Interpellationsbeantwortung betreffend die «Schulstandorte und Schulraumplanung – im Kontext zum Landtagsbeschluss vom 21. März 2012» (Nr. 108/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 4: Interpellationsbeantwortung betreffend die «Schulstandorte und Schulraumplanung - im Kontext zum Landtagsbeschluss vom 21. März 2012».
Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 108/2012.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Vorab danke ich der Regierung für die Beantwortung der von uns Interpellanten aufgeworfenen Fragen betreffend die Schulstandorte und Schulraumplanung, welche im Kontext zum Beschluss des Hohen Landtags vom 21. März dieses Jahres steht.
In den vergangenen Monaten wurde in diesem Hohen Hause sehr viel über die Schulstandorte und Schulraumplanung der Sekundarstufe I debattiert. Erlauben Sie mir bitte bei dieser Gelegenheit einen kurzen Rückblick zu machen:
- Im März dieses Jahres hat sich der Landtag für die Umsetzung der Variante A3 ausgesprochen. Diese Variante umfasst den zweckmässigen Bau eines kostenverträglichen Schulzentrums Unterland II in Ruggell mit Integration der Sportschule Liechtenstein, die Verlegung der Berufsmittelschule Liechtenstein ins Schulzentrum Unterland I nach Eschen, die Implementierung der Realschule Schaan ins Schulzentrum Mühleholz I+II nach Vaduz, die Auflösung des heutigen Schulstandortes beim Kloster St. Elisabeth in Schaan sowie den geplanten - wiederum zu redimensionierenden - Ersatzbau beim Gymnasium einer zeitnahen Realisierung zuzuführen.
- Im Mai hat der Hohe Landtag eine Motion an die Regierung überwiesen, welche primär das Ziel verfolgt, den aus dem Jahr 2008 bewilligten Finanzbeschluss aufzuheben und einen neuen redimensionierten Finanzbeschluss - einzig bezogen auf das Schulzentrum Unterland II in Ruggell - zu erwirken und somit referendumsfähig zu machen.
- Praktisch zeitgleich wurde von uns Interpellanten im Mai ein weiterer parlamentarischer Vorstoss in Form einer Interpellation an die Regierung zur Beantwortung überreicht. Wir, die Interpellanten, verfolgen damit primär das Ziel einer ganzheitlichen Betrachtungsweise. Mit unserer Interpellation wollen wir Informationen erhalten und somit Klarheit schaffen. Unser Ziel ist es, den vom Landtag im März gefällten Mehrheitsbeschluss für die Variante A3 einer zeitnahen Umsetzung zuzuführen. Dieser Mehrheitsbeschluss umfasst, wie bereits ausgeführt, eben weit mehr als nur ein redimensioniertes SZU II in Ruggell.
Ich komme zur Gegenwart, zur gegenständlichen Regierungsvorlage betreffend die zeitnahe Realisierung des Teilpakets der Schulstandorte- und Schulraumplanungs-Variante A3. Im Folgenden werde ich auf die aus meiner Sicht wesentlichen Fragestellungen und Antworten der Regierung näher eingehen.
Wir Interpellanten wollten einerseits wissen, wie der detaillierte Termin- und Aktivitätenplan für die Realisierung der Variante A3 aussieht. Aus dem Bericht wird ersichtlich, dass ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Variante A3 bis zum Bezug der betroffenen Schulstandorte, vor allem bei den Schulneubauten wie das SZU II in Ruggell, mit einer Gesamtrealisierungszeit zwischen vier und fünf Jahren gerechnet werden muss. In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung auszuführen, wann sie gedenkt, dem Hohen Landtag den erforderlichen Bericht und Antrag zur Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Umsetzung der Variante A3 vorzulegen.
Des Weiteren wollten wir Interpellanten wissen, wie hoch die geplanten Investitions-, Anlage- und Nutzungskosten bzw. Unterhaltskosten der Teilprojekte für die zeitnahe Realisierung des besagten Antrags im Einzelnen und in Summe zu liegen kommen. Die Antwort der Regierung auf der Seite 28 zeigt, dass bei einer Realisierung des vorgeschlagenen Schulteilsystems der Variante A3, unter anderem mit der Auflösung des Schulstandortes Kloster St. Elisabeth, eine Reduktion der Anlagekosten um rund 21%, oder CHF 15,5 Mio., also von 74,5 Mio. auf zirka CHF 59 Mio. möglich wird. Durch den Neubau des SZU II sowie der Erweiterung des Gymnasiums mit dem G-Trakt ist mit jährlichen Betriebskosten von rund CHF 1,2 Mio. zu rechnen.
Eine weitere Frage bezog sich auf aktuelle Vergleichsobjekte für Schulneubauten im angrenzenden Ausland, im Konkreten die Kantone St. Gallen und Graubünden sowie Vorarlberg, und einen Vergleich hinsichtlich der Gebäudefläche und Geschossfläche vergleichbarer Objekte sowie nach den dazugehörigen Anlagekostenparameter. Diesbezüglich führt die Regierung auf Seite 29 ff. aus, dass Vergleiche mit österreichischen Schulbauten aus Zeitgründen nicht möglich waren. Des Weiteren zeigt die Regierung auf, dass die Kostenkennwerte der Kostenposition BKP 2 bei vergleichbaren Schweizer Schulbauten rund 17% kostengünstiger - im Vergleich zu liechtensteinische Schulbauten - realisiert wurden. Die genauen Ursachen für die kostengünstigere Schulbauweise in der Schweiz sind der Regierung jedoch derzeit nicht bekannt. Ein Vergleich mit dem Kostenkennwert BKP 2, also Gebäudekosten eines Kubikmeters umbauten Raumes von liechtensteinischen und schweizerischen Schulbauten - mit Minergiestandard - in der Beilage 5 zeigt, dass - für den Bau des Schulzentrums Mühleholz II CHF 782 pro m³ aufgewendet wurden;
- für den Bau eines SZU II in Ruggell in reduzierter Form rund CHF 632 pro m³ aufgewendet werden müssten und demzufolge das SZU II in Ruggell de facto 20% kostengünstiger realisiert werden kann.
- Für den Ersatzbau des G-Trakts beim Landesgymnasium führt die Regierung im Vergleich einen reduzierten BKP 2 von rund CHF 674 Franken pro m³ an. Dies ist im Vergleich zum SZU II ein rund 6,5% höherer Baupreis. Vielleicht kann uns die Regierung bekanntgeben, warum für die Realisierung mit höheren Bauwerkkosten zu rechnen sein wird.
- Im Vergleich dazu wurde für den Bau der Kantonsschule Rychenberg in Winterthur rund CHF 662 pro m³ aufgewendet
- und für die Realisierung der Pädagogischen Hochschule Thurgau - das ergaben meine Recherchen - wurden rund CHF 560 pro m³ aufgewendet.
Diese Vergleiche zeigen aus meiner Sicht, dass ein SZU II sowie der Ersatzbau beim LG in der heute geplanten Ausführung mit einem Kostenziel von annähernd CHF 600 pro Kubikmeter umbauten Raum realisiert werden können. Ein solches Kostenziel würde, bezogen auf die angeführten Kennwerte der Tabelle auf Seite 45, zu einer nochmaligen Bauwerkkostenreduktion für die Errichtung des SZU II von derzeit CHF 33,3 auf neu CHF 31,4 Mio., im Konkreten zu nochmals rund 6% bzw. CHF 1,9 Mio. tieferen Bauwerkkosten führen. Beim SZM I wären für den Ersatzbau beim Landesgymnasium bei diesem Kostenziel weitere Baukostenreduktionen in der Höhe von CHF 1,35 Mio. möglich. Sicherlich ist zur Realisierung dieses Kostenziels eine noch vermehrte Anlehnung der Bauweise an die Industrie, wie ich es in diesem Hohen Hause bereits des Öfteren gefordert habe, notwendig.
Dann komme ich zur Frage nach dem erforderlichen Anlageprogramm des SZU II in Ruggell: Nebst der Führung von jeweils drei Parallelklassen führt die Regierung auf Seite 37 aus, dass bei rund zehn Sportklassen ein Bedarf von 0,75 Halleneinheiten für den Schulsport bzw. von mindestens zwei Turnhallen vorliegend ist, da unter anderem auch die Primarschulen Ruggell, Gamprin und Schellenberg sowie andere Gruppen und Vereine Bedarf haben. Aufgrund der derzeitigen regionalen Nachfrage spricht sich die Regierung für die Realisierung einer Dreifachturnhalle am Standort in Ruggell aus. Des Weiteren zeigt die Regierung auf, dass bereits heute im Bereich des Bevölkerungsschutzes ein hoher Bedarf an zusätzlichen Zivilschutzräumlichkeiten der Gemeinden Ruggell und Gamprin angezeigt ist.
Ich teile in diesem Zusammenhang grundsätzlich die gemachten Ausführungen der Regierung, wobei ich mich für eine längerfristige Kostenbeteiligung seitens der interessierten Gemeinden oder anderen Kreise in Form von Mieten oder Pauschalbeiträgen, wie dies in der Schweiz bereits heute üblich ist, ausspreche. Meiner Meinung nach sind gerade auch solche Kostenbeteiligungen vorgängig mit den interessierten Kreisen zu vereinbaren und müssen entsprechend in die Gesamtkostenrechnung für Schulneubauten einfliessen. Somit können die erforderlichen Investitionskosten für den Staat bei einer Gesamtkostenbetrachtung nochmals nach unten reduziert werden.
Sollten sich die interessierten Gemeinden und Kreise gegen eine Kostenbeteiligung entscheiden, so spreche ich mich grundsätzlich auf die von der Regierung aufgezeigten möglichen quantitativen Kostenreduktionen in den Bereichen Zivilschutz gegebenenfalls kombiniert mit einer Tiefgarage und der Turnhallenausführung - zweifach- anstatt dreifach Turnhalle - aus, was zu einer nochmaligen Reduktion der Investitionskosten von insgesamt CHF 6,4 Mio. führen würde.
Abschliessend fehlt mir seitens der Regierung in diesem Bericht und Antrag eine grundsätzliche Stellungnahme bezogen auf das weitere Vorgehen sowie eines zeitlich gesehen realistischen Fahrplans. Diesbezüglich bitte ich die Regierung Stellung zu nehmen.
Des Weiteren bitte ich die Regierung eine Aussage zur möglichen Finanzierbarkeit des besagten Schulteilpakets «Variante A3» gerade in Bezug auf die doch länger andauernde Schieflage des Staatshaushaltes, wie dies bereits aus den Medien zu erfahren war, zu machen.
Bei der Ausarbeitung des Bericht und Antrags für den Verpflichtungskredit für das Schulteilpaket «Variante A3» bitte ich die Regierung meine Ausführungen, was vor allem das anzustrebende Kostenziel für Schulbauten in der Höhe von annähernd CHF 600 pro umbauten Kubikmeter Raum sowie die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten von interessierten Gemeinden und Kreisen, was den Bedarf an Zivilschutzräumlichkeiten gegebenenfalls kombiniert mit einer Tiefgarage sowie die Turnhallenausführung anbelangt, zu berücksichtigen. Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete, guten Morgen. Einleitend bedanke ich mich bei der Regierung und den zuständigen Amtsstellen der Verwaltung recht herzlich für die detaillierte Interpellationsbeantwortung. Obwohl die Schulraumplanung schon länger ein im Landtag teils heftig diskutiertes Thema darstellt, sind in diesem Bericht einige neue Informationen zur Verfügung gestellt worden, die einen vernünftigen Meinungsbildungsprozess weiter unterstützen. Nach intensivem Studium des vorliegenden Berichts hat sich meine ursprüngliche Einschätzung bezüglich der notwendigen Schulrauminfrastruktur weiter verfestigt. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die sogenannte Variante 3 die beste und mittelfristig günstigste Lösung für unser Land darstellt.
Die finanziellen Rahmenbedingungen unseres Landes haben sich seit der letzten Debatte zu diesem Thema nicht verbessert und die Frage nach der Notwendigkeit von Investitionen in Infrastruktur sind mehr denn je sehr kritisch zu sehen. Kurzfristig betrachtet könnte man durchaus zum Schluss kommen, dass der Verzicht auf eine Realisierung des Projekts SZU II eine Einsparung bedeuten würde. Der vorliegende Bericht zeigt aber klar auf, dass die Bildung innerhalb der heutigen Schulstandorte noch ein paar Jahre durchgeführt werden könnte, der Kompromiss aber schon heute auf Kosten der strukturellen Beschaffenheiten und der Ausstattung geht, welche nicht mehr das bieten, was ein zeitgemässes Lernen und eine zeitgemässe Pädagogik fordern.
So ist im vorliegenden Bericht beispielhaft ausgeführt, dass schon heute nur begrenzte Möglichkeiten für räumliche Anpassungen am SZU vorhanden sind und das vorhandene Raumangebot begrenzt ist. Des Weiteren ist zu entnehmen, dass der heutige Standort der Sportschule mit 9,27 Quadratmeter pro Schüler um bis zu 50% kleiner ist als andere Standorte in unserem Land. Nur das Liechtensteinische Landesgymnasium bietet pro Schüler noch weniger Platz und hier wird der Neubau, der eventuelle Neubau des G-Trakts, als unerlässlich gesehen.
Wenn man sich die Ausführungen auf Seite 20 bezüglich der Gestaltung von zukunftsfähigen Schulbauten zu Gemüte führt, so kann man sich ein Bild über die Anforderungen einer Schule bezüglich der Flexibilität, der offenen Raumkonzepte, der Lehrerarbeitsplätze, der Rückzugszonen, der Informationstechnologie und der Umgebungsgestaltung machen. In diesem Bericht wurden diese Grundanforderungen ausgeführt, um zu erklären, warum ein SZU II so viel kosten muss, wie es zurzeit budgetiert ist. Nun, ich habe mich gefragt, inwieweit der heutige Standort unseres jüngsten und modernsten Schultyps, der Sportschule, diesen Kriterien entspricht. Ich möchte die Regierung fragen, ob der heutige Standort der Sportschule wirklich den Anforderungen eines zukunftsfähigen Schulgebäudes entspricht.
Zu den Anforderungen: Aufgrund dieses Berichtes wird klar, dass es sich beim SZU II um weit mehr als nur um ein Schulstandort für Schüler der Sekundarstufe II handelt. So zum Beispiel die Dreifachturnhalle. So wird eine Dreifachturnhalle vorgesehen, welche den Bedürfnissen des erarbeiteten Sportstättenkonzepts der Regierung entspricht. Des Weiteren wird darüber nachgedacht, ob die Turnhalle internationalen Gegebenheiten und Normen angepasst werden soll. Ist dies nun wirklich eine Anforderung der Bildungsstätte? Wie sehen die gesamten Kosten dieses Sportstättenkonzepts aus?
Ein weiterer Punkt ist die Tiefgarage mit Zivilschutzräumlichkeiten. Ein weiteres Kriterium, welches sich aufgrund der nicht nur aus schulischen Anforderungen ergibt, ist der geplante Bau einer Tiefgarage, welche vernünftigerweise bei einer Umsetzung gleichzeitig auch als Zivilschutzräumlichkeit genutzt werden könnte. Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, dass die gemäss Baugesetz erforderlichen Parkiermöglichkeiten vernünftigerweise mit dem Bau einer Tiefgarage realisiert werden. Da es sich beim geplanten Projekt um eine Schule der Sekundarstufe II handelt und die rund 150 Schüler in der Regel keinen Führschein besitzen, darf man folgern, dass die Parkplätze nicht ausschliesslich für die Schule notwendig wären. Aufgrund dieser Zahlen drängt sich mir auch die Frage auf, inwieweit es bei den Schulstandorten im Generellen ein Mobilitätsmanagement gibt.
Dann zur Vorbildfunktion im Bereich des Bauwesens und der Baukultur: Gemäss der Regierung können wir heute nicht nur einfach einen Schulstandort realisieren. Der Staat hat auch eine Vorbildsfunktion im Bereich des Bauwesens und der Baukultur einzunehmen.
Zusammengefasst darf festgestellt werden, dass es sich bei diesem Projekt nicht nur um eine Schule handelt, sondern vielmehr auch um eine Sport- und Zivilschutzstätte, welche eine Vorbildfunktion im Bereich des Bauwesens und der Baukultur einnehmen soll.
Eine Bemerkung am Rande sei mir erlaubt. Im Fokus steht der Bau eines Schulstandorts. Wenn weitere gewünschte Projekte abgedeckt werden können und dies der Nutzung von Synergien zuträglich ist, so begrüsse ich das. Es fragt sich jedoch, ob wir uns alle gewünschten Projekte noch leisten können und wollen. Um diese Frage zu beantworten ist es jedoch wichtig, die verschiedenen Projekte beim Namen zu nennen und nicht nur von einem Schulprojekt zu sprechen.
Bezüglich der Vorbildfunktion im Bereich des Bauwesens und der Baukultur bin ich überzeugt, dass die Kosten künftig mit ein starkes Entscheidungskriterium sein müssen. Wenn ein tiefes Kostendach keine Vorbildfunktion mehr zulässt, so stelle ich in Frage, ob wir hier anhand der richtigen Kriterien ein Vorbild sein wollen. Wir müssen künftig auch bezüglich Sparsamkeit eine Vorbildfunktion wahrnehmen.
Zu den Chancen der Schulraumplanung: Der Bericht zeigt auf, dass mit der Schaffung eines Schulstandorts bei gleichzeitiger Schliessung eines anderen Standorts sich auch einige Chancen ergeben. In der Beilage 5 des vorliegenden Berichts werden die Quadratmeterzahlen pro Schüler jedes Schulstandorts im Land dargestellt. Die drei tiefsten Quadratmeterzahlen pro Schüler haben die Standorte St. Elisabeth, das Liechtensteiner Gymnasium und das SZU. Durch die Realisierung des SZU II kann die angespannte Raumsituation am SZU entspannt werden. Die Sportschüler, welche heute schon einen knapp bemessenen Schulstandort am St. Elisabeth vorfinden, würden an einem neuen Schulstandort neue, gängige Raumverhältnisse vorfinden. Der letzte Standort, welcher bezüglich Raum knapp bemessen scheint, sollte mit der Realisierung des G-Trakts auch eine Entspannung erfahren.
Die ganzen Anforderungen der Bildung und der Regierung bezüglich Lehrerarbeitsplätze, Rückzugszonen, Informationstechnologie, Schule als Lebensraum, Umgebungsgestaltung und Baukultur werden mit einer Verlängerung eines Mietvertrags nicht adressiert, sondern nur ein paar Jahre in die Zukunft verschoben. Mittelfristig wird aber auch der von der Regierung bevorzugte Weg nicht an einer starken Veränderung der heutigen Schulrauminfrastruktur vorbeikommen und das Land sicherlich nicht billiger kommen. Das Problem vor sich hinzuschieben ist die schlechtere und teurere Lösung. Besten Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Auch ich bedanke mich für die Interpellationsbeantwortung bei der Regierung. Meine beiden Vorredner haben die Ausgangslage geschildert - ich verzichte daher, nochmals darauf einzugehen - und haben auch die Einschätzungen betreffend die Antworten der Regierung abgegeben, welche ich unterstütze. Daher möchte ich das Ganze vor allem in Bezug auf die Finanzen etwas beleuchten, aber dennoch auch einige Aussagen meiner Vorredner verstärken.
Bei der Realisierung des beschlossenen Projektes ist mir das Folgende wichtig: - Aufgrund des Auftrags vom 21. März, das SZU II zu realisieren und entsprechend diese Verschiebung der Schüler mit dieser Variante 3, die beschlossen wurde, zu realisieren und somit den Mietvertrag mit dem Kloster St. Elisabeth auf den Zeitpunkt der Realisierung aufzulösen.
- Dass in Ruggell ein Projekt entsteht, das auf früher üblichen Nice-to-have oder gar Luxusstandard bei öffentlichen Bauten bzw. Schulen komplett verzichtet und somit
- ein einfaches, zweckmässiges und damit im Hinblick auf die Staatsfinanzen vernünftiges Gebäude bzw. Schulhaus erstellt wird.
Es muss nämlich meines Erachtens vorbei sein, dass zum Beispiel wie im Schulzentrum Mühleholz II die Ästhetik einen Bau dermassen teuer macht. Wir haben uns diese Vorzeigebauten in der Vergangenheit ermöglicht, weil wir sie uns leisten konnten. Wir wissen, dass das vorbei ist. Es ist nun Zeit, unsere Anspruchshaltung herunterzufahren und es freut mich auch, dass die Regierung auf Seite 17 anführt, dass auch in diesem Projekt ein «Downsizing», wie sie es nennt, das zwar mit entsprechend damit verbundenen Herausforderungen bestückt ist, möglich sein wird. Gemeint kann aber natürlich nicht sein - da bin ich mit der Regierung einig -, dass qualitativ schlecht gebaut werden würde. Dies wäre natürlich nicht weitsichtig. Nein, es muss auf unnötigen Schnickschnack verzichtet werden und die Optik - und da bin ich mit der Regierung nicht einig - Optik und Ästhetik stehen für mich nicht im Mittelpunkt. Natürlich wird darauf geachtet, dass ein ansehnliches Bauwerk erstellt wird, aber ich glaube, das ist in unseren Breitengraden selbstverständlich. Aber das kann nicht das Hauptthema in Bezug auf die Baukultur sein. Die Regierung sagt auf Seite 18: «Der Staat muss trotz den zwingend notwendigen Sparbemühungen die Vorbildfunktion im Bereich des Bauwesens und der Baukultur weiterhin aufrechterhalten».
Dies ist heutzutage meines Erachtens gerade im Bereich der hochwertigen energetischen Realisierbarkeit von Bauten, zum Beispiel Energie-Plus-Standard, möglich. Dort kann man meiner Ansicht nach eine Vorbildfunktion übernehmen. Ja, der Staat muss vielleicht in Zukunft in diesem Bereich gar eine Vorbildfunktion einnehmen. Dies ist meines Erachtens bedeutend sinnvoller als zu meinen, man müsse dies mit ästhetischen Vorzeigebauten tun und ich hoffe, das wird auch in Zukunft in dieser Richtung möglich sein in unserem Land. Zweiteres kostet nämlich viel, wobei mit ersterem, mit dem energetischen Bauen, das führt die Regierung ja auch aus im Bericht, die Laufende Rechnung entlastet und hier effektiv eine Vorbildfunktion geschaffen werden könnte.
Dann habe ich im Bericht einige Male gelesen, zum Beispiel beim Stichwort «Turnhallen», wie es schon genannt wurde: «Die bestmögliche Variante wäre, zu realisieren». Ich bin der Ansicht, heutzutage wird es in vielen Bereichen in unserem Land nicht mehr möglich sein, die bestmögliche Variante zu realisieren. So auch beim Bauen und insbesondere sicherlich auch bei den Schulbauten. Ich sähe dies zum Beispiel in diesem Projekt bei den Turnhallen, bei den Garagenparkplätzen und bei den Schutzplätzen, wie es mein Vorredner bereits nannte. Ich bin überzeugt, dass neben dem teilweisen Verzicht in den genannten Bereichen in vielen Details noch Einsparungspotenzial vorhanden ist. Erlauben Sie mir hier doch zwei, drei Details zu nennen, weil sie mir beim Lesen des Berichts doch stark aufgefallen sind:
Das eine ist wie gesagt der geradlinige, zweckmässige Bau, aber auch einzelne Punkte, wie die Realisierbarkeit eines Fitnessraums. Ich glaube, wir haben viele Fitnessräume in diesem Land. Schmunzeln musste ich beim Beispiel der Finnenbahn, da das neue Projekt ja etwa 300 Meter vom schönen Ruggeller und Gampriner Wald realisiert wird. Da gibt es sicherlich noch Potenzial und somit bin ich auch zuversichtlich und überzeugt, dass die auf Seite 44 aufgelisteten Investitionskosten von CHF 38 Mio. bis CHF 41 Mio. noch um einige Prozente reduziert werden können und ein Neubau des SZU II - wie andernorts auch - zu einer vernünftigen Investitionssumme für die nächste Generation realisiert werden kann.
Dann habe ich noch zwei Fragen an die Regierung: Auf Seite 14 wird ausgeführt, dass es selbstverständlich nötig war, den Mietvertrag mit dem St. Elisabeth zu verlängern. Hier würde mich interessieren, zu welchem Mietpreis dies geschehen ist und wie der Vergleich ausschaut, wenn das Gebäude renoviert worden wäre, zu welchem Mietpreis dann vermietet worden wäre, ob es hier einen Unterschied gibt.
Und dann auf Seite 27 eine Verständnisfrage: Habe ich es richtig verstanden, dass ab Verabschiedung des Verpflichtungskredites zirka zwei Jahre benötigt werden bis mit einem Bau gestartet werden kann und der Bau selbst dann auch nochmals zwei Jahre in Anspruch nimmt? Entspricht dies den gängigen Gegebenheiten bei anderen vergleichbaren Bauwerken? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Abgeordnete. Ich möchte der Regierung ebenfalls für die Beantwortung der Fragen danken. Es freut mich aber besonders, dass noch einige Einsparungsmöglichkeiten gefunden wurden und dass durchaus noch Spielraum in den Kostensenkungen besteht, wie das die Vorredner schon bemerkt haben.
Ich komme konkret zu meiner Frage: Mich interessieren die Informationen in Beilage 1. Ich möchte der Regierung ja nicht unterstellen, dass dies so klein sein musste, damit man nicht alles lesen kann, aber man kann es lesen. In dieser Beilage 1, Projektplanung, ist zu sehen, dass das SZU II in etwa 2017 eröffnet werden könnte. Unter 2.23 steht, das SZU II hat dieses fünfjährige Moratorium, das die Regierung beschlossen hat. Jetzt meine Frage: Was stimmt? Wird da jetzt weiter projektiert und geplant im SZU II oder wird das weiterhin als dieses Moratorium ausgeübt? Dazu die konkrete Frage: Wie sieht das weitere Vorgehen nach diesem Terminplan aus und was sind die weiteren Schritte, die im SZU II vorgesehen sind? Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Zu den Ausführungen zum SZU II des Regierungsberichts möchte ich mich den Kommentaren meiner Vorredner vollumfänglich anschliessen. Ich möchte insbesondere auf zwei Punkte nochmal hinweisen, und das ist eine Kostenreduktion von CHF 600 pro Kubikmeter umbauter Raum. Wie es in der Schweiz teilweise möglich ist, müsste meines Erachtens von der Regierung überprüft werden, mit welchen Einschränkungen es hier bei uns in Liechtenstein auch möglich wäre, das SZU II zu diesem Preis generell zu realisieren.
Der zweite Punkt sind die Räumlichkeiten, die nicht nur schulische Bedürfnisse wie Zivilschutzräume, Turnhallen und Fitnessräume abdecken. Die speziellen Bedürfnisse des Sports und des Bevölkerungsschutzes dürfen rechnerisch nicht dem Schulbau SZU II zugeordnet werden. Es müssen daher die Kosten via Kostenbeteilung oder Mietlösungen fair verteilt werden und die Rechnung ist entsprechend zu machen. Sollte die Erkenntnis kommen, dass die Gesamtkosten dennoch zu hoch sind, dann ist die Überlegung anzustellen, wie das auch einige Vorredner, insbesondere der Abg. Rainer Gopp ausgeführt hat, dann ist zu eruieren, inwieweit diese Räume überhaupt notwendig sind oder aufs Minimum reduziert werden können.
Es geht bei der Realisierung des SZU II nicht ausschliesslich um einen neuen Schulstandort. Es geht auch darum, die Situation gleichzeitig an anderen Schulstandorten zu verbessern, damit nicht dort schon in wenigen Jahren Millionen investiert werden müssen. Denn eine Verbesserung an anderen Schulstandorten wird unausweichlich sein, wie auch der Bericht der Regierung aufzeigt.
Ich habe eine Frage an die Regierung: Auch ich habe den Bericht so verstanden, dass mit einer Realisierungsphase von zirka viereinhalb Jahren gerechnet werden muss. Die Regierung führt an ungefähr ein Jahr Projektwettbewerb, ein Jahr für die Projektierung und Planung und zweieinhalb Jahre für die Bauzeit. Und ich nehme an, dass das minimale Zeitvorgaben sind, bzw. die Möglichkeit ein SZU II zu realisieren, wird bei Minimum viereinhalb Jahren liegen. Das heisst, in 2017 wäre die Fertigstellung und ich möchte die Regierung fragen, wie weit die konkreten Pläne schon gediehen sind, das heisst, ob bereits ein Zeitplan besteht.
Die Beilage 1 konnte ich im Gegensatz zum Abg. Peter Büchel leider nicht lesen. Es ist wirklich zu klein gedruckt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Mich interessieren vor allem - und das sind die wichtigen Kosten - das sind die laufenden Kosten. Man sagt auch so 80/20-Regel, die funktioniert auch hier, dass die laufenden Kosten zu 80% bewertet werden sollen und die Investitionskosten zu 20%. Also die nachhaltigen laufenden Kosten sind die wichtigen Kosten und da stehen vor allem Raum- und Energiekosten und auch Personalkosten im Raum. Und das wäre wichtig, dass man wissen könnte, was sind die Pro-Kopf-Kosten in den laufenden Rechnungen, welche dann nachhaltig, ich sage mal, wenn die nicht investitionsmässig gut investiert sind, nachhaltig eben zu Lasten fallen. Das ist das eine.
Eine andere Bemerkung, die ich noch anfügen möchte, und darauf hat der Abg. Gopp bereits schon hingewiesen, wegen den Mietzinskosten St. Elisabeth: Da sind in der Beilage 4 die Selbstkosten eigener Liegenschaften der Landesverwaltung aufgeführt und da wird von einem Ausgangswert von CHF 8,6 Mio. gesprochen. Das wäre ja auch diese Investition, die ja dann die Eigentümer da investieren müssten, dass dieser Mietzins dann CHF 500'000 betragen würde. Im Bericht und Antrag Nr. 18/2012 wurde aber festgehalten - und da zitiere ich: «Der Mietzins vom St. Elisabeth würde die Eigentumsbildung und Kapitalisierung von bis zu CHF 20 Mio. Investitionskosten durch das Land an einem anderen Standort ermöglichen». Und hier in Beilage 4 gibt es nur noch ein Investitionsvolumen - Anlagewert von CHF 8,6 Mio. Also hier ist eine Schrumpfung von CHF 14 Mio. seit dem Frühjahr festzustellen. Ich möchte das bitte noch erklärt haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Nachdem der Abg. Peter Hilti, der nicht zu den Interpellanten gehört, das Wort wünscht und auch die Regierung noch Gelegenheit haben soll, auf die gestellten Fragen Antwort zu geben, beantrage ich Diskussion im Sinne nach Art. 38 Abs. 4 der Geschäftsordnung.
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einstimmig mit 23 Stimmen Diskussion beschlossen. Ich gebe somit das Wort dem Abg. Peter Hilti.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Auf den ersten Blick war ich ein wenig enttäuscht von dieser Zusammenstellung. Nicht, weil sie inhaltlich schlecht ist, sondern weil meiner Meinung nach die Kosten immer noch zu hoch sind. Zwei Beispiele: In Vorarlberg ist es möglich, für EUR 20 Mio. für 1'000 Schülerinnen und Schüler ein Schulgebäude nach den heutigen Standards zu bauen - in Liechtenstein soll für 160 Kinder für CHF 47 Mio. gebaut werden. Mir stimmt dieses Verhältnis nicht. Bis jetzt konnte man mir das noch nicht erklären, warum diese eklatanten Unterschiede sind - ich weiss es nicht.
Dann vielleicht noch zum viel zitierten SZM II hier drin, einfach zur Klarstellung: Es war nicht die Schule, welche eine schräge Treppe gefordert hat. Es war auch nicht die Schule, welche schräge Einbauschränke, wo man nicht einen Ordner gerade hineinstellen kann, gefordert hat. Einfach, dass das klargestellt ist. Es war auch nicht die Schule, welche grosse Kunst am Bau gefordert hat, überhaupt nicht. Vielleicht sollte man da wirklich grundsätzlich über die Bücher: Was ist notwendig? Was ist sinnvoll? Was brauchen wir nicht? Ich bin überzeugt, beim SZM II - da gebe ich allen Votanten Recht - da hätte man viele Millionen einsparen können.
Was soll im SZU II realisiert werden? Meiner Meinung nach soll es eine vollwertige Schule sein, aber wirklich ohne Schnickschnack. Und ich habe einfach den Verdacht, dass in diesen vorgeschlagenen CHF 47 Mio. immer noch Schnickschnack vorhanden ist. Davon bin ich einfach überzeugt und sonst soll mir das irgendjemand erklären.
Dann ein anderes Beispiel: Die Gemeinde Ruggell hat auch schon Interesse an einer Sporthalle angemeldet. Wurden Modelle der Mitfinanzierung, wurden Modelle der Selbstfinanzierung durch die Gemeinde - die Nutzung ist ja dann auch durch die Vereine, abends auf jeden Fall - wurde das geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen - oder wird hier vom Land erwartet, dass man fixfertige Infrastrukturen hinstellt?
Wie gesagt, ich habe gehofft, dass die Zahlen deutlich tiefer ausfallen, dass auch die Zahlen beim Erweiterungsbau Gymnasium noch weiter zu reduzieren sind. Das übersteigt meine Denkfähigkeit - ich muss es so sagen. Ich weiss nicht, warum andernorts das möglich ist und bei uns angeblich nicht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Abgeordnete. Ich war einer der wenigen Oberländer, die der Variante A3 zugestimmt haben. Ich habe auch meine Vorbehalte gemacht, insbesondere wegen den hohen Baukosten. Wenn ich jetzt diesen Bericht gelesen habe, dann fällt mir Folgendes auf: Das Sparpotenzial im Oberland, sprich der G3-Trakt, wird mit maximal 8% angegeben. Da wird qualitativ und volumenmässig offenbar eingespart. Wenn ich dann aber nach dem Unterland sehe, da sieht es ganz anders aus. Da ist die Maximalvariante bei qualitativer und volumenmässiger Reduktion des Projektes sage und schreibe 45%. Und ich frage mich jetzt schon: Auf der einen Seite hat das Unterland sehr stark gekämpft für ihr neues Zentrum. Der Kredit ist eigentlich schon lange gesprochen und jetzt kommt das Marianum mit dem G-Trakt. Das ist so quasi eine Nacht-und-Nebel-Aktion gewesen, ursprünglich mit CHF 25 Mio., und jetzt sehe ich einfach diesen gravierenden Unterschied. Im Unterland könnte man bis zu 45% sparen und beim Projekt G3-Trakt, der ursprünglich auf fast CHF 26 Mio. lautete, nur 8%, sprich rund CHF 2 Mio. Und das gefällt mir bei dieser Vorlage oder bei dieser Beantwortung eben nicht. Ich schlage in die gleiche Kerbe wie mein Kollege Peter Hilti. Da liegt noch mehr drin finanziell an Einsparungen. Besten Dank.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Die allgemeinen Rechnungen und Kostenreduktionen und Vergleiche mit den umliegenden ausländischen Schulen verschiedener Abgeordneter und die möglichen Kosteneinsparungen auch eben im Votum des Abg. Gebhard Negele ausgeführt, die Vergleiche mit den Einsparungen am G-Trakt und mit den Einsparungen des SZU II, das kann und will ich eigentlich nicht kommentieren. Allerdings zeigen bisherige Erfahrungen bei diversen Bauten im Land hier das Gegenteil.
Nun, ich will mich nochmals auf die Erweiterung des G-Trakts am Gymnasium konzentrieren. Es war von Anfang klar, dass es sich um einen unerlässlichen Anbau handelt. Wenn eine Schule Platznot hat, dann ist es diese. Und wie bereits der Abg. Gerold Büchel ausgeführt hat, sind die Klassenzimmer am Gymnasium schon bisher raummässig die kleinsten des Landes. Es handelt sich also schon bisher und auch künftig nicht um einen Luxusbau.
Im vorliegenden Bericht und Antrag heisst es auf Seite 46, dass es sich beim geplanten Ersatzbau Trakt G am Gymnasium und bei der Sanierung vom SZM Mühleholz I um zwei voneinander getrennte Projekte handelt. Dies habe ich in der Vergangenheit in diversen Voten immer wieder betont. Nach dieser Aussage der Regierung aber erwarte und erhoffe ich mir zeitnah einen entsprechenden Bericht und Antrag mit Finanzbeschluss zum Bau dieses G-Traktes am Gymnasium.
Vor einigen Tagen konnte das Gymnasium sein 75-Jahr-Jubiläum feiern. Es war eine schöne Feier, es gab schöne Reden und vor allem der Bildungsminister gab der Hoffnung Ausdruck, dass die wirklich notwendige Erweiterung bald realisiert werden kann. Lassen wir den schönen Reden nun Taten folgen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich schliesse mich im Allgemeinen den Ausführungen der Abg. Doris Frommelt an. Ich möchte einfach noch einen Hinweis anbringen: Auf Seite 46 schreibt die Regierung in ihrer Interpellationsbeantwortung: «Die notwendigen Sanierungsmassnahmen müssen unabhängig von einem allfälligen Erweiterungsbau weiterhin durchgeführt werden». Ich denke, wir sind uns alle einig in diesem Raum, dass diese Sanierungsmassnahmen absolut notwendig sind. Hingegen steht aber auf Seite 45 auch: «Beim SZM I - Erweiterung G-Trakt sind ebenfalls Einsparungen im quantitativen und qualitativen Bereich möglich». Und darauf möchte ich einfach auch noch einmal hinweisen in diesem Zusammenhang mit dem Gymnasiumbau. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich möchte jetzt doch noch ein bisschen den Spielverderber spielen. Es ist doch erstaunlich, dass man aus einem Projekt, das ursprünglich im Jahr 2008 mit einer Mehrheit im Landtag und einem Finanzbeschluss von CHF 56 Mio. durchging, man jetzt auf einmal dasselbe Projekt für die Hälfte bauen kann. Da sieht man doch, wohin unsere Sparbemühungen gehen und ich denke mir, wir können dem Volk schon angeben, wir werden das jetzt für CHF 30 Mio. bauen, aber was dann die Schlussabrechnung bringt, da könnte es dann Überraschungen geben. Aber ich denke mir, ganz abgesehen von Sparbemühungen oder wegen Sparbemühungen sollten wir uns vor Augen halten, was für ein Budgetdefizit voraus prognostiziert ist. Und ich denke mir, allein wenn wir diese Zahl CHF 200 Mio. für das nächste Jahr sehen, sollten wir jetzt nicht diskutieren über CHF 40 Mio. und CHF 30 Mio. Vielleicht sollte auch einmal der Punkt sein, dass wir mit den bestehenden Gebäuden das Notwendige sanieren und weiterhin auf einer Sparflamme fahren bis sich die wirtschaftliche Situation wirklich geändert hat. Und vielleicht, das waren für mich ja die grössten Bedenken, wir müssen Schulen verlagern, wir müssen Änderungen machen, dass wir eine neue Schule bauen können, ansonsten hätten wir ja die Schülerzahlen nicht. Und das ist für mich einfach nicht einleuchtend. Also ich appelliere, dass wir dieses Projekt wirklich noch ein, zwei Jahre oder wie die Regierung ursprünglich beantragt hat, das Moratorium durchziehen und dann nochmals neu anfangen zu diskutieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die heutige Diskussion hier im Plenum zeigt eindeutig, dass die Bildung im Spannungsfeld zum Staatshaushalt und den Staatsfinanzen steht, wie andere Politikbereiche auch, und schlussendlich am Schluss der Debatte wird vermutlich die Frage stehen: Wie viel darf die Bildung kosten? Der Hinweis auf das Budget mit geschätzten CHF 200 Mio. Defizit im nächsten Jahr - wir werden das noch im November im Detail beraten - und die Finanzplanung hat uns in der Regierung zur Variante geführt, dass wir gesagt haben: Wir möchten den Beschluss zum SZU II aufrecht erhalten, möchten aber abwarten, wie sich die Finanzlage in den nächsten fünf Jahren entwickelt. Wir wollen das Projekt dann neu beurteilen und das gegebenenfalls auch umsetzen. Wir haben uns ja auch dafür ausgesprochen, die Realschule Schaan weiterzuführen und den G-Trakt beim Liechtensteinischen Gymnasium unabhängig von diesen anderen Fragen zu realisieren, weil dort - und das haben einige Abgeordnete von Ihnen in der Debatte jetzt auch ausgeführt - dringender Handlungsbedarf gegeben ist.
Nun, Sie sind im Frühjahr in Ihrer Wertung zu einer anderen Beurteilung gekommen. Sie haben der sogenannten Variante A3 den Vorzug gegeben. Diese sieht ein reduziertes Szenario im Liechtensteiner Unterland beim SZU II in Ruggell vor. Sie haben sich für ein Auflassen des Standortes Realschule Schaan ausgesprochen. Sie haben sich dafür ausgesprochen, die BMS nach Eschen zu verlegen, und Sie haben sich auch dafür ausgesprochen, den G-Trakt beim Liechtensteinischen Gymnasium zu realisieren.
Nun, ein Hinweis auf die weitere Vorgehensweise, ich komme dann am Schluss meiner Ausführungen noch einmal darauf zurück: Wie geht es weiter? Ganz grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Regierung Ihnen zwei Berichte und Anträge vorlegen wird. Ein Bericht und Antrag betrifft den Verpflichtungskredit zum G-Trakt beim Liechtensteinischen Gymnasium. Die Regierung hat immer wieder argumentiert, dass dieses Projekt unabhängig vom Gesamtprojekt zu betrachten ist. Diese Vorlage ist entscheidreif. Sie ist im Entwurf vorhanden. Wir haben diese Vorlage Ihnen bereits im letzten Jahr schon einmal zur Kenntnis gebracht, haben das aber dann aufgrund der Diskussionen im Landtag wieder zurückgezogen. Wir haben die Vorlage im Lichte der Debatte dieses Frühjahrs überarbeitet und könnten sie Ihnen jederzeit zur Entscheidung vorlegen.
Unabhängig davon ist die Regierung gefordert bzw. angehalten, einen Verpflichtungskredit zum SZU II auszuarbeiten. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass Sie im Frühjahr dieses Jahres eine entsprechende Motion an die Regierung überwiesen haben. Die Motion beinhaltet sinngemäss den alten Finanzbeschluss aufzuheben und ein neues Szenario auszuarbeiten. Also auch hier hat die Regierung einen entsprechenden Auftrag zu bewältigen.
Sie haben nun in der Debatte sehr, sehr viel über die verschiedenen Anlagekosten und über die verschiedenen Kostenfaktoren diskutiert. Ich möchte eine grundsätzliche Bemerkung vorweg machen: Wenn man nun den Eindruck hat, dass andere Länder bzw. Kantone günstiger bauen als das in Liechtenstein der Fall ist, dann stimmt das so pauschal nicht. Wenn Sie nämlich die Beilagen studiert haben und ich gebe zu, einige Beilagen waren sehr klein gedruckt, andere haben aber ein grösseres Druckformat, bei denen man die Zahlen auch sehr gut lesen konnte, dann wird man feststellen, dass wir hinsichtlich des Bedarfs und hinsichtlich der Kosten entweder den gleichen Standard, wenn nicht einen niedrigeren Standard im Vergleich zur Schweiz und im Vergleich zu umliegenden Ländern haben, aber wir sind im Bereich der Nebenräume um einiges höher dotiert. Und das ist auch der Grund, warum die hohen Kosten anfallen. Ob das Nebenräume im Sinn von Aufenthaltsräumen sind, ob das Nebenräume im Sinn von Turnhallen sind usw., dort fallen für uns aus unserer Sicht die grossen Kostenpositionen an. Und darum verwehre ich mich auch gegen das Argument, dass hier Schnickschnack geplant worden wäre bzw. dass man Luxusbauten und Schnickschnackbauten macht.
Ich konstatiere - und da gehe ich mit Ihnen einig -, dass in den vergangenen 20 Jahren im Bereich der öffentlichen Hand immer wieder Kunst am Bau und andere Dinge realisiert worden sind. Ich gehe auch mit Ihnen einig, dass natürlich die verschiedenen Projektwettbewerbe, die durchgeführt worden sind, vielleicht nicht immer das zutage gebracht haben, was sich die Benutzer und die Politik schlussendlich auch gewünscht haben. Aber ich muss auch feststellen und ich habe das bereits im Frühjahr ausgeführt, die Kostenvoranschläge, die der Hohe Landtag gesprochen hat, die wurden in den letzten Jahren immer eingehalten bzw. wurden sogar unterboten. Ich möchte das ganz deutlich sagen, um auch die zuständigen Stellen im Schulamt und im Hochbauamt in Schutz zu nehmen. Und wenn Sie sich die Kostenreduktionsszenarien ansehen - Sie haben das ja auch in Ihrer Debatte erwähnt -, dann hat die Regierung schon eine Indikation gegeben, warum zum Beispiel das Bauen in Liechtenstein ganz generell höher ist. Wir haben das zum Beispiel auf den Seiten 30 und 31 des Bericht und Antrags wie folgt ausgeführt - ich zitiere: «Die Regierung geht davon aus, dass die Ursache für die tieferen Kennwerte der Vergleichsobjekte bezogen auf den oben genannten Durchschnittswert kalkulatorisch bei 1 bis 3% für eine energetisch und ökologisch hochwertige Bauweise, bei 4 bis 8% für einen erhöhten Qualitätsanspruch inklusive einer erhöhten Komplexität, bei 4 bis 10% für erhöhte Anforderungen an die Quantität und bei 4 bis 6% im Beschaffungsmarkt liegen könnten».
Und das, geschätzte Damen und Herren, das sind auch die Ansatzpunkte, bei denen man einsparen könnte. Wir haben auf der Seite 18 im Bericht und Antrag ausgeführt, dass wir selbstverständlich Qualitätsreduktionen vornehmen können, dass wir bauorganisatorische und bautechnische Massnahmen treffen können, oder dass wir ganz einfach auch die Quantität reduzieren können. Und so kommt es auch zu den Zahlen, die Sie im Bericht und Antrag auf den Seiten 44/45 wiederfinden. Sie finden dort im Hinblick auf das Schulzentrum Unterland II ein redimensioniertes Szenario, wenn Sie rein die Quantität reduzieren. Und da, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, reden wir von drei Klassen weniger. Dann sind Sie bei diesen CHF 50,3 Mio. Verpflichtungskredit. Und wenn Sie dann noch beginnen, bei der Qualität zu reduzieren, dann haben wir Ihnen eine Spannweite aufgezeigt. Diese reicht von 5 bis 10% Qualitätsreduktion. Dann befinden wir uns bei CHF 47,7 Mio. und CHF 45,2 Mio. Und wenn Sie jetzt auf die grossen Kostenblöcke eingehen, dann sehen Sie das weiter unten in der Tabelle ausgeführt. Wenn Sie zum Beispiel auf eine Zivilschutzanlage verzichten, wenn Sie darauf verzichten, eine Tiefgarage zu bauen, wenn Sie darauf verzichten, eine Dreifachturnhalle zu bauen, oder wenn Sie darauf verzichten, ein Rasenspielfeld zu bauen, ja dann, geschätzte Damen und Herren, dann sind Sie bei diesen CHF 30 Mio.
Und man kann jetzt schon politisch argumentieren, man dürfe das nicht zur gesamten Bausumme hinzuzählen. In der Vergangenheit - und das sind auch Fakten - hat man jedoch immer integrierte Gebäude gebaut, bei welchen der Bevölkerungsschutz genauso Platz gefunden hat wie auch die anderen Anforderungen. Ich erinnere zum Beispiel an das Landtagsgebäude. Auch hier war der Landesführungsraum ein Teil des Verpflichtungskredites, welchen man Ihnen im gleichen Zug zur Behandlung vorgelegt hat. Und wenn man darum über die Reduktion der Anlagekosten diskutiert, dann muss man wissen, was man reduzieren möchte. Möchte man die Quantität reduzieren, möchte man die Qualität reduzieren oder lässt man ganz einfach verschiedene Funktionalitäten weg. Und wenn Sie die Funktionalitäten weglassen, dann werden Sie auch auf die gleichen Kostenkennwerte kommen, wie das in der Schweiz, wie das in Österreich bzw. wie das bei anderen Schulen im umliegenden Ausland der Fall ist.
In diesem Zusammenhang steht auch die Diskussion über die Kostenziele. Woran orientieren wir uns künftig? Wir orientieren uns an der Machbarkeit, wir orientieren uns an einer vernünftigen Quantität, und wir orientieren uns vor allem auch an einer vernünftigen Qualität. Und hierzu möchte ich auch eines deutlich sagen: Man darf Schulbauten nicht mit Industriebauten vergleichen. Eine Schule hat andere Anforderungen als eine Industriebaute. Das wissen die Damen und Herren hier im Hohen Landtag, die im Schulwesen beschäftigt sind, selbst am besten. Das ist, wie wenn ich Birnen mit Äpfeln vergleichen würde. Ich denke, ein solcher Vergleich ist hier nicht statthaft. Was ich aber gesagt habe - und ich möchte das noch einmal unterstreichen: Dass man natürlich bei der Optik und bei der Ästhetik einige Korrekturen vornehmen kann, da gehe mit Ihnen einig. Aber das wird im Wesentlichen davon abhängen, was die Regierung bzw. was die zuständige Projektkommission, welche sich aus Vertretern des Hochbauamtes und des Schulamtes zusammensetzt, was diese Kommission für Vorgaben an den Wettbewerb machen wird.
Damit komme ich zum Zeitplan: Was bedeutet das nun Stand heute? Aus heutiger Sicht müssen Sie - und das hat die Regierung auch ausgeführt - vier bis sechs Jahre rechnen, bis zum Beispiel ein Schulzentrum II im Unterland in Betrieb gehen kann. Das sind nicht irgendwelche fiktive Vorgaben. Wenn Sie sich zum Beispiel den Bericht und Antrag des Jahres 2008 durchsehen, dann haben Sie dort auf der Seite 26 ausgeführt, dass es von der Projektdefinitionsphase über den Finanzbeschluss bis zum Bezug rund sechs Jahre dauert. Wir sind damals davon ausgegangen, dass wir im September 2008 einen Finanzbeschluss fassen können und dass wir dann im Juni 2014 das Gebäude beziehen können. Diese Zeitspanne wird sich auch jetzt ergeben. Wir müssen zuerst eine entsprechende Machbarkeitsstudie durchführen. Es muss dann einen Projektwettbewerb geben. Auf Grundlage dieser Basis wird dann auch entsprechender Finanzbeschluss zu erarbeiten sein und nach dem Finanzbeschluss wird das noch etwa vier bis fünf Jahre dauern, bis dann wirklich ein Schulzentrum II bezogen werden kann. Damit habe ich auch folgende Frage beantwortet: Ist das ein übliches Vorgehen? Ich kann das mit einem klaren und deutlichen Ja beantworten. Es ist ein übliches Vorgehen. Wir haben Ihnen das bereits im Jahr 2008 so skizziert und das ist auch bei anderen Verwaltungsbauten so der Fall.
Es war noch eine Detailfrage zu beantworten, wie das Verhältnis des Landes zum Kloster St. Elisabeth aussehe bzw. zu welchen Konditionen der Mietpreis verlängert wurde. Hierzu kann ich Ihnen ausführen, dass die Verlängerung zu den exakt gleichen Konditionen bis ins Jahr 2018 geschehen ist. Wir zahlen heute rund CHF 500'000 Miete pro Jahr und haben das jetzt verlängert, weil wir diese Übergangsphase brauchen, um die Verlagerung in die anderen Schulstandorte vorzubereiten. Es kann ja nicht sein, dass die Schüler in Schaan bzw. die Sportschüler auf einmal ohne Schulbaute und ohne Liegenschaft dastehen. Und darum hat die Regierung den Vertrag verlängert.
Dann ist noch die Frage zu beantworten: Wie hätte das ausgesehen in der Variante der Regierung, wenn man weiter am Standort Schaan festgehalten hätte? Diesbezüglich kann ich Ihnen sagen, dass die Regierung das zu den exakt gleichen Mietkonditionen weiter gemietet hätte, also auch zu CHF 500'000. Es war nämlich eine Voraussetzung für die Regierung, dass allfällige Investitionen und Umbauten eben nicht zu Lasten der öffentlichen Hand gehen, sondern dass diese zu Lasten des Klosters St. Elisabeth gehen. Und darum hätte sich dieser Aufwand für das Land Liechtenstein nicht verändert.
Und damit kann ich auch noch eine Bemerkung zu den laufenden Kosten machen: Die laufenden Kosten werden sich in der von Ihnen gewählten Variante sicher erhöhen, weil das Mietverhältnis beim St. Elisabeth wegfällt. Wir werden aber erhöhte Kosten beim Schulzentrum II im Unterland haben. Die Betriebskosten werden dort anfallen und werden dann nicht mehr extern über Mieten verbucht, sondern die werden Sie direkt in der Landesrechnung wiederfinden.
Nun war noch eine Frage zu beantworten betreffend die CHF 8,5 Mio., die wir potenziell einsparen, wenn wir das St. Elisabeth nicht realisieren versus der CHF 20 Mio., die die Regierung in ihrem Bericht im Frühjahr als Auskunft gegeben hat. Die Interpretation ist ganz einfach, Herr Abg. Batliner. Die Interpellanten haben der Regierung ganz konkret den Auftrag gegeben, das Ganze auf 15 Jahre zu berechnen, was wir hiermit gemacht haben. Darum sind wir bei diesen CHF 8,5 Mio. Die Regierung hat aber in ihrem Bericht einen Betrachtungszeitraum von 40 Jahren hinterlegt. Und darum haben Sie dort auch entsprechend höhere Zahlen ausgewiesen. Also das hat schon eine gewisse Systematik.
Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen: Wie geht es weiter? Ich habe einleitend gesagt, dass die Regierung im Prinzip zwei Projekte zur Entscheidvorbereitung abzuarbeiten hat. Das eine betrifft das Projekt Schulzentrum Mühleholz I - Erweiterung G-Trakt. Hier ist aus Sicht der Regierung zu empfehlen, dass mit den berechneten, reduzierten Investitionskosten - und wir haben das mit CHF 20,7 Mio. taxiert - weiter gearbeitet und weiter geplant wird. Im Prinzip könnten wir Ihnen einen solchen Bericht und Antrag, wenn das gewünscht wird, in Bälde vorlegen. Im Bereich des Schulzentrums II im Unterland empfiehlt die Regierung die Prüfung einer Reduktion der Kostenkennwerte für die Geschossfläche, so wie das in der Diskussion teilweise auch angesprochen worden ist, so dass man zum Beispiel ein Teilobjekt mit ungefähr CHF 2'800 bis CHF 2'900 pro Quadratmeter Geschossfläche kalkulieren könnte. Das würde die entsprechenden Anlagekosten reduzieren, wobei auch nicht eine politische Diskussion geführt werden muss, ob man eine Turnhalle, eine Tiefgarage und andere Funktionalitäten haben möchte oder nicht.
Mit einem solch reduzierten Anlage- bzw. Funktionalitätenprogramm würde man anschliessend eine Machbarkeitsstudie erstellen und basierend auf dieser Machbarkeitsstudie würde die Regierung Ihnen einen entsprechenden Bericht und Antrag zur Genehmigung vorlegen. Ich gehe davon aus, dass das in sechs bis zwölf Monaten realisiert werden könnte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für die Beantwortung der Fragen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich danke dem Regierungschef-Stellvertreter für die sehr deutlichen Ausführungen. Ich kann ihm auch in fast allen Punkten zustimmen bis auf einen, dass der Ersatzbau beim Gymnasium völlig unabhängig zu sehen ist, und zwar von diesem SZU-II-Beschluss. Wenn das so kommt, wie es eine Mehrheit des Landtags vorgesehen hat, ich glaube im März war das, dann müssen im Ersatzbau wenig Räumlichkeiten für das SZM II vorgesehen werden. Und somit ist schon eine Verknüpfung da. Weil ich weiss ja nicht, wie man ein Bauprojekt starten will, wenn man nicht abschliessend weiss, was da drin ist. Sollte das SZU II dann doch nicht weiter reduziert werden, dann weiss ich ja nicht, ob eine Mehrheit immer noch diesem Verpflichtungskredit zustimmen wird. Weil der Auftrag war - und ich stehe nach wie vor zu dem - eine deutliche Reduktion. Mir ist das noch zu wenig. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke der Regierung für die Ausführungen. Ich möchte nochmals auf diese Betriebskosten zurückkommen. Sie haben gesagt, die Betriebskosten werden dann nicht mehr über Mieten verbucht. Meines Wissens gibt es separate Betriebskosten beim St. Elisabeth.
Dann weiter zu dieser Berechnung der Selbstkosten eigener Liegenschaften. Das sei auf 15 Jahre berechnet. Grundsätzlich muss man solche Kosten immer auf eine gesamte Lebensdauer berechnen. Und das St. Elisabeth existiert ja nicht erst seit 15 Jahren oder wird noch 15 Jahre benötigt, sondern da ist ein Lebenszyklus zu berechnen. Wenn man diese Berechnung hier anfügt, dann ist zum Beispiel das FMA-Gebäude, wenn man die Renditen und die Kosten verrechnet, wobei damit die AHV die Rechnung anstellt, dann sprechen wir von der Hälfte. Also hier ist einfach das Doppelte an Kosten. Und ich möchte hier einfach festhalten, dass wir hier zu hohe, und zwar um das Doppelte zu hohe Liegenschaftsaufwände bezahlen werden, auch bis ins Jahr 2017.
Dann möchte ich einfach eine Empfehlung machen bei Projektwettbewerben, dass man nicht nur Raumvorgaben macht usw., sondern auch Raum-, Reinigungs- und Energiekosten pro Kopf festlegt, dass in einem Wettbewerb auch die laufenden Kosten nachhaltig in Grenzen gehalten werden. Das möchte ich nur als Empfehlung weitergeben.
Dann noch zum Abg. Harry Quaderer, der hier noch sparen bzw. das Projekt verschieben möchte: Man muss auch immer einen Lebenszyklus von Kosten anschauen. Investitionskosten plus Lebenskosten während 30, 40 Jahren. Und dann kann man, wenn man diese vergleicht und festhält, dann kann man sagen: Okay, während der ganzen Nutzungsdauer über 40 Jahre haben wir Kosten gespart oder haben wir sie nicht gespart. Sonst schieben wir diese einfach auf und übergeben das unseren Nachkommen und sagen: Okay, ihr müsst das jetzt ausbaden und höher bezahlen, was man damals in dieser Nutzungsdauer von 40 Jahren nicht berücksichtigt hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Zwei, drei Fragen zur vorangehenden Debatte: Zuerst ein Dank an die Regierung für die vorliegende Beantwortung der Fragen, auch den involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Drei konkrete Fragen: Die erste Frage bezieht sich auf diese Beilage 6. Hier führt die Regierung die Kostenreduktion im Bereich der Qualität aus, einmal mit 5% und einmal mit 10%. Und hier würde mich vonseiten der Regierung doch interessieren: Welche Konsequenzen hat diese Reduktion der Qualität auf die laufenden Kosten, speziell als Beispiel im Bereich der Haustechnik? Werden hier dann einfach entsprechend höhere Kosten beim Unterhalt anfallen bzw. bei den Betriebskosten? Sprich, bei der Investition werden zwar 5 bis 10% gespart, aber das muss man dann in Form von Betriebskosten wiederum jährlich in das Projekt investieren. Wie sieht das aus mit dieser Qualitätsreduktion?
Dann hat der Abg. Gebhard Negele den Vergleich gemacht ebenfalls mit dieser Beilage 6 zum G-Trakt. Hier möchte ich die Regierung doch noch bitten, einige Ausführungen zu machen. Wie sieht das aus, wieso werden diese Reduktionen beim G-Trakt nicht auch gemacht? Ich denke, die Beilage 6 gibt hier schon einige Beispiele vor, gerade wenn wir uns den Vergleich zwischen 100% und 55% ansehen. Da sehen wir, die grossen Einsparungen liegen als Beispiel in dieser Turnhallenausführung alleine im Umfang von CHF 12 Mio. Aber hierzu wäre ich der Regierung schon noch dankbar, wenn sie einige Ausführungen machen würde, wieso diese Vergleiche mit dem G-Trakt nach meinem Dafürhalten nicht ganz zutreffend sind.
Dann auch die Debatte, die jetzt gerade der Abg. Manfred Batliner nochmals ausgeführt hat. Dazu waren die Ausführungen von der Regierungsbank doch sehr interessant. Sie haben gesagt, Herr Regierungschef-Stellvertreter Meyer, dass man vorsichtig sein müsse - gerade mit den laufenden Kosten. Sie haben den Vergleich gebracht mit der Realschule St. Elisabeth. Und hier wäre dann doch interessant für den Landtag: Wie sieht das im Detail aus? Was sind dann diese zusätzlichen Kosten, die entstehen, nicht im Bereich der Investitionen, sondern im Bereich der laufenden Kosten, wenn dieses SZU II gebaut wird und gerade dies auch im Vergleich zur Realschule St. Elisabeth in Schaan? Und wir sehen schon, der Abg. Batliner hat es bereits ausgeführt: Hier gibt es anscheinend unterschiedliche Ansichten, was dann effektiv die laufenden Kosten sein werden. Ich möchte doch noch bitten, diese Fragen zu beantworten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte beginnen mit der Beantwortung der Fragen des Abg. Wendelin Lampert. Sie haben gefragt: Was hat das für Konsequenzen, wenn man bei der Qualität spart? Sie haben sich eigentlich diese Frage auch schon selbst beantwortet. Eine Qualitätsreduktion kann sicher bis zu einem bestimmten Mass durchgeführt werden. Nur irgendwann wird dies im Hinblick auf die Lebensdauer eines solchen Gebäudes natürlich kritisch, und es ist damit zu rechnen, dass, wenn man anfänglich bei der Qualität spart, dies im Zeitablauf zu höheren Betriebskosten führen wird. Wenn Sie eine Heizung nehmen, die nicht den qualitativ neuesten Standards entspricht, wenn Sie bei den Materialien sparen, dann kann das eben dazu führen, dass die Materialien früher abgenutzt sind bzw. dass die Heizung früher ausfällt. Das sind Entscheide, die man treffen kann. Das hat dann zur Folge, dass wieder früher reinvestiert werden muss.
Ich möchte auch noch einmal Stellung zum Thema G-Trakt nehmen: Als wir Ihnen das Thema der Erweiterung des Liechtensteinischen Gymnasiums im letzten Jahr ein erstes Mal präsentiert haben, haben wir das unabhängig von diesem Gesamtprojekt gemacht und das ist auch noch die heutige Position der Regierung. Beim Gymnasium muss man zudem zwei Dinge auseinander halten: Das eine sind die laufenden Sanierungspakete. Hier befinden wir uns zwischenzeitlich in der 17., 18. oder 19. Etappe. Ich habe das jetzt nicht mehr aktuell präsent. Auf jeden Fall werden jährlich CHF 1 Mio. bis CHF 1,5 Mio. investiert, um das Gebäude weiter funktionstüchtig zu halten. Das ist ein laufender Prozess, der passiert. Diese Position finden Sie auch im Landesbudget hinterlegt. Unabhängig davon haben wir Ihnen mit dem Bericht und Antrag ausgewiesen, dass das Gymnasium erheblich Raumbedarf hat. Wenn man sich die Flächen im Verhältnis zu den Schülern ansieht, dann stellen wir Folgendes fest: Heute hat ein Schüler eine gleiche Fläche zur Verfügung wie das beim Bezug des Gymnasiums in den 70er Jahren der Fall war, obwohl heute einige hundert Schüler mehr am Gymnasium sind. Und diejenigen von Ihnen, die jetzt am Jubiläumsfest mit dabei waren, haben ja die Gelegenheit erhalten, die Räumlichkeiten zu besichtigen. Und aus dieser Notwendigkeit heraus haben wir Ihnen auch einen Antrag vorgelegt, beim Gymnasium einen Ersatzbau vorzunehmen.
Nun, die Diskussion, die Sie dann mit uns zu Beginn dieses Jahres geführt haben, haben wir dazu benützt, entsprechende Reduktionsvorschläge zu machen, und wir kommen heute auf einen Wert, den wir Ihnen auch begründet haben. Das sind CHF 20,7 Mio. Das sind einige Millionen weniger als dies der ursprüngliche Kredit vorgesehen hat. Wir sind der Überzeugung, dass dies machbar ist. Und warum ist das so? Wir haben Ihnen das - ich verweise hier auf den Bericht und Antrag Nr. 18/2012 - auch auf der Seite 44 ff. ausgeführt. Wir haben heute ein Anlageprogramm und eine Machbarkeitsstudie für diesen G-Trakt vorliegen und diese Machbarkeitsstudie beinhaltete in der ersten Phase noch die Berufsmittelschule. Ein Wegfall der Berufsmittelschule, so wie Sie das jetzt beschlossen haben, würde zu einem reduzierten Anlageprogramm führen. Jetzt wissen wir aber, dass wir auch eine gewisse Fläche für die Schüler der Realschule Schaan benötigen, die dann entweder an das SZM II oder in diesen G-Trakt kommen. Und darum brauchen wir auch diese Flächen, die ursprünglich für die BMS vorgesehen waren, weiterhin. Das sind rund 370 Quadratmeter. Sie können das im Regierungsbericht, den wir im Frühjahr behandelt haben, nachlesen. Und darum ist das Einsparungsvolumen auf dem Tisch. Das handelt in etwa von CHF 2,5 Mio. bis CHF 3 Mio. im Vergleich zur ursprünglichen Variante.
Wenn Sie beim Gymnasium einen Stock weniger bauen möchten, wenn Sie das Ganze komplett redimensionieren möchten, dann führt dies zu einer anderen Ausgangslage. Dann muss man das noch einmal komplett neu beurteilen. Das löst aber erstens die Raumprobleme des Liechtensteinischen Gymnasiums nicht und das ist zweitens kein Weg, wenn Sie die Realschule und die Sportschule in Schaan auflösen möchten. Denn irgendwo müssen Sie für diese Schüler, die nicht ins Liechtensteiner Unterland zügeln, Platz schaffen. Entweder beim Gymnasium oder beim Schulzentrum Mühleholz II.
Dann möchte ich noch zu den laufenden Kosten Stellung nehmen. Beim Kloster ist es heute so, dass wir Betriebskosten in der Höhe von CHF 230'000 haben und dass wir Mietkosten von CHF 500'000 haben. Wenn wir das weiterführen würden, würde sich nichts verändern. Wir hatten die Prämisse bei unseren Vertragsverhandlungen, dass wir das zu den gleichen Konditionen übernehmen. Wenn wir auf diese Variante verzichten und wenn wir in das SZU II investieren, dann werden die laufenden Kosten approximativ CHF 3 Mio. bis CHF 3,5 Mio. betragen. Wir haben das einmal in der Debatte ausgeführt, müssen das natürlich verifizieren. Sie können auch den Bericht und Antrag des Jahres 2008 nachlesen, in welchem entsprechende Ausführungen gemacht worden sind. Das war ja mit eine Überlegung, warum die Regierung gesagt hat: Wir möchten empfehlen abzuwarten, wie sich die ganze Situation rund um den Staatshaushalt entwickelt, wie sich die Schülerzahlen im Liechtensteiner Unterland entwickeln und dann kann man ein solches Schulzentrum immer noch realisieren.
Aber ich denke, es ist zu früh, hier und jetzt eine detaillierte Betriebskostendiskussion zu führen. Die Betriebskosten beim SZU II werden sehr stark davon abhängen:
- wie das konkrete Anlagenprogramm schlussendlich aussieht;
- welche Schulformen und Schultypen dort definitiv wirklich untergebracht werden;
- wie viel Personal dort angestellt werden muss usw.
Diese Diskussion können wir dann führen, wenn ein effektiv ausgearbeitetes Projekt auf dem Tisch liegt - und das haben wir heute nicht. Und darum können wir diesbezüglich nur approximativ eine Diskussion führen anhand von Schätzwerten und Kennzahlen, die wir anhand von bestimmten Paramtern berechnet haben. Aber wie gesagt, das weitere Vorgehen habe ich skizziert. Es stehen zwei Projekte jetzt zur Ausarbeitung an und diese beiden Projekte wird man auch dem Landtag zur Entscheidfindung zuführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich habe nochmals ein paar Fragen, einige habe ich schon ursprünglich gestellt. Ich habe den Eindruck, die sind noch nicht beantwortet und ich habe noch eine zusätzliche Frage aufgrund der Ausführungen.
Ich möchte zwei Dinge bezüglich der Quadratmeterzahlen wissen. Zum einen möchte ich wissen: Was wäre dann für eine Schulbaute eine anzunehmende, vernünftige Quadratmeterzahl? Sind das 10 oder sind das 11, 12 oder 15 Quadratmeter? Ich möchte die Regierung bitten, hier eine Quadratmeterzahl anzugeben oder einen Bereich. Und das Zweite ist: Mit diesem zusätzlichen G-Trakt bzw. der Realisierung des G-Trakts, was wäre die Quadratmeterzahl pro Schüler neu am Standort beim SZM I beim LG-Gebäude?
Dann zu meinen Fragen, die ich im Eintretensvotum schon gestellt habe. Ich möchte die Regierung fragen: Entspricht der heutige Standort der Sportschule wirklich den Anforderungen eines zukunftsfähigen Schulgebäudes?
Dann eine weitere Frage: Es war zu erfahren, dass der SZU-II-Standort auch Anforderungen bezüglich Sportstättenkonzept hat. Hier möchte ich fragen: Wie sieht diese Kostenstruktur bei diesem Sportstättenkonzept aus?
Und die weitere Frage war bezüglich den Parkplätzen und in dem Zuge, ob es bei den Schulstandorten heute ein Mobilitätsmanagement gibt. Bei allen anderen öffentlichen oder Verwaltungsstandorten wird ein aktives Mobilitätsmanagement gefordert und meines Wissens auch gelebt. Ich würde gerne wissen, ob das bei den Schulstandorten auch der Fall ist. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke der Regierung für die Ausführungen. Ich möchte dahingehend den Regierungschef-Stellvertreter auch bekräftigen betreffend die Thematik Schulzentrum Mühleholz I, dass da Nachholbedarf ist. Ich meine, das sieht man ja in den Kennzahlen der Flächen pro Schüler, wo im Gymnasium in Fach- und Unterrichtsräume die Hälfte an Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, wie das im Giessen und in der Realschule Balzers der Fall ist. Und wenn man das auch mit Flims vergleicht, sieht man, dass da einfach der Standard wirklich nicht gegeben ist. Ich unterstütze dazu die Bemühungen des Bauministers. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen. Ich denke mir, wir dürfen die heutige Debatte schon nicht unterschätzen. Der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat ausgeführt: Es liegen zwei Berichte und Anträge in der Schublade. Die werden uns ziemlich sicher im Verlauf der nächsten Landtagssitzung präsentiert werden. Entsprechend könnte ich mir vorstellen, dass die Regierung heute relativ gut zuhört und entsprechend diese Berichte und Anträge noch anpassen wird. Und da komme ich gerade zum ersten Punkt, die Einsparungen im Bereich der Qualität. Wir haben es gehört, der Regierungschef-Stellvertreter hat ausgeführt: Das wird unter anderem auch zulasten der Energieeffizienz gehen. Und das muss ich hier schon sagen, das kann ich nicht unterstützen. Im Zeitalter von Fukushima oder auch im Zeitalter, wo man über einen Atomausstieg nicht nur debattiert, sondern der ist beschlossen, wollen wir hier nun Gebäude in die Gegend zementieren, die kommenden Generationen dann entsprechende Mehrauslagen erbringen. Und deshalb denke ich mir, zumindest im Bereich der Energieeffizienz könnte ich mit einer solchen Reduktion im Bereich der Qualität im aktuellen Umfeld nicht leben, wenn hierdurch dann die laufenden Kosten erhöht werden. Ich denke, diese Botschaft sollten wir der Regierung mitgeben. Das scheint mir doch sehr zentral zu sein.
Die zweite Botschaft ist der Vergleich mit dem G-Trakt. Und da denke ich mir auch, den G-Trakt beim Gymnasium kann man nicht vergleichen mit der Beilage 6. Das ist meine Ansicht, denn der G-Trakt braucht keine Dreifachturnhalle und die Einsparungen im Bereich von 45% sind alleine durch diese CHF 12 Mio. im Bereich der nicht realisierten Turnhalle beim SZU II primär gegeben. Deshalb denke ich mir, auch da kann man nicht fordern, dass man beim G-Trakt eine Einsparung um 45% erbringen soll. Aber da wäre ich der Regierung schon noch dankbar, wenn sie etwas sagen würde zu diesen Ausführungen des Abg. Gebhard Negele, denn er hat diesen Vergleich gebracht mit diesen Einsparungen von 45%. Und wenn wir uns die Beilage 6 betrachten, dann sehen wir, die grossen Blöcke sind Entfall Zivilschutz, Entfall Tiefgarage, Ausführung 2-fach statt 3-fach Turnhalle, Entfall Rasenspielfeld und dann der Hauptpunkt komplett keine Turnhalle mehr. Das sind dann doch die grossen Einsparungspositionen und die sind nach meinem Dafürhalten beim G-Trakt gar nicht relevant und deshalb ist diese Debatte eigentlich hinfällig. Aber wie gesagt, ich möchte eigentlich das der Regierung mit auf den Weg geben, damit wir dann im Oktober oder November bei der Beschlussfassung über diese Verpflichtungskredite nicht dieselbe Diskussion nochmals führen müssen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals Stellung nehmen zu den Ausführungen des Abg. Harry Quaderer, der in Zweifel gezogen hat, ob eine Realisierung mit aufgezeigten reduzierten Kosten von CHF 30 Mio. überhaupt möglich wäre und wenn das so propagiert würde, dass die Kosten dann im Endeffekt vermutlich doch höher ausfallen würden. Weiters wurden niedrige Investitionskosten den laufenden Betriebskosten gegenüber gestellt und es wurde in Zweifel gezogen, dass niedrige Investitionskosten sich auf Dauer positiv auswirken, denn die laufenden Betriebskosten wären dann in grösserer Höhe zu erwarten. Ich denke, einfache und kostengünstige Ausführungen von Bauten führen nicht zwangsläufig zu Qualitätseinbussen, haben aber eine positive Auswirkung auf die Investitionskosten. Ich denke nicht, dass bei der Energieeffizienz gespart werden sollte. Der Herr Abg. Wendelin Lampert hat in den Raum gestellt, dass dieser Bereich ausgeklammert sein sollte. Da gehe ich mit ihm einig. Hingegen kostengünstige Materialien sind nicht a priori billig und führen auch nicht zu höheren Betriebskosten, so wie ich das sehe. Das weiss ja auch jeder aus dem privaten Bereich. Kostengünstig ist nicht gleich billig in der Qualität.
In diesem Sinn möchte ich die Empfehlungen vom Abg. Manfred Batliner unterstützen, dass eine Steuerung via Projektwettbewerb erfolgen könnte. Ich möchte das sehr unterstützen. Ich wünsche mir eine Steuerung über den Projektwettbewerb. Der Abg. Peter Hilti hat ausgeführt, dass es nicht an den Benutzern liegt, teuren Schnickschnack gerade bei Schulen zu realisieren, welcher zum Teil auch noch unpraktisch ist, wie ich aus seinem Votum herausgehört habe. Ich denke, es ist wichtig, dass beim Projektwettbewerb klare Vorgaben gemacht werden, im Hinblick auf eine einfache, kostengünstige Ausführung Wert gelegt wird, dass das auch eine entsprechende Gewichtung bei der Beurteilung der Kriterien bekommt, und das dann zwangsläufig dazu führen wird, dass ein Projekt das Rennen macht, das von eben unnötigem teuren Schnickschnack absieht und einfache, aber funktionstüchtige Möglichkeiten vorgibt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort Herrn Regierungsrat Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich möchte auch noch Stellung beziehen zur grundsätzlichen Debatte und möchte das unterstützen, was der Regierungschef-Stellvertreter bei seinem ersten Votum zum Ausdruck gebracht hat. Ich denke, der Landtag und die Regierung sind nun gefordert. Wir als Regierung werden Ihnen zwei neue Berichte und Anträge vorzulegen haben und die Regierung wird bei beiden Projekten, sei es die Erweiterung des G-Traktes oder die Realisierung des SZU II ein aus der Sicht der Regierung sinnvolles und notwendiges Raumprogramm in Vorschlag bringen. Und dieses Raumprogramm, diese Funktionalität, muss einerseits qualitativ und quantitativ aus der Sicht der Regierung gewissen Ansprüchen dann auch entsprechen. Und was wichtig ist, wenn wir für solche Bauten dann auch die Kredite freigeben, dass das dann auch langfristige und nachhaltige Investitionen sind. Und die Regierung wird eine Bewertung vornehmen und Sie haben dann die Möglichkeit, bei diesen beiden Berichten und Anträgen Ihre eigene Bewertung wieder vorzunehmen.
Ich glaube, wenn man das SZU II vergleicht auch mit dem G-Trakt, und wenn man sieht, dass beim SZU II Einsparungen bis zu 45% möglich seien, dann muss man das - und Sie haben die Antwort selbst gegeben, Herr Abg. Wendelin Lampert: dort sind vor allem die quantitativen Kriterien, die ins Gewicht fallen. Da kommt man dann auf eine Reduktion um 45%. Es stellt sich dann natürlich die Frage: Inwieweit macht es Sinn, eine Sportschule in Ruggell ohne Turnhalle zu errichten? Aber das ist dann eine Frage, die im Rahmen dieser Berichte und Anträge zu beantworten sein wird. Wenn man die rein qualitativen Aspekte miteinander vergleicht beim G-Trakt und beim SZU II, ich glaube, dort sind wir in sehr ähnlichen Bereichen. Es hat beim SZU II hier Varianten drin von 5 bis 10% und die Regierung hat im Bericht ausgeführt, dass beim G-Trakt eine Reduktion um 8% der Anlagekosten möglich ist in qualitativer Hinsicht. Also hier, glaube ich, werden dann auch wirklich Äpfel mit Äpfeln verglichen.
Zur Frage auch der Sportschule, wie die heute funktioniert und ob das eine zukunftsfähige Schule ist am jetzigen Standort: Ich kann Ihnen soviel sagen, Herr Abg. Gerold Büchel: Die Schule am jetzigen Standort funktioniert sehr gut. Das weiss ich auch aus eigener Erfahrung. Ich bin aber auch immer in Kontakt. Wenn Sie die Idealbeschreibung auf der Seite 20 ff. in diesem Bericht und Antrag sich vor Augen führen, dann ist es wirklich eine Idealbeschreibung, wie die Schule der Zukunft aussehen kann, sollte oder könnte. Hier ist auch eine Sportschule nicht in allen Bereichen, in allen Belangen absolut top, aber wenn Sie das auf andere Schulstandorte umlegen, wird auch an anderen Schulstandorten nicht immer zu hundert Prozent jedes Kriterium erfüllt sein. Das war ja auch ein Grund dafür, dass wir uns im Zusammenhang mit dem Moratorium entschieden haben, dass, wenn dieser Standort weitergeführt wird, dass er auch einer Sanierung unterzogen wird etwa im Umfang von CHF 7 Mio. bis CHF 8 Mio. Und dort wäre vor allem eine energietechnische Sanierung notwendig gewesen. Was auch wichtig ist für das Funktionieren der Sportschule ist die Zusage der Gemeinde Schaan, dass die Turnhalle bei der Schule Resch mit benützt werden kann. Das ist auch wichtig für diesen Standort. Und diese Zusage hat die Gemeinde Schaan ja im Zusammenhang mit diesen Diskussionen wiederum erneuert.
Und dann auch zur Frage des Sportstättenkonzeptes und wie das am Schulstandort Schulzentrum Unterland II realisiert werden soll. Das Sportstättenkonzept umschreibt für zukünftige Sportstättenbauten die Kriterien, die angewendet werden sollen. Das heisst, es geht vor allem um eine Konzentration der Sportanlagen. Das ist ganz wichtig, dass es nicht mehr verstreut Anlagen gibt, sondern, dass man möglichst konzentriert Sportanlagen zusammenzieht. Es sollen auch, wenn es möglich ist, Leistungszentren errichtet werden, dass die verschiedensten Verbände, die die Sportanlage nutzen, auch ein Leistungszentrum haben, und wenn das realisiert wird, dass die Sportverbände, die Landesverbände, dann auch ein Nutzungsrecht haben. Also, wenn das Land schon eine Subvention spricht, dann sollte auch für die Verbände die Möglichkeit gegeben sein, dass sie diese Anlage dementsprechend auch nutzen können.
Und das Dritte ist, das ist aber natürlich auch immer wieder eine Kostenfrage, dass, wenn man neue Sportstätten errichtet, dass man sie nach Möglichkeit nach internationalen Standards errichtet. Und das ist hier in diesem Bericht und Antrag auch ausgeführt, dass man sich überlegen könnte: Soll man diese Dreifachturnhalle, wenn sie denn realisiert wird, nach internationalen Standards errichten? Da stellt sich natürlich die Frage nach dem Kosten/Nutzen-Verhältnis und das muss man sich, glaube ich, sehr genau überlegen, ob das wirklich Sinn macht in diesem Projekt mit internationalen Standards. Es gibt bei uns auch die Forderung, dass wir eine Halle haben sollten, wo wir gute Möglichkeiten haben für Zuschauer, dass die Zuschauer eine bessere Einsicht einnehmen können. Dann gibt es die Frage: Müssen wir für internationale Volleyball-Spiele die Halle so entsprechend hoch errichten, dass man internationale Spiele durchführen kann? Und diese Fragen sind im Zusammenhang im Sportstättenkonzept entsprechend auch zu eruieren. Das aus meiner Sicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich abschliessend noch einmal zum Anlageprogramm des G-Traktes beim Liechtensteinischen Gymnasium äussern und möchte das verstärken, was Regierungsrat Quaderer auch ausgeführt hat: Einsparungen bis 45% werden nicht möglich sein, weil wir dort eine andere Ausgangslage haben. Ich habe das versucht zu erklären. Wir haben in unserer Machbarkeitsstudie, die wir im letzten Jahr finalisiert haben, festgestellt, dass das Liechtensteinische Gymnasium einen Gesamterweiterungsbedarf von zirka 5'000 Quadratmeter Geschossfläche hat. Ob dabei ein Teil von der BMS belegt wird oder ob eben ein Teil von der Realschule Schaan mit benützt wird, das ist sekundär. Aber diese 5'000 Quadratmeter brauchen wir, die benötigt auch das Gymnasium, weil dem Gymnasium Klassenräume, Gruppenräume, Fachunterrichtsräume und Aufenthaltsräume fehlen. Und ich möchte auch noch einmal Folgendes verdeutlichen: Das ist eine verhältnismässige Lösung. Und wenn Sie mich nach den Quadratmetern fragen, kann ich Ihnen diese Antwort auch geben: Das sind 31 Quadratmeter Geschossfläche pro Schüler. Und das ist exakt die gleiche Fläche wie in den Jahren 1972 und 1973. Und wenn man sich die Durchschnittsbelegung vom Liechtensteinischen Gymnasium ansieht, wird man feststellen, dass das mit 28 Quadratmetern pro Schüler im internationalen Vergleich durchaus adäquat zu Lösungen in der Schweiz und in Österreich ist. Und aus diesem Grund haben wir Ihnen ja auch diesen separaten Bericht und Antrag bereits ein erstes Mal vorgelegt.
Ich habe aber auch bereits in der Diskussion festgehalten, dass wir einen reduzierten Finanzbeschluss in Vorbereitung haben und dass der sehr schnell finalisiert werden kann. Wir werden diesbezüglich sicher auch die heutige Debatte mit zu berücksichtigen haben.
Hinsichtlich des Schulzentrums II Unterland möchte ich noch einmal Folgendes klarstellen: Es wird nicht möglich sein, Ihnen in den nächsten vier, sechs oder acht Wochen einen finalisierten Bericht und Antrag vorzulegen. Das ist schlicht und einfach bautechnisch nicht möglich. Sie müssen jetzt ausgehend von der heutigen Debatte mit sechs bis zwölf Monaten rechnen bis ein Finanzbeschluss vorliegt. Es müssen jetzt die zuständigen Planer, die zuständigen Gremien des Hochbauamtes und des Schulamtes die Gelegenheit erhalten, ein entsprechendes Anlagenprogramm zu definieren, das mit Vorgaben zu hinterlegen und anschliessend wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und auf Basis dieser Machbarkeitsstudie wird ein neuer Finanzbeschluss ermittelt. Und dann wird dieses Geschäft wieder in den Landtag kommen. Ich möchte das einfach in aller Deutlichkeit sagen, nicht, dass Sie hier falsche Erwartungen an die zuständigen Gremien haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Ich habe meine Frage zu wenig detailliert gestellt. Ich entschuldige mich dafür. Sie haben die Geschossflächen ausgeführt. Nun gut, ich mache keine weitere Runde. Es ist einfach festzustellen, dass man zum Schluss kommt, dass am heutigen Standort St. Elisabeth die Infrastruktur genügend ist und im gleichen Zug sagt man: Beim Liechtensteinischen Gymnasium hat es viel zu wenig Platz. Und das glaube ich auch. Wenn man sich einfach die Unterrichtsflächen ansieht, dann sind bei der Sportschule und Realschule Schaan am St. Elisabeth weniger als zehn Quadratmeter Unterrichtsfläche pro Schüler und beim Landesgymnasium sind es knapp sieben. Alle anderen sind über zehn, das SZU knapp bei zehn, und wenn man dann Balzers, Triesen und das SZM II anschaut, dann sind wir bei zwölf, dreizehn und fast fünfzehn Quadratmetern. Und wenn man sich jetzt noch vor Auge führt, dass die Sportschule am Standort St. Elisabeth keine Sporträume hat, also null, obwohl es eine Sportschule ist, und auch bei den Aufenthaltsräumen kleiner ist als wie die Aufenthaltsräume am Liechtensteiner Gymnasium, stelle ich einfach fest, dass man beim einen Standort zum Schluss kommt, dass man unbedingt Handlungsbedarf hat, und beim anderen Standort sagt: Nein, das geht alles sehr gut. Ich kann es nicht immer nachvollziehen. Das ist für mich einfach eine Feststellung. Ich bleibe dabei, ich sehe hier drei Standorte, die mit Platz ein Thema haben und mit einer Umverlagerung von einem Standort könnte man allen drei weiterhelfen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich nur ganz kurz äussern und an das anschliessen, was Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer und Regierungsrat Hugo Quaderer ausgeführt haben, weshalb es nicht verantwortbar ist, schon in den kommenden Wochen darüber zu befinden. Ich möchte hier noch eine weitere Komponente erwähnen. Ich empfehle dem Landtag dringend, die Debatte zum Budget 2013 abzuwarten, die Finanzplanung 2013 bis 2106 abzuwarten, dort die entsprechenden Zahlen sich zu Gemüte zu führen und dann zu entscheiden, ob er solche Investitionen für die Zukunft verantworten kann. Die Regierung hat hier ja bereits seit längerem klare Position bezogen. Noch unter besseren Prämissen, noch unter besseren Vorgaben haben wir uns für eine Denkpause und ein Moratorium ausgesprochen. Das wurde vom Landtag so nicht gesehen. Ich glaube, dass es Sinn macht, dass man dies mit in die Debatte einfliessen lässt. Das wird im November der Fall sein. Dann sehen Sie und dann müssen Sie dann verantworten, ob Sie diese Investitionen noch tätigen wollen oder können, oder ob Sie dies überhaupt so verantworten können gegenüber den öffentlichen Mitteln, die hier dann eingesetzt werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur noch einmal auf die qualitativen Einsparpotenziale kurz zu sprechen kommen: Nach meinem Dafürhalten können diese nur begrüsst werden, wenn sie keine Folgekosten nach sich ziehen, sprich, wenn die Energieeffizienz vermindert würde, dann wären solche qualitativen Reduktionen nach meinem Dafürhalten rein eine Verlagerung von Investitionskosten in die Folgekosten. Und das wäre auch bei anderen Punkten, wie es der Herr Regierungschef-Stellvertreter ausgeführt hat, der Fall. Und wenn man als Beispiel billigere Materialien einsetzt, die dann schneller wieder ersetzt werden müssen, dann sind das reine Verschiebungen von Investitions- in Folgekosten. Und das darf nach meinem Dafürhalten nicht passieren, speziell nicht im Bereich der Energie. Ich habe es vorhin gesagt, wir können nicht in der ganzen Welt diskutieren, wir wollen von der Atomenergie wegkommen, und parallel solche Gebäude in die Gegend zementieren. Das ist nach meinem Dafürhalten doch sehr wichtig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Noch einmal Herr Abg. Wendelin Lampert: Kostengünstigere Materialien sind nicht immer billigere Materialien im Sinne der Qualität.
Zu den Ausführungen des Herrn Regierungschefs möchte ich noch eine Bemerkung machen: Ich denke, dass es schon auch verantwortungsbewusst ist, wenn wir die Budgetdebatte im November abwarten, bevor wir weitreichende Entscheidungen treffen. Nur etwas müssen wir immer bedenken: Die Ausgaben, die nötig sind, die Investitionen, die gemacht werden müssen aus Sachzwängen, die müssen irgendwie durchgeführt werden. Ich bin nicht der gleichen Meinung wie der Abg. Harry Quaderer, der sagt, es müssen Schülerströme verschoben werden, um einfach ein gewünschtes SZU II zu füllen. Wir haben doch gesehen, dass Raumnot, Platznot und andere Sachzwänge an verschiedenen Schulen des Landes da sind, die irgendwie irgendwann gelöst werden müssen, und einige Abgeordente sehen eine Lösung darin, dass es bei gleichzeitiger Realisierung des SZU II gelöst werden kann anstelle von Erweiterungen, Ausbauten, Umbauten an anderen Schulstandorten in den nächsten paar Jahren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen.
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