Interpellation «Casino-Konzessionsvergabe» der Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Gisela Biedermann, Arthur Brunhart, Peter Büchel, Peter Hilti, Gebhard Negele und Thomas Vogt vom 27. August 2012
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zum nächsten Traktandum, zu Traktandum 7: Interpellation «Casino-Konzessionsvergabe» eingereicht von den Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Gisela Biedermann, Arthur Brunhart, Peter Büchel, Peter Hilti, Gebhard Negele und Thomas Vogt, datiert vom 27. August 2012.
Ich gebe dem Interpellanten Peter Hilti das Wort.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielleicht ein Satz vorneweg, bevor ich zur eigentlichen Interpellation komme: Uns Interpellanten ist bewusst, dass ein laufendes Verfahren hier hängig ist. Uns geht es überhaupt nicht darum, das können wir auch nicht und wollen wir nicht, hier einzugreifen. Uns geht es vielmehr darum, einige im Raum stehende Fragen zu klären und zukunftsgerichtet zu erläutern.
Gestützt auf Art. 36 und 37 der Geschäftsordnung vom 11. Dezember 1966 für den Liechtensteinischen Landtag reichen die unterzeichnenden Abgeordneten eine Interpellation ein und stellen an die Regierung folgende Fragen zum Geldspielgesetz, namentlich zur Vergabe einer Casino-Konzession:- Wie war der detaillierte Ablauf von der Konzessionsausschreibung bis zur Regierungsentscheidung?
- Welche Konsequenzen zieht die Regierung aus den Vorfällen, damit bei künftigen Verfahren, zum Beispiel bei einer erneuten Ausschreibung der Casino-Konzession, nicht wieder durch staatliche Stellen sowohl rechtsstaatliche Grundsätze als auch EWR-rechtliche Vorgaben verletzt werden?
- Gemäss Gerichtsurteil wurden entscheidende Kriterien - zum Beispiel die Gewichtung der Beurteilungskriterien - erst nach Abgabe der detaillierten Konzessionsgesuche erstellt. Wer trägt hierfür die Verantwortung?
- Welche Gründe gab es, dass die für den Entscheid der Regierung bzw. die Vorevaluation des Amtes für Volkswirtschaft zugrunde liegende Kriteriengewichtung erst nach der Einreichung der detaillierten Konzessionsgesuche erstellt wurden?
- Hat das Amt für Volkswirtschaft jemals vor dem Regierungsentscheid auf diesen Mangel in der Vorgehensweise hingewiesen?
- Falls das Amt für Volkswirtschaft jemals auf diesen Mangel im Verfahren hingewiesen hat: Warum hat die Regierung dies nicht beachtet?
- Mit welcher Begründung wurde ein Wechsel des Casino-Betreibers während eines bereits laufenden Prüfverfahrens zugelassen?
- Wie wurde sichergestellt, dass durch die erst nachträgliche Festlegung der Gewichtungskriterien kein Bewerber bevorzugt wird?
- Sind durch die Aufhebung des Regierungsentscheids finanzielle Aufwendungen für das Land Liechtenstein entstanden bzw. zu erwarten?
- Welche Kosten sind für das gesamte Vergabeverfahren (inklusive Gutachten etc.) bis jetzt angefallen?
- Sind für ein erneutes Vergabeverfahren gesetzliche Anpassungen und/oder Änderungen auf Verordnungsstufe erforderlich bzw. vorgesehen?
- Angenommen, das so genannte Egger-Projekt würde in einem erneuten Verfahren den Zuschlag erhalten: Wie wird seitens der Behörden geprüft bzw. sichergestellt, dass keine Quersubventionierungen des Hotelbetriebs stattfinden und somit der Staatskasse weniger Steuereinnahmen aus dem Casinobetrieb zufliessen?
Vielleicht noch ganz kurz zur Begründung dieser Interpellation:
Am 1.1.2011 trat das neue Geldspielgesetz in Kraft. Dieses sah die Möglichkeit vor, dass die Regierung unter allfälligen Interessenten eine Konzession zur Betreibung eines Casinos in Liechtenstein sprechen kann. Nachdem verschiedene Konzessionssteller sich für die zu erteilende Casino-Konzession interessiert hatten, reichten am Ende des Ausschreibungsverfahrens zwei Konzessionssteller ein Gesuch beim Amt für Volkswirtschaft ein. Gegen den Regierungsentscheid zugunsten des sogenannten Egger-Projekts (Projekt Vaduzerhof) wurde eine Beschwerde geführt, welche schliesslich vom VGH dahingehend entschieden wurde, dass die Regierungsentscheidung wegen Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze aufzuheben und das Verfahren neu durchzuführen sei.
Gegen diesen Entscheid wurde insofern beim StGH Beschwerde erhoben, als dass der unterlegene Casino-Bewerber (Projekt Admiral) einen direkten Zuschlag ohne neues Verfahren fordert, weil er die Konzessionsbedingungen offensichtlich erfüllt hatte und eine Neuausschreibung eine Benachteiligung wäre. Diese noch offene Rechtsfrage steht den mit dieser Interpellation gestellten Fragen nicht entgegen bzw. hat keinen Einfluss auf diese Fragen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Nachdem seitens der Interpellanten das Wort nicht mehr gewünscht wird oder nichts mehr hinzuzufügen ist, wird die Interpellation an die Regierung zur Beantwortung weitergeleitet.
Wir haben somit Traktandum 7 abgeschlossen.-ooOoo-