Postulat betreffend die Schweizer Grenzgängerbesteuerung der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 10. August 2013
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Da ich immer wieder auf die Zeitplanung angesprochen werde, möchte ich Sie dahingehend informieren, dass wir heute um 19:00 Uhr ein Abendessen einnehmen werden und dann in Anbetracht der Traktandenfülle etwas in den Abend hineinarbeiten werden müssen.
Meine Zielvorstellung ist ungefähr 21:30 Uhr, mit etwas Flexibilität zu betrachten.
Dann werden wir jetzt wieder mit unseren Beratungen fortfahren, und zwar mit Traktandum 8: Postulat betreffend die Schweizer Grenzgängerbesteuerung der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 10. August 2013.
Wird seitens der Postulanten das Wort gewünscht? Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Rund 9'500 Pendler kommen jeden Tag über den Rhein, um in Liechtenstein zu arbeiten. Diese Personen benutzen und belasten unsere Infrastruktur. Zirka 1'800 in Liechtenstein wohnhafte Personen fahren jeden Tag in die Schweiz zur Arbeit. Wir haben es also mit einer Nettopendlerbewegung zwischen der Schweiz und Liechtenstein von fast 7'700 Personen zu tun. Diese Personen arbeiten zwar in Liechtenstein, bezahlen aber ungleich den Zupendlern aus Österreich keine Steuern in Liechtenstein. Österreichische Arbeitnehmer entrichten eine Quellensteuer von 4% an Liechtenstein.
Seit langem fordert die Freie Liste, dass auch eine Quellensteuer für Schweizer Grenzgänger eingeführt werden soll. In diesem Zusammenhang fordert die Freie Liste auch, dass ein umfassendes DBA mit der Schweiz ausgehandelt werden soll, das auch andere Belange, wie zum Beispiel die Verrechnungssteuer, mit einschliesst.
Die Schweiz, insbesondere die angrenzenden Kantone und Gemeinden, signalisieren seit längerem, dass man sich gegen eine Einführung einer Quellensteuer für Grenzgänger nach Liechtenstein wehren werde. Dies kann ausführlich im «Wirtschaft regional» vom Samstag, den 24. August 2013, nachgelesen werden. Es ist kein Verhandlungserfolg in dieser Sache in Aussicht. In der Schweiz herrscht die Meinung vor, dass Liechtenstein auf jährlich zwischen CHF 20 und 30 Mio. zu Gunsten der Schweiz verzichten soll.
Dabei ist es besonders stossend, dass die Schweiz mit allen anderen Nachbarstaaten weitreichende DBAs ausgearbeitet hat, die die Grenzgängerproblematik aktiv regeln. Nur ist es da eben so, dass die Schweiz sich in der Rolle Liechtensteins befindet und täglich Arbeitskräfte empfängt. Sie schneidet sich dort zurecht ein Stück des Steuerkuchens ab. Für Liechtenstein sollen nun aber andere Regeln und Standards angewendet werden. Das ist nicht akzeptabel.
Es stellt sich die Frage, wie lange der Landtag, die Regierung und die Bevölkerung weiterhin bereit sind, täglich auf CHF 70'000, monatlich auf CHF 2 Mio. und jährlich auf CHF 25 Mio. zu verzichten.
Die Freie Liste regt deshalb an, eine Überprüfung des bestehenden Rumpf-DBAs mit der Schweiz vorzunehmen.
Dabei sollen im Grundsatz folgende Fragen beantwortet werden:
- Welche Vorteile bzw. Nachteile erwachsen Liechtenstein aus einer Weiterführung dieses DBAs?
- Welche Vorteile bzw. Nachteile erwachsen Liechtenstein aus der Kündigung des DBAs mit der Schweiz mit einer gleichzeitigen Einführung einer Quellenbesteuerung auf Schweizer Grenzgänger?
- Und in diesem Zusammenhang: Wie hoch sollte der Quellensteuersatz sein?
Der Landtag hat mit der Überweisung dieses Postulats die Möglichkeit, die Verhandlungsposition der Regierung zu stärken und die anlaufenden DBA-Verhandlungen mit der Schweiz zu beschleunigen. Eine Überprüfung des bestehenden Rumpf-DBAs auf seine Sinnhaftigkeit signalisiert eine deutliche Entschlossenheit Liechtensteins, das Problem zu lösen.
Klar ist ausserdem, dass wir der Liechtensteiner Bevölkerung die Bürde von CHF 25 Mio. von zusätzlichen Steuern oder Einsparungen auferlegen werden müssen, wenn die Besteuerung von Schweizer Grenzgängern nicht zeitnah umgesetzt wird.
Die Freie Liste-Fraktion ersucht Sie, dieses Postulat an die Regierung zu überweisen. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Die Einführung einer Quellensteuer für Schweizer Grenzgänger ist seit längerem ein Thema. Im Massnahmenpaket II der Regierung zur Sanierung des Landeshaushalts wurde bereits diese Massnahme vorgesehen, bekanntlich konnte diese jedoch noch nicht umgesetzt werden. Durch die Einführung einer Quellenbesteuerung für Schweizer Grenzgänger sollen Einnahmen von rund CHF 20 Mio. in unsere Staatskasse fliessen.
Nach meinem Kenntnisstand sind die Vorbereitungen für die formelle Verhandlungsaufnahme mit der Schweiz über eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens im Gange. Entsprechende Vorgespräche haben bereits stattgefunden. Diesbezüglich kann klar festgehalten werden, dass die Regierung unsere breite und starke Unterstützung für diese Verhandlungen mit der Schweiz hat.
Mit dem vorliegenden Postulat der Freien Liste soll nun aber die Regierung beauftragt werden zu prüfen, ob es zielführender ist, das DBA mit der Schweiz so schnell wie möglich zu kündigen und einseitig eine Quellensteuer auf Schweizer Grenzgänger zu erheben. Meines Erachtens ist dieses Postulat inhaltlich wie auch bezüglich der Vorgehensweise und der politischen Beurteilung sowohl was die Position der Regierung als auch das Verhältnis zur Schweiz angeht, zurückzuweisen.
Unsere Verbindung mit der Schweiz ist einzigartig. Sie beruht auf Verträgen und auf gegenseitigem Vertrauen. Die Finanzbeziehungen und gegenseitigen Belastungen und Behandlungen basieren auf klaren vertraglichen Grundlagen. Einen solchen Vertrag, das Rumpf-DBA, zu kündigen oder wie angedacht durch eine Gesetzesanpassung und Erhebung einer Quellensteuer einseitig zu ändern, würde einen Affront darstellen. Das freundschaftliche Verhältnis mit der Schweiz würde stark belastet und die Position der Regierung empfindlich geschwächt. Retorsionsmassnahmen wären nicht auszuschliessen. Der Abschluss eines neuen DBA würde möglicherweise ganz verunmöglicht.
Die Kündigung eines DBA kommt international gesehen nur in besonders seltenen Ausnahmefällen vor, zum Beispiel bei krassen Missbräuchen. Sie würde auch dazu führen, dass die wenigen bestehenden, übrigen materiellen Regelungen zur Besteuerung von Arbeitnehmern und öffentlich Bediensteten nicht mehr gelten würden. Und schliesslich würden auch die betroffenen Grenzgänger einer teilweisen Doppelbelastung bei der Besteuerung unterliegen.
Im Weiteren fordert die Freie Liste, dass die durch eine Kündigung des DBA zu erwartenden politischen Kosten mit den Einkünften für den Staatshaushalt abgewogen werden sollen. Hinter einer solchen Forderung steckt für mich gelinde gesagt doch ein sehr technokratisches Verständnis von Politik. Mit einer solchen Milchmädchenrechnung lässt sich keine vernünftige Politik machen. Schon gar nicht in Verhandlungen mit der Schweiz, mit der uns eine enge Partnerschaft verbindet.
Abschliessend möchte ich nochmals und mit Nachdruck betonen, dass die Regierung unsere vollste Unterstützung für die Verhandlungen zur Einführung einer Quellensteuer für Schweizer Grenzgänger hat. Der von der Freien Liste aufgezeigte Weg erscheint mir jedoch gänzlich ungeeignet, ja geradezu schädlich zu sein.
Aufgrund der dargelegten Gründe werde ich der Überweisung dieses Postulats an die Regierung nicht zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zugegeben, es klingt verlockend: Wir kündigen das Abkommen unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, das heisst, frühestens auf den 31. Dezember 2014, und führen ab 1. Januar 2015 einseitig eine Quellensteuer für die rund 9'500 Schweizer Grenzgänger ein. Wir generieren damit mehr als CHF 20 Mio. Steuereinnahmen und stopfen damit einen schönen Teil unseres Lochs in der Staatskasse. Dieses Vorgehen soll quasi als Auftrag vom Landtag an die Regierung legitimiert werden und so die Verhandlungsposition Liechtensteins zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen stärken. Immerhin sollen gemäss Postulat die durch eine Kündigung des DBAs zu erwartenden politischen Kosten mit den Einkünften abgewogen werden.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich halte dieses Vorgehen für äusserst gefährlich, unberechenbar und für einen Affront gegenüber unserem langjährigen und wichtigsten bilateralen Partner, der Schweiz. Seit Inkrafttreten des Zollvertrags von 1924 und des Währungsvertrages von 1980 hat sich eine enge Verbundenheit und Interessenkongruenz in der Wirtschaftspolitik entwickelt.
Im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Verkehrs- und Umweltbereich bestehen zahlreiche Verträge auf Bundes- und Kantonsebene, die auch laufend angepasst werden. Diese Anpassungen sind nicht zuletzt deshalb notwendig, weil Liechtenstein gleichzeitig EWR-rechtliche Verpflichtungen umzusetzen hat und dies von der Schweiz immer wieder eine gewisse Flexibilität verlangt.
Auf internationalem Parkett vertreten Liechtenstein und die Schweiz weitgehend die gleichen Interessen und werden so auch von Drittstaaten als sehr eng befreundete Nachbarstaaten wahrgenommen. Im aussenpolitischen Bericht des Ressorts Äusseres per Ende 2012 kann auf Seite 28 auch wortwörtlich nachgelesen werden: «Die Beziehungen zur Schweiz waren wohl noch nie so intensiv und vielfältig wie heute».
Aufgrund dieser grossen Vernetzungen zwischen den beiden Ländern erachte ich es als ein Ding der Unmöglichkeit, die tatsächlich entstehenden politischen Kosten zusammenzutragen, die ein derart unsensibles Vorgehen wie die einseitige Kündigung des DBAs mit der Schweiz mit sich bringen würde.
Die Verhandlungsposition der Regierung bei der Aushandlung eines neuen, umfassenden DBAs wird mit einer solchen Vorgangsweise nicht gestärkt, sondern im Gegenteil massiv geschwächt. Die vermeintliche Druckerzeugung auf die Schweiz könnte sich rasch als Bumerang erweisen.
Ich glaube überdies nicht, wie von den Postulanten befürchtet, dass aus Schweizer Sicht kein Interesse an einem umfassenden DBA besteht. Nationalrat Walter Müller hat jedenfalls bereits im Februar 2012 eine Motion eingereicht, die ein eben solches zwischen der Schweiz und Liechtenstein verlangt. Zudem hat die zuständige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf sowohl gegenüber dem vormaligen Regierungschef Klaus Tschütscher als auch dem neuen Regierungschef Adrian Hasler die Verhandlungsbereitschaft zu allen Fragen rund um ein umfassendes DBA mit Liechtenstein bekundet. Dass dies aus Sicht beider Vertragspartner ausgeglichen und fair sein muss, versteht sich von selbst. Der Verhandlungsprozess sollte bekanntlich nach den Sommerferien gestartet werden. Ich bin zuversichtlich, dass die liechtensteinische Verhandlungsdelegation bei den Schweizer Behörden auf ein offenes Gesprächsklima stossen und die Interessen Liechtensteins mit gebotenem Nachdruck darlegen wird.
Um es zusammenfassend nochmals klar zu sagen: Das Postulat gefährdet in seiner Zielsetzung die guten Beziehungen zur Schweiz und verhindert einen konstruktiven Verhandlungsverlauf eher als es ihn ermöglicht. Aus diesen staatspolitischen Überlegungen heraus werde ich dem Postulat ebenfalls nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Wie wir alle wissen, sind Verhandlungen über ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz von Liechtensteiner Seite angestossen worden. Verhandlungen sind also bereits im Gange. Wer glaubt, dass er mit einer Kündigung der bisherigen Abkommen zu Beginn der jetzt gerade angelaufenen Verhandlungen etwas Positives bewirken könne, dem fehlt jeder Realitätssinn.
Mit der Aufforderung an die Regierung zu prüfen, ob das DBA mit der Schweiz so schnell wie möglich gekündigt und einseitig eine Quellensteuer auf Schweizer Grenzgänger erhoben werden soll, zeigt die Freie Liste einmal mehr, dass ihr jedes politische Gespür abgeht.
Mit der Schweiz verbindet Liechtenstein eine jahrzehntelange enge Freundschaft, von welcher nicht nur die Schweiz, sondern auch Liechtenstein in besonderem Masse profitiert hat. Es mag am jugendlichen Alter der Abgeordneten der Freien Liste liegen, dass diese die Bedeutung von lange zurückliegenden Ereignissen und Entwicklungen nicht mehr richtig einordnen und gewichten können. Auf jeden Fall wäre eine einseitige Kündigung des Rumpf-Doppelbesteuerungsabkommens ein fataler Fehler, der Liechtenstein mittel und langfristig teuer zu stehen kommen würde.
Bereits mit der einseitigen Einführung einer Quellensteuer auf AHV-Leistungen an Pensionierte mit Sitz in der Schweiz wurde bereits einiges Porzellan zerschlagen. Ein weiterer Schritt in diese Richtung würde die freundnachbarschaftlichen Beziehungen mit der Schweiz wohl mehr als strapazieren.
Neben den in Liechtenstein tätigen 9'000 Schweizer Zupendlern dürfen die in der Schweiz tätigen Personen mit Sitz in Liechtenstein nicht vergessen werden. Wie wir jüngst in einer der Landeszeitungen lesen konnten, gibt es aktuell 2'000 Personen, welche in der Schweiz ihr Einkommen finden und in Liechtenstein wohnen. Durch mein eigenes Geschäft in der Schweiz weiss sich, wie hoch die Einkommen von Grenzgängern aus dem Vorarlberg im Kanton St. Gallen besteuert werden. Wenn ich mir den Quellensteuertarif des Kantons St. Gallen anschaue, dann sehe ich, dass zum Beispiel eine alleinstehende Person mit einem Bruttolohn von CHF 3'000 bereits 6.22% Quellensteuer bezahlt.
Bei einer Kündigung der Abkommen mit der Schweiz müsste also damit gerechnet werden, dass die Liechtensteiner Grenzgänger zukünftig in der Schweiz eine ebenso hohe Steuer entrichten müssten. Was dies bedeutet, dürfte jedem klar sein. Diese Personen würden nämlich in Liechtenstein keinen roten Rappen Steuern mehr bezahlen. Ausserdem dürften diese kaum noch einen Vorteil darin sehen, ihren Wohnsitz in Liechtenstein zu behalten, denn in der benachbarten Schweiz ist Wohnraum deutlich günstiger zu haben. Wir sehen also, dass bereits der Gedanke an eine Kündigung der bestehenden Abkommen völlig irrational ist. Das Postulat ist deshalb zurückzuweisen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Vorab bedanke ich mich für das jugendliche Alter. Ich schätze auch absolut das hohe Lied auf die Freundschaft zwischen Schweiz und Liechtenstein. Ich meine das überhaupt nicht despektierlich oder ironisch etc. Das ist ein grosser Wert und von grosser Qualität. Es ist zweifelsohne, dass die Schweiz nicht nur auf familiärer Ebene, sondern auch auf internationaler Ebene und Repräsentanz etc. Liechtensteins beste Freunde sind. Nur, hier kommen wir wahrscheinlich auch an einen Punkt, wo es - wenn man so will - irgendwo ans Eingemachte geht. Und ich möchte einfach zwei Punkte präzisieren.
Es wird hier so geredet, wie wenn das Postulat die Regierung beauftragen würde, das Doppelbesteuerungsabkommen, das Rumpf-DBA, zu kündigen. Es beauftragt, die Vor- und Nachteile darzulegen, was eine Kündigung bedeuten könnte. Das ist ein grosser Unterschied. Es macht wirklich den Eindruck «die FL fordert». Überhaupt nicht, im Prinzip fordern wir mit diesem Postulat, dass die Verhandlungsposition der liechtensteinischen Delegation genau definiert und alle Aspekte beleuchtet werden. Deshalb geht es darum, so etwas auch ins Kalkül zu ziehen und zu prüfen.
Eine Motion des FDP-Nationalrats Walter Müller wurde von Frau Lanter erwähnt und auch noch an anderer Stelle. Das Parlament, Nationalrat und Ständerat in der Schweiz, haben sich dieses Themas angenommen, eine Motion eingereicht. Und wie letzte Woche in einer Presseaussendung zu lesen war, hat die Ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben beim Bundesrat beantragt, die entsprechende Motion abzuändern und den Grenzgänger-Besteuerungs-Passus herauszunehmen. Also in der Schweiz, auch wenn auf Regierungsebene Verhandlungen vereinbart wurden - der Regierungschef führte heute Morgen aus «zu allen Themen» -, letztlich wird die Schweizer Regierung mit einem Mandat in diese Verhandlungen gehen. Und im Moment macht es den Anschein, dass auf Ständeratsebene das Mandat lauten wird: Jawohl, neues DBA mit Liechtenstein, ohne Grenzgängerbesteuerung.
Ich weiss nicht, ob Frau Schlumpf das Grenzgängerbesteuerungsthema behandeln kann, wenn sie vom Parlament präzise den Nichtverhandlungsgegenstand dieses Themas in Auftrag bekommen hat. Und mit unserem Postulat - und das soll jetzt keine Kleinkriegführung oder irgendetwas mit der Schweiz eröffnen - wollen wir, dass die Regierung in dem Sinne gestärkt wird, dass die Position und die Überlegungen Liechtensteins für diese Verhandlungen tief begründet auch dargelegt werden und durchgeführt werden. Wenn auf Schweizer Ebene, Nationalrat, insbesondere Ständerat, insbesondere diese Kommission für Wirtschaft und Abgaben sich intensiv darum kümmert und brieft und ihre Regierung mit einem Mandat beauftragt. Gleiches müsste dann auch von unserer Seite aus geschehen. Das ist das Anliegen des Postulats. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Der Abg. Wolfgang Marxer hat es eigentlich schon ausgeführt, ich möchte noch etwas ergänzen. Meiner Meinung nach kommt es immer wieder ein bisschen zu Fehlinterpretationen in diesem Landtag bezüglich der Wirkung von Vorstössen, die wir machen, und auch der Kompetenz der Regierung. Gerade bei der Diskussion von Postulaten stelle ich dies immer wieder fest. Und nach meiner Einschätzung und wenn ich auch die Geschäftsordnung konsultiere, übergeben wir mit einem Postulat das Dossier oder das Thema, das wir besprechen, der Regierung zu einer Überprüfung. Egal, welches Thema es behandelt. Es ist dann die Regierung und nicht wir, die die Zügel in der Hand hält und daraus ihre Schlüsse zieht und uns Empfehlungen abgibt oder sich dazu äussert und Stellung bezieht. Und in diesem Fall ist es auch wieder so passiert, dass wir gar nicht so richtig gründlich über den Inhalt unseres Postulats zu sprechen kommen. Und ich möchte Sie einfach bitten, bitte nehmen Sie irgendwo auch das ernst, dass wir versuchen, Anliegen aufzugreifen und der Regierung zur Stellungnahme zu unterbreiten. Wir beschränken uns irgendwo auch selbst, wenn wir das einfach nicht tun, weil wir immer gleich den Extremfall annehmen: Was könnte passieren, wenn jetzt die Regierung wirklich zu einem Extremschluss kommt, wenn sie da Vorschläge bringen würde? Das wird nicht der Fall sein, weil die Regierung hält ja die Zügel in der Hand. Und natürlich können wir sachlich unterschiedlicher Meinung sein, vielleicht hat auch die Regierung das Gefühl, es schwächt eher ihre Position als wie es sie stärkt. Darüber kann man sich gerne unterhalten. Aber einfach grundsätzlich das Instrument des Postulats, das wir haben, ich glaube, wir nutzen das nicht richtig. Das kommt immer wieder vor. Und das möchte ich einfach einmal zu bedenken geben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Dann werde ich mich dazu nicht gross weiter äussern. Ich denke, das Postulat ist meines Erachtens nicht notwendig. Die Regierung hatte diesen Auftrag schon vorab. Sie hat ja auch schon signalisiert, dass sie in Verhandlungen ist. Hier wird eine Option, wie eine Verhandlung oder Vorgehensweise geführt werden könnte, ausgeführt. Die Regierung hat es ja gelesen. Sie kann das ja in ihre Überlegungen miteinbeziehen. Ich denke, das liegt bereits in der Kompetenz der Regierung. Sie versucht hier ihr Bestmögliches. Was in diesen Verhandlungen drinliegt und was nicht, mag ich nicht zu beurteilen. Ich denke, das muss die Verhandlungsdelegation beurteilen. Ich sehe aber den Mehrwert dieses Postulats beim besten Willen nicht.
Wenn ich einfach zu dumm bin, um das Postulat von Ihnen richtig zu verstehen, tut mir das leid. Aber ich sehe den Nutzen nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich übergebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Da die Regierung jetzt kurz vor den Verhandlungen steht, möchte ich einige grundsätzliche Überlegungen noch einbringen:
Ich glaube, es ist allen klar, dass unilaterale Handlungen wie die Kündigung eines DBA grundsätzlich nicht geeignet sind, die Beziehungen zwischen Staaten zu stärken. Die Schweiz ist nach wie vor der wichtigste bilaterale Partner Liechtensteins. Unsere Länder verbindet eine enge freundschaftliche Beziehung, die sich durch einen partnerschaftlichen Umgang miteinander auszeichnet. Die Zusammenarbeit und Vernetzung unserer beiden Länder basiert auf der Grundlage, dass man Anliegen der einzelnen Partner miteinander diskutiert und Verträge nicht einfach durch unilaterale Handlungen in Frage stellt. Eine einseitige Kündigung respektive Erhebung einer Steuer kann unerwünschte Folgewirkungen auch auf andere bilaterale Verträge haben und ist insbesondere nicht geeignet, die Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz zu stärken. Noch nie in unserer gemeinsamen Geschichte wurde die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen durch die einseitige Kündigung eines Vertragspartners dem anderen Partner aufgezwungen.
Mit unilateralen Handlungen kann in aller Regel keine bessere Verhandlungsposition erreicht werden. Im Gegenteil, solche Handlungen dürften die Verhandlungsposition von Liechtenstein schwächen. Erfahrungsgemäss kann bei bilateralen Verhandlungen eine für beide Seiten optimale Abkommenslösung nur in einer Atmosphäre gegenseitigen Wohlwollens und Vertrauens erreicht werden.
Der erste offizielle Verhandlungstermin ist bereits fixiert und die Vorbereitungen für diese Verhandlungen laufen auf Hochtouren.
Eine der Maximen der liechtensteinischen Aussenpolitik besteht darin, ein verlässlicher Partner zu sein. Das im Postulat vorgeschlagene Vorgehen ist sicher nicht geeignet, die Verlässlichkeit Liechtensteins zu untermauern.
Und ich möchte noch ganz kurz auf die Voten der Abgeordneten Wolfgang Marxer und Helen Konzett Bargetze bezüglich des Postulats eingehen: Ich glaube, das zentrale Argument hier ist die Botschaft, die vermittelt wird. Und wenn ich auf Seite 2 lese, ich zitiere: «Die Regierung wird mit diesem Postulat beauftragt zu prüfen, ob es zielführender ist, das DBA mit der Schweiz so schnell wie möglich zu kündigen und einseitig eine Quellensteuer auf Schweizer Grenzgänger zu erheben», dann ist das für mich eine klare Botschaft, die an die Schweiz geschickt wird. Und wenn ein solches Postulat überwiesen wird, ist es auch eine klare Botschaft von Liechtenstein an die Schweiz. Ich glaube nicht, dass das im Sinne einer partnerschaftlichen Beziehung ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich denke, eben auch wie die Ausführungen des Regierungschefs waren, es ist bilateral zu lösen und das auch so zu diskutieren. Das gegenseitige Wohlwollen unterstütze ich sehr. Ich denke auch, dass die Schweiz keine Absage an Liechtenstein erteilen kann, unabhängig davon, was im Rheintal für Positionen gehalten werden. Die Schweiz hat noch mit mehreren Ländern DBAs und sie haben dann auch im Rahmen von der Gleichbehandlung sicher ein Interesse, hier diese Partnerschaft auch aufrecht zu erhalten und solche Gespräche führen zu wollen. Ich denke nicht, dass da ein Njet aus der Schweiz kommt.
Dann ist noch aufzuführen, dass dieses Postulat so verfasst ist, dass es sehr einschränkend ist. Wir sprechen hier von der Quellenbesteuerung von 4 bis 6%, und zwar nur im Bereich der Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit. Es gibt noch andere Themen, die man in einem DBA eben verhandeln sollte. Da geht es um Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, um Unternehmensgewinne. Wie schaut das für verbundene Unternehmen aus, und zwar hüben wie drüben? Wie wird mit Zinsen und Dividenden umgegangen? Altersbezüge und Renten waren auch schon ein Thema in den Medien und natürlich auch Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, wie wir es jetzt hier im Zentrum stehen haben. Das sind alles Themen, die man gesamtheitlich betrachten muss.
Ich denke, man kann sie auch unterschiedlich führen zur Schweiz, weil wir da im Bereich Infrastrukturkosten auch mitprofitieren im Sinne von Autobahn usw. Und wenn wir mit Österreich verhandeln, wo sich wieder andere Themen ergeben, wo wir auch Infrastrukturkosten zu finanzieren haben, dass die Grenzgänger nach Liechtenstein arbeiten kommen können.
Zum Beispiel ist es auch so, dass die Situation und die Steuerpflicht zwischen Österreich und der Schweiz so aussieht, dass, wenn man in Österreich arbeitet und in der Schweiz wohnt, dass dann die Arbeitnehmer aus der Schweiz mit und ohne Grenzgängereigenschaft zum vollen Einkommenssteuertarif steuerpflichtig sind. Wenn man in der Schweiz arbeitet und in Österreich wohnt, dann wird ebenfalls zum vollen Tarif in der Schweiz besteuert und eine Anrechnung findet dann in Österreich statt.
Ich denke, dass es legitim ist, hier zu verhandeln und die Beträge sind abzuwägen. Man muss abwägen, was wir für Nutzen und Kosten haben, und die sollte man gegenseitig austauschen, und zwar gesamtheitlich.
Und wenn ich jetzt hier gerade die Situation zwischen Schweiz und Österreich aufgezeigt habe, wo eine volle Steuerpflicht besteht, da muss ich schon sagen, wenn wir dann später über das DBA mit Österreich und über das Abkommen mit Österreich diskutieren, dass man dieses Thema von der vorherigen Regierung völlig verschlafen hat. Ich vermisse schon sehr, dass wir die Thematik, wo man schon das DBA mit Österreich in die Hände nimmt, eben diese Situation und diese Bereiche ausklammert, und dann dieses alte Abkommen mit Österreich in diesen Bereichen nicht einbezieht, was die Quellensteuer für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit betrifft. Also das ist noch eine Kritik dann für später an das Abkommen.
Aber sonst muss ich auch sagen, es ist aufgegleist, wie wir das gehört haben. Und darum denke ich, dass es diesen Vorstoss hier nicht braucht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte doch noch kurz auf die Ausführungen der Abgeordneten Wolfgang Marxer und Helen Konzett eingehen. Man hatte da den Vorwurf aufgebracht, man würde gewisse Anliegen nicht ernst nehmen, man würde Anliegen überhaupt nicht prüfen wollen, da sei ja lediglich eine Prüfung und das Instrument des Postulates werde nicht richtig genutzt. Ich habe da schon dezidiert eine andere Ansicht und möchte klar sagen: Gerade dieses Anliegen, das Sie hier vorgebracht haben, wurde eben sehr ernst genommen und deshalb auch, so nehme ich an, von der Mehrheit abgelehnt.
Ich habe mich in meinen Ausführungen zum Votum auch auf diese zentrale Stelle bezogen, die der Herr Regierungschef ebenfalls zitiert hat. Ich möchte das nochmals kurz tun. Es heisst im zweitletzten Abschnitt: «Die Regierung wird mit diesem Postulat beauftragt zu prüfen, ob es zielführender ist, das DBA mit der Schweiz so schnell wie möglich zu kündigen und einseitig eine Quellensteuer auf Schweizer Grenzgänger zu überheben». Wenn der Landtag - und das ist meine feste Überzeugung - einem solchen Postulat zustimmt, ist das ein klarer Auftrag an die Regierung, eine solche Prüfung mit der nötigen Ernsthaftigkeit in Erwägung zu ziehen und zu machen. Und wie gesagt, wenn die Volksvertretung ein solches Signal aussendet, ist das ja nicht aus einem beliebigen Jux, sondern sie möchte das ernsthaft geprüft haben. Wenn ein solches Signal nach draussen kommt, dann sind meiner Ansicht nach eben diese Konsequenzen zu gewärtigen, die ich versucht habe aufzuzeigen.
Gerade deshalb bin ich der Ansicht, auch ein Postulat ist keine Beliebigkeit, sondern Ihr Anliegen wurde ernsthaft geprüft und aus diesem Grund ernsthaft abgelehnt. So hoffe ich jedenfalls.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Besten Dank für diese Ernsthaftigkeit von Seiten des Abg. Alois Beck. Ich bin einfach in Sorge. Ich bin in Sorge, dass wir in dieser Sache in vier Jahren immer noch am selben Ort stehen. Wenn ich zurückschaue, hat der ehemalige Regierungschef Klaus Tschütscher viel über dieses Abkommen geredet, passiert ist bisher gar nichts. Ich bin auch in Sorge, dass wir hier vorwärtskommen, weil ich nicht sehe, welches Interesse die Schweiz hat, mit uns zu verhandeln. Die Schweiz ist in einer Position gegenüber Liechtenstein, in der sie hier etwas preisgeben sollte, dass diese Grenzgänger eben besteuert werden. Auch in Bezug auf die Verrechnungssteuer wird es kein Geschäft für die Schweiz werden. Da werden sie auf Geld verzichten müssen, sollten wir dann Verhandlungserfolg haben. Und deshalb war einfach der Gedanke, hier einmal aufzuzeigen, wie wir eigentlich mit der Schweiz verbandelt sind, welche Leistungen wir für die Schweiz erbringen, aber auch umgekehrt, welche Leistungen die Schweiz für uns erbringt.
Ich denke hier zum Beispiel ganz konkret an das BZB. Wir können aber auch an andere Institutionen und Dienstleistungen, die wir uns gegenseitig aufteilen, denken. Und darum geht es uns eigentlich, einmal darzulegen, was würde es bedeuten, wenn man so in die Verhandlungen gehen würde und sich einfach ganz klar sagen würde: Dies sind die Konsequenzen und das ist unser Verhandlungsspielraum. Und in diesem Sinne war oder ist es immer noch die Absicht, die Position der Regierung zu stärken. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bin auch in Sorge, aber ich werde dieses Postulat nie und nimmer überweisen können: Es wird die Verhandlungen der Regierung nicht stärken, wenn man in der Postulatsbegründung schon schreibt, dass die Schweiz sich in einer schwachen Position befindet und es sich um eine Fünfer-und-Weggli-Politik handelt.
Und dann möchte ich noch klar zum Ausdruck bringen, was zu dieser Kündigung steht. Zudem sollte berücksichtigt werden, wie ein Auftrag zur Kündigung des Landtags an die Regierung die Verhandlungsposition Liechtensteins mit der Schweiz in Bezug auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung stärkt. Also wir sollen jetzt der Regierung sagen, sie soll das in Betracht ziehen.
Meine lieben Damen und Herren Kollegen der Freien Liste. Vor zirka zwei Jahren haben drei Nationalräte, zwei Nationalräte aus dem Kanton St. Gallen und eine Nationalrätin aus dem Aargau, eine Interpellation eingereicht. Ich möchte Ihnen gerne einen Auszug dieses Fragenkatalogs vorlesen:
- In welchen Schweizer Bereichen und Unterlagen wird das Fürstentum Liechtenstein aufgeführt und warum?
- Werden die dem Fürstentum Liechtenstein durch die Schweiz entstandenen Vorteile abgegolten?
- Wenn ja, in welcher Form und wie viel?
- Hat die Schweiz im Zusammenhang mit der Finanzkrise durch das Verhalten des Fürstentums Liechtenstein Schaden erlitten und wurde das Vorgehen mit der Schweiz vorher besprochen?
- Drängt sich eine neue Regelung in allen Bereichen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein auf?
Das waren nur ein paar Fragen.
Können wir uns als kleines Land, das von der Schweiz seit dem Zollvertrag eigentlich nur profitiert hat, einen solchen Affront leisten? Nein, können wir nicht. Was ich eigentlich wirklich sagen wollte, hätte ich am liebsten in der nichtöffentlichen Sitzung gesagt, weil sonst kommt das wahrscheinlich nicht gut an und es wird wieder ein Wort benutzt, das ich in der Vergangenheit zu oft gehört habe. Aber ich kann diesem Postulat nichts und schon gar nichts abgewinnen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, wir haben uns jetzt ausreichend ausgetauscht und ich hoffe auch, dass die beiden Wortmeldungen, die noch offen sind, die letzten beiden Wortmeldungen sind. Ansonsten würde ich mich noch einmal melden, und zwar mit einem Antrag auf Beendigung der Debatte, weil ich habe den Eindruck, wir drehen uns im Kreis. Die Meinungen sind gemacht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Beschleunigung.Abg. Alois Beck
Ich werde mich dementsprechend bemühen. Der Abg. Thomas Lageder hat gesagt, es war die Absicht, die Position der Regierung zu stärken. Ich möchte Ihnen nicht die gute Absicht in Abrede stellen, aber es geht eben darum, dass man auch die Konsequenzen eines Vorschlags berücksichtigt. Und der ist meiner Ansicht nach alles andere als positiv, wie ich das versucht habe aufzuzeigen.
Sie haben auch noch gesagt, Sie seien in Sorge, dass wir in vier Jahren noch am selben Ort stehen würden. Ich weiss nicht, wo wir in vier Jahren stehen, aber eins ist für mich sicher: Wenn wir den Weg, den Sie vorschlagen, gehen würden, dann wären wir in vier Jahren nicht einmal am selben Ort, sondern weit zurück.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir auch, die Postulanten haben es mit diesem Postulat gut gemeint und persönlich bin ich schon auch in Sorge geraten seit ich diesen Entscheid der Ständeratskommission gehört habe. Aber ich befürchte, mit diesem Postulat schütten Sie das Kinde mit dem Bade aus. Es ist kontraproduktiv. Und ich habe eigentlich Vertrauen, dass die Regierung hier durchaus die Verhandlungen zielführend führen wird.
Wir haben es ja bereits gehört, die Schweiz hat mit diversen anderen Nachbarstaaten durchaus ähnliche Abkommen, und wir wünschen ja auch solche Abkommen. Ich denke mir einfach, mit diesem Ansatz, mit dieser Drohkulisse, ist das nicht sehr zielführend.
Aber wie gesagt, ich bin schon auch in Sorge gerade seit dem Ständeratskommissionsentscheid. Aber ich schaue hier positiv in die Zukunft. Und sollte dann nichts gehen, dann werden wir mitunter andere Mittel anwenden müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir zur Abstimmung schreiten. Das Postulat lautet wie folgt:
«Die Regierung wird eingeladen, die Fortführung des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizer Eidgenossenschaft über verschiedene Steuerfragen vom 17. Dezember 1996 im Hinblick auf die Einführung einer einseitigen Quellenbesteuerung der Schweizer Grenzgänger in der Höhe von 4 bis 6% zu prüfen».
Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
3 Stimmen. Damit hat der Landtag das Postulat nicht überwiesen.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 8 abgeschlossen. -ooOoo-