Anpassung der Eignerstrategien der AHV/IV/FAK-Anstalten, der Liechtensteinischen Gasversorgung und der Liechtensteinischen Kraftwerke sowie der Beteiligungsstrategie der Liechtensteinischen Post AG (Nr. 72/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Anpassung der Eignerstrategien der AHV/IV/FAK-Anstalten, der Liechtensteinischen Gasversorgung und der Liechtensteinischen Kraftwerke sowie der Beteiligungsstrategie der Liechtensteinischen Post AG.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 72/2013 und steht zur Diskussion.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte mein Votum hierzu sehr kurz halten, da dieses Thema auch bereits Gegenstand der «Aktuellen Stunde» im Oktober-Landtag, also im letzten Landtag, war. Wir debattieren hier über einen Punkt, den wir nur zur Kenntnis nehmen. Es gibt keine Entscheidung darüber und es obliegt der Regierung, hier letztlich die Entscheidung zu treffen oder sie hat sie schon getroffen. Unsererseits wurde dies in der «Aktuellen Stunde» ausführlich behandelt, deshalb belasse ich es bei zwei Punkten:
Ich begrüsse es nicht, dass die Regierung diese Vorgabe den öffentlichen Unternehmen machen will. Der Hauptgrund ist, wie Regierungschef Hasler in einer Kleinen Anfrage im letzten Landtag bestätigte: Durch Austritte von öffentlichen Unternehmen erfährt die neue staatliche Pensionskasse keine Nachteile. Und das ist für mich die Kernaussage. Aber weil dem so ist, und ich finde es gut so, dass es so ist, weil es eigentlich auch zeigt, dass die neue Pensionskasse auf gesunden Beinen stehen können sollte, vertrete ich diese Haltung. Andererseits, und ich habe das schon in meinem Votum in der «Aktuellen Stunde» vertreten: Wir haben heute schon mehrfach über das ÖUSG gesprochen und darüber dass es irgendwann einmal Punkte gibt und irgendwann mal eine Revision gibt, und ich würde unbedingt begrüssen, dass in einer Revision eines ÖUSG oder in einer Revision von Eignerstrategien, die die Regierung den jeweiligen Unternehmen vorgibt, ein Passus mit reingenommen wird, der die Grundsätze zur Personalpolitik, Führung, Entschädigung, was auch immer, regelt. Denn nach meiner Ansicht ist es ein legitimes Interesse des Staates, der Regierung, dass seine Tochterunternehmen in den Grundzügen eine aufeinander abgestimmte Personalpolitik verfolgen. Aber nochmals: Es gibt für mich keine Veranlassung, dass die Regierung explizit den öffentlichen Unternehmen, diesen vier öffentlichen Unternehmen vorschreibt, in der staatlichen Pensionskasse zu verbleiben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es wird Sie nicht wundern, dass auch ich nicht glücklich über diesen Bericht und Antrag bin, den wir ja lediglich zur Kenntnis nehmen können. Ich habe das verschiedentlich auch schon gesagt, das erste Mal anlässlich einer Kleinen Anfrage bezüglich der Liechtensteinischen Gasversorgung, wo ich auch moniert habe, dass die LGV in ihrer Eignerstrategie eigentlich auch einen Zweckartikel abändert, und das zweite Mal in der «Aktuellen Stunde» vom letzten Landtag im Oktober, als wir ja genau dieses Thema auch hatten. Also ich bin dezidiert dagegen, dass wir via Eignerstrategie in das Gesetz eingreifen. Das Gesetz ist eigentlich klar. Sowohl im alten, bisherigen Gesetz über die staatliche Pensionskasse wie auch im neuen, das wir im September verabschiedet haben, hat der Landtag klar beschlossen, dass es freiwillige Anschlüsse nach wie vor geben soll, nämlich dann, wenn das Anstellungsverhältnis ein privatrechtliches ist. Das ist bei allen hier angesprochenen Unternehmen der Fall. Ich sehe nicht ein, wieso man das jetzt, wo es um ein personalpolitisches Betreffnis geht, via Eignerstrategie anpassen soll, also in die unternehmerische Freiheit dieser Betriebe eingreifen soll. Die Eignerstrategien haben nach ÖUSG klar den Zweck, eine strategische Leitplanke zu setzen. Und das wird auch in diesen Eignerstrategien, die ja da angehängt sind im Bericht und Antrag schön wiedergegeben. Also, die Eignerstrategien so, wie sie jetzt vorgeschlagen sind mit diesem Zusatz, widersprechen sich teilweise auch in sich; sie sind also widersprüchlich. Unter den sozialen Zielen heisst es, zum Beispiel bei der AHV, dass die soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden von der AHV zu tragen ist. Ich schliesse da auch ein, dass die AHV selber die Organisation, wie sie dieser sozialen Verantwortung nachkommen möchte, aufstellen kann. Es wird auch eingangs klar gesagt, dass der Handlungsspielraum - das ist auf der Seite 4 der Eignerstrategie für die AHV unter den Grundlagen zu finden - vor allem in organisatorischen und betrieblichen Belangen besteht. Also diese zwei Stellen in der Eignerstrategie der AHV widersprechen dem neu zugefügten Zusatz.
Im Übrigen finde ich die Begründung oder den Bericht und Antrag, so wie er uns vorliegt, auch relativ schwach, er überzeugt nicht. Er ist auch nicht konsistent. Es werden da Aussagen gemacht wie, die Regierung habe ursprünglich diese Haltung vertreten, so wie ich sie jetzt auch formuliert habe, aber dann wird wieder gesagt, aufgrund der Landtagsdebatten, die wir zur Verabschiedung des neuen Pensionsversicherungsgesetzes hatten, und aus den Voten wäre klar erkennbar, dass man das nicht möchte. Meines Erachtens war das eben nicht so klar - vor allem auch in der «Aktuellen Stunde» nicht. So wie ich mich erinnere, hat da vor allem der Abg. Wendelin Lampert das zwei-, dreimal hinterfragt. Aber die Voten in der «Aktuellen Stunde» gingen für mich eigentlich - so wie es auch der Abg. Wolfgang Marxer formuliert hat - klar in die Richtung, dass man die Eignerstrategie nicht als das geeignete Instrumentarium ansieht, um einen solchen Passus aufzunehmen. Als wir das Pensionskassengesetz neu verabschiedet haben, hätten wir diesen Zusatz der freiwilligen Anschlussmöglichkeit weglassen oder auf einer anderen gesetzlichen Ebene regeln müssen. So kann ich das schlecht oder gar nicht akzeptieren. Die VU-Fraktion hat ja bekanntlich auch schon das Verfahren gemäss Art. 16 Abs. 2b und 2c ÖUSG eingeleitet. Und es wird ja dann im Dezember wahrscheinlich auch traktandiert sein. Und deshalb möchte ich mich hier jetzt nicht mehr weiter dazu äussern, sondern ich kann auf das Protokoll zur «Aktuellen Stunde» vom Oktober-Landtag verweisen. Da haben wir das ja ausführlich auch diskutiert. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich werde mich kurz fassen. Ich denke, der Willen des Gesetzgebers ist eindeutig. Das Gesetz spricht explizit von freiwilligen Anschlüssen. Es wurde sogar noch explizit eine verlängerte Kündigungsfrist bis zum 31. März 2014 eingefügt. Aus dieser Optik ist die vorliegende Anpassung der Eignerstrategie für mich nicht korrekt. Und diese Anpassung der Eignerstrategie ist überdies ein klarer Eingriff in das operative Geschäft der betroffenen Unternehmen und meines Erachtens auch aus dieser Optik nicht korrekt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Die Austritte -, die sind ja legitim. Aber für die Sanierung ist die Annahme angenommen worden, dass sich alle Versicherten dieser staatlichen Pensionskasse an der Ausfinanzierung gleichermassen beteiligen werden. Von den Institutionen, die austreten, könnte erwartet werden, dass ihre Versicherten solidarisch zu den verbleibenden Versicherten den gleichen Betrag an die Sanierung leisten. Auch bei einem Übertritt in eine andere Kasse könnten die ausgetretenen Versicherten bei der Ausfinanzierung der Deckungslücke ihrer bisherigen Kasse mithelfen. Bei den ausgetretenen Gemeinden zum Beispiel würden die Sanierungsbeiträge der passiv und aktiv Versicherten an die Gemeindekasse zurückfliessen und damit die Steuerzahler der Gemeinde entlasten. Also ich meine, es geht um die Ausfinanzierung der jetzigen Kasse und nicht darum, was in Zukunft ist. Denn wenn eine Institution austritt, dann hat sie eine neue Kasse mit anderen Bedingungen. Aber die Gleichbehandlung sollte für alle sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier Seite 9, den letzten Absatz, zitieren, wo die Regierung schreibt: «Vielmehr sieht die Regierung es als im übergeordneten Interesse des Landes an, dass im Konzern Land in Bezug auf die betriebliche Personalvorsorge einheitliche Regelungen bestehen oder zumindest keine Besserstellungen erfolgen». Ich habe es, wie auch der Abg. Wendelin Lampert, bei den Eignerstrategien vehement vertreten, dass eben die Betriebe hier nicht spezielle Kaderversicherungen und Besserstellungen haben. Jetzt habe ich meine Meinung ein klein wenig geändert, und zwar, wenn man sich die Eignerstrategie auf Seite 10, im letzten Absatz, ansieht, wo die Regierung hier neu beschreibt: «Die Leistungen der betrieblichen Vorsorge dürfen diejenigen für das Staatspersonal nicht übertreffen.» Ich denke, man sollte den Wettbewerb spielen lassen und hier müsste eben stehen, dass die Kosten diejenigen des Staatspersonals nicht übertreffen dürfen. Also ich bin der Meinung, dass alle Betriebe nicht mehr Kosten verursachen dürfen, als es beim Staatspersonal der Fall ist. Was die Leistungen anbelangt und was auf dem Markt erzielbar ist, sollen die einzelnen Pensionskassen liefern. Also dahingehend denke ich, dass es eine einheitliche und gute Strategie wäre, dies eben nicht an den Leistungen, sondern eben an den Kosten zu begrenzen. Und ich denke, als Eigner ist mir besonders dieser Punkt wichtig. Der Rest ist Markt, der Rest ist Wettbewerb. Und ich würde die Regierung bitten, das dahingehend abzuändern.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich kann das Votum der Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller vollumfänglich unterstützen, möchte mich aber noch auf das grundsätzliche Verfahren beziehen: Meines Erachtens ist das Verfahren wirklich nochmals überdenkenswert. Der Landtag hat einerseits die Kompetenz, Eignerstrategien abzuändern, andererseits nimmt er jetzt, wie in diesem Fall, eine Eignerstrategie ausschliesslich zur Kenntnis. Meines Erachtens beissen sich diese zwei Kompetenzen. Das ergibt sich ja in dem Beispiel, dass jetzt Abgeordnete, die mit der vorgeschlagenen Abänderung der Regierung nicht einverstanden sind, heute nicht einfach «Nein» sagen können, sondern den Umweg gehen und einen Abänderungsantrag stellen müssen. Meines Erachtens könnte das auch speditiver gehen, indem man die Eignerstrategien nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern diese auch noch genehmigen muss. Andererseits, in diesem Fall, wie wir ihn jetzt haben, haben wir ein Verfahren, das vielfach über Monate hinweg dauert, und werden voraussichtlich erst im April nächsten Jahres eine definitive Entscheidung haben.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst habe ich gerade eine Frage an die Regierung. In den ganzen Eignerstrategien bzw. Beteiligungsstrategien steht ja jetzt: «Die Leistungen der betrieblichen Vorsorge dürfen diejenigen für das Staatspersonal nicht übertreffen.» Was bedeutet das konkret für die Kaderlösungen bei der Post und den LKW? Ich denke mir, der Satz ist relativ eindeutig und insofern ist eigentlich auch die Antwort klar. Aber ich hätte gerne von der Regierung gehört, was das im Endeffekt bedeutet. Da sind eben nicht die Kosten, sondern die Leistungen erwähnt. Und die Leistungen tönen ein wenig höher, sonst würde man wohl kaum von Kaderlösungen sprechen. Dann hätte es mitunter eine andere Namensnennung benötigt.
Dann ist es doch erstaunlich, wenn jetzt gerade auch die Landtagsvizepräsidentin sagt, diese Unternehmungen müssen die soziale Verantwortung übernehmen können. Da möchte ich Sie schon fragen: Ist denn mit der Regierungsvorlage die Übernahme der sozialen Verantwortung nicht möglich? Haben 19 Damen und Herren hier drinnen eine Vorlage beschlossen, mit der man diese soziale Verantwortung nicht wahrnehmen kann? Das hat übrigens die VU auch in ihrem parlamentarischen Vorstoss so geschrieben. Da würde ich mir schon die Frage stellen: Ist das mit dieser «glorreichen» Lösung nicht möglich? Ich denke mir, Sie geben sich die Antwort eigentlich auch schon selbst. Das müsste doch zu denken geben.
Dann die Ungleichbehandlung: Diese hat der Abg. Herbert Elkuch treffend ins Feld geführt. Mir ist in der Zwischenzeit auch zu Ohren gekommen, dass konkret die AHV vor hatte, auszutreten und dann zum Beispiel die AHV-Rentner schadlos zu halten. Und da haben wir die Ungleichbehandlung. Derjenige, der mit dieser Lösung der 19 Abgeordneten und der Regierung in die Pension geht, der muss die nächsten 10 Jahre einen Solidaritätsbeitrag leisten, der AHV-Rentner oder auch der Post-Rentner oder der LKW-Rentner muss sich nicht daran beteiligen. Da frage ich mich schon, was Sie dazu sagen. Wenn man sich dann eben noch den Bericht und Antrag 2012 betrachtet, Nr. 135 Seite 224: Was hat denn der ehemalige Stiftungsratspräsident Peter Mella gesagt? Die grossen Lohnerhöhungen hat es bei Post, LKW und FMA gegeben. Und nun dürfen diese Damen und Herren auch noch mit einem anderen Umwandlungssatz in Rente gehen. Und das wird von der Volksvertretung noch gutgeheissen. Ich muss hier «Nein» sagen. Ich finde die Vorgehensweise der AHV sogar richtig. Ich befürchte auch: Sollte ein Rentner gegen diese Vorlage der 19 Abgeordneten und der Regierung klagen, dann dürfte es Probleme geben. Aber das wird dann die Rechtssprechung zeigen.
Auch der Umwandlungssatz ist eben eine Debatte. Ich denke, da könnte uns die Abg. Judith Öhri ein wenig etwas erzählen aus der Gemeinde Ruggell. Nach meinem Wissensstand sind eben die Umwandlungssätze wesentlich höher bei den Gemeinden, sprich: Wer jetzt in Rente geht, geht mit 6,8 oder 7% in Rente und nicht mit 5,4%. Das ist super und schön für diese Damen und Herren, aber wenn Sie das jetzt bei den staatsnahen Betrieben auch noch unterstützen wollen, dann ist das ja super. Nur - die Ungleichbehandlung, die wird gefördert. Ich bin schon ein wenig erstaunt, ich gehöre ja nicht zu den 19 Damen und Herren, die dieses Gesetz verabschiedet haben. Aber dafür, dass man sich nun hier noch aus der Verantwortung nehmen will, um es diplomatisch zu sagen, habe ich dann schon wenig Verständnis.
Der Abg. Wolfgang Marxer sagt dann, dass es kein Risiko für die Kasse gibt. Das stimmt. Das hat der Herr Regierungschef auch gesagt. Aber Sie als Volksvertreter müssen ja nicht nur auf die PVS schauen, Sie müssen ja auch sonst auf die Staatseinnahmen schauen. Und wir haben es gestern im Rahmen des Budgets diskutiert: Dividendenverzicht bei der Post AG - CHF 300'000, das bezahlt auch der Staat. Es ist keine Ausgabe für den Staat, es ist eben eine fehlende Einnahme. Unter dem Strich ein Defizit. Und das können wir gerade bei den LKW auch so weiterziehen. Da haben wir einfach ein Anstaltskapital, das vielleicht ein wenig höher sein könnte. Aber ich denke mir: Das wird dann der Regierungschef-Stellvertreter auf das Budget 2015 entsprechend berücksichtigen.
Dann zur Debatte, die der Abg. Manfred Batliner ins Feld führt, dass man hier auf die Kosten und nicht auf die Leistungen schauen soll: Dann müssen wir uns ja schon fragen: Wenn wir extern für weniger Geld die gleiche Leistung erhalten, wie viele Leichen liegen noch in diesem Keller dieser Pensionsversicherung? Die Frage würde ich mir auch einmal stellen. Sie sagen berechtigt, dass wir hier den Markt spielen lassen müssen. Und ich denke mir auch, dass die Umwandlungssätze draussen relativ ehrgeizig sind. Aber es ist schon eine riesige Differenz, wenn wir den Umwandlungssatz alleine betrachten. Nach meinem Dafürhalten gibt es hier noch andere Gründe - gewisse Ungereimtheiten in dieser Pensionskassenlösung. Aber wie gesagt, das «Topargument» finde ich wirklich die soziale Verantwortung. Das ist schon deftig. Und das haben Sie ja nicht nur jetzt mündlich gesagt, das steht auch in Ihrem parlamentarischen Vorstoss. Ich habe es mir schon fett markiert auf die Dezember-Landtagssitzung. Diesbezüglich bin ich auf Ihre Äusserungen gespannt. Für mich heisst das: Mit der Regierungsvorlage kann man diese soziale Verantwortung nicht wahrnehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich denke, im Dezember werden wir noch die Gelegenheit haben, eine inhaltliche Debatte zu führen. Es steht ein parlamentarischer Vorstoss im Raum. Was ich allerdings nicht unkommentiert lassen möchte, sind die Ausführungen des Abg. Vogt bezüglich der Methodik. Sie waren da ja mit dabei, und ich möchte das gerne auch noch einmal wiederholen: Die ursprüngliche Variante des ÖUSG, die die Regierung vorgeschlagen hat und die auch Sie mitgetragen haben, hat vorgesehen, dass Sie diese Eignerstrategie nicht einmal zur Kenntnis kriegen, sondern das wäre in der alleinigen Kompetenz der Regierung gewesen. Und wenn die noch reingeschrieben hätten, sie müssen alle drei Monate als öffentliches Unternehmen und eine Berichterstattung zu irgendetwas bringen, was das operative Business angeht, dann wäre das in der Kompetenz der Regierung gewesen und es wäre den Landtag nichts angegangen. Das zur Ausgangslage.
Dann gab es eine Initiative der FBP. Auch diese wurde stark kritisiert - auch von Ihnen. Die Initiative hat nämlich vorgesehen, dass die Eignerstrategie dem Landtag zum Beschluss vorgelegt werden muss. Auch diese wurde vehement von der Regierung und auch von Ihnen bekämpft. Und der Kompromissvorschlag, nachdem die Initianten die ganze Arbeit geleistet hatten, war dann, dass Eignerstrategien zumindest zur Kenntnis gebracht werden müssen im Landtag und der Landtag das Recht erhält, einen parlamentarischen Vorstoss als Werkzeug zu bekommen, um der Regierung einen anderen Auftrag zu erteilen. Sie nutzen jetzt das und bemängeln, dass das ein ein wenig umständlicher Weg ist, dass dies auch schneller ginge. So schnell geht das in vier Jahren. Ich habe wenig Verständnis für Ihre Sorgen. Ich bin froh, dass Sie dieses Werkzeug haben. Ich habe damals dafür gekämpft. Und die Regierung hätte es jetzt vielleicht auch gerne, wenn sie das jetzt nicht diskutieren müsste. Ich denke es gehört dazu, dass das eine gewisse Öffentlichkeit hat. Ob das jetzt ein Eingriff in die operative Tätigkeit ist oder nicht, wie das meine Vorredner ausgeführt haben, darüber kann man sich unterhalten. Fakt ist, Sie hätten nicht einmal die Gelegenheit, sich hierüber zu unterhalten, wenn man es so gemacht hätte, wie Sie es mehrfach vertreten haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier doch noch eine kleine Replik sowohl an den Herrn Abg. Wendelin Lampert als auch den Abg. Gerold Büchel geben. Vielleicht zuerst an den Abg. Gerold Büchel: Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die ursprüngliche Version, nämlich die Version, dass die Regierung die Eignerstrategie in eigener Kompetenz erlässt, stufengerecht wäre, wenn - und das ist eben mein Vorwurf an die Regierung - die Regierung sich auch an die Vorgaben des ÖUSG halten würde und somit in der Eignerstrategie wirklich nur die strategische Leitplanke setzen und sich nicht in operative Belange der Unternehmen einmischen würde.
Dann zum Votum des Abg. Wendelin Lampert: Ich weiss schon, auf was Sie hinaus wollen, nämlich, dass die soziale Verantwortung in der Vorsorge, wie es jetzt neu für die Staatsangestellten verabschiedet worden ist, quasi nicht wahrgenommen worden sei. Ich habe das nicht gesagt. Was ich gesagt habe, ist, dass die Unternehmen es in ihrem unternehmerischen Handlungsspielraum haben müssen, wo sie ihre Angestellten für die 2. Säule versichern. Ich habe aber nicht gesagt, dass mit der Version, die wir jetzt für die Staatsangestellten und die öffentlich-rechtlichen Unternehmen haben, die die Ausfinanzierung via Land haben, die Angestellten nicht gut versichert wären oder dass das Land die soziale Verantwortung nicht tragen würde. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt: Man muss sich an das Gesetz halten. Das Gesetz sagt, die vier Unternehmen, um die es hier geht, haben diese Freiheit. Und ob danach eine andere Versicherung herauskommt, besser oder schlechter in Ihren Augen, das ist ein anderes Thema. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ganz kurz. Ich werde mich nicht an der ÖUSG-Debatte beteiligen und bitte auch, dass wir beim Thema bleiben, um heute Abend noch fertig zu werden. Ansonsten haben wir dafür keine Chance.
Zum Thema selbst - zum Abg. Elkuch: Bei den Gemeinden haben wir keinen Einfluss darauf, wie sie sich bezüglich Austritten entscheiden. Die fällen ihre Entscheidung. Wo die Regierung Einfluss nehmen kann, ist bei den öffentlichen Unternehmen. Mein Ratschlag ist, dass sie keinen Einfluss nehmen. Aber ich verstehe das Argument des Abg. Batliner sehr gut, dass nicht die Leistungen der Massstab sind, sondern dass die Kosten, die die öffentlichen Unternehmen für ihre Pensionsversicherung aufwenden, um ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen, in einem Rahmen liegen müssen. Und deshalb betone ich immer wieder: Keine Vorschrift, der Pensionskasse anzugehören, aber einen Rahmen geben. Die einzelnen Unternehmen sind viel zu heterogen dafür, dass man sagt: Ihr dürft keine Kaderlösung machen. Das ist keine Lösung für die Unternehmen, um selbst am Arbeitsmarkt erfolgreich sein zu können. Aber die Regierung muss - und ich weiss nicht, ob die Eignerstrategie der richtige Rahmen ist oder ob es sogar in die Spezialgesetze, das AHV-Gesetz oder wie auch immer, welches öffentliches Unternehmen es betrifft - einen Rahmen mit auf den Weg geben. Und innerhalb dieses Rahmens - nochmals, die Regierung hat ein legitimes Interesse, dass es ein Rahmen ist, nicht ein Korsett - haben die einzelnen öffentlichen Unternehmen eine unternehmerische Freiheit, die irgendwo an bestimmten Kosten ihre Grenzen finden muss. Und damit hätte sich eigentlich diese Debatte für mich erledigt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich verstehe, dass Sie keine ÖUSG-Debatte haben wollen. Ich denke aber, beim parlamentarischen Vorstoss wollen wir den Inhalt diskutieren. Deshalb erlaube ich mir, doch noch einen Kommentar bezüglich der Ausführungen der Frau Landtagsvizepräsidentin Lanter-Koller abzugeben. Ich gebe Ihnen Recht: Die Idee ist und war, strategische Leitplanken zu definieren in der Eignerstrategie, dass dies die Regierung tun soll. Aber Sie sehen jetzt selbst, dass die Definition für strategische Leitplanken sehr relativ ist. Und wenn Sie die Protokolle nachlesen, dann werden Sie sehen, dass das eine - ich sag mal - Streuungsbreite hat, die meines Erachtens unglaublich ist. Aber das ist weniger das Thema. Die Frage ist einfach: Der Landtag hat eine Aufsichtsfunktion gegenüber der Regierung, so ist zumindest mein Verständnis. Und die Frage ist: Wenn jetzt genau so etwas passiert: Die Regierung hat jetzt eine andere Definition wie Sie, was strategische Leitplanken angeht. Wie wären Sie denn ohne das, was Sie heute als parlamentarischen Vorstoss verwenden, mit der ursprünglichen Variante mit dieser Situation umgegangen? Welchen Vorstoss hätten Sie verwendet? Hätten Sie einen Zweckartikel gemacht, der das explizit unterbindet? Wie hätten Sie es konkret in unserem Rechtssystem gemacht, wenn Sie zum Schluss kommen, die Regierung macht auf Ebene der Eignerstrategie etwas, was Sie als falsch erachten? Und da war die Grundsatzfrage: Wie nimmt der Landtag seine Rolle, seine Funktion, wahr? Und das Einzige, was eine knappe Mehrheit des Landtags wollte, ist, das Werkzeug zu haben, um sich gegenüber der Regierung mit gleichlangen Spiessen zu unterhalten. Und meines Erachtens erfüllt es in gewissen Zügen das, was wir heute haben. Und die ursprüngliche Variante hatte dieses Werkzeug meines Wissens leider nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich sehr kurz fassen. Die Eigner dürfen und sollen solche Entscheidungen treffen. Wir sprechen hier von einer einmaligen, riesigen Entscheidung, die wir getroffen haben. Wir haben unlängst hier vor wenigen Stunden sogar darüber gesprochen, ob es zumutbar ist, so etwas einem Volk nicht vorzulegen. Und ich bin schon der Meinung, dass der, der zahlt, sagen darf, wo es hingeht. Ich meine: Die Liechtensteinische Gasversorgung hat ein Anstaltskapital, das nicht einmal verzinst wird. Und ich würde sagen, es riecht für mich ein wenig nach sich Davonstehlen und den Staat als Eigner mit seinen möglicherweise künftigen Aufwänden, die entstehen werden durch die Pensionskasse, alleine zu lassen. Und dies nur - und das ist eben der Grund, weshalb ich hier auch im Sinne der Regierung sprechen möchte -, um offensichtlich ihre Mitarbeiter zu bevorteilen. Ich persönlich bin ebenfalls kein grosser Fan davon, dass dies über die Eignerstrategie geschieht - absolut richtig. Nur wenn reden und verhandeln und diskutieren nichts mehr hilft, muss man halt eben offensichtlich zu solch einer auch nicht adäquaten Lösung greifen, weil sonst nichts anderes mehr möglich bleibt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Es geht nicht darum, den Gemeinden etwas zu befehlen, die Gemeinden können aussteigen. Und wenn sie eine gute Lösung finden oder eine bessere, dann sollen sie auch zugreifen. Es geht um die Deckungslücke der staatlichen Pensionskasse. Und ich meine, dass all diejenigen, die jetzt noch in der Versicherung sind, gleich behandelt werden sollen und nicht eine ungerechte Behandlung erfahren sollen, nur weil der eine da beschäftigt ist und der andere dort. Aber ich will nicht, dass plötzlich zwei Klassen gemacht werden für diejenigen, die für die Öffentlichkeit arbeiten, von der Öffentlichkeit den Lohn beziehen und in derselben Kasse sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Ich werde mich gezwungen sehen, spätestens in 10 Minuten diese Debatte kurz zu unterbrechen, weil wir ansonsten unseren Küchenchef doch sehr in Verlegenheit bringen werden.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wir werden dann im Rahmen der Dezember-Landtagssitzung noch reichlich Zeit finden, um hier weiterzudiskutieren. Aber nur das Beispiel mit den Pensionisten. Tatsache ist: Mit der Lösung der Regierung und den 19 Abgeordneten wird der Pensionist mit 5,4% Umwandlungssatz in Rente gehen und muss 10 Jahre einen Solidaritätsbeitrag leisten. Und bei der AHV war geplant - und ich muss Ihnen sagen, ich sehe den Weg der AHV als richtig an -, dass man den Umwandlungssatz bei 6,8 bis 7 auf dem freien Markt belässt und noch für die nächsten 10 Jahre keinen Solidaritätsbeitrag einfordert. Und da wünsche ich Ihnen einfach viel Vergnügen, wenn Sie diesen Rentnern in die Augen sehen müssen. Diese Ungleichbehandlung ist krass und erwiesen. Und wie gesagt, Peter Mella hat es gesagt: In der Vergangenheit hat es bei gewissen Institutionen noch die grossen Lohnerhöhungen gegeben - und in einem Leistungsprimat werden diese eben solidarisch ausfinanziert, zumindest war es in der Vergangenheit so.
Und diese Ungleichbehandlung - ich denke, der Abg. Herbert Elkuch bringt es auf den Punkt: Es tut mir leid, die 19 Damen und Herren, die dieses Gesetz beschlossen haben, haben von mir aus gesehen ein wenig einen Fehler gemacht. Die AHV macht es nach meinem Dafürhalten eben richtig, denn die AHV-Rentner sind nicht Schuld an diesem Debakel. Die Politik hat 25 Jahre zugesehen und bekommt nun halt die Schlussrechnung präsentiert. Das ist das Fatale. Aber so ist es halt. Und in einer Demokratie hat man zwar ein Wahlrecht, aber man trägt auch Verantwortung für seine gewählten Politiker. Das ist eben die andere Seite der Medaille - das muss ich einfach auch sagen. Und wie gesagt, nur das Beispiel mit den Rentnern; da sollten eigentlich die Augen aufgehen. Und dann kommen wir noch zum zinslosen Darlehen, das nie mehr zurückfliesst als Beispiel. Mitunter wird es ja dann gar kein zinsloses Darlehen geben. Es wird vielleicht nur ein Darlehen geben - das ist der nächste Punkt. Und wie gesagt, ich habe schon Verständnis für die AHV, für die Post und für alle. Aber ich bin ja nicht schuld an diesem 19er-Entscheid in diesem Hohen Hause.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Nur noch ganz kurz und das ist auch mein letztes Votum zu diesem Thema. Zur Frau Abg. Christine Wohlwend: Sie sprechen hier schon von zwei grundverschiedenen Themen. Ich meine, wo die Leute versichert sind, oder ob der Eigner eine Verzinsung des Dotationskapitals möchte, sind völlig verschiedene Ebenen. Das gehört natürlich in die Eignerstrategie. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Das steht übri-gens bei den LKW auch so drin. Und ich schliesse mich da der Meinung der FBP, die schon mehrheitlich vertreten worden ist, an, dass man das von Regierungsseite wirklich anschauen sollte.
Dann noch kurz zum Abg. Gerold Büchel: Die Eignerstrategien werden zwar von der Regierung verabschiedet, aber die werden dann natürlich veröffentlicht, und zwar auf der Homepage der jeweiligen Unternehmen. Die sind für jedermann zugänglich und einsehbar. Wir haben auch eine Geschäftsprüfungskommission. Die kontrolliert die Regierung ja auch. Und wir haben dieses Mittel der normalen parlamentarischen Vorstösse. Ja, da gebe ich Ihnen Recht: Die sollten eigentlich auch genügen, wenn uns etwas nicht passt. Wir brauchen da nicht ein separates parlamentarisches Mittel wie dasjenige gemäss diesem Art. 16 2b ÖUSG, der wirklich quer in der Landschaft steht. Und ich habe es jetzt erlebt in der Vorbereitung dieses Vorstosses. Die Meinungen sind sehr unterschiedlich, wie man mit diesem Mittel umgehen soll. Und deshalb bin ich sehr dafür, dass wir das auch einmal diskutieren. Aber für heute habe ich fertig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir haben dieses Thema ja anlässlich der «Aktuellen Stunde» ausführlich diskutiert. Ich möchte dieses Votum nicht nochmals wiederholen. Ich möchte aber hier doch bewusst nochmals auf einige Fragen eingehen, die ich in der «Aktuellen Stunde» gestellt habe.
Darf es denn sein, dass die Angestellten von öffentlichen Unternehmen nicht wie die Staatsangestellten einen Solidaritätsbeitrag zur Finanzierung der Übergangslösung leisten müssen, weil der Arbeitgeber diesen übernimmt? Darf es sein, dass die Pensionisten der öffentlichen Unternehmen im Gegensatz zur Landesverwaltung von einem Sicherungsbeitrag befreit werden? Darf es sein, dass die öffentlichen Unternehmen eine 100-prozentige Ausfinanzierung leisten und damit auf die Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichten? Darf es sein, dass damit bewusst auf die Möglichkeit verzichtet wird, dass ein Teil der Ausfinanzierungsmittel an die öffentliche Hand zurückfliessen könnte? Und hier handelt es sich immerhin um Beiträge in Millionenhöhe. Dies sind nur ein paar Punkte, welche eben zu der Ungleichbehandlung führen, die jetzt schon mehrfach andiskutiert worden ist - eine Ungleichbehandlung, welche bis anhin von Personen in einer Versicherungsgemeinschaft gebildet wurde.
Gerade die Frage eines zinslosen Darlehens würde sich bei einem Austritt aus der PVS nicht mehr stellen, da private Pensionskassen sich gar nicht mit Fremdkapital finanzieren dürfen. Die Regierung vertritt deshalb auch klar die Auffassung, dass ihre Vorgehensweise im Sinne einer übergeordneten Sichtweise vertretbar und adäquat ist. Aus unserer Sicht ist es eben kein Eingriff in die unternehmerische Freiheit, sondern es stehen ganz klar die übergeordneten Ziele der Versicherten im Vordergrund. Und es haben mehrere Abgeordnete auch entsprechend erwähnt, insbesondere Wendelin Lampert, Christine Wohlwend und Herbert Elkuch, die auch gesagt haben: «Keine Ungleichbehandlung». Und es stellt sich schon die Frage, ob es korrekt ist - wie haben Sie das gesagt, Frau Abg. Wohlwend -, dass man sich Davonstehlen kann, dass dann schlussendlich die Mitarbeiter der Landesverwaltung jene sind, die die ganze Zeche bezahlen müssen, und alle anderen bessergestellt werden. Wir haben auch geprüft, ob wir ähnliche Konditionen bekommen wie zum Beispiel eine AHV oder eine Gemeinde. Und die Aussage, die Antwort, war glasklar: Mit unserem Kollektiv in dieser Grösse geht das nicht. Wir haben gar nicht die Möglichkeit, die gleichen Konditionen zu erhalten wie eine Gemeinde oder ein kleiner Anschluss. Und hier muss man sich dann wirklich die Frage stellen, ob es richtig ist, ob es korrekt ist, dass jemand, der bei der Landesverwaltung arbeitet, eben schlechtere Konditionen hat als jemand, der bei der Gasversorgung, bei den LKW oder bei der AHV arbeitet. Dass diese Personen einfach bessere Lösungen haben - wie es auch vom Abg. Wendelin Lampert ausgeführt wurde -, dazu hat die Regierung einfach die Meinung, dass das nicht sein darf, weil es wirklich nicht im übergeordneten Interesse liegt, im Sinne der Regierung als Arbeitgeber im Grossen und Ganzen. Und schlussendlich hat das Auswirkungen auf die einzelnen Geschäftsergebnisse. Ich meine, diese Anschlüsse, die öffentlichen Unternehmen, bilden ja Rückstellungen. Das geht zu Lasten des Ergebnisses. Und das darf man einfach nicht vergessen. Also irgendwo geht es dann doch um das Geld des Landes.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Nur noch schnell zu Wendelin Lampert: Also in Ruggell ist der Umwandlungssatz nicht bei 7%. Ich kann es Ihnen nicht genau sagen: Irgendwo Mitte Sechs - Sechs-Komma-irgendwas. Aber es wurde auch schon angekündigt, dass er nach unten gehen wird und zwar massiv. Also das wissen die Leute. Er bleibt nicht so hoch. Aber er ist höher als bei der Landesverwaltung. Das ist korrekt.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank. Ich werde jetzt daran festhalten: Es ist richtig, es wird veröffentlicht im Internet. Aber das war nicht die Idee der Regierung. Auch dafür musste man kämpfen. Und auch in der zweiten Runde war die Überlegung der Regierung im besten Fall, das in der GPK zu diskutieren und auf keinen Fall im Landtag. Und die Errungenschaft des Landtages war es, dass es veröffentlicht wird und für jeden zugänglich. Auch, dass das klar ist.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Danke für das Wort. Das alte und das neue Pensionskassengesetz sieht keine Pflichtmitgliedschaft der AHV in der Pensionskasse für das Staatspersonal vor. Der Anschluss ist lediglich über einen Vertrag geregelt. Und es stellt sich für mich eigentlich nur die simple Kernfrage: Kann die Regierung bestehende Gesetze und Verträge einfach mit der Änderung einer Eignerstrategie übersteuern? Ich meine: Das geht nicht. Dann ist die Rechtssicherheit nicht mehr gegeben. Das ist sehr problematisch.
Ich kann es mir nicht ganz verkneifen - Herr Regierungschef, Sie sagten, wenn die AHV allenfalls wechselt, dann würde sie auf Rückerstattungen aus dem zinslosen Darlehensteil allenfalls verzichten. Ich glaube, wenn dann allenfalls win-win 90 oder win-win 50 Gesetzeskraft bekäme, was ich nicht hoffe, dann wäre das sowieso obsolet. Dann gibt es niemals mehr etwas zurück.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, an dieser ÖUSG-Debatte, will ich mich nicht beteiligen. Ich denke mir, das macht der Abg. Gerold Büchel vorzüglich. Er zeigt Ihnen einfach den Spiegel aus der Vergangenheit auf. Das ist doch sehr hörenswert.
Zur Abg. Judith Öhri. Es ist eben so: Auch in Ruggell gehen die Pensionisten mit einem höheren Umwandlungssatz und sie leisten keinen Solidaritätsbeitrag. Und da haben wir: Zuerst gibt es pro CHF 100'000 den höheren Umwandlungssatz, die höhere Rente, und 10 Jahre muss man keinen Solidaritätsbeitrag leisten. Das ist die Entscheidung der Gemeinde. Das haben wir gehört. Bei den Gemeinden können wir nicht mitsprechen. Okay. Jetzt kommen wir aber zu den staatsnahen Betrieben. Und da müssen jetzt halt die 19 Damen und Herren, die dieses Gesetz beschlossen haben, sagen, wohin die Reise geht. Wollen Sie diese Ungleichbehandlung - ja oder nein? Bei den Rentnern ist es so offensichtlich wie das Amen in der Kirche.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Herr Abg. Lampert, jetzt ist es zur Genüge mitgeteilt, dass Sie weder am alten noch am neuen Gesetz schuld sind. Das wissen wir jetzt schon. Aber nochmals die Frage: Kann die Regierung bestehende Gesetze übersteuern mit der Eignerstrategie? Das würde ich gerne beantwortet bekommen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich glaube nicht, dass die Regierung damit Gesetze und Verträge übersteuert. Es steht drin, dass es freiwillig ist, aber die Regierung kann trotzdem im Sinne der Wahrung ihrer Interessen weitergehende Massnahmen umsetzen. Und wenn die Regierung das Gefühl hat, dass man hier einschreiten muss, weil es im übergeordneten Interesse liegt, dann widerspricht das nicht dem Gesetz.
Und zum zweiten Punkt, die Verzinsung, die Sie angesprochen haben, wenn diese 100 Millionen insgesamt verzinst werden müssten zu 2,75% und die AHV dieses Darlehen nicht benötigt, weil sie alles selbst bezahlt, kommt eben kein Geld zurück. Also auch da, mit dieser win-win 50, ist es so, dass natürlich entsprechend Unterschiede vorhanden sind.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit haben wir den Bericht und Antrag der Regierung zur Kenntnis genommen und haben Traktandum 26 abgeschlossen.
Ich möchte Sie jetzt bitten, sich unverzüglich jetzt ganz kurz in der Säulenhalle einzufinden, bevor wir uns zur Stärkung begeben. Herzlichen Dank. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:10 bis 20:10 Uhr).
-ooOoo-