Schulstandort- und Schulraumplanung 2015/2020 (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) (Nr. 18/2012) - Fortsetzung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren in der Behandlung der Traktanden fort und kommen zurück zum Traktandum 9: Schulstandort- und Schulraumplanung 2015/2020.
Wird hierzu weiter das Wort gewünscht?Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Wir haben bei diesem Traktandum aufgehört mit dem Votum des Abg. Gerold Büchel. Der Abg. Büchel hat dann einen Appell, vor allem an die Oberländer Abgeordneten gerichtet, sie sollen sich jetzt mit dem Unterland - sage ich jetzt mal - solidarisch erklären. Ich nehme es vorweg: Ich kann diesem Appell keine Folge leisten, aber nicht, weil ich Oberländerin bin, sondern weil es mir um die Landesinteressen geht.
Ich kann dem Projekt SZU II aus finanzpolitischen Überlegungen wenig abgewinnen und werde den Antrag der Regierung, nämlich die Variante A1, unterstützen.
Der Abg. Rainer Gopp hat am Morgen in seinem Votum ausgeführt, dass es erforderlich ist, dass der Landtag jetzt einen Entscheid fällt. Dem kann ich zustimmen. Ich hätte mir jedoch einen Entscheid des Landtags gewünscht, der auch referendumsfähig ist. Wir müssen uns bewusst sein, dass der Entscheid des Landtags gerade finanzpolitisch Konsequenzen mit sich bringt und ich hätte mir gewünscht, dass hier ein Referendum zumindest möglich gewesen wäre.
Ich bin mir bewusst, dass das nur möglich wäre, wenn man auf den Finanzbeschluss aus dem Jahr 2008 zurückkommen würde. Ich bin dann aus den Ausführungen des Abg. Gerold Büchel nicht wirklich schlau geworden, der gesagt, hier wird dann etwas reduziert und dann kommt der Finanzbeschluss dann vielleicht noch einmal. Ich glaube, hier müssen wir uns klar sein: Wir werden hier keinen neuen Finanzbeschluss zum SZU II fällen, so wie ich die Diskussionen hier verstanden habe. Deshalb bin ich dafür, dass wir das auch klar kommunizieren.
Meine Entscheidung, den Regierungsantrag zu unterstützen, hat auch nichts mit Wahlkampf zu tun, sondern das ist meine Überzeugung. Ich kann diesen Weg für ein SZU II aus finanzpolitischen Überlegungen nicht mitgehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, der Abg. Gerold Büchel hat auch mich als Oberländer aus der Reserve gelockt. Es ist nicht mein Bereich, aber ich möchte nun spontan doch noch meine Meinung zum Ausdruck bringen.
Ich bin irgendwo schon etwas überrascht, wie die Meinungen auseinander gehen, also Oberland und Unterland. Etwas salopp ausgedrückt haben wir irgendwo im Schaaner Riet doch einen kleinen Röstigraben in dieser Thematik. Aber Spass beiseite. Für mich ist in der Vorlage der Regierung ein Satz zentral: «Bildungspolitisch und aus Sicht der Schülerzahlen nicht unbedingt notwendig, sowie finanzpolitisch nicht verantwortbar». Und jetzt frage ich mich schon: Ist das Sparen im Landtag oder im Unterland schon angekommen? Im Oberland ist es angekommen, im Unterland bin ich mir noch nicht so ganz sicher. Und für mich ist das wirklich in der heutigen Zeit nicht verantwortbar, wenn wir diesen Weg gehen und ich kann das nicht unterstützen. Wie gesagt, ich bin nicht Experte, aber wenn ich die Varianten anschaue, dann tönt das überall ein bisschen wie «wäre denkbar», «müsste», «würde», «könnte». Es sind einfach viele Ausnahmen enthalten. Das ist einfach irgendwo eine Reise ins Ungewisse und bei diesen Beträgen in der heutigen Zeit finde ich das wirklich nicht verantwortbar. Ich vertraue der Regierung bei ihren Ausführungen und werde den Regierungsantrag unterstützen. Wenn eine Variante eine Mehrheit finden würde, dann müssen wir nachher überlegen, wie wir da fortfahren. Für mich gibt es dann nur eins: Das muss dann vor das Volk. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich bin doch ein bisschen ausführlicher, weil ich das Votum vorbereitet habe und eine gewisse Zeit nun verstrichen ist. Ich habe mich im November-Landtag für die Behandlung des Traktandums und den Verpflichtungskredit für den Ersatzbau des ehemaligen Internattrakts beim Schulzentrum Mühleholz eingesetzt. Dabei habe ich betont, dass dieses Bauvorhaben nicht mit anderen Schulbaufragen und Schulraumprojekten vermischt werden darf.
Heute liegt dem Landtag ein Bericht und Antrag betreffend Schulstandort- und Schulraumplanung vor. Die Regierung macht im Auftrag des Landtags detaillierte Ausführungen zu verschiedenen Varianten, speziell auch, was die Realisierung eines zweiten Unterländer Schulzentrums betrifft. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine genügend grosse Schülerzahl erreicht werden kann, um ein SZU II zu rechtfertigen. Dies ist gemäss Bericht und Antrag jedoch nur dann gegeben, wenn Schülergruppen verlegt, Schulstandorte aufgegeben und an anderen Schulstandorten Ersatzbauten usw. realisiert werden. Dies alles würde komplexe, organisatorische Herausforderungen und kaum einschätzbare finanzielle Auswirkungen bedeuten - und um die Regierung auf Seite 14 zu zitieren - es wäre bildungspolitisch und aus der Sicht der Schülerzahlen nicht unbedingt notwendig sowie finanzpolitisch nicht verantwortbar.
Bei allem Verständnis für die Unterländer Eltern und Schulkinder, die eine wohnortnahe und kleine, überschaubare Schule wünschen, kann ich dem Bau eines SZU II zum heutigen Zeitpunkt nicht zustimmen. Für die Realisierung müssten andere Schülergruppen verschoben werden, die jetzt eben über wohnortnahe und überschaubare Schulen verfügen, zum Beispiel alle Realschüler von Schaan nach Vaduz, alle Sportschüler von Schaan nach Ruggell ins SZU II - und ich betone - alle Unterländer Oberschüler ins SZU I, das heisst, auch die Ruggeller, Gampriner und Schellenberger Oberschüler nach Eschen. Sie bekämen keine wohnortnahe Schule. Andern würde sie, wie ausgeführt, weggenommen.
Eine gut funktionierende Schule, wie die seit Jahrzehnten sehr bewährte und beliebte Realschule St. Elisabeth Schaan, die bei Schülerinnen und Schülern, bei Eltern, Lehrerinnen und Lehrern ausserordentlich beliebt ist, darf, nur damit sich ein SZU II rechtfertigt, nicht aufgegeben werden. Ich bin für die Weiterführung des Moratariums für den Bau des SZU II und werde deshalb dem Antrag der Regierung zustimmen, den Finanzbeschluss für den Ersatzbau des Trakts G beim Schulzentrum Mühleholz in der nächsten April-Sitzung zu behandeln und den Standort Realschule Schaan mit Sportschule auf Mietbasis bestehen zu lassen. Danke.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Die Fast-Aufforderung des Abg. Gerold Büchel ist bei mir nicht gut angekommen. Da müssen schon andere Argumente her als nur die Solidarität. Aber keine Angst, ich liebäugle mit der Variante A3. Da braucht es Geld, das ist klar, aber es ist eine Investition in die Zukunft, ist langfristig ökonomisch und ökologisch ausgelegt. Denn wir schaffen eine bessere Rahmenbedingung für unseren einzigen Rohstoff, den wir hegen und pflegen müssen - es ist die Ausbildung.
Rein das Wort «sparen» im Zusammenhang mit Investition ist da nicht ganz glaubwürdig. Wir haben uns vor gut einem Jahr hier im Landtag darauf geeinigt, dass wir strukturell bei den laufenden Ausgaben, beim laufenden Aufwand wirklich den Sparhebel ansetzen müssen. Hier haben wir es mit einer Investition zu tun und einfach zu sagen: sparen und nicht mehr investieren, das ist mir zu einfach. Die Lösung verlangt Mobilität aller Beteiligten. Wer heute jedoch einen Mangel an Mobilität an den Tag legt, ist selber schuld. Die Unterländer haben diese Mobilität heute schon praktiziert. Jetzt müssen auch die Oberländer sich auch einmal flexibel zeigen.
Für mich gibt es zwei Bedinungen, dass ich hier und heute Ja zur Variante A3 sage:
Bedingung 1: Die angesprochene Reduzierung des Verpflichtungskredites anlässlich der Projekterarbeitung darf nicht nur Lippenbekenntnis sein. Sie muss meines Erachtens Wirklichkeit werden und massgeblich sein.
Bedingung 2: Betreffend den Ersatzbau beim Gymnasium erwarte ich, falls Variante 3 die Zustimmung des Landtags erlangt, eine deutliche Redimensionierung und einen angepassten Vorschlag für einen Verpflichtungskredit. Der Verpflichtungskredit, wie er heute vorliegt, aber nicht behandelt wird, ist im Rahmen der letzten Diskussion nicht redimensioniert worden und müsste, wenn diese A3-Lösung kommen würde, ganz sicher noch sehr stark redimensioniert werden. Diese zweite Bedingung ist seitens des Landtags noch direkt steuerbar, während meine erste Bedingung wohl schwieriger beeinflussbar ist. Beide Aussagen stellen aber in gewisser Hinsicht einen Aufruf dar, diese wichtigen Investitionen unbedingt unter dem Gesichtspunkt «Sparen» abzuwickeln.
In diesem Sinne befürworte ich die Lösung A3, weil diese nachhaltig ist und zudem weniger kosten wird als ursprünglich geplant. Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Den Appell, der im Raum steht, möchte ich nicht nur an die Obländer Abgeordneten richten, sondern insbesondere auch an die Schaaner, das sind zwar auch Oberländer. Die Schaaner, die hier im Landtag sitzen, machen mit fünf Personen einen Fünftel aus. Zusammen mit dem zuständigen Regierungsrat fast ein Viertel, die hier mitbestimmen. Also sie sind sehr stark angesprochen. Dass sich die Schaaner für die Realschule St. Elisabeth einsetzen, das ist mir auch klar. Das ist auch ihr legitimes Recht. Es gibt 73 Realschüler nach dem Bericht. Die können wählen zwischen einer Realschule St. Elisabeht oder sie können wählen zwischen der Realschule Mühleholz in Vaduz. Das ist ein riesiger Luxus. Diesen Luxus gönne ich natürlich den Schaanern. Dass sich die Schaaner dermassen einseitig für diesen Luxus einsetzen, ist schon eigenartig. Das muss ich an dieser Stelle jetzt schon einmal ganz deutlich sagen.
Zur finanziellen Situation, die immer wieder angesprochen worden ist von den Abgeordneten Harry Quaderer, Diana Hilti und vorher auch vom Abg. Christian Batliner, dass das eine teurere Variante ist - dies im Zeichen des Sparens - ist zu sagen, dass dies nicht so ist. Dies hat jetzt der Abg. Gebhard Negele ganz deutlich nochmals vor Augen geführt, dass die jetzt zum Beschluss anstehende Variante A3 letztendlich günstiger ist. Es kann doch nicht sein, dass die Miete und die Betriebskosten nicht ins Kalkül gezogen werden. Der Staat zahlt im Jahr CHF 700'000 an die Realschule St. Elisabeth nach Schaan. Und wenn man das mit nur 2% kapitalisiert, ist das ein 25-Millionen-Projekt. Insbesondere dann, wenn man die Miete so aufrechnet, kann man anderswo CHF 25 Mio. investieren. Investieren heisst nicht, dass man in der Zeit des Sparens überhaupt keinen Franken mehr - insbesondere für die Bildung - ausgeben kann. Das wäre der falsche Weg.
Dann kommt dazu, wie es der Abg. Gebhard Negele deutlich gesagt hat, dass mit dieser Variante natürlich die Erweiterungsbauten beim Mühleholz Gymnasium überdacht werden müssen. Wenn die BMS ins Unterland kommt, würde es auch dort eine günstigere Variante geben. Und zudem haben wir gesagt, dass das SZU II kostenredimensioniert wird. Das steht ja auch im Antrag drin. Also letztendlich haben wir eine günstigere Variante, als der Weg, der eine Beibehaltung des Antrages beinhalten würde. Ich möchte da schon, dass die Abgeordneten, die das finanzpolitisch angemahnt haben, einmal das richtig und ehrlich durchrechnen. Die Kluft zwischen Oberland und Unterland kann man hochhalten. Das Oberland weist bei 23'000 Einwohnern fünf Schulzentren auf, das Liechtensteiner Unterland mit 13'000 Einwohnern ein Schulzentrum. Jetzt stehen wir vor einem Meilenstein, vor einer Möglichkeit, vor einer Chance, dass man eine neue Schulstandortplanung oder eine ergänzte Schulstandortplanung vornehmen kann, die nachhaltig und zukunftsorientiert ist. So kann man doch überlegen, ob man die Realschule Schaan, die etliche Defizite hat, wirklich von neu auf saniert, baut und dann wieder jährlich CHF 700'000 hineinsteckt. Das muss man einfach einmal ehrlich anschauen und nicht einfach aus Sparwillen Argumente bringen, die nicht standhalten. Die finanzpolitische Verantwortung wird mit dieser Variante A3 wahrgenommen.
Zu meinen ersten Ausführungen: Es ist in den verschiedenen Voten klar dargelegt worden, dass eine Reduzierung des Verpflichtungskredites angestrebt wird. Es wird dann sicher auch, wie das in den Voten dargelegt wurde - das wird auch Regierungsrat Hugo Quaderer bestätigen können - einen Bericht zur neuen Situation geben. Ob nun die BMS, wie ich das ausgeführt habe, im SZU I oder II untergebracht wird, ich glaube, das kann man im Bericht noch einmal anschauen. Ich gehe jetzt aber davon aus, dass die in diesem Bericht aufgeworfenen Fragen nochmals beim Antrag A3, so wie ihn eingangs der Abg. Werner Kranz mit einer leichten Modifikation dargelegt hat, dass dort nochmals auf die einzelnen Fragen Bezug genommen wird. Und in diesem Sinne unterstütze ich natürlich den Antrag A3, welcher mit meinem Antrag identisch ist. Ich hoffe, dass hier drinnen Klarheit herrscht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Gleich zu Ihrem Votum, Herr Abg. Kaiser: Also dann ist Ihr Antrag obsolet, dann ist es der Antrag A3. Habe ich das richtig verstanden? Also der Antrag, wie er vom Abg. Werner Kranz dargelegt wurde. Dann muss ich darauf nicht mehr eingehen.
Aber etwas wurmt mich dann schon noch ein wenig. Liechtenstein ist ein Land mit 36'000 Einwohnern und 160 Quadratkilometern - das wissen Sie alle. Wir führen eine unsägliche, kleingeistige Diskussion über Ober- und Unterland. Es soll eine Kluft heraufbeschworen werden. Es wird appelliert an die Vernuft der Oberländer Abgeordneten. Ich frage Sie: Was müssen Sie sich denn beweisen oder wem müssen Sie etwas beweisen? Das lasse ich nun mal im Raum stehen. Und es ist ganz sicher nicht so, dass solche Appelle mich dazu bringen, irgendwelche Entscheidungen zu fällen und schon gar nicht, wenn in der Zeitung appelliert wird, dass die Oberländer Abgeordneten gefälligst ihre staatspolitischen Aufgaben und Verantwortungen zu tragen haben. Das ist alles andere wie vernünftig. Aber lassen wir das.
Und Sie wissen es ja schon: Und was ich mit meinen letzten Aussagen unter diesen mir bekannten Umständen gesagt habe, würde ich einem SZU II nicht zustimmen, denn diese Angaben und Aussagen, die in diesem Bericht und Antrag bzw. in dieser Schulstandort- und Schulraumplanung gemacht wurden, sind vernünftige Argumente. Damit kann ich leben und man muss nicht immer an historischen Gegebenheiten festhalten. Wenn also St. Elisabeth aufgelöst werden soll und die Schüler so verteilt werden können, dass es vernünftig ist, wir über eigenen Boden verfügen und wir schon einen Finanzbeschluss beschlossen haben, dann ist das eine vernünftige Lösung. Dazu kann ich stehen und da stehe ich als Oberländer garantiert dazu. Das muss ich einfach hier auch mal so sagen. Das hat nichts damit zu tun, ob ich nun aus dem Oberland oder aus dem Unterland komme. Das ist mir einfach eine wichtige Feststellung.
Wichtig an der ganzen Geschichte ist, dass wirklich die einzelnen Projekte genau angeschaut werden, dass keine Luxusprojekte erstellt werden, dass die einzelnen vorgeschlagenen Projekte in ihrer Dimension so ausgestaltet werden, dass sie vernünftig sind. Aber da sind wir uns einig. Und dann glaube ich auch, dass es eine Entscheidung ist, die schlussendlich auch aus finanzpolitischen Grundlagen durchaus akzeptabel ist, ganz abgesehen davon, dass es gesellschafts- und schulpolitisch sehr vernünftig ist.
Ich denke, das musste ich Ihnen auch noch sagen, damit auch diese - und ich wünsche mir das in Zukunft auch -, dass wir diese Diskussion wirklich nicht mehr führen müssen, was die Oberländer den Unterländern nicht zugestehen wollen. Dafür ist unser Land zu klein und Sie wissen es genauso gut wie ich: Liechtenstein hat ganz andere Probleme vor der Haustüre, anstatt wir uns gegenseitig irgendeine nicht existierende Minderheitspolitik vorhalten müssen. Ich glaube, wir sollten uns auf andere Aufgaben konzentrieren, weil dann stellt sich diese Frage Oberland und Unterland nicht mehr.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auch bei mir nützen Appelle, sei es als Oberländer, sei es als Schaaner, überhaupt nichts. Das geht spurlos an mir vorbei. Meine Meinung ist nämlich schon lange gemacht. Ich schliesse mich nahtlos den Ausführungen des Abg. Jürgen Beck an. Ich möchte, bevor ich zu meinen Fakten komme, wo ich hoffe, dass es neue Punkte sind, die noch nicht genannt wurden - man könnte hier alles hundertmal wiederholen, das macht die Sache nicht anders - möchte ich aber eine ganz kleine Replik an die Abg. Doris Frommelt machen.
Sie haben gesagt, dass die Oberschüler aus Schellenberg und Ruggell dann nach Eschen müssen. Ja, wo sind sie denn heute? Sie sind heute auch in Eschen. Und ich gebe Ihnen Recht, wohnortnahe Schule ist ein Thema. Aber es geht um sinnvolle Betriebsgrössen. Und was hat man eigentlich mit dieser Variante A3 vor, die die Regierung vorschlägt und hier wirklich Grundlagen liefert, auch dementsprechend agrumentieren zu können?
Die Sportschule - sind wir ehrlich - die funktioniert an jedem Standort, egal wo sie ist, genau in gleicher Weise. Das ist nicht örtlich gebunden. Die BMS, die funktioniert an jedem Standort, ist nicht örtlich gebunden. Was die BMS möchte - und ich habe auch Kenntnis, dass der Rektor - er war bei Ihnen und auch bei uns in der Fraktion - ganz klar dargelegt: Wir möchten eine Heimat - und nicht an zwei oder drei unterschiedlichen Standorten. Aber wo das ist, ob das auf der grünen Wiese oder in Eschen oder Planken ist, das spielt keine Rolle, wir möchten einfach eine Heimat. Und das ist nachvollziehbar.
Übrigens bin ich grundsätzlich der Überzeugung, dass wir, falls immer möglich in Eigentum und nicht in Mietlösungen investieren sollten. Das ist meine Überzeugung. Langfristig zahlt sich das garantiert aus. Das gilt allerdings nicht nur für Schulbauten, sondern auch für Verwaltungsbauten.
Dann noch ein anderer Gesichtspunkt, den ich heute noch nicht gehört habe: Vielleicht ist das bei einigen ein wenig verpönt, aber man muss an die Zukunft denken. Wir haben mit einem zweiten Sekundarschulgebäude im Unterland für künftige Schulentwicklungen - wir wissen doch alle nicht, was in 10 oder 15 Jahren auf uns zukommt. Ich weiss es nicht. Ich spreche nicht von morgen oder übermorgen. Aber für künftige Schulentwicklungen haben wir bessere Karten mit einem zweiten Gebäude im Unterland. Das ist Realität, das kann man nicht wegdiskutieren.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, sollte der Eventualantrag A3 der Regierung - und ich rede nur von diesem, alles abgewandelte oder A2, das kommt für mich gar nicht zur Sprache, sondern nur dieser A3, so wie er vorgeschlagen ist oder wie er vom Abg. Werner Kranz eingangs erläutert wurde - sollte dieser Antrag also eine Stimmenmehrheit erhalten, ist es zwingend erforderlich - und ich möchte einfach nochmals daran erinnern, dass der Ersatzbau beim Mühleholz I auch für das benachbarte SZM II Räume in synergetischer Nutzung mit dem LG vorsieht. Das ist zwingend notwendig. Wenn man also hier taktieren möchte und sagt, wir drücken jetzt irgendwie dieses Gebäude durch und nachher ist uns das LG egal, das geht nicht auf. Da braucht es dann schon dieses Bekenntnis. Ich werde nicht dem Antrag der Regierung folgen und das hat, wie gesagt, nichts mit Appellen zu tun. Die lassen mich - ehrlich gasagt - wirklich kalt, aber ein schöner Versuch. Ich werde nur das A3 unterstützen. Danke. Abg. Elmar Kindle
Danke, für das Wort, Herr Präsident. Wir haben riesige Probleme. Probleme, um die uns unsere Nachbarn sicher beneiden werden. Der Abg. Jürgen Beck hat es ausgeführt. Ich kann seine Wortmeldung eins zu eins unterstützen. Ich habe Mühe damit - das habe ich hier auch schon zwei-, dreimal gesagt -, wenn wir eine Diskussion führen über die Bildungslandschaft Oberland/Unterland: Ihr habt fünf Schulzentren und wir haben nur eines. Das ist in der heutigen Zeit, meine Damen und Herren, so etwas von deplatziert, da komme ich nicht mehr mit. Ich muss es hier in aller Deutlichkeit sagen. Ich habe damit riesengrosse Mühe. Das muss ich Ihnen hier offen und ehrlich sagen. Der Appell für einen schonungsvollen Umgang mit den Finanzen ist offensichtlich noch nicht bei allen angekommen. Das muss ich hier auch sagen.
Ich bin der Erste, der, wenn Grundlagen vorhanden sind, dass ein SZU II - und zwar nicht krampfhaft mit Verschieben und Herumjonglieren gesucht wird, die Schülerzahlen herbeigerufen werden, dann sage ich dazu Ja. Aber so lange diese Fakten nicht geschaffen sind und es künstlich geschehen muss, habe ich persönlich riesengrosse Mühe. Das zum ersten Punkt.
Der zweite Punkt, der zeitliche Aspekt: Wir wissen, die BMS hätte gerne Räumlichkeiten. Schauen wir das ganze einmal auf der Zeitachse an: Bis so ein Schulzentrum Unterland II steht, gehen 6 bis 8 Jahre ins Land, wenn man die ganzen Prozesse hier jetzt anschaut. Ja, was geschieht dann in diesen 6 bis 8 Jahren? Gar nichts. Alles ist so, wie es heute ist. Und wenn noch ein Referendum kommt, haben wir wieder nichts. Ich beschwöre das nicht herauf, wirklich nicht. Aber das sind einfach Sachen, die mich beschäftigen und da habe ich einfach Mühe, auch wenn man zurückschaut und sagt, man hätte Balzers nicht bauen dürfen. Ja, es ist jetzt Fakt, es ist jetzt so, wir können es nicht mehr zurückdrehen. Wir müssen nach vorne schauen und nicht immer retour und sagen: Ja, da hätte man sollen oder nicht. Das hat noch immer der Landtag beschlossen. Das muss man auch einmal sagen. Das ist nicht so, dass es einfach die Regierung war, sondern das hat auch der Landtag gemacht. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Argumentationen, die für ein zweites Schulzentrum im Unterland bei allen Verschiebungen und Auswirkungen sprechen, die auch im Oberland dann zu Tage kommen, die hat der Abg. Jürgen Beck detailliert aufgeführt. Ich schliesse mich der Argumentation an. Und betreffend die Finanzierung hat mir der Abg. Johannes Kaiser für einmal aus dem Herzen gesprochen. Auch diesen Ausführungen schliesse ich mich an und möchte nochmal darauf hinweisen, dass durch die Aufgabe des Standorts St. Elisabeth Millionen an Mietkosten eingespart werden, dass ein SZU II redimensioniert wäre, dass es nicht mit dem Betrag ausgeführt wird, der ursprünglich vom Landtag als Kredit gesprochen wurde, und dass auch das Gymnasium eine Redimensionierung in Bezug auf die Räumlichkeiten der BMS erfahren würde. Das alles spricht für die Realisierung des Schulzentrums II Unterland.
Zur Abg. Doris Frommelt, die die Wohnortsnähe angesprochen hat, möchte ich schon darauf hinweisen: Sie sagt, die Schaaner Schüler würden verschoben, also die Schaaner Realschüler hätten keine wohnortsnahe Schule mehr, wenn sie in die Realschule Vaduz, welche sich im Mühleholz befindet, verschoben würden. Ich erlaube mir doch die Bemerkung, dass Mühleholz nicht allzu weit weg ist von Schaan und der Standort Dux ja auch nicht gerade als zentrumsnah bezeichnet werden kann. Also ich denke, für die Schaaner Realschüler wird das keine grosse Umstellung sein, ob sie hinauf an den Waldrand laufen oder ob sie im Schulzentrum Mühleholz die Realschule besuchen.
Was die Sportschule anbelangt, so kommen hier ja Schüler aus dem ganzen Land zusammen und das sind nicht nur Schaaner Sportschüler. Deshalb haben die Sportschüler nie eine wohnortsnahe Schule, egal wo sie sich befindet. Ich setze mich natürlich für die Realisierung des SZU II ein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, wenn man die Diskussion hört, dann muss man annehmen, dass die angespannte Finanzlage bei uns nicht existiert. Geld fliesst noch wie Honig und CHF 50 Mio. Investition spielt keine Rolle. Was mich eigentlich schon wundert und beim Antrag der Regierung sehe ich nichts von einer Variante A3. Die Regierung hat in einem 47-seitigen Bericht und Antrag dargelegt, warum sie diesen Antrag stellt, warum sie nicht für den Antrag A3 ist. Also ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass sogar der Fraktionssprecher der VU gegen sein eigenes Regierungsmitglied ist. Aber das kann er ja erklären wem er gerne will, aber auf jeden Fall möchte ich in diesem Hohen Hause vonseiten des Fraktionssprechers Hilti kein Wort mehr hören von finanzpolitischer Überlegung, von Sparen. Sie sind nicht mehr glaubwürdig, tut mir leid. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ja, das lasse ich so stehen. Mit Ihrer Glauwürdigkeit, Herr Quaderer, das könnte man zurückgeben, aber einfach nur noch ein Wort: Ich entscheide immer im Sinne der Sache. Und wenn ich von einer Sache überzeugt bin, dann spielt mir die Partei keine Rolle. Das sollten Sie selbst am besten wissen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Harry Quaderer
Das war jetzt schon eine dürftige Replik - muss ich schon sagen. Da hätte Ihnen ein bisschen mehr einfallen dürfen. Aber wenn Sie in der Sache entscheiden, dann müssen Sie die finanzpolitischen Grundlagen doch ein wenig besser durchleuchten, aber ich lasse das im Raum so stehen. Dieser Antrag - ich sage es nochmals - kommt von Ihrem Regierungsmitglied und Sie entscheiden in der Sache, so ist das, aber für mich ist das nicht glaubwürdig. Also bitte, sparen, Sparpakete, solche Worte sind für mich heute warme Luft. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier für Fairness plädieren. Der Abg. Hilti hat ausführlich dargelegt, weshalb er für die Realisierung eines SZU II wäre. Er hat auch die finanziellen Auswirkungen dargelegt und in Erwägung gezogen. Und wenn Sie ihm nun vorwerfen, dass er nicht glaubwürdig ist, weil er einen Antrag eines Regierungsmitglieds aus derselben Partei nicht unterstützt, dann finde ich das nicht fair.
Und in Bezug auf Glaubwürdigkeit möchte ich noch daran erinnern, dass es auch hier Abgeordnete gibt - und Sie werden wissen, wen ich meine - die auch schon vor längerer Zeit gesagt haben: Ich werde nie mehr einem Kreditbeschluss zustimmen. Und dann doch, wenn es halt gegeben war, zugestimmt haben. Ich meine damit Sie selbst, Herr Abg. Quaderer.Abg. Harry Quaderer
Dann muss ich Sie korrigieren. Wenn Sie schon solche Sachen sagen, Folgendes: Ich habe gesagt, ich werde keinen Nachtragskrediten zustimmen. Aber das haben Sie ja vielleicht nicht gehört. Aber ich möchte jetzt nicht auf Details eingehen. Tatsache ist, hier wird von detaillierten Angaben, von finanziellen Auswirkungen gesprochen. Ja, wo sind die, auf welcher Seite? Können Sie mir das erklären?Abg. Marlies Amann-Marxer
Ich denke, es wurde von verschiedenen Abgeordneten hier aufgeführt, dass an zwei Orten redimensioniert werden soll und dass auch durch die Auflassung des Standortes St. Elisabeth im zweistelligen Millionenbereich Einsparungen vorgenommen werden könnten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke Ihnen für diese doch weitgehend konstruktive Diskussion. Es wurde schon viel geschrieben, es wurde schon viel geredet über das SZU II und hier sind wir in einer neuen Runde. Ich darf und will zu Beginn festhalten, dass die Regierung einen Antrag gestellt hat, dass die Regierung aber auch und hier in Folge des Auftrages des Landtages vom letzten Herbst Varianten aufgezeigt hat, wie man, wenn es der Landtag unbedingt wünscht, ein SZU II realisieren könnte.
Ich darf hier auch nochmals grundsätzlich ein paar Ausführungen und Anmerkungen machen, ich möchte aber auch nicht auf jedes Detail der Diskussion eingehen. Aber mir scheint es wichtig, auch nochmals aufzuzeigen und auch darzulegen, dass diese Schulraumplanung wirklich in einem jahrelangen Prozess entstanden ist. Und das wissen Sie auch, in diesem Zeitraum haben sich auch die Parameter verändert. Es haben sich aber auch Meinungen verändert und es haben sich auch Gewichtungen verschoben. Und ich glaube, über das haben wir heute mehrfach gesprochen: Die finanzielle Ausgangslage ist doch eine andere als vor ein paar Jahren. Das dürfen wir, glaube ich, als Ausgangslage auch so für uns mitnehmen in diese Debatte. Was mir auch wichtig ist zu betonen, ist, dass die Regierung in der Interpellationsbeantwortung, die wir im Herbst diskutiert haben, auf die Wechselwirkungen zwischen Schulkonzept und Schulgrösse, wie auch auf die unterschiedliche Gewichtungsmöglichkeiten bzw. die Sichtweise der pädagogischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Begründungen hingewiesen. Und ich möchte hier das eben deshalb erwähnen, weil auch der Abg. Werner Kranz ganz zu Beginn der Debatte darauf hingewiesen hat.
Die Regierung hat dann weiters strategische Grundsätze gefasst. Die Regierung hat ihre Verantwortung für die Setzung von Prioritäten wahrgenommen und als Schlussfolgerung die entsprechenden Beschlüsse gefasst - das wissen Sie vom Herbst mit diesem Moratorium und in der Folge mit dem Ersatzbau für den G-Trakt im Schulzentrum Mühleholz I und der Verlängerung des Mietvertrages in Schaan. Ich möchte hier zum Ausdruck bringen und will das in aller Deutlichkeit sagen, dass dies keine Stückwerkplanung ist, sondern dass das alles Hand und Fuss hat und dass das alles miteinander zusammenhängt. Nun, wenn Sie hier eine andere Bewertung vornehmen, dann akzeptiere ich das, dann habe ich das zur Kenntnis zur nehmen. Ich teile aber nicht in allen Punkten Ihre Argumentation.
Sie haben die Prioritätensetzung im November diskutiert. Und dort wurde der klare Auftrag an die Regierung erteilt, aufzuzeigen, wie man zeitnah ein SZU II planen und realisieren kann. Und das haben wir gemacht und das freut mich auch, dass hier der Landtag das anerkennt, dass das im Bericht dementsprechend auch enthalten ist.
Ich möchte nur nochmals darauf hinweisen, wenn man diesen Ablauf auch in sachlicher Art und Weise sich nochmals vor Augen führt, ich glaube, dann sind Vorwürfe mit Worten wie «Begünstigungspolitik» einfach auch klar zurückzuweisen. Die Regierung hat in verschiedenen Berichten und nicht nur in diesem Bericht, sondern im Hochbautenbericht, in der Interpellationsbeantwortung, auch im Verpflichtungskredit zum Bau des G-Traktes am Gymnasium, aber auch mit diesem Bericht die Sachlage umfassend dargelegt. Nun, wenn Sie zu einer anderen Bewertung kommen, dann habe ich das zur Kenntnis zu nehmen und zu respektieren. Ich möchte aber mit aller Deutlichkeit die Vorwürfe der Planlosigkeit und qualitativen Defizite von der Regierung zurückweisen.
Ich habe auch wieder heute Vorwürfe oder Kritik gehört, es sei eine einseitige Betrachtung der Schulstandorte, es sei eine Bevorzugung der Gemeinde Schaan. Ich kann hier Ihnen nur so viel mitgeben: Die Regierung ist sich ihrer landesweiten Verantwortung bewusst. Die Regierung hat das über Jahre hin geprüft, hat verschiedenste Varianten geprüft, hat verschiedenste Berichte auch vom Hochbauamt, vom Schulamt zur Kenntnis genommen und hier eine Abwägung vorgenommen. Die Regierung ist dann zum Ergebnis gekommen, dass momentan ein Moratorium die bessere Lösung ist, als jetzt ein SZU II zu bauen.
Ich möchte hier nochmals auf die Interpellationsbeantwortung vom letzten Herbst hinweisen. Wir haben hier strategische Grundsätze dargelegt, wie die Schulentwicklung im Allgemeinen zu sehen ist, was die politischen, gesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen sind. Und hier möchte ich auf eine Bemerkung des Abg. Johannes Kaiser hinweisen, wenn es hier um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geht. Diese sind auf Seite 17 der Interpellationsbeantwortung auch nochmals nachzulesen. Wir haben auf schulstrukturelle Aspekte hingewiesen, wir haben auf betriebsorganisatorische und pädagogische Aspekte hingewiesen, und wir haben auch Aussagen zur Anzahl der Schulstandorte in Liechtenstein gemacht. Und dann sind wir zu einem ersten Fazit gekommen, dass wir, die Regierung, davon ausgehen, dass auch langfristig - und das ist eine neutrale Betrachtung - fünf Standorte in Liechtenstein ausreichend sein sollen.
Wir haben dann aber auch weitere Kriterien geprüft, nämlich die Frage des separaten Untergymnasiums im Unterland, die Frage der langfristigen Unterbringung der BMS, und auch die finanzpolitischen Argumente abgewogen und sind zu unserem Endfazit gekommen: Das können Sie auf Seite 26 der Interpellationsbeantwortung nachlesen, dass wir derzeit eben ein Moratorium bevorzugen. Darin sind auch die gesellschaftspolitischen Überlegungen mit eingeflossen. Die haben aber in der Gesamtabwägung aller Argumente nicht die Überhand gewonnen. Das zur Ausgangslage und auch zum bisherigen Vorgehen.
Ich möchte und darf noch auf den einen oder anderen Aspekt eingehen, nämlich zur Frage, warum die Universität beispielsweise nicht in die Standort- und in die Planungsschulbautenfrage mit einbezogen worden ist: Wir haben das klar getrennt. Wir haben aber auch Schulamt und Hochbauamt Auftrag erteilt, weil wir von Ihnen auch den Auftrag erhalten haben, bis im Herbst einen Bericht zur Universität vorzu-legen. Dort sind auch Abklärungen im Gange, wie die räumliche Ausgestaltung der Universität mittel- bis langfristig aussehen könnte. Dort laufen die entsprechenden Abklärungen.
Zur Frage der finanziellen Aufwendungen: Hier wurden auch Fragen gestellt, wie es mit den Investitionen aussieht. Wir haben das ja auch versucht im Bericht der Regierung darzulegen, indem wir auch ein Kapitel «finanzielle Konsequenzen» eingefügt haben. Wir haben dabei auch versucht, das nochmals ausrechnen zu lassen, damit wir wirklich wissen, von was wir sprechen. Und ich möchte Ihnen hier einfach einmal am Beispiel einer Investitionssumme von CHF 50 Mio. - aber nehmen Sie diese CHF 50 Mio. jetzt nicht so, dass wir sagen: Wir bauen, wenn Sie das beschliessen, das SZU II für CHF 50 Mio. Aber Sie müssen - und das sind die Erfahrungswerte, die uns vom Hochbauamt geliefert werden - Sie müssen für den Betrieb 2% rechnen, Sie müssen für die Instandhaltung 1,5% rechnen und für die Instandsetzung 2,5%. Sie müssen auch die Abschreibung mit einberechnen mit 2,5% und dann kommen wir auf jährliche Kosten von CHF 4,25 Mio. Und da sind wir dann bei den laufenden Kosten, Herr Abg. Gebhard Negele. Das sind dann die laufenden Kosten, die Investitionen in dieser Grössenordnung nach sich ziehen. Wenn wir dann die heute laufenden Kosten von CHF 740'00 für die Realschule Schaan am Standort Kloster abziehen, dann kommen wir netto etwa auf CHF 3,5 Mio., die dann netto neu über die Laufende Rechnung aufzubringen wären. Das einfach zur Illustration, damit wir auch wissen, über was wir sprechen.
Es ist auch richtig, dass die CHF 510'000, die heute für die Miete am Kloster St. Elisabeth aufgewendet werden, dass diese - ich habe es jetzt einfach mit 2,5% kapitalisiert -, dass das eine Kapitalsumme von etwa CHF 20 Mio. wären. Nun müsste man dann natürlich auch die Investition mit einberechnen. Wenn man nämlich diese Millionen investiert, hat das ja zur Folge, dass es einen Ertragsausfall gibt für das Land Liechtenstein. Und wenn man das dann wieder mit 2,5% Verzinsung rechnet, sind das dann auch wieder etwa CHF 1,25 Mio. Ertragsausfall pro Jahr. Einfach, dass man das auch mit einbezieht und mit einberechnet, weil die Regierung hier schon sehr genaue Überlegungen angestellt hat.
Ich will auch zu bedenken geben, dass Erweiterungsbauten beim Liechtensteinischen Gymnasium, wenn man die redimensionieren will, dass das schon ein hehres Ziel ist. Aber wir haben ja hier ein Raumprogramm errechnet, also zusammen auch mit der Schule, und dieses Raumprogramm hat eine gewisse Grösse. Das ist richtig, dieses Raumprogramm beinhaltet die BMS. Und diese BMS, wenn der Landtag die Variante A3 beschliesst, würde ins Unterland langfristig verlagert werdern. Und das hätte zur Folge, dass man etwa 400 Quadratmeter, die jetzt geplant sind für die BMS im Erweiterungsbau im G-Trakt für das Gymnasium, dass diese einmal grundsätzlich wegfallen. Wir haben es auch, glaube ich, ausgerechnet. Das wären etwa CHF 3 Mio. Einsparungen. Das sind aber erste grobe Schätzungen. Die sind sicherlich mit dem Faktor plus/minus 10% oder 15% behaftet, man müsste die sicherlich mit dieser Vorsicht geniessen.
Und dann stellt sich aber die Frage bei der Auflösung des Standortes Kloster St. Elisabeth/Realschule Schaan. Das werden etwa 70 bis 75 Schülerinnen und Schüler sein. Die brauchen zusätzlichen Raum am Standort Mühleholz. Und dann ist einfach die Frage: Wie bringen wir die unter? Und da ist eine Überlegung, die ist im Regierungsbericht drin, dass man die für die BMS wegfallenden Räumlichkeiten, diese 370 Quadratmeter, der Realschule Vaduz zur Verfügung stellen würde. Das ist praktisch, was die beanspruchten Nettoflächen anbelangt, ungefähr eine Eins-zu-eins-Rechnung. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass wir eine möglichst realitätsnahe Diskussion führen, auch wenn es dann darum geht, das SZU II zu redimensionieren. Wir haben das versucht zum Ausdruck zu bringen. Die Planung ursprünglich aus dem Bericht und Antrag aus dem Jahr 2008 war auf der Grundlage von 16 Klassenzimmern. Und dann haben wir jetzt hier im Bericht vorgeschlagen, dass man das auf 12 Klassenzimmer reduzieren könnte, dass das ausreichend sein könnte und dass dann eben, ich glaube, in der Grössenordnung von etwa CHF 5,5 Mio. oder CHF 6 Mio. hier auch nochmals gespart werden kann.
Wenn es weitere Einsparungen benötigt, dann denke ich, müsste man über das Raumprogramm hier ansetzen. Aber dann kommen wir einfach auch wieder zur Frage der richtigen Grösse einer zukünftigen Schule. Weil eine neue Schule zu klein zu bauen, das finde ich persönlich nicht richtig und nicht zukunftsorientiert. Eine Schule muss so gebaut werden, dass sie auch Entwicklungsperspektiven hat, wenn beispielsweise neue, auch schulpolitische, schulgesetzliche Perspektiven vorhanden sein sollten oder eine neue schulgesetzliche Ausgangslage eintritt.
Zusammengefasst habe ich nochmals versucht darzulegen, weshalb die Regierung hier nochmals das Moratorium zur Beschlussfassung beantragt, weil aus Sicht der Regierung es derzeit der richtigere Weg ist. Die Regierung hat auch damit zum Ausdruck gebracht, dass das nicht ein definitives Nein zum SZU II ist, sondern - und das haben wir aber schon im Herbst diskutiert -, dass das erlauben würde, in vier oder in fünf Jahren die Situation neu zu beurteilen.
Ich möchte noch einen Satz erwähnen: Wenn Sie zum Schluss kommen, dass diese Variante A3 weiter verfolgt oder umgesetzt werden soll, dass vielleicht nicht jedes Detail letztendlich dann vom Landtag vorgegeben wird, sondern dass, wie es der Abg. Gerold Büchel gesagt hat, dass Sie die Leitplanken beschliessen und dass dann diese Leitplanken im Rahmen der Detailplanung umgesetzt werden. Und ich sehe auch die Möglichkeit, dass, wenn Sie das beschliessen sollten, die Regierung Sie dann beim nächsten Hochbautenbericht umfassend über den Planungsstand generell informieren könnte, damit Sie dann auch wissen, wie der konkrete Umsetzungsstand ist. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen. Der Herr Regierungschef wünscht noch das Wort.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich zu zwei Punkten äussern, die ich bereits in der Debatte am 23. November 2011 eingebracht habe.
Zunächst zu meiner grundsätzlichen Haltung, die sich seit damals nicht geändert hat. Ich habe damals ausgeführt - ich zitiere: «Heute brauchen wir ihn, das heisst, den neuen Schulstandort, bildungspolitisch nicht. Er ist somit nicht notwendig, finanzpolitisch nicht tragbar. Als einziges politisches Argument bleibt übrig Oberland und Unterland». Das waren meine Worte. Ich habe heute nichts anderes gehört und in diesen drei Monaten hat sich überhaupt an dieser Ausgangslage nichts geändert. Im Gegenteil, ich glaube, wir sehen mit noch mehr Deutlichkeit, was mögliche finanzielle Engagements in diesem Land betrifft und was nicht. Ich glaube, das ist die neue Ausgangslage. Im Gegenteil, bildungspolitisch, finanzpolitisch eher noch verschärft.
Das, was Regierungsrat Quaderer ausgeführt hat - und ich bin ja als Unterländer und Ruggeller ziemlich unverdächtig in dieser Angelegenheit -,wenn man dieses Argument auch noch gewichten möchte, müsste ich eine andere Haltung einnehmen, ich habe eine Haltung für das ganze Land einzunehmen - Regierungsrat Hugo Quaderer hat darauf hingewiesen, dass dann für das ganze Land zusätzliche laufende Aufwendungen insgesamt von CHF 5 Mio. auf den Staatshaushalt zukommen, wenn Sie diese Variante 3 der Regierung weitergeben.
Ich habe eine zweite grundsätzliche Haltung das letzte Mal bereits dokumentiert. Ich habe gesagt: Grosse Investitionsprojekte sollten wir in Zukunft dem Volk vorlegen. Das sollte die Lehre aus der Spitaldiskussion sein. Mir wurde damals zugestimmt von mehreren Votanten, die sich heute auch zu Wort gemeldet haben, auch von Unterländer Votanten und Votantinnen. Die wissen sehr genau, wen ich damit meine. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, Herr Regierungsrat. Ich möchte nur zu den laufenden Kosten etwas sagen: Wenn Sie natürlich die Abschreibung mit in diesem Thema auflisten, dann wird die Summe von CHF 5 Mio. natürlich schon grösser. Da geht es einfach darum, auch die Bewertung des Gebäudes runterzuschreiben. Das ist ja nicht das Geld, dass Sie dann aus der Hosentasche nehmen müssen und im gleichen Atemzug ausgeben. Also das muss man dann schon noch differenzieren, wenn man das auch noch in die laufenden Kosten einberechnet. Das zu dieser Thematik.
Und dass wir beim Standort Realschule Schaan dahingehend sagen, wenn wir da CHF 20 Mio. indirekt durch die Miete investieren, dass das eine Sparaktion ist, das können Sie einfach auch nicht so stehen lassen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wenn andere Investitionen vornehmen für jemanden anders, in diesem Falle das Kloster für das Land und wir die gleiche Miete bezahlen in besseren Räumlichkeiten, so glaube ich, ist das für jeden der Zuhörerinnen und Zuhörer heute am TV ziemlich einfach nachvollziehbar, wie das ausschaut. Und Abschreibungen gehören nun mal in die Erfolgsrechnung. Wenn wir die alle rausnehmen, dann sind wir auch in der Zukunft eventuell sogar noch leicht positiv in der Landesrechnung, aber Abschreibungen gehören nun mal in jede Unternehmensrechnung hinein. Das wissen Sie am besten. Sie sind ja in diesem Metier auch zu Hause. Und deshalb werden auf Sie - und das ist einfach um den Transparenzwillen darzustellen - laufende neue Aufwendungen von CHF 5 Mio. zukommen und das wird irgendwo wieder im Sanierungsziel zum Ausdruck kommen müssen. Vielleicht lohnt es sich in Zukunft, eine Spartenrechnung zu führen, wer mit welchen Vorschlägen wohin gegangen ist und wer welche zusätzlichen Aufwendungen gemacht hat. Dann muss man der Bevölkerung dann auch mal reinen Wein einschenken, wer welche politischen Bemühungen an den Tag gelegt hat - Regierung, Landtag auf der einen und auf der anderen Seite.
Das ist einfach Realität und ich habe anlässlich der Budgetdebatte schon einen Vorschlag gebracht, wenn neue Ausgaben in einer gewissen Höhe beschlossen werden, dann sollten auch der Landtag und diejenigen, die diese beschliessen wollen, eine Gegenfinanzierung vorschlagen müssen. Ansonsten ist einfach die Aufgabe wieder Richtung Regierung verschoben. Da kann man es sich ja wirklich offensichtlich heute sehr einfach machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Nochmals zur Abschreibung: Ich gebe Ihnen da Recht, dass das in die Erfolgsrechnung hineingehört, aber dass Sie das hier nicht als Cash-Ausgabe deklarieren können.
Und der zweite Punkt ist: Ich gehe ja nicht davon aus, dass die Gebäudeinhaber jetzt gerade eine Schenkung an uns machen und diese CHF 500'000 nicht dieser Investition entspricht. Es ist dann sowieso die Frage, wie man CHF 20 Mio. investieren und die Miete beibehalten kann. Ich denke, dann war bisher die Miete nicht korrekt oder sie ist zukünftig nicht korrekt. Aber grundsätzlich, ich würde einfach in ein neues Gebäude investieren, das in unserem Eigentum ist, dass man die Gebäude- und Betriebskosten dann geringer halten könnte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte hier nur auch für das Protokoll festhalten: Wir reden beim Standort Kloster St. Elisabeth von einer Sanierungssumme in der Grössenordnung zwischen CHF 6 Mio. und CHF 8 Mio. Also wir reden nicht von CHF 20 Mio. Das ist zwar noch nicht im Detail geklärt, aber das ist etwa ungefähr die Summe. Und das haben wir auch im Bericht dargelegt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Das ist ja noch schlimmer, dass wir Miete bezahlen für CHF 20 Mio. und nur CHF 6 Mio. bis CHF 8 Mio. investiert wird. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Quaderer hat etwa vor fünf Minuten von einer realitätsnahen Diskussion gesprochen. Jetzt sind wir aber weit davon entfernt. Wenn man in der Vergangenheit Mietverträge übernommen hat, die andere Damen und Herren zu verantworten haben und allenfalls zu teuer bezahlt sind, dann lasten Sie das jetzt bitte nicht dieser Regierung an. Und wenn jetzt das Kloster CHF 6 Mio. bis CHF 8 Mio. bereit ist zu investieren und wir dann in einem besseren Gebäude den gleichen Mietzins bezahlen, so glaube ich, sind das erfolgreich und nicht schlecht geführte Verhandlungen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Herr Finanzminister, Sie sind der Experte und ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten. Aber ich denke, im Volk ist doch auch diese Haltung vorhanden und ich kann sie nachvollziehen. Eine Mietlösung ist immer teurer als Eigentum, wenn man den Boden hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke. Ja, weil Sie sich jetzt zu Wort gemeldet haben, Sie waren ja schon in der November-Landtagssitzung dafür, dass man solche Grossprojekte dem Volk vorlegt. Sie geben eine Stimmung des Volkes wieder. Dann legen wir das Geschäft dem Volk vor und das Volk soll sprechen und dann hat es die Entscheidung getroffen, demokratischer Entscheid über CHF 30 Mio. für die nächste Generation, um den Abg. Wendelin Lampert einmal wortfolgemässig zu zitieren, sollten wir nicht einfach so mir nichts dir nichts heute oder irgendwann entscheiden. Sie haben gesagt, jawohl legen wir dies vor. Das haben Sie im November schon gesagt. Ich glaube nicht, dass sich an dieser Ausgangslage etwas geändert hat. Wenn man ja das Volk spürt, dann legen wir es dem Volk vor und dann wird es eine hohe Akzeptanz haben und dann wird das Volk entsprechend sprechen. Und dann hoffen wir auf die Solidarität der Oberländer mit dem Unterland. Und dann ist es die Aufgabe jener, die heute Ja sagen, dafür zu werben, dass das so ist und dass es so richtig herauskommt, wie sie sich das wünschen. Das ist dann auch Aufgabe eines Parlaments. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich kann dieses Votum des Herrn Regierungschefs nur unterstützen. Ich habe es eingangs gesagt: Ich würde mir wirklich wünschen, dass dieser Beschluss, der finanzielle Konsequenzen hat, die nicht nur der Landtag zu tragen hat, sondern eben alle in diesem Land, dass es auch möglich wäre, dass das Volk darüber entscheidet. Ich bitte diejenigen, die einer Variante A3 zustimmen, hier sich Gedanken zu machen, wie das umgesetzt werden kann.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Der Vollständigkeit halber müsste man bei Vorlegung auch den Mietvertag des St. Elisabeth, und zwar richtig bewertet, und den G-Trakt beim LG im Gesamtpaket für die Bildung vorlegen, damit man auch über das Gesamtkonzept in dem Fall abstimmt. Aber nur einen Teil vorzulegen, wäre meines Erachtens nicht das komplette Bild.
Bezüglich dem Thema Beschluss kann man sich natürlich schon fragen, wie er früher einmal zustande gekommen ist.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich meinte, wir wollten den Landtag stärken und nicht jeden Beschluss, den der Landtag fasst, gleich vor das Volk bringen. Ich glaube, da bewegen wir uns jetzt diametral. Es gibt die Referendumsmöglichkeit und ich plädiere ganz klar dafür, dass wir den Landtag stärken mögen. Da möchte ich das Votum des Abg. Gerold Büchel natürlich unterstützen. Und die Zuhörerinnen und Zuhörer erinnern sich vielleicht auch noch an die Unterschriftensammlung vor ein paar Jahren im Liechtensteiner Unterland, die auch von Leuten unterstützt worden ist, die hier drinsitzen, und ich hoffe, dass damals die gleichen finanzpolitischen Überlegungen gemacht worden sind.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich gebe Ihnen zwar nicht gerne Recht, Herr Abg. Kaiser, aber da muss ich Ihnen jetzt vollkommen Recht geben. Mir geht es auch darum, den Landtag auch zu stärken. Ich bin der Meinung nach gewählt worden, weil mir die Wähler zutrauen, dass ich für sie in ihrem Namen Entscheidungen treffen kann - und das kann ich auch tun. Sollten wir jeden Beschluss dem Volk vorlegen, dann haben wir schweizerische Verhältnisse, dann wissen wir, wie viele Leute abstimmen gehen. Ich habe nichts dagegen, wenn das Volk darüber abstimmt, aber unsere Aufgabe definiert sich darin, dass wir den Auftrag der Wähler bekommen haben und die Wähler können uns auch etwas zutrauen. Ich weiss, dass man nicht mehr sehr viel Vertrauen in die Politik hat, aber das können wir ja verbessern. Und ich denke auch, dass wir doch mit ein wenig Selbstvertrauen auch in diesem Kreis hier sitzen können.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe jetzt grundsätzlich eine Frage: Wir haben einen Finanzbeschluss aus dem Jahre 2008 für CHF 55 Mio. und aufgrund von diesem Beschluss soll jetzt die Variante A3 gebaut werden. Kann dieser Finanzbeschluss überhaupt dem Referendum unterstehen, ja oder nein? Das ist für mich die Frage, oder sind die Herren und Damen, welche so stark für eine neue Variante plädieren, sind sie bereit, einen neuen Finanzbeschluss zu machen? Und der unterliegt natürlich einem Referendum. Und sollte es dann ein Referendum geben, gäbe es natürlich auch eine Volksabstimmung. Aber grundsätzlich sind wir hier, um Entscheidungen für das Volk zu treffen. Aber wenn wir in der momentanen Lage, wenn wir sehen, wie die angespannten Finanzverhältnisse sind, wenn wir sehen, dass eine LGT einen 50%-igen Gewinneinbruch hat, wenn wir sehen, welche Auswirkungen das auf unsere Finanzen hat, ich glaube, dann können wir nicht so leichtfertig zu CHF 50 Mio. Ja oder Nein sagen. Da wäre ich schon eher der Ansicht, da soll das Volk das letzte Wörtchen haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben natürlich Recht, über den bestehenden Kredit, den der Landtag beschlossen hat, kann das Volk nicht mehr abstimmen, weil die Referendumsfrist abgelaufen ist. Das wäre nur möglich, wenn die Regierung das nächste Mal - oder wann auch immer - einen neuen Finanzbeschluss vorlegt. Und der würde dann dem fakultativen Referendum unterstehen oder der Landtag beschliesst von sich aus, das der Volksabstimmung zu unterstellen.
Gleichzeitig aber müsste dann die Regierung den bestehenden Finanzbeschluss beantragen, dass man den zurücknimmt und für dringlich erklärt. Dass da keine Möglichkeit besteht, das wieder quasi in Kraft zu setzen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Falls die Variante 3 kommt, dann frage ich mich wirklich, ob wir das Ohr beim Volk haben. Der bestehende Finanzbeschluss stammt aus einer anderen Zeit, das waren andere Rahmenbedingungen, der Staatshaushalt stand in einer anderen Verfassung da und beim bestehenden Finanzbeschluss gab es ein klares Konzept. Hier wird von Redimensionierung usw. gesprochen. Es gibt noch verschiedene Varianten. Ich denke, es wäre unseriös, wenn die Variante 3 effektiv angenommen werden sollte, wenn das einfach auf den bestehenden Finanzbeschluss abgestellt wird. Für den Fall, dass die Variante 3 effektiv angenommen wird, stelle ich den Antrag, dass die Regierung im Sinne von Art. 6 des Geschäftsverkehrsgesetzes beauftragt wird, dem Landtag im Lichte der heutigen Debatte einen neuen Finanzbeschluss vorzulegen und dass der bestehende Finanzbeschluss aufgehoben wird. Eventuell stelle ich als Eventualantrag, dass die Regierung im Sinne von Art. 6 Geschäftsverkehrsgesetz beauftragt wird, den bestehenden Finanzbeschluss im Lichte der heutigen Debatte abzuändern und dem Landtag vorzulegen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dass man den Finanzbeschluss nicht einfach so zurücknehmen kann, weil ich sehe eher eine Abänderung vor. Und ich denke, das hat auch die Diskussion gebracht, indem man ja sagt, man will eine redimensionierte Form, also man will ja auch nicht diesen Betrag von CHF 55,6 Mio. hier sprechen und den Verpflichtungskredit in dieser Höhe beibehalten. Das war in keinem der Voten damit gemeint. Und wir können diesen Finanzbeschluss nicht in der Gesamtheit nur einfach aufheben, weil in Art. 3 haben wir beschlossen, für den Grundstückserwerb von 13'841 Quadratmetern zur Realisierung eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell wird ein Kredit von CHF 4,222 Mio. sowie ein Nachtragskredit in gleicher Höhe für das Jahr 2008 genehmigt.
Ich gehe ja davon aus, dass der Grundstückserwerb erfolgt ist und wir können damit ja den Finanzbeschluss gesamtheitlich nicht einfach zurücknehmen, sondern müssen über einen Abänderungsantrag über Art. 1 eben den behandeln und dazu müssten wir dann diesen redimensionierten Vorschlag vorliegend haben. Ich habe ja darum auch angefragt, was dann die Varianten A1, A2 und A3 an Investitionen ausmachen würden. Und ich möchte das einfach auch zurückgeben, dass das nicht unseriös ist, lieber Herr Nachbar und Kollege Abg. Batliner.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich glaube, der Landtag kann auf seinen Beschluss zurückkommen. Das Problem ist, dass der Landtag diesen Kredit, wenn man dieses Projekt auf der Basis des bestehenden Kredites realisiert, dass man ihn nicht der Volksabstimmung unterstellen kann. So ist das Problem.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich werde den Antrag des Abg. Christian Batliner unterstützen. Ich denke, die Zeiten haben sich seit 2008 geändert. Ich würde es wichtig finden, wenn die Bürger dieses Landes die Möglichkeit hätten, das Referendum zu ergreifen. Falls sie es nicht ergreifen, ist es auch in Ordnung, und falls sie es ergreifen, gibt es eine Volksabstimmung und wir werden dann sehen, wie das Ergebnis ist. Aber ich werde nicht zustimmen, dass diese Vorlage direkt einer Volksabstimmung unterstellt wird, sondern die Volksabstimmung muss meines Erachtens durch ein Referendum geschehen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich kurz halten: Wir sprechen bei diesen Vorschlägen, bei diesen Anträgen von einem Konzept, von einer Strategie. Wir reden hier nicht in erster Linie direkt von einem Verpflichtungskredit. Wenn wir über jedes Konzept, jede Strategie, die wir hier drinnen entscheiden - da bin ich beim Abg. Beck - das Volk anrufen müssten, dann braucht es uns nicht. Dann können wir uns auflösen. Das ist meine Grundhaltung. Und der Regierungsrat Quaderer hat ja ausgeführt und an uns die Bitte gesprochen, wir sollen uns nicht in den einzelnen Konzepten in Detailvorgaben verstricken, sondern das der Regierung überlassen. Also für mich hat die Regierung hier noch relativ grossen Spielraum innerhalb eines Konzeptes, egal, welches entschieden wird. Klar, wenn auf den Verpflichtungskredit zurückgekommen wird, dann ist das eines, dann kann man das machen, aber nochmals: In erster Linie sprechen wir hier mal von einem Konzept und ich würde dann befürworten, dass wir zuerst eine potenzielle Ausarbeitung haben und dann können wir das immer noch ablehnen oder zustimmen. Aber wenn dann vor das Volk, dann hätte ich gerne Varianten. Dann möchte ich nämlich über CHF 20 Mio. kapitalisierte Ausgaben bezüglich Miete auch abstimmen, obwohl das nicht üblich ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Was den Spielraum der Regierung betrifft, haben Sie natürlich Recht. Allerdings, was den Kredit betrifft, nicht. Dieser Beschluss würde ja auf der Basis des bestehenden Kredits genehmigt werden.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Jetzt einmal dahingestellt, was möglich wäre oder nicht oder was der rechtliche Weg wäre. Der 2008 Finanzbeschluss wurde genannt, seitdem haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Dann möchte ich die Regierung fragen, wieso ein Moratorium für fünf Jahre beschlossen wurde. Wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben - und ich glaube jetzt einmal nicht, dass in fünf Jahren diese komplett anders aussehen, und wenn, dann haben sich die Rahmenbedingungen nochmals geändert - dann müsste man konsequenterweise auf der Regierungsbank sagen: Kein Moratorium, sondern reinen Wein einschenken, weg mit diesem Finanzbeschluss. Das wäre dann nur konsequent.
Bezüglich «dem Volk vorlegen» habe ich es ähnlich wie Abg. Beck und weitere. Was ich inhaltlich noch sehen könnte ist die Referendumsfrist. Aber wenn etwas vorgelegt wird und dann dem Referendum unterstellt wird, sollte meines Erachtens der Mietvertrag mit St. Elisabeth, wo Fakten geschaffen werden, und der G-Trakt mit entschieden werden. Und nicht zuerst den G-Trakt bauen, den Mietvertrag unterschreiben und dann argumentieren: Ja, es ist schon gebaut - wie bei Balzers und Vaduz -, das ist jetzt mal so, wir müssen in die Zukunft schauen. Dann das Gesamtkonzept und dann ist es fair und ehrlich, und dann soll man darüber entscheiden. Nicht zuerst Fakten schaffen und nachher eigentlich keine mögliche Variante mehr zulassen. Das ist dann auch nicht mehr reiner Wein eingeschenkt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz auf das Votum des Abg. Rainer Gopp zurückkommen: Wenn man die Variante 3 anschaut, da wird beantragt: «der Landtag spricht sich auf der Basis des bereits bewilligten Verpflichtungskredites» für das Projekt aus. Also es geht jetzt nicht um eine Konzipierung. Für mich ist klar, dass, wenn die Variante 3 kommt, dass wir dann einen neuen Finanzbeschluss brauchen, der sauber erarbeitet ist und nicht auf der Basis des bisherigen Beschlusses jetzt ein neues Projekt lancieren. Um es nochmals zu sagen, geehrter Herr Nachbar: Ich würde das als nicht seriös empfinden. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage bezüglich des allenfalls zu errichtenden Mietvertrages mit dem Kloster: Seit wann besteht der derzeit bis 2015 auslaufende Mietvertrag, wie viele Jahre schon?
Und die zweite Frage: Für wie viele Jahre würde man, wenn man den Vorschlag der Regierung übernimmt, den neuen Mietvertrag abschliessen? Bestehen hierzu bereits Pläne? Denn ich denke, wenn wir vom fünfjährigen Moratorium ausgehen, müssen wir die zeitliche Abfolge sehr genau betrachten. Denn wer weiss, was in fünf Jahren erstens an der Tagesordnung ist, und zweitens, wenn dann ein Mietvertrag, der jenseits von 2015 ja abgeschlossen werden müsste, über längere Zeit bestünde, sind uns wieder die Hände gebunden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zwei Punkte erwähnen: Mein Anliegen ist, dass Sie einen referendumsfähigen Beschluss fassen. Wenn das Volk kein Referendum ergreift, haben Sie auch Recht. Dann stimmt das Volk ja zu. Sie schaffen ja immer referendumsfähige Beschlüsse. Und wenn das Volk das Referendum ergreift, dann liegt es der Volksabstimmung vor.
Das Zweite ist: Ich wurde eher indirekt angesprochen, man kann das auch offen sagen: Ich habe zu den damaligen Befürwortern gezählt. Aber für mich haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Ich habe damit auch keine Mühe. Ich sage das auch ins Mikrofon, ich sage das auch fürs Protokoll. Damit habe ich überhaupt keine Mühe. Es gehört auch meines Erachtens zum Standing eines Politikers, die Meinung ändern zu dürfen, diese zu begründen. Und dazu stehe ich auch. Damit habe ich überhaupt keine Mühe, auch nicht, im Unterland dies zu vertreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön für Ihre Ausführungen. Herr Regierungsrat Hugo Quaderer wünscht das Wort. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich wünsche nicht unbedingt das Wort, aber wenn das Plenum Fragen an die Regierung stellt, dann sollte die Regierung versuchen, diese Fragen zu beantworten. Und das versuche ich jetzt. Wie lange besteht der bestehende Mietvertrag schon? Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten, weil ich den Mietvertrag nicht vor mir habe. Ich weiss aber, der Vertrag wurde vor einigen Jahren neu verhandelt. Der Mietvertrag selbst besteht ja schon Jahrzehnte. Aber er wurde - behaften Sie mich nicht mit einer Jahreszahl - vor einigen Jahren, ich denke jetzt, vor etwa vier bis sieben Jahren wurde der Mietvertrag neu verhandelt. Er läuft jetzt noch bis 2015. Und wenn nicht gekündigt wird, ist eine automatische Verlängerung von einem Jahr immer wieder drin.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Vielleicht kann ich ein bisschen helfen: Die Kündigungsfrist St. Elisabeth ist drei Jahre und der Vertrag kann erstmals auf den 31.7.2015 gekündigt werden. Und man kann davon ausgehen, dass der Vertrag sicherlich 10 bis 15 Jahre alt ist - würde ich mal sagen. Man kann ja nicht, - wenn man in dieser Periode solche Verträge macht, dass die längerfristig gehalten werden. Aber eben, schlussendlich ist die Kündigungsfrist von drei Jahren massgebend. Und das würde heissen, am 31. Juli 2012 müsste eine Kündigung ausgesprochen werden. Ich gehe davon aus, dass, wenn man das nicht macht, dass dann eben die Verlängerung jeweils um ein Jahr erfolgt. Das müsste man dann eben auch noch prüfen. Darum habe ich in meinem Votum am Nachmittag gefragt, ob dann die Auflösung 2015 oder 2016 sein könnte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Das war eben meine Frage, ob dann vorgesehen ist nach diesem Vorschlag der Regierung, einen längerfristigen Mietvertrag wieder festzuschreiben, oder ob man das, so wie der Abg. Batliner jetzt vermutet, sich automatisch jahreweise verlängern lassen möchte, was natürlich eine ganz unsichere Planungsperspektive wäre. Deswegen meine Fragen:
- Gibt es hierzu Überlegungen, ob man sich beispielsweise für 10 Jahre festlegen will?
- Gibt es seitens des Klosters Vorgaben, Bedingungen oder Vorschläge?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, diese Überlegungen gibt es. Wir haben aber auch die Verhandlungen gestoppt seit dem Oktober-Entscheid des Landtags. Es gibt Überlegungen, dass man den Vertrag so lange verlängert, wie eben Moratorium plus ein möglicher Neubau des SZU II nach fünf Jahren dauern könnten. Das werden nochmals sechs bis sieben Jahre sein, dass das ungefähr zeitlich zusammenfällt. Das ist die Überlegung, die dahintersteckt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Auf Seite 25 steht hier, dass der Miethorizont für 10 bis 15 Jahre angedacht wird. Das heisst, hier gibt es schon eine Antwort seitens der Regierung. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Wäre das Kloster denn bereit, diese vielen Millionen zu investieren auf eine unsichere Planung hin? Wenn ich als Bauherr CHF 7 Mio. investiere, selbst wenn ich sie zur Verfügung habe, möchte ich nicht damit rechnen müssen, dass dann der Mieter nach wenigen Jahren schon wieder aussteigt. Ich denke, das muss man sich schon sehr gut überlegen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir abstimmen. Wir haben zwei Anträge vorliegen, und zwar den Antrag der Regierung und den Antrag des Abg. Werner Kranz.
Vorher gebe ich aber noch das Wort dem Abg. Harry Quaderer.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Über welche Variante wird zuerst abgestimmt?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Es gibt nur zwei Anträge, den Antrag der Regierung und den Antrag des Abg. Werner Kranz. Das andere sind nur Varianten. Es wurde kein entsprechender Antrag gestellt, über diese Varianten abzustimmen. Vorliegend haben wir zwei Anträge.
Zuerst stimmen wir über den Antrag des Abg. Werner Kranz ab. Wenn dieser Antrag nicht durchkommt, stimmen wir über den Regierungsantrag ab.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich beantrage namentliche Abstimmung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das können wir gerne machen. Dann bitte ich den Abg. Werner Kranz, seinen Antrag noch einmal zu wiederholen.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Der konkrete Wortlaut meines Antrages lautet: - Der Landtag spricht sich auf Basis des bereits bewilligten Verpflichtungskredites gemäss Bericht und Antrag Nr. 106/2008 für den Bau eines SZU II aus. Der Bau eines SZU II soll für die Führung von drei Parallelklassen konzipiert werden. Eine Reduzierung des Verpflichtungskredits hat im Rahmen der Projekterarbeitung zu erfolgen.
- Der Standort Realschule Schaan wird aufgelassen und die Sportschule in das neue Schulzentrum in Ruggell integriert.
- Die BMS wird in das Schulzentrum in Eschen integriert.
- Die Landtagsvorlage Nr. 120/2011 - Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Ersatzbau des ehemaligen Internattrakts Trakt G beim Schulzentrum Mühleholz I in Vaduz - wird auf Basis dieses Beschlusses angepasst und an einer der nächsten Landtagssitzungen behandelt. Aufgrund der Auflassung des Standortes der Realschule Schaan sind die in dieser Vorlage vorgesehenen Räumlichkeiten für die BMS im Rahmen der Projekterarbeitung für eine Nutzung durch die Realschule Vaduz, Standort Mühleholz II, umzuplanen.
Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag gehört.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Da nun zuerst über diesen Antrag abgestimmt wird, möchte ich noch festhalten: Ich habe auch zwei Anträge gestellt. Der Antrag des Abg. Werner Kranz lautet ja dahingehend, dass er sich auf Basis des bereits bewilligten Verpflichtungskredites für den Bau eines SZU II ausspricht.
Und ich stelle Antrag, dass dem Landtag ein neuer oder abgeänderter Finanzbeschluss im Sinne von Art. 6 GVG vorgelegt wird. Und das beisst sich irgendwie. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das frage ich mich jetzt auch, über welchen Antrag man zuerst abstimmen müsste. Laut Geschäftsreglement muss über den weitergehenden Antrag zuerst abgestimmt werden. Und wenn ich mir das überlege, dann ist das wahrscheinlich Ihr Antrag, weil Sie den selber formulieren und er ja einen neuen Finanzbeschluss wünscht und nicht auf dem bestehenden Finanzbeschluss aufbaut.Abg. Christian Batliner
Ich habe ja meinen Antrag nur gestellt, falls dem Regierungsantrag nicht gefolgt wird. Dann möchte ich, dass das nicht auf Basis des bestehenden Verpflichtungskredites erfolgt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann ist der Weg klar. Dann stimmen wir zuerst über den Antrag des Abg. Werner Kranz ab. Wenn dieser Antrag nicht durchkommt, dann stimmen wir über den Regierungsantrag ab. Und dann je nachdem.Abg. Christian Batliner
Und wenn der Antrag angenommen wird, dann stimmt man über meine Anträge ab.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann kommen Sie mit Ihrem Antrag, okay.
Sie haben den Antrag des Abg. Werner Kranz gehört. Es ist eine namentliche Abstimmung gewünscht.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich frage mich, ob das Vorgehen richtig ist. Weil der Antrag des Abg. Werner Kranz beinhaltet ja gerade eben keinen neuen Finanzbeschluss. Ich denke, wenn dieser Antrag eine Mehrheit erhält, dann ist der Antrag des Abg. Batliner hinfällig. Weil diejenigen, die dem Antrag des Abg. Werner Kranz zustimmen, beschliessen ja eben, keinen neuen Finanzbeschluss zu fällen.Abg. Pepo Frick
Ich glaube, jetzt gibt es Fleisch am Knochen. Ich beantrage ein Timeout. Es ist offensichtlich vielen Leuten nicht klar, was jetzt abläuft. Ich beantrage ganz offiziell ein Timeout.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann unterbreche ich die Sitzung für 30 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:10 Uhr).
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort.
Wir sind bei den vorliegenden Anträgen. Im Moment sind drei Anträge vorliegend, nämlich der Antrag der Regierung, der Antrag des Abg. Werner Kranz und der Antrag des Abg. Christian Batliner. Aufgrund der ausserordentlichen Situation haben wir ein Timeout genommen, uns mit der Geschäftsordnung beraten, mit den anwesenden Rechtsgelehrten beraten und sind zu folgendem Schluss gekommen: Aus verschiedenen Gründen, die ich jetzt nicht darlegen will oder kann, dass wir zuerst über den Antrag der Regierung abstimmen, wenn dieser Antrag keine Mehrheit findet über den Antrag des Abg. Christian Batliner, weil dieser der weitergehende Antrag ist als derjenige des Abg. Werner Kranz, und schliesslich über den Antrag des Abg. Werner Kranz. So ist das Vorgehen vorgesehen.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nur zu meinem Verständnis, damit ich das irgendwie nachvollziehen kann: Wie kann der Regierungsantrag der weitestgehende sein? Können Sie mir das erklären? Es geht ja um den weitestgehenden Antrag. Wir haben einen Regierungsantrag und der Antrag der Regierung bzw. beide sind «weiter» weg von der Regierung. Wie geht denn das vor sich?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Geschäftsordnung schreibt fest: «In der Regel wird zunächst usw. usf.». In der Regel. Das heisst, es gibt auch andere Fälle, wo man das anders handhaben kann. Das Problem hier ist, dass sich die beiden Gegenanträge eigentlich widersprechen. Darum sind wir zu diesem salomonischen Schluss gekommen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Art. 44 Abs. 1 spricht von «in der Regel». Aber es gibt ja auch noch einen Abs. 2 in der Geschäftsordnung und der sagt eigentlich klar und deutlich: «Von mehreren Anträgen gleicher Art» - kann man jetzt diskutieren - «kommen zunächst jene der einzelnen Landtagsmitglieder, dann jene der Regierung...». Also da muss man sagen, sofern diese Anträge gleicher Art sind. Und ich denke mir, es geht in etwa um die gleiche Thematik. Mir ist klar, zuerst kommt jener der Landtagsmitglieder, also vom Abg. Werner Kranz und vom Abg. Christian Batliner, dann jener der Regierung und schliesslich, falls noch solche vorhanden wären, von Kommissionsminderheiten. Aber diese Komplexität haben wir ja zum Glück nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben sich auf den Art. 30 bezogen?Abg. Wendelin Lampert
Nein, Art. 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Abs. 1, welchen Sie zitiert haben, der spricht von «in der Regel», welches Juristen des Öfteren auslegen wie sie gerade wollen. Und Abs. 2 ist relativ klar und deutlich formuliert.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da haben Sie an sich Recht.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Deutlicher geht es wohl kaum, wie dies jetzt gerade der Abg. Wendelin Lampert dargestellt hat.
Zweitens möchte ich nochmals den Antrag vom Abg. Christian Batliner hören. Meiner Ansicht nach ist es kein geschäftskonformer Antrag. Er müsste meiner Ansicht nach eine Summe enthalten.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zur Vorgehensweise: Es gibt ja drei Anträge. Der eine ist der der Regierung und der beisst sich mit den anderen beiden Anträgen auf Bau eines SZU II. Abs. 2 kommt nur zur Anwendung bei Anträgen gleicher Art. Zur Reihenfolge sagt Art. 44 deutlich «in der Regel». Und dann muss man eine pragmatische und sinnvolle Vorgehensweise wählen. Und meines Erachtens müssen wir zuerst «ausbeineln», ob wir dem Regierungsantrag folgen, und, wenn nicht, zwischen den beiden zwei anderen Varianten. Und die beiden anderen Varianten beissen sich einfach dahingehend, ob wir einen neuen Finanzbeschluss wollen, ob wir das der Referendumspflicht unterstellen wollen oder nicht. Wenn wir das auf Basis des bestehenden Verpflichtungskredites machen, muss sich einfach jeder bewusst sein, dass das Projekt nicht mehr in den Landtag kommt. Hier wird darüber gesprochen, den Landtag stärken usw. Das kommt nicht mehr in den Landtag. Die Regierung kann das machen. Uns entgleiten die Zügel. Das wäre einfach ein Witz. Also zuerst müssen wir über den Antrag der Regierung entscheiden, und wenn der durchkommt, dann sind die anderen beiden Anträge weg. Und wenn er nicht durchkommt, dann müssen wir darüber befinden: Wollen wir die Möglichkeit eines Referendums haben, einen neuen Finanzbeschluss? Und wenn nicht, dann auf Basis des bestehenden Verpflichtungskredites. Und dann ist die Regierung gefordert und hat freie Hand. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es kommt manchmal vor, dass sich andere Anträge mit dem Antrag der Regierung beissen, wie Sie das so nennen, dass sie unterschiedlicher Natur sind. Das kommt immer wieder vor bei verschiedenen Anträgen, die dem Regierungsantrag entgegengesetzt gestellt werden. Die pragmatische Lösung wäre: Wir haben da den Antrag A3. Dort drin steht, dass eine Reduzierung des Verpflichtungskredites im Rahmen der Projekterarbeitung zu erfolgen hat. Es wird von der Regierung ein Bericht erstellt - und dann können Sie Ihren Antrag bringen. Dann ist Ihr Antrag, Herr Abg. Christian Batliner, am richtigen Ort. Momentan steht er quer deplatziert im Raum. Zuerst muss über die Anträge abstimmt werden, die aus dem Plenum kommen. Und wenn ein Bericht und Antrag vorsteht oder ein Bericht vorliegt, hat dieser auch eine Kostensumme drin. Gegen diese Kostensumme kann dann die Referendumsfähigkeit hineinreklamiert werden. Das wäre der richtige pragmatische Weg. Dann bewegen wir uns auch innerhalb der Geschäftsordnung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Mein Antrag lautet dahingehend: «Die Regierung wird im Sinne von Art. 6 Geschäftsverkehrsgesetz beauftragt, den bestehenden Finanzbeschluss im Lichte der heutigen Debatte auf Basis Variante A3 abzuändern und dem Landtag vorzulegen». Und Art. 6 Geschäftsverkehrsgesetz handelt davon, dass bestehende Finanzbeschlüsse abgeändert werden können. Da muss ich nicht eine genaue Zahl nennen. Ich beantrage nicht einen neuen Finanzbeschluss. Ich beantrage nur, dass der bestehende Finanzbeschluss abgeändert wird auf Basis Variante 3. Das hat einen Inhalt. Das ist auch betraglich begrenzt. Da sehe ich ehrlich gesagt kein Problem. Aber wir können jetzt zwei Stunden lang darüber diskutieren, wie wir vorgehen wollen oder nicht. Ich denke, wir brauchen eine sinnvolle Vorgehensweise, die irgendwo in sich logisch ist. Und ich denke, es macht am meisten Sinn, wenn wir zuerst abklären: Folgt man der Regierung? - dann ist der Rest hinfällig. Und wenn nicht, dann können wir über die beiden Va-rianten sprechen, ob das auf Basis des bestehenden Verpflichtungskredites erfolgen soll oder ob ein neuer Finanzbeschluss erfolgen soll. Das macht für mich Sinn. Und alles andere können wir jetzt diskutieren.
Ich meine einfach, alle Juristen, die hier in diesem Saal sitzen, sind jetzt lange zusammengestanden und haben sich die beste Vorgehensweise überlegt. Für die Juristen macht das Sinn. Aber wir können gerne zwei Stunden weiter diskutieren. Das ist hier ja auch nicht unüblich. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich stimme den Ausführungen des Abg. Christian Batliner zu. Der Antrag A3 des Abg. Werner Kranz beinhaltet einfach zwei Fragen, die damit entschieden werden, nämlich SZU II bauen und kein neuer Finanzbeschluss. Und ich denke, diese zwei Fragen müssen wir trennen und auch jenen eine Möglichkeit geben, die zwar ein SZU II wollen, aber einen neuen Finanzbeschluss. Die sollen auch eine Möglichkeit haben, das zu machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Im Endeffekt kommt alles aufs Gleiche heraus. Die Variante des Abg. Werner Kranz, wenn die eine Mehrheit findet, ist die Regierungsvorlage ohnehin vom Tisch. Und dann können Sie über den anderen Antrag abstimmen. So einfach ist das.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Bezugnehmend auf Art. 44 der Geschäftsordnung Abs. 2, heisst es da: «von mehreren Anträgen gleicher Art kommen zunächst jene ....». Die Regierung sagt Nein zum SZU II und die anderen Varianten sagen Ja. Und das ist doch nicht die gleiche Art. Und darum finde ich die Argumentation des Abg. Christian Batliner in dieser Lage sinnvoll. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich habe im Gesetz über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung nachgeschaut. Art. 6 bezieht sich auf die Motion, das parlamentarische Mittel der Motion. Das heisst, diesen Antrag müsste man über eine Motion im nächsten Landtag einbringen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann das nur wiederholen, was der Abg. Gebhard Negele gesagt hat: Art. 44 Abs. 2 greift in dieser Situation nicht. Er spricht von Anträgen gleicher Art. Es sind keine Anträge gleicher Art. Die Regierungsposition ist diejenige, nicht zu bauen, und die Position der Anträge ist, zu bauen. Das ist nicht gleicher Art. Dann kommt Art. 44 Abs. 1 zum Tragen. Das war auch unsere Vorgehensweise, die wir besprochen hatten. Und dann heisst es, in der Regel geht man so und so vor. Dann muss man noch ein Missverständnis ausräumen. Der Abg. Johannes Kaiser sagt, er erwarte wieder einen Bericht. Das ist aber beim Antrag des Abg. Werner Kranz nicht der Fall. Da kommt nichts mehr in den Landtag. Wenn Sie einen Bericht wollen, dann glaube ich, gibt es nur ein sinnvolles Vorgehen: Zunächst muss Klarheit herrschen: Hat die Regierung eine Mehrheit, ja oder nein? Ich glaube, das kommt ja auch nicht darauf an. Dann ist das weg, dann ist das vom Tisch. Und dann ist es die Frage, wenn Sie einen Bericht wollen, dann ist die Abänderung sicherlich der weitergehende Vorschlag. Dann wird der Antrag des Abg. Christian Batliner behandelt. Wenn der keine Mehrheit hat, dann wird dann der Abg. Werner Kranz eine Mehrheit haben - oder auch nicht. Und sonst muss man dann halt noch eine weitere Variante finden.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Für mich zwei Punkte: Das eine bezüglich dem Bericht. Es wurde von der Regierung ausgeführt, dass im Zuge des Hochbautenberichts weiter ausgeführt wird, sofern dieser Antrag heute zustandekommen würde, was genau gebaut wird. Das heisst, meines Erachtens auch im Zuge des Hochbautenberichts können Anträge jeglicher Art nach wie vor eingebracht werden. Also ja, es kommt ein Bericht. Soweit ich das verstanden habe wurde das von der Regierung zugesagt.
Dann das Zweite: Es wird hier immer gerne wieder gesagt, es geht um das SZU II. Das alleine stimmt nicht. Und es ist auch in der Regierungsvorlage wie auch bei der Variante A3 klar: Es geht um drei Dinge. Es geht um den G-Trakt des Gymnasiums, es geht um den Mietvertrag bzw. den Standort des St. Elisabeth plus das SZU II. Und das ist in einem Gesamtpaket zu sehen. Alles andere macht keinen Sinn. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit ist alles soweit eigentlich unklar. Ich glaube, dass die Meinungen gemacht sind, was diese Frage betrifft. Und darum würde ich vorschlagen, auch nach Interpretation dieses Art. 44 mit «in der Regel» usw., dass wir zuerst über den Regierungsantrag entscheiden. Und wenn der Regierungsantrag allenfalls vom Tisch ist, dass wir dann den Antrag des Abg. Werner Kranz zur Abstimmung bringen und dann weitersehen.
Zum Antrag des Abg. Christian Batliner: Laut Geschäftsverkehrsgesetz bezieht sich Art. 6 auf die Motion. Sie müssten im nächsten Landtag eine Motion einbringen, wenn Sie diese Änderung dann haben möchten.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Das kann der Landtag heute schon im Sinne von Art. 6 Geschäftsverkehrsgesetz beschliessen. Das habe ich durch das Landtagssekretariat klären lassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich verlese kurz den Art. 6.III.
Parlamentarische Eingänge
Art. 6
Motion
«Eine Motion verpflichtet die Regierung, den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung eines Verfassungsgesetzes, eines Gesetzes, eines Finanzbeschlusses oder eines anderen Landtagsbeschlusses zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen».
Aber für heute fehlen die formalrechtlichen Voraussetzungen für die Motion. Die kann heute nicht eingereicht werden. Sie müssten das eben schriftlich und mit allen formellen Voraussetzungen machen. Sie können nicht mündlich eine Motion beim Landtag einreichen.
Gut, ich glaube wir gehen so pragmatisch vor, wie ich es vorgeschlagen habe, und zwar unter dem Motto «in der Regel» stimmen wir nun ab über den Regierungsantrag. Sie haben den Regierungsantrag auf Seite 47 des Bericht und Antrages.
Ich bitte, ihn zu verlesen.
Der Antrag der Regierung lautet wie folgt: Der Hohe Landtag wolle - diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und
- konkret Beschluss fassen wie folgt:
- Der Bau eines zweiten Unterländer Schulzentrums (SZU II) wird vorerst nicht weiterverfolgt. Das von der Regierung für 5 Jahre beschlossene Moratorium betreffend den Bau eines SZU II wird vom Landtag bestätigt.
- Der Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Ersatzbau des ehemaligen Internattrakts (Trakt.G) beim Schulzentrum Mühleholz I in Vaduz wird gemäss Landtagsvorlage Nr. 120/2011 an der nächsten Landtagssitzung behandelt.
- Der Standort Realschule Schaan inkl. Sportschule bleibt auf Mietbasis bestehen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört. Wir stimmen ab: Der Abg. Harry Quaderer hat eine namentliche Abstimmung verlangt. Wir werden also alphabetisch vorgehen und ...Abg. Diana Hilti
Um dem Formalen gerecht zu werden: Ich unterstütze diesen Antrag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist auch der Geschäftsordnung Genüge getan. Wir stimmen ab in alphabetischer Reihenfolge. Ich rufe den Namen auf und Sie haben dann mit Ja oder Nein zu antworten.Abg. Marlies Amann-Marxer
Nein.Abg. Christian Batliner
Ja.Abg. Manfred Batliner
Nein.Abg. Doris Beck
Nein.Abg. Jürgen Beck
Nein.Abg. Gisela Biedermann
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja.Abg. Gerold Büchel
Nein.Abg. Peter Büchel
Nein.Abg. Albert Frick
Ja.Abg. Pepo Frick
Nein.Abg. Doris Frommelt
Ja.Abg. Rainer Gopp
Nein.Abg. Diana Hilti
Ja.Abg. Peter Hilti
Nein.Abg. Johannes Kaiser
Nein.Abg. Elmar Kindle
Ja.Abg. Günther Kranz
Nein.Abg. Werner Kranz
Nein.Abg. Peter Lampert
Ja.Abg. Wendelin Lampert
Ja.Abg. Gebhard Negele
Nein.Abg. Harry Quaderer
Ja.Abg. Thomas Vogt
Ja.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Nein.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn ich richtig gezählt habe: 14 Nein-Stimmen. Damit ist der Antrag der Regierung vom Tisch.
Wir kommen nun zum Antrag des Abg. Werner Kranz. Ich muss Sie leider noch einmal bitten, ihn vorzulesen.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Mein Antrag lautet:
- Der Landtag spricht sich auf Basis des bereits bewilligten Verpflichtungskredites gemäss Bericht und Antrag Nr. 106/2008 für den Bau eines SZU II aus. Der Bau eines SZU II soll für die Führung
von drei Parallelklassen konzipiert werden. Eine Reduzierung des Verpflichtungskredits hat im Rahmen der Projekterarbeitung zu erfolgen. - Der Standort Realschule Schaan wird aufgelassen und die Sportschule in das neue Schulzentrum in Ruggell integriert.
- Die BMS wird in das Schulzentrum in Eschen SZU I integriert.
- Die Landtagsvorlage Nr. 120/2011 - Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Ersatzbau des ehemaligen Internattrakts Trakt G beim Schulzentrum Mühleholz I in Vaduz - wird auf Basis dieses Beschlusses angepasst und an einer der nächsten Landtagssitzungen behandelt. Aufgrund der Auflassung des Standortes der Realschule Schaan sind die in dieser Vorlage vorgesehenen Räumlichkeiten für die BMS im Rahmen der Projekterarbeitung für eine Nutzung durch die Realschule Vaduz, Standort Mühleholz II, umzuplanen. Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir werden wieder in gleicher Weise vorgehen. Ich rufe die Namen auf und Sie haben dann Ja oder Nein zu stimmen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Ja.Abg. Christian Batliner
Nein.Abg. Manfred Batliner
Ja.Abg. Doris Beck
Ja.Abg. Gisela Biedermann
Nein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Nein.Abg. Gerold Büchel
Ja.Abg. Peter Büchel
Ja.Abg. Albert Frick
Nein.Abg. Pepo Frick
Ja.Abg. Doris Frommelt
Nein.Abg. Rainer Gopp
Ja.Abg. Diana Hilti
Nein.Abg. Peter Hilti
Ja.Abg. Johannes Kaiser
Ja.Abg. Elmar Kindle
Nein.Abg. Günther Kranz
Ja.Abg. Werner Kranz
Ja.Abg. Peter Lampert
Nein.Abg. Wendelin Lampert
Nein.Abg. Gebhard Negele
Ja.Abg. Harry Quaderer
Nein.Abg. Thomas Vogt
Nein.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ja. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Den Abg. Jürgen Beck habe ich vergessen. Entschuldigen Sie bitte.Abg. Jürgen Beck
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das Resultat ist gleich wie vorher, nämlich 14 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen.
Damit ist dem Antrag des Abg. Werner Kranz stattgegeben.
Wird zu diesem Traktandum noch das Wort gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Damit haben wir Traktandum 9 abgeschlossen.
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