Interpellationsbeantwortung betreffend die «Schulstandorte- und Schulraumplanung (Sekundarschulen der Sekundarstufe I: Ober- und Realschulen)» (Nr. 114/ 2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen die Beratungen fort und kommen zu Traktandum 3: Interpellationsbeantwortung betreffend die Schulstandorte- und Schulraumplanung.
Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 114/2011. Wünschen die Interpellanten das Wort?
Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Vorab danke ich der Regierung für die Beantwortung der von uns aufgeworfenen Fragen betreffend die mittel- bis langfristige liechtensteinische Schulstandorte- und Schulraumplanung.
Welche Ziele verfolgten wir, die Interpellanten, mit dem Einreichen des parlamentarischen Vorstosses hinsichtlich der Schulstandorte- und Schulraumplanung? Wir verfolgten mit unserem Vorstoss genau drei Hauptziele:
- Das Einfordern einer Gesamtstrategie, um Klarheit zu schaffen.
- Das Lösen der heute zum Teil unbefriedigenden Raumsituation an bestimmten Schulstandorten im Lande sowie das Schaffen von möglichst optimalen Schulinfrastrukturrahmenbedingungen.
- Das Herbeiführen eines definitiven Entscheids für die zeitnahe Realisierung eines zweiten Schulzentrums im Unterland, in Ruggell.
Beim dritten Punkt hinsichtlich einer zeitnahen Realisierung eines zweiten Schulzentrums im Unterland hat die Regierung bereits einige Tage vor der Interpellationsüberweisung beschlossen, die Entscheidung für ein mögliches SZU II in Ruggell für weitere fünf Jahre auf «Eis» zu legen.
Dann dürfen wir in diesem Hohen Hause genau am Tag der Interpellationsüberweisung aus unseren Landeszeitungen vernehmen, dass die Regierung beschlossen hat, am Landesgymnasium den bestehenden «Trakt G» für CHF 24 Mio. mit einem Neubau zu ersetzen. Ein solches Vorgehen ist für mich aus schulpolitischen Gesichtspunkten und an Wertschätzung gegenüber dem Hohen Landtag fragwürdig und kaum nachvollziehbar.
Nach dem Studium der Interpellationsbeantwortung und der damit zusammenhängenden Berichte «Mittelfristige Planung staatlicher Hochbauten» und «Ersatzbau des Trakts G am LG» komme ich zu folgender Erkenntnis: Wenn das Ziel schon im Vorfeld vorgegeben ist, dann ist der Weg dorthin ein leichtes Unterfangen oder anders ausgedrückt: Wo kein Wille ist, da ist auch kein Weg möglich.
Und genau so erscheint mir die derzeitige Situation in Sachen strategische Schulstandorte und Schulraumplanung. Für mich zumindest ist in dieser Hinsicht zusammenfassend keine langfristige Strategie erkennbar oder ableitbar. Das Denken über verschiedene Schulstufen hinaus scheint im liechtensteinischen Bildungswesen nicht möglich und auch nicht zulässig zu sein. Dies zeigen mir zumindest die Antworten der Regierung, welche in weiten Teilen nicht schlüssig sind, in aller Deutlichkeit auf.
Warum und wie komme ich zu dieser Erkenntnis? Auf Seite 21 steht, dass die Errichtung oder Erhaltung kleinerer, wohnortsnaher Schulstandorte generell und primär ein politischer Entscheid sei. Dies mag ja für die Kleinst-Realschulen in Schaan und in Balzers so stimmen, jedoch nicht für die Schüler aus Triesenberg, Ruggell, Schellenberg, Schaanwald, Nendeln und auch nicht für die Oberschüler aus Balzers und aus Teilen von Schaan.
Dann steht auf der Seite 30, dass eine völlig eigenständige Führung einer Schulart mit 4 Klassenstufen bzw. einer Schülerzahl unter 100 unwirtschaftlich und pädagogisch gesehen problematisch sei. Genau dieser Zustand wird gemäss der Prognose in Balzers ab dem Schuljahr 2012/2013 mit 85 Schülern eintreffen und genau diese Schule wird derzeit einer Generalsanierung mit rund CHF 8 Mio. unterzogen.
Bei der Frage auf Seite 36, ob externe Baugutachten in Auftrag gegeben wurden, heisst es ganz einfach: Nein, keine. Beim möglichen Ersatzbau des Landesgymnasiums für CHF 24 Mio. sieht dies interessanterweise ein wenig anders aus. Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass für das Landesgymnasium, welches zwischenzeitlich für CHF 9,3 Mio. und in den kommenden fünf Jahren nochmals mit rund CHF 5,3 Mio. saniert werden soll, der Schulanlage in Giessen in Vaduz, welche für CHF 7,6 Mio saniert wurde, sowie für die anstehenden, umfangreichen und notwendigen Sanierungsarbeiten bei der Realschule in Schaan keine detaillierten Baugutachten in Auftrag gegeben bzw. erstellt wurden. Hierzu bitte ich die Regierung Stellung zu nehmen und uns die zwischenzeitlich in Auftrag gegebenen externen Gutachten und Studien zukommen zu lassen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass solch kostenintensive Sanierungsarbeiten vorgängig nicht im Detail untersucht worden sind.
Dann steht auf der Seite 40, dass für ein mögliches SZU II in Ruggell aus Sicht der Regierung keine Vermischung von Sekundarstufe I und II sowie Brückangebote stattfinden dürfe, dies nicht zulässig sei, solche Varianten vorzuschlagen. Ein Vermischen der Schultypen war ja nicht die Intention der Interpellanten und das weiss die Regierung ja auch, sondern viel mehr das Aufzeigen, dass zwei oder mehrere Schultypen parallel in einem grossen Schulhaus, wie beispielsweise dem heutigen SZU I, geführt werden könnten. So elegant kann und wird seitens der Regierung wesentlichen Fragen aus dem Weg gegangen. Denn gerade mit den aufgezeigten Varianten wären Kombinationen aus unserer Sicht möglich gewesen, welche einige Vorteile, wie beispielsweise eine gerechtere Verteilung der Schulhäuser im Lande, eine verbesserte Schulkultur im Schulhaus sowie was den kumulierten erforderlichen Finanzbedarf - über das ganze Lande gesehen - anbelangt, mit sich gebracht hätten. Und das weiss die Regierung ganz genau.
Weiter unten auf Seite 40 steht, dass bei den Varianten H und I das pädagogische Entwicklungspotenzial eingeschränkt wird, da Kooperationen zwischen Real- und Oberschulen verbaut würden. Interessanterweise gelten solche Überlegungen für die heutigen Kleinst-Realschulen in Balzers und in Schaan nicht und es wird munter in Millionenhöhe saniert. Die Realschule Balzers mit CHF 8 Mio. und bei der Realschule Schaan darf man die Höhe der benötigten finanziellen Mittel angeblich nicht erfahren.
Auf Seite 42 wird dann noch angeführt, dass eine Aufteilung der heute 145 Unterländer Oberschüler in zwei Bezirke keinen Sinn mache. Bei der Realschule in Schaan mit 67 Schülern und bei der Realschule in Balzers mit künftig rund 85 Schülern gilt dieses Argument interessanterweise nicht.
Bei der Frage auf Seite 44, wo es um die Abklärung eines möglichst tiefen Kapitaleinsatzes für die Realisierung eines SZU II geht, heisst es, dass die Preise in etwa gleich wie in der Schweiz sind, wohl wissend, dass es dort Praxisbeispiele gibt - ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Kanton Thurgau - welche ein zweckmässiges und effektives Schulzentrum in Ruggell - also kein Luxus-Schulhaus wie das SZM II - aus meiner Sicht für rund CHF 30 Mio. bis CHF 35 Mio. anstatt für rund CHF 55 Mio. realisieren liessen. Vielleicht müssten sich flexible und zweckmässige Schulbauten inskünftig mehr und mehr an der Bauweise der Industrie orientieren.
Überrascht bin ich schon ein wenig darüber, dass die Regierung hinsichtlich der Schulstandorte und Schulraumplanung keine Bereitschaft für Veränderung zeigt. Es muss alles beim Alten bleiben und es war der Regierung offensichtlich nicht möglich , erstens auf unsere Varianten im Detail einzugehen, und zweitens, aus ihrer Sicht weitere sinnvollere vielleicht realisierbare Altnativ-Varianten aufzuzeigen.
Die eine oder andere von uns aufgezeigte Variante hätte zudem den Vorteil mit sich gebracht, dass beispielsweise der Neubau des Trakts G am LG kostengünstiger realisiert, auf die jetzt anstehende Sanierung der Realschule Schaan in unbekannter Höhe oder auf die Sanierung bei der Schulanlage Giessen in Vaduz in der Höhe von CHF 7,6 Mio. verzichtet hätte werden können.
Aus meiner Sicht gibt es weitere, vielleicht noch geeignetere Alternativ-Varianten, als diejenigen Varianten, welche wir aufgezeigt haben, aber man muss bereit für Veränderungen sein und man muss es wollen.
Hier ein Beispiel einer möglichen weiteren Variante:
Bestehendes Schulzentrum SZU-I (Ist: 389 Schüler) | Anzahl Schüler | Neues Schulzentrum SZU II (Soll: 200 bis 250 Schüler) | Anzahl Schüler |
OS und RS Unterland, 3. und 4. Klassen | 180 | OS und RS, 1. und 2. Klassen | 209 |
Abend-BMS und Tages-BMS-FL (4. Klassen - Endausbau) | 88 | Reserve/Ausbaupotential | 41 |
| Reserve/Ausbaupotential | 120 | | |
| Kum. Schülerzahl: | 388 | Kum. Schülerzahl: | 250 |
Ich könnte mir vorstellen, am bestehenden Schulzentrum in Eschen die Oberschule und Realschule der 3. und 4. Klassen unterzubringen, die Abend- und Tages-BMS, welche inskünftig mit vier Klassen im Endausbau zu führen sein wird, und dann hätten wir immer noch ein Reserve- oder Ausbaupotenzial von rund 100 Schülerinnen und Schülern. An einem zweiten Schulzentrum in Ruggell könnte ich mir vorstellen die 1. und 2. Klassen der Ober- und Realschulen zu führen - das sind heute 209 Schülerinnen und Schüler - und auch dort hätten wir dann ein Reserve- und Ausbaupotenzial von rund 40.
Was wären die möglichen Vorteile einer solchen Variante?
- Zwei kleinere Sekundarschulen im Unterland liessen eine bessere Schulkultur entstehen, wären bildungspolitisch und im Landesvergleich anzustreben.
- Im Lande wohnhafte Schülerinnen und Schüler, welche heute eine ausländische oder Privatschule besuchen, hätten eine echte Alternative erhalten und deren Eltern könnten finanziell entlastet werden.
- Am SZU I und am SZU II wäre mit Blick in die Zukunft zusätzlich Platz beispielsweise für mögliche Schulversuche und die dazugehörige laufende Schulentwicklung vorhanden. Dieser freie Platz könnte ansonsten auch für die Implementierung der Sportschule und oder des 10. Schuljahres genutzt werden. Somit wären die Räume im Giessen in Vaduz für andere Nutzungszwecke einsetzbar.
- Mit einem kostengünstigen Neubau des SZU II in Ruggell, analog Praxisbeispielen von zweckmässigen und kostengünstigen Schulbauten in der Schweiz, könnte eine solche Schulbaute beispielhaft für Liechtenstein sein. Ich bin davon überzeugt, dass ein solch praktisches und effizient nutzbares Schulhaus mit rund CHF 30 bis CHF 35 Mio. - und nicht wie von der Regierung für CHF 55 Mio. geplant - gebaut werden könnte.
- Die Abend- und vor allem die Tages-BMS, welche in den kommenden Jahren mehr Platz benötigen wird, könnte im SZU I in Eschen untergebracht werden und somit wäre ein Erweiterungsbau am-
LG sicherlich kostengünstiger zu realisieren. Des Weiteren wäre die Implementierung der Sportschule mit deren heute sehr kostspieligen Miet- und Betriebskostenlösung - in zehn Jahren sind dies rund CHF 9 Mio. - nicht mehr von Bedarf sowie eine mögliche Einbettung des 10. Schuljahres bei dieser Variante grundsätzlich denkbar und möglich.
Und gerade aus solchen Überlegungen wird zumindest für mich deutlich, dass bei einer ganzheitlichen Planungs-Betrachtungsweise ein zweites Schulzentrum in Ruggell de facto bereits heute kostenneutral realisiert hätte werden können.
Mein Fazit ist, dass derzeit keine mittel- bis langfristige Schulstandorte- und Schulraumplanung über das gesamte Bildungssystem, also auch über die unterschiedlichen Schulstufen hinaus, vorhanden ist.
Auf Basis der gemachten Ausführungen kann ich es jetzt schon vorwegnehmen: Ich werde einem Neubau des bestehenden G-Trakts am Landesgymnasium in der Höhe von CHF 24 Mio. derzeit nicht zustimmen und beantrage hiermit, auch im Namen der Interpellanten, dass die Regierung:
- dem Landtag bis spätestens im März 2012 ein ganzheitliches Konzept unterbreitet, aus dem die mittel- bis langfristige Schulstandort- und Schulraumplanung 2015/2020 über sämtliche Schulstandorte der Sekundarstufe I+II hinweg, der zweckmässige und sinnvolle Finanzmitteleinsatz für Sanierungen, Ersatz- und Neu-Schulbauten über das ganze Land gesehen hervorgehen sowie im Speziellen das Aufzeigen von geeigneten Varianten, welche im Gesamtkontext aller Schulbauten im Lande beleuchtet werden sollen. In diesem Gesamtkonzept erwarten wir auch Varianten für den Einbezug einer möglichst zeitnahen Realisierung eines zweiten Schulzentrums im Unterland.
- Dieser Antrag beinhaltet zudem die Absetzung des Traktandums «Verpflichtungskredit für den Ersatzbau des ehemaligen Internattrakts beim Schulzentrum Mühleholz I». Diese Entscheidung soll zeitlich gesehen nach der Behandlung des geforderten Gesamtkonzepts durch den Hohen Landtag erfolgen bzw. bis zu diesem Zeitpunkt vertagt werden. Bis nach Vorliegen und Behandlung des geforderten Schulbauten-Gesamtkonzepts durch den Hohen Landtag ist seitens der Regierung von weiteren Entscheidungen betreffend Schulbauten und Schulstandorte, wie beispielsweise Verlängerungen von Mietverträgen oder geplanten Schulsanierungen, abzusehen.
Unter anderem sollen gerade solche Informationen sowie zentrale Erkenntnisse von bisher in Auftrag gegebenen Baugutachten Teile des Gesamtkonzepts sein. Erst wenn klar ist, wie die mittel- bis langfristige Schulstandort- und Schulraumplanung 2015/2020 zu erfolgen hat, sollen weitere, vor allem weitsichtige Entscheidungen gefällt werden.
Bei der Konzepterstellung sollen unter anderem folgende Rahmenbedingungen und Prämissen mit berücksichtigt werden:
- Auf Basis der Bevölkerungsstatistik soll eine möglichst gleichmässige Schulstandort-Verteilung, vor allem für die Sekundarstufe I, bezogen auf das Unterland und Oberland, Anwendung finden. Dabei ist die Wachstums-Entwicklung nach Wohngemeinden - wiederum auf das Ober- und Unterland bezogen - gemäss Bevölkerungsstatistik zu berücksichtigen.
- Bei den heute grossen bestehenden Sekundarschulen im Lande sollen sinnvolle Schulstufen-Kombinationen grundsätzlich möglich sein. Dabei soll eine Schulgrösse von 200 bis 250 Schülern - zumindest auf der Sekundarstufe I - welche eine verbesserte Schulkultur zulässt, möglich sein.
- Bei Neubauten sollen keine Luxus-Schulbauten, wie das SZM II, sondern vielmehr effizient nutzbare sowie kostengünstige und flexible, an die künftigen Unterrichtsmethoden anpassbare Schulbauten realisiert werden. Deshalb sollen sich zukünftige Schulbauten mehr und mehr an der kostengünstigeren Bauweise der Industrie orientieren.
- Zudem sollen nebst den derzeit laufenden Schulreformen der 8. und 9. Schulstufe aufgezeigt werden, wo und wie in den kommenden zehn Jahren im Bereich der Sekundarstufe I die schwerpunktmässige Schulentwicklung stattfinden wird und welche Auswirkungen bzw. Anforderungen diese Entwicklungen an die Schulbauten mit sich bringen werden. In diesem Zusammenhang soll zudem aufgezeigt werden, ob und falls ja, derzeit geeignete Ideen für geeignete Schulversuche auf der Sekundarstufe I vorliegend sind.
- Aus dem vorhergehend angeführten Punkt wird ersichtlich, dass bestehende oder künftige Schulbauten nicht bis auf den letzten Kubikmeter ausgenutzt sein müssen, sondern ein bestimmtes Reserve-Raumangebot für die laufende und erforderliche Schulentwicklung aufweisen soll.
- Im Bereich der Schulbezirke soll eine Aufweichung für eine möglichst optimale Schulstandort- und Schulraumplanung in einem so kleinen Land wie Liechtenstein zulässig und vor allem umsetzbar sein. Dies umso mehr, da Gleiches bereits für das Landesgymnasium und in Teilen auch für die Schülerinnen und Schüler des SZU I in Eschen oder der Weiterführenden Schulen in Triesen gilt.
Ich hoffe auf eine breite und vor allem mehrheitliche Unterstützung meines Antrags. Besten Dank.Abg. Doris Beck
Danke schön. Geschätzter Herr Landtagspräsident, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Vorerst ein paar allgemeine Bemerkungen und Fragen:
Klar war für mich bereits mit dem übereilten Entscheid der Regierung vom 20. September 2011, dass hier die letzten zwölf Monate nicht offen informiert wurde. Ein Entscheid - für uns mindestens aus heiterem Himmel: Für CHF 24 Mio. soll der Internatstrakt des Liechtensteinischen Gymnasiums abgerissen und neu gebaut werden. Gleichzeitig wurde entschieden, die Realschule St. Elisabeth zu sanieren und für die nächsten zehn Jahre weiter zu nutzen. Und um das Fass dann vollends zum Überlaufen zu bringen, hat sich die Regierung entschieden, ein Moratorium für die Weiterbearbeitung des Projektes SZU II, für welches ein gültiger Finanzbeschluss des Landtags vom Jahre 2008 vorliegt, von fünf Jahren auszusprechen. Obwohl immer wieder verschiedenste Abgeordnete Fragen zu den Schulbauten und geplanten Investitionen gestellt haben, waren all diese Fakten dann am 21. September aus der Zeitung zu entnehmen. Die Antworten, die wir Abgeordnete die Monate zuvor bekommen hatten, waren nie befriedigend, ausweichend. Wir sind noch nicht so weit, sobald Sanierungsvorhaben klar sind oder laufende Gespräche soweit gediehen sind, dass der Landtag informiert werden kann, werden wir dies tun.
Dies waren alles schöne Worte der Regierung während den letzten Monaten. Fast in die gleiche Kategorie gehört die vorliegende Interpellationsbeantwortung. Für mich eine einzige Enttäuschung. Weder klare Aussagen zu den Basisgutachten, Grundüberlegungen für die gefällten Entscheide der Regierung - nichts. Es ist eine Auflistung von Aussagen, die teilweise sogar diametral zum gefällten Regierungsentscheid vom 20. September stehen. Eine ganz konkrete Frage möchte ich noch zum Regierungsentscheid stellen:
Was und wen konkret bindet ein Regierungsbeschluss, der lautet «Moratorium für den Bau des SZU II für die nächsten fünf Jahre»? Was konkret ist denn die Grundlage für einen solchen Entscheid? Was ist die Relevanz für den Landtag? Was soll der Landtag mit dieser Schlagzeile aus der Zeitung anfangen? Offiziell ist dieser Beschluss in keiner Stellungnahme, keinem Antrag an den Landtag, keinem Schreiben etc. dem Landtag mitgeteilt worden und in keiner Weise vom Landtag auf Basis eines Landtagsentscheids getragen. Was ist nun die Relevanz?, frage ich mich. Diskussionsverbot im Land? Für wen? Ein Muskelspiel? Diese Antwort würde mich sehr interessieren.
Konkret nun meine Fragen ergänzend zu den bereits gestellten Fragen zur vorliegenden Interpellationsbeantwortung:
Zu Seite 13 die Aussage: Welche konkreten Sanierungsarbeiten sind bei der Realschule Schaan zwingend von Bedarf und wie hoch werden die Sanierungskosten, für welche das Kloster St. Elisabeth aufkommen wird, zu liegen kommen? Da die jährlichen Mietkosten infolge der aufwändigen Sanierungsarbeiten in den kommenden 10 bis 15 Jahren nicht ansteigen werden, stellt sich für mich die Frage, ob der Staat die vergangenen Jahre grundsätzlich zu hohe Mietkosten bezahlt hat.
Zu Seite 14: Als Grund für das Moratorium des SZU II für die nächsten fünf Jahre wird angeführt, dass sich der Landeshaushalt auch in den kommenden Jahren nicht entspannen wird. Warum gilt dieser finanzpolitische Aspekt nicht für das Liechtensteinische Gymnasium und auch nicht für die BMS? Hinzu kommt, dass vom LG-Verpflichtungskredit in diesem Hause zu keiner Zeit die Rede war und auch keine Vorankündigung stattgefunden hat. Das ist, für mich zumindest, nicht nachvollziehbar.
Seite 14 steht, es sei auch problematisch, einen SZU-II-Neubau nach Belieben mit Schülerschaften anderer Schulstufen, Schultypen und Gemeinden zu begründen. Wo sieht die Regierung denn hier das grundsätzliche Problem? Es kann doch am heutigen SZU in Eschen die Oberschule und Realschule mit rund 250 Schülern und die Tages-BMS im Endausbau mit rund 100 Schülern in einem Schulhaus geführt werden. Ich sehe hier kein Problem, sondern nur Vorteile.
Auf Seite 15 wird dann angeführt, dass das Schulhaus Giessen mit rund 70 Schülern in Vaduz optimal untergebracht ist. Aus meiner Sicht eine sehr teure Lösung an zentraler Lage und wenn die Tages-BMS irgendwann dann noch ins LG umziehen würde, eine noch teurere Lösung mit Platz in Hülle und Fülle. Dann wird an dieser Stelle auf die Synergien zwischen Liechtensteinischem Gymnasium und BMS verwiesen. Dieses Thema hatten wir ja bereits im September-Landtag ausgiebig diskutiert. Und was resultierte? Ein geplantes Mittelschulzentrum, ein Wort, ein Zentrum, welches weder bei der Interpellationsbeantwortung noch beim Verpflichtungskredit jemals mit einer Silbe erwähnt wird. Warum dies so ist, was hier die wirklichen Pläne im Schulbautenbereich sind, das bleibt im Moment das Geheimnis der Regierung.
Auf Seite 16 ist von «Lernlandschaften», geleiteten Unterweisungen, entdeckendem, forschendem und selbstgesteuertem Lernen sowie der Schaffung von anpassungsfähigen und flexiblen Schul- und Raumkonzepten die Rede. Wo in Liechtenstein gibt es eine solch funktionierende Schule? Ist es das Schulzentrum Mühleholz II, welches vor kurzem eröffnet wurde, oder wird es in Zukunft die Realschule in Balzers sein? Oder sind dies nur leere Worthülsen und nette Bekenntnisse?
Auf Seite 17 wird angeführt, dass die Schulen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimal geführt werden können. Was sind denn solche wirtschaftlichen Gesichtspunkte? Muss denn eine Schule überhaupt wirtschaftlich geführt werden oder ist eine Schule dann wirtschaftlich, wenn sie den besten Schüleroutput liefert? Liegt das wirtschaftliche Potenzial und der gesellschaftliche Wohlstand in Liechtenstein in Zukunft nicht auch in einer Bildungsgesellschaft, Wissensgesellschaft? Was für andere Rohstoffe haben wir?
Auf Seite 18 wird von Binnendifferenzierung, von Kooperationsformen unter Lehrkräften wie Teamteaching, altersdurchmischtem Lernen und leistungsheterogenen Klassen gesprochen. Das sind doch alles tolle Elemente, welche wir mit der Realisierung eines SZU II im Unterland realisieren können. Genau das ist die Basis von einigen Varianten, welche doch von uns, den Interpellanten, aufgezeigt wurden.
Auf zwei einzigen Seiten, auf den Seiten 40/41, wurden dann die von uns aufgezeigten Varianten bzw. Möglichkeiten, deren Auflistung in sich natürlich nicht abschliessend war - das war ja nicht unser primär angestrebtes Ziel - von der Regierung abgehandelt. Unser Anliegen war, dass die Regierung die einzelnen Varianten auf Umsetzbarkeit, Pädagogik, Finanzierbarkeit sowie auf Nachhaltigkeit prüft. Das Ergebnis können Sie selbst nachlesen. Erkenntnisse der Regierung waren: kein Vermischen von unterschiedlichen Sekundarstufen möglich, Varianten sind politisch nicht umsetzbar, Rechenbeispiele machen keinen Sinn, Varianten sind nachteilig, dass dies oder jenes nicht berücksichtigt sei. Das sind die Erkenntnisse der Regierung und das war es dann schon. Die Vorteile, die die eine oder andere Variante mit sich gebracht hätte, wurde ganz einfach ausgeblendet. Auch die finanziellen, pädagogischen sowie die nachhaltige Prüfung der von uns aufgezeigten Varianten wurde fast gänzlich ausgelassen. Ganz einfach gesagt: Man wollte eine ganzheitliche und vor allem landesweite Betrachtungsweise nicht vornehmen. Natürlich und auch das hätten wir erwartet, dass eben die Regierung zusammen mit ihren Bildungsexperten noch weitere, vielleicht noch geeignetere Varianten aufgezeigt hätte. Warum dies nicht passierte? Schade.
Mein Fazit: Nutzen wir diese grosse Chance. Setzen wir doch gerade all diese und die vorgängig genannten Punkte, wie anpassungsfähige und flexible Schul- und Raumkonzepte, um. Dann haben wir den grössten Schüleroutput und genau das muss unser primäres Ziel sein. Um das zu erreichen brauchen wir aber eine objektive, sachliche Diskussion und wertfreie Vorschläge für ein gesamtheitliches Schulbautenkonzept für unser Land, zum Wohle der gesamten Bevölkerung und aller Gemeinden. Somit unterstütze ich ausdrücklich den Antrag des Abg. Werner Kranz und hoffe auf breite Unterstützung. Wir verlieren damit gar nichts. Wir können nur gewinnen, langfristig für unser Land und unsere Bildungspolitik. Danke. Abg. Peter Büchel
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich den Aussagen meiner Vorredner vollumfänglich anschliessen. Ich möchte mich bei der Regierung auch für die Beantwortung unserer Interpellation bedanken. Aus meiner Sicht wird dieser vorliegende Bericht in der Landschaft der Schulen und Schulraumgestaltung nichts ändern. Ich nehme ihn zur Kenntnis.
Ich werde hier keinen grossen Kommentar abgeben - meine Vorredner haben dies bereits ausführlich getan -, aber eine Bemerkung möchte ich trotzdem noch anbringen: Zur Frage eines Untergymnasiums im Unterland steht auf Seite 22 des Berichts, dass sich das Liechtensteinische Gymnasium bisher immer mit aller Deutlichkeit gegen ein separates Untergymnasim im Unterland ausgesprochen hat. Da frage ich mich allen Ernstes: Warum wird dem Liechtensteinischen Gymansium überhaupt diese Frage gestellt? Eine andere Antwort des Gymnasiums hätte mich nun wirklich erstaunt. Was mich aber aufgeschreckt hat, ist die Aussage, dass sich das Gymnasium als Einheit über alle sieben Gymnasialstufen identifiziert. Für mich war die Dreigliedrigkeit des Schulsystems auch für ein Gymnasium bindend oder verstehe ich hier etwas falsch? Da frage ich mich postwendend: Was passiert mit den Schülern, die die grosse Hürde aus der Realschule in das Gymnasium schaffen? Diese Schüler können ja nicht zur so genannten «Sieben-Schulstufen-Einheit» gehören, die sich laut vorliegendem Bericht über die sieben Schulstufen des Gymnasiums erstrecken soll. Ich möchte hier nicht eine Diskussion über Schulsysteme, aber dieser angeführte gymnasiale Grund für eine Einheit über sieben Schulstufen ist für mich nicht stichhaltig. Ein Untergymnasium sollte auch in der Betrachtung für ein zweites Unterländer Schulzentrum Platz haben.
Ich denke, es ist an der Zeit, endlich ein zweites Schulzentrum Unterland in die weitere Schulraumbetrachtung mit einzubeziehen und ich werde den Antrag des Abg. Werner Kranz unterstützen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Nachdem sich der Abg. Gerold Büchel auch gemeldet hat, er aber nicht zum Kreis der Interpellanten gehört, beantrage ich Diskussion. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist Diskussion beschlossen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Besten für den Antrag auf Diskussion. Einen Dank den Interpellanten für ihre Interpellation. Ich denke, auch die Interpellanten - und man konnte das in den Voten hören - sind in der Realität angekommen. Das Vertrauen auf das richtige Konzept ist ins Wanken gekommen. Die FBP hat schon vor geraumer Zeit einen ähnlichen Vorstoss in Form eines Postulates gewagt. Die Forderung war nach einer gesamtheitlichen Schulraumplanung. Der Antrag des Abg. Werner Kranz geht in dieselbe Richtung. Ich denke, jeder, der dieses Postulat unterstützt hat, müsste das eigentlich nach wie vor unterstützen, weil es dasselbe fordert, was die FBP schon vor geraumer Zeit gefordert hat.
Gleich zum Punkt der Sache: Es dreht sich um das SZU II. Und ich möchte das auch gleich am Anfang klarstellen: Für mich macht ein SZU II nur dann Sinn, wenn auch der Bedarf vorliegt. Und das scheint nach wie vor nicht der Fall zu sein. Das heisst, es fehlt eine Argumentation, um ein SZU II generell zu bauen. Nun, das stimmt nur bedingt. Es ist in der Tat so, dass die Schülerzahlen nicht wachsen, und zwar mit einer Ausnahme, und das ist die Tages-BMS. Und das Zweite ist, die Schülerzahlen mögen nicht wachsen, aber die Standorte können durchaus hinterfragt werden. Und da ist eben auch die Frage: Ist man Mutes genug, einen Standort in Frage zu stellen?
Wenn man sich die Argumentation der Regierung durchliest, dann steckt die voller Widersprüchlichkeiten, wenn es darum geht, an welchen Standorten man festhält und warum man andere Standorte nicht zulässt. Für mich, das schon einmal vorweggenommen, ist dieses ganze Thema Schulraumplanung seit einigen Jahren konzeptlos, planlos und vor allem mutlos.
Für mich ein paar Fakten: Die Regierung will kein SZU II. Das ist für mich in diesem Bericht noch einmal ganz klar zum Ausdruck gelangt. Inwieweit diese Aussage auch schon vor den letzten Wahlen der Fall war, mag ich nicht zu beurteilen. Diesbezüglich soll sich jeder selbst ein Bild machen. Der Abg. Werner Kranz hat es schon richtig gesagt: Wenn man ein SZU II haben will, dann muss man es auch wollen. Bei der Regierung ist das für mich eindeutig nicht der Fall. Die Regierung hat in den letzten Jahren Fakten geschaffen, und zwar Fakten in Form von CHF 16 Mio. Fakten an den Standorten Balzers, Fakten am Standort Vaduz und die Regierung will weiter Fakten im Oberland schaffen, mit - ich sage mal - zusätzlich CHF 10 Mio. für den Standort am Landesgymnasium für die BMS und CHF 10 bis 15 Mio. am Standort Schaan. Das zusammengezählt sind Fakten in der Grössenordnung eines SZU II. Und diese Fakten wurden geschaffen, nachdem der Landtag einen Verpflichtungskredit gesprochen hat. Das heisst für mich ganz klar, die Regierung wollte nie und sie will immer noch nicht. Da können wir Interpellationen und Postulate schreiben, wie wir wollen, diese Meinung scheint sich in der Regierung nicht zu ändern. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen.
Ein Punkt vorweg bezüglich der Argumentation, wie gross denn ein Standort sein müsste, damit er denn zu rechtfertigen wäre: Da gelten einfach unterschiedliche Messgrössen. In die Realschule Balzers investieren wir wohlgemerkt CHF 8 Mio. Das heisst, das haben wir nicht vor fünf Jahren gemacht, sondern das läuft nach wie vor. Da ist die Prognose bzw. sind heute 104 Schüler, im Jahre 2020 werden es 85 Schüler sein. Das ist natürlich eine riesige Schülerzahl. Dasselbe gilt für den Standort Schaan für die Realschule Schaan mit 95 Schülern, also zwischen 120 und 95 Schülern. Wenn ich dieselbe Zahl in das SZU II schreiben würde, wird man mir sagen: Bei dieser Grössenordnung macht es keinen Sinn, eine Schule zu bauen und es macht auch keinen Sinn, eine Schule meines Erachtens dann weiter zu betreiben. Nur, diese Argumentation ist widersprüchlich.
Die Regierung spricht sich dezidiert für eine Dezentralisierung bezüglich unserer Standorte aus. Man könnte natürlich auch sagen, der Grund, wieso man diese Standorte ausbaut, ist, weil man zum Schluss kommt, es macht Sinn, zwei, drei Standorte in diesem Land zu haben. Dann hat man die entsprechenden Synergien und ist möglichst effizient. Die Regierung will das nicht. Dezentralisierung ist das Stichwort. Dann fragt sich nur: Nach welchen Gesichtspunkten? Die Schülerzahlen stagnieren mit Ausnahme der BMS. Nun aber die wachsende Schule, die soll ins Oberland, für das Unterland eine klare Absage. Die Argumentation kann man nachlesen, die kann man umgekehrt genauso führen. Standortplanung vermisse ich da auf jeden Fall. Ich komme auf diesen Punkt auch noch zurück.
Wenn man sich nun die Argumentation für den Standort Schaan/Planken - damit man auch noch eine zweite Gemeinde hat - zu Gemüte führt, dann muss man sich schon fragen: Wird hier im Oberland und im Unterland oder in der Gemeinde A und in der Gemeinde B mit denselben Ellen gemessen? Ich komme zu einem anderen Schluss. Wenn ich auf Seite 14 lese: «zum Beispiel mit Schaaner Realschülerinnen und Realschülern, mit Schülerinnen und Schülern des Freiwilligen 10. Schuljahres oder der Berufsmittelschule. Es ist naheliegend, dass Realschülerinnen und Realschüler aus Schaan oder Planken eher wohnortsnah in das Schulzentrum Mühleholz II gehen würden». Dieselbe Argumentation findet man, wieso man in Schaan einen Standort oben oder einen zweiten Standort braucht. Dann frage ich mich schon, wieso die Schüler in Ruggell, Schellenberg und Gamprin nach Eschen oder nach Vaduz fahren müssen, wenn es in Schaan nicht zumutbar ist.
Dann eine interessante Aussage auf Seite 19 - und das bezieht sich auf die Sportschule: Da steht geschrieben: «Damit wurde als Nebeneffekt überdies der immer kleiner werdende Realschulstandort Schaan gesichert». Mit heute gut 120 Schülern, was für das Unterland bei Weitem zu klein ist, mit genau denselben Schülerzahlen konnte man - und das war natürlich eine Superleistung - den Realschulstandort Schaan sichern. Also ich frage mich schon, ob hier wirklich der Wille vorhanden ist bezüglich einer liechtensteinischen Schulraumplanung oder ob es sich hier um eine Schaaner Schulraumplanung handelt.
Wiederholen wir diese Punkte noch einmal: Das kann man nicht genug sagen, weil es kommt nicht an, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf. Projekte der letzten Jahre, die losgetreten worden sind oder schon bereits angekündigt worden sind:
Standort St. Elisabeth: Vertrag soll verlängert werden. CHF 10 bis 15 Mio. Wenn die Regierung sagt, es wird billiger, schön, trotzdem. Klares Faktum für einen Standort für 100 Schüler.
Balzers wird saniert: CHF 8 Mio., 85 Schüler sind zu erwarten.
Mühleholz wird erweitert.
10. Schuljahr Vaduz: Optimaler Standort für Vaduz.
Geschätzte Regierung, auf welcher Grundlage wurde denn festgestellt, dass das der optimale Standort war? Und wurde denn in diesem Zuge auch einmal überprüft, ob es andere Standorte gegeben hätte? In einem mittelfristigen Plan, wie es die Interpellanten fordern, wäre das vielleicht einmal spannend zu diskutieren gewesen. Nun, wir sind ja schon fast retrospektiv am diskutieren, was ja schade ist.
Zum Thema Gymnasium: Auch da schon vorneweg möchte ich eines schon sagen: Ich sehe ganz klar die Notwendigkeit, den Standort des Gymansiums zu sanieren. Dieses Gebäude ist sanierungswürdig und eigentlich schon seit einigen Jahren. Es fragt sich da eher: Wieso wurde das Gebäude nicht saniert? Aber was man halt eben auch sehen muss und im letzten Hochbautenbericht war ja da schon mal ein Ausblick enthalten: Variante I CHF 6 Mio. und irgendetwas, Variante II CHF 12 bis 14 Mio. Jetzt haben wir eine Variante mit CHF 24 Mio. und man hat auch klar entschieden, die BMS soll da oben sein aus Synergiegründen. Ja Synergiegründe, da müsste man die Realschule Balzers und die Realschule Schaan aus Synergiegründen auch woanders hinstellen, aber da gelten natürlich nicht dieselben Massstäbe. Diese BMS ist das einzige wachsende Schulsystem, das wir bei uns haben, und es fragt sich schon: Was spricht denn wirklich so dagegen, das an einen anderen Standort zu tun?
Dasselbe fragt sich für mich für die Sportschule in Schaan Schaan und dieses Brand ist überaus wichtig, hat sich auch etabliert. Wir sprechen in unserer Landesschulpolitik schon von Gemeindebrands. Das ist für mich einfach unglaublich von einer Regierung, die das Land und nicht eine Gemeinde vertritt.
Zur Tages-BMS: Die Tages-BMS ist eine Schule, die sich weiterentwickelt und da fehlt mir ganz klar die Weitsicht der Regierung. Ich bin überzeugt davon, dass dieses Schulsystem weiter wachsen wird. Die BMS hat einmal mit ein, zwei Klassen berufsbegleitend am Abend begonnen. Es sind auch Ansätze gefahren worden bei vergleichbaren Schulsystemen, wo auch Abendschulen ein, zwei Tagesblöcke drin hatten. Die Tages-BMS wurde etabliert. Sie brauchte eine zweite Klasse. Es werden drei bis vier Klassen erwartet, also eine wachsende Schule. Und das ist erfreulich, weil wir setzen ja in unserem Land auf ein duales Bildungssystem und im dualen Bildungssystem ist die BMS das, was den Lehrabgängern den Zugang in den tertiären Bildungssektor ermöglicht. Auf das kann man bauen, das wäre für mich etwas, was ein wenig Weitsicht mit sich bringt. Ich sehe das an dem Punkt nicht. Wenn man das jetzt an den Standort Vaduz in das Landesgymnasium stellt und in zwei/drei Jahren dieses Angebot noch mehr genutzt wird, weil einfach junge Leute doch noch einen tertiäre Ausbildung geniessen wollen, dann könnte das wachsen. Nur haben wir uns dann schon für einen Standort entschieden, einen Standort, der einmal mehr in Vaduz oder in Schaan gewählt wurde. Die BMS hat Potenzial, sie wird wachsen. Und die Weitsicht, die Prognosen dieser Schule werden, wenn sie mal angedeutet werden, meines Erachtens auch ein wenig vorsichtig behandelt. Ja, warum auch? Wenn ich da reinschreiben müsste, das könnte 100 Schüler geben, dann müsste ich fast nochmals die Diskussion bezüglich SZU II führen.
Ich komme zum Schluss: Wir haben und wir sind im Begriff dazu, an die CHF 40 Mio. an Infrastruktur neu zu schaffen. Ich habe hier die Sanierungen herausgenommen bis zu einem gewissen Grad. Balzers ist ein Standort, den man in Frage hätte stellen können. Für das Gymnasium habe ich keine CHF 24 Mio., sondern CHF 10 Mio. angenommen. Das 10. Schuljahr hätte man als Standort in Frage stellen können, wenn man denn eine gesamtheitliche Schulraumplanung gemacht hätte. St. Elisabeth könnte und hätte man in Frage stellen können, das sind CHF 10 bis 15 Mio. Das gibt für mich CHF 35 bis 40 Mio. Das heisst, das Argument, wir müssen jetzt sparen, das zieht einfach nicht. Man hätte vorher denken müssen, dann wäre das auch bei denselben Finanzen gegangen und dafür habe ich einfach null Verständnis, wie hier konzeptlos, planlos und mutlos vorgegangen wurde. Für mich ist das eine einzige Katastrophe und ich verstehe die Interpellanten und ihren Unmut. Ich werde ihren Antrag auch unterstützen. Ich finde es einfach schade, dass es auch im Zuge einer Diskussion einer Sanierung am Standort des Landesgymnasiums wieder diskutiert werden muss, aber es ist einfach auch der Fall, dass die Regierung die schon über ein oder zwei Jahre andauernden Rufe, dieses doch bitte mal auf Landesebene zu planen, einfach nicht hören will. Und ich habe dafür einfach kein Verständnis. Ich verstehe das einfach nicht. Es wäre eine Chance die letzten paar Jahre vorhanden gewesen. Wir haben meines Erachtens noch einmal eine Chance. Wenn wir wieder zum Schluss kommen, das SZU macht keinen Sinn, dann ist das so, dann soll man das auch sein lassen, aber dann müssen Sie doch bitte nicht ein Fünf-Jahres-Moratorium sagen. Also wenn Sie jetzt diese geplanten Mietverträge und Sanierungen noch fertigstellen, dann müssen wir die nächsten 20 Jahre nicht mehr über irgendwelche Standorte diskutieren, dann sind die Fakten endgültig geschaffen. Darum würde ich es begrüssen, wenn die Regierung hier doch nochmals eingreift, über die Bücher geht und sich überlegt: Ist das nicht doch noch möglich, um dem Wunsch des Unterlandes nach einem weiteren Standort unter der Prämisse nachzukommen, dass keine Mehrkosten generiert werden, sondern das zu den Kosten, die wir sowieso verursachen werden, einfach unter dieser Prämisse zu realisieren. Ich glaube, dass das möglich ist, aber die Regierung will nicht, dass das möglich ist. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Nichteinbezug, die Nichtmitsprache und auch die Nichtinformation des Landtags in der zentralen Frage der Schulstandortplanung seitens der Regierung ist nicht tolerierbar. Deshalb hat die FBP bereits im Juni 2010 und schon vorgängig Fragen der Schul-standortplanung an die Regierung gestellt, doch wurden die Antworten ausgeschlagen, sie wurden als Luft behandelt. Gefragt war ein ganzheitliches Bild der Schulstandortentwicklung mit Einbezug der bevorstehenden Projekte Mühleholz II, St. Elisabeth Realschule und SZU II. Es wäre professionell gewesen, wenn die Regierung und insbesondere Regierungsrat Hugo Quaderer als Bildungsminister einen Planungsprozess eingeleitet hätte und dies mit messbaren Kriterien: Aus welchen Gründen ein Schulort St. Elisabeth Schaan weiterentwickelt wird, aus welchen Gründen nicht. Hätte der Standort St. Elisabeth Schaan zu einem anderen Schulstandort «disloziert» werden können, zum Beispiel an das SZU II? Wie steht es mit dem Einbezug des Mühleholz-Zentrums in Vaduz? Das ist nicht gemacht worden. Es war die Anfrage, dass nämlich eine Schulstandortplanung vorliegt, die aufzeigt, weshalb die Entscheidung der Regierung die beste Entscheidung ist. Es wurde eine Nacht-und-Nebel-Übung vorgenommen und der Landtag einfach vor Tatsachen gestellt. So musste man am anderen Tag aus der Zeitung lesen, welche Entscheide die Regierung getroffen hat: Eine Mietverlängerung des St. Elisabeth in Schaan, ein Moratorium des SZU II, für Mühleholz II CHF 24 Mio. Investitionen.
Bildungsminister Hugo Quaderer vertrat meiner Ansicht nach nur einseitig die Schaaner Interessen. Die Schaaner Realschüler haben den Luxus, dass sie zwischen zwei Schulen wählen können, also zwischen Mühleholz in Schaan und St. Elisabeth Schaan. Wenn dies der Schaaner Vorsteher in diesem Sinne forciert, kann ich das verstehen, aber ein Regierungsrat, ein Bildungsminister, ist für das Gesamtinteresse da, ist für eine Gesamtabwägung zuständig, ist verantwortlich für eine beste Lösung und für das ganze Land zuständig.
Der Abg. Gerold Büchel hat es gesagt: Es ist eine Schaaner Schulraumplanung - und da hat er tatsächlich Recht. Meiner Ansicht nach - ich muss es ein bisschen hart formulieren, aber es ist so - hat Regierungsrat Hugo Quaderer seine Entscheidungsmacht missbräuchlich eingesetzt, ist den geringsten Weg gegangen und hat seine Schaaner Interessen durchgesetzt. Er hat dem Liechtensteiner Unterland eine Absage ohne Begründung erteilt, ohne nachvollziehbare Entwicklungskriterien. Auch der Landtag wurde nicht einbezogen, nicht einmal informiert: Eine Entscheidung über Nacht, wie ich gesagt habe. Und das stinkt tatsächlich zum Himmel.
Herr Regierungsrat, sagen Sie mir bitte: Welchen Antrag muss ich an Sie stellen, um zu erreichen, dass der Mietverlängerungsentscheid beim St. Elisabeth in Schaan storniert wird? Sagen Sie mir, welchen Antrag ich stellen muss, dass zuerst ein Schulstandortentwicklungskonzept von Ihnen erstellt wird, bei dem die Standorte St. Elisabeth, SZU II und Mühleholz als ein gesamtheitliches Bild betrachtet werden und die beste Lösung gesucht wird, wo sich was weiterentwickeln soll.
Zur Mietverlängerung beim St. Elisabeth Schaan: Da sind Sie den geringsten Weg gegangen. Der Landtag wurde ausgehebelt und weil das Institut der Bauherr ist, wird das völlig am Landtag vorbei auf diese Weise inszeniert. Es wurden damit Fakten geschaffen und der Standort würde bei genauerer Prüfung wahrscheinlich, um einer solchen Schulentwicklungsplanung mit messbaren Kriterien vorzugreifen, infrastrukturelle und bildungspolitische Kriterien wahrscheinlich nicht erfüllen. Man kann es von der Hand schon zeigen, es ist abseits gelegen. Die Sportstätten sind mit ungünstiger Ausgangslage ausgestattet, wenn man das mit anderen vergleicht. Schaan kann zwischen zwei Realschulen auswählen und die Standorte fundieren auf keinem landesweiten Konzept, sie sind auf keinem landesweiten Konzept abgestützt. Sie haben den Entscheid gefällt. Da ist auch der Regierungschef Klaus Tschütscher mit im Boot. Ich würde von Ihnen beiden, Herr Regierungschef Klaus Tschütscher und Regierungsrat Hugo Quaderer, das Rückgrat und den Mut abverlangen, dass Sie es sagen, wenn Sie das SZU II nicht wollen, dass Sie sagen, dass dieses gestorben ist. Wenn Sie Ja sagen zum St. Elisabeth in Schaan, so hat im Gesamtkontext, wenn gewisse Sachen neu aufgegleist werden, das SZU II keine Chance, weil in fünf Jahren im Unterland die Schülerzahlen auch nicht anders sind. Also gehen Sie hin und sagen Sie: Das Schulzentrum II Unterland ist mit diesem Entscheid, den Sie getroffen haben, gestorben. Haben Sie dieses Rückgrat und sagen Sie das.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich zum Antrag des Abg. Werner Kranz auf Absetzung von Traktandum 14 kurz äussern. Traktandum 14 betrifft die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Ersatzbau des ehemaligen Internatstrakts beim Gymnasium. Gestatten Sie mir dazu einige Äusserungen und Überlegungen:
Dieser Bericht und Antrag zu Traktandum 14 hat eine beinahe unglaubliche Vorgeschichte. Das Rektorat des Liechtensteinischen Gymnasiums bemüht sich seit mehr als 20 Jahren um eine Verbesserung der räumlichen Situation an dieser Institution. Dies mehr oder weniger ohne Erfolg. Die im Laufe der Jahre vorgenommenen marginalen Verbesserungen wurden allein schon durch die bis vor wenigen Jahren stetig steigenden Schülerzahlen neutralisiert. Eine spürbare Verbesserung der Raumsituation konnte in den vergangenen zwei Jahrzehnten trotz vieler Vorstösse, vieler Abklärungen und vieler Planungen nie realisiert werden. Es ist kaum zu glauben, aber heute besucht eine Generation von Schülerinnen und Schülern das Gymnasium, deren Eltern zum Teil schon unter den beengten Verhältnissen an dieser Schule zu leiden hatten. Man darf es dem Schulamt und dem Rektorat hoch anrechnen, dass sie sich trotz dieser an sich frustrierenden Vorgeschichte erneut für eine Lösung einsetzen, die grundlegende Verbesserungen bringen kann. Auch der Regierung gebührt Dank, dass sie bereit ist, die Missstände nun zu beheben und uns einen Bericht und Antrag vorlegt, der die richtigen Schritte vorgibt.
In Kenntnis der Vorgeschichte wäre es meines Erachtens wirklich wenig hilfreich, ja geradezu gefährlich, dieses Projekt erneut zurückzustellen. Das Liechtensteinische Gymnasium war über viele Jahre der Stolz des liechtensteinischen Bildungswesens. Die Vernachlässigung dieser wichtigen Bildungsinstitution seit nun schon langer Zeit ist kaum nachvollziehbar. Ich möchte nicht detailliert auf die einzelnen räumlichen Unzulänglichkeiten an unserer Maturitätsschule eingehen. Das ist dann im Bericht und Antrag nachzulesen. Aber ich möchte dazu aufrufen, diese Mängel endlich zu beheben. Der Landtag kann heute gegenüber dem Gymnasium ein kräftiges und überfälliges Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung setzen. Ein weiterer Tiefschlag für das Liechtensteinische Gymnasium wäre meines Erachtens verheerend. Das denken auch Hunderte von Eltern aus dem Oberland und dem Unterland, die ihre Kinder an dieser Schule haben.
Aus diesen Überlegungen ersuche ich Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Absetzung des Traktandums 14 nicht zuzustimmen. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Landtag. Die Unterländer Eltern und Schüler wollen es seit bald 20 Jahren. Der Landtag, nach zähem Ringen, hat einen Verpflichtungskredit von CHF 55 Mio. gesprochen. Die Regierung hat ohne Auftrag und ohne Konsultation des Landtags die Verschiebung auf fünf Jahre anberaumt. Gleichzeitig wird in eine kleine Schule in Balzers, wie das hier jetzt schon ein paar Mal erwähnt wurde, für 104 Schüler eine Investition von CHF 8 Mio. getätigt. Ob so eine kleine Schule Sinn macht oder nicht, das möchte ich hier jetzt nicht diskutieren, ich stelle es nur ins Verhältnis zum Unterland. Der Mietvertrag mit St. Elisabeth soll verlängert werden, am Liechtensteinischen Gymnasium sollen CHF 24 Mio. investiert werden. Mit dem Schaffen dieser Fakten werden die zahlreichen Schulstandorte im Oberland ausgeweitet und zementiert, während das Unterland mit Verhältnissen leben muss, schon über viele Jahre, die denen im Oberland nicht gleichkommen.
Die Sanierung des Liechtensteinischen Gymnasiums mag nötig sein, der Kreditantrag mag berechtigt sein, trotzdem werde ich ihm nicht zustimmen. Der Zeitpunkt ist für mich nicht richtig. Es muss zuerst Klarheit geschaffen werden über die Schulstandorte landesweit. Es kann auch nicht sein, dass bei der Sanierung des Gymnasiums die BMS automatisch inkludiert und auch gleichzeitig mit der Sanierung eine Erweiterung geplant wird. Ich denke, wenn wir diesen Kredit heute nicht sprechen, gibt es für die Regierung eine Chance, noch einmal über die Bücher zu gehen, auch die BMS, wo sie platziert werden soll, noch einmal zu überdenken und das Projekt Gymnasium auch zu redimensionieren.
Zur Interpellationsbeantwortung: Nach dem Studium dieser Interpellationsbeantwortung kam ich zum Schluss, «wo ein Wille wäre, da gäbe es auch Wege». Mein Kollege, der Abg. Werner Kranz, hat das anders formuliert. Er sagte: Wo kein Wille, da kein Weg. Im Prinzip kommt das auf dasselbe heraus und das war der Gesamteindruck der Interpellationsbeantwortung, der sich für mich ergab. Von den Interpellanten wurden zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt, wie Schülerströme landesweit gelenkt werden könnten unter Einbezug des Schulzentrums Unterland II. Die Regierung hat alle diese Varianten bewertet, allerdings manche in globo, pauschal und mit zwei, drei Sätzen negativ beurteilt und abgehandelt. Was ich von der Regierung erwartet hätte, wäre eine detaillierte Analyse und das Aufzeigen von weiteren Möglichkeiten. Die Interpellanten haben sehr viele Möglichkeiten aufgezeigt, aber es ist nicht erschöpfend. Von der Regierung hätte ich erwartet, dass sie weitere Möglichkeiten aufzeigt und bewertet, zum Beispiel unter Einbezug des 10. Schuljahrs, der BMS, der Sportschule Schaan. Das ist nicht erfolgt.
Der Antrag des Abg. Werner Kranz geht jetzt dahin, dass die Regierung das machen solle, und zwar ganz konkret unter Einbezug des Schulzentrums Unterland II, alle Schulstandorte des Landes und die Lenkung alle Schülerströme zu hinterfragen. Dabei möchte ich noch einmal auf die Bemerkung der Abg. Doris Beck hinweisen, die sie zu Seite 14 gemacht hat. Auch mir ist das aufgestossen zu lesen - ich zitiere: «Es ist nach Ansicht der Regierung auch problematisch, einen Neubau SZU II nach Belieben mit Schülerschaften anderer Schulstufen, Schultypen und Gemeinden zu begründen». Nein, es ist nicht problematisch. Wenn wir ein Schulzentrum II Unterland haben wollen, damit die Schüler des Unterlandes dieselben Bedingungen haben wie die Schüler des Oberlandes und die Schülerzahl ist nicht genügend, dann müssen wir sogar Schülerströme von anderen Schulstufen, Schultypen und Gemeinden verschieben, um diese beiden Schulhäuser so zu füllen, dass die Schülerzahl auch Sinn macht. Ich denke, es ist keine Zumutung.
Im Oberland haben wir vier Schulstandorte für zwei Drittel der Schüler landesweit. Im Unterland haben wir einen Schulstandort für ein Drittel der Schüler. Das steht in einem krassen Missverhältnis. Ich werde deshalb den Antrag des Abg. Werner Kranz unterstützen, der die Regierung auffordert, alle denkbaren Varianten aufzuzeigen, und zwar in einem positiven Sinn und nicht in einem negativen Licht, alle Varianten zu suchen und aufzuzeigen, unter welchen Prämissen man ein SZU II verwirklichen könnte. Ich erwarte von der Regierung und auch von den Landtagsabgeordneten ein landesweites Denken. Zum landesweiten Denken gehört es dazu, dass wir nicht an den Grenzen der Gemeinden Halt machen, aber auch nicht eine Aufteilung Unterland/Oberland vornehmen und die Einwohner dieser beiden Landesteile ungleich behandeln. Ich denke, deshalb ist die Verwirklichung des Schulzentrums II nicht nur eine bildungspolitische Frage, sie ist auch eine gesellschaftspolitische Frage. Ich werde den Antrag des Abg. Werner Kranz untestützen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde zur Interpellationsbeantwortung nicht mehr explizit Stellung nehmen. Meine Vorredner haben das Argumentarium fast vollständig schon ausgeführt. Ich möchte mich auf zwei, drei Punkte konzentrieren:
Ja, es mag sein, dass Sanierungen und gewisse Erweiterungen am Gymnasium seit Jahren nötig wären und dass dies auch bald gemacht werden soll. Ich glaube aber nicht, dass durch eine Verschiebung um einige Monate hier Gröberes geschehen wird, dass dort gar nicht mehr unterrichtet werden kann in diesen Monaten. Und leider für das Gymnasium haben wir hier nun «endlich» eine Gesamtstandortdebatte zu führen und dies sollten wir jetzt wahrnehmen, was jetzt am heutigen Tag auch gemacht wird.
Mit der fixen Implementierung der Sportschule in Schaan möchte man diesen Schulstandort für Jahre, Jahrzehnte, fixieren. Mit dem Ausbau des Gymnasiums soll die fixe Implementierung der BMS für Jahre verankert und fixiert werden. Ich war nie für das Schulzentrum Unterland II, so lange die Schüler nicht vorhanden waren. Diese finanzielle Verantwortung hätte ich nie übernommen. Es gibt nun aber eine neue Situation, nicht alle bestehenden Standorte für Jahrzehnte zu fixieren, sondern diese in einer neuen Schulraum- oder Schulstandortplanung zu überdenken und dies neu zu analysieren. Nun haben wir das erste Mal die Möglichkeit, allenfalls Schülerströme neu zu beurteilen und das Schulzentrum Unterland II könnte dabei eine Rolle spielen. Ich werde den Anträgen zustimmen.
Und zum Moratorium muss ich auch noch eine Aussage machen: Ich habe es da mit dem Abg. Gerold Büchel. Ich glaube, dass wir hier zurückkommen müssen zu vernünftigen Schulbauten und die Regierung hätte auch die Möglichkeit, eine Redimensionierung zu beantragen. Ich glaube auch, dass die CHF 55 Mio. sicher nicht zeitgemäss sind. Ich habe mir das auch einmal durchgerechnet. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, müsste ein Schulbau möglich sein ohne gross mehr Kosten zu generieren. Wenn man ja bedenkt, dass auch eine Mietlösung, wenn man das hochrechnet, doch immense Kosten verursacht und dass schlussendlich, wenn man die entsprechenden Projekte summiert, wir nicht mehr so weit weg sind von einem vernünftigen Bau eines Schulzentrums Unterland II. Aber ich möchte eine Analyse. Ich möchte nicht hier und heute verlangen, dass dieses morgen gebaut wird. Nein, das ist nicht meine Intention. Ich finde nur, die Regierung hätte hier wirklich mehr Mut zeigen können und kein Moratorium sprechen, denn die demografischen Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Wir werden in fünf Jahren die gleiche Diskussion haben, denn wir wissen heute schon, wie viele Schüler plus/minus wir haben werden und das Moratorium ist müssig. Sie hätten beim Landtag beantragen können, diesen Verpflichtungskredit aufzulösen.
Dann habe ich noch eine Frage, und zwar zum Prozess am St. Elisbeth: Ich möchte Sie bitten, hier auszuführen, wie hier der weitere Prozess ist. Ist dieser Mietvertrag schon unterschrieben? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann soll das geschehen und wie ist dort der weitere Prozess dieses Projektes? Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Als ich 1991 als politischer Neuling in den Schaaner Gemeinderat gewählt wurde, habe ich bald einmal etwas Grundsätzliches gelernt, und zwar: Man soll zwei oder mehrere Geschäfte nicht miteinander verknüpfen. Das ist eine Art von Basarhandel: Du gibst mir, ich gib dir. Wenn du das, dann ich das. Begriffen habe ich aber die Tragweite einer solchen Verknüpfung erst nachdem ich eine entsprechende negative Erfahrung machen musste. Wir kamen einem Bürger sehr entgegen nach seinem Versprechen, er würde dann der Gemeinde entsprechend entgegenkommen. Und auf die Einlösung dieses Versprechens wartete die Gemeinde viele Jahre lang. Das ist nur eine Episode. Aber ich bin beim geplanten Ersatzbau des Gymnasiums der gleichen Ansicht. Man soll auch beim Bau von Schulen nichts miteinander vernknüpfen, man darf nicht eine Schule gegen die andere ausspielen.
Die Raumsituation am Gymnasium ist schon seit Jahren prekär und verlangt eine Lösung. Durch eine Verlagerung von Klassen oder der BMS ins SZU II Unterland lösen wir die Raumprobleme des Gymnasiums nicht. Die 20-jährige Geschichte um die Verbesserung der Raumsituation am Gymnasium hat der Abg. Albert Frick treffend und eindrücklich ausgeführt.
Nun noch einige Bemerkungen zur möglichen Verlagerung der BMS und zu Synergien mit dem Gymnasium, da entsprechende Äusserungen gefallen sind. Tatsache ist, dass die derzeitige Integration der BMS in die Räumlichkeiten des Schulzentrums Mühleholz I von grossem Vorteil ist, wie der Rektor der BMS und der Rektor des LG unabhängig voneinander betonen. Gründe, die dafür sprechen, sind: Es können verschiedene Synergien genutzt werden, wie Klassenzimmer und Fachräume, Sammlungen, Apparate, Chemieutensilien etc. Zudem kann je nach Bedarf an Lehrern und Lektionen flexibel reagiert werden, indem Lehrpersonen in beiden Schulen mit Teilzeitpensen unterrichten, ohne den Schulstandort wechseln zu müssen. Derzeit handelt es sich um sechs Klassen der Teilzeit-BMS, deren Unterricht erst abends ab 17:15 Uhr beginnt, wenn der normale Schulbetrieb des Gymnasiums beendet ist, also in leeren Klassen des Gymnasiums. Die BMS führt bisher nur eine Tagesklasse und auch wenn sich künftig die Tages-BMS vergrössert, ist mit maximal vier Klassenzimmern zu rechnen. Die Synergien mit dem Gymnasium habe ich ausgeführt. Synergien von BMS zu Realschulen gibt es weniger, denn die BMS unterrichtet in der Sekundarstufe II wie das Gymnasium und nicht auf der Sekundarstufe I.
Der Landtag muss mit der Zusage zum Kredit für den Ersatzbau des Gymnasiums endlich ein Zeichen setzen. Die Regierung und die Bevölkerung verlangen Schulentwicklung und Schulautonomie, die Politik muss aber die Möglichkeiten dafür schaffen. Wir müssen heute Verantwortung übernehmen und heute handeln für eine gute Zukunft unseres Bildungswesens. Ich spreche mich daher gegen den Antrag auf Absetzung von Traktandum 14 - Ersatzbau des Gymnasiums - aus und bin dafür, dass wir diesen Verpflichtungskredit behandeln und darüber abstimmen. Danke. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Gleich vorweg, ich werde den Antrag des Abg. Werner Kranz unterstützen. Ich begrüsse auch die Begrifflichkeiten, dass man wertfreie Vorschläge bringen sollte. Das unterstütze ich sehr. Die Abg. Amann-Marxer hat Seite 14 zitiert und das hat sie wie folgt gemacht: «Es ist nach Ansicht der Regierung auch problematisch, einen Neubau nach Belieben mit Schülerschaften anderer Schulstufen, Schultypen und Gemeinden zu begründen». Leider hat sie das Zitat nicht mehr weiter zitiert und da kommt das Beste: «Zum Beispiel mit Schaaner Realschülerinnen und Realschülern, mit Schülerinnen und Schülern des freiwilligen 10. Schuljahres oder der Berufsmittelschule». Es ist also problematisch, dass Schaaner Realschülerinnen und Realschüler ins SZU II gehen könnten. Es ist problematisch, dass Schülerinnen und Schüler des freiwilligen 10. Schuljahres ins SZU II gehen müssten, und es ist problematisch, dass die Schüler der Berufsmittelschule ins SZU II gehen müssten. Das verstehe ich nicht. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Dann habe ich noch eine Anmerkung: Der Abg. Büchel hat gesagt, dass in Balzers derzeit CHF 8 Mio. investiert werden in die Schule. Da gibt es aber auch noch ein Mietverhältnis, welches bis 31. Juli 2023 besteht. Ich denke, das möchte ich mir vielleicht noch bestätigen lassen, ob das richtig ist, Herr Regierungsrat Quaderer, dass sowohl die Realschule im Eigentum wie auch in einer Mietlösung vonstatten geht.
Dann zum St. Elisabeth: Da hätte ich einfach mal generell eine Erläuterung, wie das von sich geht. Es ist so, dass die Regierung hier einen Mietvertrag eingeht über rund CHF 500'000 im Jahr. Dazu braucht es ja keinen Finanzbeschluss des Landtags. Der Landtag hat die Möglichkeit, dann jeweils jährlich bei dieser Budgetposition eine entsprechende Kürzung oder Streichung vorzunehmen. Wenn man das tut, dann hat man ein Verpflichtungsproblem aufgrund des Mietvertrages. Jetzt stellt sich für mich die Frage: Ist der Landtag tatsächlich handlungsunfähig in dieser Situation oder wie kann er überhaupt hier diesbezüglich Einfluss nehmen? Auf der praktischen Seite ist das für mich eigentlich unvorstellbar, weil wir können nicht in diesem Landtag, wenn wir das Budget verabschieden, und jetzt das Beispiel hernehmen würden und sagen: Wir geben diese Miete für das St. Elisabeth nicht frei, obwohl noch ein Mietvertrag bis am 31. Juli 2015 besteht. Es ist doch sonnenklar, dass der Mieter dieser Verpflichtung bis ins Jahr 2015 nachkommen muss. Also ist der Landtag doch im Prinzip hier handlungsunfähig, er kann hier gar nicht einwirken.
Dann wäre ich noch dankbar, wenn der Herr Regierungsrat Quaderer weiss, wie hoch die Renovationskosten beim St. Elisabeth sind. Ich denke einfach, es wird ja hier festgehalten, dass sich dann die Mietkosten nicht ändern. Und darum würde ich mal hier gerne das Verhältnis hören, wie dann die Investitionshöhe ist. Weil irgendwann stellt sich dann für mich auch die Frage, ob man hier bislang abgezockt wurde. Ich gehe ja nicht davon aus, sondern einfach wie hier dann das Verhältnis ist, wie es möglich ist, für die nächsten 10 Jahre gleich hohe Mietbeträge zu haben. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Abend. Verschiedene Vorredner haben mich dazu veranlasst, auch noch ein paar Sätze in die Runde zu werfen, und zwar zum Abg. Gerold Büchel. Er hat gesagt, das Verhalten der Regierung sei konzeptlos, planlos, mutlos. Das mag seine Ansicht sein, ich teile sie aber nicht. Ich komme nachher mit einer kleinen Begründung. Der Abg. Rainer Gopp hat in die ähnliche Kerbe geschlagen, die Regierung hätte mehr Mut zeigen können. Dazu komme ich auch gleich.
Dann kam der Abg. Johannes Kaiser. Vielleicht ein Wort vorneweg: Bitte unterscheiden Sie deutlich zwischen SZM I und II. Sie haben das in Ihren Ausführungen immer wieder vermischt. Und ja, ich arbeite jetzt im SZM II und ich habe jetzt schon mehrheitlich gehört, es ist ein Prunkpalast und hin und her. Vielleicht einfach zur Klarstellung: Die Lehrpersonen haben da nicht mitgeredet. Aber Punkt.
Der Abg. Johannes Kaiser wirft eigentlich dem Bildungsminister vor, er habe sein Amt missbraucht und nicht ans Land gedacht, sondern nur als Schaaner gedacht und hin und her. Dann geht es noch weiter mit seinem Rundumschlag. Und zudem ist ja der Regierungschef sowieso grad auch noch schuld. Aber diese Leier kennen wir ja mittlerweile. Darauf gehe ich jetzt aber auch nicht mehr ein.
Jetzt, was alle diese drei Votanten gemeinsam haben: Sie blenden etwas aus. Meiner Meinung nach hat die Regierung sehr wohl Mut gezeigt. Sie hat eine Beurteilung und Bewertung vorgenommen, und aus meiner Sicht sieht sie aufgrund Ihrer Argumente derzeit keinen Bedarf für ein SZU II. Es ist doch jetzt am Landtag zu sagen: Nein Regierung, mit dem Entscheid sind wir nicht einverstanden. Wir wollen ein SZU II und wir fordern das ein, wir fordern ein Konzept, einen Schulplan und Schulraumplanungskonzept, das das SZU II enthält. Das ist an uns jetzt zu sagen. Die Regierung hat ihre Beurteilung vorgenommen. Und wenn sie zu diesem Entschluss kommt, egal, ob er mir gefällt oder nicht, dann ist das ihre Sichtweise, ihre Verantwortung und ihre Aufgabe. Es ist jetzt an uns zu sagen: Nein, das SZU II wollen wir. Und wenn ein solcher Antrag eine Mehrheit findet, dann wird die Regierung den Auftrag erfüllen. Ist doch ganz klar und dann wir ein Projekt kommen. Und dann geht es dann halt darum: Wie füllen wir das? Aber bis jetzt noch einmal: Die Regierung hat nach meinem Dafürhalten sehr viel Mut bewiesen und diesen Entscheid gefällt.
Dann noch einen Kommentar zum Abg. Werner Kranz: Er hat, wenn ich mich richtig erinnere, ist ja doch auch schon wieder eine Weile her, so eine Variante noch in den Raum gestellt, wenn ich mich wirklich richtig erinnere, SZU I könnte zum Beispiel 3./4. Klassen Oberschule und Realschule sein, SZU II könnte 1. und 2. Klassen Ober- und Realschule sein. Als direkt betroffener Schulleiter und Lehrperson warne ich vor solchen Lösungen. Das bringt organisatorisch einen Super-GAU mit sich. Das ist auch aus meiner Sicht der Grund, dass das Gymnasium gesagt hat: Wir möchten alle sieben Jahre an einem Standort haben. Das ist der Grund, dass die BMS sagt: Wir möchten an einem Standort zusammenkommen.
Ich kann einfach aus Sicht einer Realschule sprechen, wenn die 1. und 2. Stufe nicht am selben Standort sind. Wir haben ein Fachlehrsystem an unseren Realschulen. Das wird ein Super-GAU. Das kann ich Ihnen garantieren. Das funktioniert nicht. Also von solchen Lösungen bitte Abstand nehmen. Aber wenn eine Mehrheit sagt, nein, das wollen wir, dann wird das so kommen. Das ist okay. Ich warne einfach davor.
Dann zum Antrag ganz konkret: Ich finde, eine Verknüpfung mit einem anderen Traktandum - Ersatzbau LG - ein bisschen unglücklich. Ich kann zwar die Beweggründe nachvollziehen, aber ich finde es problematisch, wenn wir so ein bisschen die Standorte gegeneinander ausspielen. Dazu kann ich leider meine Zustimmung nicht erteilen. Danke. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Interpellanten für die Einreichung der Interpellation sowie der Regierung für die Beantwortung der entsprechenden Fragen.
Ich denke mir, für den Unmut, den zumindest doch einige der Vorredner geäussert haben, muss man sehr wohl Verständnis aufbringen. Die Regierung hat es doch tatsächlich geschafft, nach dem Debakel beim Landesspital hier wieder eine ähnliche bzw. die extremere Vorgehensweise an den Tag zu legen. Beim Landesspital haben Sie zumindest noch gewartet, bis die Interpellationsbeantwortung auf dem Tisch lag, aber haben dann natürlich am Tag davor bereits die Fakten geschaffen. Und hier haben Sie tatsächlich - wie gesagt - das Spital noch getoppt. Die Interpellanten konnten nicht einmal die Interpellation einreichen. Am Tag davor haben Sie effektiv drei Pflöcke eingeschlagen, die sehr wegweisend sind. Entsprechend - wie gesagt - habe ich auch Verständnis für den Unmut der Interpellanten für diese Vorgehensweise der Regierung.
Eine konkrete Frage habe ich zu Seite 26. Hier geht es um den Punkt ein Moratorium für das SZU II. Hier wird ausgeführt: «Die Realschule Schaan beim Kloster St. Elisabeth soll nach der Prüfung verschiedener Sanierungsvarianten in Verhandlung mit der Eigentümerschaft saniert werden, damit dieser Standort zur Überbrückung des Moratoriums auf die nächsten 10 bis 15 Jahre genutzt werden kann». Hier würde ich doch gerne von der Regierung wissen, was das in letzter Konsequenz bedeutet. Geht die Regierung anhand dieser Zeilen davon aus, dass das Moratorium eben in einer ersten Phase fünf Jahre dauert, in letzter Konsequenz dann aber 10 bis 15 Jahre kein SZU II gebaut wird? Das würde mich doch interessieren, wie die Regierung diese Zeilen auf Seite 26 interpretiert.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich möchte zurückkommen auf die Voten der Abg. Doris Frommelt und zum Teil auch des Abg. Albert Frick: Ganz klar habe ich schon gesagt: «Ja» zur Sanierung des Landesgymnasiums. Über 20 Jahre Leidensweg war das Stichwort. Ich sage da nur, ich denke, bis zur ersten Hälfte 2012 könnte dieses auch noch warten, bis geklärt ist, wie denn das gesamthaft aussehen soll. Und ich mag mich daran erinnern, Herr Abg. Frick, dass auch Sie einmal gefordert haben, keine neuen Ausbauten, bevor nicht die gesamte Raumplanung steht. Und genau das wird jetzt auf März gefordert. Und ich denke, in dieser Forderung ist auch ganz klar, dass die Situation des Landesgymnasiums gelöst werden muss, und zwar zeitnah. Aber ich glaube, es muss jetzt nicht gerade heute, es dürfte auch noch in der ersten Hälfte des nächsten Jahres sein.
Dann für mich auch ganz klar «Ja» zur Sanierung, aber «Nein» zum Faktenschaffen am Landesgymnasium ohne diese Diskussion bezüglich Raumplanung. Das ganz klar. Und ich möchte Ihnen auch sagen warum: Die Argumentation der Frau Abg. Frommelt ist für mich in Ordnung bezüglich der BMS und den Synergien. Einfach eine kleine Erfahrung meinerseits: Wenn ich jetzt ein vergleichbares System heranziehe, das war die Fachhochschule Vaduz. Die war früher als LIS eine Abendschule, eine reine Abendschule und die hat über lange Zeit eine halbe Mixform gehabt: Abend und 1 Tag Schule oder einen halben Tag Schule. Und ich bin überzeugt davon, dass diese Abend-BMS und diese Tages-BMS sich weiterentwickeln werden und das Konzepte bringen wird, wo jemand einem Beruf nachgehen kann und auch in die Schule geht. Und das immer nur am Abend zu tun für zwei Jahre ist sehr anstrengend. Sie können sich mal mit diesen Schülern unterhalten, die Montag bis Freitag, manchmals auch am Samstag zur Schule gehen. Ich bin überzeugt davon, dass diese Schule auch sich überlegen wird, wie das die Fachhochschule mal gemacht hat, einen Mittwoch- oder einen Dienstagnachmittag oder wie auch immer zur Verfügung zu stellen. Wenn das einzig und allein an der Infrastruktur scheitert, dann haben wir wirklich verloren. Dann haben wir einem noch sich zu entwickelnden Schulsystem einfach nicht die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Und ich denke, es ist nicht zu viel verlangt, der Regierung diesen Auftrag mitzugeben und zu sagen, jetzt nochmals dieses halbe Jahr, lieber nochmals über die Bücher, als wie nochmals dieses Spitalfiasko. Nein zu diesem Faktenschaffen.
Bezüglich den Ausführungen des Abg. Peter Hilti «kein Bedarf an SZU II»: Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, sofern ich nicht gewillt bin, andere Standorte in Frage zu stellen. Und es stellt sich für mich einfach erneut die Frage: Wieso wird der Standort Schaan/Vaduz präferiert? Einfach die Nähe zu Schaaner Quartiergegenden ist für mich einfach nicht Argumentation genug. Und ich denke, geben wir diesem Antrag eine Chance. Es handelt sich um nicht einmal ein halbes Jahr, nehmen wir mal ein halbes Jahr. Wir, die FBP hat das gefordert: Eine Gesamtschau, eine Raumplanung. Und ich verstehe jetzt nicht, wieso wir heute oder in den folgenden Traktanden über einen Ausbau am Landesgymnasium entscheiden sollen. Ich denke, wir können der Regierung den Auftrag geben: Dieses Landesgymnasium muss saniert werden, jetzt soll aber auch diese Raumplanung ein für allemal geklärt werden, vor allem auch die Thematik Sportschule und die Thematik BMS. Und nochmals: Diese BMS wird sich weiterentwickeln, die wird wachsen und die wird nicht so aussehen, wie sie heute aussieht. Das ist für mich der Grund, weshalb ich sage: Konzeptlos, planlos, mutlos. Diese Schule wird sich weiterentwickeln. Das vermisse ich in diesen Berichten. Danke.Abg. Pepo Frick
Danke. Den Antrag, ein anderes Vorgehen zu wählen und den Entscheid zum 24-Millionen-Verpflichtungskredit für den Ersatzbau beim Schulzentrum Mühleholz I heute von der Traktandenliste abzusetzen und bis März 2012 zu vertagen, unterstütze ich. Das ist ein guter Vorschlag, denn Herausforderungen wie SZU II, Weiterentwicklung der BMS, der Realschule und des Liechtensteinischen Gymnasiums können auf diese Art ganzheitlicher betrachtet und vor allem auch nach Dringlichkeit beurteilt werden. Angesichts der Tatsache, dass der Landtag noch in dieser Sitzung die Finanzplanung 2012/2015 behandeln wird mit einem prognostizierten Finanzierungsfehlbetrag von CHF 74 Mio. und einem errechneten kumulierten Finanzierungsfehlbetrag von CHF 477 Mio. über den Zeitraum 2012/2015 darf sich der Landtag vertiefte Überlegungen machen und Konzepte von der Regierung einfordern, bevor er Kredite im zweistelligen Bereich spricht. Danke. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Interpellationsbeantwortung zeigt eines: Gebaut und investiert werden muss bei den Schulbauten in den nächsten Jahren, und zwar aufgrund der Schülerzahlen landesweit betrachtet. Und jetzt kommt es halt darauf an, wo man die Schulstandorte haben will und ob es in Frage gestellt werden darf, dass sie verschoben werden.
Der Abg. Manfred Batliner hat mich auf die Unvollständigkeit meines Zitats aufmerksam gemacht und hat dann den Schluss auch noch zitiert. Ich möchte dem noch etwas hinzufügen. Auf Seite 40 sagt die Regierung, ich zitiere: «Es ist zu erwarten, dass bei einer Auflassung des Standorts St. Elisabeth die Schaaner und Plankner Realschüler den Standort SZM II, also Mühleholz, wählen. Weshalb ist das zu erwarten? Das frage ich die Regierung. Darf das nicht in Frage gestellt werden? Können die Schaaner und Plankner wählen, wo sie zur Schule gehen? Sollen Schulbauten im Oberland erweitert werden, wenn St. Elisabeth aufgelassen würde? Müsste das SZM II erweitert werden oder wäre es sinnvoll, diese Schüler in einem Unterländer Schulzentrum zu unterrichten? Die Wege sind nicht viel weiter ins Unterland als nach Vaduz - von Schaan aus gesehen. Im Übrigen wird es den Unterländer Schülern seit Jahren zugemutet, sich ins Oberland zu begeben. Das ist keine Frage, das wird nie in Frage gestellt. Und wenn jetzt der Abg. Peter Hilti sagt «bekennen wir uns doch einfach dazu, wir wollen dieses Schulzentrum Unterland II haben und es muss gefüllt werden», dann tönt das für mich ein bisschen provozierend. Ich sage aber: Ja, so ist es. Wir wollen ein zweites Schulzentrum im Unterland haben und es muss gefüllt werden. Wir wollen kein leeres Schulzentrum haben. Wir wollen keine Baute erstellen, wo die Schüler fehlen. Die Schüler sind aber vorhanden. Es ist nur eine Frage der Organisation. Und ich denke, dass es zumutbar ist, vom Oberland ins Unterland ins Schulzentrum zu gehen.
Die Schulstandorte sollen gleichmässig und sinnvoll über das ganze Land verteilt werden. Und das beinhaltet für mich drei Schulstandorte im Oberland und zwei im Unterland. Und von der Regierung erwarte ich, dass sie genau das aufzeigt, wie man das dann organisieren könnte. Sie schreibt in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 21: Es gibt grundsätzlich folgende Optionen und hier ist die Regierung sehr offen, denn sie nennt vier mögliche Optionen. Die erste ist drei Schulstandorte: Triesen, Vaduz und Eschen. Das wäre ohne Balzers und Schaan. Dann hätten wir massive grosse Schulzentren. Die zweite Option heisst vier Standorte: Balzers, Triesen, Vaduz, Eschen, ohne Schaan. Dann die dritte Option - und das ist von mir aus gesehen die realistische Variante - fünf Standorte: Balzers, Triesen, Vaduz, Schaan, Eschen oder Balzers, Triesen, Vaduz, Eschen, Ruggell. Und hier kommt Ruggell anstelle von Schaan. Das ist für mich die sinnvolle Variante. Zwei Schulstandorte für ein Drittel der Schüler, drei Schulstandorte für zwei Drittel der Schüler. Die sechste Option «sechs Standorte» halte ich nicht für realistisch. Von der Regierung erwarte ich, dass sie aufzeigt, wie die Schulstandorte gleichmässig und sinnvoll über das Land verteilt werden können und wie die Schülerzahlen bzw. die Schülerströme zu lenken und zu organisieren sind. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. In diesen Voten wird die Konzeptlosigkeit des Bildungsministers klar deutlich. Nach Balzers werden CHF 8 Mio. geschoben, in Schaan wird beim St. Elisabeth der Mietvertrag verlängert, für das Gymnasium werden CHF 24 Mio. beantragt und das Liechtensteiner Unterland wird abseits gelassen. Wir haben vorher ein Traktandum gehabt, bei dem man von Prozessen, von Planungen gesprochen hat, und zwar von sehr detaillierten Planungen. Nichts von alledem wird hier angewandt und vom Regierungsrat Hugo Quaderer durchgeführt. Es muss dringend Klarheit geschaffen werden über die landesweiten Schulstandorte. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt - ich hoffe, dass der Mietvertrag des St. Elisabeth noch storniert werden kann -, um das nochmals genau unter die Lupe zu nehmen.
Der Abg. Wendelin Lampert hat es vorher sehr treffend formuliert: Da war eine Interpellation der VU unterwegs. Im Wissen, dass diese Interpellation unterwegs ist und der Landtag darüber Informationen möchte, gehen der Regierungschef und Hugo Quaderer als Bildungsminister hin und schlagen drei Pflöcke ein, die Fakten und Tatsachen schaffen, welche alles zum Fall bringen.
Der Abg. Peter Hilti hat gesagt, es sei ein nachvollziehbares Urteil mit einer Bewertung vorgenommen worden und die Regierung sei zum Schluss gekommen, St. Elisabeth wird weitergeführt und das SZU II werde nicht benötigt. Dann muss man das auch sagen. Dann wäre das SZU II auch vom Tisch. Aber das ist nie so formuliert worden.
Ich verlange vom Bildungsminister Hugo Quaderer, wie dies übrigens auch der Abg. Pepo Frick sehr treffend gesagt hat, eine ganzheitliche Betrachtung. Es freut mich, dass dies ein Schaaner sagt, der auch für seine Gemeinde in erster Linie votieren könnte. Aber es freut mich, dass er das Gesamtinteresse über das Eigeninteresse stellt. Und das ist der Affront, den ich amtsmissbräuchlich nannte, dass Regierungsrat Hugo Quaderer die Oberländer und die Schaaner Interessen durchsetzt, ohne dass wir Interventionsmöglichkeiten haben. So werden einfach Tatsachen und Fakten geschaffen.
Ich verlange eine Gesamtschulstandortplanung, die ergebnisoffen ist, die die Kriterien transparent aufzeigt und auch aufzeigt, aus welchen Gründen man zu Ergebnissen kommt. Ergebnisoffen heisst auch, dass man St. Elisabeth, SZU II, Mühleholz I und II - wie man diese auch benennt - und die BMS, dass man diese unter einer Gesamtschau betrachtet und dann die Entscheidungen trifft. Ich hoffe, dieser Weg kann jetzt aufgenommen werden.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Auch ich werde den Antrag des Abg. Werner Kranz unterstützen. Dass dieser zulasten des Gymnasiums geht und damit eine 20-jährige Bemühung um eine Verbesserung der Raumsituation nochmals verlängert wird, bitte ich, die Schulleitung, Schüler und sonstigen Betroffenen verstehen zu wollen. Meine Kollegin Doris Frommelt meint zu Recht, dass wir nicht eine Schule gegen eine andere ausspielen sollen. Das tue ich nicht. Aber ich sehe gleich wie meine Unterländer Landtagskollegen in einem Absetzungsantrag eine grosse Chance, der Regierung die schon lange und wiederholt geforderte Ausarbeitung eines landesweiten Schulstandorte-/Schulraumkonzeptes beliebt zu machen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe noch einen Nachtrag: Die Frau Abg. Frommelt hat ausgeführt, dass der Schulleiter der BMS ausgeführt hat, dass sie ihren Standort schätzen. Was ich dazu einfach ergänzen möchte ist, dass dieser Schulleiter auch ausgeführt hat, dass einfach die heute räumlichen Situationen absolut ungenügend sind am aktuellen Standort - und das glaube ich. Er sagt aber auch, dass er absolut offen ist, an welchem Standort diese BMS sein soll. Das heisst, auch der Schulleiter - das hat er in einem Interview im «Volksblatt» ausgeführt - kann sich sehr wohl beide Standorte vorstellen. Das Einzige, was er auch sagt, und das ist die Gefahr, schlimm wäre es für die BMS, wenn keiner von beiden Standorten funktionieren würde. Ich denke, das ist die Gefahr, aber als Standort wäre beides möglich, zumindest gemäss dem Verantwortlichen der BMS. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Schönen guten Abend, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete. Von meiner Seite auch ein paar Ausführungen: Zunächst kann es nicht unwidersprochen hier stehen bleiben, was der FBP-Fraktionssprecher sich hier heute Abend wieder erlaubt hat. Ich weiss nicht, was sich die Regierung noch alles gefallen lassen muss. Das ist eine Kultur, ich weiss auch nicht, wie man so werden kann. Ich möchte mit ihm, er hat ja vom Duo Tschütscher-Quaderer gesprochen, das konnten wir ja heute in seinem Hausblatt, dem staatlich subventionierten Hausblatt auch schon lesen, ich möchte mit ihm eine Denksportaufgabe machen. Sie wissen, wie viele Regierungsmitglieder es gibt: Fünf. Für eine Mehrheit braucht es drei. Tschütscher und Quaderer sind zwei. Das genügt nicht. Diese polemische Art der Diskussion ist Parteipolitik pur. Und ich kann Ihnen die Denksportaufgabe noch erweitern. In der Regierung waren mindestens genau gleich viele FBP-Regierungsmitglieder für diese Interpellationsbeantwortung, für dieses Moratorium, wie VU-Regierungsmitglieder. Und ich gehe davon aus, dass Sie Ihren eigenen Regierungsmitgliedern attestieren, dass sie selbstständig denken und nicht Herrn Bildungsminister Quaderer nacheifern. Ansonsten hätten wir in dieser Regierung ein gröberes Problem.
Und was bei der Gesundheit gilt, gilt auch in der Bildung. Was beim vorhergehenden Traktandum gilt, gilt auch bei diesem, Anstand bewahren. Wenn Sie dem Herrn Abg. Harry Quaderer vorwerfen, dass er den Anstand nicht gehabt hat, dann war das mindestens im gleichen Ausmass unanständig. Sie haben meinem Regierungskollegen Quaderer nämlich vorgeworfen, missbräuchliche Amtsführung zu betreiben. Das finde ich ungeheuerlich. Das finde ich, ehrlich gesagt, einen Skandal. Nehmen Sie das bitte zurück. Das habe ich noch nie gehört in meiner bald siebenjährigen Tätigkeit in diesem Hause. Sie haben den Abg. Pepo Frick vor ein paar Landtagssitzungen aufgefordert, als er Ihren Parteipräsidenten angegriffen hat, sich zu entschuldigen. Zeigen Sie auch Grösse, nehmen Sie das jetzt aber auch zurück und verwenden Sie solche Worte gegenüber der Regierung einfach nicht mehr. Das ist schlichtweg intolerabel.
Dann zum Inhalt: Auch hier möchte ich ein kleines Beispiel machen. Nehmen wir an, das ganze Bildungssystem, die ganzen Schulbauten sind ein Unternehmen mit 1'400 Mitarbeitern und Schülern an sechs heutigen Standorten. Sie möchten als Aktionäre von uns als Verwaltungsrat einen weiteren Standort. Das kann legitim sein. Nur, dann sagen Sie mir, welchen Standort ich schliessen soll. Sagen Sie mir, welchen Standort wir aufgeben sollen, denn wir haben die kommenden Jahre nicht mehr Mitarbeiter, nicht mehr Schüler. Und sagen Sie mir, wie wir das füllen sollen. Einfach politisch füllen, das kann man, halte ich aber für nicht zielführend. Bekennen Sie Farbe: St. Elisabeth schliessen, Balzers schliessen, Triesen schliessen. Geben Sie der Regierung einen Auftrag, dann haben wir das. Dann werden wir dafür sorgen, dass die Schülerströme ins Unterland wandern - oder vom Unterland ins Oberland wandern. Im Übrigen können Sie mit mir gerne darüber diskutieren, die Schulbezirke aufzuweichen. Nein, heben wir die Schulbezirke auf. Geben wir den Schulen noch mehr Autonomie. Das wurde ja auch verhindert in den letzten Jahren. Geben wir ihnen mehr Autonomie. Geben wir ihnen sämtliche Autonomie und dann lenken sich die Schülerströme von allein.
Und wenn das notwendige Eigenkapital in einer Firma fehlt und nicht mehr im gleichen Ausmass die nächsten Jahre fliessen wird, dann sagen Sie mir, wie wir das finanzieren sollen. Ganz einfach, sagen Sie uns, wie wir das finanzieren sollen. Nehmen wir es aus den Reserven? - Folgekosten hin und links und rechts spielt alles keine Rolle. Deshalb hat sich die Regierung entschieden, Ihnen eben nicht vorzuschlagen, diesen Finanzbeschluss aufzuheben. Und damit stehen wir auch zum SZU II und damit haben wir ein Moratorium beschlossen. Und das gibt uns die Zeit. Wenn wir vielleicht auch anders denken müssen in diesem Land, wenn wir vielleicht auf mehr Steuerzahler in Zukunft angewiesen sind, wenn wir die Grenzen noch mehr öffnen müssen, dann brauchen wir vielleicht in Zukunft einen zusätzlichen Schulstandort. Heute brauchen wir ihn bildungspolitisch nicht, er ist nicht notwendig, finanzpolitisch nicht tragbar. Also ist das einzige politische Argument, das übrig bleibt, Oberland und Unterland. Darüber kann man diskutieren. Darüber müssen Sie aber befinden. Dann geben Sie uns einen klaren Auftrag. Geben Sie uns den Auftrag, liebe Regierung, bring uns ein redimensioniertes Projekt SZU II. Dann legen wir Ihnen das vor und dann haben Sie den Mut, dann legen wir ein Grossprojekt, das nächste grosse Investitionsprojekt dem Volk vor. Das ist für mich auch die Lehre aus dem 30. Oktober. Grosse Investitionsprojekte legen wir in Zukunft dem Volk vor. Dann lassen wir das Volk sprechen und damit bin ich beim Abg. Gerold Büchel. Spitalfiasko nur der Regierung vorzuwerfen, das finde ich nicht fair. Sie hatten nicht den Mut, das Spital dem Volk vorzulegen. Dafür brauchte es den Abg. Harry Quaderer und dafür brauchte es ein Referendumskomitee. Schauen Sie auch selbst in den Spiegel.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich möchte die Diskussion langsam zu Ende führen, gebe aber das Wort natürlich noch Regierungsrat Hugo Quaderer. Allerdings hat sich vorher noch der Abg. Gerold Büchel gemeldet. Ich hoffe, dass die Emotionen wieder ein bisschen zurückgehen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Es erstaunt mich ein wenig, dass Sie Ihren Regierungskollegen Hugo Quaderer so stark verteidigen, aber Ihre Regierungskollegin Müssner überhaupt nicht verteidigt haben. Ich denke, Sie könnten da auch versuchen, beide im selben Masse zu schützen, weil beide versuchen ja im Sinne der Regierung das Beste.
«Geben Sie einen Auftrag» - ich denke, die Interpellanten haben versucht, verschiedene Aufträge zu formulieren. Ich kann das auch noch einmal klar sagen, ich sehe den Auftrag folgendermassen auf Ende März: Schauen Sie sich die Raumsituation ohne St. Elisabeth an, schauen Sie sich die Situation mit dem Landesgymnasium ohne die BMS an diesem Standort an und überprüfen Sie das einfach an anderen Standorten. Das ist der Auftrag, der schon mehrfach formuliert worden ist. Es ist einfach so, dass die Regierung diesen klaren Auftrag einfach nicht gerne hört. Aber ich glaube, der Landtag hat hierzu gesagt, was er sich vorstellt, zumindest ein Teil davon, abgestimmt wurde ja noch nicht. Wir wissen ja nicht, ob das mehrheitsfähig ist. Aber ich denke, die Abgeordneten, die sich zu Wort gemeldet haben, haben ihr Interesse oder ihre Meinung kundgetan. Ich denke, man muss jetzt nicht zu emotional über dieses Thema werden.
In Bezug auf das Spital gebe ich Ihnen Recht, der Landtag hat es nicht überwiesen. Wenn Sie mich als Person in diesem Zuge ansprechen: Ich habe dieser Überweisung zugestimmt, war aber nicht mehrheitsfähig. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wenn es laut wird, hat dies meist Gründe. Meist sind es Defizite bei der Argumentation. Das schüchtert mich nicht so schnell ein. Wenn man Fakten und Tatsachen anspricht, müssen diese auch so verstanden und mit Argumenten entgegnet werden. Wenn der Landtag ausgehebelt wird, Herr Regierungschef, wenn der Landtag Entscheide von der Regierung, während dem eine Interpellation unterwegs ist, aus der Zeitung erfährt, wenn ein Regierungsrat ganz offensichtlich Gemeindeinteressen verfolgt, die in seiner und sogar in der Gemeinde, in der er wohnt, und andere Landschaften völlig ausblendet, ist das nicht gebräuchlich. Das ist missbräuchlich. Und wenn Sie mir eine Denkaufgabe geben, kann ich Ihnen auch eine Verständnisaufgabe mitgeben, dann können Sie auch nachdenken: Es gibt Verständnis, es gibt Missverständnisse, es gibt Bräuchliches, es gibt Missbräuchliches, wenn man das nicht ausdrücken darf und wenn das nicht missbräuchlich ist, dann weiss ich auch nicht, wie man das benennen kann. Sie müssen Nerven zeigen und nicht gleich so in die Höhe gehen. Aber das sind wir ja gewohnt und das war nicht das erste Mal. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Wenn der Herr Regierungschef sagt, grosse Investitionsprojekte vor das Volk, da bin ich mit ihm einig. Und ich hätte auch keine Angst und ich würde es auch begrüssen, ein SZU II vor das Volk zu bringen. Wenn nämlich aufgezeigt werden kann, dass es Sinn macht, dieses zu bauen, dann wird das Volk dieses auch befürworten. Ich denke aber, das ist nicht im Sinne der Regierung. Es sieht so aus, als ob die Regierung nicht ein grosses Investitionsprojekt im Unterland im Schulbautenbereich machen möchte, sondern viele mittelgrosse Investitionsprojekte im Oberland. Ich erinnere an Balzers - CHF 8 Mio., Sportschule Schaan - sanierungsbedürftig, erweiterungsbedürftig, Liechtensteinisches Gymnasium, Vaduz inklusive BMS - nicht nur sanierungsbedürftig, sondern zu vergrössern und auszuweiten. Das macht für mich keinen Sinn. Wenn die Regierung vorschlägt oder der Meinung ist, dass fünf Standorte genügen, so möchte ich dem zustimmen, denn die Schülerzahlen erhöhen sich ja nicht. Aber es ist wesentlich, wo die fünf Standorte sich befinden, ob sie sinnvoll über das Land verteilt sind. Ich bin nicht dafür zu haben, weitere Projekte im Oberland zu erstellen, zu erneuern und auszuweiten. Die Schüler sollen untergebracht werden in einem neu zu erstellenden SZU II anstelle von weiteren grösseren Schulzentren im Oberland. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Nur drei Bemerkungen meinerseits: Ich würde es auch begrüssen, wenn das Volk künftig über so grosse Investitionsprojekte entscheiden würde. Das hat die Spitalabstimmung gezeigt. In Bezug auf SZU II haben wir aber wohl ein Problem: Der Landtag hat diesen Verpflichtungskredit im Jahr 2008 mit CHF 56 Mio. gesprochen. Jetzt ist die Frage: Kommen wir auf diesen Antrag zurück und machen ein redimensioniertes Projekt und legen das dem Volk vor? Das mag ein Weg sein, aber irgendwann müssen wir in diesem Raum der Regierung einen Auftrag geben: Wollen wir den Standort SZU II in Ruggell, ja oder nein? Und ich glaube, was uns nicht weiterbringt sind Diskussionen, die immer zwischen Unterland und Oberland unterscheiden. Irgendwann geht es darum, die Schülerzahlen gesamthaft zu sehen, nämlich wir sind ein Land. Wir sind ein Land Liechtenstein und Unterland- und Oberlanddiskussionen werden uns hier nicht weiterbringen. Und wenn es immer darum geht, dass die Regierung Fakten geschaffen habe mit Standorten im Oberland, dann hatte die Regierung wohl ein Konzept. Aber vergessen Sie nicht, die Finanzhoheit liegt beim Landtag. Und der Landtag hat in den letzten wahrscheinlich 10 Jahren immer wieder das Budget für diese Sanierungen gesprochen und damit diese Strategie mitgetragen. Und jetzt zu sagen, nur die Regierung habe Fakten geschaffen, das ist wohl nicht die ganze Wahrheit, sondern der Landtag hat diese Fakten mitgeschaffen. Und das war vielleicht nicht der Landtag immer in dieser Besetzung, sondern das hat schon viel früher begonnen. Da kann man jetzt sagen: Okay, wir haben Fakten geschaffen, die müssen wir jetzt halt einfach akzeptieren. Und jetzt müssen wir schauen: Okay, wie gehen wir damit um? Nun hier aber zu sagen, dass der Regierungsrat Quaderer hier missbräuchlich handelt, finde ich dann schon ein wenig übertrieben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich bitte, nur noch neue Argumente einzubringen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Nur eine Bemerkung: Frau Abg. Diana Hilti, ich bin völlig mit Ihnen, Standorte und Schülerzahlen sind landesweit zu betrachten. Das ist auch mein Anliegen. Und ich stelle einfach fest: Im Norden des Landes ist die Dichte der Schulstandorte wesentlich kleiner als im Süden des Landes. Wir brauchen auch nicht von Unterland und Oberland zu sprechen, aber wenn es darum geht, einen Schulstandort aufzulassen, um die Dichte in einem anderen Landesteil zu verbessern, dann bin ich dafür. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe nur eine kurze Replik zur Abg. Diana Hilti, wenn sie ausführt, der Landtag hat Fakten geschaffen und die Regierung hat sicher ein Konzept, wenn sie diese Fakten geschaffen hat. Ein Stück weit stimmt das, dass der Landtag via Budget eingreifen kann. Jetzt haben wir eine neue Situation mit der Mietverlängerung des St. Elisabeths. Beim St. Elisabeth - und das ist ein ganz wichtiges Scharnier, das jetzt ausschlaggebend ist - da kann der Landtag nicht mitreden, weil das via Miete geht. Da wird also der Landtag ausgehebelt, weil Mietverträge, auch wenn sie längerfristig sind und wenn sie in dieser Höhe vielleicht auch in den Landtag müssten, aber das ist jetzt nicht vorgesehen, da kann der Landtag nicht mitreden. Und da werden jetzt Fakten geschaffen. Und wenn hier ein neuer Weg gesucht wird und wenn jetzt hier abgewogen wird mittels einer Gesamtschau, wo die Zukunft etwa stattfinden soll und welche Standorte sinnvoll sind - auch wenn dieser Standort traditionsgemäss gewachsen ist und ein liebgewonnener ist - dann kann man trotzdem ein Konzept mit Entwicklungsmöglichkeiten und Kriterien erarbeiten, mit denen man das beurteilen kann. Und das liegt eben nicht vor. Und da hatte der Landtag keinen Eingriff und auch jetzt keine Möglichkeit, zu intervenieren.Abg. Diana Hilti
Nur noch kurz: Auch Mieterträge sind ein Posten im Budget. Dann sagen Sie, ab 2015, wenn der Auftrag ausläuft, zahlen wir in Sachen Realschule St. Elisabeth keine Mietkosten mehr. Dann sagen Sie das der Regierung. Beschliessen Sie das und dann ist das auch erledigt.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann es wirklich kurz machen: Die Kollegin Diana Hilti ist mir zuvorgekommen. Natürlich können wir mitreden. Wir können der Regierung sagen: Das werden wir nicht mehr unterstützen. Wenn das eine Mehrheit findet, dann ist das raus aus dem Budget. Dann muss die Regierung was machen. Also diesen Spielraum hätten wir schon.
Nur, man sollte ganz konkret sagen: Genau das möchten wir nicht mehr. Bringen wir es doch auf den Tisch. Wir wollen ein SZU II und wir wollen St. Elisabeth nicht mehr. Einen Antrag stellen und die Regierung beauftragen, das auszuarbeiten. Wenn es eine Mehrheit findet, wird die Regierung das gerne machen. Aber wir müssen dieses Signal ganz klipp und klar geben. Und wenn das nicht gegeben wird, dann diskutieren wir noch 10 Tage hier rum und fordern Papiere und hin und her. Ein ganz klarer Auftrag und ein ganz klares Signal. Das ist das Einzige, was uns hier weiterbringt. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Wir haben im Juni 2010 auch bei anderen Gelegenheiten eine solche Gesamtschau, eine Schulstandortplanung, ein Konzept vom Bildungsminister Regierungsrat Hugo Quaderer verlangt. Das haben wir verlangt, aber nie bekommen. Ich erwarte schon, dass solche Sachen dem Landtag offen dargelegt werden. Ich habe «ergebnisoffen» gesagt. Und wenn man mit Tricks arbeiten muss, dass man hinten herum via Budget Mietstreichungen zu machen hätte, ist nicht der Sinn und Zweck von der ganzen Sache. Wir haben Konzepte verlangt, haben erwartet, dass der Regierungsrat oder die Regierung offene Prozesse, die nachvollziehbar sind, darlegt, dass man so auch Entscheidungsgrundlagen hat. Natürlich ist es via Budget möglich, das kann bei vielen anderen Posten auch gemacht werden. Aber solche Tricks sind nicht der Sinn und Zweck, dass wir das auf diesem Weg machen, wenn wir offen und transparent miteinander kommunizieren wollen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort kurz dem Herrn Regierungschef und dann dem Herrn Bildungsminister Hugo Quaderer.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur noch zu einem Stellung nehmen, zu diesen Schaaner Interessen. Nehmen wir jetzt einfach einmal an, dass Schaaner Interessen die Entscheidung des Herrn Bildungsministers geleitet hätten, weil er Schaaner ist und auch dort wohnt. Dann spinnen wir dieses Beispiel weiter: Können Sie sich vorstellen, dass dann auch bei anderen Regierungsmitgliedern Schaaner Interessen im Spiel waren? Ich bin nicht Schaaner, war nie Schaaner, habe nie dort gewohnt, bin auch dort nicht aufgewachsen. Jetzt ist es schon eingeschränkt. Vielleicht können Sie es dann noch weiterspinnen. Das Argument ist absurd. Sind wir uns einig. Danke. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es ist nie einfach, nach einer zweistündigen Diskussion das Wort zu ergreifen mit dem Anspruch, alle Fragen beantworten zu können und auf alle Aspekte einzugehen. Aber es ist das Schicksal eines Regierungsmitgliedes hier auf der Regierungsbank und des Systems, das hier in Liechtenstein gilt.
Ich möchte mit einer Bemerkung anfangen, die der Abg. Gerold Büchel gemacht hat. Er hat sinngemäss gesagt, die Regierungsmitglieder versuchen immer im Sinne der Regierung das Beste und das kann ich insofern unterstützen. Aber ich möchte ihm einfach sagen: Die Regierung und die Regierungsmitglieder versuchen immer das Beste im Interesse des Landes und nicht der Regierung, weil es interessiert niemanden, was die Regierung für ein Interesse hat. Es geht darum, Landesinteressen zu vertreten. Und ich denke, diesem Grundsatz sind wir hier in der Regierung alle zu 100% verpflichtet. Nach diesem Grundsatz leben wir und nach diesem Grundsatz handeln wir auch. Und in diesem Kontext kann ich nur diese unhaltbare Unterstellung des Abg. Johannes Kaiser werten. Ich kann sie zur Kenntnis nehmen, ich muss sie zur Kenntnis nehmen, aber ich werde sie nie und nimmer akzeptieren, weil sie schlicht und einfach aus der Luft gegriffen ist. Wir haben heute über die Tonalität hier in diesem Haus gesprochen. Und was Sie heute, Herr Abg. Kaiser, an den Tag gelegt haben bei dieser Diskussion, das ist für mich auch nicht mehr nachvollziehbar. Ich kann aber den Unmut der Abgeordneten verstehen, den kann ich auch nachvollziehen, wenn es darum geht, dass eben dieses SZU II jetzt vorübergehend für die nächsten 5 Jahre nicht Bestandteil der Schulraumplanung ist. Ich kann das nachvollziehen.
Aber wir haben auch im Bericht und Antrag dargelegt, aus welchen Gründen wir diesen Weg gegangen sind. Wir haben auch - und bitte nehmen Sie das so mit - ein Gesamtkonzept dargelegt und Sie können nun mit diesem Gesamtkonzept zufrieden sein oder eben nicht. Und wenn ich Ihre Voten höre, dann höre ich heraus, dass Sie das nicht sind. Und dann kann ich nur sagen: Okay, wenn Sie nicht einverstanden sind, dann geben Sie der Regierung die klaren Vorgaben, was Sie in einem solchen Gesamtkonzept haben möchten. Dann kann die Regierung Ihnen auch entsprechende Berichte liefern, weil sonst drehen wir uns immer wieder im Kreis.
Ich habe von der Abg. Marlies Amann-Marxer gehört, dass sie sagt, eine Prämisse soll sein, das SZU II zu bauen, aber in einer redimensionierten Form. Und sie hat auch gesagt, sie könnte sich mit der Überlegung anfreunden, dass es in Zukunft fünf Standorte in Liechtenstein gibt. Das sind klare Vorgaben. Und wenn wir solche Vorgaben bekommen, dann sind wir auch dazu verpflichtet, diese entsprechend umzusetzen.
Ich möchte aber auch nochmals auf das Votum des Abg. Johannes Kaiser zurückkommen: Das kommt ja immer wieder, bei Ihnen hat das ja System, Sie kommen immer wieder auf die einzelnen Regierungsmitglieder - also wenn es die der VU sind, sonst ja nicht -, aber es ist immer das gleiche System und Sie sagen immer: «Sie, Herr Quaderer, Sie haben den Entscheid gefällt, Sie, Herr Tschütscher, Sie haben den Entscheid gefällt». Es ist nun einmal unser System, dass ein einzelnes Regierungsmitglied keinen Entscheid fällen kann. Weil wenn ein einzelnes Regierungsmitglied einen Entscheid fällen würde, das geht nicht nach unserem System, weil dann hätten sie es hier nicht auf diesem Tisch. Das geht nun einfach nicht. Das hat der Regierungschef auch ausgeführt. Es braucht immer eine Mehrheit in der Regierung. Und Sie geben mir ja sehr viele Kompetenzen und Sie räumen mir eine äusserst grosse Machtstellung ein. Aber ich kann Ihnen sagen, ich bin ein Fünftel dieser Regierung und ich habe nicht mehr und nicht weniger zu sagen als meine vier Regierungskolleginnen und Regierungskollegen. Und darauf möchte ich einfach auch wieder hinweisen; das ist ja eigentlich das System und an jeder Landtagssitzung ist die Regierung genötigt, auf das gleiche Phänomen hinzuweisen. Das bringt uns doch nicht weiter. Akzeptieren Sie doch dieses Kollegialsystem der Regierung, dass es Kollegialentscheide gibt und dass diese dann hier in den Landtag transportiert werden. Und dann können Sie die Regierung kritisieren und dann können Sie sagen: Wir sind mit dem und mit dem anderen nicht zufrieden. Aber letztendlich sind es Regierungsentscheide und nicht Entscheide eines einzelnen Regierungsmitgliedes.
Ich werde nun auch versuchen, die verschiedenen Fragen zu beantworten. Ich möchte aber vorausschicken: Wir haben in der Interpellationsbeantwortung grundlegende Ausführungen gemacht, weshalb für uns die eine oder andere Variante nicht in Frage kommt, warum wir das eine oder andere System einfach nicht als sinnvoll anschauen. Und dazu können Sie nun sagen: Okay, wir akzeptieren das oder wir haben eine andere Sichtweise. Aber das bringt uns dann ja auch nicht weiter, wenn wir dann stundenweise darüber diskutieren - um ein Beispiel zu sagen: Soll die BMS zusammen mit dem Gymnasium an einem Standort untergebracht sein? Wir von der Regierung - und ich persönlich auch - sind der Meinung, dass das das richtige Konzept ist, dass die BMS zusammen mit dem Gymnasium am gleichen Standort sein soll. Das ist eine Vorgabe, das ist auch eine strategische Vorgabe, die wir gewählt haben und die nach Ansicht der Regierung die richtige Vorgabe ist. Nun, jetzt kann man da wieder dagegen sein. Wir haben im Bericht und Antrag, in der Interpellationsbeantwortung, dargelegt, warum. Wenn Sie das anders sehen, bitte, dann stellen Sie einen konkreten Antrag, dass in Zukunft die BMS nicht zusammen mit dem Gymnasium am gleichen Standort sein soll. Ich kann ja nur sagen: Aus konzeptionellen Gründen, aus bildungspolitischen Überlegungen, ist es sinnvoll, aus unserer Sicht, aus Sicht der Regierung, wenn diese zwei Schulen am gleichen Standort untergebracht sind. Das ist ein Beispiel.
Und wenn man mir sagt, zeigen Sie Rückgrat, wenn der Regierung vorgeworfen wird, sie sei mutlos: Ich glaube, die Entscheidungen, die wir gefällt haben, waren schon nicht sehr mutlos, sondern diese Entscheidungen waren nämlich sehr mutig. Und die Regierung hat sich das auch nicht sehr einfach gemacht, sondern die Regierung hat auch die verschiedensten Varianten abgewogen. Und die Regierung hat sich eben auch mit der Ausgangslage auseinander gesetzt, hat sich vor allem auch mit der finanziellen Ausgangslage auseinander gesetzt und hat dann abgewogen, was momentan die beste Variante aus Sicht der Regierung ist.
Nun, wenn Sie zum Schluss kommen, dass das SZU II gebaut werden soll, dass wir genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, dass das auch nur eine marginale Rolle spielt, wenn Sie zum Ergebnis kommen, dass Sie eben gesellschaftspolitisch das Unterländer Schulzentrum so stark priorisieren, dass die anderen Kriterien in den Hintergrund rücken, dann sind das klare Vorgaben, dann sind das auch strategische Vorgaben, die die Regierung zur Kenntnis zu nehmen und dann auch umzusetzen hat. Und das wäre auch meine konkrete Antwort auf Ihre konkrete Frage, Herr Abg. Johannes Kaiser. Was für Anträge müssen Sie stellen? Wenn Sie einen Antrag stellen, machen Sie das bitte möglichst konkret und geben Sie der Regierung die konkreten Prämissen vor, weil dann können wir dieses Thema auch endlich einmal abschliessen. Dann ist der politische Wille des Gesetzgebers nochmals bekräftigt und wir haben das entsprechend so zu vollziehen.
Ich versuche jetzt auch auf die einzelnen Voten und auch auf die verschiedenen Aspekte einzugehen: Es ist immer wieder aufgeworfen worden, wie es denn aussieht mit der Sanierung der Realschule Schaan: Dort ist es so, dass wir einen Mietvertrag haben, und der läuft bis zum Jahr 2015. Dieser Mietvertrag ist meines Wissens, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ab 2015 jährlich kündbar unter Einhaltung einer jährlichen Kündigungsfrist. Wir haben nun diesen Beschluss gefasst, dass man in neue Verhandlungen tritt mit der Eigentümerin am Standort St. Elisabeth. Jetzt hat es hier - das war glaube ich auch eine konkrete Frage - noch keine Entscheide gegeben, sondern die Regierung hat gesagt: Wir möchten an diesem Standort den Mietvertrag verlängern, die klare Prämisse war im besten Fall zu den heutigen Mietkonditionen, und wir möchten das für die nächsten 10 Jahre. Im Nachgang zu diesem Entscheid hat die Regierung beschlossen, dass das Hochbauamt und das Schulamt beauftragt werden, zusammen mit der Eigentümerin die Sanierungstiefe abzuklären. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, ist der Regierung bis im Frühjahr 2012 entsprechender Bericht zu erstatten. Und auf einer solchen Grundlage würden dann die entsprechenden, konkreten Beschlüsse gefasst.
Dann ist es für mich einfach auch fragwürdig, wenn beispielsweise der Abg. Werner Kranz sagt: Das von der Regierung geplante SZU II mit CHF 56 Mio. kann man sicherlich auch kostengünstiger für CHF 35 Mio. bauen. Ich glaube, das dürfen wir hier an diesem runden Tisch nicht einfach so Handgelenk mal Pi rechnen, sondern dann muss man schon ganz seriös nochmals über die Bücher gehen. Und ob man dann wirklich, wenn wir das anschauen - denn indexiert liegt der Kredit schon fast bei CHF 60 Mio. - diesen Kredit wirklich halbieren kann und am Schluss noch ungefähr das Gleiche bekommen soll, das stelle ich dann in Frage. Aber das wäre sicherlich Gegenstand der seriös zu tätigenden Abklärungen, sollte der Landtag der Regierung einen entsprechenden Auftrag geben, eben auch eine Redimensionierung zu prüfen.
Dann zur Frage: Wen oder was bindet den Moratoriumsentscheid? Es ist so, der Landtagsbeschluss zum SZU II hat keinen Termin drin, er hat keine zeitliche Beschränkung. Und es hat auch im Finanzhaushaltsgesetz keine entsprechende Bestimmung, die die Regierung klar bindet, das jetzt in diesem oder jenem Jahr auch umzusetzen. Das haben wir finanzhaushaltsrechtlich auch geklärt. Aber letztendlich ist das natürlich auch eine politische Frage. Das ist mir auch letztendlich klar. Aber es gibt keine rechtliche Verpflichtung, dass die Regierung einen Finanzbeschluss, wenn kein Termin im Finanzbeschluss enthalten ist, in diesem oder in jenem Jahr diesen Finanzbeschluss dann letztendlich auch umzusetzen hat.
Dann auch zur Frage - und das haben wir, glaube ich, auch grundsätzlich ausgeführt -, wenn es nämlich um die Schulstandortgrössen geht. Umso integrativer und kooperativer eben die Schulmodelle sein können, umso besser können Schulstandorte mit weniger Schülerzahlen geführt werden. Man kann nicht einfach sagen, wenn wir ein SZU II bauen, dann lassen sich integrative Schulmodelle umsetzen. Das müssen wir schon umgekehrt machen. Dann müssen wir zuerst die gesetzliche Grundlage haben, dass wir integrative Schulen führen können und dann müssen wir entsprechend bauen. Und da haben wir eben auch eine klare Ausgangslage, dass das momentan und derzeit nicht möglich ist. Es wäre allenfalls möglich auf der Basis von Schulversuchen. Das ist momentan aber nicht gegeben, dass es irgendwo Bestrebungen geben würde, jetzt Schulversuche zu fordern.
Ich habe es gesagt, die Regierung ist nicht konzeptlos, nicht planlos und auch nicht mutlos. Wenn dieser Vorwurf kommt, dann ist es eine Sache der Betrachtungsweise. Wir haben hier ein Konzept vorgelegt. Dieses Konzept kann man nun gutheissen oder eben nicht. Aber es ist ein Konzept dahinter, es sind Planungen dahinter, und nach meiner Ansicht ist es auch nicht mutlos.
Dann auch zum Standort Schaan. Ich möchte einfach daran erinnern: Dort ist eben einerseits die Sportschule untergebracht und auf der anderen Seite die Realschule. Nur die Realschule Schaan selbst mit etwa 70 oder 80 Schülern wäre wirklich zu klein, um diesen Standort zu führen. Aber durch die Tatsache, dass die Sportschule dort integriert ist, gibt es eben die Möglichkeit, diese Schule mit etwa 150/160 Schülern sinnvoll zu führen. Weil eben die Realschule dort zusammen mit der Sportschule geführt wird, können gemeinsame Klassen gebildet werden, können Leistungszüge gebildet werden - und dies gibt eben Synergien. Da gebe ich Ihnen Recht, ein solches Modell könnte man auch in Ruggell, wenn in Ruggell gebaut wird, führen. Das ist richtig. Dann könnte man - und das hat übrigens die Regierung auch im Bericht ausgeführt - aus Sicht der Regierung als eine sinnvolle Alternative für Ruggell, die Sportschule in Ruggell zusammen mit einer Realschule für den Bezirk Ruggell, Gamprin und Schellenberg führen. Dann hätten wir praktisch das Modell, das in Schaan gut funktioniert, in Ruggell abgebildet. Wir haben dann aber gesagt, dass das für uns momentan, gerade auch wegen der finanzpolitischen Ausgangslage, nicht die optimalste Variante ist insgesamt, weil dann eben am Standort Mühleholz II noch erweitert werden müsste. Aber wenn es klare Prämissen gibt, der Landtag das fordert, dann werden wir entsprechende Konzepte auch liefern und umsetzen.
Dann zur Entwicklung der BMS: Diese bitte nicht mit dem Unterländer Schulzentrum verknüpfen und verwechseln. Wir haben hier mit der Erweiterung des G-Traktes beim Gymnasium eine klare Entwicklungsperspektive für die BMS aufgezeigt. Wir sind davon überzeugt, dass damit auch mittel- bis langfristig die BMS, auch wenn es neue Schulformen geben sollte, dass da an diesem Standort mit diesem Erweiterungsbau letztendlich auch die BMS gut untergebracht sein kann. Ich möchte einfach auch hier nochmals klar zum Ausdruck bringen: Vermischen Sie das LG nicht mit dem Unterländer Schulzentrum. Es ist damit auch aus Sicht der Regierung mit dem Erweiterungsbau am Liechtensteinischen Gymnasium keine Zementierung verbunden, weil bei der landesweiten Schulraumplanung geht es um die Sekundarstufe I. Und wir haben aufgezeigt, dass es aus Sicht der Regierung keinen Sinn macht, die Langform des Gymnasiums zu unterbrechen und beispielsweise einen Teil der Untergymnasiasten ins Unterland zu verfrachten. Das bringt einfach, letztendlich auch pädagogisch, keinen Mehrwert. Man kann es machen, wenn man es will, aber es ist einfach aus schulischen und pädagogischen Überlegungen nicht sinnvoll und nicht optimal.
Dann war eine konkrete Frage zum Prozess im St. Elisabeth: Ich glaube, dazu habe ich einleitend bereits Stellung genommen.
Dann zu den Renovationskosten betreffend das St. Elisbeth: Diese Renovationskosten stehen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest. Das ist jetzt Gegenstand der Gespräche zwischen Schulamt und Hochbauamt auf der einen Seite und der Eigentümerin der Liegenschaft, bei welchen es darum geht festzulegen, in welcher Tiefe die Sanierung vorgenommen werden soll.
Ich glaube, Sie ziehen den richtigen Schluss, Herr Abg. Manfred Batliner, wenn Sie sagen, wenn die Vermieterin sich bereit erklärt, auch nach einer Renovation bzw. nach einer Investition in Millionenhöhe den gleichen Mietzins wie heute weiter zu berechnen, dass der heutige Mietzins sicherlich sehr - ich sage es jetzt vorsichtig formuliert - grosszügig bemessen ist.
Damit noch zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Er hat gefragt, ob dieser Standort zur Überbrückung des Moratoriums auch die nächsten 10 bis 15 Jahre genutzt werden kann: Das Konzept ist so ausgelegt, dass der heutige Mietvertrag noch bis 2015 läuft, dass er um 10 Jahre bis 2025 verlängert wird, dass in dieser Zeit dann die Schule auch entsprechend genutzt werden kann. Wenn in fünf Jahren das Moratorium abgelaufen ist und man zu einer Neubeurteilung kommt, dass beispielsweise Ruggell gebaut wird, dann hat es - und das haben verschiedenste Votanten heute gesagt - sicherlich direkten Einfluss auch auf den Standort Kloster St. Elisabeth. Dann wäre es so, dass ab dem Zeitpunkt des Entscheides eine Realisierungsphase von fünf bis sechs Jahren notwendig ist. Und dann sind wir im Jahr 2021/2022, bis das Unterländer Schulzentrum realisiert wäre. Und das wäre die Konsequenz, nämlich eine Ablösung des Standortes an der Realschule Schaan. In zeitlicher Hinsicht sind die Prozesse aufeinander abgestimmt.
Ganz zu Beginn der Debatte wurde die Frage nach den Baugutachten gestellt. Ich habe die Frage so verstanden, ob wir Gutachten zu den verschiedensten Standorten, also nicht in baulicher Hinsicht, sondern zur Frage der Gesamtverteilung der Schulstandorte über das ganze Land in Auftrag gegeben hätten. Und die Regierung hat das eben mit einem klaren Nein beantwortet. Selbstverständlich ist jedoch die Tatsache - das sehen Sie ja selbst jetzt beim Erweiterungskredit beim Gymnasium -, dass es dort die entsprechenden baulichen Expertisen gibt. Dort sprechen sich Schulamt und Hochbauamt jeweils ab. Das Schulamt hat aus der Sicht des Nutzers darzulegen, was notwendig ist, und das Bauamt hat dies in baulicher Art und Weise in den Plänen entsprechend umzusetzen. Das Bauamt macht ja auch den Vorschlag, was das letztendlich auch kosten soll und kosten könnte. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich danke der Regierung für die Ausführungen. Die Regierung hat gesagt, sie erwartet klare Vorgaben, einen klaren Auftrag oder Antrag. Ich glaube, der Antrag, den ich gestellt habe, ist klar und durchdacht. Wir fordern ein ganzheitliches Konzept, wir fordern die Möglichkeit des Baus eines zweiten Schulzentrums. Heute Abend wurde aufgezeigt, welche Schulbauten nochmals diskutiert werden sollten: Das ist die BMS, die Abend- und Tages-BMS, das ist das Kloster St. Elisabeth, das ist das 10. Schuljahr und - wie gesagt - ist der Bau eines SZU II. Ich glaube, die Votanten haben das heute klar zum Ausdruck gebracht und unser Antrag ist offen formuliert. Es war uns auch ein Anliegen, dass der offen formuliert ist, dass die Regierung nochmals die Möglichkeit hat, die Schülerströme zu prüfen, geeignete, sinnvolle Varianten aufzuzeigen und das mit einer Betrachtungsweise, die ganzheitlich und landesweit erfolgen soll. Ich glaube, da sollte die Regierung die Gelegenheit oder die Chance nochmals bekommen, das im Detail mit den zuständigen Behörden zu überprüfen. Das ist eine Riesenchance und ich glaube, wir können uns das nicht mehr leisten, ein bisschen da und ein bisschen dort zu sanieren und vielleicht wieder einen Neubau machen, wenn ich an das LG denke, welches zwischenzeitlich für CHF 15 Mio. saniert wurde und jetzt möchte man nochmals CHF 24 Mio. in einen Erweiterungsbau stecken. Auch da stellt sich für mich die Frage: Wann kommt man zur Entscheidung: Ist eine Sanierung die bessere Variante oder müsste vielleicht grundlegend eine komplette Erneuerung stattfinden? Aber ich glaube, das ist nicht Aufgabe des Landtags, diese Vorgaben in der Tiefe zu machen, sondern das ist Aufgabe der Regierung mit ihren Fachspezialisten, mit ihren Experten, uns geeignete, langfristige und weitsichtige Lösungen zu liefern.
Dann wurden noch die Baugutachten angesprochen: Ich denke, es war ja auch die Intention zu wissen: Wie sieht es mit der Schule Kloster St. Elisabeth aus? Wie ist die Bausubstanz und macht es Sinn, dort jetzt nochmals Geld hineinzupumpen? Oder wäre es vielleicht angezeigt, wenn man die finanziellen Mittel anschaut, dass man eine ganzheitliche Prüfung macht und sagt: Das ist die beste Variante, um einen effektiven, langfristigen Mitteleinsatz bestens sicherstellen zu können.
Ich denke, das Wesentliche habe ich gesagt. Den Antrag kann ich auch gerne nochmals vorlesen, das ist kein Problem. Ich habe bestimmte Rahmenbedingungen und Prämissen angeführt und ich glaube, die Vorgabe ist klar. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungsrat für die Beantwortung meiner Frage. Zu dieser Seite 26: Wenn ich Ihre Ausführungen richtig interpretiere, heisst das ganz konkret, das SZU II wird frühestens 2021 bis 2026 bezugsbereit sein. Und da komme ich dann schon zu den Ausführungen des Abg. Johannes Kaiser, der eben sagt: Dann sagen Sie doch, aktuell ist kein Bedarf für dieses SZU II. Dann machen Sie doch Nägel mit Köpfen und nicht hier mit diesem Moratorium zu argumentieren. Und wie gesagt, wenn man die Seite 26 liest, hat das Moratorium eben Konsequenzen von 10 bis 15 Jahren - und nicht nur von fünf Jahren. Das wäre die erste Frage.
Dann die zweite Frage habe ich aber beim ersten Votum nicht erwähnt. Können Sie noch Ausführungen machen, wieso die Regierung in diesem schulpolitischen Komplex wiederum diese Vorgehensweise gewählt hat, dass man, im Wissen darum, dass eine Interpellation ansteht, bereits am Tag, bevor diese Interpellation eingereicht wird, diese Fakten schafft? Ich verstehe einfach diese Vorgehensweise der Regierung nicht. Wieso hat man jetzt nicht diese Interpellationseinreichung abgewartet, diese Interpellationsbeantwortung natürlich auch durchgeführt und dann die Diskussion im weiteren Entscheidungsprozess berücksichtigt? Mich würde schon interessieren, wieso die Regierung hier diese Diskussionen unbedingt wünscht. Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte noch zwei/drei Punkte anführen: Ich habe Antworten zum Thema St. Elisabeth bekommen. Zum einen möchte ich festhalten - so habe ich das jetzt verstanden - beim St. Elisabeth ist eigentlich noch gar nichts passiert. Man weiss nicht, wie hoch man sanieren will und es sind auch noch keine Mietverträge unterschrieben. Das heisst, wie es im Antrag des Abg. Werner Kranz formuliert ist, dass man in dieser Sache auch nichts weiter macht, bis eben diese Gesamtplanung vorliegt. Das sollte eigentlich in dem Moment machbar sein. Ich habe auch mitgenommen, dass wir in den vergangenen Jahren anscheinend zu viel bezahlt haben. Mindestens sind der Abg. Manfred Batliner, ich und auch der Regierungsrat Quaderer dieser Ansicht.
Zum finanzpolitischen Aspekt möchte ich einfach noch anfügen: Ich glaube, das wurde hier auch mehrfach erwähnt, es geht wirklich darum, die Mittel gezielt einzusetzen und nicht mit laufenden Sanierungen eigentlich am Schluss keine Möglichkeit mehr zu haben, ein Gesamtkonzept umzusetzen. Ich möchte auch das festhalten, ich bin nicht gegen eine Sanierung am Liechtensteinischen Gymnasium, aber die Varianten dieser Sanierung haben sich jetzt die letzten Monate massivst verändert. Und es geht jetzt wirklich darum, am Schluss den richtigen Betrag für das richtige Ziel einzusetzen.
Dann zum Thema nach Belieben Schülerschaft an anderen Schulstufen, Schultypen und Gemeinden zu begründen: Vorhin haben Sie, Herr Regierungsrat, auch wieder angeführt, Sie sehen das überhaupt nicht, denn die BMS muss bezüglich Synergien unbedingt beim Gymnasium sein. Ich muss einfach sagen: Die BMS-Schüler sind junge Erwachsene. Die können an jedem beliebigen Standort in diesem Land sein. Da ist nicht per se das Zusammenspiel mit dem Gymnasium notwendig.
Und dann habe ich noch einen zusätzlichen Antrag: Ich habe aus Ihren Ausführungen gehört, dass dieses Moratorium eher eine politische Geschichte ist und nicht unbedingt auf rechtlicher Basis fundiert. Das war ja meine Eingangsfrage. Und demzufolge hätte ich gerne noch einen zweiten Antrag in den Raum gestellt, und zwar wie folgt:
«Ich beantrage die Aufhebung des fünfjährigen Moratoriums für das SZU II, bis die mittel- und langfristige Schulbautenstrategie dem Landtag vorgelegt, von diesem besprochen und mehrheitlich zur Umsetzung verabschiedet bzw. freigegeben wurde. Erst nach Konzeptfreigabe können meiner Meinung nach weitsichtige Weichenstellungen mit Mass und Ziel getroffen werden». Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich ganz kurz noch einmal nach dem vielen Gehörten melden bezüglich der Absetzung des Traktandums 14: Ich möchte mich vor allem an die Abgeordneten wenden, die in dieser Frage unvoreingenommen sind. Ich glaube einfach, dass diese Absetzung keinen Sinn macht. Sie kann schon Sinn machen. Sie macht dann Sinn, wenn man gewillt ist, dieses Projekt zu stürzen und dieses Projekt zu kippen. Wenn man aber der Ansicht ist, nach 20 Jahren kommt es auf diese drei Monate auch nicht mehr drauf an, dann kann man das auch heute bewilligen. Wenn man der Ansicht ist, wir werden das dann in drei Monaten bewilligen, dann kann man es auch heute bewilligen. Ich glaube, man sollte schon ehrlich sein. Wer jetzt für Absetzung dieses Traktandums ist, sollte sich auch ganz ehrlich dazu bekennen, dass er auch für die Absetzung dieses Projektes ist. Und das würde ich doch sehr schade finden.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Zur Absetzung eines Traktandums habe eine ganz praktische Frage: Für mich kann man nicht unter Traktandum 3 Traktandum 14 absetzen. Die Traktandenliste hatten wir heute Morgen. Da kam kein entsprechender Antrag. Die Traktandenliste wurde genehmigt. Somit werden wir Traktandum 14 meiner Meinung nach behandeln und dann können wir entscheiden: Treten wir darauf ein, weisen wir es zurück - oder was auch immer. Aber wenn wir jetzt beginnen, unter anderen Traktanden andere abzusetzen, ohne vorher bei der Traktandenliste darüber zu diskutieren, dann wird es langsam aber sicher kompliziert.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da haben Sie vollständig Recht, das habe ich mir auch notiert. Art. 19 der Geschäftsordnung legt fest: Auf Antrag eines Mitglieds des Landtags oder der Regierung kann der Landtag zu Beginn einer Sitzung beschliessen, dass ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt oder abgesetzt wird oder neu dazukommt. Art. 30 legt dann allerdings fest, dass in der Eintretensdebatte solche Anträge auf Verschiebung des Traktandums gemacht werden können. Und wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, dann bitte ich Sie dann, unter Traktandum 14 diesen Antrag einzubringen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort und besten Dank für die Ausführungen. Ich denke, wie man das formal am besten macht, da sind die Antragsteller sicherlich flexibel, solange es möglich ist, hier zu verschieben.
Ich möchte kurz auf das Votum des Abg. Albert Frick zurückkommen. Ich kann es nur nochmals erwähnen: Ich bin für eine Sanierung des Landesgymnasiums. Ich bin aber auch dafür, dass das im Zuge der gestellten Fragen gemacht wird und ich kann mir nicht vorstellen, dass diese drei Monate matchentscheidend sind. Es gibt eine spezielle Diskrepanz. Ich bin auch dafür, dass man die Redimensionierung überprüft. Ich möchte nochmals zurückkommen: In der Variante 2010 Hochbautenbericht und 2009 war die Variante II, die grosse Variante, noch mit CHF 12 bis CHF 14 Mio. ausgeführt, jetzt sprechen wir von CHF 24 Mio. Und soweit ich das sehe, ist vor allem auch die BMS eine Komponente, die hier dazugekommen ist. Es geht also nicht nur alleinig um die Sanierung dieses Standorts, sondern es geht auch um den Ausbau eines Standorts. Und damit werden meines Erachtens einfach Fakten geschaffen, die zum heutigen Zeitpunkt nicht notwendig sind. Also Ja zu einer Sanierung, aber Nein zu Fakten schaffen, die heute nicht geschaffen werden müssen. Es kann gut sein, dass im März das Resultat ist: Wir wollen das so beibehalten wie es ist. Aber ich glaube, diese Entscheidung ist heute nicht notwendig. Und wenn Sie da unterstellen, wir sollen doch sagen was wir wollen, dass wir gegen diesen Standort sind, dann sage ich Ihnen ganz klar: Nein, ich bekenne mich ganz klar dazu, dieses Landesgymnasium hat Sanierungsbedarf. Aber es hat meines Erachtens zum heutigen Zeitpunkt keinen Ausbaubedarf, solange wir nicht die Frage geklärt haben, was da drinnen ist. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Es fällt mir auf, dass wir bei allen Renovationsvorhaben der bestehenden Schulen und auch bei einer angedachten Redimensionierung des SZU II von Schulen reden mit Schülern von 100 bis 200, vielleicht maximal 250 Schülerinnen und Schüler. Aber beim Gymnasium sprechen wir von einer Schule von 750 Schülerinnen und Schülern. Und das ist einfach ein Unterschied, also eine ganz andere Dimension. Und eben diese Schule hat dringenden Raumbedarf, auch wenn die BMS an einen anderen Standort verlegt würde.
Zum Votum der Abg. Doris Beck betreffend die BMS: Sie haben daran gezweifelt, ob die BMS unbedingt beim Gymnasium angesiedelt sein müsse. Ich habe dies aber in meinem Votum speziell ausgeführt. Ich habe gesagt, es handelt sich bei beiden Schulen um eine Schule der Sekundarstufe II, und aus diesem Grund können verschiedene Synergien genutzt werden. Also nicht nur Klassenzimmer, sondern auch Fachräume, Sammlungen, Apparate, Chemieutensilien und weiteres mehr. Und zudem handelt es sich auch um Lehrpersonen aus der gleichen Stufe. Also man kann bei Bedarf an Lehrern und Lektionen flexibel reagieren, indem Lehrpersonen eben in beiden Schulen unterrichten können, in Teilpensen oder wie es erforderlich ist, und eben ohne, dass diese Lehrpersonen den Schulstandort wechseln müssen. Danke.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Anmerkung zum Abg. Albert Frick: Er hat gesagt, wir wollen das Projekt kippen. Nein, das wollen wir sicherlich nicht. Wir wollen einfach, dass die Regierung nochmals die Gelegenheit bekommt zu überprüfen: Ist das der richtige Standort für die BMS? Falls es so ist, auch nochmals die Chance erhält zu überprüfen, ob man weiter diese Schule sanieren sollte, möchte, wie die vergangenen Jahre rund CHF 15 Mio., oder ob es irgendwann mittelfristig angezeigt ist, und dann falls ja, in welcher Höhe allenfalls einen Neubau zu realisieren. Und das gilt für sämtliche Schulbauten bei uns im Land. Das war die Intention und genau darum wollen wir ein Gesamtkonzept, und zwar mittel- bis langfristig. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Aussage des Abg. Albert Frick kann ich so auch nicht stehen lassen. Die Absetzung des Traktandums 14 heisst nicht gleich Ablehnung des Verpflichtungskredites für das Schulzentrum Mühleholz I und auch nicht Ablehnung des Sanierungsprojektes beim Gymnasium von CHF 24 Mio. Ich bin für diesen Verpflichtungskredit, jedoch müssen zuerst - und dazu zwingt uns leider Regierungsrat Hugo Quaderer -, dass zuerst dieses Konzept für eine Schulstandortentwicklung erstellt wird. Und aus diesem Grunde unterstütze ich die Anträge des Abg. Werner Kranz und der Abg. Doris Beck.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Als Antwort an den Abg. Albert Frick möchte ich mich dem Votum des Abg. Gerold Büchel vollumfänglich anschliessen. Es geht nicht darum, die Sanierung bzw. notwendige Erweiterung des Gymnasiums zu verhindern. Ich bin sehr dafür, dass das Gymnasium Raumverhältnisse bekommt, die einen normalen Unterricht ermöglichen. Ich bin aber für eine Verschiebung, um die Gelegenheit zu geben, die Erweiterung noch einmal zu überdenken, zu prüfen, wie die Abg. Doris Frommelt sagt, es sind schon 750 Schüler dort. Ich möchte jetzt die Regierung anregen, das Ausmass der nötigen Erweiterung nochmals anzusehen. Das hat natürlich Relevanz zur BMS. Die notwendige Erweiterung ist dem Gymnasium selbstverständlich zu gewähren und die Sanierungen sind vorzunehmen, aber ich denke auch, dass das nicht eine Frage von ein paar Monaten ist. Und um diese Gesamtschau abzuwarten, bin ich dafür, den Gymnasiumkredit zu verschieben.Abg. Albert Frick
Ja, Sie sagen das sehr richtig, Frau Abg. Amann-Marxer. Es geht tatsächlich um die räumliche Erweiterung. Und bei aller Wertschätzung, Herr Kollege Gerold Büchel, Sie sprechen immer von Sanierung. Nein, diese Schule wurde laufend saniert und da wurde auch sehr viel Geld investiert. Da kann man niemandem einen Vorwurf machen. Aber das ist ja auch nötig bei einem Gebäude aus den 70er Jahren, dass man da saniert. Nein, es geht wirklich um dringend notwendigen zusätzlichen Raumbedarf. Ich war ein bisschen näher dran an dieser Geschichte durch meine berufliche Tätigkeit und ich habe es erlebt, wie ich schon eingangs gesagt habe, dass hier eben unendlich viele Vorstösse schon gemacht wurden und das ist jetzt ein weiterer Vorstoss, der zu scheitern droht. Darum mein Engagement.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nochmals auf den Aspekt LG und BMS eingehen: Ich habe nicht gesagt, Frau Abg. Doris Beck, dass ich das überhaupt nicht sehe, dass nur die Variante möglich sei, die BMS beim LG zusammenzuführen. Ich habe nur gesagt, dass wir im Bericht dargelegt haben, weshalb es aus Synergiegründen eben sinnvoll ist, die BMS am gleichen Standort unterzubringen. Wenn man politisch entscheidet, die BMS soll an einem anderen Standort sein, dann müssen wir entsprechend handeln. Aber das wäre ein Eigentor, das wäre keine konzeptionell weitsichtige Entscheidung. Das kann ich einfach nochmals darlegen. Und auch wenn die Regierung beauftragt wird, das in einem neuen Bericht darzulegen, da wird die Regierung mit grösster Wahrscheinlichkeit zu keinem anderen Entschluss kommen.
Und ich möchte auch nochmals dafür votieren, dass es beim Liechtensteinischen Gymnasium um eine dringend notwendige Erweiterung geht, damit das Liechtensteinische Gymnasium wieder in den Zustand, mit Schülerzahlen und Quadratmetern verglichen, auf den Stand des Baus dieses Gebäudes zurückgeführt wird. Das ist das Anliegen des Erweiterungskredits - und nichts anderes. Und er ist dringend notwendig und wir haben auch dargelegt - das ist ja im entsprechenden Bericht und Antrag auch ausgeführt - weshalb es dringend notwendig ist.
Dann noch eine Bemerkung zum Abg. Johannes Kaiser: Ich nehme das zur Kenntnis. Sie sind unbelehrbar und argumenteresistent. Das habe ich auch festgestellt.
Dann die Frage des Abg. Wendelin Lampert zum Moratorium, ob das jetzt ein Nein sei zum SZU II: Nein, es ist ein Moratorium von fünf Jahren. Und wenn man in fünf Jahren zum Ergebnis kommen sollte, zu den damaligen Prämissen und zur damaligen Ausgangslage, dann wird das neu beurteilt. Und wenn man dann zum Entscheid kommen sollte, dass man es realisieren soll, dann wäre - das habe ich schon das erste Mal gesagt, glaube ich - ein ungefährer Realisierungszeitraum von fünf bis sechs Jahren einzurechnen. Und das bedeutet dann Grössenordnung 2021.
Und warum die Interpellationsbeantwortung nicht abgewartet worden ist: Für die Regierung war die Ausgangslage klar aufgrund der Finanzsituation und aufgrund der Schulgesetzdebatte. Das war dann auch der Grund, warum die Regierung zu diesem Zeitpunkt entschieden hat, weil eben die Ausgangslage klar war.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Aufgrund Ihres Argumentariums bezüglich des Moratoriums habe ich jetzt noch eine Frage: Was für Rahmenbedingungen könnten das sein? Die Demografie gibt einige Rahmenbedingungen vor. Wir wissen, dass die Schülerzahlen aller Voraussicht nach auch in fünf Jahren nicht so sein werden. Jetzt würde mich noch interessieren: Welche Rahmenbedingungen rechtfertigt dieses Moratorium von fünf Jahren? Ich kann keine greifen. Und darum wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir einige geben könnten.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungsrat Quaderer für seine Ausführungen und die Beantwortung meiner Zusatzfragen. Betreffend den Prozessablauf, sprich, dass man hier wieder diese drei Pfähle eingeschlagen hat, bevor man diese Interpellation überhaupt einreichen konnte, haben Sie jetzt ausgeführt: Im Prinzip sei für die Regierung der Sachverhalt klar gewesen. Interpretiere ich Ihre Ausführungen dahingehend richtig, dass Sie sagen: Diese Interpellation hat zumindest auf Seiten der Regierung zu keinen neuen Erkenntnissen geführt. Die ganzen Fragen, das Herzblut, der Aufwand der Interpellanten war im Prinzip für die «Katze».Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nein, das war nicht für die Katze. Nein, die heutige Diskussion zeigt ja, in welche Richtung es offensichtlich gehen soll und ich bin jetzt gespannt, wie der Antrag dann letztendlich auch angenommen wird. Und ich möchte nochmals dafür plädieren, dass der Erweiterungsbau beim Liechtensteinischen Gymnasium nicht mit diesem Antrag vermischt wird.
Zu den Rahmenbedingungen, welche können sich ändern? Die finanzielle Ausgangslage könnte vielleicht im Jahre 2016 eine andere sein wie sie heute ist. Das wissen wir nicht. Und vor allem die schulgesetzlichen Rahmenbedingungen könnten sich bis zu diesem Zeitpunkt auch ändern. Es könnte ja sein, dass in den nächsten Jahren eine Umsetzung in Richtung von kooperativen Schulmodellen auf Schulgesetzebene vielleicht doch noch möglich sein sollte. Und das wäre für mich dann ein starkes und klares Zeichen, was den Schulbau anbelangt, um flexibler reagieren zu können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn das Wort aus dem Plenum nicht mehr gewünscht wird, kommen wir zu den Anträgen. Es liegen zwei Anträge vor. Der eine Antrag des Abg. Werner Kranz und der zweite Antrag der Abg. Doris Beck. Der Abg. Kranz verlangt ein Schulbautengesamtkonzept bis März 2012. Beim zweiten Antrag geht es um das Moratorium SZU II.
Ich bitte den Abg. Kranz, seinen Antrag noch einmal zu wiederholen, damit wir genau wissen, über was wir abstimmen.Abg. Werner Kranz
Mein Antrag lautet: - dass die Regierung dem Landtag bis spätestens im März 2012 ein ganzheitliches Konzept unterbreitet, aus dem: die mittel- bis langfristige Schulstandort- und Schulraumplanung 2015/2020 über sämtliche Schulstandorte der Sekundarstufe I+II hinweg, der zweckmässige und sinnvolle Finanzmitteleinsatz für Sanierungen, Ersatz- und Neu-Schulbauten über das ganze Land gesehen, hervorgehen sowie im Speziellen das Aufzeigen von geeigneten Varianten, welche im Gesamtkontext aller Schulbauten im Lande beleuchtet werden sollen. In diesem Gesamtkonzept erwarten wir auch Varianten für den Einbezug einer möglichst zeitnahen Realisierung eines zweiten Schulzentrums im Unterland. Bis nach Vorliegen und Behandlung des geforderten Schulbauten-Gesamtkonzepts durch den Hohen Landtag ist seitens der Regierung von weiteren Entscheidungen betreffend Schulbauten und Schulstandorte, wie beispielsweise Verlängerungen von Mietverträgen oder geplanten Schulsanierungen, abzusehen.
Den Antrag auf Absetzung von Traktandum 14 werde ich dann entsprechend bei diesem Traktandum stellen. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag gehört. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben.
Wir kommen somit zum zweiten Antrag, dem Antrag der Abg. Doris Beck. Ich bitte auch die Abg. Doris Beck, den Antrag nochmals zu wiederholen.Abg. Doris Beck
Danke. Mein Antrag lautet wie folgt:
Ich beantrage die Aufhebung des fünfjährigen Moratoriums für das SZU II, bis die mittel- und langfristige Schulbautenstrategie dem Landtag vorgelegt, von diesem besprochen und mehrheitlich zur Umsetzung verabschiedet bzw. freigegeben wurde. Erst nach Konzeptfreigabe können meiner Meinung nach weitsichtige Weichenstellungen mit Mass und Ziel getroffen werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich denke, dieser Antrag ist für die Regierung rechtlich nicht bindend, sondern nur politisch bindend.Abg. Doris Beck
Ich habe das zur Kenntnis genommen bei Ihren Ausführungen, als ich nach den rechtlichen Grundlagen fragte. Für mich war das aber ein sehr prominentes Thema am 21. September in der Zeitung. Ich finde es schon wichtig - es wurde hier so viele Male diskutiert -, dass wir auch dieses politische Zeichen setzen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wir haben hier ein Zuständigkeitsproblem. Wir können doch nicht als Landtag beschliessen, einen Beschluss der Regierung aufzuheben. Nur die Regierung kann auf ihren eigenen Beschluss zurückkommen, aber dass wir jetzt hier Regierungsbeschlüsse abändern und Zuständigkeiten in dieser Sache an uns ziehen, dass sehe ich jetzt nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da haben Sie wahrscheinlich nicht Unrecht.Abg. Doris Beck
Ich kann den Antrag auch anders formulieren:
Ich beantrage, dass der Landtag der Regierung empfiehlt, auf ihren Regierungsentscheid für die Aufhebung des fünfjährigen Moratoriums für das SZU II zurückzukommen, bis die mittel- und langfristige Schulbautenstrategie dem Landtag vorgelegt, von diesem besprochen und mehrheitlich zur Umsetzung verabschiedet bzw. freigegeben wurde.
Ich denke, das wäre ein Zeichen vom Landtag an die Regierung und dann können wir schauen, was passiert.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich denke, das geht einfach institutionell nicht, was Sie jetzt wollen. Aber Sie haben jetzt soeben beschlossen, dass wir bis zum März ein weiteres Ge-samtkonzept vorlegen sollen. Und ich denke, dann wird der Landtag auf der Grundlage dieses Konzeptes auch Beschlüsse fassen. Und es ist ja für die Regierung von der Sache her klar, dass wir diese Diskussion abwarten. Das ist jetzt heute ein klarer Auftrag und den haben wir durchzuführen und zu respektieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Der Antrag der Abg. Doris Beck ist ja eine Empfehlung und kein Befehl.
Dann lasse ich über den Antrag abstimmen: Wer mit dem Antrag der Abg. Doris Beck, den Sie soeben gehört haben, einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Antrag mit 9 Stimmen bei 25 Anwesenden keine Mehrheit gefunden. Gleichzeitig haben wir das Traktandum abgeschlossen und die Interpellationsbeantwortung zur Kenntnis genommen.
Ich unterbreche nun die Sitzung für eine Stärkung bis 20:45 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 20:05 Uhr).
-ooOoo-