Interpellation zu Kommissionen der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 29. April 2013
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 7: Interpellation zu Kommissionen der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 29. April 2013.
Wird seitens der Interpellanten das Wort gewünscht? Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Werte Abgeordnete. Gestützt auf die Art. 36 und 37 der Geschäftsordnung haben wir drei Abgeordnete der Freien Liste eine Interpellation eingereicht. Wir stellen an die Regierung Fragen im Zusammenhang mit den im Staatskalender aufgeführten Kommissionen und Beiräten.
Begründen möchte ich im Namen der Interpellanten die Interpellation zu Kommissionen wie folgt:
Die Arbeit der 56 Landeskommissionen und Beiräte sowie der sieben Beschwerdekommissionen und mehreren Unterrichtskommissionen findet eher im Hintergrund statt, ebenso die Rekrutierung. Aber dennoch geschieht innerhalb der Kommissionen in verschiedensten Fachbereichen Richtungsweisendes. Das Land Liechtenstein lässt sich die Arbeit der Landeskommissionen und Beiräte rund eine Dreiviertelmillion Franken pro Jahr kosten.
Im Zuge der Regierungs- und Verwaltungsreform sollten auch die Kommissionen, ihre Anzahl, Synergiepotenziale und ihr Sparpotenzial überprüft werden. Einige Kommissionen sind auf die Verwaltung beschränkt und ihre Aufgaben könnten eventuell auch verwaltungsintern ohne Kommissionen geregelt werden. Gerade bei verschiedenen Kommissionen mit ähnlichen Aufgaben interessiert auch das Optimierungspotenzial, das in möglichen Zusammenlegungen und der Reduktion der Mitgliederzahl pro Kommission liegt. Sicher sind Konzentrationen oder Zusammenlegungen nicht überall sinnvoll oder möglich, und aus Gründen der Unabhängigkeit, notwendiger Fachkompetenz oder wegen international eingegangener Verpflichtungen müssen bestimmte Kommissionen und Beiräte beibehalten werden.
Ein weiterer Aspekt der Interpellation zielt auf die Transparenz im Rekrutierungsprozess. Die Transparenz könnte zum Beispiel gestärkt werden, indem sich die verschiedenen Ministerien auf ein einheitliches, transparentes Vorgehen bei der Suche einigen und die Kriterien wie Qualifikation, allfällige Interessenkonflikte mit der beruflichen Tätigkeit, Staatsbürgerschaft und die Drittel-Regel pro Geschlecht, die die Regierung im Jahr 1997 erlassen hat, wie diese zu gewichten sein sollen. Übergeordnetes Ziel der Fragen dieser Interpellation ist es, von der Regierung zu erfahren, wie der Bestellungsprozess von Landeskommissionen und Beiräten im Zuge der Regierungs- und Verwaltungsreform transparenter, aber auch effizienter gestaltet werden könnte. Denn transparent bestellte und effizient arbeitende Landeskommissionen stärken das Ansehen der politischen Arbeit in unserem Land.
Die Fragen an die Regierung:- Werden die Kommissionen regelmässig oder zumindest derzeit im Zuge der Regierungs- und Verwaltungsreform auf ihre Zweckmässigkeit überprüft? Durch wen findet diese Überprüfung statt?
- Wird auch geprüft, welche Aufgaben, die gegenwärtig von einer Kommission wahrgenommen werden, von den Ämtern erledigt werden könnten? Zum Beispiel: Braucht es in Zukunft eine Milchmarktkommission?
- Könnten Kommissionen mit verwandtem Themenkreis zusammengelegt werden? Und welche kämen allenfalls in Frage? Zum Beispiel Energiekommission und Kommission für Energiemarktaufsicht?
- Werden die Aufgaben der Kommissionen regelmässig hinterfragt? Und wenn ja, in welchen Abständen und durch wen? Soll zum Beispiel die Energiekommission auch zukünftig für die Zusicherung und die Ausrichtung von Förderbeiträgen für Demonstrationsobjekte zuständig sein?
- Gibt es eine regelmässige Erfolgskontrolle? Gelingt es zum Beispiel der Kommission für Chancengleichheit, die ämterübergreifende Koordination von Fragen der Chancengleichheit wahrzunehmen?
- Wie stellt die Regierung sicher, dass kompetente, fähige Mitglieder in einer Kommission vertreten sind? Welche Kanäle werden für die Rekrutierung verwendet und ist der Rekrutierungsprozess bei allen Ministerien einheitlich?
- Warum werden Mitgliedschaften in Kommissionen nicht öffentlich ausgeschrieben?
- Wie kann Transparenz über eine politische Besetzung der Kommissionen geschaffen werden? Wie stellt sich die Regierung zu einer öffentlichen Ausschreibung - zum Beispiel auf einem bestimmten elektronischen Portal von Regierung oder Landesverwaltung?
- Gibt es Qualifikationsprofile für Kommissionsmitglieder und Vorsitzende? Wo können diese von allfälligen Aspiranten eingesehen werden?
- Wie stellt die Regierung sicher, dass Mitglieder einer Kommission keine Interessenkonflikte mit ihrer beruflichen Tätigkeit haben (zum Beispiel Landwirte in der Milchmarktkommission bei der Ausrichtung von Bewirtschaftungsbeiträgen zur Erhaltung der Magerwiesen)?
- Wie und durch wen werden die Budgets der Kommissionen festgelegt? Wie und durch wen werden die Jahresrechnungen kontrolliert, und beinhaltet dies eine detaillierte Erfolgskontrolle?
- Wie wird Rechenschaft über die Tätigkeiten einer Kommission abgelegt?
- Gibt es ein für alle Kommissionen gültiges Reglement, das Entschädigung, Spesensätze, Protokollierung, Informationsfluss und Anzahl Mitglieder regelt?
- Wie und mit welcher Begründung wird die Anzahl der Kommissionsmitglieder festgelegt?
- Wie hoch waren die Aufwände für jede Kommission in den Jahren 2011 und 2012?
Besten Dank an die Regierung für die Beantwortung der Fragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es seitens der Interpellanten keine weitere Wortmeldung gibt, haben wir Traktandum 7 erledigt.
Wir werden die Interpellation an die Regierung weiterleiten. Damit haben wir auch Traktandum 7 abgeschlossen. -ooOoo-