FORMULIERTES INITIATIVBEGEHREN ZUR ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG (NR. 110/1998)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zu Traktandum 30: Traktandum 30 müsste richtig eigentlich heissen, im Nachtragstraktandum wurde das falsch formuliert: Formuliertes Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung. Das ist ein einschlägiger Ausdruck aus dem Volksrechtegesetz. Die Regierung hat uns mit Bericht Nr. 110/1998 die allseits bekannte Volksinitiative zur Behandlung gemäss Volksrechtegesetz zugeleitet. Das Initiativbegehren steht zur Diskussion.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Zwischen 1991 und 1996 betrug der Anstieg 47,5 %. Allein für 1998 wurden die Versicherungsprämien weitere 30 % erhöht. Für viele Familien und Einzelpersonen stellt dies eine schwere Belastung dar. Jahr für Jahr steigen auch die Staatseinnahmen. Ab 1999 wird voraussichtlich Liechtenstein im Gleichschritt mit der Schweiz die Mehrwertsteuer von 6,5 auf 7,5 % erhöhen. Der Staat wird allein durch diese Mehrwertsteuererhöhung ab dem nächsten Jahr ca. 20 Mio. Franken zusätzlich einnehmen, obwohl er diese Einnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben gar nicht braucht. In der Schweiz wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer trotz schlechter Staatsfinanzen zweckgebunden, nämlich für die Finanzierung der Sozialwerke verwendet.Unserer Meinung nach muss das Geld aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer an die Einwohner zurückfliessen, da es unseren Sozialwerken, zumindest aus heutiger Sicht, noch nicht an finanziellen Mitteln mangelt. Die FBPL will mit der Volksinitiative einen Teil der Zusatzeinnahmen aus der Mehrwertsteuer zweckgebunden zur Reduktion der Krankenkassenprämien verwenden.Die überdurchschnittlichen Steigerungsraten der Krankenkassenprämien in den letzten Jahren und die diesbezüglich düsteren Aussichten für die nächsten Jahre, erlauben keinen weiteren Aufschub dieses Anliegens. Mit der von der Bürgerpartei lancierten Volksinitiative soll das Volk darüber entscheiden, ob aus den zusätzlichen Staatseinnahmen sozialpolitische Massnahmen finanziert werden sollen, welche Entlastungen für viele bringen. Der Druck der hohen Krankenkassenprämien schmerzt vor allem Familien, die ihr Leben mit einem Erwerbseinkommen bestreiten müssen, sowie ältere Menschen und Arbeitslose. Die Zweckbindung des einen Mehrwertsteuerprozentes ermöglicht die Gleichstellung dieser Menschen. Mit aller Deutlichkeit betonen wir, dass die Volksinitiative keine Gesundheitsreform ersetzt. Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen wurde seitens der Bürgerpartei schon viele Jahre angemahnt. Die Gesundheitsreform ist dringend nötig und es ist in erster Linie Sache der Regierung, zielführende Reformvorschläge zu unterbreiten. Wir werden zielführende Massnahmen, die eine Kosteneindämmung auch wirklich garantieren, unterstützen. Es geht bei der Initiative nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Es sind Sofortmassnahmen erforderlich, die unmittelbar greifen.Welche Ziele verfolgt die FBPL mit der Volksinitiative betreffend die Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes? Gleichbehandlung der Versicherten, wirtschaftliche Entlastung von Familien und sozial Schwächergestellten zur Gleichbehandlung der Versicherten. Die Beiträge der volljährigen Versicherten dürfen weder nach Alter noch nach Geschlecht abgestuft werden. Mit unserer Initiative wollen wir generell Nichterwerbstätige wie Hausfrauen, Hausmänner, Arbeitslose, Seniorinnen, Senioren, usw. den Arbeitnehmern gleichstellen. Das Land soll die Hälfte der Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung für nicht Erwerbstätige übernehmen. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass Erziehungsarbeit aufgewertet und im Bereich der Krankenversicherung der Lohnarbeit gleichgestellt wird. Die Initiative sieht vor, dass das Land die Hälfte der Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung für Nichterwerbstätige übernimmt. Wenn jemand arbeitslos wird, fallen für den Betroffenen die Beiträge des Arbeitgebers für die obligatorische Krankenversicherung weg. Dies führt dazu, dass die finanzielle Belastung durch die Krankenkassenprämien gerade zu einem Zeitpunkt noch ansteigt, wo die finanzielle Situation der Familie ohnehin schon angespannt ist. Mit unserer Initiative wollen wir Arbeitslose den Arbeitnehmern gleichstellen, indem das Land die Hälfte der Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung übernimmt.Es ist nicht einzusehen, weshalb durch den Eintritt ins AHV-Rentenalter die Belastung durch die Prämien für Krankenpflege, die nun voll zu Lasten des Einzelnen oder des Rentnerpaares fallen, ansteigen soll. In diesem Lebensabschnitt steht tendenziell weniger Geld für die Deckung des täglichen Bedarfs zur Verfügung. Mit unserer Initiative wollen wir Rentnerinnen und Rentner den Arbeitnehmern gleichstellen, indem das Land die Hälfte der Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung übernimmt.In Liechtenstein wohnhafte Arbeitnehmer, die als Wegpendler im Ausland als Arbeitnehmer beschäftigt sind und für die der Arbeitnehmer aufgrund einer anderen Rechtslage die Hälfte der Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung nicht übernehmen muss, sollen den in Liechtenstein tätigen Arbeitnehmern gleichgestellt werden. Die Initiative sieht vor, dass das Land unter Berücksichtigung des Betrages, den der Versicherte im Ausland von Dritten, z.B. Arbeitgeber erhält, für Wegpendler die Hälfte der Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung übernimmt.Ferner sollen Arbeitgeber entlastet werden, die Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stellen, indem sich bei Teilzeitbeschäftigten der Anteil des Arbeitgebers entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduziert. Damit künftig Teilzeitbeschäftigte gegenüber Nichterwerbstätigen nicht benachteiligt werden, soll das Land den Differenzbetrag, der seitens des Arbeitgebers aufgrund der Teilzeitbeschäftigung weniger zu entrichten ist, übernehmen.Dann zur wirtschaftlichen Entlastung von Familien und sozial Schwächergestellten. Die Krankenkassenprämien sind massiv angestiegen, weil die überbordenden Kosten im Gesundheitswesen ganz einfach auf die Versicherten abgewälzt werden. Wir haben schon in der Begründung der Landtagsinitative der Fraktion der Bürgerpartei ausgeführt, dass für Personen und Familien mit geringer Wirtschaftskraft längst eine Grenze erreicht ist, die den gewohnten Lebensstandard in Frage stellt. Die Wirtschaft in unserem Land floriert und der Reichtum wächst. Es muss aber auch für Liechtenstein festgestellt werden, dass der Wohlstand immer weniger fair verteilt und die Schere zwischen Arm und Reich sich immer weiter öffnet. So ist zum Beispiel dem Bericht "Armut in Liechtenstein" des Amtes für Soziale Dienste, zu entnehmen, dass 4,4 % der Bevölkerung auf Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt, bestreiten zu können. Ca. 8 % der Bevölkerung gelten als einkommensschwach und etwas mehr als 17 % werden als nahe der Einkommensschwäche eingestuft. Immerhin handelt es sich dabei gesamthaft um ca. einen Drittel der gesamten Bevölkerung. Mit unserer Initiative entlasten wir insbesondere Familien und wirtschaftlich Schwächergestellte, indem das Land die Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung für Kinder bis zum vollendeten 15. Jahr zur Gänze übernimmt. Ferner sollen Lehrlinge und Studenten zwischen dem 16. und dem vollendeten 25. Lebensjahr finanziell entlastet werden, indem das Land für sie die Hälfte der Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung übernimmt. Dies, sofern sie über weniger als 13'000 Franken verfügen. Liechtenstein muss alles Interesse daran haben, die Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen so weit wie möglich zu fördern.Sofern nicht doch noch einige Landtagsmitglieder der Vaterländischen Union oder der Freien Liste ein Einsehen für diese Sofortmassnahme bekommen, soll das Volk entscheiden, ob ein Teil der Erträge aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Reduktion der Krankenkassenprämien zweckgebunden aufgewendet werden soll. Damit diese Regelung, sofern die Initiative vom Volk angenommen wird, bereits 1999 greift, soll der Abstimmungstermin nicht von der Regierung auf die lange Bank geschoben werden. Die Fraktion der Bürgerpartei geht davon aus, dass die Abstimmung noch in diesem Jahr stattfindet. Danke schön.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen. Die Fraktion der VU gibt zur Volksinitiative auf Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung die nachfolgende Fraktionserklärung ab:Einleitend ist festzuhalten, dass es sich bei der zur Debatte anstehenden Volksinitiative um den zweiten Anlauf in materiell derselben Sache handelt. Eine inhaltlich völlig identische Initiative der FBPL-Abgeordneten wurde bereits im Juni-Landtag dieses Jahres mit den Stimmen der VU und der Freien Liste an die Regierung zur Stellungnahme überwiesen. Diese Stellungnahme liegt nunmehr vor und wird gegebenenfalls als Traktandum 31 in der heutigen Sitzung behandelt werden. Da die damaligen Initianten der FBPL-Fraktion die teilweise harte, aber wohlbegründete Kritik bei Formulierung ihrer Volksinitiative überhaupt nicht berücksichtigt haben, sondern exakt denselben Inhalt nunmehr in Form einer Volksinitiative einer Realisierung zuzuführen gedenken, bleibt der VU nichts anderes übrig, als erneut auf die konzeptionellen und grundsätzlichen sowie auch auf die Mängel im Detail hinzuweisen. Bevor ich dies tue, soll auf die Ausgangslage und den zeitlichen Kontext der Initiative eingegangen werden.Unser Land verfügt über eine ausserordentlich gute medizinische Versorgung auf höchstem Niveau. Bereits heute erbringt der Staat hohe Leistungen für die Mitfinanzierung dieser überdurchschnittlich guten medizinischen Versorgung. Ca. ein Drittel der Kosten der Grundversicherung wird vom Staat getragen. Der ausserordentlich hohe Standard im Bereich der medizinischen Versorgung hat und hatte seinen Preis. Die Kosten der Krankenversicherung sind überdurchschnittlich, d.h. deutlich über die allgemeinen Preisentwicklung hinaus gestiegen. Beispielsweise betrug der Anstieg der Kosten der Krankenversicherung in Jahren zwischen 1991 und 1996 47,5 %. Dabei handelt es sich um ein gesamtwesteuropäisches Phänomen, denn in vergleichbaren Staaten sind ähnlich hohen Kostenzuwachsraten zu verzeichnen wie in Liechtenstein. Beispielsweise betrug die entsprechende Kostensteigerung im Vergleichszeitraum in der Schweiz 40,8 %. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass in Liechtenstein die Belastung durch die Kostensteigerungen aufgrund hoher staatlicher Beitragsleistungen an die Krankenkassen für die Versicherten zu einem beträchtlichen Teil abgefedert wurden. Die kantonalen Durchschnittsprämien in der Schweiz betrugen im Jahre 1997 über CHF 200 im Monat. Dagegen lagen sie aus besagtem Grund in Liechtenstein dank staatlicher Zuschüsse nur bei CHF 145. Ohne entsprechende Subventionierung würde die Durchschnittsprämie in Liechtenstein jedenfalls deutlich über CHF 200 liegen. Die derzeitigen Staatsbeiträge an die Krankenversicherungen decken ca. ein Drittel der Krankenpflegekosten. Im bereits erwähnten 6-Jahres-Zeitraum zwischen 1991 und 1996 sind die Ausgaben des Landes für das Gesundheitswesen um 52 % angestiegen. In derselben Periode stiegen die Landesbeiträge an die Krankenkassen um sage und schreibe 57 %. Im Vergleichszeitraum stieg der Gesamtaufwand des Landeshaushaltes um 27 %.Diese exorbitanten Kostensteigerungen im Krankenversicherungsbereich haben praktisch in allen westeuropäischen Ländern zu Reformen im Bereiche der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens geführt. Auch in Liechtenstein ist eine strukturelle tiefgreifende Gesundheitsreform in Angriff genommen worden. Die Regierung hat eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Der Erlass der Verordnung über die Erstattung der Kosten der EWR-Arzneimittel soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die Gesetzesvorlage über die Schaffung eines Landesspitals soll demnächst in den Landtag kommen.Just in diesem Kontext versucht die FBPL mit der vorliegenden Volksinitiative eine tatsächliche Reform des Gesundheitswesens zumindest zu verzögern, wenn nicht gar zu vereiteln. Dass dabei auch populistische Überlegungen eine Rolle gespielt haben, liegt auf der Hand. Mit einer Einzelmassnahme ist dem Grundübel des Gesundheitswesens, nämlich der ungebremsten Kostensteigerung jedoch nicht beizukommen. Die Fraktion der VU lehnt die Initiative aus den nachfolgenden Gründen ab:1. Die Initiative führt zu gravierenden Fehlentwicklungen im Bereich des Gesundheitswesens. Sie verstärkt die heute bereits bestehenden Systemfehler und heizt die Kostenspirale weiter an. Statt Kostenbewusstsein und Verantwortungsgefühl zu stärken, wird das Konsumverhalten gefördert. Statt stärkere Mitverantwortung des Patienten werden weitere Konsumanreize geschaffen.2. Die Initiative leistet keinen Beitrag zur unbedingt notwendigen Kosteneindämmung. Die von ihr geforderte Erhöhung der Staatsbeiträge auf zwei Drittel des Aufwandes für die Krankenversicherung führt unweigerlich zur Frage, ob die Krankenversicherung in Zukunft noch durch private Krankenkassen durchgeführt werden kann. Die Einführung einer staatlichen Versicherungsanstalt müsste zumindest geprüft werden. Eine Verstaatlichung der Krankenversicherung steht jedoch im Zeitalter der Privatisierung quer in der Landschaft. Das virulente Kostenproblem ist nicht dadurch zu lösen, dass der Staat einfach undifferenziert enorme Mittel für Prämienverbilligungen zur Verfügung stellt.3. Die Initiative ist in keiner Art und Weise sozial. Die zum Teil vertretbaren Leistungsverbesserungen sollen undifferenziert, d.h. ohne jegliche Rücksicht auf Einkommens- und Vermögensverhältnisse ausgerichtet werden.4. Die Entlastungsmassnahmen sind nicht nachhaltig. Für eine nur kurzfristig wirksame Entlastung wird ein enormer Betrag in der Gegend von CHF 20 Mio. jährlich ausgegeben. Der Effekt dieser Entlastungen ist jedoch innerhalb von wenigen Jahren aufgezehrt, zumal die Initianten keinerlei Vorschläge zur Dämpfung der Kostenentwicklung machen.5. Ein weiteres Problem der Initiative ist die Steigerung der Attraktivität unseres Landes für ausländische Ärzte und andere Leistungserbringer im medizinischen Bereich. Die Zuwanderung von EWR-Ärzten würde sich aus evidenten Gründen erhöhen. Dass ein weitere Zustrom von Medizinialpersonal aus dem EWR-Raum das Gesundheitswesen zusätzlich verteuert, liegt auf der Hand. Höhere staatliche Subventionen ohne vorgängige echte Reform sind ein eindeutiges Anreizsignal zur Eröffnung einer Praxis in unserem Land. Dass mehr Ärzte nicht zwingend zu weniger Gesundheitskosten führen, im Gegenteil, ist sattsam bekannt.6. Ein zusätzlicher Schwachpunkt der Initiative ist, dass sie kaum administrierbar sein wird. Dies bedeutet, dass sie zu schwerwiegenden Vollzugsproblemen führt und die von der Initiative verlangten Bestimmungen bei den Krankenkassen, wenn überhaupt, nur auf der Grundlage nur eines Antrags und Rückerstattungssystems durchgeführt werden können. Die Versicherten würden dadurch zwangsläufig zu Bittstellern. Das erwähnte unumgängliche Antrags- und Rückerstattungssystem wird bei den Krankenkassen zu erheblichen administrativen Mehraufwendungen führen, die derzeit ziffernmässig noch nicht abschätzbar sind. Dass dieser Mehraufwand aber letztlich durch Prämienerhöhungen kompensiert werden muss, liegt auf der Hand. Aufgrund dieser Ausführungen wird auch klar, dass die Initiative den mehrfach erhobenen Anspruch der griffigen Sofortmassnahme nicht gerecht werden kann. Es ist ein Trugschluss, wenn der Bevölkerung suggeriert wird, dass innerhalb von kurzer Zeit, nach einer allenfalls positiven Volksabstimmung, die Aufwendungen des Einzelnen für die Prämien umgehend fallen werden. Soweit eine Durchführbarkeit überhaupt gegeben ist, ist schon heute absehbar, dass dies nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung erfolgen wird.7. Ein weiteres, von den Initianten nicht beachtetes Problem, ist der Export der Leistungen der Krankenversicherung ins Ausland. Grenzgänger aus einem EWR-Land haben das Recht, sich in Liechtenstein gegen Krankheit zu versichern. Dabei machen die über 5'000 Grenzgänger aus Österreich den Löwenanteil aus. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage hat nur ein verschwindend kleiner Prozentsatz der österreichischen Grenzgänger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Durch eine von der Initiative geforderte Verdoppelung der Staatsbeiträge würde jedoch die liechtensteinische Krankenversicherung erheblich an Attraktivität gewinnen und die Wahrscheinlichkeit wäre gross, dass ein Grossteil der Grenzgänger inklusive deren Familienangehörige in der Folge die günstigen Versicherungen in Liechtenstein wählen würden. Wenn auch nur die Hälfte der österreichischen Grenzgänger sich für dies Option entscheiden würden, hätte dies, inklusive deren Familienangehörigen, einen Zuwachs von 15 % bei den Versicherten zur Folge. Das Land Liechtenstein würde in diesem Fall zusätzlich CHF 7 Mio. aufwenden müssen.8. Ein weiterer Grundmangel der Initiative ist die völlige Negierung der laufenden Gesundheitsreform. Leistungsverbesserungen, die nicht in ein Reformpaket eingebettet sind, wobei die Einzelmassnahmen untereinander abgestimmt sein müssen, sind jedoch als populistisches Geschenk zu qualifizieren. Nur wer Pflichten in Form von Mitverantwortung im Sinne von kostenbewusstem Verhalten übernimmt, soll auch mehr Rechte im Sinne von Leistungsverbesserungen erhalten. Bedauerlicherweise geht es den Initianten der Volksinitiative nicht um die Lösung von konzeptionellen Fragen im Zusammenhang mit der Krankenversicherung. Da uns die Erhöhung der Mehrwertsteuer Mehreinnahmen bringt, sollen diese Gelder möglichst rasch wieder unters Volk gebracht werden. Nach der Ansicht unserer Fraktion eignet sich jedoch die Krankenversicherung, im Gegensatz etwa zur AHV, nicht für eine sozialpolitisch begründete Umverteilung von Einkommen. Die Krankenversicherung bezweckt nämlich, der Bevölkerung einen kostengünstigen Zugang zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung zu gewähren, und zwar unabhängig von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation. Mit einem Schlag soll allein im beschränkten Bereich der Krankenversicherung die gesamten Mehreinnahmen, die der Staatskasse aus der einprozentigen Mehrwertsteuererhöhung zufliessen, wieder ausgegeben werden. Dies ist finanzpolitisch nicht vertretbar. Die entsprechenden Intentionen der Regierung hat der Regierungschef bei der Behandlung des Traktandums 28 heute abend dargelegt.Danach sollen je ein Drittel dieser Mehreinnahmen im Bereiche der Leistungsverbesserung im Sozial- und Gesundheitsbereich, dann für Investitionen in die Zukunft, beispielsweise durch vorgezogene Neu- und Ausbau von Landesschulen und last, but not least, zur Reservebildung, sprich zum Sparen verwendet werden.9. Die finanziellen Auswirkungen der Initiative sind enorm. Gemäss den Ausführungen der Initianten ist mit Mehraufwendungen im Bereiche von CHF 17 Mio. zu rechnen. Die den Abgeordneten vorliegenden Berechnungen des Amtes für Volkswirtschaft zeigen jedoch, dass dieser Betrag zu tief angesetzt ist, und dass bei der Annahme der Volksinitiative mit Landesbeiträgen von insgesamt ca. CHF 19 Mio. zu rechnen ist. Nicht eingerechnet sind dabei die jährlichen Kostensteigerungen sowie die Mehrkosten, die aus dem erwähnten Export der Leistungen der Krankenversicherung, insbesondere nach Österreich, entstehen würden. Sollten sich alle 5'000 Grenzgänger aus Österreich für die Versicherung in Liechtenstein entscheiden, hätte dies zusätzliche Kosten im Bereiche von CHF 15 Mio. jährlich zur Folge. Der Hauptgrund für diese unterschiedliche Berechnung der Mehraufwendungen liegt in der Tatsache, dass die Initianten die laufende Änderung des AHV-Rentenalters nicht mitberücksichtigt haben.10. Aus dem eben dargelegten ergibt sich auch, dass die Behauptung der Begründung der Initianten, dass man, ich zitiere, "einen Teil, der für unseren Staat nicht notwendigen Erträge aus der Mehrwertsteuererhöhung an die Bevölkerung rückerstattet", Zitatende, nicht richtig und irreführend ist. Es würde, wie bereits ausgeführt, mit einem Schlag und für einen Zweck, mindestens die gesamte zu erwartete Mehreinnahme aus der Mehrwertsteuererhöhung postwendend wieder ausgegeben. Tendenziell würden die durch die Initiative verursachten Mehraufwendungen eher grösser sein, als die Einnahmen aus der aktuellen Mehrwertsteuererhöhung.Ich komme zum Schluss. Die Vaterländische Union befürwortet eine ausgewogene Reform des Gesundheitswesens und eine teilweise Verwendung der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung im Umfange von ca. 1 %, in diesem Bereich. Sie spricht sich jedoch, aus den dargelegten Gründen, mit aller Deutlichkeit gegen die von der Initiative geforderte Einzelmassnahme aus, durch die der Staatsanteil an der obligatorischen Krankenversicherung von bisher einem Drittel auf mindestens zwei Drittel verdoppelt wird. Wir sind überzeugt, dass alle Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner der Versuchung eines kurzfristigen Vorteils im Form von tieferen Krankenkassenprämien widerstehen können, um in der Folge von Gesamtreform des Gesundheitswesens zu profitieren. Bereits heute empfiehlt die Vaterländische Union den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein mutiges und beherztes Nein in die Urne zu legen. Soweit die Fraktionserklärung.Dann habe ich noch einen Antrag verteilen lassen. Gemäss Art. 82, Abs. 3, VRG, steht dem Landtag das Recht zu, gegenüber einem eingereichten Entwurf, eigene Anträge auf Verwerfung des Vorschlages zu stellen und nötigenfalls in einer an das Volk gerichteten Botschaft zu begründen. In Anwendung der zitierten VRG-Norm stelle ich den Antrag, dass im Falle, dass der Landtag der Volksinitiative nicht zustimmt, die nachfolgenden 10 Punkte, die mit den eben dargelegten 10 Argumenten in der Fraktionserklärung mit einigen marginalen Änderungen übereinstimmen, als Begründung der Ablehnung durch den Landtag formell in die Abstimmungsunterlagen aufgenommen werden. Die Verlesung praktisch desselben Textes erspare ich mir, da Sie alles schriftlich vor sich haben.Abg. Marco Ospelt:
Wir haben bei der vorherigen Vorlage über die Mehrwertsteuer gehört, dem Staat geht es finanziell gut und er wird im nächsten Jahr 1 % Mehrwertsteuer mehr einnehmen als bisher. Die FBPL, wir von der FBPL-Fraktion und die Partei, die die Volksinitiative lanciert hat, sind der Meinung, dieses Geld gehört an den Bürger zurück, denn der Staat braucht dieses Geld nicht. Das Land hat in der mutmasslichen Rechnung 1998 einen voraussichtlichen Ertragsüberschuss von CHF 59 Mio. ausgewiesen. Kommt dazu, dass die VU in vielen Punkten mit unserer Initiative übereinstimmt, z.B. hat die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes den Passus übernommen, dass Kinder von Prämien befreit sein sollen, dass für Kinder keine Beiträge erhoben werden sollen. Sie hat von uns übernommen, dass Arbeitgeber für Teilzeitbeschäftigte nur noch prozentual zur Beschäftigung ihre Beiträge leisten sollen. Sie hat von uns übernommen, dass Arbeitslose nicht den vollen Betrag der Krankenkassenprämien selber zahlen sollen, sondern dass ihnen die halbe Prämie übernommen werden soll. Sie findet es in ihrer Stellungnahme zu unserer Initiative positiv, dass Familienarbeit, Erziehungsarbeit gefördert werden soll. Sie möchte, wie wir, Familien entlasten. Sie findet es einen guten Ansatz, dass in Ausbildung Stehende unterstützt werden sollen, und sie schreibt, dass in Bezug auf Wegpendler, die Initiative richtig liege. Und trotzdem hören wir jetzt eine ausführliche Begründung des Abg. Sprenger, warum er gegen diese Volksinitiative sei. Sie ist allerdings nicht ganz so ausführlich, wie die Stellungnahme der Regierung. Und ich frage mich, ob ihm eventuell gewisse Begründungen, Ausführungen der Regierung, selber nicht gefallen haben.Es wird ausgeführt, dass die höhere Einschätzung des Amtes für Volkswirtschaft im Wesentlichen darauf zurückgehe, dass das frühere Rentenalter durch die Initianten nicht berücksichtigt sei in ihrer Kostenaufstellung. Die Regierung begründet das noch ganz anders, oder zu mindestens teilweise anders. Sie schreibt dazu, dass die Erhöhung des Kostenbeitrages für Kinder und Jugendliche falsch berechnet sei in der Initiative und CHF 1.2 Mio. mehr ausmache. Und wenn man dann genau hinschaut, dann stellt sich heraus, dass die Regierung offensichtlich zwei Berechnungsfehler gemacht hat, nämlich sie geht nur von den ambulanten Kosten aus für Kinder, weil sie sich ja auf die Krankenkassenstatistik bezieht; und sie berücksichtigt nicht, dass von diesen Kosten, von den insgesamt anfallenden Kosten für die Prämien der Kinder oder für die Behandlung der Kinder nach geltendem Recht und auch nach Meinung der Initianten 30 % vom Staat vorneweg subventioniert werden. Und auch wenn ich Ihre Zahlen höre, Herr Abg. Sprenger, muss ich sagen, die Kosten in der Krankenversicherung sind von 1991 auf 1996 um 47,5 % gestiegen, - und ein bisschen später sagen Sie -, die Landesbeiträge an die Krankenkasse sind aber um 57 % gestiegen. Woher kommt denn dieser Unterschied? Dieser Unterschied wird nicht erklärt, wie überhaupt häufig in der Begründung der Regierung und bei Ihnen sowieso, die Zahlen nicht erklärt werden. Ohne Erklärung, und ohne dass das Zahlenmaterial offengelegt wird, sind solche Behauptungen nicht nachvollziehbar.Und dann, Sie sagen, es fehlt die Verknüpfung der Initiative mit der Gesundheitsreform. Das möchte ich bestreiten. Die Volksinitiative wurde nach der Veröffentlichung der Vernehmlassung der Regierung zur Gesundheitsreform lanciert. Und Vertreter unserer Partei haben immer wieder, auch Vertreter unserer Fraktion, haben immer wieder bekräftigt, dass wir bereit sind, bei der Gesundheitsreform mitzuarbeiten. Und Sie wissen so gut wie ich, dass die Regierung, wenn sie eine Gesundheitsreform machen will, die Hand und Fuss hat, dann ist sie auf die Mitarbeit der Opposition angewiesen. In diesem Bereich, denke ich nicht, dass sie mit 40 % - wieviel Prozent waren's der Bevölkerung -, eine ganze Reform durchziehen kann. Wie ich jetzt sehe, auf was sich denn die Regierung bezieht in ihrer Vernehmlassung zur Gesundheitsreform, dann hat sie zwar die Revision des Krankenversicherungsgesetzes vorgesehen, aber wir sind hier nicht ganz einverstanden, mit einem Teil davon nicht. Vor allem mit jenem Teil nicht, wo eine Entsolidarisierung der Versicherten subsumiert wird durch die massive Zunahme der Kostenbeteiligung der Kranken. Es findet eine Entsolidarisierung statt zwischen Gesunden und Kranken.Die Regierung führt das EWR-Arzneimittelgesetz an als einen Punkt, der zu einer Verbilligung der Kosten im Krankenkassenwesen, im Gesundheitswesen, führen soll. Und ich frage mich, wo bleibt die Verordnung zu diesem Arzneimittelgesetz? Sie ist immer noch nicht da. Die Regierung führt dann aus, sie habe im Rahmen dieser Gesundheitsreform auch die Trägerschaft im Landesspital geregelt. Und ich frage mich, wie soll die Änderung in der Trägerschaft des Landesspitals zu einer Reform des Gesundheitswesens zu sinkenden Kosten im Gesundheitswesen führen. Oder ist es die Gemeinde Vaduz, die hier die Kosten abgesahnt hat bisher? Oder sie führt auch Mieterbeihilfen oder Kinderzulagen für Alleinerziehende auf, das hat für mich alles mit Gesundheitsreform nichts zu tun.Sie sagen, unsere Initiative verstärke den Systemfehler im heutigen Krankenversicherungsgesetz. Entgegen Ihrer Behauptung sagt aber die Regierung auf Seite 9 ihrer Stellungnahme, dass das System im heutigen Krankenversicherungsgesetz so ausgelegt sei, dass die Kostenverantwortung des Einzelnen spielen solle. Sie sagen das Kostenproblem würde vorübergehend in der Krankenversicherung verdeckt, ja für wen wird es denn verdeckt? Also, wir alle, für uns alle ist es ja klar, weil es ja in den Kosten des Landes ausgewiesen wird. Auf der anderen Seite greifen Sie die Bestimmung der Initiative an, wonach den Versicherten jener Beitrag, den sie vom Staat, vom Land beziehen, bekanntgegeben werden solle. Das passt doch nicht zusammen. Also, entweder Sie wollen Kostentransparenz, entweder der Versicherte soll wissen, welche Kosten er auslöst, dann können Sie nicht diesen Artikel angreifen, der dem Versicherten diese Kosten bekanntgibt. Sie sagen, es werde durch unsere Versicherung, durch unsere Initiative in Frage gestellt, das System der privaten Krankenkasse und übersehen dabei, dass die Regierung in ihrer Vernehmlassung in einem langen Passus darauf eingeht, ob es überhaupt noch Sinn mache, private Krankenkassen zu führen. Sie begründet das mit der Finanzautonomie der Krankenkassen und begründet das damit, dass private Krankenkassen ein Interesse daran haben würden, Kosten im Griff zu halten. Das ist richtig. Aber diese Ausführungen vertragen sich nicht mit der Idee, dann für die Kinder, für die auch die Regierung in der Vernehmlassung ja die Kosten übernehmen will, für diese Kinder dann nicht an die Kassen-Beiträge zu bezahlen und die Kassen mit diesen Beiträgen dann wirtschaften zu lassen, sondern für diese Kinder unbesehen die Kosten der Krankenbehandlung zu übernehmen. Sie sagen, die Attraktivität unseres Landes für Ärzte aus dem Ausland würde erhöht. Also, die Attraktivität unseres Landes für Ärzte aus dem Ausland ist so hoch jetzt, dass denke ich, bald einmal die Kapazität zur Aufnahme ohnehin aufgefüllt sein wird, so dass zwar das Land vielleicht attraktiv ist, aber die möglichen Plätze dann schon besetzt sind. Im Übrigen, das ist ein Problem der Regierung, von dem weiss sie schon lange, sie hat es bisher verkannt. Es ist ganz schwierig, hier eine Regelung zu finden. Für andere Berufe hat sie es geschafft, eine Regelung zu finden z.B. für die Rechtsanwälte oder für die Treuhänder, und ich denke, es muss auch für Ärzte ein System geben, Hürden für den Zuzug aus dem Ausland ganz unabhängig von dieser Krankenkasseninitiative. Sie sagen, diese Initiative führe zu einem Export von Leistungen und beziehen sich auf die Grenzgänger aus Österreich. Und verkennen dabei, dass der Unterschied in dieser Initiative gegenüber der Vernehmlassung der Regierung eigentlich nur darin liegt, dass durch die Initiative zusätzlich die Kosten für die nichtberufstätige Ehefrau übernommen werden und für die Auszubildenden. Aber ich bezweifle, dass dieser kleine Unterschied Sie dazu berechtigt, einen solchen Wirbel zu veranstalten. Also, das zu diesen Punkten, zu denen ich mich bisher vorbereiten konnte. Vielleicht werde ich, wenn der Abg. Gebhard Hoch gesprochen hat, noch einmal auf meine Ausführungen zurückkommen.Abg. Egon Matt:
Es sind nun schon einige Argumente pro und contra, die Initiative der FBPL ausgetauscht worden, die ich jetzt nicht alle wiederholen möchte, und ich denke auch, dass es wahrscheinlich gar keine Argumente contra gibt, die der Abg. Marco Ospelt nicht widerlegen könnte. Zu zwei Bereichen möchte ich aber doch noch einige grundsätzliche Bemerkungen machen. Der eine Bereich ist der Bereich der sozialen Gerechtigkeit, und der andere derjenige der Kosten.Wir sind uns alle einig, unser Gesundheitswesen ist sehr gut ausgebaut mit einem umfassenden Leistungskatalog im Bereiche der Grundversicherung, der jeder Frau und jedem Mann ohne grosse Hürden offen steht und für den es mehr als genug Anbieter oder sogenannte Leistungserbringer gibt. Das hat seinen Preis und den haben wir bisher zu gleichen Anteilen auf uns alle aufgeteilt, per Kopfprämie. Auf den ersten Blick ein kluges und vermeintlich gerechtes System. Doch je teurer das ganze Gesundheitswesen wird, umsomehr müssen wir feststellen, dass es zu himmelschreienden Ungerechtigkeiten kommt. Oder hat es noch etwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun, wenn die monatliche Grundversicherungsprämie einer Verkäuferin bis zu 20 % ihres ohnehin schmalen Erwerbes wegfrisst, während die gleiche Prämie für den Millionär bestenfalls in der Grössenordnung der Zigarren liegt, die er Wochenende raucht. Wir müssen nicht nur die Kosten in den Griff bekommen, wir müssen endlich auch die Prämienlast gerecht verteilen. Ausgerechnet das reiche Liechtenstein ist das letzte Land in Westeuropa, das seine Krankenversicherung noch über Kopfprämien finanziert. Dieses Auslaufmodell muss abgelöst werden durch eine sozial gerechte Finanzierung. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FBPL kann man aber nicht machen, indem man einer unsozialen Kopfprämie zusätzlich eine ebenso unsoziale pro-Kopfsubvention aufpfropft. Mit Ihrem Vorschlag zementieren Sie nicht nur das heutige ungerechte System der Kopfprämie, Sie verschärfen noch dessen Ungerechtigkeit, weil Sie Ihre staatlichen Prämiensubventionen ebenfalls wieder auf alle Köpfe gleich verteilen, ohne auf die Bedürftigkeit oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Rücksicht zu nehmen. Früher oder später wird man sich jedoch auch in Liechtenstein nicht um eine soziale Finanzierung der Krankenversicherung drücken können. Modelle dafür gibt es viele, gemeinsam ist allen, dass die Kopfprämien durch Beiträge im Verhältnis zu den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Versicherten ersetzt werden, wie dies bereits heute in den meisten europäischen Ländern der Fall ist. Als rasch zu verwirklichende Alternative käme auch ein Prämienverbilligungssystem, abgestuft nach Erwerbseinkommen und Vermögen in Frage, wie es die Freie Liste in ihrem Postulat vom Mai dieses Jahres vorgeschlagen hat und dem im Landtag nur eine Stimme zur Überweisung an die Regierung fehlte. Mit solchen Prämienverbilligungen könnte schon heute jenen unter die Arme gegriffen werden, die das Geld auch wirklich brauchen. Kritiker von vermögens- und erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien oder Prämienverbilligungen führen immer wieder ins Feld, dass so etwas in Liechtenstein nicht machbar sei. Weil in der Steuererklärung die Vermögenswerte und hier vor allem die Immobilien, stark unterbewertet sind. Dazu nur folgendes: Nur, weil z.B. Immobilien nicht oder nur minimal besteuert werden, heisst das noch lange nicht, dass sie nicht zur Festsetzung von Limiten herangezogen werden können, ob jemand z.B. eine Prämienverbilligung erhält oder nicht. Voraussetzung zur Festsetzung solcher Limiten ist lediglich eine Erfassung sämtlicher Vermögensbestandteile zu realistisch geschätzten Verkehrswerten. Dieser Wechsel verursacht kaum nennenswerte administrative Belastungen, da im Wesentlichen nur eine Änderung der in der Steuererklärung ohnehin schon deklarierten Vermögenswerte, nur eine Änderung der Bewertungskriterien, ausreicht, und was das Erwerbseinkommen betrifft sei nur angemerkt, dass ca. 85 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Lohn aus unselbständiger Tätigkeit beziehen und somit das Erwerbseinkommen bekannt ist. Eine sozial gerechte Finanzierung des Krankenversicherungswesens ist auch, um nicht zu sagen "sogar" in Liechtenstein möglich. Wer das bezweifelt, muss auch die ganze Wohnbauförderung, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und die geplante Wohnbeihilfe in Frage stellen. Denn sie alle stützen sich auf Erwerb und Vermögen des Antragstellers ab.Sollte die Initiative der FBPL zum Tragen kommen, dann wird echte soziale Gerechtigkeit im Bereich der Krankenversicherung Fatamorgana. Denn wer wird sich noch für erwerbs- und vermögensabhängige Krankenkassenprämien einsetzen, wenn der Staat eh schon die ganze, oder zumindest die Hälfte der Prämien auf seine Kappe nimmt?Noch ein paar Bemerkungen zu den Kosten. Die einen, und dazu zähle ich nach der Lektüre des Vernehmlassungsberichtes zur Gesundheitsreform auch unsere Regierung, setzen mehr auf den freien Markt, die anderen mehr auf staatliche Lenkungsmassnahmen, um die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Inzwischen scheinen aber auch wirtschaftsliberale Politiker zu begreifen, dass der Markt zwar die Produktionskosten senkt, sprich einzelne Leistungen verbilligt, dagegen aber die Umsätze und damit den Gesamtaufwand steigert. Wie heisst es doch, Konkurrenz belebt das Geschäft. Wir werden einsehen müssen, dass das Gesundheitswesen nicht mit dem Suppen- oder Seifenmarkt zu vergleichen ist. Der Staat muss die Kompetenz erhalten, Menge und Preis der im Gesundheitswesen erbrachten Leistungen im Interesse der Versicherten zu begrenzen. Der Trend wird meines Erachtens im Gesundheitswesen klar in Richtung Lenkungsmassnahmen gehen. Vor allem in Richtung staatlicher Globalbudgets sowohl für den ambulanten als auch den stationären Bereich. Und was hat das nun alles mit der Initiative der FBPL zu tun? Am effektivsten kann der Staat seine Lenkungsaufgaben über die von ihm eingebrachten finanziellen Mittel wahrnehmen. Nach dem Vorschlag der FBPL würde ca. die Hälfte der Mittel ausgegeben für die ganze oder teilweise Übernahme der Prämien einzelner Versicherter, und die andere Hälfte als Beitrag des Staates an die Krankenkassen nach deren Aufwand für die obligatorische Grundversicherung. Steigen in Zukunft die Gesundheitskosten weiter an, dann steigen auch die Prämien und die Aufwendungen der Kassen und damit die Beiträge des Staates. Nach dem System FBPL hat der Staat keinerlei Möglichkeit, über seine Beiträge kostenbremsend einzugreifen. Der Staat wird direkt in die Kostenspirale eingebunden und das, obwohl er nach Vorschlag FBPL bis zu zwei Drittel der Kosten der Grundversicherung tragen würde. Ein Staat, der nur zahlt, aber nichts zu sagen hat, wird das auf lange Sicht gut gehen?Zusammenfassend: Ich kann dieser Initiative der FBPL nicht zustimmen, weil sie uns in zwei wichtigen Bereichen die Zukunft verbaut. Sie zementiert und verschärft die soziale Ungerechtigkeit des Pro-Kopfprämiensystems und sie verhindert wirksame kostendämpfende Lenkungsmassnahmen des Staates über die von ihm eingesetzten Mittel. Aber lassen wir die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber entscheiden. Wenigstens die, die es nicht unbedingt notwendig haben, ob sie nur die hohle Hand machen wollen oder ob sie bereit sind, für tiefergreifende Reformen und echte Gerechtigkeit im Gesundheitswesen. Dieser Entscheid bleibt nun einmal abzuwarten. Sollte der Vorschlag der FBPL keine Mehrheit finden, werden wir von der Freien Liste unseren Vorschlag, für erwerbs- und vermögensabhängige Prämienverbilligungen sofort wieder reaktivieren, damit jene nicht im Regen stehen, die eine Unterstützung heute und jetzt brauchen. Auch dafür braucht es Geld, auch Mehrwertsteuergeld. Aber anstatt es flächendeckend über das ganze Land zu verteilen, sollen diejenigen es bekommen, die es auch wirklich nötig haben.Abg. Ingrid Hassler:
Es ist ja namentlich bekannt. aus den Protokollen der Finanzkommission, dass ich mich aus guten Gründen nicht für die Initiative ausspreche. Ich habe nämlich die Wahl, ein wichtiges Ziel im Bereich des Gesundheitswesens auf einem Weg zu erreichen, welcher a) eine wirkliche Reform des Gesundheitswesens realisiert und b) gleichzeitig auch einen Teil der ab 1999 um ca. CHF 18 Mio. erhöhten Mehrwertsteuereinnahmen an die Prämienzahler der Krankenkassen zurückgibt, nicht mit der Giesskanne, sondern differenziert und an jene, die es aus wirtschaftlichen Gründen auch brauchen können. Die von der Regierung eingeleitete Reform der Krankenversicherung erfüllt auch, was in der Begründung der vorliegenden Volksinitiative steht, nämlich, dass ein Teil für die Verbilligung der Krankenversicherung aufgewendet wird. Ein Teil ist für mich aber nicht 100 Prozent. Die Regierung will dies auch für den sehr wichtigen Aspekt, nämlich der Entlastung der Familien mit Kindern tun, also eine zusätzliche Kostenbeteiligung durch den Staat und zwar in einer Weise, die auch administrativ sehr einfach und günstig ist.Die Reform der Regierung berücksichtigt auch, dass Ganzarbeitslose den hälftigen Arbeitgeberbeitrag von der Kassa erhalten. Richtigerweise von der Arbeitslosenkassa und nicht vom Staat. Auch die Abstufung der Arbeitgeberbeiträge bei Teilzeitarbeit zur Förderung der Teilzeitarbeit wird in der Regierungsreform verwirklicht und die Arbeitgeber werden entlastet. Diese positive Einstellung zur finanziellen Gleichbehandlung der Teilzeitarbeit können wir alle hier in Kürze weiter unter Beweis stellen. Ich denke an die verschiedenen Anpassungen im Bereich der 2. Säule. Und ich werde viele dann gerne daran erinnern.Die Gesamtreform sieht zu Recht auch Massnahmen vor, die die Versicherten in ihrer Eigenverantwortung herausfordern und sich nicht auf den Geldsegen reduziert. Diese Reform, die uns bevorsteht, muss aber auch noch zusätzliche bedürfnisgerechte Ansätze berücksichtigen. z.B. gerade für nichterwerbstätige Personen, Frauen, die ein Taggeld bei längerer Krankheit oder Unfall nur privat und zu nicht geringen Prämien bei einigen der Kassen versichern können. In solchen Notfällen, wo der nichterwerbstätige Ehegatte längere Zeit die Familienarbeit nicht verrichten kann, braucht es eine finanzielle Unterstützung für die Familie, damit die Haushalthilfen bezahlt werden können. Dies zu unterstützen ist eine tatsächliche und notwendige Hilfe für Hausfrauen und Hausmänner und das sollte in der Reform aufgenommen werden. Das ist nur ein Beispiel.Noch weitere spezifische Anliegen können durch die Vernehmlassungsteilnehmer und durch uns vom Landtag eingebaut werden und mit etwas gutem politischem Willen kann all dies zwar nicht zum 1. Januar, aber Mitte 1999 umgesetzt werden. Im Sinne einer Gesamtlösung kann ein solcher Zeitverlust in Kauf genommen werden. Ich möchte damit bewusst machen, dass eine klare, verträgliche, breite und auf die Gesamtheit ausgerichtete Alternative konkret dieser finanz- und wirtschaftspolitisch kaum verantwortbaren Volksinitiative gegenübersteht.Und nun einige Gründe, warum ich die vorliegende Volksinitiative nicht befürworte. Mit dieser Initiative schaffen wir nicht nur eine neue und jährlich wiederkehrende Ausgabe von mindestens CHF 1$ Mio., sondern es handelt sich um eine strukturelle und nicht um eine konjunkturelle Mehrbelastung. Die neue Mehrwertsteuereinnahme wird nicht nur zum Teil, sondern zu 100 Prozent plus die nicht quantifizierbaren finanziellen Folgen des EWR-Exportes verwendet. Die Mehreinnahmen des Staates würden durch die Initiative a) nicht bedürfnisgerecht und b) auch nicht auf einen grösseren Beteiligtenkreis verteilt werden. Andere wichtige Vorhaben dürfen deswegen nicht durch das Netz fallen, würden es aber. Es sind keine investiven Ausgaben die hier gemacht werden, sondern laufende und jährlich wiederkehrende. Die Gesamteinnahmen des Staates können in Zukunft eher stagnieren, als steigen. Stichwörter sind die konjunkturelle Entwicklung, der mögliche Wegfall von Umsatzsteuern, Wertschriftenumsatzsteuer und die auch geforderte Abschaffung oder der Ausfall der Couponssteuer. Hier handelt es sich um Beträge, die heute Einnahmen von je rund CHF 30 Mio. pro Jahr ausmachen. Die längerfristige Finanzplanung würde zu stark negativ beeinflusst, selbst wenn durch die Reform die Kosten der Initiative bei CHF 18 Mio. blieben und wenn die Einnahmen trotzdem steigen würden. Der Selbstfinanzierungsrad fällt trotzdem von 106 auf 93 Prozent. Bisher steht eine solche Ausgabenpolitik der FBPL im Widerspruch zur Diskussion vom Finanzleitbild und der damals so vehement geforderten Betonierung des Selbstfinanzierungsgrades. Gestern haben wir CHF 15 Mio. Steuererleichterung beschlossen. Die laufenden Mehrausgaben im Budget 1999 sehenCHF 10,4 Mio. an Private vor. Ein weiterer Grund ist die Umsetzung der Initiative. Sie verursacht in zwei oder drei Bereichen sehr viele Umtriebe, sie ist abhängig vom Erwerb oder eben vom Nichterwerb.Und noch eine Frage, die der Präsident der FBPL kürzlich in der Zeitung gestellt hat. Gönnt die VU den Menschen das Geld nicht? Staats- oder Steuergelder zu verwenden hat in meinen Augen nichts mit Gönnertum zu tun. Solche Ausgaben, gerade wenn sie strukturell festgeschrieben sind, müssen klar, finanz-, sozial- und in diesem Fall auch wirtschaftspolitischen Leitbildern entspringen und auch entsprechen. Bei allem Verständnis, wie sehr solche reinen finanziellen Beiträge den Budgets von vielen Familien mit ein oder zwei Kindern, die Kosten für die weiteren Kinder sind ja ohnehin frei, und Alleinerziehenden gut tun würden, kann ich diese Initiative nicht en globo unterstützen. Weil ich überzeugt bin, dass die Verwendung der Mehrwertsteuereinnahmen im Sinne der Regierung, der Regierungschef hat es mit einer sogenannten Drittellösung heute noch aufgezeigt, langfristig dem gleichen Personenkreis eine solidere, gerechtere und spezifischere Unterstützung oder Entlastung bringt.Abg. Gebhard Hoch:
Die Regierung und die VU-Fraktion lassen keinen guten Faden an unserer Initiative zur Verbilligung der Krankenkassenprämien. Drastisch zeigt dies die VU-Fraktionserklärung, die wir eben gehört haben. Wir werden zu gegebener Zeit und in geeigneter Form dazu Stellung nehmen. Auf die Ausführungen der Vorsitzenden der Finanzkommission, der Abg. Ingrid Hassler, komme ich im Laufe meines Votums zu sprechen, weil viele ihrer Argumente ihren Niederschlag gefunden haben im Protokoll der Finanzkommission.Die Abg. Rudolf Lampert und Marco Ospelt haben unsere Initiative einmal mehr ausführlich begründet, so dass ich mich darauf beschränken kann, auf die finanziellen Aspekte der Initiative kurz einzugehen. In völlig unsachlicher Art und Weise versucht die Regierung, die Initiative in der Öffentlichkeit als für unseren Staatshaushalt untragbar darzustellen. Der Regierungschef hat gar von einem finanziellen Desaster für Liechtenstein gesprochen, sollte die FBPL Krankenkasseninitiative vom Volk angenommen werden. Wohlwissend, dass er mit einer solchen Aussage ganz bewusst in reiner Polemik macht. Unserer Partei unterstellt er, wir würden weit entfernt von jeder finanzpolitischen Vernunft handeln. Dem möchte ich energisch widersprechen. Herr Regierungschef, wenn die finanzielle Basis für unsere Initiative nicht gegeben wäre, hätten wir sie nicht lanciert. Ich will Ihnen im Nachstehenden begründen, warum diese Initiative finanziell durchaus zu verkraften ist.Wenn die Regierung in der Öffentlichkeit polemisiert und mit unqualifizierten Argumenten gegen unsere Initiative vorgeht, ist das eine Sache und teilweise verständlich, weil sie einen Erfolg der Initiative unter allen Umständen verhindern will. Wenn aber in der Finanzkommission des Landtages, in welcher fachkundige Abgeordnete zusammen mit dem Regierungschef sitzen, derart unsachlich argumentiert wird, wie im Protokoll Nr. 15 der Finanzkommission nachzulesen ist, kann dies nicht unwidersprochen bleiben. Hier werden ganz bewusst Dinge verzerrt und falsch dargestellt. Ich gebe Ihnen folgende Beispiele:1. Heute seien ca. 200 Grenzgänger in Liechtenstein krankenversichert. Wenn aufgrund unserer Initiative 5000 Grenzgänger mit durchschnittlich drei Familienangehörigen sich in Liechtenstein krankenversichern liessen, würden jährlich wiederkehrende Kosten in Millionenhöhe für den Staat erwachsen. Die FBPL habe diese Problematik schlichtweg übersehen. Das ist grundfalsch, sind wir doch auf diese EWR-Grenzgängerproblematik in den bisherigen Debatten sehr eingehend eingegangen. Tatsache ist, dass die Gebietskrankenkasse in Vorarlberg um vieles günstiger ist, als die Krankenversicherung in Liechtenstein. Eine derzeit anstehende Gesetzesänderung wird die österreichische Versicherung noch attraktiver machen. Die Gefahr, dass sich viele Vorarlberger Grenzgänger bei uns versichern lassen, ist rein theoretischer Natur.2. Das eine Prozent Mehrwertsteuer, das das Land ab 1. Januar 1999 einnehmen wird, wird mehr als CHF 20 Mio. ausmachen. Es lässt sich durchaus gesetzlich regeln, dass dieser Betrag zweckgebunden für die Finanzierung der Krankenkassenbeiträge verwendet wird. Die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer übersteigen die Kosten unserer Initiative auf jeden Fall.3. Wie kann die Vorsitzende der Finanzkommission behaupten, dass der Staat inskünftig von stagnierenden Einnahmen ausgehen müsse? Da wird einfach eine Behauptung in den Raum gestellt, die durch nichts untermauert wird. Anlässlich der Budgetdebatte im nächsten Landtag wird darüber eingehender zu diskutieren sein. Hatte nicht der Regierungschef gestern Abend im Landtag erklärt, dass er in den nächsten zwei bis drei Jahren grössere Einnahmen aus der Telekommunikation erwartet?4. Die Vorsitzende der Finanzkommission erachtet Teile unserer Initiative im Ansatz richtig. Daraus sehe ich schon Parallelen zu unserer Initiative zum Steuergesetz. Diese ist auch von der Mehrheit im Landtag abgelehnt worden und ist doch zum grossen Teil in die von der Regierung vorgelegte Steuerrevision eingeflossen, die wir heute im Landtag verabschiedet haben. Es ist einfach so, dass die Krankenkasseninitiative von der falschen politischen Seite kommt und darum von der VU bekämpft wird.5. Die Aussage der Regierung in der Finanzkommission ist schlichtweg falsch, dass bei Annahme der Initiative eine gewichtige Neuausgabe geschaffen werde, die die heutige positive Gesamtrechnung inskünftig ins Negative umkehre. Tatsache ist, dass CHF 20 Mio. mehr an Mehrwertsteuern hereinkommen und nur CHF 17 Mio. durch unsere Initiative mehr ausgegeben werden. Somit hat unsere Initiative keine negative Auswirkung auf den Staatshaushalt.6. Ebenso grundfalsch ist die Bemerkung, die Einhaltung des Finanzleitbildes sei bei Annahme der Initiative nicht mehr erreichbar. Wenn weniger ausgegeben wird als neu hereinkommt, wie soll dies das Finanzleitbild stören?7. Es ist auch der Hinweis der Regierung falsch, dass keinerlei sozialpolitische Entlastungseffekte durch die Initiative erreicht würden. Darauf haben schon meine Vorredner hingewiesen. Warum die Initiative wirtschaftspolitisch dem Wirtschaftsstandort Liechtenstein abträglich sei, bleibt mir schleierhaft.8. Ebenso falsch ist die Aussage, unsere Initiative würde ein reformbedürftiges Gesundheitssystem zementieren. Ich weise jetzt zum x-tenmal daraufhin, dass unsere Initiative die Reform des Gesundheitswesens in keinster Weise behindert. Aus der Fraktionserklärung der VU habe ich noch in Erinnerung, dass der Abg. Peter Sprenger gesagt hat, mit unserer Initiative würden wird die Gesundheitsreform vereiteln. Gar "vereiteln", haben Sie glaube ich gesagt. Eine absolut lächerliche Aussage meiner Meinung nach.Wenn der Regierungschef öffentlich erklärt, die Annahme unserer Initiative würde den Verbrauch der staatlichen Reserven bedeuten, dann macht er so eine Aussage wider besseren Wissens. Zum Jahresende 1997 hatte unser Staat Barreserven von CHF 223 Mio. Dazu sind im ersten Halbjahr 98 aus dem Verkauf von 7,5 % Landesbank-Aktien ca. CHF 180 Mio. dazugekommen. Somit haben wir derzeit über CHF 400 Mio. Barreserven. Möglicherweise kommen anfangs 1999 aus dem weiteren Verkauf von 7,5 % Landesbank-Aktien nochmals CHF 270 Mio. dazu, was zwar im Moment noch nicht gewiss ist, sowie ein Überschuss in der Gesamtrechnung per Ende 1998. Unter Umständen werden wir somit im nächsten Jahr um die CHF 700 Mio. Barreserven haben. Es ist also reine Polemik des Regierungschefs, wenn er den Abbau der Reserven durch unsere Initiative propagiert. Um es nochmals deutlich zu machen, wir wollen unsere Krankenkasseninitiative finanzieren mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Prozent. Eine Erhöhung, die in keiner Weise notwendig ist bzw. vom Staat nicht gebraucht wird. Darüber habe ich schon beim vorausgehenden Traktandum zur Abänderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer gesprochen.Gestern hat der Fraktionssprecher der VU eine kleine Anfrage an die Regierung gerichtet, wann endlich die Couponssteuer abgeschafft werde. Das hat mich sehr erstaunt. Bekanntlich bringt die Couponssteuer dem Staat ca. CHF 30 Mio. jährlich ein. Hat hier keine Absprache mit der Regierung stattgefunden? Wohl nicht, denn sonst könnte ich mir nicht vorstellen, dass der Sprecher der VU Fraktion auf Einnahmen von jährlich CHF 30 Mio. verzichten will, andererseits die Regierung und ihre Partei so vehement gegen unsere wohlbegründete Krankenkasseninitiative sind, deren Kosten voll durch neue Einnahmen gedeckt sind. Es ist aber wohl ein hoffnungsloses Unterfangen, die Mehrheit des Landtages überzeugen zu wollen, dieser Initiative zuzustimmen. Die Positionen sind unverrückbar bezogen. Nachdem aber das Volk schlussendlich über die Initiative beschliessen wird, werden sich die Initianten darauf konzentrieren, bis zur Volksabstimmung objektive Informationsarbeit in der Öffentlichkeit zu leisten und ungenauen oder gar falschen Informationen der Gegner der Initiative entgegenzuwirken.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren. Zuerst möchte ich schnell auf die Bemerkung des Abg. Gebhard Hoch eingehen wegen meiner kleinen Anfrage. Sie vermuten richtig, ich pflege und pflegte und werde es auch in Zukunft nicht tun, nämlich meine Kleinen Anfragen mit der Regierung abzustimmen.Jetzt aber noch einige persönliche Anmerkungen zur Volksinitiative. Ich habe im Juni-Landtag, als die inhaltlich identische Initiative von FBPL Abgeordneten im Landtag behandelt wurde, das Bild verwendet, dass bei dieser Initiative eben die altbekannte Giesskanne mit einem Hochdruckreinigungsapparat gekoppelt wird, um das Geld undifferenziert und schnell - eben mit Hochdruck - unters Volk zu bringen. Den Initianten war es die von verschiedenster Seite schon damals vorgebrachten, meines Erachtens berechtigte Kritik nicht wert, diese in die von Ihnen lancierte Volksinitiative einzubauen. Ich bedaure dies und komme nicht umhin festzustellen und festzuhalten, dass die Giesskannenhochdruck-Reinigeranlage eben nicht besser wird, wenn man den Projektanten oder den Produzenten der Anlage auswechselt. Unabhängig davon, ob von einer Mehrheit des Landtages oder vom Volk beschlossen, hätte die Realisierung dieser populistischen Vorschläge eine eklatante Fehlentwicklung im Bereiche des Gesundheitswesens, dabei bleibe ich, zur Folge. Die Vorlage ist - dies wurde schon x-fach ausgeführt - unsozial, belastet den Staatshaushalt nachhaltig mit ca. CHF 20 Mio. jährlich, wobei die Tendenz noch steigend ist und sie leistet, und dies ist höchst unverzeilich, keinerlei Beitrag zum eigentlichen Kardinalproblem des Gesundheitswesens, nämlich der Kosteneindämmung. Im Gegenteil, die Initianten nehmen in Kauf, dass sich die Kostenspirale munter weiterdreht.Die Lektüre eines Zitates von Parteipräsident Norbert Seeger, das auf der Frontpage des Volksblattes vom vergangenen Dienstag zu lesen war, liess mir den sprichwörtlichen Brocken fast im Halse stecken. Es geht um denselben Artikel, den die Kollegin, die Vorsitzende der Finanzkommission, auch schon angesprochen hat. Es heisst dort wörtlich: "Wir wollen die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer an jene Bevölkerungskreise zurückgeben, die aus wirtschaftlichen Gründen darauf angewiesen sind". Ich bitte Sie, dies ist gelinde gesagt grob irreführend. Wenn man mit diesem Anliegen ernst genommen werden will, muss man auch dafür sorgen, dass eine Vorlage produziert wird, die diese Intention effizient in die Tat umzusetzen versucht. Nur mit einem Schrotschuss mit Silbertalern in die Bevölkerung, der allenfalls auch einen Bedürftigen treffen könnte, tut man dies nicht wirklich, sondern man setzt sich dem Vorwurf aus, allen, auch dem studierenden Sohn des Arztes und der golfspielenden Gattin des Treuhänders etwas geben zu wollen. Ob dies Sinn macht, dies überlasse ich vorerst Ihrer Beurteilung und in der Folge der Beurteilung der Stimmbevölkerung.Abg. Marco Ospelt:
Sie merken es gar nicht, Herr Abg. Peter Sprenger. Sie verlangen die Reduktion einer Steuer von CHF 35 Mio. für die reichsten der Reichen und greifen unsere Initiative an, weil sie unsozial sei. Dabei hat sie sozialpolitische Entlastungseffekte. Sie entlastet die Familien, sie entlastet die Familienarbeit, sie entlastet die Familien, indem sie für Auszubildende Kosten übernimmt, sie entlastet Arbeitslose. Ich könnte die ganze Liste wiederholen. Aber ich möchte als neuen Gesichtspunkt oder als Gesichtspunkt, der für uns auch eine Rolle spielt doch einführen, dass wir hier eine Mehrwertsteuer an die Bevölkerung zurückgeben wollen, an der alle mitbezahlen. Und dass wir es deshalb nicht als ungerecht erachten, dass auch alle ein wenig davon bekommen, nicht alle gleichviel, die Familien erheblich mehr. Ehepartner, die die Hausarbeit machen, erheblich mehr. Aber, wir möchten auch zum Mittelstand Sorge tragen, denn wir merken so eine Tendenz - nicht nur in diesem Lande sondern überhaupt -, dass man einer gewissen Schicht immer mehr Belastungen aufbürdet, während man andere immer mehr entlastet und die ganz oben, die merken es ohnehin nicht. Übrigens, Herr Abgeordneter Egon Matt, Kopfprämien gibt es auch in Holland. Und in Holland sind sie sehr zufrieden mit ihrem Gesundheitssystem.Etwas ist mir noch aufgestossen, nämlich, dass das Krankenversicherungssystem nicht da sei als sozialpolitisch motivierte Umverteilung von Einkommen. Nein, das nicht, sondern es ist da zur Umverteilung von Kosten. Umverteilung von Kosten, von den Kranken auf die Gesunden, die an diesen Kosten mittragen. Es ist eine sozialpolitisch motivierte Solidargemeinschaft.Und noch etwas möchte ich sagen zu den Vollzugsproblemen, die Sie so heftig kritisieren in Ihrer Fraktionserklärung. Mir kommt es so ein bisschen vor, wissen Sie, wie wenn wir verlangt hätten, man solle in Zukunft mit dem Fahrrad von Vaduz nach Schaan fahren und damit nicht zu viel Unfälle passieren, würden wir noch verlangen, dass man doch bitte einen Helm tragen sollte. Und was macht die Regierung daraus? Sie schliesst messerscharf, dass bei uns Fahrrad mit Helm, vor allem mit Mountainbikes gefahren wird und sagt dann, man kann doch unmöglich mit dem Mountainbike von Schaan nach Vaduz oder von Vaduz nach Schaan, wenn man sich vorstellt, dass man da verlangt, über Gaflei, was weiss ich, dann hinüber nach Gafadura und über Planken herunter dann nach Schaan, das würden ja die meisten Leute nicht schaffen und das würde ungeheuere logistische Probleme hervorrufen. Deshalb, sagt die VU: Machen wir doch das lieber per Pontons mit dem Rhein. Und jetzt verstehen wir endlich, warum sie die Wasserstrassen im Verkehrsbericht mit berücksichtigt haben. Nein, Gönnertum mit Staatsgeldern machen wir nicht, deshalb wollen wir, dass das Volk entscheidet, ob es diese Initiative annehmen will oder nicht. Und in diesem Zusammenhang habe ich die Frage, wie stellt sich die Regierung vor, sollen die Abstimmungsunterlagen gestaltet werden?Abg. Gabriel Marxer:
Guten Morgen, Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten. Das blumige Jägerlatein des Abg. Peter Sprenger reizt eigentlich zu Widerspruch, aber in der Sache selbst glaube ich, sind die Argumente genügend aufgezählt von den Vorrednern meiner Fraktionskollegen. Etwas, was mich zur Wortmeldung veranlasst hat, das ist dieser Antrag, den die VU Fraktion hier gestellt hat. Und zwar bezieht sie sich auf Art. 82 Abs. 3 des Volksrechtegesetzes, wo es heisst, das in einer an das Volk gerichteten Botschaft zu begründen. Also, die VU Fraktion erachtet dies offenbar als notwendig an, sagt in ihrem Antrag dann aber, dass diese Begründung, diese Botschaft als Abstimmungsunterlage quasi angefügt werden soll. Nun gibt es da ja Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes, dass die Abstimmungsunterlagen irgendwo neutral gewichtet sein müssen, und ich frage deshalb nur vorsorglich schon einmal an, wie es denn mit der Begründung der Initianten dann läuft, ob diese auch die Möglichkeit haben, diesen Abstimmungsunterlagen eine Begründung zu geben? Ich erinnere an die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes, also wenn meine persönliche Erinnerung stimmt, war es anlässlich der EWR-Abstimmung, die ja angefochten worden ist, weil die Abstimmungsunterlagen einseitige Begründungen enthalten haben sollen, oder ich weiss nicht mehr, welche Volksabstimmung es war, es war irgendeine, die angefochten wurde. Also, ich finde es auch nicht mehr als fair, wenn schon der Landtag, die Landtagsmehrheit ihre ablehnende Haltung gegenüber dieser Volksinitiative begründet den Abstimmungsunterlagen beifügt, dass dann auch den Initianten die Möglichkeit gegeben wird, ihre Initiative zu begründen. Aber ich weiss jetzt nicht, wie die Regierung das vorgesehen hat oder wie sie das handhaben will. Ich hätte gerne eine Auskunft dazu.Landtagspräsident Peter Wolff:
Selbstverständlich haben die Initianten auch die Möglichkeit bzw. umgekehrt gesagt, die Regierung hat die Pflicht, in den Abstimmungsunterlagen auch die Begründung der Volksinitiative aufzuführen. Diese Begründung ist auf den Stimmrechtsbögen angeführt. Das ist übrigens ein Punkt der Kritik, den ich hier gegenüber der Regierung anbringen möchte. Ich finde es nicht richtig, dass die Abgeordneten im Bericht Nr. 110/1998 der Regierung nur den von der Regierung abgetippten Text des Initiativbegehrens, den Gesetzestext bekommen haben aber nicht die Begründung. Die Begründung sieht man nur, wenn man in diese Schachtel hineinschaut und dort die Unterschriftenbögen sieht. Auf jedem dieser Unterschriftenbögen ist die Begründung drauf. Das hätte meiner Meinung nach hier dazugehört als Entscheidungsgrundlage für die Abgeordneten. Man kann nicht erwarten, dass jeder Abgeordnete ins Landtagssekretariat geht und selbst in diese Schachtel hineinschaut. Das nur nebenbei. Aber das steht im Gesetz, Herr Abg. Gabriel Marxer, da hat auch der Staatsgerichtshof mit Sicherheit nichts daran auszusetzen, das ist ganz etwas anderes, als der Beschwerdeinhalt gegen die erste EWR-Abstimmung, wobei sich diese Beschwerde meiner Erinnerung nach in erster Linie dagegen gerichtet hat, dass S.D. der Landesfürst in einer Fernsehsendung wenige Tage vor der Abstimmung massiv für eine Bejahung der Abstimmungsfrage eingetreten ist.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Wir haben unter anderem zwei Probleme zu lösen. Zum einen haben wir hohe Krankenkassenprämien, hohe Kosten Gesundheitswesen, zum andern haben wir Mehrwertsteuereinnahmen, mit denen wir etwas Vernünftiges anfangen sollten. Was tun wir in dieser Situation? Die Regierung hat klar dargelegt, was sie tun will. Sie will erstens eine echte Reform des Gesundheitswesens, um eine bessere Kostenkontrolle zu haben und zweitens, diese Eindrittelslösung zur Verwendung der Mehrwertsteuereinnahmen, also, auch wir wollen selbstverständlich das Geld nicht irgendwo in einem Keller vergraben, sondern an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurückgeben, allerdings auf eine etwas andere Weise, als die FBPL dies gern würde. Die FBPL wiederum glaubt, eine besonders gute Idee zu haben, indem sie diese zwei Probleme verknüpft und sagt ganz einfach, wir nehmen einfach die Mehrwertsteuergelder und lösen damit das Problem der hohen Krankenkassenprämien. Ist das eine gute Idee? So eine simple Lösung zu machen? Wie so häufig ist es auch hier so, dass die simple Lösung nicht die richtige ist. Wir sind überzeugt, dass es eine zu simple Lösung wäre, einfach diese Mehrwertsteuereinnahmen ganz eindimensional für die soziale Krankenversicherung zu verwenden. Man kann es betrachten wie man will, gesundheitspolitisch, sozialpolitisch, finanzpolitisch, wirtschaftspolitisch, man kommt immer zum selben Schluss, der vorgeschlagene Weg der Initianten ist der falsche.Zur Gesundheitspolitik: Es ist ganz offensichtlich, dass bestehende Fehlmechanismen, Fehlsteuerungen verstärkt werden. Ich wiederhole hier nicht alles, was im Bericht der Regierung ausgeführt ist. Wir brauchen eine echte Reform und nicht ein Zudecken von Fehlsteuerungen, ein Zudecken von Problemen mit Geld.Sozialpolitik: Ganz offensichtlich diese Vorlage ist nicht sozial. Nur weil auch Familien betroffen sind, heisst das noch nicht, dass es hier um Sozialpolitik geht. Sie haben eine etwas eigenartige Vorstellung auf Seiten der FBPL über Sozialpolitik. Sozialpolitik setzt schon voraus, dass man sich um sozial Schwache kümmert, um solche, die es notwendig haben. Und wenn ich feststelle, dass hier im Saal vermutlich tendenziell alle von der Initiative profitieren würden, weil die meisten einen Ehepartner haben oder Kinder, die jedenfalls minderjährig sind, in Ausbildung stehen oder sonst in einer Form - die Initiative sieht ja praktisch für alle etwas vor - profitieren. Dann frage ich Sie schon, ja sind Sie wirklich der Meinung, dass die Abgeordneten und die Regierungsmitglieder, sie sollten ja das Volk repräsentieren, ob das die Leute sind, die darauf angewiesen sind? Ist das Sozialpolitik? Das kann doch nicht ernsthaft die Meinung sein. Das ist nicht Sozialpolitik. Das ist Steuerrückerstattung mit dem falschen Vehikel.Finanzpolitik: Da wird sicher der Regierungschef noch einiges dazu sagen. Lassen Sie mich ein Bild verwenden, es ist schon spät und die Leute sind müde, darum möchte ich ein bisschen blumiger werden. Sie stellen ein Fass hin. Das Fass hat noch keinen Boden und sagen, jetzt schütten wir da etwas hinein. Die Leute sind sicher zufrieden und die Regierung soll den Boden - sprich die Gesundheitsreform - liefern. Ich weiss nicht, ob das so einfach ist, wie man sich das vorstellt. Aber so wird es vermutlich nicht gehen. Man kann nicht Fässer ohne Boden aufstellen und sagen, da kippen wir jetzt Geld hinein.Das Grenzgängerproblem das haben Sie übersehen. Das hat Ihre Reaktion im Mai gezeigt, indem Sie zuerst auf das Gesetz hingewiesen haben und gesagt haben, da steht ja, dass Grenzgänger gar nicht bezugsberechtigt sind und dann vom zuständigen Amt informiert wurden, dass das direkt anwendbare EWR-Recht etwas anderes sagt. Ich stelle fest, dass Sie heute sagen, das ist kein Problem, Herr Abg. Gebhard Hoch, Sie übernehmen da eine grosse Verantwortung. Weil ich sage Ihnen, es ist ein Problem. Ich bin froh, dass wir Wortprotokolle haben, dass dann die Historiker nicht darüber streiten müssen, wer diese Verantwortung hat, das muss ganz klar sein.Wirtschaftspolitisch: Herr Abg. Gebhard Hoch, Sie sagen - Sie verstehen das Problem nicht. Reden Sie einmal mit einem Wirtschaftstreibenden, mit einem Wirtschaftsführer. Ich habe noch keinen gefunden, der die Initiative gut findet. Mag sein, dass einige unterschrieben haben, damit sie dann "nein" stimmen können an der Urne. Aber, ich habe noch keinen gefunden, der mir gerade in die Augen schaut und sagt, das ist der richtige Weg. Sondern, Hände ringen und sagen, das ist der falsche Weg. Das ist doch ganz offensichtlich, dass das das Gegenteil von dem ist, wie wir die letzten Jahrzehnte wirtschaftlich Erfolg gehabt haben. Die Staatsquote verdoppeln im Bereich der sozialen Krankenversicherung kann doch nicht die Lösung sein. Ich habe Mühe zu verstehen, dass Sie den Punkt hier nicht sehen wollen, das sind, wie die Präsidentin der Finanzkommission gesagt hat, doch strukturelle Mehrbelastungen für das Land und das ist verkehrt, das dürfen wir nicht machen, eine gewaltige Ausweitung des Sozialstaates. Die Grundidee, dass man Mehrwertsteuern an die Bevölkerung zurückgibt, die finde ich gut. Sie verwenden das falsche Vehikel dafür. Sie verwenden ein Instrument dafür, das für völlig andere Zwecke geschaffen worden ist. Die Krankenkasse soll das Verhalten der Leute steuern, es soll sozial ausgleichend wirken. Vor allem soll es, wie der Abg. Marco Ospelt in dem Punkt richtig gesagt hat, die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden herstellen. Und Sie nehmen dieses Instrument und machen ein Steuerrückerstattungsmodell daraus und belasten damit und schwächen damit die Steuerungswirkung des Krankenversicherungsinstruments. Das ist verkehrt, da muss man nicht Ökonom sein, um das zu begreifen.Der Abg. Marco Ospelt hat dann geschwärmt von den zahlreichen Übereinstimmungen, die es in der Vorlage der Regierung gäbe mit der Vorlage der Initianten, aber ich kann Sie schon beruhigen - falls Sie es noch nicht gemerkt haben - die Übereinstimmungen sind schon nicht so gross, die Unterschiede sind grösser als die Übereinstimmungen und die Regierung ist gegen die Initiative, dass hier kein Zweifel aufkommt. Was die Kosten angeht, ich habe noch einmal nach der Sitzung der Finanzkommission beim Amt für Volkswirtschaft nachgefragt, die Kosten wurden gerechnet, mir wurde vom Amt bestätigt, die Initiative kostet aus heutiger Sicht CHF 19 Mio. plus Kostensteigerung, die wir nicht von heute auf morgen wegkriegen, das sagen Sie selber, plus Grenzgängerthema, eine grosse Unbekannte. Sie können also getrost davon ausgehen, dass Ihre Initiative über CHF 20 Mio. kosten wird.Dann, wo die Verordnung EWR Arzneimittel bleibt, ich meine Sie wissen, Herr Abg. Marco Ospelt, dass die beim Ärzteverein in der Vernehmlassung ist. Das war vermutlich eine eher rhetorische Frage, ich gehe da nicht näher darauf ein.Ich danke der Vorsitzenden der Finanzkommission und auch dem Abg. Egon Matt für die überzeugenden Voten, dem Zweitgenannten auch für seine Ausführungen betreffend die soziale Gerechtigkeit. Ich glaube, er hat sehr wichtige Ausführungen zu dem Thema gemacht. Wenn die Regierung ein System der Prämienverbilligungen abgelehnt hat, dann schweren Herzens, von der sozialen Ausrichtung her finden wir es notwendig, eine soziale Komponente auch im Bereich der Krankenversicherung zu haben, aber wir stossen auch hier auf das Exportproblem. Und wir wollen nicht ein System, bei dem wir bei diesem hohen Anteil an Grenzgängern die wir haben, wo wir im Ausland Vermögens- und Einkommensverhältnisse abklären müssen. Und das war der Hauptgrund, weshalb wir nicht auf ein Prämienverbilligungsmodell eingestiegen sind, auch wenn wir das gerne gemacht hätten von der Sache her. Was wir sicher auch sehen müssen ist, dass der Markt allein die Probleme im Gesundheitswesen nicht löst, die Regierung hat deshalb auch nicht von einer reinen Wettbewerbslastigkeit gesprochen, sondern geht vom sogenannten kontrollierten Wettbewerb aus in dem Bereich Wettbewerb dort, und auf eine Art und Weise, wie er Sinn macht.Dann die letzte Bemerkung, oder die zweitletzte Bemerkung, zum Landtagspräsidenten. Wenn ich mich richtig erinnere, ist im ersten Bericht der Regierung an den Landtag die Begründung der Initiative im ersten Bericht der Regierung, in diesem Vorprüfungsverfahren, die Initiative samt Begründung enthalten gewesen, aber vielleicht täusche ich mich da, sei es darum.Dann die letzte Frage, die ich beantworten möchte zu den Abstimmungsunterlagen, die selbstverständlich Raum geben werden für die Begründung, das versteht sich von selbst, wir halten uns an die Gesetze und machen uns immer stark für Fairness im politischen Prozess. Die letzte Frage, wie wir diese Abstimmungsunterlagen gestalten, da kann ich Ihnen sagen, dass wir sie sehr farbig gestalten werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das wird wahrscheinlich nicht die Frage gewesen sein.Abg. Rudolf Lampert:
Der Herr Regierungsrat wirft uns vor, dass unter Umständen auch einige Abgeordnete von dieser Prämienvergünstigung profitieren werden. Sie haben Recht, Herr Regierungsrat, meine Frau bekommt durch diese Initiative die halbe Grundprämie zurückerstattet. Ihre Frau, Herr Regierungsrat, bekommt ebenfalls diese Prämie, nur sie bekommt sie heute schon. Der einzige Unterschied: Meine Frau arbeitet zu Hause und erzieht die Kinder, Ihre Frau arbeitet beim Staat. Und solche Ungerechtigkeiten wollen wir ganz einfach damit beheben. Nur weil Sie uns hier vorwerfen und den "Engel" spielen wollen.Dann noch zum Antrag der Vaterländischen Union, dieses Papier als Beilage bei den Abstimmungen zu verwenden, so habe ich doch etwas Probleme, denn hier sind zum Teil ganz einfach falsche Angaben drin. Es stimmen zum Teil die Zahlen nicht, es ist auch nicht wahr, dass den Abgeordneten Berechnungen des Amtes für Volkswirtschaft vorliegen, das ist ganz einfach nicht wahr. Es liegen keine Berechnungen vor. Es ist im Bericht und Antrag der Regierung eine Zahl erwähnt, aber Berechnungen liegen keine vor. Es sind Vermutungen, Tendenzen angezeigt, und meines Erachtens ist es ganz einfach nicht zulässig, wenn Unwahrheiten hier drin stehen und diese dann den Abstimmungsunterlagen beigelegt werden sollen. Zudem steht im Volksrechtegesetz das hier zitiert wird, dass dem Landtag das Recht zusteht, eigene Anträge auf Verwerfung des Vorschlages zu stellen und nötigenfalls in einer an das Volk gerichteten Botschaft zu begründen. Einen Antrag auf Verwerfung der Vorlage sehe ich hier nicht, ich weiss nicht, was eigentlich mit diesem Papier dann passieren soll. Danke.Regierungschef Mario Frick:
Zu den finanzpolitischen Aspekten: Wir haben es mit zwei Modellen zu tun. Ein Modell pumpt rund CHF 20 Mio. mit steigender Tendenz in ein System - ich glaube, da besteht Konsens - revisionsbedürftig ist. Das Modell führt dazu, dass die Krankenkassenprämien teurer werden, nur merkt es während einer bestimmten Zeit niemand. Das ist das eine Modell. Das Geld ist jedes Jahr, CHF 20 Mio. und mehr weg, und die Prämien werden teurer, nur merkt es niemand, weil wenn der Staat erheblich dran ran zahlt. Das ist die eine Alternative. Was da in vier, fünf Jahren passieren kann, wenn man nämlich nicht mehr das Geld hat, um das Geld reinzupumpen, das kann man sich vorstellen, dann werden einfach die höheren Krankenkassenprämien sein und die Entlastung durch den Staat fehlt. Das ist sicherlich keine nachhaltige Politik.Das zweite Modell, wie es von der Regierung vorgeschlagen wird, schlägt vor, die Krankenkassen, das Krankenkassengesetz, die Krankenkassenversicherung zu revidieren. Diese Revision wird dazu führen, dass nachhaltig die Prämien in den Griff kommen, wird mittelfristig spätestens zu tieferen Prämien führen, beinhaltet auch Entlastungen für Familien mit Kindern. Das Modell beinhaltet auch, dass rund ein Drittel der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer im Bereich Gesundheit und Soziales, ein Drittel in Investitionen in die Zukunft und ein Drittel in den Bereich des Sparens, der Reservenbildung gegeben wird. Ich glaube, es ist sehr viel vernünftiger.Es wurde, ganz überraschend für mich, vom Abg. Gebhard Hoch behauptet, dass die Aussagen, dass diese Krankenkasseninitiative zu desaströsen Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Staates führen würde, widersprochen. Also, ich glaube, es ist einfach mit einem Blick in den Bericht und Antrag Nr. 88/1998, den Sie erhalten haben im Zusammenhang mit der Überprüfung der Verfassungsmässigkeit der Vorlage zu erkennen, dass es ein Unterschied ist, ob ohne FBPL Vorlage jeweils gewisse Überschüsse in der Gesamtrechnung zu erwarten sind oder aber bei wirklich defensiver Berechnung jährlich zwischen CHF 10, 15, 20 Mio. Defizite in der Gesamtrechnung. Diese Defizite müssten aus den Reserven bezogen werden und da muss ich sagen, da komme ich auch heute noch ins Staunen, nach all den Zeitungsartikeln, die ich schon gelesen habe seitens der FBPL, dass Sie so nonchalant sagen, Herr Abg. Gebhard Hoch, dass mit soviel Millionen Reserven von einem Reservenabbau nicht gesprochen werden könne. Ich weiss nicht, funktioniert das Gedächtnis so kurz? Diese Reserven sollen ja bewirtschaftet werden. Diese Reserven werden, wenn sie bewirtschaftet werden, jedes Jahr mehrere Millionen Einnahmen für den Staat bedeuten, Einnahmen, die man dafür nicht über Steuern hereinholen muss. Das ist Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Was Sie machen, ist Abbau dieser Reserven. Das ist auch Einnahmenverlust. Also das erstaunt mich schon.Dann staune ich auch, wenn ich daran denke, was ich "gerade" mit Ihnen für intensive Diskussionen, fruchtbare Diskussionen muss ich sagen, fruchtbare Diskussionen betreffend das Finanzleitbild hatte. Sie waren es, der die Eckdaten beim Finanzleitbild höher schrauben wollten. Ich erinnere Sie nur daran, Sie wollten einführen, dass das prozentuale Wachstum der Ausgaben und der Einnahmen höchstens gleich sein dürfe. Und dann so eine Vorlage? Da müssen Sie irgendwo den Taschenrechner verlegt haben. Also ich bin da wirklich basse erstaunte, mich ärgert es auch persönlich, das muss ich sagen. Wir haben drei Landtagssitzungen gebraucht, um das Finanzleitbild zusammen zu zimmern. Ich habe das ernst genommen, wir halten uns daran von der Regierung her. Und jetzt das, und dann sagen Sie auch noch, dass Sie keine Probleme hätten, wenn man dieses zusätzliche Mehrwertsteuerprozent einer Zweckbindung zuführen würde. Darf ich Sie daran erinnern, dass wir diese Zweckbindungsaspekte ganz bewusst letztes Jahr - einstimmiger Landtagsbeschluss - "rausgehauen" haben, weil wir gesagt haben, das ist falsch, das führt finanzpolitisch in die Sackgasse, und jetzt wollen Sie es wieder einführen? Entschuldigen Sie mir den Ausdruck, aber da hätte ich - gerade von Ihnen, Herr Abgeordneter Hoch, gerade von Ihnen - gerne eine Erklärung, weil ich mir doch etwas an der Nase herumgeführt vorkomme. Nach den Diskussionen, die gerade wir beide im letzten Jahr hatten, drei Landtagssitzungen.Dann zu den Entwicklungen: Wir werden das im Zusammenhang mit dem Budget und mit dem Finanzplan, den die Regierung vorlegt, auch diskutieren können. Es ist bei seriöser Betrachtungsweise und bei der Annahme, dass die Effektenumsatzabgabe nicht abgeschafft wird zu erwarten, dass in der Gesamtrechnung jedes Jahr bei Einführung Ihrer Initiative ein Minus zu erwarten ist. Das bedeutet auch, dass wenn Ihre Initiative eingeführt wird, weitere Verbesserungen, die vernünftig sind unter Umständen verhindert werden. Ist das sinnvoll, wenn dies jedes Jahr passiert mit steigender Tendenz? Ich staune auch, dass Sie die Risiken, die unser kleines Staatswesen, und gerade unsere Finanzseite doch auch immer einzukalkulieren hat, einfach über Bord werfen. Sie müssten doch wissen, dass die Effektenumsatzabgabe arg in Diskussion ist. Das sind rund CHF 20 bis CHF 25 Mio. pro Jahr, die wird früher oder später fallen, die müssen wir irgendwie kompensieren.Dann hoffe ich natürlich und bin zuversichtlich, dass das Strike mit der Landesbank nächstes Jahr klappt, wenn nicht, haben wir einige Millionen weniger zur Mittelbewirtschaftung, wenn dieses Dreieck? nicht klappt, bedeutet das schlappe CHF 5 bis CHF 7 Mio. weniger Einkommen pro Jahr. Auch das gilt es zu berücksichtigen.Dann die Anfrage des Abg. Peter Sprenger werde ich ja noch beantworten, aber ich kann Ihnen sagen, in der Diskussion mit den Wirtschaftsverbänden lief die Diskussion dahin, dass die Abschaffung der Couponssteuer durch eine Anpassung der kapitalen Ertragssteuer kompensiert werden soll, ob zu 100 % oder vielleicht zu 90 % oder vielleicht zu 80 %, das wollte man auch unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Staates entscheiden. Wenn die Krankenkasseninitiative angenommen wird, wird die Entscheidung einfach sein. Nochmals, eine Gesamtoptik muss leider das bestätigen, was ich gesagt habe, mit der Einführung dieser Gesetzesvorlage wird auf jeden Fall und zwar nachhaltig, die Gesamtrechnung des Staates defizitär sein und dies ist nicht begründbar.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungschef, jetzt staune ich ein wenig. Sie sagen, Sie geben zu, die Initiative kostet ungefähr gleichviel - wir gehen von der Annahme aus - gleichviel, wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Das ist die Grundvoraussetzung. Und nun führen Sie aus, dass mit der Einführung der Initiative der Staat in desaströse Finanzverhältnisse abgleiten würde. Das heisst doch, dass ohne die Erhöhung der Mehrwertsteuer durch die Schweiz unser Staat finanziell in diese desaströsen Verhältnisse abgleiten würde. Das ist ganz einfach zu berechnen. Wir verwenden die Mehrwertsteuer und geben sie dem Volk zurück und Sie sagen, damit gleitet der Staat in eine Schuldenwirtschaft ab. Diese Begründung kann entweder nicht stimmen oder wir hätten wirklich solche Verhältnisse in unseren Staatsfinanzen und das stimmt nun mal einfach nicht.Dann werfen Sie uns vor bzw. dem Abg. Gebhard Hoch werfen Sie vor, dass er die Zweckbindung, welche letztes Jahr aufgehoben wurde, wieder einführen würde. Das Volksrechtegesetz schreibt in Art. 80 Abs. 3 einen Bedeckungsvorschlag vor. Einen Bedeckungsvorschlag ohne Zweckbindung gibt es nicht, für die Bedeckung muss irgendeine Einnahme zweckgebunden werden und das gibt im Umkehrschluss ganz einfach eine Zweckbindung der Einnahmen. Also, hier müssen Sie entweder das Volksrechtegesetz abändern, ansonsten stimmt Ihre Interpretation nicht, was wir letztes Jahr eingeführt haben sollen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist nicht ganz richtig, Herr Abg. Lampen, Art. 64 Abs. 3 der Verfassung schreibt für jede Gesetzesinitiative - ganz gleich, ob es eine Regierungsvorlage, eine Landtagsinitiative oder eine Volksinitiative ist - einen Bedeckungsvorschlag vor. Wie ich schon in der September-Sitzung bei der Behandlung der Frage der Verfassungsmässigkeit dieser Initiative gesagt habe, muss ein Bedeckungsvorschlag keineswegs bedeuten, dass ein konkret gewissermassen mit einem "Mäschchen" versehener Geldbetrag, der aus einer ganz bestimmten Quelle kommen muss, als nunmehr Bedeckung, als Finanzierungsbetrag, für bestimmte Ausgaben bezeichnet wird, sondern es geht darum, in einer Gesamtschau der Landesfinanzen darzustellen, soweit das notwendig ist, ob die Ausgaben, die mit einer bestimmten Gesetzesinitiative versehen sind, finanzierbar sind. Also, diese Initiative ist sicherlich auch dann gesetzeskonform und verfassungskonform, wenn keine Zweckbindung einer ganz bestimmten Einnahme erfolgt. Da waren wir uns im September eigentlich einig darüber.Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Zum Gesundheitswesen und insbesondere zur Lage der sozialen Krankenversicherung habe ich in den Debatten, der heutigen Landtagssitzung zum gleichen Thema vorangegangen sind, in grundsätzlicher Weise Stellung genommen, so dass ich mich heute auf die eingebrachte Gesetzesinitiative zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes und daraus abzuleitende Auswirkungen auf das Gesundheitswesen im Allgemeinen und die soziale Krankenversicherung im Besonderen beschränke. Dabei stelle ich die Bemerkung voran, dass sich die Aufgabenfülle des Staates in den letzten Jahren massiv erweitert hat. Die Beitragsleistungen des Staates als beispielhafte Grösse liegen im Budget für das kommende Jahr, welches dem Landtag vorliegt, um die beträchtliche Summe von CHF 33 Mio. höher, als noch im Jahre 1997. Der Sozialbereich ist daran mit einem Ausgabenwachstum von CHF 19 Mio. beteiligt. Im Krankenversicherungsbereich bezahlt der Staat ca. CHF 25 Mio. jährlich an die Versicherungsleistungen. Dazu kommen ca. CHF 10,5 Mio. als Defizitbeiträge an die Vertragsspitäler. Diese hohen Subventionen, die sich jedes Jahr stark ausweiten, sind der wesentliche Grund, warum die Versicherungsprämien in Liechtenstein gegenüber dem schweizerischen Durchschnitt deutlich tiefer liegen. Die Gesundheitskosten steigen stark und unvermindert an. Gemäss der Krankenversicherungstatistik 1996 haben sich die Pro-Kopfkosten im Gesundheitswesen gegenüber dem Vorjahr um CHF 415.25 oder um 20,3 % erhöht. Daraus resultieren die massiven Prämienerhöhungen, welche die Familien und Haushalte mit kleineren Einkommen stark belasten.Gemäss der Stellungnahme der Regierung sind die durchschnittlichen Gesundheitskosten pro Versicherten im Vergleich Schweiz-Liechtenstein in etwa identisch. Dazu ist festzuhalten, dass die Westschweiz den schweizerischen Durchschnitt jeweils stark nach oben anhebt. Im direkten Vergleich mit unseren Nachbarkantonen liegt unser Land in den einzelnen medizinischen Dienstleistungen in einem Streubereich von 30 bis 50 % über den durchschnittlichen Gesundheitskosten pro Versicherten in der benachbarten Schweiz. Nach einer OECD-Studie hat die Schweiz das teuerste Gesundheitswesen Europas und das zweitteuerste der Welt. Auch Liechtenstein kann aufgrund der vorgenannten Zahlen hier eingeordnet werden. Die Erkenntnisse aus der Studie widerspiegeln diejenigen aus der Fachliteratur. Kostendämpfung muss Priorität haben. Die Eigenverantwortung aller Beteiligten, Leistungserbringer, Versicherten und Versicherern muss wachsen. Eigenverantwortliches Handeln ist gefordert. Nur so können Krankenversicherungsprämien bezahlbar bleiben. Der Ruf nach noch mehr Staat im Gesundheitswesen ist kein taugliches Mittel, das Erfolg verspricht. Die Studie zeigt auch, dass die im OECD-Raum bisher getroffenen Bemühungen zur Eindämmung der Kostenexplosion im Gesundheitswesen weder der medizinischen Versorgung noch den Heilungserfolgen Schaden zugefügt haben. Die Sicherung der Qualität der Leistungen für die Bevölkerung wird durch kostendämpfende Massnahmen also nicht beeinträchtigt.Die dem Landtag heute vorliegende Initiative strebt an, dass der Staat neben seiner heute bereits bestehenden Mitfinanzierung von ca. CHF 36 Mio. an den im Bereich der Krankenversicherung entstehenden Gesundheitskosten auch die Versicherungsprämien anfänglich mit ca. CHF 20 Mio. mit steigender Tendenz zusätzlich mitfinanzieren soll. Das heisst, dass der Staat einerseits an den so ungebremst weiter steigenden Gesundheitskosten immer höhere Subventionen zu erbringen hat und dass er andererseits an die mit den Gesundheitskosten gleichzeitig steigenden Prämien ebenfalls eine stetig steigende Beitragsleistung zu erbringen hat. Dies wäre ein staatliches Finanzierungssystem, das einen gegenseitigen kostentreibenden Effekt bewirken würde.Die Initiative würde die Gesundheitskosten noch weiter und sprunghaft ansteigen lassen. Beispiele im Ausland zeigen, wohin das führt. Defizite im Staatshaushalt und ein damit einhergehender notgedrungender Leistungsabbau wären die Folge. Ein unumkehrbarer Vorgang also, der dann besonders schmerzhaft ist. Was wir brauchen, ist eine sozialverträgliche Reform des Gesundheitswesens, wie sie die Regierung in ihrem Vernehmlassungsbericht vorschlägt. Eine Reform, welche das Ausgabenwachstum im Gesundheitswesen stabilisiert und die Versicherungsprämien senkt. Davon wird jede und jeder Einzelne und vor allem die Familie profitieren können. Entlastungen, wie sie die Initiative vorsieht, sind nicht nachhaltig, sondern höchstens von kurzer Dauer mit umso schwerwiegenderen Folgen.Die Initiative fördert unumstritten die Attraktivität unseres Landes für Leistungserbringer aus dem EWR-Ausland und bewirkt so einen weiteren Kostenschub. Die Berücksichtigung der Interessen der Patienten, d.h. der Versicherten, muss absoluten Vorrang haben. Die unzähligen und schwerwiegenden durchführungstechnischen Mängel der Initiative würden der Krankenversicherung enorme administrative Probleme und eine damit verbundene massive Erhöhung der Verwaltungskosten bringen. Diese Unadministrierbarkeit wurde in der Stellungnahme der Regierung ausführlich dargestellt. Ich brauche deshalb nicht im einzelnen darauf einzugehen. Im Besonderen würde diese Initiative - sollte sie Gesetzeskraft erlangen - auch bewirken, dass staatliche Leistungen in heute noch nicht abschliessend abzuschätzender Grössenordnung ins Ausland bezahlt werden müssten. Die Attraktivität für bei uns erwerbstätige EWR-Angehörige, sich in Liechtenstein versichern zu lassen, ist bei Annahme der Initiative, welche eine massive staatliche Prämienvergünstigung vorsieht, im Besonderen aus den nachfolgenden Gründen im hohen Masse gegeben. Das will ich hier ganz dezidiert begründen und ich bitte den Abg. Gebhard Hoch, sehr gut zuzuhören. Der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat Ihre Verantwortung angemahnt.1. Das heute in Österreich noch gültige System der Familienversicherung, d.h., die ganze Familie ist im Krankenpflegebereich, ist in der Versicherung eines Familienmitgliedes oder eines Familienvorstandes, Vater, Mutter, mitversichert. Dieses System ist im Umbau begriffen. Das System der Individualprämie soll auch dort aus der Konsequenz der Kostenentwicklung eingeführt werden. Das wird die Prämien in Österreich aufgrund des massiven Kostendrucks wesentlich anheben, so dass das heute noch im Krankenpflegebereich bestehende Prämiengefälle sich wesentlich verringern oder ausgleichen wird. In Berücksichtigung der durch die Initiative vorgesehenen Prämienvergünstigung wird Liechtenstein für den sich Versichernden ohne Zweifel viel attraktiver.2. Gemäss Art. 8 des Krankenversicherungsgesetzes können obligatorisch Versicherte sich für Leistungen, welche von der Pflichtversicherung nicht abgedeckt sind, sich zusätzlich versichern, d.h., derjenige, der eine Halbprivat- oder Privatversicherung abschliessen will, braucht vorgelagert eine Grundversicherung im Rahmen des liechtensteinischen Krankenversicherungsobligatoriums, was selbstredend ist. Nun ist es so, dass die Zusatzversicherung bei uns etwa ein Viertel von der Prämie ausmacht, die der Versicherte in Österreich für eine Zusatzversicherung zu bezahlen hat, da dort nur die Privatassekuranz Zusatzversicherungen anbietet und nicht die Gebietskrankenkasse. Das Privileg des Sonderklassepatienten, das bei uns praktisch schon zum Standard gehört, anzustreben, ist natürlich eine Selbstverständlichkeit. Ich will damit den Zusammenhang von obligatorischer Krankenpflegeversicherung und Zusatzversicherung aufzeigen und klarmachen, dass die Initiative unser Land auch für Zusatzversicherungen enorm attraktiv macht und wie schon erwähnt, der Beitritt zum Versicherungsobligatorium ist vorgängig eine gesetzliche Bedingung, welche dem EWR-Angehörigen, sofern er hier erwerbstätig ist, offen steht.3. Die Leistungen im Rahmen der obligatorischen liechtensteinischen Krankenversicherungen sind sehr gut ausgebaut. Ich nenne das Beispiel des Suchtenzugs. In Liechtenstein fallen medizinischer Entzug und Rehabilitation in die Leistungspflicht der Krankenversicherung. In Österreich ist nur der medizinische Entzug, nicht aber die Rehabilitation Bestandteil der Leistungspflicht. Weitere Beispiele könnten hier angeführt werden.4. Und das muss ich im Besonderen festhalten. Es muss klar sein, dass der EWR-Angehörige, welcher nicht im Erwerbsland wohnt, sich aber dort, also z.B. in Liechtenstein versichert, die obligatorisch gesetzlichen Leistungen des Heimatstaates beanspruchen kann. Er braucht sie nur durch ein entsprechendes Formular geltend zu machen.Aufgrund des Gesagten muss man sich der Tragweite dieser vorliegenden Initiative bewusst sein. Wenn diese Initiative Gesetzeskraft erhält, werden wir jährlich Beiträge in Millionenhöhe zu exportieren haben, das ist unverantwortbar. Diese Initiative bewirkt keinen nachhaltigen sozialen Ausgleich, sie ist daher abzulehnen. Der Herr Regierungschef und der Herr Regierungschef-Stellvertreter, sie haben - der Herr Regierungschef unter Traktandenpunkt 28 und der Herr Regierungschef-Stellvertreter bei seinen vorangegangenen Ausführungen - überzeugend dargelegt, wie die Mehreinnahmen durch die Mehrwertsteuer sinnvoll und verantwortungsbewusst verwendet werden sollen. Ein Drittel davon soll für die Sozialpolitik verwendet werden. Mit einem Drittel sollen Investitionen in die Zukunft getätigt werden. Ich erinnere an die Projekte, die zur Verwirklichung anstehen. Mit einem Drittel soll gespart werden, d.h., es sollen Reserven angelegt werden. Sparen ist nach wie vor die Grundlage einer verantwortungsbewussten Finanzpolitik, eine Finanzpolitik, mit der die Regierung ihre Verantwortung für die Zukunft dieses Landes wahrnimmt.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Abg. Oswald Kranz, ich bin kein Versicherungsexperte wie Sie und darum kann ich selbstverständlich auf Ihre Detailangaben nicht eingehen. Ich möchte nur feststellen, dass die Informationen, die mir zur Verfügung standen und dies aufgrund von Abklärungen, die wir durchführten, die differieren von Ihren. Aber wir werden selbstverständlich auch Ihre Angaben genauestens überprüfen. Auf die blumigen Ausführungen des Vize-Regierungschefs - um Ihr eigenes Wort zu gebrauchen - möchte ich nicht eingehen, die fordern mich nicht speziell heraus, hingegen doch einige Feststellungen oder Bemerkungen des Herrn Regierungschefs.Bezüglich des Defizits oder der Defizitwirtschaft, die unsere Initiative verursachen würde, hat der Abg. Rudolf Lampert eigentlich bereits den richtigen Hinweis gemacht. Wenn keine Mehrwertsteuererhöhung auf den 1. Januar 1999 gekommen wäre, würde es ja auch mit Sicherheit unsere Initiative nicht geben. Denn wir brauchten ja für diese Initiative einen Bedeckungsvorschlag und dieser Bedeckungsvorschlag ist eben diese Mehrwertsteuererhöhung. Wäre diese Mehrwertsteuer - oder käme sie nicht - dann würden Sie ja mit Ihren Budgetzahlen ein Defizit fahren. Habe ich mich richtig ausgedrückt? Haben Sie mich verstanden? Eben, gut, dann können wir das in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit ein bisschen abkürzen.Die Reserven sollen selbstverständlich bewirtschaftet werden, sagen Sie. Ja, natürlich sollen sie bewirtschaftet werden und sie sollen auch einen entsprechenden Ertrag abwerfen. Ich bin im übrigen jetzt schon gespannt, wie die erste Erfolgsmeldung aussehen wird mit Rücksicht auf die Entwicklung der Börse in den letzten Wochen. Jetzt bin ich gespannt, wie dieses erste Resultat ausschaut. Dann haben Sie gesagt, Sie wären enttäuscht von mir, weil ich letztes Jahr sogar ursprünglich bei der Debatte des Finanzleitbildes gefordert hätte, Ausgaben und Einnahmen müssten sogar prozentual die gleichen Steigerungsraten aufweisen nicht nur in absoluten Zahlen. Ja, das habe ich gesagt, wenn ich aber jetzt festgestellt habe, dass unsere Initiative das Finanzleitbild nicht stört, dann würde sogar dieses prozentuale Wachstum stimmen, wenn wir CHF 17 Mio. für die Krankenkasse ausgeben - Sie sagen CHF 19 Mio., einigen wir uns in der Mitte, CHF 18 Mio. - und auf der anderen Seite nehmen wir CHF 20 Mio. ein, dann ist sogar in Prozenten ausgedrückt, die Einnahme höher als die Ausgabe.Dann die zweckgebundene Verwendung, die hätten wir letztes Jahr verabschiedet, sagen Sie. Das ist auch richtig. Warum ich diesen Hinweis gemacht habe, allein aufgrund der Spielereien der Abg. Frau Hassler in der Finanzkommission, wo sie diese CHF 20 Mio. Mehrwertsteuereinnahmen herunterbuchstabiert auf CHF 17,x Mio. aufgrund des Gemeindeanteils. Und darum habe ich gesagt, das kann man ja gesetzlich festlegen, dass diese CHF 20 Mio. zweckgebunden zur Finanzierung unserer Initiative verwendet werden. Nur darum habe ich das erwähnt.Dann die Effektenumsatzabgabe, sagen Sie, würde mit Sicherheit fallen. Ich bin schon relativ lange im Finanzdienstleistungsbereich tätig. Mindestens seit 15 Jahren wird in der Schweiz die Abschaffung der Effektenumsatzabgabe gefordert und sie besteht noch immer und wann sie abgeschafft wird, das steht in den Sternen geschrieben. Aber etwas ist sicher, das habe ich im übrigen auch schon einmal hier im Landtag gesagt, weil die Effektenumsatzabgabe schon einmal der Regierung für irgendeine Erklärung herhalten musste, mit Sicherheit wird die Schweiz eine Ersatzeinnahme für die Effektenumsatzabgabe schaffen, sollte sie tatsächlich abgeschafft werden.Und dann noch der letzte Punkt. Die Landesbank-Aktien, sagen Sie, hoffentlich können wir die zweite Tranche von 7,5 Prozent verkaufen. CHF 900 müsste der Kurs sein. Das ist durchaus möglich, dass man den Kurs erreicht. Aber wenn man den Kurs nicht erreicht und die Landesbankaktien nicht verkauft werden, dann ist das überhaupt nicht weiter tragisch, nicht wahr, dann kann man sich ja auch überlegen, diese gleiche Anzahl Aktien zu einem etwas tieferen Kurs zu verkaufen und dann kommen halt vielleicht ein paar Millionen weniger heim. Aber dramatisch wäre das auf keinen Fall.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich erlaube mir nur eine kleine Zwischenbemerkung, meine Damen und Herren. Wir können selbstverständlich auch noch 5 Stunden lang immer dieselben Argumente uns immer wieder gegenseitig an den Kopf werfen, obwohl wir alle, alle diese Argumente schon dutzendfach in den vergangenen Wochen gehört haben. Ich weiss nicht, ob Sie das für sinnvoll ansehen, berücksichtigen Sie es vielleicht einmal ein wenig.Abg. Peter Sprenger:
Ich werde ganz kurz bleiben. Der Abg. Lampert hat nach einem formellen Antrag auf Verwerfung der Initiative verlangt, damit dem Art. 82, Abs. 3 VRG Genüge getan ist und in der Folge über meinen Antrag auf Beifügung einer Botschaft des Landtages in die Abstimmungsunterlagen abgestimmt werden kann. Ich war der Ansicht, dass am Schluss der Debatte über die Annahme der Initiative abgestimmt wird. So wie ich unseren Präsidenten kenne, wird das auch geschehen. Sollte die Initiative nicht angenommen werden, so dürfen Sie davon ausgehen, dass sie abgelehnt ist. Damit dem Kollegen Lampert aber wieder wohl wird, stelle ich einen formellen Antrag auf Verwerfung der Initiative.Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich will die Diskussion nicht in die Länge ziehen, aber ich muss doch noch einige Aussagen zu den Ausführungen des Abg. Kranz darlegen. Er ist nicht nur unfähig, eine sachliche Diskussion zu führen, sondern er ist auch noch unfair. Weil, er widerspricht sich vom Anfang bis zum Schluss in seinen Ausführungen, weil er einerseits immer davon spricht, dass die Kosten steigen werden und somit nimmt er an, dass die Aktivitäten der Regierung so nicht zu einem Ziel führen werden und daher spricht er der Regierung eigentlich jegliche Kompetenz in der Sozialpolitik ab, und das finde ich nicht gerade fair. Er hat, wie er gesagt hat, kein Vertrauen in die Kostendämpfungsmassnahmen, weil darum geht er davon aus, dass die Beiträge, die wir beisteuern, immer zunehmen werden. Ich gehe ja davon aus, dass die Kostendämpfungsmassnahmen greifen werden und dann wird der Teil, der von uns ja zugesteuert wird an die Krankenkassenprämien auch im Rahmen bleiben, wenn nicht sogar noch tiefer fallen. Also sie müssten dann ja mittelfristig die Subventionierungen, die wir hier beschliessen, müssten ja dann tiefer werden.Die Aussagen, dass es für Grenzgänger attraktiver werden wird, die glaube ich, waren nicht fundiert. Das war eine Ansammlung von Behauptungen und schönen Worthülsen. Und was mich am meisten erstaunt hat, war das Plädoyer, das der Abg. Kranz gegen staatliche Subventionierungen gemacht hat. Festhalten möchte ich, dass die FBPL-Fraktion nur Subventionen an Krankenkassen ausbezahlt, die aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgen werden. Es hat ja in der Vergangenheit gewisse Krankenkassen gegeben, die Subventionierungen sich erschlichen haben, ohne dass gesetzliche Grundlagen da waren. Und daher finde ich eigentlich diese Aussagen und schönen Worte, dass Sie gegen Subventionierungen der Krankenkassen sind, schlicht und einfach falsch und vor allem aus Ihrem Munde nicht passend.Abg. Rudolf Lampert:
Ich werde mich aus kurz fassen. Der Abg. Sprenger hat mich - glaube ich - falsch verstanden, denn mir ging es um die Formulierung in diesem Blatt, das den Abstimmungsunterlagen beigelegt werden soll, und nicht darum, ob er nun einen Antrag stellt, weil über die Initiative wird ja sowieso abgestimmt, nehme ich an. Dann aber zu den Ausführungen des Abg. Kranz, der hier ausführt, dass in Österreich auf die Individualprämie umgestellt wird. Herr Abg. Kranz, das wissen wir auch, das können Sie mir glauben. Nur haben Sie vergessen zu sagen, dass bei dieser Individualprämie bei der 55. ASVG Novelle in Österreich Kinder bis zum 27. Lebensjahr mitversichert sind, nichterwerbstätige Ehegatten mit einem Einkommen bis zu ATS 200'000 bzw. bis zu ATS 300'000 mitversichert sind, und dass dies auch für Lebensgefährten gilt und dass deshalb unsere Versicherung nicht attraktiv wird dadurch.Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich die Ausführungen der Abg. Johannes Matt und Rudolf Lampert entschuldigen, ich kann Ihnen sogar diese unqualifizierten Äusserungen nachsehen. Es stimmt alles nicht. Diese Versicherung ist im Umbau begriffen. Sie wird auf die Individualprämie umgestellt und vor allem Ihnen, Herr Abg. Matt, spreche ich jegliche Kompetenz ab. Ich habe in 4 Punkten dargestellt, wieso sich in Liechtenstein zu versichern attraktiver werden wird. Und das ist alles sehr wohl begründet. Nur Sie haben es nicht verstanden, weil Sie nämlich draussen waren in der Cafeteria. Sie haben es nicht verstanden, Herr Abg. Matt. Solche unqualifizierten Äusserungen in diesem Hause können in der Regel nur aus Ihrem Munde kommen.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Kranz. Sie sprechen nicht mir die Qualifikation ab, sondern dem Leiter der Vorarlberger Gebietskrankenkasse sowie den Spezialisten, die dort arbeiten. Einfach, damit Ihre Aussagen, die Sie jetzt machen, nur weil Sie aggressiver werden, werden Ihre Argumente nicht besser. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also aggressiv ist schon zuerst der Abg. Johannes Matt geworden. Der Abg. Oswald Kranz hat bei seinem ersten Votum völlig ruhig und sachlich ohne irgendjemand hier etwas vorzuwerfen oder anzugreifen, seine Argumente vorgebracht. Das möchte ich nur festhalten.Abg. Oswald Kranz:
Herr Abg. Lampert. Sie können versichert sein, dass ich die besseren Kontakte zu den zuständigen Vorarlberger Stellen habe als Sie. Dann möchte ich dem Abg. Johannes Matt nochmal in aller Ruhe, vielleicht kann er den Text nachvollziehen, ich traue ihm das zu, den Punkt 4 meiner Äusserung nochmals vorlesen. Ich habe gesagt, ich zitiere: "Es muss klar sein, dass der EWR-Angehörige, welcher nicht im Erwerbsland wohnt, sich aber dort, also z.B. in Liechtenstein versichert, die obligatorisch gesetzlichen Leistungen des Heimatstaates - das ist Vorarlberg, also Österreich - beanspruchen kann, er braucht sie nur durch ein entsprechendes Formular geltend zu machen." Ich hoffe, Sie können diesen Text nachvollziehen, Herr Abgeordneter Johannes Matt. Das werde ich Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt noch eingehend erklären.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, das ist der richtige Zeitpunkt, die Diskussion abzuschliessen und zur Abstimmung zu kommen. Gemäss Art. 82, Abs. 1 des Volksrechtegesetzes hat der Landtag über ein formuliertes Initiativbegehren Beschluss zu fassen, ob er dem Initiativentwurf so, wie er vorliegt, zustimme oder nicht. Wer dem vorliegenden Initiativbegehren zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dem Initiativbegehren wurde vom Landtag nicht zugestimmt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Abg. Peter Sprenger hat den Antrag gestellt, im Sinne von Art. 82, Abs. 3 des Volksrechtegesetzes dem eingereichten Entwurf einen eigenen Antrag des Landtages, nämlich Antrag an den Stimmbürger gerichtet, auf Verwerfung des Vorschlages mit einer Begründung für die an das Volk gerichtete Botschaft zu versehen. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Annahme mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen.Abg. Rudolf Lampert:
Wir sprechen hier in der Beilage nicht über eine Beilage der Vaterländischen Union, sondern um eine Beilage des Landtages. Und ich finde es nicht richtig, dass wir über eine Beilage abstimmen, die hier überhaupt noch nicht diskutiert wurde, die inhaltlich noch nicht bereinigt wurde. Ich finde das Ganze einfach nicht richtig.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich finde das nicht richtig, was Sie sagen, Herr Abg. Lampert. Der Abg. Peter Sprenger hat allen Abgeordneten; soweit ich das gesehen habe, den Text, den er da beantragt als Begründung des Landtages, nicht der Vaterländischen Union, für die Ablehnung der Volksinitiative verteilen lassen. Es war nun wahrlich genug Zeit im Laufe der letzten 3 ½ Stunden, über diesen am Anfang der Debatte verteilten Text zu diskutieren. Abgesehen davon hat ihn der Abg. Peter Sprenger im Rahmen seiner Fraktionserklärung mit einigen marginalen Abänderungen auch wörtlich vorgetragen. Ich weiss nicht, was es daran von der Form oder vom Vorgehen her auszusetzen gibt.Abg. Rudolf Lampert:
Formell war noch nicht klar, dass die Initiative abgelehnt wird. Und somit hätte über dieses Schreiben, das Sie der Initiative beilegen, auch gesprochen werden müssen. Aber ich möchte die Debatte auch nicht länger durchführen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, das ist lasse ich so nicht stehen, Herr Abg. Lampert. Der Abg. Sprenger hat, das war das 2. Votum am Beginn dieser 3 ½ Stunden, gesagt, für den Fall, dass die Initiative abgelehnt wird vom Landtag, stellt er diesen Antrag mit diesem Begründungstext. Der Begründungstext lag Ihnen von Anfang an vor. Jeder in diesem Raum hatte stundenlang Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Sie können jetzt nicht sagen, dass es nicht möglich war, hierzu Stellung zu nehmen. Abgesehen davon ist zum Inhalt dieser Begründung und damit zu diesen Argumenten ausreichend Stellung genommen worden.Mit dieser Entscheidung des Landtages wird automatisch, ohne dass es einer eigenen Abstimmung bedarf, die Regierung vom Landtag gemäss Art. 82, Abs. 2 des Volksrechtegesetzes beauftragt, eine Volksabstimmung über die Initiative anzuberaumen. Damit haben wir Traktandum 30 erledigt.-ooOoo-