Interpellationsbeantwortung betreffend den FL-Strafvollzug: Sparpotenzial und Resozialisierung (Nr. 13/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir fahren weiter mit Traktandum 8: Interpellationsbeantwortung betreffend den FL-Strafvollzug: Sparpotenzial und Resozialisierung.
Ich gebe das Wort dem Mit-Interpellanten Manfred Batliner.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Besten Dank der Regierung für die Verfassung dieser Beantwortung. Ausgangslage war einerseits die Thematik, dass wir mit diesem Vorstoss oder mit dieser Interpellation folgende Themen behandeln wollten: Das ist die Kostenersparnis gegenüber dem herkömmlichen Vollzug, die ganze Resozialisierungsthematik und eben auch die Entlastung der Gefängnisse. Und insbesondere bei der Resozialisierung natürlich die Frage nach der Aufrechterhaltung des Familienanschlusses und dass die Resozialisierungsfrage im Bereich des Suchens neuer Arbeitsstellen nach dem Vollzug und nach der Entlassung aufrechterhalten werden kann.
Die Finanzen sind natürlich auch hier im Vordergrund. Im Jahr 2008 betrugen die Häftlingskosten im Inland CHF 218'000. Im Budget 2012 sind es CHF 230'000. Für die Unterbringung im Ausland waren es 2008 CHF 239'000 und hier kommt der grosse Sprung im Budget 2012 auf CHF 880'000. Das war grundsätzlich die Ausgangslage.
Ich habe ein paar ergänzende Fragen zu diesem Bericht: Auf Seite 12 heisst es im letzten Absatz: «Strafhaften bis zu zwei Jahren werden in der Regel im Untersuchungsgefängnis Vaduz vollzogen». Das ist vielleicht hier auch noch einmal den Begriff Vaduz aufgeworfen. Es wurde ja abgestimmt, dass wir hier in Liechtenstein ausschliesslich ein Untersuchungsgefängnis haben wollen und den vollendeten Strafvollzug ins Ausland delegieren.
Dann auf Seite 33 komme ich gleich auf den Bezug: Da steht drin im letzten Absatz - ich zitiere: «Bei längeren Haftstrafen ist zusätzlich die (Un-) Geeignetheit des Landesgefängnisses für lange Haftstrafen zu berücksichtigen. Eine Rückverlegung kann deshalb oft nur für einen relativ kurzen (letzten) zeitlichen Abschnitt der Gesamtfreiheitsstrafe stattfinden. Problematisch ist dabei, dass das Gericht über das Ende der Freiheitsstrafe (zum Beispiel Halbstrafe oder Zwei-Drittel-Strafe) jeweils erst kurz vor dem jeweiligen Termin entscheidet, die Rückführung aber deutlich vor diesem Termin erfolgen sollte. Wenn nun ein Häftling in Erwartung einer Teilhaft nach Liechtenstein zurückgeführt werden würde, das Gericht aber eine solche nicht gewährt, müsste dieser wieder nach Österreich überstellt werden».
Wie ich auf Seite 12 verwiesen habe, sehen wir, dass eben Kurzstrafen bis zwei Jahre in Vaduz vollzogen werden. Ich gehe davon aus, dass wir uns dahingehend einig sind, dass wir die ehemaligen Häftlinge möglichst rasch in den Arbeitsprozess wieder eingliedern möchten, sodass der Staat möglichst gering belastet wird. Der letzte mir bekannte Fall war, dass der Gefangene zwei Tage vor Haftentlassung nach Vaduz zurückverlegt wurde. Daher meine Fragen:
- Warum wird in der Spanne von zwei Jahren und unter Berücksichtigung der Halb- bzw. Zwei-Drittel-Strafe die Rückverlegung nicht vorgenommen?
- Wie soll sich ein Gefangener in Österreich über den Arbeitsmarkt informieren, wenn ihm keinerlei Medien zur Verfügung stehen?
- Wie soll er sich bewerben?
- Wie kann er ein Bewerbungsgespräch führen?
Dann auf Seite 16 werden im drittletzten Absatz zwei Kriterien für eine zwingende Verlegung nach Österreich angeführt. Zum einen ist es die drohende Überbelegung oder die Länge der Haftstrafe.
Daher meine Frage: Gibt es weitere gewichtige Kriterien?
Zwei weitere Fragen:
- Können Ausländer, welche im Landesgefängnis untergebracht werden, nicht in ihrem Heimatstaat die Strafe absolvieren?
- Wenn ja, mit welchen Kostenersparnissen könnte gerechnet werden?
Zum Thema Resozialisierung, Kontakt zur Familie und Arbeitssuche gibt es einerseits die Haftunterbrechung von acht Tagen pro Jahr. Bei einer Reststrafe von unter drei Jahren sind zwei Ausgänge pro Quartal möglich, um die vorerwähnten Kontakte zu pflegen. Nun ist aber das Problem, dass zum Beispiel ein Liechtensteiner Täter eine Tat in Italien begangen hat und der Vollzug in Österreich durchgeführt wird. In Österreich hat dieser Täter zum Beispiel eine Aufenthaltssperre. Somit wird ihm dieser Freiraum völlig verwehrt und es ist ihm auch nicht möglich, dass er zum Beispiel seine Schwiegereltern in Österreich besuchen könnte.
Meine Fragen:
- Engen wir durch unsere Praxis den gesetzlichen Rahmen nicht zusätzlich ein?
- Wenn ja, wie kann dies verbessert werden?
Dann möchte ich noch Art. 28 Abs. 2 aus dem Strafvollzugsgesetz vorlesen. Und zwar ging es darum, wenn man hier optimale Voraussetzungen zur Arbeitssuche finden könnte - denn da steht, dass die Häftlinge eben auch Kostenbeiträge leisten könnten oder müssen - ich zitiere: «Der Kostenbeitrag beträgt, wenn der Strafgefangene eine Arbeitsvergütung bezieht, abhängig vom konkreten Auftrag bis zu 50% der jeweiligen Arbeitsvergütung, sonst den halben Tagessatz der Arbeitsvergütung für Hauswirtschaftsangestellte gemäss Normalarbeitsvertrag für jeden Tag der Strafzeit». Und das möchte ich nun auch in den Zusammenhang mit den Fragen der Fussfesseln stellen. Welche Investitionen würden dann für Fussfesseln effektiv anfallen? Es werden hier auch die Kosten von der Schweiz, also die Tagessätze aufgeführt. Es wird hier gesagt, dass die Betreuung und der Aufwand sehr gross wäre. Aber ich kenne die Investitionen nicht.
- Was spricht dann gegen eine Investition?
- Was spricht denn gegen eine Kooperation mit Österreich oder der Schweiz, sodass eben diese Überwachung, wenn diese Investitionen tatsächlich zu hoch werden, mit diesen Ländern organisiert würde?
Der Strafvollzug konnte auch delegiert werden. Entsprechend könnte auch diese Thematik delegiert werden. Meine Frage: Wurden diesbezügliche Abklärungen getroffen?
Dann komme ich auf Seite 36 zum Thema «Kuschelvollzug». Da wurde dieser Begriff gewählt hier in der Seitenmitte von Seite 36: «Des Weiteren besteht die Problematik, dass diese Art» - bezogen auf elektrische Fussfesseln - «in der Öffentlichkeit im In- und Ausland zum Teil nicht als Strafe gesehen wird». Dann wäre für mich eben wichtig, wenn man dann der Öffentlichkeit auch noch die Nachfrage stellen würde: Sollen die Häftlinge arbeiten müssen und einen Beitrag von der Hälfte bis zwei Drittel sich an den Kosten beteiligen? Also für mich stellt sich dann einfach die Frage, wenn man dies im Nachsatz dann auch noch nachfragen würde, wie sich dann die Meinung der Öffentlichkeit dazu ergeben würde. Also ich denke, dass wir hier, wenn wir von diesen Kosten sprechen, wenn wir von CHF 200'000 auf CHF 800'000 Kosten haben und sagen: Die Häftlinge sollen ihren Beitrag leisten können, indem sie eben durch Arbeitsleistungen sich an den Kosten beteiligen. Ich könnte mir vorstellen, dass das sehr begrüsst wird.
Zum Schluss möchte ich aus meiner Sicht bitten und anregen, dass eigentlich eine dauerhafte bzw. rollende Planung in Bezug auf das bestehende Klientel geführt wird, um eben optimale Kostenstrukturen und Resozialisierungsmöglichkeiten gewinnen zu können. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Mit ihrer Interpellationsbeantwortung bezüglich Sparpotenzial sowie Möglichkeiten zur besseren Resozialisierung von Straftätern zeigt die Regierung auf, wie der Strafvollzug in Liechtenstein in der Praxis gehandhabt wird. Es werden Aufgaben und Möglichkeiten des Landesgefängnisses als Untersuchungsgefängnis aufgezeigt, aber auch die Einschränkungen die es aufweist, welche das Verbüssen einer langen Haftstrafe verunmöglichen. Der Ausbau des Landesgefängnisses wurde vom Volk vor zirka zehn Jahren abgelehnt. Wie die Regierung weiters ausführt, wird zum Vollzug der ausgesprochenen Strafen eine Rechtshilfe durch die Republik Österreich via Staatsvertrag in Anspruch genommen.
Der Vollzug in Österreich führt dazu, dass betroffene liechtensteinische Häftlinge den österreichischen Behörden und dem österreichischen Strafvollzugsgesetz unterstellt sind, welches nicht mit dem liechtensteinischen identisch ist. Auch müssen die Angehörigen je nach Unterbringungsort teilweise lange Anfahrtswege in Kauf nehmen, was erschwerend ist für eine enge Kontaktpflege zu Familie und Angehörigen, welche zur Resozialisierung beitragen könnte.
Die Einführung von elektronischen Fussfesseln, wie sie die Interpellanten ansprechen, würde gemäss Regierung eine Erweiterung der Infrastruktur mit entsprechender Aufstockung des Gefängnispersonals bedingen. Ich nehme die Stellungnahme der Regierung zur Kenntnis, ersuche die Regierung jedoch, noch zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Auf Seite 22 des Berichts wird ausgeführt, dass es grundsätzlich möglich sei, dass eine liechtensteinische Betreuungsinstitution im Rahmen des österreichischen Rechts liechtensteinische Häftlinge im Ausland unterstütze und betreue. Sieht die Regierung die Notwendigkeit und Möglichkeit, diese spezielle Betreuung zu gewährleisten und in welcher Form könnte dies geschehen?
Die zweite Frage betrifft eine mögliche Unterbringung von Strafgefangenen in der Schweiz: Die Regierung führt dazu aus, dass die gegenseitige Strafbarkeit der Tat Bedingung sei für eine Unterbringung in einer ausländischen Vollzugsanstalt. Das schweizerische Strafgesetzbuch weiche aber teilweise erheblich vom liechtensteinischen Strafgesetzbuch ab. Ausserdem lägen die Kosten für einen Hafttag in der Schweiz wohl grundsätzlich höher als in Österreich. Die tatsächlichen Kosten liessen sich allerdings erst im Rahmen von Verhandlungen mit Schweizer Behörden bestimmen. Und ebenso wie in Österreich könnten auch in der Schweiz nicht alle Häftlinge wohnortsnah untergebracht werden. Zudem gebe es auch mit einem Staatsvertrag keinen Anspruch auf Übernahme von Strafgefangenen.
Die Ausführungen in der Stellungnahme der Regierung scheinen zwar plausibel, dennoch sei die Frage erlaubt, ob die Regierung überhaupt daran interessiert ist, die konkreten Möglichkeiten und konkreten Kosten für Unterbringung in der Schweiz zu eruieren, dies im Hinblick auf einen Vergleich der Unterbringungsmöglichkeiten und einen Vergleich der Auswirkungen auf die Strafgefangenen. Auch bei nicht wohnortsnaher Unterbringung der Straftäter in der Schweiz wären die Kontaktmöglichkeiten für Familie und Angehörige vergleichsweise wohl einfacher als es bei einer Unterbringung in Österreich teilweise der Fall ist. Danke für Ihre Ausführungen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herzlichen Dank. Nachdem die Abg. Diana Hilti das Wort wünscht, sie aber nicht zum Kreis der Interpellanten gehört und auch die Regierung wahrscheinlich noch in die Diskussion eingreifen möchte, beantrage ich gemäss Geschäftsordnung Art. 38 Diskussion.
Wer dem Antrag stattgibt, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag dem Antrag stattgegeben.
Ich gebe das Wort der Abg. Diana Hilti.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich kann den Ausführungen der Regierung einiges abgewinnen. Ich denke, die Vergangenheit hat gezeigt, dass Liechtenstein mit dem Strafvollzug in Österreich für Haftstrafen länger als zwei Jahre an sich gute Erfahrungen gemacht hat. Zudem ist schon zu bedenken, dass unser Untersuchungsgefängnis in Vaduz von der Ausstattung etc. her, gerade, wenn wir die Resozialisierung ansprechen, nicht ausgestattet ist, um eben die Häftlinge in diesem Bereich auch zu unterstützen und ihnen während der Haft die Möglichkeit zu geben, hier auch gewisse Vorkehrungen für ihre weitere Zukunft zu treffen.
Ich glaube, es ist ein wenig gefährlich, wenn wir jetzt einfach die Zahlen für die Kosten der Häftlinge zwischen den Jahren 2008 und jetzt 2011 vergleichen, weil, soweit ich die Kreditüberschreitungen im Kopf habe, die wir in den letzten drei Jahren hier genehmigen mussten, waren die vor allem darauf zurückzuführen, dass wir mehr Häftlinge mit hohen Haftstrafen hatten und vor allem auch Häftlinge, die eben auch in Hochsicherheitstrakten unterzubringen waren. Vielleicht kann die Regierung zu dieser Kostensteigerung noch Ausführungen machen.
Bezüglich der Einführung der elektronischen Fussfesseln bin ich ebenfalls skeptisch, ob das für Liechtenstein wirklich ein gangbarer Weg ist. Ich kann den Ausführungen der Regierung einiges abgewinnen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Danke. Es gibt immer wieder interessante Fragestellungen nach so einer Interpellation. Ich habe eine ganz konkrete Bemerkung und Frage an die Regierung: Seite 26 schreibt die Regierung Folgendes - ich zitiere: «Österreich vollzieht nur liechtensteinische Strafen, die auch in Österreich strafbar sind. Der Vollzug einer nach österreichischem Gesetz nicht möglichen Strafe wäre verfassungsrechtlich verboten. Dies nach dem allgemeinen Grundsatz «Keine Strafe ohne Gesetz».
Wie wir wissen, gibt es in Österreich eine Fristenregelung betreffend Schwangerschaftsabbruch, in diesem Rahmen also keinen Strafartikel. Ich folgere daraus, dass für eine Frau, die in Liechtenstein strafrechtlich verurteilt wird, weil sie einen Schwangerschaftsabbruch selber vornimmt oder für eine andere Person, die der Frau dabei hilft und deswegen verurteilt wird, kein passendes Gefängnis gefunden werden könnte in Österreich, um die Gefängnisstrafe an der Straftäterin oder am Straftäter überhaupt zu vollziehen. Die Einschätzung der Regierung hierzu würde mich interessieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort weiter an Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst ganz vorweg einige allgemeinen Bemerkungen von meiner Seite: Ich glaube, grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Strafvollzug in unserem Landesgefängnis grundsätzlich sehr gut funktioniert. Wir haben ein kleines Gefängnis mit 18 Plätzen für männliche Gefangene und insgesamt 4 Plätzen für Frauen. Es gibt eine Einschränkung, nämlich dass die Anstalt ganz von Anfang an als Untersuchungsgefängnis konzipiert und auch gebaut wurde. Ich glaube, man muss der Tatsache in die Augen schauen, dass eben diese Ausrichtung auf kurze Haftstrafen eben Beschränkungen in infrastruktureller und in organisatorischer Hinsicht mit sich bringt. Es ist auch klar, dass längerfristige Strafen deshalb nicht in Vaduz vollzogen werden können. Das liegt in der Regel auch im Interesse des Gefangenen, weil eben flankierende Massnahmen, also Betreuung durch Psychologen, Sportmöglichkeiten, Arbeitsmöglichkeiten etc., in Vaduz nicht in dem Umfang geboten werden können wie es eben wünschenswert ist für Menschen, die eine längerfristige Haftstrafe verbüssen.
Um diese bekannten Defizite zu beheben, hat die Regierung im Jahr 2003 einen Ausbau des Landesgefängnisses geplant. Es wurde dann hier auch gesagt: Aufgrund des Referendums ist dieses Vorhaben gescheitert. Wir haben also heute einfach die klare Ausgangslage, dass es Volkswille war, dass wir ein kleines, sehr gut funktionierendes Gefängnis bei uns in Liechtenstein haben, das eben ein Untersuchungsgefängnis, aber keine Strafvollzugsanstalt ist.
Dann nochmals vorweg: Um die gerichtlich ausgesprochenen Strafen trotzdem vollziehen zu können, haben wir einen Staatsvertrag mit Österreich in Anspruch genommen. Wir bringen heute eine Anzahl von Gefangenen in die österreichischen Strafanstalten, die vollwertige Strafvollzugsanstalten sind, also mit allen Vorteilen eines ordentlichen Strafvollzugs mit geeigneten Werkstätten, umfassenden Betreuungsangeboten, mit Weiter- und Ausbildungsmöglichkeiten etc.
Damit komme ich zu den konkret gestellten Fragen: Es ist noch vorwegzunehmen, auch in Bezug auf die meisten, gestellten Fragen: Ein in Österreich untergebrachter Häftling untersteht dem österreichischen Strafvollzugsgesetz. Das heisst, auf den Vollzug kommt insgesamt österreichisches Recht zur Anwendung. Ist ein Häftling mit dem Vollzug nicht einverstanden, kann er sämtliche im österreichischen Recht vorgesehenen Rechtsmittel ergreifen. Er hat also nicht die Rechtsmittel, die hier in Liechtenstein zur Verfügung stehen, sondern die Rechtsmittel, die im österreichischen Strafvollzugsgesetz zur Verfügung stehen.
Dann wurde die Frage gestellt, warum die Rückverlegung bei einer langfristigen Haftstrafe nach Liechtenstein so spät erfolgt: Es wurde dann auch ein Beispiel genannt, in dem es wenige Tage vor Entlassung erfolgt ist. Es hat auch mit Sicherheitsüberlegungen zu tun, dass die Häftlinge nicht zu früh informiert werden, wann eine Rücküberstellung erfolgt. Das hat aber insgesamt auch mit unserem System zu tun, dass wir eben hier mit Österreich einen Staatsvertrag haben und liechtensteinisches Recht mit hineinspielt. Problematisch ist, dass das Gericht eben über das Ende der Freiheitsstrafe jeweils kurz vor dem jeweiligen Termin entscheidet - aber es wurde richtig zitiert -,die Rückführung dann aber früher erfolgen sollte, damit er auch früher über die Wiedereingliederungsmassnahmen, über Arbeitsplatzsuche etc., damit er davon profitieren kann. Heikel ist aber, dass ein Häftling dann grundsätzlich von Österreich nach Liechtenstein überstellt werden könnte, das Gericht aber anders entscheidet und er dann wieder zurück nach Österreich überstellt werden müsste, wenn das Gericht dem Antrag nicht Folge leistet, dass eine frühzeitige Entlassung eben möglich wäre. Es ist mir klar, dass das ein Spannungsverhältnis ist, ich glaube aber auch, dass es sehr schwierig zu lösen ist, weil wir hier in Liechtenstein als Ausgangslage eben ein Gefängnis haben, das nur den kurzfristigen Vollzug zulässt. Und ich glaube, einem Häftling ist auch nicht gedient, wenn er hierher überstellt wird, nachher wieder rücküberstellt wird oder wenn er sogar dann eine längere Zeit noch hier in Liechtenstein verbüssen würde, obwohl das Gefängnis hier in Liechtenstein nicht für den langfristigen Vollzug ausgerichtet ist.
Dann wurde die Frage gestellt, welche Kostenersparnis wir hätten, wenn wir Häftlinge mit ausländischer Staatsangehörigkeit in den Heimatstaat der Staatsangehörigkeit rücküberstellen und die Häftlinge dort die Haft verbüssen lassen. Wie viel die Kostenersparnis wäre, kann ich Ihnen ehrlich gesagt nicht sagen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir seit einigen Monaten die vertieftere Praxis haben, Häftlinge, bei denen eine Rücküberstellung in das Heimatland grundsätzlich gesetzlich möglich ist, dass wir davon Gebrauch machen und dass wir auch in den letzten Monaten bereits Häftlinge in den Heimatstaat zurückgeschickt haben für den Haftvollzug. Also Ziel von uns ist es, dass die Häftlinge, die im Ausland, in ihrem Heimatstaat einen Haftvollzug, bei denen es gesetzlich möglich ist, dass er dort stattfindet, dass man davon tatsächlich auch Gebrauch macht.
Dann noch in diesem Zusammenhang, wenn wir schon bei den Kostensteigerungen sind: Es ist tatsächlich so, dass die Kostensteigerung in den letzten Jahren massiv war. Es ist vor allem auch darauf zurückzuführen, dass, wie es auch in Aussicht gestellt wurde, nach der Öffnung der Grenzen vermehrt Häftlinge bei uns einen Strafvollzug zu absolvieren haben. Es wurde damals schon mit der Vorlage der Regierung im Jahr 2003 und dann auch mit dem Referendum diskutiert, dass tatsächlich damit zu rechnen sei, dass es vermehrt Häftlinge geben wird. Und diese Prognose von damals hat sich tatsächlich bewahrheitet. Die grosse Kostensteigerung hat vor allem auch damit zu tun, dass wir eben mehr Häftlinge haben. Ich denke da nur an den Juwelen-Raub oder diese Pink-Panther-Bande etc., um einige bekannte Beispiel zu nennen. Wir haben einfach mehr Häftlinge und Straftaten, die begangen wurden. Aber das war damals schon vorherzusehen.
Dann noch zur Frage der Fussfesseln: Die Kosten der Fussfesseln wurden ja grundsätzlich in der Stellungnahme ausgeführt. Ich habe an meinen letzten Gesprächen mit Justizministern aus dem Ausland mich immer wieder erkundigt, wie die Erfahrungen mit Fussfesseln im Ausland und wie die jeweiligen Kosten sind. Es hat sich dabei rechnerisch ergeben, dass es Sinn macht, dass es kostengünstiger ist, wenn eine gewisse Anzahl von Fussfesseln anstelle von tatsächlichen Haftstrafen in einem Gefängnis verhängt werden können, dass das kosteneffizienter ist, und dass es auch in der Regel bei Strafen, die eine gewisse Zeitdauer nicht überschreiten, auch sinnvoll ist. Wir dürfen aber die Tatsache nicht aus dem Auge verlieren: Wir sind ein kleines Land, wir hätten wahrscheinlich ein bis zwei, vielleicht maximal drei Gefangene, bei denen es aufgrund der Länge der Strafe, des Hintergrund des Täters etc. überhaupt möglich wäre, eine Fussfesselstrafe zu verhängen.
Es wurde in diesem Bezug dann auch die Frage gestellt, ob eine Kooperation mit Österreich oder mit der Schweiz denkbar ist: Ich selber habe in einem Gespräch mit Karin Keller-Sutter, als wir uns das letzte Mal gesehen haben, über die Themen gesprochen, ob grundsätzlich ein Kooperationsvertrag mit der Schweiz möglich wäre. Wir haben vereinbart, dass wir dieses Gespräch weiterführen werden. Hier sind also Gespräche im Gange und auch angedacht. Was das Resultat sein wird kann ich Ihnen noch nicht sagen. Auf jeden Fall wird das ernsthaft geprüft, ob es sinnvoll ist, mit der Schweiz ebenfalls einen ähnlichen Vertrag zu machen. Was erste Gespräche und Hintergrundinformationen ergeben haben, ist, dass der Vollzug in der Schweiz grundsätzlich eher teurer sein wird und für Liechtenstein eher höhere Kosten zur Folge hätte. Nichtsdestotrotz wird das noch eingehend geprüft.
Auch die Frage, ob man mit der Schweiz oder mit Österreich in Bezug auf Fussfesseln einen Kooperationsvertrag schliessen könnte: Wir sind im Moment auch zu diesem Thema im Gespräch und prüfen diese Frage.
Dann wurde die Frage gestellt auf Seite 36 des «Kuschelvollzugs»: Ich glaube, hier ist es auch wichtig, die Grösse unseres Landes und vor allem auch die Rolle des Opfers nicht aus den Augen zu verlieren. Stellen Sie sich einmal vor: Sie gehen in Vaduz in den Coop oder in den Migros einkaufen und das Opfer begegnet dort dem Täter. Ich glaube, das sind schon Fragen, die man in einem kleinen Land stellen muss, die natürlich auch gestellt werden dürfen.
Dann zur Frage, ob die Häftlinge arbeiten sollen: Diese Frage muss auf jeden Fall auch von meiner Seite absolut mit Ja beantwortet werden. Die Behörden und die zuständigen Instanzen bemühen sich, dass wir in Liechtenstein den Häftlingen, die im kurzfristigen Vollzug bei uns in Liechtenstein untergebracht sind, dass wir diesen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellen können. Es ist allerdings ausserordentlich schwierig, Arbeitsplätze zu finden, an denen es zumutbar und möglich ist, dass die Häftlinge arbeiten. Wir haben schlicht und einfach zu wenig Angebote auf der anderen Seite, damit genügend Häftlinge tatsächlich Arbeit finden. Es ist mir bewusst, dass es auch ein Anliegen vieler Häftlinge ist. Nicht aller, das muss auch in den Raum gestellt werden, aber es ein Anliegen von vielen Häftlingen, tatsächlich einer Tätigkeit nachgehen zu können. Aber die Ausgangslage ist schwierig. Auch hier haben wir ein einfach ein beschränktes Angebot.
Dann noch kurz nochmals zum Verhältnis zur Schweiz und auch zur Distanz der Häftlinge zu ihren Familien: Mir ist noch eine Grundhaltung wichtig, dass diese hier auch diskutiert wird. Es ist nicht unbedingt so, wenn wir mit der Schweiz einen Staatsvertrag haben, dass dann die Häftling unbedingt näher bei Liechtenstein untergebracht werden. Auch heute mit Österreich, wenn wir Häftlinge haben, die Familie haben etc., bringen wir auf Behördenebene an, teilweise sogar auf meiner Ebene, auf der politischen Ebene das Anliegen ein, dass wir das Bedürfnis haben, den Häftling so nah wie möglich von Liechtenstein unterbringen zu können. In sehr vielen Fällen, ich würde sagen fast in allen Fällen, kommt uns Österreich in diesem Anliegen auch entgegen und versucht, die Häftlinge nicht weiter entfernt als in Innsbruck unterzubringen, wenn wirklich ein familiäres Nahverhältnis da ist. Es gibt ja auch noch die Strafanstalt in Feldkirch. Da wird - und das muss auch gesagt werden - häufig von Häftlingen gefordert und angefragt, dass sie nicht unbedingt in Feldkirch untergebracht werden. Ich glaube, da muss man auch die verschiedenen Aspekte tatsächlich mit einbringen. Ich habe auch ein Beispiel eines Häftlings im Kopf, der von sich aus gewünscht hat, von Vaduz weg zu können, weil in Vaduz zu wenig Unterhaltungsmöglichkeiten, Arbeitsmöglichkeiten, Bewegungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und dann selber gefordert hat, ob er bitte nach Innsbruck überstellt werden könnte, weil er gehofft hat, dort eben bessere Möglichkeiten für die Freizeit und den Tagesablauf vorfinden zu können.
Und jetzt nochmals zur Kooperation mit der Schweiz: Auch wenn wir mit der Schweiz einen Staatsvertrag haben, heisst das nicht, dass unsere Häftlinge dann alle im Saxerriet untergebracht werden können. Nur ein ganz kleiner Teil der Häftlinge erfüllt die grundsätzlichen Anforderungen überhaupt, um im Saxerriet untergebracht werden zu können. Wir sind kurz die Häftlinge mit ihren Hintergründen durchgegangen, die wir heute in Vaduz haben und die wir auch teilweise in Österreich untergebracht haben. Wir sind auf eine Zahl von 1 Häftling gekommen, bei dem es wahrscheinlich wäre, dass er vielleicht im Saxerriet eine Möglichkeit hätte, um einen Teil seiner Strafe absolvieren zu können. Es ist also nicht so, dass man dann die Hälfte unserer Häftlinge im Saxerriet zu den Bedingungen, die das Saxerriet bietet, eben unterbringen könnte. Ich glaube, das muss einfach auch im Hinterkopf behalten werden. Nichtsdestotrotz, und das ist mir wichtig hier zu sagen, es ist mir ein Anliegen, mit der Schweiz Gespräche zu führen, zu schauen, ob wir zu guten Bedingungen mit der Schweiz einen Vertrag abschliessen können, ob es für Liechtenstein Sinn macht und vor allem auch für die Häftlinge Sinn macht. Diese Gespräche werden geführt. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen.
Wird weiter das Wort gewünscht?
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin, für die interessanten Antworten betreffend die Ergänzungsfragen. Beim ersten Teil, zwei Tage vor Entlassung, dass erst dahingehend die Information geflossen ist, das war nicht meine Frage, sondern meine Frage war eigentlich - dass eben die Rückverlegung, dass das nur zwei Tage vorher bekannt wird, das ist in Ordnung, ist auch okay wie Sie ausgeführt haben, und zwar aus Sicherheitsgründen - für mich war eigentlich die Thematik, dass der Entlassenenvollzug eigentlich nur zwei Tage gedauert hat. Im Gesetz ist umschrieben, dass er drei bis zwölf Monate dauern sollte. Sie haben in Österreich keinen Zugang zu Zeitungen, zu Medien. Sie haben dann in besonderen Fällen im Rahmen des Entlassenenvollzugs auch nicht die Möglichkeit, überhaupt ein Bewerbungsgespräch zu führen. Das können sie alles nicht machen. Und wenn sie zwei Tage vor der Entlassung Bescheid kriegen, dass sie rauskommen, dann können sie diesen ganzen Prozess nicht vollziehen. Das ist eigentlich mein Hauptanliegen, dass eben diese Resozialisierung, die Arbeitssuche und dann der Kontakt zur Familie intensiviert werden kann. Für mich ist es natürlich auch wichtig, dass, wenn wir Häftlinge haben, die auch Kinder haben, dass auch dieser Kontakt dann funktioniert und gerade auch im Rahmen des Entlassenenvollzugs wieder verbessert werden kann. Also da war wohl ein Missverständnis dahingehend. Es geht mir hier wirklich um die Entlassung.
Dann ist immer noch die Frage wegen des kurzfristigen Vollzuges: Da sprechen wir von einer Frist von zwei Jahren. Da bin ich immer noch der Ansicht, dass diejenigen Häftlinge, die man in dieser Zeitspanne erahnen oder erwarten könnte, dass sie in einem halben Jahr oder in einem Jahr entlassen werden könnten, dass man sie nach Vaduz zurücknimmt, um diese möglichen Bedürfnisse der Arbeitssuche und den Kontakt zu den Kindern intensivieren zu können. Es werden dann auch die organisatorischen Voraussetzungen hier im Bericht festgehalten, dass die vermehrten Möglichkeiten zur Gestaltung der Freizeit, besonders auch während den Arbeitsstunden, in Österreich besser als in Vaduz wären. Dahingehend möchte ich Ihnen einfach sagen, dass in Innsbruck ab 14:30 Uhr Zelleneinsitz ist, Samstag/Sonntag ab 11:00 Uhr. Dazu dann die Erwähnung, dass dann bessere Freizeitmöglichkeiten oder eine bessere Gestaltung der Freizeit ist, dass dem nicht so ist.
Dann bin ich gespannt auch auf Ihre Gespräche, die Sie mit der Schweiz in Bezug auf Fussfesseln führen werden, was auch die Investitionskosten sind, die ich noch nachgefragt habe. Sie haben auch die Rolle des Opfers noch angetönt, wenn man in Vaduz einkaufen ist und Sie das Opfer treffen. Ich würde mal mich fragen, wie viele Opfer tatsächlich in Liechtenstein und wie viele Opfer im Ausland sind. Also das ist ja nicht klar, in welchem Land das Opfer lebt. Das ist ja auch noch nicht definiert.
Dann ist mir auch das familiäre Naheverhältnis wichtig. Zum Beispiel in Innsbruck können die Kinder am Donnerstagnachmittag und am Freitagmorgen Besuche abstatten. Sie können sich denken, dass das schwierig ist, dass die Kinder dahingehend stigmatisiert werden, wenn man hier mit dem Schulamt das vereinbart, dass dieser Besuch regelmässig vollzogen wird. Das ist mir auch ein besonderes Anliegen, dass dann, wenn während der Strafe dieser Besuch eingeschränkt wird, dass dann der Entlassenenvollzug noch optimal funktioniert. Das ist mir ein wichtiges Anliegen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Ich möchte bei meiner gestellten Frage noch nachhaken bzw. präzisieren, und zwar: Können wir in Liechtenstein überhaupt ein Gesetz beschliessen, das in der Strafbarkeit von der Rezeptionsgrundlage Österreichs abweicht? Ich habe das versucht zu demonstrieren an einer möglichen Strafe in Bezug auf einen Schwangerschaftsabbruch. Diesen Straftatbestand gibt es in Österreich nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Frau Justizministerin, die Ausführungen in meinem Votum bezüglich Verträge mit Österreich und der Schweiz und die Kontaktmöglichkeit für Familien, die beziehen sich natürlich nicht auf Feldkirch oder Innsbruck. Mir sind aus der Vergangenheit aber Fälle bekannt, wo die Strafgefangenen weiter östlich in Österreich verlegt wurden. Und das Fazit der Angehörigen war, der Kontakt zu den Familien wird so schwer wie möglich gestaltet. Ob das eine subjektive Wahrnehmung nur ist oder ob es tatsächlich sehr schwierig ist, das kann ich nicht beurteilen. In diesem Sinne begrüsse ich aber, dass Sie zugesichert haben, Verhandlungen mit der Schweiz aufzunehmen, denn ich denke, das weitest entfernte Gefängnis in der Schweiz ist immer noch besser zugänglich für Angehörige als die Fälle, die mir geschildert wurden mit dem Vollzug in Innerösterreich. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Nochmals zum Thema der Resozialisierung: Ich muss bei diesem Weg vorwegschicken: Liechtenstein hat sich im Jahr 2003 entschieden, ein Gefängnis zu haben, das nur die Untersuchungshaft und den kurzfristigen Haftvollzug zulässt. Das war ein politischer Entscheid von Liechtenstein. Und ich glaube, mit den Konsequenzen, die dieser Entscheid vom Jahr 2003 mit sich bringt, müssen wir heute leben. Es ist mir klar, ich kenne zwar den Fall nicht, den der Abg. Manfred Batliner ausgeführt hat, es ist mir aber klar, dass es unschön ist, wenn die Resozialisierung eines Häftlings wie offenbar in diesem Fall quasi zwei Tage dauert und nachher ist der Häftling auf freiem Fuss. Das ist sicher nicht das wünschenswerte Ergebnis von mir, noch von einer Vollzugsanstalt, noch von sonst jemandem. Aber wir haben die Ausgangslage, dass das Volk damals den Entscheid getroffen hat. Wir haben ein Gefängnis für kurzfristigen Vollzug und dieser lässt das einfach nur so zu.
Und man muss im Hintergrund behalten, ich habe es vorhin gesagt: Wir haben 18 Zellen für männliche Gefangene und 4 Zellen für weibliche Gefangene. Wenn diese gefüllt sind, kann ich kaum einen Gefangenen für die letzten zwei Monate noch kurz nach Innsbruck transferieren, damit eine andere Zelle wieder frei ist, damit jemand zurückkommen kann. Wir haben einfach die Ausgangslage, dass wir ein kleines Gefängnis haben, aber die Infrastruktur nicht haben, um sämtlichen Ansprüchen gerecht werden zu können. Und das war ein Entscheid des Volkes. Dass das unschön ist, ist mir absolut klar. Ich kann das auch nochmals prüfen, ob wir im Rahmen der Resozialisierung noch vertieftere Massnahmen, bessere Rahmenbedingungen usw. schaffen könnten. Ich muss Ihnen aber ehrlich sagen, dass ich das mit der heutigen Infrastruktur im Moment nicht plausibel sehe.
Dann wurde nochmals die Frage gestellt, wie die Kosten für den Vollzug mit Fussfesseln mit der Schweiz sind: Das kann ich Ihnen zum heutigen Zeitpunkt nicht beantworten. Das habe ich auch schon vorhin gesagt. Da werden die Gespräche laufen und irgendwann werden uns die Zahlen vorliegen. Im Moment sieht es nicht so aus, dass es attraktiv wäre für Liechtenstein, das ganze System so einzuführen. Aber ich werde das zuerst eingehend prüfen, bevor ich hier eine abschliessende Aussage tätigen kann.
Dann auch noch zu den Besuchszeiten: Es wurde gesagt, der Zelleneinsitz muss um 16.00 Uhr in Österreich erfolgen. Liechtenstein kann nicht in den österreichischen Haftvollzug eingreifen. Wir haben keinerlei Möglichkeiten, den österreichischen Gefängnissen zu sagen: Wir möchten andere Bedingungen für Häftlinge, die Liechtenstein nach Österreich schickt. Wir haben hier schlicht und einfach keine Möglichkeiten. Und zu Recht sagt mir auch mein Pendant in Österreich, die österreichische Justizministerin: Wo würden wir hinkommen, wenn die Liechtensteiner Gefangenen erst um 17 oder 18 Uhr in die Zelle müssten, aber die österreichischen Häftlinge bereits um 16 Uhr dort einsitzen würden. Das wäre schlicht und einfach nicht tragbar.
Was ich aber noch einmal hervorheben möchte, ich habe es jetzt schon einige Male gesagt: In Liechtenstein haben wir keine sehr guten Rahmenbedingungen für einen langfristigen Haftvollzug. Und ob das in Österreich dann optimal ist und in der Haftanstalt, in der der Täter untergebracht ist, optimal ist, das ist für mich schwierig zu beurteilen. Aber offenbar funktioniert es in Österreich. Auch Österreich wird genau gleich wie wir von den zuständigen Behörden immer wieder besucht. CPT heisst die Behörde. Die machen unangemeldete Besuche in den verschiedenen Strafvollzugsanstalten. Bei uns bekomme ich dreimal pro Jahr einen Bericht von diesem unangemeldeten Besuch. In diesem Bericht werden die verschiedenen Sachen angemahnt, die allenfalls dann nicht laufen, wenn es etwas geben würde. Und genau gleich werden auch die österreichischen Gefängnisse von solchen Behörden unangemeldet aufgesucht, und natürlich wird auch dort Bericht erstattet.
Dann noch zur Frage des Abg. Pepo Frick, die ich vorhin vergessen habe zu beantworten: Es ist tatsächlich so, dass nur Straftaten, die auch in Österreich strafbar sind, in einer österreichischen Haftanstalt vollzogen werden können. Also wenn wir in unserem Strafgesetzbuch, das grundsätzlich ganz nah angelehnt ist an das österreichische Strafgesetzbuch, aber für einen Straftatbestand beispielsweise eine längere Haftdauer vorsehen als das Österreich tut, dann können wir den Häftling nur für die Zeitdauer, die auch Österreich als Höchstmass für diese Strafe vorsieht, in Österreich unterbringen. Den Rest müssten wir theoretisch hier verbüssen lassen. Und wenn Sie jetzt ganz konkret an das vorletzte Traktandum des Schwangerschaftsabbruches, wenn Sie dieses Traktandum ansprechen, dann ist es tatsächlich so, dass jemand, der sich in diesem Bezug strafbar macht, in Österreich keinen Strafvollzug machen könnte, sondern das wäre hier. Wir müssten dann nochmals die Länge der Strafe anschauen. Es handelt sich ja in der Regel eher um kurzfristige Strafen, der die Frau unterliegen würde. Und das wäre dann ein Strafvollzug theoretisch bei uns in Liechtenstein.
Dann noch zu den Ausführungen der Abg. Marlies Amann-Marxer: Ich habe es vorhin schon gesagt, ich kann beim Justizministerium in Österreich anregen, dass ein Häftling Familie mitbringt und es wünschenswert ist, dass der Häftling so nahe wie möglich von Liechtenstein untergebracht wird. Aber wenn die Strafvollzugsanstalt dort voll ist oder andere Gründe dagegen sprechen, liegt der Entscheid bei Österreich, wo sie den Häftling unterbringen. Es ist reine Kulanz von Österreich, dem Anliegen von Liechtenstein nachzukommen und zu sagen: Wir versuchen den Häftling entweder in Feldkirch oder in Innsbruck oder in einer nahe gelegenen Anstalt unterzubringen. Ob diese dann wirklich schwieriger erreichbar ist als eine vergleichbare schweizerische Anstalt ist schwierig zu sagen, weil wir auch mit der Schweiz die gleichen Rahmenbedingungen wahrscheinlich hätten, dass wir nicht wünschen könnten, wo ein Häftling untergebracht wird. Und es könnte dann durchaus auch sein, dass ein Häftling dann halt in einer Strafvollzugsanstalt in der Westschweiz untergebracht wird. Mir ist auch die ganze Problematik bewusst, dass es schwierig ist für Kinder beispielsweise - das hat der Abg. Batliner ausgeführt - für Kinder, die aus dem Unterricht genommen werden müssten, um im Rahmen der Besuchszeiten einen Elternteil besuchen zu können. Mir ist diese Tragweite für das Kind und für die ganze Familie durchaus bewusst. Aber ich glaube, wenn sich jemand im Strafvollzug befindet, ist das eine unlösbare Thematik, es sei denn, wir hätten eine andere Ausgangslage in Liechtenstein und wir hätten eine komplette Vollzugsanstalt, die sämtliche Rahmenbedingungen bieten würde für einen langfristigen Vollzug und die Kinder dann einfacher und ohne Reiseweg hier in Liechtenstein den Elternteil besuchen könnten. Aber nochmals: Das war ein Entscheid, vom Volk im Jahr 2003 getroffen. Und mit dieser Ausgangslage müssen wir leben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin. Ich möchte nochmals ein Missverständnis bereinigen: Ich habe nicht hineinreklamiert, dass der Zelleneinsitz in Innsbruck ab 14:30 Uhr verbessert werden sollte. Da bin ich mit Ihnen völlig einig, dass das Sache der Österreicher ist und die Häftlinge haben eine Strafe zu vollziehen. Und ich möchte dazu bei weitem überhaupt keine Verbesserung herbeiführen. Das möchte ich nochmals sagen. Was ich aber eben im Vergleich heranziehen wollte mit diesem Zelleneinsitz, dass im Bericht der Regierung Möglichkeiten gesucht werden zur Gestaltung der Freizeit, und zwar besonders während den Abendstunden. Da wollte ich sagen, das haben die Österreicher auch nicht, das brauchen wir auch nicht zu suchen. Dahingehend einfach hier wegen der Infrastrukturen und wegen den personellen Konsequenzen. Das nur als Vergleich. Ich suche für keinen Häftling eine Verbesserung. Ich suche, dass der Kontakt zu den Kindern verbessert wird, ich suche, dass die Arbeitssuche während dem Entlassenenvollzug verbessert wird, und ich möchte, dass die Kosten gesenkt werden. Das sind die Intentionen, die ich hier platzieren möchte und bitte eigentlich auch darum, auch bei längeren Strafvollzügen dies zu optimieren, dass der Zugang zu den Medien während dem Entlassenenvollzug verbessert wird, dass auch, wenn es nur geringe Möglichkeiten gibt, neue Stellen zu suchen, dass wenigstens die Möglichkeit geboten wird, um das Ziel auch zu erreichen, dass dieser Häftling nachher, wenn er 45, 50 oder 55 Jahre ist, nicht bis zur Pensionierung dem Staat eigentlich zur Last fällt, sondern dass er wieder eigenständig und selbstständig mit seiner Familie leben kann. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall.
Somit haben wir die Interpellationsbeantwortung betreffend den FL-Strafvollzug - Sparpotenzial und Resozialisierung - zur Kenntnis genommen und gleichzeitig Traktandum 8 erledigt. -ooOoo-