Postulatsbeantwortung betreffend die «Brustkrebsvorsorge» (Nr. 117/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 4: Postulatsbeantwortung betreffend die Brustkrebsvorsorge.
Die Postulatsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 117/2011 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Ich danke der Regierung für die Beantwortung des im Mai überwiesenen Postulats in Sachen Brustkrebsvorsorge. Ich bin einsichtig, dass das zuständige Ressort derzeit das Thema «Landesspital» prioritär behandelt. So halte ich zwar fest, dass ich mir tiefer gehende Abklärungen zu den Fragestellungen «organisatorische Rahmenbedingungen», «Datenschutz» und «Kostenfolgen» erwartet hätte, jedoch die Argumentation der Regierung auf den Seiten 14 und 15 respektiere und für eine weitere Bearbeitung unserer Fragestellungen plädiere.
Ein wesentlicher Schritt ist gesetzt, indem die Regierung die Notwendigkeit der Brustkrebsvorsorge erkennt und auch den mit Überweisung des Postulats klar erkennbaren Wunsch nach einer Verbesserung des heutigen Untersuchungsangebotes anerkennt. Ich denke, dass allen Postulanten das Vorsorgeuntersuchungsangebot im Land vertraut ist. Eine präzise Darstellung der Abläufe hier und der Vergleich mit der Vorgehensweise im Kanton St. Gallen zeigt mir, dass die Systeme nicht weit voneinander entfernt sind und daher eine Koordination durchaus machbar sein wird.
Was die Kostendarstellung angeht, so erstaunt mich sehr, dass die bei uns angebotene so genannte «normale Mammografie» gleich teuer ist wie das mit sehr viel mehr Infrastruktur, mehr Zeit und mehr Fachärzteaufwand verbundene Mammografie-Screening, wie es über dem Rhein angeboten wird. Die Recherchen der Regierung, ob und in welcher Grössenordnung die Kosten eines Mammografie-Screenings durch die OKP getragen werden, sind im Gange. Da die Einzeluntersuchung im Rahmen der heute praktizierten Vorsorgeuntersuchung bereits durch die Krankenkasse finanziert wird, darf man wohl davon ausgehen, dass dies ohne anteilige Kostenübernahme seitens der Patientin selbst beim vielleicht ja schon bald auch für in Liechtenstein krankenversicherte Frauen angebotenen Mammografie-Screening so sein wird.
Krebsvorsorge bedeutet Lebensschutz für einen Patienten und heisst Hochhaltung der Lebensqualität für den Patienten und dessen soziales Umfeld. Ich spreche mich daher ganz vehement gegen jedwelche Mutmassung über Prozentzahlen und Kostenrelationen punkto Früherkennung und Heilungschancen aus. Es ist sehr erfreulich und verdankenswert, dass die St. Gallische Regierung bereits eine Zusammenarbeit im Bereich des Mammografie-Screenings begrüsst hat, ebenso die Krebsliga St. Gallen-Appenzell dieses Mammografie-Screening-Programm betreibt. Die Beteiligung an den Infrastrukturkosten auszuhandeln, einen allfälligen Verteilerschlüssel in Relation zur Nutzung des st. gallischen Systems durch in Liechtenstein wohnhafte Frauen zu finden und die Zuteilung der Patientenerfassung an das Amt für Gesundheit zu veranlassen, sind organisatorische Details, die neben der Klärung der datenschutzgesetzlichen Problemstellungen zeitliche und personelle Ressourcen beanspruchen werden. Ich bitte die Regierung dennoch, ehestmöglich, also im Laufe der kommenden Monate, an der Möglichkeit der Kooperation im st. gallischen Mammografie-Screening-Programm weiterzuarbeiten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich danke auch der Regierung für die Beantwortung des Postulats zur Brustkrebsvorsorge, in der sie die Ist-Situation in Liechtenstein und die Organisation des Mammografie-Screening-Programms im Kanton St. Gallen eingehend darstellt.
Es ist sehr erfreulich zu hören, dass der Kanton St. Gallen uns in sein MSP aufnehmen würde. Da das dortige Screening-Programm erst seit zirka 1 Jahr besteht, würde ich - mit Blick auf unsere wirklich sehr komfortable Vorsorge im gynäkologischen Bereich und mit Blick auf die nachfolgenden Überlegungen - es vorziehen, erst noch die dortigen Erfahrungen abzuwarten. Ich möchte in jedem Fall gern die Möglichkeit der Teilnahme am Mammografie-Screening-Programm offen behalten, aber noch nicht zeitnah umsetzen.
Unter allen Krebserkrankungen nimmt der Brustkrebs vielleicht gerade deshalb eine prominente Stellung ein, weil er dank wesentlich verbesserter Diagnostik und Aufklärung der Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten immer häufiger rechtzeitig diagnostiziert wurde anstatt wie früher oft erst viel zu spät. Und dank unseres medizinischen Fortschritts und der frühzeitigen Diagnosestellung im Rahmen geeigneter Vorsorgemassnahmen ist heutzutage auch eine Heilung dieses Krebses möglich geworden.
Wie schon in meinem Votum vom Mai-Landtag gesagt, birgt jedes Screening-Programm schon per se die Gefahr der so genannten «Intervall-Karzinome» in sich. Das sind die Tumore, die unmittelbar nach der befundfrei durchgeführten Mammografie zu wachsen beginnen und im schlimmsten Fall erst wieder beim nächsten Screening-Termin entdeckt werden, wodurch kostbare Zeit verloren gegangen ist, in der sich die Frau in Sicherheit gewiegt hat. Gleichzeitig muss jedoch auch ganz ernüchternd festgestellt werden, dass es nicht wenige falsch-positive Befunde gibt, die zu überflüssigen Operationen führen können und die Betroffenen in ihrer Lebensqualität unnötig einschränken. Umgekehrt finden wir natürlich auch die falsch-negativen Befunde, die die Patientin ebenfalls in Sicherheit wiegen, während sie in Wirklichkeit doch eigentlich krank ist.
Es ist unbestritten, dass die Treffsicherheit eines qualitativ gut aufgegleisten Screenings hoch ist und damit auch schon Veränderungen von geringer Grösse erfasst werden können. Ebenso zu bedenken ist aber auch neben der erwähnten Fehlerrate die mögliche Schädigung durch die regelmässige Strahlendosis bei häufiger Wiederholung der Mammografie, was das Risiko eines strahleninduzierten Brustkrebses mit sich bringt. Das Risiko scheint linear mit der Strahlendosis anzusteigen, das heisst, kumuliert mit allen überhaupt applizierten Röntgenstrahlen, auch von anderen Röntgenuntersuchungen.
Ein weiterer Aspekt ist die Entdeckung von mikroskopisch kleinsten Karzinomstrukturen beim Screening, die wohl vorhanden sind, aber gar nicht sicher zu einem Karzinom werden, das heisst, klinisch nicht manifest werden. Diese Frauen werden dann unter Umständen einer Krebsbehandlung zugeführt, obwohl sie diese gar nicht bräuchten.
Nach langjährigen Erfahrungen wissen wir, dass die Krebshäufigkeit statistisch signifikant am grössten ist in der Gruppe der 50- bis 70-jährigen Frauen. Wenn immer wieder von jüngeren oder gar sehr jungen Krebspatientinnen unter 30 Jahren gesprochen wird, so kommt das glücklicherweise wesentlich seltener vor als in den Medien glauben gemacht wird. Das Erkrankungsmaximum liegt bei 65 Jahren.
In Dänemark wurde eine Studie veröffentlicht, an der eine halbe Million Frauen aus Nordamerika und Europa teilgenommen haben. Darin wurde ermittelt, dass von 2'000 Frauen, die über 10 Jahre regelmässig am Mammografie-Screening teilgenommen hatten, eine Frau weniger an Brustkrebs stirbt, weil der Krebs diagnostiziert und behandelt werden konnte. 10 dieser 2'000 Frauen erhielten eine belastende und sicher auch teure Brustkrebstherapie, obwohl sie gar keinen Brustkrebs hatten.
Andere Studien zeigen, dass in Bevölkerungen mit einer gut funktionierenden Vorsorge die Sterblichkeit um zirka einen Fall pro 1'000 Untersuchte verringert werden kann. Ohne Vorsorge sterben 4 von 1'000 Personen.
Prozentdarstellungen unterliegen gern einer gewissen Verzerrung und können damit Fehlinterpretationen und Verwirrung auslösen, ähnlich wie es mir zunächst auch beim Lesen der Postulatsbeantwortung auf Seite 11 erging. Ich möchte deshalb zur besseren Veranschaulichung unserer Fragestellung noch ein Denkmodell in absoluten Zahlen anfügen:
Nehmen wir einmal an, es werden 1'000 Frauen mammografiert, alle ohne Vorauswahl, ohne Einbezug bestimmter Kriterien oder Vorbelastungen. Wendet man dabei die Regel von den «natürlichen Häufigkeiten» an (Bayes’sche Regel), wären von diesen 1'000 Frauen 8 krank, 992 nicht krank. Von den 8 kranken Personen sind dabei 7 wirklich krank, eine wegen eines falsch-positiven Resultats in Wirklichkeit nicht. Auch von den 992 nach dieser Regel nicht kranken Personen weisen 70 ein positives Resultat auf, das allerdings falsch-positiv ist. Die psychosozialen Nöte und Konsequenzen für diese Frauen können wir uns sicher vorstellen.
Ich habe diese Fakten vor allem deshalb so eingehend aufgelistet, weil ich ungeachtet des zweifellos positiven Effektes eines Brustkrebs-Screenings unbedingt davor warnen will, den Nutzen eines Mammografie-Screenings zu überschätzen. Damit sei aber die Qualität des Screenings mit keiner Silbe angezweifelt. Nicht zuletzt gehört die einfachste Methode, einen Brustkrebs frühzeitig zu erkennen, nach wie vor zu jeder Vorsorge dazu: die Selbstuntersuchung der Brust durch die Frau, die unabhängig von Screening- oder Vorsorge-Untersuchungs-Intervallen jederzeit und in sinnvollen Zeitabständen von der Patientin selbst durchgeführt werden sollte.
Für das Screening in Frage kämen die Frauen zwischen 50 und 70 Jahren. Das sind in Liechtenstein aktuell 4'527 Frauen. Vor dem 50. Lebensjahr ist, wie gesagt, die Brustkrebshäufigkeit deutlich geringer. Derzeit werden diese Frauen regelmässig alle zweieinhalb Jahre zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung eingeladen und könnten von den Krankenkassen theoretisch jedes Mal eine Mammografie bezahlt bekommen, sollte es aufgrund des Untersuchungsbefundes erforderlich sein oder die Frau dies einfach wünschen. Die anlässlich dieses Vorsorgetermins durchgeführte gründliche Brustuntersuchung gibt wegweisenden Aufschluss darüber, ob Grund besteht, eine Mammografie oder eine andere bildgebende oder weiterführende Untersuchung der Brust vorzunehmen. Sollte dabei ein verdächtiger Befund erhoben oder eine familiäre Häufung von Mammakarzinomen bekannt werden, ist der nächste Schritt die individuelle Mammografie und die folgenden Massnahmen.
Im Bericht der Regierung hat mich auf Seite 8 die Aussage aus St. Gallen, dass das Mammografie-Screening-Programm eine höhere Früherkennungs- und Heilungschance gewährleiste als eine «normale» Mammografie, doch ein wenig irritiert.
Wenn eine Frau gezielt, zum Beispiel mit einem Tastbefund oder bei familiärer Häufung von Brustkrebs zur Mammografie geschickt wird, ist die Befundgenauigkeit sicher nicht geringer, sondern wohl eher höher, da dann nämlich die Aufnahmen gezielt nach den Kriterien des Tastbefundes zustätzlich beurteilt werden und die Suche nach pathologischen Befunden sicher akribisch durchgeführt wird. Allerdings auch hier - wie eingangs erwähnt - auf dem Hintergrund der immer möglichen falsch-positiven und falsch-negativen Ergebnisse.
In der Beschreibung der Abläufe rund um das MSP wird unter anderem auch von der psychosozialen Begleitung gesprochen, durch die die Patientinnen durch die Krebsliga unterstützt werden. Auch in Liechtenstein ist diese psychosoziale Begleitung durch die Liechtensteinische Krebshilfe gewährleistet, die ihrerseits auch mit der Krebsliga zusammenarbeitet.
Mein Fazit aus allen diesen Überlegungen:
- Es sollte durch intensivere Werbung und Aufklärung unterschiedlicher Art die Teilnahmefrequenz an den gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen erhöht werden. Im Zuge dieser Untersuchungen ist durch das Amt für Gesundheit und die Vorsorgeärzte verstärkt auf die Möglichkeit der Mammografie hinzuweisen.
- Das Amt für Gesundheit soll die Rücklaufquote der eingeladenen Frauen und die dabei veranlassten Mammografien durch geeignete Schritte erfassen, zum Beispiel über die Krankenkassen. In älteren Nachbeobachtungen der gesamten Vorsorgeuntersuchungen, also die allgemeine und gynäkologische zusammen, war ein Rücklauf von zirka 30% der Eingeladenen erreicht worden.
- Da wir seit genau einem Jahr dem St. Gallischen Krebsregister angeschlossen sind, wohin die liechtensteinischen Ärzte ohnehin alle diagnostizierten Krebsfälle melden, könnte auf diesem Weg die Anzahl der durch die Vorsorge entdeckten Brustkrebsfälle ermittelt werden, ohne einen neuen Datentransfer ins Ausland installieren zu müssen. Das ist ja ein Punkt, der in der Postulatsbeantwortung als datenschutzrechtlich schwierig dargestellt wurde.
- Es ist zu prüfen, ob die Einladung der Altersgruppe der 50- bis 70-Jährigen zur Mammografie durch das Amt für Gesundheit erfolgen könnte anstelle durch den Kanton St. Gallen, womit der Datentransfer ins Ausland ebenfalls vermieden werden könnte. Dies im Falle eines Beitritts zum Screening-Programm. Im Übrigen bin ich überzeugt, dass sich gegebenenfalls dann die datenschutzrechtlichen Hürden auch über die Landesgrenze hinaus in irgendeiner Form nehmen liessen. Für den Anschluss an das Krebsregister konnte das ja auch eingerichtet werden.
- Schliesslich müssen wir uns vielleicht einmal fragen lassen, warum wir nicht für weitere Krebsarten auch ein entsprechendes Screening-Programm postulieren.
Alles in allem glaube ich, dass die bei uns verfügbare und angebotene Brustkrebsvorsorge - so sie von den Betroffenen wahrgenommen wird - den vorhandenen Bedarf an diagnostischen Massnahmen abdeckt. Die Teilnahme der Frauen an jedem Programm ist im Endeffekt ohnehin überall freiwillig. Deshalb muss das Hauptaugenmerk auf die Verbesserung der Motivation zur Teilnahme an den Untersuchungen gelegt werden. Ich plädiere dafür, zunächst lieber Bestehendes noch zu verbessern und an die heutigen Erfordernisse anzupassen sowie über die Verbindung zum St. Galler Krebsregister Aufschlüsse über die Brustkrebssituation im Land zu gewinnen. Nach einem noch festzulegenden Beobachtungszeitraum könnten sowohl die St. Galler Erfolge des MSP als auch unsere eigenen Verbesserungen betrachtet und danach neu über eine Teilnahme am Mammografie-Screening-Programm des Kantons St. Gallen entschieden werden.
Die finanziellen Auswirkungen beziehe ich in diese Überlegungen bewusst nicht ein. Sie wurden in der Antwort der Regierung ausreichend dokumentiert, soweit sie abschätzbar sind. Wie ich im Mai-Landtag in meinem Votum schon sagte, sind die Kosten für eine Massnahme, die für das Land wichtig ist, für mich sekundär. Nach den heute hier vorliegenden Zahlen dürften sie ohnehin in einem überschaubaren Rahmen liegen. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Pepo Frick
Danke. Der Kanton St. Gallen nimmt in der Deutschschweiz eine Vorreiterrolle ein. In unserer Nachbarschaft wird dieses Mammografie-Screening-Programm seit einem Jahr angeboten und durchgeführt.
In Liechtenstein ist diese Vorsorge-Untersuchung im Leistungskatalog der Krankenkassenversicherung aufgeführt. Bereits heute profitieren auch Frauen aus Liechtenstein von diesem angebotenen Service und dies in unmittelbarer Nachbarschaft. Die gynäkologische Abteilung des Spitals Grabs unter der Leitung von Chefarzt Dr. Franz Limacher ist ein überregional anerkanntes Brustzentrum, welches die Möglichkeit von Mammografien, stereotaktischen Mammabiopsien, Mammachirurgie anbietet, und ebenso wichtig: mit gemeinsamer Tumorboarding-Kooperation mit dem Kantonsspital St. Gallen. Dieses Postulat wurde mit 25 Stimmen einstimmig an die Regierung überwiesen. Der Aufrag des Landtages als Legislativbehörde scheint klar zu sein. Seite 15 wird festgestellt, dass die zuständige Regierungsrätin Heidi Hanselmann mittels Schreiben an die liechtensteinische Regierung eine Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und St. Gallen ausdrücklich begrüsste und die Zusicherung der Unterstützung durch das Gesundheitsdepartement versicherte. Der politische Wille beidseits des Rheins ist also mehr als nur klar.
Auf Seite 14 schreibt die Regierung: «Obwohl der Landtag in dieser Angelegenheit keine Entscheidungskompetenz besitzt, ist er als Inhaber der Finanzhoheit in diesen Prozess einzubinden, da bei einem Beitritt massive Kosten für das Land Liechtenstein allfallen werden und der Landtag im Rahmen der Budgethoheit zustimmen müsste».
Sehr geehrte Regierungsrätin Müssner. Ihr Hinweis, dass der Landtag in dieser Angelegenheit keine Entscheidungskompetenz besitzt, ist für mich klar. Was verstehen Sie aber in diesem Fall unter massiven Kosten? Seite 20 schreiben Sie nämlich, dass Initialkosten für Liechtenstein von CHF 120'000 bis 160'000 und jährliche Betriebskosten von CHF 60'000 bis 80'000 entstehen könnten. Das sind für mich keine massiven Kosten. Ich würde Ihnen von meiner Seite die Einwilligung geben, wenn ich denn die Kompetenz hätte, diese Beträge in das Budget für das Jahr 2012 aufzunehmen. Denn, wie Sie selber schreiben, ist «nach Ansicht der Regierung das Patientenwohl höher zu werten als die entstehenden Kosten».
Trotzdem stellen Sie Seite 10 die Frage, in welchem Ausmass Screening-Programme verhältnismässig seien. Würde dieser Gedanke konsequent zu Ende gedacht, schreiben Sie, müsste auch bei anderen Krebsarten auf eine periodische Überprüfung hingewirkt werden, dies sei aber nicht der Fall. Als Beispiel erwähnen Sie die Problematik des Hodenkrebses.
Frau Regierungsrätin, das Screening anderer Krebsarten ist nicht das Anliegen dieses Postulates. Sie erwähnen mehrmals, dass die zu klärenden Fragen umfangreich und komplex seien und eine detaillierte und strukturierte Abklärung der offenen Fragen die Einsetzung einer Projektgruppe erfordern würde.
Müssen wir das Rad in Liechtenstein neu erfinden oder konkret nachgefragt: Wurden die Ärztinnen und Ärzte, welche sich mit dieser Problematik tagtäglich auch in Liechtenstein beschäftigen, nämlich die HausärztInnen und GynäkologInnen, nach Ihrer Meinung betreffend dieses Screening-Programmes befragt? Wenn diese Ärzte nicht gefragt wurden, würde ich gerne eine Begründung erfahren. Diese Ärzte werden wohl sicher auch Mitglieder Ihrer postulierten Projektgruppe sein.
Meine Frage nach der Teilnahmequote haben Sie dahingehend beantwortet, dass die Regierung es für verfrüht hält, sich bereits vor dem politischen Entscheid mit der Teilnahmequote auseinander zu setzen. Sie schreiben auch, dass das MSP in St. Gallen offensichtlich auf grosse Sensibilisierungsmassnahmen verzichtet hat und sich hauptsächlich auf die Homepage und die persönliche Einladung der Zielgruppe verlässt. Hier möchte ich Ihnen eine Anregung bei einem Beitritt Liechtensteins mitgeben: In Liechtenstein könnte angesichts der Überschaubarkeit unseres kleinen Landes versucht werden, mit partizipatorischem Vorgehen und Konzept eine höhere Teilnahmequote anzustreben und zu erreichen.
Für mich stellen sich eigentlich vor allem operative Fragen, welche Sie auch ausführlich im Bericht und Antrag beschreiben.
Angesichts der Tatsache, dass mit einem qualifizierten Mammografie-Screening-Programm die Brustkrebssterblichkeit um 25% gesenkt werden kann, kann ich Sie nur motivieren, die Ihrer Meinung nach notwendige Projektgruppe sobald als möglich zu bestellen und dieses Programm zeitnah für liechtensteinische Frauen einzuführen, da wir ja durch die st. galler Verantwortlichen bereits wohlwollend begrüsst wurden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich stelle mir die gleiche Frage wie der Abg. Pepo Frick: Müssen wir das Rad neu erfinden? Für mich hat der Landtag relativ deutlich im April gesagt: Wir wollen ein Mammografie-Screening und entsprechende Abklärungen der Regierung in Auftrag gegeben. Die Abklärungen sind für mich nicht befriedigend, weil insbesondere der Teil mit den Kosten, der in der Landtagsdebatte im April noch dazukam, nicht abgeklärt wurde. Ich habe zwei konkrete Fragen an die Regierung:
Erstens in Bezug auf die Datenschutzprobleme, die angesprochen werden auf der Seite 19, dass hier beachtet werden müsse, dass die Krebsliga Appenzell dann medizinische Daten nach Schweizer Recht bearbeiten müsse und es sich dabei um besonders schützenswerte Personendaten handelt. Wenn ich das lese in Kombination mit der Tatsache, dass auf Seite 13 ausgeführt wird, dass der Kanton St. Gallen gerade in diesem Zusammenhang mit der Krebsliga St. Gallen-Appenzell eine umfangreiche Datenschutzvereinbarung abgeschlossen hat, welche Teil der Leistungsvereinbarung ist, stelle ich mir schon die Frage: Müssen wir hier das Rad neu erfinden oder könnte Liechtenstein auch diesen Weg gehen?
Des Weiteren bin ich der Meinung, dass das wohl nicht die ersten heiklen Patientendaten sind von Liechtensteinern, die in der Schweiz wären. Täglich gehen Liechtensteiner zur Behandlung in die Schweiz und es werden in der Schweiz sensible Daten behandelt. Und da sehe ich das Problem ehrlich gesagt nicht. Das ist für mich lösbar.
Die zweite Frage, die ich mir stelle, ist: Wie ist das denn zu sehen, wenn die Regierungsrätin am 30. September noch mit der Gesundheitsministerin des Kantons St. Gallen an einer Pressekonferenz gross von Kooperation geredet hat und hier gerade dieses Mammografie-Screening als den ersten wichtigsten Schritt verkauft hat? Was hat sich da seit der Pressekonferenz vom 30. September geändert, dass es anschliessend zu dieser Postulatsbeantwortung gekommen ist? Das würde ich gerne wissen. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Auch ich danke der Regierung für die grundsätzliche Beantwortung der im FBP-Postulat gestellten Fragen zur Brustkrebsvorsorge bzw. zur Teilnahme Liechtensteins am Mammografie-Screening-Programm des Kantons St. Gallen. Es ist eigentlich alles Wesentliche gesagt, dennoch möchte ich der Regierung ebenfalls einen weiteren Beitrag als Stimmungsbild aus dem Landtag mitgeben.
Die Notwendigkeit der Brustkrebsvorsorge wird nicht in Frage gestellt im Bericht und Antrag. Ebenfalls wird die Feststellung gemacht, dass ein qualifiziertes Mammografie-Screening-Programm, wie es eben im Kanton St. Gallen durchgeführt wird, eine höhere Früherkennungs und Heilungschance gewährleistet. Bereits heute haben die Frauen in Liechtenstein die Möglichkeit, sich ab dem 50. Lebensjahr alle zwei Jahre einer Mammografie zu unterziehen. Bei einem Beitritt zu einem Mammografie-Screening-Programm würden sich die Rahmenbedingungen für die Zielgruppe nur insofern ändern, als eine genormte, qualitätsgesicherte Untersuchung stattfindet. Die Kosten für eine solche Untersuchung sind nicht ausschlaggebend, denn sie sind in etwa gleich hoch, wie die Kosten einer herkömmlichen Mammografie.
Die Regierung schreibt in ihren Ausführungen, dass der vorgeschriebene Zeitraum für die Postulatsbeantwortung zu kurz gewesen sei, um die verschiedensten Fragen im Detail abzuklären. Sie wünscht sich vom Landtag eine klare Aussage zu einer grundsätzlichen Befürwortung. Zentral scheint mir die Aussage, dass es sich beim Mammografie-Screening-Programm um eine anerkannte, qualitätsgesicherte Vorsorgeuntersuchung handelt. Wer schlussendlich die Einladungen verschickt, das Amt für Gesundheit oder die Krebsliga St. Gallen-Appenzell, wie sich die gesetzliche Legitimation des Datentransfers und der Datenbearbeitung darstellt, was sich für eine Kostenbeteiligung an den Kanton St. Gallen ergibt, wie die Vergütung der Krankenkassen ausgehandelt wird und wie die positive Werbung für eine rege Teilnahme der Zielgruppe erreicht wird, das muss eine Arbeitsgruppe der Regierung klären.
Ich bitte also die Regierung, alles in die Wege zu leiten bzw. die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Frauen mit Wohnsitz in Liechtenstein am Mammografie-Screening-Programm des Kantons St. Gallen teilnehmen können. Ob gewisse Erfahrungswerte aus den Kantonen St. Gallen und Graubünden abgewartet werden sollten, überlasse ich den zuständigen Fachpersonen in der Regierung und im Amt für Gesundheit oder bei den ärztlichen Stellen. Es muss sich jedoch um eine zeitnahe Entscheidung handeln. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Regierung wünscht vor der weiteren eventuellen Bearbeitung ein Stimmungsbild aus dem Landtag und hierzu möchte ich einen kleinen Beitrag leisten. Ich denke, grundsätzlich ist die Gesundheitsvorsorge in unserem Land sehr gut, auch im Bereich der Brustkrebsvorsorge. Was wären denn die Gründe, trotzdem an einem Screening-Programm in der Schweiz teilzunehmen? Ich denke, es gäbe dreierlei Gründe hierfür: Es ist mal einerseits die Einladung aus der Schweiz, an einem regionalen Programm teilzunehmen, und dann sind es für mich auch die Qualität und die Kosten. Zu den Kosten schreibt die Regierung auf Seite 21: «Die Kosten belaufen sich für die Kantone St. Gallen und Graubünden aktuell auf CHF 168,50 abzüglich des 10%-igen Selbstbehalts der Teilnehmerinnen». Eine Mammografie kostet nach der heutigen Praxis in Liechtenstein, also ausserhalb des MSP, zirka CHF 150 bis 200. Die Teilnahme am MSP würde für die Krankenkassen also im Durchschnitt keinen Mehraufwand generieren. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenversicherer die MSP im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen übernehmen werden, da einerseits die Kosten nicht höher ausfallen dürften und andererseits Mammografie als Vorsorgemassnahme ohnehin im Leistungskatalog der Grundversicherung verankert ist. So viel zur Kostenneutralität.
Nun kommt die Frage der Qualität: Auf Seite 10 führt die Regierung aus: «Beim MSP nach der oben genannten Verordnung wird das eingesetzte Personal (Fachkräfte, MRTAs etc.) einer speziellen Weiterbildung unterzogen. Die erstellten Mammografie-Aufnahmen werden von mindestens zwei speziell qualifizierten Radiologen unabhängig voneinander beurteilt. Das Vier-Augen-Prinzip minimiert das Risiko einer ungenügenden Befundung und ist ein Markenzeichen und Qualitätsmerkmal vom MSP». Ich sehe keine dringliche Notwendigkeit für unser Land, an diesem Programm teilzunehmen, angesichts aber der Einladung aus der Schweiz, angesichts der Kostenneutralität und angesichts der Qualität würde ich für eine Teilnahme plädieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an die Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke für die gute Aufnahme dieser Postulatsbeantwortung. Ich möchte vorab feststellen, dass das Ressort Gesundheit selber sehr dafür plädiert, sich einem solchen Screening-Programm anzuschliessen. Ich denke, wir wissen alle, dass gewisse Risiken natürlich auch damit verbunden sind. Ich glaube, die Abg. Gisela Biedermann hat das ausführlich dargestellt. Trotz alldem erscheint es uns doch so, dass bei einem Screening-Programm in diesem Ausmass wahrscheinlich wirklich die positiven Aspekte überwiegen.
Es hat jetzt einige kritische Fragen dazu gegeben, warum und weshalb das Ressort bzw. die Regierung dann diese verschiedenen Fragen nicht bis ins letzte Detail abgeklärt hat bzw. warum man nicht im Prinzip schon - so würde ich es interpretieren - die ganzen vertraglichen Situationen bereits jetzt erledigt hätte. Da möchte ich zunächst auf die Bemerkungen der Abg. Diana Hilti eingehen, was sich geändert hätte zwischen dem Zeitpunkt eines Pressetermins zwischen mir und der zuständigen Regierungsrätin des Departements Gesundheit in St. Gallen. Ich denke, dazu muss man einfach festhalten, dass die Kooperation zwischen beiden Spitälern vereinbart wurde, also nicht zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Das muss man, denke ich, klar unterscheiden. Die Beitrittsbedingungen für dieses Programm sind aber zwischen Liechtenstein und der Krebsliga zu klären und nicht zwischen dem Liechtensteinischen Landesspital und der Spitalregion. Ich glaube, das sind zwei verschiedene Ansprechpartner. Das ist einmal dazu auszuführen.
Dann wurde von verschiedenen Seiten jetzt angemerkt, dass diese datenschutzrechtlichen Probleme eigentlich von Ihrer Warte aus keine grösseren Probleme darstellen sollten, weil man ja auch zwischen dem Kanton St. Gallen und der Krebsliga im Appenzellischen respektive auch mit dem Kanton Graubünden und dieser Krebsliga Datenschutzvereinbarungen getroffen hat. Ich glaube, dazu kann man schon ausführen, dass Liechtenstein ein eigenes Datenschutzrecht hat und daher auch grössere Probleme mit dem Datentransfer ausweist, weil wir unseren Datentransfer tatsächlich ins Ausland gestalten müssen und im anderen Falle der Datentransfer innerhalb der Schweiz stattfindet. Im Übrigen glaube ich, haben wir ausgeführt, dass wir diese Daten gegebenenfalls aus unserem zentralen Personenregister heraus durchführen müssten, und wie gesagt ins Ausland. Und ich kann Ihnen nur das sagen, was wir mit der Datenschutzstelle auch besprochen haben. Die Datenschutzstelle und auch andere Stellen sehen da eben grössere Probleme bzw. diese Abklärungen und eine Lösung zu treffen, dazu müssten sehr vertiefte Abklärungen erfolgen, die auch grösseren Zeitaufwand benötigen. Wir haben Ihnen auch ausgeführt, dass es durchaus eine andere Möglichkeit gäbe über das Amt für Gesundheit, das aber dann möglicherweise von der Krebsliga in diesem Sinne nicht unterstützt würde. Aber ob man auf diesem Wege auch zu einer Lösung käme, das ist eben Verhandlungssache und dazu ist die Regierung auch sehr gerne bereit.
Die Abg. Renate Wohlwend hat die Frage der Kostenbeteiligung aufgeworfen. Also ich gehe auch davon aus, nachdem die Mammografie an sich im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten ist, dass die Grundversicherung das auch in diesem Falle übernehmen könnte und wie es mit Vorsorgeuntersuchungen ist in diesem Rhythmus, wie wir sie aufbieten, gibt es dann auch keine Kostenbeteiligung. Das gilt auch für andere Vorsorgeuntersuchungen und ich denke, das müsste dann auch in diesem Fall so sein. Ich denke, das wäre systematisch sonst nicht gut einzuordnen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wird weiter das Wort gewünscht?Abg. Pepo Frick
Ja, ich habe die konkrete Frage gestellt: Wurden die Ärztinnen und Ärzte, welche sich mit dieser Problematik tagtäglich auch in Liechtenstein beschäftigen, nämlich die HausärztInnen und GynäkologInnen nach ihrer Meinung betreffend dieses Screnning-Programm begfragt?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich glaube, die Klärung der organisatorischen Rahmenbedingungen sahen keine Meinungseinholung bei den Leistungserbringern vor, aber wenn ich jetzt aus Ihren Voten hier herausnehme, ist ein Beitritt durchaus gewünscht und ich denke, diese würden dann sicherlich in eine Projektgruppe mit einbezogen werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Grundsatzfrage: Wenn wir dieses Postulat jetzt abschreiben, unternimmt dann die Regierung und die Spitalleitung in diesem Zusammenhang noch etwas oder ist das Thema dann erledigt? Weil in der Postulatsbeantwortung heisst es «allfällige Arbeitsgruppe». Braucht es dazu noch einmal einen Auftrag des Landtags, damit der politische Wille dazu zum Ausdruck kommt - oder was gedenkt die Regierung mit diesem Thema zu tun? Ich betone nochmals: Man hat dieses Projekt den Bürgern am 30. September so verkauft - und das haben viele auch so verstanden, da haben mich viele darauf angesprochen -, wie wenn das beschlossene Sache wäre und das kommt. Und deshalb meine Frage: Was passiert mit diesem Projekt? Braucht es nochmals einen Entscheid des Landtags oder was macht die Regierung und die Spitalleitung damit?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Also mindestens aus den Wortmeldungen, die heute gefallen sind, denke ich, dass es unbestritten ist, dass wir diesem Screening-Programm beitreten. Und wie gesagt, es ist nicht eine Vereinbarung mit dem Spital, sondern es wird über die Krebsliga abgewickelt und wir müssen nicht mit der Spitalregion, sondern mit der Krebsliga diesen Beitritt vollziehen und dann wird das über diese Krebsliga organisiert. Das ist der Unterschied. Also wie gesagt, ich fasse es als Auftrag auf.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden, der wie folgt lautet:
«Der Hohe Landtag wolle die Postulatsbeantwortung zur Kenntnis nehmen und das Postulat vom 20. April 2011 abschreiben».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte abstimmen. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag dem Antrag mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden stattgegeben und wir haben Traktandum 4 bearbeitet. -ooOoo-