Initiative zur Abänderung des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen [1. Lesung: 19. Mai 2011]; 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 4: Initiative zur Abänderung des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen. Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung.
Mit Schreiben vom 6. Dezember 2011 hat die Regierung - das Schreiben ist an alle Abgeordneten gegangen - den Antrag gestellt, ich lese aus dem Schreiben vor: «Der Hohe Landtag wolle der Regierung die Initiativvorlage in Sachen Art. 10 Geschäftsverkehrsgesetz zur Stellungnahme und Überarbeitung unterbreiten».
Gibt es zu diesem Antrag der Regierung Wortmeldungen?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde diesen Antrag nicht unterstützen und begründe dies wie folgt: Zum einen hat die Regierung mit Schreiben vom 6. Dezember 2011 auf ihre Argumentationssichtweise hingewiesen. Im Weiteren hat die Regierung ja bereits auch schon angedroht, einen so genannten Normenkontrollantrag an den Staatsgerichtshof zu stellen, sofern mir diese Debatte noch richtig in Erinnerung ist, also wird uns dann dieser Normenkontrollantrag im nächsten Jahr so oder so nicht erspart bleiben.
Dann zurückkommend auf das Schreiben vom 6. Dezember. Hier drin hat es doch zum Teil glorreiche Sätze, um es diplomatisch zu sagen. Der erste Satz auf Seite 2 im zweiten Absatz, wo die Regierung die Ausführungen des Gutachters des Landtags in Frage stellt. Hier kann man wohl nur eines sagen: Wer bezahlt, befiehlt eben auch. Und jetzt hat der Landtag einmal ein Gutachten eingeholt und das stützt die Sichtweise des Landtags und nicht jene der Regierung. Beim letzten Mal, sprich im Bericht und Antrag Nr. 53/2009, Seite 148 ff., war es eben genau anders, dass die Regierung einmal ihre Sicht der Dinge mittels Gutachten bestätigen liess. Auch dieser Satz ist für mich eigentlich wenig glaubwürdig. Dann aber eigentlich der deftigste Satz in diesem Schreiben, auch wiederum auf Seite 2, Abs. 2, der letzte Punkt. Da sagt die Regierung ganz konkret, genau die Abänderung dieser Corporate-Governance-Gesetze ist ein Beweis dafür, dass der Landtag diese Verfassungsbestimmung anders auslegt. Das war damals ein Dreizehnerentscheid, wenn wir gerade ehrlich sein wollen. In der Zwischenzeit kann ich mir vorstellen, dass gewisse Damen und Herren zu neuen Einsichten gelangt sind. Das kann jedoch bei den anderen zwölf Abgeordneten, die damals diese Sichtweise nicht geteilt haben, natürlich auch stattfinden.
Aber ich denke mir, genau der Landtag hat gemerkt, dass diese Sichtweise von damals eben nicht mehr zutreffend ist und deshalb hat zumindest der Landtag in einer 1. Lesung betreffend diese Initiative auch eine Änderung gefordert. Und wenn hier die Regierung nun ausführt, dass sei genau der Anhaltspunkt, der Beweis dafür, dass nun ein geändertes Verfassungsverständnis vorliegen würde, dann muss ich einfach festhalten: Zumindest in der 1. Lesung dieser Initiative war dieses geänderte Verfassungsverständnis nicht mehr vorhanden. Ich hoffe, diese Einsicht ist immer noch so.
Persönlich habe ich mir nach dem Spitaldebakel erhofft, dass nun gewisse Erkenntnisse eingekehrt sind, aber ich stelle fest, anscheinend hat es noch nicht gereicht nach dieser Spitalabstimmung.
Dann der nächste Satz bzw. Punkt 2 auf Seite 2, die legistischen Mängel dieser Initiativvorlage. Für diese Ausführung habe ich auch wenig Verständnis. Die Regierung bemängelt, dass unsere Initiative nicht klar formuliert sei - sprich, es seien ja noch gar nicht alle Eigner- und Beteiligungsstrategien erlassen. Also wenn ich mir zumindest das ÖUSG-Gesetz betrachte, und zwar die Übergangsbestimmung Art. 27 Abs. 6 - steht hier: «Die Regierung legt längstens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes Eigner- und Beteiligungsstrategien für die öffentlichen Unternehmen fest». Und dann das Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäss Art. 28: Das war wohl der 1. Januar 2010. 1. Januar 2010 plus zwei Jahre gibt 1. Januar 2012. Insofern müssen alle Eigner- und Beteiligungsstrategien erlassen sein.
Auch diese Argumentation teile ich nicht, was hier die Regierung schreibt. Fakt ist, die Regierung müsste uns, wenn diese Initiative dann nächstes Jahr in Kraft tritt, die bewilligten Eigner- und Beteiligungsstrategien vorlegen und gemäss ÖUSG-Gesetz, Art. 27, Übergangsbestimmung, Abs. 6, sind diese zu erlassen spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten - und das wäre dann der 1.1.2012.
Dann der Punkt 3: Nachteile eines Genehmigungsrechts. Ja, das ist natürlich die Sicht der Regierung. Das ist ihr gutes Recht. Aber ich denke mir, genau der Landtag hat hier mitunter eine andere Sicht der Dinge. Und wenn ich dann auf Seite 2 den Schlusssatz mir betrachte - dieser lautet wie folgt: «Die Nichtgenehmigung ist also keine folgenlose politische Rüge, sondern ein Eingriff in die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Regierung». Dann muss ich eben feststellen: Ja, genau das will natürlich der Landtag. Der Landtag will genau hier nun eine Entscheidungskompetenz haben. Und wie gesagt, da wird dann ziemlich sicher auch die Zukunft nicht viel daran ändern, dass man hier zu neuen Einsichten gelangt. Die Regierung führt dann auch auf Seite 3 aus, das Aufsichtsinstrument der Regierung wird insbesondere nicht zulässig ergänzt, sondern unzulässig ausgehöhlt. Wie gesagt, dass ist ihre Sicht der Dinge. Aus Sicht des Landtags kann man das genau anders sehen, dass eben die Kompetenzen des Landtages unzulässig ausgehöhlt werden.
Und so geht es im Prinzip in diesem Schreiben weiter nach meinem Dafürhhalten. Ich kann, wie gesagt, diesen Änderungsantrag der Regierung nicht unterstützen, dass sie hier uns nochmals ihre Sicht der Dinge darlegt. Ich denke mir, diese vier Seiten sind mehr als Beweis genug dafür, dass die Regierung einfach mit dieser Initiative nicht leben kann. Es ist dann nämlich auch der Punkt 4 sehr heikel zu betrachten, das Mitwirkungsmodell gemäss Schweizer Vorlage. Wenn wir uns auf diesen Punkt einlassen, dann wird es genau wieder so sein, dass wir zwar mitunter einen Antrag stellen dürfen, wir dürfen Wünsche anbringen. Das ist ja alles wunderbar und äusserst gnädig, nur im Endeffekt haben wir wiederum keine Genehmigungskompetenz. Und um es vorab schon zu sagen: Sollte hier heute keine abschliessende Lesung stattfinden und diese Lesung würde dann ja nächstes Jahr stattfinden, mit dieser Schweizer Lösung kann ich genau auch nicht leben. Ich möchte genau ein Genehmigungsrecht auf Seiten des Landtags haben und zumindest im Rahmen der 1. Lesung war es ja so, dass 17 Abgeordnete auch kein Antragsrecht wollen. Nein, 17 Abgeordnete wollten ein Entscheidungsrecht, eine Genehmigungskompetenz über diese Eigner- und Beteiligungsstrategie. Und ich denke mir, das ist auch ein Selbstbewusstsein, ein Selbstverständnis, das der Landtag an den Tag legen kann, nach meinem Dafürhalten an den Tag legen muss. Aber da kann man natürlich auch geteilter Meinung sein. Mitunter ist man ja auch froh, wenn die Regierung diese Verantwortung trägt.
Ich persönlich hätte gerne diese Genehmigungskompetenz. Und wie gesagt, mit dem Schweizer Modell, da kann ich auch nicht leben. Also wie gesagt, summa summarum ich werde diesen Antrag nicht unterstützen, denn er wird uns nächstes Jahr nicht weiterbringen. Ich möchte hier nicht Prophet spielen, aber ich sehe es schon kommen: Die Regierung wird einen Normenkontrollantrag an den Staatsgerichtshof richten müssen, damit dann diese Sache endgültig bereinigt ist. Es kann natürlich auch sein, dass man mit dieser Vorgehensweise versucht, zumindest noch diese Legislaturperiode auszusitzen, denn dann hat man ja irgendwann im nächsten Frühjahr die 2. Lesung und dann erfolgt der angekündigte Normenkontrollantrag an den Staatsgerichtshof. Aber wie gesagt, dass muss eine Mehrheit hier drin entscheiden. Ich werde diesen Antrag der Regierung nicht unterstützen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich werde den Antrag der Regierung unterstützen, und zwar aus zwei Gründen. Der Abg. Wendelin Lampert hat gesagt, die Regierung könne mit dieser Vorlage nicht leben. Ich stelle mir die Frage, wie der Landtag künftig mit dieser Vorlage leben soll, weil wir uns schlichtweg nicht Gedanken gemacht haben, wie der Landtag künftig mit diesem Instrument umgehen will und wie die Kompetenzen zur Vorberatung etc. eines solchen Geschäftes sein sollen. Wir haben uns auch keine Gedanken gemacht, wie eine solche Diskussion im Landtag ablaufen soll. Und das sind immer noch die Bedenken, die ich habe. Das habe ich schon bei der 1. Lesung angebracht. Deshalb ist für mich schon zentral, wie die Regierung hier ausführt, die Nachteile eines Genehmigungsrechts. Die Frage ist wirklich: Wie gehen wir damit um, wenn der Landtag einer Eignerstrategie die Genehmigung verweigert und die Regierung dann mit einer neuen Vorlage kommen soll?
Ich glaube, das wird ein Ping-Pong-Spiel, das ins Unendliche geht, und davor fürchte ich mich schlichtweg. Ebenfalls ist nicht klar, ob jetzt die Finanzkommission vorberatend tätig sein soll oder nicht. In der Stellungnahme auf Seite 9 heisst es: Die Geschäftsprüfungskommission auf jeden Fall nicht. Wenn, dann die Finanzkommission, wenn es finanzielle Konsequenzen habe. Das ist mir schlichtweg zu vage und ich wünsche mir, dass hier diese Initiative nochmals überarbeitet wird und die Regierung dazu eine ausführliche Stellungnahme abgibt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, Abgeordnete. Hierzu kann man eigentlich vieles sagen. Ich bin relativ offen. Die Regierung stellt Antrag, dass die Initiative der Regierung zur Überarbeitung oder zur Ergänzung übertragen wird, einen eigenen Vorschlag auszuarbeiten. Ich frage mich, ob dies überhaupt möglich ist. Ich bin da aber offen, ich wähle da einen pragmatischen Weg. Weil schlussendlich sind es für mich einfach zwei verschiedene Ansätze und für mich sind beide Ansätze verfassungskonform. Aber ich möchte dieses Schreiben der Regierung schon auch kommentieren, weil dieses Schreiben beinhaltet viele Mängel und Unwahrheiten. Der Abg. Lampert hat es eigentlich ausgeführt. Der grösste Mangel und da bin ich doch relativ erstaunt, dass sich die Regierung so weit zum Fenster hinauslehnt und behauptet, dieser Vorschlag sei nicht verfassungskonform. Das stimmt schlichtweg nicht.
Die Initianten haben das geprüft. Wir haben diesbezüglich auch ein Gutachten eingeholt. Das Gutachten spricht Bände. Das Gutachten geht auch auf die Gesetzesmaterialien ein. Das Gutachten geht auch auf frühere Gutachten ein. Die Regierung führt dann auf Seite 2 ihres Schreibens ein Gutachten aus von Bussjäger, das sie auf Seite 148 ff. im Bericht und Antrag zitiert habe und bemängelt, dass das Gutachten, das die Initianten oder das Landtagsbüro eingeholt haben, hierauf nicht eingehe. Wenn man sich dann dieses Gutachten auf Seite 148 der Stellungnahme der Regierung anschaut, dann wird klar, dass auch der Gutachter der Regierung eigentlich zum selben Schluss gekommen ist. Er führt dort eigentlich explizit aus, dass Art. 78 der Landesverfassung die Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen nicht zwangsläufig bei der Regierung monopolisiert, und es ist nach dem Gutachter nichts einzuwenden, wenn dem Landtag ergänzende Aufsichtsrechte zukommen, solange die inhaltlich wichtigsten Aufsichtsrechte bei der Regierung verbleiben.
Selbst die Regierung war im Vernehmlassungsbericht noch der Ansicht, dass die Frage, wie die Aufsichtsrechte aufgeteilt werden, eine politische Frage ist, die der Landtag schlussendlich im Gesetzgebungsprozess zu fällen hat. Die zentrale Frage, die die Regierung eigentlich aufwirft, ist, ob das Genehmigungsrecht die Aufsichtsmöglichkeiten der Regierung aushöhlt oder nicht. Und ich bin der klaren Auffassung, dass dies nicht der Fall ist, und auch der Gutachter des Liechtenstein-Institutes ist zu diesem Ergebnis gekommen. Die Kompetenzen der Regierung werden mit dem vorliegenden Initiativvorschlag keineswegs ausgehöhlt. Die Regierung hat verschiedenste Möglichkeiten. Sie hat Auskunftsrechte, sie wählt die Mitglieder der strategischen Führungsebene, sie kann diese auch abberufen. Wenn etwas schiefgeht, kann sie Aufträge erteilen. Das haben wir dieses Jahr schon einmal erlebt. Sie ist auch zuständig, die Eignerstrategie auszuhandeln. Sie muss sie letztendlich nur noch dem Landtag zur Genehmigung vorlegen und das ist sicherlich keine Aushöhlung. Dass Mitwirkungsrechte des Parlamentes möglich sind, ist mit einem Blick auf die Schweiz eigentlich auch klar.
Die weiteren Punkte, legistische Mängel usw., das hat eigentlich der Abg. Lampert ausgeführt. Dazu möchte ich mich nicht nochmals äussern. Wenn die Abg. Diana Hilti sagt, dass Kompetenzen unklar sind, ob das jetzt die Finanzkommission oder die GPK ist, das ist für mich sonnenklar: Wir reden über die Festlegung oder Änderung einer Eignerstrategie. Das ist ein Planungsmittel, das ist zukunftsgerichtet, das ist die ureigenste Aufgabe der Finanzkommission. Ich verstehe wirklich nicht, dass Sie als Präsidentin der Finanzkommission so eine Frage aufwerfen können. Es ist zukunftsgerichtet. Jedes Gesetz, jeder Bericht und Antrag kommt in die Finanzkommission, um abzuklären, was das für finanzielle Konsequenzen nach sich zieht. Wieso soll das bei einer Eignerstrategie anders sein?
Die Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission ist retrospektiv. Die Geschäftsprüfungskommission hat die Aufgabe, Revisionsberichte der öffentlichen Unternehmen anzusehen. Sie muss prüfen, ob das öffentliche Unternehmen im Rahmen der Eignerstrategie tätig ist, aber sie muss sicher nicht prüfen, was für finanzielle Konsequenzen eine Eignerstrategie nach sich zieht.
Die Regierung äussert sich dann zu den Nachteilen eines Genehmigungsrechtes. Sie führt aus, dass es positive materielle Mitsprachemöglichkeiten gibt und dass der Vorschlag der Initianten tendenziell als negatives Rechtsinstrument zu qualifizieren ist. Ich habe kein Problem, positive Mitspracherechte einzuführen, so wie das in der Schweiz ist. Wenn ich die Debatte im November 2009 im Landtag anschaue, dann habe ich eigentlich das Gefühl, dass das der Landtag nicht wollte. Ich gehe eher davon aus, dass der Initiativvorschlag das weniger weitreichende Mittel ist. Weil schlussendlich ist es Sache der Regierung, eine mehrheitsfähige Eignerstrategie dem Landtag vorzulegen. Und wenn das nicht mehrheitsfähig ist, dann soll die Regierung nochmals über die Bücher.
Damals hat man sich gefragt, ob das nun eine exekutive Aufgabe ist oder nicht, ob der Landtag hier mitreden können soll oder nicht. Die Regierung lehnt sich jetzt an das schweizerische Modell an und sagt: Dann machen wir besser positive materielle Mitsprachemöglichkeiten. Ich habe damit kein Problem. Das geht für mich auch in die richtige Richtung. Für mich sind beide Vorschläge machbar, aber ich denke, die positiven Mitspracherechte, wenn wir schon über exekutive Aufgaben usw. diskutieren, das geht meines Erachtens weiter. Aber ich bin hierfür offen und deshalb habe ich auch kein Problem, wenn das der Regierung zur Stellungnahme überwiesen wird. Und dann haben wir beide Vorschläge auf dem Tisch und dann soll der Landtag entscheiden, welcher Vorschlag der richtige ist. Aber wenn wir das der Regierung überweisen, dann möchte ich auch klar festhalten, dass das nicht auf die lange Bank geschoben wird. Dann möchte ich, dass das im Frühjahr in den Landtag, in die März-Sitzung, kommt. Die Regierung braucht hierzu nicht allzu viel Zeit, um hier einen Vorschlag auszuarbeiten.
Bei uns ist das ja auch immer so: Wir kriegen die Stellungnahmen der Regierung zugestellt, in der Regel drei Wochen vor der Landtagssitzung. Wenn wir dann noch einen Artikel einbringen möchten, müssen wir das zehn Tage vor der Landtagssitzung machen. Die Zeit bei uns ist äusserst knapp bemessen. Ich denke, wenn die Regierung rund zweieinhalb Monate Zeit hat - sie ist ja schon mit der Agenda befasst - dann muss das genügen und dann können wir das im März-Landtag definitiv beraten. Ich möchte aber auch, dass die Regierung sich eng an das schweizerische Modell hält. Die Regierung schlägt das ja eigentlich auch selber vor. Ich habe einfach ein bisschen Bedenken, wenn ich das Schreiben anschaue, dass eine halbpatzige Lösung kommt. Ich bitte die Regierung, sich eng an das schweizerische Lösungsmodell zu halten. Wenn man sich das schweizerische Lösungsmodell anschaut, hat das nämlich verschiedene Implikationen.
Eines ist klar: Die Regierung ist zuständig, die öffentlichen Unternehmen über strategische Ziele zu steuern - und das ist der Anknüpfungspunkt. Klar muss aber auch sein im Lichte der schweizerischen Lösung, dass der Landtag die verschiedensten Möglichkeiten hat. Da geht es um Abänderung der Strategien, es geht um Aufgabe von Strategien oder es geht um neue Festlegung von Strategien. Und der schweizerische Gesetzestext ist diesbezüglich eigentlich klar. Da wird klar festgehalten, dass die Bundesversammlung mitwirkt bei der Festlegung der strategischen Ziele für öffentliche Unternehmen und sie wirkt mit, indem sie sich mit Berichten des Bundesrates über seine Tätigkeit informieren lässt oder solche Berichte zur Kenntnis nimmt - das ist die Informationspflicht, das ist auch äusserst wichtig - und die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen, die Planung vorzunehmen oder die Schwerpunkte einer Planung zu ändern, unternehmensstrategische Ziele festzulegen oder diese Ziele zu ändern, und die Bundesversammlung kann auch Grundsatz- oder Planungsbeschlüsse selber fassen.
Und wenn die Regierung nun in diesem Schreiben ausführt, dass sie das schweizerische Modell für geeignet erachtet, dann bitte ich die Regierung, sich eng anzulehnen und nicht eine halbherzige Vorlage dem Landtag vorzulegen. Mir ist wichtig, dass der Landtag eingebunden wird. Und wenn ich heute meine Zustimmung erteile, dass das der Regierung überwiesen wird, dann nehme ich die Regierung beim Wort, dass sie das schweizerische Lösungsmodell umsetzt und das auch wirklich zeitgerecht, also im nächsten Frühjahr bringt, und einen Vorschlag bringt, wo der Landtag wirklich auch mit eingebunden wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Votum der Abg. Diana Hilti: Ich habe hier mehr Vertrauen in die Regierung. Die Regierung bringt jeden Landtag diverse Gesetze in den Landtag und findet auch regelmässig Mehrheiten. Deshalb bin ich auch überzeugt, dass man diese Eigner- und Beteiligungsstrategien durchaus so gestalten kann, dass sie im Landtag mehrheitsfähig sind. Ansonsten hätten wir bei diversen Finanzbeschlüssen, bei Gesetzen, genau die gleiche Problematik, dass wir keine Mehrheiten finden und das erlebe ich zumindest äusserst selten, dass die Regierung keine Mehrheiten findet. Also insofern habe ich hier mehr Vertrauen in die Regierung, dass das kein Problem darstellen sollte.
Auch die Kompetenz betreffend Finanzkommission oder Geschäftsprüfungskommission wird im Endeffekt ein Mehrheitsentscheid hier drinnen sein. Der Landtag wird mehrheitlich entscheiden, mindestens mit 13 Stimmen, wer zukünftig diese vorberatenden Funktionen übernehmen wird, sprich die Finanzkommission oder die Geschäftsprüfungskommission. Ich denke, das ist ein normaler parlamentarischer Prozess, der sonst bei diversen Geschäften sehr gut funktioniert. Wieso sollte er hier genau nicht funktionieren?
Dann habe ich einfach Mühe. Der Landtag hat gemäss Verfassung die Finanzhoheit und wir haben es ja erlebt wie beim Landesspital: Der Landtag hat aktuell bei dieser Eigner- und Beteiligungsstrategie kein Mitspracherecht. Die Regierung erlässt diese Eigner- und Beteiligungsstrategien und im Endeffekt muss der Landtag die finanziellen Konsequenzen dann berappen, sprich bejahen. Und das finde ich nicht sehr gut. Es sollte doch dieses Gremium, das im Endeffekt auch die Gelder sprechen muss, auch die Vorphase mitentscheiden können, sprich diese Eigner- und Beteiligungsstrategien.
Und wenn wir heute hier eine abschliessende Lesung machen, dann hat ja die Regierung auch nächstes Jahr die Chance, ihre Sicht der Dinge mittels Bericht und Antrag einzubringen und hier einen Änderungs-antrag zu stellen, wenn sie so überzeugt ist, dass diese Initiative falsch ist. Es wird sowieso so herauskommen, dass die Regierung einen Normenkontrollantrag machen wird an den Staatsgerichtshof. Jetzt wird es dann nächstes Jahr bis dieser Normenkontrollantrag eingereicht ist.
Dann zum Schweizer Modell: Das sehe ich nicht wie der Abg. Christian Batliner. Wenn ich dieses vierseitige Schreiben der Regierung hier lese, ist ganz klar: Der Landtag wird zukünftig nur noch ein Antragsrecht haben. Er darf darum bitten, er darf Wünsche einbringen, aber er hat kein Genehmigungsrecht mehr. Ich lese hier nirgends gemäss diesem Schreiben, dass der Landtag zukünftig noch ein Genehmigungsrecht hätte. Genau das will die Regierung ja auch verhindern. Die Regierung bleibt ihrer Linie auch treu. Hut ab vor der Regierung. Schön wäre, wenn die 17 Abgeordneten, welche in der 1. Lesung auch einen Weg eingeschlagen haben, ihrem Weg auch treu bleiben würden. Wie gesagt, die Regierung wird auch einen Normenkontrollantrag beim Staatsgerichtshof machen. Da können Sie jetzt diese Sache noch hinauszögern bis zum nächsten März. Anscheinend hat man genügend Zeit. Die ganze Zeit spricht man über Effizienz des Landtags und hier macht man solche Sachen.
Also wie gesagt, ich unterstütze diesen Antrag nicht und mit dem Schweizer Modell, wie es uns die Regierung hier niedergeschrieben hat, kann ich gar nicht leben. Um es jetzt schon zu sagen: Das werde ich dann nicht unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Herr Abg. Wendelin Lampert, ich habe mich bei der Vorbereitung auf diese Sitzung schon gefragt, anlässlich welchen Traktandums Sie dieses Mal zum Landesspital oder zum Tarmed reden werden - jetzt weiss ich es. An meiner Haltung und Einstellung gegenüber dem Genehmigungsrecht des Landtags hat sich seit der 1. Lesung nichts geändert. Ich stehe nach wie vor diesem Genehmigungsrecht sehr kritisch gegenüber. Ich habe in der 1. Lesung auch viele Argumente ins Feld geführt. Ich möchte nicht alles wiederholen. Das kann man nachlesen, wenn man möchte.
Die Regierung hat uns Anfang Dezember ein Schreiben zugestellt mit einem konkreten Antrag und über diesen Antrag befinden wir ja jetzt. Ich denke, dass wir dann eine Klarheit haben, ob eine Mehrheit diesem Antrag zustimmen wird und wie wir es sehen. Diesem Antrag hier stehe sehr positiv gegenüber. Es ist für mich ein Kompromissvorschlag. Es ist meiner Meinung nach eine echte Stärkung des Landtags, wenn man so ein Modell überprüft und ins Feld führt. Ich bin auch gespannt, wie die Schweiz mit diesem Antragsrecht umgeht. Das ist für mich eine durchaus gangbare Variante. Aber noch einmal: Diesem Genehmigungsrecht, das in der Initiative der FBP hier vorliegt, welches wir ja in 2. Lesung heute hoffentlich nicht behandeln, diesem Antrag stehe ich nach wie vor sehr kritisch gegenüber. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Ich bin skeptisch mit der Variante, dass das jetzt heute beschlossen werden soll und die Regierung dann ja wieder einen Änderungsantrag einbringen kann. Ich glaube, das ist nicht Sinn und Zweck der Übung. Ich glaube, wir müssen jetzt auch im Thema Eigner- und Beteiligungsstrategie auch einmal für die betroffenen Unternehmen eine gewisse Sicherheit haben, wie dieser Prozess jetzt funktioniert: Wird das Ganze jetzt vom Landtag genehmigt? Und wenn ja, wie, oder bleibt bleibt es beim Alten? Ich glaube, das sind wir auch diesen Unternehmen schuldig.
Dass für mich einfach die ganze Vorlage noch nicht wirklich reif ist, zeigt auch weiters auf Seite 9 der Stellungnahme, wenn es heisst, dass für börsenkotierte Unternehmen wie die Landesbank hier dann allenfalls noch in einem Spezialgesetz Regelungen zu treffen sind. Wenn wir es eben seriös machen, dann haben wir jetzt ein Paket hier, das die Anpassungen im Corporate-Governance-Gesetz macht, das auch die erforderlichen Anpassungen in Spezialgesetzen macht, das allenfalls auch die Geschäftsordnung des Landtags betreffend der Zuständigkeit der Kommissionen regelt und das Verfahren allenfalls im Landtag. Und dann macht das Ganze Sinn. Aber so ein Flickwerk kann ich mir nicht vorstellen.
Ich beantrage bereits jetzt, dass, falls diese Initiative heute verabschiedet wird, so wie sie jetzt vorliegt, und der Landtag das beschliesst, dann hätte ich gerne einen Beschluss des Landtags, dass auch hier wirklich die Finanzkommission oder Geschäftsprüfungskommission tätig wird und das vorberaten soll. Wenn wir die Geschäftsordnung nicht anpassen, dann bitte ich darum, dass der Landtag dies dann in einem Beschluss macht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Gewisse Voten zum diesem Thema bringen mich ja fast zum Schmunzeln. Traktandum 3 zum «griffigen Mietrecht», das seit 18 Jahren auf einer Liste steht, dazu wollte man den Antrag stellen, dass man das noch bis Ende 2012 fertig macht, aber die Petition wurde ja nicht überwiesen. Also der Landtag hat dort wieder einmal sich selbst Stärke gegeben oder sich selbst ausgehöhlt, wie ich das heute auch schon gehört habe, und jetzt bei diesem Antrag der Regierung soll man auf einmal Zeitlimiten setzen. Ich kann es ganz klar sagen: Ich werde dem Antrag der Regierung nicht zustimmen und ich hoffe, dass wir diese Gesetzesinitiative heute in 2./3. Lesung verabschieden werden, und zwar ohne Wenn und Aber. Danke.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Ich bin sehr froh, dass der Abg. Christian Batliner sich offen gezeigt hat gegenüber dem Vorschlag der Regierung. Er ist ja massgebend an dieser Initiative beteiligt und er will die ganze Angelegenheit vorantreiben und er ist einfach lösungsorientiert. Wenn wir heute diese Initiative, wie sie vorliegt - und da bleibt uns nichts anderes übrig - verabschieden, dann kommen wir in grosse Probleme. Es wurde in der 1. Lesung von mir angekündigt und auch heute wieder: Meine Damen und Herren, dieses Ping-Pong-Spiel und dieses heikle Thema, wo es ja schlussendlich um die Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legislative geht, ist nicht ausgereift. Ich kann nur empfehlen, dass wir das Angebot der Regierung ernst nehmen und uns, nachdem das geprüft wurde und auch legistisch noch überarbeitet wird, dass uns zwei Varianten zur Abstimmung zur Verfügung stehen. Und dann sieht das Ganze viel besser aus.
Was die zeitliche Limite betrifft, bis dieser Vorschlag von der Regierung kommen soll, da bin ich voll und ganz beim Abg. Christian Batliner. Das hat wirklich zeitnah zu erfolgen. Ich finde, in der ersten Arbeitssitzung des neuen Jahres sollte das vorliegen.
Noch ein kleines Bonmot von mir: Es wurde da von Mängeln geredet, insbesondere von der Stellungnahme der Regierung, die ja in dieser Form nicht eingeladen wurde. Uns liegt eine Stellungnahme der Initianten vor - steht da auf dem Papier - und auf dem Briefkopf oben steht «Regierung des Fürstentums Liechtenstein». Ich glaube, das ist auch ein kleiner Mangel.
Ich hoffe schwer, dass wir dem ersten Antrag der Regierung folgen können. Sie ist dann in der Pflicht und ich möchte auf jeden Fall, wie ich schon das letzte Mal angekündigt und auch heute wieder von der Abg. Diana Hilti verwendet wurde, das Ping-Pong-Spiel, das sich da abzeichnet, müssen wir vermeiden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Es gibt jetzt einige Wortmeldungen, die schon zur Genüge in der 1. Lesung ausgetauscht wurden. Es hat sich an der Situation nicht viel geändert. Es gibt die kritische Sicht und die Sicht, die das klar befürwortet. Für mich ist klar, die Regierung hat nach wie vor dieselbe Sicht und es ist in diesem Schreiben, das uns die Regierung hier vorgelegt hat, auch klar ersichtlich, wo die Unterschiede sind zwischen der Auffassung der 17 - oder wie viele es dann in der nächsten Runde sind, die hier einfach eine Änderung wünschen.
Ich kann die Worte des Abg. Negele teilen, dass der Abg. Batliner hier versucht, bestmöglich konstruktiv voranzukommen. Ich hätte gerne ein selbes Gefühl von Seiten der Regierung und dieses Schreiben gibt mir das ehrlich gesagt nicht. Nun gut. Die Frage für mich lautet: Hilft es uns wirklich etwas, wenn wir das nochmals behandeln oder die Regierung ihre Sicht einbringt? Für mich ist einfach klar und ich möchte die Regierung fragen: Kann und wird die Regierung im März 2012 diesen Bericht und Antrag vorlegen? Das wäre meine erste Frage.
Eine zweite Frage wäre an den Landtagspräsidenten: Wenn die Regierung im März 2012 diese Initiative nicht vorlegen würde, wir diese Initiative aber schon überwiesen haben zur Überarbeitung an die Regierung, können dann die Initianten bzw. der Landtag diese Initiative erneut einbringen - oder ist dann das nicht mehr möglich? Das wären meine Fragen dazu. Für mich ist vor allem zentral, dass wir möglichst zeitnah hier eine Entscheidung treffen. Dass es hier Leute gibt, die das anders sehen und solche, die es befürworten, ich glaube, das ist mittlerweile allen klar. Ich glaube, es ist an der Zeit, dass man sich in eine Richtung entscheidet. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Nach meiner Ansicht, wenn die Regierung beauftragt wird, diese Überprüfung oder diese Stellungnahme bis März zu machen, dann wird die Regierung diese Stellungnahme im März 2012 auch vorlegen. Das können wir hier beschliessen und wir haben dann quasi zwei Varianten zur Verfügung. Und darüber kann dann der Landtag diskutieren und entscheiden.Abg. Pepo Frick
Ich kann es ganz kurz machen: Die Regierung ist ja auch vorstellig geworden in der GPK und in der Finanzkommission. Für mich steht jetzt eine ganz einfach Frage im Raum, die jetzt auch schon gestellt wurde. Ich wiederhole diese Frage: Liegt diese Überarbeitung der Regierung zu diesem Thema im März-Landtag 2012 vor, damit dann gegebenenfalls zeitnah die 2. Lesung durchgeführt werden kann? Das ist für mich im Moment die Gretchenfrage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Nachdem es aus dem Plenum keine Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef Klaus Tschütscher.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich möchte mich zunächst für die intensive Diskussion bedanken. Corporate Governance ist ein Lernprozess und nicht nur in Liechtenstein. Corporate Governance ist auch ein Lernprozess in der Schweiz. Ich möchte aber auch gleich vorwegschicken, dass ich manchmal den Eindruck habe, dass dies immer noch in der Diskussion mitschwimmt, dass wir mit der Corporate-Governance-Vorlage und mit dem Instrument der Eignerstrategie dem Landtag etwas weggenommen hätten. Das ist ja nicht der Fall. Die Eignerstrategie ist ein neues Instrument, das wir vor zwei Jahren geschaffen haben. Das hat es vorher nicht gegeben. Das ist eine Errungenschaft, die es uns erlaubt, unsere öffentlichen Unternehmen in Zukunft besser zu führen.
In der Zwischenzeit hat sich in der Schweiz eine Diskussion aufgetan. Dort reden sie nicht von Eignerstrategien, sondern von der Festlegung strategischer Ziele, wo auch das Parlament auf Initiative der Finanzkommission des Nationalrates Mitwirkungsrechte moniert hat. Dieser Diskussion möchte sich die Regierung nicht verschliessen und das haben wir mit unserem Schreiben vom 6. Dezember zum Ausdruck gebracht. In diesem Sinne kann man auch sagen, dass auch die Regierungsbank lernfähig ist und das möchte ich hier auch so dokumentiert wissen. Ich verstehe deshalb nicht, dass man hier uns Unterstellungen an den Kopf wirft. Es wäre vielleicht auch angebracht, wenn die Regierung schon zwischen den einzelnen Voten manchmal reagieren könnte, dann könnte man Einzelnes auch schon in der Diskussion entkräften. Das vielleicht ein Vorschlag für die künftige Landtagsreform.
Ich möchte auch entkräften, dass wir mit diesem Schreiben irgendetwas bezwecken. Wir wollen schlicht und einfach eine Brücke bauen. Wir wollen hier Alternativen aufzeigen und dann kann der Landtag immer noch tun was er will. Dass die Frage des Zeitpunktes aufgeworfen wird, das verstehe ich. Das wäre aber einfacher gewesen, wenn wir das GPK-Protokoll schon hätten. Dort wird es drinstehen. Ich habe in der GPK gesagt, dass wir unseren Vorschlag auf die erste Arbeitssitzung 2012 bringen. Dann sage ich es jetzt auch öffentlich, ich verletze ja damit kein GPK-Protokoll, weil es ja auch noch nicht vorliegt, dann sage ich es hier einfach noch einmal.
In diesem Sinne kann ich es Ihnen auch ankündigen. Was ich nicht verstehe, dass man der Regierung sagt, sie droht uns an, dann beim Staatsgerichtshof vorstellig zu weden. Das ist ein Recht, das im Staatsgerichtshofgesetz drinsteht. Oder wenn die Regierung von einem Recht Gebrauch macht, wie es Bevölkerungsteile vielleicht mit einer Initiative machen oder das Referendum ergreifen oder einzelne Abgeordnete Referenden ergreifen, dann drohen sie das ja auch nicht an, sondern dann machen sie schlicht und einfach von einem Recht Gebrauch - und das tun wir auch.
Zu den legistischen Beanstandungen: Das haben wir, denke ich, in entgegenkommender Art und Weise für die Initianten bei unserer Legistikabteilung prüfen lassen. Ich möchte das einfach so festgehalten haben. Das ist nicht eine Beurteilung, sondern das ist einfach eine Feststellung, die wir bei unseren Gesetzesvorhaben regelmässig durch unsere Legistik prüfen lassen. Und so haben wir das einfach auch hier getan.
Ich habe, wie gesagt, in der GPK und auch in der Finanzkommission ausgeführt, dass wir hier eine Lösung suchen sollten und dass wir hier, glaube ich, alle dasselbe Ziel haben. Wir wollen ja unsere öffentlichen Unternehmen bestmöglichst führen und das nach politischen Zielsetzungen, die auch breit getragen werden müssen vom Parlament und nicht nur von der Regierung. Wir sind deshalb auch der Ansicht, dass ein reines Ja und Nein sagen zu einer Eignerstrategie nicht unbedingt das zielführendste Instrument ist nebst den verfassungsrechtlichen unterschiedlichen Auffassungen, die wir hier haben, sondern dass man den Landtag frühzeitig einbinden soll, der uns dann auch die politischen Vorgaben geben können soll. Und da sehen wir durchaus, dass die schweizerische Lösung hier eine Lösung sein kann, die wir eben auch dem Landtag nun vorschlagen wollen, und das mit Bezug auf das nächste Jahr. In dem Sinn verlieren Sie nicht 18 Jahre, wie es der Abg. Harry Quaderer gesagt hat, sondern Sie verlieren, wenn Sie einen Verlust sehen, höchstens dreieinhalb Monate. Ich glaube, die schweizerische Lösung ist in sich auch systematisch konsequent und könnte für mich auf den ersten Blick - ich kann aber den Beratungen in der Regierung nicht vorgreifen - durchaus hier für Liechtenstein entsprechend übernommen werden. Wir werden entsprechend die Verfahren noch ansehen müssen.
Bitte stützen Sie den Antrag, den wir gestellt haben. Ich möchte Ihnen auch aufzeigen, was die finanziellen und personellen Konsequenzen sein werden, wenn Sie ein reines Genehmigungsrecht haben. In welcher Form wollen Sie diese behandeln? Überweisen wir die Ihnen einfach so ohne weiteren Kommentar - oder machen wir jedes Mal einen Bericht und Antrag für alle 26 öffentlichen Unternehmen? Das weiss ich bis heute nicht. Dann wird es bei uns natürlich entsprechende personelle Konsequenzen in den jeweiligen Abteilungen haben, weil 26 Berichte und Anträge sind ja nicht von heute auf morgen mit den entsprechenden Kommentierungen geschrieben.
Ich gehe davon aus, dass Sie das dann wünschen würden, weil die Hintergründe einer Eignerstrategie müssen ja offengelegt werden, warum man zu jener oder dieser oder anderer Lösung gekommen ist. Ansonsten ist ja eine sinnvolle Beratung anhand einer nackten Eignerstrategie meines Erachtens im Plenum nicht sinnvoll möglich. Ich möchte auch, dass, weil es bemüht worden ist, das Beispiel Landesspital genau erwähnen. Wenn wir Ihnen die Eignerstrategie Landesspital vorlegen, so ist dort als Grundlage unter anderem natürlich das Gesetz hinterlegt, aber auch der Leistungsauftrag. Und Sie wissen selber aus unendlich langen Diskussionen in diesem Plenum: Den einen war der Leistungsauftrag zu weitgehend, den anderen war er zu wenig weitgehend. Da werden sich Allianzen bilden und am Schluss wäre die Eignerstrategie wohl in dieser Form vom Landtag nicht verabschiedet worden, weil einige eben mehr Leistung beim Landesspital gesehen haben, andere sehen weniger und mehr Kooperation in der Region. Und deshalb wäre es am Schluss für die Regierung im Lichte der Landtagsdebatte meines Erachtens schlichtweg nicht möglich, hier dann eine neue Strategie - in welcher Form auch immer - dem Landtag vorzulegen.
In diesem Sinne möchten wir Ihnen das auch aufzeigen und möchten Ihnen eben die frühzeitige Einbindung ermöglichen und nicht erst dann die Einbindung geben, wenn wir die Eignerstrategie bereits verfasst haben. Das ist unser Anliegen, deshalb haben wir dieses Schreiben am 6. Dezember verfasst. Wir haben auch ganz bewusst nicht einfach die Sitzung hier abgewartet und dass ich Ihnen das heute vortrage, sondern wir haben Ihnen frühzeitig dieses Schreiben zugesandt. Wir haben uns auch bemüht, in der Finanzkommission und der GPK dies zu diskutieren und ich bin auch froh, dass uns das möglich gewesen ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef für Ihre Ausführungen. Ich habe nur noch eine kurze Ergänzung, was die Behandlung im Landtag anbelangt, ob die Regierung da einen Bericht und Antrag schreiben muss. Wir haben das in der Stellungnahme ausgeführt und das ist mir auch wichtig: Wenn wir über das Schweizer Modell reden - und deshalb habe ich das vorhin betont: Die Schweiz hat ganz klare gesetzliche Grundlagen gemacht, hat das vereinheitlicht, wie die Berichterstattung gegenüber der Bundesversammlung zu erfolgen hat. Weil die Berichterstattung ist die Grundlage für die Wahrnehmung der Oberaufsichtskontrolle des Parlaments. Und es ist wichtig, dass die Regierung dem Landtag hier Bericht erstattet. Ich bitte die Regierung, bei ihrem Alternativvorschlag die Form der Berichterstattung im Landtag, welche Informationen der Landtag erhält, auch auszuführen. Es kann nicht sein, dass wir einfach blanko die Eignerstrategie ohne zusätzliche Ausführungen erhalten. Das ist in der Schweiz klar festgehalten, dass es da eine Berichterstattung bedingt. Nur so können wir die Kontrolle wahrnehmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Schön, dass auch er das Landesspital bemüht. Das an die Adresse des Abg. Peter Hilti.
Eine Zusatzfrage, Herr Regierungschef: Werden Sie diesen Normenkontrollantrag dann stellen? Das ist Ihr gutes Recht. Ich wollte eigentlich mit meiner Wortwahl dem Landtag ein wenig die Augen öffnen, dass eben die Regierung durchaus weiss, welche Rechte ihr zustehen. Beim Landtag bin ich mir da nicht immer ganz sicher. Wie gesagt, die konkrete Frage lautet: Werden Sie diesen Normenkontrollantrag dann nächstes Jahr beim Staatsgerichtshof stellen, sofern diese Initiative in dieser Form verabschiedet würde?
Dann zu Ihren Ausführungen betreffend die Schweiz: Sie sagen, hier seien neue Erkenntnisse eingetreten. Da habe ich aber die Debatte hier im Landtag ganz anders in Erinnerung. Der Abg. Manfred Batliner hat x Beispiele gerade auch in Bezug auf Spitäler aus dem Kanton Zürich, wenn ich mich nicht komplett irre, in der Debatte bereits erwähnt. Diese Debatte war bereits bei der Verabschiedung dieses Gesetzes mehr als bekannt. Sehr wohl mögen seit diesem Zeitpunkt in der Schweiz noch weitere Erkenntnisse eingetreten sein, aber hier im Landtag hat der Abg. Manfred Batliner sehr gut die Problemstellung in der Schweiz aufgezeigt und das spätestens bei der 2. Lesung, sprich bei der Verabschiedung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die Regierung kann ja nur gegen ein verabschiedetes Gesetz einen Normenkontrollantrag einreichen. Die Regierung hat entschieden, dass sie das tun würde, wenn zum heutigen Zeitpunkt diese Gesetzesvorlage verabschiedet würde. Was die Regierung dann im Frühjahr nächsten Jahres tun wird, dem kann ich nicht vorgreifen, darüber werden wir uns sicher noch einmal unterhalten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Die Regierung hat, wenn ich Sie richtig verstanden habe, auch zugesagt, dass die Vorlage im März 2012 auf den Tisch kommt.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, Herr Präsident, Sie haben richtig gehört.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir gehen auch davon aus, dass man sich in der Debatte dann soweit als möglich an diese Schweizer Lösung hält.
Dann stimmen wir über den Antrag ab: Die Regierung beantragt, der Hohe Landtag wolle der Regierung die Initiativvorlage in Sachen Art. 10 Geschäftsverkehrsgesetz zur Stellungnahme und Überarbeitung unterbreiten.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden der Überweisung zugestimmt. Den Antrag der Abg. Diana Hilti werden wir dann im März 2012 entsprechend klären.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir Traktandum 4 abgeschlossen. -ooOoo-