Beantwortung Kleine Anfragen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun noch zur Beantwortung der Kleinen Anfragen durch die Regierung.
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe zwei Kleine Anfragen zur Thematik des Abg. Pepo Frick und des Abg. Johannes Kaiser. Ich fasse diese beiden zusammen und kann dazu Folgendes ausführen:
Liechtenstein und die Schweiz haben im April 2012 beschlossen, Verhandlungen über den Abschluss eines umfassenden Doppelbesteuerungsabkommens aufzunehmen. Die DBA-Verhandlungen werden auf Basis des gemeinsamen Willens zur Weiterführung der strategischen Partnerschaft zwischen den beiden Ländern geführt und haben die Revision des bestehenden «Rumpf»-Abkommens und dessen Ausweitung auf ein umfassendes DBA nach OECD-Standard zum Ziel.
Die Eckpunkte des Inhalts der DBA-Verhandlungen wurden bei einem ersten Treffen im September diskutiert und festgelegt. Die aus liechtensteinischer Sicht zu regelnden Punkte sind dabei insbesondere eine weitestgehende Entlastung von der bzw. Verrechnungssteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, eine Regelung zur Abkommensberechtigung von liechtensteinischen Vermögensstrukturen, klare und vernünftige Bestimmungen zur Verhinderung der missbräuchlichen Anwendung des Abkommens sowie eine Neuregelung zur Besteuerung der Grenzgänger. Die Schweiz hat Verhandlungsbereitschaft hinsichtlich aller dieser Eckpunkte signalisiert. Die technischen Verhandlungen werden im Laufe der nächsten Wochen aufgenommen werden. Hinsichtlich des Abschlusses der Verhandlungen lassen sich derzeit keine abschliessenden Prognosen geben. Mit einem Inkrafttreten des neuen DBA ist je nach Verlauf auf den 1. Januar 2014 zu rechnen.
Es wurde auch vereinbart, auch über weitere, sozialversicherungsrechtliche Fragen Gespräche aufzunehmen.
Die liechtensteinische Verhandlungsdelegation wird von der Leiterin der Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden (SIFA) geleitet. Ihr gehören - also der Delegation - weitere Expertinnen und Experten der Steuerverwaltung an. Die Verbände, darunter auch der Bankenverband und die Treuhändervereinigung waren und sind im Rahmen einer Expertengruppe eng in die Ausarbeitung der Eckpunkte der Verhandlungsposition, der Verhandlungsziele und die Abwägung verschiedenster Auswirkungen eines umfassenden Doppelbesteuerungabkommens mit der Schweiz eingebunden. Die Regierung hat die Anliegen der Verbände bei der Mandatserteilung berücksichtigt und legt auch weiterhin grossen Wert auf den Einbezug der Verbände im weiteren Verlauf der Verhandlungen.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zur zu beantworten:
Für das Jahr 2008 beträgt die Staatsquote der Schweiz gemäss den Angaben von Eurostat 32.1%. Die Staatsquote misst die Gesamtausgaben des Staates in Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Liechtenstein verfügt derzeit über keine international vergleichbare Berechnung der Staatsquote, weil die Staatsausgaben noch nicht gemäss dem internationalen Standard der Finanzstatistik erfasst werden. Bei der im EWR-Bericht aufgeführten und bezeichneten Staatsquote handelt es sich nicht um eine Berechnung, die mit der internationalen Definition übereinstimmt. Die ist deshalb auch verwirrend. Das geben wir zu, das wird das nächste Mal anders drin sein. Und hoffentlich haben wir dann die Staatsquote zum 20-jährigen Jubiläum.
Die aktuelle Staatsquote der Schweiz beläuft sich gemäss den Angaben von Eurostat für das Jahr 2011 auf 33.8%, während die Staatsquote von Österreich 50.5% beträgt.
Die Staatsquoten von Luxemburg und Malta liegen für das Jahr 2011 praktisch gleich hoch mit 42.0% für Luxemburg und 42.3% für Malta. Zypern weist eine Staatsquote von 46.1% auf, während sich die Staatsquote Islands auf 47.3% beläuft. Für die europäischen Kleinstaaten Andorra, Monaco und San Marino liegen keine Angaben vor.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Gerold Büchel zur zu beantworten. Zu den gestellten Fragen Folgendes:
Der Landtag hat diesbezüglich mit der Novellierung des Finanzhaushaltsrechts im Oktober 2010 eine klare gesetzliche Ausgangslage geschaffen. Es geht um Mietverträge. In Art. 3 Finanzhaushaltsgesetz wird unter dem Titel «Rechtsgrundlage für Ausgaben» eine Definition für die finanzhaushaltsrechtlichen Begriffe der «gebundenen» und der «neuen» Ausgabe vorgenommen. Gemäss Art. 3 Abs. 2 Bst. f FHG gelten Ausgaben durch den Abschluss von Mietverträgen ausdrücklich als gebunden und fallen damit in den Kompetenzbereich der Regierung, welche innerhalb der vom Landtag genehmigten Budgetmittel die entsprechenden Ausgaben tätigen kann. Mit der FHG-Novelle wurde die zuvor ständig geübte Praxis auf Gesetzesstufe normiert.
Es wurden dann noch Fragen gestellt, welche Mietverträge in den letzten vier Jahren durch die Regierung in diesem Sinne genehmigt wurden. Es geht um das - Haus der Wirtschaft: Amt für Volkswirtschaft als Amtsstelle drin
- Dr. Peter Goop-Gebäude: Steuerverwaltung, ehemals FMA Benutzer.
- Sozialfonds: Ebenfalls benutzt vom AVW/AMS.
Die Laufzeiten werden wir dann entsprechend publizieren. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, dass ich das alles jetzt so hier tabellenartig herunterlese.
Dann eine Kleine Anfrage des Abg. Albert Frick zur . Hierzu Folgendes:
Die Webseite liechtenstein.li hat eine wichtige Portal-Funktion. An Liechtenstein Interessierte aus aller Welt sollen sich rasch einen umfassenden Überblick über Staat, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft, Tourismus, Kultur, Kunst und Sport verschaffen können. Dazu gehört auch die Vermittlung der geschichtlichen Entwicklung des Landes u.a. am Beispiel von Menschen, welche Liechtenstein durch ihre spezifische Leistung prägten.
Im Sinne einer ressourcenschonenden Gestaltung und Betreuung der genannten Portal-Webseite werden Links auf Seiten hergestellt, welche zu einem besagten Thema über fachkundig verfasste sowie tiefergehende Inhalte verfügen. Werbeflächen werden nicht zur Verfügung gestellt.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Günther Kranz zur Thematik . Es wurden ein paar Fragen gestellt. Ich versuche, die in der Reihenfolge der gestellten Fragen zu beantworten:
Zu Frage 1: Eine Voraussetzung für die Gewährung der Verfahrenshilfe ist, dass die um Verfahrenshilfe ansuchende Person bedürftig sein muss und somit die Kosten der Führung des Verfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts bestreiten kann. Hinsichtlich dieser Voraussetzung besteht sowohl im Zivil- als auch im Straf- und dem Verwaltungsverfahren eine gefestigte Rechtsprechung.
Zu Frage 2: Wie bereits erwähnt, besteht zu dieser Frage eine gefestigte Rechtsprechung. Entscheidend für die Gewährung der Verfahrenshilfe sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalles. Insoweit kommt dem entscheidenden Richter bzw. der entscheidenden Verwaltungsbehörde im Rahmen dieser Rechtsprechung ein Ermessen zu.
Zu Frage 3: Grundsätzlich ist dies möglich, da es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles ankommt. So können die Kosten je nach Verfahren unterschiedlich sein, was auch Auswirkungen auf die Zumutbarkeit der Übernahme dieser Kosten haben kann. Beispielsweise ist in einem Zivilprozess grundsätzlich von höheren Kosten auszugehen als in einem reinen Verwaltungsverfahren. Es ist daher denkbar, dass im einen Verfahren die Verfahrenshilfe bewilligt würde und im anderen Verfahren nicht.
Zu Frage 4: Die Rückmeldungen gemäss § 71 Abs. 3 ZPO, inwieweit sich die finanzielle Situation gebessert hat, so dass die Kosten der Verfahrenshilfe teilweise oder gänzlich zurückerstattet werden könnten, werden von den Verfahrenshilfe geniessenden Parteien in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle erbracht.
Zu Frage 5: In jenen Fällen, in welchen die Rückmeldung nicht erbracht wird, wird nicht nachgefragt. Dies deshalb, da § 71 Abs. 3 ZPO im letzten Satz eine Sonderregelung für diesen Fall beinhaltet. Gesetzlich vorgesehen ist, dass, sofern die Mitteilung unterlassen wird, das entsprechende Jahr beim Ablauf der Frist gemäss Abs. 1 nicht eingerechnet wird. Dies bedeutet, dass sich die Verfahrenshilfe geniessende Partei nicht von ihrer Rückzahlungsverpflichtung befreien kann, wenn sie die geforderte Mitteilung eben nicht einreicht.
Zu Frage 6: Gemäss der Landesrechnung für das Jahr 2011 betrugen die Kosten der Verfahrenshilfen: - Verwaltungssachen: rund CHF 197'000 (2010: CHF 127'000)
- Zivil- und Strafsachen: rund CHF 1'900'000 (2010: CHF 1'850'000)
Eine Rückzahlung der Kosten der Verfahrenshilfe kommt praktisch nie vor. Hierbei handelt es sich um Einzelfälle, in welchen die Verfahrenshilfe geniessende Partei aufgrund eines besonderen Vorkommnisses (meistens einer Erbschaft) zu Vermögen gelangt.
Dann eine Kleine Anfrage zur . Dazu folgende kurze Antwort:
Aufgrund des vorzeitigen Altersrücktritts des bisherigen Amtsleiters wurde die Stelle vakant und ist nach wie vor vakant und wird interimistisch geführt. Diese Vakanz gilt es nicht zuletzt aufgrund der grossen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Amtes für Soziale Dienste möglichst rasch nachzubesetzen, weshalb die Stelle nun eben ausgeschrieben wurde.
Dann habe ich noch eine Kleine Anfrage des Abg. Johannes Kaiser zu . Von dort haben wir folgende Auskünfte erhalten:
Zu Frage 1: In der FMA gilt das Leistungsprinzip. Lohnerhöhungen beziehen sich bei der FMA weder auf gewisse Lohnkategorien noch generell auf alle Mitarbeitenden. Bei der FMA werden nur Lohnerhöhungen bei Mitarbeitenden mit sehr guten Leistungen in Betracht gezogen. Lohnanpassungen wurden bzw. werden insbesondere bei Schlüsselpositionen und bei Übernahme von zusätzlichen Aufgaben oder bei Funktionswechsel gewährt.
Zu Frage 2: Die FMA richtete sich in der Vergangenheit nach der Handhabung in der Landesverwaltung und gewährte in der Lohnrunde 2012 keinen Teuerungsausgleich und keine generellen Lohnerhöhungen. Analog der Landesverwaltung wurde die Jahreslohnsumme per 1.1.2012 um 1% erhöht, um individuelle Lohnanpassungen vorzunehmen. Auch bei der Lohnrunde 2013 orientiert sich die FMA an der Landesverwaltung, das heisst, es wird keinen Teuerungsausgleich und keine generellen Lohnerhöhungen geben. Die Lohnsumme wird nicht erhöht. Es werden jedoch voraussichtlich in Einzelfällen notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Die Lohnerhöhungen werden voraussichtlich unter 1% der Lohnsumme liegen.
Die Fragen 3 und 4 bezogen sich auf die Pensionierungen und die staatliche Pensionskasse.
Zu Frage 3: Sind Löhne bei der FMA vor Pensionierungen angehoben worden? Dazu die Antwort: Nein.
Zu Frage 4: Wie wirkte sich dies auf die staatliche Pensionskasse aus? Logischerweise dann eben nicht. Zu Frage 5: Wie begründen sich allfällige Lohnerhöhungen aufgrund des angespannten Finanzhaushaltes? Dazu Folgendes: Der Staat richtet der FMA jährlich einen Staatsbeitrag aus. Dieser belief sich im Jahre 2010 auf CHF 10,7 Mio. und wurde seither jedes Jahr gesenkt; der Staatsbeitrag an die FMA wird ab 2013 noch CHF 8 Mio. betragen. Allgemein gilt für Lohnanpassungen bei der FMA folgendes - ich wiederhole mich hier ein bisschen: Damit Schlüsselpersonen und sehr gute, langjährige Mitarbeitende gehalten werden können, müssen in Einzelfällen gezielte Anpassungen vorgenommen werden. Auch gewisse Funktionswechsel bzw. Übernahmen von neuen Aufgaben innerhalb der FMA müssen und werden entsprechend berücksichtigt. Durch Kündigungen von Mitarbeitenden, welche bessere finanzielle Angebote vom Markt bekommen, entstehen der FMA die viel höheren Kosten und der Know-how-Verlust ist immens. Zusätzlich darf der Motivationserhalt bei Schlüsselpersonen nicht unterschätzt werden. Selbstverständlich liegen allfällige Lohnanpassungen innerhalb des jeweiligen Budgets.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für die Beantwortung der Anfragen. Gibt es noch Zusatzfragen?
Das ist nicht der Fall.
Somit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Bevor ich zur Beantwortung meiner Kleinen Anfragen komme, hätte ich noch eine Anregung zu machen. Sie beschäftigen sich jetzt ja nach dem letzten Traktandum auch mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Landtags. Ich rege an, dass Sie eine Anwesenheitspflicht für alle Landtagsabgeordneten bis zum Schluss der Sitzung statuieren. Die Regierung hat auch die Pflicht, die Beantwortung der Kleinen Anfragen vorzulesen. Und wenn ich jetzt in die Reihen schaue, dann sind praktisch nur noch 75% der Damen und Herren Abgeordneten hier. Ich weiss nicht, wo die anderen 25% sind. Das als Anregung für Ihre künftige Arbeit. Besten Dank.
Ich habe Glück. Derjenige Abgeordnete, der neun Anfragen gestellt hat, ist noch hier. Ist das kein Glück? Ich denke schon, Herr Abg. Pepo Frick. Sie sind hier. Also ich habe Ihre neun Anfragen zu beantworten.
Die erste Kleine Anfrage betrifft den :
Im Rahmen des Projektes zur Konsolidierung des Staatshaushaltes ist beabsichtigt, den Staatsbeitrag bzw. das System eines fixen Staatsbeitrages an die Arbeitslosenversicherung anzupassen. Da die Arbeitslosenversicherung im Gegensatz zur Ausgangslage in der Schweiz jedoch nicht sanierungsbedürftig ist und über entsprechende Reserven verfügt, soll lediglich der Finanzierungsmechanismus optimiert werden. Die Einführung von Zusatzbelastungen für Arbeitnehmer, wie zum Beispiel die Einführung eines Solidaritätsprozents, ist in diesem Zusammenhang nicht geplant.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage zum Thema :
Beim Infrastrukturreport 2012 handelt es sich um einen umfassenden Strategiebericht der Regierung. Erstmals wurde dabei die landesinterne Infrastruktur einem Benchmark-Verfahren unterworfen, welches von einer international anerkannten Firma durchgeführt wurde. Sowohl im Bereich der Standortpromotion als auch im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit stellt dieser Bericht ein wichtiges Instrument dar, um den infrastrukturellen Ausbau sowie den Handlungsbedarf in den Bereichen Verkehr, Energieversorgung, Forschung und Entwicklung sowie im Bereich der Informationstechnologie und im Bereich der Post darzustellen.
Im Rahmen der Ausarbeitung des Berichtes wurden Experteninterviews mit Vertretern von Gemeinden, Industriebetrieben, Verbänden und Infrastrukturanbietern durchgeführt. Die Auswahl der Experten oblag dem Auftragnehmer, der im vorliegenden Fall eine unabhängige Studie erarbeitet hat. Da derzeit noch nicht alle Rechnungen vorliegen, können die entstandenen Kosten auch nicht abschliessend beziffert werden.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Pepo Frick zum Thema zu beantworten:
Im 2. Quartal des Jahres 2012 kamen Vertreter der Microsoft Corporation auf das Land Liechtenstein zu und fragten an, ob die für sie wichtigste Produktpräsentation des Jahres 2012 im Bereich der Spielkonsole Xbox in Liechtenstein durchgeführt werden könnte, und wenn ja, welche Möglichkeiten hierfür bestünden. Liechtenstein Marketing hat in der Folge diverse Dienstleistungen für den Veranstalter Microsoft getätigt, die im Rahmen einer Vollkostenrechnung zur Gänze in Rechnung gestellt und bezahlt wurden. Durch die Produktpräsentation von Microsoft ist im Land zudem eine Wertschöpfung von rund CHF 250'000 generiert worden. Durch die Initiative von Liechtenstein Marketing konnten diverse Firmen aus den Bereichen Catering, Unterhaltungstechnik und Infrastrukturmanagement an dieser Wertschöpfung direkt partizipieren. Die heimische Hotellerie erhielt durch den Anlass ausserdem 379 zusätzliche Nächtigungen, dies in der Nebensaison und unter Bedingungen eines besonders starken Frankens.
Liechtenstein Marketing wurde gegründet, um den Wirtschafts- und Tourismusstandort Liechtenstein zu vermarkten. Dies ist mit der Microsoft Halo 4-Produktpräsentation gelungen. Berichterstattungen in «The Guardian», «The Telegraph» und «The Sun» sind nur einige Beispiele hierfür. Mit dem Suchbegriff «HALO 4 Liechtenstein» ergeben sich bei Google 2.6 Mio. Ergebnisse. Auch dies ist ein Indikator für die Medienpräsenz.
Dann habe ich die erste Kleine Anfrage zum Thema zu beantworten:
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Montag, 10. September 2012, eine Absichtserklärung verabschiedet, in welcher sie eine Partnerschaft mit der Swisscom AG bekundet. Zu diesem Zweck sollen 75 Prozent der Aktien der Telecom Liechtenstein AG an die Swisscom AG verkauft werden. Die Umsetzung dieser Absichtserklärung erfordert nebst verschiedenen Abklärungen in organisatorischer, finanzieller, personeller und rechtlicher Hinsicht auch einen Entscheid des Landtags.
Ergänzend kann hierzu festgehalten werden, dass die Regierung in ihrer Sitzung vom 20. November 2012 einen Zwischenbericht zur beabsichtigten strategischen Partnerschaft zwischen der Telecom Liechtenstein AG und der Swisscom AG zur Kenntnis genommen hat. Daraus geht hervor, dass die seit 10. September stattfindende Risikoprüfung (Due Dilligence) noch nicht abgeschlossen ist und weitere vertiefte Prüfungen notwendig sind.
Zu den noch offenen Punkten gehört insbesondere die Fragestellung des zukünftigen Investitionsbedarfs in Teilbereichen der Netzinfrastruktur. Da für die Klärung dieser Fragestellung noch vertiefte Analysen notwendig sind, hat die Regierung entschieden, dass das Geschäft nicht - wie ursprünglich vorgesehen - in der Dezembersitzung des Landtags erstmals behandelt wird.
Die Regierung wird bei einem positiven Abschluss der Risikoprüfungs-Phase einen umfassenden Bericht und Antrag erstellen, welcher die Problematik und die anstehenden Herausforderungen aufzeigt, die un-tersuchten Optionen und deren Bewertung beschreibt sowie das von der Regierung präferierte Szenario detailliert ausführt und begründet.
Dann habe ich zweite Anfrage zur Telecom Liechtenstein zu beantworten. Hier geht es um die staatliche Pensionskasse:
Im Rahmen des Projektes zur Sanierung der staatlichen Pensionskasse wurde aufgezeigt, dass bei der Telecom Liechtenstein eine Deckungslücke von CHF 6.9 Mio. besteht. Die Problematik der Unterdeckung der staatlichen Pensionskasse ist ein Problem, welches unabhängig von einer möglichen Partnerschaft zwischen der Telecom Liechtenstein und der Swisscom gelöst werden muss.
Dann die dritte Frage zur Telecom Liechtenstein. Hier geht es um das Glasfasernetz und um einen Teilbereich des Glasfasernetzes:
Die Regierung wird sich bei einer allfälligen Kooperation mit der Swisscom in den zugrundeliegenden Vertragswerken einen bedarfsgerechten und zukunftsgerichteten Glasfaserausbau vertraglich zusichern lassen.
Die Erstellung des Testgebietes Flux hat CHF 490'000 gekostet und wurde aufgrund noch nicht definierter Zuständigkeiten in einem speziellen Bereich der Technologie (sog. «Layer 2» bzw. Aktivkomponenten) zwischen den LKW und der Telecom Liechtenstein noch nicht aufgeschaltet.
Dann habe ich eine vierte Frage zur Telecom Liechtenstein zu beantworten. Hier geht es darum, wie viel die TLI in den letzten fünf Jahren an die LKW für die Benutzung des Netzes bezahlt hat und wie viel Gewinne die LKW im Telecom-Bereich erwirtschaftet haben:
Zu Frage 1:
2007: 8,65 Mio. CHF
2008: 8,7 Mio. CHF
2009: 8,16 Mio. CHF
2010: 7,76 Mio. CHF
2011: 7,22 Mio. CHF
Zu Frage 2:
2007: 2,16 Mio. CHF
2008: 2,02 Mio. CHF
2009: 1,39 Mio. CHF
2010: 1,19 Mio. CHF
2011: 1,1 Mio. CHF
Hierzu ist jedoch Folgendes festzuhalten: Derzeit wird von der Regierung untersucht, ob der eigentliche Netzbau der LKW kostendeckend ist oder nicht bzw. ob in diesem Bereich der Verdacht auf Quersubventionierung bzw. auf einen ineffizienten Einsatz staatlicher Geldmittel besteht. Die Ausweisung von reinen Gewinnzahlen im Geschäftsbereich «Telekommunikation» der LKW sagt noch nichts darüber aus, ob der Netzbau effektiv kostendeckend ist oder nicht.
Dann die fünfte Frage zur Telecom Liechtenstein: Die Telecom Liechtenstein rechnet im Jahr 2012 mit einem Gewinn von rund CHF 1 Mio.
Dem Jahresbericht 2010 kann entnommen werden, dass für die Einstellung des Projektes «Verwaltungsgebäude Schaanerstrasse» rund CHF 1 Mio. abgeschrieben worden ist.
Die Telecom Liechtenstein AG machte im Jahr 2012 einen Verlust von CHF 2 Mio. und im Jahr 2011 einen Verlust von CHF 1.8 Mio.
Dann zur letzten und sechsten Frage zur Telecom Liechtenstein: Hier geht es um das Auslandsengagement und die Tochtergesellschaft Deep: Die Telecom Liechtenstein AG steht aufgrund von internationalen Entwicklungen im Telekommunikationsbereich zukünftig vor enormen Herausforderungen. In der Vergangenheit wurde deshalb vom Verwaltungsrat beschlossen, diesen Herausforderungen mit einem eigenständigen Auslandsengagement der TLI im Markt Schweiz entgegenzuwirken.
In ihren Analysearbeiten zur Weiterentwicklung des Telekommunikationsstandortes Liechtenstein und insbesondere in der Untersuchung zur künftigen Ausrichtung der TLI hat die Regierung gemeinsam mit der TLI in den letzten Monaten verschiedene Optionen geprüft. Das eigenständige Auslandsengagement der TLI wurde dabei als sehr risikobehaftet bewertet. Deshalb wurde als Option eine Kooperation mit einem bewährten Partner, welcher in einem bestehenden Markt etabliert ist, einem eigenständigen Szenario mit Auslandsengagement vorgezogen.
Für den Kaufbetrag der Firma Deep wurde gemäss Rückmeldung der TLI vertraglich Stillschweigen vereinbart. Für einen allfälligen künftigen Verkauf wird ein Verkaufspreis angestrebt, so dass dem Land kein Abschreibungsbedarf entsteht. Zu berücksichtigen ist, dass die Deep AG seit dem Jahr 2010 positive Erträge generiert, das heisst, ein signifikanter Teil des Kaufpreises konnte bereits wieder erwirtschaftet werden.
Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für die Beantwortung der Kleinen Anfragen. Gibt es Zusatzfragen?
Das ist nicht der Fall.
Somit gebe ich das Wort weiter an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zunächst eine Kleine Anfrage zum Thema mit Abfall des Abg. Pepo Frick zu beantworten:
Zu Frage 1: Momentan werden im Rahmen von zwei Projekten die Betriebs- sowie die Ablagerungsstandorte beurteilt und für ihren Eintrag in den Kataster der belasteten Standorte vorbereitet. Der Eintrag erfolgt bis zirka Mitte 2013. Erst nach diesem Eintrag ist die genaue Anzahl der belasteten Standorte bekannt. Momentan wird von zirka 50 Betriebsstandorten und zirka 100 Ablagerungsstandorten ausgegangen. Nicht alle diese Standorte sind Altlasten im rechtlichen Sinn. Altlasten sind solche belasteten Standorte, die überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind.
Zu Frage 2: Erst wenn die im Kataster eingetragenen Standorte betreffend Überwachungs- und Sanierungsbedürftigkeit untersucht worden sind, ist eine grobe Abschätzung von Sanierungskosten möglich. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Standortinhaber nach dem Eintrag in den Kataster mindestens drei Jahre Zeit haben, entsprechende Untersuchungen durchzuführen.
Zu Frage 3: Grundsätzlich liegt die Überwachungs- und Sanierungspflicht beim Verursacher. Sind Verursacher nicht eruierbar oder zahlungsunfähig, trägt deren Kostenanteil die Standortgemeinde. In diesen Fällen sowie bei Standorten, auf denen zum wesentlichen Teil Siedlungsabfälle abgelagert worden sind, sieht das Gesetz Kostenbeiträge des Landes von 30% vor. Im Falle von konkreten Sanierungsfällen sind somit im Einzelfall die notwendigen Kredite zu sprechen. Rückstellungen von Seiten des Landes bzw. der Gemeinden wurden aufgrund dieser Ausgangslage keine getätigt und sind auch nicht vorgesehen.
Dann habe ich eine weitere Kleine Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema im Vergleich zur Schweiz zu beantworten:
Die nachfolgenden Daten entstammen der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, herausgegeben vom Bundesamt für Gesundheit und der liechtensteinischen Krankenkassenstatistik, herausgegeben vom Amt für Statistik.
Zu Frage 1: Die Pro-Kopf-Kosten für das Jahr 2011 gestalten sich wie folgt:
| FL | CHF 3'873 |
| GR | CHF 2'744 |
| SG | CHF 2'680 |
| CH | CHF 3'171 |
Zu Frage 2: Die Kosten der Bruttoleistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stiegen im schweizerischen Durchschnitt von 2010 auf 2011 um 2.6%. Ein direkter Vergleich mit der liechtensteinischen Kostensteigerung von 4.1% greift jedoch zu kurz. Es dürfte hinreichend bekannt sein, dass eine isolierte Betrachtung einer einzelnen Position bezüglich der Kostenentwicklung kein abschliessendes Bild der Kostenentwicklung bieten kann. Das liechtensteinische Kollektiv ist klein, der Versichertenbestand gering und die Daten sind daher starken statistischen Schwankungen unterworfen. Der Vollständigkeit halber werden nachfolgend die Kostensteigerungen der letzten vier Jahre aufgeführt, ebenfalls auch für die Kantone St. Gallen und Graubünden:
| 2008/2009 | 2009/2010 | 2010/2011 |
| FL | 3,7% | 1,5% | 4,1% |
| GR | 5,0% | 1,4% | 1,3% |
| SG | 6,7% | 2,7% | 2,2% |
| CH | 4,4% | 2,7% | 2,6% |
Aus diesen Daten ergibt sich folgender Durchschnittswert des Vierjahresvergleichs:
| Durchschnittliche Steigerung 2008 - 2011 | |
| FL | 3,1% |
| GR | 2,6% |
| SG | 3,8% |
| CH | 3,2% |
Die Kostensteigerung Liechtensteins lag im Vierjahresvergleich daher praktisch gleichauf mit der Kostensteigerung der Schweiz. St. Gallen verzeichnet eine höhere Kostensteigerung während der Kanton Graubünden eine sehr tiefe Kostensteigerung aufweist und deutlich unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt liegt.
Zu Frage 3: Wie bereits ausgeführt wurde, verzeichnete Liechtenstein in den vergangenen vier Jahren eine durchschnittliche Kostensteigerung, welche sogar leicht unter derjenigen der Schweiz liegt. Die Reduktion auf eine einzelne Position kann - wie gesagt - keinen Aufschluss darauf liefern, wie sich die Kosten im Gesundheitswesen entwickeln. Bei zirka 36'000 Versicherten können zum Beispiel einige wenige stationäre Eingriffe die Statistik komplett auf den Kopf stellen. Ein Mehrjahresvergleich, wie er auch von der Kosten- und Qualitätskommission bemüht wird, federt die statistischen Amplituden jedoch ab und liefert seriöse Aussagen zur Entwicklung der Gesundheitskosten. Die Gesundheitskosten Liechtensteins befinden sich mit 3.1% im Vierjahresvergleich auf einem in Relation zu früheren Jahren erfreulichen Niveau.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Frau Regierungsrätin, für die Beantwortung der Kleinen Anfragen. Gibt es Zusatzfragen?
Das ist nicht der Fall.
Dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen zu beantworten. Die erste Kleine Anfrage wurde gestellt vom Abg. Albert Frick zum Thema . Die Antwort:
Zunächst ist festzuhalten, dass sich aus den Vorgaben der Regierung nicht automatisch die Notwendigkeit ergibt, einen Kindergartenstandort in Schaan zu schliessen.
Es ist so, dass aufgrund von Sparmassnahmen die Vorgaben für die Klassenbildung per Verordnung von der Regierung angepasst worden sind. Dabei muss aber festgehalten werden, dass weder die Minimalzahlen für die Führung eines Kindergartens noch die Maximalzahlen erhöht wurden.
Nach wie vor bleibt die Höchstzahl für eine Kindergartengruppe bei maximal 20 Kindern und die Mindestzahl bei 10 Kindern.
Verändert hat sich nur die Berechnungsgrundlage, wie viele Parallelklassen gebildet werden können. So ist es richtig, dass gemäss neuer Verordnung ab dem kommenden Schuljahr 2013/14 mit 81 bis 100 Kindern nur noch 5 Gruppen gebildet werden können. Dies ist somit eine Vorgabe, die gleichermassen für alle Gemeinden gilt.
Ob nun eine Gemeinde jedoch einen, zwei oder noch mehr Kindergartenstandorte führt, liegt in der Entscheidungskompetenz der Gemeinde. Sie muss entscheiden, was vor Ort eine sinnvolle Lösung ist, ob allenfalls an einem Kindergartenstandort eine Gruppe weniger geführt wird, oder ob ein Kindergartenstandort geschlossen werden soll und welcher dies wäre. Die Regierung geht dabei davon aus, dass wie im Falle der Gemeinde Schaan, die Schulwegsicherung bei der Entscheidungsfindung eine sehr wichtige Rolle spielt.
Die zweite Kleine Anfrage zum Thema . Sie wurde gestellt vom Abg. Pepo Frick:
Die Gemeinde Vaduz hat als Eigentümerin der Liegenschaft in der Gemeinderatssitzung vom 22. Mai 2012 beschlossen, auf dem Campus der Universität eine Parkplatzbewirtschaftung einzuführen. Die im Nachgang an den Gemeinderatsbeschluss erfolgten Verhandlungen zwischen der Universität Liechtenstein und der Gemeinde Vaduz haben dazu geführt, dass per 5. November 2012 die Parkplatzbewirtschaftung eingeführt wurde. Die Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung sollen in ein noch zu entwickelndes Betriebliches Mobilitätsmanagement fliessen, das spätestens auf das Wintersemester 2013/14 eingeführt werden soll.
Deshalb kann also nicht davon gesprochen werden, wie in der Fragestellung dargelegt, dass die Universität Liechtenstein per 1. Nov. 2012 ein Betriebliches Mobilitätsmanagement eingeführt hat. Ein solches wird erst noch ausgearbeitet. Deshalb kann auch weder über Anreizstrukturen noch über Quersubventionierungen eine Aussage gemacht werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungsrat, für die Beantwortung der Kleinen Anfragen. Sind Zusatzfragen vorhanden?
Das ist nicht der Fall.
Dann gebe ich das Wort weiter an Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank. Ich habe zwei Kleine Anfragen zu beantworten. Die erste Kleine Anfrage wurde vom Abg. Johannes Kaiser gestellt und betrifft den zwischen dem Landesgefängnis und der Strafanstalt Saxerriet:
Das Ressort Justiz und Vertreter des Landesgefängnisses haben mit dem Leiter des Amtes für Justizvollzug des Kantons St. Gallen Gespräche betreffend eine künftige Kooperation geführt. Aufgrund der bestehenden rechtlichen Grundlagen ist eine Verlegung eines liechtensteinischen Häftlings in die Strafanstalt Saxerriet auf dem Rechtshilfeweg möglich. Am 19. November 2012 wurde ein Häftling in die geschlossene Übergangsabteilung der Strafanstalt Saxerriet verlegt. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen und die Regierung haben vereinbart, dass die Entwicklung beobachtet wird und je nach offenen Plätzen in der Strafanstalt Saxerriet von Fall zu Fall Verlegungen von liechtensteinischen Häftlingen geprüft werden.
Dann noch die letzte Kleine Anfrage für den heutigen Abend. Sie kommt vom Abg. Pepo Frick und betrifft die :
Das Ressort Justiz arbeitet derzeit an der Finalisierung des Vernehmlassungsberichts zur Reform des Kindschaftsrechts. Im Zuge dieser Reform soll nicht nur ein neues Obsorgerecht geschaffen werden, sondern sollen u.a. auch eine Reform im Abstammungsrecht, diverse terminologische Bereinigungen sowie eine gesetzliche Umschreibung des Kindeswohls erfolgen.
Da es sich um ein umfangreiches sowie komplexes Rechtsgebiet handelt, ist/war eine genaue Auseinandersetzung mit der Materie notwendig. Es ist geplant, dass die Regierung den Vernehmlassungsbericht noch im Dezember verabschieden und in die Vernehmlassung schicken wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Frau Regierungsrätin, für die Beantwortung der Kleinen Anfragen. Gibt es Zusatzfragen?
Das ist nicht der Fall.
Damit sind die Kleinen Anfragen beantwortet. Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, danke ich Ihnen allen sehr herzlich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Mitglieder der Regierung, für die intensive Mitarbeit bei dieser Landtagssitzung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und ein schönes Wochenende. Ende der November-Sitzung 2012 (um 20:15 Uhr).
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