Tätigkeitsbericht 2011 der Datenschutzstelle
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 10: Tätigkeitsbericht 2011 der Datenschutzstelle.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Verehrte Kolleginnen und Kollegen. Sehr gerne nehme ich wieder den Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein zum Anlass, mich bei den fünf in dieser Stelle tätigen Personen für ihre gewissenhafte und in vielerlei Hinsicht beharrliche Arbeit im vergangenen Jahr zu bedanken.
Auch nach zehnjähriger Aufbauarbeit sind noch nicht alle in dieser Zeit aufgetauchten Anliegen geregelt. Es darf jedoch positiv bemerkt werden, dass sich die Stelle doch einer steigenden Präsenz im Bewusstsein der Bevölkerung erfreuen darf. Nicht zuletzt ist dies dem Umstand zu verdanken, dass die Mitarbeiter durch regelmässige öffentliche Auftritte auf die Problematik des Datenschutzes und damit des Schutzes der Persönlichkeit aufmerksam machen, in denen Themen von ganz allgemeinem Interesse behandelt werden:
Vorträge über Vorratsdatenspeicherung, Cloud Computing, Veranstaltung des Datenschutztages und anderes mehr. Auch Medienpräsenz in den Landeszeitungen zu aktuellen Fragen trägt dazu bei, die Relevanz dieser Themen bewusst zu machen.
Daneben engagieren sich die Mitarbeitenden in beratender Funktion bei Anfragen von Amtsstellen, aus der Bevölkerung und in Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass das im letzten Jahr so viele Anfragen waren wie noch nie zuvor. An Gesetzen erwähne ich nur zum Beispiel das E-Governmentgesetz, das Gesetz über das zentrale Personenregister, das Patientenverfügungsgesetz, das Schul- und Stipendiengesetz und zahlreiche Verordnungen.
Beharrlichkeit war unter anderem gefragt, als es darum ging, die per Gesetz vorgesehene Institution des Datenschutzverantwortlichen in Behörden und Unternehmen beliebt zu machen. In intensiver Informationsarbeit ist dies auch bis zu einem gewissen Grad gelungen. Da in Liechtenstein diese Einrichtung freiwillig ist, stiess man damit nicht überall auf offene Ohren. Doch für Grossunternehmen und solche, die mit sensiblen Daten arbeiten, müsste die Benennung eines solchen Datenschutzverantwortlichen verpflichtend sein, während die KMUs davon auszunehmen sein sollten.
Im letzten Jahresbericht war das Spannungsfeld zwischen Amtshilfe und Amtsgeheimnis ein wichtiges Thema, wozu ein Rechtsgutachten eingeholt worden war. Darüber hinaus hatte die Datenschutzstelle eine Analyse über die Datenströme im Bereich der Sozialleistungen angeregt, die letztlich im vergangenen Jahr zur Revision des Sozialhilfegesetzes geführt hat. Damit wurden verschiedene Datenschutzbestimmungen neu geschaffen und vor allem auch der Datenfluss in bestimmten Bereichen neu geregelt. Mittlerweile ist eine zunehmende Vernetzung innerhalb der Landesverwaltung eingeleitet sowie Ende 2011 in dieser Intention eine Stelle ausgeschrieben worden.
Wie jedoch im Oktober-Landtag 2011 die Interpellationsbeantwortung der Regierung betreffend den Sozialmissbrauch zeigte, würde sich eine umfassende Analyse der Datenflüsse als sehr komplex erweisen und vom Aufwand her in keinem Verhältnis zu den vergleichsweise wenigen Missbrauchsfällen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass mit den getroffenen Massnahmen doch einiges an Verbesserungen erreicht werden kann.
Mit den AHV-IV-FAK-Anstalten zusammen ist die Bildung einer Fachgruppe vorgesehen, um auf dieser Ebene eine Vereinfachung von Abläufen und damit eine Verbilligung zu erreichen. Weitere Vernetzungen zur Konzentration von Know-how und zur Bündelung von Ressourcen werden auch mit anderen Organisationen wie zum Beispiel der Patientenorganisation angestrebt.
Besonders zu erwähnen ist die deutliche Ausweitung der Aufgaben der Datenschutzstelle seit dem endgültigen Beitritt Liechtensteins zum Schengener Abkommen im Dezember 2011, wodurch der Datenschutzstelle eine umfangreiche Kontrollfunktion zukommt. Im Rahmen der Datenschutzevaluation zu Schengen wurde von europäischen Experten ein Ausbau der liechtensteinischen Ressourcen gefordert, damit Liechtenstein seinen neuen Aufgaben in diesem Bereich nachkommen kann. Aus dem Bericht des Datenschutzbeauftragten ist jedoch zu entnehmen, dass dazu bis anhin noch nichts unternommen worden sei.
Auch auf dem Gebiet der Vorratsdatenspeicherung bestehe noch erheblicher Handlungsbedarf. Wenn auch unsere Daten nur für maximal sechs Monate gespeichert werden dürfen - im Gegensatz zu unseren Nachbarländern, wo die Vorratsdatenspeicherung gar nicht erlaubt ist - so hält der europäische Datenschutzbeauftragte diese Situation doch immerhin - ich zitiere: «für die am stärksten in die Privatsphäre eingreifende Rechtsvorschrift, die jemals in der EU angenommen wurde». Eine Abschaffung der Speicherung kommt wohl aufgrund europarechtlicher Vorgaben nicht in Frage. Als staatlicher Eingriff in die Rechte der Bürger muss sie jedoch nach konstanter Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte «einem öffentlichen Interesse dienen» und «verhältnismässig» sein.
Eine weitere «Baustelle» existiert im Zusammenhang mit der allgemeinen Pflicht zur Bewilligung von Videoüberwachungsanlagen, die seit 2009 besteht. In diesem Gesetz seien jedoch keine Sanktionen vorgesehen und auch mangels personeller Ressourcen sei es schwierig, diese Vorschrift zu überwachen oder überhaupt erst einmal durchzusetzen, wie im Bericht zu lesen ist.
Verschiedene Evaluationen konnten im Zusammenhang mit dem letztjährigen Postulat zur Teilnahme liechtensteinischer Frauen am St. Galler Mammografie-Screening-Programm vorgenommen werden. Auch wenn noch viele Fragen offen sind und für einige Vorgänge erst noch eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss, so konnte hier doch schon Hand geboten werden auf dem Weg zur Umsetzung dieses Landtagsauftrages.
Bemerkenswert ist eine Veröffentlichung des Datenschutzbeauftragten in einer unserer Landeszeitungen vom vergangenen Wochenende, wo er «eine digitale Agenda für Liechtenstein» vorschlägt. Die Bedeutung der IKT, der Informations- und Kommunikationstechnologien unserer Zeit, können wir nicht hoch genug einschätzen. Die Europäische Kommission verabschiedete im Jahr 2010 eine «digitale Agenda für Europa» und an der Europäischen Datenschutzkonferenz in Luxemburg Anfang Mai dieses Jahres wies deren Vizepräsidentin auch auf die Wichtigkeit des künftigen Rechtsrahmens zum Datenschutz für die europäische Wirtschaft hin.
Abschliessend möchte ich feststellen, dass die Datenschutzstelle auf vielen Schauplätzen tätig ist und sich kompetent um Lösungen ihrer Aufgaben in allen diesen Bereichen bemüht. Eine wesentliche Aufgabe der Beteiligten wird jedoch nach wie vor sein, an der Wahrnehmung der Stelle und ihrer Dienste in der Öffentlichkeit zu arbeiten. Wenn, wie auf Seite 5 des Berichtes geschildert, auf Anfragen und Hinweise der Datenschutzstelle zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen kaum oder gar nicht reagiert wird, muss man sich doch fragen, wie ernst diese Intervention einer Landesbehörde von manchen Betroffenen genommen wird. Es ist erstaunlich, dass nach fast zehnjähriger Tätigkeit der Datenschutzstelle und in der heutigen Zeit der totalen Kommunikation die Wichtigkeit des Datenschutzes und damit des Schutzes der Privatsphäre offenbar noch nicht überall angekommen ist.
Um gerade in diesem Punkt «am Puls der Bevölkerung» zu erfahren, wie sie wahrgenommen wird, wie wichtig den Menschen im Land der Datenschutz ist, hat die Datenschutzstelle kürzlich eine Umfrage durchführen lassen, deren Ergebnis in den nächsten Tagen erwartet wird. Die darin enthaltenen Fragen wurden EU-weit bereits in vielen Ländern gestellt, in Liechtenstein jedoch bisher noch nicht. Man darf auf die Resultate gespannt sein, sie werden sicher neue Gesichtspunkte für die weitere Arbeit liefern.
Ich wünsche den Mitarbeitenden der Stelle weiterhin viel Durchhaltevermögen bei ihrer Arbeit in einer zum Teil ablehnenden, zum Teil auch misstrauischen oder auch nur gleichgültigen Umwelt. Manches ist schon gelungen, vieles steht noch an, aber auch die kritischsten ebenso wie die gleichgültigsten Geister können sich letztlich stichhaltigen Fakten gegenüber nicht verschliessen.
Nochmals herzlichen Dank für den aufschlussreichen Tätigkeitsbericht und die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich den Ausführungen meiner Vorrednerin im Wesentlichen anschliessen. Auch der diesjährige Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle ist wiederum sehr umfassend und informativ und zeigt eindrücklich die Wichtigkeit und Vielschichtigkeit des Datenschutzes auf. Datenschutz betrifft bekanntlich ja eine Vielzahl von Bereichen des alltäglichen Lebens.
Die Datenschutzstelle hatte im Jahr 2011 559 Anfragen zu beantworten, was gegenüber dem Vorjahr einer erneuten Steigerung von rund 7% und damit einem neuen Höchststand entspricht. Der Zugriff auf die sehr informative und benutzerfreundliche Internetseite ist sprunghaft um beinahe 35% angestiegen. Darüber hinaus hat die Datenschutzstelle zu 24 Gesetzesvorhaben Stellung bezogen und konnte der Beitritt zu Schengen/Dublin vollzogen werden, was aus Sicht des Datenschutzes wohl als Höhepunkt des Berichtsjahres bezeichnet werden kann.
Ich möchte heute weniger auf das Berichtsjahr zurückblicken - das hat meine Vorrednerin schon gemacht. Vielmehr möchte ich die Frage in den Raum stellen, wohin sich die Datenschutzstelle entwickeln soll.
In Ziffer 7 des Berichtes wird ausgeführt, dass der Anwendungsbereich des Datenschutzes wiederholt ausgedehnt wurde. Dies ist mit einem erhöhten Arbeitsanfall verbunden, was die stetig steigende Anzahl von Anfragen bestätigt. Sicherlich werden die Fragestellungen mit der rasanten technischen Entwicklung auch je länger je komplexer, was beispielhaft mit dem Stichwort «Cloud Computing» dargelegt werden kann. In Zusammenhang mit Schengen/Dublin wurde von europäischen Experten ein Ausbau der Ressourcen gefordert, damit die Datenschutzstelle ihren Aufgaben nachkommen kann. Wie wir wissen, war dies denn auch schon ein Thema im Landtagsbüro. Geschehen ist bis jetzt aber noch nichts.
Die Folge hiervon ist offenbar, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen mangels Ressourcen nicht durchgesetzt werden können. Hierauf wird auf Seite 25 des Tätigkeitsberichtes hingewiesen. Und diese Entwicklung scheint noch nicht am Ende zu sein:
Im Tätigkeitsbericht wird unter dem Titel «Ausblick» darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission Ende Januar einen «neuen Rechtsrahmen» vorgeschlagen habe. Ruft man die angeführte Website auf, wird ersichtlich, dass es künftig nicht mehr eine Datenschutzrichtlinie, sondern eine Datenschutzverordnung geben soll. Mit anderen Worten sollen direkt anwendbare Vorschriften erlassen und der Datenschutz soll europaweit vereinheitlicht werden. Eine Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten hat dies bestätigt. Es werde kaum mehr nationale Lösungen geben, wie dies heute der Fall sei. Punkto Datenschutz werde dadurch in Europa ein «Qualitätssprung» geschaffen, welcher sich auch auf Liechtenstein auswirke. Dadurch sei eine Verschärfung des Datenschutzes sowie eine massive Zunahme von Aufgaben zu erwarten.
Mir ist klar - und darauf weist auch die Datenschutzstelle hin -, dass diese Arbeiten in einem für unser Land vernünftigen Mass erledigt werden müssen. Die Entwicklung auf europäischer Ebene wird aber verfolgt werden müssen und wir werden nicht darum herumkommen, darüber zu diskutieren, wie wir die künftigen Herausforderungen mit vernünftigen Personalressourcen meistern können. Da die Datenschutzstelle dem Landtag zugeordnet ist, wird hier vor allem auch das Landtagsbüro entsprechend gefordert sein. Nicht, dass Datenschutz aufgrund mangelnder Ressourcen zu einem «Papiertiger» verkommt.
Wie ich bereits im letzten Jahr erwähnt habe, feiert die Datenschutzstelle heuer ihr zehnjähriges Jubiläum. Dazu möchte ich herzlich gratulieren. Man darf mit Genugtuung feststellen, dass eine sehr grosse und wichtige Aufbauarbeit geleistet wurde. Es ist mir daher ein Anliegen, dem Datenschutzbeauftragten sowie den Mitarbeitern der Datenschutzstelle für die geleistete Arbeit und den vorliegenden Bericht zu danken. Für die künftigen Herausforderungen wünsche ich viel Erfolg. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Die Abg. Gisela Biedermann hat über das Mammografie-Screening und die damit zusammenhängenden Fragen, wie auf Seite 9 ausgeführt wird, berichtet. Dazu habe ich eine Frage an die Regierung: Wie ist der Stand der Dinge? Die FBP hat dazu ein Postulat eingereicht, nachdem angeregt wurde, dass es liechtensteinischen Frauen ermöglicht werden soll, an diesem Mammografie-Screening-Programm des Kantons St. Gallen teilzunehmen. Die Postulatsbeantwortung war sehr positiv. Es wurde aber auch erwähnt, dass noch verschiedene Abklärungen nötig seien. Nun lese ich in diesem Bericht, es brauche dafür eine gesetzliche Grundlage.
Meine Fragen an die Regierung:
- Wie ist der Stand der Dinge?
- Sind diese Fragen schon geklärt oder sind sie in Ausarbeitung?
- Ist die gesetzliche Grundlage ebenfalls schon irgendwo in der Pipeline?
Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Es steht eine Frage im Raum, wie es weitergehen soll. Ich habe dazu eine klare Haltung: So wenig wie nur möglich, ist meine klare Haltung und auch meine klare Botschaft. Weil, was da von Deutschland herkommt, was die alles wollen, das will ich hier nicht. Man kann auch alles überregulieren und vor lauter Überregulierung braucht man Personal. Und dann braucht es wieder Personal und nochmals Personal. Und das ist auch eine solche Geschichte, die hier vonstatten geht. Ich anerkenne die Aufgaben, die hier gemacht werden müssen und auch gemacht werden, aber mehr braucht es nach meinem Dafürhalten nicht. Und das möchte ich dazu auch klar sagen.
Und dann noch etwas, was mich gewaltig stört, und zwar auf Seite 26. Jetzt sind sie noch auf die glorreiche Idee gekommen, ins Facebook zu gehen, also die Präsenz in Facebook. Gerade das, was ja allen zugänglich ist. Und da spielt Datenschutz offenbar keine Rolle und sie als Datenschützer gehen da hinein. Das kann ich dann gar nicht mehr nachvollziehen, aber das ist nur ein Seitenblick. Aber das macht ja offenbar heute Schule. Jeder muss in Facebook sein.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte ausdrücklich die klare Worten «auf massvollen Einsatz und wirklich nur das Notwendige», diese klaren Worte des Abg. Elmar Kindle möchte ich unterstützen. Es geht mir genau gleich. Ich habe auch keine Lust und Bereitschaft, hier einen Apparat aufzubauen, dass wir am Ende im Formalismus ersticken. Ich würdige die geleistete Arbeit der Datenschutzstelle, aber bitte alles im Rahmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort an den Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich zu zwei Themen äussern, nämlich zuerst zur Frage: Wohin soll sich die Datenschutzstelle entwickeln? Eine Frage, die der Abg. Christian Batliner aufgeworfen hat. Hierzu kann ich ausführen, dass wir, als die Regierung noch für die Datenschutzstelle zuständig war, auch immer wieder Diskussionen mit der Datenschutzstelle geführt haben. Zum Beispiel: Wie viel Personal wird benötigt, um die Anforderungen, welche aus Europa auf Liechtenstein zukommen, umzusetzen? Ich habe das auch persönlich miterlebt, als wir im Jahre 2008 den Beitritt zu Schengen/Dublin vorbereitet haben. Und das Thema Personal war immer wieder ein grosses Thema. Ich plädiere in dieser Frage für Verhältnismässigkeit und dies möchte ich dem Landtag auch empfehlen: Schauen Sie, dass Sie eine verhältnissmässige Lösung umsetzen und dass Sie wirklich auch nur Personal bei der Datenschutzstelle einsetzen, welches nachher auch ausgelastet ist.
Die Erfahrung hat gezeigt - zumindest in den letzten Jahren -, dass die Datenschutzstelle genügend Personalprozente gehabt hat. Man kann sich immer über die Frage unterhalten, wie viele Prozent man mehr braucht. Wenn wir die anderen Geschäftsberichte ansehen, ist dies auch immer wieder ein Thema. Ich verweise jetzt schon auf den Geschäftsbericht des Liechtensteinischen Rundfunks: Der Liechtensteinische Rundfunk beklagt sich auch immer, dass er zu wenig Personal hat, um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Ich bitte Sie deshalb, das Votum so zu verstehen: Setzen Sie sich für verhältnismässige Lösungen ein, wenn Sie mit der Datenschutzstelle diskutieren.
Dann möchte ich noch zu einem inhaltlichen Thema Stellung nehmen, das die Abg. Gisela Biedermann aufgeworfen hat und das auch im Bericht relativ prominent ausgeführt ist - das ist Thema der Vorratsdatenspeicherung. Ich möchte daran erinnern, dass wir das bereits im letzten Jahr hier im Landtag anlässlich der Behandlung des Tätigkeitsberichts der Datenschutzstelle diskutiert haben, und ich möchte noch einmal betonen, dass ich hier eine komplett andere Meinung vertrete als der Datenschutzbeauftragte. Das Thema «Vorratsdatenspeicherung» ist bei uns kein Problem. Ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen. Wir haben bei der letzten Revision des Kommunikationsgesetzes im Jahre 2009 einen guten Kompromiss umgesetzt, einen Kompromiss, der einerseits den Anforderungen der Sicherheitsbehörden gerecht wird und andererseits auch die Anliegen der Datenschutzstelle berücksichtigt hat. Und ich habe Ihnen im Nachgang zur Landtagssitzung vom Mai letzten Jahres auch ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen, in welchem wir den ganzen Themenkomplex der Vorratsdatenspeicherung noch einmal ausführlich beschrieben haben. Ein wesentliches Element ist ja, dass die Bearbeitung von Inhaltsdaten und auch von Vorratsdaten in Liechtenstein grundsätzlich nur zum Zweck der Mitwirkung bei einer Überwachung einer elektronischen Kommunikation nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung zulässig ist und dass jede Weiterleitung von Inhalts- oder Vorratsdaten an Behörden nur aufgrund einer richterlichen Anordnung nach § 103 Abs. 1 StPO erfolgen darf.
Und das ist der grosse Unterschied zum Ausland. Der Datenschutzbeauftrage zieht hier immer den Vergleich zu Deutschland und zum deutschen Verfassungsgericht. Ich möchte noch einmal betonen, dass in Deutschland kein Richtervorbehalt vorgesehen war. Das ist der wesentliche Unterschied. Es gibt ausserdem eine EU-Verpflichtung in diesem Bereich. Deutschland steht kurz vor einer Verurteilung, weil es diese Richtlinie nicht umgesetzt hat. Österreich ist ebenfalls angehalten, diese umzusetzen. Und darum verstehe ich diese Kritik in keinster Weise. Und warum das jedes Jahr so prominent ausgeführt ist, das erstaunt mich auch, zumal der Datenschutzbeauftragte bei der Gesetzeserarbeitung im Jahr 2009 sehr eng beigezogen worden ist und wir seine Empfehlungen auch entsprechend umgesetzt haben. Sie finden das, wenn Sie das Kommunikationsgesetz konsultieren, in Art. 52a. Dort geht es um die Vorratsdatenspeicherung und es geht auch um die Datenschutzstelle als Kontrollinstanz in Art. 52b des Kommunikationsgesetzes.
Und die Frage zum Mammografie-Screening wird noch meine Regierungskollegin beantworten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Betreffend die Verhältnismässigkeit bin ich ganz bei Ihnen.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Frage der Abg. Doris Frommelt möchte ich gerne dahingehend beantworten, dass diese Frage im zuständigen Amt derzeit bearbeitet und versucht wird, hier eine adäquate Lösung zu finden, die dann auch praxistauglich ist und mit möglichst wenig administrativem Aufwand auch von unserer Seite her dann bewerkstelligt werden kann. Ich kann Ihnen jetzt keinen fixe Terminzusage machen, aber Sie können gewiss sein, es ist nicht vergessen gegangen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte noch einen Kommentar abgeben zu der Erklärung des Herrn Vize-Regierungschefs betreffend die Vorratsdatenspeicherung. Mir liegt ein Schreiben der Datenschutzstelle vom 29. Dezember 2011 vor - wobei ich nicht sicher bin, ob das alle Abgeordneten bekommen haben oder nur ich, weil ich im letzten Jahr auch ein Votum gehalten habe - wo es genau um diese Frage geht, ob und inwieweit diese Vorratsdatenspeicherung in der Verwendung eingeschränkt werden sollte und nur für bestimmte Strafverfolgungssituationen herangezogen werden kann. Der Datenschutzbeauftragte hat im August angeregt, eine Anpassung des Strafmasses in irgendeiner Form vorzunehmen, damit ein abschliessender Strafkatalog erstellt werden solle. Ich bin zu wenig juristisch bewandert, um das jetzt genau einschätzen zu können. In diesem Schreiben ist einfach der Verweis darauf - und das habe ich in meinem Votum ja auch aufgeführt -, dass die Vorratsdatenspeicherung im Sinne unseres Staatsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verhältnismässig sein solle. Ich gehe davon aus, dass die Landespolizei auch das in diesem Sinne anwendet und dort kein Unfug betrieben wird. Das will ich niemandem unterstellen, aber ich denke schon, wir sollten uns überlegen, wie viel von unseren Daten wir speichern lassen und was wir zulassen, was damit erfolgen kann. Ob das Telefonate über Handy sind oder ob das E-Mail-Kontakte sind, in welcher Form auch immer. Ich denke, wir wehren uns immer gegen den gläsernen Patienten und ich wehre mich auch dagegen, ein gläserner Bürger zu sein. Aber im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass wir mit den Ressourcen so schonend und sparsam umgehen sollten wie es notwendig ist, aber das notwendige Mass an Datensicherheit wirklich nicht preisgeben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ihr Votum, Frau Abg. Biedermann, veranlasst mich noch einmal zu einer Replik, und zwar folgendermassen: Als ehemaliger interimistischer Polizeichef kann ich Ihnen bestätigen bzw. Sie beruhigen, dass bei der Landespolizei kein Unfug betrieben wird. Die Landespolizei geht sehr sorgfältig mit diesen Instrumenten um. Das zum Ersten.
Und zum Zweiten - ich sage das noch einmal in aller Deutlichkeit: Die Regierung sieht hier keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wenn man sich das Thema der Vorratsdatenspeicherung ansieht, dann wird man feststellen, dass es zwei Ausprägungen gibt. Die eine ist die Standortfestellung. Das sind die Standortdaten gemäss Art. 51 des Kommunikationsgesetzes. Dort geht es um die Notsuche. Das heisst, wenn Leute in Not sind, dann kann die Landespolizei unter Mitwirkung der Anbieter diese Daten ermitteln, und dann haben Sie als zweite Ausprägung noch die Verfahren nach Art. 52 und 53 Kommunikationsgesetz. Dort geht es über die Überwachung von Teilnehmerdaten zum Zwecke der Strafverfolgung. Und dort brauchen sie zwingend einen richterlichen Beschluss. Und das ist der Unterschied zu Österreich bzw. das ist der Unterschied zu Deutschland. Und darum ist unsere Lösung, die wir implementiert haben, auch verfassungskonform. Wir haben dazumal, als wir die Gesetzesvorlage im Jahr 2009 im Landtag behandelt haben, dies umfassend geprüft. Und ich sehe hier keinen Handlungsbedarf. Und wenn das im nächsten Jahr wieder so im Bericht steht, dann werde ich mich auch wieder entsprechend so zu diesem Thema äussern. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Nur kurz: Also ich habe hier eine volle Unterstützung vom Vize-Regierungschef Martin Meyer kundzutun. Ich kann das aus gutem Grunde nicht nur behaupten, sondern ich habe es live erlebt. Wir waren mit der Geschäftsprüfungskommission vor Ort, es ist noch nicht lange her, und wir konnten uns überzeugen, dass da wirklich haushälterisch und vorsichtig umgegangen wird. Der Inhalt der Vorratsdatenspeicherung ist bekannt und da gibt es wirklich keine Daten, wo ein Bedürfnis vorhanden ist, sie geheim zu halten. Da geht es nur um wer, wann, wie lange und nicht das was. Das ist grundsätzlich. Nochmals, ich unterstütze vollumfänglich die Ansicht der Regierung in dieser Sache. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Die Problematik betreffend diese Vorratsdatenspeicherung ist schon nicht ganz trivial. Aber Tatsache ist natürlich, wenn die Polizei effektiv hier gewisse Instrumente in der Hand hat, um hier auch eine entsprechende Strafverfolgung zu vollziehen, dann muss man den Verfolgungsbehörden auch einen gewissen Datenzugriff gewährleisten. Und wenn man das nicht macht, dann wäre das doch auch fatal. Wenn ich mich nicht täusche, gibt es auch entsprechende Berichte in den Medien, wo es Beispiele gegeben hat, wo Personen entführt wurden und eben genau dank diesem Zugriff auf gewisse Daten konnten dann diese Personen befreit werden. Und deshalb möchte ich den Herrn Vize-Regierungschef auch unterstützen. Diese Vorratsdatenspeicherung soll sicherlich in gewissen Bahnen über die Bühne gehen, aber die Polizei muss hier schon eingreifen können. Mir ist durchaus bewusst, hier gibt es nicht schwarz/weiss, es ist ein Graubereich. Aber wie gesagt, man muss den Behörden auch gewisse Instrumente in die Hand geben, ansonsten ist eine Handlungsfähigkeit nicht gewährleistet. Das gilt übrigens auch in anderen Bereichen.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich möchte das auch noch unterstützen. Sicherheit ist das höchste Gut einer Gesellschaft. Das ist unbestritten - und ich glaube auch hier. Um das auch sicherzustellen in Zukunft ist es meines Erachtens auch unabdingbar, dass hier die Leute, die hier für die Sicherheit zuständig sind, auch die Instrumente haben, damit man auch solche kriminellen Energien usw. auch am Schopf packen kann. Es nützt doch nichts, wenn wir uns hinter Gesetzen verstecken und einfach sagen: Es ist so, wir können da nichts tun, weil der Datenschutz irgendetwas sagt oder irgendetwas will und daneben bezahlt der Staat Gerichtsverfahren usw. So etwas ist doch grotesk. Hier würde ich schon eine pragmatische Lösung angehen im Sinne der Sicherheit und nicht primär im Sinne des Datenschutzes. Und da habe ich einfach eine grundlegend andere Haltung als in den umliegenden Ländern, wie es auch schon diskutiert wird. So nach dem Motto, man müsse diese Menschen mit Handschuhen anfassen, denn ohne Datenschutz würden diese Namen herumgeboten usw. Ich meine, wer nichts verbricht, hat auch nichts zu verbergen - oder umgekehrt. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Damit Sie mich recht verstehen, ich wehre mich auf gar keinen Fall dagegen, die Daten in der Verhältnismässigkeit zu verwenden, die offensichtlich nach den Ausführungen des Herrn Vize-Regierungschefs ja gewährleistet ist. Mein Gewicht in der Argumentation liegt eben darauf, dass es wirklich verhältnismässig sein muss, um nicht gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verstossen. Aber offensichtlich ist unsere Landespolizei hier völlig gesetzeskonform.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir den Tätigkeitsbericht 2011 der Datenschutzstelle zur Kenntnis genommen.
Ich möchte mich namens des Landtags bei der Datenschutzstelle für ihre Arbeit bedanken.
Damit haben wir Traktandum 10 erledigt. -ooOoo-