Motion betreffend einen neuen, reduzierten Finanzbeschluss für ein SZU II und die gleichzeitige Aufhebung des Finanzbeschlusses vom 16. September 2008 betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell, LGBl. 2008 Nr. 269, der Abgeordneten Christian Batliner, Albert Frick, Doris Frommelt, Elmar Kindle und Peter Lampert vom 26. April 2012
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 2: Motion betreffend einen neuen, reduzierten Finanzbeschluss für ein SZU II und die gleichzeitige Aufhebung des Finanzbeschlusses vom 16. September 2008 betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell, LGBl. 2008 Nr. 269, vorgelegt von den Abgeordneten Christian Batliner, Albert Frick, Doris Frommelt, Elmar Kindle und Peter Lampert am 26. April 2012.
Wünscht einer der Motionäre das Wort? Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gestützt auf Art. 33 Abs. 1 Bst. a der Geschäftsordnung des Landtages haben die unterzeichneten Abgeordneten eine Motion mit folgendem Antrag eingereicht:
Der Landtag wolle beschliessen:
«Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag vorzulegen: - einen neuen, reduzierten Finanzbeschluss betreffend die Realisierung eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell unter Berücksichtigung der Diskussion im Landtag vom 21. März 2012; und
- einen Erlass zur Aufhebung des Finanzbeschlusses vom 16. September 2008 betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell, LGBl. 2008 Nr. 269».
Im Namen der Motionäre begründe ich diese Motion wie folgt: Sie erinnern sich: Anlässlich seiner Sitzung vom 21. März 2012 hat der Landtag mit einer Mehrheit beschlossen, die Regierung definitiv mit dem Bau des SZU II zu beauftragen. Gemäss Beschluss soll der Bau basierend auf dem Finanzbeschluss vom 16. September 2008 realisiert werden. Ich habe damals Antrag gestellt, dass die Regierung dem Landtag im Lichte der damaligen Debatte einen neuen Finanzbeschluss vorlegen und den aus dem Jahre 2008 bestehenden Finanzbeschluss bzw. Verpflichtungskredit aufheben solle. Der einzige Unterschied zum Antrag des Abg. Werner Kranz lag somit darin, dass die neu angestrebte Schulraumplanung nicht auf dem bestehenden, sondern auf einem neuen Finanzbeschluss realisiert werden soll. Ich wurde damals dahingehend belehrt, dass dies nicht gehe, da hierfür eine schriftliche Motion eingereicht werden müsse. Dies haben die Motionäre nun gemacht. Die Zielsetzung ist immer noch dieselbe.
Die Motionäre akzeptieren den Beschluss vom 21. März. Dies geht sowohl aus dem Antrag wie auch der Begründung der Motion hervor. Es ist daher vollkommen verfehlt, wenn die Motion im Vorfeld zur heutigen Debatte quasi als «Killerinstrument» des SZU II bezeichnet wurde. Vielmehr geht es darum, dass, wenn nun neue Wege beschritten werden sollen, dass dieser Prozess korrekt und sinnvoll aufgegleist wird.
Die Motionäre verfolgen zwei Ziele: Die Wahrung der Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Landtags sowie die Wahrung der Volksrechte, indem gegen das neue SZU II bei Bedarf das Referendum ergriffen werden kann. Gegen die erste Zielsetzung dürfte der Landtag selbstredend nichts einzuwenden haben. Die zweite Zielsetzung scheint vielen Abgeordneten aber ein grosser Dorn im Auge zu sein.
Nun zu den beiden Zielsetzungen: Gemäss Beschluss des Landtags soll das SZU II gestützt auf den bestehenden Verpflichtungskredit gebaut werden. Es wurde im selben Beschluss der Regierung zwar der Auftrag erteilt, die für den Bau verwendete Summe zu reduzieren, tatsächlich besteht aber ein rechtlicher Rahmen der damals bewilligten CHF 56 Millionen. Demgemäss liegt es also im alleinigen Ermessen der Regierung, inwieweit dem Auftrag zur Redimensionierung gefolgt wird und in welcher Art und Weise (zum Beispiel Reduktion des Raumprogramms, das Weglassen bestimmter Spezialräume) dies geschieht. Sofern das neue SZU II tatsächlich auf dem bestehenden Verpflichtungskredit realisiert werden soll, entgleiten dem Landtag sämtliche Möglichkeiten, auf den Bau des SZU II einzuwirken. Der Landtag manövriert sich somit in eine für ihn selber vollkommen ungünstige Position.
Dessen sind sich auch die betreffenden Abgeordneten bewusst, haben sie nun doch eine Interpellation eingereicht und wollen nachträglich von der Regierung diverse Fragen geklärt haben. Sie begründen dies damit, dass Liechtenstein sparen müsse. Man wolle keine Prunkbauten, da man sich diese nicht mehr leisten könne. Nach Ansicht der Interpellanten sei der bestehende Verpflichtungskredit nur rechtlich verbindlich, nicht aber aus Sicht der Investitions- und Unterhaltskosten. Das ist sowohl punkto Vorgehensweise wie auch rechtlich gesehen völlig unverständlich. Fakt ist nämlich, dass der bestehende Verpflichtungskredit rechtlich verbindlich ist und dass die Regierung im eigenen Ermessen entscheiden kann, wie sie diesen nutzen bzw. in welchem Ausmass sie das bestehende Projekt des SZU II redimensionieren möchte.
Nur mit Annahme der vorliegenden Motion erhält der Landtag explizit die Möglichkeit, bei der Behandlung eines neuen Finanzbeschlusses finanzielle und räumliche Vorgaben mitzubestimmen. Ganz im Sinne der Interpellanten sollen im Bericht und Antrag daher auch die finanziellen Auswirkungen des neuen Finanzbeschlusses auf alle betroffenen Schulstandorte umfassend dargelegt werden. Das heisst also, sowohl Investitionskosten, Folgekosten, Mieteinsparungen usw. Dabei können selbstredend auch die Erkenntnisse aus der Interpellation Eingang finden. Damit hat der Landtag dann die Möglichkeit, anhand eines auf Grundlage der Debatte vom 21. März 2012 erarbeiteten, konkreten Projektes, der Ergebnisse der Interpellationsbeantwortung sowie weiterer neuer Erkenntnisse über einen neuen Projekt- und damit Kostenrahmen zu bestimmen.
Meinen es die Interpellanten ernst mit ihren Fragen und der Vorgabe, keine Prunkbauten erstellen zu wollen, müssen sie der Motion zustimmen, denn nur so können sie effektiv mitbestimmen. Alles andere ist vollkommen unglaubwürdig. Will der Landtag punkto SZU II also tatsächlich sparen, diesbezüglich ein Zeichen setzen und sich eine Mitsprachemöglichkeit sichern, kommt er nicht umhin, der Motion zuzustimmen. Darin liegt die erste Zielsetzung der Motion.
Zudem wird nun mit Beschluss des Landtags vom 21. März 2012 gegenüber dem ursprünglichen Verpflichtungskredit aus dem Jahre 2008 ein komplett neues Projekt verfolgt. Die Ausgangslage ist also eine völlig andere. Neu ist eine andere Verwendung geplant, da andere Schüler als vorgesehen aufgenommen werden sollen. Zudem ist nicht klar, ob das neue SZU II dieselben Vorteile erbringt wie das ursprüngliche Projekt: Wo und wie sollen diese CHF 20 bis 25 Mio. eingespart werden? Gibt es noch eine Dreifach-Turnhalle? Gibt es Zivilschutzanlagen mit 600 Schutzplätzen? Aussensportanlagen wie ein Hartplatz, zwei Rasenspielfelder, Leichtathletikanlagen etc.?
Im Sinne der Transparenz, aber auch im Sinne der Kontrollfunktion des Landtags gegenüber der Regierung ist es daher angezeigt, dass der Landtag einen neuen Beschluss mit neuen Parametern fällt. Gleichzeitig kann gegen den neuen Finanzbeschluss bei Bedarf ein Referendum ergriffen werden, womit die Volksrechte gewahrt blieben. Darin liegt die zweite Zielsetzung der Motion. Wird der Motion nicht Folge geleistet und kann das Volk bezüglich dem neuen Projekt kein Referendum ergreifen, wird das Volk in Tat und Wahrheit seiner Volksrechte beraubt. Für mich ist das rechtswidrig und ich frage mich, inwieweit die Regierung einem solchen Beschluss überhaupt Folge leisten darf. Vielleicht kann die Regierung hierzu noch Ausführungen machen.
Nur mit Annahme der Motion wird die für derartige Projekte übliche Vorgehensweise gewahrt. Nur so können wir einen sauberen und korrekten Prozess durchführen, der in der Bevölkerung auch auf eine breite Akzeptanz stossen wird. Und diese wird erforderlich sein, wollen sie dem SZU II eine faire Chance geben. Ansonsten laufen sie nämlich Gefahr, dass im nächsten Jahr der neu gewählte Landtag die Weichen neu stellen wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auch im Sinne des SZU II der Motion zuzustimmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Danke für das Wort. Die Ausführungen des Abg. Christian Batliner kann ich nahtlos unterstützen und mich auch entsprechend anschliessen. Ich muss auch nicht mehr viel dazu sagen. Ich möchte nur noch zwei Sachen klar nochmals dokumentieren. Uns geht es nicht um die Torpedierung oder darum, das SZU II zu killen, so wie es geschrieben wurde. Das ist nicht die Absicht, die wir hier verfolgen. Damit das einfach klar und deutlich hier noch einmal postuliert wird. Wir akzeptieren auch den Entscheid des Landtags vom vergangenen März. Das ist ein Mehrheitsentscheid - und den gilt es zu respektieren und auch entsprechend umzusetzen.
Nur, jetzt kommt der zweite Punkt: Wir haben neue Voraussetzungen. Das hat der Abg. Batliner auch schon ausgeführt. Wir wollen einfach, dass ein neuer Bericht und Antrag in den Landtag kommt, wo der Landtag einerseits sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann und, sofern es ein Referendum geben wird, so kann das Volk einen Volksentscheid herbeiführen. Und das wollen wir. Wir wollen die Volksrechte damit wahren. Wir wollen nicht mehr und nicht weniger, damit das hier ein für allemal nochmal klar und eindeutig dokumentiert ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe die Motion ebenfalls unterzeichnet. Entscheidend für meine Zustimmung zu dieser Motion war der Umstand, dass die Volksrechte gewahrt bleiben. Mit dieser Motion wird es möglich, dass gegen den Finanzbeschluss des Landtags für das geplante SZU II das Referendum ergriffen werden kann. Natürlich kann man sagen, dass der Landtag bereits im Jahre 2008 den Kredit für ein SZU II bewilligt hat, aber die Voraussetzungen haben sich mit der Ablehnung des SPES durch das Volk geändert. Der Landtag hat seine Entscheidung im Jahre 2008 für eine ganz bestimmte Schule getroffen.
Wenn nun ein Schulgebäude erstellt werden soll, das anders genutzt wird, so braucht es nach meiner Meinung eine entsprechende, geänderte Planung bei den Räumlichkeiten. Landtag und Volk haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wie dieses SZU II konzipiert ist, welche Schülergruppen oder Schultypen das Gebäude nutzen und welche Konsequenzen dieses verkleinerte SZU II auf die landesweite Schulraumplanung hat. In diesem Sinne bin ich für die Überweisung der Motion.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Dominik Oehri
Ich stelle Antrag auf Diskussion.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie können sich zu Wort melden.Stv. Abg. Dominik Oehri
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. In der vorliegenden Motion beantragen fünf Motionäre, die Regierung möge einen neuen Finanzbeschluss für das SZU II - unter Berücksichtigung der Diskussion vom 21. März - dem Landtag vorlegen und den bestehenden Verpflichtungskredit aus dem Jahre 2008 aufheben.
Die Forderung nach Gesamtkonzepten und somit Projekte in diesem Rahmen zu diskutieren und zu beschliessen, ist eine immer präsente Aufforderung. Meine Fraktionskollegen haben auf den September-Landtag 2011 eine Interpellation mit 13 möglichen Lösungsvorschlägen zu Schulstandorten und Schulraumplanung eingereicht, die den Bau des vom Landtag beschlossenen SZU II in einem bildungspolitischen Gesamtkontex beinhalten.
Im November-Landtag wurde die Regierung aufgefordert, ein Gesamtkonzept über die mittel- und langfristige Schulstandort- und Schulraumplanung 2015/2020 zu erarbeiten, die im März 2012 dem Landtag vorzulegen war. Die Regierung war somit gefordert, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, mit Einbezug der bildungspolitisch benachteiligten Region des Liechtensteiner Unterlandes. Am 21. März 2012 wurden die verschiedenen Varianten diskutiert und daraus resultierend die Variante A3, in der das Schulzentrum Unterland II in einem Gesamtkontex stand, zur Umsetzung beschlossen.
In dieser Motion wird aber das SZU II isoliert einem neuen Finanzbeschluss unterstellt. Dieses Vorgehen ist ein Widerspruch zur Forderung von gesamtheitlichen Konzepten und im bildungspolitisch beschlossenen Gesamtkonzept A3. In der Begründung zur Motion heisst es unter anderem: «Mit dem Beschluss des Landtags vom 21. März 2012 gegenüber dem ursprünglichen Finanzbeschluss aus dem Jahr 2008 wurde ein komplett neues Projekt bewilligt». Die Ausgangslage ist also eine völlig andere. Da es sich heute noch um ein Schulzentrum handelt, jedoch ein wenig redimensioniert, ist dies nicht ganz komplett ein neues Projekt. Ich gehe aber in der Aussage einig, dass dieses Projekt neu in einem bildungspolitischen Gesamtkonzept nun redimensioniert umgesetzt wird. Durch diese Betrachtungsweise beginnen sich die Schulstandorte gegenseitig zu beeinflussen und somit können diese einer Optimierung unterzogen werden. Weiter wird dem Landtag die Möglichkeit, bei räumlichen Vorgaben mitzubestimmen, aufgeführt. Diese Möglichkeit der Mitbestimmung muss durch die gegenseitige Beeinflussung der Standorte dann auf alle Bauten der verschiedenen Schulraumplanungen erfolgen.
In Anbetracht dieses neuen Denkens und unter Respektierung des Landtagsbeschlusses vom 21. März durch die Motionäre wäre es nun durchgehend konsequent, unter Einbezug des Schulzentrums Mühleholz einen referendumsfähigen Finanzbeschluss des vom Landtag zur Umsetzung beschlossenen Gesamtkonzepts A3 vorzulegen.
Die Motionäre äussern das Bedenken, dass die Regierung gegen den klar geäusserten Willen des Landtags die Rahmenvorgabe von CHF 56 Mio. trotzdem ausschöpfen kann. Das ist in rechtlicher Hinsicht in der Tat so und ich kann diese Bedenken durchaus nachvollziehen. Aber ich denke, die Regierung wird sich in der momentanen Situation mit allen Sparmassnahmen das Leben nicht zusätzlich selbst schwer machen. Ich vertraue diesbezüglich der Regierung und dem für den Bau zuständigen Regierungsrat Martin Meyer, dass er bei der Umsetzung des Bauvorhabens mit der gebotenen Weitsicht vorgeht. Um die Regierung in Bezug auf die anstehenden Schulbauten besser zu kontrollieren, ist dies aber ein Grund mehr, einen ganzheitlichen Finanzbeschluss dem Landtag zur Umsetzung der beschlossenen Variante A3 zu beantragen.
Geschätzte Abgeordnete, ich werde der vorliegenden Motion in dieser Form nicht zustimmen. Danke. Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Grundsätzlich kann ich das Anliegen der Motionäre, einen neuen, reduzierten Finanzbeschluss für die Realisierung des SZU II in Ruggell zu erwirken und diesen wiederum referendumsfähig zu machen, gut nachvollziehen.
In der Begründung der Motion steht, so interpretiere ich es zumindest, dass die Motionäre den vom Landtag im März gefällten Mehrheitsbeschluss für die Realisierung des Teilpakets der Variante «A3» akzeptieren. Diese Variante beinhaltet nebst dem Bau eines neuen redimensionierten SZU II in Ruggell: - die Integration der Sportschule Liechtenstein an diesem neuen Schulstandort;
- die Verlegung der Berufsmittelschule Liechtenstein vom SZM I in Vaduz ins SZU I nach Eschen;
- die Implementierung der Realschule Schaan ins SZM II nach Vaduz;
- die Auflösung des heutigen Schulstandortes beim Kloster St. Elisabeth in Schaan sowie
- die Anpassung der Landtagsvorlage für den von der Regierung vorgeschlagenen Ersatzbau des ehemaligen Internattrakts G beim SZM I in Vaduz.
Die Motionäre fordern des Weiteren im Sinne von Transparenz und Kontrolle Einflussmöglichkeit - die Abgeordneten Batliner und Elmar Kindle haben dies heute ja mehrmals angesprochen - was die finanziellen und räumlichen Vorgaben des neuen SZU II betrifft. Auch diesbezüglich gibt es meiner Meinung nach nichts einzuwenden.
Zudem fordern die Motionäre Informationen, was die finanziellen Auswirkungen auf alle mit der Realisierung der Variante A3 zusammenhängenden Schulstandorte angeht, ein. Auch das ist für mich in Ordnung und selbstverständlich.
Was ich jetzt aber nicht verstehen kann ist, dass sich der Antrag der Motionäre lediglich auf die Aufhebung des Finanzbeschlusses für das SZU II aus dem Jahre 2008 und den Erlass eines neuen, reduzierten Finanzbeschlusses, welcher wiederum nur das SZU II umfassen soll, bezieht.
Meiner Meinung sollte sich der Motions-Antrag vielmehr an dem vom Landtag am 21. März 2012 getroffenen Mehrheitsentscheid für die zeitnahe Realisierung des Teilpakets der Variante A3 orientieren. Also eine Orientierung an den vom Landtag mehrheitlich beschlossenen Rahmenvorgaben für die Umsetzung der Variante A3 und somit eine Orientierung an der vom Landtag neu geschaffenen Situation.
Und genau aus diesen Überlegungen mache ich den Motionären hiermit beliebt, ihren Antrag abzuändern und auf die Variante A3 auszuweiten.
Ich habe mir überlegt, wie ein solcher Antrag formuliert sein könnte und unterbreite Ihnen, werte Motionäre, hiermit einen konkret ausformulierten Alternativvorschlag mit folgendem Wortlaut:
Der Landtag wolle beschliessen: «Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag vorzulegen: Erlass eines neuen Finanzbeschlusses betreffend die Realisierung der vom Landtag am 21. März 2012 mehrheitlich, bei der Behandlung des Berichts und Antrags betreffend die Schulstandort- und Schulraumplanung 2015/2020 mit der Nr. 18/2012 beschlossenen Variante A3 sowie die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen, unter Berücksichtigung der im Landtag vom 21. März 2012 geführten Diskussion und der gleichzeitigen Beantwortung der Fragen der Interpellation «Schulstandorte und Schulraumplanung» vom 30. April 2012, auf alle mit dieser Variante betroffenen Schulstandorte (das heisst, Investitionskosten, Folgekosten, Mieteinsparungen etc.) und in die Vorlage dieses neuen umfassenderen Finanzbeschlusses den Erlass zur Aufhebung des Finanzbeschlusses vom 16. September 2008 betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines zweiten Schulzentrums im Unterland in Ruggell, LGBl. 2008 Nr. 269, zu integrieren».
Einem solchen, vermutlich mehrheitsfähigen Antrag könnten ich und sicherlich auch weitere Abgeordnete zustimmen. Zudem hätte dies den Vorteil, dass sämtliche Fragen der Interpellation, welche wir beim nächsten Traktandenpunkt mit ein- und derselben Thematik behandeln werden, Bestandteil des Antrags wären und die Regierung somit alle Fragen rund um das Teilpaket der Variante A3 in einem Bericht und Antrag umfassend beantworten und gleichzeitig die Aufhebung des SZU-II-Finanzbeschlusses aus dem Jahre 2008 relativ einfach in den neuen Finanzbeschluss integrieren könnte. Somit hätte dann auch das Volk im Bedarfsfalle die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen.
Werte Motionäre, es liegt nun an Ihnen zu entscheiden, ob Sie bereit sind, Ihren Motions-Antrag - wie ausgeführt - abzuändern oder eben leider nicht. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Problemstellung, die wir heute hier behandeln, ist eigentlich ein Auswuchs aus der fehlenden Schulstandortplanung und Schulraumplanung im Zeitbogen der nächsten zwei bis drei Jahrzehnte. Weil keine Schulstandortplanung und Schulraumplanung seitens des Bildungsministers Hugo Quaderer und der Regierung vorgenommen wurde, stehen wir heute vor dieser Situation. Die FBP forderte bereits im Jahr 2010 mittels eines Postulats eine ausführliche Schulstandortplanung, wie es die nächsten zwei bis drei Jahrzehnte aussehen soll und die VU forderte dies 2011 mit einer Interpellation, die im Landtag vom 21. September 2011 eingebracht wurde. Vorsorglich hat dann die Regierung unter der Führung des Bildungsministers Hugo Quaderer am 20. September einen Entscheid gefasst, und zwar einen Tag vor der September-Landtagssitzung. Diese Variante hätte beinhaltet, dass die Realschule St. Elisabeth in Schaan mit jährlichen CHF 800'000 Miet- und Betriebskosten weitergeführt, ein Moratorium über das Schulzentrum II im Unterland verhängt und das Gymnasium bzw. Räumlichkeiten für die BMS mittels eines Ausbaus von CHF 24 Mio. gebaut worden wären.
Bei der Realschule St. Elisabeth in Schaan könnte man - kapitalisiert mit 2 bis 2 1/2% - ein 25-Mio.-Franken-Projekt erstellen. Um eine solche Summe handelt es sich auch, wenn man vom Projekt St. Elisabeth in Schaan spricht. Die Regierung hätte auch damals nicht ein Moratorium verhängen können über das SZU II, sondern beantragen können, den Verpflichtungskredit von CHF 56 Mio. aufzulösen. Dann hätte sie mit offenen Karten gespielt und nicht hinter dem Rücken.
Das passierte am 20. September. Am 21. September fand dann die Landtagssitzung statt. Das wurde alles ohne Landtag gemacht. Und es wurde dann dort diese Interpellation eingebracht und daraus entstanden dann die verschiedenen Schulraumvarianten. Die Regierung ging endlich daran und erarbeitete verschiedene Varianten. Die Variante A3, sie wurde bereits erwähnt, wurde dann vom Landtag am 21. März 2012 mehrheitlich beschlossen. Es ging um das Projekt SZU II in redimensionierter Form, ich betone das nochmals: Ein redimensioniertes Projekt. Man ging bei dieser Variante nicht von einem CHF 56-Mio.-Projekt aus, sondern von einem redimensionierten Projekt. Die Auflösung der Realschule St. Elisabeth in Schaan, die Dislozierung der Sportschule ins SZU II, die Berufsmittelschule würde ins Unterland verlegt und die Ausbauten beim Gymnasium können in einer geringeren Form vorgenommen werden. Das ist eine Variante, das ist ein Paket, das muss als Schulstandortplanungsvariante angesehen werden, und zwar als Ganzes. Heute geht es bei der Motion wiederum um ein isoliertes Projekt, lediglich um das SZU II. Und das ist der Anlass der Unstimmigkeiten bzw. der verschiedenen Meinungsbildungen.
Bei der Motion stellt sich die Frage: Wieso wurde diese nicht früher eingebracht? Wieso wurde diese nicht bei einem anderen Anlass, bei anderen Gebäuden eingebracht? Wieso wurde das von den Motionären nicht in dieser Form früher vorgenommen? Die Motion ist in diesem Sinne nicht einfach aus demokratischer Berufung oder aus demokratischer Heilsbringung, wie es hier dargestellt wird, entstanden. Das müssen wir einmal ganz klar erkennen und auch feststellen. Da können auch die Motionäre nichts dagegenhalten. Die Motion steht einzig und allein in Zusammenhang mit dem Landtagsentscheid vom 21. März 2012. Und das ist das Problem.
Der Abg. Werner Kranz hat es ausgeführt: Es geht um eine Schulstandortplanung, also um eine Variante. Wir haben damals entschieden, entweder die Variante, die die Regierung vorgeschlagen hat, die ich vorher ausgeführt habe, oder die Variante A3. Das ist ein Paket. Und da kann man nicht ein isoliertes Projekt herausnehmen. Entweder stellt man das ganze Paket unter das Referendum oder man geht davon aus, dass das SZU II in dieser redimensionierten Form angegangen wird.
Ich begrüsse grundsätzlich die Referendumsmöglichkeit. Ich begrüsse grundsätzlich, dass das Volk bei Projekten mitbestimmen kann. Deshalb hätte ich es begrüsst, wenn die Regierung am 20. September nicht ein Moratorium über das SZU II verhängt hätte, weil bei der Schulstandortplanung, die über zwei bis drei Jahrzehnte geht, wusste die Regierung damals schon, dass mit dem SZU II die nächsten zwei Jahrzehnte nichts mehr geschieht. Also hätte sie beim Landtag beantragen können, den hängigen Verpflichtungskredit von CHF 56 Mio. aufzulösen.
Hier ist die Absicht, hier steht diese Motion im einzigen Zusammenhang mit dem 21. März 2012. Ich stelle jetzt nicht die Frage, ob dieser Entscheid nicht mitgetragen wird, nicht akzeptiert wird. Es ist einfach so, dass dies eine ganz gezielte Absicht gegen dieses SZU II und gegen diesen Entscheid vom 21. März 2012 ist.
Ich bin für das Referendums- und auch für das Motionsbegehren zu haben, wenn das Gesamtpaket, so wie es dargestellt wurde, dem Volk vorgelegt wird, weil es auch um eine Schulstandortplanungsrichtung geht, die ein Paket beinhaltet. Es geht entweder um das Paket A, das die Regierung dazumal vorgeschlagen hat, oder es geht um das Paket B, das am 21. März vom Landtag so beschlossen wurde, aber nicht darum, ein einzelnes Projekt «herauszuzupfen». So schmeckt es einfach schon nach Killerabsichten.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte mich jetzt nicht diesem Rundumschlag gegenüber der Regierung des Abg. Johannes Kaiser anschliessen, weil Visionen hätte man auch schon vor zehn Jahren haben können. Aber anscheinend waren sie da auch noch nicht vorhanden. Für mich geht es heute bei dieser Motion vor allem um die Aufhebung des Finanzbeschlusses von 2008. Die Rahmenbedingungen haben sich drastisch verändert. Der Abg. Peter Lampert sprach als Grund SPES an. Das war sicherlich ein Grund. Die Schülerzahlen haben sich seit 2008 nicht nach oben bewegt. Das ist eine Tatsache. Die volkswirtschaftlichen Überlegungen muss ich Ihnen, glaube ich, nicht mehr erläutern. Und dann möchte ich auch keine Milchbüchleinrechnung und Kostenrechnung anstellen, die auf Visionen und Zahlen beruht, die ich nicht kenne. Die Regierung hat übrigens in ihrem Antrag im März, soweit ich das sah, ihren Antrag eher auf ein Moratorium gerichtet. Also die angedachten Varianten waren nicht zur Beschlussfassung der Regierung gestanden, aber das sei dahingestellt.
Mir geht es darum, dass wir diesen Finanzbeschluss aufheben. Das ist der Punkt A, und ich stehe voll dahinter. Dann zum Punkt B: Die Regierung kann einen neuen Bericht und Antrag bringen und dann können wir über Visionen und was wir gerne hätten und was wir wohin bringen sollen, können wir auch darüber sprechen. Aber für mich geht es auch darum, dass, wenn wir zur heutigen Zeit über CHF 30, 40, 50 Mio. sprechen, wir diese nicht durch ein Hintertürchen am Volk vorbeischleusen. Dafür bin ich nicht zu haben. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Die Unterstützer des SZU II haben unter anderem das Ziel, die Schulraumkosten und damit die Investitionskosten pro Kind und vor allem und hauptsächlich die nachhaltigen Betriebskosten pro Kind zu senken. Der Abg. Christian Batliner hat die Motion eingereicht, um die Wahrung der Kontrolle durch den Landtag und eben die Wahrung der Volksrechte zu gewähren. Das Problem der Motion ist, dass sie aus gutwilligen und böswilligen Gründen benutzt werden kann. Ich unterstütze die Motion, wenn sie gutwillig eingesetzt wird. Es gibt aber bereits Diskussionen, welche nur aus nicht gutwilliger Absicht passieren, weil damit eben ein Schulstandort verlegt wird.
Der Abg. Batliner hat auch gesagt, dass dem Landtag die Kontrolle entgleitet und die Regierung im Rahmen des bestehenden Verpflichtungskredites frei verfügen könne. Die Regierung wird und kann nicht im Lichte dieser Debatte anders handeln, als dies jetzt hier im Landtag diskutiert wird, obwohl der Verpflichtungskredit über einen höheren Betrag festgelegt wurde. Ich denke, wenn die Regierung das tun würde, dann wird sie auch damit rechnen müssen, dass sie eben das Vertrauen des Landtages verliert und mit Misstrauensanträgen rechnen. Also dahingehend glaube ich nicht, dass die Regierung hier frei ist. Und ich habe eben auch das Vertrauen in die Regierung, dass sie hier richtig im Sinne der Meinung des Landtags handeln wird.
Wir haben mit der FBP vor drei/vier Wochen eine Primarschule in Wolfurt besucht. Wir sprechen zwar hier von weiterführenden Schulen, aber ich denke, das Verhältnis der Grösse der Anlagen wird sich auch auf die weiterführenden Schulen umsetzen können. Und zwar hat uns ein Ex-Vizebürgermeister diese Schule vorgestellt. Die Investitionskosten sind im Vergleich zu liechtensteinischen Schulen um das Vier- bis Fünffache günstiger als hier in Liechtenstein. Der Raumbedarf war um das Dreifache geringer und alle Besucher, die diese Schule angeschaut haben, konnten nicht die Meinung haben, dass hier nicht ordentlich und modern Schule gehalten wird. Es hat auch Gruppenräume. Es ist alles dagewesen, was man sich für eine Schule vorstellen muss. Und ich denke, dass hier eben unsere Ausschreibungen, wenn solche Projekte geplant werden, so ein Kriterium enthalten müssen, wo man eben sagt, welches die Betriebskosten pro Kind pro Jahr sein müssen. Sei das unterhaltsbezogen und sei das eben auch energetisch bezogen. Ich denke, dann werden auch in den Planungen kreative Lösungen hier eingebracht werden können.
Bei dieser Schule gibt es jährlich etwa 70 Führungen. Die Besucher kommen in Gruppen aus den skandinavischen Ländern und ich denke, dass dies hier ein gutes Muster und auch ein beispielhaftes Projekt ist, wo auch Liechtensteiner hinschauen müssten, um hier das Positive auch abzugewinnen. Ich habe auch Rückmeldungen von Handwerkern, die sagen: Wenn wir den kreativen Spielraum, beispielhaft bei einer Türe, haben, dann ist es so, dass hier bei einer Schultüre, wo eine Offerte gelaufen ist, dass man sagt: Okay, wenn nicht jedes Detail vorgeschrieben wird, sondern nur die Lärmpegels, also die Dezibel, der Brandschutzteil und auch die Farben festgelegt werden, dass hier zum Teil über die Hälfte an Kosten gespart werden kann und trotzdem die Funktionstüchtigkeit vorhanden ist. Und er hat dann eben auch gesagt, dass sein Gewinn sich nur minimalst schmälern würde. Deshalb denke ich, dass hier noch Kreativpotenzial vorhanden ist. Und deshalb werde ich auch die Motion nicht unterstützen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Der Wille zum Bau des Schulzentrums Unterland II wurde 2008 ausgedrückt. Ein Referendum dagegen wurde nicht ergriffen. Der nötige Bodenerwerb hat inzwischen stattgefunden. Weshalb sollte das Schulzentrum II im Unterland nicht realisiert werden? Der Landtag hat in der Debatte März 2012 die landesweiten Rochaden und Schulraumplanungen aufgezeigt und gutgeheissen. Es wurde ein entsprechender Auftrag an die Regierung erteilt. Es liegt nun an der Regierung, gemeinsam mit dem Schulamt die notwendigen Raum- und Platzverhältnisse zu eruieren. Daraus ergibt sich dann der notwendige Kreditrahmen. Zu hinterfragen wäre lediglich der Ausbaustandard bzw. der Preis pro Kubikmeter. Eine detaillierte Information an den Landtag kann mittels Interpellationsbeantwortung erfolgen. Den Oberstufenschülern des Unterlandes gebühren dieselben Bedingungen, wie sie landesweit gegeben sind. Nichts spricht gegen die Integration auch der Sportschüler und der BMS im Unterland in die beiden Schulzentren, wie es die Regierung in Variante A3 aufgezeigt hat.
Die Debatte um die Schulraumplanung, insbesondere im Unterland, wird seit mindestens 15 bis 20 Jahren geführt. Zu jener Zeit wurden wir als Eltern von Realschülern und Oberschülern des SZU II mit dem Thema jedenfalls schon konfrontiert. Eine fehlende landesweite Schulraumplanung nun dem Bildungsminister Hugo Quaderer anzulasten, wie dies der Abg. Johannes Kaiser tut, halte ich für verfehlt. Jedoch unterstütze ich seine Aussage, dass der Entscheid zum SZU II nicht mehr isoliert betrachtet werden kann. Gerade im Lichte der Landtagsdebatte zu den Vorschlägen der Regierung unterstütze ich den von Regierungsrat Hugo Quaderer vorgebrachten Vorschlag Variante A3, welcher auch in den Alternativvorschlag des Abg. Werner Kranz zur Motion aufgenommen wurde.
Der hier vorliegenden Motion werde ich aus diesem Grund meine Zustimmung nicht erteilen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich bin schon erstaunt über die Voten, die heute und jetzt gefallen sind. Also irgendwo sind da die Unterländer Abgeordneten für mich komplett widersprüchlich unterwegs. Ich muss irgendwie schon sagen: Hauptsache, es tönt gut. Mehr kann ich dazu eigentlich nicht sagen.
Zuerst zum Abg. Johannes Kaiser: Sie haben erwähnt, warum wir die Motion nicht früher gebracht hätten. Ich habe es ausgeführt, ich wollte diesen Antrag im März-Landtag stellen. Damals haben Sie gesagt: Das ist der falsche Zeitpunkt, das müssen Sie später bringen. Man kann argumentieren wie man will. Wie gesagt, Hauptsache, es tönt gut und man versucht, es unter fadenscheinigen Argumenten irgendwie wegzureden.
Dann zum Abg. Manfred Batliner: Ich bin ja schon erstaunt, welches Vertrauen nun in die Regierung gesetzt wird und dass sonst ein Misstrauensantrag in den Raum gestellt wird. Das tönt ja fast schon nach einer Unterländer Revolution. Fakt ist aber: Sie sind mit einer Interpellation gekommen, Sie haben etwas im März beschlossen, Sie wissen gar nicht, in welche Richtung das Projekt SZU II schlussendlich überhaupt gehen soll. Sie stellen Fragen, Sie kommen nachträglich mit einer Interpellation, Sie wissen noch gar nicht, was das für Kostenfolgen haben wird. Das wird alles irgendwo schöngeredet. Und wenn dann die Antworten der Regierung nicht befriedigend sind, dann können Sie mit einem weiteren parlamentarischen Vorstoss kommen. Da kann man parlamentarische Vorstösse nach Belieben machen. Ich frage mich einfach: Ist das ein sinnvoller Prozess? Ich hoffe, dass der kommende Landtag im nächsten Jahr das ein wenig sinnvoller angehen wird.
Dann zu den Abgeordneten Dominik Oehri und Werner Kranz: Sie beide sind für mich völlig unglaubwürdig und komplett widersprüchlich unterwegs. Sie sagen, das braucht ein Gesamtkonzept, wo die ganze Schulraumplanung miteinbezogen werden soll und dass die Motion sich jetzt nur auf das SZU II bezieht und völlig isoliert im Raum stehen soll. Wenn man die Variante A3 anschaut, braucht es zwei Finanzbeschlüsse. Der eine ist für das Gymnasium und der andere ist für das SZU II. Und für das Gymnasium haben Sie im März-Landtag den folgenden Antrag gestellt: «Der Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Ersatzbau des ehemaligen Internatstraktes Trakt G wird auf Basis dieses Beschlusses angepasst und an einer der nächsten Landtagssitzungen behandelt». Also beim Gymnasium soll man den Finanzbeschluss so schnell wie möglich bringen. Und jetzt monieren Sie, dass ein Gesamtkonzept kommen muss, wo alles ineinander verschachtelt wird. Das ist einfach nicht glaubwürdig, was Sie hier machen. Sie sind widersprüchlich zur März-Sitzung unterwegs. Beim Finanzbeschluss Gymnasium wollten Sie das so schnell wie möglich bringen und heute bei der Motion mokieren Sie sich darüber, dass das kein Gesamtkonzept ist. Es werden da unterschwellig Vorwürfe gemacht, dass man böswillig ist usw.
Aber ich kann dazu nur sagen: Der Prozess, den Sie hier aufgleisen, Ihre Argumentation ist in sich selbst widersprüchlich. Das ist kompletter Nonsens. Anders kann ich das nicht sagen.
Dann zu Ihrem Antrag: Sie wollen alles in ein Gesamtpaket hineinverknüpfen, einen gesamten Finanzbeschluss. Wie erwähnt, das ist widersprüchlich. Ich sehe auch nicht, was Sie daraus gewinnen. Ich kann Ihnen diesbezüglich auch böse Absichten unterstellen. Sie wollen eigentlich, dass das Volk, wenn es ein Referendum ergreifen möchte, nur das Gesamtpaket annehmen kann. Wenn jemand also ein Gymnasium will, dann muss er auch dem SZU II zustimmen und umgekehrt. Es gibt nur die Gesamtlösung, also alles oder nichts. Da könnte ich auch böse Absicht unterstellen. Nur, das bringt nichts. Lesen Sie Art. 70 Volksrechtegesetz. Sie können auch bei einem Gesamtpaket ein Referendum nur bezüglich eines einzelnen Punktes ergreifen. Also auch wenn die Gesamtvariante kommt, dann kann man auch bezüglich SZU II das Referendum ergreifen. Schlussendlich brauchen wir zwei Finanzbeschlüsse. Einen für das Gymnasium, da haben Sie Antrag gestellt im März-Landtag, und einen für das SZU II. Und nichts anderes wollen die Motionäre. Das ist ein sauberer, korrekter Prozess. Und alles andere ist völlig widersprüchlich. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Was mich aber noch interessieren würde ist die Position der Regierung. Ich habe es gesagt: Das Einzige, was mich stört, ist, dass der März-Landtagsbeschluss auf dem bestehenden Verpflichtungskredit aufbaut. Und das macht mir hinten und vorne keinen Sinn. Dem bestehenden Verpflichtungskredit ist ein konkretes Projekt hinterlegt. Wir wissen heute nicht, wie das zukünftige Projekt ausschauen soll. Für mich ist dieser Verpflichtungskredit zweckgebunden, an das Projekt gebunden. Auch was die Schülergruppen usw. anbelangt. Ich frage mich wirklich: Darf die Regierung diesem Beschluss aus dem März-Landtag überhaupt Folge leisten? Für mich ist das rechtswidrig, weil dabei werden die Volksrechte umgangen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich werde der vorliegenden Motion so zustimmen. Ich denke, es ist der einzige sinnvolle Weg, dass der Landtag hier einen neuen Finanzbeschluss fällt, der auch dringend notwendig ist, da sich die Voraussetzungen dafür seit dem Jahr 2008 wesentlich geändert haben. Das zeigt insbesondere schon, dass das Projekt ein anderes Projekt ist, zeigt die Interpellation, das nächste Traktandum, das eingereicht ist, das ist gerade der Beweis dafür, dass auch für die Befürworter der SZU II viele Fragen nicht geklärt sind. Ich denke, es wäre nun am Landtag, hier wirklich einen neuen Finanzbeschluss zu fällen und damit wäre auch dem Volk die Möglichkeit gegeben, einen solchen Entscheid des Landtags anzufechten.
Die gefallenen Voten haben mich ebenfalls amüsiert bzw. auch schockiert, genauso wie dies der Abg. Christian Batliner bereits ausgeführt hat. Ich kann dem Antrag oder dem Vorschlag des Abg. Werner Kranz, das alles in ein Gesamtpaket zu packen, sehr wenig abgewinnen. Ich bezweifle auch, dass das aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen überhaupt möglich ist. Ich glaube, der Landtag muss sich mit der Frage auseinander setzen: Was kann er mit einem Finanzbeschluss überhaupt entscheiden? Und da spielt auf jeden Fall der Mietvertrag aufgrund des Finanzhaushaltsgesetzes sicherlich keine Rolle. Es geht also wirklich um die zwei Finanzbeschlüsse SZU II und Gymnasium. Und die wurden ja gerade in der Variante A3 von den damaligen Unterstützern gerade getrennt.
Dann hat der Abg. Christian Batliner schon darauf hingewiesen: Gemäss Volksrechtegesetz wäre auch bei einem Gesamtpaket ein Referendum gegen einen Teilaspekt des Finanzbeschlusses möglich. Ich denke, damit ist auch mein Empfinden, was die Befürworter oder die damaligen Zustimmer der Variante A3 bezweckt haben, nämlich keinen neuen Finanzbeschluss über das SZU II zu fällen, vom Tisch. Das Volk könnte das auch bei einem Gesamtpaket isoliert behandeln. Damit ist wohl auch vom Tisch, dass mit einem Gesamtpaket einzelne Abstimmungen nicht verhindert werden können. Ich glaube, das ist ein Aspekt, den die Befürworter des Gesamtpaketes wollen. Sie wollen verhindern, dass ein Referendum gegen das SZU II ergriffen wird, da damit auch das Gymnasium zur Abstimmung kommen würde. Ich glaube, das ist eine Illusion und diese muss man auch nicht weiterverfolgen.
Dann war ich auch erstaunt über die Ausführungen des Abg. Johannes Kaiser zur Regierung. Er sagt, der Bildungsminister habe keine Strategie in den letzten Jahrzehnten. Meines Wissens ist der jetzige Bildungsminister erst seit 7 Jahren in Amt. Deshalb glaube ich, dass er nicht für jahrzehntelange Bildungspolitik verantwortlich ist. Dazwischen waren bekanntlich noch einige andere Regierungsmitglieder für dieses Ressort zuständig.
Dann zum Abg. Manfred Batliner: Irgendwann müssen wir uns die Frage stellen: Über was diskutieren wir hier in diesem Landtag? Unterhalten wir uns über Türen zu Schulräumen oder unterhalten wir uns, was Gegenstand eines Finanzbeschlusses ist, was eigentlich in unsere Kompetenz fällt?
Ich kann den ganzen Argumenten jener, die dem jetzigen Motionstext nicht zustimmen, nicht folgen. Ich denke, der jetzige Motionstext, wie er von den Motionären eingereicht wurde, ist genau die Grundlage für die Variante A3 aus Sicht, was der Landtag zu einem Finanzbeschluss für Entscheide fällen kann, genau der richtige Weg.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich war auch einer dieser Übeltäter im März. Ich stehe noch heute dazu. Die Variante A3 ist für mich nicht aus finanzpolitischen Überlegungen, sondern aus bildungspolitischen Überlegungen zu favorisieren. Das eine Klammerbemerkung vorneweg.
Im März - und da müssen wir jetzt einfach auch ehrlich sein - hatten wir keinerlei Möglichkeit, einen referendumstauglichen Beschluss zu fällen. Das ist Tatsache. Darum ja auch diese Aktion jetzt mit dieser Motion. Ich befürworte, dass wir einen neuen, referendumstauglichen Finanzbeschluss erwirken. Aber was ist mein Ziel? Mein Ziel ist folgendes: Ich möchte, dass bei einer allfälligen Abstimmung das Volk die gesamte Wahrheit aufgetischt bekommt und nicht nur Einzelmassnahmen. Und der März-Entscheid hat es eben in sich, weil er sehr viele Faktoren mit einbezieht. Ich denke, das können wir jetzt nicht wegreden. Wenn ich dann höre, Volksrechte sind zu wahren, oder durchs Hintertürchen am Volk vorbeischleusen, oder ich wollte die Motion im März bringen, aber es ging nicht - ja, das sind alles Fakten. Wir haben ein Ziel, und da sind wir uns wahrscheinlich alle einig, wir möchten nämlich einen sauberen Prozess haben. Und betreffend diese Variante A3 kann man unterschiedlicher Meinung sein. Aber die Frage ist jetzt: Wie erreichen wir das? Und es wurde jetzt mehrheitlich gesagt, es sollte so eine Gesamtmotion - nenne ich das jetzt einmal - erwirkt werden können hier drin, was ich sehr begrüssen würde. Ich möchte die Motionäre wirklich bitten, das noch einmal zu überdenken. Persönlich habe ich Mühe, wenn man nur mit der vorliegenden Motion agiert. Sollte die vorliegende Motion keine Mehrheit finden, werde ich mir erlauben, im nächsten Landtag eine eigene Motion einzubringen. Aber schauen wir, wie das heute herauskommt. Auf jeden Fall bin ich auch der Meinung, das Volk soll sämtliche Fakten auf den Tisch bekommen. Und da ist das SZU II ein Puzzlesteinchen von vielen. Das war ein grosser, ein mutiger Entscheid. Das habe ich schon an anderer Stelle gesagt. Ich stehe nach wie vor zu diesem Entscheid und ich möchte wirklich die Motionäre bitten, zu überprüfen, ob sie nicht gewillt sind, den Antrag des Abg. Werner Kranz einfliessen zu lassen. Danke. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich kann hier meinem Vorredner Peter Hilti nur zustimmen. Wir haben jetzt verschiedene Standpunkte gehört. Man kann für diese Motion oder dagegen sein. Ich werde die vorliegende Motion nicht unterstützen, könnte aber einer angepassten Motion gemäss Vorlage des Abg. Werner Kranz durchaus zustimmen.
Ich habe noch eine konkrete Frage an die Motionäre: Können Sie sich vorstellen, die Motion in dem Sinne anzupassen, wie sie vom Abg. Werner Kranz vorgetragen wurde? Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Zu diesem Thema wurde wahrscheinlich schon alles gesagt, aber ich erlaube mir doch noch, ein wenig etwas zu wiederholen. Es ist richtig, das SZU II wurde 2008 vom Landtag beschlossen und das Referendum wurde nicht ergriffen. Meines Erachtens war aber auch schon damals klar, wie das strukturelle Defizit, wie sich die Situation um den Staatshaushalt darstellt. Ich glaube, nicht zuletzt der damalige Wirtschaftsminister hat auch damals schon darauf hingewiesen.
Dass sich die Rahmenbedingungen geändert haben, kann ich zum Teil nachvollziehen und unterstützen. Aber dass man da auf eine komplett neue Situation getroffen wäre, als damals, als der Landtag das SZU II verabschiedet hat, das kann ich in der Form nicht ganz unterstützen.
Der Auftrag einer Redimensionierung wurde erteilt. Entsprechend bin ich nicht ganz einverstanden mit den Ausführungen des Abg. Christian Batliner, dass wir hier die Zügel aus den Händen gegeben haben. Ich würde das eher so sehen: Seit 2008 hatten wir die Zügel nie in den Händen, denn die Zügel waren in den Händen der Regierung. Und mit dem März-Entscheid hat der Landtag das erste Mal einen Zügel wieder in die Hand genommen. Jetzt, mit Ihrem Vorstoss der Motion kann man durchaus argumentieren, dass man noch mehr Kontrolle hat. Aber seit Sie, Herr Abg. Batliner, in diesem Landtag sitzen, ist der Zügel nicht in unseren Händen. Und jetzt, seit der März-Entscheid gefallen ist, bestehen Sie darauf.
Es wurde auch schon der Vorwurf formuliert: Warum sind Sie nicht früher gekommen? Meines Erachtens geht es da nicht um den März oder April, sondern: Warum nicht im 2009, im 2010 und erste Hälfte 2011?
Und nun, und das hat mich eigentlich dazu bewegt, diesen Knopf nochmals zu drücken, und zwar bezüglich der Glaubwürdigkeit der Unterländer Abgeordneten. Da fühle ich mich auch mit angesprochen. Da möchte ich Sie daran erinnern, dass die FBP vor zweieinhalb Jahren ein Postulat propagiert hat für eine gesamtheitliche Schulraumplanung. Und auch Sie, Herr Abg. Batliner, haben dieses Postulat unterstützt. Sie haben auch eine gesamtheitliche Schulraumplanung gefordert. Das zum einen.
Heute diskutieren wir darüber, dass gesamtheitlich nicht geht. Dann hätten wir ja gar kein Postulat fordern dürfen, weil das geht ja gar nicht. Wenn wir hier von widersprüchlich und Glaubwürdigkeit sprechen, dann frage ich mich auch: Wieso haben Sie das dann damals unterstützt?
Des Weiteren haben wir in dieser Legislatur den Standort Balzers und den Standort Vaduz ausgebaut - und ich habe dazu von den Motionären kein Wort gehört. Ich muss mich da auch in die Pflicht nehmen. Ich habe mich damals auch nicht dagegen gewehrt. Was ich allerdings durchaus unterstützen kann: Der Prozess ist seit dieser Legislatur ziemlich verkorkst. Das hat wahrscheinlich mit dem Volksentscheid SPES begonnen und hat sich bis heute nicht gebessert. Nur, ich kann jetzt schon über die Rahmenbedingungen jammern. Ich glaube, was die Unterländer Abgeordneten auch wollen, ist, in die richtige Richtung zu kommen. Und wenn es einen schöneren Weg geben würde, dann wären wir gerne bereit. Die Motion bietet das allerdings nicht.
Und bezüglich Glaubwürdigkeit und einem konsequentem Vorgehen muss ich halt schon auch sagen: Konsequent ausgeblendet wird bei dieser Diskussion der Standort St. Elisabeth, bei welchem es sich um einen Mietvertrag handelt und wir auch immer wieder erfahren dürfen, dass das eigentlich nicht wirklich unser Thema ist, nicht unbedingt in unsere Kompetenz fällt. Und ich möchte an das FMA-Gebäude erinnern: Dieser Mietvertrag hatte grosse Diskussionen zur Folge und der Hohe Landtag musste leider feststellen, dass wir diesbezüglich CHF 40 Mio. Verbindlichkeiten haben können, ohne dass wir hier einen Handel haben. Was machen wir denn da? Wenn wir wirklich die Volksrechte hochhalten wollen, was haben wir denn da für Möglichkeiten? Dann möchte ich schon auch bitten, dass wir Grundlagen schaffen, dass wir uns auch über Mietverträge unterhalten. Ich verstehe die Position der Motionäre und ich verstehe die Position der Leute, die sagen, sie würden lieber eine andere Variante bevorzugen. Ich finde es aber nicht korrekt, wenn sie hier Glaubwürdigkeit und Konsequenz in Frage stellen, wenn Sie meines Erachtens selbst auf dünnem Eis stehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zuerst eine kurze Replik zu den Voten seitens der Motionäre bzw. seitens der Abgeordneten, die die Motion unterstützen. Die Argumente sind zum Teil dürftig. Sie gehen auch nicht auf die Argumente ein, die von der anderen Seite vorgebracht wurden. Wenn nur vorgebracht wird, es «tönt gut» und man könne dem nur sehr wenig abgewinnen, ist das nicht gerade mit Argumenten unterlegt.
Mir wurde vorgeworfen, ich hätte gesagt, man hätte die Motion früher einbringen können. Damit meinte ich nicht, Herr Abg. Christian Batliner, dass diese im März-Landtag eingebracht werden hätte sollen, sondern schon früher. Ich denke auch 2008, 2009, 2010. Da gibt es andere Möglichkeiten, wo sie losgelöst von einem Projekt eingebracht werden hätte können. Wir sehen es am Beispiel des Gymnasiums und des Schulprojekts Mühleholz. Dort wurden bisher 18 Sanierungsprojekte durchgeführt. Jetzt steht das 19. Projekt mit CHF 24 Mio. an. Es hätte schon X-Mal die Gelegenheit gegeben, eine solche Referendumsfähigkeit zu überprüfen.
Dann zu den Ausführungen der Abg. Diana Hilti betreffend den Bildungsminister: Ich weiss schon, dass er nicht seit 10 Jahren Bildungsminister ist. Ich habe das auch nicht rückwirkend ausgeführt, sondern nach vorne blickend. Ich habe die zwei bis drei Jahrzehnte nach vorne aufgezeichnet, dass diesbezüglich keine Schulraumstandort- und Raumplanungsstrategie-Planung vorhanden ist. Wichtig wäre, dass das für die nächsten Jahre gemacht werden hätte müssen.
Dies unterstreicht auch die Interpellation der VU. Diese hatte nichts anderes zum Inhalt als die Forderung: Wie sieht die Schulraumstandortplanung, Schulraumplanung für den nächsten Zeitbogen von zwei bis drei Jahrzehnten aus? Es waren fast die identischen Fragen, die die FBP bereits ein Jahr zuvor an die Regierung gestellt hatte.
Ich unterstreiche die Ausführungen des Abg. Peter Hilti. Er hat es treffend gesagt: Das Volk soll bei einer Abstimmung die gesamte Wahrheit erfahren - um nichts anderes geht es - über die gesamte Schulstandortvariante abstimmen können, die am 21. März vom Landtag verabschiedet wurde. Um das geht es. Und wir können hier bei guten Willen der Motionäre dieses gemeinsame Ziel erreichen, einen gemeinsamen Nenner erreichen, wenn sie in ihre Motion die Gesamtvariante aufnehmen. Nicht ein isoliertes Einzelteil «herauszupfen» und das dem Volk vorlegen zu wollen, sondern die Gesamtvariante.
Ich ersuche hiermit die Motionäre, die Motion wie vorgeschlagen auf die Gesamtvariante abzuändern. Dann wird das Ziel noch in ausgeweiteter, intensiverer Form erreicht. Dies wäre konsequent, wenn es den Motionären um die Wahrung der demokratischen Mitbestimmung geht. Und dann würde ich der Motion natürlich auch zustimmen. Das sollte das gemeinsame Ziel sein. Und wenn die Motionäre die Referendumsfähigkeit erreichen wollen, dann können wir das machen. Aber wir müssen den Gesamtentscheid vom 21. März 2012 dem Volk vorlegen, damit das Volk auch die gesamte Variante hat.
Und dann noch ein Letztes zu den Mietverträgen: Das hat der Abg. Gerold Büchel klar aufgeführt. Der Mietvertrag vom St. Elisabeth in Schaan wird buchstäblich ausgeblendet. Da müssen die Motionäre halt überlegen, ob wir alle im Landtag das Finanzhaushaltsgesetz so abändern, dass auch die Mietverträge eine Berücksichtigung finden. Es kann doch nicht sein, dass man CHF 800'000 pro Jahr in ein Projekt investiert, das der Staat selbst kapitalisieren und selbst ein Projekt bauen könnte. Wir wissen dies von der FMA. CHF 5'000 pro Tag zahlt der Staat, CHF 5'000 pro Tag an Mietkosten. Und das können wir anders einbinden und dann können wir auch dieses Thema in der Motion mit berücksichtigen. Aber legen Sie doch die gesamte Wahrheit dar. Nehmen Sie das in die Motion auf und dann haben Sie hier eine grosse Mehrheit im Landtag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Also es ist doch sehr erstaunlich, dass wir zum heutigen Hauptthema, zur Initiative «Ja, deine Stimme zählt» so fünf/sechs Voten hatten, sehr kurze Voten, und es wurde überhaupt nicht debattiert. Und zu diesem Thema hier ergötzen sich gewisse Leute bis zum geht nicht mehr. Und ich glaube, ja, es wurde fast alles gesagt, aber vielleicht noch nicht von allen. Ich möchte zuerst einmal dem Abg. Christian Batliner für sein Engagement danken. Ich glaube, er steckt massgeblich hinter dieser Motion, hat sie ausgearbeitet. Und für mich ist sie klipp und klar. Hören wir doch auf, fadenscheinige Gründe zu suchen, Kostenrechnungen und Planungen zu machen, Mietverträge anzuschauen. Das hat mit dem überhaupt nichts zu tun. Die Motion will einen Finanzbeschluss von CHF 56 Mio., der im Jahr 2008 mit einer Mehrheit des Landtags beschlossen wurde, aufheben. Dieser Finanzbeschluss ist für dieses Projekt nicht mehr tragbar, und darum müssen wir ihn aufheben. Und jetzt, was wollen wir? Und was wollen die Unterländer Abgeordneten? Sie wollen das SZU II. Ja, das möchte ich Ihnen nicht verwehren. Mit dieser Motion steht ja klipp und klar, das wird nicht verweigert, sondern es wird ein Bericht und Antrag kommen, über wie viele Millionen weiss ich nicht, und der Landtag kann dann Ja oder Nein sagen. Ich nehme an, der Landtag wird sicherlich Ja zum Beschluss sagen. Und was wird nachher passieren? Wenn das Volk einverstanden ist, wird kein Referendum kommen, und wenn das Volk der Meinung ist, dass wir hier übertreiben, dann wird es seine Volksrechte wahrnehmen, es wird ein Referendum geben. Nicht mehr und nicht weniger. Also bitte, hören Sie auf, jetzt über Sachen zu reden, die mit diesem Antrag überhaupt nichts zu tun haben. Danke. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ja, Herr Abg. Quaderer, es hat doch etwas damit zu tun. Wir haben im März eine Variante bechlossen und wenn Sie das eng auf den Finanzbeschluss sehen, haben Sie vielleicht Recht. Aber wir haben eine Gesamtvariante beschlossen, eine Schulraumplanungsvariante, und darum hat es in diesem Kontext doch etwas miteinander zu tun. Und ich bin auch erstaunt, wie Sie vor allem emotional auf diese Diskussion reagieren. Und da bin ich beim Abg. Christian Batliner. Sie unterstellen den Unterländer Abgeordneten, dass sie nicht glaubwürdig sind, dass sie einfach das Schulzentrum Unterland II wollen. Ich kann für mich herausnehmen, ich war nie für den Bau des Schulzentrums Unterland II, solange es die Schülerzahlen dafür nicht gab. Nun haben wir aber eine andere Situation. Wir haben die Möglichkeit - und das muss man den Unterländer Bürgerinnen und Bürgern auch zugute halten - wir haben die Möglichkeit, eine Auslegeordnung der Schulraumplanung zu machen. Das haben wir im März getan. Es gibt nun eine andere Ausgangslage. Es können Schüler verschoben werden und ein Schulhaus, das meiner Ansicht nach von der Lage und auch aufgrund dessen, dass es eine Mietlösung ist, kann mit gutem Gewissens aufgegeben. Wir haben diese Möglichkeit nun und da können Sie nicht mit der Glaubwürdigkeit der Unterländer argumentieren, man könnte bezüglich St. Elisabeth dies auch den Oberländern unterstellen. Solche Unterstellungen sind aber vermutlich nicht zielführend.
Und nicht glauwürdig ist auch, wenn man mit der veränderten Finanzlage argumentiert. Was präferieren Sie, liebe Motionäre? Eine Mietlösung, also ein Aufwand in der Erfolgsrechnung, der schlussendlich kein bisschen weniger teuer ist als wenn man vernünftig baut? Das ist einfach Fakt.
Und Herr Abg. Batliner, Sie haben uns gefragt: Wo wollen Sie CHF 20 Mio. einsparen? Schauen Sie einmal in den bestehenden Schulbauten, schauen Sie bestehende öffentliche Bauten an, wie viel Schnickschnack und Prunk es da drin hat im Vergleich zu anderen Bauten im angrenzenden Ausland. Und dann wissen Sie, wo Sie dieses Geld einsparen können. Fragen Sie, wie der Abg. Batliner gesagt hat, Gewerbetreibende, wie sie zum Teil auf Vorgaben zu bauen haben und dass die gleiche Funktionalität weit günstiger möglich wäre. Schauen Sie sich Schulbauten im angrenzenden Ausland an.
Wo ich aber dann gestutzt habe und da bin auch froh, wenn die Regierung eine diesbezügliche Aussage macht: Der Abg. Christian Batliner hat gesagt, dass es rechtliche Bedenken gibt - und ich schätze das Rechtsverständnis des Abg. Batliner sehr. Deshalb verwundert mich das, dass uns die Regierung eine Variante vorlegt, die in seinen Augen nicht rechtskonform ist. Und wenn dem so ist, dann frage ich mich: Müssen wir für die Regierung hier die Kohlen aus dem Feuer holen? Dann bitte ich die Regierung, dazu Ausführungen zu machen, ob das stimmt. Vielleicht habe ich Sie auch falsch verstanden, aber Sie haben gesagt, was wir tun, das ist nicht rechtskonform. Und diesbezüglich hätte ich noch gerne Ausführungen. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich kurz fassen, möchte jedoch dem Abg. Christian Batliner doch noch eine kurze Replik zukommen lassen. Ich verstehe Ihre Aufregung, Herr Batliner, ganz und gar nicht. Sie wissen ja, was mein Anliegen war. Mein Anliegen ist es, dieses Teilsystem, welches wir am 21. März beschlossen haben, und das ist in meinem Sinne eine offene und transparente Poltik, dem Volk vorzulegen. Ich habe keinen Antrag gestellt. Ich habe Ihnen einen Vorschlag als Motionär unterbreitet, das Gesamtpaket der Variante A3, der Regierung den Auftrag zu geben, dieses komplett zu bearbeiten, die noch offenen Fragen zu beantworten. In diesem Konzept sollen alle Fragen beantwortet sein, alle möglichen Informationen beinhaltet und dann kann das Volk - wenn es denn dazu kommen sollte - grundsätzlich entscheiden, ob es dieses Paket möchte. Ich denke, das ist ja im Strassenbau dasselbe. Wenn Sie eine Landstrasse bauen, dann machen Sie auch nicht 17 einzelne Finanzbeschlüsse für den Teil von Schaanwald nach Nendeln und einen von Nendeln nach Schaan, sondern da gibt es eine Strasse, da gibt einen Antrag und auch hier sehe ich es so. Das ist ein beschlossener Antrag, den haben wir gefällt. Und ich sehe das Problem LG und SZU - wieso man das nicht einem Bericht und Antrag zusammenfassen kann, das verstehe ich nicht. Mein Anliegen ist es, die Sache in den Vordergrund zu stellen, den Blick auf das Ganze zu haben. Ich möchte keine Oberland- und Unterland-Diskussion führen - das brauchen wir auch nicht, sondern ich möchte lediglich die Grundlagen für die Variante A3 schaffen. Dann können wir das in diesem Hohen Hause nochmals beschliessen und wenn das Referendum ergriffen werden möchte, dann kann man das tun. Dann sind aber auch alle offenen Fragen geklärt und dann wissen die Leute auch, über was sie abstimmen können und dürfen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich äussere mich nicht mehr zu allem, aber irgendwie tut mir die Diskussion heute auch als Liechtensteiner ziemlich weh.
Zu Ihrem Vorschlag, die Motion abzuändern: Der Motionär Albert Frick ist heute nicht hier - das wissen Sie. Das ist meines Erachtens nicht möglich, wenn ein Motionär nicht hier ist, dass der Motionstext bzw. der Antrag abgeändert wird. Das macht aber für mich inhaltlich auch keinen Sinn und ich komme nachher nochmals kurz dazu.
Zum Zeitpunkt der Motion: Früher haben wir politische Vorstösse gehabt. Herr Abg. Büchel, Sie haben das erwähnt. Da ging es um die Gesamtschulraumplanung. Ich habe kein Problem, das zu unterstützen. Ich habe das auch unterstützt. Dagegen ist gar nichts einzuwenden. Jetzt haben wir aber seit diesem März-Landtag einen konkreten Vorschlag, der vom Landtag angenommen wurde, auf dem Tapet. Den haben Sie aufgegleist und das Einzige, um was es mir geht, ist, dass der sauber und nicht widersprüchlich aufgegleist wird. Sie haben gesagt, die Zügel in der Hand haben. Mit der Motion haben wir die Zügel mehr in der Hand. Es gibt zwei Stränge: Es gibt das Gymnasium und es gibt das SZU II. Und beim Gymnasium haben Sie einen Finanzbeschluss gefordert in einer der nächsten Landtagssitzungen und beim SZU II wollen Sie das nicht. Und jetzt wollen Sie das, um irgendwie das Gesicht zu wahren, wieder ineinander hinein verknüpfen. Das einzige Problem, das wir haben - und das haben Sie in der Hand gehabt - Sie haben den Beschluss im März-Landtag auf den bestehenden Verpflichtungskredit aufgebaut und Sie hätten es in der Hand gehabt. Ich finde es völlig unkorrekt, dass Sie den schwarzen Peter versuchen auf uns abzuschieben. Sie hätten es in der Hand gehabt, das Ganze auf einen neuen Finanzbeschluss aufzugleisen. Sie wollten das nicht - stehen Sie dazu. Sie wollten das auf den bestehenden Verpflichtungskreit aufbauen, gerade um das Referendum zu umgehen.
Und zur Glaubwürdigkeit: Ich meine, der Gymnasium-Finanzbeschluss kommt in den Landtag. Wenn Sie das zeitlich koppeln wollen, dann können Sie dort argumentieren. Dann können Sie die ganze Thematik auf dem Buckel des Gymnasiums austragen. Das müssen Sie dann verantworten. Inhaltlich, das Gesamtpaket, dem Volk vorzulegen, ist rechtlich problematisch. Es geht dabei um die Einheit der Materie. Es bringt auch nichts - und das habe ich gesagt. Gemäss Volksrechtegesetz gewinnen Sie bezüglich Referendum diesbezüglich nichts.
Dann kommen wir zum Mietvertrag: Sie wissen ja selber, es braucht keinen Mietvertrag. Der Abg. Johannes Kaiser hat gesagt, dann müsse man das Finanzhaushaltsgesetz ändern. Ja, das haben Sie in der Hand. Dann machen Sie das. Aber wenn Sie dann sagen, dass das jetzt eine billigere Variante ist, ich weiss nicht, ob Sie die Materialien zu diesem Landtag gelesen haben zur Sanierung des Staatshaushaltes. Dort steht geschrieben, dass die Folgekosten des SZU II CHF 5 Mio. jährlich sind. Wenn man das jetzt mit Ihrer Rechnung täglich umrechnet, so wie Sie das bei der FMA drei-, viermal jährlich in den Raum stellen, dann kommen wir da auf CHF 13'700. Also das muss man vielleicht auch schon einmal erwähnen. In der Interpellation gehen Sie nicht auf die Folgekosten des SZU II ein. Das ist auch eine interessante Frage. Und ich frage mich da auch: Wieso wird diese Frage nicht aufgeworfen? Und wir haben es in der Motion auch erwähnt: die gesamten Kosten sollen dargestellt werden. Und da bitte ich schon, irgendwo bei der Wahrheit zu bleiben und nicht einfach irgendwo zu argumentieren. Irgendwo hinken wir dem März-Landtagsbeschluss hinterher. Sie haben beschlossen, beim Gymnasium geht das, beim SZU II wollte man einfach einmal einen Beschluss machen. Jetzt kommen Fragen. Wir wissen alle nicht, wie dieses Projekt schlussendlich ausschauen wird, ob das noch vergleichbar ist usw. Und sauber und korrekt aufgegleist ist es wirklich nur, wenn diesbezüglich ein Finanzbeschluss in den Landtag kommt.
Und dann zum Abg. Rainer Gopp: Ich habe gemeint, dass meines Erachtens das rechtlich Problematische ist - und da bitte ich um Ausführungen der Regierung -, dass der ganze Landtagsbeschluss auf dem bestehenden Verpflichtungskredit aufgebaut wird. Das ist das Problem, nicht die Variante A3. Die steht jetzt im Raum, die kann man diskutieren. Und ich denke, es ist einfach schädlich für die ganze Vorgehensweise, wenn jetzt irgendein Murks gemacht wird. Sie merken ja selber, dass da gewisse Emotionen im Spiel sind. Wenn Sie dem SZU II eine faire Chance geben wollen, dann bitte gleisen Sie auch einen korrekten Prozess auf und bieten Sie hierfür Hand. Aber was wir heute machen, denke ich, schlussendlich schadet das dem SZU II und der Glaubwürdigkeit. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Es ist schon eigenartig, wie jetzt hier diskutiert wird. Ich als Abgeordneter verstehe die Rolle als Abgeordneter als Gesetzgeber und nicht als operativ tätiger Landtagsabgeordneter. Was heisst das im Klartext? Ich muss dafür sorgen, dass zum Beispiel Investitionen mittels Bericht und Antrag in den Landtag kommen können. Nur somit kann ich als Abgeordneter mein Recht wahrnehmen, Prozesse, Investitionen, mit zu bestimmen und mit zu lenken und auch in letzter Konsequenz referendumsfähig zu machen. Dabei interessiert mich nicht, ob es um Türen, Fenster, Bodenbeläge oder was auch immer geht. Das kann doch nicht eine Aufgabe eines Abgeordneten des Liechtensteinischen Landtages sein. Da habe ich eine völlig anderes Verständis. Dass das hinterfragt wird, wenn eine Interpellation dann danach eingereicht wird, das ist Ihr gutes Recht. Dagegen habe ich gar nichts einzuwenden. Das ist ja völlig klar und auch legitim.
Dann wurden jetzt Themen vermischt mit Mietverträge usw. Wir haben Gesetzgebungen, die geltendes Recht sind. Wenn das jemandem hier nicht passt, dann muss das entsprechend in diesen Gesetzen mittels Initiative eingereicht werden, damit das geändert wird. Aber auch das wird in dieser Situation nicht helfen. Es geht lediglich nur darum - und ich sage es jetzt einfach nochmals: Wollen Sie, die Mehrheit dieses Hohen Hauses, also jene, die damals im März einem Paket zugestimmt haben, wollen Sie einen Bericht und Antrag auf dem Tisch, wo Sie mitbestimmen können oder wollen Sie das nicht? Das ist die einzige und entscheidende Frage. Wenn Sie das nicht wollen, ist das Ihr gutes Recht als Mehrheit. Damit habe ich kein Problem, aber dann werden Sie die Volksrechte nicht wahren und das tun Sie dann einfach auch nicht. Und somit umgehen Sie das Volk, umgehen Sie eine Referendumsmöglichkeit. Und das möchte ich nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Es wurde alles gesagt, aber noch nicht von allen. Als Motionärin muss ich mich aber doch noch äussern, auch wenn es Wiederholungen gibt.
Die Abgeordneten Christian Batliner und Elmar Kindle haben die Motion und die Absicht dahinter ausführlich dargestellt. Selbstverständlich kann ich als Motionärin voll dahinterstehen und hoffe auf eine Unterstützung. Wie die Abg. Diana Hilti ausgeführt hat, ist diese Motion genau der richtige Weg.
Der Abg. Johannes Kaiser führte aus, dass die Motion ganz klar im Zusammenhang mit der Entscheidung des Landtags vom März und dem Beschluss zum Bau des SZU II stehe und das sehe schon nach einer Absicht aus, den Beschluss zu killen, das heisst, den Bau zu verhindern. Fakt ist aber: Der noch gültige Finanzbeschluss von 2008 von CHF 56 Mio. ist noch immer bindend und untersteht noch immer einem Moratorium, ist faktisch also gültig. Wir wissen heute noch überhaupt nicht, was für Kosten wir mit dem Bau zum SZU II beschlossen haben. Wir wissen einfach, dass es beabsichtigt ist, diesen Bau mit 90 Realschülern und mit den Sportschülern zu füllen. Mehr wissen wir nicht. Ein neuer angepasster Finanzbeschluss ist für mich daher zwingend.
Die Abg. Marlies Amann-Marxer äusserte sich dahingehend, dass im Jahre 2008 gegen den damaligen Finanzbeschluss kein Referendum ergriffen wurde. Ja, das stimmt. Die Voraussetzungen von damals haben sich aber auch grundlegend geändert. Die Schülerzahlen sind weiter zurückgegangen und die Finanzlage des Staates ist eine grundlegend andere als noch vor einigen Jahren. Und ich habe noch immer die Aussagen der Regierung im Bericht und Antrag präsent, wo es heisst: Ein Bau des SZU II zum heutigen Zeitpunkt sei aus bildungspolitischen und finanzpolitischen Gründen nicht zu rechtfertigen und nicht zu verantworten.
Zum Vorschlag des Abg. Werner Kranz, die Motion anzupassen bzw. zu ergänzen nur Folgendes: Wenn wir das machen, ist die Verwirrung komplett. Soll denn damit die Bevölkerung allenfalls die Möglichkeit bekommen, über alle Varianten, Schülerverschiebungen etc. abzustimmen, falls es ein Referendum geben sollte? Damit überladen wir alles und gewinnen nichts.
Eine Bemerkung betreffend Ersatzbau Gymnasium: Es war bisher grösstenteils unbestritten, dass der Raumbedarf am Gymnasium seit längerer Zeit besteht. Dort nämlich steigen die Schülerzahlen jährlich. Also diesen Ersatzbau noch in ein Gesamtpaket zu nehmen, macht meines Erachtens überhaupt keinen Sinn. Im Gegenteil, eine Realisierung würde damit in weite Ferne gerückt.
Zur Bemerkung des Abg. Kaiser, dass am Gymnasium bereits das 18. oder 19. Sanierungspaket ansteht: Das ist sicher der Fall, genauso wie im Schulzentrum Eschen und an anderen Schulen immer wieder Renovationen getätigt werden, ist dies auch für die grösste Schule des Landes, die immerhin schon zirka 40 Jahre alt ist, notwendig und muss auch laufend gemacht werden. Beim Ersatzbau des Internatstrakts - ein Finanzbeschluss von CHF 24 Mio. lag dem Landtag bereits vor - handelt es sich um keine Sanierung, sondern um dringend nötigen Raumbedarf.Ich kann dem Vorschlag des Abg. Werner Kranz, die Motion um das ganze Paket zu erweitern, nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Danke. Ich selber bin gespannt, ob die Motionäre und die Interpellanten zu einer gemeinsamen Lösung bzw. Antrag kommen. Ich habe im Vorfeld mit verschiedenen Abgeordneten gesprochen und immer dahingehend argumentiert, das gemeinsame Ziel, auch einen transparenten Prozess, nicht aus den Augen zu verlieren. Wenn jetzt kein neuer gemeinsamer Vorschlag auf den Tisch kommt, werde ich der Motion zustimmen, weil wir eine andere Ausgangslage bzw. Projekt haben. Dieses neues Projekt sollte meiner Meinung nach neu aufgelegt und damit referendumsfähig gemacht werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich möchte auf ein, zwei Punkte des Abg. Batliner zurückkommen: Es geht nicht darum, soweit habe ich das verstanden, das Gesamtkonzept basierend auf dem bestehenden Finanzbeschluss aufzubauen. Die Überlegung wäre, wenn es ein Gesamtkonzept gibt mit dem entsprechenden Finanzbeschluss, dann könnte man den alten Finanzbeschluss aufheben und das Gesamte referendumsfähig machen. Es ist nicht die Überlegung, den SZU-II-Finanzbeschluss dazu zu verwenden, um ein Gesamtkonzept zu finanzieren. Das Problem sehen wir darin, dass wir im März ein Gesamtkonzept beschlossen haben, aber nur einen Teil dieses Konzepts wieder referendumsfähig machen wollen als Einzelteil. Jetzt die Überlegung, kann man das alles zusammenbringen usw., ist meines Erachtens überlegenswert, aber Sie wissen auch, bezüglich sauber aufgegleist hatten wir die Diskussion auch. Die bestehende Motion löst dieses Problem nicht. Und Sie, Herr Abg. Batliner, haben in einer letzten Landtagssitzungen darauf hingewiesen, dass es genau die Kreativität der Juristen ist, das Gesetz so auszulegen, dass es passt. Jetzt nützen Sie doch bitte Ihre Kreativität und lösen Sie dieses Problem. Ich verstehe nämlich auch nicht ganz, wieso das nicht gehen soll, dass wir dieses Gesamtkonzept referendumsfähig machen. Ich habe da kein Problem. Ich glaube, das haben auch alle, die kritisch gegenüber diese Motion formuliert haben, so ausgeführt.
Dann zur Thematik bezüglich Mietverträge: Dann sollen wir doch einen Vorstoss machen, um das zu ändern. Da möchte ich den Ball zurückspielen. Im Moment sind es die Motionäre, die die Volksrechte wahren bzw. hochhalten. Wir sagen einfach, bei den Mietverträgen nehmen wir die Volksrechte auch nicht wahr. Entsprechend müsste das auch in der Motivation der Motionäre sein, hier einen Vorstoss zu machen. Ich werde Sie da gerne unterstützen, weil ich denke auch, das ist nicht ganz konsistent mit den Volksrechten.
Zum Beispiel des Abg. Manfred Batliner: Ich denke, seine Intention war einfach zu zeigen, dass wir zurzeit einfach Einsparpotenzial haben und dass die Interpellation ein Schritt in diese Richtung ist. Wir wollen wissen, was da die Regierung konkret plant. Das ist ein Beispiel, wo sehr viel Sparpotenzial vorhanden sein könnte und das ist eine Intention der Interpellation. Ich denke, man kann schon sagen: Jetzt kommen wir vom Hundertsten ins Tausendste. Aber das ist ein Beispiel um zu erklären, dass wir heute einfach sehr teuer bauen.
Und zu einem letzten Punkt bezüglich der Kosten: Etwas darf man schon auch nicht aus den Augen lassen, wenn wir St. Elisabeth versus SZU II vergleichen: Im St. Elisabeth ist meines Wissens keine Zivilschutzinfrastruktur, sind keine Turnhallen, Hartplätze und was auch immer Sie da vorgelesen haben vorhanden. Wenn der Bedarf für die Sportschule nicht gegeben ist, dann müssen wir das beim SZU II herausstreichen und dann würde mich Wunder nehmen, wie viel das kostet. Wenn der Bedarf aber da ist, dann muss man sich darüber unterhalten: Wollen wir diesen Bedarf oder nicht? Und dann müsste er ja auch beim St.-Elisabeth-Standort vorhanden sein. Wenn es aber beim St.-Elisabeth-Standort zumutbar ist, dass zum Saal und nach Eschen und ich weiss nicht wohin gefahren wird, dann wäre das in Ruggell ja auch kein Problem. Das heisst, man sollte da schon Äpfel mit Äpfeln vergleichen. Aber da gebe ich Ihnen durchaus Recht. Es ist noch nicht ganz klar, wie das Ganze aussehen soll, aber dann müsste ich auch sagen, dann warten wir ab bis das klar ist und dann kann man diese Motion ja immer noch einbringen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren. Wir streiten uns hier im Moment um den richtigen Weg. Ich habe vielleicht noch etwas mehr Vertrauen als wie der Abg. Batliner zu den hier Anwesenden. Ich glaube, dass alle eigentlich nach bestem Wissen den richtigen Weg wollen. Nur, es zeigt sich einmal mehr, es gibt anscheinend viele Wege, die nach Rom führen. Meine Überzeugung ist, dass ich die Motion unterstützen werde, weil die dargelegten Argumente für mich mehr schlüssig sind. Ich denke, dass ein sauber aufgelistetes Projekt mit einem neuen Verpflichtungskredit der richtige Weg wäre. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nur einen Vorwurf noch beseitigen. Der Abg. Christian Batliner hat ausgeführt, dass die Abgeordneten das Projekt ganz bewusst auf den bestehenden Verpflichtungskredit aufgebaut hätten. Dieser Vorwurf zielt tatsächlich ins Leere. Denn was hat der Landtag am 21. März 2012 getan? Am 21. März 2012 hat der Landtag nichts anderes als der Variante A3, die die Regierung im Bericht und Antrag an den Landtag in Vorschlag brachte, die Zustimmung gegeben. Und was soll der Landtag jetzt wollen? Er sollte das gemeinsame Ziel erreichen wollen, nämlich die Referendumsfähigkeit der Variante A3, also des Gesamtkonzeptes, wie dies der Landtag am 21. März 2012 für die Zukunftsplanung beschlossen hat. Und die Bitte an die Motionäre ist nichts anderes als, dass sie guten Willen zeigen mögen und diese Variante A3, also das Gesamtkonzept, zum Inhalt der Motion nehmen und dann wird es auch eine satte Mehrheit hier drinnen geben.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Variante A3 kann weiter debattiert werden, war die Aussage vom Abg. Christian Batliner. Nun, weiter debattieren ist nicht mein Ziel und es wird auch nicht die Lösung sein. Es geht hier um Realisierung und nicht um Debattieren eines neuen Schulzentrums. Als Argumentation gegen ein SZU II wurden auch die Folgekosten angeführt, CHF 5 Mio. beim SZU II. Nun, Folgekosten gibt es bei jeglicher Baute, unabhängig davon, wo im Land sie steht oder hingestellt wird. Die Frage ist hier nicht: Wie erreichen wir Schulbauten ohne Folgekosten? Die gibt es nämlich nicht. Die Frage ist vielmehr: Wo im Land stehen in Zukunft die Schulbauten und wie sind sie über das Land verteilt? Und es geht dabei nicht nur um Oberschulen und Realschulen, es geht auch um die Sportschule und die BMS. Wie sinnvoll sind die jetzigen Standorte und wie sinnvoll ist eine Verschiebung?
Nach Eingang der Motion konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass mit dieser Motion in erster Linie eine Realisierung eines SZU II durch die Hintertür torpediert werden soll. Die Argumentation der Motionäre heute hat diesen Eindruck noch bestärkt. Ich werde der Motion nicht zustimmen, hingegen würde ich dem Gegenvorschlag zu einer erweiterten Motion, wie sie der Abg. Werner Kranz vorgebracht hat, gerne zustimmen. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Her Landtagspräsident. Ich glaube, diese Übung könnten wir den ganzen Tag weiterführen. Das führt aber auch nicht zum Ziel. Ich möchte nur noch einmal nachfragen: Wenn ich die Begründung der Motionäre lese - ich zitiere: «Im Bericht und Antrag, welcher zu erstellen ist, sind die finanziellen Auswirkungen des Finanzbeschlusses auf alle betroffenen Schulstandorte umfassend darzulegen, das heisst, Investitionskosten, Folgekosten, Mieteinsparungen etc. Damit hat der Landtag die Möglichkeit, auf der Grundlage der Debatte vom 21. März über einen neuen Projekt- und damit Kostenrahmen zu bestimmen. Gleichzeitig untersteht der neue Finanzbeschluss dem Referendum, womit die Volksrechte gewahrt sind». Ja so gut, so recht, aber warum wehrt man sich dagegen so vehement, dass das in den Antrag hineinkommt? Und das ist ja die Intention des Abg. Werner Kranz. Warum wehrt man sich jetzt so? In der Begründung sagt man genau das Gleiche: Warum wehren Sie sich so, dass das in den Beschluss hineinkommt? Weil, wenn das nur ein kleines Aufträglein am Rande ist, in der Begründung aufgeführt, dann habe ich ein schlechtes Gefühl. Aber warum wehren Sie sich so vehement, dass man das in den Beschluss hineinnimmt? Und das ist ja die Intention des Abg. Werner Kranz. Ob das die richtige Art und Weise ist, das kann ich nicht beurteilen, aber dann bitte setzen Sie sich zusammen und finden Sie eine Lösung. Dann wäre wahrscheinlich allen gedient. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Die Volksrechte wurden jetzt mehrmals ins Feld geführt und da vertrete ich die Ansicht, bei CHF 56 Mio. wollte auch niemand ein Referendum ergreifen, aus welchen Gründen auch immer. Wieso sollte man nun bei einer reduzierten Lösung das Referendum ergreifen wollen? Eine solche Aktion hatten wir schon bei der Gemeinde Vaduz betreffend den Verwaltungsbau. Da war ein sehr, sehr, sehr spätes Referendum anscheinend noch möglich. Beim Land ist dies zum Glück nicht möglich. Wie gesagt, die Volksrechte waren damals gewahrt und diese wurden nicht genutzt.
Die Frage stellt sich für mich nicht zwischen Gymnasium und SZU II. Die Gretchenfrage ist schon eher St. Elisabeth oder SZU II. Und da haben wir einfach das Problem, das SZU II ist ein Verpflichtungskredit und das St. Elisabeth ist eine Mietlösung. Und das wurde jetzt auch bereits mehrmals erwähnt: Kredite können mittels Volksentscheidung beurteilt werden, Mietlösungen nicht. Da müssen wir sicherlich über die Bücher gehen, wenn wir die Volksrechte hochhalten wollen. Es kann doch nicht sein, dass man über Verpflichtungskredite abstimmen kann, aber über Mietlösungen nicht. Da sollten wir, wie es der Abg. Johannes Kaiser bereits ausgeführt hat, mitunter das Finanzhaushaltsgesetz entsprechend anpassen.
Dann zur Ankündigung des Abg. Peter Hilti, dass er im nächsten Landtag eine Motion im Sinne des Abg. Werner Kranz einbringen werde. Ich denke mir auch, das ist ein guter Vorschlag. Wenn man schon dieses gesamte Paket möchte, wäre das sicherlich ein Vorschlag zur Güte und da verstehe ich jetzt auch den Abg. Pepo Frick nicht ganz. Er sagt, er wünsche sich hier eine Einigung zwischen den Interpellanten und den Motionären. Ich denke mir, genau diese zusätzliche Motion dürfte ein Lösungsansatz sein, der in die Zukunft weist, dass man dann dieses Gesamtpaket hat. Und wie gesagt, bei diesem Gesamtpaket ist für mich nicht das Gymnasium, für mich ist das St. Elisabeth zentral, also diese Mietlösung.
Die Motion werde ich unterstützen, da ich persönlich einfach nicht bereit bin, die politischen Fehler anderer auszubügeln. Und wer hier Recht bekommen wird, das wird dann die Zukunft weisen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef. Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich möchte vorwegschicken, dass ich heute keine politischen Argumente vortragen werde. Ich glaube, diese haben wir zur Genüge ausgetauscht. Sie kennen die Position der Regierung. Sie hat das auch mehrfach in ihren Berichten dargelegt. Sie hat die bildungspolitischen Argumente dargelegt, aber auch die finanzpolitischen und andere Argumente. Ich möchte heute die rechtlichen Argumente darlegen. Der Abg. Christian Batliner hat mich ja auch mehrfach aufgefordert. Es gibt einem leider immer wieder nur die Gelegenheit, nach Endlosschlaufen dann in die Diskussion auch mit einbezogen zu werden.
Zu den Sanierungen: Ich möchte zunächst da ein bisschen Klarheit schaffen. Es wurden die Sanierungen beim Schulzentrum Mühleholz erwähnt: 17./18. Sanierung. Nicht alle haben Sie beschlossen. Das waren schon frühere Landtage. Aber alle haben sie mitbestimmt über das Budget. Jedes Jahr wurde das transparent dargelegt. Das sind werterhaltende Aufwendungen, die sind finanzhaushaltsrechtlich klar, an bestehender nicht neuer Infrastruktur. Das sind gebundene Ausgaben. Und dass sich da Leute, die in der Finanzkommission sitzen, nicht auskennen, das verwundert mich in der heutigen Debatte schon.
Der Landtag hat darüber befunden. Der Landtag muss da überhaupt nicht eingreifen, wie auch bei den Mietaufwendungen. Das sind auch budgetäre Kosten. Wenn Sie sagen, wir geben zu viel an Mietaufwendungen aus, dann kürzen Sie den Posten im Herbst im Budget und wir müssen neue Verträge aushandeln. Sie haben die Hebel. Diese Diskussion stösst nun wirklich absolut in eine leere Luftblase hinein. Also das verstehe ich auch nicht.
Dann komme ich zum Thema Schulzentrum II Unterland - Verpflichtungskredit: Ausgangslage, Faktum ist: Die Regierung hat im Jahr 2008 dem Landtag damals ein konkretes Projekt vorgelegt. Dieser Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 56 Mio. hat dann eine Mehrheit im Landtag gefunden. Die Regierung ist über die Bücher gegangen, hat die Argumente noch einmal abgewägt. Finanzbeschlüsse haben keine zeitliche Limite, ausser es ist in den Finanzbeschlüssen so drin, dass innerhalb von fünf Jahren dieser Finanzbeschluss gilt und danach gilt er nicht mehr. Ansonsten ist der Finanzbeschluss praktisch auf längere Zeit in der Umsetzung möglich. Die Regierung hat deshalb gesagt, wir halten am bestehenden Projekt fest, nur aktuell, bildungspolitisch, finanzpolitisch nicht vertretbar, wir evaluieren aber die Lage in fünf Jahren wieder. Wir wollten am bestehenden Verpflichtungskredit deshalb festhalten. Deshalb haben wir das ja auch so beschlossen, und dann hat der Landtag die entsprechende Diskussion aufgenommen. Der Landtag selbst hat nun eine neue Variante, ein neues Projekt in Vorschlag gebracht und damit wollen Sie unter dem alten Bericht und Antrag 2008 ein neues Projekt realisieren. Und da, glaube ich und bin ich ziemlich sicher, und das werden wir rechtlich prüfen lassen müssen, weil wir uns da auch nicht in eine Situation manövrieren wollen, dass man uns dann Handeln vorwirft, das wir nicht tun dürfen. Man hat heute auch den Eindruck gewinnen können, dass der ursprüngliche Bericht und Antrag einfach als Hülle herhalten muss, um ein neues Projekt realisieren zu wollen und unter dem Deckmäntelchen, ja wir redimensionieren von 54 und dann habe ich ja Zahlen gehört, einmal waren es dann 50, dann 45, dann habe ich 40 gelesen, alles soll möglich sein, so ein bisschen bazarmässig.
Ich habe es gehört und da teile ich die Auffassung des Abg. Christian Batliner: Da gibt es staatsrechtliche Bedenken, erhebliche staatsrechtliche Bedenken. Und wenn ein Abgeordneter oder zwei oder mehrere sagen: Ja, da gibt es Bedenken, selbst aus dem Parlament heraus, ist unser Handeln richtig? Ich habe sogar von Rechtswidrigkeit gehört, dann ist es die Aufgabe der Regierung, dieses Handeln zu überprüfen. Und das werden wir überprüfen lassen, wie dieser Beschluss des Landtages vom März eben behandelt werden kann.
Dann zum zweiten Themenkomplex, in einen Finanzbeschluss ein Gesamtpaket hineinzuinterpretieren oder ein solches vorzuschlagen: Da gibt es eine weitere, rechtliche Baustelle, die sich da auftut. Das ist die Frage des Grundsatzes der Einheit der Materie. Das ist ein Verfassungsgrundsatz, den man nicht einfach so per Landtagsbeschluss und eine zweistündige Debatte aushebeln kann, sondern das wird man prüfen lassen müssen, ob da allenfalls ein weiterer Verstoss vorliegen könnte - ja oder nein. Das ist eine rein rechtliche Frage, die wir hier dann eben auch ansehen müssen und die Sie allenfalls auch vermeiden können. Sollte das dann doch möglich sein, hat der Abg. Christian Batliner ja auch darauf hingewiesen, dass auch ein Teilreferendum gegen einen Finanzbeschluss möglich ist. Insgesamt befinden Sie sich in einer Situation, aus der Sie nur selber wieder herauskommen können - und meines Erachtens nur auf einem sauberen Weg. Und der saubere Weg ist, indem man sich eines parlamentarischen Mittels bedient, das aus dieser Situation herausführt. Und ich glaube, eines steht heute zur Debatte und steht dann auch zur Abstimmung bereit. Das sind die rechtlichen Ausführungen seitens der Regierung. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte noch zu zwei Themen bautechnischer Natur Stellung nehmen, die jetzt in der Debatte immer wieder aufgeworfen worden sind. Es wurden von verschiedenen Votanten Vorwürfe geäussert, dass das Land Liechtenstein Prunkbauten baue. Und hier möchte ich doch zum Schutz der involvierten Mitarbeiter und der zuständigen Stellen auch einmal in aller Öffentlichkeit ausführen, dass in den letzten Jahren alle Kostenvoranschläge eingehalten worden sind und dass sich die zuständigen Stellen sehr bewusst sind, dass man mit den Mitteln sorgfältig umzugehen hat. Sie können das auch in den entsprechenden Rechenschaftsberichten nachlesen.
Wenn man sich mit dem SZU II befasst und sich den Landtagsbeschluss und die Landtagsdebatte bzw. das Projekt des Jahres 2008 vergegenwärtigt, dann wird man feststellen, wo es Kosteneinsparungspotenziale gibt. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir dazumal aufgrund einer Machbarkeitsstudie ein Projekt vorgelegt haben, welches nicht nur ein Gebäude beinhaltet hat. Es gab unter anderem Aussenanlagen, und es gab verkehrstechnische Erschliessungen, die vorzunehmen wären. Wir haben eine Parkgarage und eine Zivilschutzanlage vorgesehen, es war eine Turnhalle geplant usw. Und Sie können das relativ einfach durchrechnen. Wenn Sie die grossen Kosteneinsparungspotenziale realisieren wollen, dann werden Sie keine Parkgarage realisieren, dann werden Sie auf die Zivilschutzanlage verzichten müssen, dann werden Sie auf eine geplante Dreifachturnhalle verzichten müssen etc.
Ich möchte einfach festhalten, dass solche Machbarkeitsstudien und solche Berichte und Anträge - und das könnte ich auch anhand von anderen Bauprojekten aufzeigen - durchwegs seriös vorbereitet werden. Die zuständigen Planer beim Hochbauamt machen sich das auch nicht einfach. So werden Ihnen Mischrechnungen vorgelegt. Beim damaligen Projekt zum SZU II - und das kann man im entsprechenden Bericht und Antrag der Regierung nachlesen - hat man sechs Vergleichsobjekte aus Liechtenstein und aus der Schweiz herangezogen und man hat Ihnen hier einen Mittelwert zur Entscheidfindung vorgelegt. Es ist auch so, dass die Kostenberechnungen immer wieder von speziellen Planungsbüros, die darauf spezialisiert sind, überprüft werden. Die werden zu Rate gezogen und sind auch angehalten, die entsprechenden Kostenvorgaben zu machen.
Ausserdem: Die Kostenermittlungen, die unsere Planer vornehmen, orientieren sich an Standards. Es geht hier um die so genannten SIA-Normen. Unter anderem geht es um die SIA-Norm 416, bei welcher die Definition von Flächen und Volumen von Gebäuden und Anlagen festgehalten ist. Die sind standardisiert, die sind vorgegeben. Und wenn es bei solchen Projekten zu Kostenüberschreitungen kommt, dann hat es damit zu tun, dass sich die Benutzeranforderungen ändern bzw. dass Benutzer sagen: Wir hätten gerne diesen und diesen Standard oder das und das. Das sind höhere Anforderungen, das führt zu höheren Kosten, und anschliessend sind alle Beteiligten wieder angehalten, sich an den ursprünglichen Kostenvoranschlägen zu orientieren.
Eine weitere Bemerkung, welche ich zu den bautechnischen Ausführungen machen möchte, ist die Folgende: Ein Konnex zwischen dem Ersatzbau beim Liechtensteinischen Gymnasium und dem Schulzentrum II ist nicht zulässig. Es handelt sich hier um komplett unterschiedliche Ausgangslagen. Wenn Sie sich erinnern, dann hat der so genannte Ersatzbau beim G-Trakt den Hintergrund, dass dort Raumbedarf benötigt wird. Das hat die Abg. Doris Frommelt auch bereits ausgeführt. Und die in der Debatte angesprochenen Sanierungsmassnahmen beziehen sich auf die anderen Gebäulichkeiten beim Gymnasium. Das ist ein dauerhafter Prozess. Der Regierungschef hat ja hierzu bereits ergänzt, dass das in den entsprechenden Budgets des Landes auch immer wieder ausgewiesen wird. So, wie wir das übrigens bei allen Kulturbauten, Verwaltungsbauten und Schulbauten machen. Aber es ist ja auch noch eine Interpellation zu behandeln. Die Interpellation wird unter anderem auch Fragen zu den entsprechenden Kostenermittlungsfaktoren stellen und wir werden das dort dann auch noch einmal ausführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte an dem anschliessen, was meine beiden Vorredner ausgeführt haben, und es wurde auch immer wieder die Seriosität der Regierung in Frage gestellt in Fragen der Schulbauten. Ich kann Ihnen nur nochmals versichern, diese Schulbautendiskussion hat einen jahrelangen Prozess hinter sich. Das wurde mit Experten diskutiert, im Schulamt, im Hochbauamt. Das wissen Sie auch. Und da waren wir immer, nicht nur seriös, wir waren auch transparent. Sie haben in jedem Hochbautenbericht immer dargelegt bekommen, was bei den Schulbauten geplant ist und was nicht, wo Unterhaltsarbeiten, werterhaltende Arbeiten geplant sind, wo Investitionen geplant sind. Und Sie führen hier heute eine Diskussion, ich frage mich einfach und ich hoffe, dass Sie wirklich noch wissen, was Sie tun. Und ich hätte mir auch gewünscht und das sage ich auch, ich hätte mir auch gewünscht, Sie hätten die Meinungsäusserungsfreiheit beim vorhergehenden Traktandum stärker ausgenützt oder mindestens im gleichen Masse, wie Sie das hier jetzt bei diesem Traktandum tun.
Es wurde auch die Frage gestellt: Welche Vorgaben hat nun die Regierung? Und ich glaube, der damalige Beschluss vom März-Landtag hat klar aufgezeigt, dass auf der Basis des bereits bewilligten Verpflichtungskredites gemäss Bericht und Antrag Nr. 106/2008 die Arbeiten weiterzuführen sind. Und die einzige Vorgabe, die darin steckt, ist, die Führung von drei Parallelklassen soll als Konzept zugrunde gelegt sein und das ursprüngliche Projekt des SZU II hat eben vier Parallelklassen als Grundlage zum Konzept. Und jetzt stellt sich natürlich schon die Frage: Wollen Sie noch Zivilschutzräume? Wollen Sie noch eine Dreifachturnhalle? Wollen Sie noch diese Parkierungsanlage, wie sie im ehemaligen Projekt vorgesehen ist oder nicht? Und wenn man einen Beschluss nimmt - das habe ich auch bereits im letzten Landtag ausgeführt - wenn man ein Kreditvolumen von CHF 50 Mio. zugrunde legt, dann hat das SZU II eine Mehrbelastung der Laufenden Rechnung von CHF 4,5 Mio. zur Konsequenz und zur Folge. Wenn man in diesem Beschluss - und das haben Sie ja beschlossen, das ist ja Fakt, an das halten wir uns - da wird gleichzeitig die Realschule in Schaan im Kloster St. Elisabeth aufgelöst und dann fallen CHF 740'000 an laufenden Unterhaltskosten und Mietkosten weg, und dann sind wir etwa bei einer Nettomehrbelastung von CHF 3,5 Mio.
Und hier möchte ich auch den Abg. Johannes Kaiser bitten, bei der Wahrheit und exakt zu bleiben. Wir reden nicht von CHF 800'000 jährlich beim Kloster St. Elisabeth, sondern eben von CHF 230'000 Betriebskosten und CHF 510'000 derzeitigen Mietkosten. Und das sind dann CHF 740'000. Und ich verwehre mich auch nochmals, das habe ich bereits mehrmals gesagt, aber das gehört zum Sport und das gehört zur Art und Weise des Abg. Johannes Kaiser, dass er mich hier immer wieder persönlich angreift. Das hat er über die letzten Monate und Wochen immer wieder gemacht, das wird er auch in Zukunft tun, das ist auch sein gutes Recht und das soll er auch tun, aber ich möchte nur nochmals festhalten: Hinter dem Rücken gespielt hat die Regierung in keiner Art und Weise - das möchte ich nochmals festhalten. Wir haben in allen Berichten, die Sie gefordert haben und auch in den Berichten, die Sie nicht gefordert haben, die wir nämlich turnusgemäss vorlegen, haben wir immer alle Fakten auf den Tisch gelegt. Und ich finde es mittlerweile amüsant, dass Sie mir sogar unterstellen und die Fähigkeit zusprechen, dass die Regierung unter meiner Führung Beschlüsse gefasst hat. Das freut mich, dass Sie das so sehen, dass ich offensichtlich die Führung in der Regierung innehabe. Ich kann Ihnen versichern, das ist bei Weitem nicht so. Wir haben nämlich einen führungsstarken und guten Regierungschef. Da gibt es keinen Grund, daran etwas zu ändern.
Und bei allen Ihren Diskussionen, die Sie hier führen, möchte ich einfach auch noch einen Punkt anfügen: Bitte achten Sie auch darauf bei allen parlamentarischen Vorstössen, die Sie machen, dass irgendwo die Handlungsfähigkeit noch weiterhin gewährleistet ist. Weil, wenn wir diese Diskussionen hier immer wieder im Kreis führen - ich glaube, die Abg. Marlies Amann-Marxer hat es gesagt - es geht ja darum, dass man etwas realisiert und dass wir nicht nur dauernd debattieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Den Kommentar bezüglich der Diskussion zu Traktandum 1a verstehe ich nicht ganz. Also ich weiss nicht, wäre es der Regierung lieber, dass wir hier eine Grundsatzdebatte über die Verfassung führen? Ich denke einfach, das ist im Moment nicht unbedingt das grösste Thema, aber dazu kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich glaube, es wurde alles gesagt. Aber wenn die Regierung hier wünscht, dass der Landtag einfach länger darüber debattiert, dann formulieren Sie das vorab, dann kann man sich das überlegen.
Zu den Ausführungen des Bauministers: Da gebe ich Ihnen Recht und das möchte ich auch betonen. Es steht hier nicht der Vorwurf im Raum, dass die Verwaltung Prunkbauten baut. Der Vorwurf geht an den Landtag und auch an die Regierung. Ich würde es nicht einmal als Vorwurf formulieren, sondern in der Vergangenheit hat man das so bestellt. Wir haben das so in Auftrag gegeben und die Verwaltung hat das so aufgeführt. Das ist ganz normal. Was jetzt einfach der Landtag mehrfach betont hat, ist: Wir können so nicht weitermachen. Der Landtag hat in seiner Rolle meines Erachtens das klare Signal gegeben: Wir wollen bei künftigen Bauten kosteneffizientere Gebäude haben. Die verschiedenen Diskussionen haben aufgezeigt, dass der Landtag der Meinung ist, dass es diesbezüglich Potenzial hat. Wenn jetzt die Verwaltung diesen Auftrag nicht bekommt, dann kann sie dieses auch nicht lösen. Das heisst, die Erwartung des Landtags ist, dass die Regierung diesen Auftrag so aufnimmt und sieht, was da drinliegt. Ob das jetzt über die Dreifachturnhalle oder den Zivilschutzraum oder was auch immer gehen soll, das ist meines Erachtens eine exekutive Aufgabe. Und diesbezüglich glaube ich auch, da können Sie sicher Vorschläge machen. Ich denke, der Landtag hat einfach klar zu verstehen gegeben: Wir wollen zu besseren Preisen oder Kosten bauen. Und das muss man auch sehen. Bis vor ein paar Jahren war das kein Thema, war es auch für das Volk nicht unbedingt ein Thema. Also man hat auch dieses Gebäude hier gebaut. Ich wüsste nicht, ob wir das heute noch so bauen dürften. Ich denke einfach, die Zeit hat sich geändert und entsprechend erwartet der Landtag - so verstehe ich die Diskussion -, dass bei künftigen Ausschreibungen die Komponente Kosten eine entscheidende Rolle hat. Und jetzt ist es an der Regierung, dies in ihrer exekutiven Verantwortung wahrzunehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Besten Dank an die Regierungsbank für die Ausführungen.
Ich habe noch eine Fragen an den Regierungsrat Hugo Quaderer, der viel von Seriosität, Qualität und Transparenz gesprochen hat. Er hat am 21. März dem Landtag eine Variante A3 im Bericht und Antrag vorgelegt. Dieser Antrag wurde, so wie er beantragt wurde beim Landtag, auch beschlossen. Und der führungsstarke Regierungschef hat grosse staatsrechtliche Bedenken betreffend diesen Antrag geäussert. Was sagen Sie dazu? Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nicht unnütz verlängern, aber jetzt muss ich schon noch klarstellen: Der Abg. Büchel hat jetzt ausgeführt, der Landtag wolle kostengünstige, wirtschaftliche Bauten erstellen. Ich denke, seit ich in diesem Hohen Hause sitze, war das immer ein Thema und immer wieder ein Thema. Und die Regierung hat immer wieder in den damaligen Berichten und Anträgen versucht, Vergleiche anzustellen mit Kubikmeterpreisen, Quadratmeterpreisen usw. usf. Und dann muss man auch unterscheiden zwischen Verwaltungsbauten in klassischer Form und auch Repräsentationsbauten, wie wir hier einen haben. Das sind wesentliche Unterschiede. Ich möchte einfach nochmals klarstellen: Der damalige Landtag, wo ich auch Mitglied war, hat mit bestem Wissen und Gewissen Entscheidungen getroffen. Und das wird er auch zukünftig so tun.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Dann möchte ich den Abg. Elmar Kindle fragen: Warum kostet ein Schulgebäude in der Schweiz oder in Vorarlberg einfach zwei-/dreimal weniger? Ich mache dem Landtag keinen Vorwurf, überhaupt nicht. Es ist auch nicht so, dass man die Regierung oder die Bauverwaltung kritisiert hat. Ich habe den Eindruck, Bauminister Martin Meyer hat das ein bisschen so empfunden. Ich denke, grundsätzlich beginnt das Problem schon bei der Projektausschreibung. Ich kann den Schulstandort, wo jetzt die Realschule Vaduz untergebracht ist, hier nennen. Wer braucht eine schräge Platte? Niemand, tut mir leid. Und das kostet. Und da beginnt es einfach schon bei der Projektierung. Wer da schuld ist, weiss ich nicht. Die Kredite werden eingehalten. Aber noch einmal die Frage: Warum kostet dasselbe Schulgebäude in der benachbarten Schweiz dreimal weniger? Danke.Abg. Elmar Kindle
Herr Abg. Hilti, im kommenden Traktandum, wenn wir heute noch dazu kommen, haben wir eine Interpellation, wo diese Fragen gestellt werden. Dann werden Sie sehen, auf welcher Basis was und wie gemacht wird. Und Sie können versichert sein, ein zweites Schulzentrum Mühleholz II werden Sie in der Schweiz nirgends finden. Das ist so, das ist eine Tatsache. Aber das war auch ein Entscheid hier in diesem Hohen Haus. Man hat den Kreditrahmen gesprochen aufgrund von Schülerzahlen, Raumkubikpreisen usw. usf. Und es hat eine Mehrheit gegeben. Und man muss einfach immer Gleiches mit Gleichem vergleichen. Das ist auch schwierig. Aber die Vergleiche, das werden wir dann sehen, ob in der Schweiz oder in Österreich die gleichen Energieeffizienzgesetze gelten usw. usf. Das sind alles Themen, die die Regierung dann beantworten wird. Und dann werden Sie dann sehen, wie viel billiger oder wie viel teurer unsere Nachbarstaaten ihre Bauten errichten und mit welchen Voraussetzungen diese dann geschehen werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich glaube, die Diskussion ist erschöpft. Ich gebe das Wort noch dem Abg. Gerold Büchel und dann dem Regierungsrat Hugo Quaderer und möchte dann zur Abstimmung kommen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Besten Dank für die letzte Chance, etwas zu sagen. Ich unterstütze das Votum des Abg. Elmar Kindle. Ich will das auch nicht in Frage stellen. Es ist einfach die Vermutung da, dass bei diesem 2008-Entscheid auch basierend auf einem Budget geplant wird, das man eine ähnliche konzeptionelle Ausführung wie ein SZM II haben könnte. Wenn dem so ist, müsste da einiges an Potenzial dran sein, wenn man eben nicht ein Repräsentationsgebäude baut, sondern ein Zweckgebäude. Und ich glaube, ich habe Verständnis dafür, in der Vergangenheit wollte man repräsentative Gebäude. Und jetzt ist es einfach ein Muss, dass man in diesem speziellen Fall ein Zweckgebäude und kein repräsentatives Gebäude baut. Und ob das so ist, werden wir anhand der Interpellation erfahren, nehme ich an.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Auf die Frage des Abg. Johannes Kaiser kann ich eben schon antworten, dass es darum geht: Was sind denn letztendlich die Erwartungen? Sie haben im Landtag einen 55,6-Mio.-Kredit beschlossen. Der wird indexiert, heute wären das vielleicht CHF 58 Mio. Und jetzt gehen Sie her an der letzten Landtagssitzung und haben gesagt: Diese Schule kann man auch für CHF 40 Mio. bauen. Und fünf Tage später haben Sie dann in einem Interview gesagt: Diese Schule müsste auch für CHF 35 Mio. möglich sein. Ich weiss nicht, aufgrund welcher Erkenntnisse Sie das machen, aber mir kommt das auch ein wenig bazarmässig vor. Und ich denke, genau darum geht es doch. Darin sind diese rechtlichen Bedenken des Regierungschefs. Diese Bedenken sind auch richtig. Weil letztendlich stellt sich dann die Frage: Was kann man noch realisieren? Weil wir haben von Ihnen eine Vorgabe bekommen - und das habe ich das letzte Mal gesagt: statt vier nur drei Parallelklassen zu realisieren. Das ist die Grundlage. Und dort stellt sich dann die Frage: Wie kommen wir auf CHF 35 Mio.? Und dort müssen wir doch abklären: Ist das dann überhaupt noch im ursprünglichen Projekt realisierbar oder müsste dann eben nicht wirklich ein neuer Finanzbeschluss gefasst werden? Um diese Fragen geht es.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich melde mich zum letzten Mal: Sie haben mich, glaube ich, etwas missverstanden. Der Regierungschef und auch im Vornherein der Abg. Christian Batliner haben zu bedenken gegeben, dass der Entscheid vom 21. März des Landtags grosse Rechtsbedenken beinhalte. Der Landtag hat am 21. März 2012 nichts anderes gemacht, als in Ihrem Bericht und Antrag die Variante A3 gutgeheissen und diesem die Zustimmung gegeben. Die staatsrechtlich grossen Bedenken beziehen sie auf diesen Antrag, den sie uns - dem Landtag - vorgelegt haben. Das war meine Frage, was Sie dazu sagen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz: Ich möchte mich bei der Regierung ausdrücklich für die Ausführungen bedanken, vor allem auch in rechtlicher Hinsicht. Und ich starte vielleicht nochmals diesbezüglich einen kurzen Versuch, das dem Abg. Johannes Kaiser zu erklären.
Die rechtlichen Bedenken gehen nicht in Richtung Variante A3. Das Problem ist, dass Variante A3 auf dem bestehenden Verpflichtungskredit realisiert werden soll. Das war der Antrag und das war der Beschluss des Landtags. Und genau das ist das Problem. Und ich möchte der Regierung auch danken, dass sie ausgeführt hat, dass der Vorschlag des Abg. Werner Kranz rechtlich sehr problematisch ist. Einheit der Materie, das ist der zentrale Grundsatz. Die rechtlichen Bedenken stehen im Raum und der Regierungschef hat es auf den Punkt gebracht: Der Landtag muss nun selber einen Weg finden, wie er aus dieser Sackgasse herauskommt. Und die Motion ist dieser Weg, ob Sie mir das nun glauben wollen oder nicht. Aber nur mit der Motion bringen Sie diesen Prozess auf eine saubere Grundlage, damit man am Schluss ein konkretes Projekt hat und über dieses debattieren kann.
Ich möchte nochmals beliebt machen, dass der Landtag sich an saubere Prozesse hält und ich stelle Antrag auf namentliche Abstimmung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wird dieser Antrag unterstützt?Abg. Elmar Kindle
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann werden wir das so durchführen. Wird weiter das Wort gewünscht?
Das ist nicht der Fall.
Somit können wir abstimmen: Wie gesagt, gibt es eine namentliche Abstimmung. Ich lese nochmals vor, über was wir abstimmen. Wer die Motion betreffend einen neuen, reduzierten Finanzbeschluss für ein SZU II und die gleichzeitige Aufhebung des Finanzbeschlusses vom 16. September 2008 betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell, LGBl. 2008 Nr. 269, vom 26. April 2012 befürwortet und sich dafür ausspricht, dass diese Motion an die Regierung überwiesen wird, möge dann bitte entsprechend die Stimme abgeben. Wer dafür ist, soll mit Ja antworten, wer dagegen ist, möge mit Nein antworten. Ich gehe wieder alphabetisch vor:Abg. Marlies Amann-Marxer
Nein.Abg. Christian Batliner
Ja.Abg. Manfred Batliner
Nein.Abg. Jürgen Beck
Ja.Abg. Gisela Biedermann
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja.Abg. Gerold Büchel
Nein.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Ja.Abg. Peter Büchel
Nein.Abg. Pepo Frick
Ja.Abg. Doris Frommelt
Ja.Abg. Rainer Gopp
Nein.Abg. Diana Hilti
Ja. Abg. Peter Hilti
Ja. Abg. Johannes Kaiser
Nein.Abg. Elmar Kindle
Ja.Abg. Günther Kranz
Nein.Abg. Werner Kranz
Nein.Abg. Peter Lampert
Ja.Abg. Wendelin Lampert
Ja. Abg. Gebhard Negele
Ja. Stv. Abg. Dominik Oehri
Nein.Abg. Harry Quaderer
Ja.Abg. Thomas Vogt
Ja.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Nein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir abgestimmt. Damit hat der Landtag mit 15 Stimmen die Motion überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 2 abgeschlossen. -ooOoo-