Postulatsbeantwortung betreffend die Berücksichtigung von ökologischen Aspekten bei der Wohnbauförderung (Nr. 34/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 6: Postulatsbeantwortung betreffend die Berücksichtigung von ökologischen Aspekten bei der Wohnbauförderung.
Der Bericht und Antrag der Regierung bzw. die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 34/2012.
Ich gebe das Wort dem Postulanten, dem Abg. Pepo Frick. Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Der Landtag hat in seiner Sitzung vom letzten November das Postulat zur Berücksichtigung von ökologischen Aspekten bei der Wohnbauförderung breit unterstützt und mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden überwiesen. Mit dieser grossen Zustimmung hat der Landtag die Regierung zum Vorgehen eingeladen, künftig bei der Wohnbauförderung auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen.
In ihren Voten haben die Abgeordneten Peter Lampert, Peter Hilti und Dominik Öhri das Postulat ausdrücklich unterstützt. Der Abg. Gerold Büchel unterstützte das Postulat im Grundsatz und votierte ebenfalls dafür, wünschte sich aber von der Regierung eine Berücksichtigung seiner Überlegungen, wie man den Teil der Bevölkerung mit einem Jahreseinkommen von über CHF 90'000 ebenfalls sinnvoll in diese nachhaltige Politik einbinden könnte. Regierungschef Klaus Tschütscher bezeichnete das Anliegen des Postulats als «sinnvoll» und begründete dies damit, dass es dem Gedankengut der Agenda 2020 entspräche, weil es ein Nachhaltigkeitsprojekt sei.
Nun liegt die Postulatsbeantwortung vor. Die Regierung schreibt: «Mit dem Postulat wurde die Regierung eingeladen zu prüfen, inwieweit bei der Ausgestaltung der künftigen Wohnbauförderung ökologische und energetische Aspekte berücksichtigt werden können».
Die Regierung kommt in ihrer Postulatsbeantwortung zu folgenden Schlüssen: - dass derzeit keine Notwendigkeit besteht, die Wohnbauförderung um ökologische und energetische Aspekte zu erweitern;
- dass die heute geltenden, generellen Standards ausreichen;
- dass die Tatsache, dass im Energieeffizienzgesetz heute schon die Förderung von Minergie-Bauten vorgesehen ist, gegen eine mögliche Übernahme des im Postulat angedachten Vorarlberger Systems spreche;
- dass die Übernahme des im Postulat angedachten Vorarlberger Systems eine völlige Systemumstellung bedeuten würde;
- dass eine allfällige Einführung von weiter reichenden Anforderungen an ökologische und energetische Aspekte im Rahmen der allgemeinen Baugesetzgebung und nicht allein im Bereich der Wohnbauförderung erfolgen sollte.
Immerhin schafft die Regierung in der Wohnbauförderung mit einer zusätzlichen Darlehensmöglichkeit einen positiven Anreiz, verdichtet zu bauen. Damit berücksichtigt sie wenigstens den Verdichtungs-Aspekt in der künftigen Wohnbauförderung.
Der Minergie-Standard bleibt aber weiterhin aussen vor. Bei gutem Willen und ökologischen Zielvorstellungen könnte die Regierung in der Beantwortung des Postulats der Freien Liste auch zu anderen Schlussfolgerungen kommen. So möchte ich die Argumentation der Regierung hinterfragen, vor allem in den Punkten, wo sie dafür plädiert, grundsätzlich auf ökologische und energetische Standards in der Wohnbauförderung zu verzichten. Die Regierung stellt eine soziale Ausrichtung der Wohnbauförderung ins Zentrum und will eine Förderung nicht vom Minergie-Standard abhängig machen. Die Regierung ist ausserdem der Auffassung, dass die Erstellung von Wohnbauten nach dem Minergie-Standard weiterhin ausschliesslich über das Energieeffizienzgesetz und somit einkommensunabhängig zu fördern sei. Anstatt nur das im Postulat erwähnte, weil einfache Vorarlberger Modell zu kritisieren, hätte die Regierung auch andere Modelle konsultieren können, zum Beispiel mit einem Blick in die Schweiz.
So gesehen bin ich über die Postulatsbeantwortung enttäuscht und folgere auch, dass dem Anliegen des Postulates eigentlich keine Beachtung geschenkt wurde. Auf Seite 26 des Berichts und Antrags steht, dass die Regierung die Ansicht vertritt, dass im Bereich der Wohnbauförderung auf eine verpflichtende Festschreibung ökologischer und energetischer Standards verzichtet werden sollte, und dass vielmehr darauf geachtet werden sollte, «dass die Anreize nach dem Energieeffizienzgesetz und der dazugehörigen Verordnung auch von Personen, die Wohnbauförderung beziehen, konsequent genutzt werden». Ist das nun ein frommer Wunsch? Auf jeden Fall eine Wunschvorstellung, die ohne Anreiz-Setzung nichts aussagt und auch nichts bringt, sondern im Blätterwald verhallen wird.
Ökologie und Nachhaltigkeitsprojekte sind bei uns beliebte Worte von Schönwetterpolitikern, im Tagesgeschäft geraten diese schnell in Vergessenheit. Zum Teil fadenscheinige Gegenargumente gewinnen schnell Oberhand. Für mich gilt nach wie vor: Steter Tropfen höhlt den Stein. Irgendwann wird, auch aus puren Überlebensgründen, Ökologie und Nachhaltigkeit zur politischen Pflicht. Danke.Stv. Abg. Dominik Oehri
Sehr geehrter Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. In der vorliegenden Postulatsbeantwortung wird die Frage betreffend die Berücksichtigung ökologischer Aspekte in der Wohnbauförderung behandelt. Im Fürstentum Liechtenstein müssen sämtliche Bauten die energetischen Vorgaben der Energieverordnung vom 21. August 2007 erfüllen. In dieser Verordnung sind die Mindestanforderungen, basierend auf der schweizerischen Normengesetzgebung, für alle Baukategorien und Baumassnahmen aufgeführt.
Im Energieeffizienzgesetz vom 24. April 2008 sind die Ausrichtung der Förderbeiträge für Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbaren Energien geregelt. Die Beanspruchung der Förderung betreffend Massnahmen aus dem Energieeffizienzgesetz können von jedermann einkommensunabhängig in Anspruch genommen werden.
Die Wohnbauförderung unterstützt hingegen einkommensschwache Menschen und Familien, um sich Wohneigentum zu erwerben. Sämtliche Vorgaben in Bezug auf Energievorgaben aus der Energieverordnung vom 21. August 2007 müssen beim Bau von Wohneigentum eingehalten werden. Trotz der staatlichen Unterstützung können auch bei diesen Objekten die Förderungen gemäss Energieeffizienzgesetz in Anspruch genommen werden.
Das Postulat bezieht sich auf das Modell des Bundeslandes Vorarlberg. Wer in Vorarlberg umweltschonend baut, wird mit Ökopunkten belohnt, die in einem Gebäudeausweis festgehalten werden. Die Wohnbauförderung kann bis zu einer Einkommensgrenze von EUR 5'000 in Anspruch genommen werden. Unab-hängig des Einkommens wird auch im österreichischen Bundesland Vorarlberg der Einsatz erneuerbarer Energien unabhängig der Gebäudegrösse gefördert. Die Ökopunkte-Verteilung erfolgt in den Bereichen Planung, Standort, Energiebedarf, Haustechnik, Materialwahl und Innenraum. Je nach Erreichen einer definierten Punktzahl erfolgt die Förderung in den Stufen 3 bis 5. Die Stufen 1 und 2 bilden die Basisförderung des Wohnbauförderungsmodells des Bundeslandes Vorarlberg.
Die Entwicklung der Förderzahlen zeigt, dass deutlich mehr als zwei Drittel die Basisförderung und die energetische Förderstufe 3 in Anspruch genommen haben. Die Förderstufe 4 wurde nur sehr gering und die Förderstufe 5 fast nur von öffentlichen Wohnbauträgern genutzt. Dem Trend zum Passivhausstandard sind die privaten Investoren demnach nicht gefolgt.
Im Fürstentum Liechtenstein werden die Wohnbauförderungen zu je einem Drittel auf den Neubau, wo der Antragsteller auch der Bauherr ist, Kauf eines Neubauobjektes, das zum Beispiel aus einer Stockwerkseigentumswohnung besteht, den Kauf eines Althausobjektes bewilligt. Aus der Statistik des Amtes für Wohnungswesen ist ersichtlich, dass zwei Drittel der Förderungen auf Stockwerkseinheiten genehmigt werden. In Relation zur gesamten, für Wohnzwecke verbauten Kubatur wird jeder sechste bis siebte Neubau für Wohnbauförderung bewilligt.
In der Postulatsbeantwortung wird aufgrund der Antragsformulierung von einer verpflichtenden Festschreibung der ökologischen und energetischen Aspekte in der Wohnbauförderung geschrieben und auf die verschiedenen Minergielabels verwiesen. Die Minergielabels erhöhen den Komfort und senken die jährlichen Energiekosten, liegen jedoch in den Baukosten 10 bis 15% höher als herkömmliche Bauten. Obwohl sich die laufenden Betriebskosten senken, halte ich die Verpflichtung von ökologischen und energetischen Aspekten in der Wohnbauförderung für falsch. Da es sich bei der Wohnbauförderung um eine Förderung mit sozialen Aspekten für einkommensschwache Menschen oder Familien handelt, wäre es der falsche Weg, diesen Bauvorhaben mit einer finanziellen Mehrbelastung verbundene ökologische und energetisch höhere Vorgaben aufzuerlegen.
Da rund zwei Drittel der Wohnbauförderungsanträge auf Stockwerkeinheiten ausgerichtet werden, wird es fast unlösbar, bei diesen Objekten den Eigentümern ohne Wohnbauförderung eine verpflichtende Festschreibung ökologischer und energetischer Aspekte vorzugeben. In diesem Punkt teile ich die Ansicht der Regierung auf eine verpflichtende Festschreibung nur für die Gruppierung der Wohnbauförderungsbezüger zu verzichten und dies über die Anreize des Energieeffizienzgesetzes zu forcieren.
Weiter können neben den Förderungsmassnahmen durch die öffentliche Hand auch die zusätzlichen Instrumente von den Banken mit vergünstigten Zinssätzen bei gewährten Hypotheken genutzt werden. Aufgrund der verschiedenen Massnahmen könnte ich mir lediglich einen zusätzlichen Anreiz für die freiwillige Umsetzung energetischer und ökologischer Massnahmen durch den Bereich der zinslosen Darlehen vorstellen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners Dominik Öhri eigentlich anschliessen. Ich möchte nur zwei/drei Punkte aufgrund des Votums des Abg. Pepo Frick ausführen. Ich habe bei der 1. Lesung im Grundsatz die Überlegung, ökologische und energietechnische Aspekte zu überprüfen, begrüsst, habe aber auf die Problematik in Bezug auf die Wohnbauförderung hingewiesen. Ich stelle nun fest, dass die Regierung zu einem sehr ähnlichen Schluss gekommen ist, dass das der falsche Ort ist, um so etwas zu fördern. Ich danke der Regierung für ihre Aus-führungen. Ich finde, im Gegensatz zu den Ausführungen des Abg. Pepo Frick den Bericht sehr gut. Ich kann den Bericht so unterstützen. Ich denke, die Wohnbauförderung hat einen anderen Zweck und ich glaube, es ist für uns einfacher, das über die Energieeffizienzgesetzseite zu lösen. Ob man in diesem Punkt eine Einkommenabhängigkeit machen soll, wäre ein Thema. Aber ich denke, nach diesen Ausführungen in diesem Bericht macht es durchaus Sinn, diese zwei Themen getrennt anzugehen. Und wenn ich Ihr Zitat aus dem Bericht richtig verstanden habe, dass bezüglich der ökologischen und energietechnischen Standards verzichtet werden sollte, so führt die Regierung aber aus, dass dies im Bereich der Wohnbauförderung so sein soll. Sie sagt nicht, dass ökologisch und energietechnische Standards gefördert werden sollen. Sie sagen nur, sie wollen das nicht in der Wohnbauförderung tun. Und das ist für mich durchaus nachvollziehbar.
Sehr interessant waren die Ausführungen des Abg. Öhri bezüglich der Realität in Vorarlberg. Da hat man festgestellt, dass die Stufe 5 kaum genutzt wird und da gibt es meines Erachtens auch gute Gründe dafür. Weil ich denke, wir haben da bezüglich Dämmungstechnik vielleicht schon einen Schritt zu viel gemacht. Und die Vorarlberger scheinen diese Erfahrung auch zu machen. Es könnte durchaus sein, dass sich die wirtschaftlich und ökologisch beste Realität nicht bei der höchsten Dämmstufe einpendelt, sondern eher eine Stufe weiter unten. Ich denke, man sollte weiterhin auch ansehen, wie Vorarlberg hier seine Erfahrungen weiter macht und unser Energieeffizienzkonzept oder Energievision 2020 in diesem Lichte auch weiterentwickeln.
Ich habe die Kleine Anfrage heute Morgen gehört. Auch ich bin gespannt, wie diese Energievision aussehen wird. Ich denke, da ist sicherlich einiges bezüglich Wohnbauförderung zu erwarten. Wie gesagt, würde ich das auch begrüssen, das im Energieeffizienzgesetz zu lösen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Postulanten für die Einreichung des Postulates und natürlich auch der Regierung für die entsprechende Beantwortung. Ich habe eigentlich nur eine Frage zu Seite 24: Aber diese Frage scheint mir doch gerade anhand der letzten Voten relativ zentral zu sein. Hier führt die Regierung aus: «Obgleich ein Ausgleich der Mehrkosten über den gesamten Lebenszyklus der Baute derzeit nicht nachweisbar ist, kann hier auf die deutlich niedrigeren Betriebskosten, die fehlende Notwendigkeit für künftiges, ökologisches und energetisches Nachrüsten und insbesondere auf den höheren Verkehrswert hingewiesen werden».
Bei solchen Aussagen frage ich mich natürlich schon: Was für Kosten wurden hier in die Berechnung mit einbezogen? Wir sprechen hier immer von den Investitionskosten. Aber solche Objekte generieren ja dann eben auch Folgekosten. Und hier ist natürlich die Frage zentral: Welche Energiepreise wurden hier betrachtet? Und die Energiepreise werden steigen. Und mitunter sollte man hier den Blick schon ein wenig in die Zukunft schweifen lassen. Und dann könnte ich mir durchaus vorstellen, dass sich etliche zusätzliche Investitionen rechnen. Kann die Regierung Aussagen machen, welche Energiepreise hier eingeflossen sind? Ich hoffe nicht aktuelle, sondern doch Energiepreise, die in Zukunft mitunter dann auch effektiv zu zahlen sein werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich kurz fassen. Ich glaube, die Ausgangslage ist klar beschrieben, die wurde auch von allen Votanten hier entsprechend dargestellt. Was uns heute beschäftigt sind eigentlich zwei unterschiedliche Interessenlagen: Zum einen die sozialen Interessen, die heute im Wohnbauförderungsgesetz abgebildet sind, eben jungen Leuten und Familien zu ermöglichen, Wohneigentum zu erwerben, und auf der anderen Seite das ebenso berechtigte, ökologische Interesse. Wir haben in dieser Postulatsbeantwortung darzulegen versucht, dass im heutigen System eben diese beiden Interessen nicht optimal miteinander in Verbindung gebracht werden können, sondern wenn man hier aktiv werden muss oder will, dann muss man auch zu einem Umbau der umfassenden Systeme gelangen. Das war die Absicht unserer Postulatsbeantwortung.
Dementsprechend ziehe ich auch eine andere Schlussfolgerung als der Abg. Pepo Frick. Ich möchte auch klar sagen, dass wir weder das Vorarlberger System kritisieren, sondern einfach darstellen, wie die Situation in Vorarlberg ist und wie die Beurteilung dort ausfällt. Wir erteilen auch ökologischen Aspekten keine Absage, sondern auf der Basis der heutigen Systeme müsste man das im allgemeinen Baurecht regeln und dort allgemein den Minergiestandard festschreiben. Und dann müsste man in der Energieeffizienz eine Anpassung vornehmen. Und allenfalls könnte man Mittel, die dort nicht mehr gebraucht werden, dann für eine Wohnbauförderung zur Verfügung stellen. Das sind alles Verlagerungsaspekte und die müsste man in einer Interessenabwägung dann so berücksichtigen.
Aber das war nicht Gegenstand des Postulates, sondern wir mussten auf der Basis des heutigen Systems eine Beantwortung finden. Ich glaube, der Abg. Pepo Frick hat uns auch nicht unterstellt, überhaupt nicht ökologische Aspekte berücksichtigen zu wollen, sondern ich glaube, er hat berechtigterweise, weil mit diesem Postulat der Durchbruch nicht gelungen ist, seine Schlussfolgerungen gezogen, die ein bisschen eine andere Wertung als wie diejenigen sind, die wir ziehen. Ich glaube, wenn man konsequent die Forderung des Postulats umgesetzt hätte, würden wir eigentlich unter Anführungszeichen diejenigen für ein sinnvolles Anliegen bestrafen, die nicht in der Lage sind, die Kosten aufzubringen, sondern eben auf den Staat angewiesen sind und die Förderung des Staates beanspruchen, diejenigen mit Mehrkosten belegen, die diese Mittel eben benötigen. Wenn, dann müsste man eher umgekehrt vorgehen und diejenigen, die diese Mittel nicht beanspruchen müssen und eben nicht unter sozialen Aspekten Wohneigentum erwerben, dann müsste man von denen höhere Anforderungen verlangen.
Ich glaube, wir befinden uns hier in einem klassischen Dilemma, wo in einem Gesetz mehrere Interessen abgebildet werden sollten und wollten und dass wir das in diesem heutigen System so nicht schaffen. Mehr Anspruch haben wir auch nicht gehabt an diesem Bericht und ich hoffe, dass das vielleicht für eine weitere Diskussion dann zuträglich ist.
Zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Mir liegen die konkreten Berechnungen nicht vor, aber ich vertraue hier den Experten, dass sie diese Berechnungen realitätsnah durchgeführt haben. Ich kann das zurückfragen und ich kann Ihnen das dann auch entsprechend zustellen lassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Die Diskussion wird nicht mehr benützt. Dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen: Wer dem Antrag der Regierung, das Postulat vom 31. Oktober 2011 abzuschreiben, zustimmt, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 21 Stimmen zugestimmt und wir haben Traktandum 6 abgeschlossen.
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