Kleine Anfragen Beantwortung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Vor der Schliessung des Landtags kommen wir noch zur Beantwortung der Kleinen Anfragen durch die Regierung.
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zur ersten Kleinen Anfrage des Abg. Pepo Frick. Er bezieht sich auf die .
Er hat drei Fragen gestellt. Der Bericht und Antrag wurde ja von der Regierung verabschiedet und liegt dem Landtagsbüro vor. Dazu unsere Antworten: Der Zeitplan für die Vorlage des von der Regierung verabschiedeten Bericht und Antrages wird vom Landtagsbüro bestimmt. Deshalb kann die Regierung diese Frage nicht beantworten, wann das traktandiert wird. Wie die neue Regierung mit diesem Thema umgehen wird, kann von der derzeitigen Regierung selbstverständlich auch nicht beurteilt werden, weil zumindest ich die neue Regierung noch nicht kenne. Allerdings macht aus Sicht der Regierung ein neuer Bericht und Antrag keinen Sinn, solange der vorliegende Bericht und Antrag nicht behandelt wurde. Es kann aber festgehalten werden, dass ein Inkrafttreten per 1.1.2014 möglich ist, wenn eine 1. Lesung im März oder April 2013 stattfinden kann.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Albert Frick zu den Löhnen der Lehrpersonen in der zu beantworten. Dazu Folgendes:
Aus der Lohnstatistik des Amtes für Statistik lassen sich unter anderem Informationen zu den Bruttolöhnen nach Wirtschaftszweigen entnehmen. Für die Unterteilung nach Wirtschaftszweigen verwendet die Lohnstatistik die schweizerische Systematik der Wirtschaftszweige NOGA 2008. Einer dieser Wirtschaftszweige ist der Wirtschaftszweig «Erziehung und Unterricht».
Dieser Wirtschaftszweig umfasst alle Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Universität. Entsprechend sind auch die Löhne der Professoren der Universität Liechtenstein diesem Wirtschaftszweig zugeordnet. Ebenso gehören die Löhne des übrigen Schulpersonals, wie zum Beispiel die Mitarbeitenden im Schulsekretariat, zu diesem Wirtschaftszweig. Für den Wirtschaftszweig Erziehung und Unterricht weist die liechtensteinische Lohnstatistik einen mittleren Bruttomonatslohn von CHF 9'243 im Jahr 2010 aus. Der Bruttomonatslohn berechnet sich in der Lohnstatistik als ein Zwölftel des Bruttojahreslohns bei einem Beschäftigungsgrad von 100% und ganzjähriger Beschäftigung. Der Bruttojahreslohn umfasst die vom Arbeitgeber bezahlten Geldleistungen vor Abzug der Steuern und vor Abzug der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Zum Bruttojahreslohn zählt auch der 13. Monatslohn.
Ein Vergleich mit der schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2010 zeigt, dass sich der mittlere Bruttolohn des Wirtschaftszweigs Erziehung und Unterricht in beiden Ländern auf einem ähnlichen Niveau befindet. In der Schweiz beläuft sich der mittlere Bruttolohn im kantonalen öffentlichen Sektor für den Wirtschaftszweig Erziehung und Unterricht auf CHF 8'672, während er in Liechtenstein mit CHF 9'243 7% höher liegt. Im Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen ist der mittlere Bruttolohn des Wirtschaftszweigs Erziehung und Unterricht sowohl in Liechtenstein als auch in der Schweiz relativ hoch. Ein Hauptgrund hierfür liegt in der Tatsache, dass der Anteil der Beschäftigten mit einer hohen Ausbildung im Wirtschaftszweig Erziehung und Unterricht überdurchschnittlich gross ist.
Gefragt wurde auch nach der Zuordnung der Richter. Die Löhne der Richter sind in der Lohnstatistik ebenso wie jene des gesamten Gerichtspersonals gemäss der Systematik der Wirtschaftszweige NOGA 2008 dem Wirtschaftszweig «Öffentliche Verwaltung und Zollbehörden» zugeordnet.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Johannes Kaiser zur zu beantworten:
Der Landtag hat sich vor nicht ganz einem Monat intensiv mit dem Voranschlag 2013 befasst und diesen sehr ausführlich beraten. Der Voranschlag 2013 beinhaltet jedoch – entgegen der Meinung des Fragestellers – keine Einnahmenposition für Quellensteuern von Schweizer Grenzgängern, sondern lediglich einen Betrag für die seit Jahren generierten Steuererträge von österreichischen Grenzgängern. Der Fragesteller muss dies mit der Finanzplanung 2013 wohl verwechselt haben, in welcher die Regierung im Rahmen der Haushaltssanierung nebst anderen Massnahmen im Umfang von rund CHF 160 Mio. auch die anvisierten Erträge aus einer zukünftigen Quellensteuer von Schweizer Grenzgängern von CHF 20 Mio. berücksichtigt hat. Die Regierung hat diesbezüglich einen klaren Beschluss gefasst und die entsprechenden Verhandlungen mit der Schweiz sind aufgenommen worden. In diesem Zusammenhang wurde ausgeführt, dass ein Abschluss im Jahre 2013 zu erwarten ist und dann erstmals für 2014 Erträge generiert werden könnten.
Dann habe ich eine Kleine Frage des Abg. Pepo Frick zur und zwar in Bezug auf Fördergrundlagen:
Die Regierung hat im Rahmen des II. Sanierungspakets ausgeführt, dass sie eine Prüfung der Fördergrundlagen vornehmen werde. Das Ressort Finanzen erarbeitet derzeit eine Übersicht darüber, auf Basis welcher Grundlagen in Bezug auf die Berücksichtigung von Erwerb und Vermögen von Antrag stellenden Personen Transferleistungen des Landes ausgerichtet werden. Dabei sind verschiedene Kategorien zu unterscheiden, so zum Beispiel Leistungen, bei welchen Erwerb und Vermögen überhaupt nicht berücksichtigt werden, solche Leistungen, bei welchen nur der Erwerb nicht aber das Vermögen als Basis dienen, weiters jene Leistungen, für die der Erwerb und das Vermögen Berücksichtigung finden, wobei jedoch Liegenschaften lediglich zu Steuerschätzwerten eingesetzt sind. Und schliesslich gibt es auch heute schon Leistungen, vor allem die Ergänzungsleistungen, für deren Anspruchsberechtigung der Erwerb als auch das Vermögen massgebend sind und bei denen Liegenschaften zum Verkehrswert berücksichtigt werden.
Es kann aktuell noch keine definitive Aussage getroffen werden, in welchen Bereichen Anpassungen vorgenommen werden sollten oder müssen. Aufgrund des Zusammenspiels und der Wechselwirkungen diverser Leistungen handelt es sich bei diesem Vorhaben um ein umfangreiches und ressortübergreifendes komplexes Vorhaben. Das Ressort Finanzen plant, die Grundlagenarbeiten in den nächsten Wochen abzuschliessen und im Januar kommenden Jahres eine entsprechende Projektorganisation zur Umsetzung aufzusetzen. Jedenfalls werden die Arbeiten in das Sanierungspaket III einfliessen.
Dann habe ich noch eine fast gleich lautende Kleine Anfrage der Abg. Diana Hilti und des Abg. Harry Quaderer zu beantworten, und zwar zum Thema . Dazu folgende Beantwortung:
Das Ressort Präsidium hat das entsprechend erwähnte Gutachten erhalten. Dieses wird derzeit intern analysiert. Festgehalten werden kann, dass die derzeitige Rechtslage mangelhaft und ungenügend ist und dementsprechend diverse Auswirkungen hat. Es wird die Schaffung einer klaren gesetzlichen Regelung im Gutachten empfohlen. Die entsprechenden Varianten werden derzeit ausgearbeitet und die Regierung wird im neuen Jahr über diese Varianten entscheiden können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für die Beantwortung der Kleinen Anfragen.
Gibt es Zusatzfragen?
Das ist nicht der Fall. Dann gebe ich das Wort weiter an den Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Kleine Anfrage des Abg. Pepo Frick zum Thema zu beantworten.
Zur ersten Teilfrage: Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Nicht-Befolgung von Kontrollvorschriften, die gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktioniert wurde. Die Arbeitslosenversicherung sanktioniert Versicherte, welche zu einem Beratungstermin unentschuldigt nicht erscheinen, da dadurch solche Versicherte ihre Pflichten nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz nicht beachten. Es gilt festzuhalten, dass der VGH nicht die Sanktionierung aufgrund des Verpassens eines Beratungstermins an sich als unverhältnismässig eingestuft hat. Vielmehr vertrat der VGH die Meinung, dass im vorliegenden Fall die ausgesprochene Sanktion unverhältnismässig war und somit zu Unrecht erfolgt sei. Es sind dem Amt für Volkswirtschaft keine vergleichbaren weiteren Fälle bekannt, in denen eine Verfügung aus den gleichen Gründen vom VGH aufgehoben wurde.
Zur zweiten Teilfrage: Hierzu gilt es festzuhalten, dass es sich nicht um eine gesetzeswidrige Praxis handelt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Einzelfall, bei dem die Verhältnismässigkeit vom VGH anders beurteilt wurde als von der Regierung und von der zuständigen Arbeitslosenversicherung. Für Fälle mit einem vergleichbaren Sachverhalt dient der VGH-Entscheid heute als Leitentscheid. Von einer Einstellung wird daher abgesehen, wenn: - die Person sich innerhalb angemessener Frist meldet;
- ein entschuldbarer Grund vorliegt;
- die Person ansonsten zeigt, dass sie ihre Pflichten ernst nimmt und
- sich bei der Aufforderung zur Stellungnahme zum Nichterscheinen äussert.
Als untergeordnete Verwaltungsbehörde nimmt das Amt für Volkswirtschaft selbstverständlich rechtskräftige Entscheidungen des VGH unmittelbar in seinen Praxisvollzug auf.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Johannes Kaiser zum Thema zu beantworten:
Das Ressort Wirtschaft prüft derzeit gemeinsam mit dem Liechtensteinischen Rundfunk und dem Amt für Kommunikation eine mögliche Versorgung des Landes mit DAB+. In diesem Zusammenhang ist eine Evaluation über den Umfang und die Art der DAB+ Erschliessung notwendig, nicht zuletzt, weil damit zusammenhängend massgebliche Projektkosten verbunden sind.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Peter Büchel zum Thema zu beantworten:
Wie anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage im Oktober bereits ausgeführt worden ist, hat das Tiefbauamt in den Jahren 2011/2012 die Landstrasse Mauren-Schellenberg im Bereich Krummenacker Mauren komplett saniert. Zur Gewährleistung der Schulwegsicherung wurde daher als provisorische und kurzfristige Sofortmassnahme eine seitliche Verkehrsinsel erstellt. Diese Massnahme wurde vom Tiefbauamt geplant und war zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler, welche die Strasse an dieser Stelle queren, notwendig.
Kurze Zeit später konnte für den Fussgängerstreifen eine neue und langfristige Lösung gefunden werden, welche einerseits die Bedürfnisse der motorisierten Verkehrsteilnehmer erfüllt wie auch die Verkehrssicherheit gewährleistet.
Es sind mit Ausnahme der Kosten für den Ankauf der Betonelemente, deren Anbringung und Entfernung im Umfang von zirka CHF 5'000 keine weiteren externen Kosten entstanden.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Werner Kranz zum Thema zu beantworten:
Die Projektkosten umfassen sämtliche im Bericht und Antrag Nr. 2011/101 erwähnten und für das Projekt erforderlichen Massnahmen. Dies beinhaltet insbesondere die Neuerrichtung von vier Haltestellen, die Erneuerung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, die Aufhebung von Eisenbahnkreuzungen und die Errichtung neuer Über- und Unterführungen, die Verlegung der Rheinstrasse sowie Lärmschutzmassnahmen. Ebenfalls ist der erforderliche Landerwerb sowie 25% Risikovorsorge in den Projektkosten eingerechnet.
Das Land Liechtenstein beteiligt sich einmalig an den Errichtungskosten der Infrastruktur. Der Betrieb, Unterhalt und die Reinvestition der Eisenbahninfrastruktur und der Haltestellen erfolgt durch die ÖBB-Infrastruktur AG auf deren Kosten. Analog der heutigen Praxis wird sich das Land Liechtenstein gemeinsam mit dem Land Vorarlberg und dem Kanton St. Gallen an den Kosten der Verkehrsleistung beteiligen.
Die Erneuerung der Konzession erfolgt gemäss dem im Eisenbahngesetz vorgeschriebenen Verfahren. Nachdem das Gesuch zur Erneuerung der Konzession durch die ÖBB-Infrastruktur AG bereits eingegangen ist, wird das Geschäft im Sinne der Investitions- und Bestandssicherheit voraussichtlich gleichzeitig mit dem rechtskräftigen Finanzierungsentscheid erledigt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für die Beantwortung der Kleinen Anfragen. Haben Sie Zusatzfragen?
Das ist nicht der Fall. Somit gebe ich das Wort weiter an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zunächst eine Kleine Anfrage der Frau Landtagsvizepräsidentin Dr. Renate Wohlwend zum Thema zu beantworten:
Zu Frage 1: Im Rahmen von Gutachten wurden einerseits die Sommer- und Wintereinstandsgebiete von Reh-, Rot-, Gams- und Steinwild sowie von Raufusshühnern quantitativ und qualitativ erhoben. Andererseits wurden die in diesen Wildlebensräumen vorkommenden Störungen erfasst und bewertet. Diese Erhebungen lieferten schliesslich die sachliche Grundlage für die Ausscheidung von Schon- und Winterruhezonen. In einem über zehn Jahre laufenden Prozess fand eine umfassende Zusammenarbeit der interessierten Kreise statt, welche schliesslich eine weitest mögliche Berücksichtigung der Anliegen der unterschiedlichen Partner ermöglichte.
Zu Frage 2: Die Regierung hielt in ihrer Entscheidung vom 21. November 2012 in Punkt 5 mit aller Klarheit fest, dass die Wanderwege gemäss Art. 4 und 6 der Verordnung den in der Landeskarte 1:10'000, Blätter 1 - 4, Ausgabe 1989 (nachgeführt bis 2008), aufgeführten Wegen entsprechen. Mit dem von der Regierung gewählten Bezug der Landeskarte 1989 ist insofern grösstes Entgegenkommen gewährleistet, als auf dieser Karte tatsächlich vor Jahrzehnten noch begangene Wege noch aufgeführt sind.
Mit Schreiben vom 29. November 2012 informierte das Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft den Liechtensteiner Alpenverein über den Erlass der Verordnung und bat unter Hinweis auf die gewählte Kartengrundlage um eine sachgerechte Information der Mitglieder des Alpenvereins.
Zu Frage 3: Mit dem Erlass der Verordnung über den Wildtierschutz setzt die Regierung neben den schon früher erlassenen Beschlüssen betreffend Wildbestandsreduktion und Umsetzung des Konzeptes der Notfuttervorlage im Winter das dritte Standbein der Wald-Wild-Strategie 2000 konkret um. Es besteht somit kein weiterer Anpassungsbedarf. So wie die Wirksamkeit der Massnahmen der Wildbestandsreduktion und des Konzeptes der Notfuttervorlage periodisch überprüft werden, soll gemäss der Entscheidung der Regierung vom 21. November 2012 auch die Wirksamkeit der Ausscheidung der Schon- und Winterruhezonen spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Jagdpachtperiode überprüft werden.
Dann habe ich eine weitere Kleine Anfrage des Abg. Manfred Batliner zum Thema zu beantworten:
Zu Frage 1: Ja, für den oben beschriebenen Fall ist die Kostenübernahme nur für den Notfall gewährleistet (Art. 19 Verordnung (EG) Nr. 883/2004).
Zu Frage 2: Ja, gemäss Art. 17 Verordnung (EG) Nr. 883/2004, erhält ein Versicherter, der in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnt, im Wohnmitgliedstaat Sachleistungen, die vom Träger des Wohnorts nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften für Rechnung des zuständigen Trägers erbracht werden, als ob er nach diesen Rechtsvorschriften versichert wäre. Aufgrund der mit Österreich vereinbarten Möglichkeit des Wahlrechts für österreichische Grenzgänger kommt dies jedoch nicht zum Tragen, da österreichische Grenzgänger sich in aller Regel aus wirtschaftlichen Überlegungen in Österreich krankenversichern.
Zu Frage 3: Diese ist kurz und bündig mit Nein zu beantworten.
Dann habe ich eine weitere Kleine Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zur Entwicklung der im Vergleich zur Schweiz zu beantworten:
Zu Frage 1: Die Zahlen, welche von der Regierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom November verwendet wurden, entstammen der Tabelle T 2.04.
Zu Frage 2: Der Abg. Wendelin Lampert verwendet Pro-Kopf-Zahlen, während die Regierung die Kostensteigerung der Gesamtbruttokosten aufgezeigt hat, wie sie immer zu tun pflegt.
Zu Frage 3: Es ergeben sich keine Konsequenzen. Der Abg. Wendelin Lampert hat in der Kleinen Anfrage vom November nach der durchschnittlichen Kostensteigerung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz gefragt. Daraus ergibt sich nicht, ob nun die Kostensteigerung der Gesamtbruttokosten oder Pro-Kopf gemeint war. Kostensteigerungen werden in der Regel an den Gesamtbruttokosten aufgezeigt. Hätte der Abgeordnete die Pro-Kopf-Zahlen erfahren wollen und nicht die Gesamtbruttokosten, hätte er seine Frage entsprechend stellen müssen.
Dann die letzte Kleine Anfrage des Abg. Harry Quaderer zum Thema :
Zu Frage 1: Aus der Landesverwaltung nahmen der Amtsleiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft und der Mitarbeiter Klimaschutz aus dem Amt für Umweltschutz teil. Als Vertreterin der Regierung nahm ich als zuständige Ressortinhaberin am Klimagipfel teil. Eine dreiköpfige Delegation entspricht den Grössenverhältnissen Liechtensteins und ist angemessen. Durch die Zusammenarbeit in der Environment Integrity Group mit Monaco, Mexico, Korea und der Schweiz gelingt es uns trotz der kleinen Delegation, die notwendigen Informationen aus den verschiedenen Verhandlungspfaden zu erhalten. Im Vergleich dazu setzt sich die Schweizer Delegation aus 23 Mitgliedern zusammen.
Zu Frage 2: Die Kosten der Reise liegen im üblichen Rahmen für eine Teilnahme an einer internationalen Konferenz. Da Sie in den letzten vier Jahren als Leiter der EFTA-EWR-Delegation verschiedene Reisen, wie etwa nach Hanoi (Vietnam) oder Jakarta (Indonesien) gemacht haben, um hier nur einige zu nennen, gehe ich davon aus, dass Sie die Kosten für eine solche Reise durchaus einschätzen können. Um Ihre Frage dennoch auf den Franken und Rappen genau zu beantworten: Die Kosten der Reise betrugen CHF 15'679,27. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Frau Regierungsrätin, für die Beantwortung der Kleinen Anfragen.
Gibt es Zusatzfragen?
Das ist nicht der Fall. Ich gebe das Wort weiter an den Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zu beantworten, und zwar zum Thema .
Die erste Teilfrage kann wie folgt beantwortet werden: In Liechtenstein gibt es derzeit keine Bestrebungen, den obligatorischen Schulsport zu erweitern und eine tägliche institutionalisierte Sportstunde einzuführen, wohl aber, die tägliche Bewegung zu fördern. Derzeit läuft eine wissenschaftliche Studie in den 5. Klassen der Primarstufe, die aufzeigen soll, wie lange sich unsere Kinder pro Tag bewegen. Die Resultate der Studie werden den Schulen ermöglichen, gezielte Massnahmen im Bereich Sport und Bewegung zu setzen.
Bei der 2. Teilfrage ging es darum, ob es Erhebungen über Haltungsschäden gibt. Diese Frage kann wie folgt beantwortet werden: An den Liechtensteiner Primarschulen besteht seit 30 Jahren das freiwillige Angebot des Haltungsturnens. Um Kinder mit Haltungsschwächen zu eruieren und diese zum Haltungsturnen einzuladen, untersuchen in der 1. und 3. Klasse Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die Kinder auf Haltungs- und Bewegungsauffälligkeiten. Diese standardisierte Reihenuntersuchung erlaubt Rückschlüsse auf Haltungsauffälligkeiten und –schäden. Die daraus gewonnenen Daten sind vergleichbar mit Resultaten aus anderen Ländern. Dieses Angebot wurde vom Schulamt erst kürzlich evaluiert und neu konzipiert.
Und die 3. Teilfrage, ob die Regierung die Notwendigkeit einer täglichen sportlichen Betätigung sieht, kann wie folgt beantwortet werden: Die Regierung weiss um die Wichtigkeit und Bedeutung von Sport und Bewegung für die motorische, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die Notwendigkeit einer täglichen sportlichen Betätigung ist aus diesen wissenschaftlich belegten Gründen unbestritten. Die Regierung bestärkt deshalb die Schulen, Bewegung konsequent in ihren Schulalltag zu integrieren und zu einer «Bewegten Schule» zu werden. Damit Sport und Bewegung seine positiven Wirkungen entfalten und die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern nachhaltig beeinflussen kann, muss Bewegung in Schulfächer, in den Schulalltag generell und ins Schulumfeld einfliessen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungsrat, für die Beantwortung der Kleinen Anfrage.
Gibt es eine Zusatzfrage?
Das ist nicht der Fall. Dann gebe ich das Wort weiter an Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich habe vor Weihnachten noch fünf Kleine Anfragen zu beantworten. Die erste Kleine Anfrage stammt von der Abg. Diana Hilti zum Thema und hat hierzu vier Unterfragen gestellt.
Die Regierung wurde im Rahmen der Regierungssitzung über das Gespräch informiert. Dies entspricht der gängigen Praxis, wonach die einzelnen Regierungsmitglieder in der Regierungssitzung über die relevanten Besuche Bericht erstatten.
Das Gespräch wurde dazu benutzt, die Aussenpolitik Liechtensteins zu erläutern. Dabei konnten die massgeblichen Entwicklungen in zentralen Bereichen der Aussenpolitik aufgezeigt werden.
In der Liechtenstein Erklärung und in der Agenda 2020 hat sich die Regierung in Bezug auf die Finanzplatzstrategie klar positioniert. Als Aussenministerin ist es meine Aufgabe, die erklärte Strategie der Regierung und die wesentlichen Massnahmen, die zur Umsetzung der Strategie getroffen wurden, zu kommunizieren. Nur mit einer aktiven Kommunikation kann eine Verbesserung des Liechtenstein-Bildes erreicht werden. Über spezifische Fragen zur Steuerthematik wurde nicht diskutiert.
Ja, mit Wolfgang Kubicki nahm auch ein Politiker der FDP, die zur Regierungskoalition gehört, am Gespräch teil.
Dann komme ich zu einer Kleinen Anfrage des Abg. Peter Hilti zum gleichen Thema ( ):
Das Treffen mit Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in Berlin wurde zum Anlass genommen, um sich mit weiteren Personen auszutauschen. Unter anderem kam es zu einem kurzen Gespräch mit Aussenminister Guido Westerwelle. Durch das Wahrnehmen mehrerer Gesprächstermine konnte die Tagesreise nach Berlin im Interesse Liechtensteins bestmöglich genutzt werden. Mit dem Regierungschef hat in den vergangenen Wochen ein weiteres Mitglied der Regierung führende Personen der SPD bzw. der Opposition getroffen. Namentlich fanden Treffen zwischen dem Regierungschef sowie Frank-Walter Steinmeier, Vorsitzender der SPD Bundestagsfraktion, Olaf Scholz, Stellvertretender Vorsitzender der SPD, sowie mit Kurt Beck statt. In diesem Zusammenhang darf ich auch auf das Interview des Regierungschefs in der «Welt am Sonntag» vom 28. Oktober 2012 hinweisen, in dem er ausführte, dass Peer Steinbrück in Liechtenstein herzlich willkommen sei.
Die Regierung wurde im Rahmen der Regierungssitzung über das Gespräch informiert. Dies entspricht der gängigen Praxis, wonach die einzelnen Regierungsmitglieder in der Regierungssitzung über relevante Besuche Bericht erstatten.
Das Gespräch wurde dazu benutzt, die Aussenpolitik Liechtensteins zu erläutern. Dabei konnten die massgeblichen Entwicklungen in zentralen Bereichen der Aussenpolitik aufgezeigt werden. Insbesondere wurden auch die strategischen Aussagen der Regierung in der Liechtenstein Erklärung und in der Agenda 2020 kommuniziert.
Dann komme ich zur Kleinen Anfrage des Abg. Pepo Frick zum :
Es ist zwischen verbindlichen und beachtlichen Patientenverfügungen zu unterscheiden. Beide Arten von Patientenverfügungen können beim Landgericht registriert werden.
Für die Registrierung einer verbindlichen oder beachtlichen Patientenverfügung im Zentralen Patientenverfügungsregister des Landgerichts wird vom Landgericht eine Verwaltungsgebühr in der Höhe von CHF 100 eingehoben.
Für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung beim Landgericht wird gemäss Art. 6 Patientenverfügungsgesetz in Verbindung mit Art. 42 Bst. q GGG eine Protokollgebühr in Höhe von CHF 500 eingehoben.
Die Kosten für die obligatorische ärztliche Aufklärung und Dokumentation von verbindlichen Patientenverfügungen sind ebenfalls vom Patienten zu tragen und können an dieser Stelle nicht beziffert werden. Dies gilt auch für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung beim Rechtsanwalt.
Soweit der Regierung bekannt ist, wurde das Patientenverfügungsgesetz gut in der Bevölkerung aufgenommen. Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse konnte im Bericht und Antrag auf Seite 29 ff. festgehalten werden, dass die angestrebte Schaffung eines Patientenverfügungsgesetzes und die Anlehnung an das österreichische Recht positiv bewertet werden. Die Vorlage wurde von der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer, der Liechtensteinischen Ärztekammer, der Hospizbewegung Liechtenstein, vom Liechtensteinischen Seniorenbund, vom Liechtensteinischen Landesspital, vom Verband Liechtensteinischer Familienhilfen und von der Datenschutzstelle ausdrücklich begrüsst. Kritikpunkte und Ergänzungsvorschläge beschränkten sich lediglich auf Detailaspekte. Gemäss telefonischer Nachfrage beim Landgericht vom 19. Dezember 2012 wurde bis anhin keine Patientenverfügung im Zentralen Patientenverfügungsregister des Landgerichts registriert.
Dann komme ich noch zur Kleinen Anfrage des Abg. Harry Quaderer zu den :
Bis dato belaufen sich die Gesamtkosten der Liquidation auf CHF 2'045'709.34. Davon entfallen CHF 979'237.35 auf Honorarleistungen des Liquidators, CHF 29'377.15 auf die vereinbarte 3%-Büropauschale, CHF 885'590.14 Drittkosten (vor allem KPMG Zürich) und CHF 151'504.70 Mehrwertsteuer. Bis zum Abschluss des Liquidationsverfahrens fallen noch weitere Kosten an. Auf der anderen Seite sollte nach derzeitigem Stand ein Liquidationserlös von zirka EUR 380'000 übrigbleiben, welcher dem Land Liechtenstein zugute kommt. Dieser Erlös dürfte deutlich höher sein als die noch anfallenden Kosten, weshalb der Gesamtaufwand für die Liquidation knapp unter CHF 2 Mio. liegen dürfte. Ergänzend ist anzufügen, dass die FMA im Sinne des Anlegerschutzes nur eine verhältnismässig geringe Belastung der Fondssegmente mit anteilsmässigen Liquidationskosten zugelassen hat. Diese Kostenanteile sind im vorerwähnten Liquidationsüberschuss von EUR 380'000 enthalten.
Gemäss den Liquidationsschlussbilanzen der Segmente per 31.03.2012 war ein Nettovermögen in Höhe von CHF 10.9 Mio. vorhanden, das an die Anleger der verschiedenen Fondssegmente verteilt werden konnte. Es konnten je nach Bezugspunkt Auszahlungs-Ratios zwischen 83 und 97% an die einzelnen Anleger erreicht werden.
Die Kosten, die spezifisch mit der Verteilung an die Anleger verbunden waren, sind schwierig zu beziffern. Es waren in diesem Zusammenhang viele verschiedene Leistungen notwendig, wie zum Beispiel Publikationen, Informations-Schreiben an Anleger, Abklärungen zum Beispiel wegen Treuebonus und Agio-Payback, Betreuung Web-Seite mit FAQ etc. Diese Kosten wurden teilweise aus den Kostenanteilen der Fondssegmente beglichen, und teilweise wurden sie vom Liquidator abgerechnet.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die gesamte Liquidation vor allem im Interesse der Anleger und des Fondsplatzes Liechtenstein und seiner Reputation sehr genau und einwandfrei durchgeführt wurde, vor allem wegen der im Raum stehenden Vorwürfe gegen Michael Seidl, so dass der weitaus überwiegende Teil zur Erreichung dieser Zwecke entstand.
Und dann komme ich noch zur letzten Kleinen Anfrage des Abg. Jürgen Beck in Bezug auf die :
Mit Urteil des Fürstlichen Land- als Kriminalgericht vom 23.07.2008 wurden mehrere Gesellschaften zur Zahlung eines Betrages von rund EUR 187 Mio. an das Land Liechtenstein verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Fürstlichen Obergericht am 11.08.2010 bestätigt. Der Staatsgerichtshof hat mehreren Individualbeschwerden mit Urteil vom 06.02.2012 keine Folge gegeben.
Da einige Gesellschaften der rechtskräftigen Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, wurde dem Land Liechtenstein auf Antrag vom Fürstlichen Landgericht die Exekution in die gesperrten Vermögenswerte bewilligt, wobei das Fürstliche Obergericht diese Exekutionsbewilligungen bestätigt hat. Dagegen wurde wiederum eine Individualbeschwerde an den Staatsgerichtshof ergriffen, worüber der Staatsgerichtshof noch nicht entschieden hat.
Mehrere Gesellschaften haben auch Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben. Diese Beschwerde hat allerdings keinen Einfluss auf das inländische Exekutionsverfahren.
Liechtenstein ist Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption. Nach Art. 57 ist jeder Vertragsstaat verpflichtet, «veruntreute» öffentliche Gelder zurückzugeben. Alle dem Land Liechtenstein entstandenen Kosten dürfen jedoch zuvor abgezogen werden. Es würde für Liechtenstein jedenfalls nicht möglich und international nicht kommunizierbar sein, hier ohne Nachweis entsprechend effektiv entstandener Kosten einfach unbeschränkt weitere Beträge einzubehalten.
Das Geld stammt aus schweren Korruptionshandlungen des Sani Abacha, begangen in Nigeria. Geschädigt wurden der nigerianische Staat und das nigerianische Volk. Dass der letzte Geldfluss nach Liechtenstein aus Deutschland kam, ist irrelevant.
Die Forderungen und Kosten, die dem Land Liechtenstein entstanden sind, werden von den abgeschöpften Vermögenswerten abgezogen. Somit wird dem Land Liechtenstein aus diesem Fall wenigstens kein finanzieller Schaden entstehen.
Bisher wurden an die Bundesrepublik Nigeria im Juni 2010 etwa CHF 6,4 Mio. zurückerstattet. Es gibt keine weiteren Staaten, die Anspruch auf die dem Land zugesprochenen Gelder haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Frau Regierungsrätin, für die Beantwortung der Kleinen Anfragen.
Gibt es Zusatzfragen?Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich danke der Regierungsrätin Aurelia Frick für ihre Ausführungen, welche zwar grösstenteils nichts mit meinen Fragen zu tun haben. Ich habe eine Zusatzfrage: Was hält dann Peer Steinbrück von der liechtensteinischen Aussenpolitik?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Wie ich in der Kleinen Anfrage ausgeführt habe, konnte ich das Gespräch dazu nutzen, die wichtigsten Eckpfeiler der liechtensteinischen Aussenpolitik zu erläutern, beispielsweise auszuführen, wie viel Arbeitsplätze Liechtenstein in Deutschland zur Verfügung stellt. Das ist eine Menge Anzahl Arbeitsplätze, die wir dort zur Verfügung stellen. Und diese Ausführungen wurden von Peer Steinbrück mit sehr viel Interesse und Aufmerksamkeit entgegengenommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Beantwortung der Zusatzfrage.
Damit sind die Kleinen Anfragen an die Regierung gerichtet. -ooOoo-