verpönt, von Emotionen zu reden. Das war zugegebenermassen ein anderes Thema. Jetzt hört man von allen Seiten, wie positiv besetzt diese Emotionen sein können in diesem Thema. Ich bin gegen die Überweisung dieses Postulats. Ich glaube, die Leute sind sehr zufrieden, wie es jetzt ist. Wenn sie nicht zufrieden wären, dann hätten wir wirklich sehr viele Anträge auf die Änderung des Bürgerrechts usw. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch das Votum von Alois Beck unterstützen. Wir «Bärger» sind sicher speziell. An der aktuellen Diskussion stört mich aber, dass suggeriert wird, dass jemand, der für die Überweisung des Postulats ist, für die Fusionierung von Gemeinden ist. Es wurde von Einzelnen so suggeriert. Ich bin also sicher dagegen. Ich wollte sagen, dass ich gegen die Fusionierung bin. Das Postulat werde ich aber zur Prüfung der Fragen an die Regierung überweisen. Ich glaube, es ist nur schon sinnvoll zu klären, ob es Sinn macht, dass ein Liechtensteiner Bürger fünf Jahre warten muss, wenn er in eine andere Gemeinde zieht, um das entsprechende Gemeindebürgerrecht anzufordern. Denn er kennt ja die Gemeinde sicher sehr gut, wo er hingeht, und würde es vielleicht, falls er es überhaupt möchte, auch früher anfordern. Also sind diese fünf Jahre meiner Meinung nach dann sicher zu lange. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur noch zu den Ausführungen der Landtagsvizepräsidentin zur Interpretation von Art. 4 der Landesverfassung Stellung nehmen. Sie hat diesen Abs. 2 schon richtig vorgelesen, aber eben nicht den ganzen. Der zweite Teilsatz dieses Absatzes lautet: «Die Regelung des Austritts erfolgt durch Gesetz oder von Fall zu Fall durch einen Staatsvertrag.» Und das ist genau die Hürde. Das Gesetz entscheidet nicht die Gemeinde alleine, das entscheiden dann eben die Bürger in diesem Lande, und das können Sie übrigens auch nachlesen im Bericht und Antrag 135/2002 auf Seite 18.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor ich das Wort an die Regierung übergebe, möchte ich die Postulanten noch bitten sich zu überlegen, ob sie die Anregung des Abg. Patrick Risch aufnehmen wollen, und dies allenfalls dann noch vor der Abstimmung zu formulieren.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst möchte ich mein Verständnis für den Abg. Johannes Kaiser ausdrücken: Dass er nach Schellenberg gezügelt ist, kann ich voll verstehen, und ich freue mich am Samstag immer im Weinberg, dass der ehemalige Maurer Vorsteher jetzt so eine tolle Wohnlage hat. Ich freue mich da auch immer für ihn.
Aber zur Sache: Ich möchte mich nur kurz äussern. Gegenwärtig sind ja mehrere Themen im Bereich des Bürgerrechts in Verbindung mit den Volksrechten in Bearbeitung. Stichwort dazu: Wahl- und Stimmrecht Ausland-Liechtensteiner oder auch die Sperrklausel. Insofern wäre die Regierung sicher offen, weitere Themen aus diesem Bereich auf Reformbedarf zu prüfen. Weil auch ein Zusammenhang mit den erwähnten anderen laufenden Projekten, die in Abklärung sind, besteht, käme eine Prüfung der Vorschläge im Postulat sicher nicht zu einem komplett ungünstigen Zeitpunkt. Das Thema Gemeindebürgerrecht hat aber für die Regierung angesichts der vielen offenen Projekte und drängenden Themen aktuell sicher keine hohe Priorität. Insofern hat sich die Regierung zu denen im Postulat gestellten Fragen und gemachten Vorschlägen noch keine Meinung gebildet und würde dies dann im Rahmen einer allfälligen Postulatsbeantwortung tun. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor wir zur Abstimmung schreiten, bitte ich noch vonseiten der Postulanten um die Formulierung des Zusatzes oder der Ergänzung des Postulatstextes.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Ich weiss jetzt nicht, ob man das so formulieren könnte: «... die Sinnhaftigkeit der Bürgergenossenschaften gegeben ist.» Ob das im Sinne der Freien Liste ist. Wir haben kein Problem damit, aber die Formulierung muss von Ihnen kommen.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ich finde die Formulierung gut, um die Sinnhaftigkeit der Bürgergenossenschaften zu prüfen.Landtagspräsident Albert Frick
Also wird das Postulat um einen Punkt ergänzt: «... die Sinnhaftigkeit der Bürgergenossenschaften gegeben ist.»
Sie haben das alle gehört. Bitte nehmen Sie das gedanklich für die Abstimmung mit, die wir jetzt vornehmen.
Wer der Überweisung des Postulates zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat das Postulat mit 13 Stimmen überwiesen. Damit haben wir Traktandum 5 abgeschlossen. -ooOoo-