Interpellationsbeantwortung betreffend die «Casino-Konzessionsvergabe» (Nr. 111/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 2: Interpellationsbeantwortung betreffend die «Casino-Konzessionsvergabe».
Die Beantwortung trägt die Nr. 111/2012. Wünschen die Interpellanten das Wort?Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir nehmen die Antworten der Regierung zur Kenntnis. Es ist schade, dass das Gerichtsurteil in zweiter Instanz noch nicht gesprochen ist. Das hätte sicherlich ausführlichere Diskussionen gegeben. Ich möchte aber einen Punkt, der immer wieder betont wird, noch speziell herausgreifen. Und zwar geht es um die Antwort auf die Frage: Warum wurden die Bewertungskriterien nicht vor Konzessionseinreichung publiziert und den Bewerbern bekannt gegeben? Die Regierung macht es sich hier meiner Meinung nach sehr einfach. Sie sagt: Wir haben das bevor die Konzessionen bei der Gemeinde, wo sie versiegelt waren, geöffnet wurden, haben wir die Kriterien in der Regierung diskutiert. Das ist aber nicht die Antwort auf unsere Frage. Die Frage war: Warum wurden diese Gewichtungskriterien nicht den Konzessionsstellen bei der Einreichung bekannt gegeben? Das ist ganz etwas anderes. Und diese Frage steht im Raum, die hat auch einen schalen Beigeschmack, wobei ich jetzt Worte nicht wiederholen möchte, wie sie auch schon in der Zeitung gestanden sind, aber das kann die Regierung mit diesen Antworten nicht entkräften. Wir belassen es dabei. Ich bedanke mich bei der Regierung für die Antwort. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Besten Dank an die Regierungsbank für die sehr rasche Beantwortung unserer Interpellation. Das ging ja fast schneller als die Beantwortung einer Kleinen Anfrage.
Per 1.1.2011 ist das neue Geldspielgesetz in Kraft getreten. Bereits am 1. Februar 2011 wurde die Veröffentlichung der Ausschreibung zur Vergabe einer Konzession zum Betrieb einer Spielbank im Fürstentum Liechtenstein mittels Internet getätigt. Gegen eine Gebühr von CHF 2'000 konnten die entsprechenden Unterlagen beim Amt für Volkswirtschaft bezogen werden. Zu diesem Zeitpunkt lagen aber weder intern noch extern die Bewertungsbogen vor. Diese wurden erst in der Folge erarbeitet und schlussendlich am 19. April 2011 von der Regierung zur Kenntnis genommen. Vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zur Eingabefrist vom 31. März 2011 wurde das Amt für Volkswirtschaft mit 27 Fragen bezüglich den Unterlagen und des Verfahrens konfrontiert. Alle Antworten auf die Fragen wurden allen Bewerbern gleichzeitig zur Kenntnis gebracht. So weit, so gut.
Nicht gut finde ich, dass erst in einer solch heissen Phase daran gegangen wird, die Bewertungsbogen zu erstellen - so beschrieben auf Seite 10. Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass die Beantwortung der Fragen nicht auch Einfluss genommen hatte auf die Gestaltung der Bewertungsbogen. Beweise und Gegenbeweise für diese Aussage dürften schwierig sein, das weiss ich. Aber logisch für mein Rechtsempfinden wäre das Vorhandensein der Bewertungsbogen spätestens bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung, sprich, dem 1. Februar 2011. Ich frage nun den Vize-Regierungschef, wie er zu diesem Sachverhalt steht, den ich soeben geschildet habe. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Beantwortung der Interpellation. Ich habe noch zwei, drei kleine Anmerkungen: Es wurde in dieser Interpellationsbeantwortung geschrieben, dass 85 Bewertungsformulare durch das Amt für Volkswirtschaft geprüft wurden. Und wenn man das genau rechnet, heisst das, es wurde gerade einmal 1,5% Differenz zwischen den zwei Bewerbern erfasst. Also ich habe da schon meine Mühe, dass bei 85 Bewertungsformularen nicht mehr rausschaut als 1,5% bzw. ein Unterschied von 1,5% hat schon rein mit statistischen Fehlern zu tun. Also ich frage mich hier schon, wie da bewertet wurde.
Dann habe ich noch eine Anmerkung: Es wurde zum Beispiel auch geschrieben in dieser Beantwortung auf Seite 16, dass eine Stellungnahme von der Gemeinde Vaduz in die Bewertung eingeholt wurde. Ist diese Stellungnahme auch in die Bewertung eingeflossen oder wurden hier noch andere Stellungnahmen eingeholt, die in die Berwertung eingeflossen sind, oder wie stellt sich das dar? Dazu hätte ich noch gerne eine Antwort. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Nachdem sich der Abg. Pepo Frick auch meldet, der nicht zum Kreis der Interpellanten gehört und die Regierung noch gebeten worden ist, gewisse Fragen zu beantworten, beantrage ich Diskussion.
Wer diesem Antrag zustimmt, möge bitte abstimmen. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist Diskussion einhellig beschlossen. Ich kann das Wort dem Abg. Pepo Frick geben.Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Im öffentlichen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes steht auf Seite 16 Folgendes - ich zitiere: «Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ist nach Ablauf der Einreichefrist eine Änderung des Gesuchs dann nicht mehr zulässig, wenn dadurch die Wettbewerbsstellung der Gesuchssteller geändert werden kann. Beispielsweise ist eine Mängelbehebung dann unzulässig, wenn zum Einreichetermin ein nachzuweisender Umstand fehlt, hingegen dann zulässig, wenn es nur am Nachweis des zum Eingabetermin an sich bereits bestehenden Umstandes mangelt». Und dann heisst es auf der gleichen Seite im Urteil - ich zitiere wiederum: «In einem fortgesetzten Verfahren hätte eine neuerliche Ausschreibung zu erfolgen, weil die Ausschreibung vom 1. Februar 2011 nicht anzuwenden ist. Zumindest in der Ausschreibung wären die Gewichtungen und Unterkriterien für die Zuschlagskriterien bekannt zu geben». So weit das Zitat aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes.
Für mich fasse ich zusammen: Dieser Regierungsbeschluss wurde zurückgewiesen durch den VGH wegen Intransparenz und Diskriminierung. Dann lese ich noch auf Seite 18, dass dieses Urteil endgültig ist.
Nun meine Frage: Wie kommt die Regierung nun zur Aussage auf Seite 4 des Bericht und Antrags bzw. der Interpellationsbeantwortung - ich zitiere: «Die Regierung ist nach wie vor überzeugt, dass das Verfahren verfassungskonform durchgeführt wurde». Muss ich das so auffassen, dass die Regierung diesen VGH-Entscheid nicht akzeptiert?
Dann habe ich noch zwei Fragen: Sollte das Projekt «Casino Admiral AG» vom Staatsgerichtshof Recht bekommen, besteht dann Staatshaftung für die Aufwendungen der «Admiral»?
Und die zweite konkrete Frage: Wer übernimmt die Verantwortung für die Steuerausfälle, welche durch die Verzögerung des Casinoprojektes entstehen? Die Regierung sagte CHF 8 Mio. pro Jahr voraus. Eine Verzögerung von zwei bis drei Jahren ist wohl realistisch. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Von der einstigen grossen Kritik mit riesigen Schlagzeilen ist nicht mehr viel übrig geblieben. Die Diskussion scheint sehr kurz zu sein bei dieser Interpellationsbeantwortung. Übrig geblieben ist die Detailgewichtung. Und da streiten sich die Geister. Diese Detailgewichtung tangiert die Transparenz nicht negativ, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht tangiert war. Der Gleichbehandlungsgrundsatz, den ich sehr wichtig finde, wenn zwei oder mehrere Konzessionsgesuche vorliegen, wurde keineswegs verletzt. Und das kommt bei dieser Interpellationsbeantwortung ganz klar und deutlich zum Ausdruck.
Bei diesen Bewertungsbogen, die der Abg. Gebhard Negele anspricht, geht es letztlich eben um diese Detailgewichtung. Und wie zu entnehmen ist, hat die Regierung Experten beigezogen sowie das Verfahren analog anderen Verfahren, die in Schweiz und anderswo durchgeführt wurden, nach diesem Prinzip vorgenommen. Und wenn nun der VGH diese Detailgewichtung noch beanstandet, dann muss man das einfach zur Kenntnis nehmen und mit dem leben. Aber der Gleichbehandlungsgrundsatz und das finde ich zentral, wurde keineswegs verletzt, wie es damals in den Schlagzeilen gross kommuniziert wurde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Damit gebe ich das Wort an Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich beginne mit der rechtlichen Einschätzung, eine Frage, welche auch der Abg. Pepo Frick aufgeworfen hat. Ja, Herr Abg. Frick, das VGH-Urteil ist endgültig, aber Sie wissen ganz genau auch, dass noch ein aktuelles Verfahren läuft. Dieses Verfahren ist beim Staatsgerichtshof hängig und so lange der Staatsgerichtshof keine abschliessende, endgültige Entscheidung getroffen hat, ist es müssig, darüber zu diskutieren, welche Rechtsansicht nun stimmt. Ob diejenige der Regierung richtig ist oder ob diejenige des Verwaltungsgerichtes richtig ist. Das wird in letzter Konsequenz der Staatsgerichtshof zu entscheiden haben. Und so lange der Staatsgerichtshof nicht entschieden hat, ist die Regierungsansicht, dass dieses Verfahren verfassungskonform durchgeführt worden ist, richtig. Der VGH selbst kommt in seiner Beurteilung leider zu einer anderen Auffassung. Aber wir haben dieses Urteil, wenn es denn so umgesetzt werden müsste, zu akzeptieren und damit kann ich auch Ihre Frage beantworten: Akzeptiert die Regierung dieses Urteil, ja oder nein? Selbstverständlich haben wir das zu akzeptieren, Herr Abg. Pepo Frick. Wir leben in einem Rechtsstaat, und wir werden das Urteil entsprechend den Vorgaben, die uns der VGH bzw. StGH dann in letzter Instanz vorschreibt, umsetzen. Diese Frage erstaunt mich doch. Ich denke, von einem Regierungsmitglied bzw. von der Regierung dürfen Sie schon erwarten, dass VGH- bzw. StGH-Urteile rechtmässig umgesetzt werden.
Nebst den rechtlichen Aspekten waren auch noch einige inhaltliche Fragen, vor allem zum Ausschreibungsverfahren, zu beantworten. Grundsätzlich möchte ich hierzu ausführen, dass wir uns an den Ausschreibeverfahren in der Schweiz orientiert haben. Sie wissen selbst, dass die Schweiz vor rund 10 Jahren entsprechende Konzessionierungsverfahren durchgeführt hat. Und anders als in Liechtenstein wird das Ausschreibungsverfahren in der Schweiz nicht im Spielbankengesetz und in der Spielbankenverordnung geregelt und auch das Verfahren zur Auswahl unter mehreren konzessionsfähigen Gesuchstellern wird in der Schweiz anders als in Liechtenstein nicht im Gesetz oder in der dazu ergangenen Verordnung geregelt. Und weder Zuschlagskriterien noch Gewichtungskriterien sind in der Schweiz weder in der Verordung noch im Gesetz aufgeführt. Wir haben uns das Ausschreibungsverfahren sehr gut angesehen und auf Empfehlung unserer Experten und unseren internen EWR-Gutachten haben wir entgegen der Schweiz ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt, welches transparent war.
Wir haben das Transparenzgebot berücksichtigt, und zwar in dreierlei Hinsicht. Zum Ersten haben wir Kriterien im Gesetz festgelegt. Das war ein wichtiger Unterschied zur Schweiz. Zum Zweiten haben wir Kriterien in der Verordnung festgelegt und auch diese wurden publiziert - auch hier sind wir transparenter als das schweizerische Verfahren - und wir haben zum Dritten auch spezielle Hinweise in den Ausschreibungsunterlagen selbst gegeben. Auch das ist ein wesentlicher Unterschied zur Schweiz und immer vor dem Hintergrund, dass das Transparenzgebot gewahrt bleibt, weil wir wissen, dass wir uns im EWR-Kontext zu bewegen haben.
Nun, es ging eine Klage ein - das wissen Sie - und das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass es nicht genügt, wenn nur die Oberkriterien veröffentlicht werden, sondern auch die Subkriterien müssen veröffentlicht werden. Wir werden das zur Kenntnis nehmen und in einer allfälligen Neuausschreibung zu berücksichtigen haben. Und bei diesem Punkt hat der Verwaltungsgerichtshof eine andere rechtliche Einschätzung gehabt, als das die Regierung dazumal bei der Durchführung des Ausschreibungsprozesses gehabt hat.
Noch einmal, wir haben uns an den Standards aus der Schweiz orientiert. Wir haben das vor dem Hintergrund des EU-Rechts aber so abgewickelt, dass wir der Meinung waren, dass mit unserem Vorgehen das Transparenzgebot erfüllt ist. Der VGH hat hierzu eine andere rechtliche Beurteilung vorgenommen. Wir werden das in kommenden Ausschreibungen zu berücksichtigen haben.
Eine letzte Frage betrifft die Stellungnahme der Gemeinde Vaduz: Selbstverständlich ist diese in die Bewertung eingeflossen, genauso wie auch die Stellungnahmen der FMA und von anderen externen Experten in die Bewertung eingeflossen sind. Es war keine Bewertung, welche das Amt für Volkswirtschaft alleine durchgeführt hat, sondern es wurden zahlreiche externe Gutachten und Experten beigezogen, welche hier mitgearbeitet haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter für Ihre Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir die Interpellationsbeantwortung betreffend die Casino-Konzessionsvergabe zur Kenntnis genommen und gleichzeitig Traktandum 2 erledigt. -ooOoo-