Abänderung des Geschäftsverkehrsgesetzes; 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich begrüsse Sie zum 3. Tag der Juni-Sitzung.
Für heute, Freitag, habe ich folgende Absenzen zu vermelden: - Die Abg. Doris Beck wird durch den stv. Abg. Dominik Oehri vertreten.
- Der Abg. Christian Batliner wird durch den stv. Abg. Helmuth Büchel vertreten.
- Der Abg. Pepo Frick wird durch die stv. Abg. Helen Konzett Bargetze vertreten.
Wir kommen somit zu Traktandum 20: Abänderung des Geschäftsverkehrsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Es ist ein Bericht der Besonderen Landtagskommission zur Reform der Geschäftsordnung für den Landtag. Er beinhaltet auch eine Initiative gemäss Art. 32 der Geschäftsordnung des Landtags.
Erlauben Sie mir eine kurze Vorbemerkung: Vorgängig möchte ich mich bei meinen Kollegen in der Kommission, bei Frau Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend sowie bei den Abgeordneten Rainer Gopp, Jürgen Beck sowie Pepo Frick sehr herzlich bedanken. Es war eine wirklich sehr interessante und ergiebige Diskussion, die uns tief in das Wesen des Landtags hat blicken lassen. Ich möchte mich in diesem Sinne sehr herzlich bedanken.
Der Auftrag der Landtagskommission zur Reform der Geschäftsordnung für den Landtag lautet: Die Geschäftsordnung des Landtags zu prüfen und allfällige Verbesserungsvorschläge für den Landtag und die Landtagsarbeit vorzulegen.
Der Wunsch nach einer solchen Reform war in den vergangenen Jahren und Mandatsperioden immer wieder laut geworden, nachdem die Landtagssitzungen oft bis tief in die Nacht, in Extremfällen bis weit nach Mitternacht, gedauert hatten. Ziel war nicht die Reform des Landtags, sondern die Reform der Geschäftsordnung im Hinblick auf Effizienzsteigerung und Zeitersparnis. Von Anfang an bestand die Absicht, die Verfassung nicht anzutasten, was für eine tiefer gehende Reform wohl unerlässlich wäre. Selbstverständlich war klar, dass nach der Erarbeitung der nötigen Grundlagen auch das Gesetz über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung, das Geschäftsverkehrsgesetz, einer Reform unterzogen werden muss, weil einige der geplanten Änderungen in der Geschäftsordnung die Geschäftsbeziehungen zwischen Regierung und Landtag bzw. dessen Kommissionen betreffen und die Bestimmungen der Geschäftsordnung rechtlich fundiert sein müssen. Die Mitglieder der Landtagskommission sind der Ansicht, dass ihr Auftrag auch diese Aufgabe umfasst, weil dieses Gesetz das Rechts- und Pflichtenverhältnis gegenüber der Regierung definiert. Weil bei vereinzelten Mitgliedern des Landtags dies betreffend unterschiedliche Ansichten zu bestehen schienen, haben sich die Mitglieder der Landtagskommission entschieden, die Abänderungsvorschläge betreffend das Geschäftsverkehrsgesetz als Initiative in den Landtag einzubringen. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass auf Basis des Auftrags zur Reform der Geschäftsordnung für den Landtag die Möglichkeit der Eingabe eines Abänderungsvorschlages für ein inhaltlich korrespondierendes Gesetz durch die Landtagskommission an den Landtag nicht nur grundsätzlich möglich, sondern auch sinnvoll ist.
Mit Schreiben vom 5. April 2012 wurde der Regierung der Bericht über die Reform des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung zur Stellungnahme übermittelt. Die Landtagskommission erachtet es als unerlässlich und sehr wichtig, dass die Regierung zur Vorlage Stellung bezieht. Die schliesslich eingelaufene Stellungnahme der Regierung, für die ich mich sehr herzlich bedanken möchte, wurde von der Landtagskommission eingehend beraten und in praktisch allen Punkten berücksichtigt. Es ist ein Beispiel der guten Zusammenarbeit zwischen Landtag und Regierung.
Die Kommission beschloss, die Vorlage traktandieren zu lassen. Die 2. Lesung ist für den September-, allenfalls für den Oktober-Landtag 2012 geplant. Danach soll die Reformvorlage der Geschäftsordnung, welche in Korrelation mit dem Geschäftsverkehrsgesetz steht, durch den Landtag in Kraft gesetzt werden. Wie Sie wissen, regelt die Geschäftsordnung die Angelegenheiten des Landtags selbst und zieht in diesem Sinne keine Drittwirkungen nach sich, weshalb sie analog der Geschäftsordnung anderer Staatsgewalten, zum Beispiel Regierung oder Gerichte, in einem vereinfachten Verfahren, denkbar auch unter Ausschluss des Öffentlichkeitsprinzips, in Kraft gesetzt werden kann oder könnte.
Der Kommission war und ist es völlig klar, dass mit der Reform der Geschäftsordnung die erklärten Ziele einer Effizienzsteigerung und Zeitersparnis der Landtagsarbeit durchaus erreicht werden können, aber keine Reform des Landtags. Dazu wären, wie erwähnt, grundsätzliche Überlegungen notwendig, auch Eingriffe in die Verfassung. Das wollten wir in diesem Schritt nicht. Aber, wir sollten die 150-Jahr-Feier des Landtags zum Anlass nehmen, ganz selbstbewusst einen Prozess in Bewegung zu setzen, auch ausdrücklich zusammen mit der Wissenschaft, mit den Parteien, mit der Bevölkerung, um zusammen eine tiefer greifende Reform der Institution Landtag in Angriff zu nehmen. Dabei sollten in der Diskussion keine Vorbehalte angebracht werden - ich erwähne die Verfassung oder die Tradition - und alle relevanten Punkte angesprochen und Vorstellungen geprüft werden.
Das bisher von der Kommission Geleistete könnte der Ausgangspunkt für eine weiter führende Entwicklung der Institution Landtag sein. Anlässlich seines 150-jährigen Bestehens und in Anbetracht der sich stark wandelnden Rolle und Bedeutung der Parlamente nicht nur in Liechtenstein, sondern in ganz Europa, hat unsere Volksvertretung allen Grund, ihr Selbstverständnis, ihre Stellung in heutiger Zeit und ihre Möglichkeiten für die Zukunft auszuloten und sich diesen Fragen zu stellen. Wir wollen mit einem zu Unrecht klein anmutenden Schritt beginnen, mit der 1. Lesung der Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung, im zweiten Schritt dann mit der Inkraftsetzung der überarbeiteten Geschäftsordnung des Liechtensteinischen Landtags. Soweit meine Vorbemerkungen.
Der Bericht der Besonderen Landtagskommission steht somit zur Diskussion. Gibt es Wortmeldungen?Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Besten Dank für Ihre einleitenden Ausführungen. Ich habe einige Fragen und Bemerkungen: Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, ob diese Vorlage hinsichtlich ihrer Verfassungsmässigkeit überprüft wurde. Dies insbesondere wegen der neuen Bestimmung in Art. 45a in Bezug auf die Immunität der Abgeordneten. Ich habe meine Zweifel daran, dass die verfassungskonform ist, und es gibt noch einige andere Sachen. Wurde diese Prüfung gemacht oder ist sie noch ausstehend?
Dann haben Sie erwähnt oder das ist auch auf Seite 4 nachzulesen, dass sich die Kommission entschieden hat, das Geschäftsverkehrsgesetz als Initiative gemäss Art. 32 der Geschäftsordnung einzureichen. Das finde ich grundsätzlich gut und richtig. Was ich mich aber frage ist, weshalb diese Initiative, die doch auch Materialien zu einem Gesetz liefert, nicht veröffentlicht wurde, weder als Initiative noch als Bericht der Kommission. Das empfinde ich als ein Handicap dieser Vorlage, weil es geht immerhin um das Geschäftsverkehrsgesetz. Ich finde es wichtig, dass alle Materialien dazu veröffentlicht sind.
Dann haben Sie noch erwähnt, dass die Geschäftsordnung im Herbst allenfalls auch nicht öffentlich oder wie auch immer vom Landtag erlassen werden könnte. Ich vertrete da die Ansicht, dass die Geschäftsordnung des Landtags öffentlich verabschiedet werden sollte. Ich denke, der Landtag pocht sonst immer auf Transparenz und ich fände es von der Aussenwirkung komisch, wenn der Landtag seine eigene Geschäfts-ordnung nicht öffentlich verabschiedet. Ich bin mir bewusst, dass wir dazu nicht öffentlich eine Riesendiskussion führen sollen, aber ich denke, zumindest ein Bericht der Kommission über die wesentlichen Änderungen sind zu veröffentlichen und das vom Landtag zu verabschieden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete, guten Morgen. Vor allem die letzten Ausführungen der Frau Abg. Hilti möchte ich unterstützen. Ich würde es auch begrüssen, wenn diese Diskussion im öffentlichen Landtag geführt wird. Ich sehe da keinen Grund, wieso das nicht öffentlich sein sollte. Ich habe bezüglich des Prozesses ein paar grundsätzliche Fragen. Sie haben ausgeführt, dass die Zusammenarbeit mit der Regierung sehr gut war. Es gibt hier andere Angaben, in welchen sich die Regierung eher negativ über die Vorgehensweise des Landtags geäussert hat und ich möchte den Landtagspräsidenten fragen, wie Sie das sehen bezüglich den Punkten Vorankündigung der entsprechenden Unterlagen und der Bitte einer Stellungnahme, dann der Vernehmlassungszeit von drei Wochen, die von der Regierung bemängelt wird, und die Dringlichkeit im selben Kontext, was da die Meinung des Landtagspräsidenten ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Vorneweg möchte ich mich bei der Besonderen Kommission für diese Berichte und auch für die geleistete Arbeit, die sich meiner Meinung nach wirklich sehen lassen kann, bedanken. In Bezug auf «Geschäftsordnung öffentlich diskutieren» habe ich eine andere Meinung als meine beiden direkten Vorredner. Ich kann durchaus nachvollziehen, wenn ich zurückdenke an die erste Diskussion dieser Geschäftsordnung, was da diskutiert wurde, ich glaube nicht, dass das wirklich öffentlichkeitswirksam ist, was da der Landtag gemacht hat. Aber meine Meinung zu diesem Thema Geschäftsordnung, ich denke, das Prozedere könnte so sein, dass wir an einem Sonderanlass die Geschäftsordnung dann diskutieren nach der ersten Behandlung von diesem Geschäftsverkehrsgesetz, weil es eben Auswirkungen auf unsere Geschäftsordnung hat. Wir könnten dann dort die Meinungsbildung betreiben und dann könnte das Landtagsbüro stellvertretend diese Geschäftsordnung verabschieden. Das wäre jetzt aus meiner Sicht das richtige Prozedere in Bezug auf Geschäftsordnung. Selbstverständlich kann man im Nachhinein dann die Geschäftsordnung auch öffentlich wirksam nach aussen publizieren.
Ich habe mich grundsätzlich bei einigen Fristen gefragt, ob wir hier nicht fast ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen sind. Und zwar kann ich mir vorstellen bzw. ich habe ein wenig die Angst, dass Zwei-Monats-Fristen von kleinen Gruppierungen dann wirklich genutzt werden könnten, um die Regierung fast lahm zu legen. Aber wie gesagt, ich werde mich dann bei den einzelnen Artikeln äussern.
Grundsätzlich möchte ich mich noch einmal ganz herzlich für die geleistete Arbeit bedanken und begrüsse die heutige Diskussion. Danke.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Ich werde mich sehr kurz halten mit meinen Worten. Ich denke, der Herr Landtagspräsident hat die wesentlichen Dinge erwähnt. Dennoch ist es mir auch ein Bedürfnis, auch meinen Kollegen in der Besonderen Landtagskommission zu danken, weil es war so, wie es der Herr Landtagspräsident gesagt hat, ein sehr interessanter Prozess, auch wenn er schon eine längere Zeit andauert. Aber wir hatten dabei wirklich die Gelegenheit, auch tief greifende Gedanken aufzugreifen.
Worauf ich noch kurz eingehen möchte: Der Abg. Peter Hilti hat es angesprochen, nämlich die Diskussion, die Geschäftsordnung, nun öffentlich zu diskutieren oder nicht. Es ist beileibe nicht so, wenn Sie vermuten, dass man das nicht wollte. Ich hatte den Eindruck beim Abg. Gerold Büchel, dass man irgendetwas verheimlichen wollte. Aber das ist beileibe nicht so, das ist wirklich nicht so. Es macht nur sehr wahrscheinlich keinen Sinn, die Geschäftsordnung in einer öffentlichen Sitzung zu diskutieren. Was wirklich Sinn machen würde - also ich habe natürlich nichts dagegen - aber was wirklich Sinn machen würde wäre, wenn man dann die wirklichen Reformmöglichkeiten ansprechen würde. Der Herr Landtagspräsident hat es ja kurz angesprochen, der Auftrag war klar: Es geht um die Effizienzsteigerung, es geht um den gegenseitigen Umgang mit der Regierung. Aber wenn man eine Reform wollte, dann müsste man diese Diskussion führen, und nicht eine Diskussion um einen Formalismus der Geschäftsordnung. Ich spreche da ganz speziell davon, dass man sich überlegen sollte, ob man nicht wirklich die Verfassung einmal ansprechen sollte. Ich spreche da zum Beispiel von einer Direktwahl der Regierung, ich spreche davon, den Landtag zu vergrössern oder zu verkleinern, und ich spreche davon, ob man nicht einmal darüber diskutieren sollte, ob die historisch gewachsenen Wahlkreise in der heutigen Zeit noch sinnvoll sind.
Ich weiss, dass das ein sehr heikles Thema ist, aber das wären Themen, die wir wirklich einmal angehen müssten, wobei ich natürlich auch weiss, dass das zum heutigen Zeitpunkt vielleicht nicht gerade die richtige Diskussion ist. Ich wollte es einfach erwähnt haben.
Nur noch ganz kurz: Der Abg. Peter Hilti hat vorgeschlagen, man könnte die Geschäftsordnung auch über das Landtagsbüro beschliessen. Das ist durchaus ein Vorschlag, dem ich einiges abgewinnen kann. Was natürlich sein muss, und da gebe ich der Abg. Diana Hilti vollkommen Recht, die wesentlichen Punkte der Geschäftsordnung müssen natürlich öffentlich bekannt gemacht werden. Weil das ist ganz klar, das ist eine Bedingung. Das, was wir hier vorliegen haben, und das zum Schluss, das ist das Geschäftsverkehrsgesetz, das ist der gegenseitige Umgang von Landtag und Regierung. Und ich denke mir, der Herr Landtagspräsident hat es ja schon erwähnt, wir sind auf die wesentlichen Punkte der Vernehmlassung der Regierung auch eingegangen. Das ist ja wirklich ein Zeichen der guten Zusammenarbeit, und ich denke, das sollte auch in Zukunft so sein.
Ich habe das schon anlässlich der Besonderen Landtagskommission Spital angesprochen. Es geht um das gegenseitige Vertrauen, das zu stärken ist. Und der gegenseitige Umgang, wenn wir ihn normal vollziehen so wie es sein sollte, dann brauchen wir auch nicht allzu viele Gesetzestexte, weil dann können wir in einem so kleinen Land wie es das Fürstentum Liechtenstein ist, wirklich die kurzen Wege nützen, die gegenseitigen Infrastrukturen nützen. Und was ich wirklich nicht schätze, ist, dass es in den letzten Jahren fast zu einer Konkurrenzsituation zwischen Landtag und Regierung gekommen ist. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich das als eine sehr negative Entwicklung empfinde. Und ich finde, es ist auch schade, dass wir in dieser Richtung agieren. Da sind auch wir Landtagsabgeordnete teilweise selber schuld, weil ich denke, unser Selbstverständnis ist manchmal etwas widersprüchlich und es würde uns Landtagsabgeordneten vielfach zugutestehen, wenn wir auch etwas selbstbewusster mit dem Umgang mit der Regierung wäre.
Manchmal erscheint es mir, dass man auch die Verantwortlichkeiten irgendwie einander zuschieben möchte. Ich möchte nur kurz an die gestrige Debatte erinnern, als es um die Ämterzusammenlegung gegangen ist. Und da hat mich effektiv sehr stark gestört, dass es eigentlich darum ging, wer denn nun die Verantwortung zu übernehmen hat, ob Ämter zusammengeführt werden oder nicht. Und ich sehe darin schon eine Schwäche des Landtags und da müssen wir uns schon selbst auch ein wenig an die Kandare nehmen. Und dann wird das Verhältnis Regierung-Landtag ganz sicherlich anders und besser werden. Wir werden in der Zukunft sowieso nur gemeinsam zum Erfolg kommen. Die Zeiten werden nicht besser werden. Das wissen Sie alle zusammen. Und wir haben nicht genügend Ressourcen, um uns gegenseitig mit lächerlichen Kleinigkeiten zu belasten. Aber das war ein wenig ein Ausflug in meine Gedankenwelt. Das musste ich noch ein wenig los werden. Ich denke, das war auch eine gute Gelegenheit, obwohl es sich ja nur um das Geschäftsverkehrsgesetz handelt. Aber Hintergrund ist ja schlussendlich eigentlich etwas viel Tiefgreifenderes, wie gesagt, die Zusammenarbeit zwischen Landtag und Regierung. Und ich hoffe, dass Sie unsere Arbeit zu würdigen wissen und dieser Gesetzesvorlage Ihre Zustimmung geben werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst möchte ich mich ebenfalls den Dankesworten anschliessen an die Besondere Landtagskommission zur Reform der Geschäftsordnung. Ich denke mir, sie hat hier eine gute Arbeit geleistet. Ein Punkt, der mir weniger gefällt, ist der Punkt 2 der Vernehmlassung. In Punkt 2 der Vernehmlassung steht im Schlusssatz, dass man sich die Stellungnahme der Regierung beim Landtagssekretariat organisieren kann. Das habe ich dann auch gemacht. Und wenn man dann eben feststellt, was in diesem Bericht steht und was in der Stellungnahme steht, dann komme ich gerade zum Abg. Jürgen Beck. Die Ausführungen der Regierung zu Art. 16a gehen in eine ganz andere Richtung. Von gegenseitigen Infrastrukturen nützen sehe ich hier das pure Gegenteil. Also ich verstehe nicht, wieso man diese Stellungnahme nicht dem gesamten Landtag zugestellt hat. Das wäre für mich ein zentrales Dokument gewesen. Gerade der Punkt 16a spricht Bände. Diese Position der Regierung kann man akzeptieren. Dann muss man aber als Landtag klar sagen: Wir müssen unseren Unterbau nun definitiv stärken. Und auch Sie, Herr Präsident, haben ja darauf hingewiesen, dass hier zukünftig etwas gehen sollte. Und wie gesagt, dann hätte man auch dem Landtag diese Stellungnahme zustellen müssen. Man kann jetzt schon sagen, man konnte sich ja diese Stellungnahme selbst wieder einmal organisieren. Wir haben ja auch genügend Zeit als Hobbypolitiker, uns solche Sachen auch noch zu organisieren. Das finde ich schade. Aber in Gottes Namen, es ist passiert.
Dann wurde die Transparenz erwähnt: Für die Transparenz wäre ich. Das stelle ich an anderen Orten nicht immer fest, dass der Landtag für Transparenz ist. Das ist auch so ein Punkt. Transparenz wäre gewesen, wenn man dem Landtag diese Stellungnahme zugestellt hätte. Denn die Stellungnahme beinhaltet einen ganz zentralen Punkt und der wird zu klären sein. Irgendwo in eine Richtung werden wir uns hier entwickeln müssen. Und die Regierung hat ihre Argumente, die kann man so teilen. Aber dann muss der Landtag die Konsequenzen ziehen und kann nicht zusehen, wie es so weitergeht.
Dann zu den Verantwortlichkeiten: Das sehe ich auch ein wenig anders als der Abg. Jürgen Beck. Ich denke mir, Verantwortlichkeiten müssen geklärt sein, denn sollten zukünftig Probleme entstehen, dann muss schon klar sein, wer für welche Schritte verantwortlich ist. Es kann hier nicht angehen, dass man sagt: Man weiss nicht genau, wer für gewisse Entscheide verantwortlich ist. Dann wissen wir eben im Endeffekt auch nicht, wer die Konsequenzen zu tragen hat. Und deshalb schätze ich es doch sehr, wenn man die Verantwortlichkeiten zuteilt. Wir haben das bei Corporate Governance auch gemacht. Da sind die Verantwortlichkeiten klar definiert, teilweise aber nicht in meinem Sinn. Aber zumindest weiss man heute doch, für die Wahl der Verwaltungsräte ist die Regierung zuständig und für andere Sachen der Landtag. Also diese Klärung der Verantwortlichkeiten dürfte doch sehr zentral sein. Denn sollte im Nachhinein, wenn man rückblickend einen Beschluss hinterfragt, dann muss man einfach schon wissen: Wer war verantwortlich? Und insofern sehe ich das ein wenig anders als der Abg. Jürgen Beck. Aber ich möchte Sie, Herr Präsident, jetzt schon noch fragen: Wieso hat man dem Landtag diese Stellungnahme nicht mit diesem Bericht zugestellt?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Bevor ich auf die Ausführungen des Abg. Beck zurückkomme, möchte ich den Landtagspräsidenten fragen, ob man aus diesem Schreiben der Regierung, ob das öffentlich ist, ob man aus diesem Schreiben zitieren darf oder ob dem nicht so ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort noch zuerst dem Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zu vier Punkten heute Morgen etwas sagen, das aber in aller Nüchternheit tun. Zunächst möchte ich auch, das kommt glaube ich, auch in diesem Bericht zum Ausdruck, sagen, dass die Regierung doch überrascht war von dieser Vorlage, die sie kurz vor Ostern erhalten hat. Warum überrascht?
Erstens hat die Besondere Landtagskommission des Landtags den Auftrag gehabt, im Jahr 2009 die Geschäftsordnung anzusehen. Deshalb waren wir überrascht, dass es jetzt auf einmal um das Geschäftsverkehrsgesetz geht.
Zweitens waren wir überrascht, dass wir, nachdem wir eine Stellungnahme zu einer Geschäftsordnung abgegeben haben, keine Rückmeldung seitens des Landtags erhalten haben, was mit dieser Geschäftsordnung nun passiert, sondern dann einfach wieder einmal eine neue Vorlage auf dem Tisch gehabt haben.
Und wir waren drittens überrascht, dass man uns eine Frist von drei Wochen für ein Zusammenspiel setzt, wo man doch auch weiss, was die normalen Fristen für Vernehmlassungen der Regierung sind und wie oft die Regierung dann auch etwa kritisiert worden ist, wenn sie selbst die Fristen verkürzt hat. Also auf drei Wochen haben wir höchst selten einmal eine Frist angesetzt.
Wenn ich bei den Fristsetzungen bin, dann nehme ich auch Bezug auf diese Seite 4, Punkt 2 - Vernehmlassung. Ich glaube, da klingt ein bisschen durch, dass die Kommission nicht gerade grosse Freude gehabt hat, dass wir eine Stellungnahme abgegeben haben. Die Regierung ist der Einladung leider nicht nachgekommen und dennoch hat sie sich dann doch noch bequemt, eine Stellungnahme abzugeben. Ich glaube, da schwingt der Unterton doch mit, was man von unserer Stellungnahme, die wir in aller Eile dann doch noch gemacht haben, gehalten hat. Ich möchte dabei aber auf die grundsätzlichen Bemerkungen verweisen in unserer Stellungnahme vom 9. Mai 2012. Mir hat der Anhang in diesem Bericht und Antrag auch gefehlt. Normalerweise sollte im Anhang diese Stellungnahme drin sein.
Vielleicht, wenn ich noch einen letzten Punkt erwähnen darf: Wir stellen Ihnen die Berichte und Anträge in drei Wochen zu bzw. gemäss Geschäftsverkehrsgesetz müssen wir das. Neu sollten es dann ja sechs Wochen sein. Wir haben das in zwei Wochen und nicht in drei Wochen erhalten. Auch das ist vielleicht ein Punkt, wo sich der Landtag halt auch dann selber an der Nase nehmen muss.
Ich komme damit zum Inhalt: Unsere Bemerkungen beziehen sich vor allem auf die Art. 14, 16a, 17, 25 und 35. Dort geht es im Wesentlichen um die Berichterstattungspflicht, um die Ausfolgung von Unterlagen, um die Befragung von Personen und ähnliche Themenmaterien. Wir bewegen uns hier in den Schnittstellen der Gewaltenteilung. Das hat der Abg. Wendelin Lampert angetönt. Wir haben eine rein rechtliche Stellungnahme abgegeben und nicht eine aus politischer Opportunität und weil wir nicht irgendwas in der Zusammenarbeit regeln wollen. Ich möchte deshalb auch klar sagen, dass wir diese Bestimmungen nur einer rudimentären verfassungsrechtlichen Prüfung aus unserer Sicht unterzogen haben. Ich glaube, diese Aufgabe muss noch definitiv geklärt werden, bevor die dann auch verabschiedet werden sollten. Wie gesagt, wir bewegen uns hier in verfassungsrechtlichen Vorgaben und nicht in der politischen Opportunität. Vielleicht schwingt auch etwas mit, was man in der Vergangenheit vielleicht nicht immer gerne so bekommen hat wie es gewesen hätte sein sollen. Ich glaube, das merkt man doch auch deutlich.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Regierung oftmals Dokumente und Unterlagen von dritter Seite erhält, und zwar unter dem Siegel der Vertraulichkeit. Die können wir nicht weitergeben, ohne dass wir diese Personen befragen. Da werden jetzt hier Tür und Tor geöffnet. Auch staatspolitische Gründe sprechen manchmal dagegen. Wir erhalten auch Informationen von anderen Staaten. Die werden wir natürlich nicht mehr erhalten, wenn da eine Einbahnstrasse kommen wird und diese Dokumente dann weitergegeben werden müssen. Ich sehe das aber jetzt noch nicht so dramatisch. Wir werden heute eine 1. Lesung durchführen. Ich gehe auch davon aus, dass der Landtag gemäss Art. 10 des Geschäftsverkehrsgesetzes diese Initiative der Regierung zur Stellungnahme wieder übermittelt und dass wir dann zu diesen Fragen auch Stellung nehmen können. Im Übrigen habe ich in vorauseilendem Gehorsam einmal eine rudimentäre, legistische Prüfung dieser Vorlage vornehmen können. Da würde ich Sie auch bitten, dass man diese dringend der Regierung für diese Aufgabe übermittelt. Es haften dieser Vorlage doch erhebliche legistische Mängel an. Und der Landtag sollte, glaube ich, nicht ein Gesetz verabschieden, das zumindest nicht auch den Massstäben der Legistik entspricht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen im Moment gibt, kann ich kurz Stellung nehmen zu den aufgeworfenen Themen. Was die verfassungsmässige und legistische Prüfung der Vorlage betrifft, so ist vorgesehen, dass nach der 1. Lesung, nach den entsprechenden Rückmeldungen, das noch gemacht wird. Was die Verfassungsmässigkeit betrifft, die von der Abg. Diana Hilti angesprochen worden ist, so werden wir das, wie gesagt, noch genauer überprüfen. Allerdings hat die Regierung ja diese Frage in ihrer Stellungnahme auch nicht aufgeworfen und das nicht zu einem Punkt ihrer Stellungnahme gemacht. Aber wie gesagt werden wir das noch eingehend überprüfen, damit auch alles seine Ordnung hat.
Die Abg. Diana Hilti hat auch kritisiert, dass die Vorlage nicht publiziert worden ist. Da hat sie sicher Recht. Das werden wir auch machen, und zwar mit allen Materialien. Heute findet eine öffentliche Landtagssitzung statt, die jeder mithören kann, und anschliessend wird das Material, das Protokoll usw., öffentlich gemacht. Die Unterlagen selbstverständlich auch.
Aufgeworfen wurde das Thema, ob die Inkraftsetzung der Geschäftsordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Landtagssitzung geschehen soll oder in welcher Form. Wir haben das im Büro schon einmal bei einer Gelegenheit besprochen, insbesondere aber in der Landtagskommission. Da wurde diese Frage auch kontrovers diskutiert. Es gab zwei Seiten. Die einen, weil es sich quasi um ein internes Papier handelt, waren der Ansicht, man könnte das in einer nichtöffentlichen Sitzung oder - wie es der Abg. Peter Hilti gesagt hat - einfach durch das Büro in Kraft setzen lassen. Andere haben dann gesagt, es wäre besser, wenn man das in der öffentlichen Sitzung machen würde. Ich bin eher ein Anhänger der zweiten Variante. Aber das werden wir in der Kommission noch eingehend im Lichte der Debatte von heute diskutieren.
Der Abg. Gerold Büchel hat die Zusammenarbeit mit der Regierung angesprochen. Ich habe gesagt, dass es ein Beispiel gewesen ist, wie eine gute Zusammenarbeit sein könnte. Ich bezog das nicht auf die Reaktion der Regierung auf unsere Stellungnahme, sondern ich bezog das auf das Verhalten des Landtags, das selbstverständlich - ungeachtet aller Irrungen und Wirrungen - die konkreten und positiven Punkte in der Stellungnahme der Regierung aufgenommen und übernommen hat. Das war mein Anliegen. Ich finde, auch wenn die Beziehungen manchmal nicht so sind wie sie sein könnten, wenn ein konstruktiver Vorschlag kommt, dann muss man ihn nutzen. Das ist im ganzen Leben so und das soll auch im Landtag und bei den staatstragenden Institutionen wie Regierung und Landtag usw. der Fall sein.
Mit der Frage des Abg. Gerold Büchel nach der Zusammenarbeit mit der Regierung hat er implizit schon gesagt, dass nicht alles zur Freude der Kommission abgelaufen ist. Wir haben tatsächlich nur eine dreiwöchige Frist für eine Stellungnahme vorgegeben. Das stimmt, allerdings hat die Regierung einen 800-köpfigen Apparat hinter sich. Und da sollte es möglich sein, auf die paar Punkte, wo die Regierung betroffen ist, Antwort zu geben. Es ist dann ohne irgendwelche Reaktion - ich muss das jetzt sagen -, ohne irgendwelche Rückmeldung, warum und wieso, die Antwort über den Termin hinaus ausgeblieben. Wir haben der Regierung einen Brief geschrieben und sie gebeten und darauf hingewiesen. Und dann ist die Stellungnahme eingelaufen. Wir haben darauf in der Kommission entschieden, dass wir diese Vorlage nicht auf der Traktandenliste des Mai-Landtages belassen, sondern sie auf den Juni-Landtag verschieben, um die konstruktiven Vorschläge der Regierung noch in die Vorlage einbauen zu können. Wie Sie gesehen haben, sind diese Vorschläge mit einer Ausnahme in die Vorlage eingeflossen. Aber das ist Schnee von gestern und der Landtag ist bemüht, das Verhältnis zur Regierung auf einer Ebene zu pflegen, die zum Vorteil beider Institutionen und letztendlich dann unseres Landes auch ist.
Was die Vernehmlassungsfrist betrifft, so habe ich gerade kürzlich einen Brief des Vorsitzenden der Vorsteherkonferenz gelesen, wo er sich beklagt, dass die Regierung sich notorisch nicht an abgemachte Fristen hält. Aber wie gesagt, von meiner Seite Schwamm drüber. Wir machen das in Zukunft einfach besser.
Angesprochen hat dann der Abg. Peter Hilti die öffentliche Diskussion. Dazu habe ich schon etwas gesagt. Das werden wir sicher im Lichte der Debatte in der Kommission noch ansprechen, ob das dann im Landtagsbüro oder in der öffentlichen Landtagssitzung oder nichtöffentliche Landtagssitzung oder wie auch immer das behandelt wird. Wir werden sicher einen Vorschlag machen, mit dem der Landtag leben kann.
Über das Ziel hinausgeschossen was die Fristen betrifft: Diesbezüglich gab es auch in der Kommission kontroverse Diskussionen. Wir haben uns geeinigt auf das, was wir jetzt vorgeschlagen haben. Ich finde, je mehr Zeit man hat, sich mit einer Sache zu befassen, desto besser. Wobei die Zeit nicht endlos sein kann, sondern man muss auch einmal zu einem Schluss kommen und sich so oder so entscheiden.
Der Abg. Wendelin Lampert hat kritisiert, dass die Stellungnahme der Regierung nicht an die Landtagsabgeordneten automatisch ausgefolgt worden ist. Da hat er Recht und ich entschuldige mich dafür. Wir werden in Zukunft, wenn solche Fälle vorkommen, der Bedienung der Abgeordneten mit Materialien so transparent als möglich nachkommen. Ich weiss nicht, wie viele Abgeordnete sich gemeldet haben, welche die Stellungnahme gewünscht haben, aber wir können sie im Nachhinein, obwohl das natürlich schon zu spät ist, noch zusenden.
Was die Frage des Abg. Gerold Büchel betrifft, ob die Stellungnahme der Regierung öffentlich sein kann bzw. ob man daraus zitieren kann: Aus meiner Sicht habe ich überhaupt nichts dagegen. Die Stellungnahme wurde ja sehr ausgiebig, wie das seinerzeit auch schon im Landtag gewünscht worden ist, sehr ausführlich im Bericht und Antrag ausgeführt, sodass das, was nicht im Bericht und Antrag ist, mehr «das Beigemüse» ist. Sie können diese Stellungnahme nach bestem Wissen und Gewissen und in aller Verantwortung gegenüber dem Landtag verwenden.
Dann hat der Regierungschef sich geäussert. Wie gesagt, möchte ich noch einmal der Regierung für die wirklich konstruktive Stellungnahme danken. Über das Vorfeld habe ich schon gesprochen, das ist für mich kein Thema mehr. Das Anliegen der Gewaltenteilung ist auch dem Landtag ein grosses Anliegen und eine Verpflichtung, wie das in der Verfassung vorgeschrieben ist. Wir werden das sicher noch einmal genauer prüfen, dass das alles klar ist.
Dann komme ich auch noch auf das zurück, was der Abg. Wendelin Lampert betreffend die Verantwortlichkeiten ausgeführt hat. Da bin ich ganz bei Ihnen, dass klar sein soll, wer für was zuständig und verantwortlich ist. Und sollten in der Vorlage hier noch zu grosse Freiräume oder Ermessensspielräume vorhanden sein, werden wir das auf die allfällige 2. Lesung hin dann auch klären.
Wenn ich etwas vergessen habe, bitte ich einfach, sich zu melden.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Ausführungen. Nun, Herr Abg. Beck, Sie haben davon gesprochen, kürzere Wege zu nutezn. Sie haben von Zusammenarbeit gesprochen und Sie haben von Konkurrenzdenken gesprochen. Ich habe die Stellungnahme der Regierung sehr geschätzt. Sie ist sehr klar und ich kann sie in weiten Teilen sehr unterstützen, und ich bin manchmal erstaunt über die Position des Landtags. Der Abg. Wendelin Lampert hat den Art. 16a schon angeführt. Dabei geht es um Informationen durch Amtsstellen oder die Nutzung von jeglichen Ressourcen innerhalb der Verwaltung oder der Regierung. Und da steht - ich zitiere: «Durch diese Bestimmung werden die Amtsstellen zu Dienern zweier Herren, nämlich einerseits der Regierung, wie bisher, und neu auch des Landtags. Dadurch wird die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative komplett aufgelöst. Der Landtag will sich auf diese Art der Dienste der Landesverwaltung als Unterbau der Regierung bedienen, was verfassungsrechtlich unzulässig ist. Der Landtag muss zur Stärkung seiner Stellung und Kompetenzen den eigenen Parlamentsdienst als Verwaltungsunterbau stärken».
Nun, für mich wären als eine Möglichkeit der Zusammenarbeit kürzere Wege durchaus denkbar. Aber die Regierung hat uns mit diesem Schreiben mitgeteilt, dass das unsere Verfassung gar nicht zulässt. Bezüglich Zusammenarbeit oder kurze Wege gehen kann ich bei dieser Ausführung leider nichts finden. Um hier ein Beispiel zu bringen: Zu dieser heutigen Vorlage hatten wir die Frage der Abg. Diana Hilti, und zwar: Ist sie verfassungsmässig?» Wir hatten den Hinweis bzw. die Frage des Regierungschefs: Ist sie legistisch geprüft?» Nein, das ist sie nicht. Die Regierung konnte das bisweilen prüfen. Wir hatten schon vergleichbare Probleme bei Corporate Governance und anderen Vorlagen, und wir haben keine einzige Ressource, um überhaupt dieser Aufgabe nachzukommen. Wenn wir eine Initiative, ein parlamentarisches Werkzeug des Landtags nehmen wollen, ist die einzige Möglichkeit, um diese zu überprüfen, ausser wir haben die Kompetenz in unseren Reihen selbst, ist die einzige Möglichkeit, um dieses zu tun, diese Initiative der Regierung zu überweisen und zu hoffen, dass sie das tut, was der Landtag mit seiner Initiative auch wollte. Und das hat für mich mit Zusammenarbeit herzlich wenig zu tun. Jetzt können Sie mir vorwerfen, ich misstraue der Regierung. Punkt ist einfach der: Wenn die Regierung derselben Meinung ist wie der Landtag, ist das kein Problem. Wenn das nicht der Fall ist, dann können sie tun und lassen was sie wollen. Ich habe es hier drin schon einmal gesagt: Das ist an der ausgestreckten Hand ausgehungert.
Und für mich ist einfach die Frage und da kommen wir auf den Punkt - der Abg. Wendelin Lampert hat es richtig gesagt - Art. 16a ist ein sehr wichtiger Artikel. Die Frage ist für mich einzig und allein: Haben wir die Möglichkeit, gewisse Ressourcen aus der Verwaltung zu verwenden? Dann können wir das über diese Schiene tun - oder haben wir das nicht? Und dann bin ich der Meinung und der Überzeugung, dann müssen wir das selber haben. Nun, wenn wir das selber haben ist die Konsequenz auch klar: Das wird Geld kosten. Dann wird man uns vorhalten, dass wir nicht sparen wollen. Für mich wäre die Konsequenz, dass im selben Mass in der Regierung gespart werden müsste, dass das kostenneutral bleibt. Aber für mich wäre die schlechteste Variante dieser Lösungen, dass es so bleibt wie es ist. Der Landtag hat keinen Zugang auf irgendwelche Ressourcen, die komplett unpolitisch sind, also eine legistische Prüfung, eine verfassungsmässige Prüfung, keinerlei Möglichkeit. Die einzige Möglichkeit ist, wir übergeben eine Initiative der Regierung. Aber das kann es meines Erachtens nicht sein. Die Ausgangslage ist für mich nicht tragbar. Entweder wir können besser zusammenarbeiten, kürzere Weg nutzen, dann haben wir Zugang zu gewissen Ressourcen, oder wir haben gewisse Möglichkeiten in unseren Reihen selbst. Aber einfach zu sagen: Okay, wir überlassen das alles der Regierung, das ist meines Erachtens einfach nicht tragbar.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Sie haben den Art. 16a angesprochen. Dort heisst es: «Bei Bedarf informieren die Amtsstellen über vorgängigen Antrag». Also der Landtag stellt einen Antrag an die Regierung, dass man diese und jene Ressource nutzen kann. Die Regierung kann diesen Antrag natürlich ablehnen. Aber es wird selbstverständlich erwartet, dass das dann auch begründet wird.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte gerade anschliessen an den Abg. Büchel und eben auf den vorauseilenden Gehorsam und die legistischen Mängel, die der Regierungschef ausgeführt hat, hinweisen. Das ist eben genau der Grund, weil wir eben die Ressourcen nicht haben und wir immer zulasten des Landtags gespart haben und das zugunsten der Regierung. Es freut mich dann aber trotzdem, wenn wir dann das Ziel hier erreichen, dass diese Zusammenarbeit gut funktioniert. Und wenn wir dann diese Vorlage jetzt der Regierung zur Stellungnahme übergeben, dann erwarte ich eben von der Regierung auch, dass sie die Situation der Abgeordneten nachvollzieht, dass man eben drei Wochen Zeit hat, um sich in Themen zu befähigen, und wenn man sich dann auch Volksvertreter nennt, sich dann auch diese Meinungen einholen sollte, und in all diesen Schwierigkeiten sich befindet. Also ich erwarte dann auch in dieser Stellungnahme, eben wie man diese Zusammenarbeit optimieren kann. Und dies ist auch dann der Grund, dass sich dann die Abgeordneten äussern und sagen: Wir wollen Gutachten - was gibt es sonst noch für Informationen, mit denen wir uns befähigen können, um gute Diskussionen zu führen? Das ist dann eben das Normalste der Welt. Und das ist der zentrale Punkt. Und ich hoffe dann, dass man dann in der nächsten Stellungnahme eben diese konstruktiven Vorschläge von der Regierung auch noch erhalten wird.
Ich sehe das dann überhaupt nicht so, wie das der Abg. Beck sieht, dass wir hier mit der Regierung eine Konkurrenzsituation haben. Das kann ich dann gar nicht nachvollziehen, sondern es geht wirklich nur darum, um sich selbst befähigen zu können, mitzudiskutieren und für das Land Liechtenstein das Beste zu erreichen. Das ist das Ziel und das muss mit diesem Geschäftsverkehrsgesetz eben erreicht werden. Aber es muss eben auch möglich sein, dass die Abgeordneten sich Spezialisten zuwenden können, und hier raschestmöglich und nicht nur per Internet Informationen einholen können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Vielleicht noch ein kurzes Wort zur legistischen Prüfung: Es ist natürlich möglich, die legistische Prüfung vor oder nach der 1. Lesung durchzuführen. In den 1. Lesungen kommen ja immer auch wieder Vorschläge, die fraglich sind und die auch einer Prüfung bedürfen. Und wir haben uns nun entschieden, das nach der 1. Lesung zu machen. Aber wie gesagt, dass diese Prüfung erfolgen wird, auch was die Verfassungsmässigkeit betrifft, das ist eigentlich klar.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank Ihnen, Herr Präsident, und auch dem Regierungschef für die Ausführungen. Ich nehme wohlwollend zur Kenntnis, dass Sie sagen, das war ein Fehler, dass man diese Stellungnahme dem Landtag nicht zugestellt hat. Dafür bin ich Ihnen dankbar, dass Sie das auch so sehen, denn diese Stellungnahme ist eben schon sehr zentral.
Mir kommt einfach fast so vor, als ob der Landtag sagt: Regierung, hilf uns doch bitte. Der Landtag müsste sich einfach selbst helfen. Er hätte die Kompetenz. Und wenn er sich nicht selbst hilft, dann ist er selbst schuld, wenn er effektiv verhungert.
Der Abg. Gerold Büchel hat genau die entscheidende Passage zitiert auf Seite 7 von 9 zu Art. 16a. Ich lese nur noch den letzten Satz vor, denn der ist der ganz zentrale Satz: Die Regierung sagt dem Landtag: «Der Landtag muss», er kann nicht, er muss, «zur Stärkung seiner Stellung und Kompetenzen den eigenen Parlamentsdienst als Verwaltungsunterbau stärken». Das ist die Position der Regierung. Wer diese Position nicht akzeptiert, der muss der Regierung bei Art. 16a sagen: Wir greifen nun durch auf den Verwaltungsunterbau der Regierung. Und dann kommt eben die Regierung, die sagt wieder: Das ist nicht verfassungskonform, lieber Landtag, ihr müsst den eigenen Unterbau stärken. Und entweder macht der Landtag das jetzt oder er wird halt sein Dasein wie in der Vergangenheit frönen. Das verstehe ich einfach nicht. Und diese Stellungnahme ist eben sehr zentral. Die Regierung hat ihre Position bezogen. Da kann man geteilter Meinung sein, ob das rechtlich so ist oder nicht. Aber das ist ihre Sicht der Dinge. Und der Landtag wird sich nun hier selbst helfen müssen, denn ein Appell an die Regierung, das verstehe ich auch, die Regierung ist das Exekutiv- und nicht das Legislativorgan. Wir müssen uns einfach selbst helfen. Und entweder helfen Sie sich jetzt selbst oder Sie haben das Problem weiterhin. Und die Regierung sagt sehr deutsch und deutlich - man muss sich halt die Stellungnahmen organisieren, man muss sie lesen. Der Abg. Gerold Büchel hat es bereits auf den Punkt gebracht - die Idee des Abg. Jürgen Beck wäre schon gut, die gegenseitige Infrastruktur nützen, nur da sagt die Regierung: Njet, gibt es nicht. Und Sie sind in dieser Kommission. Ich nehme an, Sie haben diese Stellungnahme gelesen. Von dem gehe ich jetzt einmal aus. Dann ist die Position der Regierung jetzt klar. Entweder sagt man: Liebe Regierung, diese Position ist falsch, und sonst sagt man: Nein, die Regierung hat Recht, und dann wird der Landtag seinen Unterbau stärken müssen und sonst muss er aufhören zu jammern. Ganz einfach, so ist es.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Also in diesem Falle jammert der Landtag auch nicht. Ich bin, was das Selbstbewusstsein des Landtags betrifft, ganz mit Ihnen. Es liegt in unserer Hand, hier entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Ich erwähne noch einmal, dass auf Antrag des Landtags der Zugriff auf die Verwaltung geschehen kann. Bei anderen Parlamenten ist das gang und gäbe. Nicht bei allen, aber bei anderen Parlamenten. Und darum müssen wir einfach im Rahmen der Möglichkeiten die besten Möglichkeiten für uns suchen.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Wenn der Abg. Manfred Batliner davon redet, dass ich gesagt hätte, wir hätten eine Konkurrenzsituation, dann hat er etwas falsch verstanden. Hören Sie doch den Abgeordneten Lampert und Büchel zu. Hören Sie dem Regierungschef zu. Da hören Sie etwas von Konkurrenzsituation. Ich bin genau der, der der Meinung ist, das hat ja der Abg. Wendelin Lampert bestätigt, der es anders sieht. Und da haben Sie Recht. Selbstvertrauen vom Landtag. Wo sind wir denn jetzt hingekommen? Was eigentlich normal und logisch wäre machen wir wieder Diskussionen bis zum St. Nimmerleinstag. Verhalten wir uns mit einem gesunden, normalen Menschenverstand. Wo sind wir denn bereits hingekommen? Was soll denn das? Wir sind ein kleines Land - ich wiederhole mich jetzt nochmals, vielleicht haben es nicht alle gehört - wir sind ein kleines Land, das auf die Ressourcen angewiesen ist. Wir versuchen, Brücken zu bauen. Der Herr Landtagspräsident hat vorhin eine goldene Brücke gebaut. Und was passiert? Man versucht, hüben und drüben irgendwie eine Situation zu schaffen, in der man behaupten kann: Es gibt halt doch eine Konkurrenzsituation, und wenn wir jetzt nicht handeln, überlassen wir das halt der Regierung.
Schauen Sie doch einmal ein wenig in die Vergangenheit zurück. Wir können nur miteinander existieren, wenn alle Gewalten miteinander arbeiten. Da schliesse ich das Fürstenhaus ein, da schliesse ich die Gerichtsbarkeit ein, da schliesse ich die Regierung ein und da schliesse ich den Landtag mit ein. Ich habe von gesundem Selbstvertrauen gesprochen. Und wenn jetzt die Regierung einfach in einer Stellungnahme sagt, es sei verfassungswidrig, auf die Ressourcen der Regierung zurückzugreifen, dann hat der Abg. Wendelin Lampert vollkommen Recht, dann fragen wir die Regierung: Was soll das denn? Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was macht das für einen Sinn, wenn wir einen Rechtsdienst parallel aufbauen wollen? Was soll das denn? Vielleicht können Sie sich erinnern, ich habe schon einmal von einer Parallelstruktur in einer Landtagssitzung gesprochen, warum sollen wir das? Benehmen wir uns so, wie es für normale Menschen üblich ist, wie es für Parlamentarier üblich ist. Dann müssen wir uns nicht gegenseitig an den Kopf schmeissen, wer nun die Verantwortlichkeiten hat. Ich sage Ihnen, wer die Verantwortlichkeiten hat, Herr Abg. Lampert. Der Landtag, die Volksvertretung, hat die Verantwortung zu tragen. Und wenn uns die Regierung etwas vorlegt und wir sind der Meinung, es ist nicht richtig, dann haben wir die Verantwortung, das zu sagen. Aber ich habe vorhin auch davon gesprochen, dass der Landtag in seinem Selbstverständnis, in seinem Selbstvertrauen, manchmal sehr schwächelt. Und das ist eigentlich unser Problem. Wir verschieben Verantwortlichkeiten sehr gerne an die Regierung. Und wenn die Regierung nicht funktioniert, wie wir das wollen, dann sagen wir: Liebe Regierung, ihr habt das falsch gemacht.
Ich verstehe teilweise die Meinung der Regierung und des Regierungschefs, dass sie bzw. er zu solchen Stellungnahmen kommt. Ich persönlich aber als Abgeordneter fühle mich sehr betroffen, wenn man so mit dem Gremium Landtag umgeht. Und das möchte ich verhindern. Und seien Sie doch auch ehrlich und versuchen Sie doch, diese Situation zu bereinigen, versuchen wir, diese Brücke zu gehen, die der Herr Landtagspräsident gebaut hat. Machen wir gemeinsam etwas vorwärts. Und ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das, was wir hier geschrieben haben, ja existiert. Sie tun jetzt so, als wie wenn das etwas Neues wäre. Kleinigkeiten sind festgelegt. Wir haben Normalitäten auf Papier gebracht. Sie kennen ISO-Systeme. Da macht man genau dasselbe. Da geht man her, nimmt eine gute Firma und schreibt das auf, was eigentlich gut ist. Dasselbe gilt für die Geschäftsordnung des Landtags. Sie ist eigentlich gut. Wenn der Landtag die entsprechende Qualität und das entsprechende Selbstverständnis hätte, dann bräuchten wir solche Dinge gar nicht zu schreiben. Das sage ich Ihnen. Und ich finde es einfach sehr interessant, dass wir uns wieder auf Nebenschauplätze bewegen, wie das in den letzten zwei Tagen manchmal der Fall war. Und das ist für mich ein Zeichen dafür - ich möchte nicht, dass ich Ihnen zu nahe trete -, dass man teilweise die Verantwortung nicht übernehmen will. Ich bin der gleichen Meinung wie der Abg. Wendelin Lampert: Landtag, sei selbstbewusst, Landtag, zeig, was du bist, nämlich die Volksvertretung und nichts anderes. Die Regierung ist Auftragnehmer des Landtags. Und die Regierung muss natürlich ihre Position verteidigen. Aber wenn wir bei jeder Gelegenheit hinstehen und sagen: Die Regierung hat gesagt, die Gesetzesvorlage ist legistisch nicht geprüft, lieber Landtag, gehe doch zuerst einmal her und prüfe das, das ist verfassungswidrig. Wir gehen ja, ohne das zu hinterfragen, schon hin und sagen: Regierung, du hast ja vollkommen Recht. Und Sie haben gesagt, Herr Abg. Gerold Büchel: Die Regierung hat uns gesagt. Das ist dann für uns eine Tatsache oder was meinen Sie denn damit? Sie müssen effektiv hingehen, das selbstbewusst machen.
Ich bin erstaunt, dass ich den Abg. Wendelin Lampert heute so lobe. Sie wissen ja, wir haben das Heu nicht immer auf der gleichen Bühne, aber er hat ja eigentlich genau Recht. Vielleicht hat er zwar das aus einem anderen Blickwinkel gemeint, aber schlussendlich meinen wir dasselbe.
Ganz zum Abschluss, Herr Abg. Gerold Büchel: Nein, wir müssen das nicht selber haben. Nein, wir müssen keine Parallelstrukturen haben. Nein, wir müssen auch nicht irgendwelche Amtsstellen oder Stabsstellen an uns ziehen, weil wir können uns das schlichtweg nicht leisten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich eigentlich nahtlos anschliessen. Ich verwehre mich gegen den Aufbau irgendwelcher Parallelstrukturen. Ein eigener Rechtsdienst ist definitiv der falsche Weg. Ich habe es da wirklich mit dem Abg. Jürgen Beck, der Landtag sollte sich einmal fragen, was er für ein Selbstverständnis hat. Ich höre hier drin etwa 10 Exekutivpolitiker, zwei sind in der Regierung und acht davon sitzen im Landtag und haben das Gefühl, sie müssen jetzt auch exekutiv tätig werden. Das ist nicht unser Job. Wenn ich dann höre, dass wir ja keine Möglichkeit haben, eigene Initiativen zu prüfen: Selbstverständlich haben wir Möglichkeiten. Wir können Gutachten in Auftrag geben, das können wir alles machen. Machen wir doch das, was wir können, und nicht noch Parallelstrukturen aufbauen. Vielleicht führt es dann sogar noch so weit, dass gewisse Leute den Anspruch hätten, dass jeder Abgeordnete noch persönliche Mitarbeiter oder einen Stab haben soll. Also bitte, definitiv nicht. Wir müssen diese Struktur, die über Jahre aufgebaut wurde bei der Regierung, die müssen wir mitnutzen, Brücken bauen, wie es der Landtagspräsident gesagt hat, wie es der Abg. Jürgen Beck gesagt hat.
Und wenn ich dann vom Abg. Manfred Batliner höre, es ist doch das Normalste der Welt, dass wir Gutachten der Regierung kriegen. Nein, das ist es nicht. Wir müssen endlich einmal akzeptieren, was der Unterschied zwischen Exekutivtätigkeit und Legislative ist. Und da bewegen wir uns die letzten zwei, drei Tage ja sowieso in der gleichen Diskussion. Akzeptieren Sie einmal die Rolle, die wir haben und akzeptieren Sie die Rolle, die die Regierung hat. Und wenn man dann einen Vorschlag beim Art. 16a anschaut, der jetzt häufig so interpretiert wird, dass wir Zugriff auf die Ämter haben, was ist das für ein Zugriff? Das sind die Regierungsveranstaltungen, wozu wir ja eingeladen werden. Neu sagt der Landtag: Wir möchten hier eine Veranstaltung haben - und dann kommt die Regierung zu uns. Der Organisator wechselt. Es ist nicht so, dass ich in ein Amt reinspaziere und sage: Gebt mir Akteneinblick. Bitte, bitte, Bäcker bleib bei deinen Brötchen. Und ich sage: Landtag, bitte bleib bei deinen Kompetenzen. Und dort gehören wir hin. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ja, Legislative und Exekutive. Ich glaube, der Landtag hat eine Verantwortung. Das ist, sich halt auch an die Verfassung zu halten oder sonst den Mut zu haben, eine Verfassungsinitiative einzureichen oder was auch immer, wenn er das mit dem Verständnis, das in der Verfassung verankert ist, nicht mehr einverstanden ist. Ich glaube, wir sind schon verpflichtet gerade beim Geschäftsverkehrsgesetz, wo es um die Zusammenarbeit zwischen Legislative und Exekutive geht, uns an die Verfassungsbestimmungen zu halten und uns auch auf unsere Kompetenzen zu besinnen. Ich finde - und das hat sich jetzt im ersten Blick auch in der Diskussion gezeigt - es sehr schwierig, dieses Geschäftsverkehrsgesetz nur zu diskutieren, ohne dass ausser der Kommission die anderen Mitglieder des Landtages den überarbeiteten Entwurf der Geschäftsordnung vor sich haben. Das artet nun in eine Diskussion über die Geschäftsordnung aus, wo wir aber eigentlich nicht wissen, was da neu drinsteht. Das finde ich nicht richtig. Ich denke, eine Massnahme müsste sein, dass zumindest für die 2. Lesung diese Geschäftsordnung vorliegt. Ich bin mir schon bewusst, dass das Verständnis so ist: Zuerst machen wir das Gesetz und dann die Geschäftsordnung, die quasi die Verordnung dazu ist. Aber es macht die Diskussion nicht ganz einfach.
Dann in Bezug auf die Amtsstellen: Da habe ich ein anderes Verständnis zu diesem Art. 16a als der Abg. Peter Hilti, auch aufgrund der Erläuterungen auf den Seiten 12/13. Da geht es um mehr als nur um die Teilnahme an Informationsveranstaltungen. Da geht es darum, dass zuerst ein Antrag an den Landtag gestellt werden muss und dann leitet der Landtagspräsident das weiter, und dann können da direkt bei den Amtsstellen Informationen beschafft werden. Da bewegen wir uns dann schon in einem ganz anderen Kreis. Da habe ich schon Bedenken, ob das noch der Trennung von Legislative und Exekutive entspricht. Ich stelle mir dann auch die Frage, ob die Bestimmung dann alles abdeckt, das gewisse Abgeordnete wollen. Es ist nämlich nur von Amtsstellen die Rede. Was machen wir mit den öffentlichen Unternehmen? Sagen wir dann: Das ist auch eine Amtsstelle? Also der Artikel wirft sicherlich Fragen auf. Ich kann verstehen, dass die Regierung hier sagt: Wir haben verfassungsmässige Bedenken.
Ich glaube, wir haben auch jetzt die Möglichkeit, den Unterbau der Regierung zu nützen. Überweisen wir das der Regierung zu einer Stellungnahme gemäss Art. 10 des bestehenden Geschäftsverkehrsgesetzes. Lassen wir die Regierung diese legistische und verfassungsmässige Prüfung machen. Dann müssen wir uns nur noch entscheiden: Arbeitet die Regierung auch die zusätzlichen Fragen, die in der Debatte auftauchen, gerade auch noch ein oder geht das wieder an die Kommission?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Über die Krux der gleichzeitigen Vorlage Geschäftsverkehrsgesetz, also für die 1. Lesung und der Geschäftsordnung sind wir uns in der Kommission schon bewusst gewesen. Aber wir müssen zuerst das Gesetz entsprechend anpassen, wenn wir die Bestimmungen in der Geschäftordnung dann tatsächlich umsetzen wollen. Sie können natürlich den Antrag stellen, das an die Regierung zu überweisen.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ja, die Abg. Hilti hat das Thema schon ein wenig angezogen. Ich möchte eine Aussage ein wenig korrigieren. Ich habe nicht gesagt, dass wir den Unterbau aufbauen müssen. Ich habe nur gesagt, entweder wir haben die Möglichkeit gewisse Ressourcen, die bestehend sind, zu nutzen, oder wir haben selber die Möglichkeit, das zu tun. Nur beides nicht zu können, ist für mich unbefriedigend. Jetzt hat die Abg. Hilti aus Ihrer Sicht darauf hingewiesen: Können wir die bestehende Infrastruktur nicht nutzen? Und die Abgeordneten Hilti und Beck sagen: Wieso tun wir das nicht? Als kleines Land wollen wir die kurzen Wege nutzen. Und jetzt nochmals: Die Regierung sagt explizit njet, kommt nicht in Frage. Das steht hier im Art. 16a. Lesen Sie den bitte.
Und um jetzt auch nochmals den Kommentar der Abg. Hilti hier in den Kontext zu rücken: Sie sagt, wenn wir dieses Dokument hier legistisch prüfen wollen, dann müssen wir dieses Dokument der Regierung überweisen und sollten ihr bestmöglich auch noch den Auftrag geben, im Lichte der Debatte alles einzuarbeiten. Es gibt keinen Weg - und da möchte ich dann den Landtagspräsidenten fragen, ob dem wirklich so ist - es gibt keinen Weg, dass wir eine legistische Prüfung in der Verwaltung in Auftrag geben. Soweit ich das verstehe - und der Regierungschef als auch der Landtagspräsident dürfen mich gerne korrigieren - wir haben kein Auftragsrecht in der Verwaltung, irgendetwas in Auftrag zu geben. Wir können der Regierung den Auftrag geben, dies zu tun. Und das widerspricht ein wenig meines Erachtens den Ausführungen, die ich von den Abgeordneten Beck und Hilti gehört habe. Wenn wir rein inhaltliche, technische Arbeiten in Auftrag geben wollen, so können wir das heute nicht tun, und soweit ich die Kommission verstehe, wollten sie dies schaffen mit der Schaffung des Art. 16a. Diesen gibt es heute nicht - wohlgemerkt. Und Art. 16a wollte die Kommission neu in das Geschäftsverkehrsgesetz aufnehmen und die Regierung sagt: Kommt nicht in Frage, das ist verfassungswidrig. Und jetzt können Sie mir, Herr Abg. Beck, sagen, ob es jetzt am Landtag oder an mir persönlich liegt, der nicht zusammenarbeiten will, oder ob einfach die Regierung sagt: So funktioniert das nicht.
Die Regierung könnte ja auch sagen: Damit haben wir kein Problem, wenn der Landtag oder das Landtagsbüro gewisse technische Grundlagen direkt nutzen will, sofern der Landtagspräsident dem zustimmt. Aber nein, die Regierung hat zum heutigen Zeitpunkt eine andere Meinung. Sie sehen das in dem Punkt anders. Für mich sind beide Varianten denkbar. Nur ohne Art. 16a haben wir keinerlei Grundlage, irgendeinen Auftrag oder irgendetwas in der Verwaltung in Auftrag zu geben. Das heisst, wenn es darum geht, kurze Wege zu nutzen und zusammenzuarbeiten, dann ist es im Moment die Regierung, die hier nicht bereit ist, Flexibilität zu zeigen. Das heisst, Herr Abg. Beck, richten Sie Ihr Votum doch bitte auch an die Regierung und nicht nur an mich.
Dann wollte ich aufgrund der ersten Wortmeldung nochmals zurückkommen auf den Vorwurf bezüglich der Debatte gestern wegen der Ämterzusammenlegung, dass wir da mitverantwortlich sind. Ich habe kein Problem, Verantwortung mitzutragen. Aber ich habe auch einen Anspruch, und der Anspruch ist für mich relativ einfach: Ich möchte grundsätzliche Unterlagen, um eine Entscheidung mitzutragen, zur Verfügung gestellt bekommen. Und wir hatten uns gestern im Landtag darauf geeinigt und die Regierung hat das so ausgeführt: Was wir entschieden haben ist die Namensgebung und sonst nichts. Eigentlich, dachte ich aber auch, war es im Grundinteresse auch der Regierung und einiger Votanten hier drin, dass auch die organisationsentwickelnde Massnahme - nämlich im Sinne der Ämterzusammenlegung - wenn der Landtag das mitträgt. Nur für das war aus meiner Sicht die Dokumentengrundlage nicht gegeben. Da kann man jetzt auch unterschiedlicher Meinung sein, aber ich habe kein Problem, Verantwortung wahrzunehmen. Aber wenn ich Verantwortung wahrnehmen soll, dann sollte ich die Grundlage dafür haben und die würde ich dann gerne auch kriegen. Und wir haben gestern abschliessend behandelt, das heisst, wenn es um eine organisationsentwickelnde Massnahme geht, dann kann ich das nicht mit gutem Gewissen tragen. Wenn es nur um eine Namensgebung geht, ist es ein anderes Thema. Jetzt weiss ich nicht, was Sie aus dem zusammen lesen. Und wenn Sie sagen, wir müssen da zusammenarbeiten, muss ich sagen, das hätte ein wenig früher beginnen sollen, indem man ein gewisses Unterlagenpaket zur Verfügung gestellt bekommt. Und da sehe ich die Zusammenarbeit in der Regierung nicht immer oder immer weniger. Ich verwehre mich dagegen, dass man mir oder ein paar Votanten vorwirft, wir wollen hier Strukturen und ich weiss nicht was schaffen, wir sollen doch mehr zusammenarbeiten. Das Einzige, was wir gerne hätten, ist, dass wir eine gewisse Grundlage bei gewissen Themen erhalten, damit wir unsere Verantwortung auch mit wahrnehmen können. Und ich denke, dieser Anspruch ist legitim.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Art. 16a sich allein mit der Information befasst. Und die Information bekommt der Landtag auf Antrag an die Regierung. Das heisst, die Verfassung wird in keinster Weise dadurch verletzt. Das wäre das Erste.
Und das Zweite ist: Der Landtag hat auch heute jederzeit die Möglichkeit, der Regierung irgendwelche Aufträge zu erteilen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, da haben Sie Recht, Herr Präsident. Nur, die Welt ist nicht so heil, wie sie hier nun präsentiert wird. Das muss ich gerade dem Abg. Peter Hilti und auch Ihnen, Herr Präsident, sagen. Die Stellungnahme der Regierung sagt es deutsch und deutlich. Da gibt es nichts zu meckern. Wenn diese Aussagen stimmen, die die Regierung hier schriftlich dargelegt hat, dann sagt sie: Dieser Zugriff ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Und wir müssen vielleicht einmal ein wenig in die Vergangenheit, in die Geschichte schauen. Diesen ganzen Arbeitsaufwand hat sich die Kommission und der Landtag nicht umsonst gemacht. Wir haben doch festgestellt: Wir haben ein Problem. Und gerade dieses Informationsbedürfnis und diese Informationen beinhalten für mich auch viel mehr als nur irgendwelche Veranstaltungen. Ich denke mir, die Abg. Diana Hilti hat es schon treffend ausgeführt. Es geht um wesentlich mehr Informationen.
In der Vergangenheit haben wir diese Informationen nicht bekommen. Es ist die ähnliche Debatte wie gestern oder vorgestern bei der Spitalkommission. Die Vergangenheit, die Geschichte, das sind Fakten. Wir haben diese Informationen nicht bekommen und deshalb führen wir nun diesen neuen Art. 16a ein, mit dem wir dann in Zukunft diese Informationen bekommen sollten. Und dann kommen wir zum Art. 16a. Da können Sie, Herr Präsident, dann einen Antrag stellen an die Regierung. Und was darf die Regierung mit Anträgen machen? Sie kann die Anträge ablehnen. Dann haben wir die Informationen wieder nicht und die Regierung schreibt es und deshalb wäre diese Stellungnahme sehr zentral gewesen und ist es noch. Die Regierung sagt heute schon: Lieber Landtag, diese Vorgehensweise ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, bau deinen Unterbau, lieber Landtag, selbst aus, wenn du solche Informationen wünschst. Und das ist einfach die Position der Regierung und damit sind die Fakten oder die Fronten auch schon klar bezogen. Die Regierung wird sagen: Nein, Landtag, du erhälst diese Informationen nicht, wir haben es dir ja bereits damals geschrieben in der Stellungnahme, du hälst dich nicht an die Verfassung, bau deinen Unterbau selbst aus.
Ich bin auch nicht erpicht, dass wir hier nun diesen Unterbau so ausbauen müssen, aber wenn man der Regierung Recht gibt und sagt, wir dürfen hier die Gewaltenteilung nicht reduzieren oder in die Gewaltenteilung eingreifen, dann werden wir unseren Unterbau stärken müssen oder wir leben mit der Situation wie sie heute ist. Und zumindest für mich persönlich ist diese Situation nicht glücklich und ich denke mir, hier sollte man doch dem Landtag eben auch die Grundlagen geben, um seine Entscheidungen zielführend zu fällen. Damit sind wir wieder beim Punkt der Verantwortlichkeiten. Es ist schon sehr zentral, dass der Landtag Informationen hat, damit er auch eine Basis für seine Entscheidungen hat. Und deshalb, wenn man der Regierung Recht gibt, dann werden wir den Unterbau stärken müssen. Und wie gesagt, der Art. 16a löst für mich das Problem nicht, und spätestens, wenn man die Stellungnahme der Regierung gelesen hat, weiss man, die Regierung sagt heute schon: Lieber Landtag, dieser Art. 16a ist verfassungsrechtlich unzulässig. Das steht in dieser Stellungnahme. Deshalb wäre diese Stellungnahme auch sehr zentral gewesen. Aber ich bin dankbar, das Kommissionsmitglied Jürgen Beck hat die Stellungnahme sicherlich gelesen. Insofern muss ich sagen, die Regierung sagt heute schon: Art. 16a wird nicht funktionieren. Auf jeden Fall nicht in dem Sinn, wie sich der Landtag dieses Informationsbedürfnis vorstellt. Die Regierung spielt mit offenen Karten und der Landtag, denke ich mir, hat die Grundlagen. Und entweder handelt er und sonst ist er selbst schuld.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag wird handeln. Noch einmal zur Verfassungsmässigkeit: «Nur», weil das in der Stellungnahme der Regierung steht, dass es nicht verfassungsgemäss sei; das sind nicht die zehn Gebote. Meines Erachtens steht im Art. 16a «auf vorgängigen Antrag». Die Regierung kann den Antrag ablehnen und muss dazu eine Begründung abgeben. Der Landtag kann der Regierung selbstverständlich auch jederzeit Aufträge usw. erteilen. Ich begreife schon, was Sie ansprechen und ich gebe Ihnen gewissermassen in vielen Bereichen auch Recht. Ich bin auch dafür, dass der Unterbau gestärkt wird. Das ist ein Muss für die Zukunft, sonst bleibt der Landtag irgendwann einmal auf der Strecke, wenn man den Unterbau nicht entsprechend verstärkt. Die Frage ist einfach, in welchem Masse und ob wir nicht den alt-liechtensteinischen Pragmatismus, der uns immer ausgezeichnet hat, mehr zum Leben erwecken und dass hier die Zusammenarbeit im positiven Sinne einfach vermehrt gesucht werden muss.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Mittlerweile wird mir auch klar, dass wir vom Art. 16a ein komplett unterschiedliches Verständnis haben, Herr Abg. Wendelin Lampert. Sie interpretieren ihn so, dass Sie danach Zugriff beantragen können auf das hinterste und letzte Dokument der Ämter. Dagegen verwehre ich mich. Das ist nicht der richtige Weg. Ämter unterstehen der Regierung und da ist die Regierung verantwortlich. Ich interpretiere ihn so, dass der Landtag bei der Traktandierung feststellt - ich nehme an im Landtagsbüro oder neu im Präsidium - da kommt eine dicke Vorlage auf uns zu, die eine entsprechende Tragweite hat, zum Beispiel das gestern gelesene AIFM-G, und jetzt entscheidet das Landtagspräsidium: Da, liebe Regierung, da möchten wir von den direkten Fachexperten informiert werden. Das ist doch der Charakter von diesem Art. 16a. Das ist mein Verständnis und nicht, dass ich nachher beim Landtagspräsidenten als Einzelperson beantragen kann, ich möchte einmal ins Amt für Wald und Natur und möchte da alle Akten sehen, die da ausgehandelt wurden. Das ist doch nicht unser Selbstverständnis. Und ob diese Informationsveranstaltung von der Regierung organisiert wird oder neu über das Landtagssekretariat auf Antrag des Landtagspräsidiums, ich denke, das ist in unserer Hand und das ist das Verständnis, das ich von diesem Art. 16a habe. Ich denke, das ist verfassungsmässig sicher in Ordnung.
Wo ich der Regierung sicher Recht gebe, wenn es das Verständnis ist, dass man nachher Zugriff auf Akten, auf Details hat, die der Meinungsbildung der Regierung zudienen, da kann ich die Regierung nur in ihrer Stellungnahme unterstützen. Aber das ist auch nicht das, was ich möchte, überhaupt nicht. Aber ich möchte eine Möglichkeit haben, dass wir von uns aus sagen können: Liebe Regierung, da bringst du uns Fachexperten, da bringst du eure Ämter, die uns informieren aus erster Hand, wenn eine Gesetzesvorlage dementsprechend einen Gehalt hat. Wie gesagt, wenn wir diese unterschiedlichen Sichtweisen von diesen Informationsveranstaltungen oder eben Zugriffen auf Ämter haben, dann erklärt sich auch die Haltung hier drin. Aber wie gesagt, meine Haltung ist klar. Ich möchte das rein auf Informationsveranstaltungen beziehen, die wir beantragen, wir veranschlagen und wir organisieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Sie haben das absolut richtig verstanden, Herr Abg. Peter Hilti. Hier versucht man doch wirklich aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. Ich habe vorhin von gesundem Menschenverstand gesprochen. Es geht darum, das Normale, das Logische so umzusetzen, dass es zum Vorteil von uns und anderer reicht. Es geht nicht darum, jede geheime Notiz irgendwo aus einer Schublade hervorzukramen und unangemeldet in einem Amt zu erscheinen und den Amtsleiter zu verhören. Das war ja gar nie die Intention dieser Geschichte. Also hier ist ein total falsches Verständnis vorhanden. Der Landtagspräsident hat es ja sehr stark relativiert und er hat ja ganz klar gesagt, was die Intention von diesem Gesetz ist. Und wenn Sie nun so viel Wert auf den Kommentar der Regierung über diesen Art. 16a legen, da bin ich schon erstaunt über Ihre Obrigkeitsgläubigkeit. Das ist ja schon fast devot, was Sie hier betreiben, wenn Sie sagen, das was die Regierung sagt, das ist Ihre Ansicht. Das ist eine Ansicht, die man teilen kann oder auch nicht. Meiner Ansicht nach tangiert - so wie dieser Artikel geschrieben ist - tangiert er die Verfassung nicht. Ich verstehe, dass die Regierung mit der so genannten - entschuldigen Sie den Ausdruck - mit der grossen Kelle anrichtet. Das verstehe ich doch. Ich würde auch meine Dinge verteidigen so weit es geht. Aber um das geht es gar nicht. Da teile ich die Ansicht des Abg. Peter Hilti.
Eigentlich hat mir der Ausdruck des Landtagspräsidenten am besten gefallen. Es sind nicht die zehn Gebote, nur weil die Regierung etwas sagt. Das hat etwas mit Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen zu tun. Was mich nun aber wirklich interessieren würde und verzeihen Sie mir bitte, Frau Abg. Wohlwend, Sie sind auch Mitglied dieser Kommission und soviel ich weiss, haben Sie ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen. Mich würde doch wirklich interessieren, wie Sie zu dieser Vorlage stehen, die wir ja gemeinsam erarbeitet haben. Das würde mich wirklich interessieren. Weil ich gehe davon aus, dass Sie unsere Ansicht teilen und ich möchte gerne Ihre Meinung dazu hören. Mir könnte man ja vorwerfen, ich hätte von Recht relativ wenig Ahnung, aber das können Sie ja sicher entkräften, weil Sie sind sicher die Fachexpertin, was das angeht. Das reicht fürs Erste.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Vielleicht kurz: Es wird immer von der legistischen Prüfung und Verfassungsmässigkeit gesprochen. Ich finde, sofern die 1. Lesung durchgeführt wird, können wir immer noch Antrag stellen oder beschliessen, dass die Vorlage an die Regierung zur legistischen Prüfung und zur Prüfung der Verfassungsmässigkeit überwiesen wird. Das ist doch ganz üblich und wird auch ab und zu so gemacht. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine inhaltliche Frage: Und zwar schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme zur Teilrevision dieses Geschäftsverkehrsgesetzes, dass der Landtag es unterlässt, im eigenen Wirkungsbereich nachhaltige Massnahmen zur Effizienzsteigerng vorzuschlagen. Und da würde mich interessieren, um was es sich dabei handelt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Nur noch kurz: Der Abg. Peter Hilti hat davon gesprochen, dass es darum geht, dass wir direkt bei den Ämtern Informationsveranstaltungen erhalten. Die Erläuterungen auf den Seiten 12 und 13 zum Art. 16a sprechen einfach ganz eine andere Sprache als das Verständnis, das jetzt dazu geäussert wurde. Wenn dann zugleich von gesundem Menschenverstand gesprochen wird, dann kann ich nicht verstehen, wenn das das Verständnis sein soll dieses Artikels, dass wir dafür überhaupt einen Artikel brauchen. Denn ich denke, die Regierung hat sich in der Vergangenheit noch nie dagegen gewehrt, dass es direkt eine Informationsveranstaltung für die Abgeordneten gibt. Im Gegenteil, die Regierung hat uns schon sehr viele Informationsveranstaltungen zu Gesetzesvorlagen angeboten, die wir von unserer Seite nicht genützt haben. Also dann müssen wir dann dort auch den gesunden Menschenverstand und nicht die Konkurrenzsituation walten lassen, sondern das als Selbstverständlichkeit anschauen, dass die Regierung das auch von sich aus macht, weil sie ja auch ein Interesse hat, dass zur Vorlage, die sie einbringt, die Informationen vorhanden sind. Aber die Erläuterungen auf Seite 12 und 13 sprechen einfach eine ganz andere Sprache.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Der Regierung ist es selbstverständlich unbenommen, jederzeit Informationsveranstaltungen zu machen und dem Landtag entsprechende Informationen zu übermitteln. Aber der Landtag muss auch die Möglichkeit haben, Informationen, die er nicht hat, zu bekommen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Anscheinend wird der Begriff «Information» sehr unterschiedlich interpretiert. Die Regierung hat ihre Interpretation klar kundgetan in der Stellungnahme. Diese Interpretation geht nach meinem Dafürhalten wesentlich weiter als es gerade von den Abgeordneten Beck und Hilti dargetan wurde. Also die Regierung geht davon aus, es ist mehr zu liefern. Und die Abg. Diana Hilti hat es bereits ausgeführt. Auf Seite 12 wird von einschlägigen Berichten gesprochen. Ich nehme an, der einschlägige Bericht ist nicht der Bericht und Antrag, weil den kann jedermann in diesem Land auf der ganzen Welt im Internet herunteladen. Das ist keine zusätzliche Information. Dann frage ich mich schon auch: Wenn man sowieso keine zusätzlichen Informationen erhält, dann können wir den Art. 16a auch streichen. Da habe ich es mit der Abg. Diana Hilti. Und die Regierung geht ganz klar von einem anderen Informationsbedürfnis aus. Das müssen wir wohl oder übel noch klären.
Ein Punkt, der mir auch aufgefallen ist, Herr Präsident, Sie sprechen von den zehn Geboten. Diese Position schätze ich auch sehr, wenn Sie sagen, es sind nicht immer die zehn Gebote, die die Regierung hier gerade in ihrer Bibel kundgetan hat. Das vermisse ich zwar ab und zu sonst, aber das finde ich eine gute Einstellung. Dann bin ich aber auch überzeugt, dass der Landtag auf die 2. Lesung ein verfassungsrechtliches Gutachten erstellen lassen wird zu dieser Fragestellung. Und der Landtag, nicht die Regierung, wird dieses verfassungsrechtliche Gutachten in Auftrag geben. Damit wir diese Position dann ein für alle Mal geklärt haben und es dann nicht in Zukunft heisst: Lieber Landtag, du hast ja eine Stellungnahme bekommen, leider hast du keine Gegenposition bezogen, du erhälst keine Informationen.
Das hätte ich dann gerne geregelt auf die 2. Lesung, dass hier Fakten geschaffen werden und nicht wieder irgendwelche Vermutungen in den Raum gestellt werden. Das hätte ich dann gerne von einem Verfassungsrechtler geklärt und natürlich auch den Begriff «Informationen». Ich gehe von zusätzlichen Informationen aus. Ansonsten kann man sich diese Debatte ersparen, denn dann brauchen wir den Artikel nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da kann ich Ihnen, was dieses Gutachten oder die verfassungsmässige Überprüfung betrifft, vollkommen Recht geben. Wir möchten auf die 2. Lesung eine rechtlich und verfassungsmässig hieb- und stichfeste Vorlage hier haben. Das ist klar und wir werden die Anregung sehr gerne aufnehmen.
Was die Information betrifft, so verstehe ich darunter schon zusätzliche Informationen, die der Landtag wünscht und auch bekommen soll. Da muss er seine Möglichkeiten ausschöpfen und dass man nicht nur wartet, ob was kommt, sondern dass man sich Dinge, die man braucht, holt. Wie gesagt, auf Antrag an die Regierung, und die Regierung kann das ablehnen, aber nur mit Begründung.
Man muss auch noch in einem Nebensatz erwähnen, dass Art. 16a nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen ist, dass die Regierung manchmal einen Tag vor der Landtagssitzung Informationsveranstaltungen gemacht hat über sehr relevante und sehr wichtige und sehr komplexe Themen. Und das geht eigentlich nicht. Es ist ja erfreulich, dass solche Veranstaltungen gemacht werden, aber nicht am Abend vor der Landtagssitzung. Dann ist es einfach ein bisschen spät. Damit gebe ich das Wort meinem Kommissionskollegen Abg. Rainer Gopp.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte gleich anknüpfen an die letzten Worten des Landtagspräsidenten. Das ist, glaube ich, genau der Punkt, was diesen Art. 16a betrifft. Übrigens finde ich es interessant. Es scheint der einzige Punkt zu sein in dieser Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes, der relevant zu sein scheint. Es geht genau um die Intention: Wer sendet Informationen und wer erhält Informationen bei diesem Art.16a? Die Informationsveranstaltungen habe ich zweimal besucht, nachher nicht mehr. Zwei, drei Tage vor dem Landtag, die bringen nichts. Ich bin auch froh, dass es die jetzt, glaube ich, nicht mehr gibt, weil die bringen wirklich nichts mehr. Und dort sendet die Regierung. Die Intention in diesem Artikel, wie der Landtagspräsident schon gesagt hat, ist eine umgekehrte. Die Intention ist, dass der Landtag auch fragen kann, wenn ihn Fragen beschäftigen bezüglich einer Vorlage oder eines Themas, das präsent ist. Und diese Möglichkeit soll dieser Art. 16a bieten. Aber die Diskussion zu diesem Punkt ist meiner Ansicht nach erschöpft. Die Regierung ist der Ansicht, dass dieser Punkt verfassungswidrig ist. Die Kommission und der Landtagspräsident sind der Ansicht, dass er nicht verfassungswidrig ist. Der Landtagspräsident hat es auch gesagt, nach der 1. Lesung soll dies überprüft werden, ob dieser verfassungswidrig ist. Ich sehe das entspannt. Wenn er es ist, werden wir ihn streichen müssen, wenn er es nicht ist, werden wir ihn unter Umständen drin lassen. Ganz einfach. Ich empfehle, dies ein bisschen gelassener zu sehen, das zu lesen und dann einer Verfassungsüberprüfung zu übergeben.
Wie gesagt, nur weil eine der beiden Seiten das Gefühl hat, er ist verfassungswidrig, und die andere Seite hat das Gefühl, er ist es nicht, dann kennen wir die Wahrheit nicht, dann müssen wir sie prüfen lassen. Und das sollten wir tun.
Zu einem zweiten Punkt, der schon vor geraumer Zeit einige Male angesprochen wurde: Der Landtagspräsident hat es auch gesagt, bezüglich der Geschäftsordnung gab es kontroverse Diskussionen, wie da das richtige Vorgehen ist. Hier ist es für die Kommission sicherlich wichtig, dass wir wissen, wie der Landtag die Behandlung der Geschäftsordnung wünscht. Das ist für die Kommission sicherlich wichtig, damit das dann auch richtig gemacht werden kann.
Und dann muss ich doch noch meinem Kommissionskollegen Jürgen Beck in einem Punkt widersprechen. Ich habe das gestern beim gleichen Ausdruck auch schon getan, und zwar beim Ausdruck «Parallelstrukturen». Ich glaube, das war von keinem von uns die Intention. Ich glaube, auch der Abg. Gerold Büchel hat das anders gemeint. Es ging darum und Sie können sich erinnern, vor gut zwei, zweieinhalb Jahren haben wir das auch in der Kommission diskutiert. Es ging um die Ressourcen des Landtags, wie es jetzt auch die Regierung dem Landtag vorschlägt, dass er das endlich mal tun soll, sich eigene Ressourcen zu beschaffen. Das haben wir in der Kommission diskutiert. Das wurde hier drinnen auch schon des Öfteren diskutiert. Und es ging, glaube ich, nicht darum, eigene legistische Abteilungen aufzubauen und dergleichen. Das wäre auch nach meiner Ansicht ziemlich sinnlos. Es geht um Manpower und da möchte ich einfach noch anfügen, ich möchte das jetzt trotzdem nochmals einfach anführen: Wenn wir dann über das diskutieren, lassen Sie uns bitte auch über die Spitze des Landtags diskutieren, über das Präsidium, ob wir hier noch zeitgemäss unterwegs sind. Ich weiss, Herr Abg. Beck, wir beide sind hier nicht gleicher Meinung, aber ich werde das dann zu gegebener Zeit wieder einbringen, weil ich persönlich zutiefst überzeugt bin, dass wir hier mit der Führung des Landtags mit einem 100-Prozent-Milizsystem nicht mehr zeitgemäss unterwegs sind. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich gebe dem Abg. Gopp Recht. Zu Art. 16a wurde bereits einiges, wenn nicht alles gesagt. Es ist aber nicht so, dass es das einzige Thema ist, das in dieser Vorlage meines Erachtens diskussionswürdig ist. Im Wesentlichen gibt es zwei Punkte: Das eine ist bezüglich der Informationen. Hier haben genügend gesprochen. Was ich allerdings auch schon ausgeführt habe, ist ein zweites Thema, das ist Manpower-Unterstützung, wenn es um technische Abklärungen geht. Und hier können wir dann unter Art. 10 diese Diskussion nochmals führen. Wir können sie eben nicht wirklich führen, weil der wieder rausgefallen ist, Art. 10a. Hier ging es um die Vorprüfung der Initiative. Nun, meine Damen und Herren Abgeordnete, ich weiss nicht, wer in der Legislatur bereits eine Initiative einmal gemacht hat und diese im Landtag und vor allem mit der Regierung debattieren durfte. Ganz so trivial ist es nicht, weil es relativ viele formal-juristische Diskussionen dazu gibt, wenn man inhaltlich nicht derselben Meinung ist. Nun, der Art. 10a, der hier bei der ersten Variante noch vorhanden war und auf den im Schreiben der Regierung auch Bezug genommen wurde, bei diesem Artikel ging es darum, dass der Landtag die Möglichkeit gehabt hätte, eine Initiative, bevor sie in den Landtag kommt, beim Rechtsdienst legistisch zu prüfen. Die Regierung verweist dann aber darauf, dass das in der Form nicht möglich ist aus verfassungsmässigen Überlegungen - ich kann der Regierung in dem Punkt auch Recht geben -, dass die einzige Möglichkeit wäre, eine Vorprüfung durch das Ressort Inneres, sprich über die Regierung, eine allfällige Unterstützung zu ermöglichen. Das heisst, wenn ich eine Initiative als Landtag einbringen will und bevor ich die Initiative in den Landtag bringe, kann ich das Ressort Inneres - ich weiss nicht per Landtagsbeschluss oder wie auch immer - ohne inhaltlich zu debattieren, beauftragen diese Initiative legistisch zu prüfen. Und ich weiss nicht, ob das jetzt Pragmatismus ist oder nicht. Aber so, wie die Regierung das ausführt, würde der Modus Operandi bedeuten, eine Gruppe von Landtagsabgeordneten würde eine Initiative einbringen und hätte diese, bevor sie sie in den Landtag bringt, legistisch geprüft und verfassungsmässig geprüft, dann müsste sie zuerst in den Landtag kommen und sagen, wir haben hier eine Initiative, wir würden gerne die Regierung, im Speziellen das Ressort Inneres, beauftragen, den Rechtsdienst zu beauftragen, diese Initiative legistisch und verfassungsmässig zu prüfen. Und ich weiss jetzt nicht, ob das dieser angesprochene Pragmatismus ist oder nicht. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass man das so machen muss. Mir war das am Anfang nicht klar. Ich weiss nur, wenn wir wieder eine Initiative vielleicht mal starten wollen, dann müsste ich, bevor ich die inhaltlich mit jemandem diskutieren will, sie hier einbringen und sagen: Geschätzte Regierung, könnten Sie bitte noch die technisch notwendigen legistischen Prüfungen durchführen, damit wir dann die Initiative hier in den Landtag bringen können. Ansonsten bringen wir eine Initiative hier in den Landtag, wo wir darauf hingewiesen werden, dass sie legistisch sehr mangelhaft, wie heute auch schon ausgeführt, in den Landtag gekommen ist und das ist ja auch nicht immer gewünscht. Die Konsequenz war, der Art. 10a ist in der vorliegenden Fassung leider nicht mehr drin. Das heisst, ich weiss nicht wie man im Moment eine legistische Prüfung durchführen könnte, ausser ich lasse das extern vergeben über den Landtag, was ja auch nichts kostet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Vielleicht kann ich noch erwähnen, dass die Bestimmung, die Sie ansprechen, jetzt unter Art. 9a in der Vorlage an sich drin ist. Ist einfach Art. 9a und nicht mehr 10a.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für den Hinweis. Ich werde das prüfen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Noch zwei, drei Bemerkungen meinerseits. Es gibt schon noch mehr Themen, die hier besprochen werden können, aber das werde ich dann bei der Lesung machen. Es ist die «Aktuelle Stunde»: Damit habe ich grosse Bedenken meinerseits. Kleine Anfragen eine Minute, da habe ich auch meine Anmerkungen zu machen. Und dann die Fristen über die Motionen und Postulate auch da wede ich dann meine Anmerkungen machen. Das aber dann bei der Lesung.
Dann noch zum Art. 16a, der jetzt hier so viele Male Thema war. Hier habe ich eine grundlegend komplett andere Haltung. Für mich kommt das gar nicht in Frage so etwas, und zwar aus einem Grund: Es kann nicht angehen, dass der Landtag Amtsstellen direkt kontaktiert. Weil die politische Verantwortung hat die Regierung und nicht die Amtsstelle und das sind zwei wesentliche Unterschiede meines Erachtens. Der Landtag kann die Regierung beauftragen oder kann mit der Regierung zusammen über Themen sprechen, aber dass der Landtag auf Amtsstellen zugreifen könnte oder will oder soll, die haben keine politische Verantwortung. Die Verantwortung hat die Regierung, einzig und allein die Regierung, und wir können da ja oder nein sagen. Und wie wir zu Informationen kommen, das ist die Sache des Landtages, wo man der Regierung glaubt oder eben nicht glaubt oder ob dann der Landtag eigene Gutachten in Auftrag gibt, wo sie gewisse Sachverhalte klären können. Das kann der Landtag heute schon. Und für das brauchen wir nichts. Das können wir heute schon. Der Landtag kann Experten beauftragen, Sachverhalte zu klären und darzulegen. Ob das Experten der Regierung sind, was ich wünschen würde, weil das sind die Synergien, die hier genutzt werden müssen, das glaube ich, da haben wir einen «Knatsch» in gewissen Ressorts vielleicht. Aber das wäre eben das, wo ich den Glauben nicht verloren habe und auch nicht verlieren werde und auch das Vertrauen habe, dass diese Achse spielt und auch in Zukunft spielt und dafür brauche ich keinen eigenen Artikel.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich weise einfach nochmals darauf hin, dass es auf Antrag des Landtagspräsidiums geschieht.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Ich hake gerade beim letzten Votum des Abg. Kindle und Ihrem Kommentar dazu ein. Genauso habe ich das gesehen und haben es, glaube ich, auch die Kollegen in unserer Kommission gesehen, dass wir über Antrag des Landtagspräsidiums an die Regierung auf das Wissen der Amtsstelle zugreifen können, dass Synergien genutzt werden, dass wir ein pragmatisches Vorgehen haben und dass wir die Chance dieser kurzen Wege nutzen. Und es ist auch zu sagen - durch die Blume haben das meine Kollegen schon hier vorgebracht und das sage ich vielleicht jetzt weniger elegant - wir waren in der Kommission einig, dass wir uns intern verbessern und stärken müssen, um dann auch nach aussen als Staatsgewalt wahrgenommen zu werden. Und ich denke, in der letzten Legislatur vor allem haben wir mitunter mit dem guten Willen der Regierung Probleme gehabt hier im Landtag und schliesslich kommt es doch auf den guten Willen von beiden Seiten an, um eine Zusammenarbeit zum Wohl des Landes erreichen zu können. Und wenn jetzt Elmar Kindle sagt, das muss doch gar nicht geschrieben werden, das setze ich als normal und selbstverständlich voraus, dann gebe ich ihm Recht, aber die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass es nicht selbstverständlich ist. Und gerade deswegen haben wir in der Geschäftsordnungsreform-Kommission, die sich jetzt eben auch mit dem Geschäftsverkehrsgesetz befasst hat, beschlossen, das in Worte zu fassen, was wir erwarten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für dieses Votum. Ich bin völlig einverstanden.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich versuche, das weniger emotional darzulegen. Es gibt einfach drei Bereiche, die seit Jahren bekannt sind, die einer Reform bedürfen: Regierung, Landtag und dann die Zusammenarbeit. Drei Bereiche. Die Regierungsreform ist vorbereitet, die haben wir miteinander diskutiert. Landtagsreform war offensichtlich vorbereitet mit der Geschäftsordnung, die hat ihre Wege wieder offensichtlich in - ich sage es jetzt einmal - in eine Schublade gefunden. Jetzt geht es um die Zusammenarbeit. Meines Erachtens wäre es einfacher, wenn wir wüssten, was der Landtag für sich selber beansprucht, was er selber für sich machen müsste. Das wäre meines Erachtens auch der konsequente und richtige Weg. Dann haben wir die beiden Pfeiler: Die Regierung weiss, was sie will in der Organisation, der Landtag weiss, was er will in der Organisation und dann regeln wir die Zusammenarbeit. Jetzt macht man zunächst die Brücke, ohne dass wir wissen, was der Landtag am Ende des Tages mit sich selber macht. Was die Geschäftsordnung betrifft weiss ich nicht, wo die gelandet ist. Ich weiss auch nicht, was mit der passiert. Ich nehme auch nicht an, dass der gesamte Landtag weiss, was mit dieser Geschäftsordnung passiert.
Nun gut, wir haben die heutige Situation, dass es eine Abänderung des Geschäftsverkehrsgesetzes geben soll. Die Prämisse - der Landtagspräsident hat es ausgeführt - keine Änderung der Verfassung. Das muss man akzeptieren. Das muss man aber auch dann prüfen, wenn man Änderungen will. Und ich halte nichts davon, nachträgliche Prüfung einer Verfassungsmässigkeit zu machen. Also das ist ein seltsames Vorgehen. Wenn die Regierung mit einem Bericht und Antrag kommt und sagt, ja lesen Sie mal, treten Sie mal ein und wir prüfen dann nachträglich, ob die verfassungsmässig ist, das, mit Verlaub, finde ich für einen Gesetzgeber ein gewagtes Vorgehen. Das, glaube ich, dürfen Sie nicht machen. Sie dürften dann nicht heute darauf eintreten und sagen, ja, dann prüfen wir jetzt nachträglich, ob diese Vorlage überhaupt verfassungsmässig ist. Also wir sind davon ausgegangen, obwohl wir in diesem Bericht nichts gelesen haben, dass Sie diese Prüfung vorgenommen haben. Immerhin bewegen wir uns in der Schnittstelle zwischen Exekutive und Legislative. Es geht um die Gewaltenteilung. Und hier, glaube ich, ist eine verfassungsmässige Prüfung mehr als angezeigt. Wo, wenn nicht hier? Also das scheint mir evident zu sein.
Dann möchte ich noch etwas zur Konkurrenzsituation, zur Flexibilität sagen: Davon habe ich nicht gesprochen. Beide Begriffe sind meines Erachtens auch fehl am Platz. Darum geht es überhaupt nicht. Es geht um ein Rollenverständnis zwischen Exekutive und Legislative. Und deshalb, glaube ich, diskutieren wir hier völlig am Thema vorbei. Wir müssen wissen, was wir innerhalb der geltenden Verfassung, die man nicht antasten will, tun dürfen. Und da kann es doch unterschiedliche Auffassungen geben. Sie haben ja auch Gesetzesinitiativen gemacht, verabschiedet. Ich denke, die Ärzteumsätze sind ein Beispiel. Da wehren sich die Betroffenen. Das geht jetzt vor den Staatsgerichtshof. Dann wird das geprüft. So ist halt das Leben in einem Rechtsstaat. Da kann man unterschiedliche Auffassungen in rechtlicher Hinsicht auch haben. Ich rede deshalb nur von der Verfassung. Ich rede nicht in einer Konkurrenzsituation mit dem Landtag, das ist auch völlig fehl am Platz. Ich habe einen Eid auf die Verfassung abgelegt - und das ist mein Massstab. Deshalb ist es auch meine Pflicht, hier Prüfungen in Auftrag zu geben und Ihnen diese ganz transparent darzulegen. Ob diese die Zehn Gebote sind oder nicht, ich glaube, das ist auch müssig. Wir haben keinen göttlichen Segen in unseren Mandaten, sondern wir haben einfach unsere Pflicht zu erfüllen, die wir gemäss Eid zu erfüllen haben. Und deshalb ist das für mich - und da widerspreche ich dem Abg. Jürgen Beck schon vehement - das ist kein Nebenschauplatz. Es ist nicht einfach politische Opportunität. Wir hätten gerne ein bisschen mehr und jetzt regeln wir das einmal, und dann schauen wir, ob das richtig ist und ob das pragmatisch ist. Ich bin für all diese Grundsätze auch zu haben, aber nur im Rahmen der Hierarchie und des Stufenbaus der Rechtsordnung und im Rahmen der geltenden Verfassung, wie es die Vorgabe dieser Kommission war. Und wir richten mit dem Gutachten auch nicht mit der grossen Kelle an. Das ist ein Gutachten, das wir extern in Auftrag gegeben haben. Die Regierung hat es beraten, hat es dann auch als seine eigene Meinung für sich akzeptiert und hat es dem Landtag ganz transparent weitergegeben. Schlussendlich kann man Rechtssicherheit nur dann schaffen. Und dafür gibt es ja auch die Instrumente. Man stellt einen Normenkontrollantrag an den Staatsgerichtshof, der dann verfassungsmässig entscheidet: Ja oder nein. Und dann wissen wir es - und die Sache ist bereinigt.
Der Abg. Manfred Batliner hat mich auch gefragt, was sieht man denn im eigenen Wirkungskreis für Massnahmen? Sie haben uns ja diese selber mit der Geschäftsordnung zugestellt. Wir haben dazu Stellung genommen, wir haben da gute Punkte gesehen, wir haben auch Punkte gesehen, die meines Erachtens nicht so gut sind. Man sollte sich aber vielleicht auch mit grundsätzlichen Fragen beschäftigen: Welche Rolle nimmt der Landtag ein? Macht es Sinn, dass wir uns noch jeden Monat im Drei-Wochen-Rhythmus treffen? Ist das wirklich zeitgemäss? Sie haben ja selber Mühe mit diesen Drei-Wochen-Fristen. Warum diskutiert man nicht einmal offen über vier Sessionen, wo man dann eine Woche richtig mal die Traktanden auch durchpauken kann, wo Sie genügend Zeit dafür haben? Dass man dann allenfalls auch die Experten mit ins Plenum nehmen kann. In der Geschäftsordnung vorgesehen ist, dass diese uns dann auch die Auskünfte direkt weitergeben können. Und ähnliche Dinge. Warum diskutieren wir nicht über vorberatende Kommissionen des Landtags? Gestern hat die Diskussion zum AIFM ja gezeigt, wie sinnvoll solche Fragen wären. Eine Rechtskommission, die diese Vorlagen prüft, wie es eine EWR-Kommission oder eine Finanzkommission gibt. Ich glaube, das wären die grundsätzlichen Fragen, die ich mir im Plenum des Landtages stellen würde, wenn Sie mich schon darauf angesprochen haben. Ich hätte das sonst hier an dieser Stelle nicht erwähnt, weil wir das mit Schreiben zur Stellungnahme zur Geschäftsordnung bereits ein wenig angetönt haben und dort auch dieses Papier und diese Aussagen enthalten sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Wir haben diese Fragen in der Kommission diskutiert, haben dann allerdings beschlossen, unseren Weg zu gehen. Es wird hier immer wieder die legistische und verfassungsmässige Prüfung dieser Vorlage angesprochen. Es gibt auch die Möglichkeit, heute nicht die 1. Lesung durchzuführen, sondern diese Prüfung anschliessend an die Diskussion zu machen und die 1. Lesung dann im September vorzunehmen. Ich stelle das so in den Raum und wenn es keine Wortmeldungen dazu gibt, werden wir fahrplanmässig vorgehen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich kann dem Vorschlag einiges abgewinnen. Es zeigt einfach auch die Problematik, die wir haben, wenn dem so ist. Ich habe in Art. 9a gelesen, es ist richtig bezüglich der Verfassungsmässigkeit. Aber in dem Punkt wäre für mich auch die Frage der legistischen Prüfung. Und eventuell gibt es auch noch andere Punkte, die wirklich nur technischer Natur sind, die geprüft werden könnten in einer Initiative. Ich wäre froh, wenn das vielleicht aufgenommen werden könnte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Werden wir so aufnehmen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, der Herr Regierungschef hat doch einen sehr zentralen Punkt angesprochen, das Rollenverständnis, das jeweils die Exekutive, aber auch die Legislative hier an den Tag legen muss, sofern man den Auftrag effektiv wahrnehmen will. Die Regierung bezieht hier klar Position und der Landtag sollte das einfach akzeptieren und entsprechende Massnahmen einleiten.
Dann haben Sie, Herr Regierungschef, von einem Gutachten gesprochen. Geht es in diesem Gutachten bereits um die verfassungsrechtliche Prüfung oder können Sie hierzu nochmals Ausführungen machen, was dieses Gutachten beinhaltet, sprich die Fragestellung, aber natürlich auch das Resümee des Gutachters zu diesem Punkt? Ich habe nicht ganz mitbekommen, in welchem Zusammenhang Sie dieses Gutachten erwähnt haben.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich kann dem Vorschlag, das der Regierung zu überweisen, sehr viel abgewinnen. Ich stelle mir eine Frage, wir hatten hier in der Vergangenheit vielleicht zwei unterschiedliche Wege. Wenn wir das vorher machen, ist das wohl der korrekte Weg. Wir hatten aber den Weg bei Corporate Governance, wo die Regierung dann auch nach der 1. Lesung noch eine Stellungnahme abgegeben hat und dort einen neuen Vorschlag vorgelegt hat. Da es wahrscheinlich bei den Artikeln auch noch zahlreiche Fragen gibt, glaube ich nicht, dass wir es noch schaffen, wenn wir die 1. Lesung erst im September machen, dass wir die Geschäftsordnung - weil wie der Abg. Elmar Kindle auch gesagt hat, das ist übergreifend und die Themen werden dann dort angesprochen. Ich habe da auch zur Aktuellen Stunde etc. meine Fragen. Deshalb meine Fragen an die Kommission: Wäre es allenfalls möglich, dass wir zweigleisig fahren? Einmal die Lesung heute durchführen und anschliessend die Regierung die Verfassungsmässigkeit und Legistik überprüft, und die Kommission die weiteren Themen, die sich aufgrund der Fragen ergeben haben, dann einarbeitet, dass wir dieses Reformprojekt, das es nun aber nicht mehr wirklich ist, auch noch dieses Jahr zu Ende bringen können?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das wäre sicher eine Möglichkeit. Allerdings frage ich mich grundsätzlich, ob zweigleisige Vorgehen wirklich zielführend sind. Daas man muss sich überlegen.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich denke, ich bin ja als Mitglied der Kommission auch angesprochen und ich habe den mehrfachen Wunsch gespürt, obwohl meine Rechtsauffassung eine andere ist, aber man ist ja schliesslich offen, der Wunsch ist sehr übermächtig und ich kann diesem Vorschlag des Landtagspräsidenten sehr viel abgewinnen, vorab eine verfassungsmässige Prüfung durchzuführen. Dann wissen wir, wovon wir reden. Dann muss man uns nicht vorwerfen, wir hätten irgendwelche Zeit aufgebraucht, ohne zu wissen, über was wir diskutieren. Es macht meines Erachtens mehr Sinn, wenn wir zuerst eine verfassungsmässige Prüfung durchführen, und das kann ich als Kommissionsmitglied durchaus verantworten, und dann, wenn diese Prüfung vorliegt, in eine 1. Lesung zu geben. Wenn es nötig ist, stelle ich hiermit den Antrag, vorab eine verfassungsmässige Prüfung durchzuführen und aufgrund der Resultate dann eine 1. Lesung anzuberaumen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Diesen Antrag wollte ich gerade auch stellen. Ich will keine verfassungsrechtliche Prüfung durch die Regierung, sondern ich will eine verfassungsrechtliche Prüfung durch einen Gutachter des Landtages. Und ich unterstütze diesen Antrag. Ich hoffe, wir haben uns verstanden. Den Auftrag wird nicht die Regierung für diese verfassungsrechtliche Überprüfung erteilen, sondern der Landtag wird diesen Auftrag und auch diesen Auftragnehmer, diesen Gutachter, bestimmen und wird die verfassungsrechtliche Prüfung durchführen lassen. Das sollte nach dieser Debatte klar sein. Ich unterstütze diesen Antrag.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich könnte dem Vorschlag der Abg. Diana Hilti noch einiges abgewinnen, rein auch aus dem Zeitfaktor heraus. Wir haben das in der Vergangenheit auch schon so gemacht, dass wir die 1. Lesung gemacht haben, obwohl der Regeirungschef anderer Ansicht war. Aber ich fände das eigentlich auch einen pragmatischen Weg. Und ich möchte den Abg. Wendelin Lampert unterstützen, ich werde nicht zustimmen, die Prüfung der Verfassungsmässigkeit von einem Gutachter der Regierung durchzuführen. Wir haben eine Kommission eingesetzt, die die Reform der Geschäftsordnung durchführt. Diese Kommission sollte auch einen eigenen Gutachter beauftragen können.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Mein Verständnis im Rahmen unserer Kommissionssitzungen war das, dass wir eine 1. Lesung durchführen, und was bei der 1. Lesung an Kritikpunkten und Fragen hervorkommt, was wir von uns aus nicht beantworten können, dann zur legistischen und verfassungsmässigen Prüfung aus unserer Kommission heraus in Auftrag gegeben würde. Das ist für mich der richtige und gangbare Weg. Und ich würde in diesem Sinne dann auch vorgehen wollen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Eine inhaltliche Ergänzung zu den Anträgen: Ich bin der Meinung, dass man es auch legistisch prüfen sollte. Ein wenig erstaunt über die Anträge bin ich nun schon. Wenn wir hier von Vertrauen etc. sprechen, jetzt wollen wir explizit einen externen Gutachter, der dies machen kann. Ich möchte die Frage stellen an die Antragsteller: Wenn wir künftig auch wieder Initiativen aus dem Landtag haben, wird das der neue Modus Operandi oder werden wir bei anderen Initiativen doch die Regierung bitten, die Verfassungsmässigkeit zu prüfen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich bin zwar kein Antragsteller, aber ich glaube nicht, dass das der Modus Operandi sein wird, sondern der Landtag wird von Fall zu Fall entscheiden.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Zwei Bemerkungen dazu: Ich bin kein wirklicher Freund, dass jetzt der Landtag selber ein Gutachten in Auftrag gibt. Ich denke, wenn sich die Kommission auch die Vorgabe gesetzt hat, im Rahmen der Verfassung hier einen Vorschlag zu unterbreiten, dann hätte die Kommission durchaus Möglichkeiten gehabt, vor dieser Vorlage ein solches Gutachten in Auftrag zu geben. Nun, da die Initiative vorliegt, denke ich, gehen wir den Weg, der im Geschäftsverkehrsgesetz vorgesehen ist und überweisen das der Regierung zur Überprüfung. Mir geht es nicht nur um eine verfassungsmässige Überprüfung, sondern auch um eine legistische Überprüfung, die hier offenbar erforderlich ist, bevor wir auf die Vorlage wirklich eintreten können.
Ich weiss, dass ich jetzt wieder von Nichteintreten geredet habe. Ich bin kein Freund von Parallelstrukturen, aber ich glaube einfach, dass wir ein Problem haben und uns heute entscheiden müssen: Wollen wir diese Geschäftsordnung dieses Jahr noch in Kraft setzen oder nicht? Ich glaube, es wäre zielführend, wenn wir vielleicht die Landtagssitzung, bevor wir über diese Anträge abstimmen, kurz unterbrechen würden.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich denke, wenn wir in dieser Thematik einen Schritt weiterkommen wollen, dann sollten wir wirklich heute die 1. Lesung durchführen, damit anschliessend bei einer legistischen und verfassungsmässigen Prüfung die Personen dann auch ein Stimmungsbild des Landtags erhalten:
- Will der Landtag eine Aktuelle Stunde?
- Will der Landtag die Kleinen Anfragen kürzen?
- Will der Landtag die Zustellfristen für die Berichte und Anträge, für den Rechenschaftsbericht usw. erweitern?
Um hier wirklich eine legistische und sinnvolle, verfassungsmässige Prüfung vornehmen zu können, bin ich der Ansicht, dass diese Personen dann auch das Stimmungsbild des Landtags benötigen. Danke. Abg. Jürgen Beck
Nur ganz kurz: Da bin ich total anderer Meinung. Für mich ist es jetzt klar, obwohl ich natürlich als Kommissionsmitglied hinter dieser Vorlage stehe und das wird auch so bleiben. Also das muss klar sein. Und ich denke mir auch, ich möchte dann diese Diskussion, die Sie angesprochen haben, Herr Abg. Vogt, dann wirklich nach dieser Vorlage so diskutieren, wie sie jetzt steht. Und ich bin auch nicht der Meinung der Abg. Diana Hilti, dass wir jetzt vor einem Problem stehen. Im Gegenteil, das ist eine konstruktive Arbeit. Wir sind seit dem Jahr 2009 dabei, die Geschäftsordnung und das Geschäftsverkehrsgesetz zu bearbeiten. Ich sehe da absolut kein Problem. Wir sind in keinem Zeitdruck. Das wären wir gewesen, wenn wir gesagt hätten: Wir möchten innerhalb von einem Jahr diese Vorlage bearbeitet haben. Wir können uns locker diese Zeit nehmen.
Sie haben mich vorhin direkt angesprochen, wer nun diese verfassungsmässige Prüfung durchführen soll. Und das hat nichts mit Vertrauen oder Nichtvertrauen zu tun. Ich weiss nicht, warum der Abg. Gerold Büchel immer wieder diese alte Kamelle ausgräbt. Das hat jetzt wirklich mit Pragmatismus etwas zu tun. Die Kommission wird den Auftrag an einen externen Gutachter erteilen und der wird uns dann Bericht erstatten. Dann wird es die 1. Lesung geben und dann werden wir darüber befinden, ob nun diese Vorschläge der Kommission in Ordnung sind oder nicht. So sollte es meiner Meinung nach sein. Und das ist meine explizite Meinung dazu.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Für einmal kann ich mich dem Abg. Jürgen Beck in dieser Frage nicht anschliessen und würde eher den Weg gehen, den die Abg. Diana Hilti und der Abg. Thomas Vogt skizziert haben, und zwar auch aus einem ganz einfachen Grund, den ich hier schnell ins Feld führen möchte. Ich denke, die Frage der Verfassungsmässigkeit ist eine ganz zentrale Frage. Und meiner Meinung nach haben wir einfach ein unterschiedliches Interpretationsverständnis von diesem Art. 16a, wo ja diese Verfassungsmässigkeit insbesondere thematisiert wird. Es gibt Kreise in dieser Runde, die legen diesen Artikel so aus, dass man nachher Zugriff auf Ämterinformationen und bis ins letzte Detail Gutachten herausziehen kann. Das ist nicht mein Verständnis. Mein Verständnis ist nach wie vor, dass wir, dass der Landtag beantragen kann, Informationsveranstaltungen für den Gesamtlandtag zu kriegen, wo wir auch unsere Fragen stellen dürfen. Aber nicht im Sinne von «gib mal das Blatt da unten heraus». Also das ist einfach mein Verständnis. Ich würde auch beliebt machen, dass wir die 1. Lesung durchführen und zu diesem Punkt klären, was ist das Verständnis von diesem Art. 16a?, weil das nachher geprüft wird. Und wenn das nicht klar ist, was das Verständnis ist, dann bin ich dann auch gespannt, was diese Prüfung ergeben soll. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Das Vorgehen ist verzwickt, weil eigentlich müssten wir jetzt, wenn wir die 1. Lesung durchführen, in der Geschäftsverkehrsgesetz-Debatte fixieren, was wir nachher in der Geschäftsordnung wollen. Da hat der Regierungschef schon Recht. Zuerst müssten wir die Geschäftsordnung des Landtags fixieren und dann darüber diskutieren, wie wir die Brücken schlagen. Aber das Vorgehen ist nun so. Was ich dann aber vielleicht auch als Gedankenanregung, falls wir die Unterbrechung machen, vorschlagen würde, ob wir dann das Traktandum nicht heute an den Schluss setzen und uns die Kommission bis dahin ihre überarbeitete Version der Geschäftsordnung wenigstens parallel dazu herlegt, dass wir ungefähr wissen, wie das ausschaut.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich kann diesem Vorschlag nicht viel abgewinnen. Ich muss Ihnen das ehrlich sagen. Was in der Geschäftsordnung steht, ist seit der Mai-Sitzung, als wir die Geschäftsordnung besprochen haben, als erster Entwurf im Wesentlichen bekannt. Und von daher glaube ich nicht, dass wir jetzt schnell irgendwas bis am Nachmittag machen können. Im Geschäftsverkehrsgesetz soll das gesetzlich fixiert werden, was in der Geschäftsordnung dann an relevanten Punkten geschrieben steht. Und insofern ergibt sich aus den Vorschlägen, die hier vorliegen, was in der Geschäftsordnung steht.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin 100% Ihrer Meinung. Ich bin schon erstaunt, mit welchem Selbstvertrauen und Selbstverständnis wir hier jetzt diese Thematik diskutieren. Jene Personen, die der Regierung einiges Misstrauen zugesprochen haben, setzen sich jetzt dafür ein, dass wir das verschieben. Damit kann ich überhaupt nichts anfangen. Ich sage seit Januar, das können mir meine Kollegen bestätigen, wir sollten das in dieser Legislatur noch durchbringen. Das hat auch mit Aussenwirkung und mit dem Selbstverständnis des Landtags zu tun. Da waren wir uns in der Kommission auch nicht immer einig. Aber jetzt sollten wir hier, und da bin ich 100%ig der Meinung des Abg. Peter Hilti und des Abg. Thomas Vogt, wir sollten hier die 1. Lesung machen, weil es hat noch einen zweiten Grund. Wir wissen aufgrund der einseitigen Diskussion überhaupt nicht, was Sie, werte Damen und Herren, in den einzelnen Artikeln noch sagen möchten und welche Veränderungswünsche Sie noch gerne hätten. Wenn wir das nicht wissen, was sollen wir dann in Gottes Namen legistisch und verfassungsmässig überprüfen lassen? Dann überprüfen wir etwas, was Sie nachher vielleicht in einer 1. Lesung wieder über den Haufen werfen.
Also ich verstehe Sie nicht. Haben Sie etwas mehr Selbstvertrauen. Die Regierung ist hier in gewissen Punkt nicht unserer Meinung - und das ist zu akzeptieren. Lassen Sie uns eine 1. Lesung machen, wie es die Abgeordneten Vogt und Hilti vorgeschlagen haben. Und dann, aufgrund Ihrer Inputs, wird das überprüft werden. Dann können wir aber im Herbst diese Geschichte durchziehen. Und das ist für mich wichtig. Und ich wäre jetzt dafür, dass wir jetzt in medias res gehen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Das unterstütze ich vollinhaltlich. Ich würde beliebt machen wollen, dass wir auf die Vorlage eintreten und die 1. Lesung durchführen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte hier gerade anknüpfen. Ich denke mir auch, eine 1. Lesung sollten wir durchführen. Diese Chance dürfen wir uns nicht nehmen lassen. Der Abg. Peter Hilti hat das treffende Beispiel gebracht. Der Begriff «Information» ist zu definieren. Die Regierung hat hier anscheinend eine ganz andere Definition als zumindest die Kommission oder ein Teil des Landtags. Und dieser externe Gutachter, der durch den Landtag beauftragt wird, der sollte ja dann schon wissen, was unter Information zu verstehen ist, um diese verfassungsrechtliche Fragestellung auch im Detail abklären zu können. Und stellen wir dann im Herbst fest, dass wirklich umfassende Änderungen erfolgt sind - wir haben schon mehrmals eine zweite 1. Lesung durchgeführt. Also diese Chance dürfen wir uns nicht nehmen lassen. Und meine zentrale Aussage ist klar: Dieses verfassungsrechtliche Gutachten wird durch den Landtag in Auftrag gegeben. Wir bestimmen den Gutachter und es soll einfach nicht so sein, dass die Regierung hier am Ball ist, sondern der Landtag ist am Ball.Abg. Jürgen Beck
Also wirklich nur ganz kurz: Mit dem Selbstvertrauen ist es so eine Sache. Aber ich bin ja froh, wenn das Selbstvertrauen jetzt wirklich Einzug findet in diesem Gremium. Was mich jetzt ein wenig doch erstaunt hat war Ihre Aussage, Herr Abg. Gopp, aufgrund der einseitigen Diskussion. Das hat mich jetzt doch ein wenig verwundert. Ich denke, die Kommission war ja genau aus diesem Grund aus Vertretern der verschiedenen politischen Gruppierungen mit Ausnahme des freien Abg. Harry Quaderer sehr breit abgestützt und ich denke, die Diskussion war alles andere als einseitig. Ich verstehe natürlich Ihre Intention, dass Sie sagen, wir wollen jetzt einmal hören, was da so abläuft. Aber wie gesagt, es ist so was mit dem Selbstvertrauen. Ich bin nach wie vor der klaren Überzeugung, dass wir wissen, was wir hier aufgestellt haben. Das ist auch ein Ausdruck von Selbstvertrauen. Aber ich bin ja Demokrat. Mir spielt das keine Rolle. Mein Vorschlag ist, jetzt, weil das ja schon so breit diskutiert wurde und weil der Wunsch auf die verfassungsmässige und legistische Prüfung so intensiv war, habe ich gedacht, man könnte diesem Wunsch entsprechen. Aber wenn Sie natürlich die 1. Lesung auch noch halten wollen, wenn eine Mehrheit dieser Meinung ist, kann ich natürlich sehr gut damit leben. Meine Meinung ist das nicht, weil erst bauscht man ein Thema auf und sagt: Bitte prüft dieses Gesetz auf Verfassungsmässigkeit, weil ihr bringt ja etwas, über das kann man nicht einmal richtig diskutieren. Und anschliessend sagt man, das kann man ja später auch noch machen. Ich kann mich am Anfang der Debatte noch erinnern, dass man gesagt hat: Das macht ja gar keinen Sinn, wenn man jetzt darüber diskutiert, wenn man schon verpasst hat, die Verfassungsmässigkeit zu prüfen. Aber wie gesagt, ich bin Demokrat. Ich kann mit jeder Entscheidung leben. Ich stehe nach wie vor zu meiner Meinung, erst ein Gutachten einzuholen. Und das war eigentlich ein Vorschlag zur Güte meinerseits. Aber wie gesagt, entscheiden werden Sie.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Beck, ich habe auch nicht Sie gemeint mit dieser Aussage und mit einseitig habe ich auch nicht die Kommission gemeint, sondern da sich die Diskussion vor allem um diesen Art. 16a relativ einseitig gedreht hat, und ich gehört habe, dass einige Abgeordnete doch in den einzelnen Artikeln einige Anregungen und Bedenken haben, dann macht für mich es keinen Sinn, diese Vorlage hier so überprüfen zu lassen, wenn sie dann doch nach einer 1. Lesung vielleicht etwas anders aussieht. Daher meine Intention.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe zunächst noch eine Frage des Abg. Wendelin Lampert zu beantworten. Ich habe im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Regierung gesagt, dass wir da uns gutachterlich unterstützen haben lassen, dass wir dieses Gutachten zu unserer eigenen Stellungnahme gemacht haben. Unsere Stellungnahme ist in dem Sinne übernommenes Gutachten, das wir Ihnen zukommen haben lassen.
Dann ist ein bisschen der Eindruck entstanden, als ob man etwas jetzt an die Regierung heranziehen möchte. Das bleibt Ihnen unbenommen. Es gibt den geltenden Art. 10 des Geschäftsverkehrsgesetzes, der befasst sich mit dieser Frage, die Sie jetzt diskutieren. Dort heisst es: «Eine von Mitgliedern des Landtages eingereichte Gesetzesinitiative kann der Regierung vom Landtag zur Stellungnahme unterbreitet werden. Diese ist dann verpflichtet» - wenn Sie das tun - «zum Inhalt der Vorlage und zu den im Landtag aufgeworfenen Fragen Stellung zu beziehen». Es ist nicht die Rede davon, ob Sie schon eingetreten sind oder nicht eingetreten sind. Das entscheiden Sie. Und Sie entscheiden auch, ob Sie das uns geben. Wir wollen nichts an uns ziehen. Das können Sie machen wie Sie wollen. Nur schlagen Sie mit der Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes vor, dass diese Aufgabe in Zukunft zwingend bei der Regierung sein soll, indem Gesetzesinitiativen der Regierung zur Vorprüfung übermittelt werden. Also der Standard, den Sie dann heute setzen, das ist nicht mehr der Standard der Zukunft, sondern das ist jetzt eine Einzelfallentscheidung, ad hoc Anlassgesetzgebung. Sie entscheiden heute: Wir geben ein eigenes Gutachten in Auftrag, was allenfalls ja die Hausaufgabe der Kommission gewesen wäre. In Zukunft steht dann drin Art. 9a, vorher Art. 10a, dass der Landtagspräsident dies uns übermittelt und wir dann die Verfassungsmässigkeit und die Konformität mit den Staatsverträgen prüfen. Das ist die Brücke, die wir ja schon geschlagen haben. Irgendwie diskutieren wir ein bisschen im Kreis herum.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Wir haben bekanntlich den Vorschlag zur Reform des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages schon vorgängig an die Regierung zur Stellungnahme eingereicht und die Regierung hat dann ja die Stellungnahme verdankenswerterweise abgegeben.Abg. Jürgen Beck
Man sieht es wieder einmal, es ist halt immer schwierig, je nachdem, aus welchem Blickwinkel man was sieht oder wie man was argumentiert. Genau das wollten wir eigentlich vermeiden, einen starren Formalismus, und dass man nun, weil man einmal etwas so gemacht hat, dass man das dann für immer so tun muss. Meine Intention war eigentlich, dass wir im Sinne eines pragmatischen und effizienten Handelns versuchen, situationsbezogen die beste Lösung zu finden. Und ich denke, da haben wir uns ein wenig falsch verstanden, Herr Regierungschef. Ich denke mir, es ist durchaus möglich, dass, wenn man in einem gewissen Fall, und dieser Fall ist sehr spezifisch, eine Lösung findet, dass man ein externes Gutachten einholt. Das heisst dann ja lange nicht, dass man bei einem anderen Fall den Rechtsdienst der Regierung beanspruchen kann. Aber ich glaube, wir haben uns schon verstanden. Es ist eine Sache der Argumentation und der Sichtweise.
Einfach noch einmal mein Plädoyer zum Abschluss: Dieses Gesetz soll uns und die Geschäftsordnung auf einen Weg des gemeinsamen und des vernünftigen Miteinander bringen. Und ich denke, allein die Diskussion wird schon dazu führen. Und das ist das Wesentliche an der ganzen Geschichte. Alles andere sind technische Sachen, die wir dazu brauchen. Aber schlussendlich der Geist sollte geprägt sein vom gemeinsamen Miteinander und ein wenig den Weg in die Normalität zu finden, die wir ja eigentlich haben. Aber manchmal braucht es halt eine solche Auseinandersetzung. Ich denke, auch der Wähler wünscht sich so etwas schlussendlich auch.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich glaube auch, dass diese Debatte vertrauensbildend gewirkt hat oder wirken wird.
Wir kommen nun zu den Anträgen. Es liegt ein Antrag vor, und zwar der Antrag des Abg. Jürgen Beck auf verfassungsmässige Prüfung der Vorlage vor der 1. Lesung. Das heisst, wenn dieser Antrag eine Mehrheit erhält, gibt es heute keine 1. Lesung.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Also es ist schon klar, dass der Antrag umfasst: Das geht an die Regierung zur Vorprüfung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Nein, der Antrag lautet, an einen unabhängigen Berichterstatter oder Gutachter.Abg. Diana Hilti
Dann stelle ich den Antrag, das zur Vorprüfung an die Regierung zu überweisen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann haben wir zwei identische Anträge vorliegend, nur der Adressat ist ein anderer.
Wir stimmen zuerst über den Antrag des Abg. Jürgen Beck ab, die Vorlage zur verfassungsmässigen Prüfung an einen externen Gutachter zu überweisen oder zu übertragen.Abg. Gisela Biedermann
Ich habe noch etwas zum Verständnis zu fragen. Jetzt liegen nur diese beiden Anträge vor, das heisst, wenn man keinem dieser beiden Anträge zustimmt, erfolgt dann die 1. Lesung?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann werde ich über Eintreten oder Nichteintreten abstimmen lassen.
Dann kommen wir, wie gesagt, zum Antrag des Abg. Jürgen Beck, eine verfassungsmässige Überprüfung durch einen externen Gutachter. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Antrag mit 3 Stimmen keine Mehrheit gefunden.
Wir kommen zum Antrag der Abg. Diana Hilti. Sie beantragt, diese Vorlage vor der 1. Lesung zur legistischen und verfassungsmässigen Prüfung an die Regierung zu überweisen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat auch dieser Antrag mit 3 Stimmen keine Mehrheit gefunden.
Ich lasse nun über Eintreten auf die Vorlage abstimmen: Wer für Eintreten auf die Vorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden Eintreten beschlossen.
Bevor wir in die 1. Lesung steigen, machen wir eine zehnminütige Kaffeepause. Die Sitzung ist unterbrochen (um 11:15 Uhr).
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort und schreiten zur 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Überschrift vor Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 3 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich nicht zu dieser Sachüberschrift melden, sondern zum ersten Mal melden wegen der Legistik. Sie möchten ja mit dieser Vorlage die Immunität der Mitglieder des Landtags regeln. Das müsste dann auch Gegenstand dieses Gesetzes sein. Es müsste dann auch ein Art. 1 angepasst werden, weil davon ist in diesem Gesetz bislang nicht die Rede. Ich meine, das sollte man dann alles einer Prüfung unterziehen, weil das ist nicht konsistent.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Anregung nehmen wir gerne auf.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich beziehe mich auf die Überschrift «Parlamentsdienst». Diese Begrifflichkeit gefällt mir gar nicht und dies, weil das Wort «Landtag» fehlt. Für mich stellen diese Begrifflichkeiten keinen idealen Aufbau dar. Anstelle eines Parlamentsdienstes sehe ich viel mehr eine Landtagsdirektion mit einem Landtagsdirektor. Und dann habe ich auch noch den Vermerk «Landtagskanzlei» gesucht. Aber weil es um internationale Vergleichbarkeiten geht, möchte ich auf den Begriff «Landtagskanzlei» eher verzichten, weil in unseren Nachbarstaaten Begriffe wie «Staatskanzlei» oder «Bundeskanzlei mit Stabsstellenfunktionen» bei Regierungen verwendet werden. Aber der Begriff «Parlamentsdienst» ist für mich zu fremd und die Terminologie nicht gegeben. Deshalb möchte ich hier die Bezeichnung «Landtagsdirektion» beliebt machen. Wir machen ja auch aus den Regierungsräten auch neu Minister, um im internationalen Kontext eben die Begrifflichkeit ohne Erläuterung so verstanden zu wissen. Und deshalb möchte ich das hier beliebt machen, weil wir immer von Landtag sprechen und hier haben wir auf einmal den Begriff «Parlament».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir können diese Anregung gerne in der Kommission aufnehmen und besprechen. Der Begriff «Landtagsdirektion» ist ja auch in Vorarlberg üblich, der Begriff «Parlamentsdienst» ist eher der Bezug in die Schweiz.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte genau das Gegenteil beliebt machen. Aus diesem Grund hat man das ja auch hier so eingefügt, weil das eigentlich der internationale Standard ist. Ich würde beliebt machen, dass wir genau bei diesem Begriff hier bleiben. Danke.Abg. Manfred Batliner
Ja, dass das der einzige internationale Standard ist, da haben Sie nicht Recht, Herr Abg. Hilti. Da müssen Sie einmal nachforschen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Ja, ich werde forschen, aber forschen Sie vielleicht auch, bevor Sie solche Sachen sagen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Wenn ich das richtig sehe, wird Abs. 1 nicht angepasst. Das heisst, die Bezeichnungen «Landtagssekretär» und «Landtagssekretär-Stellvertreter» bleiben. Ist das konsistent unter dem neuen Titel «Parlamentsdienst»?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir werden das entsprechend prüfen.
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, in der Eintretensdebatte war auch davon die Rede, dass man eigentlich Regelungen am richtigen Ort treffen sollte. Wir sind der Auffassung und haben das auch geschrieben, dass diese Regelungen eigentlich in die Geschäftsordnung des Landtags gehören. Das ist eine landtagsinterne Angelegenheit, dass eine Landtagskommission auch eine Motion bearbeiten und den Auftrag erfüllen kann und hat eigentlich nichts mit dem Geschäftsverkehr zwischen Landtag und Regierung zu tun. Ich möchte das nur einfach noch einmal betonen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir haben das trotzdem aufgenommen um des besseren Verständnisses Willen. Aber wir werden der Frage noch einmal nachgehen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte anregen, diese Bestimmung auch nochmals zu überprüfen. Es wird nur ein Abs. 3 eingefügt. Im Abs. 1 dieses Artikels heisst es aber, dass die Motion die Regierung verpflichtet. Wenn man hier allenfalls eine Verpflichtung auch einer Landtagskommission will, könnte man das auch in Abs. 1 einfügen oder allenfalls wirklich dann nur in der Geschäftsordnung. Ich finde den Artikel, so wie er jetzt vorliegt, zum Teil eher verwirrend.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich denke, der Grund, wieso das hier drin sein sollte, ist der Zusatz: «In diesem Fall ist die Regierung verpflichtet, die Kommission in ihrer Arbeit zu unterstützen». Und genau an dem Punkt ist die Brücke zu der Regierung. Bis zum ersten Satz «....Motionäre auszuarbeiten» ist es in der Tat nur ein Teil der Geschäftsordnung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir werden das entsprechend prüfen.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, dann lesen wir weiter. Art. 6a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6a steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Aus Sicht des Landtags kann ich diese Fristen in Art. 6a durchaus nachvollziehen. Ich möchte hier aber die Brücke zur Regierung ein bisschen schlagen. Ich könnte mir vorstellen, dass je nach Thematik, je nach Umfang einer Motion der Regierung hier Fesseln angelegt werden, dass es eigentlich gar nicht möglich ist, ein Thema in dieser Zeit abzuarbeiten. Ich möchte beliebt machen, hier diese Fristen doch noch einmal zu hinterfragen, ob das wirklich realistisch ist, was wir hier vorschlagen. Aus Sicht des Landtags kann ich es nachvollziehen, aber wenn man versucht, aus Sicht der Regierung Themen sich vorzustellen, die wirklich sehr umfassend sind, habe ich meine grossen Bedenken, ob das realistisch ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich glaube auch, dass die Frist nochmals überprüft werden soll. Wir müssen uns schon auch vor Augen führen, eine solche Motion und ein Gesetzgebungsprozess beinhaltet dann auch ein Vernehmlassungsverfahren und das alles innerhalb eines Jahres wieder dem Landtag vorzulegen. Ich befürchte einfach, dass diese Frist zu kurz bemessen ist und in vielen Fällen dann einfach aus nachvollziehbaren Gründen nicht eingehalten werden kann. Zudem möchte ich anregen, sollte Art. 6 so bleiben, dann aber auch in der Geschäftsordnung Behandlungsfristen für eine Kommission festzusetzen. Weil es kann dann nicht sein, dass wir im Geschäftsverkehr der Regierung strenge Fristen geben und wenn es an eine Kommission überwiesen wird, die dann alle Zeit der Welt hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte meinen Vorrednern vorbehaltlos zustimmen. Ich habe auch hier meine Bedenken. Das habe ich vorhin auch schon gesagt, das sei ein solcher Punkt. Ich denke, wenn komplexe Motionen gewisse Abklärungen auch vonseiten der Regierung, vonseiten der Marktteilnehmer beanspruchen, muss mehr Zeit gegeben werden. Das haben wir auch in der Vergangenheit gesehen. Dann kommt auch noch die Minderheit dazu. Wenn Minderheiten hier eine Motion durchdrücken, die die politische Wirklichkeit nicht will, dann haben wir auch hier ein Problem. Dann muss die Regierung wohl berichten, aber warum sie das nicht macht. Dann kommt die Diskussion wieder ins Rollen und wieder und wieder und dann drehen wir uns immer wieder im Kreise. Und da habe ich meine Probleme und ich kann schlussendlich auch die Intention, die hier gegeben ist, nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht kann da der eine oder andere der Kommission noch ein paar Auskünfte geben, warum hier ein Jahr so zwingend sein sollte.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, werte Abgeordnete, hier steht der Begriff «in der Regel», wenn Sie sich das genau zu Gemüte führen. Das heisst also, dass besonders umfangreiche Abklärungen von der Regierung durchaus begründet auch noch später abgegeben werden können. Und ich möchte Sie daran erinnern, dass wir Motionen haben, die seit 1993 hängig sind, zum Beispiel beim Mietrecht. Und solche Dinge darf es einfach nicht geben. Das ist natürlich das andere Extrem, das ist mir klar. Aber ich unterstütze die vorgeschlagene Formulierung der Kommission und ich denke, dass es genug Spielraum beinhaltet, um besonders umfangreiche Abklärungen auch begründet dann auch später erst beim Landtag wieder einzureichen. Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Danke für das Wort. Ich unterstütze die Ausführungen der Frau Abg. Helen Konzett Bargetze. Ich denke, die Formulierung «in der Regel» lässt allen notwendigen Handlungsspielraum. Es gibt ja auch Motionen, die nicht so komplex sind und die sollten dann in einem Jahr bearbeitbar sein.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin kein Freund von Formulierungen «in der Regel» mit Fristen. Entweder gibt es Fristen, die realistisch sind und an die halten wir uns dann, und die Worte «in der Regel» sind so was von interpretationsbedürftig, dass ich damit meine Mühe habe.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es wurde nun von Minderheiten gesprochen. Ich denke mir, Motionen können bei Minderheiten so oder so nie zustande kommen, es braucht auch Mehrheiten, um Motionen überhaupt an die Regierung zu überweisen, sprich 13 Abgeordnete. Und dann ist in Abs. 1 ja auch noch der Verweis auf Art. 11 und wenn man Art. 11 liest der aktuellen Ordnung, dann stellt man fest, dass die Regierung durchaus noch Argumente hat, um hier eine Verzögerung zu diskutieren bzw. zu begründen. Ich denke mir, es setzt einfach einen gewissen Druck auf. Es ist ein ehrgeiziges Ziel, dieses Jahr einzuhalten, aber die Regierung hat mit «in der Regel» und auch mit dem Verweis auf Art. 11 durchaus die Möglichkeit, diese Sache ein wenig hinauszuzögern. Ich denke, wenn dann zum Beispiel eine Vernehmlassung bereits eingeleitet ist, dann sieht ja auch der Landtag: Doch, die Regierung ist hier redlich bemüht - und wird dann sicherlich auch eine Verzögerung um ein halbes Jahr akzeptieren. Aber wir haben ja die Beispiele gehört: Zum Teil wartet man seit Jahrzehnten auf die Erledigung einzelner Motionen. Und ich denke mir, hier hat die Kommission einen guten Ansatz gewählt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Das war auch der Grund, dass die Kommission sich auf eine Frist festgelegt hat. Es ist uns klar, dass bei manchen Motionen diese Frist etwas kurz sein kann, aber wie gesagt, wie der Abg. Wendelin Lampert schon erwähnt hat, gibt es ja die Möglichkeit, darüber zu reden. Der Grund war auch, was die Abg. Helen Konzett Bargetze gesagt hat, dass es an sich nicht sein kann, dass Motionen jahrelang vor sich «hindümpeln».Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Man müsste dann wahrscheinlich eine Übergangsfrist doch machen, was für bestehende Motionen gilt. Wenn das Thema Mietrecht ein Thema ist für den Landtag, dann muss man ja auch sagen, was gilt mit Bezug auf bestehende Motionen. Diese Motion des Mietrechts ist ein Einzelfall. Da müssen Sie dann noch eine Entscheidung treffen, was mit der geschieht. Wir haben uns die Frage gestellt, weil ja heute auch viel von Vertrauen und Pragmatismus die Rede war: Was ist die Motivation hinter dieser Bestimmung? Meines Erachtens hat die Abarbeitung von Motionen mit Ausnahme dieses Falles in hervorragender Art und Weise geklappt. Meines Erachtens kommt da eine gewisse Grundhaltung des Parlaments gegenüber der Regierung zum Ausdruck. Ein Jahr ist ziemlich unrealistisch. Wenn ich an das Opferhilfegesetz denke, das hat drei, vier Jahre gebraucht. Dann muss man Rechtsvergleiche anstellen. Da haben wir das schweizerische, das österreichische Opferhilfegesetz angesehen, dann die liechtensteinischen Spezifika uns angesehen. Also in der Regel ist das nicht machbar und wir werden uns dann in Rechtfertigungsdiskussionen in diesem Parlament damit beschäftigen, wenn die Jahresfrist nicht eingehalten werden kann. Aber mit dem kann sicher auch eine neue Regierung leben. Das wird sowieso der Fall sein.
Was ich mich gefragt habe: Was ist die Konsequenz von Abs. 4? Was ist, wenn die Regierung es auch nicht schafft, in den nächsten sechs Monaten das zu tun? Was ist die Konsequenz aus dieser Bestimmung?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dass die Regierung diesen Antrag erfüllen muss. Was die Rechtfertigungsdiskussion betrifft, so sehe ich das nicht so schlimm. Wenn die Regierung einen stichhaltigen Grund bringt, dann ist das überhaupt keine Frage und es gibt keine Diskussion. Wenn die Regierung allerdings einen Grund bringt, dessen Stichhaltigkeit doch fragwürdig ist, dann gibt es natürlich Diskussionen. Das ist klar. Also es liegt an sich bei der Regierung, wie sie dann argumentiert.Regierungschef Klaus Tschütscher
Das Wort «Stichhaltigkeit» ist nicht nur ein unbestimmter Rechtsbegriff, sondern wird auch Feld, Wald und Wiese öffnen für politische Diskussionen. Dann haben wir wahrscheinlich wiederum die Diskussion über die Motivation der Motion und die Umstände haben sich geändert und Ähnliches. Also ich freue mich dann und werde das dann mit Spannung am Fernseher verfolgen, was aus dieser Bestimmung geworden ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das Wort «stichhaltig» betrifft unsere Diskussion jetzt. Bei der Begründung wird natürlich der Landtag festlegen, ob die Begründung stichhaltig ist und den Realitäten angemessen, oder ob sie einfach eine gewisse Fadenscheinigkeit in sich hat.Abg. Elmar Kindle
Für mich hat diese Art von Reglementismus gar nichts mit Effizienz zu tun. Das kommt eher dem Gegenteil zugute.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wie gesagt, wir werden diese Frage der Fristen noch einmal prüfen, aber grundsätzlich aus meiner Sicht steht dem nichts entgegen, dass wir bei diesen Fristen bleiben, aber die Kommission ist selbstverständlich bereit, das noch einmal genauer anzuschauen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte den Abg. Elmar Kindle unterstützen. Ich glaube, diese Bestimmung ist über das Ziel hinausgeschossen und wird ein Tummelfeld öffnen, sich hier in Zukunft über Interpretationen zu unterhalten, und Formalismen einhalten oder nicht. Wenn man Formalien vorgibt, sollen sie realistisch sein und sonst bitte ich, das wirklich nochmals zu überprüfen. Ein Jahr sehe ich wirklich nicht als realistisch an, wenn man die Motionen auch der letzten Jahre anschaut, welche Vorlagen daraus dann schliesslich auch erwachsen sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir werden das gerne aufnehmen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ja, mich würde interessieren, was so eine realistische Frist wäre.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Frage steht im Raum.Regierungschef Klaus Tschütscher
Meine Damen und Herren, es gibt Art. 11. Dort berichtet die Regierung jährlich, was der Stand der Dinge ist und dann muss man diese Liste begutachten und dazu dann auch eine Diskussion führen. In den letzten Jahren wurde dazu meistens nur eine sehr geringe Diskussion geführt. Sie haben das Instrument. Sie können den Druck aufbauen. Sie haben die Öffentlichkeitswirksamkeit. Immer im Dezember kommt diese Liste ins Parlament. Das wurde bislang meines Erachtens nicht in ausreichendem Masse genutzt. Ich glaube, damit wäre dem eigentlich Genüge getan. Die Regierung legt dort Rechenschaft ab. Man kann das sicher ausführlicher tun, wenn das der Wunsch des Landtags ist. Dafür habe ich auch ein gewisses Verständnis. Aber ich glaube, dass mit Fristen allein das nicht geregelt ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da haben Sie Recht, aber die Fristen sind ein Hilfsmittel, um die Umsetzung dieser Motionen usw. innerhalb einer gegebenen Frist auch umzusetzen, dass wenigstens der Versuch gemacht wird, das zu machen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte mich auch noch ganz kurz äussern zum Abs. 4 dieses Art. 6a: Ich sehe eine ziemliche Gefahr hier drin, dass politische Spiele, Verzögerungsmanöver, Diskussionen bis ins Endlose, die Regierung, der Landtag sagt: Lehnen wir ab, wieder zurück, sechs Monate, lehnen wir wieder ab, wieder zurück. Das hilft dem Thema nicht, das hilft uns nicht. Ich möchte die Kommission bitten, diesen Abs. 4 und auch die Frist von einem Jahr ganz kritisch zu hinterfragen und allenfalls Abs. 4 ersatzlos zu streichen. Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Wenn ich das richtig verstehe, braucht es für Art. 4 einen Mehrheitsentscheid. Also wenn 13 Stimmen zusammenkommen, ginge auch eine erneute Motion. Ich denke, ganz so schlimm dürfte das nicht sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir begrüssen, dass «zumindest bis zur vierten Landtagssitzung» aufgenommen wurde. Man darf aber nicht ausser Acht lassen: Sie wollen in Zukunft die Berichte und Anträge ja sechs Wochen davor. Das hat natürlich wiederum einen Ausfluss auf die Zeitspanne, bis zu welcher Landtagssitzung das auch beantwortet sein muss. Und da müsste man vielleicht dann noch einmal diese Konsistenz der früheren Zusendung der Berichte und Anträge und die Kadenz der Landtagssitzungen, bis zu welcher diese Beantwortung erfolgt ist, noch einmal anschauen. Ich greife jetzt ein bisschen vor: Wenn Sie das sowieso dann auch noch der Regierung zur legistischen Prüfung überweisen, werden wir natürlich zu diesen Fragen auch Stellung nehmen. Dann müssen wir Stellung nehmen und werden auch Stellung nehmen, ansonsten wird die Regierung sowieso noch einmal eine Stellungnahme abgeben, auch wenn wir nicht aufgefordert sind. Wir sind ja direkt Betroffene dieser Gesetzesvorlage und werden das dann auch noch einmal im Lichte dieser Debatte uns ansehen und dazu eine Wortäusserung abgeben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das Argument hat sicher etwas für sich und wir werden dieser Frage noch nachgehen.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, lesen wir weiter. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Meine Wortmeldung bezieht sich auf Abs. 5 und gleichzeitig Art. 9 Abs. 3. Die Intention, dass man sich nach Diskussion äussern kann, ob man befriedigt ist oder nicht. Ich kann sie erahnen. Social media setzen darauf. Im Facebook Daumen hoch, Daumen runter. Ich weiss ehrlich gesagt nicht, was der Landtag mit dem anfangen soll. Wenn ich am Schluss noch schnell sagen kann: Ja. toll hast du geantwortet oder eben nicht. Ich glaube nicht, dass das notwendig ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Also bei der Interpellation ist dieses Mittel ja jetzt schon gegeben, dass die Interpellanten erklären können, ob sie befriedigt sind oder nicht. Ich finde das eine gute Sache, dass man auf eine Beantwortung durch die Regierung noch seine Meinung abgeben kann. Der Fragesteller will ja eine Antwort und man kann manchmal die Antwort nicht einfach im Raum stehen lassen, und es geht ja auch nicht um ein grosses Votum, sondern um eine kurze und bündige Antwort, ob man befriedigt ist oder nicht.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Die Interpellationsbeantwortung bis zur übernächsten Landtagssitzung in Kombination mit sechs Wochen vorher, ich glaube, die ist schlichtweg unrealistisch. Wenn wir uns jetzt vor Augen führen März-Landtag dieses Jahr und Mai-Landtag, das wären für die Regierung genau noch zwei Wochen. Wenn wir dann den Inhalt der Interpellationen, die derzeit hängig sind, anschauen, Liegenschaften fair besteuern und die Interpellation zu den Schulbauten - entschuldigen Sie, ich glaube schon die Regierung arbeitet schon effizient, aber das ist schlichtweg nicht möglich. Wenn wir bei dieser kurzen Frist bleiben wollen, dann müssen wir uns mal überlegen: Was kann überhaupt Inhalt einer Interpellation sein, die keine Mehrheit des Landtages braucht, sondern die ein einzelner Abgeordneter einreichen kann? Dann sagen wir: Okay, das ist ein wenig mehr als eine Kleine Anfrage, dann ist das vielleicht in zwei Wochen möglich, aber alles andere sicher nicht. Also ich glaube, wenn man auch in Zukunft inhaltlich gute Interpellationsbeantwortungen will, dann muss man diesen eine längere Frist geben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch etwas zum Abs. 5 sagen und mich auf Ihr Voten von vorhin beziehen. Ich unterstütze die vorgeschlagene Formulierung. Ich glaube auch, dass Interpellationen den Charakter von etwas umfangreicheren Kleinen Anfragen haben. Dort ist auch vorgesehen, dass sich der Fragesteller abschliessend erklären kann, ob er mit der Beantwortung zufrieden ist oder nicht. Deshalb unterstütze ich die vorgeschlagene Formulierung auch für die Interpellation. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke für das Wort. Also mit Abs. 5 habe ich auch keine Mühe, weil das ist ja heute schon gängige Praxis, einfach aufgeschrieben, nicht mehr und nicht weniger. So interpretiere ich das.
Dann zu den Fristen: Da hat die Abg. Diana Hilti sehr wohl Recht. Bei Sechs-Wochen-Fristen muss man das schon noch einmal im Prozedere anschauen, wann die Einreichung stattfindet, also wann die Bürositzung ist, dann die Sechs-Wochen-Frist und dann die Sitzung. Also wir werden dann eher auf die dritte Sitzung und nicht auf die überübernächste Sitzung kommen. Das wird dann auf das hinauslaufen müssen. Alles andere wäre ja in sich nicht konsistent zueinander. Ich denke, das muss man noch einmal überarbeiten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir werden das anschauen, wobei es heute schon so ist, dass die Interpellation bis zur übernächsten Sitzung in der Regel beantwortet werden sollen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich denke, die Komponente, die sich ändern soll, das sind die sechs Wochen. Und da teile ich die Einschätzungen der Abgeordneten Hilti und Kindle. Aber eine Alternative, die man in dieser Überprüfung auch vornehmen könnte, wäre, ob die Interpellation vielleicht bei drei Wochen bleiben könnte, weil bei der Interpellation sich auch die Interpellanten schon mit dem Thema eingehend beschäftigen konnten und das bei anderen Berichten und Anträgen, die zum Teil auch andere Komplexitäten haben, eine andere Ausgangslage haben. Ich könnte mir also da vielleicht auch die Drei-Wochen-Frist vorstellen im Gegensatz zu den anderen gewünschten sechs Wochen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Nur ganz kurz noch zu diesen Fristen: Ich bin eine Freundin von vier Sessionen pro Jahr. Und ich möchte die Kommission bitten, sich doch noch einmal mit dieser Frage vielleicht auch auseinander zu setzen bei der Diskussion der Geschäftsordnung, weil es würde vieles in dieser Fristendiskussion erleichtern. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Also was ich schon jetzt Mühe habe, wenn wir dann sechs Wochen fordern, weil wir uns besser damit vorbereiten können - es gibt auch Interpellationen, die vielleicht auch umfangreicher unter Umständen sind - und dass man da dann splittet - das drei Wochen und das sechs Wochen. Also entweder ist man auf einer Linie von generell sechs Wochen oder sonst wird es eigentlich im Prozess dann langsam aber sicher schwierig. Und Sie haben ausgeführt, dass die Interpellanten die Themen schon kennen, aber die anderen kennen sie dann offenbar nicht. Ich würde vorschlagen, dass man da eine einheitliche Frist beibehält, wenn man schon auf sechs Wochen gehen möchte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir werden das prüfen.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich dem Abg. Elmar Kindle zu hundert Prozent anschliessen. Ich möchte nicht, dass wir mit verschiedenen Fristen operieren. Wenn wir uns auf sechs Wochen einigen, dann soll für alles sechs Wochen gelten und nicht intern wieder fragen: Kommt das vom Landtag? Kommt das von den Grossparteien? Kommt das von aussen? Das Chaos wäre meiner Meinung nach total.
Und dann zum Hinweis der Abg. Helen Konzett Bargetze auf vier Sessionen: Ja, das kann man sich sicher überlegen. Ich denke aber, es hat auch nicht nur Vorteile und ich würde einem Wechsel jetzt einfach so auf vier Sessionen pro Jahr nicht zustimmen, weil das müsste man dann wirklich im Detail diskutieren und nicht einfach so auf eine 2. Lesung hin schnell einfliessen lassen. Weil das hat dann auch weitreichende Konsequenzen, Berufstätigkeit und hin und her. Aber es hat sicherlich auch Vorteile, aber davor warne ich jetzt einfach, einen solchen Wechsel schnell zu vollziehen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze auch das Votum des Abg. Elmar Kindle, hier einheitliche Fristen zu setzen. Ich glaube, wenn wir dann auch für die Regierung sechs Wochen festsetzen, dann gilt die Frist auch für uns selber für parlamentarische Eingänge. Weil sonst werden wir dann wirklich unglaubwürdig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Verständnisfrage zum Abs. 5: Meines Wissens ist hier nicht geregelt, wie die Diskussion zu dieser Interpellation verläuft. Ich habe diese Bestimmung am Anfang nicht verstanden. Ich verstehe sie jetzt so, dass nach Beantwortung und Diskussion in diesem Raum die Interpellanten noch immer erklären können, ob sie damit befriedigt sind oder nicht. Weil ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die Diskussion schon dazwischen geschalten ist und dann wird noch einmal eine Erklärung abgegeben, fast irgendwie verpflichtend, und dann kann sich die Regierung noch rechtfertigen, aber nur wenn ihr das Wort erteilt wird. Ich verstehe irgendwie den Sinn hinter dieser Bestimmung nicht in diesem Zusammenhang hier, sondern wenn, dann müsste sie meines Erachtens eher in der Geschäftsordnung des Landtages sich finden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. In der Geschäftsordnung des Landtages Art. 38 Abs. 4 ist das schon vorhanden. Dort steht: «Die Interpellanten können erklären, ob sie von der Auskunft befriedigt sind oder nicht und eine weitere Diskussion findet nur statt, wenn wenigstens ein Viertel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten einem entsprechenden Antrag zustimmt. Die Regierung hat nur das Wort, wenn eine Diskussion beschlossen wird». Es entspricht also grosso modo dem bisherigen Modus.Regierungschef Klaus Tschütscher
Dann ist meine Frage ja umso mehr berechtigt. Was ist dann die Motivation dieser Bestimmung hier? Hat die einen anderen Sinngehalt oder einfach eine Wiederholung? Macht der Landtag jetzt Regelungen, um doppelt gemoppelt unterwegs zu sein? Ich verstehe die Motivation hier nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich finde, wenn das im Geschäftsverkehrsgesetz drin ist, hat das an sich eine ganz andere Wirkung, als wenn das nur in der Geschäftsordnung steht.Abg. Elmar Kindle
Der Hinweis vom Herrn Regierungschef hat schon eine Berechtigung. Das ist ja schon heute geltendes Recht in der Geschäftsordnung und dass man das im Geschäftsverkehrgesetz auch noch schreibt, ändert schlussendlich ja nichts in der Praxis. Das muss man schon so sagen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
So ist es.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch anregen, das nochmals zu überprüfen. Ich denke, die Bestimmungen in der Geschäftsordnung sind ausreichend, wenn wir sie dort haben. Wir brauchen sie im Geschäftsverkehrsgesetz nicht nochmals.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur zum bestehenden Abs. 4: Der wird hier ja nicht geändert, aber der Abs. 4 gilt für als dringlich erklärte Interpellation und da muss die Regierung bis zur nächsten Landtagssitzung bereits die Beantwortung präsentieren. Also da sind dann die sechs Wochen definitiv unmöglich. Aber das ist eigentlich klar. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, wir werden die Fristen generell überprüfen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Genau diesen Hinweis wollte ich auch machen. Da müssen wir Propheten sein mit der Beantwortung. Dann müssen wir sie schon beantwortet haben, bevor Sie sie an uns überwiesen haben. Das kann auch die Regierungsbank nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, lesen wir weiter. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich habe hier mit dieser Minute meine Probleme. Ich denke, die heutige Praxis würde eigentlich genügen, wenn sich jeder Abgeordnete bewusst wäre, was eine Kleine Anfrage ist. Nach meinem Dafürhalten kann es nicht angehen, dass der Präsident oder der Sekretär vorne mit der Stoppuhr sitzt und sagt: «Achtung, fertig, los», und dann bei 55 Sekunden noch 5 Sekunden abzählt. Ich meine, das liegt in der Verantwortung des Präsidenten, würde meines Erachtens auch heute schon in seinen Verantwortungsbereich gehören. Man könnte noch weitergehen. Man könnte auch wie in der Schule sagen: «Du hast zwei Zeilen und mehr darfst du nicht schreiben». Ich meine, wo kommen wir denn da hin? Mit dieser Bestimmung habe ich meine grosse Mühe. Das muss ich Ihnen sagen. So etwas werde ich nie zustimmen.
Und dann zu Abs. 3, was da die Intention sein soll, ob man schlussendlich auch sagen kann: Ja, ich bin zufrieden oder nicht zufrieden. Ich meine, was ist das Instrument der Kleinen Anfrage? Man will etwas in Erfahrung bringen, kann eine Zusatzfrage stellen - und damit ist das geregelt. Das ist heute schon geregelt. Ich habe mit dem Mühe und werde das auch nicht unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Es hat eine gewisse Öffentlichkeitswirkung, ob der Fragesteller erklären kann, ob er zufrieden ist oder nicht. Ich finde, wenn man eine Antwort auf eine Frage bekommt, die nicht befriedigend ist, soll man das auch sagen dürfen.
Was die Zeit, diese Minute, betrifft, so haben wir das in der Kommission auch hin- und herdiskutiert. Es ist eine Frage: Gibt es diese Zeitmessung in den anderen Parlamenten? Allerdings ist ja das kein Grund, das hier bei uns einzuführen, weil wir ja eine massgeschneiderte Geschäftsordnung haben möchten. Aber es wird ja immer wieder gerade auch von Seiten der Regierung beklagt, dass die Kleinen Anfragen sich teilweise langsam zu kleinen, kurzen Interpellationen entwickeln. Das ist sicher nicht in Ordnung. Es ist schwierig, weil der Vorsitzende weiss ja erst wie lange das dauert, wenn die Kleine Anfrage schon gestellt ist. Es wäre eine Möglichkeit, dass diese Kleinen Anfragen vorher beim Landtagsbüro eingereicht werden. Das kann allerdings auch nicht der Sinn der Sache sein, weil dann der Abgeordnete nicht mehr ad hoc Kleine Anfragen stellen kann. Das ist ein Punkt, über den man noch etwas nachdenken könnte.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich denke auch, mit dieser Bestimmung werden wir das Problem nicht lösen. Wenn die Kleinen Anfragen wirklich ad hoc gestellt würden, wären sie wahrscheinlich auch kürzer. Grundproblematik aus meiner Sicht ist auch häufig die grosse Einleitung, bevor dann die Fragen folgen. Ich glaube, auch die Minute wird einfach zu umgehen sein, indem man einfach mehrere Kleine Anfragen stellt. Ich glaube nicht, dass wir hier das Problem lösen werden. Auch fehlt mir die andere Seite, weil es gibt auch manchmal Beantwortungen, die weit über einer Minute liegen, obwohl die Frage eine geschlossene Frage wäre, die dann halt nicht geschlossen beantwortet wird.
Bezüglich den Abs. 3 verstehe ich den Punkt. Dazu ist einfach zu sagen, manchmal ist die Frage einfach nicht beantwortet. Also ob Sie jetzt befriedigt oder nicht, aber es gibt einfach Kleine Anfragen, die wurden nicht beantwortet. Und ich denke, das kann und darf man ruhig kundtun.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich war von Anfang an kein Freund dieser Regelung, bereits als ich davon das erste Mal hörte. Die Problematik hat der Abg. Elmar Kindle aufgezeigt, wie diese Minute gemessen wird. Es gibt natürlich Möglichkeiten. Es gibt beim Schachspiel entsprechende Mechanismen. Es wäre auch möglich, dass Bruno Jehle das mit der «Schelle» regelt. Also Möglichkeiten gäbe es.
Zweitens ist es so, dass der Landtag bei mündlicher Beantwortung vielfach vertröstet werden müsste, weil Ad-hoc-Antworten bei schwierigen Fragen, wo es zum Beispiel auch um Zahlen geht, für die Regierung schwierig sind. Das heisst, dass man fast die Hälfte oder mehr Antworten dann auf schriftlichem Wege dem Landtag zustellen würde.
Beim Abs. 3 ist es effektiv so: Was ist die Konsequenz, wenn die Antwort für den Landtagsabgeordneten nicht befriedigend ist? Ist er zufrieden, wenn es heisst: Okay, es ist nicht beantwortet. Also ich würde die heutige Praxis beibehalten. Wir müssen uns selbst ein bisschen disziplinieren in dem Sinn, dass die Kleinen Anfragen wirklich Kleine Anfragen sind und auch die Regierung, wie es der Abg. Gerold Büchel ausgeführt hat, auch die Regierung sich bemüht und sich daran hält, dass «kleine Beantwortungen» getätigt werden und nicht zu Kleinen Anfragen fast Interpellationsbeantwortungen vorgenommen werden. Dies ist auch immer öfters der Fall, wie dies beobachtet werden kann. Wenn sich beide Seiten also hier etwas disziplinieren, macht die heutige Praxis durchaus weiterhin Sinn.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch kein Freund dieser Zeitbeschränkung. Ich glaube, wir müssen uns Gedanken machen: Was ist der Inhalt der Kleinen Anfragen? Was ist ein konkret umschriebener Vorgang? Was kann ich in einer Kleinen Anfrage überhaupt von der Regierung verlangen? Wenn ich nur die Zeitbeschränkung habe, dann bringe ich es auch fertig, in einem Satz von der Regierung eine Abklärung zu verlangen, die sie drei Tage beschäftigt oder noch länger. Das kann nicht das Mass der Dinge sein. Oder die Frage, wie schnell dann jemand sprechen kann, dass er die Minute noch schafft oder nicht. Ich glaube, wir müssen uns über den Inhalt unterhalten und eben wirklich darauf sagen: Okay, Kleine Anfragen sind keine Interpellationen und der Umfang ist beschränkt. Und dann ist mir auch egal, wenn jemand zwei Minuten hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, letztendlich hat das mit der Disziplin zu tun. Heute heisst das «kurze, mündliche Anfragen, die sich auf einen konkret umschriebenen Vorgang beziehen». An sich ist dieser Wortlaut aus meiner Sicht klar. Aber viele Abgeordnete halten sich halt nicht daran.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, die Kommission hat hier für eine komplexe Fragestellung einen valablen Lösungsansatz präsentiert. Mit der Minute kann ich gut leben, weil fünf mal eine Minute gibt ja dann auch fünf Anfragen. Also da ist man sehr flexibel. Der Abg. Gerold Büchel hat es bereits aufgezeigt. Also es ist eine gewisse Leitplanke, die hier definiert wird. Aber es wird immer wieder Lösungsansätze geben, auch diese zu umschiffen.
Sehr gut gefällt mir der Abs. 3, denn das stört mich aktuell sehr. Aktuell hat die Regierung das letzte Wort und wenn es auch definitiv nicht der Wahrheit entspricht, und zukünftig hat der Landtag das letzte Wort. Also der Abs. 3 ist mir äusserst sympathisch, denn wenn man nach der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Internet sieht, dass wieder einmal das Falsche erzählt wurde, dann kann man es zukünftig wenigstens gerade klarstellen - und nicht erst einen Monat später. Das ist doch eine Effizienzsteigerung, welche im Jahr 2012 sicherlich kein Luxus ist.Abg. Albert Frick
Danke. Also ich unterstütze auch die vorgeschlagene Lösung von einer Minute. Ich glaube auch nicht, dass hier die Stoppuhr verwendet werden muss. Ich denke, das gibt ganz einfach einen Rahmen, an dem sich die Abgeordneten ungefähr orientieren können. Jede und jeder hat eine Vorstellung, was eine Minute ist. Also das gibt dann den Rahmen. Und ich glaube, es wurde schon gesagt: Wenn wir mehr Disziplin walten lassen würden oder wenn sich jeder daran halten würde, das ist ja gerade das Problem, das wir immer wieder haben. Und ich denke, mit dem Rahmen hier könnte sich das ein bisschen verbessern.
Und was die Schlussmeldung anbelangt, die begrüsse ich eigentlich auch. Ich bin nicht immer glücklich, wenn zum Beispiel eine Zusatzfrage einfach nicht beantwortet wird oder indem noch einmal die gleiche Antwort kommt. Dass man sich dann in dem Moment als nicht befriedigt erklären kann, das finde ich dann zumindest einen Vorteil.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze das nicht, dass die Zeit auf eine Minute begrenzt wird. Erstens sprechen nicht alle Leute gleich schnell. Es wurde hier schon erwähnt, man kann die Frage so formulieren und in einer Länge gestalten, dass man ganz viel in eine Minute hineinbringt. Das ist ja aber auch nicht der Sinn dieser Beschränkung, kann ja nicht der Sinn sein. Die heutige Regelung, die informell ist mit drei Unterfragen, die gefällt mir eigentlich ganz gut, denn das zeigt auch auf, was mit einer Kleinen Anfrage gemeint ist. Es sollten höchstens drei Unterfragen gestellt werden. Das beschränkt schon das Ganze. Wenn man das zeitlich auf eine Minute begrenzt, dann geht das mitunter zu Lasten der Einleitung. Und ich denke, die Einleitung hat doch eine gewisse Bedeutung. Dann wissen die Regierung und auch die Abgeordneten zumindest worum es geht, wie der Abgeordnete oder die Abgeordnete auf diese Frage kommt und worauf sie hinaus will, was das Ziel ist. Ansonsten riskiert man auch, dass die Regierung die Frage in eine Richtung beantwortet, die gar nicht erwünscht ist.
Mir fehlt hier noch der Hinweis auf die Zusatzfrage. Die gängige Praxis ist ja so, dass der oder die Abgeordnete noch eine Zusatzfrage an die Regierung stellen kann nach der Beantwortung. Und das ist hier nicht mehr erwähnt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Zusatzfrage ist - wie gesagt - in Abs. 2 weiterhin vorhanden.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ich bin einverstanden mit dieser vorgeschlagenen Formulierung. Ich sehe es auch ähnlich wie mein Vorredner Albert Frick. Also wir müssen uns hier nicht mit der Stoppuhr disziplinieren, sondern es soll einfach diesen Rahmen geben. Und ich glaube, bis jetzt hatten wir ja so die Praxis, dass man sagt: Ungefähr höchstens eine halbe Seite mit 12er-Schrift geschrieben. Das ist das absolute Maximum. Und ich habe schon viele Kleine Anfragen geschrieben und es ist wirklich eine Selbstdisziplinierung, die man sich auferlegen muss. Man muss nämlich verschiedene Aspekte erfüllen. Man muss garantieren, dass der Landtag einem folgen kann, man muss garantieren, dass die Öffentlichkeit dem Sachverhalt irgendwie folgen kann. Oft beziehen sich die Kleinen Anfragen auf komplexe technische oder irgendwelche Details, man muss das in der Einleitung irgendwie nachvollziehbar machen. Aber eben man muss das wirklich in diesen kleinen Text packen können. Und wenn Sie kritisieren, dass Sie diese Minutenregelung nicht möchten, dann müssen oder sollten Sie einen besseren Vorschlag machen, weil es ist gar nicht so einfach, denke ich. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte bei Frau Konzett Bargetze einhaken. Das hat natürlich schon was für sich. Eigentlich ist die Länge der Zeit ja nicht entscheidend. Entscheidend ist die Komplexität und die Wirkung der Fragen, welche sie auf die Regierung für die Beantwortung haben. Also das mit der Zeit ist schwierig. Aber wir werden keine für alle befriedigende Lösung zu diesem Thema finden. Das ist einfach so. Und da kommt mir wieder doch in den Sinn, ob dann nicht doch - ich glaube, der Abg. Jürgen Beck hat es einmal ins Spiel gebracht - ob das Frage-Antwort-Spiel nicht doch die bessere Lösung wäre, dass man dies ad hoc macht. Also langsam bin ich auch auf dieser Schiene.
Und bezüglich der Regelung: Ich war meistens nicht einverstanden, wenn die Regierung ermahnt hat, die Abgeordneten sollten sich doch mehr disziplinieren. Da kann ich den Ball auch zurückspielen. Die Regierung müsste vielleicht ihren Modus bei der Beantwortung auch ab und zu hinterfragen. Also bei zum Teil Kleinen Anfragen werden wir auch zugetextet, wo es nicht immer zielführend ist, wenn ein Regierungsmitglied dann 5 Minuten oder noch länger eine Antwort hat auf eine vielleicht gar nicht so komplexe Frage. Also da könnten wir sicher auf beiden Seiten ein bisschen aufeinander zugehen. Und wir wissen eigentlich, Herr Landtagspräsident, wir hätten ja heute schon die Möglichkeit, dies nach der heutigen Geschäftsordnung einzuschränken. Da haben wir uns ja immer auch in der Diskussion hier drin wieder im Kreis gedreht. Also die Möglichkeit gäbe es schon. Und ob jetzt die Minute richtig ist oder nicht, ich weiss es auch nicht. Also es ist ein schwieriges Thema.
Aber beim Abs. 3 muss ich den Abg. Lampert unterstützen. Ich bin sehr für diesen Abs. 3. Was heute nicht richtig ist, dass bei einer Kleinen Anfrage nicht der Landtag das letzte Wort hat. Es ist eine Anfrage des Landtages und man sollte kundtun können, ob man mit der Antwort zufrieden ist, die die Regierung gegeben hat. Weil heute ist es so, die Kleine Anfrage wird nachher publiziert und der Landtagsabgeordnete, wenn er keinen Leserbrief schreibt, hat frühestens einen Monat später die Möglichkeit, darauf zu reagieren, ob er mit der Antwort zufrieden war. Und darum möchte ich nochmals den Abs. 3 beliebt machen, den drinzulassen.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, egal, was für ein System wir wählen oder haben, das System ist nur so gut wie es gelebt und auch vollzogen wird. Und da spielt es keine Rolle Minute oder nicht Minute, sondern da muss sich jeder selber und auch die Leitung an der eigenen Nase nehmen. Eine Idee, die ich auch nochmals ins Feld führen möchte, der Abg. Rainer Gopp hat es gerade angedeutet: Was ist eigentlich der Charakter der Kleinen Anfrage? Mein Verständnis ist, dass man aktuelle Themen nachfragt und einen Schritt weiterkommt. Und nicht, dass man im Detail sich wälzt, um Tabellen zu kriegen. Ich glaube, das ist nicht der Charakter. Da wäre die Interpellation geeigneter. Und die Vorstellung, dass die Regierung sofort auf meine Frage antworten muss, dann zwingt sie mich auch wirklich, eine Frage so zu formulieren, dass man antworten kann. Weil wenn ich dann jedesmal die Antwort kriege, im Detail kann ich nicht beurteilen, dann muss ich mich selber fragen, was ich eigentlich fragen möchte. Und das System, dass man wirklich ein Frage-Antwort-Spiel über einen aktuellen Sachverhalt macht, ich denke, da ist dann auch die Regierung genügend kompetent, hinzustehen und Auskunft zu geben. Und es ist ja auch keine Schande, wenn man dann mal antworten muss: Das kann ich jetzt nicht klären, da muss ich weitergehen. Aber ich würde eigentlich das System beliebt machen, dass wir von dieser «Runterratterei», wie es die Regierung dann bei der Beantwortung vornimmt - da hat man ja auch nichts davon, das ist kein Vorwurf an die Regierung - aber ich würde beliebt machen, sofort antworten zu lassen und nicht am Ende der Sitzung. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich versuche nochmals, zu diesem Minuten-Takt-Vorschlag einen Lösungsvorschlag einzubringen. Man könnte dem Landtagspräsidenten das Instrument geben, wenn eine Kleine Anfrage Interpellationscharakter hat, dass er einfach entscheidet: Jetzt geht es zu weit, diese Kleine Anfrage ist kein Gegenstand mehr für die Beantwortung. Das wäre auch eine Möglichkeit, obwohl diese Schiedsrichterrolle wahrscheinlich nicht angenehm ist. Aber es wäre einmal überlegenswert.
Und dann nochmals das Zusammenspiel mit Abs. 3: Es kann natürlich so sein, dass diese Minute eingehalten wird, aber dass nachher, wenn sich der Landtagsabgeordnete erklären kann, er sich auch 10 Minuten erklären kann. Also ich glaube, insgesamt könnte das ein Bumerang sein. Ich würde mir dann bei diesem Abs. 3 die Freiheit herausnehmen, dass ich die Antwort der Regierung kommentiere und dann meine weiteren Gedanken nochmals einbringe und vielleicht noch einige dazu, sodass dann weit über die Zeitlimite hinaus vielleicht ein Pamphlet entsteht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist natürlich nicht die Absicht, aber die Gefahr besteht natürlich, wenn man sich hier nicht einigt. An sich ist die Absicht, dass der Fragesteller sagen kann: Die Antwort ist in Ordnung oder sie ist unbefriedigend. Das genügt dann schon, auf die Öffentlichkeitswirkung bezogen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Also ich kann dem Abg. Johannes Kaiser in dem einen Punkt beipflichten, dass es sehr wohl in der Kompetenz des Landtagspräsidenten liegt, eine Kleine Anfrage zu unterbrechen. Ich habe das am eigenen Leib schon erlebt, obwohl die Zeit, die ich damals beansprucht habe, sicher unter 2 Minuten gelegen hat.
Und nur, um einen Vergleich zu haben, ich bitte Sie einmal, auf Ihre Uhr zu schauen, sofern Sie einen Sekundenzeiger haben, wie lange 60 Sekunden sein können. Die Wortmeldung des Abg. Peter Hilti, die wir gerade gehört haben, betrug genau 90 Sekunden. Ich bin gewohnt, mit dem Sekundenzeiger umzugehen. Wenn ich bei meinen Patienten den Puls fühle, ist das für mich ein gutes Mass, wie viel eine Viertel- oder eine ganze Minute beträgt. Ich möchte beliebt machen, bei dieser Regelung durchaus zu bleiben. Denn wie vorhin auch schon gesagt wurde, es liegt an uns, wie konkret und wie knapp und präzise wir unsere Anfragen formulieren. Ich zitiere auch noch sehr gern Herrn Goethe, der sehr oft schon gesagt hat: «Entschuldigung für diesen langen Brief, für einen kurzen hatte ich keine Zeit». Das heisst also, es liegt an uns, mit etwas mehr Zeitaufwand zu Hause unsere Wortmeldung zu konkretisieren und daher auch gut verständlich zu machen.
Eine weitere Frage habe ich aber noch. Die schon zitierten drei Unterfragen sind hier nirgends aufgeführt. Ich weiss nicht - zumindest habe ich sie nicht gelesen - ist es nur eine Übereinkunft oder sollte man das auch in irgendeiner Form festlegen? Landtagspräsident Arthur Brunhart
Über diese drei Fragen hat man einmal gesprochen, das ist ein Commitment, an das sich viele nicht halten. Es ist nirgends festgeschrieben und wir werden das sicher auch hier nicht festschreiben.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir haben es mit einem einfachen Sachverhalt zu tun. Die Lösung scheint komplex zu sein bzw. ist komplex. Was mich interessieren würde, wie das andere Parlamente handhaben. Ich glaube, die Zeitlimite, wenn Sie an der festhalten, das ist überhaupt kein Problem. Technische Umrüstung, nach einer Minute ist einfach Schluss, Mikrofon ist abgeschaltet. Das ist doch heute möglich. Präzise Schweizer Uhr macht das im Hintergrund und dann ist einfach Ende der Debatte. Ich meine, dazu gibt es auch nicht einen Rahmen. Oder kann ich das auch so interpretieren bei der Motionsbearbeitung: Ein Jahr ist so ein Rahmen. Ist ja auch nur eine Zeitlimite. Dann schauen wir mal, ein Rahmen ist halt ein Rahmen und wenn es halt eineinhalb Jahre sind, sind es halt eineinhalb Jahre. Ich glaube, man sollte schauen, dass man klare Regelungen hat und die dann auch einhält. Ich glaube, man kann das umformulieren. Mir gefällt die Idee des Abg. Johannes Kaiser sehr gut. Von den Pamphleten bin ich dann nicht mehr betroffen. Aber ich finde die Idee gut, die Mittel dem Präsidenten zu geben, am Schluss einer Kleinen Anfrage zu sagen: Das lasse ich zu, wird einmal nicht weitergegeben. Zwei-, dreimal machen, das hat disziplinierende Wirkung. Da wird sich jeder Parlamentarier überlegen, was er in Zukunft tut. Das scheint mir der vernünftigste Punkt zu sein.
Dann ja, auch mea culpa und culpa der Regierung. Wir nutzen die Chance auch zu beantworten. Das ist richtig. Das geben wir auch offen zu. Ich meine, es gibt Kleine Anfragen, bei denen manchmal der Puls steigt, auch wenn man sie schon notiert, und dann drehen wir uns halt wieder um im Büro und sagen: Dann nutzen wir das auch, um das zu kommunizieren, was wir gerne kommuniziert hätten. Ich glaube, das würden Sie an unserer Stelle ja wahrscheinlich auch ähnlich tun. Und ich glaube, actio ist reactio, und da müssen wir eben auch im beiderseitigen Interesse eine Lösung finden. Da bin ich ganz bei Ihnen allen.
Zum Abs. 3: Ich weiss nicht, ich glaube, wenn ich Parlamentarier wäre, ich würde schon immer eine Zusatzfrage finden, die das Regierungsmitglied gerade nicht beantworten kann. Ich meine, Sie haben sich mit dem Sachverhalt beschäftigt, also das werden Sie immer finden. Und dann artet das entweder in eine Lobhudelei aus oder in ein Bashing. Vielleicht gibt es noch bessere Lösungen als wie die. Ich bin auch dafür, wenn man nicht befriedigt ist, dann muss man das kundtun können. Aber vielleicht ist das noch nicht das Gelbe vom Ei. Ich glaube, die Freude werden vor allem die kleineren Parteien mit dem haben. Sie werden dann verdammen, wenn halt nur Regierungsmitglieder so und so gelobhudelt oder getadelt werden. Ich verstehe, dass Frau Konzett mit dieser Bestimmung hier eine Freude hat. Das würde ich an ihrer Stelle auch so kundtun.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Die Bestimmung lautet, dass der Fragesteller sich erklären kann. Er muss es ja nicht. Was die Zusatzfrage betrifft, so ist die Erfahrung so, dass in der Regel keine Zusatzfrage gestellt wird. Und von daher sehe ich eigentlich kein Problem. Wie das in anderen Parlamenten - Sie haben das angesprochen - ist, wenn die Zeit abläuft, also kurz davor, sagt der Präsident «Sie können den Satz noch beenden» - es gibt solche Beispiele - und dann kann er den Satz beenden. Es wird ja nicht auf die Sekunde gemessen, sondern der Fragesteller soll natürlich seinen Satz fertig machen können.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Das mit der Zusatzfrage, dass das nicht die Regel ist, das hat mich jetzt irritiert. Weil der bestehende Absatz 2 bleibt ja beibehalten und der sagt ja, der Fragesteller «kann». Und wenn ich ein Recht habe, dass ich kann, dann kann ich immer.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Er kann eine Zusatzfrage stellen. Das ist klar. Das war bisher so und wird auch wahrscheinlich in Zukunft so sein.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Vielleicht kann man das ja wirklich so lösen, dass man ihnen die Mittel in die Hand gibt und gleich sagt, dass eine Kleine Anfrage einfach zwei Fragen umfasst. Und damit wäre eine klare Limite gesetzt. Ich halte auch nichts von der Unterscheidung Fragen und Unterfragen. Fragen sind Fragen. Ich glaube, da kann man keinen qualitativen Unterschied machen. Ich glaube, dann muss man einfach sagen: Okay, eine Kleine Anfrage umfasst zwei Fragen zu einem konkreten Sachverhalt.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, der Abs. 3 hat auch einen präventiven Charakter auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage, aber speziell auf die Beantwortung der Zusatzfrage. Denn aktuell sieht man sich in der Situation, dass man nichts mehr sagen kann zu dieser Beantwortung der Zusatzfrage. Und zukünftig wird der Abgeordnete das letzte Wort haben und sich kundtun können, inwiefern er mit dieser Beantwortung einverstanden ist. Und mitunter kann er ja auch gerade ausführen, was konkret nicht den Tatsachen entspricht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wir werden alle diese Anregungen versuchen in der Kommission zu bündeln und so auszulegen und dann einen valablen Vorschlag zu machen, der vielleicht dem entspricht, was schon vorliegt. Wer weiss.Abg. Manfred Batliner
Ich möchte jetzt schon noch anfügen, dass der Herr Regierungschef das Gelbe vom Ei jetzt mit dem Vorschlag mit diesen zwei Fragen auch nicht gebracht hat. Ich kann entweder eine geschlossene Frage stellen mit Ja oder Nein oder ich kann eine Frage stellen über die nächsten 20 Jahre, wie Sie das sehen mit dem EUR und der ganzen Entwicklung. Und dann können Sie das in Referatsform beantworten. Also das ist auch nicht das Gelbe vom Ei. Das möchte ich noch festhalten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich möchte dann die Diskussion über diesen Punkt langsam abschliessen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Herr Präsident, mein Verständnis hier zu sein ist einfach auch Vorschläge zu machen. Ich finde nie das Gelbe vom Ei. Ich gehe aber auch von einem intelligenten Fragesteller im Parlament aus, der das an die Regierung richtet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Davon können Sie ausgehen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Wenn man das Ausmass dieser Debatte um die Kleinen Anfragen hier betrachtet, dann kann man sich ungefähr vorstellen, wie es mit den Kleinen Anfragen in Zukunft weitergehen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 9a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9a steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ist das zwingend oder sollte Abs. 1 eine Kann-Bestimmung sein?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meines Erachtens ist das zwingend.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich denke, der Landtag sollte sich die Option einer externen Möglichkeit zumindest offen lassen. Und ich möchte hier noch einmal anbringen: Die legistische Prüfung wäre meines Erachtens auch etwas, das man gerne vielleicht vorab in Auftrag geben würde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Auch ich denke, hier könnte eine Kann-Bestimmung von Vorteil sein. Ich meine, die Regel wird so sein, dass es die Regierung machen wird, wenn der Landtag das so wünscht. Aber der Landtag kann ja auch einmal in einem gewissen Fall - heute Morgen hatten wir so einen Fall oder vor kurzem, als es um die Verfassungsprüfung ging -, dass der Landtag auch das Recht hat oder sich das Recht selbst nimmt, eine eigene Prüfung eines Sachverhaltes machen zu können. Und da ist das Wort «kann» sicherlich nicht falsch am Platz. Weil es ist dem Landtag selbst unbenommen, was er dann macht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, und das hat etwas für sich.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe vielleicht ein bisschen ein anderes Verständnis. Dann macht diese Überweisung schon Sinn. Weil, so wie ich die Bestimmung und dann die Einordnung als Art. 9a sehe, erfolgt diese Vorprüfung, bevor Sie diese Initiative beim Landtagsbüro anhängig machen und dann im Parlament behandeln. Nicht wenn Sie schon im Parlament sind, sondern dass Sie es im Vorfeld im Büro an uns überweisen. Und dann entscheiden Sie, was Sie mit dieser Unterlage der Regierung dazu machen. Und da macht es mitunter schon Sinn, dass man eben die Ressourcen bei uns nutzt. Die Frage, die Sie beschäftigt, scheint mir in Art. 10, dass diese nach Beratung hier an die Regierung überwiesen werden kann. Da haben Sie die Möglichkeit, offen zu sein, ob Sie das wollen oder nicht. Hier geht es meines Erachtens darum, wenn ein Initiativbegehren kommt, dann ist schon entschieden, ob die Kommission das schon geprüft hat, oder ob sie es nicht geprüft hat, oder ob sie es selber prüfen will oder nicht. Ich glaube, in den Phasen habe ich zumindest dieses Verständnis. Aber da müssten mir die Kommissionsmitglieder helfen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Aus meiner Sicht sollte das auch schon bei der Vorprüfung möglich sein, dass der Landtag das auch, aus welchen Gründen auch immer, auch extern vergeben kann und nicht explizit das über die Regierung machen muss. Also Stichwort Gewaltentrennung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich könnte das unterstützen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage: Hier ist die Nummerierung Art. 9a. Das würde ja einen Bezug für mich jetzt eher zum vorhergehenden Art. 9 machen. Ich würde hier vorschlagen, dass man hier den Bezug zu Art. 10, Gesetzesinitiative, machen würde, also auch in der Nummerierung hier einen Bezug schafft. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, da haben Sie Recht.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wir müssen darüber diskutieren, ob wir zwei verschiedene Sachverhalte hier unterschiedlich handhaben. Diese Vorprüfung war in der Vergangenheit Standard bei Initiativen, die vom Volk an den Landtag herangetragen wurden. Jetzt müssen wir uns entscheiden, gilt diese Vorprüfung neu auch zwingend für Initiativen aus dem Landtag oder nicht? Je nachdem ist der Zusammenhang zu Art. 10 gegeben oder eben nicht. Dann ist es ein neuer Artikel. Wenn er keinen Zusammenhang hat für eine Gesetzesinitiative als parlamentarisches Mittel, dann ist es etwas anderes, weil das dann die Initiative gemäss Volksrechtegesetz ist. Dann müssen wir jetzt schon klar wissen, welches Instrumentarium wir für welches Mittel anwenden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Hier bezieht es sich auf eine Gesetzesinitiative seitens der Landtagsabgeordneten aus meiner Sicht.Abg. Diana Hilti
Dann ist es aber auch so, dass das neu ist. Dann ist es keine bisherige Praxis, sondern dann ist es wirklich neu, wie wir mit parlamentarischen Mitteln der Gesetzesinitiative umgehen. Dann haben wir aber noch nicht festgehalten, was ich beim Lesen des Artikels ursprünglich gemeint habe, dass das die Abgleichung der Bestimmung im Volksrechtegesetz ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Also der Art. 9a ist ein neuer Artikel. Aber wir werden dieser Frage noch nachgehen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Mir scheint die Fragestellung der Abg. Hilti schon berechtigt zu sein. Denn Art. 10 ist ja diese Gesetzesinitiative im bestehenden Gesetz und hier lautet es ja: «Eine von Mitgliedern des Landtages eingereichte Gesetzesinitiative kann der Regierung vom Landtag zur Stellungnahme unterbreitet werden». Ansonsten betreffend diesen Abs. 1 von Art. 9a da bin ich schon noch der Meinung, das sollte unbedingt eine Kann-Formulierung sein. Das sollte doch in der Kompetenz des Landtagspräsidenten liegen, ob er diese Initiative zur Vorprüfung an die Regierung überweist oder nicht. Und auf die anderen Punkte, die jetzt erwähnt wurden, gerade im Zusammenhang mit der Debatte um Art. 16a bin ich beim Lesen gar nicht gekommen, aber das sehe ich jetzt natürlich auch. Wenn man aus diesem Abs. 1 ableiten würde, dass man zukünftig diese Überprüfung nur bei der Regierung machen könnte, wie es jetzt lautet, und nicht durch einen Externen vom Landtag beauftragten Gutachter, das wäre dann wieder ganz schlimm. Also ich plädiere hier klar für eine Kann-Formulierung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir können das sicher so übernehmen und werden das in der Kommission noch genau anschauen.Abg. Rainer Gopp
Nur kurz, weil der Herr Regierungschef auch die Kommissionsmitglieder fragte. Also ich habe das so verstanden wie er es verstanden hat, bin aber jetzt auch der Ansicht aufgrund der Wortmeldungen, dass die Kann-Bestimmung vielleicht die richtige wäre. Aber das müssten wir noch diskutieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, werden wir machen. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube nicht, dass es eine ausschliessliche Verpflichtung ist, nur eine Meinung bei der Regierung einzuholen, sondern ich verstehe das so, dass eine Initiative überlegt wird von gewissen Initianten und dass die allenfalls selber schon Überprüfungen gemacht haben. Dass das Landtagsbüro selber beschliesst, eigene Abklärungen zu machen, aber dass in jedem Fall auch die Meinung der Regierung von Interesse ist, bereits im Vorfeld einer Einreichung der Initiative. Und dann haben die Initianten immer noch die Möglichkeit, all diese möglichen Stellungnahmen zu werten und allenfalls die Initiative gar nicht einzureichen, weil wir sonst wieder die Diskussion wie heute Morgen hier haben. Das ist nur eine Frage, wenn das an das Landtagsbüro herangetragen wird, und das regelt ja dieses Gesetz, nur den Geschäftsverkehr zwischen dem Landtag und der Regierung. Das heisst, es wird uns übermittelt, wir haben Ihnen innert zwei Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Ob der Landtag seinerseits im eigenen Wirkungskreis, im eigenen Kompetenzbereich, auch noch ein Gutachten macht oder der Landtagspräsident sagt: Liebe Initianten, ich hätte gerne von euch selber eine verfassungsmässige Prüfung, weil ich in Zukunft keine Initiativen mehr toleriere im Landtagsbüro, die nicht zumindest eine Aussage zur Verfassungsmässigkeit haben, ich glaube, das ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Abg. Diana Hilti
Nur, damit ich das richtig verstehe. Dann würde das aber auch bedingen, dass wir in der Geschäftsordnung dann einen Artikel haben, wo, wenn Abgeordnete eine Gesetzesinitiative machen wollen, dann können sie das quasi der Vorprüfung des Landtagspräsidiums übergeben, das es dann zur Vorprüfung an die Regierung überweist. Und dann können sie entscheiden, reichen wir es überhaupt ein oder nicht? Dann ist es rein ein internes Instrumentarium zur Abklärung: Will ich diese Initiative überhaupt oder wie muss ich sie noch abändern? Das wäre dann die Konsequenz daraus. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, so sehe ich das. Aber ich kann das nicht ad hoc beantworten, wir müssen das in der Kommission noch genau anschauen, wie hier der Sachverhalt ist.Abg. Diana Hilti
Ich habe noch eine weitere Frage: Weshalb wird dann in Abs. 2 so strikt an diesen zwei Wochen festgehalten? Weil je nachdem, was die Initiative beinhaltet, kann ja eine verfassungsmässige Überprüfung innerhalb von zwei Wochen eine sportliche Angelegenheit sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, aber es sollte sicher möglich sein. Ich gebe dann der Regierung noch das Wort. Vorerst aber dem Abg. Jürgen Beck.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich kann da die Meinung des Herrn Regierungschefs vollkommen teilen. Ich sehe das genau so, wie Sie das sehen. Und ich denke, es sollte ja eine gegenseitige Hilfestellung sein. Es ist genau das, was Sie angesprochen haben, dass wir solche Situationen vermeiden können. Aber das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sie wird einfach in diesem Gesetz nochmals festgeschrieben. Und ich empfinde jetzt die Zwei-Wochen-Frist nicht als strikt festgehalten. Das ist einfach eine Leitplanke - und nicht mehr und nicht weniger. Das darf auch nicht falsch aufgefasst werden, denke ich mir. Aber es ist wirklich so, ich habe es auch so verstanden, das ist die Möglichkeit, es wird der Regierung gegeben, damit wir die Handhabe haben und damit, wenn etwas wirklich nicht passt, dass man, wie Sie es formuliert haben, Frau Abg. Hilti, dass man dann sagen kann: Ja, man macht es oder man macht es nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Meines Erachtens reicht vor Eingabe einer Initiative eine Überprüfung bezüglich der Verfassungsmässigkeit, unabhängig davon, ob das die Regierung oder der Landtag ist. Wenn dann so eine Verfassungsmässigkeit überprüft wurde, dann kann, sofern die Initianten das wollen, diese in den Landtag eingebracht werden und die Regierung hat immer noch die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass sie in Frage stellt, ob die Verfassungsmässigkeit gegeben ist. Also ich sehe den Nutzen nicht, dass das vorab mehr als einmal überprüft wird. Es kann ja sein, dass das die Regierung oder eben nicht die Regierung ist.
Bezüglich der zwei Wochen, ob die zwei Wochen die richtige Frist ist oder nicht, darüber kann man sicher sich unterhalten. Ich denke aber, eine Frist ist notwendig, weil es wäre für die Initianten natürlich auch nicht wirklich befriedigend, wenn sie dann einfach von der Regierung in diesem Fall keine Antwort erhalten. Also es sollte schon irgendwie zeitnah sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Mit der Interpretation dieses Abs. 1 durch den Herrn Regierungschef kann ich auch leben. Aber jetzt steht für mich hier relativ deutsch und deutlich, der Landtagspräsident muss dieses Initiativbegehren zur Vorprüfung an die Regierung überweisen. Wo steht dann, dass der Landtag - jetzt gerade topaktuell, diese Kommission möchte gerne noch ein anderes Gutachten, eine andere Überprüfung dieses Initiativbegehrens machen. Aufgrund dieser Debatte ist das zulässig. Aber für mich ist das zu wenig explizit. Und ich möchte dann einfach nicht, dass jemand kommt und sagt: Gemäss diesem Art. 9 hat nur die Regierung diese Kompetenz. Nein, der Landtag muss diese Kompetenz auch haben. Er muss Gutachten einholen können, wo es ihm beliebt, und die Gutachter selbst bestimmen können. Das ist mir einfach sehr zentral. Es müssen einfach beide Wege offen sein und deshalb sind ja auch diese Materialien zu dieser Debatte dann zentral. Wenn wir uns hier finden, dann kann man sagen: Das ist ein Weg, aber es gibt auch noch einen anderen Weg, eine andere Möglichkeit für den Landtag, um sich mitunter auch noch eine andere Sicht der Dinge präsentieren zu lassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, wir werden das entsprechend anschauen. Also es steht hier «der Landtagspräsident übermittelt das Initiativbegehren». Das ist eine Muss-Bestimmung. Aber es heisst natürlich nicht, dass der Landtagspräsident nicht noch andere einholen könnte. Ob das dann Sinn macht, ist eine andere Frage. Aber darum können für die Kann-Bestimmung da sicher sehr gute Gründe angeführt werden.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Für mich stellt sich auch eben die Frage, ob nicht, wenn Initianten aus dem Landtag hier das Initiativbegehren der Regierung übermitteln können, und dass dann gemäss Abs. 2 eben auch von der Regierung wieder die Initianten die Rückmeldung kriegen. Wenn die Initiative nicht brauchbar ist, dann glaube ich nicht, dass man dann den ganzen Bericht auch an den Landtag weiterleiten muss. Ich bitte, das vielleicht auch noch zu prüfen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Werden wir tun.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, hier ist es einfach zentral, wie die Bestimmung in der Geschäftsordnung aussieht. Wenn dort geregelt ist, dass die Abgeordneten das an das Landtagspräsidium zu überreichen haben und dort die Regeln festgelegt sind, wann der Landtagspräsident das der Regierung überweisen muss, dann kann man die Bestimmung so lassen. Ganz offen gesagt, ich bin kein Freund davon, dass der Landtag künftig auch noch jeweils darüber debattiert: Geben wir jetzt selber ein Gutachten in Auftrag? Weil dann haben wir irgendwann die Diskussion: Wer bestimmt, welchen Gutachter wir jetzt nehmen? Diese Diskussionen finde ich nicht wirklich zielführend.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, die Antwort auf die Frage des Abg. Wendelin Lampert ist relativ einfach. Das muss in der Geschäftsordnung geregelt werden. Das ist die interne Angelegenheit des Landtags, wem und wie er die Anforderungen an die eigene Gesetzesinitiative stellt, ob er sagt, die Initianten müssen von vornherein schon eine Meinungsäusserung zur Verfassungsmässigkeit abgeben. Hier regeln wir ja das Verhältnis zwischen Regierung und Landtag noch einmal. Und da kann ich auch der Idee des Abg. Manfred Batliner eigentlich nichts abgewinnen. Die Institutionen und die Organe des Landtags, das sind der Landtagspräsident, das Landtagspräsidium und neu dann der Parlamentsdienst. Also nicht der einzelne Abgeordnete kann jetzt mit der Regierung und einzelne Fraktionen mit der Regierung korrespondieren. Das muss schon geordnete Bahnen über die Institutionen des Landtags nehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir werden dieser Frage noch einmal nachgehen.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Artikel gibt, lesen wir weiter. Art. 11a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11a steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich stelle mir die Frage der Praxisnähe zu Abs. 2, wenn Sie sehen und die Fristigkeiten jetzt schon eingeführt wären wie vorne bei der Motion, wo ja eine Jahresfrist drin ist und Sie würden zum jetzigen Zeitpunkt noch eine Motion einreichen, schaffen wir das in dieser Legislatur schlichtweg nicht mehr zu beantworten, und wir müssten uns noch erklären, ob man die jetzt abschreiben soll oder nicht. Ich glaube, das ist schon ein übertriebener Formalismus. Darüber muss man noch einmal nachdenken, was dieser Abs. 2 konkret will. Das war eigentlich nur mein Gedanke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dieser Einwand hat sicher etwas für sich und wir werden das noch entsprechend prüfen.
Weitere Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 11b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 11b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11b steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich habe mit dieser Aktuellen Stunde meine Mühe. Ich erkenne die Wirkung nicht. Ich erkenne die Ziele nicht und was denn der Ausfluss daraus sein sollte. Was ich gar nicht verstehe ist, wenn die Regierung wohl anwesend sein darf, aber nur auf Antrag quasi des Landtagspräsidenten eingeladen wird, auch noch einen Kommentar oder etwas sagen zu dürfen, dann habe ich dann gar kein Verständnis mehr. Wenn das die Wirkung sein soll, dass dann daraus noch Kommissionen gebildet werden oder eben Anträge an die Regierung usw. Ich erkenne einfach den Nutzen schlussendlich nicht. Es kommt mir so vor wie eine Plauderstunde. Nehmen wir an das Thema Pensionskasse. Jeder hat eine gewisse Meinung: Der eine meint, man müsse so sanieren, bei den anderen ist es gar kein Problem. Was ist dann das Ziel und wer führt das und wie kommt das überhaupt zustande? Ich habe einfach im ganzen Komplex meine Probleme. Ich erkenne das Ziel dieses Artikels hier nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Sinn dieser Aktuellen Stunde liegt darin, dass man wichtige Themen von landespolitischem oder von landesweitem Interesse grundsätzlich diskutieren kann. Es wird im Parlament immer wieder beklagt, dass gar keine Zeit vorhanden ist, um grundlegende Fragen für unser Staatswesen mal einfach losgelöst von irgendwelchen Berichten und Anträgen usw. usf. zu diskutieren. Und diese Aktuelle Stunde soll genau diese Lücke füllen. Ich finde auch, dass es sehr wichtig ist, dass das Parlament als Volksvertretung sich über die virulenten Fragen unseres Landes auch innerhalb des Parlamentes unterhält und diskutiert und sich hier eine Meinung bilden kann, und zwar innerhalb des Parlamentes. Dem Parlament wäre es ja unbenommen, die Regierung dann zu Wort kommen zu lassen, ist aber keine Notwendigkeit. Weil ich finde, der Landtag muss sich selber auch eine Meinung bilden.
Im Übrigen ist dieses Gefäss ja nichts Neues. Im Deutschen Bundestag gibt es das, in den angrenzenden Parlamenten wie in Vorarlberg gibt es das. Die Auskünfte, die wir dort eingeholt haben, fallen auf jeden Fall sehr positiv aus und es ist ein parlamentarisches Mittel, auf das diese Parlamente sicher nicht verzichten würden. Und von daher haben wir uns gedacht, das wäre eine gute Möglichkeit, um einerseits gewissen Bedürfnissen des Parlamentes entgegenzukommen und andererseits, um die parlamentarische Grundlagendiskussion mehr zu ermöglichen.
Vorgesehen ist dann vom Ablauf her, dass die Aktuelle Stunde entsprechend frühzeitig angemeldet wird, dass die Fraktionen entsprechende Themen einbringen können und dass der Landtag dann entsprechend vom Landtagspräsidenten, vom Landtagsbüro, vom Parlamentsdienst, informiert wird.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Mir geht es ein bisschen ähnlich. Ich weiss, dass in anderen Parlamenten diese Aktuelle Stunde funktioniert, und zwar gut funktioniert. Ich kann mir einfach aufgrund dieses Artikels nicht vorstellen, wie das bei uns dann ablaufen soll. Also wenn wir an diesem Artikel festhalten, bin ich der felsenfesten Überzeugung, dass wir ganz klare Spielregeln, ganz klare Auflagen in der Geschäftsordnung machen müssen. Sonst bleibt es wirklich eine unverbindliche Plauderstunde, jeder kann ein bisschen mitreden und es passiert schlussendlich gar nichts. Also ich kann mir das einfach noch nicht ganz so vorstellen. Vor allem auch nicht: Aufgrund welcher Unterlagen oder Grundlagen sollen wir diskutieren? Wenn jetzt eine Fraktion ein Thema einbringt - der Abg. Elmar Kindle hat gesagt das Thema Beispiel Pensionsversicherung oder ich nehme die Personenfreizügigkeit, von der man relativ häufig immer hört in letzter Zeit - aufgrund von welchen Grundlagen führen wir eine Diskussion über so ein wichtiges Thema, das uns unbestrittenermassen beschäftigen wird? Es entstehen keine Aufträge daraus an die Regierung, weil sie ja nur so eigentlich ein bisschen dabeisitzt, weil sonst müsste da auch ganz klar sein, die Regierung hat dann irgendetwas zu tun aus diesen Gesprächen. Wie gesagt, die Grundidee, die Intention, die verstehe ich, das ist auch ein funktionierendes Mittel in anderen Parlamenten. Wenn man dabei bleibt, dann bin ich der Meinung, dass wir in der Geschäftsordnung ganz klare Rahmenbedingungen festlegen müssen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da haben Sie einen wichtigen Hinweis gemacht. Hier behandeln wir ja allein das Verhältnis des Landtages zur Regierung und nicht die Aktuelle Stunde an und für sich. Die Aktuelle Stunde an und für sich wird in der Geschäftsordnung geregelt und die Aktuelle Stunde hat ja gerade die Intention und die Absicht, dass aus diesen Diskussionen dann konkrete parlamentarische Vorstösse, in welcher Weise auch immer, entstehen können, wo dann entsprechende Anträge und Initiativen an die Regierung übergeben werden können. Also ich finde immer noch, das ist eine gute Idee.Abg. Albert Frick
Danke. Ich habe zwei Fragen: Gibt es konkrete Vorstellungen zeitlicher Art, wann das Thema festgelegt wird, damit sich die Abgeordneten auch mit der Thematik im Vorfeld noch ein bisschen auseinander setzen können?
Und die zweite Frage wäre: Wer legt das Thema fest? Ich könnte mir auch vorstellen, dass aus den Fraktionen verschiedene Themenvorschläge kommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Vorgesehen ist, dass abwechselnd die Fraktionen die entsprechenden Themen vorbringen können und dass - sagen wir eine Woche vor der Sitzung oder vor dieser Aktuellen Stunde - dann das Thema bekanntgemacht wird.Abg. Albert Frick
Durch den Präsidenten?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Durch den Präsidenten, durch das Landtagsbüro oder Präsidium oder wie das dann heisst. Das Thema muss auf jeden Fall von landespolitischer Bedeutung sein.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch kein Freund dieser Aktuellen Stunde bzw. ich weiss nicht, wie das ablaufen soll und ob das wirklich funktioniert. Ich denke, es beinhaltet auch die Gefahr, dass der Landtag sich öffentlichkeitswirksam über Themen unterhält, die im Endeffekt dann vielleicht nicht öffentlichkeitswirksam sind, weil es ein Dilemma wird. Was ich aber nicht verstehen kann, wir haben jetzt im Geschäftsverkehrsgesetz x Fristen, wo wir sagen: Die Regierung muss innert gewisser Zeit...
Hier bei der Aktuellen Stunde heisst es dann aber in den Erläuterungen, dass hier explizit keine Frist rein soll, wann man das Thema auch der Regierung mitteilt. Da heisst es: Der Landtagspräsident soll die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, in welcher Form, schriftlich oder mündlich, und in welcher Frist er die Regierung informiert. Also ich denke, wenn wir dann intern in der Geschäftsordnung sagen, eine Woche oder 10 Tage vorher muss das Thema stehen, dann kann man diese Frist dann aber auch übernehmen, um das dann auch der Regierung mitzuteilen. Es kann ja sein, dass sie sich auch zu dem Thema äussern kann, wenn man ihr ein Rederecht gibt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Bisher ist vorgesehen, dass die Regierung einfach, nachdem der Landtag informiert ist über das Thema usw., dass die Regierung dann unverzüglich auch in Kenntnis gesetzt wird über das Thema der Aktuellen Stunde. Das sind sicher Fragen, die wir noch genauer regeln können.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich weiss, dass Sie, Herr Landtagspräsident, und einige Abgeordnete von diesem Instrument und von dieser Aktuellen Stunde begeistert sind. Aus meiner Sicht hat der Landtag eine Reihe von parlamentarischen Instrumenten und so sehe ich die Sinnhaftigkeit und den Nutzen dieses potenziellen neuen, parlamentarischen Instrumentes überhaupt nicht. Fraktionen und Abgeordnete als Volksvertreter haben x Möglichkeiten, aktuelle Themen im Landtag zur Sprache zu bringen, sie im Landtag zur Behandlung bzw. zur Debatte zu bringen. Es ist auch der Auftrag und die Aufgaben der Fraktionen und der Volksvertreter, Themen mittels dieser vielfältigen, vorhandenen Instrumente verantwortungsvoll zu thematisieren und auch auf diese Weise in den Landtag zu bringen. Ich sehe mit dieser Aktuellen Stunde keinen zusätzlichen Gewinn und keinen zusätzlichen Nutzen, Themen zur Debatte zu bringen. Die vorhandenen parlamentarischen Instrumente genügen meiner Ansicht nach. Und wenn diese sinnhaftig genutzt werden, haben wir eine Reihe von Möglichkeiten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Solche Möglichkeiten liegen sicher schon vor, aber ich finde die Aktuelle Stunde hat eben eine zusätzliche Intention, indem vom Parlament aus gewisse Grundfragen noch ganz speziell in dieser Stunde angesprochen werden können.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ich kann mich erinnern an die Stellung von Kleinen Anfragen, bei der Abgeordnete in Ermangelung eines anderen, geeigneten Instrumentes diese Gelegenheit genutzt haben, um an den Landtagspräsidenten eine Kleine Anfrage in diesem Sinn zu stellen. Das ist eigentlich nicht der richtige Ort, weil gemäss Geschäftsordnung sind ja die Anfragen an die Regierung gerichtet. Und so hat es oft schon Situationen gegeben, bei denen Landtagsabgeordneten keine Gelegenheit geboten war, in geeigneter Weise mit dem Landtag sich über etwas auszutauschen. Und das finde ich schade. Deshalb begrüsse ich die Idee der Aktuellen Stunde.
Ich möchte nur noch ganz kurz einen kleinen Exkurs zu den Gesprächsrunden der Frauen Landtagsabgeordneten schlagen. Wir Frauen haben nämlich einen grossen Vorteil gegenüber den Herren in diesem Hause, dass wir uns regelmässig zu solchen Runden treffen. Und das ist so ein bisschen ein ähnlicher Charakter, den dieses Forum hat. Und wir begrüssen das ausserordentlich und es entstanden auch schon sehr fruchtbare, gemeinsame, parteiübergreifende Initiativen bzw. Dinge, die dann auch in Vorstösse geflossen sind. Aber diese parlamentarischen Instrumente, die wir haben, Herr Abg. Kaiser, die beziehen sich immer nur auf das Gegenüber der Regierung. Wir haben eigentlich wenig Möglichkeiten, zusammenzukommen und uns zu beraten über Themen, die wir vielleicht gemeinsam angehen könnten. Ich sehe das als eine Riesenchance. Zudem ist es auch nur eine Stunde. Wir werden uns also nicht tagelang damit befassen. Ich denke, das ist eine Chance, die wir wahrnehmen sollten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Vielleicht ein Aspekt ist noch, dass es eben heisst «Aktuelle Stunde». Aktuell heisst, sie befasst sich mit brandaktuellen Fragen. Und im normalen parlamentarischen Prozess ist das manchmal nicht so einfach möglich, weil gewisse Vorbereitungen usw. notwendig sind.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Frau Abg. Helen Konzett Bargetze, es freut mich, aus Ihrem Mund zu hören, dass Sie Frauen im Vorteil gegenüber uns Männern sehen. Da zeigt sich doch, dass die Gleichberechtigung auf dem richtigen Weg ist. Spass beiseite.
Das Mittel der Aktuellen Stunde ist für mich eigentlich, wenn man die Intention «Stärkung des Gremiums Landtag» verfolgt, ein sehr wichtiges und zentrales Werkzeug. Und das ist das, was mir daran so sehr gefällt. Ich gebe natürlich dem Abg. Johannes Kaiser und der Abg. Diana Hilti Recht, es beherbergt natürlich auch eine gewisse Gefahr. Das ist natürlich sehr schwierig, Sie schaffen ein neues Instrument, das grundsätzlich den Landtag stärken soll. Wenn der Landtag das zu nutzen weiss, wird das ein ganz tolles Mittel, wie man sich mit Fragen für das Land beschäftigen kann, ganz weg vom Tagesgeschäft. Also Sie haben die Möglichkeit, Themen einzubringen, über Themen zu diskutieren und diese auch noch publikumswirksam zu verkaufen. Und der Abg. Albert Frick hat die berechtigte Frage gestellt: Wie ist das, können das dann Parteien oder Fraktionen sein? Ja, genau das ist die Idee. Fraktionen sollen gefordert sein, zu aktuellen Themen eine aktuelle Stunde anzuregen. Und die kurze Vorlaufzeit hat natürlich dann auch einen Grund und einen Sinn, und das ist die Aktualität der Thematik. Es ist eine Riesenherausforderung. Ich bin mir absolut bewusst, welche Gefahren eine solche Aktuelle Stunde auch beinhaltet. Und wichtig ist wirklich, dass die Regeln für diese Aktuelle Stunde am richtigen Ort auch wirklich fixiert werden. Nicht, dass es zu etwas verkommt, das dann eher den Landtag schwächt, als dass es ihn stärkt. Aber ich bin natürlich ein absoluter Befürworter von einem solchen Instrument, rein aus dem Gesichtspunkt der Stärkung des Parlamentes. Und das Parlament soll sich ganz unabhängig, ohne Vorgaben von irgendwo, mit sich selbst mit der Zukunft des Landes beschäftigen können. Auch zu Themen, die wirklich brandheiss sind. Möglichkeiten, die wir sonst nirgends haben. Auch wenn wir verschiedene Möglichkeiten als Parlamentarier haben, aber das wäre ein Werkzeug, das sich wirklich lohnen würde, wenn man es richtig nutzt.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Ausführungen des Abg. Beck explizit unterstützen. Andere Parlamente sind in diesem Punkt - vielleicht aber auch, weil sie Erfahrungen damit schon gemacht haben - etwas selbstbewusster. Wir sollten uns schon zutrauen, dass wir für wichtige Themen, die unser Land beschäftigen, auch öffentlich unsere Meinung kundtun können, ein Thema einmal öffentlich auch zu setten, ein bisschen prominenter in die Öffentlichkeit zu bringen, ohne dass wir jedesmal der Regierung einen Auftrag geben müssen. Die Rolle des Parlamentes kann doch nicht nur sein, der Regierung Aufträge zu erteilen, und wenn Vorlagen hier drin schon vorliegen, die in Kürze umgesetzt werden, ohne dass man einmal ein bisschen mit Themen, die aktuell diskutiert werden, die aber eine Zukunftswirkung haben, ohne das auch einmal zu tun. Das fände ich schade und da dürften wir schon ein bisschen selbstbewusster sein, finde ich, und hier uns das auch zutrauen, dass hier die Fraktionen - und hier bin ich beim Abg. Albert Frick: Zum Beispiel in Vorarlberg ist es so, dass die Fraktionen diese Themen einbringen und da wird abgewechselt, wie das funktioniert. Aber das ist eine Sache der Regelung. Und Sie haben Recht, alle die, die das eingebracht haben - und der Abg. Thomas Vogt hat das ja beim letzten Mal sehr ausführlich kundgetan und da bin ich bei ihm -, es braucht eine ganz klare Regelung, wie diese Stunde abzulaufen hat. Also da kommt man nicht drumherum. Aber das ist hier der falsche Ort. Das können wir nicht hier mit der Regierung regeln. Hier geht es nur um die Verbindung zur Regierung.
Fristen, Redezeiten usw., das muss genau geregelt sein. Und, Frau Abg. Hilti, ein solches Thema wird mit Sicherheit im Büro diskutiert werden. Und ich glaube, wir Abgeordnete und auch das Landtagsbüro dürfen sich schon zutrauen, dass sie nicht Themen bestimmen, die öffentlich so brisant sind, dass man die eben in so einer Stunde nicht diskutieren darf. Ich glaube, dieses Fingerspitzengefühl haben die meisten Abgeordneten und das wird dann ja meist auch im nichtöffentlichen Landtag diskutiert. Das Tool «Aktuelle Stunde» ist nicht für solche Sachen gedacht, sondern wirklich für Themen, die im Interesse des Landes liegen, die wichtig sind, wo es vielleicht auch einmal Sinn macht, dass die Volksvertretung ihre Sicht dem Volk kundtut. Und das macht durchaus Sinn. Und es ist noch interessant, wenn man mit Parlamentariern spricht, die dieses Instrument kennen, die betiteln dies als mit das wichtigste Instrument in ihren Parlamenten, weil sie genau dort die Möglichkeit haben, frei zu einem Thema, über ein Thema zu diskutieren und dann dieses Thema unter Umständen auch weiterzuentwickeln. Fairerweise muss man aber sagen, in all diesen Parlamenten hat die Regierung auch eine Redezeit. Das muss man wirklich dazu sagen. Und das müsste man sicher nochmals diskutieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Die Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Gebhard Negele, Rainer Gopp, Gerold Büchel und ich haben letzten Juli den Landtag Vorarlberg besucht und wollten sehen, wie diese Aktuelle Stunde funktioniert. Der Landtagspräsident hat gesagt, Sie hätten das schon erfahren können in einer anderen Zusammenkunft. Und das war wirklich sehr interessant und spannend, wenn man eben Thema-Setting betreiben kann, was eben aktuell ist, was Sie eben auch ausgeführt haben, dass man eben auch - wie das der Abg. Gopp gesagt hat - unverbindlich diskutieren und die Meinungen einholen kann. Wenn die Regierung die Agenda 2020 herausgibt, dann wäre das sicherlich ein Thema, das dann der Landtag eben auch dann spontan diskutieren könnte. Und wenn man das eben dann auch mit der Begrifflichkeit abtut, dass die Aktuelle Stunde eine unverbindliche Plauderstunde wäre, so möchte ich dann einfach auch sagen, das findet oftmals auch unter Traktanden mit Berichten und Anträgen ebenfalls statt. Also dahingehend würde ich jetzt sagen, nur die Aktuelle Stunde damit abzutun, entspricht nicht der Wahrheit.
Und die anderen Instrumente sind dann halt eben schriftliche Vorstösse und dann ist eben dieser Austausch, der nicht stattfindet und eben auch kurzfristig stattfinden kann. Sonst müssten wir uns halt eben anderer Medien bedienen, sei das eben Fernsehen, Radio oder Zeitungen, aber es ist eben das interessante, dass die Diskussion im Landtag hier stattfindet. Das ist eben das Spannende, dass es kurzfristig ist, es ist unverbindlich. Und der Landtag soll sich doch wirklich auch mit Themen befassen, nicht nur immer auf dem schriftlichen Weg, sondern eben spontan, wenn Themen aktuell sind. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich anerkenne die argumentativen Bemühungen jener Abgeordneten, die für die Aktuelle Stunde sind, aber meine Begeisterung für diese Aktuelle Stunde haben Sie dennoch nicht geweckt. Es gibt hier zwei verschiedene Argumentationsschienen. Die eine ist jene mit wichtigen Themen, die insbesondere der Abg. Rainer Gopp ins Feld geführt hat. Wichtige Themen können die Abgeordneten und die Fraktionen eben durch die heutigen bestehenden, parlamentarischen Instrumente ohne Weiteres ins Plenum bringen. Das einzige Argument, dem ich etwas abgewinnen kann, ist das Argument, das der Landtagspräsident gebracht hat oder das vorhin der Abg. Manfred Batliner ins Feld geführt hat mit kurzfristigen, aktuellen Themen. Dann macht für mich eine solche Aktuelle Stunde noch irgendwo vielleicht ein bisschen Sinn. Aber wichtige Themen können die Abgeordneten bzw. die Fraktionen jederzeit mit den heutigen parlamentarischen Instrumenten in den Landtag bringen, sei dies zum Beispiel die nichtöffentliche Sitzung. Dort kann man Themen auch diskutieren. Natürlich haben sie dann nicht die Öffentlichkeitswirkung, die man bei gewissen Themen haben möchte, aber wenn sich der Landtag über gewisse Themen ernsthaft, ehrlich und seriös austauschen möchte, kann er das in der nichtöffentlichen Sitzung sogar besser tun, weil die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Dann kann er auch einmal etwas sagen, was er sonst nicht sagen würde.
Ich bin von dieser Aktuellen Stunde nach wie vor nicht überzeugt, weil es bei wichtigen Themen die parlamentarischen Instrumente gibt und bei aktuellen Themen die nichtöffentliche Sitzung als Möglichkeit besteht. Einzig, wie ich das ausgeführt habe, wenn es um kurzfristige, aktuelle Themen geht, kann die Aktuelle Stunde ein Instrument sein. Ich weiss natürlich nicht, ob es beim Landtag oder beim Parlament in Vorarlberg dafür andere parlamentarische Instrumente gibt, damit die Aktuelle Stunde Sinn macht. Oder ob sie auch diese Ausstattung von parlamentarischen Instrumenten haben, die wir haben, und dann noch zusätzlich diese Aktuelle Stunde. Das kann ich nicht abschätzen. Meine Begeisterung hält sich - wie Sie hören - sehr dezent und sehr in Grenzen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Rainer Gopp hat mich falsch verstanden. Was ich mit «vielleicht nicht öffentlichkeitswirksam» gemeint habe, ist, dass der Landtag, wenn er ein solches Mittel haben will, eben auch die Vorbereitung haben muss und die Unterlagen, damit das dann auch geschickt rüberkommt. Ich glaube, ich hatte schon das Verständnis, dass ich dem Landtagspräsidium dann zutraue, einen Vorschlag, wenn er von einer Fraktion kommen sollte, ein solches Thema, das nicht für eine öffentliche Debatte geeignet ist, halt dann auch zurückzuweisen.
Ich bin immer noch kein Freund dieser Aktuellen Stunde. Ich sehe den Sinn und Zweck nicht. Ich sehe auch nicht wirklich diese Aktuelle Stunde unter dem neuen Titel «weitere parlamentarische Mittel». Ein parlamentarisches Mittel endet nach meinem Verständnis in irgendeinem Auftrag an die Regierung. Und ich stelle mir jetzt die Frage: Bei der Behandlung jeder Vorlage kann ich einen Auftrag an die Regierung formulieren, den der Landtag dann mehrheitlich beschliessen muss. Ist dann da gedacht, dass der Landtag nach einer Diskussion in einer Aktuellen Stunde auch am Schluss auf Antrag der jeweiligen Fraktion oder eines Mitgliedes sagen kann: Okay, aufgrund dieser Diskussion möchte ich jetzt, dass der Landtag als Abschluss dieser Diskussion beschliesst, der Regierung folgende Aufträge zu erteilen, oder kann ich dann sogar eine Kommision beantragen? Was ist das Fazit dieser Aktuellen Stunde? Das fehlt mir schlichtweg der Überblick.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das Fazit der Veranstaltung ist, dass man sich über grundlegende Fragen einmal grundlegend unterhält. Es ist nicht die Absicht, dass man am Schluss der Aktuellen Stunde Anträge usw. formuliert und die Regierung mit irgendwelchen Aufträgen eindeckt, sondern dass aus der Diskussion später parlamentarische Vorstösse erwachsen können. Aber es ist manchmal eben wichtig, dass man sich grundsätzlich über gewisse Fragen unterhält, ohne dass man unmittelbar Anträge usw. formulieren muss. Es ist für die Meinungsbildung eines Parlamentes sehr wichtig. Mir geht es auf jeden Fall so. Abg. Albert Frick
Danke. Nachdem einzelne Abgeordnete entsprechende Aktuelle Stunden in Vorarlberg zum Beispiel besucht haben, könnte hier vielleicht eine Auskunft gegeben werden, wie der Ablauf denkbar ist. Ich glaube, diese Aktuelle Stunde könnte durchaus von Interesse sein und ich kann mich zunehmend damit anfreunden. Ich glaube auch, dass das eine beachtliche Öffentlichkeitswirkung haben würde. Und da ist natürlich dann auch die Verlockung gross, sich in Szene zu setzen. Ich denke, man wird sich an die 60 Minuten strikte halten. Und wenn dann da zwei Personen je 30 Minuten vom Stapel lassen, dann ist das nicht ein wirklicher Austausch. Ich glaube, das geht nicht ohne Gesprächsregeln ab, wenn dieser Austausch tatsächlich stattfinden soll.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist so. Diese Aktuelle Stunde muss geregelt und der Ablauf muss von vornherein klar vereinbart sein.
Um noch einmal auf die Abg. Diana Hilti zurückzukommen: In einer Aktuellen Stunde werden generell keine Beschlüsse gefasst.Abg. Jürgen Beck
Dem kann ich nur beipflichten. Ich möchte absolut Ihrer Meinung nochmals Nachdruck verleihen. Das ist für mich auch ganz klar. Der Abg. Manfred Batliner hat es als unverbindliche Diskussion bezeichnet. Ich möchte das schon noch ein wenig klarstellen: Natürlich unverbindlich, aber nicht im negativen Sinne belegt, unbelastet, möchte ich sagen. Und das ist ja das Wesentliche daran. Und was vorher diskutiert wurde, es ist für die Meinungsbildung des Parlaments immens wichtig und die Öffentlichkeitswirksamkeit hat einen enormen Stellenwert in der ganzen Angelegenheit. Es ist natürlich abhängig von der Qualität des einzelnen Abgeordneten, wie er diese Aktuelle Stunde nützt oder ob er sie missbraucht. Und das hoffen wir nicht. Dann müssen wir uns gegenseitig kontrollieren. Aber ich bin nach wie vor überzeugt, dass, wenn dieses Mittel gut genützt wird, dass dies eine Stärkung für das Gremium Landtag ist und dass der Landtag wirklich sich einmal vom Tagesgeschäft lösen und wirklich Zukunftsfragen ansprechen kann. Und ich denke mir, das ist auch die Aufgabe der Volksvertretung. Volksvertretung ist zwar ganz klar der gesetzgeberische Teil, aber ich denke, wir haben auch die wichtige Aufgabe, der Regierung eine gewisse Meinungsbildung mitzugeben und zu zeigen, in welche Richtung das Parlament, die Volksvertretung, denkt.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich kann den Ausführungen des Landtagspräsidenten und des Abg. Beck beipflichten. Der Abg. Frick hat gefragt, wie das genau abläuft. Also in Vorarlberg ist es so, dass jede Fraktion eine gewisse Redezeit hat. Aber da gibt es verschiedene Möglichkeiten, das natürlich zu tun. Aber jede Fraktion hat eine bestimmte Redezeit und in der Einteilung dieser Redezeit ist sie frei. Und dort ist es so, wenn ich es noch richtig im Kopf habe, jene Fraktion, die das Thema einbringt, hat ein bisschen mehr Redezeit und die Regierung hat am wenigsten Redezeit, aber sie hat auch Redezeit. Aber da ist man natürlich frei. Aber dass das genau geregelt werden muss, und da würde ich jetzt gerne gerade dem Landtagsbüro mit auf den Weg geben - weil von dieser Seite und das doch für uns ein wichtiges Gremium ist, dort auch kritische Stimmen herkommen -, dass das Landtagsbüro sich die Zeit nehmen soll, sich das einmal anzusehen. Und ich bin überzeugt, wenn Sie das gesehen haben, korrigieren Sie unter Umständen Ihre Meinung ein wenig. Es ist wirklich, genau wie der Abg. Beck gesagt hat, es ist wirklich etwas, das für das Parlament - wenn das gut organisiert ist, wenn sich die Parteien einig sind, wie sie das machen wollen oder bzw. das Büro das gut vorbereitet hat - für den Landtag einen absoluten Gewinn darstellt. Aber, die Zeiten sind klar geregelt, das Thema ist geregelt, es gibt eine Vorlaufzeit, eine zugegeben knappe Vorlaufzeit in Vorarlberg, wenn wir bei diesem Thema bleiben, weil ich glaube, dort sind es nur ein paar wenige Tage, aber das kann man festlegen, wie man das möchte, und dann hat jede Fraktion eine bestimmte Redezeit. Und die Zeit, das sind genau 60 Minuten, und die Zeit wird gestoppt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sie mögen mit Ihren Argumenten alle Recht haben, die für diese Aktuelle Stunde werben, ich kann einfach den Mehrwert für das Parlament nicht erkennen. Auch darum schon nicht, wenn keine Beschlüsse oder gar nichts gefasst wird. Hier spricht man immer von effizienter Arbeit, von strukturierter Arbeit usw. usf. Und das kann ich mit diesem Instrument nicht erkennen. Ich meine, wir besprechen hier ein Thema, eine Stunde ist um und dann gehen wir zur Tagesordnung über. Und dann, was ist dann? Was geht dann weiter? Wie geht das dann weiter? Und dann höre ich, das muss alles noch geregelt werden. Ich dachte mir, wir würden hier ein Instrument schaffen, das klar strukturiert ist, das eine effiziente Parlamentsarbeit gewährleisten wird. Und jetzt, was machen wir? Wir schaffen Reglemente da, dort muss noch etwas genau bestimmt werden, und da und da noch. Also ich kann damit einfach nichts anfangen. Tut mir leid.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Sinn der Aktuellen Stunde liegt darin, dass man sich über grundlegende Fragen unseres Landes unterhält und dass daraus parlamentarische Vorstösse erwachsen. Die Regelung dieser Aktuellen Stunde oder wie das aussehen wird, das ist heute nicht das Thema. Heute ist das Thema die Verbindung mit der Regierung. Und wenn die Geschäftsordnung in den Landtag kommt, so wird entsprechend ein Vorschlag vorliegen.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich kurz pro diese Aktuelle Stunde äussern. Ich finde, es wäre ein Gewinn für unsere Institution Landtag. Wir sind ein Parlament, da kann man durchaus einmal lose und ungezwungen palavern. Und es kommt natürlich auf die Akteure an, was dann da rauskommt. Aber es tut gut, einmal unverbindlich über x Themen reden zu dürfen. Was mir beim Vorschlag hier nicht gefällt, ist, dass die Regierung dabei quasi ausgeschlossen sein soll. Ich meine, sie soll auch ihren Zeitrahmen bekommen. Das können vielleicht schlussendlich 10 Minuten sein. Aber ich finde es einfach wichtig im Sinne einer korrekten Öffentlichkeitswirkung, dass die Regierung einfach auch da frei sein soll. Das wäre für mich die Lösung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wir können darüber sicher noch einmal diskutieren.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich mache es auch kurz: Ich glaube, dass dieses Vorhaben ein Fortschritt für die politische Arbeit im Land insgesamt sein kann. Ich glaube, die Detailregelungen müssen dann in der Geschäftsordnung getroffen werden. Was ich gut fände - und ich glaube, das war jetzt auch Anlass der Diskussion -, dass Zweck und Inhalt auch im Geschäftsverkehrsgesetz kurz umrissen werden. Und jetzt möchte ich auf das zurückkommen, was die Regierung in diesem Punkt betrifft. Ich glaube, Abs. 1 müsste man vielleicht auch überdenken im Hinblick auf die Geschäftsordnung. Sie informieren die Regierung über das Thema der Aktuellen Stunde. Ich gehe davon aus, dass das öffentlich traktandiert ist und dass wir sowieso wissen, was dann in der Aktuellen Stunde diskutiert wird. Ich glaube auch, die Öffentlichkeit muss wissen, was in der Aktuellen Stunde im Parlament diskutiert werden soll. Von dem her finde ich es löblich, wenn wir informiert werden. Viel mehr Interesse haben wir natürlich an den Er-gebnissen und den Diskussionsbeiträgen im Parlament selber. Dafür müsste man dann vielleicht auch noch eine Regelung finden. Aber, vielleicht ist das auch pragmatisch zu sehen. Ich gehe auch davon aus, dass diese Stunde protokolliert wird. Damit haben wir ja auch Zugang zum Protokoll und damit haben wir auch Zugang zu dem, was Sie diskutiert haben.
Abs. 2 finde ich nicht glücklich. Ich finde es ein bisschen eine Degradierung der Regierung, wenn wir hier sitzen und nur zuhören dürfen. Ich glaube, dann lieber gar nicht hier sein. Dann können Sie frei diskutieren und wir können an den Fernsehern zuhören, oder wir sind hier und dann müssten wir uns auch vielleicht da und dort melden können. Aber da findet man sicher Lösungen.
Einen konkreten Vorschlag hätte ich noch: Es wurde gesagt, dass hier Themen von grundlegender Bedeutung diskutiert werden sollen. Das finde ich sehr, sehr gut. Ich möchte anregen zu prüfen, ob nicht die Regierung ein Antragsrecht hat, auch ein Thema einzubringen. Ob Sie das dann machen und behandeln wollen, das obliegt Ihnen. Wenn man das macht, dann müsste es aber hier geregelt werden, dass die Regierung ebenfalls Anträge stellen kann und möchte, dass das Parlament mal über ein konkretes Thema links oder rechts diskutieren sollte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Das können wir gerne in der Kommission noch diskutieren.
Es ist jetzt 13:20 Uhr, an sich Zeit für die Mittagspause. Aber von mir aus möchte ich eigentlich beliebt machen, dass wir dieses Traktandum noch beenden, sofern aus dem Plenum das nicht anders gewünscht wird.Abg. Rainer Gopp
Sie fragen in die Runde und ich muss ehrlich sagen, das geht noch lange. Also ich habe das Gefühl, wenn ich heute so gehört habe, dass es hier noch ein paar Beiträge gibt. Wenn Sie mich fragen, ich würde jetzt Pause machen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich noch dem Abg. Peter Hilti von der anderen Fraktion die Gelegenheit zur Stellungnahme.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident, da hatte ich Glück, dass ich gerade vorher gedrückt habe. Ich kann mich dem anschliessen. Allein in Anbetracht, dass bei Art. 16a so eine ausführliche Diskussion heute beim Eintreten schon war, ich denke, da werden sich viele noch einmal melden und ihre Haltung mitgeben. Ich würde beliebt machen, dass wir jetzt Mittagspause machen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wobei ich davon ausgehe, dass das, was schon gesagt worden ist, nicht noch einmal gesagt werden muss.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die beiden Vorredner unterstützen. Ich könnte mir vorstellen, Art. 14 gibt zu diskutieren, bei Art. 16a diese Definition des Begriffs Information gibt noch Diskussion, dann die Immunität in Art. 45a. Also ich möchte Ihnen da keinen Rat erteilen, aber ich sehe es eher, dass wir nun das Mittagessen geniessen.Abg. Harry Quaderer
Ich möchte beliebt machen, dass wir nicht eine zweistündige Pause machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit unterbreche ich die Sitzung bis 15:00 Uhr. Mittagspause (von 13:25 bis 15:00 Uhr)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir sind nach wie vor in der 1. Lesung von Traktandum 20.
Wir kommen zur Art. 11c. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 11c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Auch hier wieder habe ich meine Bedenken mit dieser sehr kurzen Frist. Gerade wenn wir verlangen, wie der letzte Satz sagt, dass das Programm mit der Finanzplanung abzustimmen ist. Bei Regierungswechseln, denke ich, dass das fast unmöglich sein wird. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich war vorher zu spät. Ich habe eine Frage zu Art. 11c: Gibt es zur Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen und diesem neuen Antragsrecht des Landtags, gibt es da eine Anpassung der Geschäftsordnung, dass das Vorgehen dort festgelegt ist? Ich habe meine Zweifel, dass es genügt, hier nur auf das Gesetz zum ÖUSG zu verweisen und hier im Geschäftsverkehrsgesetz gar nichts zu regeln. Aber vielleicht haben Sie das auch überprüft und ich bin auf dem falschen Weg.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir werden das noch überprüfen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich komme diesbezüglich, was die Abg. Hilti ausgeführt hat, dann auch unter dem Art. 25, wenn es dann um die Befugnisse der Geschäftsprüfungskommission geht, sicherlich nochmal darauf zurück. Und dann bitte ich dies in diesem Zusammenhang auch noch zu betrachten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Den Art. 13 werden wir sicher noch synchronisieren müssen mit einer analogen Bestimmung im Gesetz über die Regierungsreform. Dort haben wir ja auch eine Bestimmung drin gehabt, nach dem die Regierung aufgefordert und verpflichtet wird, eine Strategie und Planung vorzulegen. Ich glaube, wir sollten einfach nicht in zwei Gesetzen die gleichen Themenbereiche unterschiedlich regeln. Das werden wir synchronisieren müssen. Wir haben uns damals ja auch unterhalten, was eine angemessene Frist ist. Wir haben ja damals über sechs Monate und Ähnliches diskutiert. Das müssen wir hier einfach in Einklang bringen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, wir werden diese beiden Fragen noch klären.
Wenn es zu Art. 11c keine Fragen mehr gibt, sind wir bei Art. 13. Gibt es dazu noch Wortmeldungen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Herr Präsident, meine Wortmeldung hat sich auf Art. 13 bezogen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Mir ist aufgefallen, dass im jetzigen Art. 14 Abs. 1 ein Verweis ganz am Schluss ist, dass die Regierung das Nähere in der Geschäftsordnung regelt. Das fehlt jetzt und ich glaube, diesen Konnex braucht es im Geschäftsverkehrsgesetz.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für den Hinweis.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 1: Die Regierung hat ja mitunter auch verschiedene Wege vor sich und klärt zum Beispiel den Weg a und den Weg b mit Gutachten ab und entscheidet sich dann aber nach Konsultation dieser Gutachten für den Weg a. Und dann im Parlament findet die Debatte statt, dass mitunter der Weg b doch der zielführendere Weg wäre. Was heisst der Abs. 1? Erhält man dann diese Gutachten und Abklärungen nur zum bevorzugten Weg der Regierung oder mitunter auch zu einem optionalen Weg, den die Regierung auch abgeklärt hat? Kann man hierzu noch Ausführungen machen? Einfach, dass das für die Zukunft geklärt ist, denn das könnte ja genau Diskussionen geben. Die Regierung wird uns selbstverständlich ihren Weg als den richtigen Weg präsentieren, aber mitunter gibt es noch einen anderen Weg. Und wenn die Regierung zum anderen Weg auch Gutachten gemacht hat, bekommt man diese Gutachten dann auch?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Im ersten Satz geht es um die Verfassung und den Inhalt aller relevanten Dokumente, auf welche sich ein Entscheid massgeblich stützt. Hier ist eine Pflicht mit inbegriffen, dass sie von vornherein bekannt gegeben werden müssen, während die Akten, die für die Entscheidungsfindung der Regierung aus der Verwaltung heraus verbindlich oder nötig sind oder erarbeitet werden, von dieser Pflicht zur Bekanntgabe dann ausgeschlossen sind. Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir haben zu diesem Art. 14 ja eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Ich denke, es ist im Interesse aller hier, für die Zukunft eine Lösung zu suchen. Da bin ich auch beim Landtag. Ich glaube, wir haben in der letzten Zeit einfach aufgrund der unklaren Situation auch immer wieder Diskussionen dazu gehabt. Ich möchte einfach einwerfen, dass wir uns sicherlich unterhalten müssen, welche Dokumente weitergeleitet werden und zu welchem Zeitpunkt. Wir müssen sicher auch eine Ausnahme vorsehen. Das werden wir in unserer Stellungnahme erläutern. Es können natürlich auch Dokumente sein, die wir vertraulich von Dritten erhalten, die wir ohne Zustimmung Dritter gar nicht weitergeben können. Ich habe es bei der Eintretensdebatte auch gesagt: Es gibt auch Dokumente, die wir von andern Staaten erhalten, die wir aus staatspolitischen Gründen dann auch nicht weitergeben können, obwohl wir keine Vertraulichkeit haben. Aber sollte das nach aussen dringen, werden wir solche Informationen nicht mehr erhalten. Ich glaube, wir müssen hier noch ein System finden und wir erlauben uns sicher, hier dann auch noch entsprechende Vorschläge oder Einwände oder hilfreiche Hinweise im Hinblick auf die 2. Lesung vorzubringen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, diesbezüglich ist sicher noch eine Regelung notwendig.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die Ausführungen von Ihrer Seite, aber auch vom Herrn Regierungschef. Einfach nochmal zurückkommend auf meine Frage: Wie gesagt, die Regierung hat sich für den Weg a entschieden, hat aber von Anfang an auch einen Weg b in Betracht gezogen und diesen mittels Gutachten abklären lassen und nach Konsultation dieser Gutachten festgestellt, dass sie den Weg a gehen muss. Ich möchte es jetzt hier nicht konkret an Beispielen aufzeigen, aber einfach um die beiden Lösungswege aufzuzeigen. Und dann frage ich mich schon: Hat der Landtag, wenn nach Ansicht oder nach Vermutung des Landtages mitunter der Weg b der zielführendere wäre, auch Anspruch auf diese Gutachten? Denn im Endeffekt begründen ja auch diese Gutachten aus Sicht der Regierung, dass sie sich für den Weg a entschieden hat. Vielleicht könnte man das auch noch klären.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Grundsätzlich ist es so, dass man den zielführenderen Weg verfolgen müsste. Das macht Sinn, aber ich kann diese Frage jetzt im Moment nicht beantworten. Wir werden das noch genauer anschauen und hier eine Regelung finden müssen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, es wäre sinnvoll, hier auch zu konsultieren, wie es in anderen umliegenden Ländern geregelt ist, dass wir vielleicht dort auch Hinweise bekommen. Allenfalls auch auf die Frage, die Sie gestellt haben, Herr Abg. Lampert.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, das werden wir machen. Teilweise wurde das auch schon gemacht.
Gibt es weitere Wortmeldungen zum Artikel?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte das nicht in die Länge ziehen, aber Sie sagen ja, selbstverständlich sollte man den zielführenderen Weg gehen. Da bin ich mit Ihnen einig, aber das ist ja genau der Clou an dieser Debatte hier drinnen. Die Regierung sagt Weg a ist richtig und das Parlament sieht vielleicht doch einen Weg b als Option. Und dann wäre doch sehr interessant: Wieso will die Regierung nicht diesen Weg b gehen? Gibt es da Gutachten? Was beinhalten diese Gutachten für Informationen? Mitunter ist man dann nach Konsultation dieser Gutachten auch der Ansicht, dass der Weg a der richtige ist. Aber dafür braucht man einfach die Informationen und deshalb stelle ich hier diese Frage. Aber da bin ich Ihnen dankbar, wenn man das nochmals in der Kommission abklärt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir werden das noch anschauen. Externe Gutachten sollen ja sowieso dem Landtag zur Verfügung gestellt werden, dass er da Anspruch hat, diese Erkenntniswerte dann zu erfahren. Und was interne Akten betrifft, müssen wir noch aushandeln, was da das Beste ist.
Gibt es zu Art. 14 noch Fragen?
Wenn nicht, dann lesen wir weiter. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16a steht zur Diskussion.
Wir haben über diesen Artikel schon in der Eintretensdebatte ausführlich gesprochen.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich wollte eigentlich auf die Eintretensdebatte hinweisen. Da wurde sehr viel gesprochen. Meiner Meinung nach ist es unerlässlich, dass eine Klärung passiert, um welche Art Information es geht. Heisst es Zugriff auf Ämter, in welcher Form? Ich denke, da muss man wirklich klären, von was wir eigentlich reden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte den Abg. Hilti unterstützen. Gerade auf der Seite 12 des vorliegenden Berichts wird von «einschlägigen Berichten» gesprochen. Und dem Gutachter müssen wir sicher klar und deutlich sagen, was wir unter Informationen verstehen. Das wird zu präzisieren sein und eben dieser Begriff auf Seite 12: Was sind «einschlägige Berichte»? Es kann sich ja nicht nur um den Bericht und Antrag handeln, es müssen zusätzliche Informationen sein. Von dem gehe ich einmal aus. Und diese zusätzlichen Informationen sind schon zu präzisieren, sonst wird dieser Verfassungsrechtler hier sicher ein Problem haben, um diese Fragestellung auch im Sinne der Verfassung zu beantworten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da haben Sie sicher Recht. Hier werden wir die Begrifflichkeit noch definieren müssen und näher umschreiben. «Einschlägig» verstehe ich betreffend den Bericht, der gerade behandelt wird oder im Trakandum ist, dass die Gutachten, die diesen Bericht betreffen, dass die damit gemeint sind. Aber wir werden klären, was genau gemeint ist.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zwei, drei andere Aspekte auch noch aufnehmen, möchte aber auch gerne das Angebot quasi aufnehmen, dass man sich zunächst einigt, was eigentlich damit gemeint ist. Ich glaube, das ist eigentlich aufgrund der Eintretensdebatte jetzt geschärft. Es geht eigentlich um Informationstreffen, so wie ich das verstanden habe gemäss Abs. 2 im Zusammenhang mit dem Abs. 1. Ich glaube, man müsste darüber nachdenken, ob man diesen Abs. 1 nicht umformuliert und auf diese Spezifität hin eben neu darlegt und artikuliert. Ich möchte dann aber auch beliebt machen, dass man dann auch die Parameter festhält: Wird über ein solches Treffen ein Protokoll verfasst und Ähnliches? Ich glaube, das muss dann einfach auch klar sein, sonst wird man im Landtag dann wiederum darüber diskutieren, dass der und jener das und das gesagt hat, und dann wird sich vielleicht wieder ein Amtsleiter dagegen wehren, dass er das nicht gesagt hat. Ich finde, auch hier müssen die Spielregeln meines Erachtens dann auch klar geregelt werden. Beliebt machen würde ich aber, bevor man ein Gutachten in Auftrag gibt, dass wir klar wissen, um was es geht. Und wenn es so entschärft wird, dass es nur noch Informationstreffen sind, dann ist es wirklich eine Frage der Organisation, wer diese organisiert. Dann glaube ich, sind die Abklärungen auch schnell gemacht. Dann müssen wir nur umreissen, was unseren Behörden weitergeben können und in welchem Umfang sie eine Information vornehmen können, und in welchem Umfang sie sie nicht vornehmen können. Und deshalb steht meines Erachtens dieser Art. 16a auch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Art. 14, der den Inhalt und die zeitliche Komponente der entsprechenden Dokumente ja regeln soll. Und ich würde eigentlich vorschlagen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass vielleicht unkonventionell eine Delegation oder jemand von der Kommission dann auch mit Leuten von unserer Seite hier über die Sommerpause einmal auslotet, was die Absicht in diesem Art. 16a ist und wie man das auch geschickt formulieren könnte. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Wir werden diese Fragen in der Kommission sicher behandeln.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich komme auf die Stellungnahme der Regierung zurück zu diesem Art. 16a. Und da möchte ich die Regierung schon fragen: Wieso ist sie zu einer anderen Ansicht gelangt, dass dieser Art. 16a, wenn es rein simple Informationen sind, so kritisch ist bzw. nicht der Verfassung entspricht? Ich lese das zu wenig heraus aus dieser Stellungnahme. Die Regierung bzw. der Gutachter der Regierung muss ja hier irgendeinen Anhaltspunkt gehabt haben, dass er gesagt hat: Ja, das ist hoch brisant, dieser Artikel entspricht nicht der Verfassung. Und da sehe ich zu wenig eben diese Definition der Information aus Sicht der Regierung. Wie kommt die Regierung dazu, hier dies so kritisch zu sehen, wenn es nur simple Informationen wären? Da muss ja irgendein Grund gewesen sein, dass dieser Begriff durch die Regierung viel breiter ausgelegt wurde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Sie finden diese Erläuterungen auf Seite 7. Es geht hier darum, dass eine direkte Kontaktaufnahme über Informationstreffen hinausgeht und hier ist der Gesetzeswortlaut nicht identisch mit dem, was in den Erläuterungen gestanden ist, zumindest in der Vernehmlassungsvorlage seitens des Parlaments. Und deshalb glaube ich, dass man sich zunächst klar werden muss, was überhaupt damit auch gemeint ist. Und zudem glaube ich, ist auch gewisser Widerspruch zum Art. 17 zu sehen. Das haben wir in unserer Stellungnahme auch vorgeschlagen. Und ich finde, über diese Bestimmung sollte man vielleicht auch am Tisch einmal reden und dies ausloten können, was man hier eigentlich im Endeffekt beabsichtigt. Ich glaube, was verfassungsrechtlich sicher an dieser Bestimmung jetzt noch kritisch ist, dass wir noch begründen müssen, wenn wir einem Antrag nicht stattgeben. Ich glaube, das kann meines Erachtens nicht Sinn und Zweck sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Frage hat sich ja entzündet über die Verfassungsmässigkeit, wie in der Eintretensdebatte dargelegt, dass hier ein Zugriff auf die Amtsstellen vermutet worden ist. Aber das ist ja nicht der Fall, weil es über einen Antrag des Landtagspräsidenten gehen soll. Über die Begründungspflicht können wir sicher noch einmal reden. Wir werden diesen gesamten Artikel im Lichte der Eintretensdebatte und der Fragen, die jetzt der Abg. Wendelin Lampert gestellt hat, noch einmal überdenken und entsprechend bearbeiten. Es ist sicher sinnvoll, hier sich noch einmal zusammenzusetzen und das zu besprechen.
Gibt es dazu noch Wortmeldungen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke. Ich habe jetzt noch einmal auch die Stellungnahme der Regierung konsultiert. In Art. 17 haben wir ja geschrieben, dass in den Erläuterungen zu diesem Art. 17 drinsteht, dass Landtagskommissionen nicht das Recht haben, zur Veranlassung irgendwelcher Geschäfte direkt bei den Verwaltungsämtern vorstellig zu werden. Und hier beim Art. 16a hat man den gegenteiligen Eindruck erweckt. Wir haben darin einen Widerspruch geortet und so, wie ich die heutige Debatte verstanden habe, geht es eigentlich simpel und einfach darum: Wenn ich jetzt diese AIFM-Vorlage von gestern nehme und ich hätte ein Angebot gemacht, hier ein vorgängiges Informationstreffen zu veranstalten, allenfalls den FMA-Präsidenten dazu einzuladen, die SIFA-Leiterin und Ähnliches, dass das in Zukunft eigentlich auf Anstoss des Landtages passieren soll und dazu das Einverständnis von uns geholt werden soll. So habe ich es jetzt heute geschärft gehört. Aber wir können das dann ja gerne auch noch einmal miteinander diskutieren, wenn die Kommission zuerst einmal beraten hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gut. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich würde vorschlagen, die Formulierungen jeweils über die Information der Kommissionen des Landtags gleich zu gestalten. Da unterscheiden sich jetzt Art. 18 der Finanzkommission zur Aussenpolitischen Kommission etc. Ich würde jetzt für alle Kommissionen die gleiche Formulierung wählen oder das vielleicht auch einleitend in einem Artikel festhalten. Es stellt sich mir dann aber auch die Frage, ob das nicht in die Geschäftsordnung gehört, weil das ja landtagsintern ist. Einzig die Kommunikation mit der Regierung muss noch sichergestellt werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wir werden Ihrer Anregung nachkommen und das prüfen. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich nehme hier die Gelegenheit wahr, noch ein paar Fragen zu stellen und dann auch zu klären - nicht welche direkt Bezug auf Abs. 2 und 4 haben, sondern gesamtheitlich - was die GPK an Prüfungsaufgaben und Überwachungsfunktion hat im Zusammenhang mit öffentlichen Unternehmen, welche börsenkotiert sind. Wir, die GPK, haben ja grundsätzlich die Aufgabe, die Oberaufsicht über die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung unter Einschluss der Justizverwaltung wahrzunehmen. Im Art. 25 über die Befugnisse in Abs. 1 heisst es: «Soweit die Geschäftsprüfungskommission es zur Erfüllung ihrer Aufgaben als notwendig erachtet, hat sie das Recht von allen Behörden, Amtsstellen und Kommissionen der Staatsverwaltung, von dem vom Land getragenen Schulen sowie von Organen öffentlicher Unternehmen Auskünfte einzuholen».
Dann haben wir als weitere Verstrickung dieser Überwachungs- und Oberaufsichtsfunktion das Öffentliche-Unternehmen-Steuerungsgesetz, wo es dann in Art. 17 heisst: Auskunftsrecht Abs. 1. Und da steht: «Die Regierung hat jederzeit das Recht, von der strategischen Führungsebene eines öffentlichen Unternehmens alle massgebenden Informationen und Unterlagen, die zur Steuerung und Überwachung notwendig sind, anzufordern». Dann heisst es weiter dann im börsenkotierten Unternehmen, das ist die Liechtensteinische Landesbank, im Art. 15. Da steht dann drin: «Die Landesbank untersteht der Oberaufsicht der Regierung» und darin ist dann im Abs. 3 enthalten: «Sind die Aktien der Liechtensteinischen Landesbank an einer Börse kotiert, ist das Auskunftsrecht nach Art. 17 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen nicht anwendbar». Und wenn wir ja diese öffentlichen Unternehmen bzw. die Regierung, wenn sie ihre Oberaufsicht wahrnimmt, prüfen sollen, dann müssen wir ja das Rollenverständnis kennen. Und das ist eigentlich dann die Hauptfrage. Und wenn wir jetzt die zwei offenen oder schwierigen Themen, die die Landesbank gehabt hat, hinterfragen: Wie sollen wir jetzt die überhaupt prüfen? Das haben wir auch in der GPK diskutiert. Und dann stellt sich die Frage: Haben wir überhaupt ein Recht?, oder ich möchte das jetzt zumindest hier geklärt haben. Wenn wir sagen, ja wir wollen die Regierung prüfen, ob sie ihre Eignerfunktion wahrgenommen hat, dann stellt sich Frage zu sagen: Okay, über den Abschreiber, der gemacht wurde, wurde ein Sonderbericht der Revision erstellt. Jetzt ist wieder die Frage: Wann muss der Eigner dieser Thematik nachgehen und die Oberaufsicht wahrnehmen? Wenn man das einmal anschaut, wie dann die Auskunftspflicht der Revisionsstelle aussieht, dann ist hier im Wirtschaftsprüferhandbuch nachzulesen: «Ein Recht auf Auskunft von der Revisionsstelle hat der einzelne Aktionär nur an der Generalversammlung. Das Recht auf Auskunft ist ein Kontrollrecht und tritt neben das Bekanntgaberecht und das Einsichtsrecht».
Dann heisst es weiter: «Schranken der Auskunftspflicht: Das Recht der Aktionäre auf Auskunft ist nicht unbeschränkt. Es bezieht sich nur auf Gesellschaftsangelegenheiten und erhebliche Sachverhalte, soweit sie für die Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich sind».
Nächster Punkt: «Art und Weise der Auskunftserteilung: Die Revisionsstelle muss im Normalfall nur auf Anfrage hin Auskunft erteilen. Es sind nur Fragen von Aktionären zu beantworten». Ja, und hier ist jetzt einfach die generelle Unsicherheit, wo man sagt: Gemäss GPK im Sinne des Öffentlichen-Unternehmungs-Steuerungsgesetz ist eigentlich klar, dass man kein Auskunftsrecht hat und hier im Geschäftsverkehrsgesetz auf Art. 25 verweisen wir wieder darauf. Dann geht es aber auch für die GPK darum, wie ich eben gesagt habe, wenn sie da die Regierung prüfen will, ob sie ihre Eignerfunktion entsprechend wahrgenommen hat, auch ihr Rollenverständnis zu kennen und das ist eigentlich eine Hauptschwierigkeit in dieser Thematik, wo wir sagen können, ja wir können im Sinne dieses Sonderberichtes, den die Landesbank im Zusammenhang mit dem Abschreiber getätigt hat, können wir das nicht prüfen. Die Finanzkommission hat hier einfach die Zukunftsperspektive angeschaut und das bewertet bzw. zur Kenntnis genommen. Und wir haben jetzt einfach auch betreffend die Thematik zu fragen: Haben wir überhaupt hier Möglichkeiten oder eben keine?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Diese Fragen sind sicher sehr berechtigt. Ich kann das nicht aus dem Stand heraus beurteilen. Ich glaube nicht, dass die GPK die Möglichkeit hat, diese staatsnahen Betriebe in dem Sinne zu prüfen, weil sie ja nicht Bestandteil der Staatsverwaltung im engeren Sinne sind. Aber wie gesagt, wir müssen darüber noch einmal nachdenken und das prüfen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage, was Art. 25 Abs. 4 nützen soll. Da wurde ja in Abs. 2 der Absatz gestrichen, dass die Unterlagen, die der Entscheidfindung der Regierung dienen, dass die neu die GPK auch haben kann. Darüber kann man diskutieren. Ich bin da eher skeptisch. Aber was dann zusätzlich zu dieser Streichung noch der Abs. 4 bringen soll, wenn die GPK voll Einsicht in einen Akt hat, wieso ihr dann die Regierung noch die einzelnen Verfasser mitteilen muss, dahinter sehe ich den Sinn und Zweck nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das sind sicher Zusatzinformationen, die ja die GPK dann erhalten würde.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Als mittlerweile bald 7-jähriges Mitglied der GPK habe ich zu diesem heissen Thema auch noch eine Bemerkung oder eben Einschätzung von meiner Seite. Seit ich in der GPK bin, ist es immer wieder ein Thema gewesen bezüglich der Akteneinsicht. Von meiner Seite ist es klar, der Zeitpunkt der Akteneinsicht ist für mich entscheidend. Und wenn ich jetzt hier lese beim Art. 25 - Befugnisse - Abs. 4, wenn es heisst am Schluss, auf welche sich ein Entscheid massgeblich abstützt, bekanntzugeben, dann kann ich mit diesem leben. Weil dann ist ein Entscheid gefallen und dann soll und muss die GPK Einsicht haben, und zwar unbeschränkt. Aber wenn es dann weiter oben heisst, quasi in jedem Fall Einsicht zu nehmen, zu verlangen, dann bekomme ich Mühe und verstehe die Regierung, dass das eben nicht so einfach ist. Denn dann sind wir wie in einem Prozess, in einem laufenden Verfahren, und die GPK soll sich jetzt hier im Vorfeld einer Entscheidung schon einmischen, dann sehe ich das nicht oder eben sehr schwierig. Ich interpretiere insbesondere den Abs. 4 so: Zuerst muss ein Entscheid gefallen sein und dann muss die Akteneinsicht für die GPK offen sein. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte meinen Vorredner Negele unterstützen. Diese Problematik haben wir in der GPK, dass wir oftmals nicht genau wissen: Bekommen wir die Einsicht? Wie schaut das aus? Was können wir überhaupt verlangen? Und was wir verlangen, bekommen wir es dann? Also ich glaube einfach, wenn wir hier schon die Befugnisse angreifen, sollte klar zum Ausdruck kommen, was wir dürfen bzw. was wir bekommen, wenn Entscheidungen gefallen sind, die wir eben auch prüfen müssen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte meine beiden Vorredner natürlich noch auf Art. 24 verweisen. Da heisst es dann im zweiten Satz vom ersten Absatz: Bei länger dauernden Arbeitsprozessen können auch einzelne, abgeschlossene Schritte überprüft werden. Also das ist dann die Frage, was denn der Abg. Negele mit definitiven Entscheiden meint. Und in Abs. 2 heisst es: «Beabsichtigt die Geschäftsprüfungskommission eine begleitende Kontrolle, so ersucht sie vorgängig die Regierung um Stellungnahme. Wird eine begleitende Kontrolle durchgeführt, gibt die Geschäftsprüfungskommission der Regierung in der Regel Gelegenheit zur Umsetzung ihrer Empfehlung, bevor sie den Landtag informiert». Das ist ja auch im entsprechenden Gutachten nachzulesen betreffend die Geschäftsordnung des Landtags, wo darauf verwiesen wird, ob auch die Geschäftsprüfungskommission eigentlich eine Funktion der begleitenden Kontrolle wahrnehmen kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann wären die beiden Fragen der Abgeordneten Gebhard Negele und Peter Büchel durch die Ausführungen in Art. 24 beantwortet.Abg. Gebhard Negele
Nein, nicht ganz, weil eine Stellungnahme der Regierung ist etwas anderes als eine Akteneinsicht, unbeschränkt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da haben Sie Recht.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Grundsätzlich hat der Abg. Batliner schon Recht. Die Problematik ist einfach so, wir unterscheiden halt zwischen begleitender Kontrolle oder abschliessender Kontrolle. Und wenn wir eine abschliessende Kontrolle haben oder etwas ergründen möchten, ist es eben halt manchmal recht schwierig, diese Akten zeitgerecht bzw. dann eben auch in der ganzen Tiefe zu bekommen bzw.: Wie ist das dann ausgestaltet, was man dann bekommt? Betreffend die begleitende Kontrolle gibt sie heute schon indirekt bei gewissen Themen, die dann eben nach einem Revisionsbericht dann begleitet wird, damit dieser Revisionsbericht dann eben auch umgesetzt wird. Also hier ist die Problematik nicht so streng in dem Sinn, was da gebraucht wird oder für Akten kommen sollen. Das funktioniert ja in der Regel recht gut.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, es ist grundsätzlich festzuhalten, dass die GPK ja eine Ex-post-Überprüfung vornimmt. Das ist die Hauptaufgabe der Geschäftsprüfungskommission. Ansonsten hätten wir ja dieselbe Thematik, wie wir sie bei anderen Kommissionen auch haben, also diese exekutive Begleitung der Regierung. Ich glaube, das ist auch nicht im Interesse der GPK selber. Dazu wurden auch schon vor x Jahren Gutachten gemacht. Ich glaube, Prof. Mastronardi hat dazu einmal geschrieben, als das Geschäftsverkehrsgesetz geschaffen wurde. Dazu gab es damals schon intensive Diskussionen. Und ich denke, es wäre vielleicht zielführend, dieses Gutachten noch einmal hervorzunehmen und dort noch einmal nachzuschauen, was damals schon - die Verfassung hat ja in diesem Punkt nicht geändert - dazu geschrieben worden ist. Dann kann man diese Fragen vielleicht auch klären. Ich weiss nicht, ob der Landtag dieses Gutachten hat, aber ich nehme an, dass er dieses auch in seinem Besitz hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir werden dieses Gutachten sicher noch einmal konsultieren.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich bitte einfach, auf die 2. Lesung hin dieses Rollenverständnis noch zu prüfen, auch von der Regierung zum öffentlichen Unternehmen Landesbank, weil es da um zwei Themen geht, nämlich um Verantwortungen und wie das Rollenverständnis dann an einer Generalversammlung aussehen müsste, oder welche Kompetenzen da vorhanden sind. Ich bitte, das explizit auch in diesem Zusammenhang zu behandeln.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir werden den von Ihnen aufgeworfenen Fragen entsprechend nachkommen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Was die Thematik Landesbank anbetrifft, haben wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Weil da überlagern sich ja auch Themenbereiche, sind zum Teil auch komplementär. Zum einen eben die Oberaufsichtsfunktion gemäss ÖUSG, dann gibt es den gesellschaftsrechtlichen Aspekt. Die Landesbank ist eine Aktiengesellschaft, wir nehmen die Rechte über die Generalversammlung wahr. Und schlussendlich geht es eben auch noch um die Frage: Wie kann der Eigentümer mit seinem Unternehmen umgehen? Und da haben wir eine Gruppe eingesetzt. Sie kennen die Thematik. Was börsenrelevant ist, ist eine Frage an Informationen, die uns dann nicht gegeben werden können. Die Thematik wurde auch in der Finanzkommission seitens der Verantwortlichen der Landesbank angesprochen. Und wir wollen hier auch Lösungen finden. Ansonsten ist ja die Regierung andauernd im Sandwich drin zwischen Landesbank und allenfalls Informationsbedürfnis des Landtages. Und wir wollen hier eine abschliessende Klärung herbeiführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen zu Art. 25?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42a steht zur Diskussion.
Wir haben auch diese Frage in der Eintretensdebatte schon eingehend besprochen.Abg. Gebhard Negele
Sie haben Recht und darum auch nur ganz kurz: Ich wäre ganz dezidiert dafür, dass für die Regierung auch ein Zeitrahmen vorhanden sein muss, um eben die Thematik wirklich öffentlichkeitswirksam zu machen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Für mich braucht es diesen Art. 42a gar nicht, weil Art. 42 selbst regelt einfach, dass an den Beratungen des Landtags jeweils jenes Regierungsmitglied teilnimmt, in dessen Geschäftsbereich der Verhandlungsgegenstand gehört. Wir regeln dann ja auch nicht bei den Interpellationen etc., dass die Regierung dort kein Rederecht hat am Anfang oder dass der Landtag kein Rederecht im Geschäftsverkehrsgesetz hat. Für mich ist das ein Thema, das man im Rahmen der Aktuellen Stunde entweder vorne oder in der Geschäftsordnung bestimmen kann. Aber das hier nochmals separat aufzuführen, den Punkt sehe ich nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wobei es sich hier ja um einen Beschluss des Landtags handelt. Es ist nicht eine generelle Regel, sondern der Landtag kann das entsprechend beschliessen oder eben nicht. Aber wir werden Ihre Frage noch einmal prüfen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich wollte auch auf diese Systematik hinweisen. Es ist ja jetzt doppelt geregelt. In Art. 11b und in Art. 42a ist dasselbe geregelt. Man kann das ansehen, wo es vielleicht besser Platz hat. Und vielleicht auch noch einmal das Anliegen formuliert: Ich denke, die Regierung würde dann gerne auf eine Teilnahme verzichten. Nur um hier zu sitzen und zuzuhören, ich glaube, das macht keinen Sinn. Dann reden Sie unter sich. Das, glaube ich, ist auch eine Variante. Darüber kann man diskutieren. Da sind wir neutral eingestellt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir werden das noch einmal anschauen. Wenn es dazu keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter.
Art. 45a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45a steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe das ganz am Anfang schon angetönt: Für mich ist klar, diese Bestimmung ist nicht verfassungskonform. Wir haben die Regelung über die Immunität in Art. 56 - und die regelt aber nur den Bereich der Verhaftung eines Abgeordneten. Die Bestimmung hier geht viel viel weiter. Wenn man sich dann entschliessen sollte, eine solche Bestimmung einzuführen, dann stelle ich mir auch die Frage: Gehört sie ins Geschäftsverkehrsgesetz oder dann irgendwo anders hin?
Dann noch kurz zum Inhalt: Wo die Bestimmung für mich über die Verfassungsbestimmung hinausgeht, ist, dass neu nicht nur bei einer Verhaftung, sondern auch vorgängig bei Hausdurchsuchungen bei Abgeordneten die Zustimmung des Landtags notwendig ist. Da machen Sie eine wahnsinnige Privilegierung für Landtagsabgeordnete, weil Hausdurchsuchungen werden im Normalfall nicht angekündigt. In dem Falle müsste vorher der Landtag die Zustimmung geben, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, das Gericht eine Hausdurchsuchung durchführen kann. Das ist für mich nicht wirklich praktikabel. Man kann dann auch noch diskutieren: Wo Hausdurchsuchung? Zu Hause? In der Kanzlei? Im Büro? In der Ferienwohnung? Was ist, wenn die Ferienwohnung im Ausland ist? Dann wird es dann ganz spannend, weil dann wird es kompliziert.
Dann zu Abs. 2: Da heisst es wegen der behördlichen Verfolgung. Also neu wäre nicht nur eine Verhaftung nicht möglich, sondern jegliche behördliche Verfolgung aus strafrechtlicher Sicht eines Abgeordneten. In den Erläuterungen heisst es dann zwar «nur in Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit». Im Text ist das aber teilweise erwähnt, aber nicht ganz klar, was das bedeutet. Für mich ist auch nicht klar, was dann eine behördliche Verfolgungshandlung ist. Sind das Untersuchungen, ist das Antrag auf Untersuchungen an das Gericht, die Staatsanwaltschaft? Sind das schon Ermittlungen bei der Polizei? Also da haben wir zahlreiche Begriffe, die für mich nicht stimmen. Wenn man das alles dann möchte und das verfassungskonform wäre, dann stelle ich mir auch die Frage: In Abs. 2 heisst es, dass die jeweilige Be-hörde den Landtag um Entscheidung ersuchen soll, ob die Immunität gilt oder nicht. In Abs. 4 heisst es dann aber, dass die Kommunikation des Landtags dann wieder über die Regierung geht. Also wenn wir dann schon unten den Weg gehen über Staatsanwaltschaft oder Gericht oder Polizei, dann denke ich, dann muss auch dann die Antwort dort hin. Aber Sie sehen, ich habe mit dieser Bestimmung definitiv Mühe. Ich denke, die Frage der Immunität wurde in der Schweiz in den letzten Monaten auch ausführlich diskutiert. Die Schweiz hat dort eine gesetzliche Regelung, wo sie zwischen relativer und absoluter Immunität unterscheidet und dort auch ein neues Instrument der Immunitätskommissionen eingeführt hat. Aber auch die sind an ihre Grenzen gestossen oder haben Interpretationsbedarf, wie man den Zeitungen in den letzten Wochen entnehmen konnte. Für mich ist klar, die Bestimmung ist nicht verfassungskonform und kann ohne Verfassungsänderung so ganz sicher nicht eingeführt werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wie schon in der Eintretensdebatte gesagt, werden wir diesen Artikel auf die Verfassungskonformität noch eingehend prüfen lassen. Die Frage der Immunität ist in allen Staaten, wo solche Fälle vorkommen, ein Thema für heisse Diskussionen. Es ist vielleicht gut, dass wir in diesem Zusammenhang diese Frage einmal angehen und eine Regelung finden, die in jeder Hinsicht verträglich ist.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Für mich wird zu wenig differenziert zwischen dem normalen Zustand, dass der Landtag entscheiden muss über diese Verfolgung und dem Zustand, wenn der Landtag geschlossen ist, sprich, wenn der Landesausschuss entscheidet. Wenn wir uns Abs. 1 betrachten, lautet Satz 1: «Ohne Zustimmung des Landtages darf kein Abgeordneter während der Sitzungsperiode aufgrund einer strafbaren Handlung verhaftet werden». Und der Schlusssatz lautet: «Erfolgt eine Verhaftung nach Schliessung des Landtages, ist Anzeige an den Landesausschuss zu machen». Sprich, wenn der Landtag tagt, braucht es eine Genehmigung, wenn der Landesausschuss einberufen wurde, dann kann man den einfach informieren. Es bräuchte doch auch da beim Landesausschuss eine Genehmigung. Das ist nach meinem Dafürhalten so. Aber da lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Und das ist auch bei Abs. 2 so: Der Landtag hat andere Kompetenzen als der Landesausschuss. Und von mir aus gesehen müssten doch diese Kompetenzen gleichlautend sein. Also entweder muss der Landtag entscheiden, und wenn der Landtag nicht mehr tagt, der Landtag geschlossen ist und der Landesausschuss hat diese Verantwortung, dann muss auch dieser diese Verfolgung oder diese Verhaftung genehmigen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir werden diese Frage der Kongruenz noch prüfen. An sich ist es für mich schon ein Unterschied, ob eine Sitzerungsperiode aktuell läuft oder ob der Landtag geschlossen ist und der Landesausschuss seinen Pflichten nachgeht. Ich glaube, es sind zwei verschiedene Dinge. Aber wir werden diese Frage prüfen. Ich kann das jetzt nicht aus dem Stand beantworten.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Ich habe auch Bedenken zu dieser Vorabzustimmungseinholung beim Landtag im Fall von geplanten Hausdurchsuchungen bei Abgeordneten.
Und dann möchte ich noch eine Frage stellen zum Abs. 3: Erlauben Sie mir die Frage, Herr Landtagspräsident: Was ist, wenn der Herr Landtagspräsident auf frischer Tat ertappt werden würde? Wer würde dann informiert? Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin hat ja immer noch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Aber die Frage steht im Raum.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Wie Sie bin auch ich der Meinung, dass zu Abs. 1 nicht das Entscheidende ist, ob der Landtag oder der Ausschuss tätig ist, sondern es geht um die Formulierung «während der Sitzungsperiode» in Zeile 2. Also ohne Zustimmung des Landtags darf kein Abgeordneter während der Sitzungsperiode verhaftet werden.
Zu Abs. 2 denke ich, dass es für mich auch sehr vage gefasst ist. Was ist denn eine strafbare Handlung? Gehört dazu einfach alles? Wenn es da heisst, ohne Zustimmung des Landtags dürfen Mitglieder grundsätzlich nur dann wegen einer strafbaren Handlung behördlich verfolgt werden, wenn diese in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit steht. Also darunter fällt meiner Ansicht nach, so wie es hier formuliert ist, jegliche strafbare Handlung, die behördlich verfolgt werden könnte. Ist das so oder gibt es hier nach der Schwere des Vorwurfs noch Unterscheidungen? Das sehe ich hieraus nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Also, wenn diese strafbare Handlung in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten steht.
Wird zu Art. 45a noch das Wort gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Wir werden, wie gesagt, diese Fragen noch genauestens überprüfen.
Dann lesen wir weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte einfach den Hinweis machen, dass noch ein II. Abänderung von Bezeichnungen eingeführt werden muss, weil die Bezeichnung Landtagssekretariat allenfalls durch Parlamentsdienst ersetzt wird. Das Landtagssekretariat kommt aber noch in verschiedenen anderen Gesetzen vor. Und auch der Begriff «Landtagsbüro» zu «Landtagspräsidium». «Landtagsbüro» kommt zum Beispiel auch im Finanzkontrollgesetz vor und das müsste man dann anpassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für den Hinweis.Regierungschef Klaus Tschütscher
Sonst haben wir am Schluss vier Begriffe und nur eine Behörde. Das macht keinen Sinn.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für den Hinweis.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dann fehlt auch noch ein Kapitel «Übergangsbestimmungen». Was machen wir mit den hängigen Sachen etc.? Das müsste dann auch noch geklärt werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Somit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung in 1. Lesung gelesen.
Wir werden nun, wie gesagt, die Wortmeldungen dieser 1. Lesung aufnehmen, entsprechend einarbeiten und diese ganze Vorlage dann verfassungsrechtlich und legistisch prüfen lassen, damit wir für die 2. Lesung dann eine Vorlage präsentieren können, die hieb- und stichfest ist.
Vielen herzlichen Dank. Ich glaube, die Diskussion, auch wenn sie lange gewesen ist, war äusserst interessant und hat viele Aspekte über den Landtag und seine Arbeit offen gelegt. Und ich finde, die Stunden, die wir hier und heute investiert haben, haben sich für den Landtag mehr als gelohnt.
Ich danke auch der Regierung für ihre konstruktiven Beiträge. -ooOoo-