Interpellationsbeantwortung betreffend «Liegenschaften fair besteuern» (Nr. 107/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit kommen wir zu Traktandum 5: Interpellationsbeantwortung betreffend «Liegenschaften fair besteuern».
Ich erteile dem Interpellanten Pepo Frick das Wort. Abg. Pepo Frick
Guten Morgen. Vielen Dank für das Wort. Ich bedanke mich bei der Regierung für die Interpellationsbeantwortung betreffend das Thema «Liegenschaften fair besteuern».
Die Antwort ist in einigen wichtigen Punkten für mich wenig befriedigend, vielleicht sprengt das auch die Möglichkeit einer Interpellation. Das muss ich zugestehen.
Es ist nicht bzw. schwer nachvollziehbar, warum erschlossene Grundstücke steuertechnisch genau gleich wie unerschlossene Grundstücke behandelt werden. Die Erschliessungskosten werden nämlich von der Gemeinde, das heisst, dem Steuerzahler bezahlt und sollten deswegen in die Steuerberechnung einfliessen. Diese Tatsache wird als gegeben akzeptiert und meiner Meinung nach nicht hinterfragt.
Die Annahme eines «Immobiliätsabschlags» Seite 13 ist wiederum für mich nicht plausibel, ist es doch in Liechtenstein nicht schwierig, eine Liegenschaft zu veräussern.
Es gibt vor allem in Bezug auf Schätzwerte von Altbauten und Verwendung von Schätzwerten Unsicherheiten. Das im Bericht konstante Verweisen auf nicht vorhandene Schätzwerte könnte auch als Ausrede taxiert werden. Versicherungsschätzwerte für Altbauten liegen in jedem Fall vor und könnten für die Steuererklärung übernommen werden. Ausserdem beantwortet die Regierung nicht, wann und wie sie beabsichtigt, sich der Thematik der Schätzwerte anzunehmen.
Ein Vergleich mit den verschieden kantonalen Systemen in der Schweiz könnte sich lohnen und sehr aufschlussreich sein:
Nichtlandwirtschaftliche Liegenschaften werden in den Kantonen mehrheitlich zum Verkehrswert besteuert. Dabei gilt in der Regel der Kaufpreis als Verkehrswert. Ist das Grundstück ganz oder teilweise unentgeltlich erworben worden oder haben sich die Verhältnisse seit dem Erwerb wesentlich geändert, so wird der Verkehrswert geschätzt.
Die einzelnen Kantone berechnen den Steuerwert bzw. den amtlichen Wert ganz verschieden. Dazu einige Beispiele: - Auf den Verkehrswert stellen ab: Appenzell Innerhoden, St. Gallen und Thurgau. Im Weiteren Luzern, aber bei dauernd selbst bewohnten Liegenschaften nur für 75% des Verkehrswertes.
- Mischwert aus dem Verkehrswert und dem doppelten Ertragswert: Fribourg.
- Mischwert aus Verkehrswert und Ertragswert unter Berücksichtigung der Lage der Liegenschaften: Bern und Jura.
- 60 - 70% des Marktwertes: Tessin
(Quelle für diese Angaben ist Schweizerische Steuerkonferenz SSK. Liegenschaftssteuer vom Dezember 2011.)
Soweit einige Beispiele von Steuerschätzwerten in der Schweiz.
Für mich bedauernswert ist es, dass die Regierung nicht wenigstens versucht, das Potential von angemessenen Schätzwerten in ungefähren Zahlen auszudrücken. Quantitative Aussagen wurden eingefordert, aber nicht beantwortet.
Generell besteht in dieser Angelegenheit Handlungsbedarf, da die Umrechnung der Vermögenseinkünfte mittels Sollertrag von 4% nur auf der Basis von angemessenen, einheitlichen und regelmässig aktualisierten Steuerschätzwerten einigermassen gerecht ist.
Die wichtigsten Fragen, die in der Interpellation unbeantwortet blieben, sind also: - Ist eine generelle Anpassung der Steuerschätzwerte von Liegenschaften (Altbauten) geplant? Und wenn ja, was ist der Zeithorizont?
- Warum werden als Grundlage nicht Versicherungsschätzungen herangezogen, die jeder Besitzer bzw. Steuerzahler vorliegen hat?
- Wie hoch ist der approximative Betrag an Steuereinnahmen, der zusätzlich generiert werden könnte durch die Anpassung der Steuerschätzwerte von Altbauten, das heisst, deren Steuerschätzwerte länger als 10 respektive 20 Jahre nicht an die Marktpreise angepasst worden sind?
- Warum müssen in der Steuerklärung Daten zu Mieteinnahmen nicht verpflichtend angegeben werden?
Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann darf ich mich schon zu Wort melden. Guten Morgen. Ich muss in einigen Punkten dem Abg. Pepo Frick - ich möchte ihm nicht widersprechen, ich betitle es als ergänzen. Ich verweise auf Seite 21, insbesondere, wo es um das Thema der Nachschätzungen von Altbauten geht. Dort haben wir eine klare Aussage gemacht, wobei ich an und für sich erwartet habe, dass es darüber eine Diskussion im Plenum gibt. Es scheint aber unwidersprochen, dass es diese Nachschätzungen von Altbauten geben darf. Wir haben dort auch gesagt, dass wir diverse Abklärungen noch treffen und dann auf der Seite 22 finden Sie, dass der entsprechende Bericht bis Anfang 2013, also noch von dieser Regierung zur Kenntnis genommen wird und dann auch in Umsetzung gegeben wird. Wir werden diese Anregungen, die Sie gemacht haben, mitnehmen. Wir dürfen aber auch nicht übersehen, dass das schweizerische Steuerrecht in diesem Punkt ein doch unterschiedliches System hat. In der Schweiz sind Vermögenssteuer und Einkommenssteuer zwei separate Steuern. Bei uns sind diese ja gekoppelt über den Soll-Ertrag. Und deshalb ist auch der Vermögenssteuerwert in der Schweiz ein durchaus anderer wie in Liechtenstein.
Sie haben referenziert auf die Seite 13 zur unterschiedlichen Behandlung bewegliches/unbewegliches Vermögen. Das ist eine verfassungsrechtliche Frage, die wir ja bereits bei der Ausarbeitung des Steuergesetzes miteinander diskutiert haben. Damals haben wir eine intensive Diskussion über diesen Steuer-schätzwert hier geführt. Letztliche Klärung wird in dieser Frage am Schluss nur bringen, wenn das irgendwann beim Staatsgerichtshof gelandet sein wird und die Frage, ob die unterschiedliche Behandlung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen gemäss dem Steuergesetz so haltbar ist. Wir haben das damals verfassungsrechtlich geklärt und sind der Auffassung, dass das, was heute im Steuergesetz drin ist, verfassungskonform ist.
Ich denke, dass die Interpellationsbeantwortung insbesondere doch einen Schub jetzt gebracht hat mit Bezug auf die Altbauten. Ein Thema, das schon länger diskutiert wurde. Aber ich glaube, auch hier braucht es einfach für eine solche Debatte eine gewisse Reife. Das wäre wahrscheinlich vor drei, vier, fünf Jahren noch gar nicht möglich gewesen. Da hätte es auch ein Aufschrei in diesem Plenum gegeben. Heute werden die finanzpolitischen und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und Realitäten gesehen, und dass hier auch einiges an Potential drinliegt, was wir effektiv - und da haben Sie Recht - bis heute nicht abschätzen können, was das bringt. Das versuchen wir vielleicht approximativ mal bis Ende des Jahres in diesen Bericht einfliessen zu lassen und den werden wir ja dann auch entsprechend öffentlich kommentieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef.Abg. Pepo Frick
In aller Kürze: Wie der Herr Regierungschef vermisse ich auch eine Diskussion hier im Plenum, aber das ist offensichtlich nicht möglich oder nicht gewollt. Dann muss ich sagen, dass ich die Antworten der Regierung akzeptiere, die jetzt gefallen sind, soweit diese in einer Interpellation offensichtlich möglich sind. Ich weiss auch, dass eine Interpellation Raum und Anregungen geben kann oder gibt für künftige parlamentarische Vorstösse. In diesem Sinne akzeptiere ich die Antwort der Regierung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gebhard Negele
Nur kurz: Wenn da gerügt wird, dass nichts gesagt wird, dann habe ich schon etwas zu sagen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Entschuldigung, ich muss Sie unterbrechen. Sie sind ja nicht Interpellant und ich muss zuerst abstimmen lassen. Ich entschuldige mich für das Versehen. Ich beantrage hiermit gemäss Geschäftsordnung Diskussion.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist der Diskussion stattgegeben.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. In diesem Sinne danke an das Plenum für das Wort. Ich habe nur eine Bemerkung auf Seite 21 wegen den beabsichtigten Neubewertungen der Altbauten. Da gefällt mir der Klammervermerk (zum Beispiel 20 Jahre) nicht. Also wenn das Bewerten der Altbauten 20 Jahre dauern wird, dann bin ich da nicht einverstanden. Ich denke, dass mit einem konkret und strukturiertem, geplanten Vorgehen das in sehr kurzer Zeit gemacht werden kann. Weil 20 Jahre sind für mich kein Thema. Wenn wir dann Steuererhöhungen oder mehr Steuereinnahmen erwarten, dann ist dieser Zeitraum für mich viel zu lange. Das wäre noch ein Vermerk von mir. Ich freue mich natürlich, dass bis Anfang 2013 die Steuerverwaltung konkreter zu dieser wichtigen Frage Stellung nehmen wird. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe genickt, dass ich das zur Kenntnis genommen habe. Ich möchte dazu eigentlich nichts mehr sagen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Fragen gibt, haben wir somit diese Interpellationsbeantwortung zur Kenntnis genommen und Traktandum 5 erledigt.-ooOoo-