Petition zur Pensionsversicherung für das Staatspersonal, beigebracht von Nikolaus Frick, Rüfestrasse 5, 9490 Vaduz, am 27. November 2012
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 2, das wir ja nach hinten verschoben haben: Petition zur Pensionsversicherung für das Staatspersonal, beigebracht von Nikolaus Frick, Rüfestrasse 5, 9490 Vaduz, am 27. November 2012.
Der Abg. Harry Quaderer meldet sich zu Wort.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich plädiere dafür, dass der Landtag diese Petition in Behandlung zieht. Zuerst möchte ich dem Petitionär, Nikolaus Frick, danken für die Arbeit und Mühe, die er auf sich genommen hat. Dieses Thema ist wahrhaftig kein fröhliches Thema zu dieser besinnlichen Weihnachtszeit. Ich denke mir, wenn die staatliche Pensionskasse ein Loch von über CHF 300 Mio. aufweist, ist es nur gut und recht, wenn sich auch Bürger melden, welche: - einen ausgewogenen Lösungsansatz sehen wollen;
- die Ursachen kennen wollen;
- sie wollen wissen, wer wie wann und wo Fehler begangen hat, und dann vielleicht zu guter Letzt noch
- gilt es auch, vielleicht ein paar Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Und wenn diese Petition schon im Vornhinein vom Ressort Präsidum durch einen Amtsvermerk zerpfückt wurde, ist dies auch kein Gütesiegel unserer Regierung. Ich denke, von Petitionären zu verlangen, dass sie mit allen juristischen Wässerchen gewaschen sind, finde ich eher anmassend.
Herr Frick bringt seine Wünsche und Bitten in den Landtag, und ich wäre froh, wenn wenigstens wir Volksvertreter diese Wünsche und Bitten auch anhören. Herr Frick bittet den Hohen Landtag, ein Moratorium wie folgt zu beschliessen:
1. Das Gesetz der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS) wird per Ende Dezember 2012 im Sinne eines Moratoriums ausser Kraft gesetzt. Dieses Moratorium bedeutet: Die Auszahlung der Pensionskassenbeiträge an PVS Pensionisten, welche ab Anfang 2013 in Pension gehen, erfolgt zu 80%. Die restlichen 20% werden auf ein Sperrkonto einbezahlt und gelangen gemäss den festzulegenden Übergangsbestimmungen ganz oder teilweise zur Auszahlung. Das Gleiche gilt sinngemäss bezüglich der Freizügigkeitsleistungen bei Austritt von Einzelpersonen, zum Beispiel beim Stellenwechsel in die Privatwirschaft. Für Jahreseinkommen unter CHF 70'000 im Zeitpunkt der Pensionierung kommt diese Reduktionsregelung nicht zum Tragen. Für diese Jahreseinkommen gelten die bisherigen Regeln. Ein Kassenwechsel ist für Betriebe (Anschlüsse), welche der PVS angeschlossen sind, bis zur Verabschiedung der neuen Modalitäten nicht möglich. Herr Frick begründet dies wie folgt:Die Deckungslücke von derzeit CHF 330 Mio. wird bei Beibehaltung des jetzigen Reglements pro Jahr um geschätzte CHF 30 Mio. zunehmen. Dies entspricht etwa CHF 75'000 pro Tag. Deshalb ist sofortiges Handeln angezeigt. Im Jahr 2008 hat die Politik die Primatsänderung trotz der absehbaren Kostenfolge abgelehnt. Die Deckungslücke wurde damals mit CHF 60 Mio. beziffert. Sie beträgt heute CHF 330 Mio. Der Beschluss eines Moratoriums durch den jetzigen Landtag ist ein positives Zeichen an die Bevölkerung, dass ein Umdenken stattgefunden hat. Es wirkt sofort. Das Moratorium ist einerseits das unumkehrbare Startzeichen für eine neue Ära. Es ist jedoch andererseits kein Präjudiz für die Festlegung zur Sicherung und Sanierung der PVS.
Im zweiten Punkt erwähnt Herr Frick:
2. Die Regierung und der Landtag erarbeiten einen definitiven Plan zur Sanierung der Deckungslücke. Diese Sanierung darf nicht einseitig auf Kosten des Steuerzahlers erfolgen.
Ich mache jetzte einen Sprung auf Punkt 4, weil die zwei Punkte wird er nachher auch gleich begründen.
4. Die Regierung und der Landtag erarbeiten zügig ein neues PVS-Modell. Dieses wird nach privatwirtschaftlichen und versicherungstechnischen Gesichtspunkten gestaltet: nachhaltig, kompatibel, politikunabhängig und defizitsicher. Komplementär dazu sind Übergangsbestimmungen festzulegen. Sie beschreiben die Modalitäten zur Berechnung der Pensionsbeträge für Versicherte, welche in den kommenden Jahren das reguläre Pensionsalter erreichen.
Die Begründungen zu den Punkten 2 und 4:
Es bleibt der politischen Führung vorbehalten, aufbauend auf der historischen Erfahrung ein zukunftsfähiges neues PVS-Modell, notwendige Übergangsbestimmungen und einen Plan zur Sanierung der Deckungslücke zu erarbeiten. Durch die vorgeschlagene Vorgehensweise wird dieses erminent wichtige Thema aus dem Wahlkampf herausgehalten.
Punkt 3:Der Plan zur Sanierung der Deckungslücke wird dem Volk/Souverän zur Abstimmung vorgelegt.
Punkt 5: Das neue PVS-Modell und die Übergangsbestimmungen werden dem Volk/Souverän zur Abstimmung vorgelegt.
Die Begründungen zu den Punkten 3 und 5:
Der Wähler, sei er nun öffentlich oder privat versichert, würde es nicht verstehen, wenn hier nicht ein für alle Betroffenen akzeptabler Kompromiss gesucht und gefunden würde. Es ist im Interesse der gesamten liechtensteinischen Gesellschaft, insbesondere die Sanierung sozialverträglich und gerecht zu gestalten. Deshalb wird gefordert, dass der Wähler in dieser wichtigen Angelegenheit das letzte Wort hat.
Und noch der letzte Punkt:
Punkt 6: Die Sicherung und die Sanierung der PVS sind zwei notwendige, aber unabhängige Aufgaben. Eine wie immer geartete Paketbildung darf nicht vorgenommen werden.
Dies begründet Herr Frick wie folgt:
Die Erfahrung lehrt, dass eine politische Paketbildung immer dann angestrebt wird, wenn wichtige Teile des Pakets einzeln nicht mehrheitsfähig sind. Eine Paketbildung wird bereits a priori als Zwängerei betrachtet und bekämpft. In dieser Frage ist aber nicht Kampf angesagt, sondern Konsens. Bei der Sicherung und Sanierung der PVS handelt es sich um eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht machtpolitisch entschieden werden darf.
Meine Damen und Herren, wir können vor dieser Problematik die Augen nicht verschliessen. Eine Finanzierung eines solch immensen Fehlbetrages kann nur mit dem Volk passieren - in anderen Worten: Wir machen die Rechnung nur mit dem Wirt. Wenn die Rechnung dem Volk, sprich Wirt, und den Versicherten passt, haben wir mit Sicherheit die richtige Lösung gefunden. Und wenn jetzt diese Petition nicht im Gusto des Landtags und der Regierung liegt, einen Punkt werde ich auf jeden Fall unterstützen, nämlich Punkt 3: Der Plan zur Sanierung der Deckungslücke wird dem Volk/Souverän zur Abstimmung vorgelegt. Und das soll auch vom Landtag gemacht werden. Ich erhoffe mir, dass die Anliegen des Herrn Frick auch schon einen Vorgeschmack auf Traktandum 30 sein werden. Es gilt jetzt den Wald zu sehen und nicht die Bäume zu zählen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Abg. Pepo Frick
Das Petitionsrecht gemäss Artikel 42 der Landesverfassung steht in ihren Rechten oder Interessen betroffenen Personen in Liechtenstein zu. Eine Petition richtet sich ausschliesslich an den Landtag oder den Landesausschuss und beinhaltet das Recht «Wünsche und Bitten durch ein Mitglied des Landtages daselbst vorbringen zu lassen».
Der Landtag kann Petitionen an Kommissionen oder an die Regierung überweisen, zum Beispiel «Zur Stellungsnahme», «Zur geeigneten Verfügung», oder kann andere geeignete Massnahmen beschliessen. Eine Petition ist nach herrschender Meinung nicht verbindlich, da es sich gemäss Verfassung lediglich um Bitten und Wünsche handelt.
Herr Nikolaus Frick hat nun dieses Petitionsrecht ergriffen und den Petitionstext am 24.11.2012 dem Landtagspräsidenten übergeben. Dieser hat satzungsgemäss diese Petition auf den Dezember-Landtag traktandiert.
Herr Nikolaus Frick drückt in seiner Petition den Unmut gegenüber der Politik aus. Er traut es der Regierung und dem Landtag nicht zu, dass es gelingt, gegenüber dem Steuerzahler eine gerechte Lösung auszuarbeiten, er denkt eine Lösung an, die den Steuerzahler nicht allzu stark belastet. Herr Frick möchte erreichen, dass das Volk genauso wie die Politik nach Lösungen sucht, diese diskutiert und dass schliesslich eine Vorlage dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird.
Er schlägt vor, ein Moratorium zu beschliessen, welches verhindern sollte, dass durch Verzögerung des politischen Prozesses neue erhebliche Deckungslücken entstehen. Wie bereits erwähnt, möchte er die Einwohnerinnen und Einwohner stärker in den Prozess einbeziehen, er tönt hier eine Art Bürgerforum an. Der letzte der sechs Punkte lautet sehr konkret: «Die Sicherung und die Sanierung der PVS sind zwei notwendige, aber unabhängige Aufgaben. Eine wie immer geartete Paketbildung darf nicht vorgenommen werden». Diese Frage, warum man die zwei Schritte, erstens den Wechsel zum Beitragsprimat sowie zweitens die Ausfinanzierung der Deckungslücke nicht getrennt voneinander durchführen könne, habe ich der Regierung bereits anlässlich der letzten GPK-Sitzung gestellt. Die Regierung meinte, dass dies nicht möglich sei, werde aber versuchen, die entsprechenden Fakten zu beschaffen.
Dem Petitionär wurde von verschiedenen Seiten vorgeworfen, dass seine Petition mehreren verfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspreche. Darüber möchte ich kein Urteil fällen, trotzdem ist es einem juristischen Laien bzw. jeder Person durch die Verfassung ermöglicht, auch einen juristisch unausgereiften Vorschlag als Petition einzubringen. Es liegt am Landtag, diese Petition zu diskutieren und gegebenenfalls auch nur Teile der Petition an die Regierung zur Stellungnahme zu überweisen.
Mit dieser Einleitung habe ich die Petition zur Pensionsversicherung für das Staatspersonal vorgebracht und möchte die Abgeordneten bitten, diese Petition zu diskutieren.
Herr Nikolaus Frick wünscht eine definierte Bürgerbeteiligung beim ganzen Prozess und möchte durch ein Moratorium verhindern, dass die Deckungslücke noch weiter ansteigt. Die Entkoppelung der Paketlösung ist seiner Meinung nach nachvollziehbar. Wo immer ich hinhöre, stehen Referendumsdrohungen im Raum. Durch frühzeitigen und definierten Einbezug im Sinne einer Bürgerbeteiligung besteht sicher eine gute Chance, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am Entscheidungsprozess teilhaben zu lassen und eine gesellschaftspolitisch akzeptable Vorlage zu erarbeiten.
Herr Nikolaus Frick hat sich vorgestern per Mail an alle Abgeordneten gewandt, gestern noch mit einem Leserbrief nachgedoppelt. Sein Hauptvorwurf an die Regierung besteht darin, dass diese in ihrem Bericht und Antrag die 30-prozentige Deckungslücke als alleinige Arbeitgeber-Schuld anerkennt.
Herr Frick beschreibt in dieser Mail detailliert die seiner Meinung nach eklatanten Schwächen des Bericht und Antrags der Regierung: - Im Bericht fehle eine Darstellung des Konzepts von Pensionsversicherungen allgemein, wie er sie in seiner Mail beispielhaft ausgeführt hat. Die Wirkzusammenhänge und die unmittelbare Vergleichbarkeit des Leistungsprimats mit dem Beitragsprimat wurden seiner Meinung nach nicht deutlich genug herausgearbeitet.
- Es werde eine Kausalkette aufgebaut: 30% Deckungslücke ist gleich 100% Sanierungs-Forderung ist gleich 100% Arbeitgeber-Schuld. Diese vermeintliche Arbeitgeber-Schuld werde im Bericht und Antrag von der Regierung «zu 100% anerkannt». Eine solche Anerkennung sei jedoch keine Sache der Regierung, sondern allenfalls die Sache des Souveräns, also von Landtag und den Wählerinnen und Wählern.
- Eine massvolle und akzeptable Forderung an den Arbeitgeber könne sich nur auf die nicht finanzierten Arbeitgeberbeiträge beziehen. Die nicht finanzierten Arbeitnehmerbeiträge wurden von den Versicherten als Lohnbestandteil nach Hause genommen.
- Die Abkehr vom Leistungsprimat mit seinem Charakter eines Schneeballsystems werde von der Regierung als CHF 200 Mio. Beitrag der Versicherten zur Sicherung der PVS verklärt. Es handle sich hier um die Deckungslücke, welche bei Beibehaltung des heutigen Systems in Zukunft entstehen würde.
- Es werde von Treu & Glauben und von Solidarität gesprochen, aber nur aus der Sicht der Versicherten. Mit dem Steuerzahler werde deutlich weniger sozial und empathisch umgegangen. Solidarität müssten in dieser Angelegenheit die PVS Pensionisten den Versicherten entgegenbringen.
- Zur Finanzierung der Arbeitgeberschuld falle der Regierung nichts anderes ein als der direkte Zugriff auf die Geldtasche des Steuerzahlers. Private Unternehmen, welche vor einem ähnlichen Kostenproblem stünden, lösten dieses normalerweise nicht allein auf Kosten der Aktionäre, sondern leiteten Kostensenkungsprogramme ein, welche vielfach mit einschneidenden Massnahmen verbunden seien. Alternative Finanzierungsszenarien seien im Bericht und Antrag nirgends zu finden.
Zum Schluss: Herr Nikolaus Frick bittet darum, diese seiner Meinung nach essentiellen Punkte in der Diskussion der Petition und in der Eintretensdebatte zum Bericht und Antrag der Regierung zu würdigen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier gänzlich eine andere Meinung wie meine zwei Vorredner. Ich denke, es ist das Recht eines jeden, eine Petition einzureichen, aber der Landtag muss anschliessend darüber diskutieren, ob diese Petition auch in einer Form ist, dass sie der Regierung überwiesen werden kann. Der Petitionär verlangt jetzt aber nicht eine Überweisung an die Regierung, sondern er verlangt direkte Entscheide des Landtags. Und die sind, wie in Punkt 1 ausgeführt, ziemlich umfassend. Ich glaube nicht, dass der Landtag einfach so das Gesetz über die PVS ausser Kraft setzen kann. Das wäre ein fataler Fehler und würde sicher auch den verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht standhalten. Ich kann deshalb dieser Petition überhaupt nichts abgewinnen und werde einer Überweisung nicht zustimmen.
Zu den weiteren Punkten, die der Petitionär aufführt, dass Regierung und Landtag einen Plan zur Sanierung der Deckungslücke erarbeiten sollen, denke ich, da sind wir auf dem richtigen Weg. Die Regierung hat einen Bericht und Antrag vorgelegt. Der war vorher in einer Vernehmlassung und jetzt findet die 1. Lesung im Landtag statt. Und da können die Argumente des Landtags noch aufgenommen werden in eine 2. Lesung. Und in dem Sinne wird dieser Plan gemeinsam von Regierung und Landtag erarbeitet. Dann zur Frage, dass dieses Modell dann dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt werden soll: Gegen jedes Gesetz, das der Landtag dann verabschiedet, besteht eine Referendumsmöglichkeit. Ich denke, diese Möglichkeite steht auch hier offen. Ob das dann der Geschichte dienlich ist oder nicht, das müssen jene entscheiden, die dann das Referendum ergreifen.
Ich werde dieser Petition, wie gesagt, nicht zustimmen. Ich finde sie überhaupt nicht der richtige Weg und kann dem überhaupt nichts abgewinnen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte mich meiner Vorrednerin anschliessen. Ich denke, wir steigen jetzt in einen Prozess ein, der dem Landtag dienlicher ist als diese Petition jetzt hier zu diskutieren und dann allfällig zu verabschieden. Der Prozess ist eine 1. Lesung. Die hier gemachten Äusserungen des Petitionärs sind sicherlich teilweise diskutierbar und diskutabel, das ist gar keine Frage. Das können wir alles in der 1. Lesung einbringen und dann wird die Regierung zu gegebener Zeit dann diese Themen bearbeiten, beantworten bzw. nicht beantworten, und dann geht es den ganz normalen Weg, wie wir es immer gemacht haben. Und mehr braucht es meines Erachtens dazu nicht. Wir brauchen ja nicht parallel Strukturen aufbauen und diese Petition demzufolge auch abzuschreiben. Also ich bin auch dagegen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich auch meinen zwei Vorrednern anschliessen. Ich denke, dass auch einige Positionen hier in der Petition bereits erfüllt sind, und zwar indem, dass bereits ein neuer Vorschlag vorliegt, der auch nach privatwirtschaftlichen und versicherungstechnischen Gesichtspunkten gestaltet ist. Also hier haben wir einige Punkte. Der Punkt, dass es dann dem Volk oder dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt wird, das wird dann der neue Landtag zu entscheiden haben. Genau gleich im Punkt 5: Das neue PVS Modell und die Übergangsbestimmungen werden dem Volk/Souverän zur Abstimmung vorgelegt. Das ist ja dann mit im Paket drin. Also ich denke, dass einige dieser Forderungen hier in der Petition bereits enthalten sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auch ein paar Worte dazu verwenden. Ich verstehe es nicht, dass man der Regierung Anmassung und Zerpflücken vorwirft. Im Gegenteil, wir haben mit Herrn Frick das Gespräch gesucht, wir haben ihn eingeladen. Herr Frick war bei meinem Mitarbeiter. Wir haben nichts gegen Herrn Frick. Herr Frick hat eine Petition gemacht. Er hat Anliegen aufgegriffen. Das ist sein gutes Recht. Ich glaube, diese Seite der Medaille können wir wirklich abhaken. Ich meine, wir haben gestern eine Petition behandelt. Das Recht gibt es, davon kann man Gebrauch machen. Und ich glaube, es war doch eine Hilfestellung, hoffe ich für den Landtag, wenn wir rechtliche Abklärungen treffen. Wer, wenn denn nicht der Landtag, sollte auf die Verfassungsmässigkeit am ehesten achten? Der Landtag ist der Gesetzgeber und wenn das nicht ernst genommen wird und wenn man Hinweise macht, wo wir Bedenken haben, dass es verfassungsrechtliche grosse Bedenken gibt, dass eine solche Petition mit den Beschlüssen nicht möglich ist, dann würde ich eher als Abgeordneter danke sagen, dass ich das nicht selber abklären muss, als wie der Regierung hier Vorwürfe zu machen.
Es wurden wichtige Punkte erwähnt. Es sollte ein ausgewogener Lösungsansatz sein. Ja, den haben wir versucht zu erarbeiten, nicht nur wir alleine. Wir haben uns seit März viele Gedanken gemacht und ich bin doch stolz auf meine Mitarbeiter, dass wir innerhalb von dreiviertel Jahren ein solches Werk hier herbringen. Ich möchte diese Arbeit würdigen. Das ist mehr als einfach einmal einen Wurf in den Landtag hineinzubringen. Ich glaube, diese Arbeit ist es wert, einer ernsthaften Diskussion zuzuführen.
Betreffend die Ausgewogenheit bin ich dann gespannt. Da möchte ich den Abg. Harry Quaderer bitten, bei der Lesung der Gesetzesvorlage einzubringen, wo er die Ausgewogenheit nicht sieht, was man abklären soll, was man einbringen soll. Dann können wir bei jedem Artikel und bei jeder Seite dieser 300 Seiten Ausführungen eine Diskussion führen. Ich bin sehr gut vorbereitet. Ich führe mit Ihnen auch gerne eine Fachdiskussion. Aber das sollte eine wirklich ernsthafte Diskussion dann auch entsprechend sein.
Dann zum zweiten wichtigen Thema, das in dieser Petition zum Ausdruck kommt, das ist die Aufarbeitung der Vergangenheit. Meines Erachtens mustergültig, wie das in diesem Bereich läuft. Die GPK hat Anliegen gehabt, die Regierung hat Anliegen gehabt. Ich kann Ihnen das seit dem Jahr 2009 chronologisch auflisten, wenn Sie das wollen. Das bringt meines Erachtens aber im öffentlichen Landtag überhaupt nichts. Was wir gemacht haben: Die erste Aktion haben wir bereits drei oder vier Wochen nachdem wir im Amt waren, eine Sonderprüfung veranlasst und und und. Also eine Aufarbeitung der Vergangenheit hat schon sehr früh begonnen und läuft jetzt auch mit Swisscanto. Da lassen wir jetzt doch die Experten arbeiten und dann liegt dieser Bericht vor. Dann kann man eine rechtliche Würdigung dazu vornehmen, dann kann man auch eine politische Würdigung vornehmen, wer dann auch immer noch im Landtag sitzt oder wer auch nicht mehr hier dann sitzt.
Dann zu den Vorwürfen: Wir machen Herrn Frick, wie gesagt, überhaupt keine Vorwürfe, ganz im Gegenteil. Ich denke, dass er eine gewisse Befindlichkeit in der Bevölkerung aufgreift und das wäre ja nicht normal, wenn man bei einer solchen Diskussion andere Diskussionen führen würde, wie sie über dem Rhein schon massenweise in solchen Fragen diskutiert worden sind. Wir werden darum werben müssen, dass diese Ausgewogenheit hier auch akzeptiert wird. Wir werden dafür werben müssen sowohl beim Steuerzahler, weil wir eben öffentliches Geld brauchen, aber wir müssen uns bewusst sein, dass wir alle, Sie auch, eine Verantwortung als Arbeitgeber gegenüber den tausenden von Versicherten, 4'500 Versicherten, die wir hier ansprechen, dass wir hier eine Aufgabe haben. Und der Versicherte, und das werde ich noch mehrmals betonen, der kann doch wirklich nichts dafür, wenn der Gesetzgeber zweimal ein Modell verabschiedet hat - zuletzt im Jahr 2008 - mit Ihren Stimmen, auch mit Stimmen, die heute anders reden, hat er ein Modell verabschiedet, das ein Leistungsprimat vorgesehen hat und einfach heute als nicht mehr finanzierbar dasteht. Was soll der Versicherte davon halten, wenn man ihm heute Vorwürfe dazu macht? Das verstehe ich nicht und ich werde auch, und das sage ich Ihnen in aller Offenheit, ich habe die Versicherten schon angeschrieben. Die Versicherten haben von der PVS einen Brief erhalten, wie ihre Situation allenfalls nach dieser Vorlage aussieht. Ich werde die Versicherten auch anfangs Januar wieder anschreiben, eine Zusammenfassung der Debatte ihnen mitteilen, weil die wollen Sicherheit haben, was in Zukunft passiert. Und ich werde ihnen klipp und klar auftischen, wie und wer und wo, wie diese Diskussion verlaufen ist. In diesem Sinne bitte ich einfach sich aufs Wesentliche zu konzentrieren. Das Wesentliche ist der Bericht und Antrag. Dort kann man über die Ausgewogenheit diskutieren und über das, was sonst noch diskutiert werden soll, das liegt dann Ende Februar vor. Aber diese zwei Themen sollte man nicht diskutieren.
Dann zur Frage der Paketlösung: Die werden wir wahrscheinlich dann beim Bericht und Antrag auch noch einmal diskutieren. Ja, das ist eine Frage der Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat. Wenn wir umrechnen und dann die individuellen Konten füttern, dann wird es dazu führen, dass, wenn Sie keine 100-prozentige Ausfinanzierung wollen, dann wird es zu Leistungskürzungen kommen, weil man dann nur aufgrund der individuellen Beiträge die Renten berechnen kann und diese werden gekürzt werden im Ausmass von weit über 20 oder noch mehr Prozent. Wir werden das dann auch, sollte diese Vorlage in Behandlung gezogen werden, was ich doch sehr hoffe, werden wir das im Hinblick auf die 2. Lesung Ihnen dann auch ganz klar schriftlich entsprechend darlegen können. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident, danke auch dem Herrn Regierungschef. Sie haben mir eigentlich die Antwort schon fast vorweggenommen. Sie haben mich gefragt: Wo liegt denn die Ausgewogenheit? Welche Punkte möchten Sie diskutieren? Den Punkt, den ich ganz sicher andiskutieren möchte, Sie sprechen von den Versicherten, von den Pensionisten. Die sind wohl sicherlich informiert worden, aber ich spreche hier vom Volk. Ich spreche von den 90% des Volkes, die für einen grossen Teil dieser Summe aufkommen müssen. Und dazu haben Sie gesagt, da werden Sie werben müssen und da bin ich ganz einig mit Ihnen. Im Moment herrscht da eine riesige Unsicherheit, eine riesige Unzufriedenheit, nicht nur bei den Pensionisten und bei den Versicherten, es herrscht auch eine sehr grosse Unzufriedenheit bei den 90% des Volkes. Das kann ich Ihnen sagen. Da liegt das grosse Problem für mich. Und ich glaube, das ist auch der Punkt, den Herr Frick anschneiden möchte.Abg. Pepo Frick
Ich bedanke mich bei der Regierung. Sie haben wirklich den ersten Schritt gemacht. Herr Nikolaus Frick hat sich an mehrere Landtagsabgeordnete gewandt, das weiss ich. Ich habe mit ihm auch gesprochen. Ich denke nochmals, der erste Schritt ist getan. Ich glaube, die Regierung hat sich gar nichts vergeben. Sie haben bis zu einem gewissen Punkt Herrn Nikolaus Frick ins Boot geholt und ich denke, das ist nicht die Lösung, aber das ist der Umgang mit Petitionären. Ich habe bis jetzt eigentlich auch, ausser jetzt vom Regierungschef, noch nicht gehört, was jetzt grundsätzlich falsch wäre an dieser Petition. Mir ist klar und das habe ich betont, dass verfassungsrechtliche Probleme bestehen. Das möchte ich dem Petitionär nicht vorwerfen. Nochmals, ich finde es gut, wie diese Petition jetzt aufgenommen wurde. Grundsäztlich ist eine Petition ein Anliegen, welches Wünsche und Bitten im Landtag vorbringt. Das ist geschehen und ich habe bis jetzt, und das schätze ich, gar nichts Negatives oder wie die Regierung auch gesagt hat, keine Vorwürfe gegenüber von Herrn Frick gehört. Das finde ich gut.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Das werden Sie auch weiterhin nicht hören, Herr Abg. Pepo Frick. Wieso auch? Wir diskutieren nachher eine Vorlage über die Inhalte. Und da denke ich, muss man einfach darauf hinweisen, dass diese Vorlage ja seit Längerem öffentlich ist. Wie sind wir in der Informationspolitik vorgegangen? Es gab ein klares Informationskonzept. Wir haben vor zwei Wochen mit den Mitarbeitern eine Veranstaltung gehabt. Dabei waren 300 Leute vertreten. Wir haben auch mit den Pensionisten vor wenigen Tagen eine Veranstaltung gehabt. Da waren 120 Pensionisten vertreten. Ich weiss nicht, wo es herkommt, dass alle Pensionisten verunsichert sein sollten. Wir haben alle 4'500 Versicherten angeschrieben. Der Regierungschef selber hat ein Schreiben geschickt, die PVS hat ein Schreiben geschickt. Wir haben den Swisscanto-Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt an der Medienkonferenz. Die Medien haben denselben Bericht erhalten wie alle Abgeordneten. Wir haben volle Transparenz walten lassen. Wir haben mit allen angeschlossenen Unternehmen gesprochen. Ich habe eine ganze Chronologie, mit wem wir alles gesprochen haben. Mein Mitarbeiter war die letzten drei Wochen an verschiedenen Stämmen, die ihn eingeladen haben, wo Gewerbler die Faust im Sack gemacht haben, die ihn eingeladen haben. Da habe ich ihn hin geschickt, habe dafür geworben, weil das eben auch nötig ist, dass man dafür die Diskussionen führt.
Ich denke, ich kann nicht für 90% der Bevölkerung sprechen, die kenne ich nicht alle. Andere kennen die vielleicht, ich kenne die nicht alle. Es gibt sicher solche Leute, die immer noch nicht informiert sind. Jeden Einzelnen kann man auch nicht erreichen. Ich glaube, man muss auch über Medien, über Radio, was wir getan haben, diese Verbreitung suchen und schlussendlich gibt es ja heute die Möglichkeit, diese Diskussion mitzuverfolgen. Ich denke, mehr an Öffentlichkeitsarbeit als wie man in dieser Vorlage gemacht hat, das ist einfach schlichtweg nicht möglich. Natürlich wird die Diskussion verkürzt geführt. Wir haben es mit zwei Blöcken von Interessen zu tun. Auf der einen Seite der Steuerzahler, der hier mit CHF 200 und etwas Millionen belangt werden soll, und auf der anderen Seite die Versicherten, die ebenfalls einen Rentenverzicht von über CHF 200 Mio. zu gewärtigen haben. Und dass da Interessen aufeinander prallen, ich glaube, es wäre blauäugig, wenn das nicht anders wäre. Und da brauchen wir eben diesen Interessensausgleich und den glauben wir mit dieser Vorlage gefunden zu haben.
Ich glaube, das Wichtigste, auf was wir uns heute verständigen sollten, und das glaube ich, hoffe ich doch, dass das bei allen der Fall ist, dass wir diese Kasse nun auf gesunde, nachhaltig finanzierte Beine stellen müssen. Das sollte das Ziel sein und alles andere müssen wir, glaube ich, in der echten Diskussion dann über die Inhalte miteinander besprechen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Herr Regierungschef, als Mitglied des Landtags und als Volksvertreter nehme ich jetzt für mich den Anspruch für das Volk zu sprechen und ich kenne auch nicht 90% des Volkes. Aber ich sage es Ihnen nochmals: Sie haben gesagt, Sie haben die Versicherten, die Pensionisten mit Ihren Mitarbeitern sehr gründlich informiert. Das finde ich auch sehr richtig und gut, aber vergessen Sie bitte nicht die 90%. Sie können nicht die 90% alle besuchen gehen, das ist mir klar, nur die Öffentlichkeitsarbeit, wie der Swisscanto-Bericht in unseren Zeitungen vorgestellt wurde, da frage ich mich wirklich, wenn in der Überschrift steht «Vor lauter Bäumen den Wald nicht gesehen» und in der anderen Zeitung steht als Überschrift «Es war zu kompliziert». Diesbezüglich können Sie mich wohl auch verstehen, dass das nicht sehr öffentlich wirksam war für das Volk. Und ich denke mir, da gibt es noch viel zu machen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann haben wir über diese Petition des Herrn Nikolaus Frick zu befinden. Vorgebracht hat sie der Abg. Harry Quaderer. Wir haben über den Antrag abzustimmen, dass der Landtag ein Moratorium zu beschliessen hat, wie von Herrn Frick hier in den Punkten 1 bis 6 beschrieben.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit zwei Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben. Wir haben somit Traktandum 2 abgeschlossen.-ooOoo-